Was Sie über Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wissen sollten

Wie wird man Rechtspflegerin oder Rechtspfleger? Wenn Sie sich für den Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers interessieren, finden Sie wei...
Author: Silvia Schwarz
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Wie wird man Rechtspflegerin oder Rechtspfleger? Wenn Sie sich für den Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers interessieren, finden Sie weitere Informationen unter www.justiz.nrw.de. Die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung ist uns ein besonderes Anliegen. Menschen mit Migrationshintergrund haben einen großen Anteil an der Entwicklung unseres Landes, sind allerdings in der Landesverwaltung noch unterrepräsentiert. Im Justizressort sind daher Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund besonders erwünscht.

Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Referat für Veröffentlichungen 40190 Düsseldorf Info 21/Stand: Juni 2013

Alle Broschüren und Faltblätter des Justizministeriums finden Sie unter www.justiz.nrw.de (Infomaterial/Hilfen), dort ist auch ein Online-Bestellformular eingestellt.

Was Sie über Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wissen sollten.

Telefonisch können Sie alle Veröffentlichungen werktags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr bestellen.

Druck: jva druck+medien Möhlendyck 50 47608 Geldern [email protected]

www.justiz.nrw.de

„Rechtspfleger? – Noch nie gehört!“ Das ist oft die Antwort auf die Frage: „Wer oder was ist ein Rechtspfleger?“ Dies ist eigentlich erstaunlich, weil man doch, wenn man ein Gericht aufsucht, eher einer Rechtspflegerin oder einem Rechtspfleger begegnet als einer Richterin oder einem Richter. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen heute zum größten Teil bei Gericht solche Aufgaben wahr, die ursprünglich einmal von Richterinnen und Richtern zu erledigen waren. Sie sind ein selbstständiges Organ der Rechtspflege. Bei der Ausführung ihrer Aufgaben sind sie sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Darin unterscheiden sie sich von anderen Beamtinnen und Beamten.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen insbesondere Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: JJ JJ JJ

JJ JJ JJ JJ JJ JJ JJ

Grundbuchangelegenheiten, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Mahnverfahren, Führung des Handels- und Vereinsregisters, Kostenfestsetzungsverfahren, Beratungshilfe, Familien- und Betreuungssachen, Nachlasssachen, Insolvenzverfahren.

Außerdem sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch als erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger auf der Rechtsantragsstelle tätig. Dort helfen sie bei Klageerhebungen, Anträgen und sonstigen Erklärungen gegenüber dem Gericht. Darüber hinaus sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch bei den Staatsanwaltschaften tätig und dort insbesondere für die Strafvollstreckung zuständig. Des Weiteren können sie auch Aufgaben in der Justizverwaltung übernehmen, z. B. in der Geschäftsleitung oder der Bezirksrevision. Aus den Aufgabenbereichen ergeben sich vielfältige Berührungspunkte für die Rechtsuchenden. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind beispielsweise für Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister verantwortlich. Auf dem Gebiet des Grundbuchrechts entscheiden sie über Anträge auf Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau-, Wohn- und Wegerechten. In Nachlasssachen eröffnen sie Testamente, verkünden den letzten Willen der Verstorbenen und erteilen Erbscheine nach der gesetzlichen Erbfolge. Des Weiteren ordnen sie ggf. Betreuungen, Vormundschaften oder Pflegschaften an. Sie beaufsichtigen die Vormünder und Betreuer/innen bei deren Tätigkeit und erteilen ihnen betreuungsgerichtliche Genehmigungen für durchzuführende Rechtsgeschäfte. Nach Beendigung eines Prozesses setzen sie die zu zahlenden Verfahrenskosten fest. Auch Mahn- und Vollstreckungsbescheide bearbeiten sie. In der Zwangsvollstreckung entscheiden sie über beantragte Pfändungen von Arbeitseinkommen, Hypotheken und Sparguthaben. Bei Immobilien- und Grundstückszwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung leiten sie Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen.

„Rechtspfleger? – Noch nie gehört!“ Das ist oft die Antwort auf die Frage: „Wer oder was ist ein Rechtspfleger?“ Dies ist eigentlich erstaunlich, weil man doch, wenn man ein Gericht aufsucht, eher einer Rechtspflegerin oder einem Rechtspfleger begegnet als einer Richterin oder einem Richter. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen heute zum größten Teil bei Gericht solche Aufgaben wahr, die ursprünglich einmal von Richterinnen und Richtern zu erledigen waren. Sie sind ein selbstständiges Organ der Rechtspflege. Bei der Ausführung ihrer Aufgaben sind sie sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Darin unterscheiden sie sich von anderen Beamtinnen und Beamten.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen insbesondere Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: JJ JJ JJ

JJ JJ JJ JJ JJ JJ JJ

Grundbuchangelegenheiten, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Mahnverfahren, Führung des Handels- und Vereinsregisters, Kostenfestsetzungsverfahren, Beratungshilfe, Familien- und Betreuungssachen, Nachlasssachen, Insolvenzverfahren.

