Wegleitung zum Leistungsvertrag 2015

Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Alters- und Behinder...
Author: Melanie Waltz
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Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne

Alters- und Behindertenamt

Office des personnes âgées et handicapées

Wegleitung zum Leistungsvertrag 2015

für Wohnheime und Tagesstätten für Wohnheime und Tagesstätten, die auf der Pflegeheimliste figurieren für erwachsene Personen mit einer Behinderung

Wegleitung zum Leistungsvertrag 2015 für Wohnheime & Tagesstätten und Wohnheime & Tagesstätten mit Pflegeheimlistenplätzen für erwachsene Personen mit einer Behinderung

1 Zweck Nachfolgend werden die Verfahren und Instrumente betreffend Abschluss eines Leistungsvertrags zwischen Institutionen für erwachsene Menschen mit einer Behinderung und dem Alters- und Behindertenamt (ALBA) beschrieben.

2 Von der Planung bis zur Abrechnung 2.1

Planungsphase

Es stehen zwei Leistungsverträge zur Verfügung, der vereinfachte und der umfassende Leistungsvertrag. •

Vereinfachter Leistungsvertrag Generell kommt der vereinfachte Leistungsvertrag zur Anwendung. Es ist neu möglich, mit dem vereinfachten Leistungsvertrag auf ein bereits bestehendes Angebot Platz- oder Betreuungszuschläge zu beantragen.



Umfassender Leistungsvertrag Nur im Fall von Angebotsveränderungen ist der umfassende Leistungsvertrag auszufüllen. Als Angebotsveränderungen gelten: Veränderung der Auslastung, Umwandlung bestehender Angebote wie z.B. die Aufteilung des Angebots Wohnen mit Beschäftigung in Wohnen ohne Beschäftigung und Beschäftigung/Tagesstätte, neue Angebote zu veränderten Leistungspreisen, beispielsweise KBS-Plätze.

2.1.1 Allgemeines •

Das ALBA stellt die folgenden Vertragsunterlagen zur Verfügung: Die allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Leistungsvertrag Die „Tarifregelungen WH & TS / PHL 2015“ Den vereinfachten Leistungsvertrag Den umfassenden Leistungsvertrag (Excel-Tabellen zur Erfassung der Leistungsangebote und zur Berechnung der vereinbarten Nettobetriebskosten pro Leistungsangebot)



Basis des Leistungsvertrags 2015 sind die Anzahl der Leistungseinheiten und die Preise, welche im Leistungsvertrag 2014 vereinbart wurden.



Mit dem vereinfachten Leistungsvertrag können, auf Basis des bestehenden Angebots durch Platz- oder Betreuungszu- oder abschläge, Anpassungen beantragt werden. Davon ausgenommen sind die teuerungsbedingten Anpassungen.



Bei Angebotsverschiebungen ist zwingend der umfassende Leistungsvertrag auszufüllen. Die Institution plant und budgetiert gemäss den Budgetvorgaben des ALBA. Als Anhang zum Budget ist bei mehreren Leistungsangeboten elektronisch oder in Papierform eine Übersicht über die Umlageschlüssel einzureichen.



Die Institution reicht den Leistungsvertragsentwurf und Anhänge bis spätestens 30. September 2014 elektronisch an den/die für Ihren Leistungsvertrag zuständige/n Mitarbeiter/in des Alters- und Behindertenamtes (ALBA) ein. Sämtliche Anträge auf Zuschläge, welche nach dem 30. September 2014 eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.



Bei der Beurteilung der Anträge auf Betreuungszuschläge wird der IST-Stellenplan gemäss Eingabe vom Frühjahr 2013 mitberücksichtigt.



Das ALBA prüft die Angaben der Institution. Im Bedarfsfall nimmt das ALBA mit der Institution Kontakt auf zur Bereinigung von Unklarheiten, offenen Fragen und bezüglich der Gewährung von Platz- und Betreuungszuschlägen.

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Die Institution reicht gegebenenfalls eine neue, überarbeitete Version der Leistungsvertragsofferte elektronisch bei der/dem zuständigen Mitarbeiter/in des ALBA ein.



