Angebote und Leistungen 2015

publicitas.ch/zeitschriften

Titelpositionierung

Allgemeine Angaben

Mit einer attraktiven Bildwelt und lesernahen Geschichten deckt der neue TOURING alle Facetten der Mobilität ab. Das auflagenstärkste Magazin der Schweiz beleuchtet die Welt des Automobils, der Pendler, der Radfahrenden, der Verkehrssicherheit, der Ökologie aber auch des öffentlichen Verkehrs und der Aviatik. Attraktive Reisereportagen runden das attraktive Inhaltsspektrum ab.

Auflage

Gesamtauflage: Deutsche Ausgabe: Französische Ausgabe: Italienische Ausgabe:

Erscheinungsweise

Monatlich am Donnerstag

Regelmässig werden neue Automodelle, Motorräder aber auch Bikes und neue Mobilitätsformen vorgestellt und getestet. Der neue TOURING legt auch grossen Wert auf neutrale Konsumenteninformationen. So präsentieren TCS-Experten regelmässig die Ergebnisse ihrer Kindersitz- und Reifentests und bewerten auch andere Produkte aus dem Alltag der Mitglieder. Der TOURING versteht sich als Referenzpunkt für Mobilitätsthemen und ist der Ratgeber für TCS-Mitglieder. Der Club und seine Mitglieder stehen im Zentrum. So bietet der Touring den Mitgliedern Zugang zu Erlebnissen, Reisen, Vergünstigungen und zu TCS Produkten (Schutzbrief, Versicherungen, Assistance). Neu sind auch Spiele für Kinder und People-Seiten zu TCS Events und Medienpartnerschaften. Als auflagenstärkstes Magazin der Schweiz wird der TOURING auch aktuelle verkehrs- und umweltpolitische Fragen beleuchten. Infoboxen, Infografiken, Zitate und attraktive Bilder erleichtern den Einstieg in die vielfältige Themenwelt.

Sprache

Deutsch, Französisch, Italienisch

Herausgeber

Touring Club Schweiz, Posfach 820, 1214 Vernier

Verlag und Redaktion

Maulbeerstrasse 10, 3001 Bern Telefon +41 58 827 35 00 Fax +41 58 827 50 25 [email protected] Chefredaktor: Felix Maurhofer Verlagsleiter: Reto Kammermann

Druckerei

Swissprinters AG Brühlstrasse 5 Rampe 1 – 3 4800 Zofingen

Anzeigenmarketing

Publicitas AG Seilerstrasse 8 3011 Bern T +41 31 387 21 16 F +41 31 387 21 00 [email protected] Verkaufsleiter: Remo De Piano



1 334 694 Exemplare 832 496 Exemplare 418 952 Exemplare 83 246 Exemplare (WEMF/SW – beglaubigt 14–15)

Auflagen/Mediadaten Deutsche Ausgabe

Französische Ausgabe

Italienische Ausgabe

Gesamt-Ausgabe

Total verbreitete Auflage

832 496

418 952

83 246

1 334 694

davon Gratisabonnemente

176

84

32

292

davon Pflichtabonnements

832 320

418 868

83 214

1 334 402

Projektion

791 000

381 000

88 000

1 260 000

Reichweite

12.3 %

25.3 %

30.4 %

19.6 %

60 % 40 %

56 % 44 %

55 % 45 %

58 % 42 %

Anteil Männer Frauen Projektion in 1000

Struktur Reichweite Projektion in % in % in 1000

Struktur Reichweite Projektion in % in % in 1000

Struktur Reichweite Projektion in % in % in 1000

Struktur Reichweite in % in %

Altersstruktur 20 bis 34 Jahre 35 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre 65 bis 99 Jahre

85 264 165 262

11 33 21 33

5.8 11.5 19.3 20.7

46 137 63 127

12 36 17 33

13.1 25.5 33.4 43.0

8 36 13 29

9 41 15 33

14.1 33.6 34.5 43.4

139 437 247 418

11 35 19 33

9.4 19.0 28.2 33.0

Schulbildung Obligatorisch Mittel Hoch

145 464 182

18 59 23

10.4 14.3 10.1

93 186 102

24 49 27

22.7 28.7 22.8

19 49 19

22 56 22

25.9 34.9 26.3

257 699 303

20 56 24

18.5 21.6 16.9

Brutto Haushalt-Einkommen bis CHF 3 999.– CHF 4 000.– bis CHF 7 999.– über CHF 8 000.–

