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Juli 2016

Wichtige Informationen zum Schulanfang

Liebe Eltern, in dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Schule zusammengefasst. Wir freuen uns auf Ihre Kinder und wünschen Ihnen allen einen guten Schulanfang.

N. Götz, Rektorin

STICHWORTVERZEICHNIS

Unsere Schule, was wir für Ihr Kind tun ......................................................................1 Adressänderungen .....................................................................................................3 Abholen .......................................................................................................................3 Betreuung ...................................................................................................................3 BFZ..............................................................................................................................4 Beurlaubungen ............................................................................................................5 Computer / PC-Raum ..................................................................................................5 DaZ..............................................................................................................................5 Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern ........................................................6 Erziehungsvereinbarungen der Grundschule Brombachtal ......................................20 Ferientermine .............................................................................................................2 Förderverein der Grundschule Brombachtal ...............................................................6 Fundsachen ................................................................................................................7 Handys .......................................................................................................................7 Hausaufgaben ..........................................................................................................16 Hitzefrei ......................................................................................................................7 Infektionsschutzgesetz .............................................................................................14 Kerb-Montag................................................................................................................8 Klassenelternbeirat......................................................................................................8 Klassenfahrt.................................................................................................................9 Kopfläuse ....................................................................................................................9 Leistungen für Bildung und Teilhabe ..........................................................................9 Monatskreis ...............................................................................................................10 Ordnungsmaßnahmen ..............................................................................................23 OREG - Betriebsstörungen .......................................................................................26 OREG - MobiTick .....................................................................................................26 Patenschaften............................................................................................................10 Pause / Spielgeräteausleihe / Regenpause ..............................................................11 Postmappe ................................................................................................................11 Schulbücher ..............................................................................................................11 Schulbücherei............................................................................................................11

Schulelternbeirat........................................................................................................12 Schulkonferenz..........................................................................................................12 Schulsozialarbeit .......................................................................................................12 Schulordnung ...........................................................................................................25 Schulwegeplan .........................................................................................................28 Unterrichtszeiten..........................................................................................................2 Unterricht vor den Ferien ...........................................................................................13 Verhaltensregeln an der Grundschule Brombachtal .................................................22 Verhaltensregeln für Buskinder ................................................................................27 Verkehrserziehung und Mobilität ..............................................................................26 Wichtige Kontaktdaten ..............................................................................................31 Zeugnisse ..................................................................................................................13

Unsere Schule Wir freuen uns über die Mitwirkung der Eltern in schulischen Belangen, in der Klasse und in unserem aktiven Elternbeirat. Unser Förderverein mit vielen Angeboten für die Kinder freut sich über tatkräftige Unterstützung.

Was wir für Ihr Kind tun • Wir möchten, dass Ihr Kind sich in unserer Schule wohl und sicher fühlt. • Wir gestalten für Ihr Kind den Schultag in enger Absprache mit den pädagogischen Fachkräften. • Wir schaffen eine Atmosphäre des Lernens, in der auch Zeit für Bewegung und Ruhe ist. • Wir leiten Ihr Kind an, seine Probleme innerhalb der Schulgemeinschaft angemessen und selbstständig zu lösen. • Wir tragen Sorge dafür, dass Ihr Kind die Regeln des Schullebens kennen lernt und einhält. • Wir leiten Ihr Kind an, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen. • Wir vermitteln Ihrem Kind Strategien, durch die es selbstständig lernen und handeln kann. • Wir bemühen uns um einen engen Kontakt zu Ihnen als Eltern.

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Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten

1. Stunde

8:00 -

8:45 Uhr

2. Stunde

8:45 -

9:30 Uhr

9:30 -

9:55 Uhr

3. Stunde

9:55 -

10:40 Uhr

4. Stunde

10:40 -

11:25 Uhr

11:25 -

11:40 Uhr

5. Stunde

11:40 -

12:20 Uhr

6. Stunde

12:20 -

13:10 Uhr

Pause

Pause

Auszug der Ferientermine in Hessen Über schulspezifische Termine informieren wir Sie im Elternbrief zu Schuljahresbeginn Schuljahr 2016/2017 Herbstferien

17.10. - 29.10.2016

Weihnachtsferien

22.12. - 07.01.2017

Osterferien

03.04. - 15.04.2017

bewegliche Ferientage

3 Tage

Sommerferien

03.07. - 11.08.2017

Schuljahr 2017/2018 Herbstferien

09.10. - 21.10.2017

Weihnachtsferien

24.12. - 13.01.2018

Osterferien

26.03. - 07.04.2018

bewegliche Ferientage

3 Tage

Sommerferien

25.06. - 03.08.2018

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Adressänderung Bitte denken Sie daran, bei Änderungen der Kontaktdaten, wie z. B. Adresse oder Telefon/Handy-Nr. umgehend die Schule zu informieren.

Abholen Da sich die Situation an der Bushaltestelle bisweilen schwierig gestaltet, bitte ich die Eltern, die ihre Kinder an der Schule abholen, folgenden Abholplatz zu vereinbaren: Kinder, die von ihren Eltern mit dem Auto abgeholt werden, warten auf der Treppe zum Haupteingang. Das Auto kann auf dem angrenzenden Parkplatz geparkt werden. Sollte sich einmal die Abholung verzögern, so wird das Kind in der Betreuung bis zum Abholen beaufsichtigt. Ablauf in der Betreuung Um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten bitten wir Sie, wenn sich etwas an der Abholung Ihres Kindes ändert oder das Kind nach der Betreuung direkt in die Sporthalle soll oder ihr Kind mit einem anderen Kind aus der Betreuung nach Hause gehen soll also alles, was von der Norm abweicht dazu gehört auch, wer ihr Kind abholen darf und ggf. wer nicht. Ihrem Kind eine schriftliche, mit Datum versehene Notiz mitzugeben oder telefonisch im Sekretariat der Grundschule Bescheid zu geben. Außerdem bitten wir Sie, dass sich Ihr Kind persönlich bei einer der Betreuerinnen verabschiedet, wenn es abgeholt wird.