Das ALBA teilt der Institution mit, dass der Leistungsvertrag in der vorliegenden Form zur Unterschrift vorgelegt werden kann.



Die Institution reicht den Leistungsvertrag in 2-facher Ausführung rechtsgültig unterschrieben (gemäss HR-Eintrag) per Post beim ALBA ein.



Die Institution erhält ein vom Amtsvorsteher und dem Abteilungsleiter unterschriebenes Exemplar des Leistungsvertrages per Post zugestellt.

2.1.2 Leistungsangebot „ambulante Betreuung“ Das Angebot richtet sich an IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern mit Wohnsitz im Kanton Bern, welche nicht gleichzeitig einen Wohnheimplatz belegen. Es ist dafür keine Betriebsbewilligung erforderlich. Verrechnet werden können Betreuungs- und Pflegezeiten, welche in direktem Kontakt mit IVRentnerinnen und IV-Rentnern erbracht werden, pro angebrochene Viertelstunde. Verrechnungseinheit ist die Stunde à 60 min. Die ambulante Betreuung wird über den Leistungsvertrag pauschal pro geleistete Stunde finanziert. Der vereinbarte Preis beträgt max. CHF 151.–. Damit sind alle Kosten (inkl. Administration, Personalaufwand, Sachaufwand, Fahrzeiten, Wegkosten, Koordination etc.) abgedeckt. Institutionen, welche „ambulante Betreuung“ anbieten, müssen über ein entsprechendes vom ALBA genehmigtes Konzept verfügen. Das Konzept enthält die wichtigsten Aussagen zur Zielsetzung im Rahmen der Strategie der Institution sowie zur Umsetzung. Zudem sind folgende Inhalte zu beschreiben: Zielgruppe, Anzahl reduzierter Plätze (und voraussichtliche) Anzahl betreuter Personen, Leistungsangebot, Stellenplan und geplanter Betreuungsumfang sowie ein Musterbetreuungsvertrag mit Regelungen und Verantwortlichkeiten. Das Konzept „ambulante Betreuung“ ist zusammen mit den Leistungsvertragsunterlagen einzureichen. Da die Einführung der ambulanten Betreuung nicht zu Mehrkosten für den Kanton führen darf, muss die Finanzierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die Umwandlung von stationären Plätzen in Betreuungsstunden erfolgen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Kantonsanteil an den Kosten pro Platz durchschnittlich 50% betragen. Die Umwandlung von stationären Plätzen sollte zu mehr Plätzen im ambulanten Angebot führen. Die Umwandlung führt zur entsprechenden Reduktion von Wohnheimplätzen bei gleich bleibendem Preis pro Aufenthaltstag. Die Anzahl der Betreuungsstunden wird wie folgt berechnet: 50% des Preises pro Platz 1 / Preis pro Stunde 2.

2.2

Bereitstellung und Abrechnung



Die Institution erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Leistungsvertrag.



Institutionen gewährt das ALBA zur Gewährleistung der Liquidität zu Jahresbeginn auf Antrag hin eine Akontozahlung von 1/12 des geplanten jährlichen Kantonsbeitrages. Diese wird mit der vierten Quartalsabrechnung verrechnet.



Die Institution stellt dem ALBA quartalsweise die gemäss Leistungsvertrag erbrachten Leistungen in Rechnung.



Die Institution meldet dem ALBA allfällige, sich während des Jahres abzeichnende wesentliche Abweichungen zum Leistungsvertrag.

1 2

Preis pro Platz: Preis pro Aufenthaltstag x Anzahl der jährlichen Aufenthaltstage pro Platz Preis pro Stunde: vom Wohnheim festgelegte Pauschale von max. CHF 151.– pro Stunde

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Die Institution reicht alle erforderlichen Unterlagen gemäss den allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Leistungsvertrag an das ALBA ein.



Für ausserkantonale Klientinnen und Klienten muss nach Abschluss des Leistungsvertrags 2015 die Kostenübernahmegarantie (KÜG) überprüft werden. Bei Ablauf der Laufzeit der KÜG oder einer Veränderung des KÜG-Tarifs muss ein neues Gesuch gestellt werden.