111 360 320

14 46 40

10.4 13.2 12.2

69 180 131

18 47 35

23.1 27.0 24.5

19 43 26

19 43 26

25.3 31.4 33.4

199 583 477

16 46 38

18.6 21.3 18.2

Wohnort Stadt/Agglomeration Land

586 205

74 26

12.5 11.9

270 110

71 29

24.5 27.7

72 15

82 18

29.5 34.8

928 331

74 26

19.7 19.3

Quelle: WEMF/SW Beglaubigung 14–15 MACH Basic/Consumer 2014-2

Für ergänzende Informationen aus Mach Basic/Consumer sind wir gerne für Sie da.

Rubriken Touring-Magazin Schwerpunkt

Test

Tourolino

Freizeit

Club

Unterwegs mit…

Preise und Formate Kommerzielle Anzeigen 1 Seite CHF 25 764.– CHF 14 259.– CHF 7 570.– CHF 47 593.–

189 x 261 mm Ssp 210 x 282 mm ra Deutsche Ausgabe Französische Ausgabe Italienische Ausgabe Gesamtausgabe

1/4-Seite Ecke 93 x 129 mm Ssp 104 x 140 mm ra hoch 45 x 261 mm Ssp 56 x 282 mm ra quer 189 x 63 mm Ssp 210 x 74 mm ra CHF CHF CHF CHF

8 820.– 5 015.– 2 725.– 16 560.–

Deutsche Ausgabe Französische Ausgabe

1/2-Seite hoch 93 x 261 mm Ssp 104 x 282 mm ra quer 189 x 129 mm Ssp 210 x 140 mm ra CHF 14 929.– Deutsche Ausgabe CHF 8 403.– Französische Ausgabe CHF 4 474.– Italienische Ausgabe CHF 27 806.– Gesamtausgabe

1/3-Seite hoch 61 x 261 mm Ssp 71 x 282 mm ra quer 189 x 85 mm Ssp 210 x 96 mm ra CHF 12 729.– Deutsche Ausgabe CHF 7 258.– Französische Ausgabe CHF 3 869.– Italienische Ausgabe CHF 23 856.– Gesamtausgabe

1/8-Seite hoch 43 x 127 mm quer 189 x 28 mm Ssp 210 x 39 mm ra Ecke 91 x 61 mm CHF 6 623.– Deutsche Ausgabe CHF 3 870.– Französische Ausgabe CHF 2 120.– Italienische Ausgabe CHF 12 613.– Gesamtausgabe

1/16-Seite hoch 43 x 61 mm CHF 1 098.– Deutsche Ausgabe CHF 572.– Französische Ausgabe CHF 302.– Italienische Ausgabe CHF 1 972.– Gesamtausgabe

Italienische Ausgabe Gesamtausgabe

1/32-Seite hoch 43 x 28 mm CHF 550.– Deutsche Ausgabe CHF 286.– Französische Ausgabe CHF 152.– Italienische Ausgabe CHF 988.– Gesamtausgabe Alle Preise verstehen sich exkl. 8% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)

Preise und Formate Textanschluss (verbindliche Reservation erforderlich) 1/2-Seite hoch 93 x 261 mm Ssp 104 x 282 mm ra quer 189 x 129 mm Ssp 210 x 140 mm ra CHF 17 439.– Deutsche Ausgabe CHF 9 723.– Französische Ausgabe CHF 5 154.– Italienische Ausgabe CHF 32 316.– Gesamtausgabe

1/3-Seite hoch 61 x 261 mm Ssp 71 x 282 mm ra quer 189 x 85 mm Ssp 210 x 96 mm ra CHF 13 674.– Deutsche Ausgabe CHF 7 758.– Französische Ausgabe CHF 4 121.– Italienische Ausgabe CHF 25 553.– Gesamtausgabe

1/4-Seite quer 189 x 63 mm Ssp 210 x 74 mm ra CHF 10 075.– Deutsche Ausgabe CHF 5 675.– Französische Ausgabe CHF 3 065.– Italienische Ausgabe CHF 18 815.– Gesamtausgabe

