Smart Home –

Wie wohnen wir morgen?

Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau | Ausgabe 1 | März 2017

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Gebäudehülle: Förderbeiträge Seite 16 Energiestrategie: Pro und Kontra Seite 22 Fusion: aus drei wird eine Genossenschaft

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Netzwerk, breit gefächert «Projekt entwickelt, Umsetzungspartner gefunden – die Immobilienbank der LUKB passt zu uns.» Benedikt und Christian Marbet, Inhaber Marbet Immobilien, Luzern

Intern_Editorial

Ist jetzt dieser Goalie glücklicher? Smart Home – die Vernetzung von Haustechnik, Haushaltgeräten und Unterhaltungselektronik wird als DIE Wohnzukunft gepriesen. Was ist davon zu halten? Wir stellen eine neuere Studie vor und haben eine Zukunftsforscherin befragt (Seiten 4 bis 9). Zweifellos wird Smart Home das Wohnen von morgen beeinflussen. Nur – das sagte man schon vor 5, 10, 15 Jahren. Der Durchbruch lässt aber auf sich warten. Das zeigen auch Aussagen eines Branchenvertreters (Seite 12) und der Baugenossenschaften (Seite 10). Brauchen wir Smart Home wirklich, um gut zu wohnen, um glücklich zu sein? Jonas Hiller, das ist ein hochbezahlter Eishockeygoalie, durfte in einer der auflagenstärksten Zeitungen der Schweiz seine auf Smart Home getrimmte neue Villa vorstellten. Auf die Frage des Reporters, was ihm am besten gefällt an Smart Home, sagte er: «Vor allem die Funktionen ‹Kommen› und ‹Gehen›.» Man

müsse nichts mehr denken, es funktioniere automatisch. Nun – ist das alles? Ist jetzt dieser Goalie glücklicher? Ist es schlimm, wenn ich beim «Kommen und Gehen» meinen Kopf brauche und mit Händen und Armen Lichtschalter, Fenster, Rollladen bediene? Bitte nicht falsch verstehen: Natürlich tun Bauträger, auch Baugenossenschaften, gut daran, sich mit Smart Home zu befassen. Aber mit Gelassenheit, das Spielerische von dem zu unterscheiden, was wirklich zählt. Etwa dass es Baugenossenschaften überhaupt gelingt, guten, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das dokumentieren auch in dieser Ausgabe verschiedene Beispiele. Dabei braucht es gute Rahmenbedingungen. Zum Beispiel den Fonds de Roulement für dessen Fortführung der Verband WOHNEN SCHWEIZ an vorderster Front kämpft (Seite 29).

Kurt Bischof Redaktionsleiter Magazin WOHNEN SCHWEIZ

Impressum

Inhalt

Magazin für den gemeinnützigen Wohnungsbau

Redaktion Kurt Bischof, bischof | meier und co. Postfach 141, 6281 Hochdorf Telefon 041 914 70 10, Fax 041 914 70 11 [email protected]

Produktion

Ausgabe 1 | 2017

Smart Home: Chancen nutzen

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Elektroinstallationen: Was ist wichtig?

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Erscheinungsweise

Energie: Energiestrategie 2050

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4 Mal jährlich Auflage 14 500 Exemplare Jahrgang 7

Energie: Förderprogramm Zentralschweiz 16

Nächste Ausgabe 2/2017 Schwerpunktthema: Zusammenleben (Hausordnung, Durchmischung Bewohnende) Erscheinungstermin: 27. Juni 2017 Redaktionsschluss: 26. Mai 2017 Anzeigenschluss: 6. Juni 2017

Titelbild Die wundersame neue Welt von Smart Home – die einen schwärmen, die andern zweifeln. Bild pixabay.com/Sabine Kroschel

Brunner Medien AG, Kriens www.bag.ch

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Smart Home: Echos bei Genossenschaften 10

Herausgeber Adressänderungen/Inserate Verlagsgenossenschaft Magazin WOHNEN SCHWEIZ Obergrundstrasse 70, 6002 Luzern Telefon 041 310 00 50 Fax 041 310 00 88 [email protected]

Smart Home: Wie wohnen wir morgen?

Partner: neuer Goldpartner LUKB

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WOHNEN SCHWEIZ: DV am 12. Juni 2017 20 Energie: Energiestrategie 2050

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Debatte: Energiestrategie 2050

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Porträt: Habitas Wohnbaugenossenschaft 26 Politik: Aufstockung Fonds de Roulement 29 Wohnen im Alter: Projektwettbewerb

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Ratgeber: Einladung zur GV

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Genossenschaften: Rundschau

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Smart Home_Interview

Smart Home: Wie wohnen wir morgen? «Eine Drohne könnte das Frühstück bringen» Über Digitalisierung wird viel geredet und geschrieben. In den Bereichen Wohnen, Bauen und Immobilien läuft die Entwicklung unter dem Stichwort «Smart Home». Wir haben uns mit der Zukunftsforscherin Karin Frick über Chancen und Gefahren unterhalten. Magazin WOHNEN SCHWEIZ: Frau Frick, müssen wir in 20 Jahren immer noch früh morgens zum Bäcker rennen, wenn wir frische Gipfeli zum Frühstückskaffee wollen? Karin Frick: Nein. Wenn wir das nicht wollen, können wir diese Aufgabe delegieren, weil es technisch möglich sein wird, dass zum Beispiel eine Drohne das Frühstück ins Haus liefert. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Universalroboter frische Gipfeli im Backofen aufbäckt, sodass wir uns nur noch an den gedeckten Frühstückstisch setzen müssen. Tendenziell sind die Menschen eher bequem und möchten möglichst viel automatisieren lassen, insbesondere Dinge, die sie als unangenehm empfinden, oder die sie sogar belasten. Theoretisch und technisch wird es in 20 Jahren möglich sein, dass wir unsere Mahlzeiten vollautomatisiert zubereiten lassen können. In der heutigen schnelllebigen Zeit wäre das für viele Menschen ein grosser Vorteil, insbesondere für Vollbeschäftigte. Ist das erstrebenswert? Es wäre doch gesünder, die Gipfeli beim Bäcker zu holen, als sie mit dem Smartphone zu ordern und liefern zu lassen? Die Frage, ob es erstrebenswert ist oder nicht, erübrigt sich, weil es immer zwei Optionen geben wird. Letztlich wird es wohl auch eine Zeitfrage oder Frage des Zeitmanagements sein. Eines jedoch wird sich nicht verändern: Es wird nach wie vor Menschen geben, die gerne kochen. Für diese kann es durchaus sinnvoll sein, etwas manuell zuzubereiten, das alle unsere Sinne anspricht.

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Dann sind wir ja beruhigt … Man muss bei alldem Fortschritt auch immer unterscheiden zwischen privat und geschäftlich. Die Frage wird nicht nur in der Gesellschaft grosse Wertediskussionen auslösen, sondern auch in Fachkreisen. Und dort wird es auch wieder Interessenkonflikte geben, weil einzelne Branchen mehr gewinnen (IT-Unternehmen und die Elektrobranche) und andere eher verlieren, wie der traditionelle Fachhandel.

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Die digitale Entwicklung in der Bau- und Immobilienbranche wird so oder so eintreten.

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Bereits jetzt sind unsere Wohnungen zum Teil vernetzt. Wie weit wird diese Entwicklung noch führen? Wir stehen noch ziemlich am Anfang. Vorerst messen wir uns daran, was technisch überhaupt alles möglich sein wird. Wie und vor allem wann weitere Entwicklungsschritte folgen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand prophezeien. Nur, dass die digitale Entwicklung in der Bau- und Immobilienbranche so oder so eintreten wird. Das Netzwerk verschmilzt mit dem Hintergrund, das heisst, man sieht nichts von der Verkabelung in der Wohnung – alles funktioniert «wireless». Wir nehmen die smarte Technik nur noch bewusst wahr, wenn sie abwesend ist und etwas nicht funktioniert. Künftig wird noch viel mehr möglich sein als die Steuerung der Storen, des Lichts oder der Heizanlagen. Auch in der Gesundheits-

überwachung wird sich haustechnisch einiges verändern. Damit erhalten ältere Menschen die Chance, länger im eigenen Haus zu leben, denn das Haus übernimmt einen Teil der Überwachung. Sensoren am Boden erkennen, wenn jemand zu Boden stürzt. Auch angebrachte Bewegungsmelder können dabei behilflich sein. Das Notrufsystem kann per Funk einen Alarm auslösen und diesen an die nächsten Angehörigen weiterleiten. Sie haben zusammen mit Daniela Tenger die Studie «Smart Home 2030» verfasst. Die Haus- und Wohnungsnutzer profitieren also, wie Sie voraussagen. Was aber kann die Bauund Immobilienbranche daraus für einen Nutzen ziehen? Baufachleute werden in Zukunft viel mehr mit Daten arbeiten als mit Beton. Die Arbeit mit Software wird für die Baubranche wichtiger als die reine Handwerksarbeit. Die Arbeit des Bauarbeiters wird viel komplexer und er wird öfters im Büro anzutreffen sein als bisher. Der grösste Nutzen wird sein, wenn sich die Bau- und Immobilienbranche der Digitalisierung gegenüber nicht verschliesst und jetzt schon beginnt, ihr Grundwissen über die relevantesten Entwicklungen anzueignen. Denn der Wandel wird kom-

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Smart Home umfasst von der Planung über Bau und Vermietung bis hin zum Unterhalt und Renovation sowie zum Prozess der Digitalisierung alles.