Außerdem sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch als erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger auf der Rechtsantragsstelle tätig. Dort helfen sie bei Klageerhebungen, Anträgen und sonstigen Erklärungen gegenüber dem Gericht. Darüber hinaus sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch bei den Staatsanwaltschaften tätig und dort insbesondere für die Strafvollstreckung zuständig. Des Weiteren können sie auch Aufgaben in der Justizverwaltung übernehmen, z. B. in der Geschäftsleitung oder der Bezirksrevision. Aus den Aufgabenbereichen ergeben sich vielfältige Berührungspunkte für die Rechtsuchenden. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind beispielsweise für Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister verantwortlich. Auf dem Gebiet des Grundbuchrechts entscheiden sie über Anträge auf Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau-, Wohn- und Wegerechten. In Nachlasssachen eröffnen sie Testamente, verkünden den letzten Willen der Verstorbenen und erteilen Erbscheine nach der gesetzlichen Erbfolge. Des Weiteren ordnen sie ggf. Betreuungen, Vormundschaften oder Pflegschaften an. Sie beaufsichtigen die Vormünder und Betreuer/innen bei deren Tätigkeit und erteilen ihnen betreuungsgerichtliche Genehmigungen für durchzuführende Rechtsgeschäfte. Nach Beendigung eines Prozesses setzen sie die zu zahlenden Verfahrenskosten fest. Auch Mahn- und Vollstreckungsbescheide bearbeiten sie. In der Zwangsvollstreckung entscheiden sie über beantragte Pfändungen von Arbeitseinkommen, Hypotheken und Sparguthaben. Bei Immobilien- und Grundstückszwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung leiten sie Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen.

„Rechtspfleger? – Noch nie gehört!“ Das ist oft die Antwort auf die Frage: „Wer oder was ist ein Rechtspfleger?“ Dies ist eigentlich erstaunlich, weil man doch, wenn man ein Gericht aufsucht, eher einer Rechtspflegerin oder einem Rechtspfleger begegnet als einer Richterin oder einem Richter. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen heute zum größten Teil bei Gericht solche Aufgaben wahr, die ursprünglich einmal von Richterinnen und Richtern zu erledigen waren. Sie sind ein selbstständiges Organ der Rechtspflege. Bei der Ausführung ihrer Aufgaben sind sie sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Darin unterscheiden sie sich von anderen Beamtinnen und Beamten.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen insbesondere Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: JJ JJ JJ

JJ JJ JJ JJ JJ JJ JJ

Grundbuchangelegenheiten, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Mahnverfahren, Führung des Handels- und Vereinsregisters, Kostenfestsetzungsverfahren, Beratungshilfe, Familien- und Betreuungssachen, Nachlasssachen, Insolvenzverfahren.

Außerdem sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch als erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger auf der Rechtsantragsstelle tätig. Dort helfen sie bei Klageerhebungen, Anträgen und sonstigen Erklärungen gegenüber dem Gericht. Darüber hinaus sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch bei den Staatsanwaltschaften tätig und dort insbesondere für die Strafvollstreckung zuständig. Des Weiteren können sie auch Aufgaben in der Justizverwaltung übernehmen, z. B. in der Geschäftsleitung oder der Bezirksrevision. Aus den Aufgabenbereichen ergeben sich vielfältige Berührungspunkte für die Rechtsuchenden. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind beispielsweise für Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister verantwortlich. Auf dem Gebiet des Grundbuchrechts entscheiden sie über Anträge auf Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau-, Wohn- und Wegerechten. In Nachlasssachen eröffnen sie Testamente, verkünden den letzten Willen der Verstorbenen und erteilen Erbscheine nach der gesetzlichen Erbfolge. Des Weiteren ordnen sie ggf. Betreuungen, Vormundschaften oder Pflegschaften an. Sie beaufsichtigen die Vormünder und Betreuer/innen bei deren Tätigkeit und erteilen ihnen betreuungsgerichtliche Genehmigungen für durchzuführende Rechtsgeschäfte. Nach Beendigung eines Prozesses setzen sie die zu zahlenden Verfahrenskosten fest. Auch Mahn- und Vollstreckungsbescheide bearbeiten sie. In der Zwangsvollstreckung entscheiden sie über beantragte Pfändungen von Arbeitseinkommen, Hypotheken und Sparguthaben. Bei Immobilien- und Grundstückszwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung leiten sie Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen.

Wie wird man Rechtspflegerin oder Rechtspfleger? Wenn Sie sich für den Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers interessieren, finden Sie weitere Informationen unter www.justiz.nrw.de. Die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung ist uns ein besonderes Anliegen. Menschen mit Migrationshintergrund haben einen großen Anteil an der Entwicklung unseres Landes, sind allerdings in der Landesverwaltung noch unterrepräsentiert. Im Justizressort sind daher Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund besonders erwünscht.

Herausgeber: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Referat für Veröffentlichungen 40190 Düsseldorf Info 21/Stand: Juni 2013

Alle Broschüren und Faltblätter des Justizministeriums finden Sie unter www.justiz.nrw.de (Infomaterial/Hilfen), dort ist auch ein Online-Bestellformular eingestellt.

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