WOHNEN IM ALTER EMPFEHLUNGEN ZUR STRUKTUR UND STAND- ORTVERTEILUNG VON ALTERSGERECHTEN WOHN- UND PFLEGEEINRICHTUNGEN IN DER GEMEINDE KÜRTEN

Bürgeragentur Kürten WOHNEN IM ALTER EMPFEHLUNGEN ZUR STRUKTUR UND STANDORTVERTEILUNG VON ALTERSGERECHTEN WOHN- UND PFLEGEEINRICHTUNGEN IN DER GEMEIN...
Author: Ida Beltz
0 downloads 0 Views 5MB Size
Bürgeragentur Kürten

WOHNEN IM ALTER EMPFEHLUNGEN ZUR STRUKTUR UND STANDORTVERTEILUNG VON ALTERSGERECHTEN WOHN- UND PFLEGEEINRICHTUNGEN IN DER GEMEINDE KÜRTEN Die Bürgeragentur hat der Bitte des Gemeinderates folgend im Arbeitskreis „Leben und Wohnen im Alter“ Empfehlungen erarbeitet, die als Orientierungs- und Entscheidungsbasis für das Wohnen im Alter in der Gemeinde Kürten dienen sollen.

Im Arbeitskreis haben mitgewirkt: Beate Bronsema (Verwaltung) Monika Chimtschenko (Verwaltung) Margarete Iversen ( Seniorenbeirat) Dr. Marita Reichert (CMS Wohn- und Pflegezentrum Bergeck) Ludger Breick (Verwaltung) Hermann-Josef Fischer (IG Bechen) Christoph Huch (interessierter Bürger) Günther Molitor (Architekt) Helmut Steinbacher ( bergeck mobil, ambulanter Pflegedienst) Doris Semkat (Bürgeragentur) Werner Lietz (Bürgeragentur) Prof. Dieter Prinz (Bürgeragentur – Gesprächsleitung) • • • • •

Grundsätzliche Zielvorstellungen zum Leben und Wohnen im Alter Wohnen im Alter in Kürten – Gegebenheiten und Perspektiven Bedarfsprognosen – Einordnung und Bewertung Empfehlungen zu Struktur und Standortverteilung von altersgerechten Wohn- und Pflegeeinrichtungen in Kürten Empfehlungen zur Standortverteilung im Gemeindegebiet

Juli 2009

-1-

Grundsätzliche Zielvorstellungen zum Leben und Wohnen im Alter

Leben im Alter - „Lebenswünsche“ • • • • •



selbstbestimmt seinen Alltag gestalten ein vertrautes Lebensumfeld besitzen (die eigene Wohnung, eine vertraute Nachbarschaft, Sicherheit durch soziale Kontakte) Kontakt halten zu Menschen und Institutionen, mit denen man Gemeinsamkeiten teilt, die man (lange) kennt und auf deren Unterstützung man im Bedarfsfall bauen kann eine Infrastruktur vorfinden, die die Befriedigung der alltäglichen Bedürfnisse der Versorgung und Mobilität ohne Schwierigkeiten und verlässlich ermöglicht einen vertrauten Lebens- und Wohnraum besitzen, der die Zeugnisse der eigenen Lebensgeschichte sichert, die ganz persönlichen Eigenarten und Gewohnheiten zu leben erlaubt – der nicht Entwurzelung, Entfremdung und Vereinsamung erzwingt ein Umfeld haben, das einlädt, aktiv am Leben teilzunehmen, das Geselligkeit und Gelegenheit, sich nützlich zu machen, bietet.

