Zu Punkt 1: Verpflichtung von zwei neuen Gemeindevertretern

Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hartenholm am Mittwoch, dem 14. November 2012, in der Gaststätte „Zur Linde“ in Hart...
Author: Helge Dresdner
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hartenholm am Mittwoch, dem 14. November 2012, in der Gaststätte „Zur Linde“ in Hartenholm

Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22.15 Uhr

Anwesend: Mitglieder der Gemeindevertretung: Bürgermeister Johannes Hermann Richter Birgit Panten Marc Viktorin Helga Smitmans Margret Brandt-Krayenborg Stefan Schröter Hans-Dieter Gabbert Stephanie Viktorin Tanja Brandt Kai Hartmann Carsten Schroedter

Protokollführer: Jürgen Gödecke (Amt Kaltenkirchen-Land)

Entschuldigt fehlt:

Unentschuldigt fehlt:

Pierre Schwerdtfeger

Benedikt Hoff

Bürgermeister Richter eröffnet die Sitzung. Er und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.

Zu Punkt 1: Verpflichtung von zwei neuen Gemeindevertretern Bürgermeister Richter gibt das Ausscheiden der Gemeindevertreterin Antje Krayenborg und des Gemeindevertreters Reinhard Gramm aus persönlichen Gründen bekannt. Er dankt den Vorgenannten für ihren engagierten ehrenamtlichen Einsatz in den gemeindlichen Gremien. Danach begrüßt er als neue Gemeindevertreter Marc Viktorin und Kai Hartmann. Durch Handschlag verpflichtet er die neuen Gemeindevertreter zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung ihrer Obliegenheiten als Gemeindevertreter und führt sie in ihr Amt ein. Insbesondere weist Bürgermeister Richter auf die Verschwiegenheitspflicht gem. § 21 GO hin.

Zu Punkt 2: Genehmigung der Tagesordnung und Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu Tageordnungspunkt 13.2 Die mit der Einladung übersandte und nachstehend aufgelistete Tagesordnung wird um den Punkt 13.1.2 – Eingabe TuS vom 12. Nov. 2012 betr. Neubau Sportlerheim – ergänzt. Zu den Beratungen und Beschlussfassungen zu TOP 13.2 ist die Öffentlichkeit auszuschließen.

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1. Verpflichtung von zwei neuen Gemeindevertretern 2. Genehmigung der Tagesordnung und Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu Tagesordnungspunkt 13.2 3. Sitzungsniederschrift vom 12. September 2012 4. Mitteilungen des Bürgermeisters 5. Einwohnerfragezeit – Teil I – 6. Wahlen von Ausschussvorsitzenden und Mitgliedern in Ausschüssen und Gremien 6.1 Sozialausschuss – Mitglied und Vorsitzende(r) 6.2 Bau- und Planungsausschuss – 2 Mitglieder und Vorsitzende(r) 6.3 Umwelt- und Wegeausschuss – Mitglied 6.4 Schulverband Kaltenkirchen – stellv. Mitglied 6.5 Schulverband Schmalfeld-Hasenmoor-Hartenholm – Mitglied 6.6 Beirat Abwasser / Hamburger Stadtentwässerung – Mitglied und stellv. Mitglied 7. Berichte der Ausschussvorsitzenden / Beschlussfassungen zu den Empfehlungen der Fachausschüsse 7.1 Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit – 19. September 2012 7.2 Sozialausschuss – 26. September 2012 7.2.1 Beitritt S.-H. Büchereizentrale e.V. 7.3 Umwelt- und Wegeausschuss – 13. Oktober 2012 7.3.1 Timm-Schott-Weg – Installation einer Schrankenanlage 7.3.2 Sanierung Bürgermeisterweg 7.4 Finanzausschuss – 17. Oktober 2012 7.4.1 Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Todesfelde vom 14. Aug. 2012 betr. Zuschuss für die Anschaffung einer Nestschaukel 7.4.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 1. Oktober 2012 betr. Renovierung des Sitzungszimmers 7.4.3 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hartenholm vom 12. Oktober 2012 betr. Mittelbereitstellung / Haushaltsplanung 2013 8. I. Nachtragshaushaltssatzung 2012 9. Haushaltssatzung 2013 10. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer 11. Zustimmung zur Bildung eines gemeinsamen Wahlausschusses anl. der Kommunalwahl am 26.05.2013 12. Einwohnerfragezeit – Teil II 13. Finanz-, Bau-, Grundstücks- und Personalangelegenheiten 13.1 öffentlicher Teil 13.1.1 Fraktionssprecher/in der Freien Wählergemeinschaft Hartenholm 13.1.2 Eingabe TuS vom 12. Nov. 2012 betr. Neubau Sportlerheim 13.2 nichtöffentlicher Teil 13.2.1 Auftragsvergabe Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik 13.2.2 Sanierung Bürgermeisterweg / Auswahl Ingenieur 13.2.3 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zu 2 Bauanträgen (Hahneneck und Schwarzeneck) 13.2.4 Informationen, Anregungen und Anfragen 13.2.5 Personal: Ersatzeinstellung Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

