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Netzwerk Soziale Verantwortung Erdbergstraße 10/37 1030 Wien [email protected] Draft: Nationaler Aktionsplan CSR (NAP CSR), 2013-05-29 D...
Author: Norbert Ziegler
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Netzwerk Soziale Verantwortung Erdbergstraße 10/37 1030 Wien [email protected]

Draft: Nationaler Aktionsplan CSR (NAP CSR), 2013-05-29 Diskussionsvorschlag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend Stellungnahme Netzwerk Soziale Verantwortung, NeSoVe 2013-07-02

Einleitung Am 29. Mai dieses Jahres erging an unser Netzwerk eine Einladung (per Mail) zu einem „Multistakeholder-Workshop“ am 17.6.2013 betreffend die Ausgestaltung des CSR-Aktionsplanes. Dieses Schreiben wurde von Dr. Wolfram Tertschnig (BMLFUW) gemeinsam mit Dr. Manfred Schekulin (BMWFJ) unterzeichnet. Offensichtlich geschah dies unter Ausschaltung des BMASK, welches eigentlich als gleichberechtigter Partner bei der Entwicklung des NAP CSR vorgesehen war. Dies hat zu erheblichen Irritationen und Protestbriefen mehrerer Organisationen (NeSoVe, GPA, AK) geführt, in denen das Befremden über diese eigenartige und unsolidarische Vorgangsweise zum Ausdruck gebracht wurde. Diese fragwürdige und unerfreuliche Vorgangsweise ist allerdings nur der Höhe- und Endpunkt einer Entwicklung, die wir seit geraumer Zeit sehr kritisch beurteilen. In dem rein auf wirtschaftliche Interessen fokussierten Prozess wurden Interessen der Zivilgesellschaft und der ArbeitnehmerInnenOrganisationen marginalisiert. Ein sinnvoller Dialog über gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen kann so unter keinen Umständen geführt werden. Dr. Tertschnig und Dr. Schekulin haben mit ihrer Vorgangsweise gezeigt, dass sie nicht in der Lage sind, den NAP CSR in ausgewogener Weise unter Berücksichtigung der Positionen ALLER Stakeholder zu entwickeln. Während das Arbeitsprogramm zur Umsetzung der ÖSTRAT (die Grundlage für die Ausarbeitung des NAP CSR) ausdrücklich die Einbindung von NeSoVe vorsieht, sind die von unserer Seite entwickelten Positionen weitestgehend ignoriert worden. Dies betrifft bereits den Themenkatalog, welcher im Rahmen des Prozesses diskutiert wurde: vergeblich hatte sich NeSoVe darum bemüht, die Agenda mitgestalten zu dürfen. Die im Zeitraum April bis September 2012 durchgeführten 3 Workshops haben daher – abgesehen vom ersten betreffend internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten die von NeSoVe für wichtig erachteten Themen erst gar nicht enthalten. Darüber hinaus waren die vorgelegten Hintergrundpapiere inadäquat. Die von NeSoVe zu diesen verfassten kritischen 1

Kommentare fanden ebenso wenig Berücksichtigung wie die der ministeriellen Steuerungsgruppe am 11. Januar dieses Jahres präsentierten Vorschläge (siehe Positionspapier NeSoVe: www.netzwerksozialeverantwortung.at/pages/publikationen/nap-csr.php) Es ist geradezu eine Provokation, wenn in der eingangs erwähnten Einladung davon die Rede ist, dass der beiliegende Diskussionsvorschlag u.a. den von NeSoVe initiierten "Anderen Dialog" wiederspiegelt. Dieses Papier ist vielmehr völlig indiskutabel.

Grundsätzliche Kritik vorgelegten Draft

am

vom

Wirtschafts-

und

Lebensministerium

Der Entwurf ist als mehr als einseitiges Positionspapier zu deuten, das sich um finanzielle Vorteile, Förderungen und Steuererleichterungen für Unternehmen bemüht und die Interessen der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und Zivilgesellschaft außen vor lässt, indem: -

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ein einseitiger CSR-Begriff zugrunde gelegt wird, der auf dem neoliberale Paradigma der freien Märkte sowie der Selbststeuerung der Industrie beruht und systematisch Steuerung und Kontrolle wirtschaftlicher Prozesse durch demokratisch legitimierte Organe in den Hintergrund drängt; kritische Analysen von CSR-Aktivitäten und eine Darstellung der unterschiedlichen Positionen zu dem Thema sowie darauf aufbauende Schlussfolgerungen bzw. Strategien fehlen; als Grundlage der CSR-Politik unhinterfragt Leitsätze auf niedrigstem Niveau (Global Compact, ISO 26000, GRI, etc.) definiert werden; durch vage Begrifflichkeiten wie "Innovation" und "Mainstreaming" auch übliches marktwirtschaftliches Handeln unter CSR-Politik subsumiert werden kann; hierfür dann aber weitreichende Förderungen und Anreize (Steuererleichterungen, finanzielle Zusatzleistungen, etc.) geschaffen werden sollen.

Inhaltliche Themenfelder oder Schwerpunkte werden weitgehend nicht definiert bzw. ist auch kein Prozess vorgesehen, der solche bei der Umsetzung des NAP-CSR identifizieren wird. Damit wird die Chance verpasst, im Bereich CSR Akzente dort zu setzen, wo es massiven Handlungsbedarf gibt. Aus Sicht des Netzwerks unabdingbar wäre demgegenüber: -

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die Verknüpfung von regulativen und freiwilligen Maßnahmen der Unternehmensverantwortung durch die Entwicklung themenspezifischer Anforderungen (ArbeitnehmerInnenbelange, KonsumentInnenschutz, Korruptionsbekämpfung, Schutz von Menschenrechten, GenderMainstreaming, Inklusion von Menschen mit Behinderungen etc.); die Überprüfung des legislativen Status quo, um darauf aufbauend gesetzliche Verbesserungen wie auch Indikatoren und Benchmarks auf hohem Niveau – auch sektor- und produktspezifisch - im freiwilligen Bereich zu definieren; die kritische Überprüfung der CSR-Richtlinien auf ihre Substanz und damit auf ihr Potential, bei österreichische Unternehmen substanzielle Verbesserungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu bewirken, die über "Business as usual" hinausgehen; die Erarbeitung von anspruchsvollen Alternativen bzw. von Strategien, solche zu erarbeiten.

Darüber hinaus soll die konkrete Anwendung wie auch die weitere Entwicklung von Maßnahmen im Bereich CSR einem nicht näher definierten „Multistakeholder-Roundtable“ überlassen werden, dessen Kompetenzen, AkteurInnen und Betätigungsfelder völlig im Dunkeln liegen. Die Frage der (verbindlichen) Ausgestaltung der Unternehmensverantwortung im Rahmen eines staatlichen 2

Aktionsplans kann nicht unter Ausschaltung der demokratisch legitimierten Institutionen (Parlament) und Gepflogenheiten erfolgen, wenn auch Interessenvertretungen eine wichtige Rolle dabei zu spielen haben.

Präambel Bereits die Präambel weist in die falsche Richtung: "Der NAP CSR orientiert sich an internationalen Entwicklungen und an Entwicklungen auf europäischer Ebene" (S. 4). Ausgangspunkt hätte nicht die – mehr oder weniger – unkritische Übernahme dieser Entwicklungen sein dürfen, sondern deren kritische Analyse1. Diese ergibt, dass CSR zum einen der Förderung von Deregulierung dient, aber auch vor allem einen eigenen Geschäftszweig mit Erfolg etabliert hat, der mit vorgegebener Nachhaltigkeit handelt und entsprechende Strategien entwickelt, um sogar der Implementierung von gesellschaftlich verantwortlichen Maßnahmen entgegenzuwirken. Aus diesem Grund sind Aussagen wie "Die Entwicklung von betrieblichen CSR-Strategien und Maßnahmen ist dabei eine primär unternehmerische Gestaltungsaufgabe" (S. 4) abzulehnen. Gesellschaftlich Verantwortung – ob auf regulativer oder freiwilliger Basis - ist primär eine gesellschaftliche und damit politische Gestaltungsaufgabe! Die angeführten Leitlinien sehen wir NICHT als Grundlage einer sinnvollen CSR-Politik in Österreich, da ihnen kein hohes Schutzniveau zugrunde liegt (es wird vielfach nicht einmal als Grundlage für Länder des Südens und mangelnder Rechtsstaatlichkeit tauglich sein).2 Dabei geht es nicht nur um das Anspruchsniveau, sondern um die vielfältigen Gestaltungs- und Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien, die sich somit als zahnlose Marketinginstrumente erweisen. GRI-Richtlinien sind kein sinnvoller Bezugspunkt für Berichterstattungspflichten, da sie nicht für die Bewertung der Performance eines Unternehmens taugen, denn die Indikatoren sind für Benchmarking und Vergleiche zwischen Unternehmen nicht geeignet. Schließlich ist die Aufgabe von den staatlichen Akteuren nicht nur die „Gestalterrolle zu übernehmen“3 und selbst als „Vorbild“4 zu fungieren, sondern auch die anspruchsvolle Umsetzung von CSR-Maßnahmen zu überwachen und somit dem „green-washing“ entgegenzuwirken. NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:    

In der Präambel sollte festgehalten werden, dass die gesellschaftlich Verantwortung von Organisationen im freiwilligen wie im nicht-freiwilligen Bereich primär eine gesellschaftliche und damit politische Gestaltungsaufgabe ist. Da eine kritische Analyse der vorhandenen CSR-Instrumente und Praktiken fehlt, ist dies der erste Schritt – und zwar auf internationaler und europäischer Ebene. Darauf aufbauend müssen Maßnahmen entwickelt werden, die den negativen Impact von vorhandenen CSR-Maßnahmen berücksichtigen, die dann durch wirkungsvolle Maßnahmen und Strategien im NAP CSR festgelegt werden sollen. CSR-Regelwerke wie der Global Compact, ISO 26000, ONR 192500, e.a. können nicht als Referenz herangezogen werden, da ihnen kein hohes Schutzniveau zugrunde liegt und sie durch ihre vielfältigen Gestaltungs- und Interpretationsmöglichkeiten in Österreich zur Anwendung kaum geeignet sind.

1

Vgl. NeSoVe, Schein oder Nichtschein – das ist hier die Frage, Wien, 2011. Vgl. ebenda zu CSR-Regelwerken, wie auch die Stellungnahmen des Netzwerks zu ISO 26000. 3 S. 4 des Drafts. 4 Ebenda. 2

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   



Im Rahmen der Unternehmensberichterstattung dürfen die GRI-Richtlinien nicht als Referenz herangezogen werden. Vielmehr soll die Erarbeitung eines Indikatorenkatalogs als Aufgabe im NAP CSR definiert und Umsetzungsmöglichkeiten festgelegt werden. Maßstab für einen sinnvollen Katalog ist die Aussagekräftigkeit und Vergleichbarkeit von festzulegenden Indikatoren und Benchmarks. Zur Umsetzung ist die Entwicklung themen- und sektorspezifischer Anforderungen notwendig, die die regulativen zu ergreifenden Maßnahmen mit freiwilligen Maßnahmen verknüpft. Aus Sicht des Netzwerks wären zunächst folgende Themen prioritär: o ArbeitnehmerInnenbelange o KonsumentInnenschutz o Korruptionsbekämpfung o Schutz von Menschenrechten o Gender-Mainstreaming o Inklusion von Menschen mit Behinderungen Der legislative Status Quo muss überprüft werden, um darauf aufbauend gesetzliche Verbesserungen wie auch Indikatoren und Benchmarks auf hohem Niveau - auch sektor- und produktspezifisch - im freiwilligen Bereich zu definieren.

