blickpunktSteuern Weniger Steuern – mehr Geld!

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Ausgabe 10 | 2014

ALLE STEUERZAHLER

Wahl der Steuerklassen bei Ehepartnern

EDITORIAL

Geschickt kombiniert – monatlich mehr Geld Wieviel Geld Sie monatlich auf Ihr Konto erhalten, hängt vor allem von der Steuerklasse ab. Eheleute und Lebenspartner haben hierbei die Qual der Wahl: Je nach gewählter Lohnsteuerklasse können Sie Ihre Steuerlast unterschiedlich verteilen. Doch wer den Wechsel noch für dieses Jahr plant, hat für den Antrag nur noch wenige Wochen Zeit.

Wer kann die Steuerklasse wechseln? Ehepartner, die beide Arbeitslohn beziehen, unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben jährlich aufs Neue die Wahl. Sie können zwischen verschiedenen Kombinationen Ihrer Steuerklassen wählen: • III und V • IV und IV • Faktorverfahren

Was bringt ein Wechsel überhaupt? Die letztendliche Höhe der jährlichen Steuerschuld ändert sich durch unterschiedliche Steuerklassen zwar nicht. Jedoch haben Sie durch eine geschickte Wahl Monat für Monat mehr Geld übrig - besser, als auf die Steuererstattung nach Jahresende vom Finanzamt zu warten. Denn mit der richtigen Steuerklassenkombination erreichen Sie, dass die monatlich einbehaltene Lohnsteuer möglichst nahe an die gemeinsame Jahressteuerschuld von Ihnen und Ihrem Partner herankommt.

Liebe Steuer-Sparer, dem Nachbarn für eine Flasche Wein die Heizung reparieren- ist das schon Schwarzarbeit? Schnell ist hier eine rechtliche Grenze überschritten. Lesen Sie in unserem Beitrag, was Sie beachten sollten. Die Einspruchsempfehlung in diesem Monat richtet sich an Arbeitnehmer, die auch von zu Hause aus arbeiten. Die Arbeitsecke wird vom Finanzamt nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt - noch nicht... Weitere Themen dieser Ausgabe sind: • Wahl der Steuerklassen bei Ehepartnern • Vorfälligkeitsentschädigung wegen Verkauf • Freiwillige Pflege lohnt sich doppelt • Arbeitgeber-Darlehen Mehr Spartipps rund um die Steuer finden Sie wie immer auf steuernsparen.de.

www.steuernsparen.de

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Melanie Baumiller

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Antrag für Steuerklassenwechsel

Wann ist der Wechsel möglich? Der Wechsel ist grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich. Ausnahmen: Sie oder Ihr Partner beziehen keinen Arbeitslohn mehr, einer von Ihnen beginnt einen neuen Job oder Sie trennen sich. Auch wenn Sie Nachwuchs erwarten und Elterngeld beantragen wollen, dürfen Sie unterjährig wechseln.

Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie sich hier herunterladen. Dieser muss von beiden Partnern unterschrieben werden.

WICHTIG Wollen Sie für 2014 die Steuerklassen-Kombination ändern? Dann müssen Sie dies noch bis zum 30. November 2014 beantragen! Ansonsten wird die Änderung erst 2015 übernommen.

Welche Kombination ist die Beste? Welche der Kombinationen dabei am günstigen für Sie und Ihren Partner ist, hängt von der Höhe der monatlichen Arbeitslöhne sowie der eingetragenen Freibeträge ab.

WISO Gehaltsrechner Jetzt endlich auch für Android-Smartphones: Der kostenlose Gehaltsrechner von WISO! Top-aktuell mit der Berechnung für das Jahr 2014. Inklusive Vorjahre 2013 bis 2010!

Steuerklassen III und V Die Kombination der Steuerklassen III und V ist dann am günstigsten, wenn Sie und Ihr Ehepartner stark unterschiedlich hohe Einkommen haben. Dies ist der Fall, sobald der höhere Arbeitslohn mindestens 60 Prozent Ihres gesamten Ehepaar-Einkommens ausmacht. Der Ehepartner mit dem größeren Einkommen wählt die Steuerklasse III, der andere dann die Steuerklasse V.

