Warum die Hilfswerke Ja sagen zum Osthilfegesetz

Medienkonferenz vom 20. Oktober 200 Warum die Hilfswerke Ja sagen zum Osthilfegesetz Mediendossier Medienmitteilung Seite 2 JA zur Zusammenarbeit ...
Author: Pia Althaus
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Medienkonferenz vom 20. Oktober 200

Warum die Hilfswerke Ja sagen zum Osthilfegesetz Mediendossier

Medienmitteilung

Seite 2

JA zur Zusammenarbeit mit Osteuropa Jürg Krummenacher, Präsident von Alliance Sud und Direktor Caritas Schweiz

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Was die SVP möchte, funktioniert nicht! Bastienne Joerchel, Leiterin des Regionalbüros Westschweiz von Alliance Sud

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Wirtschaftliche Entwicklung durch Sozialdialog Zoltan Doka, Leiter Abteilung International beim Schweizerischen Arbeiterhilfswerk

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HEKS in der Republik Moldawien Bernard Du Pasquier, HEKS Projektverantwortlicher

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Chancengleichheit für Roma-Kinder Markus Mader, Geschäftsleiter Stiftung Kinderdorf Pestalozzi

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Fact Sheet Fakten zur Finanzierung des Kohäsionsbeitrags

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Bern, 20. Oktober 2006

Medienmitteilung Abstimmung vom 26. November

Hilfswerke warnen vor einem Nein zum Osthilfegesetz VertreterInnen verschiedener Hilfswerke haben in Bern für ein Ja zum Osthilfegesetz geworben. Der Kohäsionsbeitrag helfe die Lebenssituation der Menschen in Osteuropa zu verbessern und entspreche damit einem Grundanliegen der Hilfswerke, erklärte Caritas-Direktor Jürg Krummenacher, Präsident der entwicklungspolitischen Arbeitsgemeinschaft Alliance Sud. Alle grossen Parteien ausser der SVP hätten zugesichert, dass die Milliarde nicht auf Kosten der Entwicklungshilfe finanziert werde. Krummenacher warnte, ein Nein gefährde nicht nur die bilateralen Beziehungen zur EU, sondern auch die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz auf dem Balkan und in Zentralasien. – Gemeinsam mit den Alliance Sud-Hilfswerken Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas und Heks unterstützen auch das Schweizerische Arbeiterhilfswerk und die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi das Osthilfegesetz. Caritas-Direktor Krummenacher wies an einer Medienkonferenz darauf hin, das dass Gesetz nicht nur den umstrittenen Kohäsionsbeitrag regelt, sondern auch die (unbestrittene) Entwicklungshilfe an die ärmeren Länder Osteuropas und Zentralasiens. Ein Nein entziehe dieser Hilfe die gesetzliche Grundlage und gefährde sie. Die Schweiz hat gemäss Krummenacher seit 1990 rund 3,5 Milliarden Franken für über 1000 Entwicklungsprojekte in 23 Ländern aufgewendet, oft in Zusammenarbeit mit Hilfswerken. Das sei gut investiertes Geld, von dem die Schweiz direkt profitiere: „Bessere Lebensverhältnisse mindern den Auswanderungsdruck und dämmen das organisierte Verbrechen ein; die Wirtschaft profitiert von neuen Wachstumsmärkten und Aufträgen,“ meinte der Caritas-Direktor. Alliance Sud könne heute den Kohäsionsbeitrag „ohne Bedenken“ unterstützen, erklärte Bastienne Joerchel, Leiterin des Regionalbüros Westschweiz. Denn die Hilfswerke hätten sich mit Erfolg gegen den ursprünglichen Beschluss des Bundesrates gewehrt, die Milliarde voll zu Lasten der Entwicklungshilfe zu finanzieren. Das Parlament habe die Landesregierung mit der „Motion Leuthard“ zu einer Finanzierung verpflichtet, die die Entwicklungszusammenarbeit schone. Die Parteien FDP, SP und CVP, die den Kohäsionsbeitrag unterstützen, hätten sich im August geeinigt, allfällige Kürzungen der Entwicklungshilfe durch Budget- und Kreditaufstockungen zu kompensieren. Wie vielfältig der Beitrag der Hilfswerke an die Ostzusammenarbeit ist, zeigten in Bern Vertreter und Vertreterinnen verschiedener Organisationen. So setzt sich die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi in Serbien und Montenegro für die Chancengleichheit für Roma-Jugendliche ein. Das Heks finanziert in Moldawien verschiedene Projekte zugunsten von alten Menschen, Jugendlichen, Bäuerinnen und Bauern. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) fördert in verschiedenen Ländern den sozialen Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Ziel sei es, soziale Spannungen abzubauen und so die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, erklärte Zoltan Doka, Leiter Abteilung International beim SAH. Das SAH erwarte, dass auch ein Teil des Kohäsionsbeitrags in solche Projekte fliesse. Weitere Informationen: Peter Niggli, Tel. 079 262 69 27 Jürg Krummenacher, Tel. 079 749 30 69 Monbijoustrasse 31 l Postfach l CH-3001 Bern l Telefon +41 31 390 93 30 l Fax +41 31 390 93 31 l www.alliancesud.ch [email protected]

