Wichtige Informationen zum Austritt Diese Publikation richtet sich an alle ETH-Angehörigen, welche die ETH Zürich verlassen. Sie wird laufend aktualisier­t und lebt von Ihren Feedbacks. Eine aktualisierte Webversion dieser Broschüre finden Sie auf www.id.ethz.ch/documentation → www.id.ethz.ch/documentation/index_EN →

Die Informatikdienste unterstützen Sie beim Austritt 1 ID Service Desk 2 Ansprechpartner Departemente / Zentrale Organe 3 Austrittsformalitäten Mitarbeitende – Human Resources 4 Austritt Pensionierte – Human Resources 5 Austritt / Exmatrikulation Studierende – Rektorat 6 Auswirkungen Ablauf, Sperrung Services (Dienstleistungen) 7 Persönliche Daten übernehmen 8 Verfügbarkeit der Services (Dienstleistungen) / meine Daten 9 Persönliche Gäste 10 Verlängerungen von Services 11 Software-Lizenzen 12 ETH-Materialien abgeben 13 ETH Halbtax / GA // EUROPCAR Karte // AirPlus Account // VISECA Business Corporate Card 14 ETH-Karte 15 Login Applikation myStudies 16 Web-Applikation Adressen und Personalien 17 ASVZ 18 ETH-Bibliothek 19 E-Mail-Abwesenheitsmeldungen 20 Interne Mitteilung über den Austritt 21 Telefonanschluss / Telefonbuch-Eintrag abmelden 22 CMN – Corporate Mobile Network 23 Guthaben (Prepay-Konto) / Credit 24 VPP Gratis-Kopierseiten (Drucken) 25 upc cablecom Rabatt 26 Doktorierende 27 Alumni 28 Pensionäre / @retired-Adresse 29 Emeriti 30 Titularprofessoren im Ruhestand 31 ID-Informationen auf dem Web 32 Feedback 33 Impressum

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1 ID Service Desk

Falls Sie IT-betreffende Fragen zu Ihrem Austritt haben, wenden Sie sich bitte an den ID Service Desk. Er ist das Tor zu den Informatikdiensten. Gerne helfen wir Ihnen weiter! Fragen und Probleme können telefonisch, per E-Mail, Web-Formular oder am Service Desk-Schalter (HG E11) eingereicht werden. Telefon +41 44 632 77 77, Mo – Do 8 –18 Uhr, Fr 8 –17 Uhr www.id.ethz.ch/servicedesk →

2 Ansprechpartner Departemente / Zentrale Organe Ihre zuständige Informatiksupportgruppe (ISG) finden Sie unter www.id.ethz.ch/about/departments →

Die Zentralen Organe (ZO) werden von den Informatikdiensten betreut. www.id.ethz.ch/services/list/support_zo →

3 Austrittsformalitäten Mitarbeitende – Human Resources Auf der Seite der Human Resources finden Sie wichtige Informationen zum Austritt, welche Sie beachten müssen (Downloads «Checkliste Austritt»). www.ethz.ch/intranet/de/anstellung-und-arbeit/rund-um-die-anstellung/austritt.html → (nethz-Login)

4 Austritt Pensionierte – Human Resources Auf der Human Resources-Seite finden Sie alle Informationen zur ordentlichen und vorzeitigen Pensionierung sowie Angebote, welche Sie weiterhin an der ETH Zürich nutzen können. www.ethz.ch/intranet/de/anstellung-und-arbeit/rund-um-die-anstellung/austritt.html → (nethz-Login) www.pensionierte.ethz.ch →

5 Austritt / Exmatrikulation Studierende – Rektorat Studierende, welche ihr Studium mit dem Diplom abschliessen, werden mit Datum der Erteilung des Diploms automatisch exmatrikuliert und müssen diesbezüglich nichts unternehmen. Studierende, welche vor Studienabschluss aus der ETH Zürich austreten möchten, müssen dies der Rektoratskanzlei schriftlich und unter Beilage der Legitimationskarte mitteilen. Das Austrittsformular finden Sie unter www.ethz.ch/students/de/studium/administratives/studienspezifisch/austritt-exmatrikulation.html →

MAS-Studierende wenden sich für einen Austritt an das Zentrum für Weiterbildung, Mobilitäts und Gaststudierende an die Mobilitätsstelle.