HINWEIS Arbeitet nur einer von Ihnen beiden, bekommt dieser automatisch die Steuerklasse III.

Bei dieser Kombination haben Sie einen verhältnismäßig niedrigen Lohnsteuerabzug. Daher kann es mit Abgabe der Steuererklärung, zu der Sie dann verpflichtet sind, zu Steuernachzahlungen kommen.

Einfach downloaden!

Beispiel:

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Sie und Ihr Ehepartner haben monatliche Arbeitslöhne von € 3.000 und € 1.700. Hier ist die Kombination der Steuerklassen III und V am günstigsten: Lohnsteuer bei III / V

Lohnsteuer bei IV / IV

Arbeitslohn € 1.700

€ 346,16

€ 145,91

Arbeitslohn € 3.000

€ 228,66

€ 463,91

€ 574,82

€ 609,82

NEWSTICKER Steuertipps für Vereine Was muss eine Satzung enthalten? Welche Steuern muss ein Verein zahlen? Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Broschüre rund um Vereine und Steuern überarbeitet und neu aufgelegt. Diese können Sie sich hier herunterladen.

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NEWSTICKER

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Steuerklassen IV und IV Sie und Ihr Ehepartner verdienen ungefähr gleich viel? Dann ist die Kombination aus den Steuerklassen IV und IV am günstigsten. Beispiel: Die Arbeitslöhne von Ihnen und Ihrem Ehepartner gleichen sich ungefähr; der Geringere liegt bei € 2.500. Hier ist nun die Wahl der Steuerklassen IV und IV steuerlich besser: Lohnsteuer bei III / V

Lohnsteuer bei IV / IV

Arbeitslohn € 2.500

€ 600,50

€ 337,58

Arbeitslohn € 3.000

€ 228,66

€ 463,91

€ 829,16

€ 801,49

Fahrtenbuch oder 1-Prozent: Unterjähriger Wechsel nicht möglich Ein Fahrtenbuch erkennt der Fiskus nur an, wenn es das gesamte Kalenderjahr geführt wurde. Ein unterjähriger Wechsel von der 1-Prozent-Regel zur Fahrtenbuchmethode beim selben Fahrzeug ist nicht möglich. (Urteil des Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 35/12)

Faktorverfahren Das Faktorverfahren bietet sich an, wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Partner einen großen Gehaltsunterschied gibt. Dabei erhalten Sie beide jeweils die Steuerklasse IV. Durch einen Faktor, der vom Finanzamt mathematisch ermittelt wird, wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Durch diese Berechnung gleicht der Lohnsteuerabzug ziemlich genau der voraussichtlichen Steuerschuld zum Jahresende. Dadurch ergibt sich, im Gegensatz zur Steuerklassenkombination III und V, kaum die Gefahr von Steuernachzahlungen. Allerdings sind Sie bei Wahl dieser Kombination auch wieder verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Wu s s t e n S i e s c h o n , dass … ?

NEWSTICKER Papierdokument zur Fristwahrung nötig

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Allein durch die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung per Elster wird keine Frist gewahrt. Wird gegen einen Schätzungsbescheid in Form einer elektronisch übermittelten Steuererklärung Einspruch eingereicht, ist maßgeblich, wann die komprimierte Erklärung in Papierform nachgereicht wird. Erst durch dieses Dokument ist die Telenummer ersichtlich - und das Finanzamt kann die Daten entschlüsseln (Aktenzeichen 4 K 32/12).

die Biersteuer bereits im Mittelalter erhoben wurde? Damit ist sie eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter. Der Fiskus verdient damit rund 800 Millionen – im Jahr.

Alle Infos nochmals kurz und knapp erklärt… … finden Sie in unserem Video auf SteuerSparTV.

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Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit?

Blickpunkt

KOLUMNE

Liebe Steuer-Sparer,

Die Grenzen zwischen Gefälligkeit und Straftat Eben mal schnell dem Nachbarn die Heizung reparieren. Da kann man die Kiste Wein als Dankeschön ja nicht ablehnen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Oder was, wenn eine Friseurin nach Feierabend noch für Haarschnitte kleines Geld von ihren Bekannten nimmt. Wo endet die Nachbarschaftshilfe und wo beginnt die Schwarzarbeit?