Wohnen im Alter - „Wohnwünsche“ Zur Verwirklichung der „Lebenswünsche“ ist es nahe liegend, dass die erste Präferenz der Möglichkeit gilt, in der eigenen Wohnung zu bleiben, festzuhalten an dem Vertrauten, an dem Ort der Erinnerungen an Menschen, an Ereignisse und Erlebnisse (das „biografische Archiv“). Im Gegensatz dazu wird es als große Verunsicherung, als Bedrohung empfunden, von dem Allen Abschied nehmen zu müssen, weil Gebrechen, Krankheiten, finanzielle Notlage oder erhebliche Mängel des Umfeldes dazu zwingen, das Vertraute aufzugeben und sich mit fremden, anonymen, oft stark fremdbestimmten Bedingungen einer „Alterseinrichtung“ abfinden zu müssen. Zwischen solch grundverschiedenen Wohnsituationen gibt es aber ein breites Feld von Möglichkeiten und eine dem Bedarf folgend wachsende Vielfalt von Angeboten, um das Wohnen (und Leben) im Alter angenehm und selbstverantwortlich gestalten zu können. Hier liegt gleichzeitig ein wichtiges Handlungsfeld gesellschaftspolitischer Verantwortung im Hinblick auf angemessene Rahmenbedingungen und kreative Denkanstösse.

-2Wohnen im Alter in Kürten – Gegebenheiten und Perspektiven Wohnen im Alter - Darstellung alternativer Wohnformen a. Eigenschaften der jeweiligen Wohnformen b. Bezug zu den Gegebenheiten der Gemeinde c. Handlungsbedarf

1. Wohnen im (eigenen) Haus in Gemeinschaft mit der Familie a. Vertraute Wohnung mit gegenseitiger Unterstützung in Mehrgenerationen-Familie (Großfamilie), bewahren der vertrauten Lebensumgebung und zwischenmenschlichen Beziehungen Angesichts demografischer Veränderungen und räumlicher (beruflicher) Mobilität der jüngeren Familienmitglieder oder beengter Wohnbedingungen wird diese traditionelle Form des familiären Zusammenlebens zukünftig seltener zu verwirklichen sein. b. Bezogen auf die für Kürten typischen Hausformen und Grundstücksgrößen ist diese Wohnform im Hausbestand grundsätzlich möglich (Einschränkung bei neuern Wohngebieten mit kleinen Einfamilienhäusern in verdichteter Bauweise) Wohnen im eigenen Haus mit familiärer Betreuung ist auch dergestalt möglich, dass die Wohnung der alten Menschen und die der Familie(n) in Nachbarschaft liegen, sodass räumlich und zeitlich ein regelmäßiger Kontakt (Betreuung) möglich ist. c. Keine oder nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten seitens der Gemeinde. Es ist erstrebenswert, dass auf nachbarschaftlicher Ebene die Situation allein lebender Menschen beobachtet wird, um Probleme frühzeitig zu erkennen und notwendige Hilfen ( mit Unterstützung der Gemeinde) zu organisieren. (s.a. 9. Tagespflege) 2. Wohnen im eigenen Haus mit Mietern a. Die im Einfamilienhaus nicht mehr benötigten Räume werden vermietet. Gegenseitige Hilfe wird im Mietvertrag vereinbart. Die vertraute Wohung muss nicht verlassen sondern bei Bedarf nur angepasst werden. Diese Wohnform wird meist einen Umbau des Hauses erforderlich machen, um 2 eigenständige, barrierefreie Wohnungen zu schaffen. Bei kleinen Einfamilienhäusern und ebenso kleinen Grundstücken ist diese Option allerdings nur schwierig oder nicht realisierbar. b. Bebauungsstruktur und Gebäude-/ Grundstücksgrößen bieten in Kürten besonders in älteren Wohngebieten Möglichkeiten. c. Beratung bzgl. der architektonischen, baurechtlichen, finanziellen Möglichkeiten zur Umgestaltung des Hauses, zur Suche nach geeigneten Mietern und zur Ausgestaltung von Mietverträgen einschließlich der vereinbarten Leistungen der Mieter. Information zu Fördermöglichkeiten zum barrierefreien Umbau der Wohnung (s.a. 9. Tagespflege)

