Wo beginnt die Entsorgung ? Abfalltransport von A-Z 15. Oktober 2013

Jana Friedrichs Abteilung Abfallwirtschaft

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Großbeerenstr. 231 • 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93 - 45 • Fax (0331) 27 93 - 20 [email protected]

Welche Rollen gibt es?

Abfallerzeuger  Abfallbeförderer  Abfallentsorger  Dienstleister 

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Abfallwirtschaftsbeteiligte - Rollen

Firma muss Abfälle entsorgen lassen, z.B. aus  Produktionsprozess  Baumaßnahmen  Beräumung von Grundstücken

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

 Abfallerzeuger benötigt Abfallerzeuger-Nr.  für konkrete Anfallstelle  für Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Abfallwirtschaftsbeteiligte - Rollen

Firma transportiert Abfälle  eigene Abfälle oder  im Auftrag des Erzeugers, Entsorgers oder Dienstleisters  von der Anfallstelle zur Entsorgungsanlage

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH



Abfallbeförderer benötigt Abfallbeförderer-Nr.

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Abfallwirtschaftsbeteiligte - Rollen

Firma nimmt Abfälle an und entsorgt diese in eigener Entsorgungsanlage, z.B.  chem.-phys. Behandlung  thermische Behandlung  Deponierung  Zwischenlagerung

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

 Abfallentsorger benötigt Abfallentsorger-Nr. und Sekundärerzeuger-Nr. 

Genehmigung zur Annahme und Entsorgung von Abfällen erforderlich

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Genehmigungsgrundlagen – I. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 







Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zieht Bedarf einer Genehmigung nach sich Genehmigung umfasst Errichtung und Betrieb Ausnahme: zeitweilige Lagerung/Behandlung auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle (max. 12 Monate) Anlagentypen mit bestimmten Kapazitätsgrößen:  Anlagen, die in Nr. 8 des Anhangs der 4. BImschV genannt sind

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Genehmigungsgrundlagen – II. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)  

betrifft Errichtung und Betrieb von Deponien (§ 35 Abs. 2) Planfeststellung und Plangenehmigung

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Genehmigungsgrundlagen – III. Baurecht 



Für Anlagen unter den Mengenschwellen der Nr. 8 der 4. BImSchV  z.B. Tanklager für Altöl mit 25 t Lagerkapazität (< 30 t Lagerung gefährlicher Abfälle)  z.B. Lagerung von nicht gefährlichem Altholz mit 60 t Lagerkapazität (< 100 t Lagerung nicht gefährlicher Abfälle) weitere Rechtsgebiete müssen geprüft/genehmigt werden (z.B. Wasserrecht, Arbeitsschutz, Lärmschutz, Bodenschutz)

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Genehmigungsgrundlagen – III.



Geringe Kapazitäten zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen (< 30 t) und nicht gefährlichen Abfällen (< 100t)



Abfallkapazitäten und genehmigte Abfallschlüssel oft in Genehmigung nicht explizit genannt



Erfolgreiche Abnahme und Inbetriebnahme erforderlich



Alleinige Anmeldung des Gewerbes reicht NICHT!

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Genehmigungsgrundlagen – IV. Bergrecht 



Anlagen mit bergrechtl. Relevanz, bei denen auch Abfälle eingesetzt werden z.B. Verfüllungen mit nicht gefährlichem Bauabfall (z.B. Z0) von ausgekiesten Kiesgruben, Tongruben

Bodenschutzrecht 

Altlastensanierungen, Gefahrenabwehrmaßnahmen, bei denen Abfälle (z.B. zur Profilierung) eingesetzt werden

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Weitere Regelungen Keine Genehmigung gemäß BImSchG erforderlich, aber andere Rechtsbereiche prüfen 

zeitweilige Lagerung von Abfällen am Entstehungsort, wie zum Beispiel innerhalb einer Baumaßnahme



Bereitstellung zum Transport am ursprünglichen Entstehungsort des Abfalls

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Fazit Wer bin ich - Welche Rolle habe ich – Was muss ich beachten

Abfallerzeuger – Abfallerzeugernummer  anfallstellenbezogen  Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen Abfallbeförderer – Beförderernummer  Pflichten, Erlaubnisse/Anzeigen Abfallentsorger - Abfallentsorgernummer  Annahme und Entsorgung von Abfall ist genehmigungspflichtig  Rechtlicher Rahmen abhängig vom Umfang der Anlage 

Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen sich über Gesetzlichkeiten informieren! - Unwissenheit schützt nicht….

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Kontakt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Postadresse: PF 60 13 52 14413 Potsdam

Zentrale: (0331) 27 93-0 Infotelefon: (0331) 27 93-27 Fax: (0331) 27 93-20

Besuchsadresse: Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam

Internet: www.sbb-mbh.de

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

Abfalltransport von A-Z 15.10.2013