Was ist Schwarzarbeit? Bei der Friseurin, die noch eben kurz der Nachbarin die Haare frisiert, handelt es sich bereits um Schwarzarbeit. Doch was ist das überhaupt? Laut gesetzlicher Definition liegt eine Ausübung von Werk- oder Dienstleistungen vor, die gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verstoßen. Nach dieser Definition werden auch Mitteilungspflichten gegenüber den zuständigen Behörden umgangen. Hierzu zählen Sozialamt, Bundesagentur für Arbeit, Gewerbeamt und Handwerksrolle. Da unsere Friseurin kein Gewerbe für ihre Tätigkeit angemeldet und dementsprechend keine Steuern abgeführt hat, liegt bereits ein Straftatbestand vor. Und damit ist nicht zu scherzen. Denn Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt: Bußgelder von bis zu € 300.000 drohen. In schweren Fällen kann es gar zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren kommen.

Und was ist Nachbarschaftshilfe? Unter Nachbarschaftshilfe fallen Tätigkeiten, die meist unentgeltlich erbracht werden. Hier ist es jedoch auch nicht illegal dafür ein paar Euro zu erhalten. Aber der Betrag muss angemessen zur Tätigkeit sein. Bei den Tätigkeiten müssen Gefälligkeit und Hilfsbereitschaft eindeutig im Vordergrund stehen. Wie bei unserem Hobby-Heizungsmechaniker: Dieser muss keine Angst haben, eine Straftat zu begehen. Grundsätzlich gilt: Der Helfer darf mit seiner Tätigkeit keinen finanziellen Gewinn erzielen wollen. Durch diese Art der Hilfe wird weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Unternehmereigenschaft begründet. Sie ist damit auch sozialversicherungsrechtlich ohne Bedeutung. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Nachbarschaftshilfe vorliegt, wenn:

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• die Arbeiten für das nähere Umfeld erbracht werden. Dazu zählen Verwandte, Freunde oder eben Nachbarn. • die Arbeiten auf gegenseitiger Unterstützung beruhen. • kein oder nur geringes Entgelt für die Arbeit erhalten wurde.

WICHTIG Treffen die Merkmale der Nachbarschaftshilfe nicht auf Ihre Tätigkeit zu, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der örtlich zuständigen Stelle anmelden.

beim Tanken hat das funktioniert! Die vor nicht allzu langer Zeit eingeführte Pflicht, Spritpreise zentral zu melden und so den Autofahrern den Weg zum günstig(st)en Sprit zu weisen. Das will Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) nun auch bei den Banken einführen. Sie sollen künftig ihre Dispozinsen im Internet aktuell veröffentlichen. Und vor allem plakativ, nicht im Kleingedruckten. Der Kunde soll auf Anhieb erkennen können, wer „abzockt“. Anders ist es nicht zu bezeichnen, wenn Banken selbst das Geld bei der Europäischen Zentralbank für minimale 0,05 Prozent ausleihen und es dem Dispokunden dann für satte 14 Prozent in Rechnung stellen. Fast 280 Prozent Gewinn! Zugegeben: das ist die Spitze. Die Stiftung Warentest hat vor Kurzem die Dispokreditkonditionen von 1.504 Banken verglichen. Das günstigste Geldinstitut berechnete 4,9 Prozent, andere aber bis zu 14 Prozent. Im Schnitt zahlten Kunden 10,65 Prozent. Über 35 Milliarden Dispokredite haben deutsche Banken derzeit an Kunden ausgeliehen. Da kann sich jeder ausrechnen, was bei den Geldhäusern hängen bleibt. Und weshalb sie die Pläne des Ministers gar nicht gut finden. Allerdings: ganz so einfach wie beim Sprit – einmal hier, das nächste mal da Tanken – wird die Sache nicht werden. Denn zu seiner Bank pflegt der Kunde in der Regel langjährige Beziehungen. Banken“hopping“ mit ständiger Aktualisierung etwa von Daueraufträgen werden nur wenige wirklich betreiben. Immerhin: Transparenz könnte auf Dauer zu einem unbeliebten Ranking unter den Geldinstituten führen. Und im Endeffekt allgemein zur Senkung der Dispozinsen. Wäre ja auch schon was. Ihr Günter D. Alt

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Helfen Sie beispielsweise jemanden, sein Auto abzuschleppen, ist dies eine Gefälligkeit und keine Schwarzarbeit. Ebenso wenn Sie die tropfende Heizung eines Bekannten abdichten oder einem Nachbarn, der seinen Wohnungsschlüssel verloren hat, helfen, die Tür zu öffnen. Auch wenn Sie einem Bekannten helfen, den Sturmschaden am Dach zu reparieren, handelt es nicht um Schwarzarbeit- es sei denn, Sie wollen dafür Bares sehen.