-3Regelmäßige Information über Angebote zu gesellschaftlicher Teilhabe

3. Wohnen im eigenen Haus mit im Haus lebender Betreuungsperson a. Wohnen in vertrauter Umgebung. Hauswirtschaftliche Hilfe, Unterstützung bei der Mobilität und Besorgungen, Kommunikation, Hilfe bei körperlichen Handicaps, leichte alltägliche Pflegeleistungen durch eine ganztägig im Haus lebende Person des Vertrauens. Bei Bedarf zusätzliche Pflegeleistungen durch ambulanten Dienst. Finanzierung der pflegenden/ betreuenden Person muss möglich sein. b. Im Wohnungsbestand weitgehend realisierbar c. Beratung bei der Suche nach geeigneten Personen, bei rechtlichen und finanziellen Fragen, zu barrierefreien Umbauten in der Wohnung und Fördermöglichkeiten Regelmäßige Information über Angebote zu gesellschaftlicher Teilhabe 4. Wohnen im eigenen Haus mit externer Unterstützung a. Wohnen in vertrauter Umgebung mit – entsprechend dem individuellen Bedarf – Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe, organisierte Hilfe (z.B. Hilfe in Haus und Garten, bei Alltagsproblemen) und/ oder professionelle Dienste (gesundheitliche, psychologische Hilfe durch ambulante Pflegedienste) b. Diese unterstützte Wohnform ist und wird in Zukunft in Kürten von zentraler Bedeutung sein. Ambulante Dienste zur Übernahme der (täglichen) Pflege sind vor Ort vorhanden. Ihre Leistungsangebote werden sich bedarfsentsprechend weiter entwickeln. Im Einzelfall wird es notwendig sein, bauliche Anpassungen im Sinne der Barrierefreiheit im Haus vorzunehmen. c. Information und Beratung über verfügbare Hilfsangebote/ Fördermöglichkeiten. Organisation noch nicht vorhandener Beratungs- und Hilfsangebote (z.B. Architekten/ Handwerkerberatung/ -leistungen zur Anpassung oder Unterhalt der Gebäude, Beratung/ Hilfe bei rechtlichen und finanziellen Fragen etc.) Nachbarschaftliche Aufmerksamkeit , um Probleme rechtzeitig zu erkennen und Hilfe bieten zu können. Regelmäßige Information über Angebote zu gesellschaftlicher Teilhabe (s.a. 9. Tagespflege) 5. Wohngemeinschaften a. Freiwillige Aufgabe der bisherigen Wohnung zu Gunsten einer gemeinschaftlichen Wohnform. Leben in Gemeinschaft mit Menschen gleicher Motivation. Eine Gruppe von Menschen gleichen oder unterschiedlichen Alters entwickelt ein Projekt zu gemeinschaftlichem Wohnen (und Leben). Typisch ist hierbei die Kombination von eigenen Wohnungen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen in einem Gebäude entsprechend den Bedürfnissen bzw. Vereinbarungen der jeweiligen Bewohnergruppe.