Zu Punkt 3: Sitzungsniederschrift vom 12. September 2012 Die Sitzungsniederschrift vom 12. September 2012 wird mit folgender Änderung genehmigt: TOP 11 Absatz 1: Hier ist das Datum 31.12.2013 durch das Datum 31.07.2013 und die Stundenzahl 20 durch die Stundenzahl 26 zu ersetzen. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

Zu Punkt 4: Mitteilungen des Bürgermeisters Bürgermeister Richter informiert über den am 24. Oktober 2012 stattgefundenen BaBiA-Aktionstag des Kreises Segeberg. Die BaBiA steht für Baum-Biene-Apfel und ist eine Gemeinschaftsaktion der Landfrauen im Kreis Segeberg, der Imkerschule, dem Martin-Meiners-Förderverein und dem NaBu. Außerdem berichtet er über die positiven Erfahrungen der amtsangehörigen Gemeinde Lentföhrden, die eine Zählung der in Lentföhrden gehaltenen Hunde durch eine Firma durchgeführt hat. Die Kosten hierfür konnten schon im ersten Jahr durch Mehrerträge bei der Hundesteuer gedeckt werden. Er regt an, ggf. Ähnliches in der Gemeinde Hartenholm durchzuführen.

Zu Punkt 5: Einwohnerfragezeit – Teil I – Herr Peisl erkundigt sich nach der häufigen Sitzungsabwesenheit des Gemeindevertreters Hoff und bemängelt diese. Hierzu werden kurz Ausführungen von Bürgermeister Richter gegeben.

Zu Punkt 6: Wahlen von Ausschussvorsitzenden und Mitgliedern in Ausschüssen und Gremien 6.1 Sozialausschuss – Mitglied und Vorsitzende(r) 6.2 Bau- und Planungsausschuss – 2 Mitglieder und Vorsitzende(r) 6.3 Umwelt- und Wegeausschuss – Mitglied 6.4 Schulverband Kaltenkirchen – stellv. Mitglied 6.5 Schulverband Schmalfeld-Hasenmoor-Hartenholm – Mitglied 6.6 Beirat Abwasser / Hamburger Stadtentwässerung – Mitglied und stellv. Mitglied Auf Vorschlag erfolgen nachstehende Wahlen:

6.1 Sozialausschuss – Mitglied und Vorsitzende(r) Vorsitzende: Stephanie Viktorin bürgerliches Ausschussmitglied: Ute Hartmann Abstimmung: einstimmig

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6.2 Bau- und Planungsausschuss – 2 Mitglieder und Vorsitzende(r) Vorsitzender: Stefan Schröter Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung weitere Ausschussmitglieder: Marc Viktorin (stellv. Vorsitzender) Kai Hartmann Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

6.3 Umwelt- und Wegeausschuss – Mitglied Marc Viktorin Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

6.4 Schulverband Kaltenkirchen – stellv. Mitglied Stephanie Viktorin Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

6.5 Schulverband Schmalfeld-Hasenmoor-Hartenholm – Mitglied Stephanie Viktorin - Vertreter: Hans-Dieter Gabbert Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

