Wer zahlt, bekommt recht

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Author: Nicole Haupt
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Forensik - Wer zahlt, bekommt recht

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Wickert  trifft  Jaenicke.

29. August 2013 13:07 Forensik

Wer zahlt, bekommt recht Wie objektiv gehen forensischer Psychiater und Psychologen vor? Offenbar lassen sie sich vom Auftraggeber beeinflussen, wie ein Experiment amerikanischer Wissenschaftler nahe legt.

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Die Gutachten forensischer Psychologen und Psychiater sind bekanntlich von größter Bedeutung, wenn ein Gericht über die Schuldfähigkeit oder Gefährlichkeit von Straftätern zu entscheiden hat. Umso wichtiger ist die Objektivität und Unvoreingenommenheit der Experten.

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Doch um diese sei es nicht besonders gut bestellt, warnt ein Forscherteam um den Psychologen Daniel Murrie von der University of Virginia in dem Fachmagazin Psychological Science (online): "Das Justizsystem verlässt sich häufig auf Gutachter, und die meisten von ihnen glauben, dass sie ihre Aufgabe objektiv erledigen", sagt Murrie. "Unsere Ergebnisse lassen vermuten, dass dies nicht der Fall ist." Der Wissenschaftler argumentiert mit einem Experiment aus der realen Welt, das er gemeinsam mit seinen Kollegen inszeniert hatte. Sie hatten 118 erfahrene forensische Gutachter zu einem zweitägigen Workshop eingeladen, angeblich nur, um über Testverfahren zur Beurteilung von gewalttätigen Sexualstraftätern informiert zu werden. Im Gegenzug sollten einige der Experten bezahlte Gutachten für eine staatliche Behörde erstellen, die angeblich die Akten einer großen Zahl von Sexualstraftätern neu zu bewerten hatte. Einige Wochen später trafen die restlichen Gutachter der Workshop-Gruppe einen - ebenfalls bezahlenden Strafverteidiger, der ihnen die Akten von jeweils vier Mandanten zur Begutachtung überließ. Dabei wussten die unfreiwilligen Studienteilnehmer nicht, dass sie alle jeweils die gleichen Fälle vorgelegt bekommen hatten.

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Die Auswertung stimmte die Studienautoren bedenklich: Obwohl die Forensiker bei beiden Anlässen die gleichen Fälle mit den selben Methoden begutachteten, zeigten sich - je nach Auftraggeber deutliche Unterschiede. Diejenigen Experten, die glaubten, sie seien von den Strafverfolgungsbehörden engagiert worden, bewerteten die Gefährlichkeit der vermeintlichen Straftäter deutlich höher als jene Experten, die angeblich für die Verteidigung arbeiteten. zur Startseite

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Christian Weber Versenden Diskutieren Feedback an Redaktion Kurz-URL kopieren sz.de/1.1757408 © 2014 Regeln zum Copyright... Quelle und Bearbeiter: SZ vom 29.08.2013

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rachn 29.8.2013 | 14:56 Uhr Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass ein von der Verteidigung vorgelegtes Gutachten den Probanden in einem eher positiven Licht darstellt, Gutachter werden das antizipieren und ihre Gutachten entsprechend formulieren

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mdeeg 29.8.2013 | 15:24 Uhr Unterbringungen bzw. "Schuldfähigkeitsgutachten" erfolgen in der Regel auf Antrag und Betreiben von Staatsanwaltschaften..... Gutachter wiederum wissen, was Staatsanwälte wollen. Von der in Par.160(2) StPO vorgegebenen gesetzlichen Rolle, sowohl Be- als auch ENTLASTENDES zu ermitteln,haben sich insbesondere bayerische Staatsanwaltschaften unter CSU-Führung längst verabschiedet! Hier geht es um Abstrafen, Wegsperren, härter vorgehen etc. Blabla! Deshalb befinden sich zahlreiche, bislang unbekannte Personen ebenso ohne jede Voraussetzung wie Herr Mollath in den bayerischen Forensiken, die ganz und gar nicht die Voraussetzungen einer "Gefahr für die Allgemeinheit" erfüllen!

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Davon habe ich mich überzeugen können, als ein Würzburger Gutachter mir selbst auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine "höchste Gefährlichkeit für die Allgemeinheit" andichtete! Die Verfahrensakten hierzu sind bekanntermaßen seit einer Woche online verfügbar: [email protected]

Schlagzeilen per Email Kostenlosen Newsletter abonnieren Ohne dass dies bislang Anlass für öffentliche Klärung nach sich zog! 37 Leser empfehlen diesen Beitrag 37

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Jetzt 2 Wochen kostenfrei testen autocrator 29.8.2013 | 15:51 Uhr "wes' brot ich ess' dess' lied ich sing' ..."

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sorry leut's, walther von der vogelweide wusste das schon vor 850 jahren ... und dass psychologische gutachten mehr mit dem blick in die glaskugel auf

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sol1 29.8.2013 | 18:28 Uhr

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Dazu paßt, was die Psychiaterin Hanna Ziegert vor zwei Wochen in Beckmanns Talkshow erzählte: /// Auch eine weitere Frage, die Beckmann schon vor der Sendung gestellt hatte, wird deutlich beantwortet. "Wie schnell landen Menschen zu Unrecht in der Psychiatrie?" Neben Mollath selbst, seinem Anwalt Gerhard Strate und dem SZ-Journalisten Uwe Ritzer ist eine Psychiaterin zu Gast. Hanna Ziegert arbeitet seit 30 Jahren als Gerichtsgutachterin und zugleich in einer eigenen Praxis was ihr die Unabhängigkeit bewahrt, wie sie betont. Und was umgekehrt bedeutet: Viele ihrer Kollegen hängen von den Aufträgen der Gerichte ab. Die Zahl der infrage kommenden Gutachter in Deutschland sei überschaubar, erzählt Ziegert, und an den Gerichten kenne man deren bisherige

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HansMueller83 30.8.2013 | 0:42 Uhr Auf Gutachten forensischer Psychologen und Psychiater sollte man vor Gericht möglichst komplett verzichten, weil es diesen Disziplinen völlig an naturwissenschaftlichen Grundlagen fehlt und in der gesamten Branche unkontrollierter Wildwuchs an beliebigen und willkürlichen Theorien und Methoden vorherrscht. Nur in wenigen Fällen, etwa unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss und bei echten physikalischen Hirndefekten ist eine Begutachtung wissenschaftlich sinnvoll, ansonsten ist man ist der totalen Willkür und Beliebigkeit völlig ausgeliefert und der Zufall entscheidet mehr als die Sachlage. Bis heute weiß man übrigens immer noch nicht ansatzweise, was z.B. eine Emotion überhaupt ist und wie genau der komplexe Mechanismus dahinter funktioniert. Wie will man so komplexe Sachverhalte erklären und vorhersagen, das ist schlicht unmögliche Wahrsagerei. 5 Leser empfehlen diesen Beitrag 5

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pr3t3nd3r 30.8.2013 | 9:32 Uhr ..... und nicht nur da! Auch gewisse Gesetzestexte hören sich übel an - vor allem wenn Politiker davon profitieren. 2 Leser empfehlen diesen Beitrag 2

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