Wirtschaft. VII. Kapitel Wirtschaft. 1. Wirtschaftspolitik:

Wirtschaft VII. Kapitel Wirtschaft Regierungsreferent: Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser Regierungsreferent für Angelegenheiten der Energiepol...
Author: Fritzi Krause
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Wirtschaft VII. Kapitel Wirtschaft Regierungsreferent: Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser Regierungsreferent für Angelegenheiten der Energiepolitik: Landesrat Ing. Erich Schwärzler Regierungsreferentin für Telekommunikationspolitik: Landesrätin Dr. Greti Schmid Regierungsreferent für Maschinenbau, Elektro- und Seilbahntechnik: Landesrätin Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann (bis 1.6.2012 Landesrat Dr. Rainer Gögele) Regierungsreferent für Abfallwirtschaft: Landesrat Ing. Erich Schwärzler

1. Wirtschaftspolitik: 1.1 Wirtschaftsentwicklung: Die allgemeine Konjunkturlage im Jahr 2012 war von viel Unsicherheit geprägt. Die Vorarlberger Wirtschaft konnte das Jahr jedoch mit einem zufriedenstellenden Wachstum abschließen. Die Arbeitsmarktsituation zeigte sich jedoch im Laufe des Jahres angespannt. Trotzdem ist die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr um rund 1.270 auf den Wert von 152.500 am Ende des Jahres gestiegen. Nachstehend einige Fakten aus den Bereichen Tourismus und Arbeitsmarkt, die die Situation der Vorarlberger Wirtschaft im Jahr 2012 kennzeichneten: Der Tourismus zeigte sich sehr positiv. In der Wintersaison wurden rund 4,82 Mio. Übernachtungen registriert, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von rund 6,0 Prozent bedeutet. In der Sommersaison verzeichneten die Vorarlberger Tourismusbetriebe rund 3,59 Mio. Übernachtungen, was eine Steigerung von rund 2,7 Prozent bedeutet. Insgesamt lagen die Nächtigungen im Tourismusjahr 2011/2012 rund 4,7 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen belief sich Ende 2012 auf knapp 9.300, was einer Steigerung von rund 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Im Schnitt betrug die Arbeitslosenquote in Vorarlberg am Ende des Jahres 5,7 Prozent (gegenüber 5,4 Prozent im Vorjahr) und lag damit deutlich unter dem Österreich-Schnitt. Die Arbeitslosenquote für Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren betrug 2012 3,2 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahr (3,3 Prozent) leicht gesunken. Die Arbeitslosigkeit bei den 20- bis 24-Jährigen betrug am Jahresende 6,7 Prozent gegenüber 6,4 Prozent im Vorjahr. Die Arbeitslosenrate für ältere Menschen (ab 50) stieg von 6,0 auf 6,3 Prozent. Die Inflationsrate betrug im Jahresdurchschnitt 2012 2,5 Prozent und lag damit deutlich unter der Marke von 2011. 1.2 Wirtschaftspolitische Maßnahmen: Schwerpunkte der Wirtschaftsförderungen: Aktion

bewilligte Fälle 2012

Aufwand 2012 in Euro

Förderung von Internationalisierungsaktivitäten

25

411.860,16

Jungunternehmerförderung

66

216.250,—

Aktion zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Vorarlbergs

48

1.599.081,44

Förderung der betrieblichen Forschung und Entwicklung

23

1.674.579,87

Förderung der Lebensmittelnahversorgung

93

1.145.949,08

Beratung und Qualifizierung von Unternehmen

49

145.840,50

Jungunternehmer Ausbildungs- und Beratungsförderung

60

38.723,03

Wirtschaft AWS-Unternehmensdynamik (Plusprämie)

2

88.885,—

Kooperationsförderung

1

103.628,74

Zuschüsse nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG)

7

212.627,90

110

722.736,81

Regionalprogramm Impuls 3

4

29.995,57

Breitbandinitiative für Gewerbebetriebe

2

3.000,—

Vorarlberger Lehrlingsmodell

6

14.000,—

Förderung von Betrieben für benachteiligte Lehrlinge



16.800,—

Kleingewerbeförderung

Der Gesamtförderungsaufwand für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe inklusive der Ausfallszahlungen im Rahmen des Chancenkapitalmodelles Vorarlberg betrug im Jahr 2012 Euro 7.241.987,93. Förderung für Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe

in Mio. Euro 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00

Investitionszuschüsse



F&E

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

0,00

Zinszuschüsse

Kleingewerbeförderung: Diese Förderung wurde im Rahmen eines umfangreichen Konjunkturpaketes des Landes im Jahr 2009 neu geschaffen. Ziel ist es, kleine Betriebe bei Investitionen zu unterstützen. Seit Beginn wurden bereits 686 Fälle bewilligt.



Aktion zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Vorarlbergs: Diese Förderungsaktion hat zum Ziel, Investitionen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Zuschüssen zu erleichtern. Einer der Hauptschwerpunkte der Aktion ist die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Im Rahmen dieser Aktion konnten im Jahr 2012 bei den geförderten Unternehmen rund 140 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das gesamte durch die Förderung induzierte Investitionsvolumen belief sich im Jahr 2012 auf rund 45 Mio. Euro.



Förderung der Lebensmittelnahversorgung: Das Ziel dieser Förderung besteht darin, die Nahversorgungsstruktur auch im ländlichen Raum aufrecht zu erhalten. Neben Investitionszuschüssen wurden u. a. auch Zuschüsse zu den Betriebskosten an 54 Betriebe und Zuschüsse für Zustelldienste in Höhe von insgesamt rund 1,15 Mio. Euro gewährt. Betriebskostenzuschüsse werden unter der Bedingung gewährt, dass nur mehr ein einziges Vollsortiment führendes Lebensmittelgeschäft in der Gemeinde oder einem entfernten Ortsteil existiert.

Wirtschaft –

Chancenkapitalmodell Vorarlberg: Ziel der Förderungsaktion ist die langfristige Verbesserung der Finanzierungsstruktur kleiner und mittlerer Betriebe in Vorarlberg durch die teilweise Übernahme von Risiken privater Investoren, die sich an einem Unternehmen mit Wachstumspotenzial beteiligen. Seit Beginn der Förderaktion wurde in 51 Fällen eine Haftung übernommen. Das derzeit aushaftende Haftungsvolumen beläuft sich auf rund 3,07 Mio. Euro.

Forschung und Entwicklung: Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit setzt das Land Vorarlberg im Bereich Forschung und Entwicklung einen deutlichen Schwerpunkt. Neben der Gewährung von Beiträgen und zinslosen Darlehen in Höhe von insgesamt rund 1,67 Mio. Euro im Rahmen der betrieblichen Forschung und Entwicklung gilt es, vorrangig bestehende F&E-Strukturen zu stärken. Dies soll einerseits durch die Entwicklung von F&E-Kooperationen und Netzwerken, andererseits aber auch durch den Aufbau eigener Forschungs- und Wissenstransfer-Ressourcen erfolgen. Das Land Vorarlberg hat sich erfolgreich am Kompetenzzentren-Programm COMET des Bundes beteiligt und im Jahr 2010 den Zuschlag für fünf neue Projekte erhalten. Das COMET-Programm versteht sich als innovative Weiterentwicklung der bisherigen K-Projekte. Die Bündelung von wissenschaftlich-technologischen Kompetenzen in einem Zentrum und die von Industrie und Forschungseinrichtungen gemeinsame Definition von Themen sollen in Folge zu substanziellen Synergieeffekten in der Technologieentwicklung und zu verstärktem Technologietransfer führen. Folgende fünf Projekte wurden im Jahr 2012 mit Unterstützung des Bundes umgesetzt: –

COMET-Projekt K-Licht: Für eine Nutzung der LED Technologie für die Allgemeinbeleuchtung sind heute noch viele technische Probleme zu lösen, obwohl diese Technologie große Potenziale, vor allem hinsichtlich energieeffizienter Beleuchtung, in sich birgt. Probleme ergeben sich vor allem im Bereich der zu großen Wärmeentwicklung von LED Modulen. Weiters ist aus Gründen der Energieeffizienz das automatische Mischen von Kunstlicht (LED Licht) und Tageslicht sinnvoll, aber technisch noch nicht umgesetzt. Darüber hinaus gibt es kaum zuverlässige Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkung von LED Licht auf den Menschen. Diesen Fragestellungen im Detail nachzugehen ist die Aufgabe dieses COMET-Projekts. Im Jahr 2012 wurden Zuschüsse von Euro 168.512,— ausbezahlt.



COMET-Projekt Pro DSS: Nach der erfolgreichen Aufbauarbeit von V-Research wurde gemeinsam mit Vorarlberger Industriepartnern und internationalen Forschungsinstitutionen ein – auf weitere fünf Jahre ausgerichtetes – Zentrum mit Schwerpunktbereich Entscheidungsunterstützung für industrielle Prozesse errichtet. Dieses Forschungs- und Entwicklungsprogramm befasst sich mit Modellen, Methoden und der Informationsbeschaffung zur Unterstützung lokaler und unternehmensübergreifender Planungsaktivitäten in den Phasen Produktentwicklung und strategische, taktische und operative Planung für Prozesse in der Wertschöpfungskette. Im Jahr 2012 wurden Beiträge von Euro 142.809,— ausbezahlt.



K-Projekt Sports Textiles: Durch den hohen Anspruch an aktivitätsspezifischer Funktionalität ist der Bereich der Sport-Textilien einer der europäischen Märkte, die stark durch Innovation und Forschung vorangetrieben werden können. Gerade bei körperlich fordernden Aktivitäten übernimmt eine funktional konzipierte Sportbekleidung einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit und zum Erhalt des Tragekomforts. Im Jahr 2012 wurden Beiträge in Höhe von Euro 31.210,— ausbezahlt.

Wirtschaft –

COMET-Projekt alpS: Um in Vorarlberg im Gebäudebereich die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erhöhen, erscheint ein starker Ausbau der Nutzung von Geothermie und Solarenergie für die umweltfreundliche Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom als eine erfolgversprechende Maßnahme mit hohem Potenzial. Neben den Technologien zur Gewinnung dieser Energie hat dies auch Auswirkungen auf vielfältige Gebäude- und Infrastrukturaspekte. In der Realität zeigt sich, dass – auch über die Grenzen Vorarlbergs hinaus – für den Fall eines breiten Einsatzes sowohl bei den Energiegewinnungstechnologien als auch den Gebäude- und Infrastrukturaspekten Forschungsbedarf besteht. Im Jahr 2012 wurden Beiträge von Euro 62.120,— ausbezahlt.



COMET-Projekt Xtribology: Das zentrale Thema der verschiedenen Forschungsvorhaben in diesem Programm ist die Tribologie in ihrer Vielfalt der Anwendungen. Durch die Einbindung verschiedenster Fachbereiche in eine Organisationseinheit ist ein multidisziplinärer Anspruch gegeben, der ein hohes Potenzial zur Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und technologischen Entwicklungen darstellt. Die gemeinsame Basis aller Anwendungen stellt das Tribologische System dar. Im Jahr 2012 wurden Beiträge von Euro 178.294,— ausbezahlt. Weiters wurde das Christian Doppler Labor für Textile und Fibre Chemistry in Cellulosics unterstützt. Ziel ist die

chemische Modifikation von Zellulosefasern und Synthese von Fasern mit neuen Eigenschaftsprofilen, die Entwicklung verbesserter Trage- und Pflegeeigenschaften von Textilien aus Zellulosefasern sowie Möglichkeiten zur chemischen Modifikation in der Textilveredelung. Im Jahr 2012 wurden Landesbeiträge für die Finanzierung von Forschungsassistentinnen und -assistenten in Höhe von insgesamt Euro 33.060,40 gewährt. Für dieses Projekt kann eine Kofinanzierung durch EU-Fördermittel erfolgen. EU-Förderungen: Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit 2007 bis 2013: Für Vorarlberg stehen in diesem Programm 17,7 Mio. Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung. Land und Bund haben gemeinsam nochmals Kofinanzierungsmittel in mindestens derselben Höhe aufzubringen. Somit stehen insgesamt 35,4 Mio. Euro an Fördermitteln für innovative Projekte in unserem Bundesland zur Verfügung. Per 31.12.2012 wurden 136 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 163,7 Mio. Euro genehmigt. Für diese Projekte konnten 13,9 Mio. Euro an EFRE-Mitteln und 22,2 Mio. Euro an nationalen Mitteln (Land und Bund) gebunden werden. Im selben Zeitraum wurden für 108 Projekte insgesamt 7,9 Mio. Euro an EFRE-Mitteln und 8,9 Mio. Euro an nationalen Mitteln (Land und Bund) für ein Gesamtinvestitionsvolumen von 107,9 Mio. Euro ausgegeben. INTERREG IV Alpenraum-Bodensee-Hochrhein: Das Programm INTERREG IV Alpenraum-Bodensee-Hochrhein unterstützt innovative Projekte, die grenzüberschreitend im Bodenseeraum durchgeführt werden. Weisen diese Projekte einen Bezug zu Wirtschaft, Energie oder Tourismus auf, stellt die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) einen Teil der nationalen Kofinanzierungsmittel bereit. Bisher wurden von der Wirtschaftsabteilung für acht Projekte Landesmittel in Höhe von 1,04 Mio. Euro als nationale Kofinanzierungsmittel bereitgestellt. Im Jahr 2012 wurden insgesamt Euro 83.522,02 für grenzüberschreitende Projekte im Rahmen des Alpenraum-Bodensee-Hochrhein-Programms ausbezahlt. INTERREG IV AlpINE SPACE: Ein weiteres grenzüberschreitendes Programm ist Alpine-Space. Hier können Projekte im gesamten Alpenraum umgesetzt werden. Die Antragstellung läuft mittels Calls, ein zentrales Technisches Sekretariat entscheidet in einem zweistufigen Verfahren über die Vergabe der Fördermittel. Vorarlberg ist mit elf Projekten an diesem Programm beteiligt.