3 Erläuterungen zu den Tabellen im Leistungsvertrag In den Excel-Formularen des Leistungsvertrages werden die vertragsrelevanten Leistungs- und Finanzdaten der Institution erfasst. Die Formulare sind miteinander verknüpft. Eintragungen können nur in den gelb markierten, ungeschützten Feldern erfolgen. In den Formularen Platz- und Betreuungszuschlag sind die grün hinterlegten Felder erst nach Eintreffen des Zuschlagbriefes des ALBA auszufüllen. Die übrigen Felder der Formulare sind gesperrt, da jede Veränderung von Zellen oder Formeln eine Fehlrechnung zur Folge haben kann. Bitte beachten Sie die jeweiligen, direkt den Zellen zugeordneten Kommentare. Es ist wichtig, dass die verschiedenen Formulare nacheinander bearbeitet werden. Das Einfügen von weiteren Tabellen ist nicht gestattet. Die Formulare unter den Ziffern 3.1, 3.2, 3.7 und 3.8 sind im vereinfachten wie im umfassenden Leistungsvertrag vorhanden. Ziffer 3.6 betrifft ausschliesslich den vereinfachten Leistungsvertrag und die Ziffern 3.3 bis 3.5 beziehen sich auf den umfassenden Leistungsvertrag

3.1

Formulare "Deckblatt" und "Stammdaten"

Auf dem Formular "Deckblatt" werden der Name der Institution und der Trägerschaft, die Eingabeversion und das Datum der aktuellen Eingabe erfasst. Bei jeder neuen Eingabe sind Versionsnummer und Datum der Eingabe anzupassen. Auf dem Formular „Stammdaten“ sind die Stammdaten der Institution und der Trägerschaft vollständig anzugeben.

3.2

Formulare „Platzzuschlag“ und „Betreuungszuschlag“

Allgemein •

Generell gelten für die Beurteilung eines Platzzuschlags/Betreuungszuschlags folgende Kriterien. Die Verwendung und die Höhe des beantragten Zuschlags müssen: - nachvollziehbar (verständlich) - belegt (Darstellung und Belege der Veränderungen) - plausibel (Bedarfsnachweis) und - wirtschaftlich sein.



Die Angaben sind in den Formularen Platz- und Betreuungszuschlag zu vermerken und bei Bedarf auf einem separaten Beiblatt auszuführen.



Sämtliche Veränderungen des Leitungsumfangs sind zu beantragen (Aufenthaltstage, Präsenztage, geleistete Stunden).



Die Bewilligung von Platz- und Betreuungszuschlägen bedeutet nicht automatisch die Bewilligung des Konzepts. Im Optimalfall wird das Konzept bereits mit den Leistungsvertragsunterlagen eingereicht. Andernfalls ist nach der Zustimmung des Platzzuschlags/des Betreuungszuschlags das detaillierte Konzept nachzureichen. Die Umsetzung kann erst erfolgen, wenn das ALBA auch das Konzept bewilligt hat.

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Neues Angebot Um ein neues Angebot zu beantragen (z. B. die Umwandlung in ein Angebot für Klientinnen und Klienten mit hohem Pflegebedarf), ist dem ALBA eine kurze Projektskizze (max. 2 A4-Seiten) mit folgenden Angaben einzureichen: Ausgangslage und Ziele, Zielgruppe, Umsetzung und Methoden, Personalbedarf (aktueller Stellenplan und aktuelle Liste der Klientel mit Einstufungen), Räumlichkeiten (Einhalten des Richtraumprogramms), Nachweis über Abklärungen der regionalen Zusammenarbeit, Bedarfsnachweis, Finanzierung/Wirtschaftlichkeit.

3.3

Formular "Leistungen planen"

In diesem Formular des umfassenden Leistungsvertrags sind pro Angebot die geplanten Aufenthaltstage (Wohnheim), Präsenztage (Tagesstätte) und Stunden (ambulante Betreuung) zu erfassen. Zu berücksichtigen sind hierbei die budgetrelevanten Vorgaben der Tarifregelung (Ferien-, Wochenend- und Entlastungsaufenthalte etc.). Erklärungen zu Kapazität und Leistungseinheiten: •

Unter Kapazität sind pro Angebot die Anzahl Plätze und die dazugehörenden Öffnungstage anzugeben.