Betreuung Für die Kinder berufstätiger Eltern ist die Betreuung täglich von 7.30 Uhr bis 8.45 Uhr kostenlos geöffnet.

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Montags und freitags ist die Betreuungszeit nach der 4. Stunde (11.30 Uhr bis 15.00 Uhr) kostenpflichtig. Dienstags, mittwochs und donnerstags ist die Betreuung im Rahmen der Pädagogischen Mittagsbetreuung kostenlos. a.

nicht angemeldete Kinder Es besteht die Möglichkeit, dass auch nicht angemeldete Schüler in Ausnahmefällen, d. h. nicht regelmäßig unsere Betreuung (täglich von 11.30 Uhr – 15.00 Uhr) in Anspruch nehmen (Betreuungskosten Montag und Freitag 1,50 Euro). Das Betreuungsgeld ist jeweils direkt am Betreuungstag, mit einer schriftlichen Mitteilung, beim Klassenlehrer zu entrichten.

b.

Mittagessen Das Mittagessen wird an allen Tagen von der Integra GmbH geliefert. Es beinhaltet ein Salatbuffet, einen Hauptgang sowie Nachtisch und kostet 3,60 Euro.

c.

Hausaufgabenbetreuung Im Rahmen der Pädagogischen Mittagsbetreuung erledigen die Schüler auch ihre Hausaufgaben.

Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat.

BFZ Das sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) richtet sich in seinem Angebot mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen an Schülerinnen und Schüler. Allgemeine Förderbereiche sind Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache und der sozialen und emotionalen Entwicklung. Eine frühzeitige, qualifizierte Unterstützung durch die Förderschullehrkräfte, eine Verzahnung der Förderarbeit von allgemeiner Schule und Förderschule kann dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an der allgemeinen Schule verbleiben können und in ihrem Lebensumfeld stabilisiert werden. Dazu suchen die Förderschullehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in den Regelschulen auf, beraten die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und organisieren auf der Grundlage förderdiagnostischer Verfahren und Beobachtungen gemeinsam eine gezielte Förderung.

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Die Lehrkräfte des BFZ arbeiten auch mit den Eltern zusammen. Sie stellen Kontakte zu Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe her und arbeiten mit anderen außerschulischen Institutionen zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen den sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren und den Regelschulen hilft nicht nur betroffenen Schülerinnen und Schülern, sondern führt auch dazu, dass die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen Anregungen für ihren differenzierten und individualisierten Unterricht erhalten. Das zuständige Beratungs- und Förderzentrum für die Grundschule Brombachtal ist die Georg-Vetter-Schule in Bad König. Die Förderung unserer Schüler erfolgt durch Frau Karin Christmann.

Beurlaubungen Wenn Sie Ihr Kind aus einem besonderen Anlass beurlauben lassen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Schulferien können nur in Ausnahmefällen – maximal einmal während der Grundschulzeit - genehmigt werden. Muss Ihr Kind wegen eines Arztbesuches oder aus anderen Gründen den Unterricht früher verlassen, benötigt der Klassenlehrer eine schriftliche Mitteilung.

Computer / PC-Raum Ein Bestandteil des Schulcurriculums sind die neuen Medien. In den Klassen 3 und 4 findet pro Halbjahr eine PC-AG mit wöchentlich 1 Unterrichtsstunde statt. Hier erlernen die Kinder Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Text- und Bildverarbeitung, Sicher im Netz, Internet-ABC).

DaZ DaZ bedeutet „Deutsch als Zweitsprache“. Neben dem regulären Deutschunterricht erhalten alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, eine Schulstunde wöchentlich, um Grammatik und Satzbau der deutschen Sprache zu erlernen. Das Fach DaZ ist für die Klassen 1/2 und 3/4 fester und verbindlicher Bestandteil des Stundenplans.

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Bedingungen für die Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 2 GestaltungsVO Bei Erkrankung des Kindes -

können Mitschüler zu Unterrichtsbeginn im Auftrag der Eltern den Klassenlehrer informieren. Dem Lehrer muss dann aber spätestens am ersten Tag mit Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden (ärztliches Attest ist nicht notwendig). Ausnahme: Bei einer ansteckenden Erkrankung bitten wir grundsätzlich um Information und Entschuldigung durch die Eltern (Vgl. Infektionsschutzgesetz § 34 – im Anhang).

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Eine telefonische Entschuldigung durch die Eltern muss unbedingt vor 8.00 Uhr erfolgen. Der Anrufbeantworter ist geschaltet.

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Falls ein Kind aus gesundheitlichen Gründen für mehrere Stunden nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Förderverein der Grundschule Brombachtal Im Jahre 2005 wurde der Förderverein der Grundschule Brombachtal e. V. gegründet. Der Förderverein ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, Projekte und Vorhaben der Schule, die das übliche Maß der Unterrichtsgestaltung überschreiten, zu unterstützen. Beispiele dafür sind: • Finanzierung von außergewöhnlichem Lernmaterial, das die Finanzierung im Rahmen der Mittelzuweisung überschreitet ·(z. B. Lernspiele, Instrumente, Software, CDs) • Bezuschussung von schulischen Veranstaltungen (z. B. Klassen-, Lehr-, Theaterfahrten, Museumsbesuche, Ausflüge) • Unterstützung von kulturellen, sportlichen und pädagogischen Projekten (z. B. Lesungen, Vorträge, Buchausstellungen, Filmvorführungen) • Organisation und Durchführung von schulischen Veranstaltungen, um das Miteinander der Einwohner, Eltern, Kinder, Lehrkräfte zu fördern(z. B. Schulfeste, Weihnachtsmarkt, Einschulungen, Basare) • Unterstützung der Schülerbücherei 6

• Unterstützung von benachteiligten Kindern • Ergänzung des Schulangebots (z. B. durch eigene Projekte innerhalb und außerhalb des Schulvormittages) Wir freuen uns jederzeit über neue Mitglieder, die Interesse daran haben, die Arbeit zu unterstützen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 5,00 Euro (wenn Sie möchten, auch gerne mehr). Den Flyer, der ein Anmeldeformular beinhaltet, erhalten Sie in unserem Sekretariat.