Medienkonferenz vom 20. Oktober 2006 Warum die Hilfswerke Ja sagen zum Osthilfegesetz

JA zur Zusammenarbeit mit Osteuropa Jürg Krummenacher, Präsident von Alliance Sud und Direktor Caritas Schweiz

Alliance Sud, die entwicklungspolitische Arbeitsgemeinschaft von Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas und Heks, sagt JA zum Gesetz zur Zusammenarbeit mit Osteuropa, über das wir am 26. November abstimmen. Mit dem Osthilfegesetz bekommt die Hilfe an die Länder in Osteuropa und in Zentralasien eine dauerhafte Rechtsgrundlage. Die schweizerische Osthilfe begann nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Bereits im Jahr 1989 bewilligte der Bund einen ersten Rahmenkredit für Sofortmassnahmen in Polen, Ungarn und in der Tschechoslowakei. Im Jahr 1991 bewilligten dann die eidgenössischen Räte einen Rahmenkredit zur Unterstützung des Übergangs der ehemals kommunistischen Länder in Osteuropa und in der vormaligen Sowjetunion zu Demokratie und Marktwirtschaft. Der politische Umbruch von 1989 stellte die osteuropäischen Staaten vor gewaltige Aufgaben. Mit dem Zerfall der bisherigen Ordnung mussten gleichzeitig neue politische, wirtschaftliche und soziale Strukturen aufgebaut werden. Der Schock des Umbruchs stürzte alle Länder in eine tiefe wirtschaftliche Krise. Die Produktion brach weitgehend zusammen, das Volkseinkommen reduzierte sich auf die Hälfte, teilweise sogar auf einen Drittel des Niveaus in den 80er-Jahren. Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Probleme nahmen dramatische Dimensionen an. Die neuen oder wieder selbständig gewordenen Staaten schritten jedoch mit höchst ungleichen Voraussetzungen in die Unabhängigkeit. Die besten Voraussetzungen bestanden in Mitteleuropa, die schwierigsten in den wirtschaftlich wenig entwickelten Länder Südosteuropas und Zentralasiens. Im ehemaligen Jugoslawien, im Kaukasus und in Tadschikistan behinderten zudem gewalttätige Konflikte und Kriege die notwendigen Reformen. Ziel der schweizerischen Osthilfe war es, die osteuropäischen Staaten in dieser dramatischen Übergangssituation zu unterstützen. Mit ihrer Kooperation wollte die Schweiz einen Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, zum Aufbau und zur Festigung demokratischer politischer Institutionen sowie zur Förderung einer nachhaltigen markwirtschaftlichen und sozialen Entwicklung leisten. Letztlich ging es auch darum, auf dem europäischen Kontinent dauerhaft Stabilität, Sicherheit und Wohlstand zu fördern. 200 Millionen Franken wendet die Schweiz jährlich für die Osthilfe auf. Seit 1990 sind es insgesamt 3.45 Milliarden Franken. Damit konnten bisher über 1000 Ostprojekte in 23 Ländern, oft auch in Zusammenarbeit mit Schweizer Hilfswerken, umgesetzt werden. Eine Studie von Experten der ETH und von drei privaten Beratungsbüros stellt der Schweizer Osthilfe ein gutes Zeugnis aus. Gemäss dieser Studie leistet die Schweiz einen wertvollen Beitrag zum Reformprozess in den Transitionsländern. Die Schweizer Zusammenarbeit in Osteuropa und der GUS entspricht den Zielvorgaben des Parlaments und erreicht die beabsichtigte Wirkung. Die Osthilfe erfolgt jedoch auch im wohlverstandenen Eigeninteresse. Die