Unter Leistungseinheiten sind die Aufenthaltstage, die Präsenztage und die Stunden gemäss realistischer Planung der Leistungserbringung anzugeben. Bei Aufenthalts- und Präsenztagen werden die Kalendertage im Formular automatisch errechnet. Bei den Kalendertagen (Vorgaben der IVSE) handelt es sich um die Anzahl Tage gemäss Kalender multipliziert mit der Anzahl Plätze. Massgebende Zahlen für den Leistungsvertrag sind immer die Aufenthaltstage resp. Präsenztage.

Die Auslastungen werden im Formular automatisch berechnet.

3.4

Formular "Finanzen planen"

Die Kontengruppen und einzelnen Konti sind auf der Basis des CURAVIVA Kontenrahmens aufgebaut. In diesem Formular werden die Plandaten gemäss den nachstehenden Erläuterungen erfasst. Hinweis: Die beiden Formulare Platz- und Betreuungszuschläge sind NICHT mit dem Formular „Finanzen planen“ verknüpft. Die beantragten Aufwendungen sind in der Spalte Platz- und Betreuungszuschlag des entsprechenden Angebots pro Kostenart anzugeben. 3.4.1 Teil Gesamtsicht Institution Hinweis: In diesem Teil ist nur die Spalte „Rechnung 2013“ zu erfassen. Die restlichen Spalten werden automatisch berechnet. •

Spalte „Rechnung 2013“



Spalte „Budget 2014 (gem. LV)“



Spalte „Budget 2014 inkl. ASP-Massnahme von -0.44%“



Spalte „Budget 2015 (gleichbleibende Leistungen)“



Spalte „Platz- und Betreuungszuschläge 2015“

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Spalte „Vertragsrelevantes Budget 2015“



Spalte „Abweichung Budget 2015 (gl. Leistung) vom Budget 2014 in %

3.4.2 Teil Kostenträger (Leistungen bzw. Angebote) Pro Angebot sind die folgenden Spalten zu erfassen: •

Spalte „Budget 2014 (gemäss LV)“: In diese Spalte sind die Zahlen aus dem Leistungsvertrag 2014 des entsprechenden Angebotes zu übertragen.



Spalte „Budget 2014 inkl. ASP-Massnahme von -0.44%“ In dieser Spalte wird auf Basis des Budgets 2014 die Sparmassnahme für 2015 automatisch eingerechnet.



Spalte „Budget 2015 (gleichbleibende Leistung)“: In dieser Spalte sind die Aufwendungen für die Weiterführung der Leistungen aus dem Leistungsvertrag 2015 (inkl. Sparmassnahme und teuerungsbedingte Anpassungen) zu erfassen.



Spalte „Platz- und Betreuungszuschläge 2015“: Anpassungen aufgrund eines veränderten Leistungsumfangs (Platz- und Betreuungszuschlag) sind in diese Spalte einzutragen.



Spalte „Kostenträger Total 2015“: In dieser Spalte wird automatisch die Summe der Aufwendungen pro Kostenträger berechnet.

3.5

Formular „Referenzwert“

Die Planvorgaben des Kantons für 2015 beinhalten das Lohnsummenwachstum beim Personal (gemäss Planungsvorgabe des Regierungsrates) und die Teuerung beim Sachaufwand (Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise, April 2013 – April 2014) (siehe Ziffer 3.1 der allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Leistungsvertrag). Auf der Basis der Nettobetriebskosten Budget 2014 (inkl. ASP-Massnahme von -0.44%), resp. der behinderungsbedingten Restkosten (LV und nachträgliche Anpassung Lohnsummenwachstum) werden die maximal zulässigen Mehrkosten berechnet (Basis der Berechnung: Planvorgaben Kanton 2015). Die Summe der Nettobetriebskosten Budget 2014 (inkl. ASP-Massnahme von 0.44%), resp. der behinderungsbedingten Restkosten (LV) und der genehmigten Platz- und Betreuungszuschläge ergeben den „Referenzwert Budget 2015“. Dem Referenzwert werden die Nettobetriebskosten, resp. die behinderungsbedingten Restkosten des vertragsrelevanten Budgets 2015 gegenübergestellt. Eine allfällige Differenz ist aufgeteilt auf die verschiedenen Angebote zu begründen. Wie die Bezeichnung verdeutlicht, handelt es sich um einen „Referenzwert“, der als Anhaltspunkt bei der Prüfung der Offerte für den „Leistungsvertrag 2015“ der Institution dient. Es besteht kein Anspruch auf Übernahme des „Referenzwerts Budget 2014“ als Grundlage für den Leistungsvertrag 2015.

