Weitergeben, was wichtig ist

Weitergeben, was wichtig ist mit einem Testament für eine solidarische und gerechte Welt Weitergeben, was wichtig ist Inhalt „Segen und Glück verbr...
Author: Kerstin Michel
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Weitergeben, was wichtig ist mit einem Testament für eine solidarische und gerechte Welt

Weitergeben, was wichtig ist

Inhalt „Segen und Glück verbreiten…“

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Vorwort von Generalpräses Msgr. Axel Werner

KOLPING INTERNATIONAL

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Vision , Ziele und Aufgaben

Mit einem Testament Zukunft schenken

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Fortführen, was im Leben wichtig war Erfahrene Hilfe zurückgeben

Was Sie mit einem Testament bewirken können

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Ihr Testament ermöglicht langfristige Hilfe

Warum ein Testament?

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Wenn kein Testament vorliegt Die gesetzliche Erbfolge Wer erbt wie viel? Was ist ein Pflichtteil?

Erbschaft, Vermächtnis, Erbvertrag, Stiftung

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was sind die Unterschiede? Die Erbschaft Das Vermächtnis Der Erbvertrag Die Stiftung

Wie erstelle ich mein Testament?

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Rechtsgültige Formen Widerruf und Änderung des Testaments Aufbewahrung Ihres Testaments

Steuern und Kosten

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Steuern und Freibeträge Kosten

Ihr Testament für KOLPING INTERNATIONAL

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Gestaltungsmöglichkeiten: Spenden oder Stiften? Die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung als Erbe Ihr Vermächtnis an die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung Die Zustiftung in die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung

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„Des Christentum höchste Pflicht ist die Menschenliebe, die Gottesliebe bedingt sie untrennbar von sich“ Adolph Kolping

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„Das aber ist das Höchste und Beste, was ein Mensch schaffen kann in dieser Welt, Segen und Glück zu verbreiten“ (Adolph Kolping)

„Wenn ich nicht mehr bin, soll etwas von mir weiterleben“. Ist es nicht der Wunsch eines jeden von uns, etwas Sinnvolles, etwas Bleibendes zu hinterlassen, wenn wir eines Tages aus diesem Leben scheiden. Und ist es nicht das Bestreben eines jeden von uns, in seinem Leben Glück und Segen zu verbreiten? Ein Testament ist Ausdruck dessen, was uns im Leben wichtig ist: unser Glaube an Gott, die Verbundenheit mit Familie und Freunden, gesellschaftliches und soziales Engagement. Viele von uns, die in ihrem Leben so manches aufgebaut und geleistet haben oder deren Leben durch soziales Engagement geprägt war, möchten über ihr Leben hinaus die Frucht ihrer Lebensleistung weiter wirken lassen, für die Familie oder für Freunde, oft aber auch für Menschen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Und so mancher von uns, der dem Kolpingwerk zeit seines Lebens verbunden war und in der Kolpinggemeinschaft eine Familie, eine Heimat gefunden hat, möchte diese Verbundenheit auch über den Tod hinaus sichtbar machen. Da niemand von uns weiß, wann er eines Tages von Gott gerufen wird, ist es sinnvoll, beizeiten alles zu regeln. Aber auch besondere Ereignisse, wie Heirat, die Geburt eines Kindes oder eines Enkelkindes, ein Krankenhausaufenthalt oder der Umzug in ein Seniorenheim können uns dazu veranlassen, für die Zukunft vorzusorgen, uns nahestehende Menschen abzusichern oder einer sozialen Einrichtung einen Teil des Vermögens zu vererben. Insbesondere, wenn keine Kinder oder nähere Verwandte vorhanden sind, ist es angeraten, durch ein Testament zu bestimmen, wem der Nachlass einmal zugute kommt.

Weitere Ansprechpartner: Hubert Tintelott

Generalsekretär des Internationalen Kolpingwerkes Hans Drolshagen

Geschäftsführer

Mit der vorliegenden Broschüre möchte ich Ihnen eine Orientierungshilfe für die Erstellung Ihres Testaments an die Hand geben. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist jedoch immer zu empfehlen. Vielleicht möchten Sie aber auch aus Ihrer Verbundenheit mit dem Kolpingwerk die soziale Arbeit unseres Verbandes über Ihr Leben hinaus weiter unterstützen. Wenn Sie über diese Möglichkeit nachdenken, stehe ich Ihnen für Fragen oder für ein persönliches Gespräch natürlich gerne zur Verfügung. Es grüßt Sie herzlich Ihr

Msgr. Axel Werner Generalpräses

Elisabeth Schech

Referentin für Fundraising und Marketing KOLPING INTERNATIONAL Kolpingplatz 5 –11 50667 Köln Tel.: 0221-2070143/-49/-41 Fax: 0221-2070146 E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected] www.kolping.net