6.6 Beirat Abwasser / Hamburger Stadtentwässerung – Mitglied und stellv. Mitglied Hans-Dieter Gabbert Stephanie Viktorin (Vertreterin von Hans-Dieter Gabbert) Marc Viktorin (Vertreter von Bürgermeister Richter) Abstimmung: einstimmig

Zu Punkt 7: Berichte der Ausschussvorsitzenden / Beschlussfassungen zu den Empfehlungen der Fachausschüsse 7.1 Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit – 19. September 2012 7.2 Sozialausschuss – 26. September 2012 7.2.1 Beitritt S.-H. Büchereizentrale e.V. 7.3 Umwelt- und Wegeausschuss – 13. Oktober 2012 7.3.1 Timm-Schott-Weg – Installation einer Schrankenanlage 7.3.2 Sanierung Bürgermeisterweg 7.4 Finanzausschuss – 17. Oktober 2012 7.4.1 Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Todesfelde Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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vom 14. Aug. 2012 betr. Zuschuss für die Anschaffung einer Nestschaukel 7.4.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 1. Oktober 2012 betr. Renovierung des Sitzungszimmers 7.4.3 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hartenholm vom 12. Oktober 2012 betr. Mittelbereitstellung / Haushaltsplanung 2013 7.1 Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit – 19. September 2012 Ausschussvorsitzende Stephanie Viktorin berichtet über den Sitzungsverblauf. Sie weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit für den 20. November 2012 terminiert ist. Einstimmig kommen die Anwesenden überein, den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit mit der Organisation des Neujahrsempfangs 2013 zu beauftragen (Antrag GVin Panten).

7.2 Sozialausschuss – 26. September 2012 Die stellv. Ausschussvorsitzende Margret Brandt-Krayenborg informiert über wesentliche Sitzungsinhalte.

7.2.1 Beitritt S.-H. Büchereizentrale e.V. Die Empfehlung des Sozialausschusses wurde auf der letzten Sitzung des Finanzausschusses diskutiert. Der Finanzausschuss sieht einen Beitritt zur Büchereizentrale Schleswig-Holstein (Mitgliedsbeitrag ca. 4.800,-- € p.a.) derzeit noch nicht als sinnvoll an, da zunächst Erfahrungswerte mit dem öffentlich zugänglichen Büchereischrank abzuwarten sind. Ggfs. ist dieses Thema während der Haushaltsberatungen 2014 sowie im Vorwege bei der Mittelanmeldung 2014 des Sozialausschusses zu diskutieren. Über die Empfehlung des Sozialausschusses, der Büchereizentrale ab 2013 beizutreten, wird wie folgt abgestimmt: 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen. Der Empfehlung des Finanzausschusses, die Erfahrungswerte „öffentlich zugänglicher Büchereischrank“ und ggfs. eine Beratung über den Beitritt ab 2014 in den Fachausschüssen erneut zu beraten, wird einstimmig zugestimmt.

7.3 Umwelt- und Wegeausschuss – 13. Oktober 2012 Über die Sitzung berichtet Bürgermeister Richter.

7.3.1 Timm-Schott-Weg – Installation einer Schrankenanlage Die angedachte Lösung „Installation einer Schranke zur Sperrung des Timm-Schott-Weges bei Veranstaltungen“ wird seitens der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg nicht getragen. Zunächst sind weitere Gespräche mit dem TuS und dem Amt zu führen. Danach erfolgt erneut eine Beratung im Umwelt- und Wegeausschuss. Abstimmung: einstimmig

7.3.2 Sanierung Bürgermeisterweg Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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Der Finanzausschuss hat in dem Haushaltsentwurf 2013 für die Sanierung des Bürgermeisterweges 80.000,-- € Haushaltsmittel bereitgestellt. Da es sich um eine nicht unerhebliche Unterhaltungsmaßnahme handelt, die aber keinen Ausbau bzw. Erschließung darstellt, tritt eine Beitragspflicht der Grundstückseigentümer nicht ein. Nachdem eine Architektenauswahl erfolgt ist, ist den Anliegern des Bürgermeisterweges im Rahmen eines Informationsabends die bauliche Maßnahme vorzustellen. Abstimmung: einstimmig

7.4 Finanzausschuss – 17. Oktober 2012 Birgit Panten, Ausschussvorsitzende des Finanzausschusses, informiert umfangreich über die Sitzung.