-4-

Bei der Größe der Personengruppe sollte die Vereinbarkeit individueller Eigenarten und Wünsche, Einigungsfähigkeit in Fragen der Gemeinschaft individuell gefunden werden (bei älteren Menschen eher kleiner, bei Jüngeren größer möglich) Häufig werden diese Wohnprojekte von privaten Personen/ Gruppen in eigener Regie gegründet und geführt. Die Bewohner organisieren das Gemeinschaftsleben selbst oder sind zumindest an der Organisation beteiligt. Solche Wohnprojekte können durch eine Umgestaltung vorhandener Gebäude oder Neubauten realisiert werden. Im individuellen Bedarfsfall temporäre oder dauerhafte Unterstützung durch ambulantenPflegedienst. b. Geeignete Häuser werden in Kürten nur selten zu finden sein, weshalb sich die Realisierung solcher Wohnprojekte eher auf Neubauten oder auf das Zusammenfügen von benachbarten Einfamilienhäusern (mit notwendigen Um- und Anbauten) beziehen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft es aus finanziellen Gründen nötig wird, dass mehrere Personen ein Haus bewohnen (mit gemeinsam genutzter Küche und Bad – und Kostenbeteiligung an hauswirtschaftlichen Dienstleistungen) Projekte können durch einen Investor (vermietete Wohnungen) oder durch eine Baugemeinschaft (Verein, Genossenschaft) mit (Teil-) Eigentum realisiert werden. c. Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft soll dauerhaft stabil sein, weshalb es große Sorgfalt, Geduld und Zeit kostet, die zueinander passenden Menschen zu finden. Hierbei ist (externe) Beratung und Begleitung in organisatorischen, vertraglichen, finanziellen und baulichen Fragen dringend erforderlich. In der Gemeinde sollte es einen ersten Ansprechpartner als „Wegweiser“ geben, der grundsätzliche Informationen und die notwendigen kompetenten Kontakte vermitteln kann. Regelmäßige Information zu Angeboten gesellschaftlicher Teilhabe. 6. Betreute Wohngemeinschaft/ Pflegewohngemeinschaft a. Eine kleine Gruppe (8 – 12 Personen) pflege- bzw. hilfsbedürftiger älterer Menschen lebt in einer Wohnung oder in einem Haus zusammen (überwiegend in bestehenden, angepaßten Häusern). Das Alltagsleben findet weitgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen und in einer dazugehörigen Küche statt. Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt, das die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens je nach Be-darf unterstützt oder übernimmt. Weitere Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Diese wohngruppenorientierte Betreuungsform wird i.d.R. im Rahmen der ambulanten Versorgung praktiziert und unterliegt nicht dem Wohnund Teilhabegesetz.

-5-

Die Bewohner/ -innen sind Mieter, die Hilfs- und Pflegeleistungen werden individuell vertraglich vereinbart und finanziert. Pflegewohngemeinschaften können auch für Bewohner/-innen mit besonderem Betreuungsbedarf – z.B. Demenzkranke – eingerichtet werden. Hierbei sind besondere Anforderungen an die Gestaltung der Gebäude und Freiflächen zu stellen. b. In Kürten sind z.Zt. in Vorbereitung bzw. Planung 2 betreute Wohngemeinschaften -

Kürten-Oberdorf, Bergstraße 1 Wohngruppe mit 10 Bewohnern Bechen, neben der kath. Kirche 2 Wohngruppen mit je 6-10 Bewoh.

Im Sinne einer dezentralen, wohnortnahen und nach Größe überschaubaren Versorgung sollte Vorkehrung getroffen werden, für die Errichtung von betreuten Wohngruppen Standorte in den Kirchdörfern auszuweisen. c. Geeignete Standorte sollten als Angebote räumlich und planungsrechtlich reserviert werden. Die jeweilige Größe und besondere Zweckbestimmung ist durch die Gemeinde bedarfsentsprechend zu koordinieren. Regelmäßige Information zu Angeboten gesellschaftlicher Teilhabe 7. Hausgemeinschaften 7.1

Hausgemeinschaften – ambulante Versorgung

a. Vergleichbar zu Pkt. 6 handelt es sich hierbei um eine wohngruppenorientierte Betreuungsform. Wie bei den betreuten Wohngemeinschaften steht der Wohnalltag in einem Gemeinschaftsraum mit Küche im Mittelpunkt. Pflegekräfte werden nach Bedarf zusätzlich eingesetzt. Zur Sicherstellung der Nachtbetreuung können mehrere solcher kleinen Hausgemeinschaften in einem Gebäude oder auf einem Grundstück angeordnet werden. Es gibt auch Hausgemeinschaften mit Mieterstatus, die wie die betreuten Wohngemeinschaften im Rahmen der ambulanten Versorgung betrieben werden. b. Zur Zeit in Kürten keine Angebot vorhanden c. Da Hausgemeinschaften eine alternative Wohnform zu betreuten Wohngemeinschaften sind, gilt auch hierfür die Reservierung von geeigneten Standorten und eine bedarfsentsprechende Koordinierung durch die Gemeinde. 7.2