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KOLPING INTERNATIONAL Unsere Vision Unsere Ziele und Aufgaben Unser Verband

Unsere Vision KOLPING INTERNATIONAL ist eine weltweite Gemeinschaft von mehr als 450.000 engagierten Christen, die sich für eine gerechte und solidarische Gesellschaft einsetzen. Ihr Engagement basiert auf der Botschaft Jesu Christi, dem Vorbild ihres Gründers Adolph Kolping und der Katholischen Soziallehre. Auf die internationale soziale Frage unserer heutigen, globalisierten Welt versucht KOLPING INTERNATIONAL im Sinne internationaler Solidarität zu antworten.

Unsere Ziele und Aufgaben KOLPING INTERNATIONAL, das sind weltweit 6.000 Kolpingsfamilien, die als Bildungs– und Aktionsgemeinschaften nicht nur die ganzheitliche Bildung und Förderung des Einzelnen im Blick haben, sondern sich für das Gemeinwohl einsetzen und sich am Aufbau von Zivilgesellschaft beteiligen. KOLPING INTERNATIONAL ist in allen Lebensbereichen aktiv: in Arbeit und Beruf, in Ehe und Familie, in Gesellschaft und Staat sowie in Kultur und Freizeit. Die konkreten Projekte und Programme orientieren sich am Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und fördern Leben aus eigener Kraft.

Unser Verband Die 450.000 Mitglieder sind in mehr als 6.000 Kolpingsfamilien organisiert und bilden ein Netzwerk der Solidarität. Diese sind wiederum in Regional– und Nationalverbände zusammengeschlossen. Als demokratisch strukturierter Verband motiviert das Kolpingwerk seine Mitglieder zur aktiven Gestaltung des Verbandes und ermutigt zur Teilnahme am Aufbau von Zivilgesellschaft. In der Kolpingsfamilie erfährt der Einzelne nicht nur konkrete materielle Hilfe, sondern findet Halt und Orientierung bei der Bewältigung seiner Alltagsprobleme, erlebt Gemeinschaft und Solidarität und macht persönliche Glaubenserfahrung. Als weltweit organisierter Mitgliederverband engagieren wir uns für christliche Werte in Familie, Gesellschaft und Arbeitswelt. Glaube und Gemeinschaft geben dem Einzelnen Halt und sind die Basis unseres Engagements für eine gerechtere Welt.

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Die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung leistet dabei einen wichtigen Beitrag, um die Arbeit von KOLPING INTERNATIONAL langfristig zu sichern und die Ausbreitung des Verbandes zu fördern.

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“Für die Menschen da sein, ihnen beistehen in ihren seelischen und menschlichen Nöten, damit die Liebe Gottes sichtbar wird in dieser Welt“

Mit solch einfachen Worten drückte Hubert Götz oft das aus, was ihm in seinem Leben wichtig war. Er war Priester mit Leidenschaft und engagierte sich mit Leib und Seele für das Kolpingwerk. Noch am Tag seines Todes war er für Kolping im Einsatz. Obwohl er wusste, dass sein endgültiger Abschied bevorstand, wollte er bis zuletzt seine Kraft zum Wohle der Menschen einsetzen.

Mit einem Testament Zukunft schenken Fortführen, was im Leben wichtig war

Als Präses des Diözesanverbandes Rottenburg-Stuttgart prägte er über 27 Jahre das entwicklungspolitische Engagement seines Diözesanverbandes und begeistere viele, viele Menschen für die Eine-Welt-Arbeit. Sein Herzensanliegen war der Aufbau des Kolpingwerkes in Lateinamerika, insbesondere in Argentinien und Paraguay. Unermüdlich war er unterwegs, um für die Unterstützung der Projekte in Lateinamerika zu werben und Menschen für die gute Sache zu gewinnen. Er sensibilisierte die Menschen für die Notwendigkeit internationaler Solidarität. Hubert Götz war ein „Brückenbauer“ zwischen Rottenburg-Stuttgart und Argentinien bzw. Paraguay. Für ihn zählte nicht nur die materielle Unterstützung der Kolpingarbeit in Lateinamerika, sondern vor allem die menschlichen Kontakte, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen hier und dort in den Partnerländern, er unterstützte den interkulturellen Austausch zwischen Deutschland und Lateinamerika.

Präses Hubert Götz war ein großer Freund des Kolpingwerkes.