7.4.1 Antrag der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Todesfelde vom 14. Aug. 2012 betr. Zuschuss für die Anschaffung einer Nestschaukel Für die Anschaffung einer Nestschaukel im Bereich des Waldkindergartens gewährt die Gemeinde Hartenholm der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Todesfelde einen Zuschuss in Höhe von 1.000,-- €. Abstimmung: einstimmig

7.4.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 1. Oktober 2012 betr. Renovierung des Sitzungszimmers Für die Renovierung des Sitzungszimmer in der alten Schule werden im Haushalt 2013 insgesamt 5.000,-- € zur Verfügung gestellt. Die SPD-Fraktion bietet an, diese Aktion unter Mithilfe der Gemeindevertreter/innen sowie der bürgerlichen Ausschussmitglieder zu organisieren. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

7.4.3 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hartenholm vom 12. Oktober 2012 betr. Mittelbereitstellung / Haushaltsplanung 2013 Die Mittelanmeldung wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushaltsentwurf 2013 enthalten. Abstimmung: einstimmig

Zu Punkt 8: I. Nachtragshaushaltssatzung 2012 Finanzausschussvorsitzende Panten erläutert die wesentlichen Planveränderungen. Danach beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Erlass der nachstehenden I. Nachtragshaushaltssatzung 2012:

§1

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Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um

1.

2.

Im Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge Gesamtbetrag der Aufwendungen Jahresfehlbetrag

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf

136.400 Euro 0 Euro 15.200 Euro 0 Euro 0 Euro 121.200 Euro

1.815.200 Euro 1.936.400 Euro 121.200 Euro

1.951.600 Euro 1.951.600 Euro 0 Euro

146.300 Euro

0 Euro

1.748.700 Euro

1.895.000 Euro

0 Euro

10.800 Euro

1.798.900 Euro

1.788.100 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit der Finanzierungstätigkeit

104.500 Euro

0 Euro

5.000 Euro

109.500 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

127.600 Euro

0 Euro

144.100 Euro

271.700 Euro

Im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

§2 1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Euro

von bisher 0 Euro auf 98.600

§3 Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ................erteilt.

Zu Punkt 9: Haushaltssatzung 2013 Wesentliche Eckdaten des Haushalts 2013 gibt Ausschussvorsitzende Birgit Panten zur Kenntnis. Insbesondere geht sie auf die Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner der Gemeinde Hartenholm sowie auf die unveränderten Realsteuerhebesätze ein. Nach kurzer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung Hartenholm den Erlass nachstehender Haushaltssatzung 2013 einschl. Stellenplan: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1.

2.

im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von einem Jahresfehlbetrag von

1.968.900 EUR 2.131.200 EUR 0 EUR 162.300 EUR

im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.903.500 EUR

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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

1.926.200 EUR 26.100 EUR 276.700 EUR

festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. 2. 3. 4.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 EUR 0 EUR 200.000 EUR 1,73 Stellen

§3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer

310 v.H. 310 v.H. 340 v.H.

§4 Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR. Die Zustimmung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten Ausgaben nach Satz 1 zu unterrichten; soweit diese nicht zwischenzeitlich in einem Nachtragshaushalt veranschlagt sind. Erträge aus Versicherungsleistungen, die aus Beschädigungen Dritter an beweglichem oder unbeweglichem Vermögen der Gemeinde resultieren, dienen den entsprechenden Mehraufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Reparatur. Diese Aufwendungen gelten unabhängig von Höchstbeträgen als genehmigt. §5 Die Erträge und Aufwendungen eines Teilergebnisplanes und die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Teilfinanzplanes werden gemäß § 20 GemHVODoppik zu Budgets erklärt. Für die gebildeten Budgets gelten die Budgetierungsregelungen gemäß Anlage.

