Wege zur Habilitation

Ingo Just 21.07.2015

Medizinische Hochschule Hannover

Wissenschaftskarriere an der MHH

Promotion Ph. D. (HBRS) Dr. rer. nat. Dr. rer. biol. hum. Dr. PH

Abt. Leiter

Oberarzt Facharzt

Assistenzarzt Promotion StrucMed

Gruppenleiter

Postdoc

Forschung

Klinik

Habilitation

W2 W2

W3

Wissenschaftskarriere an der MHH

modifiziert nach IFB-Tx

Habilitationen an der MHH 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008

w m

2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 0

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Warum habilitieren?

 Nachweis nachhaltiger selbständiger Arbeit in Wissenschaft und Lehre

 Voraussetzung für Lehrbefugnis (venia legendi)  Markiert Zugehörigkeit zum Lehrkörper einer Universität (faculty)

 Wichtiger Meilenstein der Karriere  Gut fürs Türschild/Geschäft ?

Leistungen, Hürden, Mediatoren

Gutachten:  eigene Sektion  andere Sektion  extern

Senat: Beschluss

AntrittsVorlesung (Urkunde)

ggf. Forschungsdekanin

Antrag bei Sektion:  Vorbereitender Ausschuss  Probevortrag Postdoc/ Facharztphase - Forschung - Lehre

Mentor: Habil absehbar? Habil-Anschubförderung  TUI Stiftung  Habil-Stipendien für Frauen

Mediatoren AG-Leiter Instituts/Abt.-leiter Mentoren/Vorbilder Sektionsvorsitzende Forschungsdekan Senatoren Präsident

Leistungen, Hürden

Gutachten:  eigene Sektion  andere Sektion  extern ggf. Forschungsdekanin

Antrag bei Sektion:  Vorbereitender Ausschuss  Probevortrag Postdoc/ Facharztphase - Forschung - Lehre

Mentor: Habil absehbar?

Senat: Beschluss

AntrittsVorlesung (Urkunde)

Antrag: Unterlagen 1. 2. 3. 4.

Habilitationsantrag (sechsfach) Habilitationsschrift (sechsfach, gebunden) Lebenslauf (sechsfach, mit Unterschrift) Zeugnisse und Urkunden (sechsfach, je ein beglaubigtes Exemplar) • Staatsexamen/Abschlussexamen/Diplom • Approbationsurkunde (falls vorhanden) • Promotionsurkunde • Facharztanerkennung (falls vorhanden) 5. Dissertation (einfach) 6. Publikationsverzeichnis (sechsfach) 7. Auflistung der Lehrleistungen (sechsfach) 8. Auflistung der eingeworbenen Drittmittel (sechsfach) 9. Versicherung, dass die Habilitationsarbeit ohne andere als die darin angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde (einfach) 10. Versicherung über straf- und disziplinarrechtliche Verurteilungen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren (einfach) 11. Personalbogen mit Passbild (einfach) Plagiatsprüfung

Publikationen In der Regel mindestens 15 Originalarbeiten

 Review-Arbeiten, Letter und Einzelkasuistiken  50% englischsprachig  50% Erst- oder erkennbar verantwortlicher Autor

Dies ist lediglich eine Richtgröße: so kann der Anteil der Originalpublikationen deutlich niedriger sein, wenn die einzelnen Arbeiten in entsprechend renommierten Zeitschriften veröffentlicht wurden oder anderweitig eine besonders hochwertige wissenschaftliche Leistung erkennbar wird. Beispielsweise können in mehr geisteswissenschaftlich orientierten Abteilungen Monographien einen sehr hohen Stellenwert haben.

Andere Arbeiten sollen im Lebenslauf aufgelistet werden. Abstracts und Arbeiten, die keinem Peer-Review-Verfahren unterlagen, sind gesondert zu listen. Dem Publikationsverzeichnis sind Sonderdrucke beizufügen, einschl. Kopien von Arbeiten, die zur Publikation angenommen aber noch nicht erschienen sind. Nicht justiziabel, z.B. >15 notwendig bei „Salami-Publikationen“

Regeln zur Autorenschaft

Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen nur diejenigen aufgeführt werden, die  zur Konzeption der Studien oder Experimente  zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und  zur Formulierung des Manuskriptes selbst wesentlich beigetragen und der gemeinsamen Veröffentlichung zugestimmt haben, d.h. sie verantwortlich mittragen.

Kooperation: Koautor oder „nur acknowledgement“ ?