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Die Lieferung der Lieblingspizza per Drohne nach Hause – schon bald Realität?

men. Die Digitalisierung wird viele Bauprozesse vereinfachen und letztlich viel Zeit durch verbesserte Koordination einsparen. Smart Home umfasst alles: von der Planung über den Bau und die Vermietung bis hin zum Unterhalt und der Renovation sowie den Prozess der Digitalisierung. Auch das Vermieten von Wohnungen über eine Plattform gehört dazu. Dieser Vorgang wird durchs Internet vereinfacht. Was werden für die Baubranche die grössten Herausforderungen bei der Digitalisierung sein? Die Umstellung von der herkömmlichen Planung bis hin zum digitalen Baustellenmanagement. Bei Letzterem sind alle Handwerker, die an einem Bau beteiligt sind, involviert. Handwerker werden zunehmend mehr am Schreibtisch im Büro arbeiten müssen und Weiterbildungen absolvieren, um den Computer und die Software kennenzulernen. Deren An-

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wendung wird keine Hexerei sein. Ziel ist es schliesslich, all die Abläufe auf der Baustelle besser zu koordinieren, damit es weniger Leerläufe gibt. Was denken Sie: Sind Baugewerbe und Immobilienbranche gerüstet für die digitale Revolution? Beide haben zumindest gute Voraussetzungen, das Thema jetzt aufzugreifen und auf den Zug aufzuspringen. Einfach abwarten und eine passive Haltung einzunehmen, ist die denkbar schlechteste Option. Denn dann setzen andere die Standards. Welchen Stellenwert hat das Thema «Smart Home» im heutigen Bau- und Immobilienmarkt? Eine repräsentative Befragung von 400 Architekten und Bauingenieuren, Elektroplanern und Elektroinstallateuren, Immobilienhändlern sowie Gebäudetechnikern hat gezeigt, wie unterschiedlich deren Gewichtung des Smart Home ausfällt. Die Elek-

Bild Kathrin Aerni

trobranche und die Gebäudetechniker sind gegenüber der Smart HomeApplikationen aufgeschlossener als Architekten, Bauingenieure und Immobilienhändler. Was allen Anbietern gemein ist, ist die Ungewissheit, wie die Digitalisierung ihre Branche verändern wird. Licht-, Heizungs- und Storensteuerung: Alles kann getimt werden via Smartphone oder iPad. Die Energieeffizienz wird mit einer App gemessen. Wo aber bleibt in einem vernetzten Zuhause die Gemütlichkeit? Vernetzung schliesst Gemütlichkeit nicht aus. Man kann technisch auf dem höchsten Stand sein und dabei so nostalgisch leben wie zu Grossmutters Zeiten. Schliesslich soll auch in Zukunft der Mensch im Vordergrund stehen und nicht die Technik. Zudem sind die technischen Teile unsichtbar. Sie haben in Ihrer Studie sechs Thesen fürs Jahr 2030 prophezeit. Die

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Karin Frick Karin Frick, Mitautorin der Studie «Smart Home 2030», untersuchte, wie die Digitalisierung das Bauen und Wohnen verändern wird.

gewagteste ist diejenige mit dem Bauroboter: Statt Beton bestimmt 2030 die Software das Bauen. Verstehen wir Sie richtig, das digitale Zeitalter wird auch das gute alte Bauhandwerk ablösen? Computer und Roboter statt Maurer und Zimmermann? Ja, es wird im Jahr 2030 neue Methoden des Bauens geben und wahrscheinlich werden auch ganze Häuser vorfabriziert. Das fängt bereits bei der Planung an, die bisher zwar auch schon digitalisiert ablief, jedoch ohne Hilfsmittel wie 3D-Drucker, Drohnen

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Es wird im Jahr 2030 neue Methoden des Bauens geben und wahrscheinlich werden auch ganze Häuser vorfabriziert.

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Bild zvg

oder Roboter. Letztere sind zwar nur für gewisse Baustellen geeignet, weil man nicht überall bestimmte Bauteile vorfabrizieren kann wie in der Autobranche oder in der Fabrikation. Der Roboter wird zunehmend Maurer und Handwerker ersetzen. Doch der ganze Prozess wird sich in die Länge ziehen, weil Baustellen nicht so schnell automatisiert werden können wie Fabriken. Das wäre ja eher ein Vorteil für die grösseren Wohnbaugenossenschaften wie etwa in Zürich, oder? Smart wohnen ist ja, glaubt man Ihrer Studie, langfristig kostensparend. Richtig. Die Zukunft gehört den Überbauungen, weil das Bauland für Einfamilienhäuser fehlt und schlicht zu teuer ist. Darum ist das verdichtete Bauen Trumpf. In den Städten und

Karin Frick, 55-jährig, ist Forschungsleiterin am Gottlieb-Duttweiler-Institut in Rüschlikon. Seit 20 Jahren beschäftigt sich die studierte Ökonomin mit Zukunftsstudien. Ihre neuste Studie «Smart Home 2030 – wie die Digitalisierung das Bauen und Wohnen verändert» hat sie im November 2015 zusammen mit Daniela Tenger im Auftrag der Raiffeisen Schweiz verfasst.

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Die Zukunft gehört den Überbauungen, weil das Bauland für Einfamilienhäuser fehlt und schlicht zu teuer ist.

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Agglomerationen noch mehr als auf dem Land. Das Einfamilienhaus ist auch nicht mehr ideal, weil die elektronische Vernetzung bei grösseren Überbauungen intelligenter, schneller und kostengünstiger ist. Interview Kathrin Aerni

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Smart Home_Studie

Wie digital wird Bau- und Immobranche? Wie bauen und wohnen wir in Zukunft? Das hat das Gottlieb-Duttweiler-Institut mit der Studie «Smart Home 2030» untersucht. Quintessenz: Die Bau- und Immobilienbranche muss die digitale Entwicklung beobachten und wo sinnvoll in die Arbeit integrieren. Allerdings: Noch ist das Interesse gering. Die Digitalisierung hat schon zahlreiche Bereiche des Lebens nachhaltig verändert, so wie etwa die Musikbranche. Nun erobert die Digitalisierung auch das Bauen und Wohnen: Intelligente Kühlschränke und automatisierte Lichtsteuerungsanlagen sind erst der Anfang einer Revolution, deren Ende noch lange nicht abzusehen ist, und auch nicht wie rasant die Entwicklung fortschreitet. Noch findet sie im Hintergrund statt und bewirkt einen Strukturwandel, der dem Normalbürger noch gar nicht richtig bewusst ist. «Smart Home» heisst intelligentes und vernetztes Haus; die Vernetzung ermöglicht es, unser Zuhause völlig neu zu organisieren, zu steuern und zu kontrollieren. Erst am Anfang der Entwicklung «Smart Home» ist bei branchenfremden Anbietern wie Samsung, Google oder Apple bereits in aller Munde. Kein Wunder, denn diese Anbieter

wittern ein grosses Geschäft. Wobei die heutigen «Smart Home»-Vorrichtungen nur Einrichtungen sind, die das tägliche Leben zu Hause erleichtern, wie etwa Beleuchtungs-, Belüftungsund Heizungssteuerung. Doch darüber hinaus bahnen sich bereits weitreichendere Entwicklungen an: von der Planung über den Bau bis hin zur Vermietung, zum Unterhalt und zur Renovation eines Gebäudes. Dabei entstehen nicht nur neue Organisationsformen, sondern auch Funktionen, und es erschliessen sich neue Märkte. Interesse noch gering Die Befragung zeigt indes auf, wie der heutige «Smart Home»-Markt im Vergleich zu anderen Branchen der rasant fortschreitenden Digitalisierung gegenübersteht – noch ziemlich zögerlich und ratlos. Die traditionelle Bau- und Immobilienbranche kann sich dem Wandel aber nicht entziehen.

Wandel aktiv mitgestalten Die Studie ermuntert deshalb lokale Anbieter, den Wandel aktiv mitzugestalten. Dafür braucht es ein Grundwissen über die wichtigsten Entwicklungen. Deshalb haben die beiden Studienautorinnen sechs Thesen für das Jahr 2030 aufgestellt, wie sich künftig die Digitalisierung entwickeln wird. Erfolgsfaktoren Wie oben erwähnt, kommen nebst den automatisierten Infrastrukturen immer mehr digitale Dienstleistungen hinzu, die softwaregetrieben funktionieren. Schliesslich wird die Software nicht nur darüber bestimmen, wie wir unsere Wohnungen steuern, überwachen und organisieren, sondern auch wie die Anbieter planen, bauen und ausstatten. Eine weitere These besagt, dass eine Wohnung im Jahr 2030 wie ein Smartphone funktionieren wird. Und Vernetzung werde der

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Das Wichtigste ist aber laut Studie: dass die Vernetzung für die Endnutzer unsichtbar und kostengünstig ist.

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Schlüssel zum Erfolg sein. Denn ob Strom, Kommunikations- oder Inneneinrichtungsunternehmen: Die Anbieter können gemeinsam bessere Services und Produkte anbieten als alleine. Das Wichtigste ist aber laut Studie: dass die Vernetzung für die Endnutzer unsichtbar und kostengünstig ist. Die Verbraucher wollen nicht unzählige Apps, sondern nur eine zentrale Alleskönner-Plattform. Fazit der Studie: «Die Digitalisierung wird die Spielregeln der verschiedenen Branchen verändern, bietet aber auch neue Chancen.» Die Studie «Smart Home 2030» wurde von Karin Frick, Forschungsleiterin am Gottlieb-Duttweiler-Institut GDI, und Daniela Tenger, ehemalige Trendforscherin am GDI, verfasst. In Auftrag gegeben hat sie Raiffeisen Schweiz, die drittgrösste Bankengruppe der Schweiz. Kathrin Aerni

Die vollständige Studie ist als Download erhältlich unter: www.gdi.ch/de/Think-Tank/Studien/Smart-Home-2030/684

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Smart Home_Umfrage bei Baugenossenschaften

Bei Genossenschaften noch kaum ein Thema Smart Home – das intelligente Haus ist die Zukunft. Davon sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überzeugt. Bei den Baugenossenschaften gibt man sich aber noch zurückhaltend, wie eine kleine, nicht repräsentative Umfrage des Magazins WOHNEN SCHWEIZ zeigt. Das Magazin WOHNEN SCHWEIZ fragte bei zwölf Deutschschweizer Wohnbaugenossenschaften nach. Nur gerade zwei haben geantwortet. Und auch bei diesen zwei scheint das Thema noch nicht zuoberst auf der Prioritätenliste zu stehen. Teilweise schon Wirklichkeit Für die Wohnbaugenossenschaft Beinwil (Freiamt) ist Smart Home im Bereich Multimedia teilweise schon Wirklichkeit, wie Präsident Erich Wettstein bestätigt. Auch bei der Elektroplanung habe man Smart Home bereits im Kalkül. So seien zwar noch keine konkreten Installationen angebracht worden, dafür habe man die Netzwerkverkabelung ausgebaut, um für allfällige Nachrüstungen vorbereitet zu sein. Ansonsten sei Smart Home in seiner Genossenschaft noch kein

grosses Thema, auch mangels Nachfrage aus dem Mietbereich. Wettstein kann sich aber vorstellen, dass dies im Eigentumsbereich anders ist. Der Wohnbaugenossenschaftspräsident will aber offen und bereit sein für alles Neue. «Allerdings», schränkt er ein, «muss letztlich alles auch bezahlbar sein.» Noch kein Handlungsbedarf Etwas weniger weit ist die Wohnbaugenossenschaft Fulenbach SO. Das hängt aber vor allem mit ihrer Klientel zusammen. Denn die Genossenschaft ist vor allem im gemeinnützigen Wohnungsbau aktiv. Im Zusammenhang mit einem aktuell laufenden Neubau für Wohnen im Alter sei Smart Home zwar am Rande diskutiert worden, sagt Präsident Heinz Bader, man habe aber noch keinen Handlungsbedarf

ausmachen können. Dies vor allem wegen der Zielgruppe (ältere Menschen), aber auch wegen der Rendite. Bader: «Als junge und sehr kleine Genossenschaft müssen wir unsere Bauvorhaben den finanziellen Möglichkeiten anpassen.» Zudem stelle sich die Frage, ob die heute favorisierten Technologien in zehn oder zwanzig Jahren noch aktuell seien. «Wir passen unsere Technik zur gegebenen Zeit gerne den etablierten Technologien an.» Die Umfrage ist nicht repräsentativ und ist zu relativieren. Denn einige grosse Zürcher Genossenschaften wie die BG Zurlinden oder die BG Sunnige Hof setzen in ausgewählten Bereichen einiger neuer Liegenschaften sehr wohl auf Aspekte von Smart Home.