Wirtschaft Für die Projekte Comunis, Enerbuild, AlpInfoNet und AlpStar stellt die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) Mittel für die nationale Kofinanzierung in Höhe von insgesamt Euro 242.528,— zur Verfügung. Im Jahr 2012 wurden hierfür Euro 29.236,18 ausbezahlt. LEADER – Programm Vorarlberg: Das Vorarlberger Leader-Programm bildet einen Bestandteil des Landwirtschaftsprogramms LE07 – 13. Projekte, deren Schwerpunkte im ländlichen Raum liegen, können unter diesem Aktionsfeld gefördert werden. Die genehmigten Projekte erhalten Fördermittel aus dem Landwirtschaftsprogramm und die nationale Kofinanzierung erfolgt durch die betroffene Fachabteilung. Da das Programm schon sehr gut ausgenützt ist, wurden nur noch wenige Projekte genehmigt. Die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) hat Förderzusagen für insgesamt 17 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5,7 Mio. Euro getätigt. An Landesmitteln wurden für diese Projekte 1,35 Mio. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2012 wurden für elf Projekte Landesmittel in Höhe von Euro 549.262,51 ausbezahlt. Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Die Förderaktion Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen bildet einen weiteren Schwerpunkt im Landwirtschaftsprogramm LE07 – 13. Abwickelnde Stelle ist der ERP-Fonds in Wien. Für Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse be- und verarbeiten und hierfür Investitionen tätigen, gibt es auf diesem Weg einen verlorenen Zuschuss, der eine Kombination aus EU-, Bundes- und Landesmitteln darstellt. In Vorarlberg konnten bisher hier 13 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 44,8 Mio. Euro zugesagt werden. An Landesmitteln werden für diese Projekte 1,5 Mio. Euro bereitgestellt. Im Jahr 2012 wurden an drei Projektträger Landesmittel in Höhe von Euro 162.134,— ausbezahlt. Per Ende 2012 wurde ein Antragsstopp bei der Förderstelle veranlasst, da die zur Verfügung gestandenen Mittel alle gebunden sind. Beteiligung am ESF-Programm Beschäftigung Österreich 2007 bis 2013: Im Rahmen des operationellen Programms Beschäftigung Österreich 2007 bis 2013 unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern Projekte, die arbeitsmarktpolitische Themen zum Inhalt haben, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Im Schwerpunkt 5 des Programms werden vom Bund und der EU Territoriale Beschäftigungspakte in den Ländern unterstützt. Der Beschäftigungspakt Vorarlberg (BPV), der einen Zusammenschluss der Sozialpartner bildet, hat sich der gemeinsamen vorausschauenden Themenbearbeitung verschrieben. Es werden spezifische, regionale arbeitsmarktrelevante Problemlagen identifiziert und bearbeitet. Die Aktivitäten des BPV zielen darauf ab, Verbesserungspotenziale im Bereich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, insbesondere an den Schnittstellen zu anderen Politikfeldern und zwischen den Fördersystemen in Vorarlberg, festzustellen und entsprechende Optimierungsstrategien zu entwickeln. Auch sollen beschäftigungswirksame Aktionen besser gebündelt und abgestimmt werden. Der Pakt soll auch die Entwicklung neuer beschäftigungswirksamer Maßnahmen anregen, die Umsetzung vorbereiten und deren Wirksamkeit prüfen. Ein weiterer Schwerpunkt des operationellen Programms Beschäftigung ist SP 3b „Integration arbeitsmarktferner Personen“. Um an Fördermittel zu gelangen, müssen Anträge vom BPV genehmigt und durch die Wirtschaftsabteilung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) eingereicht werden. Der Innovationsgedanke steht bei diesen Projekten im Vordergrund. So konnten in den drei ausgeschrieben Calls Projekte mit Kofinanzierung aus Vorarlberg umgesetzt werden. Im ersten Call wurde das Projekt Schnittstelle Notstandshilfe/Sozialhilfe abgewickelt. Im Rahmen dieses Projekts konnte die Verbesserung der Integration von langzeitarbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt und die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen AMS und Bezirkshauptmannschaft sowie diverse Träger bewirkt werden. Die Gesamtkosten des zwei Jahre gelaufenen Projekts betrugen Euro 1.562.508,09. Finanziert wurde dieses Pro-

Wirtschaft jekt aus Mitteln des ESF, AMS, Mitteln der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) und Mitteln des Sozialfonds der Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration (IVa). Im zweiten Call wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) das Projekt Migration und Arbeitsmarkt genehmigt. Unterschiedlichste Träger haben mit verschiedensten Maßnahmen die Integration von Jugendlichen — mit Schwerpunkt jugendliche Migranten — in den Arbeitsmarkt forciert. Es konnte ein Gesamtbudget von 4,9 Mio. Euro umgesetzt werden. Der ESF hat sich mit 2,3 Mio. Euro an diesem zweijährigen Projekt beteiligt. Die nationale Kofinanzierung erfolgte durch das AMS mit 1,7 Mio. Euro und die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) mit Euro 846.371,21. Der Rest wurde von den Abteilungen Inneres und Sicherheit (Ia) sowie Gesellschaft, Soziales und Integration (IVa, Frauenreferat) gemeinsam aufgebracht. Teil des Projekts waren unter anderem der Aufbau der Produktionsschule, Ausbildungskurse, aber auch niederschwellige Projekte wie Werkstadt Bregenz oder Job Ahoi und Startbahn Feldkirch. Der derzeit laufende dritte Call beschäftigt sich mit der Zielgruppe Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Die Herausforderung für Vorarlberg besteht darin, eine ausdifferenzierte und zielgruppenadäquate Angebotspalette für die unterschiedlichsten Gruppen arbeitsmarktferner Personen zu etablieren. In diesem Zusammenhang gilt es auch, die Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu verbessern. Im Förderzeitraum werden für die Zielgruppen Konventionsflüchtlinge, Personen mit Suchtproblematik, Männer, die von Langzeitarbeitslosigkeit gefährdet sind, Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung und Personen mit großer Arbeitsmarktferne mittels unterschiedlichsten Modulen die Integration bzw. Heranführung an den Arbeitsmarkt erleichtert. Es wurde vom BMASK (Bundesministerium für Arbeit Soziales und Konsumentenschutz) ein Gesamtbudget von 1,6 Mio. Euro genehmigt, wovon 46 Prozent, das sind Euro 733.840,—, durch den ESF finanziert werden. Die nationale Kofinanzierung wird durch das AMS (Euro 443.070,—), die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) (Euro 89.060,—) und die Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration (IVa) (Euro 324.500,—) aufgebracht. Breitbandförderung im Rahmen der Sonderrichtlinie des Breitband Austria 2013: Die Sonderrichtlinie des Bundes Breitband Austria 2013 zur Umsetzung der Breitbandinitiative wurde im Jahr 2010 verabschiedet und über das Landwirtschaftsprogramm LE 2007 – 2013 abgewickelt. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus ELER-(Europäischer Landwirtschaftsfond für die Erweiterung des ländlichen Raumes), Bundes- und Landesmitteln. Ziel dieser Förderaktion ist es, vor allem im ländlichen Raum eine möglichst flächendeckende und optimale Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur zu erreichen und somit die digitale Kluft zwischen Zentralraum und ländlichem Raum auszugleichen. Eine gut ausgebaute Telekommunikations-Infrastruktur hat für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Vorarlberg große Bedeutung. Die Verteilung der Gesamtmittel auf die einzelnen Bundesländer erfolgte nach dem Bevölkerungsschlüssel. Für Vorarlberg sind von der EU Euro 564.694,65 und vom Bund Euro 297.540,38 vorgesehen. Ergänzt wird dies noch mit Landesmitteln in mindestens gleicher Höhe wie die Bundesmittel. Die Ausschreibungen in den einzelnen Landesteilen erfolgten im Rahmen von drei Calls. Für die Gebiete Dornbirn Ebnit und Bobletten, Meiningen, Raggal-Marul, Bregenz-Fluh, Wolfurt Güterbahnhof, Interpark Röthis, Feldkirch Bangs, Feldkirch Brederis und St. Gerold konnten die Zuschläge für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur vergeben werden. Diese baulichen Maßnahmen weisen ein Investitionsvolumen von 2.017 Mio. Euro auf. Hierfür sind Fördermittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro vorgesehen, die sich auf ELER-Mittel in Höhe von Euro 564.694,65 Bundesmittel in Höhe von Euro 297.540,38 und Landesmittel in Höhe von maximal Euro 369.264,97 verteilen. Die baulichen Maßnahmen sind teilweise schon erfolgt, die ersten Auszahlungen sind für das Jahr 2013 vorgesehen. Der derzeit vorgesehene Mehraufwand durch die Überbuchung mit den Projekten könnte zu dem hier ausgewiesenen maximalen Einsatz an Landesmitteln führen, da weder ELER noch Bundesmittel erhöht werden können.

Wirtschaft Für die Förderung von Konzepten, der Erschließung neuer Betriebsgebiete, der Entwicklung von Projekten in ländlichen Gebieten, von innovativen Maßnahmen, Lawinenschutzmaßnahmen, Verarbeitung und Vermarktung u. a. wurden im Jahr 2012 Landesmittel in Höhe von insgesamt Euro 1.071.248,09 aufgewendet. 1.3 Tourismuspolitische Maßnahmen:

Förderungsschwerpunkte

Förderungsbeiträge 2012 in Euro

Beitrag an den Landesverband für Tourismus ................................................................................................. 3.100.000,— Beiträge an die regionalen Tourismusverbände ............................................................................................... 2.146.209,41 Top-Tourismus-Förderung Bund/Land ................................................................................................................ 513.274,— Beiträge Qualitätsverbesserung – Beherbergung ............................................................................................ 1.081.920,— Beiträge Qualitätsverbesserung – Gastronomie.................................................................................................. 146.688,— Beiträge für Leistungen der Österreich Werbung ................................................................................................ 209.450,99 Beiträge für tourismusfördernde Veranstaltungen ................................................................................................ 68.904,40 Förderung Convention Partner Vorarlberg ........................................................................................................... 52.500,— Zuschüsse Qualitätsverbesserung von Privatzimmern ......................................................................................... 77.125,35 Tourismusstrategie 2020 ..................................................................................................................................... 100.000,— Beiträge für den Ausbau des Mountainbikeroutennetzes .................................................................................... 160.265,— Kompetenzstelle Geodata-Services ...................................................................................................................... 24.000,— Förderung Digitalisierung der Kinos .................................................................................................................... 103.314,61 verschiedene Beiträge ........................................................................................................................................ 133.374,40

Tourismusstrategie 2020: Im Jahr 2012 wurde auf Grundlage des Tourismusleitbildes des Landes in enger Zusammenarbeit zwischen Land, Wirtschaftskammer Vorarlberg und Vorarlberg Tourismus die Tourismusstrategie 2020 ausgearbeitet. Aufbauend auf Qualität und Innovation soll Vorarlberg als Tourismusland in den Bereichen Gastfreundschaft, Regionalität und Nachhaltigkeit eine führende Position in den relevanten Märkten Europas einnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das Land innovative Projekte in diesem Rahmen. Im Jahr 2008 wurden im Rahmen des Tourismuskonzeptes neue Förderungsrichtlinien zur Qualitätsverbesserung für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Kraft gesetzt. Dabei werden Investitionen zur Qualitätsoptimierung gefördert. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 106 Fälle beschlossen. Die Förderungsrichtlinien zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern wurden im Jahr 2009 stark verbessert. Die Förderung erfolgt in Kooperation mit den Gemeinden. Im Jahr 2012 wurden 87 Fälle in 16 Gemeinden gefördert. Die Gesamtausgaben im Bereich Tourismus betrugen im Jahr 2012 Euro 7.917.026,16.

Wirtschaft Ausgaben für Tourismusförderung (in Mio. Euro)

Sonstige Wirtschaftsförderungen: –

Wirtschaftsstandort Vorarlberg GmbH (WISTO) als Serviceeinrichtung: Neben der Unterstützung ausländischer Investoren steht die wirksame Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen der Vorarlberger Wirtschaft im Mittelpunkt der Bemühungen der Gesellschaft. Die Aktivitäten der WISTO wurden im Jahr 2012 in diesem Bereich konsequent weitergeführt. Im Zuge des massiven Ausbaues der Forschungstätigkeiten ist die WISTO ein wichtiger Ansprechpartner in allen Belangen der betrieblichen und überbetrieblichen Forschung und Entwicklung, die nicht von der Fachhochschule abgedeckt werden. Der auf das Land Vorarlberg im Jahr 2012 aus Mitteln des Landesbudgets entfallende Aufwand betrug Euro 500.000,—.