Grauzone Schwarzarbeit Die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit ist sehr schmal. Eben auch, weil Schwarzarbeit gerne unter dem Vorwand der Nachbarschaftshilfe vollzogen

WICHTIG Vorsicht: Auch wenn Sie für Ihre Leistung kein Geld, sondern stattdessen „Naturawird. lien“ erhalten, kann es sich dabei um Schwarzarbeit handeln! Dies liegt vor, wenn Sie diese für eine Tätigkeit von Dauer regelmäßig bekommen oder wenn diese deutlich über dem Wert der Leistung liegt.

Was sind die Folgen bei Schwarzarbeit? Einem Handwerker, der nach Feierabend noch ein Badezimmer fliest, droht ein Strafverfahren des Zolls wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialabgaben. Ein Hartz-IV-Empfänger, der ohne Anmeldung arbeitet, begeht zusätzlich Sozialbetrug. Doch nicht nur derjenige, der die Arbeit ausgeführt, kann dafür belangt werden. Auch der Auftraggeber begibt sich in schwieriges Fahrwasser. Denn er hat die so genannte „gesteigerte Erkundungspflicht“, sprich: er ist dazu verpflichtet zu prüfen, ob bei seinem Beauftragten alles mit rechten Dingen zugeht. „Ich habe nicht gewusst, dass das Schwarzarbeit ist“ zählt als Ausrede nicht. Wie die Ausführung ist auch die Beauftragung von Schwarzarbeit ein Straftatbestand, welche mit bis zu € 50.000 Strafe geahndet werden kann. Auch müssen Privatpersonen Rechnungen von Handwerkern zwei Jahre lang aufheben – bei Schwarzarbeit ist dies mangels Nachweis jedoch schwer möglich.

TIPP Informieren Sie sich vor Beauftragung der Tätigkeit genau, ob es sich eventuell um eine Schwarzarbeit handeln könnte.

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Keine Steuervorteile und Mängelansprüche Beauftragen Sie eine Person schwarz, erhalten Sie keine Rechnung. Diese ist aber der Knackpunkt für die Ermäßigung bei der Einkommensteuer. Ohne ordnungsgemäße Rechnung können Ihnen bei Minijobs so jährlich bis zu € 510 im Jahr durch die Finger rinnen. Schlimmer noch bei normalen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen: Hier gehen € 4.000 verloren. Ein weiterer Grund, keine Schwarzarbeiter zu engagieren: Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass Sie als Auftraggeber bei mangelhaft ausgeführten Leistungen keinen Anspruch auf Gewährleistung haben. (Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen VII ZR 6/13) Auch für den Ausführenden kann eine bereits erfolgte, nicht angemeldete Arbeit weitere böse Folgen haben: Ein Recht auf Bezahlung hat er nämlich nicht (Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen VII ZR 241/13).

NEWSTICKER Passentzug bei Steuerschulden: Steuerflucht verhindern? Bei hohen Steuerschulden können Behörden den Reisepass einziehen. Dies entschied nun das Berliner Verwaltungsgericht. Ein Sechzigjähriger Deutsche schuldete dem Fiskus rund eine halbe Millionen Steuern (Einkommen- und Umsatzsteuer). Als er sich gerade in Thailand aufhielt, beschloss die Ordnungsbehörde, das Dokument einzubehalten. Bei Einreise auf dem Flughafen entzog die Bundespolizei ihm den Pass. Der Fluchtwillen wurde damit begründet, dass der Mann zu keinem Zeitpunkt versucht habe, seine Steuerschulden zu begleichen. Auch habe er in Deutschland an mehreren Orten gewohnt, ohne sich ordnungsgemäß an- und abzumelden. (Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, Aktenzeichen 23 L 410.14)

