Zertifikatsstudiengang Financial Consultant Financial Planner

Zertifikatsstudiengang Financial Consultant Financial Planner Inhalt 3 4 6 7 8 10 12 13 14 16 19 2 Einführung Auf einen Blick Studienorganisation ...
Author: Karl Fischer
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Zertifikatsstudiengang Financial Consultant Financial Planner

Inhalt

3 4 6 7 8 10 12 13 14 16 19 2

Einführung Auf einen Blick Studienorganisation Studienkonzept Studieninhalte Zeitrahmen und Investition Prüfungen und Abschlüsse Wir gestalten Wirtschaft Anmeldung Geschäftsbedingungen Kontakt

Einführung Der Wunsch der Privatkunden nach individuellen Lösungskonzepten für ihre persönliche Finanz-, Vermögens- und Absicherungssituation ist heute, auch aufgrund der letzten Finanzkrisen, ausgeprägter denn je. Für die Beratungsleistungen, die weit über die Produktberatung hinausgehen, hat sich in der Branche der Begriff „ganz- heitliche Beratung“ bzw. „Financial Planning“ herausgebildet. Nachdem es gerade im gehobenen Privatkundengeschäft um den besonderen Mehrwert durch Beratung geht, hat sich Financial Planning in all seinen Ausprägungen zu den Kerndienstleistungen im Geschäft mit vermögenden Kunden etabliert. Für den Kunden ergibt sich daraus ein großer Nutzen, da er dadurch die Stärken und Schwächen seiner Finanzlagen erkennt und häufig finanzielle Vorteile durch Optimierungspotenziale hat. Aber auch die Banken und Finanzdienstleister gewinnen mit diesem Service: Sie können ihre Kundenbindung vertiefen und den Ertrag aus einer Kundenbeziehung nachhaltig steigern. Für eine ganzheitliche Kundenberatung ist eine profunde Qualifikation und Ausbildung notwendig. Genau hier setzt der zweistufige, berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengang Financial Consultant / Financial Planner der Frankfurt School of Finance & Management an. Der Studiengang ist durch den FPSB Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. und die EFPA European Financial Planning Association Deutschland e.V. akkreditiert. Der Studiengang wird in zwei Stufen angeboten: Financial Consultant

Financial Planner

Das Financial Consultant-Studium (Level 1) vermittelt in ca. sieben Mona-

Das Financial Planner-Studium (Level 2) baut auf dem ersten Teil auf und

ten interdisziplinäres Grundlagenwissen sowie praxisbezogenes, vertieftes

dauert etwa fünf Monate. Wenn Sie sich für eine Gesamtausbildung zum

Fachwissen für die Vermögensberatung und das private Finanzmanage-

„Financial Planner“ entschieden haben und die Zertifizierung zum „Certi-

ment. Außerdem können Sie mit diesem Abschluss eine Zertifizierung zum

fied Financial Planner“ beim FPSB Deutschland e.V. anstreben, finden Sie

„EFA European Financial Advisor“ anstreben. Neben dem Abschluss an

alle relevanten Informationen auf der Homepage des FPSB Deutschland e.V.

der Frankfurt School müssen Sie zusätzlich die Zentralprüfung des FPSB

Weitere Details auch auf: www.fs.de/fpl

Deutschland e.V. erfolgreich absolvieren. Dieses Zertifikat wird von der EFPA European Financial Planning Association vergeben, die in Deutschland organisatorisch mit dem FPSB Deutschland verbunden ist. Der „EFA European Financial Advisor“ ist das offizielle Zertifikat des FPSB Deutschland e.V. für Finanzberater. Mit dem „EFA European Financial Advisor“ zeichnen Sie sich gegenüber Ihren Kunden als Experten aus, der die Anforderungen eines sehr erfolgreichen, europaweiten Qualitätsstandard in der Beratung gehobener Privatkunden erfüllt: www.fs.de/fpl www.fs.de/fpl

www.fs.de/fpl

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Auf einen Blick

Zielgruppen und Vorteile auf einen Blick

20+20+V

Rechtsanwälte und Steuerberater

Berater im Private Banking, Wealth Management oder Family-Office

Zielgruppe

Freie Finanzdienstleister und Vermögensverwalter

Privatkundenberater im Affluent-Segment bei Banken und Sparkassen

Versicherungsvermittler und -makler

Vorteile auf einen Blick:

Studium an mehreren Orten möglich

Praxistransfer durch Fallstudienorientierung

Exzellente Dozenten

Speziell für diese Ausbildung konzipierte Studienbriefe, die eine optimale Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen ermöglichen

Studienprogramm inhouse durchführbar

Blended-Learning-Ansatz (Kombination aus Präsenz- und Fernstudium)

Teilnehmerprofile: Durchschnittsalter der Teilnehmer:

36

Jahre

4

Durchschnittliche Berufserfahrung in Jahren:

6

Anteil Frauen / Männer:

16%

84%

Ausbildung und Branchenschlüssel der Teilnehmer

Studium in anderen Bereichen 9 %

Kfm. Ausbildung (plus Berufserfahrung) 17 %

FS Management-Studium 9 %

Bankfachwirt / Sparkassenfachwirt 10 %

M 17 9 10 11 3 + 41 20+15+765144123M

Studium BWL / VWL 41 %

Ausbildung

Fachberater für Finanzdienstleistungen und Fachwirt für Finanzberatung 3 %

Bankfachwirt / Sparkassenbetriebswirt 11 %

Privatbanken 15 % Versicherungen 3 %

Finanzdienstleister 12 % Landesbanken 4 %

Privatbanken 15 %

Branche

Großbanken 20 %

Sparkassen 16 % Genossenschaftsbanken 7 % Sonstige Banken 6 % Sonstige Selbstständige 5 %

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Zertifikatsstudiengang

Studienorganisation

Zulassungsvoraussetzungen: Zum Studienprogramm Financial Consultant / Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management) können zugelassen werden: · Absolventen eines Hochschul- bzw. Fachhochschulstudiums,vorzugsweise der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften oder Jura, · Absolventen der FS-Studiengänge Bankfachwirt, Bankbetriebswirt oder Management-Studium bzw. gleichwertiger Qualifikationen von den Akademien der Genossenschaftsbanken und Sparkassen, · Absolventen der Studiengänge Versicherungsfachwirt oder Versicherungsbetriebswirt, · Absolventen der Studiengänge Fachberater für Finanzdienstleistungen und Fachwirt für Finanzberatung, · Absolventen von Studiengängen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sowie der Berufsakademien sowie · Personen mit nachgewiesener einschlägiger dreijähriger Berufserfahrung im Bereich Privatkundenberatung, Finanzplanung und Vermögens- bzw. Anlageberatung.

Die Auswahl und Entscheidung über die Zulassung trifft die wissenschaftliche Leitung der Frankfurt School of Finance & Management.

