WEP Liestal und Umgebung

Waldentwicklungsplan Liestal und Umgebung 2014 – 2029 Umfassend die Waldungen der Gemeinden Arisdorf, Augst, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen und Liestal

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23. Februar 2016)

Dazu gehören rechtsverbindliche Pläne über die Waldfunktionen, die Objekte mit besonderer Zielsetzung und die Erschliessung und Wegbenützung.

Amt für Wald beider Basel Ernst Spahr, Kreisforstingenieur Forstkreis 2, Ergolz, Projektleiter WEP Liestal und Umgebung Christoph Hitz, Produkteverantwortlicher

Externe Begleitung Raphael Häner, Guaraci Forest Consulting, Laufen

Revierförster Urs Schaub (Forstrevier Viola Altenberg) Thomas Schöpfer (Forstrevier Lausen) Daniel Wenk (Forstrevier Liestal) Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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Inhaltsverzeichnis

Bild auf dem Titelblatt: Übersichtskarte. Christoph Hitz, Amt für Wald beider Basel.

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis.......................................................................................................................... 3 Impressum...................................................................................................................................... 4 0 Zusammenfassung...................................................................................................................... 6 1 Einleitung..................................................................................................................................... 7 1.1 Was ist ein WEP?................................................................................................................................................................................................................7 1.2 Rechtsgrundlagen................................................................................................................................................................................................................7 1.3 Adressaten und Rechtswirkung...........................................................................................................................................................................................8 1.4 Teile des WEP...................................................................................................................................................................................................................... 8 1.5 Planungsperimeter...............................................................................................................................................................................................................9

2 Leitbild Wald.............................................................................................................................. 11 3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung.......................................................................13 3.1 Naturnaher Waldbau..........................................................................................................................................................................................................13 3.2 Nachhaltige Holznutzung..................................................................................................................................................................................................14 3.3 Boden und Grundwasserschutz........................................................................................................................................................................................17 3.4 Schutz vor Naturgefahren.................................................................................................................................................................................................18 3.5 Natur- und Landschaftsschutz...........................................................................................................................................................................................18 3.6 Wald und Wild.................................................................................................................................................................................................................... 20 3.7 Erholung und Freizeit........................................................................................................................................................................................................21 3.8 Grössere Erholungsanlagen im Wald...............................................................................................................................................................................22 3.9 Sozio-ökonomische Funktionen des Waldes....................................................................................................................................................................23 3.10 Windenergieanlagen und Deponien................................................................................................................................................................................23 3.11 Klimawandel.....................................................................................................................................................................................................................24

4 Waldfunktionen.......................................................................................................................... 25 4.1 Einleitung...........................................................................................................................................................................................................................25 4.2 Vorrang Holzproduktion.....................................................................................................................................................................................................27 4.3 Vorrang Schutz vor Naturgefahren....................................................................................................................................................................................28 4.4 Vorrang Naturschutz..........................................................................................................................................................................................................30 4.5 Vorrang Erholung...............................................................................................................................................................................................................31 4.6 Wald ohne Vorrangfunktion (multifunktionaler Wald)........................................................................................................................................................32

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung........................................................................................33 5.1 Holzproduktion, -absatz und -verwendung (H1)...............................................................................................................................................................34 5.2 Holznutzung im Privatwald (H2)........................................................................................................................................................................................35 5.3 Schutzwald: Prozesse Steinschlag und Rutschung (S1).................................................................................................................................................36 5.4 Schutzwald: Prozess Gerinne (S2)...................................................................................................................................................................................37 5.5 Festgesetzte Waldreservate (N1) Nf1-Nf7........................................................................................................................................................................38 5.6 Potenzielle Waldreservate (N2) Np1-Np9.........................................................................................................................................................................40 5.7 Ökologisch und wildbiologisch wichtige Waldränder (N3)................................................................................................................................................42 5.8 Invasive Neobiota (N4)......................................................................................................................................................................................................44 5.9 Eichenförderung (N5)........................................................................................................................................................................................................45 5.10 Altholzinseln und Habitatbäume (N6)..............................................................................................................................................................................46 5.11 Wildruhegebiete (E1).......................................................................................................................................................................................................49 5.12 Veranstaltungen (E2).......................................................................................................................................................................................................50 5.13 Biken (E3)........................................................................................................................................................................................................................ 52 5.14 Reiten (E4)....................................................................................................................................................................................................................... 55 5.15 Wanderwege (E5)............................................................................................................................................................................................................57 5.16 Flächige Erholungsnutzung und Erholungseinrichtungen (E6)......................................................................................................................................58 5.17 Grundwasserschutzzonen (S1 und S2) (V1)..................................................................................................................................................................59 5.18 Archäologische Schutzobjekte, Historische Verkehrswege (V2)....................................................................................................................................62 5.19 Öffentlichkeitsarbeit und Waldbildung (V3).....................................................................................................................................................................64 5.20 Gesetzesvollzug und Aufgaben der Einwohnergemeinden (V4)....................................................................................................................................65 5.21 Militärischer Ausbildungsplatz Sichtern (V5)...................................................................................................................................................................66

6 Erschliessung und Wegbenutzung..........................................................................................67 6.1 Stand der Erschliessung....................................................................................................................................................................................................67 6.2 Erschliessung und Holzproduktion....................................................................................................................................................................................67 6.3 Erschliessung und Erholungsnutzung...............................................................................................................................................................................68 6.4 Unterhalt der Wege............................................................................................................................................................................................................68 6.5 Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Signalisation............................................................................................................................................................68

7 Umsetzung und Kontrolle......................................................................................................... 69 7.1 Umsetzungsinstrumente....................................................................................................................................................................................................69 7.2 Finanzierung...................................................................................................................................................................................................................... 70 7.3 Nachhaltigkeitskontrolle.....................................................................................................................................................................................................72

8 Erlasse....................................................................................................................................... 76 9 Glossar....................................................................................................................................... 77 10 Anhang..................................................................................................................................... 81 A1 Verhaltenskodex für Mountainbiker...................................................................................................................................................................................82 A2 12 Gebote für das Reiten im Wald.....................................................................................................................................................................................83 A3 OL Kompass.......................................................................................................................................................................................................................84 A4 Ziel- und Leitarten für Naturschutzmassnahmen..............................................................................................................................................................86 A5 Vorräte nach Baumarten und Entwicklungsstufen............................................................................................................................................................88 A6 Waldflächen nach Eigentum Quelle: Bestandeskarte, amtliche Vermessung..................................................................................................................90

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Impressum

Impressum Begleitgruppe: Ständige Mitglieder Ernst Spahr, Kreisforstingenieur Forstkreis 2, Ergolz, Projektleiter Christoph Hitz, Produkteverantwortlicher Urs Schaub (Forstrevier Viola Altenberg) Thomas Schöpfer (Forstrevier Lausen) Daniel Wenk (Forstrevier Liestal) Raphael Häner, Dipl. Forstingenieur ETH, Guaraci Forest Consulting Bearbeitung der Karten: Christoph Hitz, Produkteverantwortlicher Bearbeitung der Grundlagen: Susanne Rudin, Amt für Wald beider Basel Mitwirkende: Peter Aerni (Bürgergemeinde Lausen) Urs Amstutz (Jagdgesellschaft Liestal/Ant.Hersberg) Guido Bader (Moderator / Amt für Wald beider Basel) Max Ballmer (Naturschutzverein Füllinsdorf) Brigitte Bauer (Einwohnergemeinde Liestal) Sandra Baumgartner (Freunde des Westernreitens Nordwest FWN) Patrick Bonfils (Moderator) Werner Bönzli (Gemeinderat Giebenach) Mathieu Buser (Forstbetrieb Liestal) Martin Büsser (Militär- und Bevölkerungsschutz (Sichtern)) Jessie Campbell (Waldspielgruppe Troll Liestal) René Chabeau (Jagdgesellschaft (Arisdorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg + Nusshof)) Markus Clausen (Natur- und Landschaftsschutzkommission, Liestal) Harald de Vries (Pferdefreunde Lausen) Mauro Docci (Bike-O Nordwestschweiz) Marcel Durrer (Gemeinderat Lausen) Philipp Franke (Natur- und Vogelschutzverein Liestal) Amadé Franzen (Jagdgesellschaft (Arisdorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg + Nusshof)) Sibylle Frey (Pferdefreunde Lausen) Kent Gränicher (Waldchef, Bürgerrat Arisdorf, Präs. Revkomm.) Martin Grauwiler-Imhof (Naturschutzverein Lausen) Marcel Gysin (Jagdgesellschaft Lausen) Thomas Häring (Waldchef Giebenach) Marius Hasenböhler (Reiter (Kavallerieverein)) Andreas Häusler (Bienenzüchter) Carine Hugenschmidt-Wüest (Waldchefin / Gemeinderätin Füllinsdorf) Heinz Jost (Planet Velo GmbH / Trailnet) Beat Kaufmann (Gemeinderat Arisdorf) Franz Kaufmann (Einwohnergemeinde Liestal) Susanne Kaufmann (Natur- und Landschaftsschutzkommission, Liestal) Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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Impressum

Beat Keller (Gemeinderat Füllinsdorf) Thom Kiefer (Schulleitung Stadt Liestal) Florian Kron (Gemeinderat Hersberg) Christoph Küntzel (Naturschutzkommission Füllinsdorf) Therese Kuny (Reitverband Nordwestschweiz) Adrian Leuenberger (Jagdgesellschaft Lausen) Hans Lüthi (Natur- und Vogelschutzverein Füllinsdorf) René Meyre (Bürgergemeinde Augst) Urs Moritz (Jagdgesellschaft Liestal/Ant.Hersberg) Hélène Neuhaus (Naturreiten / Reiterin) Timon Nick (Gemeinderat Hersberg) Natalie Oberholzer (Naturforum BL) Anton Peter (Waldchef, Bürgerrat Giebenach) Matthias Plattner (Hintermann & Weber AG) René Plattner (Einwohnergemeinde Liestal) Armin Plüss (Einwohnergemeinde Liestal) Gabriela Puls (Gemeindeverwaltung Füllinsdorf) Hans Riesen (Liestal Tourismus (VVL)) Peter Rohrbach (Einwohnergemeinde Liestal) Urs Rüger (Turnverein Liestal) Felix Ryter (Orientierungslauf ROLV NWS) Nadia Ryter (Orientierungslauf ROLV NWS) René Schenker (TrailNet Sektion Basel) Andreas Schmidt (Gemeinderat Lausen) Hans-Rudolf Schmutz (Gemeinderat Augst) Erwin Schneider (Bürgerrat Giebenach) Peter Siegrist (Bürgerrat Liestal) Georg Sprecher (Privat ) Daniel Stamm (Bienenzüchter) Adrian Thommen (Naturschutzkommission / NVVF) Katharina Thommen (Gemeindepräsidentin Giebenach) Thomas Wellauer (Bürgerrat Arisdorf) Ernst Werner (Bürgerrat Augst) Andreas Wiedmer (Gemeinderat Arisdorf) Hans Wüthrich (Wanderwege beider Basel (WbB)) Heinz Zimmermann (Privatwaldbesitzer)

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0 Zusammenfassung

0 Zusammenfassung Für den eiligen Leser: Auf die wichtigsten Kapitel und die dazugehörigen Pläne wird in der Zusammenfassung in Fettdruck hingewiesen. Wichtige Fachbegriffe werden im Glossar in Kapitel 9 erläutert. Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist eine überbetriebliche Planung, die mindestens ein Forstrevier umfasst. Der WEP stellt für das gesamte Waldareal die Abstimmung der verschiedenen Waldfunktionen sicher, damit der Wald seine Funktionen (Holzproduktion, Naturschutz, Schutz vor Naturgefahren, Erholung) nachhaltig erfüllen kann. Der vorliegende WEP umfasst das Forstrevier Viola Altenberg (Gemeinden Arisdorf, Augst, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg), das Forstrevier Lausen sowie das Forstrevier Liestal und wurde unter Mitwirkung von Gemeinden, Waldeigentümern und Interessenvertretern von Februar 2014 bis Januar 2015 erarbeitet. Er richtet sich in erster Linie an kantonale und kommunale Behörden und soll bis ins Jahr 2029 umgesetzt sein. Aufgrund von gesammelten Planungsgrundlagen und Anliegen der Interessenvertreter aus Workshops, wurde ein Leitbild für den Wald der Region (vgl. Kapitel 2) und Bewirtschaftungsgrundsätze für den ganzen Wald (vgl. Kapitel 3) formuliert. Neben der nachhaltigen Nutzung des Waldes, werden ein naturnaher Waldbau, die Schonung von Boden und Naturwerten und das Erzielen von stabilen und gesunden Waldbeständen angestrebt. Der Waldfunktionenplan gewichtet die verschiedenen Waldfunktionen und zeigt Prioritäten auf. Es wurden die Vorrangfunktionen Holzproduktion (1'173 ha), Naturschutz (401 ha), Schutz vor Naturgefahren (103 ha) und Erholung (104 ha) ausgeschieden. 76 ha haben sowohl die Vorrangfunktion Naturschutz als auch die Vorrangfunktion Schutz vor Naturgefahren. Weiter wurden 38 km Wanderwege im Wald, Feuerstellen, Waldhütten und Aussichtsturm ausgeschieden.  Kapitel 4 und Plan "Waldfunktionen" Objekte mit besonderen Zielsetzungen zeigen auf ausgeschiedenen Flächen (vgl. Karte “Objekte mit besonderen Zielsetzungen“) welche spezifischen, über die Waldfunktionen hinaus gehenden Bewirtschaftungen und anstehende Arbeitsschritte zu vollziehen sind. Die Objektblätter zeigen Lösungswege auf, wie sich unterschiedliche Nutzungen umsetzen lassen.  Kapitel 5 und Plan "Objekte mit besonderer Zielsetzung" Das Kapitel Erschliessung und Wegbenutzung zeigt das aktuelle Wegnetz und definiert die zulässigen Nutzungen durch Erholungssuchende.  Kapitel 6 und Plan "Erschliessung und Wegebenutzung" Die Umsetzung des WEP's erfolgt mittels Betriebsplanung, Projekten, Verträgen, Bewilligungen und nicht zuletzt mittels Information und Öffentlichkeitsarbeit (Ausbildung und Sensibilisierung). Mit einem umfassenden Kontrollsystem wird die angestrebte Waldentwicklung dokumentiert und überprüft, ob die formulierten Entwicklungsziele erreicht wurden. Damit kann die ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung gemessen werden. Eine kurze Charakterisierung des Planungsgebietes und Informationen zu den Wäldern und der Waldnutzung sind in der Analyse enthalten. Der vorliegende Waldentwicklungsplan Liestal und Umgebung wurde vom Regierungsrat für 15 Jahre festgesetzt.

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1 Einleitung

1 Einleitung 1.1

Was ist ein WEP?

Der WEP dient der forstlichen Planung und ist das Raumplanungsinstrument im Wald auf regionaler Stufe, welches •

alle regional gültigen, relevanten Planungsgrundlagen sammelt und zusammenfasst1,



die übergeordneten Ziele und Entwicklungsabsichten der Walderhaltung und die Methoden und Rahmenbedingungen der Waldbewirtschaftung definiert,



Konflikte erkennt, darstellt und soweit möglich löst oder Lösungswege aufzeigt,



die Verbindung zur übrigen Raumplanung herstellt,



raumwirksame Vorhaben im Wald und in angrenzenden Gebieten koordiniert,



Prioritäten für das öffentliche Beitragswesen (Finanzhilfen/Abgeltungen) setzt,



Kontrollgrössen der nachhaltigen Waldentwicklung festlegt,



die Vorgaben für die betrieblichen Planungen liefert und

damit als eigentliches Führungsinstrument des Forstdienstes die öffentlichen Interessen am Wald sicherzustellen sucht. Der WEP beinhaltet Aussagen und Entwicklungsziele, die durch verschiedene Massnahmen und Instrumente umgesetzt werden. Unterschiedliche Adressaten (z.B. Behörden, Private, Vereine) sind vom WEP angesprochen und sollen seine Umsetzung unterstützen.

1.2

Rechtsgrundlagen

Das Bundesgesetz über den Wald (WaG vom 4.10.1991) verlangt, dass der Wald so zu bewirtschaften ist, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). Gemäss dazugehöriger Verordnung haben die Kantone bei Planungen von überbetrieblicher Bedeutung dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung über deren Ziele und Ablauf unterrichtet wird, dabei in geeigneter Weise mitwirkt und diese Planungen einsehen kann. In Ausführung der Bundesgesetzgebung bestimmt das kantonale Waldgesetz (kWaG vom 11.6.1998), dass

1



die forstliche Planung den Rahmen für eine geordnete Waldbewirtschaftung und deren Abstimmung mit den nicht-forstlichen Ansprüchen an den Wald bildet (§15 Abs. 1 kWaG),



die überbetriebliche forstliche Planung in Form der Waldentwicklungsplanung zu erfolgen hat (§15 Abs. 2 kWaG),



die Waldentwicklungsplanung für das gesamte Waldgebiet sicherstellt, dass der Wald seine Funktionen nachhaltig erfüllen kann und dass Waldentwicklungsplanung und Raumplanung miteinander zu koordinieren sind (§16 Abs. 1 kWaG),

Berücksichtigte Grundlagen: Analyse, Kapitel 1.

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1 Einleitung



der kantonale Forstdienst die Waldentwicklungsplanung unter Mitwirkung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, der Einwohnergemeinden sowie der interessierten Kreise erarbeitet (§16 Abs. 2 kWaG)2,



der Waldentwicklungsplan als Planungsergebnis vom Regierungsrat erlassen wird (§16 Abs. 3 kWaG),



der Entwurf des Waldentwicklungsplanes in geeigneter Weise zu veröffentlichen ist, jede Person zum Entwurf Stellung nehmen kann und die Stellungnahmen beim Erlass des WEP angemessen zu würdigen sind (§17 Abs. 1 kWaG).

