Fixed Income Research
Financial View 27. April 2017 08/2017 Wir freuen uns, wenn Sie uns hier Ihre Stimme geben! NORD/LB-Research-Portal PROFI
Bloomberg-Kürzel: NRDR
Themen
Seite
Marktumfeld
Der Markt im Überblick
2
Financials
Bank Lending Survey
4
Financials
EZB: Stresstest 2017
6
Financials
EBA: Bail-in Guidelines
9
Events Calendar
Earnings Releases
12
Rating Changes
Im Zeitraum vom 06.04.2017 bis 26.04.2017
13
Anhang
Konferenzen
14
Charts & Grafiken
14
Ausgaben im Überblick
19
Ansprechpartner
20
Spreadverlauf: iTraxx Senior Financials vs. Subordinated Fin.
Senior Unsecured: Emissionsvolumen der letzten 12 Monate
350
18
300
16 14
250 12
BP
EURbn
200
150
10 8
6
100
4
50
Stand: 27.04.2017 – 09:50 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
CDS Index
in bp
aktuell
04/17
03/17
02/17
01/17
iTraxx € Senior Financial
12/16
0
01. 17
11/16
10. 16
10/16
07. 16
09/16
04. 16
08/16
01. 16
07/16
10. 15
06/16
07. 15
Spread Sen vs. Sub. iTraxx € Subordinated Financial
05/16
2
0 04. 15
AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US
*Emissionen bis 1 Tag vor Studienveröffentlichung Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
5D ∆
1M ∆
6M ∆
YTD ∆
1Y ∆
Markit iTraxx Europe
68
-7
-7
-4
-4
-3
Markit iTraxx Senior Financials
75
-15
-13
-20
-18
-12
Markit iTraxx Subordinated Financials
169
-32
-26
-48
-53
-24
aktuell
5D
1M
6M
YTD
1Y
Cash Bond Index
ASW in bp
Markit iBoxx € Financials Senior
69
42
46
47
42
69
Markit iBoxx € Financials Subord.
160
183
184
233
165
245
Markit iBoxx € Banks Senior
39
36
40
44
37
66
Markit iBoxx € Banks Subordinated
101
130
135
174
117
193
*Mittelwert der Einzelanleihen Die gezeigten Veränderungen beziehen sich auf den aktuellen Stand/Spread im Vergleich zum Schlusskurs vor X Tagen. Stand: 27.04.2017 – 09:50 (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie.
Financial View 27. April 2017
Marktumfeld
Der Markt im Überblick
Analysten: Michaela Hessmert Melanie Kiene, CIIA
Das Highlight im April war im Hinblick auf die Marktreaktionen ganz eindeutig die erste Runde im französischen Präsidentschaftswahlkampf. Nachdem das Katastrophenszenario Mélenchon / Le Pen nicht eintraf und stattdessen der Europa-freundliche Emmanuel Macron gegen Le Pen in der zweite Runde am 7. Mai antritt, führte dies zu massiver Erleichterung unter den Marktteilnehmern. Diese gehen davon aus, dass Macron die Stichwahl im Mai gewinnt. Der iTraxx Senior Financial korrigierte am Montag nach der Wahl um über 10bp und setzt den Spread-Einengungstrend fort. Aktuell notiert der Index bei 75bp. Französische Banken, die sich zuletzt in ihrer Emissionstätigkeit deutlich zurückgehalten haben, dürften nach den deutlichen Spreadeinengungen der Bonds nun wieder ein attraktives Funding-Umfeld vorfinden, das sie zur Emission von „preferred“ und „non-preferred“ Seniors nutzten können. Auch andere Emittenten aus der Eurozone könnten das verbesserte Umfeld im Mai nutzen, nachdem sie sich im April mit Primärmarktaktivitäten (im Euro-Benchmarkformat und fixem Kupon) zurückgehalten haben.
Issuer
Country Timing
ISIN
Maturity
Vol. (€bn)
ASW Actual
Issue Spread
(Fitch / Moody’s / S&P)
Rating
Nationwide
GB
10.04.
XS1599125157
6Y
0,75
43
MS +45
A+ / Aa3 / A
Bank of America
US
20.04.
XS1602547264
10Y
1,5
106
MS +115
Ae / Baa1e / -
Morgan Stanley
US
24.04.
XS1603892149
10Y
2,0
104
MS +110
Ae / - / BBB+
Crédit Agricole
FR
25.04.
XS1605365193
10Y
1,5
54
MS +67
Ae / A1e / -
Stand: 27.04.2017 10:31 Uhr; Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Primärmarkt
Vor Ostern war nur die britische Nationwide mit einer 6Y vorrangigen EuroBenchmarkanleihe mit fixem Kupon am Primärmarkt aktiv. Im FloaterSegment haben Intesa und die Crédit Agricole jeweils eine 5Y Anleihe emittiert. Bei der Crédit Agricole handelte es sich um eine „non-preferred“ Senior Anleihe. Nach Ostern nahm der Primärmarkt nur sehr langsam wieder an Fahrt auf. Nach soliden Ergebnissen zum ersten Quartal 2017 emittierte die Bank of America einen 6Y Floater im Volumen von EUR 1,5 Mrd. sowie einen 10Y Fix-to-Float Bond im gleichen Volumen mit Call-Option nach 9 Jahren. Auch Morgan Stanley präsentierte sehr gute Zahlen zum ersten Quartal 2017 und platzierte zwei Euro-Tranchen im Segment Senior Unsecured. Der zehnjährige Fix-Kupon-Bond im Volumen von EUR 2,0 Mrd. war die größte Euro-denominierte Emission von Morgan Stanley seit 2006. Daneben emittierte die Bank im Volumen von EUR 1,5 Mrd. einen Floater (3m €L +70bp) mit einer Laufzeit von 5,5Y und einer Call-Option nach 4,5Y. Nach dem ersten Wahlgang im französischen Präsidentschaftswahlkampf wagt sich mit der Crédit Agricole auch der erste französische Emittent wieder mit einer FixKupon-Anleihe aus der Deckung und preist einen preferred Senior Unsecured Bond mit einer Laufzeit von 10 Jahren zu MS +67bp.
Basler Ausschuss nimmt einen Gang raus
Der Basler Ausschuss versprach Abstand von neuen Anforderungen an die Banken zu nehmen und stattdessen in den kommenden zwei Jahren einen Fokus auf die Analyse und die Bewertung der post-crisis-Reformen zu legen. Somit befasst sich der Ausschuss in 2017 und 2018 vornehmlich mit der Fertigstellung vorhandener Gesetzesinitiativen, der Beobachtung potenzieller Risikofaktoren, der Förderung einer starken Aufsicht und der Sicherstellung der Implementierung vorhandener Standards.
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Financial View 27. April 2017
USA: Reform der Regulierung schreitet voran
Im Rahmen der geplanten Reform der Regulierung hat Präsident Trump am 21. April 2017 zwei weitere Dekrete erlassen. Einer der präsidialen Erlasse fordert den Finanzminister auf, den Prozess des Financial Stability Oversight Committee im Hinblick auf die Festlegung von systemisch relevanten Banken zu überprüfen, die im Krisenfall als „too big to fail“ eingestuft würden. Ebenfalls auf den Prüfstand kommt die Behörde für geordnete Abwicklung von Banken.
Proportionalität
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank fordern, den Regulierungsaufwand für kleinere Kreditinstitute zu reduzieren. Im Journal der BaFin fordert deren Exekutivdirektor Raimund Röseler Erleichterungen für kleinere Institute und nennt in diesem Zusammenhang den Schwellenwert von EUR 30 Mrd. Bilanzsumme. Das betrifft in Deutschland rund 1.600 Institute. Die Bundesbank hatte Gedanken zu diesem Thema bereits im vergangenen Jahr geäußert und bezog sich unter anderem auf Proportionalitätsklauseln in EU-Gesetzen und auf Erleichterungen bei Meldewesen und Offenlegung. Bundesbankvorstandsmitglied Dombret ließ verlauten, dass die Bundesbank gemeinsam mit der BaFin und dem Finanzministerium an einem konkreten, detaillierten Entwurf arbeite und in Kürze in den Dialog mit den Verbänden einzutreten gedenke. Aktuell arbeitet die Deutsche Kreditwirtschaft an einem Positionspapier.
