Wohnraum dringend gesucht!

Preis pro Monat EUR 2,50 inkl. Liefergebühr 57. Jahrgang Freitag, den 10. Februar 2017 Woche 6 Wohnraum dringend gesucht! Für bereits anerkannte ...
Author: Sophie Adenauer
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Preis pro Monat EUR 2,50 inkl. Liefergebühr

57. Jahrgang

Freitag, den 10. Februar 2017

Woche 6

Wohnraum dringend gesucht!

Für bereits anerkannte Flüchtlingsfamilien suchen wir in Neunkirchen-Seelscheid und

Umgebung geeigneten Wohnraum in verschiedenen Größen. Bitte wenden Sie sich unmittelbar an die AG Flüchtlingshilfe! Kontaktaufnahme bitte unter 01577 123 02 83 oder E-Mail: [email protected] Herzlichen Dank.

Mitteilungsblatt Neunkirchen-Seelscheid – 10. Februar 2017 – Woche 6 – Rautenberg Media „Lokaler gehts nicht!“

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Nachruf Die Gemeindeverwaltung und die Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid (AöR) trauern um ihren ehemaligen Mitarbeiter und Kollegen

Herrn Horst Czukta der am 31.01.2017 im Alter von 82 Jahren verstarb. Herr Czukta war vom Mai 1975 bis Januar 1998 beim Wasserwerk der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als Rohrnetzbauer und Gerätewart für die Feuerwehr beschäftigt. Er war ein äußerst zuverlässiger und fleißiger Mitarbeiter. Seine ständige Einsatzbereitschaft auch in den nächtlichen Bereitschaftsstunden und seine Gewissenhaftigkeit waren vorbildlich. Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen, die mit Herrn Czukta zusammen arbeiten durften, schätzten ihn sehr. Wir werden Herrn Czukta stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Anteilnahme gilt in den Stunden der Trauer seiner Familie. Nicole Sander Bürgermeisterin

Hansjörg Haas Vorstand der Gemeindewerke

Jessica Herdtle Personalratsvorsitzende Gemeinde

Sabine Nieburg Personalratsvorsitzende der Gemeindewerke

Sprechstunde der Bürgermeisterin Kommen Sie ins Gespräch mit Nicole Sander Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie alle erleben NeunkirchenSeelscheid jeden Tag hautnah und können deswegen am besten beurteilen, was gut läuft und wo es etwas zu verbessern gibt. Haben Sie ein Anliegen, das die Gemeinde betrifft und würden gerne mit mir darüber sprechen? Haben Sie Ideen, Tipps oder Vor-

schläge, die das Gemeindeleben verbessern könnten? Ich lade Sie herzlich ein, in meine Bürgersprechstunde zu kommen. Ihre Meinung und Ihr Feedback sind mir wichtig. Bürgersprechstunde und „Bürger „Bürger-meisterin vor Ort“: Die Bürgersprechstunden finden montags ab 16.00 Uhr in Neunkirchen oder in Seelscheid statt.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Bürosprechstunden biete ich Sprechstunden an wechselnden Orten in der Gemeinde an. Die Termine dafür werden rechtzeitig auf der Homepage der Gemeinde bzw. im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. In den Ferien entfällt die Sprechstunde. Ganz wichtig: Bitte vorher über das Sekretariat

der Bürgermeisterin einen Termin vereinbaren. Tel.: 02247 303 400 oder per [email protected] E-Mail Auch per E-Mail können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ihre E-Mails an: [email protected] kommen direkt auf meinem Bildschirm an.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! Für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 und die Bundestagswahl am 24. September 2017 Wer möchte für die Wahlen aktiv werden? Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. In Neunkirchen-Seelscheid haben rund 15.000 Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Um die Wahl reibungslos durchführen und die vielfältigen Aufgaben rechtzeitig erledigen zu können, brauchen wir die Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger. Was erwartet Sie? Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen beginnen ihren Dienst morgens um 7.30 Uhr. Die Besetzung des Wahlvorstandes wird so geplant, dass in der Regel eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht gebildet werden kann. Um 18.00 Uhr muss jedoch das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. Der Wahlvorstand im Wahllokal ist beispielsweise für folgende Aufgaben zuständig: • Prüfung der Wahlberechtigung • Ausgabe der Stimmzettel • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe • Auszählung der Stimmzettel