Soziale Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen Man unterstellt, dass CSR grundsätzlich positive Wirkungen hat. Das ist jedoch – als generelles Statement - mehr als fraglich und mit der Empirie nicht in Einklang zu bringen. Die Entfaltung positiver Wirkungen scheint einfach nur eine Managementaufgabe zu sein: "CSR als ganzheitliche und langfristige Strategie ist nur dann erfolgreich, wenn es von der Organisations- bzw. Unternehmensführung ausgehend in die Organisations- bzw. Unternehmenskultur integriert wird" (S. 5). Das ist aber nicht der Punkt. Sinn macht das nur dann, wenn die entsprechenden Anforderungen substanziell sind (nicht nur vom Standpunkt der Unternehmen) und deutlich über das Übliche hinaus gehen. Sonst bedeutet diese Integration nur systematische Nicht-Nachhaltigkeit. Ebenso falsch ist die Behauptung: "Die Stärkung der sozialen Dimension von CSR kann (sic!, Anmerkung NeSoVe) wesentlich dazu beitragen, soziale Nachhaltigkeit im Sinne von Armutsbekämpfung, sozialem Ausgleich und sozialer Sicherheit zu bewirken". Alles ist möglich wie im Lotto! Eine Stärkung in diesem Sinne kann durchaus auch Sozialabbau bedeuten. Es geht also wieder zentral um die Frage, was nun eigentlich sozial ist und wer es bestimmt. "Die Bundesregierung unterstützt betriebliche Maßnahmen für MitarbeiterInnen und Maßnahmen in Bezug auf KonsumentInnen, die deutlich über gesetzliche und kollektivvertragliche Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise in folgenden Bereichen" (S. 6). Auch hier ist die Frage, was in der Auflistung konkret gemeint ist und wer dann entscheidet, ob eine Maßnahme zielführend ist, ob tatsächlich existierende Mindeststandards überboten werden. Daher müssen entsprechende Regeln in einem demokratischen Prozess entwickelt werden. Ausgangspunkt ist jedenfalls eine Überprüfung der existierenden gesetzlichen Regeln und allenfalls deren Verbesserung. Auf dieser Basis können entsprechende zusätzliche freiwillige Regeln entwickelt werden.

4

Der Themenbereich VerbraucherInnenschutz ist völlig unterentwickelt. Der letzte Punkt der Auflistung lautet: "Angebot von Produkten und Dienstleistungen unter verstärkter Berücksichtigung der Interessen von KonsumentInnen" (S. 6/7). Dieser muss stark erweitert werden!

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

"Die Bundesregierung unterstützt betriebliche Maßnahmen für MitarbeiterInnen und Maßnahmen in Bezug auf KonsumentInnen, durch die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der relevanten gesetzlichen Regeln und die Festlegung von zusätzlichen freiwilligen Anforderungen, die deutlich über gesetzliche und kollektivvertragliche Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise in folgenden Bereichen"

Zusätzlicher Punkt bei betrieblichen Maßnahmen: -

Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung insbesondere in Verhältnisprävention (Arbeitsorganisation, - abläufe, Betriebsklima und Arbeitsmittel)

der

Zusätzliche Punkte zum Bereich KonsumentInnen:         

Schutz vor übermäßiger (insbesondere an Kinder gerichtete) und irreführender Werbung und aggressiver Verkaufsstrategien Verstärkte Transparenz bei Produkten und Dienstleistungen Erstellung von verbraucherfreundlichen Anforderungsprofilen in bestimmten Sektoren (z.B. im Bereich Finanzdienstleistungen) Minimierung bzw. Eliminierung von toxischen Stoffen in Produkten Minimierung des Energieverbrauches von Produkten Bereitstellung von Gebrauchsgegenständen, die möglichst langlebig sind, leicht und kostengünstig wiederverwendet, repariert oder recycelt werden können Vermeidung überflüssiger Verpackung und Förderung von Mehrweggebinden Einführung von effektiven Beschwerdemanagementsystemen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten

Ökologische Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen Dem Abschnitt ist im Wesentlichen nicht zuzustimmen. Wenn es zum Beispiel heißt "Eine ökologische Optimierung von Lieferketten, Produktionsprozessen, Produkten und Dienstleistungen wird mehr und mehr zum Erfolgsfaktor in der Unternehmenslandschaft avancieren. Die Übernahme ökologischer Verantwortung und ein innovatives, energie- und ressourcenschonendes Wirtschaften werden für Unternehmen der Zukunft immer mehr zur Selbstverständlichkeit werden" (S 7) haben diese Aussagen mit der Realität kaum etwas zu tun und sind letztlich kontraproduktiv. Es ist auch in sich nicht schlüssig, zum einen ökologische Optimierung fördern zu wollen und andererseits davon auszugehen, dass es ohnehin selbstverständlich wird. Wir sehen die Entwicklung zur ökologischen Optimierung nicht. Wenn ökologische Optimierungen gewünscht werden, dann muss man zuerst definieren, was das überhaupt bedeutet und dann die entsprechenden Regeln aufstellen. "Die Bundesregierung unterstützt entsprechende betriebliche Initiativen, die deutlich über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen, beispielsweise in folgenden Bereichen" (S. 7) 5

Auch hier ist die Frage, was in der Auflistung konkret gemeint ist und wer dann entscheidet, ob eine Maßnahme zielführend ist, ob tatsächlich existierende Mindeststandards überboten werden. Daher müssen entsprechende Regeln in einem demokratischen Prozess entwickelt werden. Ausgangspunkt ist jedenfalls eine Überprüfung der existierenden gesetzlichen Regeln und allenfalls deren Verbesserung. Auf dieser Basis können entsprechende zusätzliche freiwillige Regeln entwickelt werden. Der undifferenziert positive Bezug auf einige Maßnahmen ist zu streichen, denn mehrere der beworbenen Maßnahmen sind in höchstem Maße fragwürdig. Zum Beispiel haben sich europäische Verbraucherorganisationen sehr kritisch zu verschiedenen Varianten des Umwelt bezogenen "Fußabdruckes" (Environmental Footprint, Carbon Footprint) geäußert, die methodischen Grundlagen (LCA) in Frage gestellt (z.B. mangelnde Reproduzierbarkeit bzw. Überprüfbarkeit), und die Brauchbarkeit für "bewusstseinsbildende" Verbraucherinformation stark angezweifelt.5 Allenfalls könnte eine kritische Reflexion dieser Methoden Sinn machen, aber definitiv nicht eine bedingungslose Förderung! Es gilt die Grenzen dieser Methoden aufzuzeigen und mögliche Alternativen zu diskutieren. "Carbon Offsetting" ist eine moderne Form des Ablasshandels und daher nicht im Rahmen einer staatlichen CSR-Politik zu unterstützen. Wie Studien der Arbeiterkammer gezeigt haben, sind auch sogenannte "grüne Jobs" vielfach nicht so zukunftsweisend im Sinne gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen wie das Label klingt. Auch hier wäre zunächst eine kritische Prüfung erforderlich. Da insgesamt im Namen des Umweltschutzes auch und zunehmend geschickter Umweltzerstörung betrieben wird (z.B. im Bereich erneuerbare Rohstoffe wie z.B. Biotreibstoffe, die die Abholzung der tropischen Regenwälder und den Hunger in der Welt fördern) – ist eine kritische Bestandsaufnahme dieser Art von Umweltpolitik unabdingbar und Grundlage zur Bestimmung, welche Maßnahmen unterstützendwert sind. Nicht nur der Ersatz problematische Stoffe sollte Gegenstand von des NAP sein, sondern auch die Begrenzungaller Stoffe, die nicht substituierbar sind, besonders in (importierten) Produkten. NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:   

 

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"Eine ökologische Optimierung von Lieferketten, Produktionsprozessen, Produkten und Dienstleistungen wird mehr und mehr zum Erfolgsfaktor in der Unternehmenslandschaft avancieren". "Die Übernahme ökologischer Verantwortung und ein innovatives, energie- und ressourcenschonendes Wirtschaften werden für Unternehmen der Zukunft immer mehr zur Selbstverständlichkeit werden" "Die Bundesregierung unterstützt entsprechende betriebliche Initiativen, durch die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der relevanten gesetzlichen Regeln und die Festlegung von zusätzlichen freiwilligen Anforderungen, die deutlich über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen, sowie durch kritische Reflexion umweltpolitischer (Fehl)entwicklungen beispielsweise in folgenden Bereichen" "…..der ökologische Fußabdruck/Carbon Footprint…." (erster Punkt) "Ökologische Optimierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, Carbon Offsetting"

Vgl. http://www.anec.eu/attachments/ANEC-ENV-2012-G-008final%20%283%29.pdf 6



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Mitwirkung an der Entwicklung von validen, robusten und überprüfbaren Bewertungs- und Kennzeichnungssystemen im Bereich des ökologischen Fußabdrucks (CO2; Flächenverbrauch; Wasserverbrauch; Energie und Ressourcenintensität) von Produkten und Dienstleistungen unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus Zusätzlich: kritische Reflexion und Evaluierung diverser Methoden im Bereich des umweltbezogenen "Fußabdruckes" (Ecological Footprint, Environmental Footprint, Carbon Footprint) sowie Erörterung der Alternativen …….im Einklang mit der Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Umweltbelastungen im gesamten Lebenszyklus….(Punkt 7) Zusätzlich: Vermeidung bzw. Begrenzung von gefährlichen chemischen Stoffen in Produkten