Eine wissenschaftliche Kooperation umfasst die gemeinsame Planung, Durchführung und Auswertung einer Studie. Regelungen zur Verteilung der finanziellen Lasten im Projekt sollten erst in einem zweiten Schritt getroffen werden, also nicht begründend für die grundsätzliche Vereinbarung einer Kooperation oder Koautorenschaft sein. Eine faire Verteilung der Lasten entsprechend dem Beitrag des jeweiligen Kooperationspartners ist optimal. Wenn es sinnvoll oder notwendig ist, können die Kosten für die Materialbereitstellung vom wissenschaftlichen Projektleiter übernommen werden. Hierfür sollten die Kosten im Sinne der akademischen Partnerschaft transparent berechnet und deklariert werden. Eine Routinetätigkeit, deren intellektuelle Basis in der Vergangenheit gelegt wurde, rechtfertigt alleine keine Koautorenschaft. Wenn hingegen projektspezifisch ein neuer, kreativer Beitrag geleistet wird, entsteht eine Basis für eine mögliche Koautorenschaft, für die natürlich die DFG-Kriterien vollumfänglich erfüllt sein sollen. Dies impliziert die Aufgabe des Projektleiters, die Kooperationspartner auch in das Verfassen des Manuskripts einzubinden.

Lehrleistung Erwartet wird regelmäßige Lehre unter Einschluss der Betreuung von Masterandinnen/Masteranden und Doktorandinnen/Doktoranden, Eigenengagement soll erkennbar sein; auch bei Habilitandinnen und Habilitanden aus weniger lehrintensiven Abteilungen. Teilnahme am zweieinhalbtägigen „Basisprogramm zur Qualifizierung von Lehrenden an der MHH“; bei Teilnahme an „Aktiv in der Lehre“ braucht die Teilnahme am Basisprogramm nicht nachgewiesen werden.

Auflistung des tatsächlich geleisteten studentischen Unterrichts, aufgegliedert nach unterschiedlichen Lehrveranstaltungen (s. Tabelle „Lehrleistungen“) Personenbezogene Evaluationsergebnisse, soweit sie vorliegen

Probevortrag vor der zuständigen Sektion Möglichst mehrjährige, in Breite und Qualität der Didaktik für das Fachgebiet, überdurchschnittliche Lehrleistung.

Was gehört zur Lehre?



Vorlesungen



Übungen



Seminare / gegenstandsbez. Studiengruppen



Repetitorien



Praktika



Unterricht am Krankenbett



Blockpraktika



klinische Lehrvisiten



Prüfungen

Lehre in den naturwissenschaftlichen Studiengängen

medizinische Grundlagenfächer

naturwissenschaftl. Studiengänge

 Zellbiologie

 M.Sc. Biomedizin (Wiebke Ginter)

 Chemie  Biochemie

 M.Sc. Biochemie (Dr. Gustav Meyer)

 Physiologie

 B.Sc. Biologie (Dr. Elvira Jürgens)

 Lehrverantwortliche(r)

PhD-Studiengänge  Molecular Medicine (Dr. Susanne Kruse)  Infection Biology

(Dr. Sabine Johann)

 Regenerative Sciences (Dr. Daniela Pelz)

http://www.mh-hannover.de/habil.html

http://www.mh-hannover.de/habil.html

Drittmittel

Auflisten in zwei Rubriken: (A) nach Peer-Review zugewendet; (B) ohne Peer-Review zugewendet (z.B. Industrieförderung). Ko-Antragsteller sind zu nennen unter Verweis auf den Eigen- und Fremdanteil.

Keine klaren Vorgaben zur Darstellung von konsortialen Mitteln z.B. Exzellenzcluster, Deutsche Zentren für Gesundheitsforschung Empfehlung: Abstimmung mit Vorgesetzten bzw. Kooperationspartnern ggf. Schreiben beilegen

Habilitationsantrag

Der Antrag soll das Lehrgebiet abgrenzen, für das sich der Bewerber / die Bewerberin zu habilitieren beabsichtigt. Eine kurze Beschreibung des wissenschaftlichen Werdegangs ist an dieser Stelle hilfreich.

Habilitationsschrift

Die Habilitationsschrift :  „originale“ Monografie oder  kumulative Schrift

Der Vorbereitungsausschuss und die Gutachter setzen sich inhaltlich mit der Habilitationsschrift auseinander. Zwar wird vom Vorbereitungsausschuss nicht eine ausführliche Begutachtung der eigentlichen Habilitationsschrift erwartet, doch sollte er dazu Stellung nehmen, ob das Thema schlüssig bearbeitet wurde, ob die Präsentation der Ergebnisse akzeptiert werden kann und ob die Zusammenfassung den wissenschaftlichen Wert der Arbeit erkennen lässt. Unsere Habilitationsordnung schließt eine Bewertung der Arbeit durch den Vorbereitungsausschuss nicht aus.