Vorarlberger Architekturinstitut: Das Land gewährte für die Aktivitäten des Vorarlberger Architekturinstitutes im Jahr 2012 einen Landesbeitrag in Höhe von Euro 155.000,—.



Umweltmanagementprogramm ÖKOPROFIT: ÖKOPROFIT ist ein Programm für integrierten Umweltschutz in Betrieben bzw. Organisationen. Das ÖKOPROFITZertifikat gilt jeweils für ein Jahr. Mittlerweile sind über 280 Betriebe in Vorarlberg mit diesem praxisnahen Umweltmanagementprogramm ausgestattet, in denen rund 26.100 Beschäftigte tätig sind. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 156 Vorarlberger Betriebe/Organisationen mit dem ÖKOPROFIT-Zertifikat ausgezeichnet, davon 14 Betriebe erstmalig. Die Aufwendungen aus dem Landesbudget betrugen Euro 32.680,—. Davon wurden Euro 15.500,— von den Standortgemeinden wieder refundiert.



Regionalprogramm IM-PULS3: Das Land Vorarlberg führt ein Regionalprogramm zur Förderung des betrieblichen Umweltschutzes durch, welches durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) in Wien kofinanziert wird. Dabei wurde dem Energieinstitut Vorarlberg der Auftrag erteilt, betrieblich relevante Beratungsprogramme durchzuführen. Im Jahr 2012 wurden dem Energieinstitut Mittel in Höhe von Euro 225.327,— zur Verfügung gestellt, welche jedoch durch Bundesmittel der KPC bedeckt wurden. Im Jahr 2012 wurden aus dem Wirtschaftsressort weitere Förderungsbeiträge u. a. für das Österreichische Chemie-

faserinstitut (Euro 7.300,—), das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut (Euro 10.159,—) und die Vorarlberger

Wirtschaft Volkswirtschaftliche Gesellschaft (Euro 9.000,—) gewährt. Für den im Jahr 2012 wieder vergebenen Innovationspreis fielen Kosten von Euro 33.654,18 an. Für diverse Konzepte, Studien, Broschüren, Gutachten, Inserate, Tagungen, Veranstaltungen u. a. wurden im Jahr 2012 Beiträge in der Höhe von Euro 161.876,18 gewährt. 1.4 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Vorarlberg verfügt über ein breites Spektrum an Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiativen für von Arbeitslosigkeit besonders betroffene Menschen. Durch diese Maßnahmen soll eine möglichst rasche (Re)Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Der Jugendbeschäftigung wird dabei ein hoher Stellenwert eingeräumt. Viele dieser Projekte und Initiativen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice umgesetzt.

Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiativen

Landesbeiträge 2012 in Euro

Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte: ABF (Arbeitsinitiative Bezirk Feldkirch) ............................................................................................................... 345.639,39 ABO (Ausbildung und Beschäftigung im Oberland) ............................................................................................ 113.659,60 aqua Mühle ......................................................................................................................................................... 183.848,60 CARLA Arbeitsprojekte der Caritas ..................................................................................................................... 399.802,47 Kaplan Bonetti - Arbeitsprojekte .......................................................................................................................... 402.459,97 Dornbirner Jugendwerkstätten ............................................................................................................................ 172.848,24 INTEGRA ............................................................................................................................................................ 504.010,11 Niederschwellige Beschäftigungs- und Ausbildungsinitiativen für Jugendliche: Job Ahoi .............................................................................................................................................................. 240.864,— Startbahn............................................................................................................................................................. 424.736,— Werkstadt Bregenz .............................................................................................................................................. 221.208,— Sprachkompetenztrainings .................................................................................................................................... 54.960,— Nachholen des Pflichtschulabschlusses ............................................................................................................... 86.511,— Stiftungen, stiftungsähnliche Einrichtungen: Arbeitsstiftung 2000……………………………………………. ............................................................................... 306.745,26 Implacementstiftung (FIT).……………………………………………. ...................................................................... 37.800,— JUST (Jugendstiftung) Implacement ....................................................................................................................... 3.000,— Aufstieg.……………………………………………. ............................................................................................... 207.000,— Weitere Qualifzierungs- und Unterstützungsangebote: Soziale Berufsorientierung .................................................................................................................................. 139.428,11 Bewerbungstraining für Jugendliche ................................................................................................................... 740.039,22 Produktionsschule ............................................................................................................................................... 217.474,30 Ausbildungsgasthof Borgoplatz (Investitionszuschuss) ....................................................................................... 210.000,— Überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) ....................................................................................................... 313.449,60 Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜLA) .............................................................................................................. 182.697,85 Job House ........................................................................................................................................................... 419.069,12 Brücke zur Arbeit ................................................................................................................................................. 556.611,99 Modellprojekt Betriebsdienstleistungslehre in Verbindung mit Pflegehilfe ............................................................ 46.800,— Qualifizierung Etagenfachfrau/-mann ................................................................................................................... 10.604,61 Plan V Konventionsflüchtlinge .............................................................................................................................. 78.963,—

Wirtschaft Lehrlingscoaching ................................................................................................................................................. 66.647,20 Förderung benachteiligter Lehrlinge ...................................................................................................................... 16.800,— Projekte im Rahmen des ESF-Schwerpunktes 3b arbeitsmarktferne Personen ................................................. 159.771,76 verschiedene Förderungsbeiträge ......................................................................................................................... 20.704,87 Der Gesamtbeitrag für arbeitsmarktpolitische Initiativen betrug im Jahr 2012 Euro 6.884.154,27. –

Menschen mit Migrationshintergrund: Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiativen sind schwerpunktmäßig auf verschiedene Zielgruppen, wie z. B. Jugendliche, Mädchen/Frauen, ältere bzw. langzeitarbeitslose Menschen, ausgerichtet. An diesen Initiativen/Projekten nehmen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund teil. Das Projekt „Plan V“ ist eine Qualifizierungsmaßnahme, die sich speziell an Flüchtlinge richtet und die Verbesserung der Bewerbungsfähigkeit und damit der Chancen zur Integration am Arbeitsmarkt zum Ziel hat. Durch das Angebot von Sprachkompetenztrainings können Jugendliche, die über keine ausreichende Sprachkompetenz verfügen, ihre bildungssprachlichen Kompetenzen verbessern. Dieses Angebot unterstützt Jugendliche aus sozial schwachen, bildungsfernen Familien und insbesondere Jugendliche mit nichtdeutscher Muttersprache. Dadurch sollen diese befähigt werden, ihre Ausbildung positiv zu absolvieren und ihre Potenziale in den arbeitsmarktrelevanten Bereichen zu entwicklen.



Bildungszuschuss: Im Rahmen dieser im Jahr 2004 gestarteten und laufend verbesserten Förderaktion werden verstärkt Aus- und Weiterbildungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auch Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt. Die Finanzierung dieser Aktion erfolgt zu 50 Prozent durch das Land. Die verbleibenden 50 Prozent werden zu gleichen Teilen von der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und dem BMASK getragen. Seit Beginn der Förderungsaktion wurden bereits 1.867 Fälle im Rahmen des Bildungskontos, 3.579 Fälle im Rahmen der Bildungsprämie, 508 Fälle im Rahmen des Startkapitals und 1.225 Fälle im Rahmen der Wohnungszuschüsse für Lehrlinge beschlossen. Im Jahr 2012 fielen für das Land Vorarlberg Ausgaben in Höhe von Euro 537.663,77 an.



Aus- und Weiterbildung: Durch einen Landesbeitrag im Ausmaß von Euro 357.000,— wurde im Jahr 2012 das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer unterstützt. Weiters wurde der Arbeiterkammer für das berufsfördernde Kurswesen mit dem Berufsbildungscenter ein Beitrag in Höhe von Euro 186.150,— gewährt. Für die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer wurde ein Zuschuss in Höhe von Euro 153.000,— gewährt. Um die Entscheidungsfindung bei der Berufswahl bzw. in der beruflichen Neuorientierung zu erleichtern, wird vom Land Vorarlberg und der Wirtschaftskammer die Berufs- und Bildungsinformations GmbH (BIFO) finanziert. Im Jahr 2012 wurden für diese Einrichtung Aufwendungen in Höhe von insgesamt Euro 581.487,03 getätigt. Im Rahmen der Länder-Bund-Vereinbarung Initiative Erwachsenenbildung wurde im Programmbereich Nachholung des Hauptschulabschlusses 2012 ein Förderbeitrag von 93.640,— gewährt. Land und Wirtschaftskammer haben im Jahr 2012 die Aktion Sprachaufenthalte für Lehrabsolventen im Ausland weitergeführt. Der 50-prozentige Kostenanteil des Landes betrug Euro 25.150,—. Für die Installierung eines Ausbildungsberaters, welcher Ausbildungsbetriebe bei der Entwicklung und Umsetzung einer Planung der Lehrlingsausbildung unterstützt, fielen Kosten in Höhe von Euro 63.118,80 an. Weiters fielen Kosten für die Akademie Lehrlingsausbildung (Euro 5.879,50), den Ausbildungsverbund (Euro 6.860,31) und die Veranstaltung Ausgezeichnete Lehrbetriebe (Euro 6.243,89) an.



Technologie- und Bildungsoffensive: Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen dieser Offensive die Anschaffung von technischen Einrichtungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen, um eine den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Im Jahr 2012 betrug der Aufwand einschließlich der Beiträge an die Kuratorien der höheren Schulen Euro 516.121,50. Weiters wurde die IKT-Offensive für die Vorarlberger Schulen fortgesetzt. Vorrangiges Ziel ist dabei die Investition in eine IKT-Infrastruktur und das hierzu benötigte Umfeld (z. B. Fortbildung der

Wirtschaft Lehrer), sodass die Schülerinnen und Schüler eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende Ausbildung erhalten. Die Koordination des Projekts hat der Landesschulrat übernommen. Im Jahr 2012 wurde seitens des Landes dafür ein Zuschuss in Höhe von Euro 350.000,— gewährt. Weiters wurden im Jahr 2012 Förderungsrichtlinien zur Unterstützung von Gemeinden und Betrieben bei der Errichtung von Breitband-Infrastrukturen in Kraft gesetzt. Dafür fielen Kosten in Höhe von insgesamt Euro 8.079,— an.

2. Energiepolitik: Energieinstitut: Die Anliegen des effizienten Energieeinsatzes und der verstärkten Anwendung erneuerbarer Energieträger wurden durch die Mitarbeit im Vorstand des Energieinstitutes sowie einer laufenden Zusammenarbeit wahrgenommen. Dem Institut wurde im Jahr 2012 eine Förderung zur Erledigung der statutarischen Aufgaben in Höhe von insgesamt Euro 790.000,— gewährt. Der Mitgliedsbeitrag betrug wie in den Vorjahren Euro 2.907,—. Die Arbeitsschwerpunkte lagen in der Energieberatung, der Durchführung und Begleitung von Forschungs- bzw. Pilotprojekten, der Bildungs- und Informationsarbeit im Energiebereich, der Kontrolle und Qualitätssicherung der ökologischen Wohnbauförderung, der Durchführung des Landesprogramms für energieeffiziente Gemeinden, dem Aufbau eines Wärmepumpenschwerpunktes sowie zahlreicher weiterer Maßnahmen zur Umsetzung des Programms Energieautonomie Vorarlberg. Österreichische Energieagentur (AEA): Die Österreichische Energieagentur setzt sich auf Bundesebene mit Aktivitäten im Bereich der Energiepolitik auseinander. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt Euro 8.930,—. Für die von der AEA durchgeführte Evaluierung im Rahmen der EU-Effizienzrichtlinie sowie für die Unterstützung der Plattform TOP-Produkte sind Kosten in Höhe von Euro 15.748,— angefallen. Biomasse-Großanlagen (Heizwerke): 2012 wurden im Rahmen des Schwerpunktprogramms Biomasse 28 Nahwärmeversorgungsanlagen (BiomasseHeizwerke) gefördert. Davon wurden 17 Anlagen im Grundausbau und elf Anlagen im Rahmen von Erweiterungen unterstützt. Weiters wurden vier Grobstudien für Biomassenahwärmeanlagen unterstützt.

Schwerpunktprogramm Biomasse-Großanlagen

Anzahl

Förderungshöhe in Euro

Nahwärmeversorgungsanlagen – Grundausbau

17

2.308.478,—

Nahwärmeanlagen – Erweiterungen

11

91.024,—

4

6.604,—

32

2.406.106,—

Nahwärmeanlagen – Grobstudien Gesamt

Landwirtschaftliches Contracting: Im Rahmen der Maßnahme 311 des Programms zur ländlichen Entwicklung 2007 bis 2013 (LE 2007-2013) wurden für landwirtschaftliches Contracting Euro 36.135,— für drei Projekte gewährt. Bei dieser Form der Wärmeversorgung treten Landwirte nicht mehr als Rohstofflieferanten, sondern als Energieversorger auf. Energieförderung in Wohnbauten (Förderung von Biomasse-Kleinanlagen und Wärmepumpen): Seit 2011 werden Biomasse-Kleinanlagen, Wärmepumpen und Solaranlagen in Wohnbauten gemeinsam im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie abgewickelt. Die Solaranlagen sind 2012 budgetär noch in der Abteilung Wohnbauförderung (IIId) enthalten, werden aber ab 2013 in den Bereich Energie der Wirtschaftsabteilung übernommen.