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Kathrin Aerni

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Elektroinstallationen_Was ist wichtig?

Von Elektroinstallationen Richtung Smart Home Die Elektro- und Gebäudetechnikbranche befasst sich schon rund 15 Jahre mit der Energiewende. Doch bei der breiten Bevölkerung setzt sie sich nur zögernd durch. Die Branche versucht die traditionellen Elektro- und Sicherheitsinstallationen auf Smart Home zu trimmen. Was dabei für Bauherrschaften wichtig ist, erläutern exemplarisch Fachleute der CKW Conex AG. Es ist noch nicht aller Tage Abend – diese Redewendung trifft auf das Energiesparen weltweit zu. Es bedeutet, dass sich noch vielerlei ändern kann, ja ändern muss. Doch das sollte lieber heute als morgen geschehen. Denn laut Pariser Klimaabkommen könnte der «worst case» bereits im Jahr 2040 eintreffen: dass ab dann den Menschen keine fossilen Energieträger, also Erdöl, Gas oder Kohle, mehr zur Verfügung stehen. Die Schweiz, die sich dem Abkommen verpflichtet hat, macht ernst und unterstützt zahlreiche Förderprogramme. Ein Beispiel dafür ist das erste solarbetriebene Mehrfamilienhaus der Welt in Brütten ZH. Alle sind gefordert Doch das sind erst gute Ansätze. Alle sind gefordert, etwas zum Klimaschutz beizutragen. Auch die Elektrobranche hat den Schalter bereits umgelegt. Ein Musterbeispiel dafür ist die CKW Conex AG mit Hauptsitz in Luzern: Neben konventionellen Elektroinstallationen profiliert sie sich immer mehr als Anbieterin für umweltfreundliche Energie- und Haustechniksysteme.

Smart Home ganz vielfältig Selbst bei einem Neubau seien die Mittel manchmal beschränkt, gibt Dominik Blum, Fachspezialist für Smart Energy, zu bedenken. Gerade junge Familien, die ein neues Haus bauen, könnten sich oft das effizienteste Package in Bezug auf das Energiemanagement und die Gebäudeautomation nicht leisten. So gebe es bei Smart Home verschiedene Lösungen und Komfortstufen. Die höchste Komfortstufe 3 wird laut Blum im Industriebereich noch mehr genutzt als im privaten. Waren es im privaten Bereich zu Beginn vorwiegend gut betuchte Villenbesitzer, die sich diesen Komfort leisteten, sind es heute mehr und mehr auch mittelständische Hauseigentümer. Voll integrierte Gebäudeautomation Die Gebäudeautomation läuft bei der Komfortstufe 3 voll integriert. Alle Gewerke sind über Schnittstellen miteinander vernetzt. Dadurch lassen sich Synergien optimal nutzen und der Kunde bekommt eine nachhaltige Smart Home/Energy-Lösung. Durch ein zentrales KNX-Bussystem können die Installationen einfach angepasst

oder erweitert werden. Blum: «Das ganze System ist vernetzt.» Ein Smart Energy-Beispiel: Wenn die Solaranlage auf dem Dach mehr Energie erzeugt als gerade im Haus verbraucht wird, kann durch eine intelligente Steuerung der Eigenverbrauch erhöht werden. Indem man die Energie nutzt, um die Wärmepumpe zu betreiben und den eigenen Batteriespeicher zu laden. Oder ein Smart Home-Beispiel: Wenn man das Haus verlässt, kann man ganz einfach alle Storen zentral herunterlassen und mit einem Knopfdruck das Licht im ganzen Haus ausschalten. Der Hauseigentümer habe sogar, wenn er dies wünscht, via Smartphone oder Tablet von extern Zugriff und Kontrolle über sein Haus. Gemäss Dominik Blum ist es sehr wichtig, sich beim Hausbau oder Umbau frühzeitig mit der Gebäudetechnik zu befassen. Damit sich Schnittstellenprobleme erübrigen und sich alle Gewerke optimal miteinander verknüpfen lassen. Elektronisches Schaltsystem Die zweithöchste Komfortstufe werde oft bei Eigentumswohnungen installiert. Das elektronische Schaltsystem könne man zur komfortablen Lichtund Storensteuerung nutzen. Mechanische Schalter Die am weitesten verbreitete Komfortstufe ist allerdings immer noch die erste «Sie ist gewissermassen Standard, weil sie in den meisten Mietwohnungen verwendet wird», sagt Blum. Man bediene mit den bewährten Zwischen traditionellem Handwerk und Technik. Bilder zvg

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Fotovoltaik und Kameras – auch für Genossenschaften immer mehr ein Thema.

Keller, Leiter Marketing und Kommunikation bei der CKW Conex AG. Er ist überzeugt davon, dass längerfristig die Zukunft des Wohnens immer mehr in die unabhängige Energieerzeugung, also solarbetriebene Richtung. gehen wird. Keller geht selbst mit gutem Beispiel voran: «Ich habe in meinem Haus eine Wärmepumpe einbauen lassen und beteilige mich am Programm ‹CKW mein Solarstrom›.» Kathrin Aerni

mechanischen Schaltern «einfach und zuverlässig» die Elektroinstallationen. Integriert sei bei dieser Stufe nur die Gegensprechanlage und teilweise werden die Storen elektrisch bedient. Diese jedoch von jedem Raum aus separat. Nachfrage bestimmt den Preis Es sei halt nach wie vor so, dass die Nachfrage den Preis bestimmt, erklärt Roland Wermelinger, Abteilungsleiter Elektro Aargau. «Der Kunde ist König. Und wir wollen ihn so gut wie möglich beraten.» Aufklärungsarbeit nötig Die höchste Komfortstufe der Gebäudeautomation hat sich noch nicht zum Standard entwickelt. Doch der erste Schritt zum Smart Home mit einem aufbauenden System ist gemacht. Und Marketing-Mann Robert Keller ergänzt: «Es ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig, um das intelligente System bekannter zu machen.»

Dass es bereits positive Ansätze gerade in Luzern gibt, beweist die Baustelle Himmelrich, die derzeit grösste in der Stadt. Dort baut die Allgemeine Baugenossenschaft Luzern (ABL) 250 Wohnungen. Der Bau zeigt auf, dass auch Wohnbaugenossenschaften an komfortablen innovativen Wohnungen interessiert sind und die Augen vor der Gebäudeautomation nicht verschliessen. Denn die öffentlichen Räume wie Treppenhäuser sind miteinander vernetzt und lassen sich energieeffizient und komfortabel automatisch steuern. Unabhängige Energieerzeugung Als eines der grössten Unternehmen in der Elektro- und Gebäudetechnikbranche hat sich die CKW Conex AG Energieeffizienz als Leitmotiv auf die Fahne geschrieben. «Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges, gesellschaftliches Ziel, das wir im Arbeitsalltag auch umsetzen müssen», sagt Robert

Der Energie- und Haustechnikriese Die CKW Conex AG hat ihren Hauptsitz in Luzern und ist ein führendes Zentralschweizer Unternehmen für Elektro+Licht, IT+Communication, Energietechnik und Security. Ihr Dienstleistungsangebot reicht von der Realisierung von Neubauprojekten über den Bau von Fotovoltaikanlagen bis zum effizienten Montage- und Reparaturservice. Mit 37 Geschäftsstandorten und über 620 Mitarbeitenden ist sie nahe bei den Kunden und bietet Flexibilität sowie einen Service rund um das Thema Strom. Seit dem 1. Juli 2016 gehört die ehemalige Rodel Elektro AG, Niederlenz, zur CKW Conex AG. ae

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Energie_Genossenschaften

Fossile Brennstoffe sukzessive reduzieren An einer Veranstaltung für die Baugenossenschaften der Zentralschweiz informierten die beiden Dachverbände WOHNEN SCHWEIZ und Wohnbaugenossenschaften Schweiz über die künftige Energiepolitik.

WEITERE INFORMATIONEN

Gestützt auf das Pariser Klimaschutzabkommen, das auch die Schweiz unterzeichnet hat, legt der Bund seine Energiestrategie bis zum Jahr 2050 fest. Als Folge der Unterzeichnung im Dezember 2015 werde eine weitgehende Dekarbonisierung, also eine sukzessive Reduktion fossiler Brennstoffe bis ins Jahr 2050 nötig sein, sagte Moritz Kulawik, beim Kanton Luzern zuständig für Umwelt und Energie. Weiter betonte er, dass die Energiestrategie 2050 und die aktuellen «Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich» (MuKEn) nur ein erster kleiner Schritt auf diesem langen und herausfordernden Weg sein werden. Erfreulich sei aber das neue Gebäudeprogramm in der Zentralschweiz, dank dem auch die Genossenschaften in der Zentralschweiz bei Sanierungen von erhöhten Förderbeiträgen profitieren können (siehe Seite 16).

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Für Fotovoltaikanlagen unter 30 Kilowatt Leistung empfiehlt Kulawik Investitionsbeiträge aus der Einmalvergütung EIV.

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Erneuerbare Energien ausbauen Ziele seien gut und recht, sagte Kulawik. «Entscheidend ist aber, wie sie umgesetzt werden.» Sodann gab er die drei wichtigsten Stossrichtungen des Bundes bekannt: Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Atomausstieg. Bei der Förderung von Solarstrom würde Kulawik als Fördervariante eher die attraktivere Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen unter 30 Kilowatt empfehlen, als den Umweg über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zu gehen. Zudem erhalte man bei der Einmalvergütung seinen Beitrag schneller als bei der KEV.

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ENER

Die drei wichtigsten Stossrichtungen des▪Bundes: Energieeffizienz, Energien und Atomausstieg. BUNDESAMT FÜR ENERGIE ABTEILUNG MEDIENerneuerbare UND POLITIK ▪ 01.02.2017 Grafik Bundesamt für Energie

60 Prozent fossile Heizsysteme Moritz Kulawik warnte allerdings vor allzu grosser Euphorie. «Im Kanton Luzern, aber auch in anderen Kantonen, werden immer noch rund 60 Prozent der Liegenschaften mit fossilen Brennstoffen beheizt.» Ziel der Energiedirektorenkonferenz der Kantone sei es, dass bis 2050 «noch höchstens 10 bis 15 Prozent» fossile Heizsysteme zur Gebäudeheizung eingesetzt werden. Kleiner Schritt Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich seien, so Moritz Kulawik, eine dringende Empfehlung an die Gesetzgebung der Kantone. Die aktuellen Mustervorschriften seien nur ein kleiner Schritt zum Pariser Abkommen in Bezug auf den Klimawandel. Im Neubaubereich sollen mittelfristig nur noch erneuerbare Energien zum Tragen kommen.

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Im Kanton Luzern, aber auch in anderen Kantonen, werden immer noch rund 60 Prozent der Liegenschaften mit fossilen Brennstoffen beheizt.