Auch in den Gremien des Internationalen Kolpingwerkes arbeitete Hubert Götz über viele Jahre mit. Mit seinem fachlichen Rat, seiner menschlichen Sichtweise und seiner kritischen Nachdenklichkeit hat er Spuren hinterlassen. Für ihn war der Gedanke der internationalen Solidarität das zentrale Anliegen unseres Verbandes. Dieser Anspruch stand aber auch für ihn persönlich im Mittelpunkt seines Lebens. Mit seinem letzten Willen drückte Hubert Götz aus, wofür er lebte: für die Seelsorge und für den Kampf gegen Armut und Ungerechtigkeit. Mit seinem Testament hinterließ er KOLPING INTERNATIONAL einen stattlichen Betrag, um die weltweite Entwicklung und Ausbreitung unseres Verbandes zu unterstützen. Dank seines großzügigen Vermächtnisses kann KOLPING INTERNATIONAL in vielen Teilen der Welt segensreich wirken. Sein Beispiel, sein Lebenszeugnis und seine Botschaft leben weiter und sind unvergessen.

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Mit einem Testament Zukunft schenken Erfahrene Hilfe zurückgeben – dem Kolpingwerk auf Dauer verbunden

“In den schwierigen Zeiten nach dem Krieg, damals als ich jung war, hat mir Kolping Halt und Stütze gegeben. Das war entscheidend für mein ganzes Leben, und das habe ich nie vergessen. Deshalb war es mir wichtig, etwas davon zurückzugeben“.

Oft erzählte Hans Staab, wie er nach dem II. Weltkrieg aus Ostdeutschland nach München kam auf der Suche nach einem Neuanfang nach den schrecklichen Kriegsjahren. Im Kolping-Gesellenhaus in München fand er Zuflucht, traf Menschen, die sich seiner annahmen und ihm Halt und Orientierung gaben. Er absolvierte eine Ausbildung im Metallhandwerk und erhielt so eine solide berufliche Basis. Ebenso wichtig war für ihn jedoch die Erfahrung von Gemeinschaft und Zusammenhalt, die er im Gesellenhaus machte. Diese Erfahrung vermittelte ihm letztlich die Motivation, sich wenig später selbständig zu machen und eine eigene Metallwerkstatt aufzubauen. Aus dem kleinen Handwerksbetrieb wurde über die Jahre ein sehr erfolgreiches Unternehmen, das ihm und seiner Familie eine komfortable wirtschaftliche Basis verschaffte.

Im Gemeinschaftsraum des Jugendwohnheims in Santiago erinnert eine Urkunde an das großzügige Ehepaar Staab.

Schon zu Lebzeiten wollte Hans Staab etwas von dem zurückgeben, was er als junger Mensch in der Kolpinggemeinschaft fand. Die Situation der Jugendlichen in Lateinamerika – ohne die Chance einer Ausbildung und damit ohne Perspektive auf ein Leben in Würde – waren ihm ein Herzensanliegen. Diesen jungen Menschen wollte er die Unterstützung zukommen lassen, die er selbst als junger Mensch erhalten hatte. So ermöglichte er mit einer überaus großzügigen Spende den Bau des KolpingJugendwohnheimes in Santiago de Chile. Dort finden bis zu 80 junge Menschen während ihrer Ausbildung eine Bleibe. Neben Unterkunft und Verpflegung ist es vor allem die menschliche und moralische Unterstützung, die die jungen Menschen dort erfahren und die sie für ihr Leben mitnehmen. Doch Hans Staab wollte langfristig helfen. Deshalb verfügte er in seinem Testament einen beachtlichen Teil seines Vermögens diesem Anliegen, dem Bau von Jugendhäusern in Lateinamerika. Mit einer Zustiftung in die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung schuf er ein dauerhaftes Förderinstrument, das auf ewig mit seinem Namen verbunden ist. Im Jugendwohnheim Santiago de Chile wurde ihm nach seinem Tod ein bleibendes Andenken gewidmet. Im Gesellengrab auf dem Münchner Ostfriedhof hat Hans Staab seine letzte Ruhe gefunden. Jedes Jahr wird im Kolpinghaus München für ihn ein Gottesdienst gefeiert. Auch am Grab Adolph Kolpings in der Minoritenkirche in Köln beten wir am Kolping-Gedenktag bei der Hl. Messe für Hans Staab und die vielen anderen Förderer und Unterstützer. Sie alle bleiben unvergessen.

Eine Plakette aus Kupfer an der Außenwand des Gebäudes widmet dem Ehepaar Staab ein Andenken.

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Was Sie mit einem Testament bewirken können Ihr Testament ermöglicht langfristige Hilfe

Um die Arbeit von KOLPING INTERNATIONAL langfristig auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen, wurde im Jahr 1992 die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung des Internationalen Kolpingwerkes bei der Verwirklichung der verbandlichen Ziele auf allen Organisationsebenen im internationalen Bereich, um Kirche und Gesellschaft auf der Grundlage der Botschaft Adolph Kolpings und des Programms des Kolpingwerkes mit zu gestalten. Wenn Sie die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung mit einem Vermächtnis unterstützen, sichern Sie dieses finanzielle Fundament von KOLPING INTERNATIONAL auf Dauer.