Wirtschaft 2012 wurden insgesamt 436 Biomasse-Kleinanlagen (Stückholz-, Pellets- und Hackgutheizungen, Kachelöfen als Zentralheizung und Hausanschlüsse an Nahwärme) und 100 Serviceschecks gefördert. Dafür war in Summe ein Mittelbedarf von Euro 1.204.980,— erforderlich. Im Rahmen der Förderung von Wärmepumpen wurden 330 Anlagen gefördert (Erdsonden-, Erdkollektor-, Energiepfahl-, Grundwasseranlagen und Wärmepumpen auf Basis von Abluft in Passivhäusern). Dafür war ein Mittelbedarf in Höhe von Euro 869.954,— erforderlich. Für die Qualitätssicherung von Wärmepumpen- und Biomasse-Heizanlagen und für ein Messprogramm zur Evaluierung von Luftwärmepumpen sind im Jahr 2012 Kosten in Höhe von Euro 13.000,— angefallen. Für eine WärmepumpenInformationsbroschüre für Bauherren (Euro 4.000,—), für den Infofolder Energie (Euro 4.841,—) sowie für die Wartung der Liste der förderfähigen Kesselanlagen durch das Baubook (Euro 3.960,—) wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von Euro 12.801,— gewährt. Biogasanlagen: Für landwirtschaftliche Biogasanlagen wurde eine Förderung im Ausmaß von Euro 3.880,— gewährt. Kleinwasserkraft: Für die Grobstudien zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken bzw. zur Errichtung von Trinkwasserkraftwerken sind für drei vorgelegte Studien Kosten von Euro 2.765,— angefallen. Photovoltaik (PV): Laut Ökostromgesetznovelle 2006 muss der Tarif für Photovoltaikanlagen zu 50 Prozent von jenem Bundesland getragen werden, in dem die Anlage errichtet worden ist (Kofinanzierung PV gemäß ÖSG Novelle 2006). Die für diese Anlagen verordneten Tarife gelten für eine Laufzeit von zwölf Jahren, die angefallenen Kosten im Jahr 2012 sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt. Seit 2008 werden Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden bis max. fünf kWPeak durch Investitionszuschüsse im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN) unterstützt. 2012 wurde dieses Programm fortgeführt. Seitens des Landes wurde für die Förderprogramme 2010 und 2011 jeweils ein TOP UP zur Förderung des KLIEN im Ausmaß von Euro 500,— pro kWPeak, sowie Euro 300,— pro kWPeak für das Förderprogramm 2012 gewährt. Weiters wurde im Jahr 2012 (auf Grund der hohen Anzahl der seitens des KLIEN abgelehnten Förderwerber) für alle Förderwerber, die beim KLIEN angesucht haben, unabhängig von der KLIEN Förderung ein Beitrag von Euro 300,— pro kWPeak angeboten. Diese Förderfälle sind in der untenstehenden Tabelle unter KLIEN 2012 – Land dargestellt.

Förderung von PV Anlagen

Anzahl

Förderungshöhe in Euro

Kofinanzierung PV gemäß ÖSG Novelle 2006

82

120.880,—

KLIEN 2010

11

24.398,—

KLIEN 2011

232

563.939,—

KLIEN 2012

122

181.575,—

38

55.224,—

485

946.016,—

KLIEN 2012 – Land Gesamt

Die Abwicklung der Förderaktionen KLIEN 2011, 2012 und der alleinigen Landesmittel 2012 erfolgte durch die Kommunalkredit (KPC). Die Kosten dafür beliefen sich auf Euro 26.044,—. In Summe wurden im Jahr 2012 zur Unterstützung von Photovoltaikanlagen Euro 972.060,— aufgewendet.

Wirtschaft Förderungen für thermische Solaranlagen für Nichtwohngebäude: Im Rahmen des Konjunkturpakets der Vorarlberger Landesregierung wurden ab Februar 2009 thermische Solaranlagen auf Nichtwohngebäuden, größtenteils Gewerbebetrieben, unterstützt. Diese Förderungsrichtlinie ist Ende 2010 ausgelaufen. 2012 wurden drei Anlagen endabgerechnet sowie für neun Anlagen der zugehörige Servicescheck, der nach einem Betriebsjahr eingereicht werden kann, eingelöst. Insgesamt waren dafür Euro 10.601,— erforderlich. Landesprogramm e5-Gemeinden: Im Rahmen des Landesprogramms e5-Gemeinden werden Gemeinden in energierelevanten Themen unterstützt. Inzwischen umfasst das e5 Programm 27 Gemeinden und die Region Großes Walsertal. Die Betreuung und Organisation erfolgt durch das Energieinstitut. 2012 wurden dafür Euro 115.000,— gewährt. Energieautonomie Vorarlberg: 2012 wurde mit der Umsetzung des Ende 2011 beschlossenen Maßnahmenplanes 101 enkeltaugliche Maßnahmen begonnen. Für die Ausarbeitung der Umsetzungsvorschläge in den verschiedenen Arbeitsgruppen, diverse Raummieten und Verpflegungen, diverse Veranstaltungen, Beratungs- und Studienhonorare sowie die zusätzlichen Aufwendungen für die Abwicklung durch das Energieinstitut sind Kosten in Höhe von Euro 181.614,— angefallen. Für den Auftritt auf der Dornbirner Messe (Energieautonomiedorf) wurden für die Durchführung des Messeauftrittes und Gestaltung des Messestandes insgesamt Euro 30.000,— aufgewendet. Weiters wird im Rahmen des Programmes Energieautonomie Vorarlberg ein neues Gebäudelabel entwickelt (Energieautonomiehaus). Für die Entwicklung dieses Gebäudekonzeptes wurden Euro 12.000,— gewährt. Energieautonomie Vorarlberg – Kommunikationskampagne: Für die im Rahmen der Energieautonomie durchgeführte Kommunikationskampagne sind 2012 Kosten in Höhe von Euro 28.354,— angefallen. Energieausweis Datenbank: Im Zuge der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wurde beim Energieinstitut eine Energieausweis-Datenbank eingerichtet. Im Jahr 2012 fielen dafür Kosten in Höhe von Euro 82.100,— an. Projekt Alpstar: Bei ALPSTAR handelt es sich um ein Projekt im Rahmen des Alpine Space Programms. ALPSTAR selbst orientiert sich an den Ergebnissen der 10. Alpenkonferenz, im speziellen am Klimaaktionsplan und der damit anvisierten Klimaneutralität in den Alpen bis 2050. Mit dem Projekt ALPSTAR werden Best-Practice-Maßnahmen für den Weg in Richtung Klimaneutralität identifiziert. Das Alpenrheintal wurde bei ALPSTAR als Pilotregion deklariert, in welcher Vorarlberg, der Kanton St. Gallen und Liechtenstein eine gemeinsame Pilotaktion lancieren. Für Vorarlberg bietet sich damit einerseits die Möglichkeit, sich international weiter zu positionieren und andererseits mit erheblicher Unterstützung aus EU-Mitteln einen operativen Schwerpunkt im Thema Mobilität zu setzen. Die Teilnahme am Projekt dient damit der Verfolgung des Ziels Energieautonomie. Die Kosten für das Projekt betrugen im Jahr 2012 Euro 40.869,—. 75 Prozent der Kosten können im Rahmen der zusgesagten EU-Förderung wieder geltend gemacht werden. Sonstiges: Der Verein „Arbeitsgemeinschaft erneuerbare Energie“ wurde für seine Aktivitäten im Jahr 2012, wie in den Vorjahren, mit einen Beitrag von Euro 20.500,— unterstützt. Weiters wurde für die alle zwei Jahre stattfindende Veranstaltung TRI 2012 ein Beitrag von Euro 15.000,— gewährt. Für ein Windenergiesymposium wurde ein Beitrag in Höhe von Euro 1.000,— zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzgesetztes wurden

Wirtschaft für eine Maßnahmenevaluation insgesamt Euro 1.802,— bezahlt. Für die Durchführung des Klimaschutzpreises 2012 wurde ein Kooperationsbeitrag an das Vorarlberger Medienhaus im Ausmaß von Euro 31.500,— gewährt. Die VNBeilage Sanierung wurde mit Euro 6.489,— unterstützt. Für das INTERREG Projekt EIVRIG wurde seitens des Landes ein Beitrag in Höhe von Euro 30.000,— gewährt. Der Gemeinde Hittisau wurde für deren Aktivitäten im Rahmen einer Pilotaktion Energieautonomie ein Beitrag von Euro 7.000,— gewährt. Zur Durchführung von Analysen zur Erstellung eines Fahrplans für Energiestandards im Gebäudebereich wurden an das EIV (Engergieinstitut Vorarlberg) Euro 6.000,— überwiesen. Diese Arbeiten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie. Für die Erstellung eines Passivhaus-Sanierungsbauteilkataloges wurden dem Institut für Baubiologie und Bauökologie im Zuge eines österreichweiten Forschungsprojektes Euro 5.940,— gewährt. Für die Erstellung der Landesenergiebilanz Vorarlberg wurde seitens der ÖSTAT Euro 1.023,— in Rechnung gestellt. Die Gesamtaufwendungen im Bereich Energie beliefen sich im Jahr 2012 auf Euro 6.966.058,—.

3. Verkehrspolitik: Verkehrspolitische Studien: Im konsensorientierten Planungsverfahren Mobil im Rheintal (MIR) wurde gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden, Interessensvertretern, der ASFINAG und mit externen Planern eine Verkehrslösung für das untere Rheintal erarbeitet. Die Kosten dafür beliefen sich im Jahr 2012 noch auf Euro 8.008,60. Das Land hat sich im Jahr 2012 an verschiedenen VCÖ-Untersuchungen mit insgesamt Euro 6.000,— beteiligt. Weiters fielen für eine Studie über die Auswirkungen der zweiten Röhre des Pfändertunnels für den Bereich Bludenz Kosten von Euro 13.715,50 an. Eine Studie zur Verlagerung bzw. Auffächerung des Güterverkehrs zur Verkehrsentlastung der Gemeinde Lustenau verursachte Kosten von Euro 19.308,—. Zur Verkehrslenkung zu Spitzenzeiten beim Zollamt Wolfurt fielen Kosten von Euro 11.262,24 an. Für Planungen zur Erweiterung des Zollamtes Wolfurt fielen Kosten in Höhe von Euro 12.429,12 an. Für eine Erhebung des Güterverkehrs an allen Zollämtern fielen Kosten von Euro 12.600,— an. Für eine Studie bezüglich des Schienenverkehrs im Großraum Bregenz fielen Kosten von Euro 8.250,— an. Für eine Studie zum Ausbau des Güterterminals Wolfurt fielen Kosten von Euro 8.575,20 an. Die Gesamtausgaben für verkehrspolitische Studien beliefen sich im Jahr 2012 auf Euro 100.298,66. Verkehrsverbund Vorarlberg: Neben einem einheitlichen Tarifsystem sind für die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs in allen Landesteilen entsprechende Angebotsverbesserungen geplant bzw. umgesetzt worden. Für die Abgeltung der Einnahmenausfälle, für die Abrechnungsstelle, verbundbedingte Mehrleistungen (Zusatzbusse) usw. hat das Land Vorarlberg im Jahr 2012 Euro 2.580.000,— aufgewendet. Verkehrsdiensteverträge mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB): Zwischen den ÖBB und dem Land wurde ein Verkehrsdienstevertrag mit Ergänzungen abgeschlossen, der den Einsatz neuer Fahrzeuge und die Optimierung des Fahrplanangebotes auf der Schiene vorsieht und in erster Linie die Führung von zusätzlichen Regional- und Eilzügen betrifft. Die dafür zu leistenden Zahlungen des Landes Vorarlberg beliefen sich im Jahr 2012 auf insgesamt Euro 6.606.638,58.

Wirtschaft Mobilitätsmanagement: Für verschiedenste Mobilitätsmaßnahmen (Radverkehrsstrategie, Projektkoordination, strategische Entwicklung und Kommunikation, Informationsplattformen, Vorarlberg Mobil usw.) fielen im Jahr 2012 Kosten in Höhe von Euro 228.332,36 an. Förderung kommunaler und regionaler ÖPNV-Vorhaben: Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs in Vorarlberg (z. B. Angebotsverbesserungen beim Busverkehr, Aufwendungen für Anrufsammeltaxis, Abend- und Nachttaxis, Seniorentaxis, Schibusse, Aufwendungen in Investitionen für Infrastruktur, Angebotskonzepte etc.) hat das Land im Jahr 2012 an Gemeinden und Regionen Beiträge in Höhe von Euro 7.724.837,63 gewährt. Einnahmen aus Mineralölsteuerzuschlag: Seit dem 1.1.2008 wird der Mineralölsteuerzuschlag in die Ertragsanteile der Länder integriert. Ein anteilsmäßiger Beitrag in Höhe von Euro 3.843.720,67 wurde im Jahr 2012 den Gemeinden für Verbesserungen des ÖPNV refundiert. Bahnlärm: Nach Erarbeitung eines landesweiten Lärmkatasters und einer Dringlichkeitsreihung wurde 1994 mit der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn begonnen. Im Jahr 2012 betrug der Kostenanteil auf Grund der Mitfinanzierungszusage des Landes für Lärmschutzprojekte Euro 7.701,31. Ausbau der Schieneninfrastruktur: Im Jahr 2012 fielen für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der ÖBB-Strecke St. Margrethen-Lauterach Kosten in Höhe von Euro 1.554.834,38 an. Montafonerbahn: Für das siebte Investitionsprogramm der Montafonerbahn fielen im Jahr 2012 Kosten in Höhe von Euro 729.450,— an. Tageskarten Euregio Bodensee: Für die Finanzierung der Tageskarten Euregio-Bodensee fielen Kosten in Höhe von Euro 9.200,— an. Ausfallshaftung Flughafen-Transfer: Für eine Förderung zum Aufbau eines Linienverkehrs im Flughafentransfer Vorarlberg-Friedrichshafen sind für das Land im Jahr 2012 Kosten in Höhe von Euro 12.500,— angefallen. Anschlussbahnen: Für zwei Förderungsfälle im Rahmen der Errichtung von Anschlussbahnen sind für das Land im Jahr 2012 Kosten in Höhe von Euro 251.159,75 angefallen. Die Gesamtausgaben im Verkehrsbereich betrugen inklusive der Mineralölsteuervergütung an die Gemeinden im Jahr 2012 Euro 23.648.725,25.