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«Nahezu-Null-Energiegebäude» Bei Neubauten ist die zukünftige Messlatte laut Kulawik das «NahezuNull-Energiegebäude»: «Das Ziel ist dabei, dass man künftig einen Teil des Stroms selbst erzeugt.» Der gewichtete Grenzwert liegt gemäss Kulawik bei einem Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung von 35 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr. Dies liege zwischen den bekannten Minergieund Minergie-P-Standards. Wärmeerzeugeersatz Bei einer Sanierung gehe es dagegen darum, einen effizienten Wärmeerzeu-

geersatz zu finden: Der müsste mindestens zehn Prozent der fossil erzeugten Wärme durch erneuerbare Energien kompensieren können. Der Energieexperte wies darauf hin, dass der Ersatz des Wärmeerzeugers meldepflichtig sei. Und die entsprechende Bewilligung werde nur dann erteilt, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt werde: Das Gebäude muss mindestens Minergie-zertifiziert sein oder sollte die GEAK-Gesamtenergieeffizienz-Klasse D erreichen. Sind beide Standards nicht erfüllt, muss eine fachgerechte Umsetzung einer der elf Standardlösungen gewährleistet sein. Kathrin Aerni

Moritz Kulawik erläuterte an der Veranstaltung die Energiestrategie 2050 des Bundes.

Archivbild Patrick Lüthy

Attraktive, verglaste Wohnraumerweiterungen in der Siedlung Weinbergli Marion Winkler, diplomierte Architektin von der Bosshard & Luchsinger Architekten AG in Luzern, gewährt den Besuchenden der Energieveranstaltung einen Einblick in eine noch nicht fertig sanierte Wohnung im Luzerner Weinbergli-Quartier. Es erstaunte die interessierten Gäste, wie der alte Parkettboden aufgerissen wurde und welche Schichten und Isolationsmaterialien hervorkamen. Das einfache Material sei typisch für die damalige Bauweise, erklärte Marion Winkler. In der Vor- und Nachkriegszeit habe das Geld für teure Bauweisen gefehlt. Die Siedlung Weinbergli – die drittälteste der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern (ABL) übrigens – sei entsprechend günstig entstanden. «Ein Indiz dafür sind auch die verwendeten einfachen Isolationsmaterialien», so die Architektin. Das Ziel der ABL sei es nun, die Siedlung für die nächsten 40 Jahre «fit zu machen». «Wichtig ist dabei, den Charme und Ausdruck der Siedlung beizubehalten, nicht zuletzt auch wegen des Ortsbildschutzes.»

Ausgabe 1 | 2017

Das Architektenteam der Bosshard & Luchsinger AG musste sich auch immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob sich die Sanierungen und der markante Neubau mit dem Stadtbild vertragen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu beachten galt, war die Frage: Wie können die alten Wohnungen zeitgemäss gestaltet und gleichzeitig die Grundrisse der bisher zu kleinen Wohnungen vergrössert werden? Die Mehrfamilienhäuser der Weinberglistrasse 35–37 erhielten schliesslich neue Balkone mit durchgehenden Veranden vor der Westseite der Gebäude. Das Originelle an den Altbauwohnungen ist zweifellos, dass nun neu verglaste Wohnraumerweiterungen von jeweils elf Quadratmetern in diese Veranden eingelassen sind. So konnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Das Flächenangebot wird deutlich erhöht, und gleichzeitig werden Nutzbarkeit und Qualität jeder Wohnung wesentlich verbessert. kae

Besichtigung einer noch nicht fertig sanierten Wohnung in der Siedlung Weinbergli. Bild Kathrin Aerni

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Energiestrategie 2050_Förderprogramme

Doppelte Förderbeiträge – so profitieren Zentralschweizer Genossenschaften Insgesamt stehen dem Kanton Luzern dieses Jahr rund zwölf Millionen Franken für die Förderung von Gebäudehüllensanierungen zur Verfügung; in der Zentralschweiz sind es über 23 Milllionen. Damit profitieren Liegenschaftsbesitzer von einem doppelten Förderbeitrag gegenüber dem Vorjahr. Das Gebäudeprogramm ist aktuell das wichtigste Instrument, um die Ziele zur Reduktion des Energieverbrauchs bei Gebäuden zu erreichen. Ab 2017 lohnt es sich deshalb, in die Gebäudehülle zu investieren, weil aus dem Erhalt der CO2-Abgabe des Bundes doppelte Förderbeiträge in der Höhe von 60 Franken pro Quadratmeter für die Sanierung der Gebäudehülle entrichtet werden. Damit werden gleichzeitig der Wohnkomfort und der Wert der Liegenschaft gesteigert. Obendrein werden Energieverbrauch und Heizkosten reduziert. Somit kann jeder Hauseigentümer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Was wird gefördert? Das Gebäudeprogramm fördert die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen das Erdreich. 2017 wird gegenüber dem Vorjahr der Förderbeitrag verdoppelt: Die Sanierungswilligen erhalten 60 Franken pro Quadratmeter wärmegedämmter Fläche. Anspruch auf Fördergeld besteht, wenn eine Fläche von mindestens 50 Quadratmetern saniert wird, beziehungsweise der Förderbeitrag von 3000 Franken überschritten wird. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungen vor dem Jahr 2000. Fördergesuche müssen vor Beginn der Sanierungsmassnahmen eingereicht werden. Bei einem Mehrfamilienhaus, bei dem nebst dem Dach auch die Fassade renoviert wird, erhält der Hausbesitzer mit dem aktuellen Förderbeitrag von 60 Franken für die sanierte Fläche von 4000 Quadratmetern 24 000 Franken an Fördergeldern. Darüber hinaus benötigt er einen GEAK Plus Gebäudeenergieausweis.

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Beispiele möglicher Förderbeiträge

Mehrfamilienhaus

einfaches Verwaltungsgebäude

Fördersatz

60 Fr. pro m2

60 Fr. pro m2

saniertes Gebäudeteil

Dach, Fassade (ohne Fenster)

Dach, Fassade (ohne Fenster)

sanierte Fläche

400 m2

800 m2

Förderbeitrag

24'000 Fr.

48'000 Fr.

Gebäudeenergieausweis

GEAK Plus

GEAK Plus 1.1.2017

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Am Anfang einer erfolgreichen Gebäudesanierung stehe immer eine umfassende Analyse des baulichen Zustands und des Energieverbrauchs.

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Rasch starten Moritz Kulawik von der Energie Zentralschweiz appelliert an die Hauseigentümer, sie sollen möglichst rasch ein konkretes Sanierungsprojekt an die Hand nehmen. Am Anfang einer erfolgreichen Gebäudesanierung stehe immer eine umfassende Analyse des baulichen Zustands und des Energieverbrauchs. Denn sie bildet die Basis, um die erforderlichen Sanierungsmassnahmen und das weitere Vorgehen zu definieren. Die Grundlage dazu bietet der GEAK Plus, der Gebäudeenergieausweis der Kantone. Wenn das zur Verfügung

stehende Fördergeld im Kanton Luzern ausgeschöpft würde, so Moritz Kulawik, könnten damit über 400 Gebäude saniert werden. Das wäre mehr als ein Gebäude pro Werktag. Schritte zum Fördergesuch Die wichtigsten Schritte, um ein Fördergesuch zu stellen: Der Hauseigentümer sollte sich über das genaue Vorgehen informieren. Am besten kontaktiert er die Energieberatung Luzern oder informiert sich auf www. energie-zentralschweiz.ch. Ab einem Förderbeitrag von 10 000 Franken, beziehungsweise etwa 170 Quadratmetern sanierter Fläche benötigt man einen Gebäudeenergieausweis (GEAK Plus). Der Hauseigentümer hat nach Erhalt der Förderzusage zwei Jahre Zeit, die Sanierung abzuschliessen. Schliesslich werden die Fördergelder nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ausbezahlt. Kathrin Aerni

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Partner_LUKB

«Langfristiges Denken verbindet die Baugenossens WOHNEN SCHWEIZ hat einen neuen Goldpartner: die Luzerner Kantonalbank LUKB – so wie bereits Anliker, Jäggi+Hafter und Electrolux. Wir haben Flavio Ciglia, Leiter Immobilienbank LUKB, und Hanspeter Käppeli, Geschäftsführer WOHNEN SCHWEIZ, zu einem Gespräch getroffen. Magazin WOHNEN SCHWEIZ: Wie wichtig ist für die Luzerner Kantonalbank das Marktfeld Baugenossenschaften? Flavio Ciglia: Wichtig, weil es in kaum einem anderen Kanton so viele Baugenossenschaften wie in Luzern gibt. Wir haben seit Jahrzehnten enge Verbindungen mit den Genossenschaften. Wir schätzen sie als gute Partner. Hand in Hand wie die Kantonalbank ist auch das Marktvolumen der Baugenossenschaften gewachsen. Wie äussert sich diese Verbindung? Flavio Ciglia: Einerseits haben Baugenossenschaften und die Luzerner Kantonalbank deckungsgleiche Werte. Verlässlich, persönlich, seriös und nachhaltig. Anderseits engagiert sich eine schöne Zahl von unseren Mitarbeitenden in Vorständen von Baugenossenschaften. Sind das Schönwetter-Töne? Hanspeter Käppeli: Dem kann ich absolut beipflichten. Das langfristige Denken ist etwas, was die Luzerner Kantonalbank und unsere Genossenschaften verbindet. Selbstverständlich arbeiten unsere Mitglieder auch mit anderen Finanzinstituten zusam-

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Mit der Immobilienbank der LUKB bieten wir den Genossenschaften Lösungen entlang der ganzen Wertschöpfungskette, alles aus einer Hand. Flavio Ciglia

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men. Trotzdem setzen in der Zentralschweiz viele Genossenschaften auf die Luzerner Kantonalbank als fairen und zuverlässigen Partner. Der Verband WOHNEN SCHWEIZ bietet aber auch Finanzhilfen? Hanspeter Käppeli: Ja, wir bieten wichtige, von den Genossenschaften geschätzte Ergänzungen. Vor allem der Fonds de Roulement ist eine wichtige Starthilfe für Projekte. Dazu kommen die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften, die Depositenkassen und natürlich die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW. Ganz generell, was erwartet eine Genossenschaft von einer Bank? Hanspeter Käppeli: Die Bank ist für die meisten Genossenschaften mehr als nur Kreditgeber. Im Rahmen langjähriger Geschäftsbeziehungen profitieren die Genossenschaften von den umfassenden Immobilien- und Marktkenntnissen der Banken und deren Expertise in Finanzierungsfragen. Und das leistet die Luzerner Kantonalbank mit der Immobilienbank? Flavio Ciglia: Genau, die Immobilienbank bietet massgeschneiderte Finanz- und Immobiliendienstleistungen, individuell für die Genossenschaft, aber alles aus einer Hand. Wir sind Sparringspartner. Das heisst, wir verstehen die Eigentümerstrategie, gehen auf individuelle Fragestellungen ein und zeigen passende Lösungsmöglichkeiten auf. Dabei haben wir die gesamte ImmobilienWertschöpfungskette im Blick.