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Wenn Sie nicht in einem Wahllokal tätig sein möchten, besteht außerdem die Möglichkeit, in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages und zählen dann ebenfalls ab 18.00 Uhr die Stimmzettel aus. Ihre Wünsche zum Einsatzort werden wir nach Möglichkeit berücksichtigen. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro bzw bzw.. 25,00 Euro gezahlt, je nachdem ob der Einsatz im Wahllokal oder bei der Briefwahl erfolgt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlberechtigte ab 18 Jahren können sich für diese Aufgabe melden. Ihre Mitarbeit als Wahlhelfer ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, zukünftig bei jeder Wahl helfen zu müssen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte: Telefonisch bei Frau Jessica Herdtle: 02247 303 322 • Per E-Mail • E-Mail: [email protected] Per Fax • Fax: 02247 303 88322 Per Meldebogen online unter www.neunkirchen-seelscheid.de • Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Neunkirchen-Seelscheid, den 30.01.2017 Die Bürgermeisterin (Sander)

Mitteilungsblatt Neunkirchen-Seelscheid – 10. Februar 2017 – Woche 6 – www.mitteilungsblatt-neunkirchen.de

Sitzung des Rates der Gemeinde Die Bürgermeisterin hat den Rat der Gemeinde für Mittwoch, den 15.02.2017, zu einer Sitzung einberufen. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Öffentlicher Teil 1. Anerkennung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Einwendungen gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 26.01.2017 4. Bericht über die Ausführung der in öffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse 5. Neufassung der Hauptsatzung 6. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde NeunkirchenSeelscheid 7. Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO 8. Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 und Entlastung der Bürgermeisterin 9. Beibehaltung eines Büchereiangebotes 10. Bewerbung zur REGIONALE 2022/2025 des Landes NRW 11. Änderung der Gestaltungssat-

zung für den Bereich der Hauptstraße in Neunkirchen, hier: Antrag der Werbegemeinschaft „WIR Neunkirchen Seelscheider e.V.“ 12. Änderung der Gestaltungssatzung für den Bereich der Zeithstraße in Seelscheid 13. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Ohlenhohn (großflächiger Einzelhandel) A) Ergebnis des Beteiligungsverfahrens B) Änderungsbeschluss 14. Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Nordosten von Birkenfeld; A) Vorstellung der Planung B) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 S „Schmitten“, A) Ergebnis der Offenlage und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange B) Satzungsbeschluss 16. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 S „Römerstraße“,

A) Ergebnis der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange B) Satzungsbeschluss 17. 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 S „Post Seelscheid“; A) Ergebnis der Offenlage sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigenTräger öffentlicher Belange B) Satzungsbeschluss 18. Vollunterflursysteme zur Altglasentsorgung; hier: Antrag der SPD-Fraktion zum Wirtschaftsjahr 2017 der Gemeindewerke Bereich Straßenreinigung 19. Schriftliche Anfragen 20. Mitteilungen 20. 1 Dienstanweisung zur Anwendung der Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW 20. 2 Dienstanweisung zur Budgetverantwortung und -überwachung Nichtöffentlicher Teil 21. Einwendungen gegen die Niederschrift über die nichtöffentli-

che Sitzung am 26.01.2017 22. Bericht über die Ausführung der in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse 23. Dienstwagen 24. Schriftliche Anfragen 25. Mitteilungen 25. 1 Qualitätsanalyse an Schulen in NRW - Terminmitteilung 25. 2 Beibehaltung eines Büchereiangebotes Die Tagesordnung ist durch Aushang am Rathauseingang in Neunkirchen und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Straße 2, bekannt gemacht. Außerdem ist die Tagesordnung auf der Internetseite der Gemeinde NeunkirchenSeelscheid (www.neunkirchenseelscheid.de) einzusehen. Für Zuhörer liegen im Rathaus, Bürgerbüro, und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Str. 2, Überdrucke der Beschlussvorlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung aus. Neunkirchen-Seelscheid, den 02.02.2017 Die Bürgermeisterin gez. Sander