Die kantonale Waldverordnung (kWaV vom 22.12.1998) regelt im Weiteren in § 24 bis § 29 Umfang und Inhalt der Planung, die Mitwirkung der Bevölkerung sowie Erlass, Benützung und Einsichtnahme.

1.3

Adressaten und Rechtswirkung

Der Waldentwicklungsplan richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Er ist für die Behörden verbindlich, d.h. die Behörden von Gemeinden und Kanton sind verpflichtet, bei ihren einzelnen Entscheiden alle formulierten Zielsetzungen und Massnahmen zu berücksichtigen. Die Waldeigentümer wie Bürgergemeinden, Einwohnergemeinden, Private und Staat sind wichtige Partner, die bei der Umsetzung durch den WEP betroffen sind 3. Die Grundeigentümer sind vom WEP und dessen Inhalt nur indirekt betroffen, da er behördenverbindlich ist. Konkrete Auswirkungen für die Grundeigentümer entstehen erst mit Ausführungsplanungen (Betriebspläne, Zonenpläne, Verträge, Verfügungen, z.B. über Beitragsleistungen). Die Grundeigentümer sind grundsätzlich frei solche Vereinbarungen einzugehen, können aber Rechtsanspruch für eventuelle Abgeltungen und Beiträge geltend machen.

1.4

Teile des WEP

Folgende Unterlagen wurden im Rahmen der Waldentwicklungsplanung erarbeitet: Tabelle 1: Teile des Waldentwicklungsplans Liestal und Umgebung. Teil des WEP Beschreibung

WEP

2 3

Planungsteil mit Text und Plänen (eigentlicher „Waldentwicklungsplan“, der dem Genehmigungsverfahren untersteht)

Einsicht auf dem AfW

Einsicht bei Einwohner gemeinde

X

X

X

Bericht

Planungsablauf und Organisation, Beteiligte, Sitzungen, Aktennotizen, Protokolle

X

Analyse

Zusammenfassung und Interpretation der Planungsgrundlagen, Ergebnisse der Mitwirkung

X

Planungs grundlagen

Karten zu den vorhandenen Grundlagen, Ergebnisse der Kontrollstichproben (gemäss § 25 kWaV)

X

Planungsorganisation: Bericht, Kapitel 1. Ergebnisse der Mitwirkung: Analyse, Kapitel 9.

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1.5

1 Einleitung

Planungsperimeter

Der Planungsperimeter umfasst sämtliche Waldungen der Gemeinden Arisdorf, Augst, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen sowie Liestal. Die Einwohnergemeinden mit einer Bevölkerung von gut 27'000 Personen (Stand 2013) nehmen zusammen eine Fläche von 4'301 ha ein, wovon 1907 ha Wald sind. Der Waldanteil im WEP Liestal und Umgebung beträgt damit 44 % Wald (Kanton BL: 42%; Bezirk Liestal: 43%).4 Der Perimeter des WEP Liestal und Umgebung umfasst das Forstrevier Viola Altenberg, das Forstrevier Lausen sowie das Forstrevier Liestal. Der Wald im Perimeter verteilt sich auf folgende Eigentümerkategorien5: 1'720 ha Bürgergemeinden (90.1%), 59 ha Einwohnergemeinden (3%), 15 ha Kanton (0.8%), 111 ha Privat (6%) und 3 ha übrige Waldbesitzer (0.1%). Unter übrige Waldbesitzer sind die Waldungen der Einwohnergemeinde Pratteln, der Bürgergemeinde NuglarSt. Pantaleon sowie der Bürgergemeinde Seltisberg zu verstehen. Die folgenden Waldeigentümer (1'771 ha oder 93% der WEP-Fläche) sind betriebsplanpflichtig: •

Bürgergemeinde Arisdorf (293 ha),



Bürgergemeinde Füllinsdorf (131 ha),



Bürgergemeinde Giebenach (BL: 22 ha, AG: 56 ha),



Einwohnergemeinde Hersberg (52 ha),



Bürgergemeinde Lausen (250 ha) und



Bürgergemeinde Liestal (1'023 ha).

Im vorliegenden WEP-Bericht wird bei der Auswertung unterschieden zwischen privaten Waldeigentümern und betriebsplanpflichtigen Waldeigentümern.

4 5

Weitere Daten zum Wald der WEP Region: Analyse, Kapitel 2 bis 7. Detaillierte Eigentümerverhältnisse sind im Anhang A6 aufgeführt.

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1 Einleitung

Abbildung 1: Planungsperimeter

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2 Leitbild Wald

2 Leitbild Wald Im Jahre 1999 wurden die forstpolitischen Ziele der Kantone beider Basel von der damaligen Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und vom damaligen Wirtschaftsund Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt in einem Leitbild zum Ausdruck gebracht. Dieses Leitbild gilt auch für die WEP Region Liestal und Umgebung: Unser Wald ist naturnah aufgebaut. •

Der Wald verjüngt sich natürlich aus den Samen seiner Mutterbäume. Pflanzungen erfolgen nur dort, wo die Artenvielfalt erhöht, die Wertholzproduktion verbessert werden soll oder die natürliche Ansamung ausbleibt.



Gastbaumarten werden nach den Regeln der naturnahen Waldpflege ausgewählt und gepflanzt. Grössere reine Nadelholzbestände aus der Zeit, in welcher die Holzproduktion zentrales Waldbauziel war, werden langfristig durch Pflege in naturnahe Wälder überführt.



Die Waldpflege erfolgt schonend für Waldboden und Waldbestände. Das Befahren mit forstlichen Motorfahrzeugen beschränkt sich auf die Waldwege, Maschinenwege und Rückegassen.

Im Wald wächst der Rohstoff Holz. •

Im Wald wird so viel Holz geerntet wie jährlich nachwächst, sofern landschaftspflegerische Forderungen die Nutzung nicht einschränken.



Das Produktionspotenzial des Waldes wird somit ausgeschöpft und das Holz mit ökologischem Nutzen für die Umwelt verwertet.



Die Standorteigenschaften für den Holzzuwachs sind massgebend für eine Wert- und Massenholzproduktion.

Der Wald ist kein Niemandsland. •

Der Wald ist allgemein zugänglich, gehört privaten und öffentlichen Eigentümern. Sie dulden das freie Betretungsrecht der Öffentlichkeit. Für die Gesetzgebung gilt der Grundsatz "öffentliches Recht vor privatem".



Wald verpflichtet, fordert Eigenverantwortung und Verständnis seitens der Eigentümer.

Der freie Zutritt zum Walde steht allen offen. •

Jedermann kann den Wald in der Regel ohne Erlaubnis betreten.



Reiter und Radfahrer benützen die Waldstrassen. Spezielle Reit- und Radwege (inkl. Mountainbike-Routen) sind gekennzeichnet.



Veranstaltungen im Wald sind möglich. Je nach Art und Grösse sind diese zum Schutz von Pflanzen und Tieren oder im Interesse des Waldeigentümers einer Bewilligungspflicht unterstellt.

Natürlicher Artenreichtum zeichnet den Wald aus. •

Der naturnah aufgebaute Wald beherbergt eine grosse Zahl von Tier- und Pflanzenarten.



Das Schaffen unterschiedlich zusammengesetzter Waldbestände fördert die Vielfalt von Lebensräumen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf jegliche Nutzung verzichtet werden.

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WEP Liestal und Umgebung •

2 Leitbild Wald

Die Umgestaltung von steilen Waldrändern zu stufigen mit einer Baum-, Strauch- und Krautschicht erhöht die Artenvielfalt und vernetzt verschiedene Lebensräume.

Der Wald prägt eine Landschaft. •

Bei der Waldbewirtschaftung wird an exponierten Orten auf das Landschaftsbild Rücksicht genommen. Die Schlagrichtung berücksichtigt das Landschaftsbild und die Baumarten sollen dem Standort angepasst sein.

Der Wald schützt uns vor Naturgefahren. •

Der Wald schützt die Menschen, ihre Siedlungen und Verkehrswege vor Naturgefahren wie Steinschlag, Erdrutsch und Erosion. Er gleicht den Wasserhaushalt aus. Dadurch werden Hochwassergefahren gemildert.

Immissionen (Stickstoff, Feinstaub) gefährden die Lebenskraft unseres Waldes. •

Der vitale Wald trotzt bestmöglich Naturgefahren und besitzt die grösstmögliche Widerstandskraft gegen die schädlichen Immissionen unserer Zivilisation.

Der Wald beeinflusst die Umgebung positiv. •

Die Waldpflege fördert die verschiedenen Umweltwirkungen des Waldes.