Flavio Ciglia im Gespräch mit Hanspeter Käppeli. Bilder Dany Schulthess

schaften und die Luzerner Kantonalbank» Und dann kommt es zum Geschäft? Flavio Ciglia: Letztlich ist das unser Ziel. Ergänzend bieten wir mit dem Immobilien-Kompetenzzentrum, das Teil der Immobilienbank ist, zusätzliche Leistungen im Bereich der Immobilienberatung an. Die Genossenschaften können auf das Knowhow von Spezialisten zugreifen, um ausgewählte Immobilienfragen zu bearbeiten. Was erwartet der Verband von dieser Zusammenarbeit? Hanspeter Käppeli: Als Goldpartner haben wir sehr starke Firmen, die unseren Mitgliedern auch echte Mehrwerte bringen können. So auch mit der LUKB: Mit der Partnerschaft profitieren unsere Mitglieder ganz direkt vom umfassenden Know-how der Immobilienbank. Ist die Immobilienbank exklusiv für Luzerner Genossenschaften? Flavio Ciglia: Die Luzerner Genossenschaften liegen uns zwar nahe, aber wir suchen sehr gerne den Kontakt mit Genossenschaften aus der ganzen deutschen Schweiz. Die LUKB will mit der Immobilienbank eine besondere Stellung und Akzeptanz erarbeiten. Das Angebot steht auch anderen Interessierten offen.

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Das langfristige Denken ist etwas, was die Luzerner Kantonalbankund unsere Genossenschaften verbindet.

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Hanspeter Käppeli

mit der Finanzierung umgehen. Auffallend ist auch die in den letzten Jahren gestiegene Professionalisierung. In den Vorständen treffen wir auf Leute mit Kompetenz und Verhandlungsgeschick. Die Zeiten der reinen Ehrenamtlichkeit und rein persönlichen Verbindungen sind vorbei. Wie sollen sich Genossenschaften auf dem Immobilienmarkt verhalten? Flavio Ciglia: Nicht jeden Trend mitmachen, langfristig denken und handeln. Wachstum ja, aber aufpassen bei Quersubventionierungen von Objekten und schliesslich, aber das machen die Genossenschaften vorbildlich, die Häuser gut im Schuss halten, damit der Wohnraum attraktiv bleibt. Bei Massnahmen und Entscheidungen sollte man sich stets seine Ziele vor Augen halten, diese aber auch von Zeit zu Zeit kritisch hinterfragen und offen sein für konstruktive Feedbacks von Dritten, wie z. B. der Immobilienbank. Dies gilt natürlich nicht nur für Genossenschaften. Interview Kurt Bischof

Wie erlebt eigentlich die Bank die Genossenschaften als BusinessPartner? Flavio Ciglia: Als faire Partner, die sehr verantwortungsvoll

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Vorschau_Forum der Wohnbaugenossenschaften

Voranzeige – save the date

Delegiertenversammlung 2017 WOHNEN SCHWEIZ Montag, 12. Juni 2017, Kunsthaus Zürich 14.00 Uhr Vorprogramm zum Thema «Kunst und Bau» 17.30 Uhr Delegiertenversammlung Die Einladungen mit allen nötigen Unterlagen werden rechtzeitig verschickt. Weitere Infos: WOHNEN SCHWEIZ, Obergrundstrasse 70, 6002 Luzern, Telefon 041 310 00 50, Fax 041 310 00 88, [email protected]

Wohnraum für alle – was heisst das? Flüchtlingskrise, steigende Armut, alternde Bevölkerung: Was können die Schweizer Wohnbaugenossenschaften für eine gute Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsgruppen beitragen? Das sind die Themen am Forum der Schweizer Wohnbaugenossenschaften am 22. September 2017. Mit rund 450 Besuchern aus der ganzen Schweiz ist das Forum der Schweizer Wohnbaugenossenschaften der grösste Branchenanlass des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dieses Jahr widmet sich der Event einer Frage, die in Medien und Politik kontrovers diskutiert wird: Wie können die gemeinnützigen Bauträger die Wohnraumversorgung insbesondere für Bewohnergruppen mit besonderen Bedürfnissen oder erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt verbessern? Welche gesellschaftlichen Aufgaben kann der gemeinnützige Wohnungsbau lösen, welche nicht?

Beispielhafte Projekte Inspirierende Key-Speaker – unter anderem Ulrich Tilgner, Nahostexperte und Kenner verschiedener Krisengebiete – zeigen auf, welche Herausforderungen auf Europa und auf den Schweizer Wohnungsmarkt zukommen. In verschiedenen Ateliers und einer Ausstellung in der Markthalle präsentiert das Forum beispielhafte Projekte und Lösungsansätze aus dem In- und Ausland. Ein Spezialfokus widmet sich dem Thema «Wohnen im Alter».

genossenschaften wird von den beiden Dachorganisationen Wohnbaugenossenschaften Schweiz und WOHNEN SCHWEIZ gemeinsam organisiert und findet dieses Jahr bereits zum siebten Mal statt. Das detaillierte Programm und Anmeldemöglichkeiten finden sich ab Mitte Mai auf www. forum-wohnen.ch. Das Forum ist jeweils rasch ausgebucht. Wer dabei sein will, wenn die Genossenschaftsbranche sich am 22. September 2017 trifft, reserviert sich den Termin am besten bereits heute! Red.

Termin reservieren Das Forum der Schweizer Wohnbau-

7. Forum der Schweizer Wohnbaugenossenschaften 22. September 2017 09.00 bis ca. 17.00 Uhr KKL Luzern Kosten: CHF 200.– für Mitglieder WOHNEN SCHWEIZ, CHF 380.– für Nichtmitglieder Anmeldung ab Mitte Mai 2017: www.forum-wohnen.ch Grosser Publikumsaufmarsch am Forum der Wohnbaugenossenschaften Ausgabe 2015.

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Bild zvg

Energie_Energiestrategie 2050

Energiestrategie 2050 und Genossenschaften Die Energiestrategie 2050 des Bundesrates will den hohen Versorgungsstandard erhalten, die Umweltbelastung senken und die Auslandabhängigkeit reduzieren. Am 21. Mai 2017 entscheidet das Volk an der Urne. Weltweit erhöht sich die durchschnittliche Temperatur, Meeresspiegel steigen an, Überschwemmungsgefahren nehmen zu, Gletscher bilden sich zurück: Die Klimaveränderung aufgrund der hohen CO2-Belastung ist sichtund spürbar, hier bei uns und weltweit! Gleichzeitig herrscht in der Schweiz und anderen europäischen Ländern Konsens – einerseits die Abhängigkeit von importiertem Strom aus fossilen Energieträgern zu verringern und anderseits aus der Atomenergie langfristig auszusteigen. Energie: effizient und erneuerbar Das sind hohe, anspruchsvolle Ziele.

Doch die Schweiz hat darauf eine pragmatische Antwort parat: Die Energiestrategie 2050 mit den zwei zentralen Stossrichtungen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Das umfassende Paket von Bundesrat und Parlament kommt am 21. Mai 2017 in die Volksabstimmung. Ja sagen FDP, CVP, SP, Grüne, GLP, BDP und EVP. Nein empfiehlt die SVP, die das Referendum ergriffen hat. Im Sinne der Meinungsbildung äussern sich auf den folgenden Seiten mit Ständerat Ruedi Noser (FDP, ZH) und Nationalrat Toni Brunner (SVP, SG) je ein prominenter Befürworter und Gegner.

Aus Sicht der Baugenossenschaften Grundsätzlich setzt die Energiestrategie das energetische Engagement der Baugenossenschaften nahtlos fort. Die Baugenossenschaften und ihr Verband WOHNEN SCHWEIZ haben seit Jahren eine hohe Sensibilität für das Energiethema und investieren viel in Information und die Realisierung innovativer Projekte. Das kommt nicht von ungefähr: Der Gebäudepark ist von zentraler Bedeutung. 49 Prozent des Verbrauchs fossiler Energieträger und 37 Prozent des elektrischen Energieverbrauchs gehen auf die Nutzung unserer Gebäude zurück. Kurt Bischof

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Debatte_Energiestrategie 2050

Sollen wir der Energiestrategie 2050 am 21. Mai «

Die Energiestrategie setzt auf Energieeffizienz, fördert erneuerbare Energiequellen zeitgemäss und marktnah und lässt bestehende AKWs weiterlaufen, verzichtet aber auf den Bau teurer neuer AKWs – ohne Technologieverbot. Die Energieeffizienz wird beispielsweise durch höhere Förderbeiträge an Hauseigentümer für Investitionen und zur Deckung von Rückbaukosten im Energiebereich gefördert. Eine neue Subventionierungsmaschinerie soll allerdings nicht aufgebaut werden – die Energiestrategie sieht eine zeitliche Befristung der Förderung vor. Die sogenannte Sunset-Klausel legt fest, dass ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. Die Energiestrategie ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Statt jährlich Milliarden für Energieimporte aus dem Ausland auszugeben, bleibt das Geld in der Schweiz. Die Wertschöpfung findet bei uns statt, das hiesige Gewerbe profitiert und es werden attraktive Jobs in einer Wachstumsindustrie geschaffen.

Sollte die Energiestrategie vom Volk abgelehnt werden, liegt die Deutungshoheit bei den Referendumsführern. Diese wollen noch mehr Subventionen für Wasserkraft und Atomenergie. Eine Ablehnung würde in der Politik einen jahrelangen ideologisch geführten Streit über die richtige Energiezukunft lostreten, der die Innovationskraft der Schweiz lähmen würde. Ein Ja zur Energiestrategie hingegen ist ein Ja zu einer guten Grundlage für eine effiziente Energieversorgung und ein Ja zum Innovationsstandort Schweiz. Der Schweizer Beitrag zur Bewältigung des CO2-Problems liegt darin, dass wir aus der Schweiz heraus Innovation betreiben und intelligente Lösungen entwickeln, die helfen, das Klimaproblem global anzugehen. Mit einem Ja zur Energiestrategie 2050 beenden wir die ideologischen Grabenkämpfe und ebnen den Weg für eine innovative Regulierung. Damit schaffen wir zukunftsträchtige Arbeitsplätze und Wohlstand für die Schweiz und leisten einen wirksamen Beitrag zu einer globalen Lösung der Klimaherausforderung.

Ruedi Noser Ständerat FDP, Zürich

+ Ja

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2017 an der Urne zustimmen? «

Das neue Energiegesetz kommt dank dem Referendum eines überparteilichen Komitees vor das Volk. Dieser erste Schritt zur sogenannten Energiestrategie 2050 ist abzulehnen, denn er verteuert die Energie massiv und gefährdet die Versorgungssicherheit. Mit dem neuen Energiegesetz würde die Energieversorgung der Schweiz grundlegend umgebaut. Die heute bewährte, bezahlbare und sichere Energieversorgung mit Öl, Gas, Benzin, Strom und Holz wird leichtsinnig aufs Spiel gesetzt. Künftig sollen erneuerbare Energien wie (Fotovoltaik oder Windräder) massiv ausgebaut und subventioniert werden und der Energieverbrauch soll mit staatlichen Lenkungsmassnahmen, Verboten und Auflagen fast halbiert werden. So steht es im neuen Energiegesetz in Artikel 3. Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person/Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent zu reduzieren. Gemäss Artikel 55 beurteilt der Bundesrat alle fünf Jahre, ob die Ziele erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, so beantragt er zusätzliche Massnahmen.