Abstimmung: einstimmig Währen der Haushaltsberatungen wird die Verwaltung beauftragt, sobald die Energiekostenabrechnungen 2012 für die Gerhard-Lawerentz-Mehrzweckhalle, dem Feuerwehrhaus und dem Dorfgemeinschaftshaus vorliegen, eine entsprechende Übersicht der Gemeindevertretung vorzulegen.

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Zu Punkt 10: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Die Gemeindevertretung Hartenholm beschließt, die nachstehende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer zu erlassen: §1 Steuergegenstand Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. §2 Steuerpflicht (1) Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter des Hundes) (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. (4) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. §3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er drei Monate alt wird. (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern. (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. (4) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in das der Wegzug fällt, sie beginnt mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendervierteljahr. (5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle des abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf den Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig. §4 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich: für den 1. Hund 40,00 Euro für den 2. Hund 80,00 Euro für jeden weiteren Hund 120,00 Euro §5 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt werden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen; b) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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berufsmäßigen Einzelwächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden; c) Hunden, die als Melde-, Sanität-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein; d) Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden. (2) Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe angemeldet haben, haben zwei Hunde gem. § 4 zu versteuern. Für weitere Hunde, die weniger als sechs Monate im Besitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden. §6 Zwingersteuer (1) Hundezüchter/innen, die mindestens zwei rassenreine Hunde der selben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die Zuchttiere in einer anerkannten Hundezuchtvereinigung in einem geführtem Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind. (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 4, jedoch nicht mehr als die Steuer für zwei Hunde. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solange sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als 6 Monate sind. §7 Steuerbefreiung Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden; 2. Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen und von bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst- oder Jagd-, schutz erforderlichen Anzahl; 3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl; 4. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts-, oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden; 5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden; 6. Blindenführhunden; 7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. 8. Therapiehunden, die nachweislich eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt haben und für soziale und therapeutische Zwecke verwendet werden. §8 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerermäßigung und die Steuerbefreiung Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft ist, Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des § 5 Abs. 2, § 6 und § 7 Ziffer 5 ordnungsgemäße Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. §9 Steuerfreiheit Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, für die Hunde, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuern. § 10 Meldepflichten (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2 nach Ablauf des Monats. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbes anzugeben. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort, so hat der Hundehalter das binnen 14 Tagen anzuzeigen. § 11 Steuermarken Die Gemeinde gibt Hundemarken aus, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Der/die Hundehalter/in darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seines/ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen. § 12 Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer für dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 14 Tagen, jedoch frühestens zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt zu entrichten. § 13 Datenverarbeitung (1) Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben der Steuerpflichtigen, eigener Ermittlungen und nach Absatz 2 anfallenden Daten ein Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steuerhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zecke der Steuererhebung nach dieser Satzung zu verwenden und weiter zu verarbeiten. Zu diesen Daten zählen: a) Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Daten über den Wohnungsein- oder -auszug und Bankverbindung Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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b) c) d) e)

Steuernummer Name und Anschrift eines Handlungs- oder Zustellungsbevollmächtigten, Name und Anschrift eines früheren oder nachfolgenden Hundehalters Hunderasse

(2) Zur Ermittlung des Steuerpflichtigen und zur Festsetzung der Hundesteuer im Rahmen dieser Satzung ist die Verarbeitung der erforderlichen Daten durch die Gemeinde nach den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) zulässig, die durch die Mitteiling oder Übermittlung von a) b) c) d) e) f) g)

Polizeidienststellen Ordnungsbehörden Einwohnermeldeämter Tierschutzvereine Grundstückseigentümer allgemeinen Anzeigern oder aus Kontrollmitteilungen anderer Behörden

bekannt werden. Diese übermittelten Daten dürfen nur zum Zwecke der Steuererhebung nach dieser Satzung weiter verarbeitet werden. Gleichzeitig dürfen die personenbezogenen Daten von einem Hundehalter, der einen Hund abmeldet, der neuen zur Hundesteuer veranlagungsberechtigten Gemeinde weiter gegeben werden. (3) Die für die Ermittlung eines Hundehalters erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen den Ordnungsbehörden und der Polizei zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bekannt gegeben werden. (4) Der Einsatz von technikunterstützter Informationsverarbeitung ist zulässig. § 14 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen §§ 10 und 11 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabegesetzes. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 31.07.1991 außer Kraft. Abstimmung: einstimmig