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Anstrengungen kommen letztlich auch der Schweiz zugute. Bessere Lebensbedingungen und sichere Verhältnisse in den betreffenden Ländern mindern den Auswanderungsdruck und dämmen das organisierte Verbrechen ein. Die Wirtschaft profitiert von neuen Wachstumsmärkten und Aufträgen. Umweltprojekte helfen mit, das Klima zu schonen und grenzüberschreitende Umweltverschmutzungen zu reduzieren. Weil die Staaten Mittel- und Osteuropas rasche Fortschritte machten, begann die Schweiz Mitte der 90er-Jahre, ihre Hilfe stärker nach Südosteuropa und Zentralasien zu verlagern. Das neue Bundesgesetz mit den Staaten Osteuropas ermöglicht es, dass die Schweiz diese Hilfe fortsetzen kann. Davon begünstigt sind die kriegsversehrten Länder des ehemaligen Jugoslawien sowie Moldawien, die neuen Staaten des Kaukasus und in Zentralasien. Dieser Teil des Gesetzes ist denn auch unbestritten. In Frage gestellt wird jedoch der so genannte Kohäsionsbeitrag an die zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Die Schweiz hat der Europäischen Union versprochen, sich mit einem einmaligen Beitrag von einer Milliarde Franken an der Verringerung des Gefälles zwischen Arm und Reich in der erweiterten EU zu beteiligen. Das Geld wird über zehn Jahre verteilt für konkrete Aufbauprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und soziale Entwicklung eingesetzt. Alliance Sud hat das Engagement der Schweiz in den neuen EU-Staaten stets unterstützt. Es hilft, die Lebenssituation der Menschen in Osteuropa zu verbessern, und entspricht damit unseren Grundanliegen. Der Kohäsionsbeitrag ist gleichzeitig auch der Preis für den Zugang zu neuen Märkten, von dem die Schweizer Volkswirtschaft stark profitiert. Der Kohäsionsbeitrag belastet weder die Bundeskasse, noch die Steuerzahler/innen. Denn die Bilateralen II bringen dem Bund Mehreinnahmen und Einsparungen, die mehr als doppelt so hoch sind wie die jährlich 100 Millionen Franken, welche für die Kohäsion ausgegeben werden müssen. Die Volksabstimmung vom 26. November über das Gesetz zur Zusammenarbeit mit Osteuropa entscheidet über das Schicksal der schweizerischen Beziehungen zur Europäischen Union. Wird es abgelehnt, ist der bilaterale Weg gefährdet und müssen Unternehmen und Bürger/innen mit Schwierigkeiten rechnen. Zudem stünde ein Teil der schweizerischen Entwicklungshilfe ohne Rechtsgrundlage da. Nachdem die Parteien, die das Ja vertreten, versprochen haben, den Kohäsionsbeitrag nicht auf Kosten der Entwicklungshilfe zu finanzieren, sagt Alliance Sud mit Überzeugung JA zum Gesetz zur Zusammenarbeit mit Osteuropa. Bern/Luzern, 20. Oktober 2006

Weitere Informationen: Jürg Krummenacher, Tel. 079 749 30 69

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Finanzierung des Kohäsionsbeitrags:

Was die SVP möchte, funktioniert nicht! Bastienne Joerchel, Leiterin des Regionalbüros Westschweiz von Alliance Sud