Ein Dankeschön für ehrenamtliche Arbeit Am 26. Januar 2017 überreichte Bürgermeisterin Nicole Sander im Beisein der Damen und Herren des Gemeinderates an 5 Bürger der Gemeinde die Ehrenamtskarte NRW. „Wir haben in Neunkirchen-Seelscheid ein besonders aktives Ehrenamt sagte Nicole Sander. Deswegen möchten wir uns auf diesem Weg bei den Menschen bedanken, die sich freiwillig und unentgeltlich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen. Sie alle sind Vorbilder in Sachen bürgerschaftliches Engagement und leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gemeinschaft. Bitte gehen Sie diesen Weg weiter“, betonte Bürgermeisterin Sander in ihrer Ansprache und bedankte sich im Namen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid für die geleistete Arbeit. Mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet wurden: Heinz Peter Krause Er engagiert sich als Vorsitzender und Geschäftsführer des Vereins für Unabhängige historische Untersuchungen (kurz UHU e. V.). Herr Krause wurde zum 3. Mal mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet und für sein fortdauern-

des Engagement gewürdigt. Jochen Kollath Er ist in der Schülerbetreuung der Offenen Ganztagsschule Neunkirchen aktiv und unterstützt dort unter anderem die Spiel- und Sport AG. Herr Kollath wurde zum 2. Mal mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet und damit für sein Engagement geehrt. Herbert Böck em und Heinz-W er Böckem Heinz-Wer er-ner Oberhäuser Beide gehören dem Vorstand des Verschönerungsvereins Neunkir-

chen e. V. an und kümmern sich seit vielen Jahren engagiert um den Tierpark Kirchsiefen. Beide erhielten ebenfalls zum 2. Mal die Ehrenamtskarte. Joachim Freyer Er engagiert sich intensiv im Bereich der AG Flüchtlingshilfe. Dort leitet und koordiniert er die unterschiedlichsten Aufgaben im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung und -integration. Er wurde zum ersten Mal mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat die Ehrenamtskarte im Jahr 2012 eingeführt. Seitdem wurden hier 56 Personen mit der Ehrenamtskarte ausgezeichnet. Die Inhaber der Karte können verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Nutzung ist nicht nur auf das Gemeindegebiet begrenzt, sondern gilt landesweit in NRW und kann bei allen Kooperationspartnern, die am Projekt Ehrenamtskarte NRW teilnehmen, eingelöst werden.

Jochen Kollath, Joachim Freyer, H.-W. Oberhäuser, H. P. Krause, Herbert Böckem, Bürgermeisterin Sander

Mitteilungsblatt Neunkirchen-Seelscheid – 10. Februar 2017 – Woche 6 – Rautenberg Media „Lokaler gehts nicht!“

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Grundbesitzabgaben- u. Gewerbesteuerbescheide Informationen zu den Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerbescheiden für das Jahr 2017 Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat am 26.01.2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 und mit ihr die Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern beschlossen. Die Gemeinde ist seit Jahren verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. Diese Situation bringt u.a. die Genehmigungspflicht der Haushaltssat-

zung mit sich. Das Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2017 ist noch nicht abgeschlossen und wird sich voraussichtlich bis Anfang April hinziehen. Ein Versand der Grundsteuer Grundsteuer-- und Gewerbesteuerbescheide kann daher nicht vor der ersten gesetzlichen Fälligkeit (15. Februar) erfolgen. Selbstverständlich ist es trotzdem

möglich, die quartalsmäßige Forderung laut Steuerbescheid 2016 im Februar zu zahlen. Sollten Sie am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen, ist die freiwillige Zahlung separat zu überweisen. Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer eventuellen Überweisung zu gewährleisten, geben Sie bitte unbedingt Ihre Geschäftspartnernummer an.