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IMMOBILIENBESITZER

Vorfälligkeitsentschädigung wegen Verkauf Keine Werbungskosten Wird bei Verkauf einer vermieteten Immobilie das Darlehen außerplanmäßig aus dem Verkaufserlös getilgt, verlangt die Bank oftmals eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist eine Art Schadensersatz für die entgehenden Zinsen während des vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraums. Bisher wird eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften anerkannt, wenn das Gebäude verkauft wird. Denn in diesem Fall handelt es sich um Veräußerungskosten, die innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren vom Verkaufserlös abgezogen werden können. Die Zahlung vermindert also den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. Falls der Verkauf nach Ablauf von zehn Jahren erfolgt, wirkt sich die Vorfälligkeitsentschädigung nicht steuermindernd aus (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), Aktenzeichen VIII R 34/04).

Nachträgliche Schuldzinsen steuerbegünstigt Nach neuer BFH-Rechtsprechung können Schuldzinsen jedoch nach dem Verkauf der vermieteten Immobilie als nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgesetzt werden (Urteil des BFH, Aktenzeichen IX R 67/10). Wenn also der Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen möglich ist, müsste dies doch auch für entsprechende Ersatzzahlungen wie die Vorfälligkeitsentschädigung gelten, oder?

Vorzeitige Darlehensablösung nicht abzugsfähig Nun hat der BFH entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie gezahlt wird, nicht als Werbungskosten absetzbar ist. Denn die Zahlung erfolgt für die vorzeitige Darlehensablösung, um die Immobilie lastenfrei veräußern zu können. Hier wird der wirtschaftliche Zusammenhang mit der bisherigen Vermietungstätigkeit überlagert durch die Veräußerung des Grundstücks (Urteil des BFH, Aktenzeichen IX R 42/13).

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Verkauf innerhalb der Zehn-Jahres-Frist Erfolgt der Verkauf der Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Und deshalb vermindert die Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder erhöht den Verlust. Erfolgt der Verkauf nach zehn Jahren, bleibt ein Veräußerungsgewinn steuerfrei. Dann aber kann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht „ersatzweise“ als Werbungskosten im Zusammenhang mit der bisherigen Vermietung geltend gemacht werden.

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Finanzierung anderer Einkunftsquellen Was gilt, wenn der nach Darlehenstilgung verbleibende Veräußerungserlös konkret zur Finanzierung anderer Einkunftsquellen verwendet wird? Kann die Vorfälligkeitsentschädigung dann als Werbungskosten abgesetzt werden? Nach bisheriger Rechtslage wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften anerkannt, wenn mit dem Verkaufserlös ein neues Mietobjekt finanziert wurde (Urteil des BFH, Aktenzeichen IX R 42/13 und IX R 34/01).Doch diese großzügige Auffassung hat der BFH jetzt mit o.g. Urteil aufgegeben. Bereits im Jahre 2005 hat der BFH klipp und klar entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften absetzbar ist, wenn der Verkaufserlös in eine verzinsliche Kapitalanlage investiert wird (Urteil des BFH, Aktenzeichen VIII R 34/04)

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ARBEITNEHMER

Die Einspruchsempfehlung des Monats (inklusive Mustereinspruch zum Download) Im blickpunkt Steuern berichten wir über anhängige Steuerstreite. Diese sollen Ihnen als Musterverfahren dienen. Es geht dabei um bares Geld!

Sie haben ein ähnliches Problem mit dem Finanzamt? Dann legen Sie Einspruch ein. Beantragen Sie unter Verweis auf das Musterverfahren die eigene Verfahrensruhe. Nur so können Sie bei einer positiven Entscheidung profitieren und in den Genuss der Steuererstattung gelangen.

Betroffene Steuerpflichtige:

Arbeitnehmer, die auch von zu Hause arbeiten

Einspruchsgrund:

Arbeitsecke als häusliches Arbeitszimmer

anhängiges Verfahren: Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 22/14 und Großer Senat, GrS 1/14

Hintergrund zum Sachverhalt Im Einkommensteuergesetz ist geregelt, wann ein Steuerpflichtiger die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd ansetzen darf. Es ist hingegen nicht geregelt, was überhaupt ein Arbeitszimmer ist. Daher möchte das Finanzamt Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur anerkennen, wenn dessen berufliche Nutzung nahezu ausschließlich ist und das Arbeitszimmer auch räumlich deutlich von den Privaträumen abgegrenzt werden kann.