Zu Punkt 11: Zustimmung zur Bildung eines gemeinsamen Wahlausschusses anl. der Kommunalwahl am 26.05.2013 Die Gemeindevertretung Hartenholm beschließt, die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Wahlausschuss zu übertragen. Der Wahlausschuss hat folgende Aufgaben: • • •

Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise soweit erforderlich Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge Entscheidung über Beschwerden gegen das Wählerverzeichnis und der Versagung von Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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Wahlscheinen Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet

Abstimmung: einstimmig

Zu Punkt 12: Einwohnerfragezeit – Teil II – GVin Smitmans erkundigt sich nach den Malerarbeiten im Bereich des Feuerwehrhauses, des Dorfgemeinschaftshauses und der Gerhard-Lawerentz-Mehrzweckhalle sowie im Schulbereich. Hierzu stellt Bürgermeister Richter fest, dass die Arbeiten z. T. fertiggestellt sind. Zuhörer Gerhard Fischer fragt nach, in welchem Zeitraum eine Amortisation der Investitionskosten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik zu erwarten ist. Hierzu führt Bürgermeister Richter aus, dass lt. Aussagen des Ingenieurbüros der Amortisationszeitraum ca. 6 Jahre beträgt. Zuhörer Henning Vogel stellt Fragen zu folgenden Themenbereichen: • Inwieweit können Hundehalter verpflichtet werden, Hundekot auf öffentlichen Straßen und Wegen zu beseitigen. Hierzu wird festgestellt, dass erneut eine entsprechende Information in der Ausgabe „Wir in Hartenholm“ erfolgen soll. • Zur Straßenbeleuchtung im Bereich Schwarzeckeneck/Ecke Schmalfelder Straße weist er darauf hin, dass die Leuchte zugewachsen ist und hier ein Freischneiden erforderlich wird. Bürgermeister Richter erwidert, dass dieses bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik geschehen wird.

Zu Punkt 13: Finanz-, Bau-, Grundstücks- und Personalangelegenheiten 13.1 öffentlicher Teil 13.1.1 Fraktionssprecher/in der Freien Wählergemeinschaft Hartenholm 13.1.2 Eingabe TuS vom 12. Nov. 2012 betr. Neubau Sportlerheim 13.2 nichtöffentlicher Teil 13.2.1 Auftragsvergabe Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik 13.2.2 Sanierung Bürgermeisterweg / Auswahl Ingenieur 13.2.3 Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zu 2 Bauanträgen (Hahneneck und Schwarzeneck) 13.2.4 Informationen, Anregungen und Anfragen 13.2.5 Personal: Ersatzeinstellung 13.1 öffentlicher Teil 13.1.1 Fraktionssprecher/in der Freien Wählergemeinschaft Hartenholm Als Fraktionssprecher der Freien Wählergemeinschaft Hartenholm wird Hans-Dieter Gabbert benannt. Gemeindevertretung Hartenholm 14.11.12 Gö-An

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13.1.2 Eingabe TuS vom 12. Nov. 2012 betr. Neubau Sportlerheim Bürgermeister Richter verliest die Eingabe des Turn- und Spielvereins Hartenholm vom 12. November 2012 betr. Sportlerheim. Man kommt überein, dass die Arbeitsgruppe „Neubau Sportlerheim“ sich dieser Eingabe annehmen soll. Die Arbeitsgruppe wird Anfang 2013 von Bürgermeister Richter einberufen werden. Als neues Mitglied in der Arbeitsgruppe (für Reinhard Gramm) wird Marc Viktorin benannt. Abstimmung: einstimmig

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Da kein Zuhörer den Sitzungsraum betritt, entfällt die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.

Bürgermeister

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Protokollführer

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