Bahmenverelnbarung zwischen
der Landesverelnlgung Kulturelle Jugendblldung Berlln e. V. (LKJ Berlln e.V.) und
der Senstorln für Blldung, Jugend und Wlssenschaft Berlln
ztl
Zusammenarbelt mll Schulen
Präambel Oie Senatsverwaltung lür Bildung, Jugend und Wissenschaft und die LKJ Berlin e.V. sind bestrebt, die kulturelle Kinder und Jugendbildung in den Berliner Schulen durch kulturelle Angebote und Projekte der Mitgliedsorganisationen zu ergänzen und zu erweitern. Schülerinnen und Schüler werden au, der Basis kreativer Eigentätigkeit in ihren individue en und gesellschaftlichen Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten, ihrer Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung gerördert und geslärkt.
Kulturelle Kinder und Jugendbildungsangebote - wie z.B. Musik, Spiel, Theater, Tanz, Zirkus, Literatur, Gestaltung, Medien und Museen , fördern Fantasie, ästhetische Wahrnehmung und kreatives Denken. Die besonderen Methoden der kulturellen Kinder- und Jugendbildung bieten Lern- und Erlahrungsräume, rn denen es möglich ist, Neues auszuprobieren, eigene Neigungen zu entdecken, Fähigkeiten zu erweitern, Otlenflrchkeil herzustellEn und Ergebnisse zu präsentieren. Kulturelle Bildung stärkt Kinder und Jugendliche im Sinne eigenverantwortlichen und sozialen Handelns durch die Vermittlung sozialer, künstlerischer und persönlicher Kompetenzen.
Gerade solche Facetten von Bildung, die lür Kinder und Jugendliche ein etementares, bereicherndes oder alternatives, jedoch olt unterschätzles Feld sozialer Anerkennung und lnlegration bieten, §ollen bei den Kooperationen mit Schule stärker in das Blickleld genommen werden. Dabei sollen unterschiedliche Schwerpunktselzungen und
pädagogische Kompetenzen als Chance gesehen und genutA werden, um Bildungsprozesse im Sinne der zahlreichen Ziele weitgr zu verbessern, die beide
lnstitutionen gemeinsam verfolgen, wie z. B- die Entfaltung der Persönlichkeit, die Förderung der sozialen lntegration in die Gesellschaft oder die Entwicklung von Toleranz gegenüber Menschen anderer Lebensweisen, anderer Herkunft und Weltanschauung. DiE Senatsverwaltung tür BiEung, Jugend und Wissenschaft des Landes Beriin und die LKJ
Beriin e.V. schließen die vorliegende Rahmenvereinbarung ab, um die Zusammenarbeit im Sinne des Berliner "Rahmenkonzept(s) Kulturelle Bildung'zu fördern. Beabsichligt isl, die strukturelle Koop€ration von Schule und Trägern der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und die interkulturelle und sozial integrative Arbeit in gemeinsamer Verantworlung zu stärken. Die fachliche und organisatorische Kooperation der lnstitutionen erfolgt auf partnerschaftlicher Ebene. Beide Partner erkennen das jeweilige Profil, die Schwerpunkte und die Prinzipi€n des anderen an.
§
1 Grundlagsn der Zusammenarbelt
(1) Grundlage der Zusammenarb€it ist das Kinder- und Jugendhilfggesetz (SGB V ) und das Schulgesetz tür das Land Berlin in der jeweils geltenden Fassung. Für die Ausgestaltung und Sicherstellung des canztagbetriebes in der Sekundarstufe gitt vo(ängig dia Rahmenvereinbarung über die Kooperation mit Trägern der keien Jugendhi[e bei der Ausgestaltung und Sicherstellung des Ganztagsbetriebes in der Sekundarstufe I zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwattung lür Bildung, Jugend und
I
Wissenschatl, den der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohllahrtspflege in Berlin angehörenden Spitzenverbänden und dem Landesjugendring Berlin (UB). Die Vereinbarung ist der Bahmen für den Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen den Schulen und den Mitgliedsorganisationen der LKJ Barlin e.V. Musterverträge wird die LKJ Berlin e.V. zur Verlügung stellen.
