Klaudia Paiha
Wenn „Atypisierung“ zur Norm wird Podiumsdiskussion “Das Prekariat”, Wien, 15.09.2016
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Problemstellungen - Arbeit(smärkte) in der Krise - Prekarisierung/Atypisierung Abgrenzung und Betroffenheit - Situation in Österreich - Pespektive Arbeitszeitverkürzung - Perspektive Demokratisierung der Wirtschaft
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Definition „atypisch“ Vom „Normalarbeitsverhältnis“ (ArbeitnehmerIn, 40 Std., Vollzeit, unbefristet beschäftigt) abweichend, z.B. • Teilzeit • geringfügige Beschäftigung • befristete Beschäftigung • Leih-/Zeitarbeit • freier Dienstvertrag • Werkvertrag („neue Selbständigkeit“) • Praktikum Kritik: Normarbeitsbegriff orientiert am weissen, männlichen Facharbeiter – gab es für Frauen nie
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Was ist schon „normal“?
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Entwicklung Beschäftigung in der Krise I (AUT) Unselbständig Erwerbstätige bzw. geleistete Arbeitsstunden in d. Haupttätigkeit, Stunden/Jahr, Differenz 2008 - 2014
Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung
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Entwicklung „Atypische“ in der Krise (AUT)
Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Zahlen jeweils April d. J.
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Entwicklung Beschäftigung in der Krise II
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Entwicklung Teilzeit in der Krise (AUT)
Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Arbeitskräfteerhebung
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Definition „prekär“ •„unsichere“, „instabile“ Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisse (z.B. häufige Phasen der Arbeitslosigkeit) ●
Einkommensverhältnisse, die zu sozialen Abstieg führen, (z.B. „Niedriglohnbereich“, Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle)
Atypisch heißt nicht automatisch prekär, aber …. www.auge.or.at
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Sozialbericht BMASK 2013
„Zunahme des Anteils atypisch Beschäftigter … mitverantwortlich für steigende Einkommensungleichheit“ „… steigende Bedeutung von atypischer Beschäftigung auch mit geringerem durchschnittlichem Einkommen verbunden“
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Wachsende Prekarität mit zunehmender Instabilität
Zwei aufeinander folgenden Jahren durchgehend beschäftigt: +3,4% Reallohn (im Spitzenjahr) Fünf Jahre durchgehend beschäftigt 2009-2013: +7% Reallohn
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Ganzjährige Vollbeschäftigung macht „gleicher“ Alle Beschäftigten
Ganzjährige Vollzeit
% d. lohnsteuerpflichtigen Einkommen (2012)
(1995)
% d. lohnsteuerpflichtigen Einkommen (2012)
Frauenanteil %
1. Quintil (20%)
1,9
(2,9)
8,2
52,1
2. Quintil
9,0
(11)
13,4
53,6
3. Quintil
16,8
(17,7)
16,8
40,2
4. Quintil
24,6
(24,1)
22,0
34,3
5. Quintil
47,6
(44,4)
39,6
31,2
Ärmste 40% aller lohnsteuerpflichtigen Beschäftigten = nur 10,9% aller Lohneinkommen! 26,4% nicht ganzjährig Beschäftigte (VZ + TZ) = 8,6% aller Einkommen
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Aktuelle Zahlen 2014 arbeiteten … 23,9 % der weiblichen … 11,2 % der männlichen … 15,6 % der VZ-Beschäftigten insgesamt zu Niedriglöhnen (1.700 Euro/monatlich, 9,7 EUR/Std. = 2/3 des Einkommensmedians 18-59 jähriger unselbständiger Beschäftigter, Vollzeit) Quelle: AK OÖ
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Von „Prekarität“ besonders betroffene Gruppen ... Unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeiteten →16% der Vollzeitbeschäftigten (2012; 2000: 14%) 32% der weiblichen Vollzeitbeschäftigten – stabil auf hohem Niveau 9% der männlichen Vollzeitbeschäftigten – steigend → ca. 28% atypisch Beschäftigte (2010; 13 % AN insgesamt) → 24% der Jugendlichen (2010) → 24,8% der Frauen (2010) → 8,2% der Männer (2010) → 26% der Nichtösterreischischen AN (2010) → 32,1% der Ex-JugoslawInnen (2010) → 33.6% der TürkInnen (2010) Quelle: Sozialbericht BMASK; Statistische Nachrichten