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6 Auswirkungen Ablauf, Sperrung Services (Dienstleistungen)

Wenige Wochen nach Austritt läuft Ihr Studierenden- bzw. Mitarbeitenden-IDES aus. Sie können danach keine Software mehr über IDES beziehen, müssen sämtliche Software-Lizenzen von privaten Rechnern deinstallieren und sich eine eigene Lizenz beschaffen, siehe dazu auch Punkt (Software-Lizenzen →). Einige Wochen später läuft der VPN-Dienst ab. Ohne VPN-Service haben Sie von zu Hause keinen Zugang mehr auf Ihr NAS-Homeverzeichnis oder Ihre verbundenen Netzlaufwerke. Diesen Zugang haben Sie nur noch eine gewisse Zeit, wenn Sie sich im Netzwerkbereich der ETH Zürich befinden. Ohne VPN können Sie auch nicht mehr die gebührenfreien Hot Spots der Partner der ETH Zürich nutzen. www.vpn.ethz.ch → www.id.ethz.ch/services/list/comp_raum_stud/homeverzeichnis → www.id.ethz.ch/services/list/network/net_access/off-campus →

Als letzte Services sind noch nethz, Mailbox, Homeverzeichnis, polybox und Credit / Prepay (Guthaben →) aktiv (z. B. für Studierende bis fünf Monate (150 Tage) nach Austritt). Danach können Sie nicht mehr mit Ihrem ETH-Mail-Konto mailen und sollten allen Personen Ihre neue bzw. Alternativ-E-MailAdresse mitgeteilt haben. Im Admin-Tool eingerichtete ETH-Mail-Weiterleitungen oder der Zugriff auf das Online-Mail-Archiv funktionieren danach nicht mehr. Die polybox-Daten werden mit der Sperrung des nethzAccounts gelöscht. Zu Ihrem Homeverzeichnis und Ihrer persönlichen ETH-Homepage haben Sie keinen Zugriff mehr. Bei austretenden Mitarbeitenden kann das Home-Verzeichnis auch sofort nach Austritt gesperrt werden. In begründeten Situationen können Ihr/e Administrator/in (IT Ansprechpartner →) oder der (ID Service Desk →) gewisse Services verlängern.

7 Persönliche Daten übernehmen Alle Daten werden 30 Tage nach Sperrung des Services / Dienstleistung (Auswirkungen Ablauf →) unwiderruflich gelöscht. Bitte denken Sie vor Ihrem Austritt, wichtige Daten Ihrer Abteilung zu übergeben und Ihre persönlichen Daten zu sichern bzw. zu archivieren. Für Daten auf persönlichen oder Gruppen-Laufwerken sind die jeweiligen Supportgruppen zuständig (IT Ansprechpartner →). Tipps zum Sichern Ihrer Mailbox www.id.ethz.ch/services/list/e_mail/exit →

polybox

www.id.ethz.ch/services/list/polybox →

ETH Blog

http://blogs.ethz.ch →

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8 Verfügbarkeit der Services (Dienstleistungen) / meine Daten Im «nethz Admin-Tool» haben Sie Einsicht in Ihre Daten, die Laufzeit Ihrer Services, Details der Anstellung, Ihre Adressdaten und in welchen Usergruppen Sie eingetragen sind. Jede Personengruppe an der ETH Zürich (Studierende, Mitarbeitende, Dozierende, Hörerinnen, Hörer, Fachstudierende, ETH-nahe und Pensionierte) hat andere nethz-Services, die wiederum nach dem Austritt aus der ETH unterschiedliche Sperr- und Löschtermine haben. Jeweils einem Monat vor Ablauf werden Sie mit einer Erinnerungsmail, Betreffzeile «Einige Ihrer nethz-Services laufen ab», über jede Sperrung informiert. Alle übrigen Services bleiben weiterhin bestehen. Im Mail sind die Sperr- und Löschtermine (beides Daten nach Ihrem Austritt) sowie der Grund des Ablaufs aufgeführt. Durch unterschiedliche Services mit unterschiedlichen Sperrterminen wird es passieren, dass Sie mehrere Mails erhalten. www.passwort.ethz.ch →

9 Persönliche Gäste Vorhandene Gasteinträge sind im (Admin Tool →) unter meine Services > Tagesgast zu überprüfen. Sind Gasteinträge vorhanden, sind diese evtl. auf andere ETH-Personen zu übertragen oder zu löschen.

