Was bleibt. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber

Was bleibt … Ihr Testament verfassen – ein Ratgeber «Was bleibt, sind Glaube, Hoffnung, Liebe...» 1. Korinther 13, Vers 13 Titelbild und Bild Seite...
Author: Ralf Heintze
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Was bleibt … Ihr Testament verfassen – ein Ratgeber

«Was bleibt, sind Glaube, Hoffnung, Liebe...» 1. Korinther 13, Vers 13

Titelbild und Bild Seite 2: Marcus Perkins

Liebe Leserin, Lieber Leser

Wir alle werden in unserem Leben den Punkt erreichen, an dem nichts mehr bleibt als Glaube, Hoffnung, Liebe. Und vorübergehend – unser Nachlass. Die Regelung des Nachlasses können wir der Gesetzgebung resp. unseren Verwand­ ten überlassen. Oder wir können über unsere materiellen Werte schon zu Lebzeiten so verfü­ gen, dass sie auch über den Tod hinaus dazu beitragen, dass für andere Menschen Glaube, Hoffnung und Liebe praktisch werden.

Werte, nach denen wir gelebt haben, kön­ nen über unser Ableben hinaus zum Tragen kommen. Viele unterlassen es, ein Testament zu ver­ fassen – aus Unkenntnis der Rechtslage und aus Unsicherheit, wie ein solches Unterfan­ gen angegangen werden soll. Die vorliegende Broschüre informiert darüber, was es beim Verfassen eines Testamentes zu beachten gilt.

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Fünf Gründe, ein

Gut zu wissen

Testament zu verfassen

Selber bestimmen. Ist kein Testament oder kein Erbvertrag vorhanden, regelt das Gesetz die Aufteilung des Nachlasses. Durch ein Testament bestimmen Sie selber – unter Berücksichtigung der Pflichteile – Ihren Nachlass. Klare Verhältnisse schaffen. Sie legen aufgrund Ihrer eigenen Wertmassstäbe fest, wie Ihr Nachlass aufgeteilt werden soll. Sie bestimmen, welche Menschen oder Institu­ tionen berücksichtigt werden sollen. Konflikten vorbeugen. Ein Testament kann nicht Frieden stiften, aber Unfrieden unter Erben vorbeugen. 4

Steuerfrei vererben. Zuwendungen an gemeinnützliche Institutionen wie zum Bei­ spiel TearFund sind erbschafts- und schen­ kungssteuerbefreit. Ihr Beitrag wird zu 100% so eingesetzt, wie Sie es sich wünschen. Liebe statt Gesetz bestimmen lassen. Mit einem Testament bestimmt nicht nur das Gesetz über die Aufteilung Ihres Nachlasses. So kann Liebe praktisch gelebt werden.

Der Nachlass ist das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person. Das Testament ist Ihre letztgültige Verfü­ gung. Sie können über einen grossen Teil Ihres Nachlasses selbst bestimmen und gesetzlich nicht erbberechtigte Personen oder Institu­ tionen berücksichtigen. Ein Testament kann entweder mit öffentlicher Beurkundung oder eigenhändig errichtet werden. Der Pflichtteil ist ein vom Gesetzgeber festgesetzter Mindestanteil am Nachlass zum Schutz von Ehegatte, Kindern und Eltern (falls keine Nachkommen).

Durch Bildung Zukunftsperspektiven schaffen.

Das Legat / Vermächtnis ist eine im Testa­ ment festgelegte Zuwendung an eine Person oder Organisation. Das bedeutet nicht, dass diese Personen o.ä. als Erben eingesetzt werden. Legate können Geldbeträge, Gegen­ stände oder Liegenschaften sein. Die Schenkung ist ein Legat zu Lebzeiten. Der Nachlass ohne testamentarische Ver­ fügung wird nach einem vom Gesetz festge­ legten Schlüssel an die Erben aufgeteilt. Sind keine Erben vorhanden fällt der Nachlass an den Staat.