Um die hohe Qualität des Studiengangs und einen einheitlichen Kenntnisstand der Teilnehmer zu garantieren, findet vor Beginn der eigentlichen Ausbildung eine schriftliche Basisprüfung statt. Das erfolgreiche Bestehen ist Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzstudium Financial Consultant. Die Prüfung dauert 210 Minuten und erstreckt sich über folgende Inhalte: · Volkswirtschaftliche Grundlagen · Rechtliche Grundlagen · Finanzmathematik und Statistik · Bank- und Börsenprodukte · Immobilien · Versicherungen Zur Vorbereitung auf die Basisprüfung bietet die Frankfurt School ein viertägiges Repetitorium an, zu dem Sie außerdem Vorbereitungsmaterial zum Selbststudium erhalten.

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Studienkonzept In diesem berufsbegleitenden Studiengang werden Ihnen umfangreiche Inhalte zu allen Aspekten eines Beratungsgesprächs - von Fachfragen bis zur Gesprächstechnik - vermittelt und Sie optimal auf die Umsetzung in Ihrer Berufspraxis vorbereitet. Die dezentrale Durchführung des Studienprogramms an verschiedenen Standorten in Deutschland bietet den Teilnehmern generell zeit- und kostensparende Vorteile. Methodisch hat sich für die Qualifizierung beruflich stark eingebundener Mitarbeiter ein Studienkonzept bewährt, das Selbstlernphasen und Präsenzveranstaltungen kombiniert (Blended-Learning-Ansatz):

· Mithilfe von Studienbriefen erwerben die Studierenden die erforderlichen

· Die Präsenzveranstaltungen bauen thematisch auf den Inhalten der

Fachkenntnisse und bringen ihr vorhandenes Wissen auf den neuesten

Studienbriefe auf und vertiefen die im Selbststudium gewonnenen Kennt-

Stand. Außerdem eignen sich die Studienbriefe sehr gut zur Nachar-

nisse anhand von Fallstudien. So wird der Praxistransfer des erlernten Wis-

beit der Präsenzveranstaltung und Vorbereitung auf die verschiedenen

sens sichergestellt. Es werden erfahrene Praktiker als Dozenten eingesetzt.

Prüfungen.

Der Aufbau des Studiums Financial Consultant / Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management) im Überblick:

Studium Financial Planner (Level 2)

Workshop zur Vorbereitung auf die Zentralprüfung des FPSB (optional)

Studium Financial Consultant (Level 1)

Basisprüfung

Repetitorium für das Grundlagenwissen (optional)

„Die fachliche Qualität der Beratung und das Vertrauen in den Berater sind die entscheidenden Eckpfeiler einer erfolgreichen Beratung. Dieses Studium enthält alle relevanten Themen, um die Berater mit den notwendigen Kompetenzen auszurüsten.“

Thomas Kohrs Programmdirektor, Frankfurt School of Finance & Management

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Zertifikatsstudiengang

Studieninhalte Financial Consultant Interdisziplinäre Grundlagen

Privates Finanzmanagement

· Betriebswirtschaftslehre Bilanzierung und Jahresabschlussanalyse,Unternehmensbewertung, Investitionsrechnung, Finanzierung, Portfolio-Theorie

· Basiskonzeption des Financial Planning Definition des Financial Planning, Abgrenzung des Financial Planning gegenüber anderen Finanzdienstleistungen, Beratungsziele aus Sicht der Kunden und der Anbieter, Nachfrageverhalten und Anbieterstruktur

· Volkswirtschaftslehre Aufgaben der Wirtschaftspolitik, Geldpolitik, Finanzpolitik, Außenwirtschaft und Wechselkurse, Währungspolitik, Wachstumsmärkte, Europäische Währungsunion · Finanzmathematik und Statistik Zinseszinsrechnung bei Einmalanlagen, Rentenrechnung bei Einund Auszahlungsplänen, Tilgungsrechnung bei Fremdfinanzierung, Effektivzinsberechnung, Mittelwerte und Standardabweichungen

· Wertpapieranlage und Portfoliomanagement individuelles Vermögensmanagement mit Direktanlagen in Wertpapieren, standardisiertes Vermögensmanagement mit Investmentfonds, alternative Investments · Beteiligungsmanagement Arten und Charakteristika, direkte unternehmerische Beteiligungen, kollektive unternehmerische Beteiligungen

· Steuerliche Grundlagen und Rechtsvorschriften Grundlagen der Besteuerung, wichtige Einzelsteuern, Zusammenwirken wichtiger Steuerarten, steuerliche Konsequenzen einzelner Anlageformen, gesellschaftsrechtliche Grundlagen, erbrechtliche/ schenkungsrechtliche Grundlagen, haftungsrechtliche/aufsichtsrechtliche Grundlagen, anleger- schutzrechtliche Grundlagen

· Immobilienmanagement Wirtschaftlichkeitsrechnung, Besteuerung und Rechtsgrundlagen, Immobilienbewertung, Besteuerung von Immobilien, individuelle Kapitalanlagen in Immobilien, kollektive Kapitalanlagen in Immobilien (z. B. offene und geschlossene Immobilienfonds)

· Ethik und Standesregeln des FPSB Grundzüge der Wirtschaftsethik, Standesregeln und Ehrengerichtsordnung des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

· Kreditmanagement Kreditkonzepte, Finanzierung unter Leverage- und Steuergesichtspunkten, Zins- und Tilgungskonzepte, Finanzierungsanlässe, Kreditsicherheiten · Vorsorgemanagement Methodische Grundlagen, Grundlagen der privaten und betrieblichen Altersversorgung · Ganzheitliche Beratung mit Financial Planning in der Praxis Fallstudie zur ganzheitlichen Beratung mit den Instrumenten des Financial Planning (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Risikoanalyse sowie Analyse einzelner Vermögensgegenstände). Bestimmung von Zielen und Erwartungen, Analyse und Beurteilung der finanziellen Lage des Kunden, Empfehlungen. · Nachfolgemanagement – Grundlagen Erb- und schenkungsrechtliche Grundlagen, erbschafts- und schenkungssteuerliche Grundlagen, Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge

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Studieninhalte Financial Planner Methodik des Financial Planning

Financial Planning in der Beratungspraxis

· Datenerfassung · Erstellung der privaten Bilanz, der privaten Einnahmen- und Ausgabenrechnung, der privaten Gewinn- und Verlustrechnung auf Basis der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung · Durchführung von ganzheitlichen Analysen für den persönlichen Risikofall (Krankheit, Berufsunfähigkeit, Todesfall, Pflegefall) · Durchführung der Planung und Ableitung von Empfehlungen (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) · Erstellung des Gutachtens im Rahmen des Finanzplanungsprozesses