1/4-Ecke CHF 9 700.– CHF 5 516.– CHF 2 997.– CHF 18 213.–

1/8-Seite CHF 7 285.– CHF 4 257.– CHF 2 332.– CHF 13 874.–

1/8-Seite quer 189 x 28 mm Ssp 210 x 39 mm ra CHF 7 250.– Deutsche Ausgabe CHF 4 200.– Französische Ausgabe CHF 2 290.– Italienische Ausgabe CHF 13 740.– Gesamtausgabe

Reklame 1/8-Ecke CHF 7 285.– CHF 4 257.– CHF 2 332.– CHF 13 874.–

91 x 61mm Ssp Deutsche Ausgabe Französische Ausgabe Italienische Ausgabe Gesamtausgabe

93 x 129mm Ssp 104 x 140mm ra Deutsche Ausgabe Französische Ausgabe Italienische Ausgabe

43 x 127 mm Deutsche Ausgabe Französische Ausgabe Italienische Ausgabe Gesamtausgabe

Gesamtausgabe

Alle Preise verstehen sich exkl. 8% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)

Preise und Formate Panoramaanzeigen 2/1 Seite Panorama 398 x 261 mm Ssp 420 x 282 mm ra CHF 51 528.– Deutsche Ausgabe CHF 28 518.– Französische Ausgabe CHF 15 140.– Italienische Ausgabe CHF 95 186.– Gesamtausgabe

1/2 Seite Panorama 398 x 129 mm Ssp mit Textanschluss 420 x 140 mm ra CHF 34 878.– Deutsche Ausgabe CHF 19 446.– Französische Ausgabe CHF 10 308.– Italienische Ausgabe CHF 64 632.– Gesamtausgabe

Umschlagsseiten 2. Umschlagseite 189 x 261 mm Ssp 210 x 282 mm ra CHF 27 052.– Deutsche Ausgabe CHF 14 972.– Französische Ausgabe CHF 7 948.– Italienische Ausgabe CHF 49 972.– Gesamtausgabe

3. Umschlagseite 189 x 261 mm Ssp 210 x 282 mm ra CHF 25 764.– Deutsche Ausgabe CHF 14 259.– Französische Ausgabe CHF 7 570.– Italienische Ausgabe CHF 47 593.– Gesamtausgabe

4. Umschlagseite 189 x 261 mm Ssp 210 x 282 mm ra CHF 27 052.– Deutsche Ausgabe CHF 14 972.– Französische Ausgabe CHF 7 948.– Italienische Ausgabe CHF 49 972.– Gesamtausgabe

Alle Preise verstehen sich exkl. 8% Mehrwertsteuer. Auslandpreise auf Anfrage. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch)

Weitere Werbemöglichkeiten Gatefolder Aussen CHF 70 600.– CHF 39 076.– CHF 20 744.– CHF 130 420.–

Altarfalz 204/207/207/204 x 282 mm Mitte CHF 72 365.– Deutsche Ausgabe CHF 40 050.– Französische Ausgabe CHF 21 200.– Italienische Ausgabe CHF 133 615.– Gesamtausgabe

197/207/210 x 282 mm Deutsche Ausgabe Französische Ausgabe Italienische Ausgabe Gesamtausgabe

Umhefter verkürzt 120 / 210 x 282 mm CHF 72 365.– Deutsche Ausgabe CHF 40 052.– Französische Ausgabe CHF 21 262.– Italienische Ausgabe CHF 133 679.– Gesamtausgabe

Umhefter ganzseitig 4 Seiten 210 / 210 x 282 mm CHF 73 182.– Deutsche Ausgabe CHF 40 853.– Französische Ausgabe CHF 21 687.– Italienische Ausgabe CHF 135 722.– Gesamtausgabe

Fliesssatz (Nettopreis; keine Rabatte, JUP, BK) Nur 1-spaltig, 44 mm breit, ca. 35 Anschläge pro Zeile Deutsche Ausgabe Bis 3 Zeilen (Minimaltarif) Pro Zusatzzeile