Fragen beantworten Ihnen gerne die zuständigen Mitarbeiterinnen des Steueramtes (Frau Görlich: Tel. 303201 und Frau Knipp: Tel. 303200). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Neunkirchen-Seelscheid, 27.1.2017 Die Bürgermeisterin Nicole Sander

Termine von Ratsund Ausschussitzungen

Geänderte Dienstzeiten an den Karnevalstagen

Die nachfolgenden Sitzungstermine für Rats- und Ausschusssitzungen werden hiermit bekannt gemacht. Die Rats- und Ausschusssitzungen finden im Ratssaal im Rathaus in Neunkirchen, Hauptstraße 78, statt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses feiern Karneval. Daher sind an Weiberfastnacht (23.02.2017), Karnevalsfreitag (24.02.2017) und Rosenmontag (27.02.2017) die Dienststellen im

Die Sitzungen beginnen in der Regel um 18:00 Uhr. Mittwoch, 15.02.2017, Rechnungsprüfungsausschuss (Beginn 17.30 Uhr) Mittwoch, 15.02.2017, Rat Donnerstag, 16.02.2017, Bauausschuss

Rathaus und das Bürgerbüro Seelscheid geschlossen. Im Übrigen sind die Dienststellen des Rathauses und des Bürgerbüros Seelscheid wie gewohnt geöffnet.

Ende: Die Bürgermeisterin informiert

Hinweisbekanntmachungen zu Sitzungsterminen Die Bürgermeisterin hat den Rat der Gemeinde für Mittwoch, den 15.02.2017, zu einer Sitzung einberufen. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr Uhr. Die Tagesordnung ist durch Aushang am Rathauseingang in Neunkirchen und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Straße 2, bekannt gemacht. Außerdem ist die Tagesordnung auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (www.neunkirchen-seelscheid.de) einzusehen. Neunkirchen-Seelscheid, 02.02.2017 Die Bürgermeisterin gez. Sander =============================================

Der Vorsitzende, Herr Manfred Krüger, hat den Bauausschuss der Gemeinde für Donnerstag, den 16.02.2017, zu einer Sitzung einberufen. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr Uhr. Die Tagesordnung ist durch Aushang am Rathauseingang in Neunkirchen und im Bürgerbüro Seelscheid, Driescher Straße 2, bekannt gemacht. Außerdem ist die Tagesordnung auf der Internetseite der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (www.neunkirchen-seelscheid.de) einzusehen. Neunkirchen-Seelscheid, 02.02.2017 Die Bürgermeisterin gez. Sander

Öffentliche Ausschreibung Name und Anschrift der Vergabestelle: Gemeindewerke Gemeinde Neunkirchen - Seelscheid AöR, Der Vorstand, Hauptstr. 78, 53819 Neunkirchen - Seelscheid; Telefon: 02247 / 303-233,Telefax: 02247 / 303 406 Ausführungsort: 53819 Neunkirchen - Seelscheid Maßnahme:

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Kanalerneuerung Zeithstraße in der Ortslage Seelscheid hier: Kanalbauarbeiten Den vollständigen Ausschreibungstext entnehmen Sie bitte unserer Homepage: www.neunkirchen-seelscheid.de/ oder unter www.vergabe.nrw.de/. Neunkirchen - Seelscheid, den 06.02.2017 In Vertretung gez. Dippel

Mitteilungsblatt Neunkirchen-Seelscheid – 10. Februar 2017 – Woche 6 – www.mitteilungsblatt-neunkirchen.de