Bild: TearFund Schweiz

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Verfügbarer Teil

Die gesetzlichen Erbteile und die Pflichtteile

Ihres Vermögens Erben

Die Aufstellung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Erbteile, die Pflichtteile und Anteile, über die Sie in Ihrem Testament frei verfügen können. Sie gilt für einfache und überschaubare Situationen.

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Erbteile

Pflichtteile / freie Quote

Ehegatte/-gattin Ehegatte/-gattin 1⁄2 1 + Nachkommen Nachkommen ⁄ 2

Ehegatte/-gattin Nachkommen freie Quote

1

1 Nur Nachkommen Nachkommen ⁄ 1

Nachkommen freie Quote

3

Ehegatte/-gattin Ehegatte/-gattin 3⁄4 1 + Eltern Eltern je ⁄ 8

Ehegatte/-gattin Eltern je freie Quote

3

Ehegatte/-gattin Ehegatte/-gattin 3⁄4 1 + Geschwister Geschwister ⁄ 4

Ehegatte/-gattin 3⁄8 Geschwister — 5 freie Quote ⁄8

Ehegatte/-gattin Ehegatte/-gattin 3⁄4 1 + ein Elternteil Elternteil ⁄ 8 1 + Geschwister Geschwister ⁄ 8

Ehegatte/-gattin 3⁄8 1 Elternteil ⁄16 Geschwister — 9 freie Quote ⁄16

Ehegatte/-gattin + grosselterlicher Stamm (Tanten/Onkel, Cousins/Cousinen)

Ehegatte/-gattin freie Quote

Ehegatte/-gattin 1⁄1 Erben des grosselterlichen Stammes —

⁄4 ⁄8 3 ⁄8 3

1

⁄4 ⁄4

⁄8 ⁄16 1 ⁄2

1

1 1

⁄2 ⁄2

Durch Gesundheits­ programme Leben schützen. Erben

Erbteile

Pflichtteile / freie Quote

1 Nur beide Eltern Vater ⁄ 2 1 Mutter ⁄ 2

Vater Mutter freie Quote

1

1 Nur ein Elternteil Elternteil ⁄ 1

Elternteil freie Quote

1

1 Ein Elternteil Elternteil ⁄ 2 1 + Geschwister Geschwister ⁄ 2

Elternteil Geschwister freie Quote

1

1 Nur Geschwister Geschwister ⁄ 1

Geschwister freie Quote

Nur grosselterlicher Erben des Stamm (Tanten/Onkel, grosselterlichen 1 Cousins/Cousinen) Stammes ⁄ 1

Erben des grosselterlichen Stammes freie Quote

⁄4 ⁄4 1 ⁄2 1

1

⁄2 ⁄2

⁄4 — 3 ⁄4 — ⁄1

1

— ⁄1

1

Bild: Tearfund UK

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Über Ihr Leben hinaus benachteiligte Menschen fördern und stärken.

Ihr eigenhändiges Testament verfassen Rechtsgültigkeit. Damit Ihr Testament rechts­ gültig ist, muss es • vollständig handschriftlich verfasst sein • mit Ort, Tag, Monat und Jahr ver­sehen sein • Ihre Unterschrift tragen Klar formulieren. Schreiben Sie Ihr Testament möglichst so, dass keine Missverständnisse entstehen können. Werden gesetzliche Pflicht­ teile nicht berücksichtigt, wird das Testa­ment deshalb nicht ungültig, die Erben können jedoch eine Korrektur verlangen. Ändern. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, aufheben oder durch ein anderes ersetzen. Sicher aufbewahren. Hinterlegen Sie Ihr Testa­ ment an einem sicheren Ort und informieren Sie Vertrauenspersonen.