(2) Die Kooperation von Schule und Jugendarbeit zielt daraut, Kindern und Jugendlichen neue Erfahrungen und andere Entlaltungsspielräume lür ihre kulturellen Bedürfnisse am Lernoi Schule und an außerschulischen Lernorten zu erötfnen. ln diesem Sinne aö€iten Schülerinngn und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Ellern und die Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände der LKJ Berlin e.V. gemeinsam und gleichberechligl zusammen. Kooperationen mit Mitglaedsverbänden der LKJ Berlin e.V. bedürfen immer der Zustimmung durch die Schulkonferenz der ieweiligen Schule. § 2 Formen der Zusammenarbelt
(1) Alle geschlossenen Kooperationsverträge sind in Kopie durch die Schule der regionalen Schulaufsicht Einzureichen. Die Berichterstattung an die für Jugend und Bildung zuständige SEnalsverwaltung durch die LKJ über die geschlossenen Kooperationsverträge erlolgt über den jährlichen Sachberichl im Verwendungsnachweis.
(2) Ein
Weisungsrecht der Schulleitung gegenüber dem eingesetzten Personal des Koop€rationspartners besteht nicht. Der Kooperationspartner benennt einen/e
Ansprechpartner/in, derldie weisungsbef ugl und jederzeit erreichbar ist. § 3 Kooperatlonsverträge
(1) Zur Etablierung einer auf Dauer oder auf einen längeren Zeitraum angelegten Zusammena.beit schließen die Schulen aul Grundlage des § 5 Abs.2 Berliner Schulgesetz Kooperationsverträge mit den Mitgliedsverbänden der LKJ Berlin e.V. ab. Diese dienen der Herstellung einEs verlässlichen Rahmens für die beteiligten Partner und dgr Konkrelisierung gemeinsamer Vorhaben, sowiE der Beschreibung von jeweiligen Rechten, Pllichten, LeistungEn und deren Finanzierung. (2) Der Kooperationsverlrag enthält eine Klarstellung der Aufsichtspflicht hjnsichllich der an Veranstaltung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie Angaben zur Autsichtsptlicht, wenn über die Aulsicht während der vom Kooperationspadner durchgeführten Veranstaltung hinaus weitergehende Aufsichtspflichten vereinbart werden
der
sollen.
(3) Für die Durchführung kultureller Angebote setzen die Mitgliedsorganisationen der LKJ Bsrlin e.V. qualifizierte Mitaöeiterinnen und Mitarbeiter ein. Der Einsalz der Mitarbeiterinnen und MitarbgitEr wird zwischen dEr einzelnen Schule und dem jeweiligen Träger der kulturellen Angebote in Kooperationsverträgen vereinbari.
(4) Die von den MitgliedsorganisationEn dgr LKJ gerlin e.V. für Kooperationen eigens eingesetzten Honorarkräfte und / oder ehrenamtlich bgschäftigten MitarbEiter/innen legen vor Einsatz der Schule ein erweitertes Führungszeugnis vor, bereits bei den Mitgliedsorganisationen beschäftigte Krätte, lür die bei de_r Einstellung ein Führungszeugnis vorgelegt wurde, legen bei der nächsten regelmäßigen Uberprüfung, spätestens nach fünf Jahren, ein erweitertes Führungszeugnis vor. Falls das Führungszeugnis eine Einlragung enthält, bedarf es einer Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschatt über eine ggf. dennoch bestehende Eignung der Fachkraft tür die Arbeit mit Kindem und Jugendlichen. Ansonsten ist ein Einsatz diesgr Kräfte ausgeschlossen.
in
(5) Die Schule stellt in der Regel die zur Erbringung des Angebotes notwendigen Räume zur Es können und sollen auch Bäume von Jugendkultureinrichtungen, Jugendkunstschulen oder Trägern der Jugendarbeit genutzt werden. ln den Ferien und an schulfreien Tagen sind bei Bedart schulübergreilende Angebot€ moglich. Der Schulträger und die Träger der kulturellen Angebote halten im Kooperationsvertrag lest, wer die erforderlichen Materialien zur Verfügung stellt.
Vertügung.
§ 4 Verelnbarungen
(1) Ein Erfahrungsaustausch zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird nach Ablauf eines Jahres und anschließend regelmäßig in zu vereinbarenden Abständen stattfinden. (2) Die Vereinbarung wird von der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschatt und der LKJ Berlin e.V. auf geeignete Weise den Schulen und den Milgliedsorganisationen bekannt gemacht. lnhahliche und fachliche Unterstützung zur Entwicklung entsprechender Koopgrationsformen werden von beiden Parlnern angeboten.