Der Wahnbachtalsperrenverband informiert

WAHNBACHTALSPERRENVERBAND

Bekanntgabe der zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 16 (4) der Trinkwasserverordnung Nach § 16 Absatz 4 der gültigen Trinkwasserverordnung ± TrinkwV sind alle verwendeten Aufbereitungsstoffe regelmäßig einmal jährlich den betroffenen Anschlussnehmern und Verbrauchern schriftlich bekannt zu geben. Der Wahnbachtalsperrenverband teilt hierzu mit, dass bei der Aufbereitung des aus der Wahnbachtalsperre sowie aus den Brunnen bei Hennef und bei Sankt Augustin-Meindorf geförderten Wassers zu hochwertigem Trinkwasser die folgenden, gemäß der in § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung benannten Liste des Umweltbundesamtes zugelassenen Zusatzstoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden: Die bei der Aufbereitung zu Trinkwasser verwendeten Zusatzstoffe und Verfahren sind notwendig, um die folgenden Aufbereitungsziele zu erreichen: o

Entfernung von unerwünschten Stoffen aus dem Rohwasser durch die Aufbereitung im Wasserwerk.

o

Einstellung des Kalk-Kohlensäure-Gleichgewichtes, damit das Wasser keine Bestandteile aus den Rohrwerkstoffen löst und seine Beschaffenheit bis zur Entnahmestelle beim Verbraucher möglichst unverändert bleibt.

o

Abtötung bzw. Inaktivierung von Mikroorganismen und Krankheitserregern.

Bei der Anwendung der Zusatzstoffe werden die in der Liste des Umweltbundesamtes festgelegten zulässigen Zugabemengen eingehalten und die Grenzwerte für die Restgehalte nach Abschluss der Aufbereitung weit unterschritten. Es handelt sich um Stoffe, die bei der Aufbereitung aus dem Trinkwasser vollständig oder soweit entfernt werden, dass sie oder ihre Umwandlungsprodukte im Trinkwasser nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Anteilen enthalten sind. Soweit Mindestgehalte gefordert sind (Desinfektionsmittelgehalt bei Abschluss der Aufbereitung sowie Calciumgehalt und Säurekapazität zur Begrenzung der Calcitlösekapazität zur Verhinderung der werkstoffangreifenden Wirkung) werden die Aufbereitungsprozesse so ausgerichtet, dass diese stets eingehalten werden. Siegburg, im Januar 2017

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WAHNBACHTALSPERRENVERBAND

Mitteilung gemäß § 16 (4) der Trinkwasserverordnung über die vom Wahnbachtalsperrenverband zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren zugelassen gemäß der vom Umweltbundesamt geführten und im Bundesanzeiger veröffentlichten Liste nach § 11 Abs. 1 TrinkwV

Abschnitt der Liste

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Bezeichnung des Stoffes

Verwendungszweck bei der Aufbereitung

Restgehalt im Trinkwasser

regulär zur Flockung und Entfernung von Trübstoffen und Mikroorganismen

Entfernung bei der Filtration unter 0,02 mg/L Fe

bedarfsweise zur Leistungssteigerung der Flockung

Entfernung bei der Filtration unter 0,0001 mg/L

zur Oxidation und Entfernung von gelöstem Mangan

Entfernung bei der Filtration unter 0,01 mg/L Mn

Teil I a

Eisen(III)-chloridsulfat

Teil I a

anionische Polyacrylamide

Teil I a

Kaliumpermanganat

Teil I b

Aktivkohle, pulverförmig

ausnahmsweise zur Entfernung von organischen Spurenstoffen

vollständige Entfernung bei der Filtration

Teil I a

Natriumsulfit

ausnahmsweise zur Reduktion von überschüssigem Permanganat

zerfällt zu Natrium und Sulfat

Teil I a

Natriumhydroxid bzw. Schwefelsäure

bedarfsweise zum Einstellen des pH-Werts

zerfallen zu Natrium bzw. Sulfat

Teil I a

Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid

regulär zum Einstellen des pH-Wertes und der Calcitlösekapazität

entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

Teil I c

Chlordioxid

regulär zur Desinfektion

entsprechend den Anforderungen der TrinkwV

Teil II

UV-Bestrahlung mit ultraviolettem Licht

bedarfsweise zur ergänzenden Desin- keine Rückstände, weil physikalisches Verfahren fektion für erhöhte Desinfektionswirksamkeit