Mit den Erträgen der Stiftung werden folgende Bereiche finanziert: ⇒

Förderung von Einrichtungen des Verbandes, z. B. Berufsbildungszentren, Bildungs– und Kommunikationszentren, Kolpinghäuser etc. Die Schaffung dieser Infrastruktur ist wichtig, denn wie könnte die Kolpingarbeit funktionieren, wenn kein Versammlungsraum für die Kolpingsfamilie oder keine Räumlichkeiten für berufsbildende Maßnahmen, kein Büro für die Koordinationsstellen vorhanden wären?



Bildungs– und Bewusstseinsarbeit durch Führungskräfteschulungen, religiöse Bildung, Seminare und Tagungen, internationale Begegnungen sowie internationaler Jugendaustausch. Um miteinander arbeiten und voneinander lernen zu können, braucht es solche Begegnungen.



Erstellung und Verbreitung von Bildungsmaterial, insbesondere fremdsprachige Kolpingliteratur und Publikationen zu relevanten aktuellen Themen des Verbandes. Für die Ausbreitung der Kolpingidee und die Inhalte unseres Verbandes ist dieses Schriftmaterial von großer Bedeutung.



Durchführung von konkreten Projekten der Armutsbekämpfung. Damit Menschen in Würde von ihrer eigenen Hände Arbeit leben können, fördert KOLPING INTERNATIONAL Selbsthilfe-Projekte und trägt damit einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung bei.

Dank der Internationalen Adolph-Kolping-Stiftung können diese vielfältigen Aufgaben umgesetzt werden. Bildung macht stark und ermutigt zum Handeln. Gemeinsam gelebter Glaube und praktizierte Solidarität schaffen Werte und tragen zu einer menschlicheren Gesellschaft bei.

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Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. die Erben werden vom Gesetz bestimmt. Erbberechtigt sind danach Blutsverwandte und Ehepartner. Das bedeutet z. B., dass Kinder und der Ehepartner erben. Angeheiratete Verwandte erben nicht.

Warum ein Testament? Wenn kein Testament vorliegt

Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erbt – je nach Güterstand, z. B. bei einer Zugewinngemeinschaft – die Hälfte des Nachlasses und im Falle der Gütertrennung mindestens ein Viertel. Im übrigen wird der Nachlass zu gleichen Teilen auf die Erben der ersten Ordnung aufgeteilt. Sind keine Erben 1. Ordnung vorhanden, erben die Nachkommen der 2. Ordnung bzw. der 3. Ordnung, falls Erben der 2. Ordnung ebenfalls nicht vorhanden sind. Sobald Erben einer Ordnung existieren, entfällt der Erbanspruch der Erben nachfolgender Ordnungen.

Wenn keine Erben vorhanden sind und Sie kein Testament hinterlassen, erbt der Staat in vollem Umfang.

Gesetzlicher Alleinerbe wird der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erst, wenn weder Erben der 1. oder 2. noch der 3. Ordnung vorhanden sind.

Erblasser

Erben 1. Ordnung Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner

• Eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder • Enkelkinder, Urenkelkinder

Erben 2. Ordnung Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner

• Eltern • Geschwister und Halbgeschwister sowie ggf. deren Kinder

Erben 3. Ordnung Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner

• Großeltern • Tanten und Onkel • Cousinen und Cousins

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Weitergeben, was wichtig ist Wer erbt wie viel?

Auch wenn Sie keine Erben haben, ist ein Testament sinnvoll, damit Sie bestimmen, wem Ihr Nachlass zugute kommt.

Der Ehepartner ist nicht mit dem Erblasser verwandt. Sein gesetzliches Erbrecht beruht auf besonderen Vorschriften und richtet sich nach dem ehelichen Güterstand und zum anderen danach, welche Blutsverwandten noch miterben.

Zugewinngemeinschaft: Haben die Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall erbt der überlebende Ehepartner neben dem Erben der 1. Ordnung die Hälfte des Nachlasses. Sind keine Erben 1. Ordnung vorhanden, erbt der überlebende Ehepartner ¾ des Nachlasses. Dies gilt auch, wenn keine Erben der 2. Ordnung vorhanden sind. Sind keine Erben 3. Ordnung vorhanden, wird der überlebende Ehepartner Alleinerbe.

Gütertrennung: Wurde durch Ehevertrag Gütetrennung vereinbart, so gilt Gleiches wie bei der Zugewinngemeinschaft mit der Besonderheit, dass bei ein oder zwei erbberechtigten Abkömmlingen des Erblassers zwischen diesen und dem überlebenden Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Bei drei oder mehreren erbberechtigten Abkömmlingen bleibt es bei 1/4 für den überlebenden Ehepartner. Damit ist sichergestellt, dass dieser neben den erbberechtigten Abkömmlingen des Erblassers immer mindestens genauso viel erbt wie diese.

