zentral und komfortabel wohnen

zentral und komfortabel wohnen Altstadtdomizil Victoria Die WISA GmbH baut und betreut bundesweit Wohnungen und Objekte. Die Geschäftsführer Bernha...
Author: Lioba Lange
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zentral und komfortabel wohnen

Altstadtdomizil Victoria

Die WISA GmbH baut und betreut bundesweit Wohnungen und Objekte. Die Geschäftsführer Bernhard Friedrich, Harald Mack und Martin Engelhardt planen und begleiten persönlich die Projekte – nachhaltige Investitionen in die Zukunft. Langfristige Vermietungen, gestaltende Umbauten bestehender Wohnungen, fachgerechte objektbezogene Altbausanierungen oder schlüsselfertiges Bauen bis hin zum Neubau komplexer Wohnanlagen, gehören seit zwei Jahrzehnten zu den Schwerpunkten des Unternehmens. Eigene Neubau- oder Sanierungsprojekte richten wir gezielt am Wohnbedarf aus und investieren in zukunftsträchtige Standorte, die über Jahrzehnte eine gewinnbringende Investition versprechen.

Eigentumswohnungen in bester Lage WISA GmbH Mönchsrother Straße14 91550 Dinkelsbühl Telefon: 09851 22 34 Telefax: 09851 79 70 E-Mail: [email protected] 1

WISA

Immobilien

Das neue Projekt in Dinkelsbühl erfüllt diese Ansprüche: Eine eigene Residenz im europäischen Kulturerbe, komfortable Wohnungen in zentraler Lage. Mitten im historischen Kern der Altstadt gestalten wir modernsten Wohnraum, der sich harmonisch in das bestehende Stadtbild einfügt. Ruhige Lage, ein hervorragendes Dienstleistungsangebot in unmittelbarer Nähe gepaart mit weiteren Annehmlichkeiten der Gegenwart: Tiefgarage, Aufzug, Balkon oder Terrasse. Dieses Modell ist konzipiert für die sich wandelnden Lebenssituationen, denn exklusive Wohnungen sind auch eine wertstabile und damit vorausschauende Investition in die Zukunft.

realisierte Projekte 2008 Hezelhof Hotel Seit Jahren verwirklichen wir besondere Projekte. Dabei vereinen sich Geschichte und Moderne auf harmonische Weise. Historisch stets einmalige Gebäude werden mit hochwertigsten Materialien und viel Liebe zum Detail modernisiert. Ein junges Hotel für gehobene Ansprüche im Zentrum der berühmten Altstadt: der Hezelhof.

Hezelhof Hotel I 2008

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Referenzen Hezelhof 2008

realisierte Projekte 2009 Brauhaus Stimmige Wohnkonzepte mit dem besonderen Etwas. Das ehemalige Brauhaus erstrahlt in neuem Glanz: Exklusives Wohneigentum, modern geschnitten, zeitgemäß ausgestattet und zentrumsnah gelegen. Ein zukunftssicheres Nutzungskonzept, denn Qualität ist für uns das Merkmal der Nachhaltigkeit. Brauhaus I 2009

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Referenzen Brauhaus 2009

Stimmungsvolle Altstadt Dinkelsbühl

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Dinkelsbühl die historische Stadt

Zwischen Rothenburg ob der Tauber und Nördlingen liegt – im malerischen Wörnitztal – Dinkelsbühl. Umrahmt von der vollständig erhaltenen Stadtmauer, hat sich die berühmte Altstadt ein unvergleichliches Flair erhalten. Romantische Gassen und pittoreske Plätze verströmen historische Atmosphäre. Hier ist Geschichte und Gegenwart, Kunst und Handwerk, Kultur und Handel in harmonischer Weise vereint.

Wohnen und Leben in Dinkelsbühl Nur das Flair der Stadt ist etwas ganz Besonderes. Beeindruckend ist auch das differenzierte Angebot des Einzelhandels der Altstadt: Ob Metzgereien, Hutladen, Korbflechter, Bäckereien, Feinkost oder Rohkost, ob Café, Biergarten oder Brauereigaststätte… im Herzen von Dinkelsbühl findet man alles – wie selbstverständlich – nebeneinander. Darüberhinaus bietet der wöchentliche Markt frische heimische Produkte vor filmreifer Kulisse. Die Vielzahl von Allgemeinärzten und Fachärzten garantieren eine umfassende medizinische Versorgung vor Ort. Auch die Apotheken und Drogerien sind in der Innenstadt zu Fuß erreichbar. Die großartige Naturlandschaft im Wörnitztal bietet vielfältitige Naherholung unmittelbar vor den Toren der Stadt: Golfspielen, Wandern, Radwandern, Reiten sowie Jagd und Fischerei bieten sich an. Wer Theater, Konzerte und Vernissagen besuchen möchte, muss die Stadtmauern nicht verlassen. Als kulturelles Zentrum der Region, genießt Dinkelsbühl einen ausgezeichneten Ruf.

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Dinkelsbühl Infrastruktur

Grußwort Oberbürgermeister Altstadtdomizil Victoria – WISA GmbH

Die Altstadt Dinkelsbühl hat für Gäste wie Bewohner einen besonderen Charme. Unsere Fachwerkstadt mit historischem Stadtgrundriss zeichnet sich durch die gut erhaltene historische Bausubstanz aus. Gleichzeitig ist die Innenstadt auch Einkaufs-, Flanier- und Wohnzentrum mit Flair. Die Geschäfte für den täglichen Bedarf sind fußläufig erreichbar. Der neue Bau des Altstadtdomizils Victoria zwischen Deutschordensschloss und Münster St. Georg ist ein Beispiel für die Revitalisierung von alten Gebäuden. Dieses zentrale Areal im Herzen der Altstadt wird nun einer neuen Nutzung zugeführt. Als Oberbürgermeister der Stadt Dinkelsbühl, begrüße ich diese gute Entwicklung der Stadt.

Dr. Christoph Hammer Oberbürgermeister

Es freut mich besonders, dass das Bauunternehmen WISA mit diesem Projekt auf Nachhaltigkeit setzt. Nicht nur, dass damit das Areal eine nachhaltige Nutzung erfährt, die Bewohner des Domizils finden zudem ein überwiegend barrierefreies Wohnen vor, das Wohnqualität auf lange Sicht garantiert. Kurzum, das neue Altstadtdomizil fügt sich trotz moderner Annehmlichkeiten sehr gut in die historische Bausubstanz unseres Stadtkerns ein und ist damit eine Bereicherung für das Wohnen in der Innenstadt.

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Dinkelsbühl Grußwort Oberbürgermeister

Mitten in der Altstadt modern wohnen Föhrenbergstraße

Turmgasse Lange Gasse

Wir erstellen im Herzen der Altstadt repräsentative Wohnungen zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage. Zwischen Deutschordensschloss und Münster St. Georg entsteht Wohnraum mit hohem Wohnkomfort: modern, zeitgemäß, stilvoll und in historischer Umgebung.

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Altstadtdomizil Victoria

Ansicht Lange Gasse Hinter der historisch definierten Fassade garantieren wir höchste Individualität. Ein funktioneller und sehr gut durchdachter Zuschnitt der Wohnungen entspricht in besonderer Weise Ansprüchen an gehobene Wohnkultur.

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Lange Gasse

Ansicht

Ansicht Föhrenberg Wohnungseinteilung und spezielle Ausstattungen sind abweichend von der Baubeschreibung individuell veränderbar. Alle Wohnungen sind mittels Aufzug erreichbar und verfügen meist über Terrasse oder Balkon.

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Föhrenberg

Ansicht

Das Servicebüro der Hausgemeinschaft

Büro Haus 4 EG Service und Dienstleistung werden in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Deshalb wurde von uns, für die Hausgemeinschaft, ein Servicebüro eingeplant. Hier kann in der ersten Eigentümerversammlung von den Eigentümern selbst beschlossen werden, wie und in welcher Form das Büro besetzt wird und welche Dienstund Serviceleistungen installiert werden. 10

Dienstleistung vor Ort

Servicebüro

Einrichtungsbeispiel Wohnung 10

Inneneinrichtung 11

Partnerunternehmen

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen kompetente Unternehmen, die Ihre Räume entsprechend Ihren Bedürfnissen einrichten.