Wie wollen Bundesrat und Parlament die Halbierung des schweizerischen Energieverbrauchs erreichen? Machen wir uns nichts vor, das sind drastische und teure Massnahmen. Das Energiegesetz kostet in den nächsten gut 30 Jahren rund 200 Milliarden Franken. Diese Zahl stammt vom Bundesrat selber (Botschaft zur Energiestrategie) und auch zwei unabhängige Studien (von Silvio Borner und Bernd Schips und vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, VSE). Umgerechnet auf einen Haushalt mit vier Personen sind dies jährlich neue und höhere Kosten von 3200 Franken. Es wird massive Verteuerungen der Energieträger geben. Die Strompreise werden bereits im ersten Paket erhöht. Die kostendeckende Einspeisevergütung wird von heute 1,5 Rp./kWh auf 2,3 Rp./kWh erhöht. Ölheizungen sollen ab 2029 verboten werden. Neue Vorschriften werden Bürger und Unternehmen zwingen, teure Heizungen, Installationen und Anlagen zu kaufen. Das Autofahren wird massiv verteuert, Benzin und Dieselpreise werden drastisch ansteigen.

– Nein

Toni Brunner Nationalrat SVP, St. Gallen

Damit wird die Energieversorgung in der Schweiz in staatliche Hände gelegt und ein gigantisches Umverteilungsprojekt angestossen, das eine Planwirtschaft installiert. Stimmen Sie Nein zu massiv teurerer Energie – Nein zum Energiegesetz. Mehr Informationen finden Sie unter www.energiegesetz-nein.ch.

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PUBLIREPORTAGE HAUSHALTSGERÄTE

Tipps für die Beschaffung von Haushaltsgeräten Effiziente Haushaltsgeräte sorgen für Komfort und reduzieren gleichzeitig den Stromverbrauch. In einer neuen Broschüre bietet das Bundesamt für Energie wertvolle Entscheidungsgrundlagen für Liegenschaftsverwaltungen, Baugenossenschaften und Eigentümer.

Rund ein Viertel des Schweizer Elektrizitätsverbrauchs geht auf das Konto der Haushalte. Am meisten Energie benötigen Beleuchtung, Kühlschrank, Wäschetrockner, Waschmaschine, Geschirrspüler sowie Herd und Backofen. Um den Energieverbrauch pro Person bis 2035 um 43 Prozent gegenüber dem Stand von 2000 zu senken, wie dies die Energiestrategie 2050 vorsieht, müssen auch die Haushaltsgeräte effizienter werden. Ein wichtiger Hebel zur Reduktion des Energieverbrauchs liegt in den Händen von Liegenschaftsverwaltungen, Wohnbaugenossenschaften und Eigentümerschaften, denn deren Immobilienportfolios umfassen oft hunderte von Wohnungen. Vorausschauend planen Der Ersatz von Haushaltsgeräten will gut geplant sein. Als idealer Zeitpunkt, um dies flächendeckend zu tun, bietet sich die Erneuerung einer Liegenschaft an. Denn im Rahmen der Sanierungsarbeiten lässt sich auch die Installation der neuen Geräte in den Bauablauf einplanen – am besten so, dass die Mieterinnen und Mieter möglichst wenig davon tangiert sind. Ist nur ein einzelnes Gerät defekt, lässt sich dieses schnell und unkompliziert austauschen. Voraussetzung ist, dass man als Eigentümer oder Verwalter gut vorbereitet ist und weiss, was die wichtigsten Kaufkriterien sind und wo man sich

orientieren kann. Auch Geräte, die bereits mehr als zehn Jahre in Betrieb sind, sollten in naher Zukunft ersetzt werden. Praktische Hilfe bietet ein neuer Ratgeber mit dem Titel «Haushaltsgeräte professionell beschaffen», der die wichtigsten Kaufkriterien für Haushaltsgeräte auflistet. Energieetikette gibt Auskunft Wer Geräte im grossen Stil kauft, setzt am besten auf die höchste Effizienzklasse. Der Kaufpreis mag zwar höher sein, doch über die Lebensdauer von rund 15 Jahren lohnt sich die Investition. Ausserdem entlasten die Einsparungen das Budget der Mieter und Mieterinnen sowie die Umwelt. Auskunft zur Energieeffizienz von Geräten gibt die Energieetikette, die für Kühl- und Gefriergeräte, Backöfen, Dunstabzugshauben, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Tumbler obligatorisch ist. Praktische Hilfe bietet auch das hersteller- und branchenneutrale Webportal www.topten.ch. Hier finden sich die energieeffizientesten Geräte für Haushalt, Büro und Unterhaltung, übersichtlich dargestellt nach Bereichen und ergänzt mit technischen Informationen und nützlichen Ratgebern. Unter www.compareco.ch bietet der Fachverband für Elektroapparate in Haushalt und Gewerbe Schweiz (FEA) eine Datenbank mit Geräten von 30 Herstellern. Vorbildliche Stadt Zürich In ihren «7 Meilenschritten zum umwelt- und energiegerechten Bauen», die auch die Leitplanken für 2000-Watt-kompatible Projekte setzen, legt die Stadt Zürich fest, dass für städtische Bauten in erster Priorität hocheffiziente Haushalts- und Bürogeräte gemäss www.topten.ch zu beschaffen sind. «Auskunft darüber, ob dies in der Praxis umgesetzt wird, gibt ein alle zwei Jahre durchgeführtes Reporting», sagt Annick Lalive d’Epinay, Leiterin der Fachstelle Nachhaltiges Bauen bei der Stadt Zürich. Dass sich der Einsatz erstklassiger Geräte lohnt, weiss auch Martin Grüninger, Leiter Bau und Bewirtschaftung bei der Baugenossenschaft ABZ. Mit ihren fast 60 Siedlungen in Zürich und Umgebung und über

10’000 Bewohnerinnen und Bewohnern ist sie die grösste Wohnbaugenossenschaft der Schweiz. Grüninger: «Wir setzen auf qualitativ und ökologisch hochwertige Haushaltsgeräte mit einem hohen Fertigungsanteil in der Schweiz. Ökologisch heisst in diesem Fall nicht nur ein möglichst tiefer Stromverbrauch, sondern auch eine möglichst lange Lebensdauer.» Hochstehend und sparsam Ganz ähnlich tönt es bei der npg AG für nachhaltiges Bauen, die vor fünf Jahren die autofreie und 2000-Watt-kompatible Siedlung Burgunder in Bern gebaut hat. «Wir wählen ausschliesslich langlebige Haushaltsgeräte mit höchster Energieeffizienz gemäss Energieetikette. Denn ein langes, einwandfreies Funktionieren spart Kosten und vermeidet Unannehmlichkeiten für die Verwaltung und die Mieter», sagt Günther Ketterer, Geschäftsführer der npg AG. Von hochstehenden, sparsamen und gut arbeitenden Geräten profitieren sowohl die Mieterschaft als auch die Eigentümer. Gut ausgestattete Wohnungen bieten Komfort und Lebensqualität und lassen sich deshalb einfacher vermieten. Kommt hinzu, dass die Stromkosten und der Aufwand für Reparaturen weniger hoch zu Buche schlagen – auch das sind Aspekte, die beiden Parteien zugutekommen.

Bild: Stefan Anderegg / BZ

Das Bundesamt für Energie hat unter dem Titel «Haushaltsgeräte professionell beschaffen» einen neuen Ratgeber herausgegeben. Dieser gibt Empfehlungen für Liegenschaftsverwaltungen, Wohnbaugenossenschaften und Eigentümer, indem er auflistet, worauf beim Kauf neuer Geräte zu achten ist. Die Broschüre dient als wertvolle Entscheidungsgrundlage. Sie kann unter www.energieschweiz.ch heruntergeladen werden.

Weitere Informationen: www.topten.ch www.compareco.ch

«Energieeffiziente Haushaltsgeräte sind langlebig und sparen Kosten – das ist attraktiv für Verwaltung und Mieter.» Günther Ketterer, Geschäftsführer der npg AG

HAUSHALTSGERÄTE IM ÜBERBLICK Kühl- und Gefriergeräte: Ein effizientes Kühl- beziehungsweise Gefriergerät der Energieeffizienzklasse A+++ verbraucht etwa 30 Prozent weniger Strom als ein Neugerät der Klasse A++ und 60 Prozent weniger im Vergleich zu einem Altgerät (A). In der Schweiz sind nur noch Geräte mit A++ oder A+++ zugelassen. Kaufempfehlung: ein A+++ -Gerät anschaffen. Backöfen: Die heute erhältlichen Backöfen entsprechen der Klasse A oder A+, die Unterschiede im Energieverbrauch zwischen diesen Effizienzklassen fallen relativ gering aus. Zu empfehlen ist ein Gerät mit einem katalytischen Selbstreinigungs-

system, denn dieses benötigt weniger Energie im Vergleich zur pyrolytischen Reinigung, bei welcher der Backofen auf 500 °C bis 600 °C erhitzt wird. Kochfelder: Heute sind Glaskeramik- oder Induktions-Kochfelder Standard. Eine Energieetikette gibt es jedoch nicht. Mit Induktion lässt sich im Vergleich zur Glaskeramik rund 15 Prozent Strom sparen. Allerdings müssen die Pfannen aus einem magnetisierbaren Material gefertigt sein. Dunstabzugshauben: Hier muss zwischen Abluftund Umluftsystem unterschieden werden. Ersteres saugt Kochdampf und Gerüche über der Kochstelle ab, reinigt sie und führt sie über einen Abluftschacht ins Freie.

Umluftsysteme leiten die abgesaugte Luft durch einen Fett- und einen Geruchsfilter und führen sie wieder zurück in die Küche. Die gegenwärtig höchste erhältliche Effizienzklasse ist A+. Ab 2018 soll die Klasse A++ und ab 2020 A+++ hinzukommen.

Waschmaschinen: Bis zu 70 Prozent Strom spart man, wenn die Waschmaschine ans Warmwasser angeschlossen ist. Bei Neubauten sollte daher ein entsprechender Anschluss mitgeplant, bei einer Sanierung zumindest geprüft werden.

Geschirrspüler: Ans Warmwasser angeschlossene Geschirrspüler reduzieren den Stromverbrauch um bis zu zwei Drittel. Empfohlen wird dies insbesondere, wenn das Wasser mit erneuerbaren Energieträgern aufgeheizt wird. Kaufempfehlung: Gerät der Effizienzklasse A+++ wählen und ans Warmwasser anschliessen, sofern dieses mit erneuerbarer Energie erzeugt wird (Sonne, Holz, Wärmepumpe).

Tumbler/RaumluftWäschetrockner: Hier sind die Unterschiede in Sachen Energieeffizienz enorm, weshalb sich der Umstieg auf einen Tumbler der höchsten Effizienzklasse empfiehlt. Ein Tumbler der neusten Generation ist zudem effizienter als ein Raumluft-Wäschetrockner.