10 Verlängerungen von Services Ist trotz Ausscheiden aus der ETH Zürich eine Verlängerung eines Services nötig, ist die Übernahme der Personen als (Gäste →) zwingend. Eine Verlängerung von Gästen erfolgt ausschliesslich durch den Gastgeber. Eine Verlängerung für Angehörige der Zentralen Organe erfolgt durch ID Service Delivery. Für Emeriti ist der (ID Service Desk →) zuständig www.id.ethz.ch/services/list/nethz_db/guest_accounts →

11 Software-Lizenzen Bei Beendigung der Anstellung oder falls die ETH Zürich die Lizenz nicht erneuert, sind die Benutzenden verpflichtet, sämtliche Software-Lizenzen vom privaten Rechner zu deinstallieren, die Kopien zu vernichten und nicht weiter zu nutzen. Die Software darf unter keinen Umständen an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden. Die Lizenzen verbleiben zu jeder Zeit bei der ETH Zürich und werden nicht auf die Endbenutzer übertragen. Alumni sind von der Heimnutzung generell ausgeschlossen. Studierende dürfen die meisten Lizenzen behalten und nur wenige müssen retourniert werden. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Stud-IDES Produktes. In den Lizenzverträgen wird genau unterschieden zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ETH Zürich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Forschungsanstalten (FA) und Studentinnen und Studenten. Für jede dieser Benutzergruppen gelten eigene Bestimmungen. www.id.ethz.ch/services/list/ides → www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung →

12 ETH-Materialien abgeben Bei Ihrem Austritt müssen Sie Ihre ETH-Materialien wie ETH-Schlüssel und, falls vorhanden, ETH-Laptop (zu Händen des zuständigen Vorgesetzten), -Parkierkarte, -Garagenschlüssel usw. abgeben (siehe auch Downloads > Checkliste Austritt). Die Business Kreditkarte muss umgehend nach Austritt des Karteninhabers direkt bei Viseca mit Begleitbrief gekündigt werden (Viseca Card Services SA, Hagenholzstrasse 56, Postfach 7007, CH - 8050 Zürich). www.ethz.ch/intranet/de/anstellung-und-arbeit/rund-um-die-anstellung/austritt.html → (nethz-Login)

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13 ETH Halbtax / GA // EUROPCAR Karte // AirPlus Account // VISECA Business Corporate Card Informieren Sie bei einem Austritt bitte das Reisewesen, falls folgende Dienstleistungen genutzt wurden: SBB Ticket Shop Business, AirPlus Company Account, Europcar Karte (nur bei Austritt des Budgetverantwortlichen), Viseca Business Corporate Card. Generalabonnemente sind Eigentum des jeweiligen Mitarbeitenden und dürfen beim Austritt aus der ETH Zürich behalten werden. Halbtaxabonnemente dürfen nach Austritt aus der ETH Zürich ebenfalls behalten werden. Die Europcar Karten müssen nur bei Austritt des BV gelöscht werden. Der AirPlus Account muss nicht zwingend gelöscht werden. Es kann über das Reisewesen eine Namensänderung vorgenommen werden. Die Viseca Kreditkarte muss EINEN Monat vor Austritt aus der ETH Zürich zum Löschen an das Reisewesen retourniert werden und darf nicht mehr benützt werden, um keine Ausstände mehr zu generieren. Zuvor müssen sämtliche ausstehenden Beträge beglichen und allfällige auf die Kreditkarte laufenden Abonnemente gekündigt werden. Hans-Peter Weder, Abteilung Finanzdienstleistungen, Telefon 044 632 20 91 Ursula Müller-Straub, Abteilung Finanzdienstleistungen, Telefon 044 632 37 77 www.fc.ethz.ch/docs/reisen → (nethz-Login) - PDF Reglement der ETH Zürich über berufliche Auslagen)

14 ETH-Karte Bei Studierenden und Doktorierenden ist die ETH-Karte gültig bis zum Ende der 2. Woche des Semesters, welches dem letzten Semester mit gültiger Einschreibung folgt. Bis dahin können die mit der Karte verbundenen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Mitarbeitende müssen die ETH-Karte am letzten Arbeitstag an den Vorgesetzten zurückgeben falls das Ablaufdatum nach dem Austritt noch Gültigkeit hätte. Mit Ablauf der Anstellung hat die ETH-Karte keine Gültigkeit mehr. Siehe dazu Ausnahme (ASVZ →). ETH-Pensionierte können Ihren bisherigen gültigen ETH-Ausweis behalten. Bitte validieren Sie diesen nach Ablauf an den Validierungs-Terminals. Nach Ihrem Austritt können Sie mit diesem Ausweis weiterhin verschiedene Angebote aus den Dienstleistungsbereichen der ETH Zürich zu den vergünstigten Konditionen für Angestellte beziehen. Emeriti: Für die ETH-Karte besteht eine unbeschränkte Verlängerungsmöglichkeit. Die Karte kann an den Validierungsterminals der ETH Zürich jeweils für ein Jahr aktualisiert werden. www.eth-karte.ethz.ch →