Aufteilung des Raums

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Eine positive Entscheidung würden die Steuersparmöglichkeiten durch den heimischen Arbeitsplatz enorm vergrößern. So würde eine erlaubte Kostenaufteilung auch dazu führen, dass lediglich eine beruflich genutzte Arbeitsecke in einem ansonsten privat genutzten Raum steuermindernd angesetzt werden darf. Exakt einen solchen Fall muss nämlich auch der VIII. Senat des BFHs klären.

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Änderung der Rechtsprechung Ob diese strenge Definition des Finanzamts Aufrecht erhalten werden kann, scheint eher fraglich. Der Grund: Der Große Senat des BFHs hat in seinem Beschluss vom 21. September 2009 (Aktenzeichen GrS 1/06) das bisher herrschende Aufteilungsverbot aufgegeben. Daher ist es durchaus möglich, dass sowohl privat als auch beruflich veranlasste Ausgaben aufgeteilt werden können. Entschieden hatte der Große Senat dies für gemischt veranlasste Reisekosten. Aktuell prüft der Große Senat unter dem oben genannten Aktenzeichen, ob die Grundsätze des damaligen Beschlusses auch auf das häusliche Arbeitszimmer übertragen werden können. Die Chancen auf eine positive Entscheidung stehen sehr gut, zumal das Gericht auch klären wird, ob die vom Finanzamt geforderte ausschließliche berufliche Nutzung wirklich eine notwendige Voraussetzung für den steuermindernden Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers ist.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Wer daher zu Hause einen beruflichen Arbeitsplatz hat und diesen bisher wegen der vorgenannten Gründe nicht steuermindernd abziehen dürfte, sollte sich an die Musterverfahren anhängen. Hier gelangen Sie zum Download des Mustereinspruchs bzw. Musterantrags: Geben Sie dazu auf www.steuernsparen.de im Suchfeld den Code CW 1014 ein.

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FA M I L I E N

Freiwillige Pflege lohnt sich doppelt Freibeträge bei der Erbschaftsteuer Bei jeder Erbschaft verdient der Staat mit - durch die Erbschaftsteuer. Je nach Steuerklasse, die vom Verwandtschaftsgrad der Personen abhängt, ist ein gewisser Teil des Erbes steuerfrei. Zusätzlich zu diesen Erbschaftsteuer-Freibeträgen kann der Pflegefreibetrag die Steuer mindern. Bisher weigerte sich der Fiskus, diesen auch bei Kindern anzuwenden - bis jetzt.

Pflege durch den Erben Hat ein Erbe vor dem Tod des Erblassers diesen gepflegt, ist beim Erbe zusätzlich zu den Erbschaftsteuer-Freibeträgen (siehe rechts) ein Pflegefreibetrag steuerfrei: bis zu € 20.000. Die genaue Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Wert der erbrachten Pflegeleistung.

Was gilt als Pflegeleistung? Die gesetzliche Definition von Pflege ist „die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer wegen Krankheit, Behinderung, Alters oder eines sonstigen Grundes hilfsbedürftigen Person.“ Für eine Pflegeleistung ist laut BFH nicht erforderlich, dass der Gepflegte pflegebedürftig ist. Auch muss er keiner Pflegestufe zugeordnet sein. Der Begriff der Pflegeleistung an sich ist weit auszulegen: Dazu zählen die Unterstützung und Hilfe im Bereich • der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen) • der Ernährung (z.B. Zubereiten und Aufnahme der Nahrung) • der Mobilität (z.B. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) • der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung) • Erledigung von Botengängen und schriftlichen Angelegenheiten • Besprechungen mit Ärzten • Vorsprachen bei Behörden • seelische Betreuung des Erblassers

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TIPP Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Pflegeleistungen. Schreiben Sie auf, in welchem Umfang Sie welche Pflegeleistungen zu welchem Zeitpunkt erbracht haben. Erforderlich ist, dass die Pflegetätigkeit regelmäßig und auf längere Dauer stattfand. Auch muss sie über das übliche Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen. Wie hoch der Wert der Pflegeleistung genau ist, muss im Einzelfall berechnet werden. Das höchste deutsche Finanzgericht schätzte den Wert von Pflegeleistungen mit durchschnittlich € 15 pro Stunde, aber auch Pauschalen von € 10 pro Stunde wurden bereits angesetzt.

