Was kann ich tun? Ich kann meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben!

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Ich kann meinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben! Berufliche Rehabilitation - 23. April 2014

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Was kann ich tun?

Berufliche Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

André Schmal Reha-Berater

Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg E-Mail: [email protected], Beratungstermine nach Vereinbarung Seite 2

Berufliche Rehabilitation

Unsere Themen: Allgemeines zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Träger der beruflichen Rehabilitation Fördervoraussetzungen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Finanzielle Leistungen Informationsquellen

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Allgemeines… Jugendlichen und Erwachsenen soll bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung geholfen werden, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben Reha-Berater in den Agenturen beraten individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und erforderliche Maßnahmen Die Reha-Berater können die Fachdienste der Agentur für Arbeit hinzuziehen: den Ärztlichen Dienst, den Berufspsychologischen Service oder den Technischen Beratungsdienst

zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Träger der beruflichen Rehabilitation Ihre Agentur für Arbeit kann ein möglicher Rehabilitationsträger sein, wenn es um die Förderung Ihrer beruflichen Rehabilitation geht. Andere Rehabilitationsträger können sein  die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)  die gesetzliche Rentenversicherung  die Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge  die öffentliche Jugendhilfe  die Sozialhilfe. Die Rehabilitationsträger nehmen ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahr! Seite 5

Fördervoraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen,  die behindert sind oder denen eine Behinderung konkret droht  die wegen Art und Schwere dieser Behinderung  nicht nur vorübergehend  in ihren Aussichten auf Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gemindert sind  und die Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen Antragstellung Bereitschaft und Motivation des Antragstellers Aussicht auf dauerhaften beruflichen Erfolg (Leistungsvermögen und Arbeitsmarktchancen) Die Förderung ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung: „so normal wie möglich, so speziell wie nötig!“ Seite 6

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

im Betrieb … bei Bildungsträgern, in Berufsförderungswerken und in Werkstätten für behinderte Menschen Seite 8

Maßnahmen im Betrieb Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen  Vermittlungsbudget (z. Bsp. Bewerbungs- und Reisekosten)  Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber  Eingliederungszuschüsse  Technische Arbeitshilfen Einschaltung des Integrationsfachdienstes (IFD) Individuelle betriebliche Qualifizierung Betriebliche Umschulung

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… und bei Bildungsträgern Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (MAT)

…mit einem Bildungsgutschein bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl

Weiterbildung zur Qualifikationserweiterung Weiterbildung zur Umschulung

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Förderung der beruflichen und persönlichen Kompetenzen!

Arbeitserprobung und Berufsfindung Reha-Vorbereitungslehrgänge Teilqualifizierungen Umschulungen im Berufsförderungswerk Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung erwachsener Menschen

Begleitende Dienste Sozialer Dienst Psychologischer Dienst Medizinischer Dienst Internat Seite 11

Für behinderte Menschen, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

um die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessen, … um die Persönlichkeit zu entwickeln, … um wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu entwickeln und zu sichern. in einer Werkstatt für behinderte Menschen Fortbildung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Seite 12

Finanzielle Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vermittlungsbudget Leistungen zum Lebensunterhalt  Arbeitslosengeld bei Weiterbildung Besondere Leistungen bei RehaMaßnahmen  Übergangsgeld  Ausbildungsgeld Arbeitslosengeld II

auch Teilnahmekosten Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren Lernmittel, Arbeitskleidung und Arbeitsgerät Unterkunft und Verpflegung Haushaltshilfe, Kinderbetreuung Reisekosten Kranken- und Pflegeversicherung Seite 13

Finanzielle Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung Technische Arbeitshilfen im Betrieb Befristete Probebeschäftigung

Wichtig! Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen. Seite 14

Informationsquellen www.arbeitsagentur.de

www.einfach-teilhaben.de  Rubrik „Bürgerinnen und Bürger“, Portal des „Menschen mit Behinderung“ Bundesministeriums für Merkblatt 6 – Förderung der Arbeit und Soziales beruflichen Weiterbildung Merkblatt 12 – Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben  Rubrik „Veröffentlichungen“, Themenhefte „durchstarten“ Berufliche Reha  BERUFENET  KURSNET  BERUFETV

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Noch Fragen…?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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