Wirtschaftliche Aspekte gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen Dieses Kapitel lehnen wir in der vorliegenden Form ab. Zunächst einmal wird ein Missverständnis der ökonomischen Dimension von CSR offensichtlich. Hier geht es nicht um den Fall des „Business Case CSR“, der ja auch ggfs. über die ökologische oder soziale Dimension bewirkt werden kann, sondern um wirtschaftlich verantwortungsvolles Unternehmenshandeln. Frage ist demnach, wie Unternehmen ökonomisch verantwortlich handeln und welche dieser Maßnahmen für eine staatliche CSR-Politik unterstützens- oder begrüßenswert sind. Aspekte, die hier Berücksichtigung finden sollten, sind Maßnahmen gegen Steuerflucht und für verantwortliche Versteuerung der eigenen Mittel, Maßnahmen gegen Korruption, faire Vertragspolitik etc. Darüberhinaus wird man durch Förderungen einen "Business Case" nur sehr bedingt herbeiführen können – und andererseits fehlen die für uns relevanten Punkte! Auch mehrere in diesem Kapitel gemachten Statements sind mehr als fragwürdig. "Auf makroökonomischer Ebene kann ethisches Unternehmensverhalten beitragen, die aktuelle Vertrauenskrise in das marktwirtschaftliche System aufzulösen" (S. 8). Das ist erstens absurd, und außerdem gar nicht wünschenswert. Die Vertrauenskrise muss durch Fesselung der entfesselten Marktkräfte (besonders im Finanzbereich) – also durch Einschränkung unternehmerischer Freiheit hergestellt werden – nicht durch Beschwichtigungsformeln. "Verantwortungsorientierte Unternehmen haben kurzfristig häufig Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten, welche keine Verantwortung für die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards übernehmen" (S. 8) Wenn die "verantwortungsorientierten" Maßnahmen Kosten verursachen, die das Unternehmen nicht abwälzen kann, wird die Wettbewerbsfähigkeit herabgesetzt. Kurzfristig wie langfristig! Dem kann nur durch das Herstellen gleicher Wettbewerbsbedingungen durch Regulierung entgegengetreten werden, also dadurch, dass Wettbewerbsvorteile durch Sozial- oder Umweltdumping ausgeschaltet werden. Mit Anreizen wird dies nur sehr bedingt möglich sein. Im Übrigen vermissen wir Aktivitäten, die von der rein wettbewerbsorientierten Markt- und Profitlogik wegführen und das Gemeinwohl bzw. Wirtschaftsdemokratie in den Mittelpunkt rücken. Ökonomische Nicht-Nachhaltigkeit wurde in der jüngsten Vergangenheit insbesondere durch fragwürdige Geschäftsmodelle im Finanzbereich erzeugt. Durch hemmungslose Entwicklung spekulativer Finanzprodukte haben die Banker das Finanzsystem an den Rand des Abgrundes geführt und die Realökonomie schwer beeinträchtigt. Daneben spielen Geldwäsche und (Hilfe zur) 7

Steuerhinterziehung eine wichtige Rolle. Daher sollten im Rahmen eines NAP CSR Alternativen zur finanzmarktgetriebenen Ökonomie aufgezeigt werden und Kriterien für ein nachhaltiges Finanzwesen ausgearbeitet werden. "Fortführen von Programmen und Initiierung von Projekten zur Förderung eines verantwortungsvollen Verbraucherverhaltens" (S. 9). Wir brauchen keine (Um)erziehungsprogramme für VerbraucherInnen, sondern primär Strukturen, die nachhaltiges Konsumieren ermöglichen oder fördern (also etwa durch Reduktion von konsumfördernder Werbung, Eliminierung oder Verteuerung von Einwegverpackungen. Inhaltlich ist dieser Bereich bei den sozialen Aspekten zu diskutieren (von uns dort kommentiert). NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:    

 





Die ökonomische Dimension von CSR umfasst die Verantwortung der Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit. Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die Steuerflucht vermeiden, verantwortliche Steuerpolitik unterstützen, Korruption vermeiden und aufdecken. "Auf makroökonomischer Ebene kann ethisches Unternehmensverhalten beitragen, die aktuelle Vertrauenskrise in das marktwirtschaftliche System aufzulösen" "Verantwortungsorientierte Unternehmen haben kurzfristig häufig grundsätzlich Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten, welche keine Verantwortung für die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards übernehmen, wenn die gesellschaftlich sinnvollen Maßnahmen Kosten verursachen, die das Unternehmen nicht abwälzen kann. Daher müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen durch Regulierung sichergestellt werden, also dadurch, dass Wettbewerbsvorteile durch Sozial- oder Umweltdumping ausgeschaltet werden". Zusätzlicher Punkt: Die Bundesregierung wird dem Bereich Sozial- oder Umweltdumping besondere Aufmerksamkeit widmen und Strategien entwickeln, die zu dessen Vermeidung dienen Zusätzlicher Punkt: Die Bundesregierung unterstützt Aktivitäten, die Alternativen zu der rein wettbewerbsorientierten Markt- und Profitlogik aufzeigen und das Gemeinwohl bzw. Wirtschaftsdemokratie in den Mittelpunkt rücken sowie die Erarbeitung entsprechender Anforderungsprofile und deren Umsetzung in die Praxis. Zusätzlicher Punkt: Die Bundesregierung unterstützt kritische Analysen fragwürdiger Geschäftsmodelle im Finanzbereich (spekulative Finanzprodukte, Steuerhinterziehung, Geldwäsche) und erarbeitet Alternativen zur finanzmarktgetriebenen Ökonomie und Kriterien für ein ökonomisch nachhaltiges Finanzwesen. Fortführen von Programmen und Initiierung von Projekten zur Förderung eines verantwortungsvollen Verbraucherverhaltens.

Die Intentionen des NAP CSR Wichtige Zielgruppen Die definierten Zielgruppen im Draft sind aus NeSoVe-Sicht unzureichend. "Aus der CSR Definition folgend, ist die Hauptzielgruppe die Wirtschaft, also die Unternehmen und Organisationen" (S. 9). Hier ist zwischen Wirkung von Maßnahmen und Zielgruppe zu differenzieren. Darüberhinaus wird angedeutet, dass die Unternehmen dann auch bei der Festlegung der Kriterien federführend sein sollen, was schon an dieser Stelle bestritten werden soll. 8

Wichtig ist, dass die Definition der Europäischen Kommission „Organisationen“ weit mehr als die wirtschaftlichen Unternehmen umfasst. NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

"Aus der CSR Definition folgend, ist die Hauptzielgruppe Wirtschaft jene Zielgruppe, von welcher gesellschaftlich verantwortliches Handeln erwartet wird, wodurch ihr eine wichtige, aber keinesfalls eine privilegierte oder gar dominierende Rolle zukommt. welche also die Unternehmen und Organisationen"

Übergeordnete Zielsetzungen "Mit dem NAP CSR will die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Österreich durch stärkere Verankerung gesellschaftlicher Verantwortung in der Wirtschaft und im öffentlichen Sektor – zum Nutzen der Gesellschaft – langfristig glaubwürdig positionieren und sichern" (S. 10) Es ist signifikant, dass dieser Satz zu Beginn des Kapitels steht. Das oben genannte mag zwar am Rande eine gewisse Rolle spielen, kann doch sicher nicht der zentrale Punkt sein. Es kennzeichnet doch die reale Entwicklung, dass der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit fast alle gesellschaftlichen Zielsetzungen untergeordnet werden, Standort- und Wettbewerbspolitik vielfach auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden. Darüber hinaus soll nicht nur die Verankerung gesichert, sondern auch ausgebaut werden. Österreich will eine Vorreiterrolle in diesem Bereich spielen, das wäre aus NeSoVe-Sicht wünschenswert.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

Die Stoßrichtung des Kapitels muss im Sinne des obigen Kommentares völlig umgedreht werden – Primat der Nachhaltigkeitsförderung unter Berücksichtigung von Standortüberlegungen betonen.

Festgelegte Handlungsfelder NeSoVe stimmt der Liste der aufgezählten Handlungsfelder NICHT zu! Wir hatten in unserer Prozesskritik darauf hingewiesen, dass diese – wie die korrespondierende Liste der WorkshopThemen - nicht in einem demokratischen Prozess zustande gekommen ist, sondern vielmehr auf einer einseitigen Festlegung der (Mehrheit der) ministeriellen Steuergruppe beruhte. Darüber hinaus und wesentlich ist die Bestimmung von Handlungsfeldern, die wirkungsorientiert sind. Von der Veranlagung her ist nur das Handlungsfeld 1 "Wertschöpfungsketten" ernsthaft diskussionswürdig. Alle anderen Handlungsfelder sollten entweder anders bezeichnet oder ganz gestrichen werden. Jedenfalls sind die inhaltlichen Festlegungen weit von unseren Vorstellungen entfernt (dazu im Detail weiter unten). Aus der Sicht von NeSoVe ist ein zusätzliches Handlungsfeld zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Rahmen des NAP-CSR erforderlich ("Handlungsfeld 0").

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NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:

Fünf Handlungsfelder im Die NeSoVe Alternative NAP CSR 2013-2015 (laut vorgelegtem Draft von Lebens- und Wirtschaftsministerium) Handlungsfeld 1: „Grundsätze und Schwerpunktsetzung" Festlegung weniger (etwa 3-5) jährlicher Schwerpunktthemen Handlungsfeld 2: „F d v b d R z b p k m “

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Überprüfung gesetzlicher Regeln, Vorschläge für Verbesserung, freiwillige Benchmarks auf hohem Niveau Handlungsfeld 3: „W öpf k “



CSR systematisch in internationalen Wertschöpfungsketten verankern H d f d 2: „I v “

CSR systematisch in internationalen Wertschöpfungsketten verankern Kein Äquivalent (gestrichen)

Innovationspotenziale von CSR systematisch fördern und nutzen H d f d 3: „A z “ Handlungsfeld 4: „B CSR durch Anreize forcieren – Schaffung eines starken Business Case für verantwortliches Handeln von Unternehmen H d f d 4: „C R v “ CSR „verwesentlichen“ – die Wahrnehmung und Akzeptanz durch die Wirtschaft und Gesellschaft stärken und verbreitern H d f d 5: „G b ü d k d T p z“ Glaubwürdigkeit und Transparenz stärken

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Einhaltung strenger Kriterien belohnen – unverantwortliches Verhalten aufdecken und entgegenwirken Kein Äquivalent (gestrichen)

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Berichtspflichten verschärfen und Aussagen kontrollieren

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NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:

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„Grundsätze

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Das neue Handlungsfeld soll Grundsatzdiskussionen beinhalten sowie thematische Schwerpunkte entsprechend den untenstehenden Ausführungen setzen. CSR kein allseits akzeptiertes Konzept CSR kann nicht als ein allseits akzeptiertes Konzept betrachtet werden. Vielmehr haben die verschiedenen gesellschaftlichen AkteurInnen ganz unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich einer Ökonomie, die den Interessen von Mensch und Umwelt verpflichtet und nach Kriterien der Nachhaltigkeit gestalteten ist. Daher sollte die österreichische CSR-Politik den Diskurs darüber in den Mittelpunkt stellen, was gesellschaftlich wünschenswerte Verhaltensweisen eigentlich sind, wer darüber entscheidet bzw. auf welchen Wegen sie erreichbar sind. Dabei ist insbesondere der Frage breiter Raum zu geben, in welchem Verhältnis freiwillige Instrumente (wie CSR nach MainstreamInterpretation) zu gesetzlicher Regulierung stehen. Es ist auch der CSR-Begriff selbst veränderbar wie die jüngste Mitteilung der Kommission zeigt, die nicht mehr nur auf Freiwilligkeit abzielt und gesetzliche Berichtspflichten in Aussicht stellt. Wir halten es daher für unannehmbar, den Diskurs über gesellschaftliche Verantwortung auf das eingeschränkte neoliberale CSR-Modell zu reduzieren. Daher ist diese Diskussion weiterzuführen. Alternativen zum neoliberalen System Turbokapitalismus und gesellschaftliche Verantwortung sind nicht kompatibel. Daher muss die österreichische CSR-Politik eine Diskussion über Alternativen zum neoliberalen kapitalistischen Wirtschaftssystem genauso einschließen wie Optionen, die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte (z.B. Teilprivatisierung des Pensionssystems) wieder rückgängig zu machen. Benötigt Grundsätzliche Kurskorrekturen statt die Ausgestaltung neoliberaler Systeme. Konkrete Ziele diskutieren Eine CSR-Politik muss zunächst an den Problemen und Bedürfnissen der Menschen ansetzen, nicht wirtschaftliche Interessen der Industrie, der BeraterInnen und ZertifiziererInnen in den Mittelpunkt stellen. Ausgangspunkt für regulative wie freiwillige Maßnahmen sollten die von österreichischen Interessengruppen einschließlich der von NGOs identifizierten Hauptprobleme bzw. Schwerpunkte sein. Darauf aufbauend sollten im nächsten Schritt konkrete Ziele in allen relevanten Handlungsfeldern (ArbeitnehmerInnenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz, etc.) samt Minimalanforderungen und Benchmarks auf hohem Niveau definiert und die Maßnahmen zu ihrer Erreichung festgelegt werden. Wichtige Themen für NeSoVe sind etwa die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Unternehmenskontrolle, Unternehmensverantwortung in allen Dimensionen außerhalb Europas, (speziell) Unternehmensverantwortung im Finanzsektor, Einkommensverteilung bzw. –gleichheit, Prekarisierung, Gleichstellung aller Arbeitskräfte, Arbeit schaffen und verteilen, Arbeitsbedingungen, Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, soziale Dienstleistungen, die "grüne" Ökonomie, Konsumund Werbewahn, Herrschaft der Konzerne, etc.