Wohnungen Grundrisse Haus 1 Wohnung 01 - Wohnung 15 Haus 2 Wohnung 16 - Wohnung 21 Haus 3 Wohnung 22 - Wohnung 27 Haus 4 Wohnung 28 - Wohnung 31 12

Grundrisse

Wohnung 01 Haus 1 EG

N

  Wohnen Küche/Essen Schlafen Bad Flur/Garderobe Terrasse

13

Wohnung 01 Grundriss

60,50 qm 13,35 qm 10,06 qm 15,29 qm 6,96 qm 8,66 qm 6,18 qm

Wohnung 02 Haus 1 EG

N

  Wohnen Küche/Essen Schlafen Bad Flur/Garderobe Terrasse

14

Wohnung 02 Grundriss

67,91 qm 14,51 qm 15,74 qm 17,72 qm 7,25 qm 7,73 qm 4,96 qm

Wohnung 03 Haus 1 EG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad

15

Wohnung 03 Grundriss

46,74 qm 21,82 qm 5,68 qm 13,84 qm 5,40 qm

Wohnung 04 Haus 1 EG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Kind/Arbeiten Bad WC Flur/Garderobe Flur Terrasse 16

Wohnung 04 Grundriss

96,42 qm 29,71 qm 9,84 qm 16,14 qm 16,00 qm 7,09 qm 2,86 qm 4,21 qm 5,00 qm 5,57 qm

Wohnung 05 Haus 1 1.OG

N

  Wohnen Küche/Essen Schlafen Bad Flur/Garderobe Balkon

17

Wohnung 05 Grundriss

59,80 qm 14,83 qm 10,38 qm 15,95 qm 8,22 qm 7,75 qm 2,67 qm

Wohnung 06 Haus 1 1.OG

N

  Wohnen Küche/Essen Schlafen Bad Flur/Garderobe Balkon

18

Wohnung 06 Grundriss

68,42 qm 14,30 qm 16,75 qm 18,89 qm 7,20 qm 8,61 qm 2,67 qm

Wohnung 07 Haus 1 1.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad

19

Wohnung 07 Grundriss

49,34 qm 23,19 qm 6,10 qm 14,44 qm 5,61 qm

Wohnung 08 Haus 1 1.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Kind/Arbeiten Bad WC Flur/Garderobe Flur Terrasse 20

Wohnung 08 Grundriss

97,52 qm 29,44 qm 9,80 qm 17,31 qm 17,26 qm 7,36 qm 2,85 qm 4,45 qm 5,40 qm 3,65 qm

Wohnung 09 Haus 1 2.OG

N

  Wohnen Küche/Essen Schlafen Bad Flur/Garderobe Balkon

21

Wohnung 09 Grundriss

59,79 qm 14,97 qm 10,38 qm 15,95 qm 8,22 qm 7,78 qm 2,67 qm

Wohnung 10 Haus 1 2.OG

N

  Wohnen Küche/Essen Schlafen Bad Flur/Garderobe Balkon

22

Wohnung 10 Grundriss

68,54 qm 14,62 qm 16,66 qm 19,14 qm 7,22 qm 8,23 qm 2,67 qm

Wohnung 11 Haus 1 2.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad

23

Wohnung 11 Grundriss

49,48 qm 23,25 qm 6,10 qm 14,45 qm 5,68 qm

Wohnung 12 Haus 1 2.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Kind Gast/Arbeiten Bad WC Flur/Garderobe Flur Balkon 24

Wohnung 12 Grundriss

103,10 qm 30,38 qm 5,60 qm 16,41 qm 17,03 qm 10,69 qm 7,38 qm 2,69 qm 4,13 qm 5,14 qm 3,65 qm

Wohnung 13 Haus 1 DG

N

  Wohnen Essen Küche Schlafen Bad Flur/Garderobe Balkon Balkon

25

Wohnung 13 Grundriss

85,19 qm 29,00 qm 13,15 qm 7,89 qm 14,85 qm 8,68 qm 6,28 qm 2,67 qm 2,67 qm

Wohnung 14 Haus 1 DG

N

  Wohnen Essen Küche Schlafen Bad AR

26

Wohnung 14 Grundriss

67,84 qm 21,93 qm 16,01 qm 6,71 qm 12,33 qm 6,82 qm 4,04 qm

Wohnung 15 Haus 1 DG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad WC Flur AR

27

Wohnung 15 Grundriss

72,15 qm 25,16 qm 7,65 qm 14,24 qm 5,53 qm 4,65 qm 13,00 qm 1,92 qm

N

Wohnung 16 Haus 2 1.OG

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Kind/Arbeiten Bad WC AR Flur/Garderobe Terrasse 28

Wohnung 16 Grundriss

95,30 qm 26,20 qm 7,88 qm 13,98 qm 17,11 qm 9,30 qm 2,96 qm 3,83 qm 10,33 qm 3,71 qm

N

Wohnung 17 Haus 2 1.OG

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad AR Flur/Garderobe Terrasse

29

Wohnung 17 Grundriss

66,40 qm 22,78 qm 7,85 qm 14,69 qm 7,75 qm 2,50 qm 7,45 qm 3,38 qm

N

Wohnung 18 Haus 2 2.OG

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Kind Bad WC AR Flur/Garderobe Terrasse 30

Wohnung 18 Grundriss

99,14 qm 28,51 qm 8,53 qm 13,98 qm 17,86 qm 9,71 qm 2,96 qm 3,83 qm 10,33 qm 3,43 qm

N

Wohnung 19 Haus 2 2.OG

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad AR Flur/Garderobe Balkon

31

Wohnung 19 Grundriss

70,63 qm 24,83 qm 8,42 qm 16,32 qm 8,17 qm 2,50 qm 7,45 qm 2,94 qm

N

Wohnung 20 Haus 2 DG

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Kind/Arbeiten Bad WC Flur/Garderobe Balkon

32

Wohnung 20 Grundriss

84,89 qm 28,94 qm 4,43 qm 12,35 qm 13,43 qm 7,88 qm 3,34 qm 11,09 qm 3,43 qm

N

Wohnung 21 Haus 2 DG

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad AR Flur/Garderobe Balkon

33

Wohnung 21 Grundriss

54,06 qm 17,70 qm 4,86 qm 12,27 qm 6,81 qm 1,45 qm 8,03 qm 2,94 qm

Wohnung 22 Haus 3 1.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad WC Flur/Garderobe Terrasse

34

Wohnung 22 Grundriss

75,93 qm 32,12 qm 8,02 qm 13,37 qm 9,29 qm 2,12 qm 7,12 qm 3,89 qm

Wohnung 23 Haus 3 1.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad WC Flur/Garderobe

35

Wohnung 23 Grundriss

74,30 qm 32,60 qm 8,81 qm 16,38 qm 7,06 qm 2,26 qm 7,91 qm

Wohnung 24 Haus 3 2.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad WC Flur/Garderobe Balkon

36

Wohnung 24 Grundriss

76,28 qm 32,78 qm 8,02 qm 13,94 qm 9,63 qm 2,21 qm 7,12 qm 2,67 qm

Wohnung 25 Haus 3 2.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad WC Flur/Garderobe

37

Wohnung 25 Grundriss

78,19 qm 34,28 qm 9,12 qm 17,61 qm 7,44 qm 2,55 qm 7,19 qm

Wohnung 26 Haus 3 DG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad Flur Balkon

38

Wohnung 26 Grundriss

64,57 qm 31,94 qm 4,87 qm 13,61 qm 6,18 qm 5,30 qm 2,67 qm

Wohnung 27 Haus 3 DG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad Flur/Garderobe

39

Wohnung 27 Grundriss

66,16 qm 31,32 qm 7,22 qm 13,28 qm 6,58 qm 7,76 qm

Wohnung 28 Haus 4 1.OG

N

  Wohnen/Essen/ Küche Schlafen Bad Flur Terrasse

40

Wohnung 28 Grundriss

61,97 qm 27,45 qm 16,11 qm 6,76 qm 5,52 qm 6,13 qm

Wohnung 29 Haus 4 1.OG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad Flur Terrasse

41

Wohnung 29 Grundriss

65,72 qm 27,37 qm 19,42 qm 7,38 qm 5,21 qm 6,34 qm

Wohnung 30 Haus 4 1.DG

N

  Wohnen/Essen Küche Schlafen Bad Flur Balkon

42

Wohnung 30 Grundriss

52,85 qm 26,31 qm 12,30 qm 6,34 qm 5,35 qm 2,55 qm

Wohnung 31/1 Haus 4 1.DG

N

  Wohnen Essen Küche WC Flur/Garderobe Balkon

43

Wohnung 31/1 Grundriss

56,48 qm 25,98 qm 9,48 qm 11,30 qm 2,66 qm 4,51 qm 2,55 qm

Wohnung 31/2 Haus 4 2.DG

N

  Schlafen/Ankleide Bad Galerie Abstellraum

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Wohnung 31/2 Grundriss

54,34 qm 24,60 qm 12,40 qm 8,17 qm 9,17 qm

EG 32 EG 31

Tiefgarage   Stellplätze in der Tiefgarage runden das zukunftsorientierte Angebot ab. Die Tiefgarage im Erdgeschoss verfügt über 23 Tiefgaragenstellplätze, die über die Einfahrt »Turmgasse« angefahren werden.