Gütergemeinschaft: Das Wesen der Gütergemeinschaft besteht darin, dass das in die Ehe eingebrachte und später erworbene Vermögen beider Ehepartner deren gemeinsames Vermögen wird. Wurde fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart, besteht die Gütergemeinschaft mit den Abkömmlingen (Kinder und Kindeskinder) des Erblassers weiter. Die Anteile werden durch das gesetzliche Erbrecht bestimmt, d.h. der Anteil des verstorbenen Ehegatten wird nicht vererbt, sondern zum Gesamteigentum der Erbengemeinschaft des überlebenden Ehepartners mit den Abkömmlingen. Besteht keine Vereinbarung zur Fortsetzung der Gütergemeinschaft, gehört der Anteil des Verstorbenen zum Nachlass und unterliegt den allgemeinen erbrechtlichen Vorschriften. Hilfe zur Selbsthilfe steht bei den Projektaktivitäten im Vordergrund. Wir möchten, dass jeder seine Talente entfalten und aus eigener Kraft leben kann.

Alle Regelungen gelten gleichermaßen für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Was ist ein Pflichtteil? Wenn ein erbberechtigter Angehöriger durch ein Testament oder einen Erbvertrag nur sehr gering bedacht oder gar enterbt wurde, steht ihm ein Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Letzterer besteht nur dann, sofern das testamentarisch Ererbte hinter dem Pflichtteil rechnerisch zurückbleibt. Ein Recht auf den Pflichtteil haben ausschließlich der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt. Geschwister und entfernte Verwandte sind von dieser gesetzlichen Regelung ausgeschlossen. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht gewährt keine unmittelbare Beteiligung am Nachlass. Es kann nur in Zahlung einer Geldsumme verlangt werden.

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Die Erbschaft Erbschaft und Vermächtnis sind nicht dasselbe. In Ihrem Testament können Sie grundsätzlich jeden als Erben einsetzen, müssen dabei lediglich den Pflichtteilsanspruch Ihrer Kinder, Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners berücksichtigen. Wer erbt, tritt im Erbfall als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsposition des Erblassers ein und übernimmt damit sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers, ggf. auch Schulden. Eine Erbschaft kann jedoch innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden.

Erbschaft, Vermächtnis, Erbvertrag, Stiftung Was ist der Unterschied?

Das Vermächtnis Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung einzelner Vermögenswerte an bestimmte Personen oder Einrichtungen, z.B. einen guten Bekannten, ein Patenkind, eine gemeinnützige Organisation, die Sie in Ihrem Testament bedenken. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe oder Miterbe, sondern hat einen Anspruch auf genau festgelegte Vermögenswerte bzw. Gegenstände, den er gegenüber den Erben geltend macht. Mit einem Vermächtnis können Sie also Personen oder Institutionen bedenken, die nicht zu den eigentlichen Erben oder Miterben gehören, die Ihnen jedoch sehr viel bedeuten. Vor allem Menschen, die in Ihrem Leben sozial engagiert waren, möchten oft durch ein Vermächtnis einen Teil ihres Vermögens für karitative oder kirchliche Zwecke stiften. Sie können ein Vermächtnis oder eine Erbschaft natürlich auch an Auflagen knüpfen, z. B. die Grabpflege oder Beerdigung.

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Der Erbvertrag Ein Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen, wobei es sich auch um eine juristische Person handeln kann, geschlossen. Im Gegensatz zu einem Testament kann ein Erbvertrag nicht ohne weiteres und auch nicht von einer Person alleine geändert werden kann. Er muss vor einem Notar geschlossen werden. Ein später verfasstes Testament darf einem bereits geschlossenen Erbvertrag nicht widersprechen. Beispiel: Der Sohn eines selbständigen Handwerkers wird vielleicht nur dann bereit sein, im väterlichen Betrieb mitzuarbeiten, wenn er in einem Erbvertrag zum Nachfolger seines Vaters bestimmt ist. Anders als beim Testament können Sie hier Ihren Letzten Willen nicht einseitig ändern. Sie sind an den Vertrag grundsätzlich gebunden. Das Recht des Erblassers, weiterhin über sein Vermögen zu Lebzeiten frei zu verfügen, wird grundsätzlich nicht beschränkt.

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Die Stiftung

Die Einrichtung einer Stiftung (oder Zustiftung) empfiehlt sich für Menschen, die etwas Bleibendes hinterlassen möchten.