NPL-Entwicklung
Im April hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA in ihrer aktuellen Ausgabe des Risk-Dashboards einen sinkenden Anteil der Problemkredite feststellen können. Der Bericht wertet anhand von Kennzahlen, unter anderem über den Begriff Non-Performing Loan (NPL) den Risikograd des europäischen Bankensektors. Im Schlussquartal 2016 reduzierte sich dieser Wert auf 5,1% (entspricht 30 Basispunkten gegenüber dem Vorquartal). Diese Entwicklung lässt darauf schließen, dass die Bemühung der Aufseher der letzten Jahre hinsichtlich der Reduzierung der notleidenden Kredite wirken. Die Europäische Zentralbank hat in Ihrem Leitfaden zur NPLProblematik das Thema 2016 schon priorisiert und vorangetrieben. Die Banken sind demnach angehalten ihr Risikomanagement zu verbessern und effiziente Abbaustrategien zu entwickeln. Dennoch nimmt im internationalen Vergleich der europäische Durchschnittswert von 5,1% den letzten Platz ein. Vor allem Länder wie Griechenland (45% an notleidenden Krediten in den Bilanzen) und Zypern (44%) weisen einen überdurchschnittlich hohen Wert auf. Gemessen am Volumen stellt Italien den größten Anteil an notleidenden Krediten. Aus dieser Perspektive ist die europäische Bankenbranche dazu aufgefordert, ihren Anteil zügiger zu senken um bereits 2017 vorzeigbare Resultate liefern zu können.
NPLs in Italien auf niedrigstem Niveau seit Mai 2014
Im Februar fielen die Non-Performing Loans italienischer Banken mit EUR 77,02 Mrd. auf den niedrigsten Wert seit Mai 2014, berichtet die Italian Bankers‘ Association. Im Dezember 2016 lag das Niveau noch bei EUR 86,88 Mrd., gefolgt von EUR 77,83 Mrd. im Januar dieses Jahres.
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Financial View 27. April 2017
Financials
Bank Lending Survey
Analysten: Michaela Hessmert. Melanie Kiene, CIIA
Die Ergebnisse der aktuellen Bank Lending Survey (BLS) beziehen sich auf das erste Quartal 2017 sowie die Erwartungen für das zweite Quartal 2017. Zusätzlich zu den Ergebnissen beinhaltet der April-Bericht eine Reihe von ad hoc-Fragen, die sich auf den Zugang der Institute zum Retail- und Wholesale-Funding beziehen, das Asset Purchase Programme (APP) der EZB, die negative Deposit Rate und das Niveau der Kreditbedingungen im historischen Vergleich. Gemäß der BLS wurde das Kreditwachstum in der Eurozone in Q1 von den leichteren Zugangsbedingungen sowie der gestiegenen Nachfrage über alle Kreditkategorien hinweg gestützt. Die Kreditstandards für Darlehen an Unternehmen wurden im Betrachtungszeitraum per Saldo etwas gelockert, was vorrangig mit dem scharfen Wettbewerb um dieses Segment zusammenhängt. Die Risikotoleranz der Institute ist allerdings eingeschränkt. Für private Haushalte haben sich die Kreditkonditionen sowohl für Wohnimmobilien als auch für Konsumentenkredite ebenfalls gebessert. Auch in diesem Segment spielt die Wettbewerbssituation eine bedeutende Rolle. Die Krediterleichterungen gehen vor allem zu Lasten der Marge. Im zweiten Quartal werden leicht anziehende Kreditkonditionen in Bezug auf Unternehmenskredite sowie unveränderte Bedingungen für Darlehen an private Haushalte (Hypotheken- und Konsumkredite) erwartet. Obwohl die Nachfrage nach Firmenkrediten schwächer war als im Vorquartal stieg sie dennoch an. Auf gleich hohem Niveau entwickelte sich die Nachfrage der Privathaushalte nach Hypotheken- und Konsumkrediten. Diese Trends sollten sich auch im zweiten Quartal 2017 fortsetzen.
Lockerung der Kreditbedingungen hält zu Lasten der Margen an
Bank Lending Survey-Ergebnisse ausgewählter Länder Enterprises Credit Standards
House Purchase
Demand
Credit Standards
Consumer Credit
Demand
Credit Standards
Demand
Q4/16
Q1/17
Q4/16
Q1/17
Q4/16
Q1/17
Q4/16
Q1/17
Q4/16
Q1/17
Q4/16
Q1/17
Eurozone
5
-2
18
6
1
-5
36
24
-3
-7
15
15
Germany
0
-3
19
13
0
-14
3
4
-7
-3
3
20
Spain
0
10
-10
10
0
0
0
11
-10
-3
-10
10
France
0
0
37
0
0
0
52
68
0
0
16
0
Italy
0
-14
13
-14
0
-14
75
29
0
-14
50
43
Netherlands
49
0
25
-20
0
-2
78
-10
0
0
22
0
Quelle: EZB, NORD/LB Fixed Income Research
Kreditstandards in den meisten Ländern der Eurozone gelockert
Beim Blick auf die größten Länder der Eurozone haben sich die Kreditstandards gegenüber Unternehmen in Q1/2017 in Deutschland und Italien gelockert. Unverändert sind die Bedingungen in Frankreich und den Niederlanden; in Spanien haben sie sich etwas verschärft. Deutschland, Italien und die Niederlande haben ihre Kreditstandards bei Hypothekenkrediten gelockert, während sie in Frankreich und Spanien in Q1 unverändert waren.
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Ad hoc-Fragen
Während sich der Zugang zum Kapitalmarkt-Funding aus Sicht der Banken der Eurozone in Q1/2017 verbesserte, verschlechterte sich der Zugang zum Retail-Funding. Das Ankaufprogramm der EZB wirkte in den vergangenen sechs Monaten positiv auf die Liquiditätslage der Institute und deren Refinanzierungsmöglichkeiten. Einen negativen Einfluss konstatierten die Banken im Hinblick auf die Nettozinsmarge. Die befragten Institute nutzten die zusätzliche Liquidität aus dem APP vornehmlich zur Bewilligung von Krediten. Obwohl der negative Zinssatz der Einlagenfazilität problematisch für die Zinseinkünfte der Banken ist, wirkt dieser positiv auf das Darlehnsvolumen. Aus Sicht der Banken der Eurozone sind die Kreditstandards für Unternehmens- und Privatkundenkredite aktuell strenger als im historischen Durchschnitt seit 2003.
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Financials
EZB: Stresstest 2017
Analysten: Michaela Hessmert. Melanie Kiene, CIIA
Das Zinsniveau ist seit Jahren gering und die flache Zinsstrukturkurve fordert insbesondere von den Banken Tribut, die eine hohe Abhängigkeit von der Nettozinsmarge vorweisen. Ohne ausreichende Ertragsdiversifikation haben die Institute oftmals eine schwache Profitabilität, die wiederum dazu führt, dass das Eigenkapital nicht ausreichend gestärkt werden kann. Dies geschieht entweder über die externe Mittelaufnahme am Kapitalmarkt oder über interne Gewinnthesaurierungen. Nur solide kapitalisierte Banken können die Wirtschaft mit Krediten versorgen und somit zum Wachstum beitragen. Deshalb hatte die EZB in ihrer Funktion als Regulierer bereits im vergangenen Jahr einen besonderen Fokus ihrer Aufsichtstätigkeit auf die Geschäftsmodelle der Banken und deren Profitabilität gelegt. Neben dem Zinsumfeld trägt natürlich auch die Asset-Qualität ganz erheblich zur Profitabilität der Banken bei. So zeigt sich, dass in Ländern mit einem hohen Anteil an notleidenden Krediten die Rentabilität der Banken deutlich eingeschränkt und oftmals auch die Kapitalisierung ausbaufähig ist. Gleichzeitig schmälern hohe Entwicklungskosten und Herausforderungen in der Digitalisierung die Erträge. Im Vergleich zum europäischen Durchschnittswert der CostIncome-Ratio von 65% weist Deutschlands Bankenlandschaft einen Wert von 72% auf und hat damit eine der höchsten Quoten im gesamten Eurogebiet. Während die European Banking Authority (EBA) den nächsten regulären Stresstest für das Jahr 2018 angekündigt hat, wird die EZB in diesem Jahr einen Stresstest durchführen, der insbesondere auf die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch fokussiert. Institute, die in den vergangenen Jahren ihre Erträge über einen positiven Ergebnisbeitrag aus dem Handelsbuch stabilisieren konnten, dürften in einem Umfeld steigender Zinsen in schwieriges Fahrwasser geraten.