15 Login Applikation myStudies Der Zugriff auf myStudies ist grundsätzlich so lange möglich, wie das übergreifende nethz-Login gültig ist (in der Regel bis fünf Monate nach Exmatrikulation). Zugriff auf alte Immatrikulationen (beispielsweise auf die Daten eines abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs) ist bis sechs Monate nach der Exmatrikulation möglich, sofern eine andere aktive Immatrikulation existiert (z. B. Master-Studiengang). Wenden Sie sich bitte an Ihr Studiensekretariat, sollten Sie danach den Leistungsüberblick oder Studienüberblick benötigen. www.mystudies.ethz.ch → www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/infrastrukturbereiche/rektorat.html →

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16 Web-Applikation Adressen und Personalien Speichern Sie Adressänderungen unbedingt noch vor dem Austritt. Erfassen Sie zukünftige Adressen mit dem Eintrag des Datums «Gültig ab ...». In der Adressen-Applikation können Sie u. a. folgendes speichern: Wohn- / Studienadresse, Ausweich- / Elternadresse, Fremde Büroadresse und Allgemeine Versandadresse. Personen, deren nethz-Services wegen Austritts aus der ETH Zürich abgelaufen sind, können ihre Adress- und Kommunikationsdaten nicht mehr in der Applikation ändern. Falls Änderungen nach dem Austritt notwendig sind, muss sich die betroffene Person bei der für sie zuständigen Stelle (Human Resources oder Rektorat) melden. www.adressen.ethz.ch → www.hr.ethz.ch/contact → www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/infrastrukturbereiche/rektorat.html →

17 ASVZ

Studierende können die Angebote des ASVZ nutzen, solange die ETH-Karte gültig ist. Für Mitarbeitende gilt: Endet die Anstellung bei der ETH Zürich vor Ablauf der Teilnahmeberechtigung beim ASVZ, kann die ETH-Karte an einem ASVZ-Schalter abgegeben werden. Es erfolgt eine Rückerstattung durch den ASVZ von CHF 60.-, wenn die restliche Laufzeit noch mindestens 4 Monate beträgt (mit Bestätigung Austritt oder Kündigung). Die ETH-Karte wird eingezogen. Beim ASVZ dürfen auch Alumni (Hochschulabsolventinnen und -absolventen) und Pensionierte mitmachen. www.asvz.ch → www.asvz.ch/teilnahme → www.asvz.ch/mitarbeitende →

18 ETH-Bibliothek Nach dem Austritt können Sie die ETH-Bibliothek als externe Benutzende weiterhin nutzen. Bitte wenden Sie sich an das InfoCenter oder informieren Sie sich auf dem Wissensportal der ETH-Bibliothek. www.library.ethz.ch →

19 E-Mail-Abwesenheitsmeldungen Mitarbeitende sind gebeten eine Abwesenheits- respektive Austrittsmeldung einzurichten, welche Auskunft gibt, an wen sich der Absender an ihrer Stelle wenden können, wenn Sie die ETH Zürich ganz verlassen (z. B. unter Extras bzw. Optionen > Abwesenheits-Assistent). Zu beachten ist auch, dass nach der Löschung des Zugangs des ausgetretenen Mitarbeitenden niemand mehr Zugang zu dessen Mailaccount und den darin gespeicherten Daten hat. www.id.ethz.ch/services/list/e_mail/exit →

20 Interne Mitteilung über den Austritt Verlässt eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter die ETH Zürich, sollte eine Mitteilung des Abteilungsleiters oder einer beauftragten Person an alle Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Abteilung über den Austritt und das Austrittsdatum erfolgen.