3.6

Formular „budgetierte Erträge“ (für Pflegeheime nicht relevant)

In dieses, nur im vereinfachten Leistungsvertrag vorhandene Formular, sind die Erträge aus Leistungsabgeltung anzugeben, so wie sie für das Jahr 2015 geplant sind. Pro Angebot auszuweisen sind die Erträge nach den Kategorien IV-Rentner innerkantonal, Finanzierung Sozialdienst (inklusive Finanzierung KESB 3 sowie Straf- und Massnahmenvollzug), budgetierte Reservationstaxen innerkantonal sowie die Erträge aus Leistungsabgeltung ausserkantonal.

3

KESB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Das Formular berechnet daraus den maximal möglichen Kantonsbeitrag. Dieser wird für ALBAinterne, statistische Zwecke berechnet.

3.7

Formular „Kapitalkosten“

In diesem Formular sind alle Investitionsbeiträge, die der Kanton seit 1997 ausgerichtet hat, zu erfassen. Die kumulierten Zuschläge aus allen Investitionsbeiträgen werden automatisch in das Formular „Übersicht pro Angebot“ übertragen. Die Aufteilung auf die einzelnen Angebote erfolgt nach Höhe der Nettobetriebskosten.

3.8

Formular „Übersicht pro Angebot“

Dieses Formular wird automatisch berechnet. Es zeigt pro Angebot die geplanten Nettobetriebskosten und den entsprechenden Leistungspreis pro Leistungseinheit (bei Pflegeheimen werden die Behinderungsbedingten Restkosten und die GEF-Pauschale pro Leistungseinheit angezeigt). Dieser Leistungspreis ist derjenige Betrag, welcher die Institution pro geleistete Einheit (Aufenthaltstag, Präsenztag oder Stunde) abzüglich der fakturierten Tariferträge (bei Aufenthalts- und Präsenztagen) in Rechnung stellen kann. Bei den Pflegeheimen ist die GEF-Pauschale derjenige Betrag, welcher die Institution pro geleistete Einheit in Rechnung stellen kann. Mit der Pauschalabgeltung hat die Institution die Möglichkeit auf der Basis der im Leistungsvertrag vereinbarten Leistungseinheiten eine bis zu 3% (im Wohnheimbereich) sowie eine bis zu 6% (im Tagesstättenbereich sowie bei der ambulanten Betreuung) höhere Auslastung zu realisieren und geltend zu machen. Der Leistungsvertrag ist mit rechtsgültiger Doppelunterschrift vom Präsidium der Trägerschaft und von der Institutionsleitung zu unterzeichnen.

4 Kontakt- und Zustelladressen Bei Fragen zum Leistungsvertrag steht Ihnen der/die für Ihre Institution zuständige Mitarbeiter/in des Alters- und Behindertenamtes der GEF gerne zur Verfügung. Irène Heimann, 031 633 72 20, [email protected] Silvan Martinelli, 031 633 45 74, [email protected] Patric Scheurer, 031 633 72 21, [email protected] Reto Thaparpan, 031 633 72 26, [email protected] Barbara Hostettler, 031 633 40 25, [email protected]

Postadresse für auf dem Postweg zuzustellende Dokumente: Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Name des/der zuständigen Mitarbeiters/in des ALBA Betreff "Leistungsvertrag 2014" Rathausgasse 1 3011 Bern

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