Fundsachen Alle Fundsachen werden im Eingangsbereich in einer „Fundkiste“ gesammelt. Vermisste Dinge können täglich in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Foyer der Schule eingesehen bzw. abgeholt werden. Zweimal im Jahr werden alle nicht abgeholten Kleidungsstücke an den „Bromischer Kinderbasar“ weitergegeben. Die Eltern erhalten jedoch rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung, um zuvor noch einmal die Möglichkeit zu erhalten, die Fundkiste einzusehen.

Handys Die Schüler dürfen in die Schule keine Handys mitbringen. Im Notfall können sie jederzeit die Eltern telefonisch über unsere Verwaltung erreichen.

„Hitzefrei“ an der Grundschule Brombachtal Laut Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 18.03.2015, soll an Tagen mit hohen Temperaturen, wodurch der Unterricht erheblich beeinträchtigt wird, mit alternativen Unterrichtsformen der Schultag gestaltet werden. Alternative Formen sind: andere Lernorte projektbezogener Unterricht Verzicht auf Hausaufgaben Beendigung des Regelunterrichts nach der 5. Stunde

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In Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler nicht nach dem vorzeitig beendeten Unterricht nach Hause geschickt werden können, sind geeignete Beschäftigungs-, Betreuung- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit an der Schule zur Verfügung zu stellen. An unserer Schule wird bei zu großer Hitze wie folgt verfahren: Unterricht an anderen Lernorten Verzicht auf Hausaufgaben Ausfall der Förderunterrichtsstunden in der 6. Stunde Betreuung der Schüler und Schülerinnen bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit Bei Erlaubnis der Eltern über ein Verlassen der Schule nach der 5. Stunde, die dem Klassenlehrer vorliegt, kann der Schüler/ die Schülerin nach Hause gehen Abholung der Schüler durch die Eltern am Ende der 5. Stunde ist möglich Hitzefrei nach diesem Verfahren wird auf der Schulhomepage bekannt gegeben. Bedingt durch unser Ganztagsangebot bieten wir kein generelles Hitzefrei nach der 5. Stunde für alle Schülerinnen und Schüler an.

Kerb-Montag Am Kerbmontag findet immer für alle Klassen ein Wandertag statt. Bei schlechtem Wetter ist im Schulgebäude ein Spielevormittag angesagt. Kinder berufstätiger Eltern können im Anschluss entsprechend ihres Stundenplans in die Betreuung. Die Betreuung findet für angemeldete Kinder wie üblich (mit Mittagessen) statt.

Klassenelternbeirat Die Beteiligung im Elternbeirat ist ehrenamtlich und bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Elternbeiräte tragen zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte der Eltern bei. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 106 ff) geregelt. Für alle Schulklassen sind direkt zu Beginn des Schuljahres Elternvertreter/innen zu wählen. Die Wahlen finden in Klasse 1 und Klasse 3 statt. Die Elternvertreter/innen werden in der Regel für 2 Jahre gewählt.

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Der Elternbeirat wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Er befasst sich z. B. mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und versucht, die Schulleitung bei allen Belangen rund um die Schule zu unterstützen bzw. eine konstruktive Diskussion mit der Schulleitung und der Lehrerschaft zu führen. Die Klassenelternbeiräte stellen und wählen die Schulelternbeiräte.

Klassenfahrt Klassenfahrten und Ausflüge sind Schulveranstaltungen. Dies bedeutet, sie sind für alle Teilnehmer verpflichtend. Während der Grundschulzeit fährt jede Klasse einmal auf Klassenfahrt. In der Regel findet diese zu Beginn der 4. Klasse für 1 bis 3 Tage statt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf max. 100,00 €.

Kopfläuse Da wir in den vergangenen Jahren immer wieder Läuse in einzelnen Klassen hatten, wende ich mich deshalb mit folgender dringender Bitte an Sie: •

Falls Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, informieren Sie unbedingt sofort den Klassenlehrer!!!



Behandeln Sie Ihr Kind sofort mit dem entsprechenden Mittel aus der Apotheke (der Apotheker berät Sie gerne).



Falls Sie Auffälligkeiten feststellen oder unsicher sind, wenden Sie sich an Ihren Arzt.



WICHTIGER HINWEIS: Eine Zweitbehandlung ist unbedingt erforderlich (vgl. Beipackzettel)!

Leistungen für Bildung und Teilhabe Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld für alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die betroffenen Kinder erhalten die Möglichkeit, zum Beispiel ein Musikinstrument zu lernen, Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden und an Freizeiten teilzunehmen. Der Besuch von Kursen an Volkshochschulen oder andere

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Aktivitäten kultureller Bildung wie Museumsbesuche, Theaterbesuche sowie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz – mit Ausnahme von Kinovorstellungen – gehören ebenfalls dazu. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen: • • • • • • •

eintägige Schul- und Kitaausflüge mehrtägige Klassen- und Kitafahrten der persönliche Schulbedarf die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule Lernförderungen die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Das Kind kann Teilhabeangebote grundsätzlich in ganz Deutschland in Anspruch nehmen unter der Voraussetzung, dass der Anbieter geeignet ist und das Angebot den für die Teilhabeleistung vorgesehenen Zweck erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.odenwaldkreis.de

Monatskreis Einmal monatlich findet in der Sporthalle der Monatskreis mit allen Schülerinnen und Schülern statt. Einzelne Gruppen oder Klassen präsentieren ihre Arbeiten, wichtige Dinge werden besprochen. Die Eltern sind dazu herzlich eingeladen.