Die SVP lehnt den Kohäsionsbeitrag angeblich aus rein finanzpolitischen Gründen ab. Sie sagt, es gehe ihr nicht um die EU: Sie akzeptiere die Volksentscheide zu den bilateralen Verträgen. Falls der Kohäsionsbeitrag an der Urne abgelehnt würde, so die Partei, müsse der Bundesrat nur eine neue Vorlage bringen, die den finanzpolitischen Einwand der SVP berücksichtige. Die Partei werde dann den Kohäsionsbeitrag befürworten, falls die Milliarde voll im EDA und im EVD kompensiert wird, und zwar zulasten anderer Ausgaben der Schweiz im Ausland, wie Generalsekretär Rutz im SVP-Pressedienst präzisierte. Damit knüpft die SVP an einem alten Bundesratsbeschluss an. Im Mai 2004 hatte die Regierung auf Antrag von Christoph Blocher beschlossen, den Kohäsionsbeitrag so zu finanzieren, wie das die SVP heute wieder will. Alliance Sud hatte seinerzeit wiederholt darauf hingewiesen, was der Bundesratsentscheid bedeutete: Der Kohäsionsbeitrag würde voll aus der schweizerischen Entwicklungshilfe finanziert und zulasten der armen Länder gehen, welche die Schweiz unterstützt. Dieses Vorhaben war in vielerlei Hinsicht unakzeptabel und im Ausland schwer vertretbar: 1. Der Kohäsionsbeitrag hat mit Entwicklungshilfe nichts zu tun. Er ist der Preis, den die Schweiz für die Bilateralen II zahlen muss. Die schweizerische EU-Politik aus dem Entwicklungsbudget zu bezahlen, würde gegen das Gesetz über die Entwicklungszusammenarbeit verstossen. 2. Die Bilateralen II bringen der Bundeskasse mehr Einnahmen und Einsparungen als der Kohäsionsbeitrag kostet. Der seinerzeitige Bundesratsbeschluss (und heutige SVP-Vorschlag) bedeuten, dass die Schweiz den Gewinn aus den Bilateralen selber einstreichen, den Preis aber durch die ärmsten Länder bezahlen lassen will, die Nutzniesser unserer Entwicklungszusammenarbeit sind. Ein solcher Finanzierungsmodus liegt völlig quer zur Finanzierung der Kohäsion in der EU: Kein EU-Land darf seinen Beitrag aus der Entwicklungshilfe-Kasse bezahlen. Er liesse sich international nicht vertreten und würde die schlimmsten Vorurteile über die Schweiz bestätigen. Aussenpolitisch würde dies der Förderung schweizerischer Interessen schaden. 3. Die Schweiz hat sich international verpflichtet, zur Unterstützung der Uno-MillenniumsEntwicklungsziele ihr Entwicklungsbudget zu erhöhen. Bis 2010 schliesst der Bundesrat eine solche Erhöhung kategorisch aus. Für die Zeit danach, so verkündete Bundespräsident Samuel Schmid letztes Jahr vor der Uno-Generalversammlung, wolle die Regierung eine Erhöhung prüfen. Eine Kürzung des Entwicklungsbudgets zugunsten des Kohäsionsbeitrags liefe dem diametral entgegen. Monbijoustrasse 31 l Postfach l CH-3001 Bern l Telefon +41 31 390 93 30 l Fax +41 31 390 93 31 l www.alliancesud.ch [email protected]