Hausgemeinschaften – stationäre Versorgung

a. Wohngruppen orientierte Betreuungsformen existieren ebenso in statioNären Einrichtungen. Sie unterliegen ab einer Größe von 12 Bewohnern dem Wohn- und Teilhabegesetz. In stationären Einrichtungen wird sowohl über bauliche Merkmale (Etagen oder Etagenabschnitte) als

-6-

auch über die s.g. Bezugspflege (ein festes Pflegeteam ist für eine bestimmt Bewohnergruppe zuständig) eine Wohngruppe definiert. Je nach Grad der Autarkie dieser Wohngruppen (z.B. Selbstversorgung über eigene Küche) bilden diese zusammen eine Hausgemeinschaft. b. Mit Haus Bergeck ist eine entsprechende Einrichtung in Kürten mit z.Zt. 49 Plätzen etabliert ( 3 Wohnbereiche, davon 2 mit je 2 Wohngruppen) c. Die Errichtung weiterer großer Einrichtungen (Zielgröße z.Zt. 60 – 80 Wohnplätze) wird nicht empfohlen. Art und Größe von Pflegeeinrichtungen bzw. Wohnanlagen sollte in jedem Fall vorrangig an den Bedürfnissen der Menschen und nicht an betriebwirtschaftlicher ausgerichtet werden. Bedarf bzw. Angebot an stationären Pflegeplätzen sind aus der Gesamtbetrachtung aller in Kürten und den benachbarten Gemeinden verfügbaren und geplanten Wohn- und Pflegeangebote zu entscheiden.

8. Betreutes Wohnen/ Wohnen mit Service a. Hier werden in sehr unterschiedlicher Weise altersgerechte Wohnangebote und Betreuungsleistungen miteinander gekoppelt. Im Idealfall mietet der Bewohner eine zentral gelegene, barrierefreie und altengerechte Wohnung, meist in einer speziellen Wohnanlage. Daneben muss er ein Paket von Grundleistungen des Betreuungsservices abnehmen, für die monatlich eine Betreuungspauschale zu entrichten ist. Diese Grundbetreuung umfasst i.d.R. Beratungs- und Informationsleistungen sowie die Notrufsicherung. Zusätzlich werden Wahlleistungen, wie Reinigungsund Pflegeleistungen und Mahlzeiten angeboten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und zusätzlich zu bezahlen sind. Die Bewohner schließen einen Miet- und Betreuungsvertrag. Diese Wohnform unterliegt i.d. R. nicht dem Wohn- und Teilhabegesetz. b. Diese Wohnform kann räumlich und organisatorisch selbstständig oder in Kombination mit betreuten Wohngemeinschaften (Pkt. 6) bzw. Hausgemeinschaften (Pkt. 7) realisiert werden. Hierfür sind zentral gelegene, verkehrsgünstig erschlossene und mit dem Ortsleben verbundene Standorte unbedingt zu bevorzugen. Die Kombination von betreuten Wohngemeinschaften, Service- Wohnungen, ambulanter Pflegestation und einem (halb-) öffentlichen Begegnungsort (z. Teestube) kann zweckmäßig sein und der Integration in das dörfliche Leben sehr dienen. Da verfügbare und geeignete Flächen in den Ortsmitten bzw. in deren unmittelbarer Nähe beschränkt sind, sind der Größe solch kombinierter Einrichtungen Grenzen gesetzt. 2 – 3 Wohngemeinschaften plus max. 10 selbstständige Wohnungen plus (ambulanter) Pflegedienststation dürften die max. Größe einer solchen Einrichtung in Kürten darstellen. Dies würde auch der Forderung nach überschaubaren und emotional akzeptierten Wohngegebenheiten entsprechen.