· Nachfolgeplanung – Vertiefung - Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Grundlagen der unternehmerischen Vermögensnachfolge, Grundlagen der internationalen Vermögensnachfolge, Stiftungen · Risiko- und Vorsorgemanagement - Management von Sachrisiken im privaten und unternehmerischen Bereich, Management von Unternehmerrisiken, Betriebliche Altersvorsorge, Private Altersversorgung für Geschäftsführer und Gesellschafter · Unternehmerfinanzplanung - Unternehmensbewertung, Bewertung kleiner und mittelständischer Betriebe und Freiberufler, Besteuerung von Unternehmen, Zusammenspiel von Financial Planning und unternehmerischem Vermögen

Strategische Ausrichtungen von Financial Planning

Financial Planning in der Beratungspraxis

· Institutionelle Aspekte (Anbieterstrukturen) / Erfolgsfaktoren · Zielgruppenspezifische Aspekte · Zielgruppenbestimmung und Profitabilität im Financial Planning · Konzeptionelle Aspekte · Demografische Entwicklung sowie ihre Auswirkung auf die langfristige Asset Allocation · Strategisches Risikomanagement im Financial Planning

· Leistungsumfang und Angebotspolitik · Vertriebswege und Verkaufsförderung im Financial Planning · Preispolitik · Kommunikation im Financial Planning -G  rundsätzliche Aspekte, Verstand und Emotionen, Wahrnehmungstypen der Kommunikation, Komplexe Verhaltensmuster – jeweils mit ihrem Bezug zu Financial Planning · Akquisition eines Financial Planning-Kunden - B edarf für Financial Planning / ganzheitliche Beratung, Zielkundenauswahl und -bewertung, Ansprache des (potenziellen) Kunden, Terminvereinbarung, Akquisitionsgespräch, Vorwand- und Einwandbehandlung · Verträge für Financial Planning · Strategiegespräch - Z iele und Funktionen des Strategiegesprächs, Inhalt des Strategiegesprächs, Durchführung des Strategiegesprächs

Simulationsfall

Projektarbeit

Training der Anwendung des Lernstoffs an einem praktischen Fall und dessen Umsetzung mit Einbindung einer FP-spezifischen Software.

Anfertigung einer Projektarbeit über alle Fachgebiete, die auch Gegenstand der mündlichen Prüfung ist (Disputation). Dies erfolgt als Gruppenarbeit.

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Zertifikatsstudiengang

Zeitrahmen Thema

Dauer in Tagen

Grundlagenwissen – optional Repetitorium I

2 (Fr.–Sa.)

Repetitorium II

2 (Fr.–Sa.)

Basisprüfung Grundlagenwissen 210 Minuten

210 Minuten

Level 1: Financial Consultant (Präsenzblöcke nach Studienplan) Einführung: Basiskonzeption des Financial Planning (0,5 Tage), BWL (1,5 Tage), VWL (1 Tag)

3 (Do.–Sa.)

Steuerliche Grundlagen

2 (Fr.–Sa.)

Rechtsvorschriften (2 Tage), Finanzmathematik und Statistik (1 Tag)

3 (Do.–Sa.)

» Fachprüfung I Interdisziplinäre Grundlagen

160 Minuten

Wertpapieranlage und Portfoliomanagement

3 (Do.–Sa.)

Vorsorgemanagement (insbesondere Altersvorsorge)

3 (Do.–Sa.)

Beteiligungsmanagement, Immobilienmanagement, Ethik und Standesregeln (Abendveranstaltung, 2–3 Stunden), Kreditmanagement

4 (Mi.–Sa.)

Nachfolgeplanung – Grundlagen, Ganzheitliche Beratung mit Financial Planning in der Praxis

3 (Do.–Sa.)

» Fachprüfung II Privates Finanzmanagement

220 Minuten

Abschluss Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management)

Workshop zur Vorbereitung auf die Zentralprüfung des FPSB – optional

3

Level 2: Financial Planner (Präsenzblöcke nach Studienplan) Level 2: Methodik des Financial Planning

2 (Fr.–Sa.)

Simulationsfall; Ausgabe der Angabe und Fragestellungen zur Projektarbeit (FPSB)

2 (Fr.–Sa.)

Financial Planning in der Beratungspraxis: · Nachfolgeplanung – Vertiefung · Risiko- und Vorsorgemanagement · Unternehmerfinanzplanung

2 (Fr.–Sa.) und 4 (Mi.–Sa.)

Marketing und Kommunikation im Financial Planning

2 (Fr.–Sa.)

Fachprüfung III Vertiefungswissen Level 2

200 Minuten

Präsentation der Projektarbeit in Frankfurt

Abschluss Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management) 10

Gruppenarbeit (pro Teilnehmer 10 Minuten)

Investition in die Zukunft

Basisprüfung · Prüfungsgebühr ·R  epetitorium inklusive umfassendes Vorbereitungsmaterial für die Basisprüfung (optional)

250 Euro

Level 1: Studium Financial Consultant

Level 2: Studium Financial Planner

· Studiengebühr (zahlbar in drei Raten)

· Studiengebühr (zahlbar in drei Raten)

8.190 Euro

6.250 Euro

2.500 Euro

Gesamtpreis Financial Consultant / Financial Planner

· Preis des kompletten Studiums bei Einzelbuchung (inkl. Repetitorium und Gebühr für Basisprüfung)

17.190 Euro

·P  reis bei gleichzeitiger Buchung beider Level (inkl. Repetitorium und Gebühr für Basisprüfung)

15.990 Euro

· Workshop zur Vorbereitung auf die Zentralprüfung des FPSB (optional)

1.000 Euro

Sonstige Gebühren

· Wiederholung einer Fachprüfung oder der Basisprüfung

250 Euro

· Wiederholung der Projektarbeit

600 Euro

Für das Studienprogramm Financial Consultant / Financial Planner gelten die genannten Gebühren als Richtlinie. Für die aktuellen Preise verweisen wir auf unsere Internet-Homepage: www.frankfurt-school.de/fpl Alle Beiträge sind umsatzsteuerfrei im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

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Prüfung & weitere Infos

Prüfungen und Abschlüsse Das Studium zum Financial Consultant / Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management) umfasst folgende Prüfungen und Abschlüsse: Financial Consultant:

Financial Planner:

· Basisprüfung (Grundlagenwissen, 210 Minuten)

· Fachprüfung III (Vertiefungswissen, 200 Minuten)

· Fachprüfung I (Interdisziplinäre Grundlagen, 160 Minuten)

· Projektarbeit und mündliche Prüfung (Disputation)

· Fachprüfung II (Privates Finanzmanagement, 220 Minuten)

·A  bschluss Level 2: Financial Planner

· Abschluss Level 1: Financial Consultant

· T itel: „Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management)“

· Titel: „Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management)“

Nr. 664400

Das CFP®-Logo, der Certified Financial Planner® und die Abkürzung CFP® sind eingetragene Warenzeichen des Financial Planning Standards Board Ltd., Denver, USA.

Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Levels 1 berechtigt zur

Der Abschluss des Levels 2 berechtigt zur Führung des Titels „Financial

Führung des Titels „Financial Consultant (Frankfurt School of Finance &

Planner (Frankfurt School of Finance & Management)“. Der Abschluss ist –

Management)“. Der Abschluss eröffnet die Möglichkeit zur Teilnahme an

zusammen mit Level 1 und dem erfolgreichen Bestehen der Zentralprü-

der Zentralprüfung des FPSB Deutschland e.V. und bildet damit eine der

fung – wesentliche Zertifizierungsvoraussetzung zum Certified Financial

wesentlichen Zertifizierungsvoraussetzungen zum DIN-geprüften privaten

Planner (CFP), der durch das FPSB Deutschland e.V. vergeben wird. Die

Finanzplaner nach DIN ISO 22222.

Frankfurt School bietet einen dreitägigen Workshop zur Vorbereitung auf die Zentralprüfung des FPSB Deutschland e.V. an. Das Studium zum

Außerdem können Sie mit diesem Abschluss eine Zertifizierung zum

„Financial Planner“ an der Frankfurt School wird als Sachkundenachweis

„EFA European Financial Advisor“ anstreben. Neben dem Abschluss an

gemäß § 34f GewO i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 2 c) FinVermV anerkannt, sofern

der Frankfurt School müssen Sie zusätzlich die Zentralprüfung des FPSB

weiterhin eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlage-

Deutschland e.V. erfolgreich absolvieren. Dieses Zertifikat wird von der

beratung oder Anlagevermittlung nachgewiesen werden kann. Der Studi-

EFPA European Financial Planning Association vergeben, die in Deutsch-

engang „Financial Consultant / Financial Planner“ ist durch die Staatliche

land organisatorisch mit dem FPSB Deutschland verbunden ist. Der „EFA

Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nr. 664400 zugelassen.

European Financial Advisor“ ist das offizielle Zertifikat des FPSB Deutschland e.V. für Finanzberater.

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Wir gestalten Wirtschaft Die Erfolgsgeschichte der Frankfurt School schreiben unsere Absolventen. Seit mehr als 50 Jahren bilden wir junge Talente aus und erfahrene Praktiker weiter. Die Frankfurt School of Finance & Management ist eine führende private

im Spannungsfeld von Finance und Management. Finance verstehen

Business School mit Hauptsitz in Frankfurt am Main, Sie ist mit rund 86

wir als Querschnittsfunktion in allen Unternehmen, die sich mit dem

regionalen Bildungszentren in ganz Deutschland und verschiedenen Beteili-

Management von Finanzen befassen. Im Management unterstützen wir

gungen und Programmen im Ausland vertreten.

Lenker in der Unternehmensführung dabei, den Einsatz von Mitarbeitern und Sachmitteln so gestalten, dass die Ziele des Unternehmens möglichst

Die Frankfurt School bietet anspruchsvolle Studien- und Weiterbildung-

wirtschaftlich erreicht werden.

smöglichkeiten in verschiedenen Programmbereichen. Dazu gehören wissenschaftliche Forschungszentren und zahlreiche internationale

Mit ihren Studiengängen, Bildungsprogrammen, Forschungs- und Beratungs-

Beratungsprojekte.

projekten ist die Frankfurt School ein geschäzter Rat- und Impulsgeber

Sämtliche Lehr-, Forschungs- und Beratungsaktivitäten bewegen sich

sowie Bildungspartner für Unternehmen und andere Organisationen, für Berufseinsteiger und erfahrene Fach- und Führungskräfte.

Gründe für die Frankfurt School

Hoher Praxisbezug

Persönliche Betreuung

Qualität der Studierenden und Lehrenden

Lernen in kleinen Studiengruppen

Verbindung zu Finanzsektor, Wirtschaft und Alumni

Professionelle Career Services Ausbildungs-/ Berufsintegration des Studiums

Exzellente Zukunftsaussichten für Absolventen

Internationale Orientierung

Zahlen & Fakten: Gegründet 1957 als Bankakademie e.V. Seit 2004 wissenschaftliche Hochschule und seit 2008 gemeinnützige GmbH im Eigentum der Frankfurt School Stiftung Standorte in Frankfurt (Verwaltung & Campus), Hamburg und München (Studienzentren), 80 weitere Studienorte in Deutschland, 4 Auslandsbüros in Beijing, Istanbul, Nairobi und Pune Ca. 1.500 Studierende in den akademischen Programmen Ca. 5.000 Studierende in den berufsbegleitenden Programmen Über 10.000 Teilnehmer in Trainingsmaßnahmen Alumni: über 4.000 Absolventen aus akademischen Programmen und 100.000 aus berufsbegleitenden Programmen 13

Formulare Bitte senden oder faxen Sie uns Ihre Anmeldung: Bitte senden oder faxen Sie uns Ihre Anmeldung: Frankfurt School of Finance & Management gGmbH Frankfurt School of9–11, Finance & Management gGmbH Sonnemannstraße 60314 Frankfurt am Main Sonnemannstraße 9–11, 60314 Frankfurt am Main Telefax: 069 154008-4165 Telefax: 069 154008-4165

Anmeldung zum Studium (bitte wählen) Anmeldung zum Studium (bitte wählen) Financial Consultant (Frankfurt School) (Level 1)

Nr. 6

Gewünschter Studienbeginn Gewünschter Studienbeginn

Teilnahme am Repetitorium für Basisprüfung Teilnahme ja am Repetitorium für Basisprüfung nein ja nein Privatanschrift Privatanschrift

Teilnahme am Workshop zur Zentralprüfung des FPSB Teilnahme des FPSB ja am Workshop zur Zentralprüfung nein ja nein Anschrift des Arbeitgebers Anschrift des Arbeitgebers

Name, Vorname Name, Vorname

Firma Firma

Straße Straße

Straße Straße Ort Ort

PLZ PLZ

Telefon privat Telefon privat

Fax privat Fax privat

Ort Ort

Telefon dienstlich Telefon dienstlich

Mobiltelefon privat Mobiltelefon privat

Mobiltelefon dienstlich Mobiltelefon dienstlich

E-Mail privat E-Mail privat

E-Mail dienstlich E-Mail dienstlich

Fax dienstlich Fax dienstlich

Da die Kommunikation zur Bildungsmaßnahme (z. B. Terminpläne) über E-Mail abgewickelt wird, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse Da die Kommunikation zwingend erforderlich. zur Bildungsmaßnahme (z. B. Terminpläne) über E-Mail abgewickelt wird, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Korrespondenz an Material an Rechnung an Korrespondenz an Material an Rechnung Privat Anschrift des Arbeitgebers Privat Anschrift des Arbeitgebers Privat an Anschrift des Arbeitgebers Privat Anschrift des Arbeitgebers Persönliche Angaben Persönliche Angaben