Porträt_Habitas Wohnbaugenossenschaft Region Sursee

Habitas – gemeinsam stark durch Fusion Die Soziale Baugenossenschaft Sursee und die Wohnbaugenossenschaft St. Georg Sursee haben sich zur «Habitas Wohnbaugenossenschaft Region Sursee» zusammengeschlossen. Die Fusion hat sich gelohnt, denn die neue Wohnbaugenossenschaft tritt gestärkt am Immobilienmarkt auf. Die Habitas Wohnbaugenossenschaft Region Sursee zählt rund 300 Mitglieder. Dank der Fusion, die von beiden Vorgängergenossenschaften einstimmig beschlossen worden ist, verfügt die neue Wohnbaugenossenschaft nun über ein Anteilscheinkapital von knapp 4 Millionen Franken. Vorgeschlagen wird, dass das Kapital mit 4,0 Prozent für das Geschäftsjahr 2016 verzinst wird. Der amtierende Genossenschaftspräsident Max Landolt stellte allerdings in Aussicht, dass man angesichts der allgemeinen Zinssituation diesen Satz zukünftig weiter senken müsse.

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Gewisse Grösse ist erreicht Zusammen haben die Immobilien der beiden ehemaligen Surseer Genossenschaften einen Verkehrswert von fast 25 Millionen Franken. «Somit haben wir eine gewisse Grösse erreicht und können im Immobilienmarkt als Nummer zwei in der Region Sursee auftreten», stellt Landolt mit sichtlicher Zufriedenheit fest. Erstes Projekt Neben der neuen Stärke ein weiterer Grund zur Fusion ist das «Projekt Dägerstein». Dort soll anstelle des jetzigen katholischen Pfarreiheimes eine Überbauung mit preiswerten Wohnungen entstehen. Dieses bedeutende Bauvorhaben wird das erste gemeinsame Projekt der fusionierten Genossenschaft sein. Allerdings dürfte sich das Projekt wegen zwei hängigen Ein-

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Wechsel im Präsidium Max Landolt stellt sein Präsidentenamt an der diesjährigen Generalversammlung altershalber zur Verfügung. Sein designierter Nachfolger soll Thomas Menz (Sursee) werden.

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Genossenschaftspräsident Max Landolt. Bild Kathrin Aerni

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Die Habitas Wohnbaugenossenschaft Region Sursee zählt rund 300 Mitglieder.

teil, dass es nur noch einen statt zwei Vorstände gibt.

sprachen am Vierherrenplatz verzögern. Genossenschaftspräsident Landolt geht indes davon aus, dass die weitere Planung Mitte dieses Jahres fortgesetzt werden kann. Laut ihm ist es gerade in dieser Situation ein Vor-

Mehrfamilienhaus an der Göldlinstrasse 12.

Trotz reger Bautätigkeit in der Region Sursee – vor allem rund um den Sempachersee – ist die Nachfrage nach preisgünstigen Mietwohnungen gross.

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Total 76 Wohnungen Trotz reger Bautätigkeit in der Region Sursee – vor allem rund um den Sempachersee – sei die Nachfrage nach preisgünstigen Mietwohnungen gross, sagt Max Landolt, wobei aber

Bilder zvg

Mehrfamilienhaus am Hechtmättelisteg 5.

Die gut erhaltene Liegenschaft Feldhöflistrasse 26.

Grosswohnungen immer schwieriger zu vermieten seien. Insgesamt verwaltet die Truvag Treuhand AG im Auftrag der Habitas 76 Wohnungen. Davon brachte die WBG St. Georg Sursee vier Liegenschaften in die Ehe: die Mehrfamilienhäuser an der Mühlehofstrasse 17/19 und 23/25 in Sursee, ferner vier Stockwerkeigentumseinheiten an der Mühlehofstrasse 21/27. Darüber hinaus besitzt die Habitas an der Merkurstrasse 15 in Sursee eine Baulandparzelle. Dazu Max Landolt: «Hier erhoffen wir uns, dass dank der kommenden Ortsplanungsrevision ein grösseres Bauvolumen möglich sein wird.» Die Soziale Wohnbaugenossenschaft Sursee ihrerseits brachte die Mehrfamilienhäuser an der Göldlinstrasse 12e und Göldlinstrasse 12f ein, ausserdem die Liegenschaften Hechtmättelisteg 5 und Feldhöflistrasse 26. Letztere Liegenschaft gehört zur Gemeinde Oberkirch.

schnitzeln betrieben wird, nach über 20 Jahren ausgedient. Sie soll durch eine Wärmepumpe mit Erdsonde ersetzt werden. Bei den kommenden Stockwerkeigentümerversammlungen müssen noch die Stockwerkeigentümer ihre Zustimmung geben. Der Kostenrahmen liegt gemäss Landolt

bei rund 900 000 Franken, wovon die Habitas zwei Drittel der Kosten zu tragen habe. Weitere Grossreparaturen stehen an: so unter anderem im Mühlehof, wo die Fenster teilweise oder ganz saniert werden müssen. Weitere Infos: www.habitas-sursee.ch Kathrin Aerni

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Bei mehreren Objekten, die in die neue Wohnbaugenossenschaft eingebracht wurden, besteht allerdings Sanierungsbedarf.

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Anstehende Sanierungen Bei mehreren Objekten, die in die neue Wohnbaugenossenschaft eingebracht wurden, besteht allerdings Sanierungsbedarf. So hat die Heizzentrale im Mühlehof, die mit Holz-

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Roger Suter Leiter Region Zentralschweiz Tel. 041 419 12 00

Rolf Weltert Leiter Hypotheken- und Finanzierungs-Center Zentralschweiz Tel. 041 727 94 63

Roger Dobler Leiter HypothekenCenter LU/OW/NW Tel. 041 419 16 05

Marco Gisler Leiter HypothekenCenter SZ/UR Tel. 041 819 62 83

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Politik_Wohnungsbau

Bundesrat gegen Mieterverbands-Initiative Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» des Mieterverbandes ab. Im Gegenzug will er den Rahmenkredit für den Fonds de Roulement aufstocken und somit den gemeinnützigen Wohnbauträgern mehr Geld für günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Am 18. Oktober 2016 reichte der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband bei der Bundeskanzlei die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» mit 104 800 gültigen Unterschriften ein. Wie der Name schon andeutet, fordert die Initiative die Ausweitung des Angebots an preisgünstigen Wohnungen. Bundesrat lehnt die Initiative ab Die in der Initiative verlangten Instrumente und Zielgrössen betrachtet der Bundesrat als nicht realistisch und auch nicht als marktkonform, weshalb er die Volksinitiative ablehnt. Bereits heute besteht ein Verfassungsauftrag, welcher die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Schliessung von Angebotslücken vorsieht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es regional und für Teile der Bevölkerung trotz aktueller Marktentspan-

Was will die Initiative? Initiativtext Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 108 Abs. 1 und 5–8 1 Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen. Er fördert den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. 5 Er stellt sicher, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanie-

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nung schwierig ist, eine angemessene und finanziell verkraftbare Wohnung zu finden. Aufstockung Fonds de Roulement In den nächsten Jahren will der Bundesrat den Rahmenkredit für Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger – also den bereits bestehenden Fonds de Roulement – aufstocken, um den

Mangel an preisgünstigen Wohnungen etwas aufzufangen. Das entspricht auch der Position des Verbandes WOHNEN SCHWEIZ, der auch in Zukunft auf die Wirkung des Fonds de Roulement setzt. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bi.

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rungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen. 6 Er strebt in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine stetige Erhöhung des Anteils der Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus am Gesamtwohnungsbestand an. Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür, dass gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum dieser Träger sind. 7 Er ermächtigt die Kantone und die Gemeinden, zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einzuführen. Zudem räumt er ihnen beim Verkauf von Grundstücken, die in seinem

Eigentum oder jenem bundesnaher Betriebe sind, ein Vorkaufsrecht ein. 8 Das Gesetz legt die Massnahmen fest, die zur Erreichung der Ziele dieses Artikels erforderlich sind. Art. 197 Ziff. 12 12. Übergangsbestimmung zu Art. 108 Abs. 1 und 5–8 (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 108 Absätze 1 und 5–8 zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

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Wohnen im Alter_Wettbewerb

Kompetenzzentrum «Wohnen im Alter» engagiert sich auch in Jurys für Wettbewerbe Das Kompetenzzentrum «Wohnen im Alter» von WOHNEN SCHWEIZ erbringt vielfältige Dienstleistungen. Dazu gehört auch die Mitwirkung in Jurys für Wettbewerbe im Auftrag von Gemeinden oder Genossenschaften, wie zum Beispiel beim Projekt «Schneckenwiese» Seuzach ZH. Im Interesse der Bevölkerung und der Wohnraumversorgung realisieren gemeinnützige Baugenossenschaften im Einklang mit den Gemeinden gute Lösungen für das Wohnen im Alter. Dabei können die Gemeinden und Genossenschaften auf die Unterstützung des Kompetenzzentrums «Wohnen im Alter» von WOHNEN SCHWEIZ zählen. Von diesem Angebot machte auch die Gemeinde Seuzach Gebrauch und schrieb einen Wettbewerb für die geplanten Alterswohnungen auf der «Schneckenwiese» aus. In der Jury sassen unter anderem Hansjürg Egli und Markus Hany vom Kompetenzzen-

trum «Wohnen im Alter». Als Siegerin aus dem Wettbewerb ging die Winterthurer Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen (gaiwo) hervor. Auf dem Areal sollen bis 2019 60 altersgerechte Wohnungen entstehen, welche von Hinder Kalberer Architekten entworfen wurden. Die Mitwirkung in Jurys ist nur ein Beispiel für die vielfältigen Dienstleistungen des Kompetenzteams «Wohnen im Alter». Wenn immer es um die Schaffung von Alterswohnraum durch Gemeinden und Genossenschaften geht – das Kompetenzteam ist die führende Adresse und Beratungsstelle in diesem Bereich. Bi.