Sensitivitätsanalyse des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch
Hintergrund des Stresstests der EZB
Das allgemeine Thema um Zinsänderungsrisiken ist nicht neu und bereits einige Jahre durch die Formulierung der Richtlinien zur Abbildung von Zinsänderungsrisiken durch die EBA (guidelines on the management of interest rate risk arising from non-trading activities) und dem Basler Ausschuss (Interest Rate Risk in the Banking Book IRRBB) bekannt. Beide Dokumente fokussieren auf theoretische Szenarien, die durch Zinsänderungen hervorgerufen werden können und die damit verbundenen Risiken für die Institute. Auf Grund der langanhaltenden Niedrigzinsphase sind die Erträge aus dem Zinsgeschäft zwangsläufig gesunken. Dies stellt eine besondere Herausforderung für Institute mit dem Fokus auf das klassische Einlagen- und Kreditgeschäft dar. Laut Bundesbank liegt der Durchschnittswert des Zinsüberschusses der Banken in Deutschland bei 75% des gesamten Einkommens. Ertragspositionen: Zinsüberschuss in % Alle
Banken- Großbanken
Regionalbanken
Landesbanken
Sparkassen
gruppen 75,0
67,8
65,9
82,5
78,1
Quelle: Deutsche Bundesbank, NORD/LB Fixed Income Research
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Abhängigkeit vom Zinsgeschäft
Vor allem Landesbanken und Sparkassen weisen eine hohe Abhängigkeit vom Zinsgeschäft auf. Grundsätzlich stabilisieren die Institute ihre Erträge aus dem Zinsgeschäft mit einer Ausweitung der Fristentransformation. Das bedeutet, sie erhöhen in der Regel die durchschnittlichen Laufzeiten im Kreditvergabeprozess. Dies zeigt sich auch anhand von Hypothekenkrediten, bei denen der Anteil mit über zehnjähriger Zinsbindung in den letzten Jahren gestiegen ist. Im Gegensatz dazu sind kürzere Laufzeiten oder variable Zinssätze im Kreditgeschäft unattraktiver geworden. Doch dieser konventionelle Mechanismus funktioniert in der momentanen Situation nur eingeschränkt, denn die Zinsstrukturkurve ist vergleichsweise flach, d.h. der Unterschied zwischen kurz- und langfristigen Zinsen ist gering. Die Dauer der Niedrigzinsphase verstärkt diesen Trend und je länger sie anhält, desto mehr niedrig verzinste Kredite nehmen die Banken auf ihre Bücher. Das steigert sowohl Liquiditäts- als auch Zinsrisiken. Großbanken und Landesbanken versuchen ihre Abhängigkeit vom Zinsgeschäft zu reduzieren und Ertragsquellen zum Beispiel über den Ausbau des Handelsbestandes zu diversifizieren.
Ablauf der Sensitivitätsanalyse
Diese Entwicklung ruft die EZB auf den Plan um vorsorglich im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen verschiedener Szenarien auf den Economic Value of Equity und das Net Interest Income für die nächsten drei Jahre zu untersuchen. Der diesjährige Stresstest umfasst 110 Banken in Europa und läuft in drei Phasen ab. 1. Datenerhebungsphase (März - April) 2. Qualitätskontrollphase (April - Mai) 3. Validierungsphase und Einbettung in SREP (ab Juni)
Schwerpunkt der Analyse
Grundsätzlich werden hypothetische Veränderungen des Zinsumfeldes auf Banken betrachtet und simuliert. Im Fokus liegen Veränderungen der Aktivseite bzw. Verbindlichkeiten im Anlagebuch und deren Einfluss auf die Nettozinserträge. In diesem Fall sind alle Aktiva und Verbindlichkeiten einbezogen, die nicht direkt mit den Handelsaktivitäten des Instituts in Verbindung stehen. In der Validierungsphase werden die Ergebnisse anschließend in den Bewertungsprozess des Supervisory Review and Evaluation Process , kurz SREP aufgenommen und beeinflussen die Beschlüsse auf Basis der relativen Anfälligkeit der Banken gegenüber den unterschiedlichen Schocks. Die SREP-Beschlüsse 2017 bestimmten letztendlich die Kapitalvorschriften, also wieviel Kapital ein Institut im Rahmen der Anforderungen und Empfehlungen, Pillar 2 Requirements (P2R) und der Pillar 2 Guidance (P2G) vorhalten muss.
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Annahmen zur Zinsveränderung
Dem Stresstest der EZB liegen sechs Zinsschockszenarien zu Grunde. Dabei hat die Zentralbank auf die Standards vom Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Interest Rate Risk in the Banking Book) zurückgegriffen. (Zins)-Parallelverschiebung nach oben (+200bps) (Zins)-Parallelverschiebung nach unten (-200bps) Short-Rate-Erhöhung Short-Rate-Senkung Steepener-Schock (mit Reduzierung der kurzfristigen Zinssätze und Anstieg der langfristigen Zinssätze) Flattener-Schock (mit Anstieg der kurzfristigen Zinssätze und Reduzierung der langfristigen Zinssätze)
Erwartungen an die EZBGeldpolitik
Während in den USA die Zinswende bereits eingeleitet wurde und nach und nach mit einer langsamen Normalisierung der Zinsniveaus zu rechnen ist, steht dieser Schritt in der Eurozone noch aus. Wir erwarten auf längere Sicht eine Beibehaltung der ultraexpansiven Geldpolitik. Ohnehin wird der erste Schritt in Richtung Normalisierung nicht ein Zinsschritt, sondern zunächst die Reduzierung des Ankaufvolumens der verschiedenen Asset-Ankaufprogramme sein (Tapering). Diese Maßnahme muss zunächst einmal von den betroffenen Assetklassen „verdaut“ werden, die sich seit geraumer Zeit an das „süße Gift“ der EZB gewöhnt haben. Der IWF warnte jüngst die EZB vor einem voreiligen Exit aus der ultraexpansiven Geldpolitik.
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Financials
EBA: Bail-in Guidelines
Analysten: Michaela Hessmert. Melanie Kiene, CIIA
Im Zuge der Finanzkrise sind wiederholt in Schieflage geratene Kreditinstitute durch den Einsatz öffentlicher Gelder gerettet worden. Um eine solche Situation zu vermeiden und ohne den Einsatz öffentlicher Mittel – sogenannte Bail-outs – auszukommen, hat die Staatengemeinschaft eine Abwicklungsrichtlinie zur Harmonisierung von Sanierungs- und Abwicklungsinstrumenten, Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) formuliert. Die Richtlinie harmonisiert die Handhabung von Sanierungen unter eigener Kontrolle und die Abwicklung unter der Aufsichtsbehörde. Die BRRD gibt vor, dass beim Scheitern einer Bank zunächst die Eigenkapitalgeber und Gläubiger die Risiken tragen müssen bevor ein von der gesamten Branche finanzierter Abwicklungsfonds unterstützt bzw. staatliche Institutionen in der Abwicklung finanziell tätig werden. Dieses Bail-in der Eigentümer soll gewährleisten, dass sich auch in Zukunft Kreditinstitute ihrer Risiken und Verluste bewußt sind (Vermeidung von Moral Hazard). Dazu hat die EBA Anfang April drei Leitsätze für endgültige Bestimmungen des Bail-in-Mechanismus im Rahmen der BRRD veröffentlicht. Diese Leitlinien ergänzen bereits bestehende Regulierungen, um die Nutzung des Bail-in-Regimes zu erleichtern und Verluste zu absorbieren bzw. die Banken in der Abwicklungsphase zu rekapitalisieren. Im Detail geht es dabei um drei Richtlinien: Die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital im Bail-in-Szenario, die Richtlinie zur Behandlung der Anteilseigner und das Zusammenwirken der BRRDAbfolge bei Abschreibung und Umwandlung im Zusammenhang mit der Eigenkapitalrichtlinie / Kapitaladäquanzverordnung.
Die Prinzipien der Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital
Die erste Richtlinie konzentriert sich auf den Umwandlungsprozess von Verbindlichkeiten in Eigenkapital in einem Bail-in-Szenario und bezieht sich auf Artikel 50 BRRD. In diesem ist die EBA dazu verpflichtet eine solche Richtlinie zu formulieren, um anzugeben, wie die betroffenen Gläubiger durch die Umwandlung entschädigt werden können und wie die Umwandlung gemäß den Prioritäten der Verbindlichkeiten nach dem geltenden Insolvenzrecht erfolgt. Dies beinhaltet die Berücksichtigung von zwei Prinzipien, auf die sich die Behörde im Fall der Umrechnung beziehen sollte.
„No-Creditor-Worse-Off“Kriterium
Zunächst sollten die Verantwortlichen das „No-Creditor-Worse-Off“-Kriterium der BRRD sicherstellen, wonach die Gläubiger durch ein Abwicklungsverfahren nicht schlechter gestellt werden dürfen als in einem klassischen Insolvenzverfahren. Die grundlegenden Eigentumsrechte sind zu wahren und Abschreibungen bzw. relevante Kapitalinstrumente zu berücksichtigen. Das Bewertungsverfahren basiert auf der Grundlage gemäß Artikel 36 Absatz 4 b-g.
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Gläubigerhierarchie
Das zweite Prinzip zielt auf die Einhaltung der Gläubigerhierarchie ab. Die Voraussetzung zur Abweichung vom generellen Umwandlungsprinzip ist nur gegeben, wenn der Grundsatz der Nicht-schlechter-Stellung nicht erfüllt werden kann. In diesem Fall wird ein unterschiedlicher Ansatz zur Umwandlung empfohlen, um dem Grundsatz der Nicht-schlechter-Stellung gerecht zu werden. Diese Prinzipien verdeutlichen, dass sich die Abwicklungseinheit nur zur Einhaltung des Abwicklungsgrundsatzes und der „No-CreditorWorse-Off“-Regelung für eine differenzierte Umwandlung entscheiden sollte. In einem solchen Szenario sollten die Beteiligten darauf achten, JuniorGläubiger und Aktionäre nicht schlechter als in der Insolvenz zu stellen. Generell muss vermieden werden, dass eine Gläubigerklasse überproportional profitiert.