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NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:

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Aufbauend auf dem Handlungsfeld neu (NeSoVe Handlungsfeld 1) sollen in den Schwerpunktbereichen existierende gesetzliche Regelungen überprüft, gegebenenfalls angepasst und freiwillige Regeln erarbeitet werden. Auch die bestehenden CSR-Regeln sollen kritisch evaluiert werden.

Themenspezifischen Veranstaltungen Um inhaltlich anspruchsvolle Indikatoren und Benchmarks festzulegen, sollte im Rahmen des österr. CSR-Aktionsplanes analog dem ANDEREN Dialog von NeSoVe eine Serie von themenspezifischen Veranstaltungen abgehalten werden, dessen Programm und Schwerpunkte mit den österreichischen Interessengruppen abgestimmt werden. Es ist sinnvoll, die Anzahl der Themen pro Jahr zu begrenzen (etwas 3-5 Themen). CSR-Richtlinien ohne Substanz Vorhandene Richtlinien im Bereich von CSR zeichnen sich vielfach durch ausgeprägte Substanzlosigkeit und mangelnde konkrete normative Vorgaben aus, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß (z.B. ISO 26000, Global Compact, Principles for Responsible Investment, GRI, EMAS, ISO 14001, Respact Leitlinien, ONR 192500 etc.). Charakteristisch ist, dass diese Instrumente der Industrie weitgehende Gestaltungsfreiheit einräumen, kaum greifbare und anspruchsvolle Performance-Anforderungen oder Berichtspflichten mit geringer Aussagekraft enthalten (d.h. ohne Vergleichbarkeit oder Benchmarks). Sie eignen sich daher eher für Marketingzwecke, jedoch nicht für anspruchsvolle Politik im Sinne der Nachhaltigkeit. Ein österreichischer Aktionsplan muss daher diese vorhandenen Regelwerke im Bereich CSR auf den Prüfstand stellen und wo nötig anspruchsvollere Alternativen erarbeiten. Hierbei wird es notwendig sein, gewisse „Regelsätze“ als nicht weiterführend für das Thema Unternehmensverantwortung in Österreich festzulegen und damit zu verwerfen. Sektor- bzw. produktspezifische Regeln Es ist sehr schwierig - wenn nicht unmöglich - anspruchsvolle Kriterien bzw. Indikatoren umfassend auf allgemeiner Ebene zu definieren. Daher sind auch Kataloge, welche nur solche Kriterien enthalten, wenig sinnvoll. Es ist daher unumgänglich, sektorspezifische "Best-practice"-Dokumente mit klaren Benchmarks und Berichtspflichten bzw. Kriterien für spezifische Produkte oder Dienstleistungen zu erarbeiten. Man sollte sich auch bewusst sein, dass mit allgemeinen, “weichen“, eher managementorientierten Kriterien bereits vorhandene substanziellere Regeln ausgehebelt werden können (z.B. das Umweltzeichen).

Handlungsfeld 1: CSR systematisch in internationalen Wertschöpfungsketten verankern Begründung Der vorgelegten Begründung des Handlungsfelds ist so nicht zu folgen. Es geht nicht darum, dass die Globalisierung "neue Herausforderungen" bringt oder sich Unternehmen "mit sehr komplexen Anforderungen konfrontiert" sehen. Es geht darum, dass das Ausmaß der Ausbeutung unter dem Diktat der Profitmaximierung und menschen(rechts)verachtende Praktiken der international operierenden Unternehmen unerträgliche Ausmaße angenommen haben und ihnen 12

entgegengewirkt werden muss! Zahlung von Hungerlöhnen, Missachtung von Arbeitszeitregeln (durch endloser Überstunden z.B.) und anderen ArbeitnehmerInnenrechten, Unterdrückung von Gewerkschaften, katastrophale Arbeitsbedingungen, Unfälle und Gesundheitsschäden durch mangelnden Arbeitsschutz, Verursachung von massiven Umweltschäden, mitunter auch Kinderarbeit, sind regelmäßige Erscheinungen bei Auslandsaktivitäten von europäischen und auch österreichischen Unternehmen. Das übergeordnete Ziel muss daher sein, die Opfer zu schützen und ihnen ein Minimum an Rechtssicherheit zu bieten, insbesondere die extraterritorialen Verpflichtungen von österreichischen (oder europäischen) Unternehmen zu verschärfen.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

Eine klare Begründung, die das Wesen der Sache trifft (der Ausbeutung entgegenwirken) statt Vernebelungsformeln

Zielsetzungen "Es sind Initiativen zu setzen, um über menschenrechtliche, soziale und ökologische Mindestanforderungen hinausgehend einen CSR-Verhaltenskodex für die internationale Geschäftstätigkeit österreichischer Unternehmen zu entwickeln" (S. 12). Dieser Kodex darf nicht bloß für rein freiwillige Anwendung konzipiert sein. Vielmehr soll er Grundlage für die österreichische Wirtschaftsförderungs-, Exportförderungs- und -garantiepolitik sowie für das öffentliche Beschaffungswesen und verbindliche Berichtspflichten bilden. "Im Zuge der NAP CSR Umsetzung will die Bundesregierung vorhandene Rechtsinstrumente analysieren, mögliche Defizite erkennen und damit verbundene Lücken schließen. Ziel ist es, eine größere Rechtssicherheit für international agierende Unternehmen aber auch für mögliche Betroffene von Beeinträchtigungen zu erreichen" (S. 12). Nun ist es zwar löblich, dass die österr. Bundesregierung existierende Rechtslücken erkennen und schließen soll, jedoch ist die Zielsetzung, größere Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen zynisch – diese brauchen nicht stärker geschützt zu werden. Es geht um die oft schutzlosen Betroffenen ihrer Unternehmenspolitik. Es fehlt ferner die Benennung der primären Stoßrichtung: extraterritoriale Verpflichtungen von österreichischen (oder europäischen) Unternehmen zu verschärfen. Aus NeSoVe Perspektive müssen vor allem einheimische Unternehmen hinsichtlich ihrer Aktivitäten in Ländern mit unzureichend entwickelter Gesetzgebung und/oder mangelhaftem Gesetzesvollzug einschließlich ihrer Zulieferer in die Pflicht genommen werden – durch klare extraterritoriale Verhaltensregeln, die Beschwerde, Sanktions- und Haftungsregeln zur Rechtsdurchsetzung von betroffenen Opfern einschließen.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 



"Es sind Initiativen zu setzen, um über menschenrechtliche, soziale und ökologische Mindestanforderungen hinausgehend einen CSR-Verhaltenskodex für die internationale Geschäftstätigkeit österreichischer Unternehmen zu entwickeln, der Grundlage für die österreichische Wirtschaftsförderungs-, Exportförderungs- und garantiepolitik sowie für das öffentliche Beschaffungswesen und verbindliche Berichtspflichten dienen soll" "Im Zuge der NAP CSR Umsetzung will die Bundesregierung vorhandene Rechtsinstrumente analysieren, mögliche Defizite erkennen und damit verbundene Lücken schließen. Ziel ist es, eine größere Rechtssicherheit für international agierende Unternehmen aber auch für mögliche Betroffene von Beeinträchtigungen zu erreichen einheimische Unternehmen hinsichtlich ihrer Aktivitäten in Ländern mit unzureichend entwickelter Gesetzgebung 13

und/oder mangelhaftem Gesetzesvollzug einschließlich ihrer Zulieferer in die Pflicht zu nehmen – durch klare extraterritoriale Verhaltensregeln, die Beschwerde, Sanktions- und Haftungsregeln zur Rechtsdurchsetzung von betroffenen Opfern einschließen." Diese Forderung ist an die erste Stelle zu reihen.

1. Unterstützung bei der Umsetzung von CSR entlang internationaler Wertschöpfungsketten Während unter Zielsetzung von einem CSR-Verhaltenscodex gesprochen wird, wird in diesem Kapitel die "Entwicklung von Guidelines und eines Indikatorenkataloges für „Responsible Supply Chain Management“" (S. 13) empfohlen. Das ist verwirrend. Es genügt, wenn man sich auf den vorher zitierten Kodex bezieht. NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:  "Weiters wird die Entwicklung von Guidelines und eines Indikatorenkataloges für „Responsible Supply Chain Management“ – aufbauend auf John Ruggies Konzept der Sorgfaltspflicht –eines über menschenrechtliche, soziale und ökologische Mindestanforderungen hinausgehenden CSR-Verhaltenskodex für die internationale Geschäftstätigkeit österreichischer Unternehmen empfohlen, der Grundlage für die österreichische Wirtschaftsförderungs-, Exportförderungs- und -garantiepolitik sowie für das öffentliche Beschaffungswesen und verbindliche Berichtspflichten dienen soll".