Französische Ausgabe

Italienische Ausgabe

Gesamt-Ausgabe

77.–

52.–

35.–

164.–

24.30

15.90

9.80

50.–

Zuschlag für gestaltete Inserate im Fliessatz 20 %. Chiffre-Gebühr CHF 50.00, benötigt zusätzlich ca. 60 Zeichen

Preise und Formate Beilagen (Werbewert pro 1 000 Ex.) Deutsche Ausgabe Total verbreitete Auflage

Französische Ausgabe

Italienische Ausgabe

Gesamt-Ausgabe

832 496

418 952

83 246

1 334 694

Lose Beilagen *

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

Huckepack *

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

Beihefter (mehrseitig) *

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

Beikleber (Booklet) *

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

Warenmuster **

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

Aufgelegtes Produktemuster **

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

CHF 65.00

* Technische Kosten pro 1 000 Ex. brutto CHF 20.– ** Technische Kosten pro 1 000 Ex. brutto CHF 35.–

Formate



min.

max.

Beikleber Warenmuster Beihefter Lose Beilage Huckepack

Breite Höhe Breite Höhe Breite Höhe Breite Höhe Breite Höhe

60 mm 80 mm 65 mm 84 mm 105/115 mm 148 mm 105 mm 148 mm 148 mm 210 mm

175 mm 210 mm 110 mm 170 mm Heftformat Heftformat 195 mm 262 mm Heftformat Heftformat

Offerte Die Auflagenzahlen sind Annäherungswerte und dienen als Basis zur Offertstellung. Es besteht die Möglichkeit die Auflage nach PLZ zu splitten. Gerne erstellen wir Ihnen eine detaillierte Offerte inklusive Portokosten. Spezifikationen Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig und fordern Sie das Merkblatt an.

Rabatte Berater-Kommission BK II 15% (für VSW-anerkannte Berater)

Wiederholungsrabatte 3 x 3%, 6 x 5%, 12 x 10% Für feste Aufträge ohne Grössen- und Textwechsel; bzw. Voll-Druckmaterial gleicher Grösse.

Jahres-Umsatz-Prämie JUP II 15% (für Jahres-Umsatz-Prämie pro Kunde, innert 12 Monaten.)

Frankenabschlüsse (Tarife Annoncen, Reklamen, Textanschluss, Werbewert Beilagen) Rabatt 4% 7% 10% 13% 16% 19% 22% 25%

dt. Ausgabe ab 17 580.– ab 75 000.–  ab 135 000.–  ab 200 000.–  ab 265 000.–  ab 330 000.– ab 395 000.– ab 460 000.– 

franz. Ausgabe 9 160.– 38 000.– 70 000.–  110 000.– 145 000.–  180 000.– 215 000.– 250 000.–

ital. Ausgabe 4 840.– 20 000.– 37 000.– 55 000.– 73 500.– 91 000.– 108 000.– 126 000.–

Wiederholungsrabatte können nicht mit Frankenabschlüssen kombiniert werden. Platzierungszuschlag ZEWO-Rabatt

20 % 50 %

Geschäftsbedingungen Alle Preise in CHF zuzüglich 8 % MwSt. Es gelten die allgemeinen Bedingungen VSW (www.vsw-assp.ch).

Auf kommerziellen Inseraten der Tarife, Annoncen, Reklamen, Textanschluss, Zuschläge sowie Werbewert Beilagen. Deutsche Ausgabe ab 61 200.–

Französische Ausgabe 37 750.–

BK II und JUP II sind nicht kumulierbar.