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ErbschaftsteuerFreibeträge Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 € Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind: 400.000 € Enkelkinder und Kinder von Stiefkindern: 200.000 € Eltern und Groß-Eltern: 100.000 € Geschwister, Kinder von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedenen Ehepartner: 20.000 € Alle anderen Erben: 20.000 €

NEWSTICKER Höhere Zucker & Fett-Steuern gefordert Mehr als sechs Millionen Deutsche leiden an Diabetes. Daher fordern Verbände nun erneut höhere Steuern auf ungesunde Lebensmittel wie Süßes und Fastfood. Essen hat in Deutschland grundsätzlich einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Dieser könne für besonders fettige und kalorienreiche Lebensmittel auf 19 Prozent angehoben werden.

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NEWSTICKER

FA M I L I E N

Voraussetzung für den Pflegefreibetrag • Der Erbe muss den Erblasser vor dessen Tod unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt haben. • Die Pflege muss freiwillig erfolgt sein. Grundsätzlich gilt, dass der Freibetrag nur von denjenigen in Anspruch genommen werden kann, die nicht ohnehin gesetzlich zur Pflege verpflichtet wären - sei es aus unterhaltsrechtlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen. Auch darf kein Pflegedienstverhältnis bestehen.

HINWEIS Hans betreute und pflegte jahrelang unentgeltlich seinen Nachbarn und Freund Klaus. Die Pflege hatte nachweislich einen Wert von € 15.000. Als Klaus starb, bedachte er seinen Freund mit € 30.000. Berechnung: Erbe 30.000 € ./. Erbschaftsteuer-Freibetrag 20.000 € ./. Pflege-Pauschbetrag 15.000 € ____________________________________ Steuerpflichtiges Erbe 0€ Erbschaftsteuer 0€

Umsatzsteuer auf Geldspielgeräte: rechtmäßig Auf Automatenspiele mit Gewinnmöglichkeit kann Umsatzsteuer erhoben werden. Geklagt hatte eine Firma, die sieben Spielhallen in Norddeutschland betrieb. Dafür war, neben der Spielvergnügungssteuer, auch Umsatzsteuer fällig. Zu Recht, entschied nun das Finanzgericht Hamburg (Aktenzeichen 3 K 207/13).

S t e u e r Po d c a s t : R e i n h ö ren und Steuern sparen

Ausnahmeregelung für Kinder Da Kinder gesetzlich zum Unterhalt der Eltern verpflichtet sind, spielte die Freibetragsregelung bisher keine Rolle. Doch nun gab es eine Kehrtwende: Das Bayerische Landesamt für Steuern stellte klar, dass es nicht korrekt sei, Kindern mit Verweis auf die Unterhaltspflicht den Pflegefreibetrag generell zu verwehren. Denn auch Kinder können unter Umständen den Pflegefreibetrag für sich nutzen. War der Gepflegte mit seinem eigenen Vermögen in der Lage, die Kosten für einen Pflegedienst zu tragen, war die Verwandtschaft nicht zur Pflege verpflichtet. Übernahm sie trotzdem die Pflege, kann der Pflegefreibetrag abgezogen werden. Denn da die Eltern vermögend und somit nicht bedürftig waren, sind die Erben nicht zum Unterhalt verpflichtet. Da keine Unterhaltspflicht vorliegt – die sonst den Pflegefreibetrag ausschließt- kann dieser abgezogen werden.

Die besten Tipps und Tricks zum Steuern sparen – hören Sie einfach mal rein!