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21 Telefonanschluss / Telefonbuch-Eintrag abmelden Nach dem Austritt muss von Ihrer zuständigen «Telefonie-Support-Gruppe» der Telefonanschluss abgemeldet, der Telefonbucheintrag und Rufnummer gelöscht und evtl. Voice Mail / Anrufbeantworter des Telefonanschlusses zurückgegeben werden. www.id.ethz.ch/services/list/voice →

Die zuständige Support-Gruppe für ihren Telefonanschluss finden sie unter (IT Ansprechpartner →) http://idts.ethz.ch/hdweb/TelNeuAnfragePre.do →

Die Mitarbeitenden der Zentralen Organe finden eine Liste der zuständigen IT-Bereichskoordinierenden Ihrer Einheit unter http://www.zo-support.id.ethz.ch/KoordinatorenPre.do →

22 CMN – Corporate Mobile Network CMN Abonnements gelten ausschliesslich für Mitarbeitende der ETH Zürich. Mutationen sind direkt der ID NET (mailto:[email protected]) von den Budgetverantwortlichen Personen mitzuteilen. Übergaben von Rufnummern bei Austritt der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters sind grundsätzlich möglich. Dazu bedarf es der Angabe einer neuen Abonnements-Inhaber-Adresse. Abonnementsübergaben sind zu allen Swisscom Mobile Abonnements möglich. www.id.ethz.ch/services/list/voice/cmn_mobile →

23 Guthaben (Prepay-Konto) / Credit Für Personen welche ihr Prepay-Konto für den VPP-Dienst (Drucken) oder SMS-Versand aufgeladen haben: Sie können nach Austritt aus der ETH Zürich ein CHF-Restguthaben innert 5 Monaten (150 Tagen) zurückfordern, ansonsten verfällt es. Das verfügbare Guthaben kann im (Admin Tool →) unter meine Services > Credit / Prepay eingesehen werden. www.id.ethz.ch/services/list/prepay → www.id.ethz.ch/services/list/vpp/prs → www.id.ethz.ch/services/list/sms →

24 VPP Gratis-Kopierseiten (Drucken) Ende jedes Semesters und auch nach Ihrem Austritt verfällt die Differenz der nicht verbrauchten 800 Gratiss/w-Kopierseiten. Die freien Seiten können im (Admin Tool →) unter meine Services > Credit / Prepay abgerufen werden.

25 upc cablecom Rabatt Rabattberechtigt sind nur eingetragene Studierende, Mitarbeitende und Dozierende der ETH Zürich. Laut Entscheid upc cablecom gibt es keine Rabattberechtigung für Emeritierte, Spin-offs, Gäste und SWITCHMitarbeitende. Falls Sie einen ETH Rabatt beantragt haben, verrechnet Ihnen upc cablecom nach Austritt von der ETH Zürich die Produkte zu den normalen Konditionen weiter. Ihre Rabattberechtigung erlischt. upc cablecom erhält von der ETH Zürich automatisch in periodischen Abständen die Austritte. Sie müssen nichts unternehmen, falls Sie nicht kündigen wollen. Reichen Sie Kündigungen von Produkten direkt bei upc cablecom ein. Die Informatikdienste bieten keinen Support zum upc cablecom-Abo. www.id.ethz.ch/servicedesk/cablecom →

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26 Doktorierende Doktorierende werden nach der Genehmigung der Promotion durch die Departementskonferenz zum nächstfolgenden, offiziellen Promotionstermin hin automatisch exmatrikuliert. Falls Sie Ihr Doktorat vorzeitig abbrechen, füllen Sie bitte das Formular Austrittserklärung für Doktorierende aus (Administratives > Doktorat > Abbruch Doktorat). Senden Sie das Formular zusammen mit der Legitimationskarte an die Doktoratsadministration. www.rektorat.ethz.ch/doctorate/admin → (nethz-Login) www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/infrastrukturbereiche/rektorat.html →

27 Alumni Wer an der ETH Zürich studiert oder doktoriert hat, gehört zum Netzwerk der ETH Alumni. Die Mitglieder der ETH Alumni Vereinigung profitieren von einem internationalen Netzwerk, zahlreichen Dienstleistungen wie zum Beispiel Networking- und Career-Anlässe oder einer lebenslangen gültigen E-Mail Forwarding-Adresse. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.alumni.ethz.ch →