Italienische Ausgabe 17 200.-

Technische Daten Heftformat Druckverfahren Raster

210 x 282 mm Offset 60er

Gestaltete, fertige Inserate • Aus umbruchtechnischen Gründen werden Anzeigen unter 1/4 Seite umrahmt. • Für Randanschnitt gilt +5 mm Beschnitt auf allen vier Seiten. • Texte und Teile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Netto-Formatrand entfernt sein. • Alle Farben (auch Buntfarben) werden 4-farbig aufgelöst (Euroskala: Cyan, Magenta, Yellow, Schwarz). PDF-Format Xready 1.3 • Name der übermittelten Datei (Ordner) • Objekt • Erscheinungsdatum • Sujet Betreff • Absender/Ansprechpartner. Datenträger CD-ROM, DVD oder Print online. Mitzuliefern sind: verbindliche Papierkopien, Proofs sowie Titel und Erscheinungsdaten. Bei Anlieferung von nicht konformen Druckunterlagen werden die anfallenden zusätzlichen Kosten zu CHF 180.– pro Stunde verrechnet. Um eine optimale Wiedergabe der Anzeige zu gewährleisten, brauchen wir termingerecht ein farbverbindliches Qualiproof nach ISO-Coated-Standard mit Messkeil, ausgegeben auf das entsprechend simulierte Papier. Bei fehlendem Qualiproof können keine Forderungen geltend gemacht werden. Lieferadresse Druckmaterial Publicitas AG, [email protected], publicitas.ch/zeitschriften

Umschlagseite, Panorama, Reklamen, Textanschluss, Inseratenstrassen, Spezialplatzierungen, Beilagen Berücksichtigung im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der Reihenfolge des Eingangs von festen Aufträgen. Inserate und Beilagen, welche nicht angenommen werden können Politische Inserate, die gegen die Interessen des TCS verstossen; Produkte und Geräte, die gesetzlich verboten oder deren Wirkung nicht nachgewiesen werden kann; Schlankheitsmittel, Inserate mit unwahrscheinlichen Gewinn- und Verdienstaussichten, Angebote welche das Kerngeschäft des TCS direkt konkurrenzieren; Angebote und Dienstleistungen für Sex und Erotik; Religiöse Inserate. Im Zweifelsfall geben wir Ihnen gerne Auskunft. Richten Sie sich daher immer an Publicitas AG Bern.

Terminplan 2015 Ausgabe Nr.