K 22

K 23

K 27 K 26

K 24

K 20 EG 30

K 21

K 19

EG 29

EG 33

K 18

EG 28

EG 34

K 16

EG 27

EG 35

Fahrrad

EG 26

EG 36

EG 42

EG 46

EG 25

EG 37

EG 41

EG 45

EG 24

EG 38

EG 40

EG 44

Turmgasse

EG 39

K 17

K 25

Wäsche

EG 43

Lange Gasse

45

Tiefgarage Erdgeschoss

UG 10

Tiefgarage   

UG 9

Die Tiefgarage im Untergeschoss verfügt über 23 Tiefgaragenstellplätze, die über die Einfahrt »Lange Gasse« angefahren werden.

UG 8

UG 16

UG 7

UG 15

UG 6

UG 14

UG 5

UG 13

UG 20

UG 23

UG 4

UG 12

UG 19

UG 22

UG 3

UG 11

UG 18

UG 21

Turmgasse

UG 2

UG 17

UG 1

K 31 K 30 Wäsche

K 29

K1

K4

Trockenr

K8

K5

K12

K9

K 11 K3

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K 28

K2

K6

K7

K 10

Tiefgarage Untergeschoss

K14

K15

Lange Gasse

Bau     Mehrfamilienwohnhäuser mit Tiefgarage Turmgasse/Lange Gasse 91550 Dinkelsbühl 47

   Baubeschreibung

  Turmgasse/Lange Gasse Mehrfamilienwohnhäuser mit Tiefgarage Turmgasse/Lange Gasse, 91550 Dinkelsbühl, Ausführung Allgemein Soweit es bei der Sanierung der Gebäude mit den Auflagen des Stadtbauamtes vereinbar ist, werden die gültigen Bestimmungen hinsichtlich Wärme-, Schall- und Brandschutz berücksichtigt. Hieraus können sich leichte maßliche Abweichungen gegenüber den vorgelegten Plänen ergeben. Im Untergeschoss werden Hausanschlussraum und Heizung (bei Fernwärme Übergabestation) untergebracht. Des weiteren werden im Untergeschoss die Kellerräume untergebracht. Die vorhandenen Kamine werden ggf. als Installations- u. Lüftungsschächte saniert.

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   Baubeschreibung

  Die Außenwände bestehen größtenteils aus Mischmauerwerk, Vollziegel oder Beton. Neue Außenwände werden nach gültiger EnEv vollmassiv oder als Massivwände mit Vollwärmeschutz erstellt. Die Bestandsaußenwände werden nach Anforderung des Denkmalschutzes und der Wärmeschutzverordnung von innen bzw. außen gedämmt.   Die tragenden und nichttragenden Innenwände bestehen aus verputztem Mischmauerwerk oder Fachwerk und werden weitgehend erhalten. Neue Zwischenwände werden in Trockenbauweise (alternativ Mauerwerk) errichtet. Wohnungstrennwände werden mit Feuerschutzplatten verkleidet, sofern sie nicht den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen. Bestehende Kellerwände bleiben erhalten und werden als Rohwände belassen. Kellertrennwände werden in Holzrahmenbauweise oder in Metall ausgeführt.

   

Putz



Außenputz Der vorhandene Außenputz – sofern dieser gut erhalten – bleibt bei Innendämmung bestehen. Notwendige Ausbesserungen werden der Struktur angepasst. Bei Außendämmung erhält die Fassade einen Vollwärmeschutz. Die Fassade erhält einen neuen Farbanstrich. Sandsteinverkleidungen werden überarbeitet oder bei Bedarf erneuert. " #  Kalk-Gips-Putz geglättet (für Raufasertapeten) oder gefilzt. Kalkputz in Nassräumen (für geklebte Fliesen)

 ! In allen Geschossen bleiben die Stahlbetondecken bzw. Holzbalkendecken mit Sandschüttung erhalten, werden jedoch teilweise aus statischen Gründen ergänzt oder ausgewechselt. Sofern der bestehende Fußboden entfernt werden muss, werden Verlegeplatten schwimmend, alternativ Zementestrich verlegt. Die Deckenunterseite wird, falls erforderlich, mit Gipskarton-Feuerschutzplatten (F 30 oder nach Anforderung) geschlossen. Teilweise werden die vorhandenen Kalkputzdecken erhalten. Alle Decken werden gestrichen. 49

   Baubeschreibung

Die vorhandenen Holzdachstühle bleiben erhalten. Zur Ergänzung der Raumbelichtung werden Dachgauben nach der Dinkelsbühler Baugestaltungsverordnung eingebaut.   ! Vorhandene Deckung wird überarbeitet bzw. erneuert. Neueindeckung wird in Doppeldeckung gem. Altstadtsatzung erstellt. Treppenhaus Die bestehenden Treppen bleiben erhalten und werden überarbeitet, ggf. erneuert. Neue Treppenhäuser werden in Beton mit Natursteinoder Fliesenbelag erstellt. Die innen liegenden Wohnungstreppen werden als Holz-Stahl-Kombination ausgeführt. Gem. Planzeichnungen wird in verschiedenen Gebäuden ein Personenlift eingebaut.

     Wände in Trockenbau (Metallständerkonstruktion mit beidseitiger Gipskartonbeplankung und innen liegenden Schallschutzmatten. Wohnungstrennwände mit Feuerschutzplatten (F 90). In Nassräumen Doppelbeplankung mit Feuchtraumplatten. Behandlung der Decken: Wände und Fußböden wie Normalgeschoss. Fußböden Unterböden Trockenestrich (Verlegeplatten), schwimmend auf Trittschalldämmung verlegt. Alternativ Zementestrich oder Gussasphalt. Oberböden Holzparkett, Eiche mosaik, 8 mm stark, fertig verlegt. Küche, Abstellräume (in Wohnungen), Bäder und WCs: Bodenfliesen, Kostengruppe brutto 30,00 €/qm Materialpreis.     Feinsteinzeugmaterial verlegt auf Mörtelbett oder schwimmend auf Schüttung.

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   Baubeschreibung

#$ !$  Sämtliche Zimmerwände erhalten Raufasertapete mit zweimaligem Dispersionsfarbanstrich bzw. Silikatanstrich im Bereich der gefilzten Wände.    #% Wandfliesen, Preisgruppe brutto 30,00 €/qm Materialpreis.  &'  Fliesenspiegel über der Arbeitsfläche, Preisgruppe wie Bäder.  ! Gipskartondecken mit zweimaligem Dispersionsfarbanstrich. Gut erhaltene Kalkputzdecken werden gestrichen. Fenster Alle alten Fenster werden erneuert. Neue Holzfenster (k-Wert 1,1) nach Baugestaltungsverordnung mit Sikkens-Farbbehandlung (oder gleichwertig). Drehkippbeschläge als Einhandbedienung, rund-um-laufende Gummidichtung. Innere Fenstersimse in Jurakalkstein, grau.