Unser Wald erfüllt seine Funktionen nachhaltig. •

Der Wald soll mit seiner Vielfalt an Tieren, Pflanzen und seinen unterschiedlichen Formen und Wirkungen den zukünftigen Generationen übergeben werden.

Für das Gebiet des WEP Liestal und Umgebung sind folgende Forderungen aus den Workshops mit lokalen Interessengruppen und –vertretern speziell zu betonen: •

Die Waldungen sind nachhaltig, schonend und naturnah zu bewirtschaften.



Holz als zukunftsfähiger Rohstoff ist zu nutzen - dazu sollen keine zu starken Einschränkungen erfolgen.



Für ein gutes Waldverständnis ist eine aktive, offene Kommunikation zwischen den Gemeinden, Waldeigentümern und den Nutzniessern des Waldes notwendig, z.B. Information über Wünsche und Anliegen. Mittels gezielter Öffentlichkeitsarbeit ist die Verbundenheit der Bevölkerung mit dem Wald und der Natur sicherzustellen.



Das Gebiet ist bekannt für eine intensive Nutzung durch verschiedene Erholungssuchende, z.B. Biker, Reiter, Wanderer und Orientierungsläufer. Die Erholungsnutzung ist daher zu lenken und der Natur ist genügend Raum zu bieten. Die verschiedenen Waldbenutzer sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz aufgerufen.



Abfall (Littering) ist ein immer grösser werdendes Problem, welches bei vermehrter Nutzung des Waldes durch verschiedene Nutzergruppen entsteht.



Die Wälder sollen artenreich sein. Dies ist wichtig in Bezug auf den Klimawandel sowie in Bezug auf die Biodiversität. Die bestehenden Naturwerte sollen gepflegt und erhalten bleiben.



Die Schutzfunktion der Wälder oberhalb von Siedlungen und wichtigen Verkehrsachsen ist dauernd zu gewährleisten.



Der Vollzug der bestehenden Gesetzte und Regelungen klappt z.T. nicht. Hier sind die Zuständigkeiten zu klären und der Vollzug ist zu verbessern (rigorose Umsetzung der Gesetzgebung).

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3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung Die nachfolgenden Bewirtschaftungsgrundsätze und Grundsätze zur Nutzung gelten für den gesamten Wald in der Region Liestal und Umgebung. Für spezielle Waldflächen werden in Kapitel 4 (Waldfunktionen) und 5 (Objekte mit besonderer Zielsetzung) zusätzliche Bestimmungen ausgeführt. Die Waldungen im WEP Perimeter werden nachhaltig bewirtschaftet. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist ökologisch sinnvoll, sozialverträglich und ökonomisch effizient. Sie ermöglicht die Erfüllung der Waldfunktionen (Holzproduktion, Schutz vor Naturgefahren, Naturschutz, Erholung, Gewässerschutz) heute und in Zukunft.

3.1

Naturnaher Waldbau

Die Waldbewirtschaftung hat auf der gesamten Fläche nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus zu erfolgen. Dies heisst im Einzelnen:

6



Baumartenwahl: Angestrebt werden standortgerechte Baumartenzusammensetzungen. Die Baumartenwahl (insbesondere der Nadelholzanteil) richtet sich nach der vegetationskundlichen Kartierung.



Baumartenzusammensetzung: Angestrebt werden möglichst vielfältige und stabile Mischbestände. Damit wird auch das Risiko bei veränderten Klimabedingungen minimiert. 6 Durch die Waldpflege können entsprechende Mischbestände unterhalten werden.



Bestandesaufbau: Stufige Strukturen (mit grosser Streuung der Baumdurchmesser) werden angestrebt. Ein vielfältiger Nebenbestand soll vorhanden sein.



Verjüngung: Bestände werden in der Regel natürlich verjüngt. Pflanzungen sind bei ungenügendem natürlichem Aufwuchs des Jungwaldes zur Anreicherung der Artenvielfalt und aus wirtschaftlichen Gründen empfohlen. Beim Einbringen von Gastbaumarten ist der Kommentar zu den vegetationskundlichen Karten zu beachten.



Verjüngungsverfahren: Durch eine Vielfalt von angewendeten Verjüngungsverfahren werden vielfältige Bestände für Flora und Fauna geschaffen. Dauernde Verjüngung ermöglicht eine hohe genetische Vielfalt, eine gute Stufigkeit der Bestände und wirkt der Überalterung entgegen. Dabei kommen das Dauerwaldverfahren und im Altersklassenwald der Femelschlag und der Saumschlag zur Anwendung.



Verjüngungsflächen: Die Verjüngung erfolgt in der Regel kleinflächig. Beim Femelschlag richten sich die Flächengrössen nach dem Lichtbedarf der gewünschten Baumarten.



Pflege: Die Pflege der Bestände ermöglicht die Holzproduktion, sichert deren Stabilität, regelt die Mischung der Baumarten, fördert die Artenvielfalt und erfolgt rationell.



Feinerschliessung: Durch konsequente Feinerschliessung wird ein flächiges Befahren des Bodens zu dessen Schonung verhindert.

Arbeitspapier zur Waldpflege und Waldverjüngung unter dem Aspekt der Klimaveränderung. Amt für Wald beider Basel, 20. November 2006.

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3.2

3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Nachhaltige Holznutzung

Holz hat als einheimischer, natürlicher und nachhaltig produzierter Rohstoff eine grosse Bedeutung, sowohl als Nutzholz, als auch als Energieholz. Wird er lokal weiterverarbeitet, so kann er eine hohe Wertschöpfung erzielen, welche insbesondere im ländlichen Raum wichtige Arbeitsplätze sichert. Holz hat ein langfristiges Potenzial CO 2-Emissionen zu vermeiden. Eine nachhaltige Holznutzung und die Substitution anderer Rohstoffe bindet das Treibhausgas CO 2 und hat damit eine positive Wirkung auf das Klima. Ein langfristig optimaler Effekt zur Verbesserung der CO 2-Bilanz ergibt sich, wenn das Holz aus diesem Zuwachs zuerst als Baustoff und in zweiter Linie als Energiequelle verwendet wird (Kaskadennutzung). Die Forstbetriebe der öffentlichen Wälder des WEP Gebietes sind nach den Richtlinien FSC- und PEFC-Label zertifiziert. Die folgende Abbildung zeigt den Aufbau der Wälder im WEP-Perimeter. Es ist auffallend, dass im öffentlichen Wald der Flächenanteil des starken Baumholzes im Vergleich zum Normalwaldmodell wenig übervertreten ist. Das schwache Baumholz ist sowohl im Privatwald als auch im öffentlichen Wald stark untervertreten. Der hohe Anteil an starkem Stangenholz im öffentlichen Wald ist vor allem auf die Umwaldung der ehemaligen Mittelwälder in den 70er- und 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts in der Gemeinde Liestal zurückzuführen. Es ist zu erwähnen, dass im WEP Perimeter der Privatwaldanteil sehr klein ist. Abbildung 2: Verteilung der Entwicklungsstufen und Flächennachhaltigkeitsmodell (mit einer Umtriebszeit von 130 Jahren) für die öffentlichen Wälder, die privaten Wälder und die gesamte WEP Region (Quelle: Auswertung Bestandesdatei). Die Modellfläche entspricht der Waldfläche ohne die stufigen Bestände, die Blössen sowie die unproduktiven Waldflächen. 60 50

% Flächenanteil

40 30 20 10 0 Jungw./ Dick.

schw. Stangenh. schw. Baumh. starkes Stangenh.

stark. Baumh. mitt. Baumh.

Entwicklungsstufe

Öffentlicher Wald

Privatwald

ganzer Wald

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Normalwaldmodell

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WEP Liestal und Umgebung

3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Der im Vergleich zum Normalwaldmodell minimal zu tiefe Flächenanteil des Jungwuchses sowie der minimal zu hohe Flächenanteil des starken Baumholzes zeigt, dass die Wälder in den letzten 15 Jahren bezüglich der Verjüngungsfläche sehr nachhaltig bewirtschaftet wurden. Der starken Untervertretung des schwachen Baumholzes in den öffentlichen Wäldern muss im Waldbau Rechnung getragen werden und diese Bestände mit besonderer Sorgfalt gepflegt werden. In den Privatwäldern ist der Jungwuchs, das Stangenholz sowie das schwache Baumholz untervertreten. Das starke Baumholz ist massiv übervertreten. Dies ist ein Ausdruck der starken Unternutzung der Privatwälder. 45% der Waldfläche besteht aus einer geschlossenen Kronendecke (normal bis locker) und auf 32% der Waldfläche stehen die Bäume gedrängt. Auf rund 11% der Waldfläche ist das Kronendach nicht geschlossen (lückig bis aufgelöst ) und auf rund 8% der Waldungen stehen die Bäume gruppiert. Die Wälder sind vorwiegend aus reinem Laubholz (50%) oder Laubholz Mischbeständen (33%) aufgebaut. 4% der Waldbestände bestehen ausschiesslich aus Nadelholz und knapp 10% aus Nadelholz Mischbeständen (50-90% Ndh-Anteil). Die Laubmischwälder sind insgesamt sehr naturnah und standortgerecht zusammengesetzt. Tabelle 2: Prozentualer Anteil der Hauptbaumarten am Vorrat pro Gemeinde. Quelle: Kontrollstichproben. Arisdorf