4. Gewerberecht: In einem Fall wurde im Berufungsverfahren über eine Gewerbeanmeldung abgesprochen. Über acht Berufungen in Verfahren über die Entziehung der Gewerbeberechtigung wurde entschieden. In einem Fall wurde im Berufungsver-

Wirtschaft fahren über die Feststellung der individuellen Befähigung entschieden. In zwei Fällen wurde zur Frage der Nichtigerklärung von Bescheiden und der Löschung aus dem Gewerberegister abgesprochen. Anlässlich der am 14.11.2012 erfolgten Zuständigkeitsverschiebung in Verfahren der Diplomanerkennung vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hin zum Landeshauptmann wurde ein Merkblatt erstellt. Das Merkblatt bietet im Besonderen einen Überblick über die rechtlichen und administrativen Schritte, die für die Anerkennung/Gleichhaltung von Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft insbesondere zum Zwecke der Gründung einer Niederlassung in Österreich zu beachten sind. Das Merkblatt wurde auf der Homepage der Abteilung Wirtschaftsrecht (VIb) ersichtlich gemacht. In einem Verfahren wurde bereits über die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen (Berufsqualifikationen) entschieden.

5. Wasserrechtsgesetz: Im Berichtsjahr wurden zwölf Verfahren über wasserrechtliche Bewilligungen, davon neun im Berufungsverfahren, abgeschlossen. Dabei wurde in drei Fällen über eine Berufung im Zusammenhang mit einer Bewilligung zur Errichtung einer baulichen Herstellung entschieden, drei Bescheide ergingen erstinstanzlich im Zusammenhang mit der Errichtung einer baulichen Anlage. Entsprechend den Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes wurden im Wasserbuch bei den Bezirksverwaltungsbehörden folgende Wasserrechtsentscheidungen ersichtlich gemacht: Bezirkshauptmannschaften

Bludenz

Bregenz

Dornbirn

Feldkirch

neue Bewilligungen

121

194

81

153

Überprüfungen

242

277

101

198

Änderungen

144

114

24

187

22

21

9

17

8

14

4

22

41

32

15

36



1





66

83

27

22



1





Erweiterungen Fristverlängerungen Löschungen Kies- und Sandgewinnungen nicht eingetragene Bewilligungen Wassergenossenschaften Wasserverbände Wiederverleihungen sonstige Bewilligungen









18

42

9

61

7

7

2

2

Parallel dazu wurde die EDV-technische Erfassung und Aufarbeitung des Wasserbuches weitergeführt.

6. Gewässeraufsicht: Im Rahmen der Gewässerpolizei erfolgten Konsensprüfungen von 40 kommunalen und betrieblichen Abwasserreinigungsanlagen mit Direkteinleitung und 50 großen Indirekteinleitern. Es erfolgten weiters insgesamt 38 Überprüfungen von Restwasserabgaben bzw. Konsenswassermengen. Im Rahmen der chemisch-analytischen Überwachung wurden Mess- und Probenahmeeinrichtungen von 35 kommunalen Kläranlagen kontrolliert (150 Kontrollen). Zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung der Eigenkontrolle wurde ein Ringversuch durchgeführt, an dem sich 28 Kläranlagen und fünf Labore beteiligten. Bei Betrieben, die direkt oder indirekt größere Mengen Betriebsabwässer einleiten, wurden 82 Überprüfungen der abwassertechnischen Einrichtungen durchgeführt und 165 Abwasserproben untersucht.

Wirtschaft Die Einhaltung der Grenzwerte wurde bei 120 Abwasserproben kontrolliert. Im Zusammenhang mit Gewässerverunreinigungen und Wasserqualitätsfragen wurden 35 Beprobungen und 31 Sonderuntersuchungen durchgeführt. 72 Kontrollen erfolgten im Rahmen des Klärschlammmonitorings zur Überwachung des Schadstoffaufkommens im Abwasser im Einzugsbereich kommunaler Kläranlagen. Im Fachbereich Fischerei wurde die Funktionsfähigkeit von fünf bestehenden Fischaufstiegshilfen an Kraftwerksanlagen überprüft. Im Zusammenhang mit vier Fischsterben erfolgten Ortsbefunde, klinische Fischuntersuchungen sowie die Erstattung von Gutachten. Bei Reststoff-/Baurestmassen- sowie Bodenaushubdeponien wurden 59 Kontrollen und bei sonstigen Abfalllagern bzw. sonstigen Abfallbehandlern 68 Inspektionen durchgeführt. Im Rahmen der Gewässerzustandsaufsicht wurden im Berichtsjahr Gewässerstrecken im Umfang von rund 105 km begangen. Weiters wurden 14 Pumpwerke, 15 Geschiebefänge sowie zwei Rückhalteanlagen kontrolliert. Im Rahmen der Aktualisierung des Gewässerinventars wurden 19 Gewässer auf einer Gesamtlänge von 20 Kilometern einer Neubewertung unterzogen. Im Rahmen der ökologischen und chemischen Gewässeraufsicht wurde der chemisch-physikalische Zustand der Porengrundwasserkörper an 46 Grundwasserpegeln des Landesmessnetzes überprüft. Zusätzlich wurden an 18 Grundwasserpegeln organische Schad- bzw. Spurenstoffe untersucht. Chemisch-physikalische, bakteriologische und biologische Erhebungen im Rahmen der Gewässergüteaufsicht fanden an 207 Landesmessstellen statt. Im Rahmen dieses Monitorings wurden insgesamt 610 chemische und 21 biologische Einzeluntersuchungen durchgeführt. Im Rahmen des Kleinseenmonitorings Vorarlberg wurden an zwei Seen (Baggersee Satteins, Gasserweiher) chemisch-physikalische Erhebungen und Phytoplanktonbeprobungen vorgenommen. Neben dem Bodensee-Tiefenprofil wurden Erhebungen im Binnenbecken Hard und in der Fußacher Bucht durchgeführt. An stehenden Gewässern wurden insgesamt 121 Einzeluntersuchungen vorgenommen. An acht Teststrecken an verschiedenen Fließgewässern wurden Fischbestandsaufnahmen im Rahmen des investigativen Monitorings zur Bestimmung des fischökologischen Zustandes durchgeführt. Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Fischbiozönose bzw. den fischökologischen Zustand wurde das Temperaturmonitoring an ausgewählten Fließgewässerstrecken fortgeführt. Im Rahmen der Grundwasseraufsicht erfolgten Begehungen in verschiedenen Grundwasserschongebieten, beschädigte Schongebietstafeln wurden dabei repariert bzw. erneuert. Ebenso wurden verschiedene Nassbaggerungen kontrolliert. Die Aufsicht bei großen Stauanlagen des Landes erfolgte in Anwesenheit der Talsperrenverantwortlichen sowie des Talsperrenaufsichtsorganes des Landes nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben. Bei verschiedenen Kraftwerkprojekten erfolgten wasserrechtliche Bauaufsichtstätigkeiten unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben. Im Weiteren wird beispielhaft auf folgende Veröffentlichungen hingewiesen: Abwasserreinigungsanlagen in Vorarlberg, Jahresbericht 2011; Ergebnisse der chemisch-physikalischen Untersuchungen aus dem Landesstellensondermessprogramm 2011; Informationsbroschüre Gewässerrandstreifen für lebendige Bäche; Fische und Krebse in Vorarlberg, Unterrichtsmaterial für die Grundstufe und die Mittelstufe.

7. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz: Die Genehmigungsbescheide betreffend die Verfahren Golfanlage Lech-Zug und Obervermuntwerk II wurden am 3.7.2012 bzw. am 11.12.2012 erlassen. Das Abnahmeprüfungsverfahren des Golfplatzes in Rankweil-Weitried wurde mit Bescheid vom 30.8.2012 abgeschlossen. Das Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein wurde im Rahmen des Investorenservices betreut.

Wirtschaft 8. Ökostromgesetz: 822 Stromerzeugungsanlagen, davon 810 Photovoltaik-, drei Windkraft- und neun Kleinwasserkraftanlagen, wurden als Ökostromanlagen anerkannt. 28 Anträgen auf Erweiterung einer bereits anerkannten Photovoltaikanlage wurde Folge gegeben. 21 Anerkennungsbescheide für Photovoltaikanlagen und ein Anerkennungsbescheid einer Kleinwasserkraftanlage wurden abgeändert. Acht Anträge auf Anerkennung einer Ökostromanlage wurden zurückgewiesen. Ein Bescheid über die Anerkennung als Ökostromanlage wurde widerrufen und ein Erweiterungsbescheid aufgehoben. Bei 19 bestehenden mittels Biogas betriebenen Ökostromanlagen wurde auf Basis vorgelegter Investitionskostengutachten im Hinblick auf die Kosten der Erneuerung bzw. die Kosten einer Neuinvestition der Gesamtanlage festgestellt, dass diese Anlagen nach den Bestimmungen des Ökostromgesetzes in wesentlichen Teilen erneuert werden sollen und die erweiterten Anlagen als Neuanlagen anerkannt.

9. Gaswirtschaftsgesetz: In 22 Fällen wurden Anzeigen über die Errichtung, Änderung oder Umlegung von Erdgasleitungen zur Kenntnis genommen.

10. Angelegenheiten der Ziviltechniker, Wirtschaftstreuhänder und Buchhalter nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz: Ein Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, zwei Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen und neun Architekten wurden im Zuge der Befugnisverleihung vereidigt. Im Amtsblatt für das Land Vorarlberg wurde die Löschung von drei Befugnissen (Zivilingenieur für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Zivilingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen), jeweils durch Verzicht, verlautbart. Acht Personen wurden als Steuerberater angelobt.

11. Öffnungszeitenrecht: Die Verordnung über die Öffnungszeiten für Verkaufstätigkeiten für Waren des täglichen Bedarfes an Sonn- und Feiertagen (Sonn- und Feiertags-Öffnungszeitenverordnung) wurde zeitlich verlängert (13.11.2012 bis 13.11.2014). Aus Anlass EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht wurde eine Verordnung über die Offenhaltezeiten von Verkaufsstellen in der Marktgemeinde Götzis erlassen (Verlängerung der Offenhaltezeiten am 7.9.2012 bis 23.00 Uhr). Weiters wurde aus Anlass der Kunstnacht 2012 eine Verordnung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Marktgemeinde Schruns erlassen (Verlängerung der Offenhaltezeiten am 12.10.2012 bis 23.00 Uhr).

Wirtschaft 12. Tätigkeiten der Bezirkshauptmannschaften auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes: Bezirkshauptmannschaften

Bludenz

Bregenz

Dornbirn

Feldkirch

a) Gewerberecht: 1.

Eintragungen in das Gewerberegister insgesamt

623

1.111

1.009

933

a) freie Gewerbe

457

828

767

716

b) reglementierte Gewerbe

153

264

225

200

2

14

10

8

c) Teilgewerbe Abgelehnte Gewerbeanmeldungen

4

1

6

3

2.

Eintragungen in das Versicherungsvermittlerregister

4



18

80

3.

Feststellung der individuellen Befähigung

41

86

69

111



1

1



189

253

275

184

31

35

57

56

davon abgelehnte 4.

Bestellung von Geschäftsführern

5.

Umgründungen

6.

Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung

3

5

14

24

davon abgelehnte



1

1



7.

Entziehung von Gewerbeberechtigungen

13

27

40

36

8.

Bewilligungen zur Ankündigung von Ausverkäufen

2



2

6

9.

EWR-Bescheinigungen (§ 373f GewO 1994)

7

9

12

1

10.

Genehmigung gewerblicher Betriebsanlagen (§ 74 und 77 23

75

7

44



3



5

10

18

6

9

GewO)

1

3



1

Aufhebung oder Änderung von Auflagen (§ 79c GewO)



2

1



GewO), ausgenommen nach § 359b GewO 11.

Bescheide über die Zulässigkeit von Abweichungen bzw. die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes (§ 78 Abs. 2 GewO)

12. Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen (§ 79 und 79b GewO) 13.

Auftrag zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes bzw. Genehmigung eines Sanierungskonzeptes (§ 79 Abs. 3 und 4

14.