Die Behandlung von Aktionären
Die zweite Richtlinie beschäftigt sich inhaltlich mit der Behandlung von Aktionären im Rahmen der BRRD. Diese definiert die Umstände, unter denen es sinnvoll ist, Aktien oder andere Eigentumsrechte zu annullieren (cancellation), zu übertragen (transfer) oder zu verwässern (dilution). Per Definition bedeutet die Annullierung von Aktien, dass diese storniert werden und die Gesellschaftsforderungen und sonstige Eigentumsrechte der Aktionäre bei diesen Aktien vollständig entfallen. In Bezug auf die Übertragung definiert die Richtlinie, dass Aktien oder sonstige Eigentumsrechte an die Gläubiger übertragen werden und künftige Forderungen der ursprünglichen Aktionäre erlöschen. Im Fall der Verwässerung orientiert sich die Regulatorik an der klassischen Ausgabe neuer Eigentumsrechte um somit die Forderungen der übrigen Gesellschafter verhältnismäßig zu reduzieren, aber nicht zwangsläufig zu löschen.
Maßnahmenkatalog
Im Detail werden einzelne Situationen bewertet und situationsbedingte Empfehlungen ausgesprochen. Wenn mehr als eine der drei Möglichkeiten (Annullierung, Übertragung und Verwässerung) in Betracht kommen, sollte die Auswahl eine Notwendigkeit begründen und ausschließlich den Resolutionszielen der BRRD dienlich sein. Die nationale oder die EU-Gesetzgebung kann die Methodenwahl beeinflussen. Bspw. ist bei Aktien mit besonderen Stimmrechten die Annullierung der Aktien zu Gunsten der börsennotierten Gesellschaft zweckmäßiger, um die Börsennotierung nicht zu gefährden. Generell verlangt die BRRD eindringlich, dass eine Kapitalverwässerung der Annullierung nur vorzuziehen ist, wenn es tatsächlich auch zu einer ausgeprägten Kapitalverwässerung kommt und der Nettoinventarwert des Instituts im Rahmen einer Ex-ante-Bewertung positiv ausfällt. Ist der Wert des Instituts negativ oder null sollten die Anteile eingezogen oder übertragen werden. Die Verantwortlichen sind angeraten anderen Gläubigern keine weiteren Verluste aufzuerlegen.
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Sachlage bezogen auf die Ansprüche des Eigentümers
Geeignete Maßnahmen
Ungeeignete Maßnahmen
Positiver Nettoinventarwert sowohl nach der 1.
Anteilige Annullierung
1.
Vollständige Annullierung
Bewertung gemäß Artikel 36 Absatz 4 b-g 2. der BRRD als auch gemäß Artikel 36 3. Absatz 8
Anteilige Übertragung
2.
Vollständige Übertragung
Positiver Nettoinventarwert nach der Bewer- 1.
Vollständige oder anteilige
Keine (aber Umrechnungsrate muss ange-
tung gemäß Artikel 36 Absatz 4 b-g der
Annullierung
messen sein)
BRRD, aber null oder negativer Nettoinven- 2. tarwert gemäß Artikel 36 Absatz 8
Vollständige oder anteilige
3.
Kapitalverwässerung
Übertragung Kapitalverwässerung
Null oder negativer Nettoinventarwert so- 1.
Vollständige Annullierung
1.
Anteilige Annullierung
wohl nach der Bewertung gemäß Artikel 36 2. Absatz 4 b-g als auch gemäß Artikel 36
Vollständige Übertragung
2.
Anteilige Übertragung
3.
Kapitalverwässerung
Absatz 8 Quelle: EBA, NORD/LB Fixed Income Research
Zusammenspiel von BRRD, CRR und CRD
Um sicherzustellen, dass die Absorption der Verluste effizient ist und die zuständige Abwicklungseinheit ein klares Verständnis von der Ablaufsequenz hat sieht die EBA den Bedarf für eine Leitlinie bezüglich der Bestimmungen des BRRD und der Capital Requirements Regulation (CRR) bzw. der Capital Requirements Directive (CRD). In dieser geht es um die bestehende Mehrdeutigkeit von Definitionsgrundlagen, wenn bspw. die Kriterien für die Anerkennung als AT1 des CRR erfüllt sind, aber in der Perspektive anderer Reglements auf Grund der fehlenden Point of Non-Viability (PONV) eingeschränkt betrachtet werden müssen. Mit dieser Leitlinie wird festgelegt, dass diese Instrumente identisch mit AT1-Instrumenten behandelt werden sollten. Darüber hinaus klären sie die Behandlung von T2Instrumenten, die mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren schrittweise amortisiert werden. Schließlich ist die Gleichbehandlung aller T2-Instrumente derselben Klasse gefordert.
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Events Calendar Datum
Zeit
Earnings Releases
Land Unternehmen
Ticker
Periode*
Währung
(e) Pre-Tax Profit in Mio.
(e) EPS GAAP
(e) ROE in %
Homepage
27.04.2017 06:30
SE
NORDEA BANK AB
NDA
12/2017
EUR
4.547 (25)
0,856
(27)
10,59
(23)
http://www.nordea.com
27.04.2017 08:01
GB
LLOYDS BANKING
LLOY
12/2017
GBP
7.496 (11)
0,053
(13)
11,78
(8)
http://www.lloyds.com
27.04.2017 Bef-mkt
DE
DEUTSCHE BANK-RG
DBK
12/2017
EUR
2.056 (11)
0,622
(15)
2,16
(15)
http://www.db.com
27.04.2017
FI
OP CORPORATE BAN
POH1S
12/2017
EUR
(0)
(0)
(0)
http://www.pohjola.fi
27.04.2017
GB
SANTANDER UK PLC
ANL
12/2017
GBP
(0)
(0)
(0)
http://www.santander.co.uk
27.04.2017
ES
BANKINTER
BKT
12/2017
EUR
664 (14)
0,531
(17)
11,47
(13)
http://www.bankinter.com
27.04.2017
PT
BANCO BPI SA-REG
BPI
12/2017
EUR
172 (2)
0,173
(4)
9,00
(1)
http://www.bancobpi.pt
27.04.2017
ES
BBVA
BBVA
12/2017
EUR
7.037 (18)
0,635
(17)
8,15
(16)
http://www.bbva.com
27.04.2017
NO
SPAREBANK 1 SR B
SRBANK
12/2017
NOK
2.220 (9)
6,832
(9)
9,21
(9)
http://www.sparebank1.no
28.04.2017 07:30
NO
DNB ASA
DNB
12/2017
NOK
24.162 (22)
11,073
(21)
9,03
(19)
http://www.dnb.no
28.04.2017 08:00
GB
BARCLAYS PLC
BARC
12/2017
GBP
5.773 (11)
0,135
(16)
5,26
(12)
http://www.home.barclays
28.04.2017 08:00
ES
BANCO SABADELL
SAB
12/2017
EUR
1.074 (17)
0,148
(20)
5,70
(15)
http://www.bancsabadell.com
28.04.2017
NO
DNB BANK ASA
SNOG
12/2017
NOK
(0)
(0)
http://www.dnb.no
28.04.2017
GB
ROYAL BK SCOTLAN
RBS
12/2017
GBP
4.062 (6)
- 0,141
(13)
6,04
(8)
http://www.rbs.com
28.04.2017
DK
DANSKE BANK A/S
DANSKE
12/2017
DKK
23.769 (20)
19,624
(21)
11,80
(18)
http://www.danskebank.dk
28.04.2017
ES
CAIXABANK S.A
CABK
12/2017
EUR
2.130 (15)
0,274
(16)
7,09
(14)
http://www.caixabank.com
28.04.2017
ES
BANKIA SA
BKIA
12/2017
EUR
1.128 (17)
0,073
(17)
6,75
(16)
http://www.bankia.com
02.05.2017
DK
JYSKE BANK-REG
JYSK
12/2017
DKK
3.493 (6)
29,882
(5)
8,22
(5)
http://www.jyskebank.dk
02.05.2017
DK
BRFKREDIT AS
77116Z
12/2016
DKK
(0)
(0)
http://www.brf.com
02.05.2017
AU
AUST AND NZ BANK
ANZ
09/2017
AUD
9.985 (11)
2,420
(9)
12,40
(12)
http://www.anz.com
03.05.2017
DK
SYDBANK
SYDB
12/2017
DKK
1.865 (5)
20,955
(4)
12,28
(5)
http://www.sydbank.dk
03.05.2017
NO
SPAREBANK 1 SMN
MING
12/2017
NOK
1.897 (7)
7,408
(8)
9,65
(8)
http://www2.sparebank1.no
03.05.2017
FR
BNP PARIBAS
BNP
12/2017
EUR
10.965 (19)
5,699
(23)
7,74
(19)
http://www.bnpparibas.com
03.05.2017
NO
SPAREBANKEN VEST
SVEG
12/2017
NOK
1.715 (5)
5,217
(6)
10,19
(6)
http://www.spv.no
Stand: 27.04.2017 08:33 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
(0)
(0)
*(Q=Quartal; S=Halbjahr; Y=Jahr); **Bef-mkt = bevor der Aktienmarkt öffnet; (e) Bloomberg Konsenserwartung- (Zahl) Anzahl der Schätzungen
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 12 von 25
Financial View 27. April 2017
Rating Changes Datum
Im Zeitraum vom 06.04.2017 bis zum 26.04.2017
Land Unternehmen
Agentur
Art des Ratings
Rating alt
Rating neu
Trend
21.04.17
ES
Banco Pastor SAU
Moody's
Long Term Rating
Caa1
21.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
Moody's
Long Term Rating
21.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
Moody's
Foreign LT Bank Deposits
Ba1
Ba3
↓
21.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
Moody's
Local LT Bank Deposits
Ba1
Ba3
↓
21.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
Moody's
Outlook
20.04.17
AT
BAWAG
Moody's
Local LT Bank Deposits
A3
A2
↑
20.04.17
AT
BAWAG PSK
Moody's
Foreign LT Bank Deposits
A3
A2
↑
20.04.17
AT
BAWAG PSK
Moody's
Outlook
20.04.17
AT
BAWAG PSK
Moody's
Issuer Rating
20.04.17
AT
BAWAG PSK
Moody's
Long Term Rating
18.04.17
DE
Deutsche Hypothekenbank AG
Moody's
Foreign LT Bank Deposits
A3
Baa1 *-
↓
18.04.17
DE
Deutsche Hypothekenbank AG
Moody's
Local LT Bank Deposits
A3
Baa1 *-
↓
18.04.17
DE
Deutsche Hypothekenbank AG
Moody's
Long Term Rating
18.04.17
DE
Norddeutsche Landesbank
Moody's
Issuer Rating
18.04.17
DE
Norddeutsche Landesbank
Moody's
18.04.17
DE
Norddeutsche Landesbank
Moody's
18.04.17
DE
Norddeutsche Landesbank
Moody's
Long Term Rating
Baa1 *-
13.04.17
DE
Bayerische Landesbank
Moody's
Long Term Rating
Aa3
13.04.17
DE