2. Analyse und Evaluierung bestehender Rechtsinstrumente Schon der Titel ist einschränkend – es geht nicht nur um Analyse und Evaluierung, sondern vor allem um deren Anpassung, um bestehende Defizite zu beseitigen NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 2. Analyse, und Evaluierung und Anpassung bestehender Rechtsinstrumente

a) zur Verhinderung und Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen internationaler Geschäftstätigkeit Auch hier scheint es nur um den Schutz der österreichischen Unternehmen zu gehen. Es ist aber – wie in unserem Kommentar zur Begründung von Handlungsfeld 1 erläutert – das primäre Ziel, einheimische Unternehmen hinsichtlich ihrer Aktivitäten in Ländern mit unzureichend entwickelter Gesetzgebung und/oder mangelhaftem Gesetzesvollzug einschließlich ihrer Zulieferer in die Pflicht zu nehmen! Dieses Kapitel muss völlig umgeschrieben werden! Die UN Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGP, „Ruggie Framework“) weisen gravierende Defizite auf. Daher können sie keineswegs unhinterfragt "umgesetzt" werden. Weder im Hinblick auf staatliche Pflichten, die Einhaltung der Menschenrechte bei Aktivitäten von Unternehmen im Ausland zu schützen (dies wird nämlich überhaupt nicht eingefordert), noch in Hinblick auf "Verpflichtungen" der Unternehmen, die Menschenrechte zu schützen (sie sind ja nur moralischer Natur, also freiwillig!) ist der „Ruggie Framework“ brauchbar. Insgesamt handelt es sich bei den UNGPs nicht um ein Regelwerk, dass nur national umgesetzt werden muss, sondern um z.T. sehr vage, teils sogar etwas entgegenläufige Empfehlungen, die allenfalls dafür herhalten können, 14

sich dem Thema Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene anzunehmen, sich damit auseinanderzusetzen und dann regulative und freiwillige Maßnahmen zu entwickeln und festzulegen. Dabei zeigt gerade das Thema Wirtschaft und Menschenrechte die Rolle des politischen Willens in der Umsetzbarkeit. Daher ist nicht einzusehen, warum eine ExpertInnengruppe nur "juristische" Expertise benötigt, wenn es um politische Fragen geht – RechtsexpertInnen mögen zwar beigezogen werden, aber nicht ausschließlich. "Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die wichtige Rolle der NGOs in ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Bereichen im Sinne einer Watchdog-Funktion zu unterstützen" (S 14). Das bedeutet erstens nicht viel und man stellt sich auch die Frage, warum dies nur im Kontext "internationaler Lieferketten" gelten soll. Es muss sichergestellt werden, dass die Förderungen für die Watchdog-Funktion zum einen auch tatsächlich in relevantem Umfang zur Verfügung stehen und zum anderen den Organisationen zufließt, die unabhängig von der Wirtschaft sozial-, umwelt- und entwicklungspolitische Zielsetzungen verfolgen. NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

"Unternehmen und deren EntscheidungsträgerInnen tragen bei transnationalen Unternehmensaktivitäten eine hohe Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung internationaler Normen und Rechtsvorschriften. Beispielsweise kann eine Menschenrechtsverletzung strafrechtliche Relevanz für EntscheidungsträgerInnen erlangen. Es ist daher auch im Interesse der Unternehmen, eine Analyse und Evaluierung bestehender Rechtsinstrumente vorzunehmen und mögliche Graubereiche zu beseitigen. Wichtige Fragen sind dabei die Möglichkeiten und Grenzen der Verantwortlichkeit bzw. der nternehmerischen Sorgfaltspflichten". Eine klare Begründung, die das Wesen der Sache trifft (der Ausbeutung entgegenwirken) statt Vernebelungsformeln.

Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:  "Es wird die Einsetzung einer juristischen ExpertInnengruppe unter Beiziehung von RechtsexpertInnen zur kritischen Evaluierung, Adaptierung und Umsetzung der UN Guiding Principles on Business and Human Rights („Ruggie Framework“), mit dem Ziel der Analyse, und Evaluierung und Anpassung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte, internationaler ArbeitnehmerInnenrechte und des Schutzes natürlicher Lebensgrundlagen insbesondere von österreichischen Unternehmen im Ausland empfohlen.  Nicht zuletzt auch im Interesse der Unternehmen und EntscheidungsträgerInnen wird eine umfassende Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und entlang der internationalen Wertschöpfungskette angeregt.  Weiters ist mit der Identifizierung und Beseitigung allfälliger Regelungslücken und Hürden bei der Strafverfolgung in der Praxis eine Verbesserung der Rechtslage für mögliche Betroffene verbunden anzustreben.  Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die wichtige Rolle der NGOs von der Wirtschaft unabhängigen und sozial-, umweltund entwicklunspolitisch engagierten zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne einer Watchdog-Funktion zu unterstützen und wird daher in Zusammenarbeit mit solchen Organisationen ein Programm der kritischen Überprüfung unternehmerischer CSR-Tätigkeit im In- und Ausland erstellen und ausreichend fördern. Dabei ist insbesondere ein Preis für das unverantwortlichste Unternehmen des Jahres einzubeziehen".

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Dieser Punkt ist an den Beginn des Dokumentes (z.B. Wichtige Zielgruppen) zu verschieben, um deutlich zu machen, dass sich das Statement nicht nur auf den Punkt "internationale Lieferketten" gelten soll.

b) hinsichtlich bestehender Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen "Unter dem Stichwort „remedy“ fordern die UN Guiding Principles effektive Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen" (S. 14). Wir weisen nochmals darauf hin, dass die die UN Guiding Principles KEINE staatliche Pflichten enthalten, die Einhaltung der Menschenrechte bei Aktivitäten von Unternehmen im Ausland zu schützen. Daher ist genau auf diesen Punkt besonders hinzuweisen.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:  "Eine umfassende Analyse und Evaluierung bestehender Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen sowie der Zugangsmöglichkeiten von Geschädigten oder ihren VertreterInnen zur österreichischen Gerichtsbarkeit wird angeregt, insbesondere im Falle einer Schädigung durch österreichische Unternehmen im Ausland ".

4. Erhöhung der Transparenz entlang internationaler Wertschöpfungsketten Es ist völlig unzureichend, wenn unter Transparenz die Verpflichtung, ein "policy statement" abzugeben samt Veröffentlichung "gesetzter Maßnahmen" verstanden wird. Wir hingegen sind der Auffassung, dass es klar definierte Berichtspflichten auf der Basis anspruchsvoller Indikatoren geben muss. Diese sind – auf der Basis des oben erwähnten Kodex – zu entwickeln und verbindlich zu machen. NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:  "Börsennotierte Unternehmen, große Unternehmen ab 250 500 Beschäftigten und die Pensionsfonds sollen dazu angehalten werden, ein explizites „policy statement“ (eine Selbstverpflichtung) sollen verpflichtet werden, in Hinblick auf ihre menschenrechtliche, soziale und ökologische Verantwortung in ihren internationalen Wertschöpfungsketten zu berichten auf der Basis eines verbindlichen Indikatorenkataloges, der sich an dem zu erarbeitenden CSR-Verhaltenskodex für die internationale Geschäftstätigkeit österreichischer Unternehmen orientiert. und Investitionsstrategien zu verabschieden. Das umfasst auch die Offenlegung der in diesen Bereichen gesetzten Maßnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Nichterfüllung eine entsprechende Begründung formulieren". Für kleinere Unternehmen soll diese Berichterstattung vorerst nur empfohlen werden.

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Handlungsfeld 2: Innovationspotenziale von CSR systematisch fördern und nutzen Dieses Handlungsfeld ist entbehrlich6, denn Innovation heißt wörtlich Erneuerung und wird im wirtschaftlichen Kontext für jede Idee und ihre wirtschaftliche Umsetzung verwendet. Damit ist es ein Schlagwort für mehr Wachstum, mehr Produktion und mehr Konsum (und damit mehr Ressourcenverbrauch bzw. Abfall) und fragwürdige Technologien geworden, wird jedoch sehr positiv konnotiert. Innovation scheint ein Allheilmittel für die Lösung gesellschaftlicher Probleme zu sein. Innovation ist für sich genommen ein neutraler, nicht inhaltsgefüllter Begriff, denn es bleibt unklar, von welchen Ideen wir sprechen und schon gar nicht, ob diese Ideen sinnvoll im Interesse der von uns vertretenen Stakeholder sind. Innovation ist bestenfalls eine neutrale Kategorie, die sowohl positive wie schädliche Innovationen mit einschließt. Durch Anpreisung von (fragwürdigen) Innovationen wurden gewaltige staatliche Fördermittel lukriert (z.B. für Atom-, Gen- oder Nanotechnik). Die versprochenen segensreichen Wirkungen sind dann aber vielfach nicht eingelöst worden. So hat die Atomlobby z.B. erfolgreich für ihre Innovationen geworben, und so die Politik auf Kosten jeglicher Nachhaltigkeit auf ihre Seite gezogen – die Risiken (Unfälle) und ungelösten Probleme (Atommüll) wurden verschwiegen oder kleingeredet. Es stellt sich also die Frage, welche Innovationen vorangetrieben werden sollen (und welche nicht) und wie dieser Prozess im gesellschaftlichen Interesse gestaltet werden kann. Innovation kann daher bestenfalls – unter bestimmten Rahmenbedingungen – ein Instrument sein, jedoch kein Ziel an sich. Somit geht es also darum, gesellschaftlich sinnvolle Innovation von gesellschaftlich sinnloser Innovation zu unterscheiden. Dazu braucht man Kriterien. Genau das sollte Thema des Diskurses sein – eine abstrakte Huldigung von Innovation ist genauso entbehrlich wie eine abstrakte Huldigung von CSR bzw. CSR-Forschung. Beides verdient KEINE Förderung. Damit ist dieses Kapitel aber unsinnig.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

Streichung des Handlungsfeldes 2!

Handlungsfeld 3: CSR durch Anreize forcieren – Schaffung eines starken Business Case für verantwortliches Handeln von Unternehmen Schon der Titel ist sehr einseitig und somit äußerst fragwürdig. Aus Sicht der von uns vertretenen Interessengruppen in Österreich gibt es kein besonderes Anliegen zum Schaffen eines "Business Case", der sich - bedingt durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen - nur sehr beschränkt (auch mit Anreizen) realisieren lässt. Hier wäre zunächst die grundsätzliche Frage zu stellen, ob und in welchen Ausmaß tatsächliche Verbesserungen überhaupt möglich sind (und unter welchen Bedingungen). Mehrere der angesprochenen Themenbereiche sind jedenfalls sicher nicht über Anreize auf freiwilliger Basis zu steuern, sondern nur über generell anwendbare Regulierung - diese ist die bei weitem beste und wirkungsreichste Form der Schaffung eines Business Case. Nochmals weisen wir darauf hin, dass die finanziellen Ressourcen für allfällige Förderungen sehr beschränkt bis nicht vorhanden sind. Es ist daher überflüssig, umfassende Fördermaßnahmen zu 6

Vgl. NeSoVe-Kommentierung des Workshops im Juni 2012 und des damit verbundenen Hintergrundpapiers.