15. Vorschreibungen im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung (§ 80 Abs. 1 GewO) 16. Verlängerung der Frist zur Inbetriebnahme (§ 80 Abs. 3 GewO)









2

2



1

113

70

31

66

3

5

2

4

31

63

70

13









17. Genehmigung von Änderungen gewerblicher Betriebsanlagen (§ 81 GewO), ausgenommen Verfahren nach § 359b GewO 18. Zurkenntnisnahme des Ersatzes von Maschinen, Geräten und Ausstattungen durch gleichartige Maschinen, Geräte und Ausstattungen (§ 81 Abs. 2 Z 5 iVm § 81 Abs. 3 und § 345 Abs. 8 Z 6 GewO) 19. Zurkenntnisnahme von Änderungen, die das Emissionsverhalten nicht nachteilig beeinflussen (§ 81 Abs. 2 Z 9 iVm § 81 Abs. 3 und § 345 Abs. 8 Z 6 GewO) 20. Bescheide über die Anpassung von Anlagen an Verordnungen nach § 82 Abs. 1 GewO bzw. die Zulassung von Maßnahmen welche von den Bestimmungen einer solchen Verordnung abweichen (§ 82 Abs. 2 und 3 GewO)

Wirtschaft 21. Bescheide im Zusammenhang mit der Auflassung von Betriebsanlagen (§ 83 GewO)



1



1

3

6

16

12

5

10

2

5

163

188

18

114

431

291

129

392

22. Vereinfachte Genehmigungsverfahren und Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 359b GewO 23. Verfügung von Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen (§ 360 GewO) b) Wasserrecht 1.

Bewilligungen oder Kollaudierungen von Wasserbenutzungsrechten

2.

Bewilligungen oder Kollaudierungen von sonstigen Wasserrechten

3.

Sonstige Verfahren nach dem Wasserrecht

8

144

5

243

4.

Versagungen von Bewilligungen

1

1



3

5.

Feststellungen des Erlöschens von Wasserrechten

53

22

15

26

c) Mineralrohstoffgesetz 1.

Genehmigung für die Gewinnung und Aufbereitung mineralischer Rohstoffe



9





2.

Sonstige Genehmigungsverfahren









13. Übersicht über die Strafverfahren: Bezirkshauptmannschaften

Bludenz

Bregenz

Dornbirn

Feldkirch

a) Übertretungen nach der Gewerbeordnung –

Anzahl der Strafverfahren



Summe der Geldstrafen



Ermahnungen

64 14.805,—

108

125

34.403,—

47.482,—

69 17.600,—

3

3

5



7

19

9

5

b) Übertretungen nach dem Wasserrechtsgesetz –

Anzahl der Strafverfahren



Summe der Geldstrafen



Ermahnungen

670

2.810,—

2.855,—

3.163,—

2

7

1



c) Übertretungen nach dem Mineralrohstoffgesetz –

Anzahl der Strafverfahren











Summe der Geldstrafen











Ermahnungen









14. Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Im Zuständigkeitsbereich des Amtes der Landesregierung, Abt. Wirtschaftsrecht (VIb), erfolgte gemäß den Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes die Zurkenntnisnahme diverser Änderungen, wie die Änderung der Rechtsform und des Firmenwortlautes, die Betriebsleiterbestellung, sowie die Bestellung eines Gleichbehandlungsbeauftragten im Bereich eines Verteilernetzbetreibers. Weiters wurde nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens mit Bescheid festgestellt, dass durch den Verteilernetzbetreiber die durch das 3. Energieliberalisierungspaket verschärften Entflechtungsregeln für vertikal integrierte Verteilernetzbetreiber, an deren Netz mindestens 100.000 Kunden angeschlossen sind, welche in der Novelle 2011 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes umgesetzt wurden, zum Betrieb des Verteilernetzes erfüllt werden.

Wirtschaft Weiters wurde über Antrag eines Elektrizitätserzeugungsunternehmens gemäß den Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes mehreren Leitungsanlagen der Status als Kraftwerksdirektleitung gemäß § 7 Abs. 1 Z 8 ElWOG 2010 iVm. § 2 Z 8 Elektrizitätswirtschaftsgesetz zuerkannt. Ebenfalls wurden mit den Bescheiden des Amtes der Landesregierung die Versorgungsgebiete der in Vorarlberg bestehenden Verteilernetzkonzessionen gemäß den Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes von den Verteilernetzbetreibern Vorarlberger Energienetze GmbH, Stadtwerke Feldkirch, Elektrizitätswerke Frastanz GmbH, Montafonerbahn AG, Getzner Mutter & Cie GesmbH & Co KG, Agrargemeinschaft Nenzing, Alfenzwerke Elektrizitätserzeugungs GmbH abgeändert. Über die Tätigkeiten der Bezirkshauptmannschaften auf dem Gebiet des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes gibt nachstehende Tabelle Aufschluss: Bezirkshauptmannschaften

Bludenz

Bregenz

Dornbirn

Feldkirch

Bewilligung von Stromerzeugungsanlagen

11

39

12

9

Bewilligung von Leitungsanlagen

28

31

15

40

15. Maschinenwesen: Begutachtungen, Stellungnahmen oder Überprüfungen im Bereich der Landesverwaltung: Landwirtschaftliche und private Einrichtungen: Private Gebäude und Anlagen .......................................................................................................................................... 70 Landwirtschaftliche Anlagen.............................................................................................................................................. 12 Wohnbaugesellschaften ...................................................................................................................................................... 7 Veranstaltungen, Schausteller: Schausteller ........................................................................................................................................................................ 4 Veranstaltungen, Theater, Kino........................................................................................................................................... 1 Bregenzer Festspiele .......................................................................................................................................................... 2 Bregenzer Frühlingsfest ...................................................................................................................................................... 1 Sommerrodelbahnen ........................................................................................................................................................... – Maschinentechnische Einrichtungen: Zulassungen nach dem Baugesetz ..................................................................................................................................... – Maschinenschutz, Behindertenlifte...................................................................................................................................... 2 Einrichtungen des Landes und Gebäude öffentlicher Institutionen: Landesgebäude (Verwaltungsgebäude, nachgeordnete Dienststellen, etc..) ..................................................................... 7 Krankenhäuser (auch private), Pflegestationen ................................................................................................................ 14 Schulen (Berufsschulen, Bundesschulen, etc..) ................................................................................................................ 10 Begutachtungen, Stellungnahmen oder Überprüfungen – Bereich mittelbare Bundesverwaltung: Schifffahrt: Schifffahrtsanlagen (Häfen, Stege, Startgassen) .............................................................................................................. 12 Schifffahrtszeichen, gesperrte Wasserflächen .................................................................................................................... 1 Veranstaltungen der Schifffahrt ........................................................................................................................................... 4 Schiffsprüfungen nach Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ..................................................................................................... 6 Schiffsprüfungen nach Schifffahrtsgesetz ........................................................................................................................... 7 Schiffsmotorenwärter- und Schiffsführerprüfungen ............................................................................................................. 1 Abgastypenprüfungen von Schiffsmotoren.......................................................................................................................... –

Wirtschaft Gewerbliche Betriebsanlagen: Betriebe ........................................................................................................................................................................ 1.109 Öffentliche Tankstellen ...................................................................................................................................................... 31 Gasversorgungseinrichtungen .......................................................................................................................................... 11 Mobile Einrichtungen ........................................................................................................................................................... 2 Verkehrsanlagen und Gewässer: Straßenverkehrsanlagen ..................................................................................................................................................... 1 Schienenverkehrsanlagen ................................................................................................................................................... – Flugplätze............................................................................................................................................................................ 3 Gewässer (Flüsse) .............................................................................................................................................................. 1 Energieerzeugungsanlagen: Wasserkraftwerke ............................................................................................................................................................. 25 Wärmekraftkoppelung, Notstromversorgung ....................................................................................................................... – Allgemeine Übersicht: Landesangelegenheiten einschließlich mittelbare Bundesverwaltung: Schifffahrt .......................................................................................................................................................................... 31 Gewerbliche Betriebsanlagen ...................................................................................................................................... 1.153 Verkehrsanlagen ................................................................................................................................................................. 5 Energieerzeugungsanlagen .............................................................................................................................................. 25 Landwirtschaftliche und private Einrichtungen .................................................................................................................. 89 Veranstaltungen, Schausteller ............................................................................................................................................ 8 Maschinentechnische Einrichtungen ................................................................................................................................... 2 Einrichtungen des Landes und Gebäude öffentlicher Institutionen ................................................................................... 31

16. Elektro- und Seilbahntechnik: Begutachtungen, Stellungnahmen oder Überprüfungen im Bereich der Landesverwaltung: Elektrotechnik: Die Sachverständigentätigkeit im Bereich Elektrotechnik (Anzahl der Begutachtungen und Überprüfungen): Elektrizitätsrecht .............................................................................................................................................................. 493 Baurecht .............................................................................................................................................................................. 2 Spitalrecht ......................................................................................................................................................................... 29 Schulwesen ......................................................................................................................................................................... 2 Güter- und Seilwegerecht (landwirtschaftliche Materialseilbahnen) .................................................................................. 19 Feuerpolizei......................................................................................................................................................................... – Kinowesen........................................................................................................................................................................... – Straßenrecht ....................................................................................................................................................................... – Veranstaltungsgesetz .......................................................................................................................................................... 5 Mobil-Funk .......................................................................................................................................................................... 1 Sonstiges .......................................................................................................................................................................... 40

Wirtschaft Fachausschüsse: Im Jahr 2012 wurde in folgenden Fachausschüssen mitgewirkt: –

Teilnahme Expertenkonferenz der Amtssachverständigen für Seilbahntechnik, eine Sitzung



Teilnahme Expertenkonferenz der Amtssachverständigen für Elektrotechnik, eine Sitzung



Teilnahme Expertenkonferenz der Amtssachverständigen für Strahlenschutz, eine Sitzung



Teilnahme Qualitätsplattform Nahverkehr Vorarlberg, zwei Sitzungen



Teilnahme Arbeitsgruppe Klein(st)windanlagen, eine Sitzung



Teilnahme Arbeitsgruppe Mobilfunk und Gesundheit, zwei Sitzungen



Teilnahme Netzwerk Sanitäre Aufsicht in Vorarlberg, eine Sitzung



Teilnahme BMVIT Schlepplift-Verordnung, eine Sitzung



Teilnahme BMVIT Betriebsvorschrift Anschlussbahnen, zwei Sitzungen



Teilnahme Ausschuss Eisenbahnbau und -betrieb, vier Sitzungen



Teilnahme Arbeitsgruppe Förderbänder, eine Sitzung



Teilnahme Fehlerschutz, Kurzschlussschutz und wiederkehrende Überprüfungen, eine Sitzung



Teilnahme Aufzugstagung, eine Sitzung



Teilnahme EMF Fachtagung der Österreichischen Energie Akademie: Elektrische und magnetische Felder, eine Sitzung



Teilnahme Arbeitsgruppe Beschneiungsanlagen, zwei Sitzungen



Teilnahme OITAF – Internationale Organisation für das Seilbahnwesen, fünf Sitzungen



Teilnahme Ausschuss Eisenbahnkreuzungen – Planung und Verkehrssicherheit, eine Sitzung



Teilnahme Vorarlberger Seilbahntagung, eine Sitzung



Teilnahme Radon Datenbank, eine Sitzung



Teilnahme Austro Control – Datenbank Luftfahrthindernisse, eine Sitzung



Teilnahme BMVIT Luftfahrtgesetznovelle, zwei Sitzungen

Seilbahntechnik: Anlagetypen

Schlussüber-

Teilnahme an

Begehungen und

Stand an

prüfungen,

behördlichen

Vermessungen,

Seilbahnen

zu

ab

Stand an Seilbahnen

wiederkehrende

Verhandlungen

Baukontrollen

am 1.1.2012

am 31.12.2012

Überprüfungen

Materialseilbahnen nach dem landwirtschaftlichen Materialseilbahngesetz und dem Güter- und Seilwegegesetz

46

3

58

114





114

Aufzugstechnik: Anlagetypen

Wiederkehrende Überprüfungen und Schlussüberprüfung

Stand am 1.1.2012

zu

ab

Stand am 31.12.2012

Personenaufzüge



4.832

232

54

5.010

Lastenaufzüge



129

8

3

134

Kleinlastenaufzüge



409



6

403

Sonderaufzüge



157

13

1

169

Fahrtreppen

67

80

2



82

Gesamt

67

5.607

255

64

5.798

Aufzüge:

Wirtschaft Aufzugswesen: Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Aufzugswesens erstreckte sich auf die Teilnahme bei behördlichen Verhandlungen, die Erstattung von 38 aufzugstechnischen Gutachten in gewerbebehördlichen Verfahren sowie auf die laufende Überprüfung von Fahrtreppen und Fahrsteigen. Im Berichtsjahr wurden zwei Fahrtreppen abgenommen. Bei 67 Fahrtreppen bzw. Fahrsteigen wurden wiederkehrende Überprüfungen durchgeführt. Seilbahnen: Für die Inbetriebnahme wurden die Anlagen 6er-Sesselbahn Hüttenkopf in Tschagguns Latschau und die Materialseilbahn mit Werksvertreter Sonntag-Türtsch in Sonntag einer Abnahmeüberprüfung unterzogen. Auf Ersuchen der Behörde wurden eine Sesselbahn, drei Sessellifte, fünf Schlepplifte und sieben Schlepplifte mit niederer Seilführung überprüft bzw. seilbahntechnische Beurteilungen durchgeführt. Anlässlich fünf eingelangter Polizeiberichte über Seilbahnunfälle wurden die Seilbahnanlagen aufgesucht und Gutachten abgegeben. Mitarbeit an zehn Projekten für landwirtschaftliche Materialseilbahnen. Luftfahrttechnik: Temporäre Luftfahrthindernisse: Im Berichtszeitraum wurden 69 temporäre Anlagen wie Seilkrane, zeitweilige Materialseilbahnen, Baukrane, etc. bearbeitet. In elf Fällen wurden Überprüfungen von Luftfahrthindernissen an Ort und Stelle durchgeführt. Permanente Luftfahrthindernisse: Für zehn Anlagen bzw. Objekte wurde um luftfahrttechnische Hindernisbeurteilung ersucht. Diverse luftfahrttechnische Anfragen und Projekte: Insgesamt wurde für 22 Projekte um luftfahrttechnische Gutachten, Stellungnahmen oder Beantwortungen ersucht, wie z. B.: Baubewilligungsverfahren Hubschrauberlandeplatz SCHENK-Feldkirch, Materialseilbahnen für die Bauarbeiten beim Obervermuntkraftwerk, Auswirkungen für Vorarlberg durch die geänderten An- und Abflugverfahren beim Flughafen Zürich-Kloten, Einsatzflugverkehr in Vorarlberg, Änderungen vom Luftfahrtgesetz, Strafverfahren, Außenlandungen, etc. Mit Vertretern aus den anderen Bundesländern wurden zwei Tagungen in Wien zu den Themen Luftfahrthindernisse im neuen Luftfahrtgesetz, bzw. Krankenhaus-Hubschrauberlandeplätze besucht. Eisenbahnwesen: Auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens wurden nachstehende Aufgaben im Jahr 2012 erfüllt: 1. Nebenbahnen:

Teilnahme an vier Verhandlungen, fünf Begehungen, Aufsichtstätigkeit für die Eisenbahnbehörde

2. Anschlussbahnen: Teilnahme an vier Verhandlungen, acht Begehungen, Aufsichtstätigkeit für die Eisenbahnbehörde 3. Museumsbahnen: Teilnahme an einer Verhandlung, zwei Begehungen, Aufsichtstätigkeit für die Eisenbahnbehörde 2012 wurde der Betrieb der Bregenzerwald-Museumsbahn kommissionell überprüft. Auf der Montafonerbahn-Infrastruktur sind noch einige nicht-technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen. Einige sollen aufgelassen werden. Die Errichtung eines neuen Stellwerkes wurde begutachtet. An zwei Sitzungen der Qualitätsplattform Vorarlberg zur Abklärung und Verbesserung des Schienenverkehrs in Vorarlberg wurde teilgenommen. Zu diversen Fragestellungen zum Schienenverkehr in Vorarlberg wurden hausinterne Expertisen abgegeben.

Wirtschaft

Begutachtungen, Stellungnahmen oder Überprüfungen – Bereich mittelbare Bundesverwaltung: Elektrotechnik: Begutachtungen durch Sachverständige für Elektrotechnik: Elektrizitätsrecht .................................................................................................................................................................. 3 Gewerberecht allgemein ................................................................................................................................................... 57 Schlepplifte........................................................................................................................................................................ 45 gewerbliche Materialseilbahnen .......................................................................................................................................... 5 Eisenbahnrecht ................................................................................................................................................................... 1 Sessellifte .......................................................................................................................................................................... 12 Strahlenschutz .................................................................................................................................................................. 71 Wasserrecht ........................................................................................................................................................................ 4 Straßenrecht ....................................................................................................................................................................... 1 KFZ-Prüfungen.................................................................................................................................................................... – Sonstiges .......................................................................................................................................................................... 17 Seilbahntechnik: Anlagetypen

Schlussüber-

Teilnahme an

Begehungen und

Stand an

prüfungen,

behördlichen

Vermessungen,

Anlagen

Anlagen am

wiederkehrende

Verhandlungen

Baukontrollen,

am 1.1.2012

31.12.2012

Überprüfungen

zu

ab

Stand an

Betriebsleit.-Prüfung

1. Seilbahnen für öffentlichen Verkehr: a) Pendelbahnen





1

18





18

b) Umlaufbahnen



1



22





22







2





2







8

1



9







19





19

a) für öffentlichen Verkehr















b) für Werksverkehr







1





1

c) für Materialtransport







4





4

a) Achtersesselbahn



1



3





3

b) Sechsersesselbahnen

1

2



29

1



30

c) Vierersessel(lifte)bahnen





4

25





25

d) Dreiersessel(lifte)bahnen







3





3

e) Doppelsessel(lifte)bahnen

4

5

3

41



1

40

f) Einsessellifte







1





1

2. Seilbahnen für beschränkt öffentlichen Verkehr 3. Seilbahnen für Werksverkehr 4. Seilbahnen für Wasserabflussmessung 5. Standseilbahnen:

6. Sessel(lifte)bahnen:

7. Schlepplifte: a) Hohe Seilführung

16

2

6

130





130

b) Niedere Seilführung

17



1

49



2

47







1





1

c) Schleppaufzug

Wirtschaft 8. Förderbänder

18

1

1

75

1



76

11

2

3

21



1

20







19





19

2

9

15

41





41

69

23

34

512

3

4

511

9. Materialseilbahnen: a) nach dem Seilbahngesetz, Gewerbeordnung, Forstgesetz b) Lawinensprengseilbahnen 10. Eisenbahnen Gesamt

17. Abfallwirtschaft: 17.1 Allgemeine Abfallwirtschaftsangelegenheiten und abfallwirtschaftspolitische Maßnahmen: Eine zeitgemäße Abfallwirtschaft erfordert ein laufendes Um- und Weiterdenken bei der Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen. Der dadurch bedingte äußerst dynamische Entwicklungsprozess stellt neben der raschen Änderung der rechtlichen und technischen Vorgaben eine enorme Herausforderung für alle in der Abfallwirtschaft Tätigen dar. Der Markt hat sich gegenüber den Vorjahren wieder auf höherem Niveau eingependelt. Großinvestitionen in neue Anlagentechnologien erfolgten jedoch genauso wenig wie in den Vorjahren, da genügend thermische Verwertungskapazitäten zu niedrigen Preisen zur Verfügung standen. Bei der Tariffindung für die Entsorgung der Restabfälle aus Haushalten wurde mitgearbeitet. Dabei konnte das Tarifniveau für die Berichts- und Folgeperiode stabil gehalten werden. Basierend auf den bestehenden Verträgen bezüglich der Nachsorge bzw. offenen Investitionskosten der regionalen Deponien wurden die vorgesehenen Geldbeträge zur Nachsorge ausbezahlt bzw. eingenommen (Deponiefinanzierungsbeiträge). Die eingenommenen Beiträge wurden dem Deponiefinanzierungsfonds bzw. Nachsorge- und Haftungsfonds zugeführt. Die Vereinbarung zur anteilsmäßigen Rückerstattung der offenen Investitionen konnte auf den noch offenen Teil der Deponie Königswiesen ausgedehnt werden. Um die ehemalige (angepasste) Massenabfalldeponie Königswiesen im Abfallwirtschaftszentrum Lustenau/Fußach in den Deponiefinanzierungsfonds bzw. Nachsorge- und Haftungsfonds übernehmen zu können, erfolgte eine eingehende Prüfung der technischen Einrichtungen. Die Übernahme wurde auch rechtlich vorbereitet. Des Weiteren wurde die Nachsorgestudie fortgeschrieben und an die gesetzlichen Änderungen angepasst. Es konnte berechnet werden, dass unter Zugrundelegung der volkswirtschaftlich und umwelttechnisch sinnvollen Mitbehandlung der Sickerwässer in einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage der Fonds Ende 2014 so dotiert ist, dass eine finanzielle Absicherung bis Ende 2060 besteht. Sehr erfreulich stellte sich die generelle Entwicklung des Fonds dar. Mit der Fortschreibung der Nachsorgestudie konnte somit eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über eine Beibehaltung der Abfalleinzugsbereichsverordnung im Jahr 2013 geschaffen werden. In zahlreichen internen und externen Besprechungen wurden im Rahmen der Erarbeitung neuer bzw. novellierter Rechtsmaterien die Interessen des Landes eingebracht bzw. vertreten. Kernthemen waren neben der Novellierung der Deponieverordnung vor allem die Umsetzung der EG-Industrieemissionsrichtlinie sowie die Neufassung des Altlastensanierungsgesetzes und der Verpackungsverordnung. Die Zusammenarbeit mit dem Verein für Abfallentsorgung – Buchs, Kanton St. Gallen, sowie dem Zweckverband für Abfallwirtschaft (ZAK) Kempten, Bayern, funktionierte wiederum ausgesprochen gut. Im Bereich des elektronischen Datenmanagements (EDM) wurden zahlreiche Besprechungstermine wahrgenommen und durch das Einbringen von praxisorientierten Vorschlägen an einer soweit wie möglich anwenderfreundlichen Umsetzung bzw. Verbesserung mitgearbeitet.

Wirtschaft Das Elektronische Datenmanagement (EDM) wurde seitens des Bundes weiter ausgebaut und adaptiert bzw. anwenderfreundlicher gemacht. Dies erfolgte teilweise im Rahmen einer intensiven Einbindung der Länder, unter anderem auch mittels Testsystemen. Im Hinblick auf die abteilungsübergreifende Thematik wurde die landesinterne Koordination wahrgenommen. Ein wesentlicher Schritt war, die Grundlage für ein volldigitales Begleitscheinwesen zu schaffen. Die von den Verpflichteten eingegebenen Stammdaten wurden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen auf deren Richtigkeit geprüft. Auf Grund der Komplexität, der Rechtslage und der verwendeten Systematik der Anwendungen erfüllen die Daten jedoch noch immer nicht die gewünschte Qualität. Mit intensiver Beratungstätigkeit wurden die Verpflichteten bei der Erfüllung der einzelnen Vorschriften unterstützt und dabei bedeutend zur Steigerung der Datenqualität beigetragen. Landesseitig wurden alle ausgestellten Genehmigungen im EDM-Umwelt (eRAS) erfasst. 17.2 Stoffspezifische Abfallwirtschaft: Restabfälle: Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat das Land dafür zu sorgen, dass geeignete Einrichtungen für die Behandlung der im Landesgebiet anfallenden nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, die der Systemabfuhr unterliegen, zur Verfügung stehen. Eine vorausschauende Abfallwirtschaftspolitik mit konsequenter Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzepts bedingt, dass auch mittelfristig ausreichend Behandlungskapazitäten für u. a. nicht gefährliche Siedlungsabfälle aus Haushalten zur Verfügung stehen. Die nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, die der Systemabfuhr unterliegen, ausgenommen biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle, kompostierbare Garten- und Parkabfälle sowie sonstige getrennt gesammelte Altstoffe, wurden über das Abfallwirtschaftszentrum Königswiesen in Lustenau/Fußach entsorgt. Um die Anzahl der Einzeltransporte aus den Landesteilen möglichst gering zu halten, wurden Umladestationen in Andelsbuch, Nenzing und Feldkirch genützt. In den Umladestationen wurden die mit den Sammelfahrzeugen angelieferten Abfälle gesammelt, in Großraumcontainer umgeladen und ins Abfallwirtschaftszentrum gebracht. Im Abfallwirtschaftszentrum Königswiesen Lustenau/Fußach wurden die kommunalen Restabfälle mechanisch vorbehandelt (Zerkleinerung) und vor der weiteren Behandlung getrocknet. Die so vorbehandelten Abfälle wurden mittels Exportnotifizierungen und vertraglicher Regelungen in der Ostschweiz thermisch behandelt. Auf Grund der besonderen örtlichen Lage und einer langfristigen Kooperationsvereinbarung mit dem Müllheizkraftwerk des ZAK (Energie GmbH) wurden die Abfälle, die in der Gemeinde Mittelberg anfallen, mittels Exportnotifizierungen im grenznahen Ausland behandelt. Die geschlossene Deponie Sporenegg in Andelsbuch wurde im Rahmen der Nachsorge entsprechend betreut und überwacht. Die Kosten für die Nachsorge wurden vom Nachsorge- und Haftungsfonds getragen. Die Deponie Böschistobel wird zur Ablagerung von Schlacken als Reststoffdeponie weiterbetrieben. Biogene Abfälle: –

Küchenabfälle und Speisereste aus Haushalten: Die im Land angefallenen Küchen- und Speisereste (außer jene aus der Gemeinde Mittelberg) wurden unter Beibehaltung des bisherigen Sammelsystems (Sacksammlung/Biotonne) getrennt gesammelt und der zentralen Bioabfallverwertungsanlage in Lustenau/Fußach zugeführt. In dieser Anlage wurden die Materialien zunächst anaerob vergoren und danach aerob kompostiert. Diese Vorgangsweise ermöglicht durch die Produktion von Biogas einerseits die Erzeugung von elektrischer Energie und andererseits eine lokale Nutzung der Abwärme im Abfallwirtschaftszentrum. Die Qualität der erzeugten Komposte war sehr hoch und erreichte die Anforderungen der höchsten Güteklasse.