Fünfgeschossige Wohnbauten mit einer Gesamthöhe von maximal 16 Metern sollen laut Gestaltungsplan realisiert werden. Bild Obra Visual, Zürich Kompetenzzentrum «Wohnen im Alter» Verband WOHNEN SCHWEIZ [email protected] Telefon 041 310 00 50

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Ratgeber_Recht

Einladung zur Generalversammlung Im Frühling ist Generalversammlungs-Hochsaison. Vorbereitet werden sie von den Vorständen und meistens läuft es friktionslos ab. Spätestens aber, wenn Konflikte bestehen, ist es ratsam, sich der gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen zu vergegenwärtigen. In der Regel herrscht in Sachen Generalversammlung Routine: Man geht so vor wie in den Jahren zuvor auch schon immer. Hie und da kommt die eine oder andere formale Frage auf, die dann aber rasch geklärt werden kann. Termin für Einladung Die erste Frage, welche sich stellt, ist, bis wann spätestens eingeladen werden muss. Massgebend dazu sind vorab die Statuten. Es haben sich Fristen von zehn bis zwanzig Tagen eingebürgert. Der Gesetzgeber setzt eine Minimalfrist von fünf Tagen (Art. 882 Abs. 1 OR), was aber angesichts des Umstandes, dass mindestens zehn Tage vor der Versammlung die Jahresrechnung mitsamt Revisionsbericht zur Einsicht aufliegen muss (Art. 856 OR), unsinnig kurz ist. Die Frist beginnt mit dem Absenden der Einladung und nicht mit dem Eintreffen dieser beim Genossenschafter. Allerdings wird der Tag der Absendung nicht mitgerechnet. Traktanden sind Pflicht Mit der Einladung sind die Traktanden bekannt zu geben. Das Gesetz spricht von «Verhandlungsgegenständen». Der einzelne Genossenschafter, die einzelne Genossenschafterin soll sich genügend auf die Generalversammlung vorbereiten können, weshalb er oder sie selbstverständlich wissen muss, welche Geschäfte anstehen. Die Traktandenliste hat dem Genossenschafter eine klare Vorstellung von der Bedeutung und Tragweite der einzelnen Geschäfte zu vermitteln. Nötig ist deshalb eine eindeutige Umschreibung der angekündigten Gegenstände. Gemäss Basler Kommentar zum Obligationenrecht seien

Ausgabe 1 | 2017

Traktanden wie «Budget 2017» oder «Verwendung des Reingewinnes 2016» genügend spezifiziert, nicht aber ein allgemeines Traktandum «Wahlen» oder «Anschaffungen». Beim Traktandum «Wahlen» ist aber selbstverständlich nicht näher anzugeben, wer sich zur Wahl stellt, wenn es keine Rücktritte gibt und keine Neuwahlen anstehen. Wenn dies jedoch der Fall ist, muss angekündigt werden, wer zurücktritt und wer zur Wahl vorgeschlagen wird. Das muss nicht auf der Traktandenliste selbst stehen, sondern kann auf zusätzlichen Unterlagen, welche mit der Einladung versandt werden, ausgeführt sein. Anträge Die konkreten Anträge zu den einzelnen Geschäften müssen nicht im Voraus traktandiert sein. Anträge zu traktandierten Geschäften können jederzeit, also auch noch an der Generalversammlung selbst und während der Beratung gestellt werden. Es ist also jedem Genossenschafter unbenommen, erst an der Generalversammlung den Antrag zu stellen, das Budget sei abzulehnen. Einzig bei einer geplanten Statutenänderung schreibt der Gesetzgeber vor, dass der wesentliche Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen mit der Einberufung bekannt zu geben ist (Art. 883 Abs. 1 OR). Ansonsten gilt die bereits erwähnte Regel, dass die Genossenschafter anhand der Traktandenliste genügend Gelegenheit haben, sich ordentlich auf die Generalversammlung vorzubereiten. Will ein Genossenschafter jedoch Anträge stellen, die keine der traktandierten Geschäfte betreffen, so muss er dies nach Massgabe der Statuten

Ratgeber Recht In der Rubrik Ratgeber Recht veröffentlicht das Magazin WOHNEN SCHWEIZ regelmässig Informationen über aktuelle Entscheide oder neue Trends im Mietrecht. Dieser Beitrag stammt von lic. iur. Martin Schwegler, der in Menznau LU als Rechtsanwalt tätig ist. Martin Schwegler ist zudem Präsident der Wohnraumgenossenschaft KAB und im Vorstand und Geschäftsausschuss von WOHNEN SCHWEIZ.

im Vorfeld und im Regelfalle schriftlich machen. Denn nach Gesetz kann die Generalversammlung nicht über Gegenstände Beschlüsse fassen, welche nicht angekündigt waren. Der einzige Antrag, der nicht im Vorfeld schon eingegeben werden muss, ist jener, eine weitere Generalversammlung einzuberufen (Art. 883 Abs. 2 OR). Solange jedoch keine Beschlüsse gefasst werden, können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter alle möglichen Themen ohne vorgängige Ankündigung an der Generalversammlung zur Diskussion stellen. Dies geschieht meist unter Varia. Wann die Diskussion über solche Themen beendet wird, obliegt der Versammlungsführung. Sogenannte Ordnungsanträge, wonach beispielsweise der Abbruch der Diskussion verlangt wird, sind jederzeit möglich und müssen sofort abgestimmt werden. Sie bilden dann das allenfalls nötige Korrektiv, um ausufernde Diskussionen abzubrechen. Martin Schwegler

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Genossenschaften_Rundschau

Zusammenleben von Alt und Jung Generationenübergreifende Wohnprojekte – das ist bei Neubauprojekten der Genossenschaften zurzeit ein grosses Thema. Während in Horgen, Wettingen und Reiden im grossen Stil gebaut wird, ist in Luzern ein vielversprechendes Projekt durch politische Ränkespiele blockiert.

Horgen ZH

Die 44 Wohnungen der Baugenossenschaft Zurlinden BGZ in Horgen sind ab August 2017 bezugsbereit. Zwei Häuser sind bereits fertiggestellt und im Dezember konnte die Aufrichte gefeiert werden. Auf dem StricklerAreal wird Jung und Alt aus unterschiedlichen Einkommensklassen zusammenleben. Die Wohnungen sollen für alle erschwinglich sein. Dafür werden bei sieben Wohnungen die Mieten bis zu einem gewissen Grad dem Einkommen der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst. Für Pflegebedürftige ist eine Pflegewohngruppe mit elf Zimmern geplant. Um das Miteinander zu vereinfachen, wird eine Siedlungsassistenz das Zusammenleben moderieren. Die BGZ ist in Horgen nicht nur im Strickler-Areal aktiv. Der Gemeinderat Horgen hat ihr aus einem Kreis von 14 Investoren den Zuschlag für das Tödi-Areal erteilt. Dort ist auf 20 000 Quadratmetern Fläche eine generationenübergreifende Wohnsiedlung mit drei Viertel Alters- und einem Viertel Familienwohnungen geplant. Die rund 200 Wohnungen sollen das in die Jahre gekommene Altersheim Tödi ersetzen. Die BGZ nimmt ihre Vorbildrolle als Genossenschaft auch ausserhalb ihrer Kernkompetenz wahr. Sie überreichte dem Fahrdienst für Menschen mit Behinderung TIXI ein neues Transportfahrzeug. Sie übernimmt für die nächsten sechs Jahre auch gleich die Wartungskosten für das Fahrzeug.

Rolf Hefti von der BGZ übergibt die Schlüssel an Edith Hoffmann, Vorstandspräsidentin Verein TIXI.

Bald kehrt im Strickler-Areal dank der Baugenossenschaft Zurlinden Leben ein. Bilder zvg

hat die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern im letzten Jahr den Zuschlag für die Überbauung des Eichwaldareals erhalten. 55 Wohnungen, Arbeitsplätze und öffentliche Nutzungen sollten bis Anfang 2021 realisiert werden. Nun verzögern sich die Pläne um mindestens ein Jahr. Im Dezember entschied eine Parlamentsmehrheit, dass die Ausschreibung wiederholt werden müsse. Zu viele Fragen über die Art und Weise wie der Stadtrat den Zuschlag für das Baurecht vergab, seien offen. Der Stadtrat hat zwischenzeitlich Antworten zu offenen Punkten geliefert. Als Massnahme stellt er auf den Frühling einen Bericht in Aussicht, der das Vorgehen und Verfahren bei städtischen Grundstücken an gemeinnützige Genossenschaften grundsätzlich regeln soll. Speziell an dem Eichwaldgelände ist, dass das denkmalgeschützte Salzmagazin miteinbezogen wird. Dieses eignet sich weniger zum Wohnen als für Wohnateliers und die Einrichtung einer Kita für das Quartier.

Baden realisieren das Projekt «Sulperg-2». Wohnraum für Jung und Alt mit 83 attraktiven Wohnungen in vier Häusern, teils zum Mieten, teils zum Kaufen. Einige Objekte tragen die Ü60-Garantie und werden ausschliesslich an Interessierte über 60 Jahre verkauft. Es herrscht zurzeit eine überregional grosse Nachfrage nach Alterswohnungen. Das ganze Projekt sei aber ein Mehrgenerationenprojekt. Leben entstehe dann, wenn Familien mit Kindern im Quartier zu Hause seien. Während für die älteren Bewohnerinnen und Bewohner vor allem 2,5-Zimmer-Wohnungen geplant sind, hat die Mehrheit der Familienwohnungen 4,5-Zimmer-Wohnungen. Der Bezug ist auf Juni 2018 geplant.

Wettingen AG

Stadt Luzern

Nach Jahren des erfolglosen Bemühens um geeignetes Land oder Liegenschaften auf Luzerner Stadtboden

Ausgabe 1 | 2017

In Wettingen spannen zwei Genossenschaften zusammen. Die Gemeinnützige Gesellschaft Wettingen (GGW) und die Baugenossenschaft Pro Familia

Reiden LU

Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Genossenschaft Wohnen im Alter WIA gaben an der aus serordentlichen Generalversammlung grünes Licht für den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 28 Wohnungen auf der Spielwiese nahe des Alters- und Pflegezentrums Feldheim in Reiden. Baubeginn des 12-Millionen-Franken-Projektes ist Anfang 2018. Geplanter Einzug der ersten Bewohner ist ab Februar 2019. Sarah Bischof

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Agenda

Partner von WOHNEN SCHWEIZ



Agenda

12.06.2017

Goldpartner:

14.00 Uhr Vorprogramm 17.30 Uhr Delegiertenversammlung Kunsthaus Zürich Delegiertenversammlung WOHNEN SCHWEIZ 2017

www.anliker.ch

22.09.2017

Ganzer Tag, Luzern Forum der Schweizer Wohnbaugenossenschaften

www.electrolux.ch

09.11.2017

Ganzer Tag, Grenchen Grenchner Wohntage Fachtagung Gemeinnütziger Wohnungsbau

www.jaeggihafter.ch Kurse im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Dachverbände. Details/Anmeldungen: www.wohnen-schweiz.ch – Rubrik Weiterbildung

www.lukb.ch

21.04.2017

08.30–17.00 Uhr, Zürich Genossenschaftskunde für Lernende

Silberpartner:

04.05.2017

18.00–21.15 Uhr, Bern Harder Haas Partner AG

Mietzinskalkulation bei gemeinnützigen Wohnbauträgern

www.hzh.ch

10.05.2017

08.30–17.00 Uhr, Zürich

www.hgc.ch

Hauswart – Psychologe im Treppenhaus?

www.hypotheken-boerse.ch

11.05.2017

09.00–17.00 Uhr, Zürich Schimmelpilze in Gebäuden – was tun?

16.05.2017

18.00–21.00 Uhr, Zürich

www.liftag.ch

Websites für Wohnbaugenossenschaften

18.05.2017

08.40–17.00 Uhr, Olten Menschen einschätzen und die richtigen Worte finden

www.sada.ch

29.05.2017

09.00–17.00 Uhr, Biel www.veriset.ch Stand März 2017

Umgang mit «schwierigen» Mieterinnen und Mietern

09.06.2017

09.00–17.00 Uhr, Luzern Ausgabe 1 | 2017

Einführung in das Genossenschaftswesen

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Schule Stettbach, Zürich-Schwamendingen

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