Das waren die Gründe, die im Bundesrat zu einem teilweisen und im Parlament zum vollständigen Umdenken und zur Überweisung der Motion Leuthard geführt haben. Nur die SVP hat sich dagegen gesträubt. Wieso die SVP glaubt, eine Kohäsionsvorlage nach ihren finanziellen Wünschen würde in Parlament und Volk eine Mehrheit finden, bleibt ihr Geheimnis. Die Hilfswerke müssten gegen eine solche Vorlage antreten, wenn sie glaubwürdig bleiben wollen. Und dagegen wäre wohl auch ein breites politisches Spektrum in der Mitte und links der Mitte. Zudem würde der rechte Rand von Schweizer Demokraten, Lega dei Ticinesi und vielen kleinen Splittergruppen seine Opposition gegen den Kohäsionsbeitrag aufrecht erhalten. Kurz: Die Vorlage, von der die SVP träumt, würde keine Mehrheit finden. Das ist natürlich der Parteispitze auch bekannt. Tatsächlich hat sie ja das Referendum nicht aus finanzpolitischen, sondern aus wahltaktischen Gründen ergriffen. Sie wollte den Schweizer Demokraten in Hinblick auf die Wahlen von 2007 keine Gelegenheit zur Anti-SVP-Profilierung geben. Weil der ursprüngliche Finanzierungsbeschluss des Bundesrates nicht umgesetzt wird, können Alliance Sud und andere Hilfswerke heute den Kohäsionsbeitrag zur Annahme empfehlen. Die Parteien, die für das Gesetz eintreten, darunter CVP, FDP und SP, versprachen im August eine Finanzierung durchzusetzen, die nicht auf Kosten der Entwicklungshilfe geht. Sie vereinbarten folgendes: (1) im Rahmenkredit zum Kohäsionsbeitrag, der nach der Abstimmung in die Räte kommt, den Grundsatz festzuschreiben, dass die Finanzierung entsprechend der Motion Leuthard erfolgen muss, also die Entwicklungshilfe nicht tangieren darf. (2) den Rahmenkredit zur Entwicklungshilfe an die Ostländer (Balkan, Kaukasus und Zentralasien), der gleichzeitig in die Räte kommt, um 80 Millionen zu erhöhen. Damit können die Kürzungen der Entwicklungshilfe rückgängig gemacht werden, die sich aus dem im Juni 2006 ge1 fassten Beschluss des Bundesrats ergeben. (3) die Kürzungen der Entwicklungshilfe durch gezielte Anträge schon im Budget 2007 zu korrigieren. Auch mit diesen Korrekturen wird der Bund immer noch mehr von den Mehreinnahmen und Minderausgaben der Bilateralen II profitieren, als ihn die Kohäsionsmilliarde kostet.

Weitere Informationen: Bastienne Joerchel, Tel. 079 445 94 87 Peter Niggli, Tel. 079 262 69 27

1 Vorgesehen ist eine Erhöhung von 20 Mio Franken pro Jahr. Das ergibt für den vierjährigen Rahmenkredit 80 Millionen und für die gesamte Laufzeit des Kohäsionsbeitrags die 200 Millionen, um welche der Bundesratsbeschluss vom Juni 2006 die Entwicklungshilfe gekürzt hat.

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Wirtschaftliche Entwicklung durch Sozialdialog Die Schweiz hat mehr als nur finanzielle Unterstützung zu bieten Zoltan Doka, Leiter Abteilung International beim Schweizerischen Arbeiterhilfswerk In einem rasanten Tempo haben sich die Länder Osteuropas in den letzten fünfzehn Jahren von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft gewandelt. Für die Bevölkerung bedeutet dies nicht nur neue Rechte und Freiheiten. Es bedeutet für die meisten auch Unsicherheit und grosse Belastungen. Von der Weltbank verordnete Schocktherapien, Massenentlassungen, Löhne unter dem Existenzminimum, das Wegbrechen der sozialen Sicherungssysteme sind der Preis, den diese Länder für den Übergang zur Marktwirtschaft bezahlen. Dies führt zu erheblichen sozialen Spannungen. Soziale Spannungen und gesellschaftliche Verwerfungen sind nicht nur eine unangenehme Begleiterscheinung des Transformationsprozesses. Sie bergen auch konkrete Gefahren. Die erstarkten nationalistischen Strömungen in verschiedenen osteuropäischen Ländern zeigen dies deutlich. Da sind zum Beispiel die immer noch verbreiteten ethnischen Abgrenzungen im Balkan oder das Erstarken der Nationalisten in Polen. Und das jüngste Beispiel lieferte Ungarn, wo der Kern der Bewegung, welche die Regierung stürzen wollte, aus rechts-nationalen Kräften bestand. Ein Schlüssel zur Überwindung von sozialen Spannungen ist der „Soziale Dialog“, also der partnerschaftliche Umgang zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sozialer Dialog bezeichnet nicht etwa ein verklärtes sozialromantisches Modell, sondern den institutionalisierten Umgang mit unterschiedlichen Interessen und die Kompromissfindung in Themen der Arbeit und der Wirtschaft. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH engagiert sich seit 1991 in Osteuropa für diese Anliegen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es für einen sozialen Dialog sowohl starke Gewerkschaften als auch gut organisierte Arbeitgeber braucht. Dazu werden geschulte Kader und gut informierte Basismitglieder benötigt. All dies ist in Osteuropa noch zu wenig vorhanden. Hier setzt die Unterstützung des SAH ein. So entwickelt das SAH zum Beispiel in Serbien gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften Projekte zur Information der Bevölkerung über soziale und wirtschaftliche Entwicklungen in ihrer Region. In Bulgarien hat das SAH so genannte „Open Space“-Foren eingerichtet: Hier können Arbeitgeber und Gewerkschaften Fachdiskussionen führen. Diese Foren haben bereits zu Gesamtarbeitsverträgen geführt. In Rumänien fördert das SAH den Aufbau von Rechtsberatungen in den Gewerkschaften und unterstützt Erwerbslosenprogramme, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern getragen werden. In all diesen Projekten suchen Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam nach Lösungen für Probleme, die den sozialen Frieden gefährden. Denn soziale Konflikte und Spannungen entstehen meist dort, wo die Konfliktbewältigung nicht institutionalisiert ist. Für alle Lohnabhängigen – also die überragende Mehrheit der Bevölkerung in den neuen EU-Ländern und in Südosteuropa – ist der soziale Dialog von vitaler Bedeutung. Wenn dieser historisch einmalige Wandlungsprozess zu einem guten Ende geführt werden soll, ist eine Stärkung der beteiligten Akteure, der Gewerkschaften wie der Arbeitgeber, von grosser Bedeutung. Die Schweiz kann dabei mehr als nur finanzielle Unterstützung bieten: Wir haben eine lange Tradition des Sozialdialoges. Diese Erfahrungen wollen wir mit den Ländern Osteuropas teilen. So können wir ganz direkt einen Beitrag zum sozialen Frieden leisten. Das SAH unterstützt den Kohäsionsbeitrag an die neuen EU-Länder in Osteuropa und erwartet, dass auch ein Teil dieses Geldes für die Unterstützung des sozialen Dialogs eingesetzt wird. Weitere Informationen: Zoltan Doka, Tel. 044 444 19 89 oder 079 647 53 81

Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Quellenstrasse 31, 8031 Zürich, [email protected], www.sah.ch, Spendenkonto: 80-188-1

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Medienkonferenz vom 20. Oktober 2006 Warum die Hilfswerke Ja sagen zum Osthilfegesetz

Chancengleichheit für Roma-Kinder Markus Mader, Geschäftsleiter Stiftung Kinderdorf Pestalozzi

Die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi ermöglicht weltweit benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und fördert das friedvolle interkulturelle Zusammenleben. Mit ihren Auslandprogrammen ist die Stiftung in den vier Regionen Zentralamerika, Afrika, Südostasien und Südosteuropa, in insgesamt 12 Ländern tätig, und erreicht über 100'000 Kinder und Jugendliche. Mit dem Südosteuropa-Programm in Rumänien (seit 1989), Serbien (2003) und Mazedonien (2005) leistet die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi einen Beitrag an die Stabilisierung und Entwicklung dieser durch die Transition und durch Konflikte leidgeprüften Region. In Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort werden zwei Arten von Projekten realisiert, welche das Verständnis und den Dialog zwischen ethnischen und sozialen Gruppen fördern und so zum Aufbau einer modernen, demokratischen Gesellschaft beitragen: •

Projekte für interkulturelle Bildung fördern das Verständnis und Vertrauen zwischen ethnischen und sozialen Gruppen. Kinder und Jugendliche lernen durch gemeinsame Aktivitäten die eigene und die fremde Kultur besser kennen und entwickeln so interkulturelle Kompetenz, welche für ein friedliches Zusammenleben unumgänglich ist.



Durch die Roma-Projekte werden Kinder und Jugendliche dieser extrem benachteiligten Gruppe unterstützt, einen gleichberechtigten Zugang zu Schulbildung zu erhalten und einen guten Schulabschluss zu erwerben. Dies ermöglicht den Roma, aus dem Teufelskreis von Armut und Ungebildetheit herauszutreten, der gegenwärtig viele dazu zwingt, als ArbeitsmigrantInnen in Westeuropa zu arbeiten.

Zusätzlich zur direkten Arbeit in den drei Ländern finden auch regelmässig Austauschprojekte im Kinderdorf in Trogen zwischen Gruppen aus Südosteuropa und Schweizer Schulklassen statt.