Wirtschaft Die in der Gemeinde Mittelberg mittels Biotonne gesammelten biogenen Abfälle wurden auf Grund der geografischen Nähe zu Bayern in Immenstadt einer Kompostierungsanlage der ZAK Abfallwirtschaft GmbH zur weiteren Verwertung zugeführt. Eine nicht unerhebliche Menge an biogenen Siedlungsabfällen wurde in Form der Eigenkompostierung verwertet. –

Küchenabfälle und Speisereste aus Gewerbe (Sautrank): Im Berichtsjahr waren in Vorarlberg neun Abkochanlagen zur Hygienisierung von gewerblichen Küchenabfällen und Speiseresten in Betrieb. Dadurch bestand eine ausreichende Kapazität, um die in Vorarlberg anfallenden Mengen zu hygienisieren und danach anaerob über fünf landwirtschaftliche Biogasanlagen zu verwerten.



Gartenabfälle, Strauchschnitt und Grünabfälle: Der Großteil dieser Abfälle wurde über kommunale und gewerbliche Kompostieranlagen verarbeitet, sofern sie nicht direkt durch Eigenkompostierung verwertet worden sind. Ein großer Teil des Gras- und Rasenschnitts wurde auch über landwirtschaftliche Biogasanlagen verwertet. Die in Vorarlberg tätigen gewerblichen Anlagenbetreiber haben sich durchwegs auf die Erzeugung von hochwertigen Qualitätskomposten eingerichtet.



Industrielle Abfälle biogener Natur: Im Industriebereich fallen insbesondere Nahrungs- und Genussmittelabfälle, Abfälle pflanzlicher und tierischer Fetterzeugnisse, Abfälle aus der Verarbeitung und Veredelung tierischer und pflanzlicher Produkte, verbrauchte Filterund Aufsaugmassen mit nicht schädlichen Beimengungen (Kieselgur) sowie Inhalte aus Fettabscheider an. Die Verwertung dieser Stoffe erfolgte als Futtermittelersatz bzw. -ergänzung, zur Biogaserzeugung oder im Rahmen der landwirtschaftlichen Kompostierung.



Holzabfälle: Die unbehandelten Holzabfälle wurden über zahlreiche Biomasse-Heizanlagen im Lande energetisch genutzt. Die behandelten Holzabfälle hingegen durften auf Grund der strengen Bestimmungen der Abfallverbrennungsverordnung über eine der wenigen Biomasse-Heizanlagen behandelt werden, deren technische Ausrüstung die entsprechenden Vorgaben erfüllten. Ein Teil der Holzabfälle wurde auch zur weiteren Behandlung mittels Notifizierung ins Ausland verbracht.

Altstoffe: –

Altstoffe aus Haushalten und Kleingewerbe: Die Altstoffarten Altpapier, Altglas und Altmetall wurden großteils über die von den Kommunen eingerichteten und betreuten Altstoffsammelinseln gesammelt. Die Kunststoffverpackungsfraktion wurde hingegen beinahe ausschließlich mittels den so genannten Gelben Säcken eingesammelt. In einigen Gemeinden war die Entsorgung der Altstoffe zusätzlich über Recyclinghöfe bzw. ausschließlich über solche möglich. Die Sammlung der Verpackungsabfälle erfolgte dabei im Rahmen des ARA Systems (Altstoff Recycling Austria AG). Karitative Institutionen und diverse Vereine führten teilweise Straßen- und Containersammlungen für Altkleider und Altpapier durch.



Altstoffe aus Industrie und Gewerbe: Die Industrie- und Gewerbebetriebe sind für die Entsorgung ihrer Altstoffe, sofern es sich nicht um lizenzierte Verpackungen handelt, selbst verantwortlich. Die Sammlung und Verwertung wurde daher direkt über private Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Für den Handel und das Kleingewerbe wurde eine Geschäftsstraßenentsorgung angeboten. Die Entsorgung und Verwertung der lizenzierten Verpackungen erfolgte über private Verpackungsentsorgungssysteme.

Abfälle aus der Abwasserreinigung: Der mit Abstand größte Anteil der anfallenden Klärschlämme wurde im Berichtsjahr in Vorarlberg verwertet. Der Klärschlammdünger wurde in der Landwirtschaft als Bodenverbesserungsmittel und in der Rekultivierung eingesetzt, der

Wirtschaft Rest wurde in Form von Kleinmengen abgegeben. Der Vorgabe der Vorarlberger Klärschlammverordnung, wonach Klärschlämme ohne Vorbehandlung nicht auf Böden aufgebracht werden dürfen, wurde entsprochen. Im Berichtsjahr wurden fünf Kompostierungsanlagen und eine Trocknungsanlage für Klärschlämme betrieben. Bauschutt und Bodenaushub: Es befanden sich zwei Baurestmassendeponien in Betrieb. Eine Baurestmassendeponie wurde zur Schließung und eine zur Materialübernahme vorbereitet. Der Großteil der Baurestmassen wurde allerdings nicht deponiert, sondern im Rahmen lokaler Verwertungseinrichtungen nach entsprechender Aufbereitung unter Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien der Wiederverwertung zugeführt. Weiters waren 75 Bodenaushubdeponien bzw. Verwertungsprojekte für unverschmutzten Bodenaushub in Betrieb. Dabei handelte es sich vorwiegend um kleine bis mittlere Anlagen mit lokalem Einzugsbereich. 13 Anlagen wiesen eine Kapazität von über 100.000 m³ auf. Wie in der Studie „Entsorgung von nicht gefährlichen Bodenaushüben und Baurestmassen Vorarlberg“ aus dem Jahr 2007 vorgeschlagen, wurde hinsichtlich der Entsorgungskapazitäten dieser Abfallgruppen ein Monitoring durchgeführt. Dieses ergab eine ausreichende Kapazität an Deponieraum für Bodenaushub und Baurestmassen. Gefährliche Abfälle: Alle Abfallsammler und -behandler haben die von ihnen übernommenen, behandelten oder sonst bei ihnen anfallenden gefährlichen Abfälle mittels Begleitschein zu dokumentieren. In diese Begleitscheine sind Art, Menge, Herkunft und Verbleib von gefährlichen Abfällen und Altölen einzutragen und dem Landeshauptmann innerhalb bestimmter Fristen zur Eintragung in das elektronische Datenregister zu übermitteln. Die Umstellung auf eine digitale Übermittlung der Begleitscheine wurde fortgesetzt. Das elektronische Datenregister bot nur sehr eingeschränkte Auswertungsmöglichkeiten. Trotzdem wurde die Plausibilität der Aufzeichnungen über die in den Betrieben anfallenden gefährlichen Abfälle überprüft. Ausgehend von diesen Plausibilitätsprüfungen wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Anlagenbehörden zahlreiche Betriebskontrollen durchgeführt. Stichprobenartig wurden dabei die Mengenangaben, die Herkunft und der Verbleib dieser Abfälle auf Unregelmäßigkeiten geprüft. Problemstoffe: Nach den einschlägigen Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes haben alle Gemeinden mindestens zweimal jährlich eine Problemstoffsammlung durchzuführen. Derzeit werden in allen 96 Gemeinden zumindest im Herbst und Frühjahr Problemstoffsammlungen durchgeführt. Verschiedene, insbesondere größere Gemeinden, betreiben ganzjährig stationäre Problemstoffsammelstellen. Die Problemstoffsammelstellen sämtlicher Gemeinden werden auf Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben regelmäßig überprüft. Die Aus- und Weiterbildung des Betreuungspersonals erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Umweltverband und den entsprechenden Abteilungen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. 17.3 Abfallwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit und Beratung: Wie in den vergangenen Jahren wurde durch verschiedene Aktivitäten versucht, das Bewusstsein der Bevölkerung zur Vermeidung von Abfällen und in Bereichen, wo eine Vermeidung nur sehr schwer möglich ist, zur sortenreinen Trennung von Altstoffen anzusprechen. Die Angebote und Serviceleistungen im Bereich des E-Governments und im Bereich des Internets wurden aktuell gehalten.

Wirtschaft

Folgende Aktivitäten wurden umgesetzt: –

Sämtliche abfallwirtschaftsrechtlichen Verfahren des Amtes der Vorarlberger Landesregierung wurden im Wege der Abteilung Abfallwirtschaft (VIe) im Internet kundgemacht.



Das Abfallvermeidungsprojekt „RIKKI – Schlauberger vermeiden Abfall“ wurde wie in den Vorjahren weiter fortgeführt. Dabei nahmen im Rahmen des Teilprojekts „Post von RIKKI“ 60 Kindergartengruppen in 35 Kindergärten teil, womit ca. 950 Kindergartenkinder erreicht wurden. Weiters hat RIKKI in zwölf Kindergärten seine „RIKKI Kindergarten-Show“ vor ca. 400 Kindergartenkindern präsentiert. Beim Teilprojekt „RIKKI Schul-Show“ waren im Frühjahr 96 und im Herbst 68 Volksschulklassen beteiligt. Demnach sahen ca. 3.300 Volksschüler der dritten und vierten Klassen die Show.



Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wurden in Abfallfragen beraten. Angeforderte Informationsmaterialien und Studien wurden versendet. Die sehr komplexe Rechtslage erforderte eine intensive Beratung der Wirtschaftstreibenden, der Kommunen sowie anderer Institutionen. Gemeinsam mit der Vorarlberger Wirtschaftskammer wurden Schulungen und Informationsveranstaltungen angeboten.

17.4 Abfallwirtschaftliche Projektförderung: Das Arbeitsprojekt Carla Möbel der Diözese Feldkirch wurde mit einem finanziellen Beitrag unterstützt. Der Alpenschutzverein erhielt in Anerkennung seiner Bemühungen um die Reinhaltung der Berggebiete sowie für seine Informationsarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft ebenfalls einen finanziellen Beitrag. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Altmedikamente wurde – wie in den vergangenen Jahren – zur Gänze finanziert. Die durch den Umweltverband beauftragte Abfallanalyse wurde finanziell unterstützt. 17.5 Sachverständigentätigkeit: Im Rahmen von Behördenverfahren und Betriebskontrollen wurden von den Amtssachverständigen in 1.070 Fällen Gutachten bzw. Stellungnahmen abgegeben. Diese betrafen im Wesentlichen Fragestellungen bezüglich des Stoffstrommanagements in Industrie- und Gewerbebetrieben, Abfallbehandlungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, kommunale Abfallwirtschaft, Deponiefragen etc. Weiters wurden verschiedene Gutachten im Rahmen von Feststellungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz und dem Altlastensanierungsgesetz erstattet. Zur Unterstützung des Landesgeologen wurden im Bedarfsfall auch geologische Fragestellungen bearbeitet. Im Rahmen der Notifizierungsverfahren zur Einfuhr von Abfällen wurden 36 Stellungnahmen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abgegeben. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 36 Notifizierungen zur Einfuhr und 58 Notifizierungen zur Ausfuhr von Abfällen, die Vorarlberg betreffen, erteilt. Verdachtsflächen und Altlasten: Der landesinterne Verdachtsflächenkataster von Vorarlberg wurde aktualisiert und ergänzt. Er umfasste mit Stand Ende 2012 164 Altablagerungen und 226 Altstandorte. Die Verdachtsflächen sind flächenmäßig im VOGIS dargestellt. Zu jeder Verdachtsfläche ist über den Hotlink ein Erhebungsbogen mit Details (Art der Kontamination, betroffene Schutzgüter etc.) abrufbar. Behördliche (Stichwort UVP, UEP) bzw. private Anfragen (Stichwort Bauträgervertragsgesetz) bezüglich Verdachtsflächen wurden beantwortet. Ebenso wurden Stellungnahmen im Rahmen von Bauverfahren abgegeben. Im Berichtsjahr wurden zwei neue Verdachtsflächen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeldet.

Wirtschaft Bei drei Verdachtsflächen wurden die ergänzenden Untersuchungen gemäß § 13 Altlastensanierungsgesetz fortgeführt, bei zwei Verdachtsflächen wurden die ergänzenden Untersuchungen abgeschlossen. Des Weiteren wurde mit der „systematischen Erfassung von Altstandorten in Vorarlberg – Phase II“ fortgefahren. 17.6 Abfallrechtliche Verfahren: Verfahren nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften: –

Genehmigungs- oder Änderungsverfahren: Im Berichtsjahr wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden 17 und vom Landeshauptmann 31 Genehmigungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 abgeschlossen. Die zum Teil sehr anspruchsvollen Verfahren bedingten häufig intensive Vorbesprechungen. Weiters wurden vom Landeshauptmann 26 Berechtigungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 durchgeführt und abgeschlossen.



Feststellungsverfahren: Gemäß § 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden drei und vom Landeshauptmann ein Feststellungsverfahren durchgeführt. Nach § 10 Altlastensanierungsgesetz wurden keine Feststellungsverfahren durchgeführt.



Berufungsverfahren: Im Berichtsjahr war ein Berufungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 anhängig. Dieses Verfahren wurde abgeschlossen, indem keine Folge gegeben wurde.



Behandlungsaufträge: Auf Grund nicht zulässiger Ablagerungen von Abfällen wurden von den Bezirkshauptmannschaften drei Behandlungsaufträge erteilt.



Strafverfahren: Da bei der Erfassung der Strafverfahren nicht in allen Bezirkshauptmannschaften nach dem Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz und dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 unterschieden wird, wird die Anzahl der Strafverfahren und die Strafhöhe beider Rechtsmaterien gemeinsam an dieser Stelle ausgewiesen. Die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch führten insgesamt 81 Strafverfahren durch. Die Summe der Geldstrafen betrug Euro 23.232,—.