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Stundenlöhne Normal/Atypisch im Vergleich
Grafik: Allgemeiner Einkommensbericht 2014 des Rechnungshofes
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Entwicklung Arbeitslosigkeit in Österreich (1946 - 2013)
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Arbeitslosigkeit nach Bildungsgrad
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17
Entwicklung Arbeitslosigkeit nach Bildungsgrad
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Arbeitslosigkeit nach StaatsbürgerInnenschaft
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19
Arbeitslosigkeit nach Geschlecht
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Präkarisierung in der Arbeitslosigkeit Durchschnittliche Leistungshöhe Tagessatz (in Euro) nach Geschlecht
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Krisenphänomen Anstieg Langzeitarbeitslosigkeit
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Trotz Krise und Arbeitslosigkeit … Überstunden in AUT
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Entwicklung Arbeitszeiten
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Arbeitszeiten in Europa – Männer/Frauen
Quelle: Eurostat, EU LFS, 2014
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Entwicklung Arbeitszeiten in der Krise – Männer/Frauen (AUT)
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Lohnquote
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Arbeitszeitverkürzung → Letzte allgemeine Arbeitszeitverkürzung in Österreich 1975 (40-Stunden-Woche). → In einigen KV wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden. →In Österreich AZ sehr flexibel gestaltet (Überstunden) → Arbeitszeitverkürzung überwiegend individuell (Teilzeit), nicht immer freiwillig
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Warum Arbeitszeitverkürzung (I) Verteilungspolitische Gründe: → Ungleichverteilung bezahlter Arbeit und damit von Einkommen, Chancen, Teilhabe und soziale Sicherheit → Verteilung Arbeit/Kapital: Produktivitätszuwachs/AN in den letzten 20 Jahren +24 % - bei weitgehend stagnierender Reallohnentwicklung → Produktivitätszuwächse gehen an AG Quelle: AK OÖ
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Entwicklung Reallöhne-Produktivität
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Entwicklung BIP-Löhne
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Warum Arbeitszeitverkürzung (II) Geschlechterdimension: → Ungleichverteilung bezahlter/unbezahlte Arbeit verfestigt Geschlechterrollen und Einkommensdiskriminierung → unbezahlte Arbeit zu zwei Drittel von Frauen (zu 62,2 % von erwerbstätigen Frauen) geleistet → bezahlte Arbeit zu 61 % von Männern geleistet Quelle: Statistik Austria, Zeitverwendungserhebung 2008/09
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Warum Arbeitszeitverkürzung (III) Gesundheit/Lebensqualität: → steigendes Unfallrisiko ab 7. Stunde, Verdoppelung des Unfallrisikos ab 12. Stunde (BAuA, 2002) → Anstieg von Schlafstörungen ab 48 Stunden, Verdoppelung des Infarktrisikos bei fünf Überstunden/Woche (BAuA, 1997) → Anstieg psychischer Belastungen mit steigender Arbeitszeit Schwierigkeit, Beruf und Privatleben zu vereinbaren (Arbeitsklimaindex 3/2004) → 30 % der VZ und 25 % der TZ-Beschäftigten leiden unter Zeitdruck (AK OÖ)
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Warum Arbeitszeitverkürzung (IV) Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten bei Vollzeit: → Arbeitszeitwunsch Männer, inkl. Üst: 39,5 Wochenstunden
→ Arbeitszeitwunsch Frauen, inkl. Üst: 38,5 Wochenstunden
→ Aber: Arbeitszeitwunsch Frauen, Teilzeit: Erhöhung auf 24 Wochenstunden (Quelle: AK OÖ)
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Warum Arbeitszeitverkürzung (V)
Rückeroberung der Verhandlungsmacht!
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Dimensionen der AZV → Tägliche Arbeitszeit (Produktivität, Geschlechterperspektive, Unfallrisiko) → wöchentliche Arbeitszeit (Gesundheit, Erholung) → jährliche Arbeitszeit (Erholung, Regeneration) → Lebensarbeitszeit – Karenzen (Bildung, Pflege, Betreuung, Burn-out-Prävention, Auszeit ...)