Patenschaften Damit sich die Erstklässler leichter an das Schulleben gewöhnen, übernehmen die Kinder der 4. Klassen Patenschaften. Sie helfen ihren Patenkindern beim Eingewöhnen in der Schule und unterstützen sie bei Problemen und kleineren Streitigkeiten.

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Pause / Spielgeräteausleihe / Regenpause Am Schulvormittag gibt es 2 große Pausen: von 9.40 – 9.55 Uhr und von 11.25 bis 11.40 Uhr. Bevor die Kinder in der ersten großen Pause auf den Schulhof gehen, findet noch eine 10minütige Frühstückspause im Klassenraum statt. Auf dem Pausenhof steht den Kindern zur Bewegungsförderung ein großes Spielgeräteangebot zur Verfügung, das im Holzhäuschen gelagert wird. In den Regenpausen bleiben die Kinder im Klassenraum und können die dort vorhandenen Spielangebote nutzen. Auf den Fluren befinden sich dann mehrere Aufsichtspersonen.

Postmappe Alle Kinder unserer Schule erhalten vom ersten Tag an eine gelbe DIN A4 Sammelmappe zum Selbstkostenpreis von 1,50 €. Alle wichtigen Briefe und Informationen werden in der Postmappe zwischen Schule und Elternhaus ausgetauscht. Schauen Sie daher bitte täglich in der Postmappe Ihres Kindes nach.

Schulbücher Die Kinder im 2., 3. und 4. Schuljahr bekommen alle Schulbücher leihweise zur Verfügung gestellt. Um sie zu einem sorgsamen Umgang anzuhalten, bitten wir darum, alle Bücher einzubinden und auf entsprechende Sorgfalt zu achten. Bitte achten Sie darauf, dass der Einband nicht am Buch festgeklebt wird. Dadurch entstehen immer wieder Schäden an den Umschlagseiten. Bei stark beschädigten Büchern müssen wir laut Erlass Ersatzleistungen fordern.

Schulbücherei Unsere Schule verfügt über eine Schulbücherei, in der alle Arten von Kinderbüchern ausgeliehen werden können. Die Bücherausleihe erfolgt von Montag bis Donnerstag in der ersten großen Pause (9.30 bis 9.55 Uhr) und wird von Eltern ehrenamtlich organisiert. Wir freuen uns, wenn Sie das Team unterstützen möchten. Melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder bei der Leitung der Schulbücherei: Frau Kempe und Frau Weiss.

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Schulelternbeirat Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte die/den Vorsitzende/n des Schulelternbeirates und eine Vertretung. Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht aus, das im Schulgesetz geregelt ist. Er wird von der Schulleiterin über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.

Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrkräften und Eltern. Im Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten, diskutieren und entscheiden in der Schulkonferenz Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule. Sie ist das zentrale Entscheidungsorgan, in dem Eltern mitwirken. Der Schulelternbeirat wählt die Elternvertreter aus der Schulelternschaft für die Dauer von 2 Jahren. Gewählt werden können alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben. Das Amt eines Elternvertreters ist keine Voraussetzung, um in die Schulkonferenz gewählt zu werden.

Schulsozialarbeit Mit dem Schuljahr 2011/2012 wurde der Verein von der Kinder- und Jugendförderung des Odenwaldkreises mit der Trägerschaft für die „Schulsozialarbeit an Grundschulen“ beauftragt. Das Konzept ist präventiv ausgerichtet und orientiert sich an der Lebenswelt der Kinder. Die Projektarbeit findet in den Klassen statt; die Themen sind zeitlich befristet. Die Arbeitsweise beinhaltet Ganzheitlichkeit, systemischen Denken, Integration/Inklusion und ein Eingehen auf die Individualität von Kindern. Die Themenbausteine sind: Kooperation (Stärkung von Teamfähigkeit, sozialer Kompetenzen), Gesundheitsförderung (Entspannung, Umgang mit Stress, Bewegung, Ernährung), Umgang mit Vielfalt, Identität, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Vertrauen, Kommunikation und Konfliktmanagement. Als Querschnittsaufgaben werden die Bereiche Soziales Lernen, Partizipation und Demokratielernen einbezogen. Ein Projekt läuft in der Regel 8 Wochen mit 2 Schulstunden. An unserer Schule werden die Projekte von Sabrina Wamsser durchgeführt.

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Unterricht vor den Ferien Am letzten Schultag vor den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien findet Unterricht nach Plan statt. An diesen Tagen werden die beweglichen Ferientage Rosenmontag und Faschingsdienstag vorgearbeitet. Der letzte Schultag vor den Sommerferien gestaltet sich wie folgt: Der Unterricht beginnt an diesem Tag nach Stundenplan (spätestens jedoch um 8.45 Uhr) und endet nach der 4. Stunde (11.25 Uhr). Danach findet keine reguläre Betreuung mehr statt. Da nach der 4. Stunde kein Bus nach Birkert fährt, werden die Birkerter Kinder bis 12.20 Uhr betreut und können dann mit dem Bus nach Hause fahren. Um 8.55 Uhr findet unser Abschlussgottesdienst in der evangelischen Kirche statt. In diesem Rahmen werden unsere Viertklässler und unsere FSJ-Kräfte verabschiedet. Dazu laden wir die Eltern herzlich ein.