Baubeschreibung Türen Wohnungseingangstüren als rauchdichte, überfälzte Röhrenspantüren, glatt, naturholzfurniert oder farbig, in Holzzargen, Profilzylinder (Schließanlage), verstärkte Schließbleche, Sicherheitsgarnituren in Aluminium, Türspion. Zimmertüren naturholzfurniert in Holzzargen, Bundbartschlösser. Beschläge mit Rundrosetten in Aluminium. Türen für innenliegende Räume mit Zuluftgitter. Hauseingangstüren werden erneuert. Schließanlage Für das gesamte Projekt ist eine Schließanlage für Eingang und Wohnungseinheit vorgesehen. Heizung Heizanlage mit Fernwärmeversorgung inkl. Pufferspeicher und dazugehöriger Übergabestation. Energieträger: Fernwärme. Kompaktheizkörper mit Thermostatventil in einbrennlackierter Ausführung. Jede Nutzereinheit ist für sich eigenständig abrechenbar. Die Heizungsanlage entspricht dem neuesten technischem Stand. Entlüftung Innenliegende Räume mit mechanischer Entlüftung und Nachlauf. 51

Victoria Baubeschreibung

Sanitäre Anlagen Zentrale Warmwasserversorgung vom Heizraum im Keller. Es kommen pro Nutzeinheit Kalt- und Warmwasserzähler zur Ausführung. Rohrinstallation in Wandschlitzen und Schächten mit Wärmedämmung. Sanitäre Einrichtungsgegenstände in weißer Farbe, Waschbecken und Wand-Tiefspül-WC aus Kristallporzellan. Kunststoff WC-Sitze, Badewannen und Duschen in Stahl emailliert auf Wannenträger – nach Möglichkeit bodengleich erstellte Dusche. Einhandarmaturen mit Schlauchbrausegarnitur für Badewannen und Duschen auf Putz (wenn bautechnisch möglich unter Putz). Armaturen verchromt. Duschabtrennungen in Ganzglasausführung werden eingebaut. Ausstattung in den Bädern mit Spiegel, Papierrollenhalter und Handtuchhalter zweiarmig (Fabrikat HEWI in weiß). Anschlussmöglichkeit für Waschmaschine im Bad bzw. Küche oder Gemeinschaftswaschraum. Anschlussmöglichkeit für Spüle und Geschirrspüler in der Küche.

Baubeschreibung Starkstrom Wand- und Deckenverkleidung nach VDE-Vorschrift und DIN-Normen. Kabelverlegung in der Wand, in den Nebenräumen auf Putz. Deckenverlegung in der Rohkonstruktion. Hauptanschluss und Elektrozähler im Untergeschoss, Unterverteilungen in jeder Wohnung. Jeder Wohnraum erhält mindestens einen Deckenauslass. Die Anzahl der Steckdosen und Schalter richtet sich nach den einschlägigen DIN-Vorschriften (z.B. DIN 18015). Weiterhin erhält der Küchenbereich je einen Anschluss für Elektroherd und Geschirrspüler, im Bad bzw. Küche für die Waschmaschine. Treppenhausbeleuchtung über Zeitschaltuhr. Schalter und Steckdosen in ausreichender Anzahl und weißer Ausführung. Schwachstrom Telefonleitung und Haustürsprechanlage mit elektr. Türöffner inkl. Videoüberwachung für jede Einheit. Rundfunk- und Fernsehanschluss nach neuestem technischem Stand. Telefon- und Fernsehanschluss im Kind/Büro, Schlafen und Wohnbereich.

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Victoria Baubeschreibung

Balkone Balkone sind in vorgeständerter Ausführung oder als Flachdachbauweise mit Holz, Kunststoff- oder Steinbelag geplant. Falls brandschutztechnisch erforderlich mit Luke. Terrassen Ausführung mit Betonterrassenplatten, Aufbau entsprechend den aktuellen Vorschriften. Fußwege Ausführung in Betonverbundpflaster. Außenanlagen Die gesamten Außenanlagen werden nach Angaben des Landschaftsarchitekten in Absprache mit dem Stadtbauamt Dinkelsbühl ausgeführt. Tiefgarage Ausführung in Betonbauweise mit teilweise Flachdach inkl. Begrünung. Tiefgaragenboden in Beton oder Pflaster. Zufahrtstor elektrisch über Schlüsselschalter. Müll Müll- und Papiertonnen werden in Gemeinschaftsräumen untergebracht.

Baubeschreibung Sonstiges Eintragungen in den Plänen wie z.B. Möbel, Sträucher, Mauern sind als Beispiele anzusehen und dienen der grafischen Erläuterung. Diese sind nur insofern Vertragsbestandteil, falls sie in der Baubeschreibung besonders erwähnt sind. Änderungen der Bauausführung, die statisch oder technisch bedingt sind, bleiben vorbehalten. Wenn keine Qualitätsminderung damit verbunden ist, kann gleichwertiges Material verwendet werden und wird vom Erwerber gebilligt.

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Victoria Baubeschreibung

Mustervertrag Notarin Anja Schrader Mönchsrotherstraße 14 91550 Dinkelsbühl

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Victoria Mustervertrag

-2I. Vorbemerkung

Musterkaufvertrag Lange Gasse 1. Grundbuchstand

ps URNr.

/2010

KAUFVERTRAG Heute, den

*** zweitausendzehn - ***.2010 erschienen vor mir,

a) Im Grundbuch des Amtsgerichts Ansbach von Dinkelsbühl Blatt 7536 ist folgender Grundbesitz im Eigentum der Firma WISA Baubetreuungs- und Bauträgergesellschaft mbH mit dem Sitz in Dinkelsbühl eingetragen: Gemarkung Dinkelsbühl Flst.Nr. Beschrieb: 463 Lange Gasse 16, Gebäude- und Freifläche 464 Nähe Föhrenberggasse, Landwirtschaftsfläche 464/2 Nähe Föhrenberggasse, Gebäude- und Freifläche

zu qm: 340, 310, 200.

Anja S c h r a d e r , Notarin in Dinkelsbühl, in meiner Geschäftsstelle in 91550 Dinkelsbühl, Mönchsrother Str. 14: 1. Herr Bernhard Friedrich/Herr Harald Mack, Dinkelsbühl, mir, Notarin, persönlich bekannt, hier handelnd für die Firma WISA Baubetreuungs- und Bauträgergesellschaft mbH mit dem Sitz in Dinkelsbühl (Geschäftsadresse: Mönchsrother Str. 14, 91550 Dinkelsbühl) nachfolgend „Verkäufer“, „Firma WISA“ oder „Bauträger“ genannt, als deren Geschäftsführer. Hierzu bescheinige ich, Notarin, aufgrund Einsichtnahme in das Handelsregister des Amtsgerichts - Registergericht - Ansbach vom ***, dass die genannte Firma dort unter HRB 4182 eingetragen ist und dass Herr Friedrich/Herr Mack als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer eingetragen ist. 2. ***, nachfolgend „Käufer“ genannt. Nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt beurkunde ich auf Ansuchen der Erschienenen folgende Erklärungen:

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Victoria Mustervertrag

Der Grundbesitz ist wie folgt belastet: Abteilung II: an Flst.Nr. 463: und Fenstereinbauungsrecht für den jeweiligen Eigentümer vom Flst. 460 Dinkelsbühl, Abteilung III: am gesamten vorgenannten Grundbesitz: 100.000,-- EUR Buchgrundschuld für die Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. b) Im Grundbuch des Amtsgerichts Ansbach von Dinkelsbühl Blatt 8507 ist folgender Grundbesitz im Eigentum der Firma WISA Baubetreuungs- und Bauträgergesellschaft mbH mit dem Sitz in Dinkelsbühl eingetragen: Gemarkung Dinkelsbühl Flst.Nr. Beschrieb: 457 Turmgasse 16, Gebäude- und Freifläche

zu qm: 1298.

Der Grundbesitz ist wie folgt belastet: Abteilung II: Bebauungsbeschränkung für den jeweiligen Eigentümer von Flst. 454 Dinkelsbühl, Bebauungsbeschränkung für den Freistaat Bayern, Abteilung III: 350.000,-- EUR Buchgrundschuld für die Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl.

