Ich kann meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben! Berufliche Rehabilitation - 23. April 2014
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Was kann ich tun?
Berufliche Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
André Schmal Reha-Berater
Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg E-Mail:
[email protected], Beratungstermine nach Vereinbarung Seite 2
Berufliche Rehabilitation
Unsere Themen: Allgemeines zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Träger der beruflichen Rehabilitation Fördervoraussetzungen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Finanzielle Leistungen Informationsquellen
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Allgemeines… Jugendlichen und Erwachsenen soll bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung geholfen werden, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben Reha-Berater in den Agenturen beraten individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und erforderliche Maßnahmen Die Reha-Berater können die Fachdienste der Agentur für Arbeit hinzuziehen: den Ärztlichen Dienst, den Berufspsychologischen Service oder den Technischen Beratungsdienst
zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Träger der beruflichen Rehabilitation Ihre Agentur für Arbeit kann ein möglicher Rehabilitationsträger sein, wenn es um die Förderung Ihrer beruflichen Rehabilitation geht. Andere Rehabilitationsträger können sein die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) die gesetzliche Rentenversicherung die Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge die öffentliche Jugendhilfe die Sozialhilfe. Die Rehabilitationsträger nehmen ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahr! Seite 5
Fördervoraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die behindert sind oder denen eine Behinderung konkret droht die wegen Art und Schwere dieser Behinderung nicht nur vorübergehend in ihren Aussichten auf Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gemindert sind und die Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen Antragstellung Bereitschaft und Motivation des Antragstellers Aussicht auf dauerhaften beruflichen Erfolg (Leistungsvermögen und Arbeitsmarktchancen) Die Förderung ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung: „so normal wie möglich, so speziell wie nötig!“ Seite 6
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
im Betrieb … bei Bildungsträgern, in Berufsförderungswerken und in Werkstätten für behinderte Menschen Seite 8
Maßnahmen im Betrieb Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen Vermittlungsbudget (z. Bsp. Bewerbungs- und Reisekosten) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse Technische Arbeitshilfen Einschaltung des Integrationsfachdienstes (IFD) Individuelle betriebliche Qualifizierung Betriebliche Umschulung
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… und bei Bildungsträgern Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (MAT)
…mit einem Bildungsgutschein bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl
Weiterbildung zur Qualifikationserweiterung Weiterbildung zur Umschulung
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Förderung der beruflichen und persönlichen Kompetenzen!
Arbeitserprobung und Berufsfindung Reha-Vorbereitungslehrgänge Teilqualifizierungen Umschulungen im Berufsförderungswerk Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung erwachsener Menschen
Begleitende Dienste Sozialer Dienst Psychologischer Dienst Medizinischer Dienst Internat Seite 11
Für behinderte Menschen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
um die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessen, … um die Persönlichkeit zu entwickeln, … um wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu entwickeln und zu sichern. in einer Werkstatt für behinderte Menschen Fortbildung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Seite 12
Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vermittlungsbudget Leistungen zum Lebensunterhalt Arbeitslosengeld bei Weiterbildung Besondere Leistungen bei RehaMaßnahmen Übergangsgeld Ausbildungsgeld Arbeitslosengeld II
auch Teilnahmekosten Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren Lernmittel, Arbeitskleidung und Arbeitsgerät Unterkunft und Verpflegung Haushaltshilfe, Kinderbetreuung Reisekosten Kranken- und Pflegeversicherung Seite 13
Finanzielle Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung Technische Arbeitshilfen im Betrieb Befristete Probebeschäftigung
Wichtig! Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen. Seite 14
Informationsquellen www.arbeitsagentur.de
www.einfach-teilhaben.de Rubrik „Bürgerinnen und Bürger“, Portal des „Menschen mit Behinderung“ Bundesministeriums für Merkblatt 6 – Förderung der Arbeit und Soziales beruflichen Weiterbildung Merkblatt 12 – Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Rubrik „Veröffentlichungen“, Themenhefte „durchstarten“ Berufliche Reha BERUFENET KURSNET BERUFETV
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Noch Fragen…?
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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