-7-

c. Das in der Ortsmitte Bechen geplante Projekt als Kombination von 2 betreuten Wohngruppen (mit je 8 – 10 Bewohnern) und ca. 12 ServiceWohnungen (1- und 2-Zimmerwohnungen zur Miete), der Option auf weitere ca 10 Wohnungen (frei finanziert mit individuellem Unterstützungsangeboten) sowie einem (halböffentlichen) Begegnungsort kann hinsichtlich seiner Größe (überschaubar und an sich verändernden Bedarf anpassungsfähig) und seiner sehr günstigen Lage im Ortskern als Vorbild für weitere vergleichbare Anlagen in anderen Kirchdörfern bewertet werden. Aufbauend auf das pflegerische und organisatorische Potential des CMS Wohn- und Pflegezentrums Bergeck (stationäre Pflegeeinrichtung) in Eichhof bietet sich die Möglichkeit, hier altengerechte Wohnungen (betreutes bzw. Service-Wohnen) in räumlicher Nachbarschaft zu realisieren. Darüber hinaus ist bei Bedarf die Errichtung eines Hospizhauses möglich zu halten. Ansprechpartner ist die Gemeinde zur Information über die Besonderheiten der Pflege- und Wohnangebote, zu Kosten und Verfügbarkeiten. 9. Tagespflege a. Teilstationäres Angebot außerhalb des Wohn- und Teilhabegesetzes. Betreuung über Tag (ca. 8 – 17 Uhr) in den Räumlichkeiten der Tagespflege. Wenn nicht anders vereinbart, werden die zu betreuenden Personen abgeholt und nach Hause zurückgebracht. b. Zur Zeit sind in Kürten keine Tagespflegeplätze angeboten (Ausweichmöglichkeiten in Berg. Gladbach) c. Es ist erforderlich, dass zukünftig im Rahmen der bestehenden bzw. geplanten Einrichtungen das Angebot von Tagespflege angegliedert wird. Hierbei ist von einem Bedarf von ca. 10 Pflegeplätzen auszugehen.

-8Bedarfsprognosen - Einordnung und Bewertung Mit Blick auf die demografischen Entwicklungen in der Gesellschaft: • • • •

stetig wachsender Anteil älterer Menschen (65 +) an der Gesamtgesellschaft wachsender Anteil hoch betagter Menschen als Folge steigender Lebenserwartung biologisch bedingt zunehmende Anzahl von Menschen, die zu Gestaltung ihres Lebens der Hilfe bedürfen oder von intensiver Betreuung/ Pflege abhängig werden Ungewissheit über die individuelle und gesellschaftliche Leistungsfähigkeit in Zukunft (finanzielle und personelle Ressourcen)