Füllinsdorf Giebenach

Hersberg

Lausen

Liestal

WEP

Fichte

9.9

1.0

34.9

5.2

5.2

17.8

13

Tanne

0.8

1.1

0.0

0.1

0.8

4.9

3

Föhre

5.1

3.4

0.0

16.7

5.3

5.8

6

Lärche

2.2

2.8

0.0

3.1

0.7

5.1

4

üb. Ndh

0.8

1.0

0.0

0.0

0.1

2.3

1

Buche

57.7

57.3

34.4

52.2

57.9

44.7

50

Eiche

9.3

9.4

15.2

7.1

9.6

4.6

7

Esche

5.3

10.2

9.8

3.7

6.2

3.1

5

Ahorn

3.5

6.8

3.5

4.1

4.4

6.0

5

üb. Lbh

5.4

6.9

2.2

7.8

9.8

5.7

6

Die Buche ist mit 50% am Holzvorrat beteiligt und damit mit Abstand die häufigste Baumart. Mit 13% ist die Fichte die Baumart mit dem zweithöchsten Anteil am Vorrat. Alle Nadelhölzer machen knapp 30% des Holzvorrates aus. Die Eiche, mit 7% Anteil am Holzvorrat, ist die zweitwichtigste Laubbaumart. Damit weist das WEP Gebiet einen Laubholzanteil von 73% auf. Der aktuelle Holzvorrat beträgt insgesamt 470'000 m3 resp. 247 m3/ha (öffentliche Waldungen 240 m3/ha, Privatwald 279 m3/ha) und liegt damit deutlich unter den Werten für die Schweiz 7 (340 m3/ha) und jenem des Kanton Basel-Landschaft (342 m3/ha). Angaben zu Vorräten und Baumartenanteilen der einzelnen Gemeinden befinden sich in der Analyse. Die Vorräte varieren zwischen den beteiligten Forstrevieren und v.a. den Gemeinden zum Teil sehr stark. Die tiefen Vorräte können damit erklärt werden, dass in den letzten 40 Jahren die Holznutzung in etwa dem Zuwachs entsprochen hat. In den letzten 15 Jahren wurde damit das Nutzungspotential der Waldungen ausgeschöpft und der Wald nicht übernutzt.

7

LFI: Landesforstinventar. http:://www.lfi.ch- Bemerkung: LFI verwendet andere Berechnungsmethoden.

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3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Tabelle 3: Holzvorrat (m3/ha) pro Gemeinde. Bemerkungen: Öffentlicher Wald = betriebsplanpflichtiger Wald; Quelle: Kontrollstichproben. Vfm (m3/ha) Augst

öff.

priv.

-

-

Holzvorrat (m3) Total

Total 187

2'716

Arisdorf

268

471

268

93'766

Füllinsdorf

253

476

253

38'956

286

6'941

Giebenach*

-

-

Hersberg

251

344

251

21'663

Lausen

213

231

213

59'365

Liestal

232

243

232

244'082

WEP

240

279

247

467'489

* Gemeinde Giebenach ohne Waldungen im Kanon AG

Der Anteil der Zwangsnutzungen infolge Stürmen, Trockenheit und Borkenkäfer betrug in den Jahren 2004 bis 2013 9'100 m3 oder 7.6% der genutzten Holzmenge. Die durchschnittliche jährliche Holznutzung im gesamten WEP Perimeter betrug im selben Zeithorizont 120'000 m 3 oder 12'000 jährlich (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: Aktuelle jährliche Holznutzung: nach Sortimenten in den Jahren 2004 bis 2013. Quelle: Jahresberichte. Sortiment

Laubholz 3

m

Nadelholz 3

%

Total m3

%

m

%

Öffentlicher Wald Stammholz

18'349

15

13'348

11

31'712

27

Industrieholz

15'367

13

10'191

9

25'571

21

Hackschnitzel

34'323

29

7'515

6

41'867

35

Sterholz

14'942

13

420

15'375

13

Total

82'981

70

31'474

114'455

96

4'915

4

119'370

100

26

Privater Wald Total (alle Sortimente) Total Nutzung (ganzer Wald)

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3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Mittels der Kontrollstichproben können Zuwachsschätzungen errechnet werden. Die detaillierten Diskussionen können im Analyseteil (Kapitel 2) nachgeschlagen werden. Daraus kann für die Waldungen des WEP Perimeters das folgende Nutzungspotential abgeleitet werden. Tabelle 5: Zuwachsschätzungen gemäss Einheitstarif BL. m3 Forstrevier

öff.

m3/ha priv.

öff.

priv.

Fr Viola Altenberg

3'201

482

6.4

Lausen

1'124

108

4.5

Liestal

7'672

222

7.5

11'998

812

Total WEP

Total 6.8

6.5 4.5

7.2

7.3

Im ganzen Wald sind bei aktuellem Bestandesaufbau langfristig jährlich ca. 12'800 m 3 Holz nachhaltig nutzbar. In den letzten Betriebsplänen wurde im öffentlichen Wald ein Hiebsatz von 10'570 m3 festgelegt. Die Betriebsplanung bestimmt im öffentlichen Wald die definitive Nutzungsmenge unter Berücksichtigung von Nutzungsverzichtsflächen, Bestandesstrukturen, Vorratsentwickung, Erschliessung und aktuellem Zuwachs. Bei der Planung der Holznutzung (Hiebsätze) für die einzelnen Waldeigentümer im Betriebsplan müssen die jeweiligen Verhältnisse und Bestandesstrukturen berücksichtigt werden. Es gelten folgende Vorgaben für die Betriebsplanung: •

Zielvorrat: 250 bis 300 m3/ha



Der Vorrat sowie die Bestandesstruktur zeigt, dass der öffentliche Wald sehr nahe dem Normalwaldmodell (Flächennachhaltigkeit) bewirtschaftet wurde. Der tiefe Holzvorrat zeigt, dass die künftige Holznutzung überprüft werden muss und eine Steigerung nur in begründeten Einzelfällen möglich ist. Im Privatwald erfordern Holzschläge, die nicht dem Eigenbedarf dienen, eine Schlagbewilligung des Revierförsters. Der Revierförster steht für die Beratung und Anzeichnung kostenlos zur Verfügung.



Die nachhaltige Verjüngungsfläche der stufig aufgebauten Waldungen des WEP Perimeters (ohne stufige Bestände) beträgt auf der ganzen Waldfläche jährlich 13 ha.

Das Sicherstellen der Arbeitssicherheit ist eine dauernde Aufgabe: Waldeigentümer sollen bei der Vergabe von Holzerei- und Pflegearbeiten an Unternehmer auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit beharren. Ein entsprechender Passus kann im Vertrag mit den Unternehmern festgehalten werden. Zur Thematik der Holznutzung bestehen die Objektblätter “Holzabsatz und -verwendung“ und “Holznutzung im Privatwald“.

3.3

Boden und Grundwasserschutz

Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource und ist die Grundlage jeglichen Pflanzenwachstums. Deshalb kommt dem Schutz des Bodens in seiner Funktion als Lebensgrundlage für künftige Generationen eine besondere Bedeutung zu. Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und die natürliche Verjüngung zu gewährleisten, sollen Holzernte, Freizeit- und Erholungsnutzung die Böden möglichst wenig beeinträchtigen.

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3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Bei der Holzernte werden bestandes- und bodenschonende Holzernteverfahren eingesetzt (vgl. Merkblatt für die Praxis: Physikalischer Bodenschutz im Wald, WSL 2009). Die Bodenkarten der Baselbieter Böden werden bei der Wahl des Holzernteverfahrens mitberücksichtigt. Der bodengebundene Holztransport in Beständen erfolgt grundsätzlich auf Rückegassen. Dabei werden die Witterungsverhältnisse berücksichtigt. Die Rückegassen sind vor der Schlaganzeichnung markiert. In schwierigem Gelände erfolgt die Holzbringung mittels Seilkraneinsatz. Zum Schutz des Grundwassers werden dauernde, naturnahe und möglichst vielfältige Bestockungen angestrebt, die dem Boden möglichst viel Nitrat entziehen. Der Schutz des Grundwassers in den Schutzzonen 1 und 2 ist im Objektblatt “Grundwasserschutzzonen“ behandelt. Die forstlichen Gewässerschutzauflagen in der Schutzzone S3 werden durch die geltende Waldgesetzgebung und die Bewilligungsverfahren (z.B. Rodung, Kahlschlag, Wegebau) sichergestellt.