-32. Bauvorhaben, Sanierung Das im der Teilungserklärung beigefügten Lageplan mit Nr. 1 gekennzeichnete und vorhandene Gebäude wird von der Firma WISA renoviert, saniert und modernisiert, die im der Teilungserklärung beigefügten Lageplan mit Nrn. 2, 3 und 4 gekennzeichneten Gebäude samt Tiefgarage werden von der Firma WISA neu erstellt. Durch diese Maßnahmen entstehen eine Wohnanlage samt Kellerabteilen und eine Tiefgarage mit 46 Tiefgaragenstellplätzen. Dies wird in der Form von Wohnungs- und Teileigentum durchgeführt. Die Baugenehmigung durch die Stadt Dinkelsbühl ist nach Angabe des Verkäufers bereits erteilt. Bei Sanierungsobjekt: Gegenstand des nachfolgenden Kaufvertrags ist die vorhandene Altsubstanz dieses           !   und Sanierung. 3. Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Dienstbarkeitsbestellung Das Wohnungs- bzw. Teileigentum wurde begründet mit diesamtlicher Urkunde vom 1.4.2010, 396/2010, - Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnungam vorgenannten Grundbesitz (künftig vereinigtes Grundstück). Die Urkunde Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung enthält folgende Anlagen: Anlage 1) Aufteilungs- und Baupläne, Anlage 2) Baubeschreibung, Anlage 3) Sondernutzungspläne Gartenflächen. Mit diesamtlicher Urkunde vom 1.4.2010, URNr. 397/2010 wurde zu Lasten des vorgenannten Grundstücks Flst.Nr. 457 eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Dinkelsbühl bestellt (Recht auf Erstellung und Belassung einer Trafostation, Leitungsrecht sowie Geh- und Fahrtrecht). Die Teilungserklärung sowie die genannte Dienstbarkeit sind noch nicht grundbuchamtlich vollzogen. Auf diese Urkunden, die heute im Original vorliegen, samt Anlagen, wird verwiesen. Beglaubigte Abschriften dieser Urkunden samt Plänen und Anlagen wurden dem Käufer bereits ausgehändigt. Die Beteiligten erklären, dass ihnen der Inhalt dieser Urkunden samt Plänen und Anlagen bekannt ist. Sie verzichten darauf, diese Urkunden vorzulesen bzw. die Pläne vorzulegen und der heutigen Niederschrift beizufügen.Ihnen ist bekannt, dass mit der Verweisung auf diese Urkunden ihr Inhalt aufgrund der heutigen Urkunde für alle Beteiligten rechtsverbindlich wird.

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Victoria Mustervertrag

-44. Vertragsobjekt Aufgrund der Teilungserklärung entsteht folgendes Wohnungs- bzw. Teileigentum: a) ***/*** Miteigentumsanteil an dem in vorstehender Ziffer 1. genannten Grundbesitz (vereinigtes Grundstück) verbunden mit dem Sondereigentum an ***. samt Sondernutzungsrecht *** b) ***/*** Miteigentumsanteil an dem in vorstehender Ziffer 1. genannten Grundbesitz (vereinigtes Grundstück) verbunden mit dem Sondereigentum am Tiefgaragenstellplatz Nr. ST **. Das Wohnungs- bzw. Teilungseigentum wird wie folgt belastet sein: Abteilung II: an Flst.Nr. 463: Kaminmitbenützungsrecht und Fenstereinbauungsrecht für den jeweiligen Eigentümer vom Flst. 460 Dinkelsbühl, an Flst.Nr. 457: Bebauungsbeschränkung für den jeweiligen Eigentümer von Flst. 454 Dinkelsbühl, Bebauungsbeschränkung für den Freistaat Bayern, beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Dinkelsbühl (Recht auf Erstellung und Belassung einer Trafostation, Leitungsrecht sowie Gehund Fahrtrecht), Abteilung III: am Grundbesitz Flste.Nrn. 463, 464 und 464/2: 100.000,-- EUR Buchgrundschuld für die Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. an Flst.Nr. 457: 350.000,-- EUR Buchgrundschuld für die Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. 5. Evtl: Sondernutzungsrecht an Gartenflächen Der Verkäufer nimmt Bezug auf Abschnitt II. der vorgenannten Teilungserklärung und die dort enthaltene Ermächtigung zur Zuordnung von Sondernutzungsrechten an den Gartenflächen: Er ordnet dem nachfolgend an den Käufer verkauften Wohnungseigentum das Recht auf alleinige Nutzung (Sondernutzung) der im beigefügten Lageplan

-5(Anlage 2) farbig gekennzeichneten und mit SNR *** näher bezeichneten Gartenfläche zu und bewilligt und beantragt, dies im Grundbuch beim betreffenden Wohnungseigentum als Sondernutzungsrecht zu vermerken. Der Käufer stimmt der Zuordnung zu. Die Notarin wird beauftragt und ermächtigt, den Antrag auf Zuordnung dieses Sondernutzungsrechts unabhängig von den sonstigen Anträgen dieser Urkunde beim Grundbuchamt zu stellen. Um Vollzugsmitteilung durch das Grundbuchamt wird zu Händen der Notarin gebeten. II. Verkauf Die Firma WISA Baubetreuungs- und Bauträgergesellschaft GmbH mit dem Sitz in Dinkelsbühl verkauft hiermit an *** - im Folgenden kurz „Käufer“ genannt zum *** das in Ziffer I. 4. a) und b) näher bezeichnete Wohnungseigentum Nr. *** und Teigentum Nr. ***, mit allen Rechten und Pflichten, den wesentlichen Bestanteilen und dem gesetzlichen Zubehör samt Sondernutzungsrecht ??? "        #  $  %&'*

() " *Sanierung und Renovierung 1. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, das genannte Wohnungs- bzw. Teileigentum mit dem zugehörigen Gemeinschaftseigentum und den Zugangsflächen sowie mit den zugehörigen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Kanal, Fernwärme) laut Baubeschreibung zu erstellen (bzw. bei Sanierungsobjekt: zu renovieren und zu sanieren). 2. Als spätester Termin für die Bezugsfertigkeit der Wohnung wird vom Verkäufer der *** verbindlich zugesichert, als spätester Termin für die endgültige Fertigstellung wird vom Verkäufer der *** verbindlich zugesichert. Bauhindernisse infolge höherer Gewalt, insbesondere Witterungseinflüsse wie Frost, Dauerregen, Schneefall, auch Streik und vom Verkäufer nicht zu vertretende Beschaffungsschwierigkeiten verlängern diese Frist entsprechend. 3. Für die Gestaltung und Ausführung des Bauvorhabens gilt folgendes: Es wird Bezug genommen auf die in Ziffer I. 3. genannte Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung. Die der Teilungserklärung als Anlagen beigefügten Aufteilungs- bzw. Baupläne sowie die Baubeschreibung sind für die Ausführung des Bauvorhabens maßgebend.

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-6Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass sich der Grundriss des Vertragsobjekts gegenüber den der Teilungserklärung beigehefteten Plänen möglicherweise geändert hat. Maßgebend für den Grundriss ist ausschließlich der dieser Urkunde beigefügte Grundrissplan, auf den verwiesen wird und der den Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt und von ihnen genehmigt wurde. Änderungen in der Planung, Gestaltung oder Ausführung, den vorgesehenen Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen behält sich der Verkäufer vor, soweit sie sich technisch oder wirtschaftlich als notwendig erweisen, bzw. von Behörden (bei Sanierungsobjekt: aufgrund der Denkmalschutzeigenschaft des Vertragsobjekts gefordert werden), und dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers zumutbar sind. Leistungen, welche in der Baubeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, werden in einer dem Hausstandard entsprechenden Qualität durchgeführt. Der Verkäufer wird bei Bezugsfertigkeit für die endgültige Reinigung einschließlich Bodenpflege sorgen. Der Verkäufer verpflichtet sich, nur normgerechte Baustoffe zu verwenden und das Bauvorhaben nach den anerkannten Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei zu errichten. Von der Normalausstattung abweichende Sonderwünsche gehen zu Lasten des Käufers und sind nicht im Kaufpreis enthalten. Solche Sonderwünsche müssen vom Käufer den bauausführenden Firmen schriftlich mitgeteilt werden. Die Vergütung der Mehraufwendungen durch Sonderwünsche hat der Käufer an die entsprechenden bauausführenden Firmen vorzunehmen. Der Verkäufer kann die Durchführung von Sonderwünschen ablehnen, wenn die Fertigstellung des Bauvorhabens dadurch verzögert oder behindert wird, die äußere oder innere Gestaltung beeinträchtigt oder die Standfestigkeit des Gebäudes gefährdet wird. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für Arbeiten und Lieferungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Sonderwünsche des Käufers stehen, ferner keine Haftung für dadurch bedingte Verzögerungen der Fertigstellung. Eigenleistungen des Käufers sind nicht zulässig.