liegen eine Vielzahl von Untersuchungen und Prognosen vor, die Aussagen zu alternativen Möglichkeiten des Wohnens im Alter machen (qualitativ und quantitativ). Abhängig von prognostizierten Annahmen werden hierbei sehr unterschiedliche Folgerungen gezogen und Erwartungen/ Empfehlungen formuliert. Während die Prognosebasis für die demografischen Entwicklungen als gesichert gelten kann, sind längerfristige Folgerungen hieraus für das Leben und Wohnen im Alter im Sinne von falsch – richtig, als objektive Aussagen nicht möglich. Das Thema ist zu komplex und wird von nicht oder nur ungefähr einschätzbaren Entwicklungen beeinflußt. Prognosedaten sind hier folglich nicht als Faktengrundlage für Entscheidungen zu bewerten. Es ist ein Prozess, auf den kontinuierlich, aktuellen Erkenntnissen folgend und bedarfsorientiert reagiert werden muss – bzw. schon antizipierendes Handeln nötig ist. Ganz überwiegend wird Leben und Wohnen im Alter von individuellen Lebensvorstellungen getragen sein, wobei zu erwarten ist, dass sich ein vielfältiges Angebot von alternativen Wohnformen entwickeln wird. Daneben werden Einrichtungen, die eine intensive Pflege und Betreuung für entsprechend bedürftige Menschen bieten, unverzichtbarer Teil der Vorsorge sein. Die in Studien und Prognosen genannten Bedarfszahlen für stationäre Pflegeplätze bewegen sich zwischen 1,6 – 5,0 % der über 65 Jahre alten Menschen. Diese Pflegeplätze (entsprechend Wohn- und Teilhabegesetz, Pflegestufe I >) werden in Pflegeheimen, Pflegewohn- und Hausgemeinschaften und in Pflegeeinrichtungen für besondere Krankheitsfälle (z.B. Demenz) angeboten. Es gibt hier ein breites Angebot unterschiedlicher Betreuungsangebote, das sich in Zukunft noch vergrößern und differenzieren wird. Leitgedanke ist hierbei, dass Menschen so lange wie möglich in betreuten Wohnungen und Wohngemeinschaften leben können und erst im Stadium intensiven Pflegebedarfs in Pflegeheime umziehen müssen. Ein ausschließlicher Bezug der (sehr unterschiedlichen) Prozentzahlen auf traditionelle Wohn- und Pflegeheime ist deshalb nicht gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen bzw. geplanten Wohn- und Pflegeeinrichtungen im Rheinisch Bergischen Kreis und mit Blick auf die soziologischen Eigenschaften einer ländlich geprägten Gemeinde, empfiehlt der Arbeitskreis, dass für den Zeitraum bis 2025 in Kürten auf den Bau einer neuen, großen Pflegeeinrichtung verzichtet wird. Stattdessen sollte das Konzept zur Errichtung (Um- oder Neubau) von kleinen Wohn- und Pflegeeinrichtungen dezentral in den Kirchdörfern verfolgt werden („Kürtener Modell“) Potentiell geeignete Standorte hierfür sind für alle Ortslagen aufgezeigt (s. Empfehlungen zu Standorten – Ortspläne). Diese Standorte sollten baurechtlich gesichert und als Angebote für einschlägige Organisationen, Investoren und private Initiativen reserviert werden.

-9Empfehlungen zur Struktur und Standortverteilung von altersgerechten Wohn- und Pflegeeinrichtungen in der Gemeinde Kürten

Basierend auf einer eingehenden Betrachtung und Bewertung der Erwartungen und Wünsche an das Leben und Wohnen im Alter kommt der Arbeitskreis zu den Ergebnissen: -

vorrangig muss den Menschen die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben im Alter selbst bestimmt zu gestalten, in vertrauter Umgebung und in aktivem Kontakt zu anderen Menschen und gemeinschaftlichen Institutionen bleiben zu können

-

der ganz überwiegende Wunsch, in der vertrauten Wohnumgebung bleiben zu wollen und können, muss mit der Sicherheit verbunden werden, im Bedarfsfall die nötigen Unterstützungen und ambulanten Hilfsleistungen in Anspruch nehmen zu können

-

sollten aber individuelle Notlagen einen Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich machen, so ist es überwiegend der Wunsch, in kleinen, überschaubaren und persönlich betreuten Wohn- und Pflegeeinrichtungen eine neue Heimat zu finden. Der Umzug sollte aber die Möglichkeit bieten, weiter in Kontakt zu vertrauter Umgebung, zu Bekannten und Freunden „im Ort“ zu bleiben

-

in Zukunft wird es zunehmend Initiativen geben, alternative Formen des Zusammenlebens und gemeinsamen Wohnens im Alter (z.B. als Wohngemeinschaften) zu entwickeln. Solche Projekte sind in bestehender Bausubstanz und auch als Neubauten realisierbar.

-

Ebenso ist es anzustreben, Wohnprojekte zu realisieren, in denen mehrere Generationen zusammenleben können, um gegenseitige Unterstützung und generationsübergreifende Lebenserfahrung möglich zu machen.