Eine Stiftung oder Zustiftung kann sowohl zu Lebzeiten gegründet wie auch durch ein Testament oder Vermächtnis verfügt werden. Sie kann als eigenständige Stiftung konstituiert wie auch beispielsweise als treuhänderische Stiftung gegründet oder als Stiftungsfonds unter dem Dach einer Gemeinschaftsstiftung angesiedelt werden. Gestaltungsmöglichkeiten für eine Zustiftung in die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung sind auf Seite 15 und 16 erläutert. Im Vergleich zu einer Testamentsspende, die zeitnah verwendet wird, ist die Einrichtung einer Stiftung (oder Zustiftung) eher langfristig angelegt, denn das Stiftungskapital bleibt erhalten, während die Zinserträge für den Satzungszweck der Stiftung verwendet werden. Oft wird eine Stiftung bereits zu Lebzeiten gegründet, wobei hierbei besondere steuerliche Vorteile genutzt werden können. Durch testamentarische Verfügung können Sie die Gründung einer Stiftung verfügen, Ihre bereits zu Lebzeiten gegründete Stiftung aufstocken oder sogar als Erbin einsetzen. Die Einrichtung einer eigenen Stiftung lohnt sich jedoch erst ab einem größeren Vermögenswert, denn die jährlichen Zinserträge sollten ausreichen, um den Stiftungszweck erfüllen zu können. Bei einer Zustiftung in eine Gemeinschaftsstiftung ist die Höhe des gestifteten Kapitals weniger relevant. Die Einrichtung einer Stiftung hat u. a. folgende Vorteile:

Kinder brauchen eine Zukunft, denn sie sind unsere Zukunft. Deshalb hat KOLPING INTERNATIONAL die Förderung von Familie besonders im Blick.



Eine Stiftung kann dem Zusammenhalt von erarbeitetem oder geerbtem Vermögen dienen, z. B. zur Lösung von Nachfolgeproblemen und Bewahrung eines Lebenswerkes. So bleibt ihr Vermögen langfristig erhalten.



Mit einer Stiftung kann der Name einer Person oder einer Firma verewigt werden. Bei Unternehmen kann zudem ein Imagegewinn erzielt werden.



Bei Gründung einer Stiftung zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile genutzt werden

Mit der Einrichtung einer Stiftung wirken Sie weit in die Zukunft hinein. Sie schaffen etwas Bleibendes, Ihr Vermächtnis bleibt dauerhaft erhalten. Trägt die Stiftung Ihren Namen, so leben Sie auf ewig in ihr fort. Bei der Gründung einer Stiftung durch eine testamentarische Verfügung entfällt die Erbschaftssteuer. Zudem ist eine Stiftung von der Körperschafts– und Schenkungsteuer befreit. Die staatliche Stiftungsaufsicht überwacht die Stiftungsorgane, d. h. Stiftungsrat und Vorstand, so dass sichergestellt wird, dass der Stiftungszweck als Ausdruck Ihres Stifterwillens respektiert wird.

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Damit Ihr Nachlass den Menschen oder Organisationen zugute kommt, die Ihnen nahestehen, ist ein rechtswirksames Testament erforderlich. Dieses kann handschriftlich oder notariell verfasst werden.

Wie erstelle ich mein Testament?

Das handschriftlich verfasste Testament

Rechtsgültige Formen

Ein handschriftlich verfasstes Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Wichtig ist auch die Orts- und Datumsangabe. Nur ein Zeichen oder ein Wort – mit einer Schreibmaschine geschrieben – macht das Testament ungültig. Auch ein mit Schreibmaschine oder Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament ist ungültig. Wollen Sie nachträglich etwas hinzufügen, so muss nach diesem Zusatz erneut eine eigenhändige Unterschrift mit Orts- und Datumsangabe erfolgen. Das notarielle Testament Da ein persönlich verfasstes Testament unklare Begriffe oder Mehrdeutigkeiten enthalten kann, ist ein öffentliches, d. h. notarielles Testament immer vorzuziehen. Es wird unter fachlicher Beratung eines Notars erstellt. Der Notar formuliert Ihre Wünsche und Vorstellungen juristisch eindeutig und erläutert Ihnen die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Entscheidung. Außerdem stellt er Ihre Testierfähigkeit fest und beugt so einer möglichen späteren Angreifbarkeit Ihrer Verfügungen vor. Darüber hinaus sorgt er für die amtliche Verwahrung des Testamentes. So werden später im Falle des Todes die Erben zuverlässig benachrichtigt und das Testament ordnungsgemäß eröffnet.

Um Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, ist ein notarielles Testament sinnvoll. Der Notar erläutert alle rechtlichen Konsequenzen.