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IV. Kaufpreis 1. Kaufpreis a) Der Kaufpreis beträgt insgesamt - mit Worten: -***- Euro -. b)

Die Notarin wies darauf hin, dass der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises, sofern die Erschließung der vorgenannten Teilfläche noch nicht vollständig durch die Stadt mit dem Verkäufer abgerechnet ist, eine ungesicherte Vorausleistung erbringt. Der Käufer wurde auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen. Der Verkäufer erklärt hierzu, dass sämtliche Maßnahmen hinsichtlich oben genannter Erschließungs- und Herstellungsbeiträge bereits durchgeführt, abgerechnet und bezahlt wurden.

g) 

Bei Sanierungsobjekt: +  " /                '+ 0         1     "       /        " '+1       "   '+1     0  / 0

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Von diesem Gesamtkaufpreis entfällt aa) bb)

auf Grund und Boden auf das neu zu erstellende Sondereigentum bei Sanierungsobjekt: 6         6               dd) auf den Tiefgaragenstellplatz c)

f) *** EUR

*** EUR; *** EUR; 99957!8 99957! *** EUR.

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Im Kaufpreis sind insbesondere enthalten die Bau- und Baunebenkosten für Leistungen laut Baubeschreibung, die Grundstückskosten einschließlich Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für erstmalige Straßenherstellung sowie alle sonstigen Herstellungsbeiträge einschließlich Hausanschlusskosten für den Erstanschluss für Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Strom und Fernwärme. Maßgebend für die Kaufpreisberechnung sind die der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung beigefügte Baubeschreibung sowie die ihr beigefügtenBaupläne. Soweit Baubeschreibung und Baupläne voneinander abweichen, ist die Baubeschreibung maßgebend. Soweit auf Wunsch des Käufers bei der Bauausführung gegenüber diesem Stand Mehr- oder Minderleistungen durch den Verkäufer erbracht werden, sind diese bei der Schlussrechnung des Verkäufers entsprechend zu verrechnen.

d)

Bei der Kaufpreisbildung wurde die derzeit geltende Umsatzsteuer von 19% bezüglich der Vorleistungen des Verkäufers berücksichtigt. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer erhöhen sich alle Kaufpreisraten, mit Ausnahme der Ersten, die nach Inkrafttreten der Steuererhöhung fällig werden, um den Prozentsatz der Steuererhöhung. Dies gilt nicht, wenn der betreffende Bauabschnitt innerhalb von vier Monaten ab heute erreicht ist.

e)

Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Anschlussgebühren für Telekommunikationsanlagen.

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2. Zahlungsfälligkeit a)

Der vorstehend in Ziffer 1. aufgeführte Gesamtkaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig: Voraussetzung für die Fälligkeit aller nachstehend aufgeführten Kaufpreisraten nach Baufortschritt ist, dass aa) die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nach den in Ziffer I. 1. dieser Urkunde näher bezeichneten Belastungen bzw. im Rang nach der zur Eintragung gelangenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Dinkelsbühl an dem in Ziffer I. 4. genannten Wohnungs- bzw. Teileigentum im Grundbuch eingetragen ist, bzw. im Rang nach Belastungen, bei denen der Käufer selbst mitgewirkt hat oder denen er zugestimmt hat, 6 "  #  $        $ %&'*' 7 #     8 cc) die Lastenfreistellung des Kaufobjekts von der eingetragenen Grundschulden zugunsten der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl in einer den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung entsprechenden Weise gesichert ist (vgl. hierzu Ziffer XIV. dieser Urkunde). Die beurkundende Notarin wird beauftragt, den Eintritt der vorstehenden in lit. aa) - cc) genannten Fälligkeitsvoraussetzungen den Vertragsteilen schriftlich zu bestätigen.

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Hierzu wird festgestellt, dass zur Rechtswirksamkeit dieses Vertrags keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind, ferner, dass die Baugenehmigung erteilt ist. b)

Nach Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß vorstehender Ziffer 2. a) ist der Gesamtkaufpreis entsprechend dem Baufortschritt in sieben Raten zu zahlen. Deren Höhe legt der Verkäufer nach billigem Ermessen aus folgenden Prozentsätzen fest, wobei sich die Prozentsätze jeweils auf den Gesamtkaufpreis beziehen: aa) bb) cc)

dd) ee) ff) gg)

30,0 % nach Vorliegen der in Ziffer 2. a) genannten Fälligkeitsvor aussetzungen; 28,0 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten; 16,8 % nach Rohinstallation der Sanitäranlagen, Rohinstallation der Elektroanlagen, Fenstereinbau einschließlich Verglasung, nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen; 8,4 % nach Rohinstallation der Heizungsanlage, Fertigstellung von Estrich, Innenputz (ausgenommen Beiputzarbeiten); 4,9 % nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich und der Fassadenarbeiten; 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergbe; 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.

Sofern einzelne der vorstehenden Leistungen beim Bauvorhaben des Käufers nicht anfallen, ist der vorgesehene Prozentsatz dieser Leistung auf die sieben Raten anteilig zu verteilen. c)

Der Käufer ist berechtigt, von der ersten Kaufpreisrate einen Betrag von 5 % – bezogen auf den Gesamtkaufpreis – einzubehalten. Dieser Restbetrag ist zur Zahlung fällig, wenn

Ob entsprechend vorstehend lit. aa) oder bb) verfahren wird, bestimmt der Verkäufer. Für den Fall, dass eine Sicherheit durch die Bank gemäß vorstehend lit. aa) gestellt wird, gilt ergänzend was folgt: Sie ist vom Käufer zurückzugeben, wenn der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann. d)

Der Käufer wird jeweils zu den Zahlungen vom Verkäufer schriftlich aufgefordert. Die Zahlungen haben binnen 10 Tagen nach Zugang dieser Aufforderungserklärungen beim Käufer ausschließlich auf dem Konto des Verkäufers Nr. ***, BLZ: 765 510 20 (Baukonto) bei der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl einzugehen.

e)

Der Käufer kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn der Kaufpreis innerhalb der in Abschnitt d) genannten Frist nicht bezahlt ist. Für die Höhe der Verzugszinsen gilt die gesetzliche Regelung, d. h. der Verzugszins beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich.

V. Zwangsvollstreckungsunterwerfung Auf die Erklärung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung wird vom Verkäufer verzichtet. (   )  ! Zur vorläufigen Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums wird die Eintragung einer Auflassungsvormerkung

aa) entweder ein inländisches Kreditinstitut dem Käufer eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von ***,-- EUR (mindestens 5 % der Gesamtvergütung) gestellt hat und die betreffende Erklärung dem Käufer zugegangen ist, frühestens aber, wenn die Voraussetzungen gemäß vorstehender Ziffer a) (Grundvoraussetzun gen gemäß § 3 Abs. 1 MaBV) vorliegen und mit den Erdarbeiten zu dem vertragsgegenständlichen Bauvorhaben begonnen worden ist, bb) oder wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig gestellt ist. Ist dies nicht der Fall, bestimmt sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

für den Käufer am verkauften Sondereigentum (Wohnungs- bzw. Teileigentum samt Sondernutzungsrechte) – im angegebenen Bruchteils- bzw. Gemeinschaftsverhältnis – bewilligt und beantragt. Der Käufer bewilligt und beantragt heute schon, die Vormerkung mit Vollzug der Auflassung im Grundbuch wieder zu löschen, vorausgesetzt, dass Zwischeneintragungen im weitesten Sinn, denen der Käufer nicht zugestimmt hat, nicht bestehen. Dienstbarkeiten, die aufgrund der in nachstehender Ziffer XVII. 2. erteilten Vollmacht bestellt werden, haben auf die Löschung der Vormerkung jedoch keinen Einfluss. Um Vollzugsmitteilung zu Händen der Notarin wird gebeten.

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1.

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IX. Gewährleistung

Der Verkäufer verpflichtet sich, das Vertragsobjekt an den Käufer aufzulassen, wenn der gemäß vorstehender Ziffer IV. 1. a) geschuldete Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

1.

Der Verkäufer haftet für ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang und für Freiheit des Grundbesitzes von grundbuchmäßigen Rechten, soweit sie nicht ausdrücklich in dieser Urkunde vom Käufer übernommen oder mit seiner Zustimmung bestellt werden, ferner für Freiheit von Rückständen an öffentlichen Abgaben und Lasten.

Der Käufer erteilt hiermit dem Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Vollmacht, ihn bei der Beurkundung der Auflassung zu vertreten. 2.

Die in Abteilung II eingetragenen Dienstbarkeiten bzw. die zur Eintragung gelangende Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Dinkelsbühl werden vom Käufer zur weiteren Duldung übernommen. Der Käufer tritt in sämtliche Vereinbarungen hieraus mit dem Antrag auf Grundbuchvollzug ein.

Der Käufer kann die lastenfreie Übereignung des Vertragsobjekts vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen, wenn das Unvermögen des Verkäufers zur Fertigstellung der Baumaßnahme feststeht, Zug um Zug gegen Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Kaufpreisteils.