Privat

Geburtsdatum (Tag/Monat/ Jahr) Geburtsdatum (Tag/Monat/ Jahr)

Einzugsermächtigung für fällige Rechnungsbeträge Einzugsermächtigung für fällige ja neinRechnungsbeträge ja

Geburtsort Geburtsort

Allgemeine Schulbildung Allgemeine Schulbildung Hauptschule Hauptschule

mittlere Reife mittlere Reife

Berufsausbildung Berufsausbildung Bankkaufmann/-frau Bankkaufmann/-frau

sonstiger kaufmännischer Abschluss sonstiger kaufmännischer Abschluss

Studium/Weiterbildung Studium/Weiterbildung Bankfachwirt-Studium (Frankfurt School) Bankfachwirt-Studium (Frankfurt School) Bankbetriebswirt-Studium (Frankfurt School) Bankbetriebswirt-Studium (Frankfurt School) Management-Studium (Frankfurt School) Management-Studium (Frankfurt School) sonstiges Studium sonstiges Studium

Privat Anschrift des Arbeitgebers männlich männlich

nein

Datum der IHK-Abschlussprüfung Datum der IHK-Abschlussprüfung

14

Anschrift des Arbeitgebers weiblich weiblich

Fach Fach

Abitur Abitur

Fachhochschulreife Fachhochschulreife ohne kaufmännischen Abschluss ohne kaufmännischen Abschluss

Gesamtnote Gesamtnote

Jahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang Gesamtnote Gesamtnote

00

0 644 Nr. 6

Financial (Frankfurt School) (Level 1) Financial Consultant Planner (Frankfurt School) (Levels 1+2) Financial Planner (Frankfurt School) (Levels 1+2) Gewünschter Studienort Gewünschter Studienort

PLZ PLZ

644

Titel Titel

ANMELDUNG ZUM STUDIUM FINANCIAL CONSULTANT / FINANCIAL PLANNER – STAND: OKTOBER 2016 Anmeldung StudiumCONSULTANT Financial Consultant / Financial Planner – Stand: Dezember ANMELDUNG ZUM STUDIUMzum FINANCIAL / FINANCIAL PLANNER – STAND: OKTOBER 2016 2016

0

Spezielle Erfahrung im Bereich Financial Planning/sonstige Berufserfahrung

Tätigkeit, Arbeitgeber

Anzahl Monate Berufspraxis

Tätigkeit, Arbeitgeber

Anzahl Monate Berufspraxis

Derzeitige Tätigkeit (bitte nur eine Angabe) Private Banking/Wealth Management

Portfolio Management (Asset Management)

Versicherungen

Retail Banking

Rechtsanwalt

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

selbstständige Finanz- & Vermögensberatung sonstige, und zwar Wodurch wurden Sie auf das Studium aufmerksam? (Mehrfachnennungen möglich) Personalabteilung/Aushang

Presse

Anzeige

Kollegen

Veranstaltung der Frankfurt School

Internet

Sonstiges

Weitere Angaben Teilnahme ist beruflich/betrieblich bedingt und erfolgt auf Veranlassung des Arbeitgebers; Rechnung geht an Arbeitgeber. Teilnahme erfolgt auf private Initiative, eine Veranlassung des Arbeitgebers liegt nicht vor. Rechnung geht an Teilnehmer. Es besteht eine uneingeschränkte Zusage zur Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber. Eingangsbestätigung der Anmeldung erfolgt an die von Ihnen angegebene Korrespondenzadresse. Mit dieser Anmeldung erkenne ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH sowie die Besonderen Bedingungen des von mir gewählten Seminars oder Zertifikatsstudienganges an. Ihre auf dieser Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke Ihrer Teilnahme erhoben und verarbeitet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Sie erhalten in Kürze eine automatisch generierte E-Mail, die es Ihnen ermöglicht Ihre in unserem System hinterlegten Einstellungen zum Datenschutz zu überprüfen und ggf. zu aktualiseren.

Ort, Datum, Unterschrift

Einwilligungserklärung Hiermit willige ich ein, dass die genannte E-Mail-Adresse auch für Werbemitteilungen der Frankfurt School und ihrer Tochterunternehmen genutzt werden darf. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ort, Datum, Unterschrift Widerrufsrecht für Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können).

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Wiederrufsbelehrung Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frankfurt School of Finance & Management gGmbH, Sonnemannstr. 9-11, 60314 Frankfurt, Telefon 069/154008-165, Telefaxnummer: 069/154008-4165, E-Mail-Adresse: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können Wiederrufsrecht: Muster-Widerrufsformular verwenden, jedochdiesen nicht Vertrag vorgeschrieben ist. ZurDie Wahrung der Widerrufsfrist reicht Tage es aus, überein dievon Ausübung des Widerrufsrechts Siedafür habendas dasbeigefügte Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von das Gründen zu widerrufen. Widerrufsfrist beträgt vierzehn abdass demSie Tag,dieanMitteilung dem Sie oder Ihnen benannter Dritter, dervor nicht der Widerrufsfrist derAblauf Beförderer ist, das erste absenden. Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frankfurt School of Finance & Management gGmbH, Sonnemannstr. 9-11, 60314 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich Frankfurt, Telefon 069/154008-0, Telefaxnummer: 069/154008-214, E-Mail-Adresse: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, daraus ergeben, dass Sie eine andere ArtSie derkönnen Lieferung als das die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung haben), undist. spätestens binnen Tagen reicht ab demesTag diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. dafür beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, gewählt das jedoch nicht unverzüglich vorgeschrieben Zur Wahrung dervierzehn Widerrufsfrist aus,zurückzuzahlen, dass Sie die Mitteianüber demdie dieAusübung Mitteilungdes überWiderrufsrechts Ihren Widerrufvor dieses Vertrags bei uns eingegangen lung Ablauf der Widerrufsfrist absenden.ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei des denn,Widerrufs: mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das FernlehrmateFolgen rial Sie wieder zurückerhalten haben oder biswir SieIhnen den Nachweis erbracht Sie erhalten das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches frühere Zeitpunkt ist. sich Sie haben Fernlehrmaterial Wenn diesen Vertrag widerrufen, haben alle Zahlungen, diehaben, wir vondass Ihnen haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme derder zusätzlichen Kosten, die darausdas ergeben, dass Sie eine unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren wenn Sie das Fernlehrmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials. Die Kosten werden auf höchstens etwa 10 EUR Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaetwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fernlehrmaterial wieder zurückerhalten haben oder bis Sie terials nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist. den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben das Fernlehrmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fernlehrmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials. Die Kosten werden auf höchstens etwa 20 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des FernlehrmaterialsOrt, nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaterials nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist. Datum, Unterschrift

Ort, Datum, Unterschrift

15 ANMELDUNG ZUM STUDIUM FINANCIAL CONSULTANT / FINANCIAL PLANNER – STAND: OKTOBER 2016

Anmeldung zum Studium Financial Consultant / Financial Planner – Stand: Dezember 2016

Formulare

Allgemeine Bedingungen für alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare 1. Geltungsbereich

9. Haftung bei Verschulden des Studierenden

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Studierenden oder dem Teilnehmer der Seminarveranstaltung (im Folgenden „Studierender“ genannt) und der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (im Folgenden „Frankfurt School“ genannt) beim Abschluss eines Vertrages über einen Studiengang, ein Seminar oder einen Zertifikatsstudiengang (im Folgenden „Studiengang“ genannt). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter. 1.2 Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Besondere Geschäftsbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Studierenden vereinbart. Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor.

Hat der Studierende durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 2 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die Frankfurt School und der Studierende den Schaden zu tragen haben.

2. Mitwirkungspflichten des Studierenden 2.1 Der Studierende ist verpflichtet, der Frankfurt School sämtliche Informationen und Unterlagen, die für die Durchführung des Studiengangs von Bedeutung sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es insbesondere erforderlich, dass der Studierende der Frankfurt School Änderungen seines Namens und seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilt. 2.2 Der Studierende hat Bescheinigungen und sonstige Mitteilungen der Frankfurt School auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

10. Kündigung 10.1 Soweit in den Besonderen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Studiengang nicht anders geregelt, kann der Vertrag über einen Studiengang seitens des Studierenden bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Studiengangs gekündigt werden. 10.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch des Studierenden wird der Eingang der Kündigung von der Frankfurt School bestätigt. 10.3 Das Recht der Frankfurt School und des Studierenden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Frankfurt School ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn a) sich der Studierende mit der Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug befindet und trotz schriftlicher Fristsetzung und einer Androhung einer möglichen Kündigung durch die Frankfurt School innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nicht bezahlt oder b) das Verhalten des Studierenden den ordnungsgemäßen Unterricht oder Studienablauf oder die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Studienkollegen, Dozenten oder der Frankfurt School oder ihrer Mitarbeiter trotz schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung erheblich stört. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung.

11. Dozenten, Termine und Studienort

3. E-Mail-Adresse 3.1 Sofern nicht anders vereinbart ist es zur ordnungsgemäßen und zeitnahen Abwicklung aller mit dem Studiengang zusammenhängenden Formalitäten erforderlich, dass der Studierende der Frankfurt School eine E-Mail-Adresse angibt und diese regelmäßig überprüft. So werden z. B. Terminpläne, Änderungen, Studienhinweise und wichtige Informationen (beispielsweise Prüfungsergebnisse) dem Studierenden in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt. 3.2. Die E-Mail Kommunikation kann unverschlüsselt erfolgen. 3.3 Der Studierende hat Sorge zu tragen, dass die E-Mail-Adresse vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt ist.

4. Studienmaterial 4.1 Das dem Studierenden von der Frankfurt School zur Verfügung gestellte Studienmaterial hat unterstützenden Charakter. Es entbindet den Studierenden in keinem Fall von der Verpflichtung eigenen Literaturstudiums, der Anwesenheit bei Präsenzveranstaltungen und der Verfolgung aktueller Entwicklungen im Themenfeld. Insbesondere kann das Studienmaterial mögliche Prüfungsinhalte nicht komplett abbilden. 4.2 Weiteres Studienmaterial (z.B. Gesetzestexte, weiterführende Literatur und Hilfsmittel) hat sich der Studierende auf eigene Kosten zu besorgen. 4.3 Die Frankfurt School behält sich vor, das zur Verfügung gestellte

5. Datenschutz Die Frankfurt School beachtet die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Sie speichert Daten der Studierenden im Rahmen der Vertragsabwicklung nach § 28 BDSG.

6. Rechte am Studienmaterial 6.1 Das dem Studierenden elektronisch oder gedruckt zur Verfügung gestellte Studienmaterial ist ausschließlich zum Zweck des Studiums und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. 6.2 Alle Rechte liegen, sofern nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet, bei der Frankfurt School. 6.3 Der Studierende verpflichtet sich, das Studienmaterial der Frankfurt School und die gegebenenfalls über das Extranet oder anderen Medien zur Verfügung gestellten Lehrinhalte nicht Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten und die Urheberrechte nicht zu verletzen. Vervielfältigungen sind nur zum Zwecke des eigenen Studiums zulässig.

7. Haftung 7.1 Die Frankfurt School haftet im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2 Die Frankfurt School haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Studierende regelmäßig vertraut (im Folgenden „Kardinalpflicht“), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. 7.3 Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor.

8. Störung des Betriebs Die Frankfurt School haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

11.1 Frankfurt School bestimmt die Dozenten und den Veranstaltungs- und Prüfungsablauf der Studiengänge nach billigem Ermessen. 11.2 Die Frankfurt School legt die Veranstaltungs- und Prüfungstermine fest. 11.3 Die Angabe des Studienortes bedeutet, dass üblicherweise die Lehrveranstaltungen an diesem Ort stattfinden. Die Frankfurt School ist berechtigt, einzelne Lehrveranstaltungen oder die Lehrveranstaltungen einzelner Fachgebiete aufgrund dozentischer oder räumlicher Notwendigkeiten an einen anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu verlagern. 11.4 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Mehrkosten.

12. Frist für Einwendungen, Vergütung und Zahlungsverzug 12.1 Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Studierenden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist gegenüber Frankfurt School gerügt. Die Frankfurt School weist auf der Rechnung auf die Möglichkeit von Einwendungen innerhalb der Sechs-Wochen-Frist besonders hin. 12.2 Der Studierende zahlt an die Frankfurt School für den Studiengang die sich aus den Besonderen Geschäftsbedingungen ergebende Vergütung. 12.3 Die Zahlungsverpflichtung des Studierenden wird nicht dadurch berührt, dass dieser das Studium nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt am Unterricht nicht teilnimmt, es sei denn, Frankfurt School hat die Nichtteilnahme durch vertragswidriges Verhalten veranlasst. 12.4 Die fristgerechte Zahlung der für den Studiengang in Rechnung gestellten Vergütung ist Voraussetzung für die Zulassung des Studierenden zum Studiengang. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung des Studierenden zum Studiengang nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung von mindestens 50 % der in Rechnung gestellten Vergütung in Zahlungsverzug befindet.

13. Änderungen 13.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen werden dem Studierenden schriftlich bekannt gegeben. 13.2 Hat der Studierende mit der Frankfurt School im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. das Intranet, das Extranet/myCampus), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Studierenden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. 13.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Studierende nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Frankfurt School bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Studierende muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Frankfurt School absenden..

14. Schriftform 14.1 Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 14.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

15. Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School gilt deutsches Recht.

16. Erfüllungsort Erfüllungsort für die von der Frankfurt School geschuldete Studienleistung ist der von der Frankfurt School ausgewählte Veranstaltungsort.

17. Gerichtsstand Handelt es sich bei dem Studierenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Studierenden und der Frankfurt School ausschließlich der Sitz der Frankfurt School.

16 BEDINGUNGEN ZUM STUDIUM FINANCIAL CONSULTANT / FINANCIAL PLANNER – STAND: OKTOBER 2016

Bedingungen zum Studium Financial Consultant / Financial Planner – Stand: Dezember 2016

Besondere Bedingungen Studium Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management) und Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management) Diese besonderen Bedingungen gelten für das Studium Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management) und Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management). Neben diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare der Frankfurt School.

I. Zulassung (1) Zum Studium Financial Consultant / Financial Planner der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (im Folgenden „Frankfurt School“) kann zugelassen werden, wer a) ein Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung (z.B. Frankfurt School-Studiengänge Bankfachwirt, Bankbetriebswirt oder Management Studium) erfolgreich abgeschlossen hat und/ oder b) über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Privatkundenberatung, Finanzplanung und Vermögens- bzw. Anlageberatung verfügt. Über die Zulassung entscheidet die Frankfurt School anhand der persönlichen und fachlichen Eignung der Bewerber. Bewerber haben keinen Anspruch auf Zulassung. (2) Die Anmeldung muss bis 8 Wochen vor dem jeweiligen Starttermin bei der Frankfurt School eingegangen sein. (3) Das Studium dauert ca. 7 Monate für den Financial Consultant und zusätzlich ca. 5 Monate für den Financial Planner, der auf den Financial Consultant aufbaut.

Dies gilt auch, wenn nach Abschluss des Level 1 keine ausreichende Anzahl von Studierenden für die Fortführung des Level 2 zum Financial Planner zustande kommt. (4) Inhalt und Ablauf des Programms sowie der Einsatz der Dozenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt die Studierenden weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. (5) Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Studiengangs. Dies gilt auch für die Forderung nach Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ebenfalls nicht gehaftet.

V. Preise

(1) Die Studierenden erhalten nach bestandener Basisprüfung ein Studienwerk, das sich aus Studienbriefen zusammensetzt. Bei Anmeldung zum fakultativen Repetitorium zur Vorbereitung auf die Basisprüfung erhalten die Studierenden zusätzlich Vorbereitungsmaterial. (2) Darüber hinaus erhalten die Studierenden die Präsentationen der Dozenten der Frankfurt School. Diese werden in Dateiform über den Virtuellen Campus zur Verfügung gestellt. (3) Alle Rechte an den Lehrmaterialien liegen bei dem Frankfurt School Verlag GmbH oder der Frankfurt School. (4) Zur Nutzung und zum Abruf internetbasierter Kommunikation, Informationen und Lerninhalte erhält der Studierende Zugang zum virtuellen Campus der Frankfurt School. Die jeweiligen Systemanforderungen können bei der Studienbetreuung der Frankfurt School erfragt werden. (5) Die Frankfurt School sowie deren Dozenten, Tutoren, Mentoren etc. (Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen) haften außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für Schäden, die den Studierenden in Verbindung mit der Nutzung des virtuellen Campus entstehen. Insbesondere wird keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit der im virtuellen Campus veröffentlichten Diskussionsbeiträge, Meinungen und Fallbeispiele übernommen. Der virtuelle Campus dient der didaktischen Ergänzung des Studienangebots als Diskussionsforum zum fachlichen Gedankenaustausch aller am Studienangebot beteiligten Personen. Die Frankfurt School macht sich die eingestellten Beiträge nicht zu eigen. Die Beiträge im virtuellen Campus stellen somit keine Beratungsleistung mit Verbindlichkeitscharakter seitens der Frankfurt School bzw. ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen dar.

(1) Für das Studienprogramm gelten folgende Gebühren: Repetitorium zur Vorbereitung auf die Basisprüfung (optional, zahlbar 4 Wochen vor Beginn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.500 Euro Basisprüfung (zahlbar 4 Wochen vor der Prüfung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Euro Level 1: Studium Financial Consultant Studiengebühren 1. Rate (zahlbar zum 1. Präsenzblock) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.730 Euro Studiengebühren 2. Rate (zahlbar zum 3. Präsenzblock) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.730 Euro Studiengebühren 3. Rate (zahlbar zum 5. Präsenzblock) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.730 Euro Gesamtpreis Level 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.190 Euro Level 2: Studium Financial Planner Studiengebühr 4. Rate (zahlbar zum 8. Präsenzblock) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.125 Euro Studiengebühr 5. Rate (zahlbar zum 10. Präsenzblock) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.125 Euro Gesamtpreis Level 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.250 Euro Gesamtpreis des Studienprogramms Level 1 und 2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.690 Euro inkl. der Gebühr für die Basisprüfung (ohne optionale Module). Bei gleichzeitiger Buchung beider Level reduziert sich der Preis um 1.200 Euro auf 13.490 Euro. Der Preisnachlass wird mit der Studiengebühr für den Financial Planner verrechnet. Wiederholung einer Fachprüfung oder der Basisprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Euro Wiederholung der Projektarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 Euro Programmwechsel oder Unterbrechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Euro Workshop zur Vorbereitung auf die Zentralprüfung des FPSB (fakultativ) . . . . . . . . . 1.000 Euro Alle Beiträge sind umsatzsteuerfrei, mit Ausnahme der in den Studiengebühren enthaltenen Verpflegungspauschale. (2) Kosten für Kommunikationsmittel, insbesondere den Internetzugang und dessen Benutzung, trägt der Studierende selbst. Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen dem Studierenden keine weiteren Kosten als die üblichen Grundtarife seines jeweiligen Providers. (3) Ändern sich die Preise nach bestätigter Anmeldung, aber vor dem Studienbeginn, gelten die neuen Preise. Ist der Studierende hiermit nicht einverstanden, ist er berechtigt, innerhalb von sechs Wochen nachdem er von der Gebührenerhöhung Kenntnis erhalten hat, vom Studium zurück zu treten.