Das Projekt “Equal Chances – Roma Secondary Education” in Serbien (seit Januar 2005) In den Ländern Osteuropas leben rund 2.5 Millionen Roma, welche somit die grösste Minderheit in Europa sind. Jahrhunderte lange systematische Ausgrenzungen führten dazu, dass die Roma heute mehrheitlich wirtschaftlich, sozial, kulturell und politisch benachteiligt sind und am Rande der Gesellschaft leben. Ein Drittel der Roma in Serbien sind nie zur Schule gegangen, und 62% haben nicht einmal die Primarschule abgeschlossen. Roma-Kinder sind in der Schule massiven Vorurteilen und Diskriminierungen durch MitschülerInnen und LehrerInnen ausgesetzt, was wiederum dazu führt, dass sie die Schule vorzeitig verlassen. Das Ziel, Roma-Kindern Zugang zu guter Schulbildung zu ermöglichen, erfordert gezielte Interventionen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, wie auch eine Sensibilisierung der dominanten Bevölkerung, um den Boden für eine gegenseitige Integration zu bereiten. Im Rahmen der „Dekade für Roma-Integration“ tritt die internationale Gemeinschaft dafür ein, die soziale, wirtschaftliche und politische Benachteiligung der Roma in Osteuropa bis 2015 zu überwinden. Das Projekt „Equal Chances – Roma Secondary Education“ operiert im Rahmen dieser Initiative und ergänzt Projekte, welche im Bereich der Vor- und Primarschule tätig sind. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) unterstützt das Projekt im Rahmen des Osthilfegesetzes mit jährlich 80'000 Franken. Die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi trägt zusammen mit ihren Partnerorganisationen weitere 120'000 Franken bei.

Ziele des Projekts: •

Die Zahl der Roma-Kinder, welche die Primarschule besuchen und abschließen, wird erhöht.



Die Zahl der Roma-Jugendlichen, welche die Sekundarschule besuchen und abschliessen, steigt.



Die Schulen (Strukturen, LehrerInnen, Unterrichtsinhalte) integrieren die Lebenswelt der Roma-Kinder und Jugendlichen konstruktiv.



Ein umfangreiches Konzept für Sekundarschulbildung, welches die Bedürfnisse aller kulturellen, sprachlichen und sozialen Gruppen berücksichtigt, wird entwickelt.

Aktivitäten: •

Lernunterstützung für Roma-Kinder und -Jugendliche in Jugendzentren



Weiterbildungskurse für Lehrer und Lehrerinnen



Informationsarbeit und Kurse für Roma-Eltern sowie für die Roma-Gemeinden



Arbeit mit Interessensgruppen auf bildungspolitischer Ebene

Resultate: • Rund 1’000 Roma-Kinder und -Jugendliche, 100 Lehrer und Lehrerinnen und 100 Eltern werden durch das Projekt erreicht. • Nach eineinhalb Jahren ist bereits eine markante Verbesserung der schulischen Leistungen zu verzeichnen. • Im Jahr 2006 haben 50 % der Roma Achtklässler, welche am Projekt teilnehmen, den Eintritt in die Sekundarschule geschafft (Landesdurchschnitt: 4.4 %). • Ein weiterer Erfolg ist das wachsende Interesse der Schulen, in ihren Räumlichkeiten den Unterricht unterstützende Aktivitäten sowie gemeinsame Aktionen zwischen Jugendlichen aus verschiedenen Gruppen durchzuführen. Wenn es das Projekt nicht gäbe ... ... hätten 1’000 Roma-Kinder und Jugendliche eine geringere Chance, die Primarschule abzuschliessen, in die Sekundarschule einzutreten und diese erfolgreich zu meistern. ... würden 100 LehrerInnen nicht lernen, die Roma-Kinder und Jugendlichen mit ihrem kulturellen Hintergrund als Bereicherung in ihren Unterricht einzubeziehen. ... hätten 100 Roma-Eltern, welche selber meist keine Bildung geniessen konnten, nicht die Möglichkeit zu lernen, dass Schulbildung für ihre Kinder der erste Schritt aus der Armut ist. ... sähen die Roma-Gemeinden keine konkreten Erfolge, welche ihnen Mut und Kraft geben, aus der Armut herauszukommen. … würde eine wirkungsvolle präventive Massnahme gegen die Arbeitsmigration wegfallen. ... könnte keine Methodik entwickelt werden, welche zur Entwicklung eines umfangreichen, integrativen Konzepts für Sekundarschulbildung in Serbien beiträgt und die gesamte Bildung des Landes nachhaltig weiterentwickelt.