3.4

Schutz vor Naturgefahren

Der Wald übt an Steilhängen Schutzfunktionen aus, indem er Schutz vor Erosion, Steinschlag, Rutschungen, etc. bietet. Zur Erhaltung und Förderung der Schutzfunktion der Wälder weisen diese einen nachhaltig stabilen Aufbau, eine grosse Durchmesserstreuung, hohe Stammzahlen und keine Blössen auf. Mit einer naturnahen Bestockung und regelmässigen Pflegeeingriffen wird eine möglichst hohe Vitalität der Einzelbäume und Stabilität der Bestände angestrebt. Wichtig ist zudem eine dauernde Bestockung, die vor Erosion und damit vor Hangrutschen schützt. In den Waldbächen fällt viel Tot- und Grünholz an, das als Schwemmholz bei Durchlässen und Brücken Probleme verursacht. Durch Verklausungen entstehen Schäden an diesen Bauwerken. Mittels gezielter Stabilitätsdurchforstungen sind in den Wäldern der Bachböschungen unstabile Bäume zu entnehmen und Mittels Auflichtungen können Rutsch- und Erosionsflächen wieder mit Jungbäumen bewachsen werden. Es soll dabei aber nur soviel Holz entnommen werden, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Die Gerinne sind aus Sicherheitsgründen nach Holzschlägen und grösseren Unwettern zu kontrollieren und allenfalls zu räumen. Die Publikation Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS) 8 ist ein Instrument für die Praxis, das einen nachhaltig wirksamen Schutzwald mit minimalem Aufwand sicherstellen soll. Die Wegleitung bietet den Praktikern konkrete Beurteilungs- und Entscheidungshilfen für die tägliche Arbeit im Wald. Sie zeigt, welche Waldeigenschaften natürlicherweise genügend Schutz vor Naturgefahren bieten. Sie enthält zudem eine Anleitung, wie Pflegemassnahmen auf ihre Schutzwirkung kontrolliert werden können. Der Schutz vor Naturgefahren ist in den beiden Objetblättern „Schutzwald: Prozesse Steinschlag und Rutschung“ sowie „Schutzwald: Prozesse Gerinne“ präzisiert.

3.5

Natur- und Landschaftsschutz

Für mehr als einen Drittel der Pflanzen- und Tierarten ist unser Wald Lebensraum. Die WEP Region ist aufgrund ihrer naturräumlichen Vielfalt ein ökologisch wertvolles Gebiet. Insbesondere der Eiche kommt eine spezielle Bedeutung zu. Auf den 956 Stichproben wurden bei der Erstaufnahme (1997/98) 16 Giganten (Bäume mit einem BHD von mehr als 80 cm) gefunden. Im Jahr 2013, bei der Zweitaufnahme (gleiche KSP), wurden 23 Giganten gefunden. 11 Giganten wurden in der Erst- und Zweitaufnahme gemessen. 5 Giganten wurden zwischen der Erst- und Zweitaufnahme genutzt oder sind umgefallen. 1.6% der 8

FREHNER, M.; WASSER, B.; SCHWITTER, R., 2005: Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald. Wegleitung für Pflegemassnahmen in Wäldern mit Schutzfunktion, Vollzug Umwelt. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern, 564 S.

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3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Waldfläche werden gemäss der Bestandeskarte als Blössen oder unproduktive Waldflächen bezeichnet. Für das Ökosystem Wald hat die Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL zur Messung der Biodiversität ein Biotopwert-Modell entwickelt (Brändli, 2001). Dieses Modell errechnet auf Grund der Baumartenvielfalt, der Strukturvielfalt (Entwicklungsstufe, Schichtung, Schlussgrad) sowie der Naturnähe des Bestandes einen Biotopwert für den Wald. Der Wert ist ein Ausdruck zur Bewertung von Waldbeständen als Lebensraum für einheimische Tier- und Pflanzenarten. Ein Wald mit einem hohen Biotop-Wert zeichnet sich wie folgt aus: •

Es ist eine grosse Anzahl an Baumarten anzutreffen. Auch ökologisch besonders wertvolle Arten wie beispielsweise Weiden oder Eichen sind nachzuweisen.



Der Bestand ist mehrschichtig aufgebaut, ist lückig und weist einen Anteil an Altholz auf.



Der Nadelholzanteil, insbesondere der Fichtenanteil, Pflanzengesellschaft angepassten Anteil nicht.

überschreitet

einen

der

Das Biotopwert-Modell kann auf Grund der permanenten Kontrollstichproben, der Bestandeskarte sowie der pflanzensoziologischen Karte errechnet werden 9. Die folgende Tabelle zeigt die Biotopwerte der einzelnen Gemeinden. Auffallend ist, dass knapp 50% der Bestände einen tendentziell hohen und knapp 1/3 der Bestände einen hohen Biotopwert aufweisen. Nur gerade 8% der Bestännde weisen einen tiefen bzw. 13% der Bestände einen tendentiell teifen Biotopwert auf. Tabelle 6: Biotopwert pro Gemeinde (gemäss LFI).

Gemeinde

Anteil Kontrollstichproben (%) mit tendenziell tendenziell tiefem tiefer hoher hoher Biotopwert Biotopwert Biotopwert Biotopwert

Anzahl KSP

Arisdorf

5

18

54

23

150

Augst

0

0

25

75

4

Füllinsdorf

4

9

61

26

57

Giebenach

13

13

38

38

8

Hersberg

3

19

58

19

36

Lausen

3

11

45

41

131

Liestal

11

12

46

31

552

8

13

48

31

938

WEP Perimeter

Zur Erhaltung der Biodiversität im Wald ist ein “Mosaik“ naturnaher Lebensräume, wie lichte Baumbestände, Feuchtstellen, Schuttfluren u.ä. zu erhalten. Bezüglich kantonalen Zielsetzungen und Grundsätze zum Naturschutz im Wald wird auf die “Konkretisierung Naturschutz im Wald“ des Amt für Wald beider Basel verwiesen. Den folgenden Aspekten wird im ganzen Wald besondere Beachtung geschenkt: • Erhaltung und Förderung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten 10: Seltene einheimische Baumarten (z.B. Speierling, Elsbeere) werden wie bisher durch gezielte Pflege- und Durchforstungseingriffe geschont, gefördert und gepflanzt. Seltene Arten in Kraut- und Strauchschicht (z.B. Buchs) werden im Rahmen der forstlichen Massnahmen gefördert. Schutz und Förderung gelten vor allem auch den Lebensräumen. 9

10

Eine KSP Aufnahme wird für die Berechnung verwendet, wenn ein gültiger Wert vorliegt bezüglich Baumart, Durchmesser, pflanzensoziologie, Entwicklungsstufe, Schlussgrad des Bestandes und der Schichtung des Bestandes. vgl. dazu die Ziel- und Leitartenliste in Anhang A4.

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WEP Liestal und Umgebung

3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung



Erhaltung der natürlichen Pflanzenzusammensetzung in seltenen Waldgesellschaften: In den folgenden seltenen und teilweise kleinflächig vorkommenden Waldgesellschaften ist die natürliche Baumartenzusammensetzung gemäss pflanzensoziologischer Karte zu erhalten oder zu fördern: Linden - Zahnwurz - Buchenwald, Ausbildung mit Bärlauch (13a, 13e, 13g), Weissseggen - Buchenwald, Ausbildung mit Blaugras (14e), Blaugras – Buchenwald (16a), Ahorn-Lindenwald (25*), Eschenmischwälder (26a, 26g, 26f, 27a, 27g, 27f, 29), Flaumeichenwald (38), Orchideen-Föhrenwald (62), Seggen – Schwarzerlenbruchwald Schneeheide-Föhrenwald (44)11. Auch die ausgedehnten bodensauren Buchen- und Eichenwälder (1 und 6) sind zu erhalten.



Waldränder: Ökologisch aufgewertete Waldränder, die einen mit der Landwirtschaft ausgeschiedenen Krautsaum aufweisen, sind wegen ihrer Vernetzungsfunktion für verschiedene Tierarten (z.B. Reptilien, Amphibien, Insekten, Vögel) besonders wertvoll. Den besonders wertvollen Waldrändern ist ein Objektblatt „Ökologisch und wildtierbiologisch wichtige Waldränder“ gewidmet.



Stehendes und liegendes Totholz bietet vielen holzbewohnenden und holzabbauenden Tieren und Pilzen einen wertvollen Lebensraum und sind Teil des Waldes 12. Abgestorbene Einzelbäume werden darum stehen gelassen, sofern davon keine Gefahr für Verkehrswege, für Waldbenutzer auf Wegen, für das Forstpersonal oder für den umliegenden Waldbestand ausgeht. Astmaterial und Stammstücke bleiben im Bestand. Im Moment kommen im WEP Gebiet durchschnittlich 7.4 sv/ha Totholz (Privatwald 5.3 sv/ha, öffentlicher Wald 8.1 sv/ha) vor. Es wird ein Zielwert von 10 sv/ha angestrebt.