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propagieren, deren Finanzierung ohnehin nicht gewährleistet ist. Hier muss man sich auf die wesentlichsten Dinge konzentrieren. Im Übrigen darf es auch nicht nur um "Anreize" gehen, sondern müssen auch abschreckende Maßnahmen für besonders schlechtes unternehmerisches Verhalten angedacht werden.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

Umbenennung - H d f d 3: „B db f belohnen – unverantwortliches Verhalten anprangern

“ - Einhaltung strenger Kriterien

Begründung "Wie „best practice“ Beispiele in der österreichischen Wirtschaftslandschaft (etwa anhand der Initiativen von TRIGOS- oder SozialMarie-PreisträgerInnen) zeigen, gelingt es Unternehmen zunehmend besser, die mit CSR verbundenen prozesshaften und thematischen Herausforderungen nicht allein als gesellschaftliche Verpflichtung sondern ebenso als wettbewerbliche Perspektive und unternehmerische Chance wahrzunehmen und in vielen Fällen auch einen starken Business Case zu entwickeln" (S. 20). Es mag sein, dass hier eine "wettbewerbliche Perspektive" wahrgenommen wird, der gesamtgesellschaftliche Nutzen müsste erst noch bewiesen werden (er ist vermutlich marginal). Dessen ungeachtet gibt es aber nicht nur „best practice“ Beispiele, sondern auch "worst practice" Beispiele – sie deuten darauf hin, dass hier der wahre "business case" liegt, Maximierung von Profit zulasten von Mensch und Umwelt. Es ist daher unabdingbar, nicht nur die Schokoladenseite unternehmerischer Praxis zu würdigen, sondern auch besonders unverantwortliches Verhalten von Organisationen an den Pranger zu stellen. Diesem Zweck dient der "Schandfleck" – ein Negativpreis der von NeSoVe vergeben wird. Im Sinne der Ausgewogenheit müsste der Text die Schattenseite wirtschaftlichen Handelns zumindest gleichrangig behandeln, die Bedeutung des Schandfleck als Gegenstück zum TRIGOS würdigen. "Der Business Case ist eine Win-Win /“shared value“-Situation, in der Verantwortung für die Gesellschaft auch zum wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen wird". "Es zahlt sich auf Märkten aus, es bringt den Unternehmen langfristige Wettbewerbsvorteile und eröffnet neue Chancen"(S. 20). Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage. Wir verweisen auf die von uns in der Broschüre "Corporate Social Responsibility. Schein oder Nichtschein – Das ist hier die Frage!" enthaltenen Analysen: der hier behauptete Fall ist die Ausnahme, nicht die Regel. "Unter bestimmten Bedingungen kann die Anreizgestaltung der öffentlichen Hand auch die Form von Förderungen annehmen" (S. 20). Das lehnen wir entschieden ab – die Förderung darf ausschließlich in Form von Festlegung anspruchsvoller Kriterien erfolgen, deren Einhaltung z.B. im Rahmen der Beschaffung mit Aufträgen honoriert wird. Oder in Form von Regulierung, die die Frontrunner begünstigt. "Die wichtige Frage ist dabei die Möglichkeit zur Differenzierung von CSR-Leistungen von Unternehmen, um die Förderwürdigkeit rechtfertigen zu können. Dazu braucht es klare Grundsätze und Kriterien, die im CSR-Roundtable-Prozess zu entwickeln sind" (S. 20). Wir lehnen dieses Konzept massiv ab. Grundsätze und Kriterien sind in einem demokratischen Prozess VERBINDLICH (auf dem Wege der Verordnung auf der Basis von gesetzlichen Bestimmungen) festzulegen. Allfällige Runde Tische mögen dazu Input liefern – können aber keine verbindlichen Regeln erlassen! 18

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:     

Revision des Textes mit dem Ziel, eine realistische Darstellung unternehmerischen Handelns unter Vermeidung von Wunschdenken und Propaganda. Ein Bekenntnis der österr. Bundesregierung, dass besonders unverantwortliches Verhalten von Organisationen ("worst practice") aufzudecken ist und Anerkennung des "Schandfleck", des von NeSoVe vergeben Negativpreis. "Es zahlt sich auf Märkten aus, es bringt den Unternehmen langfristige Wettbewerbsvorteile und eröffnet neue Chancen" Die Förderung darf ausschließlich in Form von Festlegung anspruchsvoller Kriterien erfolgen, deren Einhaltung z.B. im Rahmen der Beschaffung mit Aufträgen honoriert wird. Oder in Form von Regulierung, die die Frontrunner begünstigt. "Dazu braucht es klare Grundsätze und Kriterien, die von demokratisch legitimierten Organen unter Berücksichtigung von Positionen von Interessengruppen und Stakeholder-Dialogen (NeSoVe, respact)CSR-Roundtable-Prozess zu entwickeln und verbindlich zu machen sind.

Ebenen gesellschaftlicher Verantwortung Es geht von einem falschen Rechtsverständnis aus, wenn die Ebene 1 „Doing no harm“ mit der Einhaltung von Rechtsvorschriften assoziiert wird. Aus NeSoVe-Sicht sind Gesetze durchaus sinnvolle Hebel, , Gutes zu tun. Umgekehrt ist es verfehlt, die Ebene 2 „Doing good“ mit proaktivem Verhalten der wirtschaftlichen AkteurInnen zu verknüpfen – offensichtlich ohne Regeln. Es darf festgehalten werden, dass Regelsetzung das Potential haben, viel wirkungsvoller eingesetzt zu werdenals freiwillige Initiativen, die aus Netzwerk-Sicht allenfalls darüber hinaus sinnvolle Handlungsoptionen aufzeigen können. Dies ist auch nicht automatisch als Akt gegen wirtschaftliche Interessen zu deuten. Zum Beispiel wäre die Dämmstoffindustrie glücklich, wenn die Bauordnungen deutlich höhere Abforderungen im Bereich Wärmedämmung vorsehen würden. Das bringt ein Vielfaches von "pionierhaftem unternehmerischen Wirken".

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:  

Streichung des gesamten Textes, Fokus muss auf Abstimmung von verbindlichen Rechtsvorschriften für alle (Minimalanforderungen) mit verbindlichen freiwilligen Regeln liegen. Den Anreizen sind gleichgewichtig kritische Evaluierungen und Abschreckungen für unverantwortliches unternehmerischen Handeln (z.B. Schandfleck) gegenüberzustellen (siehe oben)

Zielsetzungen Die Zielsetzung ist verfehlt. Es kann nicht nur um Anreize gehen, und schon gar nicht um finanzielle Anreize. Ein ausgewogenes System von Anreizen (vor allem durch verbindliche freiwillige und gesetzliche, für alle vorgeschriebene Regeln), kritischer Evaluierung und Abschreckungen zur Vermeidung unverantwortlichen und ungewünschten Verhaltens. Es ist nicht sinnvoll, staatliche Unternehmen besonders hervorzuheben – das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (und würde – ernstgenommen – zu Wettbewerbsnachteilen führen). 19

NeSoVe teilt die Auffassung, dass die soziale Dimension "ausbaufähig" ist. Allerdings gibt es dazu auch schon eine Arbeitsgruppe im Rahmen des oben angeführten Aktionsplanes. Nun stellt sich aber die Frage der Abgrenzung der beiden Aktionspläne. Macht es Sinn, das Thema im Rahmen des CSRAktionsplanes abzuhandeln, wenn es eigentlich schon einen anderen Aktionsplan zu diesem Thema gibt? Es ist nicht zielführend, die Maßnahmen auf die öffentliche Beschaffung zu beschränken. Es wäre auch lohnenswert – und könnte in diesen Aktionsplan integriert werden – Regeln betreffend das Beschaffungswesen privater Organisationen zu erstellen. Genau das könnte in DIESEM Aktionsplan abgehandelt werden. Socially Responsible Investment (SRI) ist ein höchst fragwürdiges Unternehmen. Auch hier muss zunächst eine kritische Analyse vorgenommen und eine intensive Diskussion geführt werden, bevor irgendwelche Strategien entwickelt werden (siehe unten).

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:  

Streichung des gesamten Textes. Der Fokus muss auf Abstimmung von verbindlichen Rechtsvorschriften für alle (Minimalanforderungen) mit verbindlichen freiwilligen Regeln liegen. Den Anreizen sind gleichgewichtig kritische Evaluierungen unternehmerischen Handelns und Abschreckungen zur Vermeidung ungewünschten und unverantwortlichen Handelns (z.B. Schandfleck) gegenüberzustellen (siehe oben).

Der NAP CSR zeigt dabei folgende Handlungsansätze auf:  1. Ein direkter Anreiz soll durch die Verbreitung und Weiterentwicklung eines CSRorientierten öffentlichen Beschaffungswesens erfolgen. Es soll geprüft werden, ob und wie dieses System auf den privaten Sektor ausgeweitet werden kann.  2. Ein direkter Anreiz soll durch eine konsequente Socially Responsible Investment (SRI) Strategie geschaffen soll einer kritischen Analyse unterzogen und eine intensive Diskussion darüber geführt werden, ob und unter welchen Bedingungen solche Investments im Sinne einer Nachhaltigkeitsstrategie sinnvoll sind ist. Die betroffenen AkteuerInnen (beispielsweise die Exportkreditsicherung) sind in die Weiterentwicklung (im Rahmen des CSR-RoundtableProzesses) einzubeziehen.  3. Ein direkter Anreiz soll durch eine CSR orientierte Förder- und Steuerpolitik ausgeübt werden (siehe auch das Handlungsfeld 2: „Innovationen“). 1. Ein CSR-orientiertes Beschaffungswesen Benötigt wird eigentlich ein nachhaltiges Beschaffungswesen (nicht: CSR-Beschaffungswesen). "Diese Maßstäbe müssen sich sowohl auf internationale Richtlinien und Regelungen beziehen als auch im CSR-Roundtable-Prozess auf nationaler Ebene diskutiert, weiter entwickelt und bei Bedarf konkretisiert werden" (S. 21). Wenn es anspruchsvoll sein soll, dann dürfen sie sich eigentlich nicht auf internationale Richtlinien beziehen. Den Roundtable-Prozess lehnen wir ab. Es muss festgehalten werden, dass sich solche Regeln nur auf konkrete Produkte bzw. Dienstleistungen beziehen sollen (nicht z.B. auf EMAS-Konformität des Unternehmens). Es sollte sich nicht auf die öffentliche Beschaffung beschränkt werden. Es wäre auch lohnenswert – und könnte in diesen Aktionsplan integriert werden – Regeln betreffend das Beschaffungswesen 20

privater Organisationen zu erstellen. Genau das könnte in DIESEM Aktionsplan abgehandelt werden (für die öffentliche nachhaltige Beschaffung gibt es einen eigenen Aktionsplan). Man sollte sich nicht auf die Kernnormen der ILO beziehen, sondern auf alle ILO-Normen.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

"Diese Maßstäbe müssen sich sowohl auf ein deutlich höheres Niveau als internationale Richtlinien und Regelungen aufweisen und sich primär auf Produkte und Dienstleistungen beziehen. als auch im CSR-Roundtable-Prozess auf nationaler Ebene diskutiert, weiter entwickelt und bei Bedarf konkretisiert werden"

Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:  Es ist weiters anzustreben, dass zukünftig die öffentliche Beschaffung systematisch die Einhaltung von Kernn wesentlichen Normen internationaler Abkommen im Menschenrechts-, Arbeitnehmerschutz- und Umweltbereich mitberücksichtigt und wo möglich und nötig über diese hinausgeht (Implementierung der UN-Guiding Principles on Business and Human Rights).  Es soll geprüft werden, ob und in welcher Form private Organisationen verpflichtet werden können, die Regeln betreffend das öffentliche Beschaffungswesen zu übernehmen.