Kumulative Habil Auswahl der wichtigsten publizierten bzw. zur Publikation akzeptierten eigenen Arbeiten, stringenter innerer Zusammenhang Präsentation klar und schlüssig, im Kontext der aktuellen Fachliteratur Einleitendes Kapitel: Stand der Kenntnisse, Ziele der wissenschaftlichen Arbeit und Methodik, möglichst nicht mehr als 15 Seiten

Vor jeder Arbeit Deckblatt zur Erläuterung der Rolle der Autoren Arbeiten sollten in der publizierten Form eingebunden werden Diskussion erarbeitet wichtigste Erkenntnisse eigener Arbeiten, kritische Würdigung; offene Fragen, neue Hypothesen und Lösungsansätze darstellen, max. 20 Seiten Abschließende Zusammenfassung max. 1 Seite  Originalität der eigenen Arbeiten  wichtigste Erkenntnisse  resultierende Ziele künftiger Forschung.

Zusätzliche Abbildungen und Tabellen in Einleitung und Diskussion möglich.

Ablehnung des Habilitationsantrags

Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. das wissenschaftliche Gebiet, in dem die Habilitation angestrebt wird, in der MHH nicht vertreten ist 2. ein anderes Habilitationsverfahren des Bewerbers / der Bewerberin im selben wissenschaftlichen Gebiet abgeschlossen ist

3. die vorgelegte schriftliche Habilitationsleistung ganz oder zu einem überwiegenden Teil bereits Gegenstand eines erfolglos abgeschlossenen Habilitationsverfahrens gewesen ist. Ablehnung durch Habilitationsausschuss (Senat): Stellungnahme des Habilitanden/in  Präsident  Habilitationsausschuss

Wiederholung des Habilitationsantrags

Eine Wiederholung des Antrages auf Zulassung zur Habilitation (§ 4) ist nur in Ausnahmefällen - mit einer Frist von mindestens einem Jahr nach erfolglos beendetem Habilitationsverfahren - statthaft.

Ablehnung durch Habilitationsausschuss (Senat): Stellungnahme des Habilitanden/in  Präsident  Habilitationsausschuss

Erweiterung der Lehrbefugnis

Die Lehrbefugnis kann auch auf ein weiteres wissenschaftliches Gebiet, auf das sich die Lehrbefugnis noch nicht erstreckt, ausgedehnt werden. Die Erweiterung der Lehrbefugnis setzt besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem betreffenden anderen wissenschaftlichen Gebiet voraus. Sie wird von den Mitgliedern des Habilitationsausschusses nach Stellungnahme der Sektion beschlossen.

Die Apl. Professur

Die Ernennung zum/zur "Außerplanmäßigen Professor/Außerplanmäßigen Professorin„ kann erfolgen, wenn Habilitierte acht Semester von der Befugnis zur selbständigen Lehre Gebrauch gemacht und Forschungsleistungen erbracht haben.

Bei außergewöhnlichen, hervorragenden Leistungen in Lehre und Forschung (wie z.B. eine Platzierung auf einer Berufungsliste für eine Professur) ist eine Verkürzung bis auf zwei Jahre möglich. Nach Abschluss des Verfahrens sind die Apl. Professoren/innen zur regelmäßigen Lehre an der MHH verpflichtet. Die Fortsetzung der wiss. Arbeit wird erwartet. Bei der Errechnung der Fristen zählen nur volle Semester. Das Habilitationssemester zählt nicht mit.

Die Apl. Professur - Forschung

Seit der Habilitation mindestens acht wiss. Arbeiten in begutachteten Zeitschriften – überwiegend als Erst- oder Letztautor – publiziert und Seit der Habilitation die erfolgreiche Betreuung von Promotionen, Diplom oder Magisterarbeiten übernommen Die Einwerbung von Drittmitteln ist ausdrücklich erwünscht.

Die Apl. Professur - Procedere

Sektion schlägt dem Senat die Einleitung des Ernennungsverfahrens vor. Senat entscheidet und benennt zwei auswärtige Gutachter (Sektion hat Vorschlagsrecht). Der für das Verfahren zuständige Sektionsvorsitzende erhält Kopien der Gutachten zur vertraulichen Verwendung. Senat beschließt Titelverleihung.

Weitere Informationen und Kontakte http://www.mh-hannover.de/habil.html

Forschungsdekanin: Prof. Dr. Denise Hilfiker-Kleiner Molekulare Kardiologie Tel 2531 Forschungsreferentin: Petra Linke, Tel 6023 Promotions-/Habilitationsbüro: Susanne Maibom/Sonja Klein Tel 6013, 6014 Sprechzeiten Mo./Di./ Mi.:

09.30 Uhr - 11.30 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr