Zersch, Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden

Tretsch/Zersch, Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden Dr. Wolf-Dietrich Tretsch Ernst Zersch Der Kraftfahrzeug -Kasko-Schaden GABlER CIP-Titelaufnahme...
Author: Frieder Fürst
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Tretsch/Zersch, Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden

Dr. Wolf-Dietrich Tretsch Ernst Zersch

Der Kraftfahrzeug -Kasko-Schaden

GABlER

CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek

Tretsch, Wolf-Dietrich: Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden / Wolf-Dietrich Tretsch; Ernst Zersch. - Wiesbaden: Gabler, 1989 ISBN 978-3-409-18506-6 ISBN 978-3-322-91709-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-91709-6 NE: Zersch, Ernst:

Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen der Verlagsgruppe Bertelsmann

© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1989 Softcover reprint of the hardcover Ist edition 1989 Lektorat: Hans-Ulrich Bauer Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: Satzstudio RESchulz, Dreieich-Buchschlag

ISBN 978-3-409-18506-6

Vorwort Die Fahrzeugversicherung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. So unterhalten inzwischen rund 95 % al/er Kraftfahrzeughalter eine Teilkaskoversicherung. Aber auch die Vol/kaskoversicherung wird immer verbreiteter, da mehr und mehr Fahrzeugefinanziert oder geleast werden. Die Kapitalgeber sichern auf diesem Wege ihre Vermögenswerte, indem sie von ihren Kunden den Abschluß einer entsprechenden Versicherung verlangen. Gerade die Entwicklung neuer Rechtsinstitute hat zu heftigen Diskussionen über Formulierung und Auslegung der Versicherungsbedingungen geführt. Es sei erneut auf das Leasinggeschäft hingewiesen, das noch vor rund 20 Jahren dem Privatkunden kaum zugänglich war. Inzwischen existiert eine Vielfalt unterschiedlichster Vertragsbedingungen, die sowohl eine permanente Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern und bewirken als auch dazu beitragen, daß der Markt für den privaten und regelmäßig nicht sachkundigen Kunden unübersichtlich bleibt. Dies beeinflußt natürlich auch die Schadenbearbeitung in der Fahrzeugversicherung. Die vorliegende Darstel/ung will deshalb jenes Grundwissen zur Kaskoversicherung (oder wieesformell richtig heißt: Fahrzeugversicherung) vermitteln, dasfürden Praktiker, mag er nun als Sachverständiger im Kraftfahrzeugwesen, in einem Versicherungsunternehmen als Schadenregulierer, Außendienst- oder Vertragsbearbeiter oder im Bereich der Finanzierung von Kraftfahrzeugen tätig sein, von erheblicher Bedeutung ist. Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Hin weise für die Bearbeitung des Einzelfalls, die eine praxisorientierte Auseinandersetzung mit der Materie ermöglichen. Selbstverständlich müssen im Rahmen eines Grundrisses Schwerpunkte gesetzt werden. Die wesentlichen Punkte sind jedoch umfassend - mit Stand vom Sommer 1988 - erörtert. An dieser Stelle sei jenen gedankt, die den Verfassern in schreibtechnischer Weise und bei der Beurteilung so manchen kraftfahrzeugtechnischen Problems - besonders aus dem Hause der DEVK - zur Seite standen. Köln, im Dezember 1988

Wolf-Dietrich Tretsch/Ernst Zersch

Inhalt 1.

Die Kaskoversichemng ..... . .... ... ............... . .............. .

11

1.1 1.2 1.3 1.4

Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vertragspflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Risikobegrenzung ................................................

11 12 15 18

2.

Beginn der Versicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

22

2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6

Vorläufige Deckung.. ..... . ....... ... . ........ .... ... ... ......... Materieller Beginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Modifizierte Annahme des Vertrages. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ende des Vertrages .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirkung der ersten Prämie/Folgeprämie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirkung der Bedingungsänderungen ... . . ..... ... ... . ... ............

23 25 27 29 31 36

3.

Umfang der Kaskoversicherung ....................................

40

4.

Teilkaskoversicherung ............................................

46

4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6

Selbstbehalte in der Teilkaskoversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Entwendungsschäden ............................................. Wildschäden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schäden durch Naturgewalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brand-, Schmor- und Explosionsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glasbruch, Reifenschäden .........................................

46 48 53 55 57 59

5.

Vollkaskoversicherung ............................................

63

5.1 5.2

Kollisionsschäden Sachbeschädigung

64 65

6.

Ruheversicherung

66

7.

Grenzen der Leistung / Ausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

69

7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8

Versagung der Leistung ........................................... Obliegenheiten. .. ... ... ... . ... ... . .. . . ... .......... ... ... .. . ... .. Gesetzliche Obliegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorvertragliche Anzeigepflicht ..................................... Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall... . . ... .. ... . ... ... Vertragliche Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall..... ... . .... .. Zusammenfassung zu den Obliegenheiten (Abschnitte 7.2 bis 7.6) . . . . . . . . Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit. . ... ... ... . ... . ..... . ... ... ... .... ...

70 71 74 76 77 79 83 84

7.9 Betriebsschäden .................................................. 7.10 Mietwagenkosten und andere ......................................

88 90

8.

Anspruchsberechtigte .............................................

92

8.1 8.2

Zessionare (Abtretungsempfänger) . .. .. . . ... ... .. .. . . ... . .. . .... . . . . Sicherungsschein .................................................

92 93

9.

Rettungskosten ..................................................

96

10.

Umfang der Leistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

97

11.

Reparaturkosten .................................................

99

12.

Totalschaden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

105

12.1 Zeitwert / Wiederbeschaffungswert ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.2 Wiederbeschaffungswert .......................................... 12.3 Zulassungskosten, sonstige Kosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

106 109 114

13.

Abzüge "neu für alt" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

115

14.

Mehrwertsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

117

15.

Restwerte .......................................................

118

16.

Ersatz der Zubehörteile ...........................................

120

17.

Eigentumsübertragung bei Entwendung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

124

18.

Transport- und Abschleppkosten ...................................

127

19.

Reisekosten .....................................................

130

20.

Leasingfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

131

21.

Fälligkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

137

22.

Verjährung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

139

23.

Feststellung der Höhe der Entschädigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

142

24.

Vorschüsse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

143

25.

Streitigkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

144

25.1 Grund des Anspruches ............................................ 25.2 Streit über die Höhe des Anspruches, insbesondere über die Höhe des Wiederbeschaffungswertes .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

144

26.

Regresse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

149

27.

Rückforderung zuviel gezahlter Beträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

159

28.

Einfluß der Regulierung auf den Schadenfreiheitsrabatt . . . . . . . . . . . . . . ..

161

29.

Freigabe der Kaskoversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

163

Literaturhinweise ......................................................

165

Abkürzungsverzeichnis .................................................

167

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

171

Anhang A 1 Wichtige Bestimmungen des VVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. A 2 Auszug aus den AKB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. A 3 Teileliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. A 4 Teilungsabkommen ...............................................

179 193 203 208

145