Zeugnisse Zeugnisse dokumentieren den derzeitigen Leistungsstand und die Lernentwicklung Ihres Kindes. Grundlage hierfür sind die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen, die das Kind im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat (HSchG §§ 73, 74). Am Ende des ersten Schulbesuchsjahres erhalten die Kinder eine verbale Beurteilung. Anstelle von Noten werden in diesem Zeugnis das Verhalten und der Leistungsstand des Kindes mit Worten beschrieben und Hinweise zur Weiterarbeit gegeben. Am Ende der zweiten Klasse werden Ziffernnoten erteilt. Für den Bereich Arbeitsund Sozialverhalten erfolgt eine verbale Beurteilung. Hinzu kommt in dem Fach Deutsch ein Kompetenzraster auf einer zweiten Seite. Diese Ausführungen dienen dazu, Ihrem Kind und Ihnen die in der Gesamtnote zusammengefasste Bewertung näher zu erklären. Stärken und Schwächen sollen in den einzelnen Bereichen beleuchtet und somit nachvollziehbar werden. Im dritten und vierten Schuljahr erhalten die Kinder in allen Bereichen Noten zum Ende des Halbjahres (31.01.) und zum Ende des Schuljahres. Auch hier wird anhand des Kompetenzrasters auf einer zweiten Seite die Deutschnote erläutert. Am ersten Schultag nach der Zeugnisausgabe wird das unterschriebene Zeugnis dem Klassenlehrer vorgelegt. Besucht ihr Kind am Tag der Zeugnisausgabe nicht die Schule kann das Zeugnis von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder es wird in der Schule verwahrt und dem Schüler/der Schülerin am nächsten Schultag ausgehändigt.

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BITTE LESEN SIE SICH DIESE BELEHRUNG SORGFÄLTIG DURCH

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. 14

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. 15

Schuleigenes Konzept zu den Grundsätzen für die Hausaufgaben gemäß § 27 Abs. 2 GestaltungsVO i. V. m. § 129 Nr. 5 HSchG

Grundsatz: Die Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit. sind eng verknüpft mit dem behandelten Unterrichtsstoff. dienen der Förderung des selbstständigen Lernens der SuS. sind hinsichtlich der Belastung der SuS alters angemessen (vgl. Zeitfaktor).

Vereinbarungen: Das Thema Hausaufgaben wird in den Klassenelternabenden zu Beginn eines Schuljahres erörtert. Die Lehrkraft gibt Informationen bzw. Hilfen, die geeignet sind zum besseren Verständnis der Hausaufgaben und ihrer Pädagogischen Zielsetzung beizutragen.

Art und Umfang der Hausaufgaben Wie in der Präambel dargelegt, erteilt die Lehrkraft die Hausaufgaben nach dem Grundsatz der Angemessenheit im Hinblick auf Menge, Schwierigkeit und Bezug zum Unterricht. Art und Umfang der Hausaufgaben müssen nicht immer für alle Schüler gleich sein, sondern orientieren sich bei Bedarf - am aktuellen Leistungsstand - am Leistungsvermögen - am Arbeitstempo Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder festgestellten Teilleistungsschwächen erhalten bei Bedarf differenzierte Hausaufgaben entsprechend ihres Förderplans. Hausaufgaben können auch zusätzlich zum Pflichtpensum ein erweitertes Aufgabenangebot enthalten, deren Bearbeitung ausschließlich im Entscheidungsspielraum der Schüler (nicht der Eltern!) liegt. Dadurch sollen entsprechende Kompetenzen der Kinder angebahnt und gefördert werden.

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Alle, die an der Schule beteiligt sind - Lehrer, Schüler, Eltern – bemühen sich um einen angemessenen Umgang mit den Hausaufgaben:

Lehrer



geben Hausaufgaben, die aus dem Unterricht erwachsen sind.



planen ausreichend Zeit ein, um die Aufgaben stellen und erklären zu können.







schreiben die Hausaufgaben an die Tafel.

Schüler



führen ein Hausaufgabenheft.



notieren alle Hausaufgaben.



bearbeiten die Hausaufgaben sorgfältig und selbstständig.



machen sich Notizen, falls sie Aufgaben nicht lösen können und besprechen dies mit dem Lehrer.

stimmen den Umfang mit den Fachlehrern ab. kontrollieren die Erledigung der Hausaufgaben. Fehlen Hausaufgaben wiederholt, teilt dies der Lehrer den Eltern schriftlich mit. (siehe Kontrolle der Hausaufgaben/ Verfahrensweise bei nicht erledigten Hausaufgaben).

Eltern







erkundigen sich nach den Hausaufgaben, falls sie wegen Krankheit fehlen und holen diese nach. teilen dem Lehrer zu Beginn der Stunde mit, wenn sie die Hausaufgaben vergessen haben (siehe Verfahrensweise bei nicht erledigten Hausaufgaben).



beobachten den Lernfortschritt ihrer Kinder. Dazu gehört, dass sie sich vergewissern, ob ihr Kind die Hausaufgaben erledigt hat. Dies bezieht sich auch auf die Hausaufgaben, die in der Päd. Mittagsbetreuung erledigt werden.



leiten ihr Kind zum schrittweisen Vorgehen bei den Hausaufgaben an.



kümmern sich durch eine konsequente Haltung darum, dass ihr Kind eine zuverlässige Arbeitshaltung aufbaut und die Hausaufgaben termingerecht ausführt.



sorgen dafür, dass ihr Kind seine Arbeitsmaterialien vollständig in die Schule mitbringt. Dies ist Bestandteil der Hausaufgabe.



unterstützen ihr Kind bei mündlichen Hausaufgaben.

kontrollieren täglich den Ranzen, so dass sie ihre Arbeitsmaterialien dabei haben.

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Kontrolle der Hausaufgaben Die Hausaufgaben jedes einzelnen Schülers können nicht täglich durch die Lehrkraft genau kontrolliert und verbessert werden. Kontrollverfahren: Lehrkraft kontrolliert nur, dass die Hausaufgabe erledigt ist. Lehrkraft achtet bei der Kontrolle auf ordentliche und saubere Anfertigung. Vorlesen, Vergleichen, Besprechen und individuelles Verbessern der Ergebnisse im Klassenverband Lehrkraft sammelt jeweils einige Hausaufgaben zwecks genauer Kontrolle ein. Lehrkraft sammelt alle Hausaufgaben ein.