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Mögliches Arbeitszeitmodell Perspektive: → „kurze Vollzeit“ als neuer Normalarbeitszeitstandard - 30Stunden-Woche → 6-Stunden-Arbeitstag → 6-Wochen-Urlaub/Jahr → Auszeiten im Umfang von 5 Jahren über den Erwerbszeitraum (bei sozialer Sicherung) → Mindestarbeitszeit (bzw. Mindestlohn beiTeilzeit nach unten finanziell absichern)
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Rahmenbedingungen (I) → gesetzliche Reduktion ÜSt (z.B. max 2/Tag, max. 8 Woche) → Branchen-/Berufsspezifika müssen bedacht werden → Streichen steuerlicher Begünstigungen für ÜSt → progressiv steigende Üst-Zuschläge bzw. progressiv steigende Zuschläge zu ALV, KV, PV → Sozial-ökologische Steuerreform (Entlastung Arbeit – Verteuerung Ressourcenverbrauch) → wertschöpfungbasierte Finanzierung soziale Sicherungssysteme bzw. Verbreiterung
Bemessungsgrundlage auf alle Einkommensarten www.auge.or.at
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Rahmenbedingungen (II) → flächendeckender und bedarfsgerechter Ausbau sozialer- und Bildungsinfrastruktur (Pflege und Betreuung, Kinderbetreuungs-/bildungseinrichtungen) – Investitionen in „Care Economy“ →Zielgerichtete öffentliche Investitionen als beschäftigungspolitische Maßnahme → partieller oder voller Lohnausgleich ? www.auge.or.at
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Beschäftigungseffekte aus AZV (I) Beschäftigungseffekt allein aus 35-Stunden-Woche nach 5 Jahren: → + 84.000 bei vollem Lohnausgleich → + 113.000 bei „kostenneutralem“ Lohnausgleich Beschäftigungseffekt aus Halbierung Überstunden: → + 30.000 – 40.000 neue Jobs (Quelle: WIFO, um 2000)
Empirisch gesehen hat noch jede AZV einen positiven Beschäftigungseffekt gebracht (WSI).
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Beschäftigungseffekte aus AZV (II) Bsp. Dänemark (40 auf 36 Wochenstunden): → wurde es „... vielen Frauen … möglich, nun mehr den verkürzten Vollzeitstandard zu arbeiten.“ → Tendenzielle Erhöhung TZ-Stundenumfang von 20 auf 30 Stunden. → Veränderung des Erwerbsverhaltens von Frauen und der häuslichen Arbeitsteilung. (WSI-Mitteilungen 4/2001)
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Beschäftigungseffekte aus AZV (III) Bsp. Frankreich (35-Stunden-Woche): → + 350.000 Arbeitsplätze (erhofft: 700.000 aber Verluste durch Flexibilisierung, geringeres Ausmaß an AZV, …) → 2014: durchschnittl., wöchentl. AZ/VZ 39,1 Wochenstunden → 60 % sehen durch 35-Stunden-Woche eine Verbesserung ihrer Lebensqualität Bsp. Deutschland (35-Stunden-Woche Metallindustrie): →zwischen 1985 und 1992 mind. 1 Mio. Jobs geschaffen oder erhalten
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Beschäftigungseffekte aus AZV (I) Beschäftigungseffekt allein aus 35-Stunden-Woche nach 5 Jahren: → + 84.000 bei vollem Lohnausgleich → + 113.000 bei „kostenneutralem“ Lohnausgleich Beschäftigungseffekt aus Halbierung Überstunden: → + 30.000 – 40.000 neue Jobs (Quelle: WIFO, um 2000)
Empirisch gesehen hat noch jede AZV einen positiven Beschäftigungseffekt gebracht (WSI).