2. Anreize durch Socially Responsible Investment (SRI) Eine kritische Analyse des Bereiches SRI fehlt. Gerade dieser Geschäftszweig, dessen Umsätze global im Maßstab Billionen Dollar liegen (mit stark steigender Tendenz) ist besonders besorgniserregend. Es ist signifikant, dass gerade etwa die Ölfirmen BP und Shell (die wenig mit Nachhaltigkeit zu tun haben) zu den Firmen gehören, die den größten Anteil daran haben. Dieses Geschäft beruht ganz wesentlich auf inhaltsleeren Pseudo-Regeln, die solche Täuschungsmanöver ermöglichen. Insbesondere die UNPRI-Regeln enthalten keinerlei Substanz und sind daher völlig ungeeignet, als Grundlage für eine Strategie zum Thema nachhaltiger Investitionen zu dienen. Wenn man also die "verbindliche" Anwendung dieser Regeln fordert, verfehlt man das Thema. Damit würde man nur ein sehr, sehr fragwürdiges Geschäft fördern (auch regulierte Seifenblasen sind nur Luft). Bevor also die Anwendung irgendwelcher Regeln dieser Art gefordert wird, müssen die existierenden Kriterien einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Erst wenn es gelingt, tatsächlich anspruchsvolle Kriterien auf hohem Niveau zu verabschieden, machen solche Forderungen Sinn. Sonst sind sie nur reiche Beute für die Finanzindustrie! Wenn es solche Regeln einmal gibt, sollten sie aber generell per Regulierung für den Finanzsektor verbindlich gemacht werden – nicht nur im staatlichen Umfeld. Hinsichtlich der Anwendung der Regeln auf Pensionsfonds bzw. -kassen erlauben wir uns zu bemerken, dass diese nicht ein grünes Mäntelchen bekommen sollen, denn sie gehören überhaupt abgeschafft. Die Privatisierung des Pensionssystems ist grundsätzlich nicht wünschenswert (mit oder ohne CSR).

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:  Der vorhandene Text muss komplett gestrichen werden. 21



 

Existierende Kriterien im Bereich SRI sollen einer gründlichen Prüfung unterzogen und auf ihre Brauchbarkeit hin analysiert werden, da erhebliche Zweifel an ihrer Substanz bestehen. Es soll – auch vor dem Hintergrund der Überprüfbarkeit der Einhaltung etwaiger Regeln – gründlich untersucht werden, ob mit vertretbarem Aufwand anspruchsvolle Kriterienkataloge erarbeitet werden können. Entsprechende Studien sollten in Auftrag gegeben werden, um die Machbarkeit zu bestätigen oder zu widerlegen und entsprechende Diskussionsgrundlagen zu erarbeiten. Erst wenn nachgewiesen ist, dass tatsächlich anspruchsvolle Kriterien auf hohem Niveau verabschiedet werden können, sollte in einem zweiten Schritt die Erarbeitung solcher Kriterien in Angriff genommen werden. Wenn solche vorliegen, kann darüber diskutiert werden, diese generell oder in bestimmten Bereichen verbindlich zu machen.

3. Eine CSR-orientierte Förder- und Steuerpolitik Wir lehnen steuerliche Anreize für CSR, wie bereits oben festgehalten, ab. Förderungen darf es nur geben, wenn Produkte und Dienstleistungen klare, anspruchsvolle und überprüfbare Kriterien erfüllen (z.B. Geräte, die dem Umweltzeichen entsprechen, Maßnahmen zur Wärmedämmung, etc.). Keinesfalls für "Innovationen" oder "next practice" oder (selbsternannte) "CSR-Vorbilder" oder Kriterien im Einklang mit "internationalen Entwicklungen" (vielleicht noch auf der Basis Global Compact oder ISO 26000). NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

Kapitel streichen!

Handlungsfeld 4: C R „v “ – die Wahrnehmung und Akzeptanz durch die Wirtschaft und Gesellschaft stärken und verbreitern Wieder wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass CSR - ungeachtet jeder inhaltlichen Ausprägung – per se unterstützenswert ist. Wir halten demgegenüber fest, dass der Begriff CSR viel zu schwammig bzw. viel zu kontroversiell ist, um ihn in den Stand der vorbehaltslosen Unterstützung und Förderung zu heben. Mehrere Jahre CSR-Diskussion in Österreich haben klar gezeigt, dass es keinerlei Konsens darüber gibt, was unter dem Begriff zu verstehen ist und was die verschiedenen AkteurInnen unter "anspruchsvollen" Regeln subsumieren. Dazu kommt, dass ein erheblicher Teil der realen CSR-Aktivitäten fragwürdiger Natur ist. Es macht daher wenig Sinn, dafür zu sorgen, dass ein Nebelgebilde „in den Hauptstrom der Aufmerksamkeit der relevanten Zielgruppen aufgenommen wird". Inhaltsleere oder gar gegen die Menschen gerichtete Aktivitäten hochhalten, können wir nicht gutheißen. Sinnvoll Mainstreamen kann man nur konkrete und überprüfbare Zielsetzungen (z.B. signifikante Einsparung von Energie über marktwirtschaftliche Rentabilitätsüberlegungen, über das Marktübliche hinaus und dem besten Stand der Technik entsprechend). Daher ist zuerst zu klären, ob es konsensfähige Inhalte gibt, für die entsprechende Benchmarks festgelegt werden können.

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Es gibt auch keinen Grund, warum nun CSR (als Teilmenge des Nachhaltigkeitsthemas) eine besondere Rolle bei der Integration ins Bildungswesen spielen soll. Wir gehen davon aus, dass nicht CSR, sondern Nachhaltigkeit insgesamt Teil der Bildungslandschaft (auf welcher Ebene immer) sein soll. Genauso wenig macht es Sinn, VerbraucherInnen CSR anzudienen. Sie sind (bestenfalls!) an vertrauenswürdigen Informationen betreffend nachhaltige Produkten interessiert. Das ist aber Thema des Handlungsfeldes 5.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 

Handlungsfeld streichen!

Handlungsfeld 5: Glaubwürdigkeit und Transparenz Begründung Wir teilen die Auffassung, dass der "Transparenz und Nachvollziehbarkeit der CSR Leistungen von Unternehmen" eine zentrale Rolle zukommt. Wir teilen auch grundsätzlich die Position, im NAP CSR die Rahmenbedingungen zu den Themen Berichterstattung und Kommunikation, zu Qualitätsstandards für CSR und zur Hintanhaltung irreführender Werbung zu definieren. Allerdings unterstellt man hier die grundsätzliche Bereitschaft aller AkteurInnen anspruchsvolle Kriterien für Berichterstattung oder Gütesiegel festzulegen bzw. setzt ihre Machbarkeit voraus. Dabei werden die in Österreich in der Vergangenheit real stattgefundenen jahrelangen Diskussionen im Bereich CSR-Regelsetzung nicht berücksichtigt und schon gar nicht analysiert, die aus Sicht von NeSoVe zu NICHT zu brauchbaren Ergebnissen geführt haben (z.B. Gütezeichen Quality Austria, ISO 26000, ONR 1925007). Es stellt sich die Frage, worauf sich der Optimismus stützt, dass weitere Jahre der Diskussion zu brauchbareren und qualitativ besseren Ergebnissen führen werden. Es stellen sich hier – jenseits der politischen Bereitschaft - auch fundamentale Fragen der technischen Machbarkeit substanzieller Regeln. Auf allgemeiner Basis werden diese sicher nicht ausreichen, gesellschaftliche Verantwortung zu attestieren. Vielfach wird man also sehr spezifische Kriterien benötigen (etwa hinsichtlich der Geschäfte von Banken oder bezogen auf vergleichbare und Benchmark fähige Indikatoren der Umweltleistung oder produktbezogene Kriterien), dass man wohl sinnvoller Weise eine Debatte zu grundsätzlichen Strategien zur Berichterstattung oder Regelsetzung an den Beginn rücken sollte. Wir verweisen auch nochmals auf die NeSoVe-Strategie, zunächst einige Schwerpunktthemen zu definieren und für diese die sinnvollen Anforderungen/Indikatoren festzulegen. Wenn man dies über alle Sektoren und Themen hinweg versucht, wird ein Scheitern sehr wahrscheinlich sein. Daher stehen Berichtspflichten oder Gütesiegel nicht unbedingt an erster Stelle. Solche sollten erst dann diskutiert werden, wenn es tatsächlich gelingt, anspruchsvolle Kriterien festzulegen. Die Überprüfung aller Angaben spielt eine wesentliche Rolle. Existierende Systeme und Regelungen für Akkreditierung und Zertifizierung scheinen für den Bereich CSR wenig geeignet zu sein, da adäquates gesellschaftliches Handeln Wertmaßstäbe bzw. Beurteilungen einschließt, die sich nur partiell objektivieren lassen. So lässt sich die Frage schwer beantworten, wann Werbung irreführend 7

Vgl. NeSoVe-Stellungnahme zu ISO 26000 und ONR 192500.

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oder Löhne angemessen sind. Hier müssen neue Wege beschritten werden, welche die Beteiligung von Interessengruppen bei der Verifizierung im Rahmen staatlicher Kontrollinstanzen vorsehen (z.B. Bestätigung der Gewerkschaft, dass das Unternehmen die Gründung eines Betriebsrates nicht behindert hat). Eine rein privatwirtschaftlich organisierte Zertifizierung ist nicht sinnvoll, da die wirtschaftliche Abhängigkeit der ZertifiziererInnen von den Unternehmen eine unabhängige Prüfung kaum zulässt. Daraus folgt, dass ein sinnvolles System aufbauen muss auf drei Säulen:   

Eine gesetzliche Regelung, die eine staatliche Überwachung der CSR-Aussagen vorsieht, wobei die Finanzierung durch Unternehmen sichergestellt werden sollte Ein Beschwerdesystem, das allen BürgerInnen offensteht und Sanktionsmöglichkeit bei falschen Aussagen vorsieht Die Förderung der Watchdog Funktion

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan:  

Titeländerung Handlungsfeld 5: Glaubwürdigkeit und Transparenz und Kontrolle Einfügung: Die Glaubwürdigkeit von CSR-Aussagen von Unternehmen ist gering und wird zu Recht von der Öffentlichkeit bezweifelt. Eine staatliche Marktüberwachung bzw. von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Verifizierung findet nicht statt. Daher müssen existierende rechtliche Regelungen auf den Prüfstand gestellt und die Marktüberwachung verbessert werden.