Hausaufgaben, die in der Pädagogischen Mittagsbetreuung angefertigt werden, werden in der Regel genau kontrolliert. Die Betreuungskraft vergewissert sich vor allem, dass die Aufgaben entsprechend verstanden und bearbeitet werden. Das Betreuungspersonal kann aus Zeitgründen aber nicht garantieren, dass keine Fehler übersehen werden. Dies ist auch mit den Lehrkräften abgestimmt und wird bei der Kontrolle berücksichtigt! Falls ein Kind die Hausaufgaben im Rahmen der verfügbaren Zeit nicht fertig stellen kann, erfolgt ein schriftlicher Vermerk mit dem Grund im Heft.

Zeitlicher Rahmen laut Erlass: Vorgabe : Klasse 1 und 2

30 Minuten

Klasse 3 und 4

45 Minuten

Diese Richtwerte beziehen sich auf die reine Arbeitszeit bei mittlerem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler.

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Nach Einschätzung der Schule kann bei langsameren bzw. unkonzentriert arbeitenden Schülerinnen und Schülern eine Bearbeitungszeit von jeweils 30 + 15 Minuten (Klasse 1/2)

bzw.

45 + 15 Minuten (Klasse 3/4 ) angemessen sein. Verfahrensweise bei überdurchschnittlich langer Bearbeitungszeit: Die Eltern sollten die Ursache ermitteln (z. B. Unkonzentriertes Arbeiten, Pausen…) Bei wiederholten Problemen sollte die Lehrkraft informiert werden, um gemeinsam für das Kind ein Konzept zur besseren Bewältigung zu erstellen. Benötigt ein Kind trotz konzentrierter und ausdauernder Arbeitshaltung zu viel Zeit, soll es nach dem vorgegebenen Zeitrahmen die Hausaufgaben abbrechen und diese der Lehrkraft mit dem entsprechenden Vermerk der Eltern vorlegen.

Verfahrensweise bei nicht erledigten Hausaufgaben Der Schüler holt die Hausaufgabe bis zum nächsten Tag nach. Falls die Aufgabe nicht nachgeholt wird, erfolgt ein entsprechender Vermerk für die Eltern im Hausaufgabenheft. Falls der Schüler die Hausaufgaben häufig nicht oder unvollständig erledigt, erfolgt eine Beratung der Eltern unter Beteiligung des Schülers zwecks genauer Zielvereinbarung.

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Erziehungsvereinbarungen der Grundschule Brombachtal Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen die Schulgemeinschaft der Grundschule Brombachtal. Um eine erfolgreiche Bildung und Erziehung der Kinder zu gewährleisten, müssen Schule und Elternhaus gemeinsam Erziehungsverantwortung übernehmen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Diese Zielsetzung wird getragen von gemeinsamen Erziehungsvereinbarungen, durch die eine gegenseitige Verlässlichkeit erreicht werden soll. In den nachfolgenden Erziehungsvereinbarungen sind die gemeinsamen Wünsche und Regeln der Schüler, Lehrer und Eltern niedergeschrieben.

Vereinbarungen Wir, die Eltern, Lehrer und Schüler, haben den gemeinsamen Wunsch, dass jedes Kind unsere Schule als Ort erfährt, an dem es friedlich und respektvoll mit anderen Kindern zusammen lernen und leben kann. dass jedes Kind nach seinen individuellen Fähigkeiten gefordert und gefördert wird im Wissen um seine Stärken und Schwächen. dass die Schüler ermutigt und gestärkt werden, um zu selbstständigen und verantwortlichen Menschen heranwachsen zu können.

*** Als Lehrerinnen und Lehrer nehmen wir unsere Verantwortung wahr und sagen zu für die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu sorgen und sie gerecht und respektvoll zu behandeln. eine gute Unterrichtsatmosphäre und ein förderliches Lernklima zu schaffen und die Klassengemeinschaft zu fördern. das soziale Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu fördern klare Regeln und Grenzen zu setzen und konsequent auf deren Einhaltung zu achten. dass wir uns genauso an Regeln und Werte halten, die wir von den Schülern erwarten. im Rahmen unserer Möglichkeiten jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten zu fördern. die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Schule und besonders über die Entwicklung des Kindes ausreichend zu informieren. eine offene Schule zu sein, in der Eltern willkommen sind.

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Als Eltern nehmen wir unsere Verantwortung wahr und sagen zu, uns für die Entwicklung unseres Kindes, für seine Schulleistungen und den Lernstoff zu interessieren. die Regeln und Werte, die an der Schule gelten, zu unterstützen. uns dafür zu interessieren, wie sich unser Kind in der Schule verhält. mit unserem Kind Regeln (Höflichkeit, Respekt vor anderen und fremdem Eigentum…) zu vereinbaren und auf deren Einhaltung zu achten. unserem Kind zu vermitteln, dass sich Streit auch ohne Gewalt lösen lässt. für eine lernfördernde Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes zu sorgen und unser Kind bei der Lernorganisation zu unterstützen. unser Kind bei den Hausaufgaben zu unterstützen und zur gewissenhaften selbstständigen Erledigung derselben anzuhalten. unser Kind zu sinnvollem und kontrollierten Umgang mit Medien jeder Art anzuhalten. unser Kind regelmäßig, pünktlich und mit dem erforderlichen Arbeitsmaterial und entsprechendem Frühstück zur Schule zu schicken. darauf zu achten, dass unser Kind die zur Verfügung gestellten Schulbücher pfleglich behandelt. um unsere zeitnahe Information zu gewährleisten, regelmäßig in der gelben Postmappe nachzusehen. an Elternabenden und -sprechtagen der Schule möglichst regelmäßig teilzunehmen und auch darüber hinaus Kontakt mit den Lehrern zu halten. die Schule umgehend über Probleme zu informieren, die das Verhalten unseres Kindes in der Schule beeinträchtigen könnten, und Befürchtungen mitzuteilen. Konflikte auf einer sachlichen Ebene zu klären.