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Bsp. Schweden (I) → 30-Stunden-Woche/6-Stunden-Arbeitstag in einzelnen Betrieben (Großmolkerei, ITBereich, Autowerkstatt/Verkauf)-gestiegenen Produktivität wegen Arbeitszufriedenheit und Rückgang an Krankenständen → Tendenziell sensationelle betriebswirtschaftliche Ergebnisse (Anstieg Produktivität, Gewinne)
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Bsp. Schweden (II) AZ-Experiment Göteborg (Altenpflegeheim), Einführung 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich: → Erhöhte Arbeitszufriedenheit, bessere Gesundheit, höhere Motivation, weniger Krankenstände und Überstunden (Ersparnis 200.000 Kronen bei Zusatzkosten von 800.000 Kronen), gesteigerte PatientInnenzufriedenheit → gesteigerte „Produktivität“ → Beschäftigungseffekt (60 + 14 neu Beschäftigte)
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Was wollen wir? (I) Bedarfs- und Lebenslagenorientierte Grundsicherung: ●
Erhöhung auf Armutsgefährdungsschwelle (z.B. Auszahlung 14 x jährlich), regelmäßige Valorisierung
●
Bedarfsprüfung, aber Anhebung der Grenze der Vermögensverwertung
●
Rechtsanspruch auf Bildung und Qualifikation
●
bundesweit einheitliche Mindeststandards
●
●
„Lebenslagenorientierung“ - bei Inanspruchnahme von beruflichen Auszeiten aufgrund spezifischer Lebenslagen (Burn-out-Prävention, Sabbatical, Bildungs-, Pflege-, Betreuungskarenz …). Rechtsanspruch auf berufliche Auszeiten über das Erwerbsleben verteilt Grundpension im Alter, um gegen Armut abzusichern
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Was wollen wir? (II) Arbeitsmarktpolitik: • ALG und Notstandshilfe „armutsfest“ machen (ALG auf 80 % Nettoersatzrate), Streichung der §§ 10 und 11 AlVG (Sperre) • Neuorientierung AMS-Politik: Freiwilligkeit der Kursmaßnahmen, Fokus auf qualitativ hochwertige (Weiter-)Bildung und Qualifikation, Ausbau des Angebots an langfristig angelegten sozial-ökonomischen und Integrationsprojekten, Neudefinition Zumutbarkeit, Wiederbelebung der „Aktion 8000“ • Einführung einer weisungsungebundenen und unabhängigen Arbeitslosen-/Sozialanwaltschaft als Interessensvertretung arbeitssuchender und sozial benachteiligter Menschen
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Was wollen wir? (III) Wirtschaftsdemokratie: - Förderung von Betriebsübernahmen durch Belegschaften (Insolvenz, mangels Erbe), Förderung von Genossenschaften bzw. betrieblicher Selbstverwaltung - Ausweitung betriebsrätlicher Mitbestimmung (z.B. Vetorecht Ausgliederung, Verwendung/Verteilung von Gewinnen, Mitsprache bei Produktionsprozessen) - Verankerung individueller BürgerInnenrechte im Betrieb - „Beiratsstrukturen“ (Stakeholder) im Bereich öffentlicher Betriebe und Dienstleistungserbringer mit Beratungs-, Stellungnahme- und Informationsrecht sowie befristetem Veto
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Was wollen wir? (III) Beschäftigungs-/Wirtschaftspolitik: - deutliche Aufwertung von Sozial- und Bildungsberufen - Sozial-ökologische Steuerreform: Verschiebung Steuerbelastung von Arbeit zu Kapital, Vermögen, Umweltverbrauch, „Wertschöpfung“ - Öffentliche, beschäftigungswirksame Investitionen in gesellschaftspolitisch relevante Zukunftsbereiche: Bildung, Forschung, Klimaschutz, Soziale Dienste, öffentliche Mobilität, umweltschonende Energien, „low carbon“-Industrie → sozial-ökologische Transformation - Ausbau und Stärkung öffentlicher Dienste und vergesellschaftete Daseinsvorsorge
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Was wollen wir? (III) Arbeitsverhältnisse: - Mindestlohn von Euro 9,80/Stunde (1.700,- Monat, 14 x, Vollzeit) - Einkommensschutz bei Teilzeit über Mindesteinkommen (mind 832,-/Euro 14 x) oder Mindestarbeitszeit (z.B. 20 Wochenstunden zu Mindestlohn) - Modernisierung AN-Begriff: stärkeres Abzielen auf „ökonomische Abhängigkeit“, Ausweitung arbeitsrechtlicher Bestimmungen - Ausweitung KV-Zuständigkeit und ArbVG (betriebl. Interessenvertretung) auf freie DN, neue Selbständige (umstritten) - Arbeitszeitverkürzung: 30 h Woche, 6 h Arbeitstag, Karenzzeiten
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Danke ...
… für die Aufmerksamkeit!
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