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Jugendforensik aus Sicht von Jugendpsychiatrie und Erwachsenenforensik – Angebot für eine Zusammenarbeit 03.11.2011
Marc Graf Forensisch-Psychiatrische Klinik Klaus Schmeck Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik
Warum braucht es eine Jugendforensik? •
Delinquente Jugendliche zeigen gehäuft psychische Störungen
•
Bei ausgeprägtem Schweregrad einer psychischen Störung (z.B. Psychose) und gleichzeitig schwerwiegendem delinquentem Verhalten sind Massnahmevollzugsinstitutionen nicht geeignet / nicht bereit, solche Jugendlichen aufzunehmen
•
UN-Kinderrechtskonvention: keine Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen für Erwachsene
Notwendig zur Förderung von kinder- und jugendspezifischer Entwicklung (z.B. Schule, Peer-Gruppe etc.)
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Psychische Störungen im Jugendstrafvollzug
Prävalenz psychischer Störungen im Jugendstrafvollzug (weiblich)
Prävalenz psychischer Störungen im Jugendstrafvollzug (männlich) 30%
19%
81% Psychische Störung/klinisch auffällig Klinisch unauffällig
70%
Psychische Störung/klinisch auffällig Klinisch unauffällig
Cauffman et al. 2004 N = 18 607
Modellversuch in Massnahmevollzugsinstitutionen
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Psychische Auffälligkeiten von Jugendlichen in Massnahmevollzugsinstitutionen Normpopulation (D&USA)
Häufigkeiten (%)
40
MAZ Stichprobe
Klinisch auffälliger Bereich 79% der Stichprobe erreichten Ergebnisse im klinisch auffälligen Bereich
30
20
23% der Stichprobe hatten einen T-Wert über 70 (PR > 98)
10
0 -45
-50
-55
-60
-65
-70
-75
-80
>80
T-Wertepunkte
Modellversuch zur Abklärung und Zielerreichung in stationären Massnahmen
N = 294 5
Fallbeispiel 16jähriger Junge •
Unterdurchschnittlich intelligent
•
Körperlich kräftig, etwas „verwachsen“
•
Wenig durchsetzungsfähig, zurückhaltend, wird in seiner Jugendhilfeeinrichtung gehänselt
•
Bleibt äusserlich angepasst, bis er unvorhergesehen explodiert und seinen Peiniger würgt
•
Verlegung in eine vom Bund anerkannte Einrichtung zur Umsetzung von Massnahmen
•
Dort gleiches Verhaltensmuster bis zur 2. Explosion: Tod des Opfers durch Würgen kann nur durch Eintreffen der Polizei verhindert werden Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel | www.upkbs.ch | 12.10.2010
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Jugendforensik ein sehr spezialisiertes Gebiet der Medizin
• seltene Krankheitsfälle (niedrige Inzidenz/Prävalenz) • hohe Komplexität und hoher Schweregrad einer Krankheit • komplexer multidisziplinärer Behandlungsbedarf • hohe Kosten für Infrastruktur/Behandlung • Hochspezialisierte Ausbildung
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Jugendforensik an der Schnittstelle von Jugendpsychiatrie und Forensik Zwei Modelle: Jugendforensik als •
Abteilung einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik Notwendigkeit, spezifische forensische Expertise zu etablieren
•
Abteilung einer Forensischen Klinik Notwendigkeit, spezifische jugendpsychiatrische Expertise zu etablieren
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Gründe für eine Jugendforensik aus erwachsenenforensischer Sicht › Differenzierte Behandlung jugendlicher Straftäter › Andere diagnostische und therapeutische Konzepte › Andere Ausrichtung: Förderung der Persönlichkeitsentwicklung › Mehr integrativer, systemischer Ansatz (multimodale Therapie) › Andere Rahmenbedingungen: › Engere Zusammenarbeit zwischen Therapie, Pädagogik, Eltern und Behörden › Fokus «Riskmanagment» › Wirkliche Höchstdauer der Intervention
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Was kann die Erwachsenen- von der Jugendforensik lernen? › Entwicklungspsychologie (Pfade zur Delinquenz) › Umgekehrt: Resilienz › Riskmanagment › Integrative, hochindividualisierte Angebote
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Was kann die Jugend- von der Erwachsenenforensik lernen? › Risikobeurteilung › Deliktorientierte Therapie › Spezifisch forensische Diagnosen wie Paraphilien, schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen › Umgang mit Rollenkonflikten
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Jugendforensischen Abteilung R3 FPK UPK Basel › Hochintensive (hoher Personalschlüssel), integrative forensische Therapie › in einer psychiatrischen Universitätsklinik › mit niedrigem bis mittlerem Sicherheitsstandard durch bauliche Massnahmen › für psychisch schwer kranke jugendliche Straftäter, › integriert in eine Forensische sowie Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik, › inklusive der dazugehörigen Ausbildung, Forschung und Lehre. › dito Kriseninterventionen und stationäre Begutachtungen › Keine Verwahrungsinstitution! Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel | www.upkbs.ch | 11. November 2011
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«Schweizerische (oder zumindest konkordatliche) Forensikplanung» › Lösungen müssen zwischen Justiz- und Gesundheitsdepartementen gefunden werden (teilw. noch andere involviert, Bsp. bei Vormundschaftsbehörden). › Konkordate ohne Finanzkompetenz › Eng verbunden mit Frage nach «Spitzenmedizin» und Universitätslandschaft › Plattform Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie SGFP für Leiter der Forensischen Institutionen
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DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Marc Graf Forensisch-Psychiatrische Klinik
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