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Freistellung des Grundbesitzes von allen nicht übernommenen Belastungen, insbesondere von den zugunsten der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl eingetragenen Globalgrundschulden. Die Beteiligten ermächtigen die Notarin zur Einholung und Entgegennahme aller hierzu erforderlichen oder geeigneten Löschungs- und Freigabeerklärungen, stimmen diesen zu und beantragen deren Vollzug im Grundbuch.

VIII. Besitzübergabe, Nutzungen, Lasten 1. Die Besitzübergabe erfolgt nach Bezugsfertigstellung des Kaufgegenstandes. Die Bezugsfertigkeit setzt nicht die Fertigstellung, jedoch die zumutbare Benutzbarkeit der Zugangswege voraus. 2. Mit der Besitzübergabe gehen alle Nutzungen und Lasten, ferner die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Voraussetzung für die Besitzübergabe ist, dass der Käufer die bis dahin fälligen Kaufpreisraten bezahlt hat. 3. Die Abnahme erfolgt in einer gemeinsamen Besichtigung. Diese ist vierzehn Tage vorher dem Käufer schriftlich anzuzeigen. Das Betreten der Baustelle bis zur Bezugsfertigkeit erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. 4. Über die gemeinsame Besichtigung des Vertragsobjekts wird eine vom Verkäufer und Käufer zu unterzeichnende Niederschrift angefertigt. Bei mehreren Käufern gilt jeder als ermächtigt, auch mit Wirkung für und gegen den anderen Käufer das Protokoll zu unterschreiben. In dieses Protokoll sind alle etwaigen Mängel und ausstehenden Leistungen aufzunehmen. 5 Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums, soweit dieses nicht vom Sondereigentum umschlossen ist, und der sonstigen Gemeinschaftsanlagen erfolgt durch den Verwalter und die dabei anwesenden Käufer, wobei mindestens zwei Käufer bei der Abnahme anwesend sein müssen. Der Käufer wird zu dieser Abnahme entsprechend den vorstehenden Bestimmungen geladen. Die Abnahme wirkt jedoch gegenüber allen Käufern, auch solchen, die bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht anwesend waren.

Haftung für Rechtsmängel

2.

Haftung für Sachmängel a)

Für die verkaufte Wohnung wird eine Wohnfläche von *** qm, ermittelt nach der Wohnflächenverordnung, als geschuldete Beschaffenheit vereinbart. Diese ist jedoch eingehalten, wenn die tatsächliche Wohnfläche die geplante um nicht mehr als 2 % unterschreitet. Liegt die tatsächliche Wohnfläche über der vereinbarten Mindestgröße, führt dies weder zu Mängelansprüchen, noch zu einer Kaufpreiserhöhung.

b)

Für Mängel des Grundstücks sowie für Mängel derjenigen Teile des Kaufobjekts, hinsichtlich derer der Verkäufer keine Arbeiten schuldet, insbesondere hinsichtlich der unverändert bleibenden Altbausubstanz, übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung, es sei denn, das Bauwerk kann auf dem Grundstück nicht bestimmungsgemäß genutzt werden oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk. Der Verkäufer haftet auch nicht für das genaue Flächenmaß des Grundstücks. Gehaftet wird jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

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- 13 Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. c)

Im Übrigen haftet der Verkäufer für alle Sachmängel der Bauwerke und Anlagen, soweit von ihm Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich des Werkvertrags, §§ 631 ff. BGB.

d)

Sicherungshalber tritt der Verkäufer die ihm gegen am Bau beteiligte Dritte zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Käufer für den Fall ab, dass der Verkäufer mit der Erfüllung dieser Ansprüche in Verzug ist. Der Bauträger bleibt ermächtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.

X. Kosten, Ausfertigungen, Abschriften Die Kosten dieser Urkunde und der noch zu erklärenden Auflassung, des Grundbuchvollzugs sowie aller hierzu erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen trägt der Käufer, einschließlich aller Kosten für Finanzierungsgrundpfandrechte sowie Rangrücktrittskosten der Globalgrundschulden hinter solche Finanzierungsgrundpfandrechte des Käufers. Die Kosten der Lastenfreistellung trägt der Verkäufer. Die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Die Kosten, die für die Gebäudeeinmessung anfallen, trägt der Käufer im Verhältnis eines Miteigentumsanteils. Von dieser Urkunde erhalten: Beglaubigte Abschriften jeder Vertragsteil vor grundbuchamtlichem Vollzug, das Grundbuchamt,

- 14 1. Alle getroffenen Vereinbarungen müssen richtig und vollständig beurkundet sein, alle nicht beurkundeten Abreden sind nichtig und können zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen; 2. Beide Vertragsteile haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Kosten bei Gericht und Notar sowie der anfallenden Steuern; 3. Der Grundbesitz haftet für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben, insbesondere auch für etwaige Erschließungsbeiträge; 4. Das Eigentum am Grundbesitz geht nicht schon mit Abschluss dieses Vertrages, sondern erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer über. Die Eigentumsumschreibung kann erst erfolgen, wenn alle Kosten und Gebühren bezahlt sind, die erforderlichen Genehmigungen erteilt sind, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer vorliegt, und nach vollständiger Kaufpreiszahlung die Auflassung beurkundet ist. 5. Eine steuerliche Beratung hat die Notarin nicht übernommen. 6. Nach Angabe des Verkäufers sind die Wohnungseigentumseinheiten derzeit nicht vermietet. Ein Vorkaufsrecht eines Mieters ist somit ausgeschlossen.

XII. Vollzugsauftrag Die Notarin wird beauftragt, alle zu diesem Vertrag erforderlichen Genehmigungen, Negativzeugnisse und Erklärungen hinsichtlich der Lastenfreistellung einzuholen und entgegenzunehmen. Sie sollen mit ihrem Eingang bei der Notarin allen Beteiligten gegenüber als zugegangen gelten und rechtswirksam sein. Die Notarin wird ermächtigt, alle Erklärungen zur Durchführung und zum Vollzug dieses Vertrags abzugeben und entgegenzunehmen, ferner alle Anträge – auch teilweise und eingeschränkt – zu stellen, zu ergänzen, abzuändern und zurückzunehmen, ohne Beschränkung auf § 15 GBO.

XIII. Allgemeine Bestimmungen einfache Abschriften das zuständige Finanzamt - Grunderwerbsteuerstelle -, der Gutachterausschuss beim Landratsamt Ansbach, das Finanzierungsinstitut des Käufers, der Globalgläubiger. XI. Hinweise, Belehrungen Die Vertragsteile wurden von der Notarin im Zusammenhang mit dieser Beurkundung auf folgendes hingewiesen:

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1. Der Käufer kann bis zur vollständigen Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag über seine Rechte und Ansprüche aufgrund dieses Vertrges nur mit Zustimmung des Verkäufers verfügen. 2. Jeder Vertragsteil verpflichtet sich, in dieser Urkunde eingegangene Verpflichtungen seinen Sonderrechtsnachfolgern aufzuerlegen und diese in gleicher Weise zu binden. 3. Für Rücktrittsrechte verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Das Kündigungsrecht gemäß § 649 BGB ist ausgeschlossen.

- 15 XIV. Globalbelastung 1. Der Globalgläubiger, nämlich die Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl, wird nach Angabe eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Käufer dahingehend abgeben, das Vertragsobjekt von der eingetragenen Globalgrundschuld freizustellen, wenn der vertragsgemäß fällige Kaufpreis auf das in dieser Urkunde genannte Baukonto des Verkäufers bei der Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl zur freien Verfügung einbezahlt ist. Die Freistellungserklärung liegt heute nicht vor. Auf die Verpflichtung des Verkäufers zur Aushändigung an den Käufer gem. § 3 MaBV wurde hingewiesen. 2. Um die Freistellung des Vertragsobjekts von der bestehenden Globalbelastung zu gewährleisten, tritt der Verkäufer hiermit seine gesamten Zahlungsansprüche aufgrund dieses Kaufvertrags gegenüber dem Käufer und dessen Finanzierungsgläubigern einschließlich solcher für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unwiderruflich an die vorgenannte Gläubigerbank ab. Ungeachtet der Abtretung bleibt der Verkäufer forderungsberechtigt für den Kaufpreis. Alle Zahlungen des Käufers und seiner Finanzierungsgläubiger haben daher zu erfolgen auf das vorstehend bezeichnete Baukonto. Dem Käufer ist bekannt, dass eine schuldbefreiende Leistung an den Verkäufer in anderer Weise ausgeschlossen ist und dass die Freistellung des Vertragsobjekts von der Globalbelastung nur gewährleistet ist, wenn alle Zahlungen auf dieses Konto des Verkäufers erfolgen.