Bayerische Landesbank
Moody's
Issuer Rating
A2
A1
↑
13.04.17
DE
Bayerische Landesbank
Moody's
Local LT Bank Deposits
A1
Aa3
↑
13.04.17
DE
Bayerische Landesbank
Moody's
Foreign LT Bank Deposits
A1
Aa3
↑
13.04.17
DE
Bayerische Landesbank
Moody's
Outlook
10.04.17
IT
Banca Carige SpA
Fitch
LT Issuer Default Rating
B-
B- *-
↓
07.04.17
ES
Banco Mare Nostrum SA
Fitch
LT Issuer Default Rating
BB
BB *+
↑
07.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
S&P
LT Local Issuer Credit
B+
B
↓
07.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
S&P
Outlook
07.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
S&P
LT Foreign Issuer Credit
B+
07.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
S&P
LT Local Issuer Credit
BB-
07.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
S&P
Outlook
07.04.17
ES
Banco Popular Espanol SA
S&P
LT Foreign Issuer Credit
Ba3
NEG
POS A3
A2
↑
A2
Baa1 *Baa1
Baa2 *-
↓
Foreign LT Bank Deposits
A3
Baa1 *-
↓
Local LT Bank Deposits
A3
Baa1 *-
↓
STABLE
NEG B
↓
NR POS
A3
Baa1
↓
Bei den oben ausgewählten Informationen zu Ratings handelt es sich um eine selektive Auswahl. Stand: 27.04.2017 – 08:33 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 13 von 25
Financial View 27. April 2017
Anhang
Konferenzen
Datum
Themen
Ort
07.-08.06.2017
NORD/LB Kapitalmarktkonferenz
Deutschland, Hannover
20.-21.06.2017
The Global Borrowers and Bond Investors Forum
Großbritannien, London
euromoneyconferences
14.09.2017
The Euromoney/ECBC Covered Bond Congress
Spanien, Barcelona
euromoneyconferences
09.11.2017
NORD/LB Covered Bond Day
Deutschland, Hannover
Dezember AFME / VDP Pfandbriefkonferenz Quelle: Anbieter, NORD/LB Fixed Income Research
Deutschland, Berlin
Charts & Grafiken I
0
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
4
2
0
04/18
20
6
03/18
40
8
02/18
60
10
01/18
EURbn
80
12
12/17
100
AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US
11/17
120
AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US
Senior Financials Fälligkeiten je Monat - Floating
10/17
140
0
09/17
Senior Unsecured Fälligkeiten vs. Emissionen - Floating
2
08/17
0
4
08/17
20
6
07/17
40
8
06/17
60
10
07/17
EURbn
80
12
06/17
100
14
05/17
AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US
05/17
120
Senior Unsecured Fälligkeiten je Monat - Fixed
EURbn
Senior Unsecured Fälligkeiten vs. Emissionen - Fixed
EURbn
Anhang
Link
AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GR IE IS IN IT LU NL NO PT SE US
Sektor: Banks, Diversified Banks, Commercial Finance, Consumer Finance, Financial Services; Währung: EUR; Collateral Type: Senior Unsecured; Amt. Outstanding/Issued: EUR >= 500 Mio.; Maturity Type: Bullet, Callable; Coupon Type: Fixed/Variabel/Floating; Country: Western Europe, US, CA, AU, NZ Stand: 27.04.2017 – 09:28 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 14 von 25
Financial View 27. April 2017
Anhang
Charts & Grafiken II
iTraxx Senior Financials: CDS-Mover Worst Performer
∆ 2W %
63
95
Mediobanca SpA
-11,0%
167
188
BNP Paribas SA
-33,4%
Credit Agricole SA
-32,1%
63
94
UniCredit SpA
-12,9%
153
175
62
91
Cooperatieve Rabobank UA
-13,7%
53
62
AXA SA
-28,4%
51
72
Deutsche Bank AG
-13,7%
112
130
Zurich Insurance Co Ltd
-23,6%
42
55
Credit Suisse Group AG
-13,9%
91
105
Spreadentwicklung: letzte 10 Benchmark Neuemissionen mit Fix-Kupon
iTraxx Senior Financials aktuell: 75 BP
ASW at issue
ASW as of 27 Apr
SHBASS 0 1/4 02/28/22 20.02.2017
0
KBCBB 0 3/4 03/01/22 22.02.2017
20
NAB 0.35 09/07/22 28.02.2017
40
MINGNO 0 1/2 03/09/22 02.03.2017
60
INTNED 0 3/4 03/09/22 01.03.2017
80
NYKRE 0 3/8 06/16/20 09.03.2017
bp
100
NWIDE 0 5/8 04/19/23 10.04.2017
120
OPBANK 0 3/8 10/11/22 04.04.2017
140
CBAAU 0 1/2 07/11/22 03.04.2017
160
FCABNK 1 11/15/21 07.04.2017
180
SANTAN 1 3/8 02/09/22 26.01.2017
-33,6%
27.04.2016 13.04.2016
SCBNOR 0 3/8 02/17/20 06.02.2017
Societe Generale SA
27.04.2016 13.04.2016
SEB 0.3 02/17/22 10.02.2017
∆ 2W %
ICCREA 1 1/2 02/21/20 14.02.2017
Best Performer
iTraxx at issue
Name
Announce date
NWIDE 0 5/8 04/19/23
10.04.2017
44
43
91
FCABNK 1 11/15/21
07.04.2017
98
87
89
CBAAU 0 1/2 07/11/22
03.04.2017
32
27
92
OPBANK 0 3/8 10/11/22
04.04.2017
25
23
92
NYKRE 0 3/8 06/16/20
09.03.2017
39
40
87
INTNED 0 3/4 03/09/22
01.03.2017
70
50
89
MINGNO 0 1/2 03/09/22
02.03.2017
39
49
87
NAB 0.35 09/07/22
28.02.2017
23
26
92
KBCBB 0 3/4 03/01/22
22.02.2017
61
55
94
SHBASS 0 1/4 02/28/22
20.02.2017
19
19
93
ICCREA 1 1/2 02/21/20
14.02.2017
155
133
92
SEB 0.3 02/17/22
10.02.2017
20
14
94
SCBNOR 0 3/8 02/17/20
06.02.2017
44
29
SANTAN 1 3/8 02/09/22
26.01.2017
116
91
NIBCAP 1 1/2 01/31/22
24.01.2017
136
115
ASW at issue
ASW today
CDS 5Y at issue
CDS 5Y today
iTraxx Sen. Fin. at issue
90 99
81
85 85
Stand: 27.04.2017 – 09:50 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 15 von 25
Financial View 27. April 2017
Anhang
Charts & Grafiken III
Ratingverteilung iBoxx € Financials
iBoxx € Financials: Top 10 Länderübersicht
(volumengewichtet) AA+/Aa1 AAA/Aaa BB/Ba2 0,0% 0,1% 0,3%
BB+/Ba1 1,8%
BBB-/Baa3 13,6%
AA/Aa2 0,7%
Country
Vol. (€ bn)
No. of Bonds
Mean Vol. (€bn)
FR
129,28
145
0,9
US
100,50
92
1,1
NL
95,94
100
1,0
GB
64,50
67
1,0
DE
54,09
64
0,8
SE
37,49
41
0,9
IT
31,70
31
1,0
AA-/Aa3 7,7% A+/A1 8,6%
BBB/Baa2 13,3% A/A2 25,1%
ES
30,97
30
1,0
AU
22,10
28
0,8
CH
19,30
12
1,6
BBB+/Baa1 19,5% A-/A3 9,4%
Länderverteilung im iBoxx € Financials
iBoxx € Financials: Volumen gewichtete Modified Duration nach Land 7
SE 5,7%
BE AE AU 0,1% 3,3% 0,9%
AT 0,5% VG US TR 15,2% 0,1% 0,0%
BR 0,0%
CA 0,4% CH 2,9%
6
DE 8,2%
NZ 0,4%
DK 1,1%
5
NO 2,0%
ES 4,7% FI 1,1%
4
NL 14,5%
2
LU 0,9%
FR 19,5%
KY 0,1%
1
JP 0,8%
JE IT IE HK 0,7% 4,8% 2,0% 0,1%
GG 0,3%
0
GB 9,7%
AE AT AU BE CA CH DE DK ES FI FR GB GG HK IE IT JE JP KR KY LU NL NO NZ SE US VG
KR 0,1%
3
Performance iBoxx € (Total Return)
Performance iBoxx € Financials (Total Return)
Financials Senior
Overall
Financials Subordinated
1-3Y
2017 ytd 2016
Banks Senior
2015 3-5Y Banks Subordinated
2014 2013 2012
5-7Y Covered
-2
-1
% YTD
0
1
% 1M
2
% 6M
3
4
5
6
% 1Y
Stand: 27.04.2017 – 09:50 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
7
7-10Y
-10%
0%
10%
20%
30%
Stand: 27.04.2017 – 09:50 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 16 von 25
Financial View 27. April 2017
Anhang
Charts & Grafiken IV
Germany & Austria & BeNeLux
France & Great Britain & Switzerland
140
160
120
140
100
120
ASW in bp
180
ASW in bp
160
80 60
100 80
40
60
20
40
0
20
-20
0 0
1
2
3
DE
4
5
6
AT
7
8
BE
9
10 11 12 years to maturity
NL
1
2
3
LU
Nordics
4
5
6
FR
7
8
9
GB
10 11 12 years to maturity CH
Periphery
140
160
120
140
100
120 100
80 ASW in bp
ASW in bp
0
60 40
80 60 40
20
20
0
0
-20 0
1
2
3
4
DK
5
6
FI
7
8
9
SE
-20
10 11 12 years to maturity
0
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
years to maturity
NO
Asia Pacific
IT
IE
ES
Overseas
120
160
100
140 120
ASW in bp
80
ASW in bp
1
60 40
100 80 60
20
40
0
20 0
-20 0
1 AU
2
3
4 NZ
5
6 JP
7
8 HK
9
10 11 12 years to maturity
0
KR
1
2
3
4 CA
5
6
7
8
9
10 11 12 years to maturity
US
iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, KY, TR, VG; Stand: 27.04.2017 – 09:50 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 17 von 25
Financial View 27. April 2017
Anhang
Charts & Grafiken V
iBoxx € Financials: Spreadveränderung nach Land AT
AU
BE
CH
DE
DK
ES
FI
FR
GB
GG
IT
JE
NL
NO
NZ
SE
TR
VG
US
20
10 0
in bp
-10 -20 -30 -40 -50 -60
Δ Week
Δ Month
Δ 3 Months
iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, JP, HK, KR, KY, TR, VG; Stand: 27.04.2017 – 09:28 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income
iBoxx € Financials: Ausgewählte Bank-Anleihen
iBoxx € Financials: Ausgewählte Senior-Anleihen
450
320
400 270
350 220 ASW in bp
ASW in bp
300 250 200 150
170
120
100 70
50
SUB Banks
T1 Banks
LT2 Banks
SEN Banks
Stand: 27.04.2017 – 09:28 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income
SEN Insurance
03 2017
02 2017
01 2017
12 2016
11 2016
10 2016
09 2016
08 2016
07 2016
06 2016
05 2016
04 2016
03 2016
02 2016
01 2016
12 2015
11 2015
10 2015
09 2015
08 2015
07 2015
03 2017
02 2017
01 2017
12 2016
11 2016
10 2016
09 2016
08 2016
07 2016
06 2016
05 2016
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SEN Banks