HINWEIS

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Beispiel: Klaus pflegte seine Mutter unentgeltlich bis zu deren Tod. Er bekam von Ihr € 450.000 vermacht. Die Pflege hatte nachweißlich einen Wert von € 10.000. Berechnung: Erbe 450.000 € ./. Erbschaftsteuer-Freibetrag 400.000 € ./. Pflege-Pauschbetrag 10.000 € ______________________________________ Steuerpflichtiges Erbe 40.000 € Erbschaftsteuer 2.800 €

(Steuer ohne Pflege-Pauschbetrag 4.000 € , Ersparnis 1.200 € )

We r i s t g e s e t z l i c h z u r Pflege versicher t? Ehepartner, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie. Dazu zählen Personen, die voneinander abstammen, wie Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern.

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ARBEITNEHMER

IMPRESSUM

Arbeitgeber-Darlehen Verlust wegen Insolvenz als Werbungskosten absetzbar Gewährt ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen, stehen regelmäßig die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Vordergrund. Geht dann die Darlehensforderung wegen Insolvenz des Arbeitgebers verloren, müsste man ja eigentlich den Verlust steuerlich berücksichtigen können, oder?

Verlust bei welcher Einkunftsart abziehen? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen stehen im Vordergrund, wenn es dem Arbeitnehmer bei der Darlehensgewährung auf die Zinsen ankommt. In diesem Fall aber ist der Verlust der Darlehensforderung nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abziehbar, weil sich der Verlust nicht auf der Einkunftsebene, sondern auf der privaten Vermögensebene abspielt. Der Verlust der Darlehensforderung kann aber auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit absetzbar sein, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat.

Steuerlich vom Arbeitslohn abzuziehen Nun war der BFH mit der Beurteilung eines Darlehensverlustes bei einem Tarifangestellten befasst und hat zu seinen Gunsten entschieden: Der Verlust einer Darlehensforderung ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit absetzbar. Begründung: Der Angestellte hat das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen - und daher stand jedenfalls nicht die Nutzung des Geldkapitals zur Erzielung von Zinseinkünften im Vordergrund. Als Indiz für solche beruflichen Gründe gilt beispielsweise der Umstand, dass eine Bank kein Darlehen mehr gewährt hätte (Aktenzeichen VI R 57/13).

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Feedback

Der Fall Die Firma schloss mit den Arbeitnehmern eine Vereinbarung, nach der sie täglich Mehrarbeit von 0,5 Stunden zu leisten hatten und die entsprechende Vergütung in Genussrechtskapital umgewandelt wurde. Die Firma ging pleite, und das Genussrechtskapital war als nachrangige Forderung wertlos. Anders als das Finanzamt haben das Finanzgericht und der BFH die Darlehensforderung als Werbungskosten berücksichtigt. Nach Auffassung der Richter steht hier der Verlust in einem erheblichen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis. Es spielt auch keine Rolle, ob das Genussrechtskapital zuvor normal verzinst worden ist.

TIPP Den Verlust müssen Sie in dem Jahr als Werbungskosten geltend machen, in dem für Sie die Wertlosigkeit der Forderung erkennbar wird. Tragen Sie den Verlustbetrag auf Seite 2 der Anlage N, Zeile 46 ein.

VORSCHAU

Das erwartet Sie in Ausgabe 11/2014

Alle Steuerzahler: Einspruchsempfehlung des Monats Alle Steuerzahler: Steuertipps zum Jahresende

Herausgeber Buhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen [email protected] Geschäftsführer: Peter Glowick, Peter Schmitz Amtsgericht Siegen, HRB 9049 Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen Redaktion Melanie Baumiller Peter Schmitz Redaktionsschluss 06.10.2014 Erscheinungsweise 12-mal jährlich Abo-Service Telefon: 0 27 35/90 96 99 Telefax: 0 27 35/90 96 500 Bezugsbedingungen Jahresabonnement € 30,– (inkl. MwSt.). Versand per E-Mail mit Link zu PDFDokument. Die Zahlung erfolgt im Voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie können den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an den Abo-Service genügt. Geld für bereits gezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zurück. Für Kunden mit Verträgen zu Buhl-Steuerprogrammen übernimmt Buhl Data Service die Kosten. Hinweise Alle Beiträge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden. Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung. Für zugesandte Manuskripte, Bildmaterial und Zuschriften wird keinerlei Gewähr übernommen. Für die vollständige oder teilweise Veröffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverständnis vorausgesetzt. Bildnachweis fotolia.com

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