Trogen, 05.10.2006/SCB/MAM

Weitere Informationen: Markus Mader, Tel. 071 343 73 23 oder 079 323 00 47

Medienkonferenz vom 20. Oktober 2006 Warum die Hilfswerke Ja sagen zum Osthilfegesetz

Fakten zur Finanzierung des Kohäsionsbeitrags Mehreinnahmen/Einsparungen der Bilateralen II finanzieren den Kohäsionsbeitrag 1. Im ersten Jahr ihrer Erhebung (2005) brachte die Zinsausgleichssteuer, abzüglich der Überweisung an die EU-Staaten und die Kantone, der Bundeskasse, auf das ganze Jahr gerechnet, 60 Millionen Einnahmen. Der Verrechnungssatz (gegenwärtig 15 %) wird 2008 auf 20 % und 2011 auf 35 % angehoben. 2. Der Bundesrat rechnet mit einer dauerhaften Erhöhung des Bruttoinlandprodukts infolge der Bilateralen II (besserer Markzugang) in der Höhe von 0.2–0.5 Prozent. Das ergibt bei einer nur 0.2-prozentigen Erhöhung zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen in der Höhe von 70 Mio. pro Jahr.1 3. Der Bundesrat rechnet dank Schengen/Dublin mit Einsparungen im Asylbereich von jährlich mindestens 80 Mio. Franken. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Bundesrat im Frühjahr 2004 in Hinblick auf den Kohäsionsbeitrag den seinerzeit geplanten Rahmenkredit der Osthilfe von 1,2 Milliarden Franken auf 800 Millionen kürzte. Damit sind 400 Mio. des Kohäsionsbeitrags schon finanziert. Eigentlich müsste nur noch für 600 Mio. bzw. für 60 Mio. pro Jahr eine Finanzierung gefunden werden. Die Finanzierungsvorschläge von Bundesrat und Ja-Parteien Die Auszahlung der Kohäsionsmilliarde wird über zehn Jahre verlaufen und im Bundeshaushalt mit jährlich 100 Mio. budgetiert. 1. Der Bundesrat entschied im Juni, diese 100 Millionen zu 60 Prozent bei EDA und EVD zu kompensieren und die restlichen 40 Prozent im allgemeinen Haushalt. Konkret hat die Verwaltung die 60 Millionen (=60 Prozent) beim Ostkredit eingestellt. Vom Ostkredit gingen bislang 40 Millionen jährlich an Länder, die nicht als Entwicklungsländer gelten. Diese 40 Millionen sollen nun in den Kohäsionsbeitrag fliessen – die Verlagerung ist nicht bestritten. Um auf die 60 Prozent zu kommen, müssen aber zusätzlich 20 Mio. aus der international anrechenbaren Entwicklungshilfe im Ostkredit beigezogen werden – das macht auf die zehn Jahre Laufzeit 200 Millionen. Mit andern Worten würden 20 Prozent des Kohäsionsbeitrags aus der als Entwicklungshilfe anrechenbaren Osthilfe finanziert werden. Das widerspricht der Motion Leuthard.

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Berechnungsgrundlage BIP 2003. Seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 liegen die Steuereinnahmen des Bundes im Schnitt bei 8% des BIP.

2. Die befürwortenden Parteien beschlossen im August, die Motion Leuthard im Rahmen der Budgethoheit des Parlaments selber umzusetzen. Die gemeinsame Absichtserklärung beinhaltet drei Punkte: (1) Die Erhöhung des Rahmenkredits Ost, der nächstes Jahr dem Parlament unterbreitet wird, um 80 Mio. Franken (4 x 20 Mio.); (2) entsprechende Anträge für das Budget 2007 in den Subkommissionen der Finanzkommission (schon geschehen); und (3) eine Ergänzung des Bundesbeschlusses zum Rahmenkredit Kohäsion, der nächstes Jahr dem Parlament unterbreitet wird, dass die Finanzierung der Kohäsion motionskonform erfolgen soll.

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