Bekämpfung Neobiota: Neobiota (neu eingeschleppte und eingeführte Arten) können sich rasch ausbreiten und die einheimische Flora verdrängen. Diese Arten gilt es wirkungsvoll zu bekämpfen. Diese Thematik wird im Objektblatt „Invasive Neobiota“ detailliert behandelt.



Den Eichen kommt in unserer Kulturlandschaft eine zentrale Bedeutung zu. Eine Vielzahl an Tierarten ist direkt oder indirekt von der Eiche abhängig. Die Eiche wird deshalb im ganzen WEP Perimeter auf den geeigneten Standorten gefördert. („Eichenförderung“)

Weitere Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes werden in den Objekblättern “Festgesetzte Waldreservate“, “Potentielle Waldreservate“, „Ökologisch und wildbiologisch wichtige Waldränder“, “invasive Neobiota“, , „Altholzinseln und Habitatbäume“ für den ganzen Wald oder definierte Teilbereiche davon präzisiert.

3.6

Wald und Wild

Die Waldbewirtschaftung schafft einen wertvollen Lebensraum für die heimischen Wildtiere. Empfehlungen zu Aufwertungsmöglichkeiten sind im Merkblatt “Rehwildbiotoppflege“ vom Försterverband beider Basel enthalten13. Im Objektblatt “Wildruhegebiete“ sind zusätzliche Massnahmen zur Schonung des Wildbestandes in gewissen Gebieten vorgesehen. Es können in Zusammenarbeit mit den Jagdgesellschaften geeignete Freihalteflächen geschaffen und unterhalten werden. Diese Habitatpflege schafft ein zusätzliches Äsungsangebot für Wildtiere und ist als Ersatz für fehlende Austritte im Offenland zu verstehen. Diese Flächen sind für die Jagd von besonderer Bedeutung. Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass das Aufkommen der einheimischen und standortstypischen Baumarten möglich ist (Art. 27 Abs. 2 WaG). Die Gefährdung der einzelnen Baumarten ist unterschiedlich, aber es gilt vor allem den Baumarten Tanne, Föhre, Eibe und Edellaubhölzern ein besonderes Augenmerk zu schenken. Die Tanne ist waldbaulich sehr wertvoll 11 12 13

Nummer der Waldgesellschaft gemäss Standortskartierung. Vgl. Burnand & Hasspacher: “Die Waldstandorte beider Basel.“ vgl. dazu die “Totholz-Charta Waldungen BL/BS“ des Amt für Wald beider Basel vom Mai 2006. Merkblatt “Rehwildbiotoppflege“ vom Försterverband beider Basel.

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3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

und mit ihrem lotrechten Wuchs, zusammen mit der Linde, in vielen Hangwäldern im Jura ein wichtiger Stabilitätsfaktor. Die Edellaubhölzer erhöhen den Naturwert unserer Bestände und sind darüber hinaus ökonomisch wertvolle Hölzer. Technische Wildschadenverhütungsmassnahmen (Zäune, Einzelschütze) sind in begründeten Fällen möglich, insbesondere dann, wenn der selektive Verbiss trotz nachhaltiger Jagd örtlich zu gross ist. Die Jägerschaft hat den gesetzlichen Auftrag, “den Wildschaden auf ein tragbares Mass zu begrenzen“ (§ 1 Abs. 2 Lit. d kJaG) und mittels Hege “die Erhaltung eines angemessenen Wildbestandes zu gewährleisten“ (§ 20 Abs. 1 kJaG). Aufgrund dieses gesetzlichen Auftrages dürfen die Jäger zur Ausübung ihrer Hegetätigkeiten den Wald in vernünftigem Mass auch mit Fahrzeugen befahren. Die Einwohnergemeinden erteilen die Fahrbewilligungen und können diese bei Missbrauch auch entziehen. Im Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen im Wald werden die lokalen Jagdgesellschaften durch die Einwohnergemeinden zur Anhörung einbezogen.

3.7

Erholung und Freizeit

Die Waldungen des WEP Perimeters sind ein ganzjährig frequentiertes, attraktives Erholungsgebiet. Wie die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens zeigen, führen die immer vielfältigeren Freizeitbeschäftigungen z.T. zu recht unterschiedlichen Ansprüchen. So gibt es einerseits die eher ruhige, beschauliche Erholung, die möglichst ungestörte Wälder sucht und kaum Infrastruktur braucht. Andere Erholungssuchende nutzen Zufahrten und Parkplätze und halten sich in Gebieten mit Feuerstellen, Hütten, etc. auf. Verschiedene Sportarten benutzen Infrastrukturen wie Waldwege, Fitnessparcours oder andere Anlagen. Deshalb ist von allen Beteiligten gegenseitige Rücksichtname und Toleranz wichtig. Beispielsweise sind Hunde im Wald an der Leine zu führen. Grundsätzlich ist der Wald für eine den natürlichen Verhältnissen angepasste Erholungsnutzung frei zugänglich. Erholung, Sport und Naturbeobachtung sollen in einem naturverträglichen Rahmen möglich sein. Um Konflikte zwischen den verschiedenen Waldnutzern und eine übermässige Beanspruchung des Lebensraumes Wald zu vermeiden, können Lenkungsmassnahmen ergriffen werden: Aufruf zur Rücksichtnahme und Toleranz Die verschiedenen (Erholungs-)Nutzer des Waldes können nicht in jedem Fall räumlich getrennt werden. Deshalb ist von allen Beteiligten gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz wichtig. Bewilligungspraxis bei Veranstaltungen Alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Fauna und Flora (z.B. während der Brut- und Setzzeit), reitsportliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, radsportliche Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen und übrige Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen sind bewilligungspflichtig. Laut Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald sind Gesuche durch die Einwohnergemeinde oder im Falle mehrerer Einwohnergemeinden durch das Amt für Wald beider Basel zu behandeln. Folgende Unterlagen sind durch die Bewilligungsinstanz zu prüfen: 

Waldreservate (Objektplan im WEP): In den Schutzverfügungen zu Waldreservaten sind teilweise spezielle Auflagen bezüglich Erholungsnutzung erlassen. Diese reichen bis zu einem generellen Verbot von Veranstaltungen.

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WEP Liestal und Umgebung 

3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Wildruhegebiete (Objektplan im WEP): In der Regel darf nicht mehr als eine Veranstaltung pro Jahr durch ein Wildruhegebiet führen.

Neben dauerhaften räumlichen Einschränkungen sind auch temporäre Einschränkungen im Rahmen der Veranstaltungsbewilligung denkbar. Diese können örtlich sein, z.B. meiden von trittempfindlichen Standorten oder meiden von Jungwüchsen und Dickungen. Zudem sind zeitliche Einschränkungen wie das Meiden der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) möglich. Die Thematik wird im Objektblatt „Veranstaltungen und OL“ im Detail behandelt. Zur Bewilligungspraxis für Veranstaltungen im Wald vgl. auch Anhang 4. Bewilligungspraxis bei Bauvorhaben Infrastrukturanlagen wie Unterstände, Rastplätze, Sportparcours (z.B. Vita Parcours oder fest installierte Kletterrouten), etc. sind nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen gemäss § 15 Abs. 2 kWaV. Diese benötigen eine Bewilligung nach § 15 Abs.1 kWaV durch den Gemeinderat. Die Ausnahmebewilligung bedarf vorgängig der Zustimmung des Amts für Wald (§15 Abs. 3 kWaV). Vgl. Objektblatt „Flächige Erholungsnutzung und Erholungseinrichtungen“. Grössere Anlagen bedürfen einer Baubewilligung durch die zuständigen Behörden (vgl. Kap. 3.8). Im vorliegenden WEP werden die verschiedenen Erschliessungsanlagen auf dem Plan „Erschliessung und Wegebenutzung“ aufgeführt. Das Waldgesetz legt fest, welche Erschliessungsanlage durch wen benutzt werden darf (siehe Kapitel 6). Dazu bestehen auch die Objektblätter „Biken“, „Reiten“ und „Wanderwege“.

3.8

Grössere Erholungsanlagen im Wald

Die im Rahmen des Waldentwicklungsplanes geführten Diskussionen rund um den Baumwipfelpfad am Schleifenberg in Liestal haben die folgenden waldrechtlichen Aspekte zum Bewilligungsverfahren für grosse Erholungseinrichtungen ergeben: 

Der Standort ist im Waldentwicklungsplan und/oder kantonalen Richtplan mit „Vorrang Erholung“ resp. als „Ausflugsziel von kantonaler Bedeutung“ bezeichnet.



Das Werk (Bau und Betrieb) muss zweckgebunden und waldverträglich sein. Das Bestandesgefüge und der Waldboden dürfen nicht übermässig beeinträchtigt werden und die Waldfunktionen müssen gewährleistet bleiben (keine Rodungsbewilligung nötig). Es ist aber ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit Ausnahmebewilligungen nach Art 16 WaG (nachteilige Nutzung) und Art. 24 RPG (zonenrechtliche Bewilligung) durchzuführen. Übermässige Beeinträchtigungen des Waldbodens und der Waldfunktionen (z.B. Neu- und Ausbauten von Infrastrukturanlagen wie Bergwirtschaften, Kioske, etc.) gelten als Zweckentfremdungen von Waldareal (Rodungsbewilligung erforderlich). Das bundesgesetzliche Fahrverbot für Motorfahrzeuge ist zu beachten. Für die Anlage von Parkplätzen im Waldareal kann keine waldrechtliche Bewilligung in Aussicht gestellt werden.