Brombachtal, im Juli 2016

__________________________________ Götz, Rektorin (für die Lehrer der Grundschule Brombachtal)

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Verhaltensregeln an der Grundschule Brombachtal - Schüler Unsere Schule ist ein Ort, an dem sehr unterschiedliche Menschen aufeinander treffen. Damit sich jeder wohl fühlen kann, müssen sich alle an Regeln halten. Diese gelten auch für die Schulwege und alle schulischen Veranstaltungen.

An unserer Schule gilt folgende Grundregel: „Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu“ *** Als Schüler/ Schülerin der Grundschule Brombachtal vereinbare ich, mich an folgende Regeln zu halten: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Ich begegne anderen freundlich und rücksichtsvoll. „Bitte“ und „danke“, eine Entschuldigung sowie ein Gruß gehören an unserer Schule zum guten Ton. Ich beleidige weder Lehrer noch Schüler. Ich füge niemandem körperlichen Schaden zu. Ich achte das Eigentum anderer. Ich verhalte mich so, dass alle Schüler ungestört lernen können. Ich respektiere die Rechte anderer. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht. Ich hänge meine Jacke auf und ziehe die Hausschuhe an. Ich tobe und renne nicht im Klassenzimmer. Ich bringe stets alle Unterrichtsmaterialien mit, die ich brauche. Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit und packe Dinge, die nicht zum Unterricht gehören in den Ranzen. Ich gehe sorgsam mit meinen Schulbüchern und Schulsachen um. Auch die Bücher der Schülerbücherei behandle ich sorgsam und gebe sie pünktlich wieder ab. Ich passe im Unterricht auf, höre zu und lasse andere ausreden. Ich melde mich und warte bis ich aufgerufen werde. Ich befolge die Anweisungen meiner Lehrer. Ich notiere zuverlässig die Hausaufgaben. Ich erledige stets die Hausaufgaben ordnungsgemäß und ordentlich. Des Weiteren halte ich mich an die Klassenregeln.

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Ordnungsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Schulordnung und der Verhaltensregeln der Grundschule Brombachtal

Pause: • • •



Bei Regelverstoß erfolgt zunächst die Ermahnung durch die Aufsichtsperson. Bei einem erneuten Regelverstoß muss der Schüler beim Aufsicht führenden Lehrer stehen und darf nicht weiterspielen. Bei schwerwiegendem Regelverstoß oder uneinsichtigem Verhalten (z.B. Eigengefährdung, Gefährdung der Mitschüler, Sachgefährdung) erfolgt ein Ausschluss aus der Hofpause. Der Schüler verbringt den Rest der Pause unter Aufsicht in der Verwaltung. Hält sich die Gruppe der „Fußballspieler“ nicht an die vereinbarten Regeln, erhalten die Mannschaften für die laufende Woche „Fußballverbot“.

Unterricht: •

Bei einem massiven Fehlverhalten während des Unterrichts erfolgt der Ausschluss von der Unterrichtsstunde. Der Schüler bekommt im Sekretariat eine „Auszeit“ (Time out) zum Nachdenken über den Regelverstoß und zur Vorbereitung für das sich anschließende klärende Gespräch mit dem Lehrer.



Bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln werden die Eltern des Schülers benachrichtigt. Es erfolgt ein Gespräch mit den Eltern und dem Schüler, bei dem besondere Pädagogische Maßnahmen vereinbart werden. Falls notwendig wird ein entsprechender Förderplan erstellt.



Sollten diese Pädagogischen Maßnahmen zu keiner Besserung des Schülerverhaltens führen, erfolgt für den Schüler zur Klärung des „Hilfebedarfs“ und der weiteren Vorgehensweise die Einberufung eines „Beratungsteams“. Teilnehmer dieses Gremiums sind: • die Schulleitung • die Lehrkräfte der Klasse • die Eltern • der zuständige Vertreter des Jugendamtes • der schulpsychologische Dienst des Staatlichen Schulamtes

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Sollte ein Regelverstoß in der Pädagogischen Mittagsbetreuung (Di bis Do) erfolgen, so gestaltet sich das Vorgehen wie folgt: 1.

Eine mündliche Ermahnung (gelbe Ampel).

2.

Rote Ampel und eine schriftliche Mitteilung an Sie als Eltern. Diese rote Karte ist am Folgetag der ausstellenden Person unterschrieben vorzuzeigen. Sollte eine Störung in der Hausaufgabenbetreuung vorliegen, so verlassen die Kinder der Klasse 1 - 3 die Hausaufgabenbetreuung ihres Jahrgangs und setzen sie unter Aufsicht der Lehrkraft in Klasse 4 fort. Sollte eine Störung in Klasse 4 erfolgen, werden sie von der Hausaufgabenbetreuung dieses Tages ausgeschlossen und von Ihnen abgeholt.

3.

Bei der dritten roten Karte findet ein Elterngespräch mit Schulleitung und Leitung der Päd. Mittagsbetreuung statt. Es wird ein zeitlich begrenzter Ausschluss von der Pädagogischen Mittagsbetreuung vereinbart.

4.

Bei weiteren roten Karten erfolgt ein Ausschluss von der Pädagogischen Mittagsbetreuung für ein Halbjahr.

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Schulordnung Wir sind höflich zu Mitschülern und Lehrern und benutzen keine Schimpfwörter. Wir sollen aufeinander Rücksicht nehmen und uns gegenseitig helfen. Wir sollen Konflikte (Streitigkeiten) friedlich austragen. Wir hören auf unsere Lehrer. Wir sind für Sauberkeit und Ordnung der Schule und des Schulhofes mitverantwortlich. • Wir gehen mit eigenen und fremden Sachen sorgsam um. • • • • •

Deshalb halten wir uns an folgende Regeln: • Wir fahren nicht mit dem Fahrrad in die Schule. • Vor Schulbeginn warten wir mit unserem Ranzen auf dem Schulhof, bis der Gong ertönt. • Während der Unterrichtszeit sind wir im gesamten Gebäude leise. • Das Schulgebäude darf während der Schulzeit nicht verlassen werden. • Während der Pause verlassen alle Kinder das Schulhaus. • Wir bewerfen uns auf dem Schulhof nicht mit Schneebällen, Steinen, Tannenzapfen, Stöcken usw. • Ballspielen ist auf dem Sportplatz erlaubt. • Wir halten unsere Toiletten immer sauber! Jeder Verschmutzer ist für die Reinigung mitverantwortlich. • Wir g e h e n zum Bus und drängeln nicht. An der Bushaltestelle stellen wir uns der Reihe nach auf. Die 1. Klassen stehen vorne. • Wir achten immer auf Pünktlichkeit. Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Schulordnung: Bei einem Regelverstoß erfolgt zunächst die Ermahnung durch die Aufsichtsperson. Bei einem erneuten Regelverstoß in der Pause muss der Schüler beim aufsichtsführenden Lehrer stehen und darf nicht weiter spielen. Bei einem massiven Fehlverhalten während des Unterrichts, erfolgt ein Ausschluss von der Unterrichtsstunde bei gleichzeitiger Beschäftigung in einer anderen Klasse. Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern schriftlich benachrichtigt. Sollten diese pädagogischen Maßnahmen zu keiner Besserung des Schülerverhaltens führen, so wird der Schüler 1. von einer besonderen Unterrichtsveranstaltung ausgeschlossen 2. oder – laut Hessischem Schulgesetz- einen oder mehrere Tage vom gesamten Unterricht ausgeschlossen.

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OREG - MobiTick Ab dem Schuljahr 2015/2016 erhalten alle Buskinder die neue kostenlose Schülerjahreskarte als eTicket RheinMain im Auftrag des Odenwaldkreises als Schulwegkostenträger. Der Versand erfolgt direkt an die Schüler. Äußerlich ist die Chipkarte nicht als Fahrkarte erkennbar. Sie kann jedoch jederzeit in der RMV-Mobilitätszentrale in Michelstadt und an Fahrkartenautomaten mit dem -Logo an den Bahnhöfen ausgelesen werden. Auf dem Chip des eTicket RheinMain werden der Gültigkeitszeitraum und weitere Informationen zur Fahrtberechtigung gespeichert. Bitte prüfen Sie die unten aufgelisteten Daten und melden falsche Angaben bitte umgehend der besuchten Schule oder der OREG unter der Telefonnummer 06061-979942 . Aus Datenschutzgründen werden auf der Chipkarte die persönlichen Angaben zum Schüler (Name, Geburtsdatum) nur verschlüsselt dargestellt. Angaben zur Chipkarte, zu Fahrkarte, zum Karteninhaber Der achtsame Umgang mit dieser elektronischen Chipkarte ist sehr wichtig, da Beschädigungen ggf. zu Problemen mit der gespeicherten Fahrtberechtigung führen können. Die Chipkarte bitte gut auf aufbewahren, da sie bis zu maximal fünf Jahre lang verwendet werden kann und die Bereitstellung weiterer Fahrkarten auch über das Schuljahr hinaus möglich ist. Bei selbstverschuldetem Defekt oder bei Verlust kann die Chipkarte kostenpflichtig (zurzeit 15,- €) ersetzt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an die OREG wenden unter der E-Mail-Adresse

[email protected]

Telefon:

0 60 61- 97 99 42

Betriebsstörungen Die OREG bittet uns noch auf das Mobilitätsportal www.odenwaldmobil.de aufmerksam zu machen. Hier werden sämtliche Betriebsstörungen angegeben, also auch wenn die Busse witterungsbedingt nicht planmäßig fahren können.

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Verhaltensregeln für die Buskinder

Ich fahre mit dem Bus zur Schule. Ich weiß, dass es notwendig ist, dass sich die Kinder beim Aufstellen und während der Busfahrt an die Regeln halten, um Streitigkeiten und Unfälle zu vermeiden.

Unsere Verhaltensregeln: • An der Bushaltestelle hören wir auf die Anweisungen der Lehrkräfte. • Wir stellen uns hintereinander auf und drängen nicht vor. • Wir beachten die weiße Abstandslinie zur Straße. • Wir drängeln nicht beim Einsteigen und beachten die Reihenfolge. • Während der Busfahrt bleiben wir auf unserem Platz sitzen. • Wir sind während der Fahrt so leise wie möglich und schreien nicht. • Wir hören auf die Anweisungen des Busfahrers.

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Wichtige Kontaktdaten:

Grundschule Brombachtal

Schulweg 1 64753 Brombachtal Telefon: (0 60 63) 17 90 Telefax: (0 60 63) 57 77 20 E-Mail: [email protected] Internet: www.grundschule-brombachtal.de

Busunternehmen Kofler

Stockwiesenstraße 31 64739 Höchst-Hummetroth Telefon: (0 61 63) 9 34 50

Busunternehmen Lust

Montmelianer Platz 5 64739 Höchst Telefon: (0 61 63) 91 22 20

OREG

Hulster Straße 2 - Bahnhof 64720 Michelstadt Telefon: (0 60 61) 97 99 42 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet: www.odenwaldmobil.de

Betriebsstörungen:

www.odenwaldmobil.de

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Notizen

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