+(&:" ;  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung bei der Bestellung von Grundpfandrechten, auch nach § 800 ZPO vollstreckbaren, mitzuwirken. Der Verkäufer übernimmt jedoch keinerlei persönliche Haftung und keine Kosten. 2. Die Zweckbestimmungserklärung dieser Grundpfandrechte wird dahingehend geändert bzw. eingeschränkt, dass die Grundpfandrechte bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur solche Beträge sichern, die der Gläubiger tatsächlich auf die Kaufpreisschuld an den Verkäufer auf das genannte Konto überwiesen hat, jedoch nicht Zinsen, Disagio und sonstige Nebenleistungen. Die Darlehensgeber werden hiermit unwiderruflich angewiesen, auszuzahlende Beträge bis zur Höhe des Kaufpreises unmittelbar an den Verkäufer auf das vorstehend bezeichnete Baukonto nach Fälligkeit laut Kaufvertrag zu überweisen. Die beurkundende Notarin sowie die Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl werden ermächtigt, die Einschränkung der Zweckbestimmungserklärung dem jeweiligen Gläubiger anzuzeigen.

- 16 3. Im Wege der Rangbestimmung wird erklärt, dass solche Grundpfandrechte, soweit sie gleichzeitig mit der Auflassungsvormerkung dem Grundbuchamt vorgelegt werden, Rang vor der für den Käufer bestellten Auflassungsvormerkung im Grundbuch erhalten.

XVI. Zustimmung zur Rangänderung Verkäufer und Käufer stimmen allen Erklärungen, insbesondere Rangänderungen, zu, die im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung zur rangrichtigen Eintragung der Finanzierungsgrundpfandrechte des Käufers erforderlich sind, insbesondere einem etwaigen Rangrücktritt der Globalgläubigerin mit der für sie bestehenden Globalgrundschuld hinter Finanzierungsgrundpfandrechte des Käufers.

XVII. Vollmachten 1. Finanzierungsgrundpfandrechte Es erteilen hiermit der Verkäufer an jeden der Käufer je einzeln sowie mehrere Käufer untereinander gegenseitig je einzeln - jeweils unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB - die uneingeschränkte V o l l m a c h t, den Vertragsbesitz noch vor der Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zur Kaufpreisfinanzierung in beliebiger Höhe mit beliebigen Zinsen und Nebenleis tungen zu belasten, den Vertragsbesitz der sofortigen Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO zu unterwerfen und alle zur rangrichtigen Eintragung der Grundpfandrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen, insbesondere mit der zugunsten des Käufers eingetragenen Auflassungsvormerkung im Rang hinter solche Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten und die persönliche Schuldhaft in Höhe der Grundschuldbeträge samt Zinsen und Nebenleistungen, samt persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung für den Käufer zu erklären. Soweit der Käufer die Vollmacht für den Verkäufer ausübt, muss in den Urkunden zur Bestellung von Grundpfandrechten sinngemäß auf die in vorstehender Ziffer XV.2. genannte Einschränkung der Zweckbestimmungserklärung und die Abtretung der Auszahlungsansprüche hingewiesen werden. Diese Vollmacht gilt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. 2. Sonstige Vollmachten Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer unwiderruflich, jeweils unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB,

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- 17 a) bis zum Verkauf des jeweiligen Wohnungseigentums dieses in Teileigentum und Teileigentum in Wohnungseigentum durch einen Nachtrag zur Teilungserklärung umzuwandeln und den Nutzungszweck des entsprechenden Sondereigentums zu ändern bzw. festzulegen, b) bis zur Veräußerung der letzten Sondereigentumseinheit die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung abzuändern und zu ergänzen, auch dahingehend, einzelne Sondereigentumseinheiten zusammenzulegen und dadurch neue Einheiten zu bilden oder einzelne Sondereigentumseinheiten real zu teilen oder die räumliche Verteilung und Zuteilung des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums zu den einzelnen Miteigentumseinheiten zu ändern, c) über den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung auf die Käufer der einzelnen Einheiten hinaus gegebenenfalls Teilflächen aus dem Gemeinschaftseigentum abzutrennen und gegebenenfalls zu veräußern oder Teilflächen zum Gemeinschaftseigentum hinzuzuerwerben, Sondernutzungsrechte zu begründen, insbesondere hinsichtlich der Außenanlagen oder etwaiger Kfz-Stellplätze, diese einer oder mehreren Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten zuzuweisen, weiter diese zu ändern oder aufzuheben, d) den Grundbesitz mit Dienstbarkeiten für Erschließungsanlagen, Telefon-, Abwasser- und sonstige Ver- oder Entsorgungsleitungen zu belasten zugunsten von Eigentümern von Nachbargrundstücken und/oder zugunsten von öffentlichen Versorgungsträgern, sowie die in dieser Urkunde genannte Dienstbarkeit aufzuheben, abzuändern bzw. zu ergänzen, e) den Grundbesitz mit Geh- und Fahrtrechten zu belasten, je zugunsten von Eigentümern von Nachbargrundstücken, zu vorstehenden lit. d) und e) wird der Verkäufer auch bevollmächtigt, Rangrücktritte der zugunsten der Käufer zur Eintragung belangenden Vormerkungen hinter zu bestellende Dienstbarkeiten zu bewilligen und zu beantragen, f) die nachbarrechtliche Zustimmung für andere bauliche Anlagen auf anderen Grundstücken zu erteilen, sofern diese im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen errichtet werden, g) zur Abgabe aller Erklärungen, die zur Erfüllung behördlicher Auflagen erforderlich sind, die die Anlage des Vertragsobjekts betreffen.

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- 18 Im Innenverhältnis als Anweisung für den Bevollmächtigten, jedoch nicht im Außenverhältnis als Beschränkung der Vollmacht, gilt, dass durch eine Änderung der Teilungserklärung das heutige Vertragsobjekt des Käufers nicht wertmindernd verändert werden darf. Ohne die Zustimmung des Käufers dürfen daher nicht die Lage, Größe, der Grundriss und der Umfang des gekauften Sondereigentums und etwaiger Sondernutzungsrechte geändert werden, weiterhin darf der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums des betreffenden Käufers bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die Kosten eventueller Änderungen, insbesondere eventuell notwendiger Zustimmungserklärungen von Grundpfandrechtsgläubigern, hat der Verkäufer zu tragen. Die Vollmachten gelten gegenüber Dritten, insbesondere dem Grundbuchamt, unbeschränkt und über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Die vorstehenden Vollmachten erlöschen mit Eigentumsumschreibung der letzten Einheit des Verkäufers. Von vorstehenden Vollmachten darf nur, soweit eine notarielle Tätigkeit erforderlich ist, bei der amtierenden Notarin oder deren amtlich bestelltem Vertreter Gebrauch gemacht werden. XVIII. Eintritt in die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Verwalter 1. Die Beteiligten nehmen Bezug auf die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zur Begründung des Wohnungseigentums, diesamtliche Urkunde vom 1.04.2010, URNr. ***/2010. 2. Der Käufer tritt anstelle des Verkäufers mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Besitzübergabe in alle Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung ein, insbesondere auch in die Verpflichtung zur Bezahlung der monatlichen Verwaltungskosten (Wohngeld) usw. 3. Der Käufer erteilt dem Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB die nur aus wichtigem Grund widerrufliche Vollmacht, einen Verwalter zu bestellen, mit dem Erstverwalter einen Verwaltervertrag zu schließen und dem Erstverwalter eine Veraltervollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt, im Innenverhältnis darf der Verkäufer von dieser Vollmacht nur in der Weise Gebrauch machen, dass mit dem Erstverwalter ein Verwaltervertrag zu marktüblichen Konditionen und Bedingungen geschlossen wird. Die Vollmacht erlischt nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, ab welchem alle Wohnungs- und Teileigentumseinheiten verkauft und aufgelassen sind. XIX. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde unwirksam sein oder werden, oder sollte diese Urkunde eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsvereinbarungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsteile verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame zu ersetzen bzw. die regelungsbedürftige Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem am nächsten kommt, was dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrags entspricht und was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsabschluss bedacht hätten.

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Victoria Notizen

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Bauträger WISA GmbH

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Mönchsrother Straße14 91550 Dinkelsbühl Telefon: 09851 22 34 Telefax: 09851 79 70 E-Mail: [email protected] Projektplanung Walter Rohr Freier Architekt

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