Zielsetzungen NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: Mit dem NAP CSR werden folgende Zielsetzungen verfolgt:   

 



Österreichische Unternehmen sollen zu einem proaktiven Zugang zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung ermutigt werden und Ihre CSR Leistungen nachvollziehbar gestalten und kommunizieren. Die CSR/Nachhaltigkeitsberichterstattung soll in ihrer Qualität, Relevanz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit erhöht und in ihrer Nachvollziehbarkeit verbessert werden, um ehrliches CSR Engagement von Unternehmen besser sichtbar zu machen. Hierzu sollen Strategien entwickelt werden, um anspruchsvolle, aussagekräftige, vergleichbare und benchmarkfähige Indikatoren auf allgemeiner Ebene wie auch sektor- und produktspezifische Kriterien festzulegen. Unternehmen entsprechend qualitätsgesicherte Informationen aufbereiten, um für KonsumentInnen, öffentliche AuftragnehmerInnen, die breite Öffentlichkeit und den business-tobusiness- Bereich gute Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellen zu können. Darauf aufbauend können rechtlich verbindliche Berichtspflichten für Unternehmen – besonders ab einer bestimmten Größenordnung – festgelegt werden. Ergänzend sind Mechanismen für eine von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Überprüfung und Validierung derartiger Informationen zu schaffen und die rechtlichen Instrumente zur Marktüberwachung zum Schutz vor irreführender Werbung in der CSR Kommunikation weiter zu entwickeln, samt passender Beschwerde- und Sanktionsmechanismen. Es sollen mehr Unternehmen – besonders ab einer bestimmten Größenordnung – mit entsprechenden Regeln für die CSR/Nachhaltigkeitsberichterstattung gewonnen werden, um mit CSR mehr Breitenwirkung und Aufmerksamkeit zu erzielen. 24

Der NAP CSR zeigt dabei folgende Handlungsansätze auf:  





Neu. Es sollen Strategien entwickelt werden, um anspruchsvolle, relevante, aussagekräftige, vergleichbare und benchmarkfähige Indikatoren auf allgemeiner Ebene wie auch sektor- und produktspezifische Kriterien festzulegen. 1. Mit Berichterstattungspflichten für große Unternehmen und Unternehmen in staatlichen/staatsnahen Bereichen soll insgesamt mehr Transparenz über CSR-Leistungen der Wirtschaft erreicht wird und sichergestellt werden, dass relevante, vergleichbare und verifizierbare Indikatoren auf allgemeiner, sektor- und produktspezifischer Ebene verwendet werden, die Performancevergleiche zwischen Unternehmen ermöglichen. 2. Um die Werthaltigkeit von CSR-Engagement zu sichern, sind aussagekräftige CSRStandards und gegebenenfalls, nach sorgfältiger Prüfung, glaubwürdige Gütezeichen, unter Berücksichtigung die ein deutlich höheres Niveau als bestehender CSR-Regelwerke (ISO 26000 oder ONR 192500) aufweisen müssen. Ansätze und internationalen Entwicklungen, weiterzuentwickeln. 3. Um die Glaubwürdigkeit zu stärken, ist ein wirksamer Schutz vor irreführender Werbung in der CSR Kommunikation aufzubauen. Ssind Mechanismen für eine von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Überprüfung und Validierung derartiger Informationen zu schaffen und die rechtlichen Instrumente zur Marktüberwachung zum Schutz vor irreführender Werbung in der CSR Kommunikation weiter zu entwickeln, samt passender Beschwerde- und Sanktionsmechanismen.

1. Berichterstattungspflichten für bestimmte Unternehmen NeSoVe unterstützt grundsätzlich die Festlegung von Berichtspflichten der Unternehmen im nicht-finanziellen Bereich, wo die Berichtspflicht als sinnvolle Maßnahme zur Veränderung unternehmerischen Verhaltens und ihrer Kontrolle definiert wird. Denn eine Berichtspflicht darf kein Selbstzweck sein. Jedes Instrument ist nur so gut wie der Inhalt, den es trägt. Daher muss zunächst eine Diskussion über konkrete Inhalte dieser Pflichten geführt werden. Gute Indikatoren müssen relevant, aussagekräftig und vergleichbar sein. Insbesondere müssen sie Performancevergleiche zwischen Unternehmen und Benchmarking erlauben. Eine Verpflichtung, Berichterstattung auf der Basis der GRIRichtlinien verbindlich vorzuschreiben wäre nichts anderes, als einen gesetzlichen Zwang einzuführen, Werbebroschüren nach dem Vorbild der Konzernberichterstattung zu erstellen. Daran würden zwar viele verdienen, aber Klein- und Mittelbetriebe würden sinnlos belastet. Vor dem Hintergrund der Kommissionsmitteilung, die ebenfalls der GRI Referenz erweist, könnten gute Intentionen leicht in das Gegenteil verkehrt werden. Es gibt keinen Grund, staatliche Unternehmen anders als private zu behandeln. Die Teilnahme am TRIGOS hat mit Transparenz nichts zu tun. Das ist ein Thema des Handlungsfeldes 3.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden: 

Im Einklang mit den Entwicklungen auf EU-Ebene soll die Ausweitung des verpflichtenden „non-financial reporting“ nach klaren Reportingstandards für börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 250 500 Beschäftigten auf national-staatlicher Ebene vorangetrieben werden. Die hierzu notwendigen Kriterien sollen von den Richtlinien der GRI (Global Reporting Initiative) ausgehen und sind im Rahmen des CSR-Roundtable-Prozesses zu 25



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konkretisieren anspruchsvoll, relevant, aussagekräftig, vergleichbar und Benchmark fähig sein und Indikatoren auf allgemeiner Ebene wie auch sektor- und produktspezifische Kriterien enthalten. Die Ergänzung des Rechnungslegungsänderungsgesetzes, um den vom Gesetzgeber angestrebten Informationszweck zu erfüllen, wird beabsichtigt. Die im § 243 Abs 5 UGB normierte Berichterstattung über den Umweltbereich sowie über ArbeitnehmerInnenbelange ist zu konkretisieren und durch klare Indikatoren zu ergänzen, ebenso der Corporate Governance Kodex. Um der Vorbildfunktion des Staates Rechnung zu tragen, ist es beabsichtigt, Unternehmen im Staatsbesitz (oder mit Kontrollmehrheit der öffentlichen Hand) zu einer an GRIorientierten CSR/Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten. Unternehmen jedweder Größe und Rechtsform sind zur Teilnahme an den nationalen Preisauszeichnungsregimen für gesellschaftliche Verantwortung wie insbesondere dem TRIGOS und dem ASRA zu motivieren. Weiters sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen darin zu unterstützen, ihr CSREngagement systematisch in die Unternehmenspolitik zu integrieren und die entsprechenden Kommunikations- und Berichterstattungsmechanismen weiterzuentwickeln.

2. Entwicklung von CSR-Standards und Gütezeichen Da die vorhandenen CSR-Regelwerke qualitativ völlig unzureichend sind – insbesondere im Hinblick auf die Situation in einem hochentwickelten Land wie Österreich –, anspruchsvolle Benchmarks und auch notwendige sektorspezifische Regeln bzw. Indikatoren fehlen, ist NeSoVe derzeit nicht in der Lage, ein Gütezeichen zu unterstützen. Ein solches würde derzeit nur einschlägigen Berufsgruppen von Nutzen sein. Außerdem wären die Kosten für Entwicklung und Betrieb eines solchen Zeichens hoch und der Nutzen gering. Zunächst sollte daher – wie oben gefordert – ein Prozess zur Erarbeitung aussagekräftiger Indikatoren und anspruchsvoller Benchmarks initiiert werden. Sollte dieser zu befriedigenden Ergebnissen führen, kann die Machbarkeit eines Gütezeichens neu diskutiert werden.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden: 

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Mittels eines österreichischen CSR-Gütesiegels Anforderungskataloges sollen Mindest anspruchsvolle Erwartungen an gesellschaftlich wünschenswerte Verhaltensweisen und Maßstäbe in den wesentlichen ökologischen, sozialen und mitarbeiterInnenbezogenen Anliegen, im Bereich der Menschenrechte und hinsichtlich der Hintanhaltung von Korruption definiert/standardisiert und dabei auch eine ebenso unabhängige wie glaubwürdige Qualitätssicherung durch Dritte vorgesehen werden. Dabei soll auf die bestehenden österreichischen Vorarbeiten (NeSoVe-Indikatorenkatalog zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, Branchenleitfäden von respACT) und Normen (ONR 192500) und die internationalen Leitfäden und Prinzipien in diesem Bereich sowie existierende "Best practice" Dokumente zurückgegriffen werden. Nach Erstellung dieses Anforderungsprofiles kann die Machbarkeit eines Gütezeichens diskutiert werden. Die Entwicklung und strategische Ausrichtung dieses Instrumentariums (Standards/Gütesiegel für Organisationen, für Produkte etc.), seine konkrete Ausgestaltung auf Kriterienebene, seinen Wirkungsbereich und seine Systemgrenzen im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette sowie die Mechanismen zur Validierung und 26

Qualitätssicherung durch Dritte (klar, kosteneffizient, marktnah und ohne Monopolbildungen), sind im CSR-Roundtable-Prozess unter Einbeziehung aller wichtigen StakeholderInnengruppen vorzunehmen.

3. Schutz vor irreführender Werbung in der CSR Kommunikation "Andererseits kann auch durch die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Tatbestand der irreführenden Werbung entgegengetreten werden" (S. 30). Das ist wohl kein sinnvoller Handlungsansatz. Die Frage ist, ob die existierenden Rechtsinstrumente adäquat sind. Nach NeSoVe Auffassung besteht hier dringender Handlungsbedarf (siehe oben).

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: "Andererseits kann auch durch die rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Tatbestand der irreführenden Werbung entgegengetreten werden" Andererseits ist zu überprüfen, ob die bestehenden rechtlichen Bestimmungen ausreichen, Schutz vor falschen und irreführenden Aussagen bieten. Identifizierte Lücken sind entsprechend zu schließen und für ein effizientes Marktüberwachungssystem samt Beschwerde- und Sanktionsmöglichkeiten zu sorgen. Mit dem NAP CSR sollen folgende Punkte aufgegriffen werden:   

Eine gesetzliche Regelung, die eine staatliche Überwachung der CSR-Aussagen vorsieht, wobei die Finanzierung durch Unternehmen sichergestellt werden sollte. Ein unabhängiges Beschwerdesystem, das allen BürgerInnen offensteht und Sanktionsmöglichkeit bei falschen Aussagen vorsieht. Die Förderung der Watchdog Funktion, die entsprechende Analysen vornimmt und Input für das Beschwerdesystem liefert.

Der CSR-Roundtable als Umsetzungsmechanismus des NAP CSR Es ist absurd, einen CSR-Roundtable als Umsetzungsmechanismus zu etablieren, da dieser keinerlei verbindliche Regeln erstellen kann. Es mag sinnvoll sein, eine AUSGEWOGENE MultistakeholderPlattform für beratende Zwecke einzusetzen, die Entscheidungen müssen in einem demokratisch legitimierten Prozess unter Einbeziehung des Parlamentes und der Regierung erfolgen. Die Steuerung sollte durch eine ministerielle Gruppe unter der Leitung von BMASK und Einbeziehung von NeSoVe und respact, ggfs. auch erweitert um ausgewählte SozialpartnerInnen erfolgen.

NeSoVe Forderungen zum österreichische CSR-Aktionsplan: 



Das ganze Kapitel muss komplett neu geschrieben werden. Dabei ist ein klarer Steuerungsmechanismus auf der Basis einer ministeriellen Gruppe unter der Leitung von BMASK und Einbeziehung von NeSoVe und respact vorzusehen. Entscheidungen – insbesondere die Festlegung von verbindlichen Regeln - müssen in einem demokratisch legitimierten Prozess unter Einbeziehung des Parlamentes und der Regierung erfolgen. Ein Multistakeholder-Roundtable ist sinnvoll, kann aber nur beratende Funktion haben. Die Zusammensetzung und Funktionsweise müsste diskutiert werden.

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