Mitteilungsblatt Neunkirchen-Seelscheid – 10. Februar 2017 – Woche 6 – www.mitteilungsblatt-neunkirchen.de

WAHNBACHTALSPERRENVERBAND

Siegburg, im Januar 2017

Bekanntgabe der Härtebereiche des vom Wahnbachtalsperrenverband an seine Abnehmer gelieferten Trinkwassers für das Jahr 2016 gemäß § 9 der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 29. April 2007 Aus den im Kalenderjahr 2016 monatlich durchgeführten analytischen Untersuchungen der Trinkwässer ergeben sich die folgenden Angaben zur Trinkwasserhärte.

Versorgungsbereich

Härte mmol/L CaCO3

Härte °dH

Härtebereich

0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06

4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3

weich weich weich

1,24 ± 0,12 0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06 0,86 ± 0,06

7,0 ± 0,7 4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3 4,8 ± 0,3

weich weich weich weich weich weich weich weich

1,24 ± 0,12 1,24 ± 0,12 0,95 ± 0,12 0,95 ± 0,12 0,95 ± 0,12

7,0 ± 0,7 7,0 ± 0,7 5,3 ± 0,6 5,3 ± 0,6 5,3 ± 0,6

weich weich weich weich weich

1,24 ± 0,12 1,24 ± 0,12 1,24 ± 0,12 0,95 ± 0,12

7,0 ± 0,7 7,0 ± 0,7 7,0 ± 0,7 5,3 ± 0,6

weich weich weich weich

0,95 ± 0,12

5,3 ± 0,6

weich

0,95 ± 0,12

5,3 ± 0,6

weich

0,95 ± 0,12

5,3 ± 0,6

weich

0,95 ± 0,12

5,3 ± 0,6

weich

Rhein-Sieg-Kreis ± rechtsrheinisch Gemeinde Eitorf Stadt Hennef Stadt Königswinter ± Höhenzone (Zuschusswasser)

Stadt Königswinter ± Talzone (Rheinorte) Stadt Lohmar Gemeinde Much (Zuschusswasser) Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Gemeinde Ruppichteroth Stadt Sankt Augustin Kreisstadt Siegburg Gemeinde Windeck

Rhein-Sieg-Kreis ± linksrheinisch Gemeinde Alfter (Zuschusswasser) Stadt Bornheim (Zuschusswasser) Stadt Meckenheim Stadt Rheinbach Gemeinde Wachtberg

Bundesstadt Bonn Beuel / Oberkassel Talzone Bonn Bonn Süd / Bad Godesberg Hochzone Bonn / Hardtberg

Landkreis Ahrweiler Stadt Remagen (Zuschusswasser, Lieferung über SWB-EnW)

Gemeinde Grafschaft (Lieferung über Gemeinde Wachtberg)

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Zuschusswasser)

Wasserverband Eifel-Ahr (Zuschusswasser)

Härtebereiche nach § 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG: weich mittel hart

weniger als 1,5 mmol/l Calciumcarbonat 1,5 bis 2,5 mmol/l Calciumcarbonat mehr als 2,5 mmol/l Calciumcarbonat

< 8,4 °dH 8,4 ± 14 °dH > 14 °dH

Mitteilungsblatt Neunkirchen-Seelscheid – 10. Februar 2017 – Woche 6 – Rautenberg Media „Lokaler gehts nicht!“

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Wasserchemische Beschaffenheit des vom Wahnbachtalsperrenverband abgegebenen Trinkwassers Analysenwerte von Januar bis Dezember 2016 Mittelwerte ± Standardabweichungen aus den monatlichen Untersuchungen (k. A: keine Anforderung, n. n.: nicht nachweisbar,