III. Prüfungen

VI. Kündigungsbestimmungen für den Studierenden

(1) Während des kompletten Studiums (Financial Consultant und Financial Planner) werden insgesamt drei Fachprüfungen durchgeführt. (2) Zum Ende des Studiums zum Financial Planner wird eine Projektarbeit in Gruppenarbeit erstellt und dem Prüfungsausschuss präsentiert. Die Projektarbeit wird durch den Financial Planning Standards Board Deutschland e.V zur Verfügung gestellt. (3) Bei erfolgreichem Bestehen der Fachprüfungen sowie der Projektarbeit sind die Voraussetzungen zur Prüfung und Lizenzierung (E1=Education) durch den Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. zum Certified Financial Planner (CFP©) gegeben. (4) Dem Studierenden werden nach erfolgreichem Abschluss eines Levels jeweils ein Zeugnis und ein Zertifikat der Frankfurt School übergeben (Financial Consultant (Frankfurt School of Finance & Management) und Financial Planner (Frankfurt School of Finance & Management)). Mit dem Zertifikat Financial Consultant besteht die Möglichkeit, sofern weitere Anforderungen erfüllt sind, sich von der EFPA European Financial Planning Association Deutschland e.V. zum EFA European Financial Advisor zertifizieren zu lassen. (5) Die Einzelheiten sind in der zu Beginn des Studiengangs gültigen Prüfungsordnung der Frankfurt School geregelt und können bei der Studienbetreuung der Frankfurt School eingesehen werden. Die bei Beginn des Studiengangs geltende Prüfungsordnung ist für die Laufzeit dieses Studiengangs gültig. (6) Die fristgerechte Zahlung der Studiengebühr ist Voraussetzung für die Zulassung der Studierenden zu den Prüfungen. Die Frankfurt School ist daher zur Zulassung der Studierenden zu den Prüfung nicht verpflichtet, wenn sich der Studierende mit der Zahlung der Studiengebühr in Verzug befindet. (7) Die Prüfungs- sowie die Auslegungshoheit liegen bei der Frankfurt School, dem Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. und der EFPA European Financial Planning Association Deutschland e.V. Den Korrektoren und Prüfern bzw. Prüfungsausschüssen steht ein entsprechender Beurteilungsspielraum zu.

(1) Eine Kündigung seitens des Studierenden gemäß der Allgemeinen Bedingungen für alle Studiengänge, Zertifikatsstudiengänge, Seminare muss schriftlich erfolgen. Für die Wirksamkeit und die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt der Eingang und das Eingangsdatum bei der Frankfurt School. (2) Bei einer Kündigung bis zwei Wochen vor dem Repetitorium für die Basisprüfung wird keine Studiengebühr erhoben. Allerdings ist das zur Verfügung gestellte Material zurück zu geben. Bei einer späteren Kündigung ist der volle Preis für das Repetitorium zu entrichten. (3) Die Mindestlaufzeit des Vertrages nach Antritt des Studiums läuft bis zum Ende des 2. Präsenzblocks. Zum Ende des 2. Präsenzblocks kann die Kündigung wirksam ausgesprochen werden. (4) Bei einer Kündigung während des Studiums gelten folgende Regelungen: Kündigung bis zum Ende des 2. Präsenzblocks = Zahlung der 1. Rate 3. Präsenzblocks = Zahlung der 1. und 2. Rate 4. Präsenzblocks = Zahlung der 1. bis 3. Rate 8. Präsenzblocks = Zahlung der 1. bis 4. Rate 9. Präsenzblocks = Zahlung des Gesamtbetrags (5) Der Studierende kann sein Studium unter Anrechnung bisher absolvierter Seminare bzw. anerkannter Fachprüfungen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung in einem späteren Studiengang fortsetzen. Es gelten dann die Preise des späteren Studienganges.

II. Studienmaterial / Virtueller Campus

IV. Änderungen /Absage des Studiengangs (1) Dozentenwechsel und Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung. (2) Schadensersatzansprüche und Rückzahlungsansprüche wegen ausgefallener Vorlesungen und wegen Terminänderungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Frankfurt School. (3) Die Frankfurt School behält sich das Recht vor, Studiengänge bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl abzusagen, die Studierenden anderen Studiengruppen oder -orten zuzuordnen, wenn dies dem betroffenen Studierenden zumutbar ist oder falls möglich Ersatztermine anzubieten. Über diesbezügliche Änderungen werden die Studierenden umgehend informiert. Im Falle einer Absage wird die bereits gezahlte Studiengebühr erstattet, weitergehende Ansprüche hat der Studierende nicht.

VII. Vertragschluss und Widerrufsrecht (1) Die schriftliche Anmeldung zum Fernstudium Financial Consultant/Financial Planner wird von der Frankfurt School bestätigt. Damit ist der Vertrag über das Studium geschlossen. (2) Dem Studierenden steht ein Widerrufsrecht nach §355 BGB, §4 FernUSCHG zu, Einzelheiten sind der Belehrung über das Widerrufsrecht auf Seite II der Anmeldung zu entnehmen.

VIII. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

IX. Sonstige Bestimmungen (1) Bei Wechsel des Studienganges, z. B. Wiederholung, gelten die Studienbedingungen und die Prüfungsordnung des jeweils neuen Studiengangs. (2) Der Studierende ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der Frankfurt School die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht mehr unter der bisher bekannten Anschrift ausgeliefert werden konnte, damit zukünftige Postsendungen im Zusammenhang mit dem Studiengang zugestellt werden können. (§ 5 Postdienst-Datenschutzverordnung).

17 BEDINGUNGEN ZUM STUDIUM FINANCIAL CONSULTANT / FINANCIAL PLANNER – STAND: OKTOBER 2016

Bedingungen zum Studium Financial Consultant / Financial Planner – Stand: Dezember 2016

Formulare & Kontakt

Frankfurt School of Finance & Management gGmbH Firmenprogramme & Services Sonnemannstraße 9 –11 60314 Frankfurt am Main Telefax: 069 154008-4165 E-Mail: [email protected]

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Fernunterrichtsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Fernunterrichtsvertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

_______________________________________________________________________

Vorname / Name des / der Verbraucher(s): _______________________________________________________________________ Anschrift des / der Verbraucher(s):

_______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________

Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) unzutreffendes bitte streichen.

18 Stand Oktober 2016

Stand: Dezember 2016

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Kontakt

Welche Informationen und Hilfestellungen Sie rund um Ihr Studium auch benötigen – wir helfen Ihnen gerne dabei, herauszufinden, ob der Studiengang Financial Consultant / Financial Planner das Richtige für Sie ist. Zur Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen Ihre Studienbetreuung gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Christiane Wolff

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Trainingsmanagerin

Trainingsmanagerin

Telefon: 069 154008-165 Telefax: 069 154008-4 165 [email protected]

Telefon: 069 154008-312 Telefax: 069 154008-4 312 [email protected]

Leiter Competence Center Vermögensberatung, Wertpapieranalyse und-technik Telefon: 069 154008-397 Telefax: 069 154008-4 397 [email protected]

Weitere Informationen unter: www.fs.de/fpl Hinweis: Der Inhalt dieser Broschüre gibt den Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung wieder. Alle in dieser Broschüre enthaltenen Informationen dienen dem Zweck eines generellen Überblicks über den Studiengang. Die Frankfurt School of Finance & Management behält sich das Recht vor, das Curriculum, den Ablauf oder Teile daraus zu ändern. Dieses gilt auch für die Studiengebühren und internen wie externen Prüfungskosten. Gern können Sie sich über unsere Studienbetreuung über den Stand informieren.

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