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SEN Financial Services
Stand: 27.04.2017 – 09:28 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income
iBoxx € Senior Financials 140
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SEN Banks
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Bail-in
Stand: 27.04.2017 – 09:28 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income
NORD/LB Fixed Income Research
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Anhang
Ausgaben im Überblick
Ausgabe
Themen
07/2017 06. April 2017
Der Markt im Überblick Primärmarkt S&P passt das Bond Rating deutscher Seniors an das Bail-in Regime an BaFin und Bundesbank konzipieren Stresstest für kleine Institute EU-Kommission plant zwischengeschaltete Holding für ausländische Banken
06/2017 23. März 2017
Attraktivität von Senior Unsecured Bonds Der Markt im Überblick Primärmarkt Basler Komitee: veröffentlicht aktuelle Studie zu den CCyB BMN und Bankia vor Fusion RBI und RZB haben Fusion vollzogen Zukünftig AT1 Emissionen auch aus Polen? Aktuelle Liste der OSIIs Turnusmäßiger iTraxx Roll-Over am 20. März Erste Abwicklungsanstalt baut Geschäft schneller ab als erwartet Banca Popolare di Vicenza und Veneto Banca bitten um Staatshilfe EZB veröffentlicht „NPL-Leitfaden“ Deutsche Bank will mit Kapitalerhöhung EUR 8 Mrd. einsammeln
05/2017 09. März 2017
EZB äußert sich zum EU-Kommissionsvorschlag Abwicklungsszenarien Der Markt im Überblick Primärmarkt EBA aktualisiert den Zeitplan für den EU-Stresstest in 2018 EZB startet Umfrage zum Zinsrisiko Carige plant Kapitalerhöhung und „eigene Bad Bank“ EZB Projekt TRIM Keine Einigung über Basel III in Sicht UBS passt Konzernstruktur weiter an die Regulatorik an Deutsche Bank plant Kapitalerhöhung und passt ihre Strategie an
04/2017 23. Februar 2017
SRB veröffentlicht MREL-Ansatz MREL in Schweden Basel III Monitoring Exercise Erste Group Bank Der Markt im Überblick Primärmarkt EZB legt Konsultation für erweiterte Berichtspflichten vor Italien greift erneut Banken unter die Arme EZB sagt NPLs den Kampf an kommt eine europäische Bad Bank? Ende der Volcker Rule in Sicht – weniger Stress mit dem Stress Caixabank kann Anteil an BPI auf 84,5% ausbauen Neuordnung der Finanzaufsicht in Europa
Reform der freiwilligen Einlagensicherung Europäische G-SIBs, Teil II
NORD/LB-Research-Portal PROFI
Bloomberg-Kürzel: NRDR
NORD/LB Fixed Income Research
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Financial View 27. April 2017
Anhang
Ansprechpartner in der NORD/LB
Fixed Income Research Michael Schulz
Head
+49 511 361-5309
[email protected]
Kai Ebeling
Covered Bonds
+49 511 361-9713
[email protected]
Mario Gruppe
Public Issuers
+49 511 361-9787
[email protected]
Michaela Hessmert
Banks
+49 511 361-6915
[email protected]
Melanie Kiene
Banks
+49 511 361-4108
[email protected]
Jörg Kuypers
Corporates / Retail Products
+49 511 361-9552
[email protected]
Matthias Melms
Covered Bonds
+49 511 361-5427
[email protected]
Sascha Remus
Corporates / Retail Products
+49 511 361-2722
[email protected]
Norman Rudschuck
Public Issuers
+49 511 361-6627
[email protected]
Thomas Scholz
Corporates / Retail Products
+49 511 361-4710
[email protected]
Martin Strohmeier
Corporates / Retail Products
+49 511 361-4712
[email protected]
Kai Witt
Corporates / Retail Products
+49 511 361-4639
[email protected]
Head
+49 511 361-5587
[email protected]
Markets Sales Carsten Demmler
Institutional Sales (+49 511 9818-9440) Thorsten Bock
[email protected]
Michael Reinsch
[email protected]
Uwe Kollster
[email protected]
Gabriele Schneider
[email protected]
Rainer Nabel
[email protected]
Dirk Scholden
[email protected]
Daniel Novotny-Farkas
[email protected]
Uwe Tacke
[email protected]
Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400) Christian Schneider (Head)
[email protected]
Martin Koch
[email protected]
Thorsten Aberle
[email protected]
Stefan Krilcic
[email protected]
Oliver Bickel
[email protected]
Bernd Lehmann
[email protected]
Tobias Bohr
[email protected]
Jörn Meißner
[email protected]
Kai-Ulrich Dörries
[email protected]
Lutz Schimanski
[email protected]
Jan Dröge
[email protected]
Ralf Schirrling
[email protected]
Sascha Goetz
[email protected]
Brian Zander
[email protected]
[email protected]
Muhammad Peter Shepherd
[email protected]
Sales Asien (+65 64 203136) Jefferson Ko
Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515) René Rindert (Head)
[email protected]
Patricia Lamas
[email protected]
Morgan Kermel
[email protected]
Laurence Payet
[email protected]
Schiffe / Flugzeuge
+49 511 9818-8150
Firmenkunden
+49 511 9818-4003
Immobilien / Strukturierte Finanzierung
+49 511 9818-8150
FX/MM
+49 511 9818-4006
Corporate Sales
Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600) Thomas Cohrs (Head)
[email protected]
Alexander Malitsky
[email protected]
Maron Grimme
[email protected]
Julien Marchand
[email protected]
Axel Hinzmann
[email protected]
Wlada Pesotska
[email protected]
Thomas Höfermann
[email protected]
Andreas Raimchen
[email protected]
Tobias Jesswein
[email protected]
Udo A. Schacht
[email protected]
Markus Klingbeil
[email protected]
Marco da Silva
[email protected]
Financial Markets Trading Corporates
+49 511 9818-9690
Collat. Mgmt / Repos
+49 511 9818-9200
Covereds / SSAs
+49 511 9818-8040
Cust. Exec. & Trading
+49 511 9818-9480
Financials
+49 511 9818-9490
Frequent Issuers
+49 511 9818-9640
Governments
+49 511 9818-9660
Structured Products
+49 511 9818-9670
Länder & Regionen
+49 511 9818-9550
NORD/LB Fixed Income Research
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Financial View 27. April 2017
Disclaimer Diese Anlageempfehlung/Anlagestrategieempfehlung (nachfolgend als „Anlageempfehlung“ bezeichnet) ist von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) erstellt worden. Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäische Zentralbank („EZB“), Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht („BaFin“), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt am Main. Sofern Ihnen diese Anlageempfehlung durch Ihre Sparkasse überreicht worden ist, unterliegt auch diese Sparkasse der Aufsicht der BaFin und ggf. auch der EZB. Eine Überprüfung oder Billigung dieser Präsentation oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich nicht erfolgt. Diese Anlageempfehlung richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland (nachfolgend als „relevante Personen“ oder „Empfänger“ bezeichnet). Die Inhalte dieser Anlageempfehlung werden den Empfängern auf streng vertraulicher Basis gewährt und die Empfänger erklären mit der Entgegennahme dieser Anlageempfehlung ihr Einverständnis, diese nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der NORD/LB an Dritte weiterzugeben, zu kopieren und/oder zu reproduzieren. Die in dieser Anlageempfehlung untersuchten Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Anlageempfehlung vertrauen. Insbesondere darf weder diese Anlageempfehlung noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbundene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden. Diese Anlageempfehlung wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchischer, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking, für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind. Diese Anlageempfehlung und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese Anlageempfehlung einen Anreiz für Investitionstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger anerkannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine individuelle Empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von der NORD/LB für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, kann die NORD/LB keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Anlageempfehlung geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile der Analysten der NORD/LB dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen, die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Anlageempfehlung vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen. Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Anlageempfehlung in Bezug genommenen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwicklung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen. Diese Anlageempfehlung stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein Investment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser Anlageempfehlung stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Anlageempfehlung dar. Auf die in dieser Anlageempfehlung Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrategien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet. Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Anlageempfehlung im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufs- oder anderweitigen Prospekt. Dementsprechend stellen die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Eine vollständige Beschreibung der Einzelheiten von Finanzinstrumenten oder Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Anlageempfehlung stehen könnten, ist der jeweiligen (Finanzierungs-) Dokumentation zu entnehmen. Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten um prospektpflichtige eigene Emissionen der NORD/LB handelt, sind allein verbindlich die für das konkrete Finanzinstrument geltenden Anleihebedingungen sowie der jeweilig veröffentlichte Prospekt und das jeweilige Registrierungsformular der NORD/LB, die insgesamt unter www.nordlb.de heruntergeladen werden können und die bei der NORD/LB, Georgsplatz 1, 30159 Hannover kostenlos erhältlich sind. Eine eventuelle Anlageentscheidung sollte in jedem Fall nur auf Grundlage dieser (Finanzierungs-) Dokumentation getroffen werden. Diese Anlageempfehlung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand dieser Anlageempfehlung sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren. Jedes in dieser Anlageempfehlung in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-, Index-, Währungs- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen. Die NORD/LB und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten oder deren Basiswerte für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausgestaltungsmerkmale wie die der in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumente haben sowie Absicherungsgeschäfte zur Absicherung von Positionen vornehmen. Diese Maßnahmen können den Preis der in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumente beeinflussen.
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Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten um Derivate handelt, können diese je nach Ausgestaltung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses einen aus Kundensicht anfänglichen negativen Marktwert beinhalten. Die NORD/LB behält sich weiterhin vor, ihr wirtschaftliches Risiko aus einem mit ihr abgeschlossenen Derivat mittels eines spiegelbildlichen Gegengeschäfts an Dritte in den Markt abzugeben. Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie in der Broschüre „Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft“. die unter www.nordlb.de abrufbar ist. Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer entsprechenden Anlageempfehlung und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Anlageempfehlung. Zukünftige Versionen dieser Anlageempfehlung ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Anlageempfehlung zu aktualisieren und/oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Mit der Verwendung dieser Anlageempfehlung erkennt der Empfänger die obigen Bedingungen an. Die NORD/LB gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Informationen erhält der Empfänger unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NORD/LB oder unter www.dsgv.de/sicherungssystem. Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Umgang mit Interessenkonflikten Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche), funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LB-Research) abgeschottet. Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich Die NORD/LB unterliegt einer teilweisen Regulierung durch die „Financial Conduct Authority“ (FCA) und die „Prudential Regulation Authority“ (PRA). Details über den Umfang der Regulierung durch die FCA und die PRA sind bei der NORD/LB auf Anfrage erhältlich. Diese Anlageempfehlung ist “financial promotion“. Empfänger im Vereinigten Königreich sollten wegen möglicher Fragen die Londoner Niederlassung der NORD/LB, Abteilung Investment Banking, Telefon: 0044 / 2079725400, kontaktieren. Ein Investment in Finanzinstrumente, auf die in dieser Anlageempfehlung Bezug genommen wurde, kann den Investor einem signifikanten Risiko aussetzen, das gesamte investierte Kapital zu verlieren. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Frankreich Die NORD/LB ist teilweise reguliert durch die „Autorité des Marchés Financiers“. Details über den Umfang unserer Regulierung durch die zuständigen Behörden sind von uns auf Anfrage erhältlich. Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.v. Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/73/EG, Art. L.544-1 und R.621-30-1 des Französischen Geld- und Finanzgesetzes dar und ist als Empfehlung gemäß der Richtlinie 2003/6/EG und 2003/125/EG zu qualifizieren. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Österreich Keine der in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen stellt eine Aufforderung oder ein Angebot der NORD/LB oder mit ihr verbundener Unternehmen dar, Wertpapiere, Terminprodukte oder andere Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen oder an irgendeiner Anlagestrategie zu partizipieren. Nur der veröffentlichte Prospekt gemäß dem Österreichischen Kapitalmarktgesetz kann die Grundlage für die Investmententscheidung des Empfängers darstellen. Aus Regulierungsgründen können Finanzprodukte, die in dieser Anlageempfehlung erwähnt werden, möglicherweise nicht in Österreich angeboten werden und deswegen nicht für Investoren in Österreich verfügbar sein. Deswegen kann die NORD/LB ggf. gehindert sein, diese Produkte zu verkaufen bzw. auszugeben oder Anfragen zu akzeptieren, diese Produkte zu verkaufen oder auszugeben, soweit sie für Investoren mit Sitz in Österreich oder für Mittelsmänner, die im Auftrag solcher Investoren handeln, bestimmt sind. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Belgien Die Bewertung individueller Finanzinstrumente auf der Grundlage der in der Vergangenheit liegenden Erträge ist nicht notwendigerweise ein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Empfänger sollten beachten, dass die verlautbarten Zahlen sich auf vergangene Jahre beziehen. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Zypern Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.d. Abschnitts über Begriffsbestimmungen der Zypriotischen Richtlinie D1444-2007-01 (Nr. 426/07) dar. Darüber hinaus wird diese Anlageempfehlung nur für Informations- und Werbezwecke zur Verfügung gestellt und stellt keine individuelle Aufforderung oder Angebot zum Verkauf, Kauf oder Zeichnung eines Investmentprodukts dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Dänemark Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt i.S.d. Dänischen Wertpapierrechts dar und dementsprechend besteht keine Verpflichtung, noch ist es unternommen worden, sie bei der Dänischen Finanzaufsichtsbehörde einzureichen oder von ihr genehmigen zu lassen, da diese Anlageempfehlung (i) nicht im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt i.S.d. Dänischen Wertpapierhandelsgesetzes oder darauf erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist oder (ii) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt unter Berufung auf einen oder mehrere Ausnahmetatbestände von dem Erfordernis der Erstellung und der Herausgabe eines Prospekts nach dem Dänischen Wertpapierhandelsgesetz oder darauf erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen beschreiben die Sicht des Autors zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und dürfen vom Empfänger nicht verwendet werden, bevor nicht feststeht, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Verwendung zutreffend und aktuell sind. Erträge in der Vergangenheit, Simulationen oder Vorhersagen sind daher kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Investmentfonds haben keine garantierten Erträge und Renditen in der Vergangenheit garantieren keine Erträge in der Zukunft.