Sie können natürlich ein Testament auch handschriftlich verfassen und dann von einem Notar beurkunden lassen. Auch die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist möglich, allerdings muss das Testament dann ebenfalls noch von einem Notar beurkundet werden. Widerruf und Änderung des Testaments Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern. Beim handschriftlich verfassten Testament vernichten Sie dieses oder Sie erklären in einem neuen Testament, dass Sie sämtliche vorhergehenden Versionen widerrufen. Auch das notarielle Testament ist jederzeit frei widerruflich und abänderbar, indem Sie es aus der Verwahrung nehmen oder bei Ihrem Notar durch ein neues (auch handschriftliches) Testament ersetzen. Aufbewahrung des Testaments Haben Sie ein privatschriftliches Testament verfasst, dann sollte es so aufbewahrt werden, dass es nicht in falsche Hände gerät und im Erbfall schnell gefunden wird. Sie sollten eine vertrauensvolle Person darüber informieren oder können Ihr Testament auch bei beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt hinterlegen. Dies ist auf jeden Fall die sicherste Alternative. Zudem kann die Eröffnung des Testaments schnell erfolgen.

Wenn Sie Ihr Testament bei Ihrem Amtsgerichts hinterlegen, ist sichergestellt, dass es nicht in unbefugte Hände gerät oder verloren geht.

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Steuern und Kosten

Steuern Eine Erbschaftssteuer fällt nur dann an, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Der Steuerfreibetrag für den überlebenden Ehepartner beträgt derzeit (Stand Juni 2008) € 307.000,00. Für jedes Kind beträgt der Freibetrag je Elternteil € 205.000,00. Aufgrund der Komplexität des Erbschaftssteuerrechts ist im Einzelfall jedoch eine fachliche Beratung anzuraten. Steuerfrei bleiben Vermächtnisse an anerkannte gemeinnützige Organisationen. Um Steuern zu sparen, empfiehlt sich oft auch eine Schenkung schon zu Lebzeiten, die dann natürlich auch mit Auflagen verbunden sein kann. Beispielsweise kann ein Haus überschrieben werden mit einem eingetragenen lebenslangen Wohnrecht für den Schenkenden. Auch die Gründung einer Stiftung zu Lebzeiten ist mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden. Das Stiftungskapital kann zudem kontinuierlich sowie im Erbfall aufgestockt werden. Auch hierbei empfiehlt sich eine fachliche Beratung.

Was kostet die Erstellung eines Testaments? Die Erstellung eines Testaments vor einem Notar oder bei einem Rechtsanwalt kostet weniger als man annimmt. Die auf Sie zukommenden Gebühren für die Beratung und die Erstellung eines Testaments sollten vorher mit dem Notar oder dem Rechtsanwalt vereinbart werden. Die Gebühren für die Beurkundungen eines Testamentes richten sich nach dem Wert des Nachlasses (Nettovermögen) . Dies ist der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung. Die Gebühr für die Beurkundung eines Testaments einer Einzelperson bei einem Geschäftswert von € 10.000,00 beträgt von € 50.000,00 beträgt von € 250.000,00 beträgt

„In der Gegenwart muss unser Wirken die Zukunft im Auge behalten“ Adolph Kolping

€ 54,00 + MwSt. € 132,00 + MwSt. € 432,00 + MwSt.

Für ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten oder für einen Erbvertrag wird die doppelte Gebühr berechnet. Darüber hinaus fallen noch einmalige Kosten für die amtliche Verwahrung des Testaments an. Hier betragen die Kosten ein Viertel der Notargebühren und sind bei der Abgabe des Testaments zur Aufbewahrung zu entrichten. Durch ein notariell beurkundetes Testament wird später vielfach ein Erbschein und die damit verbundenen Kosten eingespart.

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Ihr Testament für KOLPING INTERNATIONAL Gestaltungsmöglichkeiten – Spenden oder Stiften