Erscheinungstag

Anzeigenschluss Reklamen/Textanschluss

Anzeigenschluss Annoncen

Druckmaterialschluss

Schwerpunktthema

6

25.06.15

26.05.15

03.06.15

03.06.15

Occasionen und Oldtimer

7

30.07.15

30.06.15

08.07.15

08.07.15

8

27.08.15

28.07.15

05.08.15

05.08.15

Outdoor-Herbst

9

24.09.15

25.08.15

02.09.15

02.09.15

Winterreifen-Test

10

29.10.15

29.09.15

07.10.15

07.10.15

11

19.11.15

20.10.15

28.10.15

28.10.15

12

10.12.15

10.11.15

18.11.15

18.11.15

Winterdestinationen

Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. 4. Zusätzliche Kosten 4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften, welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten auf Seiten der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial. 5. Grösse der Inserate 5.1. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten können, abhängig von der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet werden. 5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt. 6.Vollvorlagen Mengenabschlüsse, Mengenrabatte 11.2. Für wird kein Probeabzug geliefert. 6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken 12. Druckmaterial (nachfolgend Volumen) währendist eines (Mengenabschluss) 12.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung der bestimmten Verlag bzw. Zeitraums die Werbegesellschaft für herkömmlich können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder 6.2. Wirdnoch das rückgabepflichtig. vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine aufbewahrungshöhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere 13. Zahlungskonditionen Rabatt vergütet. von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 13.1. Für die Publikation 6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel 10 Kalendertagen. bezogene Rabatt aller nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% aufohne 13.2. Für die Publikation übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf Skontoabzug. das folgende Abschlussjahr werden. gemäss 13.1 bzw. 13.2 umgehend in 13.3. Der Inserent fällt nach Ablauf übertragen der Zahlungsfristen Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte Verzug. 7. In der Folge erhebt die Werbegesellschaft einen Verzugszins von 10%. Zudem kann die 7.1. Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen Werbegesellschaft für alle zukünftigen Aufträge Vorauszahlung verlangen bis alle gebuchten können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen. Inserate(Wiederholungsaufträge), bezahlt worden sind. 7.2. Die Inserate müssen erscheinen; einzig 13.4. Fällt der Inserent nach 13.3 grundsätzlich in Verzug, so unverändert werden ihm für das zweite und bei letzte Vollvorlagen können in der Regel dieCHF Sujets gewechselt werden. Erinnerungsschreiben der Werbegesellschaft 50.00 in Rechnung gestellt. 7.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag 13.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Beratungsvor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und Vermittlungsprovisionen. und damit eine höhereauf Stufe wird. 13.6. Der Inserent verzichtet das erreicht Verrechnungsrecht gemäss Art. 126 Obligationenrecht. 8. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge 14. Vorzeitige Vertragsauflösung 8.1.ein FürInsertionsorgan jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. 14.1. Stellt während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die Wiederholungsauftrag vereinbart werden. Werbegesellschaft ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. 8.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von 14.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. einzelnen, rechtlich selbständigenaber Inserenten getätigt werden. Konzernen 14.3. Eseinem werden keine Rabattnachbelastungen, Vergütungen vorgenommen, sofern und zum Holdinggesellschaften kann jedoch dieRabattstufe Treuhandgesellschaft BDO Zürich unter Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere erreicht wurde. gewissen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu C. HAFTUNG DERVoraussetzungen WERBEGESELLSCHAFT tätigen. Erscheinen, Nichterscheinen 15. Fehlerhaftes 8.3. Die Laufdauer Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12von 10 15.1. Reklamationen wegendes fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb Monate. Beginnt er bis und mit Werbegesellschaft dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat Kalendertagen nach Publikation bei der anzubringen. desder folgenden Jahres; beginntdes er zwischen 16. undbeeinträchtigt dem Ende eines Monats, 15.2. Wird Sinn oder die Wirkung Inseratesdem wesentlich oder ist ein so läuft ernicht bis Ende des laufenden des folgenden Jahres. Termininserat erschienen, werden Monats die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in 8.4. Grundsätzlich die ganze Laufdauer gleiche Rabattsatz. Form von Inseratenraum ingilt derfür betreffenden Publikationder kompensiert. Bei telefonisch erteilten 9. Verlegerrecht Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur Werbegesellschaft oder 9.1. bei DieFehlern Verlageinfolge behalten vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder zum Verlag, vonsich Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Inserate ohne (Ziff. Angabe von Gründen abzulehnen. Platzierungsvorschriften, bei Datenverschiebungen 9.2), bei nicht eingehaltenen 9.2. Die Verlagebei können technischen Gründen für bestimmte Daten ungeeigneten Vorlagen, nicht aus signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der vorgeschriebene, aber Vorschriften dem Inhalt nach nicht unbedingt Codebezeichnungen termingebundene Inserate Farbe oder von typografischen sowie bei fehlenden entfallen die ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben. genannten Ansprüche. 9.3. Die weitergehenden Verlage können Inserate mit der um sie 15.3. Sämtliche Ansprüche als dieBezeichnung in Ziff. 15.2 «Inserat» genanntenversehen, wegen fehlerhaften vom Nichterscheinens redaktionellen Teiloder abzugrenzen. Erscheinens, aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. 9.4. Die Verlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. D. HAFTUNG DES INSERENTEN Platzierungswünsche desder Auftraggebers 16. Haftung bezüglich Inhalt Inserate können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Füristeingehaltene Platzierungsvorschriften wird der erhoben. 16.1. Der Inserent für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er festgelegte erklärt, die Preis einschlägigen 9.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage nach gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der erst Werbegesellschaft und Genehmigung eines dem Verlag verantwortlich zuMusters sein. Erbindend. stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren 10. Hilfspersonen Chiffreinserate Organe und von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche 10.1. Die Werbegesellschaft verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann in oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. begründeten Fällen 17. Gegendarstellungsrecht • einem Justiz- Gegendarstellungsbegehren oder Verwaltungsbehörden (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der 17.1. Bei

Geschäftsbedingungen VSW GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VSW Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffendbetreffend die vertraglichen zwischen Inserenten und Mitgliedern Allgemeine Geschäftsbedingungen die Beziehungen vertraglichen Beziehungen zwischen des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW Inserenten und Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW A. ANWENDBARKEIT 1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten 1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag) zwischen einer Werbegesellschaft und einem Inserenten. Gegenüber den Werbegesellschaften handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten. 1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (Inserate) durch eine Werbegesellschaft, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen Dienstleistungen. Gegenüber den Verlagen übernehmen die Werbegesellschaften die Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung. 2. Geschäftsbedingungen der Inserenten 2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertionsvertrages. Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen. B. VERTRAGSABWICKLUNG 3. Preise 3.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte der Verlage, zuzüglich MWSt. 3.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativen Dienstleistungen der Werbegesellschaften gelten deren jeweils gültigen Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Diese sind auf den betreffenden Websites verfügbar. 3.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. 4. Zusätzliche Kosten 4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften, welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten auf Seiten der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial. 5. Grösse der Inserate 5.1. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten können, abhängig von der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet werden. 5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt. 6. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte 6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. 6.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. 6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf

Kalendertage 15.2. Wird de Termininserat Form von Ins Aufträgen, be zum Verlag, b Datenverschie ungeeigneten Farbe oder vo genannten An 15.3. Sämtlic Erscheinens, D. HAFTUNG 16. Haftung 16.1. Der Ins gesetzlichen B dem Verlag v Organe und H im Zusammen oder ausserge 17. Gegenda 17.1. Bei ein Verlag bzw. d mit ihm das E Vorgehen bei E. WEITERV 18. Verwend 18.1. Der Ins oder fremde e Inserent kann Personendate Datenschutzb Verfügbarkeit 18.2. Die nic Verwertung v Dritte ist unzu insbesondere vorzugehen. 19. Geistige 19.1. Der Ins Werbegesells DTP-Verfahre Werbegesells ursprüngliche F. ANWENDB 20. Auf den Das Wiener 21. Ausschli Geschäftsste sofern das G Die vorliegend Fassungen. D Sprachversion jeweils aktuel

Platzierungswünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen 5. Grösse der Inserate werden. 5.1. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften wird Preis erhoben. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist der die festgelegte in der betreffenden Zeitung 9.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die erst nach gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. BeiVerlage Vollvorlagen und Rahmeninseraten Genehmigung eines Musters bindend. können, abhängig von der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm 10. Chiffreinserate dazugerechnet werden. 5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mitWahrung gleicher Vorlage oder gleichem Text werden 10.1. Die Werbegesellschaft verpflichtet sich zur des Chiffregeheimnisses. alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann in begründeten Fällen 6. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken • Justiz- 6.1. oderFür Verwaltungsbehörden (nachfolgend währendihre eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) • Personen, die einemVolumen) Chiffreinserenten Personendaten mitgeteilt haben und im können dienicht Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. Nachhinein wegen zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen 6.2. Wird das vereinbarte Volumenbekannt in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine wollen, die Identität des Chiffreinserenten geben. höhere Rabattstufe erreicht, nach Ablauf des AbschlussesVermittlungsrückwirkend der höhere 10.2. Die Werbegesellschaft braucht wird insbesondere Werbesendungen, RabattAngebote vergütet.nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem und anonyme Zweck kann eingehende Angebote öffneninund überprüfen. 6.3. sie Wird das vereinbarte Volumen diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt wird nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf 10.3. Für Chiffreinserate pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche dem vereinbarten Volumen nicht bezogenen Volumen können nicht auf Aufwendungen werden zusätzlich in gewährt. RechnungDie gestellt. 10.4. Die Verantwortung für die Rücksendung Dokumenten obliegt dem das folgende Abschlussjahr übertragenvon werden. 7. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte Chiffreinserenten. 7.1. Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen 11. Probeabzüge (Wiederholungsaufträge), können Insertionstarife Wiederholungsrabatte 11.1. Auf Anfrage können Probeabzüge fürdie kommerzielle Inserate geliefert werden, vorsehen. sofern die Druckunterlagen mindestens 3 Kalendertage vor Annahmeschluss eintreffen. 7.2. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden. 11.2. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert. 7.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag 12. Druckmaterial vor ausdrückliche Erscheinen desVereinbarung letzten Inserates unter denbzw. gleichen Voraussetzungen für erweitert 12.1. Ohne ist der Verlag die Werbegesellschaft herkömmlich undgeliefertes damit eineDruckhöhereund Stufe erreicht wird. oder digital Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder 8. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. 8.1. Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. 13. Zahlungskonditionen Wiederholungsauftrag vereinbart werden. gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 13.1. Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten 8.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von 10 Kalendertagen. einem einzelnen, aller rechtlich selbständigen Inserenten getätigt werden. Konzernen undohne 13.2. Für die Publikation übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhandgesellschaft BDO Zürich unter Skontoabzug. gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu 13.3. Der Inserent fällt nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäss 13.1 bzw. 13.2 umgehend in tätigen. Verzug. In der Folge erhebt die Werbegesellschaft einen Verzugszins von 10%. Zudem kann die 8.3. Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Werbegesellschaft für alle zukünftigen Aufträge Vorauszahlung verlangen bis alle gebuchten Beginnt sind. er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat Inserate Monate. bezahlt worden desder folgenden beginnt er zwischen dem 16. demzweite Ende eines Monats, so 13.4. Fällt InserentJahres; nach 13.3 in Verzug, so werden ihm und für das und letzte läuft er bis Ende laufenden Monats des folgenden Jahres.gestellt. Erinnerungsschreiben derdes Werbegesellschaft CHF 50.00 in Rechnung 8.4. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz. 13.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Beratungs9. Verlegerrecht und Vermittlungsprovisionen. 9.1. Die Verlage behalten sichVerrechnungsrecht vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder 13.6. Der Inserent verzichtet auf das gemäss Art. 126 Obligationenrecht. InserateVertragsauflösung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 14. Vorzeitige 9.2.ein DieInsertionsorgan Verlage könnenwährend aus technischen Gründen für bestimmte Daten 14.1. Stellt der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach unbedingt termingebundene Inserate Werbegesellschaft ohne Ersatzverpflichtung vomnicht Vertrag zurücktreten. ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe voroder zurückverschieben. 14.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Die Verlage können Inserate mit der Bezeichnung «Inserat» versehen, um sie 14.3. Es9.3. werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum vom Teil abzugrenzen. Zeitpunkt derredaktionellen Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde. 9.4. Die Verlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. C. HAFTUNG DER WERBEGESELLSCHAFT Platzierungswünsche desNichterscheinen Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen 15. Fehlerhaftes Erscheinen, werden. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften der festgelegte Preis erhoben. 15.1. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder wird Nichterscheinens sind innerhalb von 10 9.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage erst nach Kalendertagen nach Publikation bei der Werbegesellschaft anzubringen. Genehmigung eines 15.2. Wird der Sinn oder dieMusters Wirkungbindend. des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein 10. Chiffreinserate Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Die Werbegesellschaft verpflichtet sich zurkompensiert. Wahrung desBei Chiffregeheimnisses. Form von10.1. Inseratenraum in der betreffenden Publikation telefonisch erteilten Vorbehalten bleibendigitalen namentlich folgende Fälle: Werbegesellschaft kann in Aufträgen, bei fehlerhaften Übermittlungen vonDie Inseraten zur Werbegesellschaft oder begründeten Fällen zum Verlag, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei • Justizoder Verwaltungsbehörden Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei • Personen, die bei einem Chiffreinserenten ihre Personendaten haben und ungeeigneten Vorlagen, nicht signifikanten Passerdifferenzen undmitgeteilt bei Abweichungen in im der Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihrCodebezeichnungen Auskunftsrecht wahrnehmen Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden entfallen die wollen, die Identität des Chiffreinserenten bekannt geben. genannten Ansprüche. 10.2. Die Werbegesellschaft brauchtals insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs15.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaften und anonyme Angebote nicht ananderen den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Erscheinens, Nichterscheinens oder aus Gründen sind ausgeschlossen. Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen. D. HAFTUNG DES INSERENTEN

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Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die genannten Ansprüche. 15.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. D. HAFTUNG DES INSERENTEN 16. Haftung bezüglich Inhalt der Inserate 16.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der Werbegesellschaft und dem Verlag verantwortlich zu sein. Er stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 17. Gegendarstellungsrecht 17.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag bzw. die Werbegesellschaft den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. E. WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN 18. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken 18.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Werbegesellschaft die Inserate in eigene oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist. 18.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der Werbegesellschaft insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen. 19. Geistiges Eigentum an Inseraten 19.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der Werbegesellschaft an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Werbegesellschaft nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt. F. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND 20. Auf den Insertionsvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. 21. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Werbegesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat, sofern das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.4.2014 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen. Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht anderen Sprachversionen vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit veränderbar. Die jeweils aktuelle Fassung findet sich auf http://www.vsw-assp.ch.

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