Hieraus leitet der Arbeitskreis Empfehlungen ab, die in der Gemeinde Kürten Schwerpunkte des Handelns sein sollen („Kürtener Modell“): -

Priorität erhalten kleine Pflege- und Wohneinrichtungen, die in zentraler Lage der Kirchdörfer errichtet werden sollen bzw. als potentielle Standorte ausgewiesen werden. Das Modell dieser Einrichtungen bezieht sich auf 2 Wohngruppen mit je 8 - 10 Bewohner/-innen (ggf. mit unterschiedlichen Spezialisierungen) und 8 – 12 (Service-) Wohnungen – siehe Übersicht potentieller Standorte

-

Die Realisierung dieser Wohn- und Pflegeeinrichtungen muss räumlich und zeitlich am Bedarf ausgerichtet werden, wobei die Abwägung von Nachfrage und Angeboten die vorhandenen und geplanten Kapazitäten in den Nachbargemeinden berücksichtigen sollte. Im Interesse einer verlässlichen Wohn- und Betreuungsqualität wären Überangebote mit Blick auf die wirtschaftlich möglichen Leistungen eher kontraproduktiv.

-10-

Die Gemeinde sollte alle Steuerungsmöglichkeiten nutzen, um die Qualität der zuKünftigen Wohn- und Pflegeeinrichtungen zum Wohle ihrer älteren Bürger/-innen positiv zu beeinflussen. Geeignete Grundstücke im Besitz der Gemeinde sollten als Standorte reserviert bzw. neu erworben werden. In Bebauungsplänen könnte eine entsprechende Nutzungsbestimmung auf Grundstücke festgelegt werden. Bei der Konzeptionierung von Altenwohnungen sollte frühzeitig die fachkundige Beratung durch die Verwaltung eingebunden werden.

-

Es gilt, Initiativen zu beraten und zu begleiten, die alternative Wohnprojekte entwickeln wollen. Hierbei ist es wichtig, regelmäßig über bauliche Vorbilder, organisatorische Möglichkeiten und Erfahrungen zu informieren und die Aktivitäten zu vernetzen.

-

Von übergreifender Bedeutung ist es, die notwendigen oder wünschenswerten Beratungs- und Hilfsangebote (von der häuslichen Unterstützung über die ambulanten Pflegedienste bis zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe) auszubauen, zu vernetzen und hierüber aktuell zu informieren.

Wesentliches Ziel bei allen Aktivitäten zur Gestaltung würdiger Voraussetzungen für das Leben im Alter muss sein, nicht allein quantitative Maßstäbe sondern Aspekte der Lebensqualität zur Grundlage des Handelns zu machen – und Leben und Wohnen im Alter generationsübergreifend als ein solidarisches Miteinander von alt und jung zu sehen.

-11Konzept Standortsicherung Pflegeeinrichtungen/ Altenwohnungen Kapazitäten Zeitziel ca. 2025 Ortslagen Alternative

stationäre Wohn-/Pflegepl. Bestand

Kürten - Bergstraße - Rathauspl. * - Oberdorf *

Planung

betreutes/ Servicewohn. Bestand

10 20 (2WG)

Planung

Projekte

8 – 10 12 1

Bechen - Ortsmitte (Kirche) - Unterfeld *

20 (2WG) 20 (2WG)

8 – 10 20 1

Biesfeld - Ortsmitte *

20 (2WG)

8 – 10 1

Dürscheid - Ortsmitte *

20 (2WG)

8 – 10 1

Eichhof - Bergeck

49

20*

Olpe - Ortsmitte *

20 (2WG)

Summen

49 Ca.

130 179

8

0 ca.

Anteil Pflegebedürftiger über 65 - Annahme 3,5 % EW Kürten EW Kürten

2021 2031

158 (stationäre) Plätze 210 ( „ ) „

* Standortangebote/ -sicherung – s.a. Plandarstellungen

92 – 100 96

ca. 4 (4 x 10 Pers. = 40)

Suggest Documents