(3) Die Liste der Mitgliedsorganisationen der LKJ Berlin e.V. incl. der Angebote und Ansprechpartner wird regelmäßig in aklualisierter Form kommunizjert. § 5 Vertragsdauer und Kalndlgung
Diese Vereinbarung tritt zum 03. August 2012 in Kraft. Sie kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein der ihre Rschtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berüh( werdgn. Anstelle der unri,irksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschritten.
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Sa^^J,.. (.\.n,"5> Sandra Sche€res Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft
desvereinigung ugendbildung Berlin e.V.
3
Mitoliedsorqanisationen der LKJ Berlin e.V. Mitgliedsorganisation
-
Stand Seotember 2012
Ansprechpartner/in
Amt für kirchliche Oiensle in der EKBO -Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 2
BDK Landesverband für Kunstpädagogik Eerlin e.V CABUWAZI
6
-
wBw e bo de
Steian Neuhaus
www bdkberlin de www Cabuwazi de !!ww orenzkullur net
Grenzkultur gcmbH
DanceArt Performance
Lutz llrauk
www danceart perlormance de
DOCK 1T gcmbh
Kirsten Seeligmüler
hllp //www dock11'ber rn de/
DeGelbeV
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FEZ-Berlin
8
Homepage
Förderverein für Jugend und Sozialaöeit e.V
Thumeyer
www die-oelbe-villa de
Lulz-Stephan
www fez-berlin de
Woi
www iis-ev de
D eter Tuche
lnteressengemeinschafl Berliner Tan2pädaqogen und Tanzqruooenleiter e.V
www berliner-
tanzoaedäoooen de
lnitiative Grenzen-Losl e V. / Jugendthealerbüro Eerlin
Anne Lemberg
w\!w orenzen los eu
lntemationales JugendKunst und Kulturzenlrum "Schlesische 27'
Barbara Meyer
www schles sche27 de
12
Jeunesses Musica es Deutschland Landesverband Berrn e V
Konstanze Sander
13
JUGEND llV I4USEUM e V
Kakin Boemke
www uqend-im-museum de
JugendKullurService gGmbH
Doris Weber-Seilert
www uoendku lurservice de
15
JugendKulturzentrum Pumpe
I\,,1är
15
Jugend lvluseLrm Schöneberg
Pera Zwaka
www museenlemoelhofschoenebero de
K NDERFILM AeT in e V
Olaf Stein
www krnderiim'berln de
Kinder-Kunst-Museum e V.
Nrna Vladi
www kkm-berlin de
13
iese Sondermann
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www. uqendku lurzentrumPUm p9-d9
22
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KinderMus kThealer e V
lsabe la Bauknechl
Kreat ves Schrerben e V
[,{ichael-And16 Werner
KREATIVHAUS e V
Angela Gärtner
Kreuzberger ll/lusikal sche Aktion / ANTENNE Labyrinlh Kindelmuseum Berlin
LAG derBerlaner Musikschulle[erinnen und -leiler
www kindermusiktheater-
berlin.de www schreibwerkslall
berlin.de www kreal vhaus lpz de
wviw kma-sntenne de
Ursula Pschel
www labvrinthkindermuseum de
Jürgen [4u arzyk
www d e berliner. musikschulen de
W lfried [,]!lleFlleurer
www brke de
B rg t Woll
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LAG Jugendkunstschulen und 25
kulturpädagogische Einichtungen Berlin e.V.
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30
LAG Kinder- und Jugendzirkus
Berlin/B€ndenburg e V
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w\!w uoendseTver
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LAG [.4ed enarbeit e V
I\,,lichaelLange
LAG Populäre llrusik/Kultur Berhn e V
Chnsloph Happel
www crossover-ber in de
LAG Spiel und Theater Berlin e.V.
lVrchae a Günther
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LAG Tanz Eerlin e V
Dr lnorid KraLrse
k de/-lao-medien
www laolanz berlin de www landesmusrkakadem e b
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Landesmus kakademie aer in
Joachim Lilty
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Landesverband Kinder- und Jugendfilm Eerlin e V
Jan Rooschrlz
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MACHmit! Ilruseum für Kinder gcmbH
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www K ndermuseumBer[n de
Spielart e V
Gerhard Heß
www sotelan-berlin de
Tanzleam Step by Step e V
Evelyn Richter
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Stephan Horn
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Sladlkunslverein wannseeFORUM / Wannseeheim für
Jugendaöeit e.V.
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