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Ein öffentliches

Fassen Sie ein Herz …

Testament verfassen Testament beurkunden. Sie lassen Ihr Testament durch eine Amtsperson erstellen und beurkunden. Besonders in komplexeren Verhältnissen vermeiden Sie dadurch Form­ fehler und unerwünschte Nachwirkungen.

… und einen guten Vorsatz. Schieben Sie Gedanken über Ihre Erbschaftsregelung nicht hinaus. Wir haben den Zeitpunkt nicht in der Hand, an dem sie Bedeutung erlangen kann. … und Ihren Telefonhörer. Gern beraten wir Sie unverbindlich über Möglichkeiten, TearFund in Ihre Erbschaftsregelung aufzu­ nehmen. … und Ihren Schreibstift. Schreiben Sie Ihr Testament. Wir danken Ihnen herzlich, soll­ ten Sie TearFund Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigen und so über Ihr Leben hinaus einen Beitrag für eine gerechtere Welt leisten.

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TearFund Schweiz Ein Kurzporträt

TearFund ist eine christliche Entwicklungsund Nothilfeorganisation. Zusammen mit lokalen, christlichen Partner­ organisationen in Ländern des Südens för­ dert und stärkt TearFund benachteiligte Men­ schen durch Bildung, Basisgesundheit und Einkommensförderung. TearFund fördert eine nachhaltige und öko­ logisch verträgliche Entwicklung. Das geschieht mit einem ganzheitlichen Ansatz und nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.

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Bei der Nothilfe bilden die Rettung von Men­ schenleben und die Verminderung des Lei­ dens sowie Präventivmassnahmen und der Wiederaufbau von Lebensgrundlagen die Schwerpunkte. Die Partnerorganisationen von TearFund enga­ gieren sich für benachteiligte Menschen – unabhängig von deren ethnischen Zugehö­ rigkeit, Religion oder Konfession. Die Partnerorganisationen von TearFund geben Frauen und Kindern in der Entwicklungs­ zusammenarbeit und Nothilfe einen beson­ deren Stellenwert.

Das Leben und Wirken von Jesus Christus bil­ den die Grundlage unseres Handelns. ‘TearFund’ steht als Abkürzung für ‘The Evan­ gelical Alliance Relief Fund’ (‘Hilfswerk der Evangelischen Allianz’). Das Hilfswerk ist seit 1984 als Verein konstituiert. Es wurde unter dem Namen ‘Allianzhilfe Schweiz’ gegründet und 1996 in ‘TearFund Schweiz’ umbenannt.

Durch Einkommens­ förderung zur Selbsthilfe ermutigen.

Bild: TearFund Schweiz

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«Was bleibt …» Liebe praktisch gelebt. 12

Bild: Marcus Perkins

EHRENKODEX SEA UND ZEWO Der Ehrenkodex SEA und das Gütezeichen ZEWO verpflichten TearFund zu Transparenz und zu verantwortungsvollem Handeln in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Kommunikation und in der Verwendung von Spendengeldern. Steuerbefreiung Das Hilfswerk TearFund ist von der Erb­ schafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihr Beitrag kommt als Ganzes den Menschen zugute, für die Sie ihn einsetzen wollen.

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Ich hoffe, Ihnen durch diesen Ratgeber eine praktische Hilfestellung zu bieten. Gerne bin ich für eine unverbindliche Beratung für Sie da.

TearFund Schweiz Das Hilfswerk der Schweizerischen Evangelischen Allianz Josefstrasse 34 8005 Zürich Tel. 044 447 44 00 Fax 044 447 44 05 [email protected] www.tearfund.ch

Francis Vuistiner 14

PC-Konto 80-43143-0

Antwortkarte Bemerkungen

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Ich bin an einem unverbindlichen Gespräch interessiert. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Bitte senden Sie mir Informationen über TearFund und in welcher Form ich Projekte unterstützen könnte. Ich wünsche ein weiteres Exemplar der Broschüre «Was bleibt …»

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TearFund Schweiz Josefstrasse 34 8005 Zürich