28 Pensionäre / @retired-Adresse Pensionierte können eine ETH E-Mail-Adresse (@retired.ethz.ch) erhalten, wobei die Adresse nicht automatisch erstellt wird. Der neue E-Mail-Account (Mailbox) mit neuer E-Mail-Adresse muss auf Wunsch und eigener Initiative beim Human Resources mittels E-Mail (mailto:[email protected]) beantragt werden. Der Antrag auf eine Adresse kann schon vor der Pensionierung eingereicht werden. Nach dem Austritt (Pensionierung) wird die «@retired-Adresse» automatisch als Hauptadresse gesetzt. Dabei wird der bestehende Account auf Lebzeiten verlängert. Alle Funktionalitäten wie Spam-Filter, Forwarding, E-Mail-Alias und Mail-Archiv bleiben erhalten. Es gelten die gleichen Quota-Regeln wie für Mitarbeitende. Im (Admin Tool →) unter meine Services > Mailbox kann die Adresse nach der Aktiv-Schaltung bei Bedarf geändert werden (Regeln wie @ethz.ch-Adressen). www.passwort.ethz.ch → www.id.ethz.ch/services/list/e_mail/ethz.ch_Domain/Regeln →

Die Ablaufdaten der Services «nethz» und «Mailbox» werden auf 31-DEC-9999 gesetzt und laufen nie ab. Auf eigenen Antrag oder wenn ein/e Pensionierte/r verstirbt wird das Konto gelöscht. Alle anderen Services laufen wie bei den anderen Personenkategorien regulär ab (Auswirkungen Ablauf →). Bei Fragen können sich die Pensionierten an den (ID Service Desk →) wenden. Das E-Mail-Konto der Pensionierten ist weiterhin in der Globalen Adressliste von Outlook sichtbar, allerdings ohne weitere Informationen des ehemaligen Instituts, der alten Büroadresse oder der bisherigen Telefonnummer. Diese Angaben werden zum Zeitpunkt der Pensionierung gelöscht. Eine ETH-Organisationseinheit kann jederzeit einen Pensionär als Gast übernehmen. Das Konto wird vom jeweiligen Gastgeber administriert und muss als Gast wie üblich regelmässig bestätigt werden. Fällt die Bestätigung aus, so werden alle Services (ausser nethz und Mailbox) wieder gelöscht (mit den normalen Ablaufdaten und Mailwarnungen). Weitere Informationen für (Pensionierte →) in dieser Broschüre unter (ETH-Karte →) und (ASVZ →).

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29 Emeriti Emeritierte Professorinnen und Professoren behalten ihre Rechte im Bereich folgender ICT-Dienste: E-MailNutzung, Zugang zum internen Datennetz der ETH Zürich, Gültigkeit des nethz-Accounts und Zugang zu den ETH-weiten Softwarelizenzen der ID. Die Nutzung von ETH Software ist grundsätzlich nur für nichtkommerzielle Zwecke erlaubt. Die Nutzung untersteht der Benutzerordnung für Telematik an der ETH Zürich (BOT). Laut Entscheid (upc cablecom →) gibt es keine Rabattberechtigung für Emeritierte. www.id.ethz.ch/documentation/rechtliches →

30 Titularprofessoren im Ruhestand Pensionierte Titularprofessoren behalten wie Emeriti ihre Rechte im Bereich folgender ICT-Dienste: E-MailNutzung, Zugang zum internen Datennetz der ETH Zürich, Gültigkeit des nethz-Accounts und Zugang zu den ETH-weiten Softwarelizenzen der ID. Die Nutzung von ETH Software ist grundsätzlich nur für nichtkommerzielle Zwecke erlaubt. Die Nutzung untersteht der Benutzerordnung für Telematik an der ETH Zürich (BOT). Laut Entscheid (upc cablecom →) gibt es keine Rabattberechtigung für Titularprofessoren. www.id.ethz.ch/documentation/rechtliches →

31 ID-Informationen auf dem Web Homepage der Informatikdienste (ID) www.id.ethz.ch →

Austritt von ETH-Angehörigen www.id.ethz.ch/services/exit →

ID-Publikationen

www.id.ethz.ch/documentation →

ID-Dienstleistungen

www.id.ethz.ch/services →

Wichtige Applikationen + Links www.id.ethz.ch/services/applications →

ID-Blog

www.blogs.ethz.ch/id →

Newsletter inside|out

www.id.ethz.ch/newsletter →

32 Feedback Haben Sie persönliche Fragen oder Wünsche zu unseren ID-Dienstleistungen oder diesen Austritts-Informationen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Diese Zusammenstellung wird laufend aktualisiert und lebt von Ihren Feedbacks. Es gibt sie nur auf dem Web und nicht in gedruckter Form.

33 Impressum Redaktion: Sabine Hoffmann, ID Direktion Marketing & Kommunikation E-Mail: mailto:[email protected] Web-Version: 6.1 / Juni 2015 Letzte Aktualisierung: 15.6.2015

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