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Zusätzliche Informationen für Empfänger in Irland Diese Anlageempfehlung wurde nicht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/71/EG (in der gültigen Fassung) betreffend Prospekte (die „Prospektrichtlinie“) oder aufgrund der Prospektrichtlinie ergriffenen Maßnahmen oder dem Recht irgendeines Mitgliedsstaates oder EWR-Vertragsstaates, der die Prospektrichtlinie oder solche Maßnahme umsetzt, erstellt und enthält deswegen nicht alle diejenigen Informationen, die ein Dokument enthalten muss, das entsprechend der Prospektrichtlinie oder den genannten Bestimmungen erstellt wird. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Luxemburg Unter keinen Umständen stellt diese Anlageempfehlung ein individuelles Angebot zum Kauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Abnahme von Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen in Luxemburg dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in den Niederlanden Der Wert Ihres Investments kann schwanken. Erzielte Gewinne in der Vergangenheit bieten keinerlei Garantie für die Zukunft. (De waarde van uw belegging kan fluctueren. In het verleden behaalde resultaten bieden geen garantie voor de toekomst). Zusätzliche Informationen für Empfänger in Polen Diese Anlageempfehlung stellt keine Empfehlung i.S.d. Regelung des Polnischen Finanzministers betreffend Informationen zu Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder deren Aussteller vom 19.10.2005 dar. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Portugal Diese Anlageempfehlung ist nur für institutionelle Kunden gedacht und darf nicht (i) genutzt werden von, (ii) in irgendeiner Form kopiert werden für oder (iii) verbreitet werden an irgendeine andere Art von Investor, insbesondere keinen Privatkunden. Diese Anlageempfehlung stellt weder ein Angebot noch den Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von in der Anlageempfehlung behandelten Wertpapiere dar, noch kann sie als eine Anfrage verstanden werden, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, sofern diese Vorgehensweise für ungesetzlich gehalten werden könnte. Diese Anlageempfehlung basiert auf Informationen aus Quellen, von denen wir glauben, dass sie verlässlich sind. Trotzdem können Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantiert werden. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle hierin enthaltenen Ansichten bloßer Ausdruck unserer Recherche und Analyse, die ohne weitere Benachrichtigung Veränderungen unterliegen können. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Schweden Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt, kein öffentliches Angebot, kein sonstiges Angebot und keine Aufforderung (und auch keinen Teil davon) zum Erwerb, Verkauf, Zeichnung oder anderen Handel mit Aktien, Bezugsrechten oder anderen Wertpapieren dar. Sie und auch nur Teile davon dürfen nicht zur Grundlage von Verträgen oder Verpflichtungen jeglicher Art gemacht oder hierfür als verlässlich angesehen werden. Diese Anlageempfehlung wurde von keiner Regulierungsbehörde genehmigt. Jedes prospektpflichtige Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich Anlageempfehlung der EG-Prospektrichtlinie und diese Anlageempfehlung ist nicht an Personen oder Investoren in einer Jurisdiktion gerichtet, in der eine solche Anlageempfehlung vollständig oder teilweise rechtlichen Beschränkungen unterliegt oder wo eine solche Anlageempfehlung einen zusätzlichen Prospekt, Registrierungen oder andere Maßnahmen erfordern sollte. Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz Diese Anlageempfehlung wurde nicht von der Bundesbankenkommission (übergegangen in die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 01.01.2009) genehmigt. Die NORD/LB hält sich an die Vorgaben der Richtlinien der Schweizer Bankiervereinigung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse (in der jeweils gültigen Fassung). Diese Anlageempfehlung stellt keinen Ausgabeprospekt gemäß Art. 652a oder Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar. Diese Anlageempfehlung wird allein zu Informationszwecken über die in dieser Anlageempfehlung erwähnten Produkte veröffentlicht. Die Produkte sind nicht als Bestandteile einer kollektiven Kapitalanlage gemäß dem Bundesgesetz über Kollektive Kapitalanlagen (CISA) zu qualifizieren und unterliegen daher nicht der Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Kanada Diese Anlageempfehlung wurde allein für Informationszwecke im Zusammenhang mit den hierin enthaltenen Produkten erstellt und ist unter keinen Umständen als ein öffentliches Angebot oder als ein sonstiges (direktes oder indirektes) Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in einer Provinz oder einem Territorium Kanadas zu verstehen. Keine Finanzmarktaufsicht oder eine ähnliche Regulierungsbehörde in Kanada hat diese Wertpapiere dem Grunde nach bewertet oder diese Anlageempfehlung überprüft und jede entgegenstehende Erklärung stellt ein Vergehen dar. Mögliche Verkaufsbeschränkungen sind ggf. in dem Prospekt oder anderer Dokumentation des betreffenden Produktes enthalten. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland Es ist empfehlenswert, alle Geschäfts- und Vertragsbedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen genau zu prüfen. Falls notwendig, sollten sich Empfänger dieser Anlageempfehlung mit einem Fachmann beraten. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Finnland Die in dieser Anlageempfehlung beschriebenen Finanzprodukte dürfen, direkt oder indirekt, Einwohnern der Republik Finnland oder in der Republik Finnland nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den anwendbaren Finnischen Gesetzen und Regelungen. Speziell im Falle von Aktien dürfen diese nicht, direkt oder indirekt, der Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden – wie im Finnischen Wertpapiermarktgesetz (746/2012, in der gültigen Fassung) definiert. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Zusätzliche Informationen für Empfänger in Tschechischen Republik Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen werden nur auf einer unverbindlichen Basis angeboten und der Autor übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts.
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Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäftsund Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflikte bei der Erstellung von Anlageempfehlungen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflichtet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstellung einer Anlageempfehlung, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informationen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Anlageempfehlung von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Anlageempfehlung kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Anlageempfehlung bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist.
Redaktionsschluss 27. April 2017 12:07h
Offenlegung möglicher Interessenkonflikte bei der NORD/LB nach § 34 B WpHG und Artikel 5 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 ("Marktmissbrauchsverordnung“) Keine vorhanden.
Zusätzliche Angaben Quellen und Kursangaben Für die Erstellung der Anlageempfehlungen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unternehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern.
Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus Für die Erstellung der Anlageempfehlungen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wertpapieranalyse, quantitative / statistische Methoden und Modelle sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorhersehbar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Der Empfehlungshorizont liegt bei 6 bis 12 Monaten. Die vorstehende Studie wird zweiwöchentlich erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Nähere Informationen zu unseren Bewertungsgrundlagen erhalten Sie unter www.nordlb-pib.de/Bewertungsverfahren.
Empfehlungssystematik
Anteile Empfehlungsstufen (12 Monate)
Positiv:
Positiv:
44%
Neutral:
55%
Negativ:
1%
Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihetypen oder eine Anleihe des Emittenten. Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Marktsegment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich.
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Empfehlungshistorie (12 Monate) Eine Übersicht über unsere gesamten Rentenempfehlungen der vergangenen 12 Monate erhalten Sie unter www.nordlbpib.de/empfehlungsuebersicht_renten. Das Passwort lautet "renten/Liste3".
Emittent / Anleihe Niederlande Niederlande Niederlande Niederlande Belgien Belgien Spanien Spanien Spanien Spanien Irland Irland
Datum
Empfehlung
Gattung
Anlass
06.04.2017 30.11.2016 23.11.2016 15.06.2016 06.04.2017 30.11.2016 06.04.2017 20.12.2016 30.11.2016 07.07.2016 06.04.2017 30.11.2016
positiv neutral negativ negativ positiv neutral positiv positiv positiv positiv positiv neutral
Financials Government Government Government Financials Government Financials Government Government Government Financials Government
RV Fundamental RV RV RV Fundamental RV Fundamental Fundamental Fundamental RV Fundamental
NORD/LB Fixed Income Research 1. Weitergabe am: 27.04.2017 10:48
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