Wenn Sie erwägen, KOLPING INTERNATIONAL in Ihrem Testament zu bedenken, gibt es mehrere Möglichkeiten: Die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung als Erbe Wenn keine Angehörigen vorhanden sind und Sie die Früchte Ihres Lebenswerkes der weltweiten Kolpingarbeit widmen möchten, können Sie KOLPING INTERNATIONAL als Erbe einsetzen und mit der Ausführung Ihres letzten Willens betrauen. Für wichtige Dinge, wie Beerdigung, Grabpflege, Sterbeamt etc. wird durch KOLPING INTERNATIONAL gesorgt. Ihr Vermächtnis an die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung Vielleicht haben Sie Ihre Angehörigen ausreichend abgesichert und testamentarisch bedacht und möchten darüber hinaus einen Teil Ihres Nachlasses für die Arbeit von KOLPING INTERNATIONAL einsetzen. Das können Sie durch ein Vermächtnis tun und in Ihrem Testament entsprechend verfügen. Dabei können Sie festlegen, ob Ihr Nachlass als Spende für die direkte Projektarbeit oder ohne Zweckbindung für die Arbeit von KOLPING INTERNATIONAL verwendet soll oder ob Sie zur langfristigen Absicherung der internationalen Kolpingarbeit eine Zustiftung gründen möchten. Ihre Zustiftung in die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung Wenn es Ihr Wunsch ist, dass Ihr Vermögen langfristig und kontinuierlich wirkt und mit Ihrem Namen verbunden bleibt, können Sie dies durch eine Zustiftung in die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung tun. In der Gemeinschaft der Stifter garantieren Sie damit die langfristige Absicherung der internationalen Kolpingarbeit. Sie sorgen dafür, dass mit Ihrem Vermögen auch in der nächsten und übernächsten Generation KOLPING INTERNATIONAL segensreich wirken kann. Eine Zustiftung in die Internationale Adolph-Kolping-Stiftung ist ab einem Betrag von € 25.000 möglich. Damit gründen Sie praktisch Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Internationalen Adolph-Kolping-Stiftung. Ihr Vermögen bleibt als eigenständiger Teil der Internationalen Adolph-Kolping-Stiftung dauerhaft erhalten, und mit Ihrem Namen leben Sie in der großen Kolpinggemeinschaft auf ewig weiter.

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Ihre Zustiftung schon zu Lebzeiten Wenn Sie bereits zu Lebzeiten eine Zustiftung gründen möchten, können Sie besondere Steuervorteile in Anspruch nehmen. Und dies über einen längeren Zeitraum. Außerdem können Sie auf diese Weise den Nutzen, den Sie stiften, selbst noch nachvollziehen. Mit einer testamentarischen Verfügung können Sie Ihr Stiftungsvermögen später entsprechend aufstocken und damit auf lange Sicht absichern.

Ihr Testament für KOLPING INTERNATIONAL Ihre Zustiftung zu Lebzeiten

Steuerliche Vorteile Das Stiftungsrecht belohnt stifterisches Engagement mit besonderen Steuervorteilen. So können Zustiftungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug (bis zu 20 % des jährlichen Einkommens) möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Damit lohnt sich das Stiften in doppelter Hinsicht: für die weltweite Arbeit von KOLPING INTERNATIONAL und für den Stifter selbst. Stifter können einen gesetzlich festgelegten Teil des Einkommens der von ihnen gegründeten Stiftung zu ihren eigenen Gunsten einsetzen, z. B. zur Sicherung des eigenen Unterhalts und der ihrer nächsten Angehörigen, zur Grabpflege oder zur Ehrung ihres Andenkens. Der Gedanke, über den Tod hinaus christlich-soziale Verantwortung zu übernehmen und Gutes zu tun, versöhnt mit dem Gedanken an die eigene Endlichkeit. Wenn Sie den Wunsch haben, KOLPING INTENATIONAL in Ihrem Testament zu bedenken, stehen wir für ein persönliches, vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Bei der Erstellung eines Testaments ist eine Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt angeraten. Diese Broschüre stellt lediglich einen groben Überblick über rechtliche Regelungen dar. Sie darf nicht als Rechtsberatung verstanden werden, denn diese ist den Rechtsanwälten gesetzlich vorbehalten. Danke für Ihr Interesse und Ihr Wohlwollen. Wir freuen uns über Ihren Kontakt! Ansprechpartner:

Msgr. Axel Werner

Hubert Tintelott

Generalpräses

Generalsekretär

Hans Drolshagen

Elisabeth Schech

Geschäftsführer

Referentin für Fundraising und Marketing

Anschrift: KOLPING INTERNATIONAL Kolpingplatz 5-11, 50667 Köln Tel.: 0221-20701-155/-49/-41/-43 Fax: 0221-20701-46, www.kolping.net E-Mail: [email protected] [email protected] Hansdrolshagen@kolpingnet [email protected]

Bankverbindung: Internationale Adolph-KolpingStiftung Pax-Bank e. G. Köln Kto.- Nr. 199 650 15 BLZ 370 601 93

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Impressum: Herausgeber:

KOLPING INTERNATIONAL, Kolpingplatz 5 - 11, 50667 Köln Tel.: 0221-20701-155/-49/-41/-43 - Fax 0221-2070146 [email protected], www.kolping.net

Redaktion:

Elisabeth Schech

Rechtliche Beratung:

Rechtsanwälte Artzinger-Bolten - Niester - Schüller Große Budengasse 10, 50667 Köln, Tel.: 0221-9364400, Fax: 0221-93644090, [email protected], www.koelnanwalt.de

Spendenkonto:

Internationale Adolph-Kolping-Stiftung Pax-Bank e. G. Köln Kto.- Nr. 19 965 015 BLZ 370 601 93