Das Werk muss waldpädagogische Elemente und Spiel- und Erfahrungswelten enthalten.



Im Umfeld sind geeignete Besucherlenkungsmassnahmen umzusetzen.



Raumrelevante Auswirkungen ausserhalb Raumplanungsgesetzgebung beurteilt.

des

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Waldes

werden

nach

Bau-

und

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WEP Liestal und Umgebung

3.9

3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

Sozio-ökonomische Funktionen des Waldes

Die Wälder haben in verschiedenster Hinsicht soziale, kulturelle und volkswirtschaftliche Bedeutung. Diese Aspekte werden bei der Waldbewirtschaftung mitberücksichtigt. Im folgenden sind die wichtigsten sozio-ökonomischen Funktionen aufgeführt: 

Der Wald reinigt die Luft.



Der Wald produziert eine Vielzahl an Nicht-Holz-Wald-Produkten (Non-Timber-ForestProducts) wie beispielsweise Pilze und Beeren.



Der Wald produziert Sauerstoff und hat die Fähigkeit CO2 aufzunehmen und zu speichern.



Der Wald und die Ressource Holz ist ein wichtiger lokaler Arbeitgeber.



Der Wald leistet einen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Bevölkerung.



Der Wald ist Objekt von Kunst, Forschung, Aus- und Weiterbildung.

Wo die Waldeigentümer zugunsten der Öffentlichkeit Leistungen erbringen oder wesentliche Einschränkungen ihrer Freiheiten in Kauf nehmen, haben sie Anspruch auf Abgeltungen.

3.10 Windenergieanlagen und Deponien Im kantonalen Richtplan sind die folgenden beiden potentiellen Standorte für Windkraftanlagen enthalten: 

Waldgebiet „Alti Stelli“, „Grammel“ zwischen Füllinsdorf, Arisdorf, Liestal, Lausen bis nach Sissach



Waldgebiet südlich von Lausen und Itingen

Die Errichtung von Windenergieanlagen beeinträchtigt den Waldboden und das Bestandesgefüge stark. Daher ist unter anderem eine Rodungsbewilligung und die Ausscheidung einer Spezialzone im Zonenplan erforderlich. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Beanspruchung und Beeinträchtigung des Waldes möglichst gering bleibt. Wo die Windenergie die Waldbewirtschaftung behindert, hat der Waldeigentümer Anspruch auf Abgeltung. Deponien Im WEP Perimeter werden die folgenden zwei bewilligte Deponien betrieben: 

Reaktordeponie „Elbisgraben“ (Gemeinde Liestal und Füllinsdorf)



Inertstoffdeponie „Höli“ (Liestal)

Der Betrieb der Deponien erfolgt gemäss den Auflagen und Bedingungen der Bewilligungen (Rodungs-, Baubewilligung, Spezialzone). Die für den Betrieb temporär gerodeten Waldflächen müssen nach Abschluss rekultiviert und wieder mit Waldbäumen bestockt werden. Die ehemaligen Deponien „Lindenstock“ in Liestal und „Chueftel“ in Lausen sind aufgefüllt und rekultiviert (Aufforstungspflicht gemäss Rodungsbewilligung). Aufgrund der lockeren Bestockung und des hohen ökologischen Wertes soll beim „Lindenstock“ eine Bewirtschaftung nach naturschützerischen Kriterien geprüft werden. Die Anlage neuer Deponien erfordert eine überregionale Standortsevaluation und eine Genehmigung durch den Landrat im kantonalen Richtplan. Zudem ist ein Bewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, Rodungsbewilligung, Errichtungsbewilligung, usw. zu

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3 Grundsätze der Bewirtschaftung und Nutzung

durchlaufen.

3.11 Klimawandel Der Klimawandel ist unbestritten eine der grössten Herausforderungen für das Ökosystem Wald. Welche konkreten Konsequenzen dies für das Ökosystem Wald im WEP Liestal hat, ist schwierig vorhersehbar. Das Leitbild des Amt für Wald besagt: "Die Wälder sollen artenreich sein. Dies ist wichtig in Bezug auf den Klimawandel "(vgl. dazu Kapitel 2). Gemäss unserem heutigen Kenntnisstand ist ein bewirtschafteter (vgl. dazu nachhaltige Bewirtschaftung, Kapitel 3), artenreicher Wald die Grundvoraussetzung, damit sich das Ökosystem Wald dem ändernden Klima anpassen kann. Weiterhin gelten die im Arbeitspapier zum Klimawandel aufgeführten Empfehlungen des Amtes für Wald beider Basel (vgl. dazu Kapitel 3.1). Insbesondere sollen vermehrt trockenresistente Baumarten (z.B. Eichen) gepflanzt und mit regelmässiger Jungwaldpflege Mischbestände mit einer möglichst breiten Baumartenpalette gefördert werden. Welche Waldfunktionen unter dem Einfluss der erwarteten Zunahme an extremen Naturereignissen (Hochwasser, Sturm) auch in Zukunft in welchem Ausmass erbracht werden können, ist sehr schwierig vorauszusagen und kann damit planerisch nicht erfasst werden. Ein kantonales Strategiepapier (WEP übergreifend) ist dabei sicherlich von grosser Bedeutung.

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4 Waldfunktionen

4 Waldfunktionen 4.1

Einleitung

Während die vorhergehend beschriebenen Grundsätze (Kapitel 3) für die Bewirtschaftung der ganzen Wälder der WEP Region Liestal und Umgebung gelten, werden mit der Waldfunktionenplanung auf Teilflächen konkrete Vorgaben mit Lokalbezug gesetzt. Eine Waldfunktion umfasst jene Aufgaben, die vom Lebensraum Wald erfüllt werden (Wirkungen oder Potenzial des Waldes) und erfüllt werden sollen (Ansprüche des Menschen). Waldfunktion kann auch mit Waldleistung umschrieben werden. Grundsätzlich erbringen alle Wälder stets verschiedene Wirkungen und Leistungen gleichzeitig (Multifunktionalität). Um Interessenkonflikte oder Überbeanspruchungen des Waldes zu vermeiden, führt die Planung einen Entscheid über die örtlich zu erbringende prioritäre Waldleistung herbei (sogenannte "Vorrangfunktionen"). Massgebend dabei sind die Eignung des Waldes für eine bestimmte Nutzung, die Ansprüche oder Vorgaben der Öffentlichkeit, sowie die Ziele und Interessen des Waldeigentümers. Die hier festgelegten Vorrangfunktionen sind öffentlich-rechtlicher Natur und haben Priorität vor allfälligen später entstehenden privaten Ansprüchen (z.B. Erholungsnutzungen). Die verschiedenen Waldfunktionen sind im Plan „Waldfunktionen“ dargestellt. Auch Wälder, die mit einer Vorrangfunktion belegt sind, sind grundsätzlich multifunktional. Die Vorrangfunktion kommt erst im Konfliktfall bzw. bei einer Interessenabwägung zum Zuge, respektive dient als Grundlage für Finanzhilfen und Abgeltungen an Waldeigentümer. Einem Waldgebiet wird eine der folgenden Vorrangfunktion zugeordnet, wenn z.B.



der Wald ein hohes Holznutzungspotenzial aufweist und gut erschlossen ist  Vorrang Holzproduktion (Kapitel 4.2)



der Wald eine ausgewiesene Schutzfunktion gegenüber Siedlungen oder Verkehrsinfrastrukturen erfüllt  Vorrang Schutz vor Naturgefahren (Kapitel 4.3)



der Wald ein regionales oder lokales Naturschutzpotenzial hat oder ein Naturschutzgebiet ist  Vorrang Naturschutz (Kapitel 4.4)



der Wald aufgrund seiner Lage (Siedlungsnähe, Parkplatznähe, Topografie) oder seiner vorhandenen und geplanten Erholungseinrichtungen (z.B. Vitaparcours, Feuerstellen, Aussichtsturm) einen hohen Erholungswert (bzw. Attraktivität) aufweist  Vorrang Erholung (Kapitel 4.5)

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4 Waldfunktionen

Tabelle 7: Flächen und Anteile der ausgeschiedenen Vorrangfunktionen (Quelle: Waldfunktionenplan). Fr Viola Altenberg Vorrang Holzproduktion

Lausen

Liestal

WEP [ha]

WEP [%]

351

188

634

1'173

62

Vorrang von Naturgefahren

13

35

55

103

5

Vorrang von Naturgefahren (besondere Berücksichtigung Naturschutz)

15

16

45

76

4

184

25

192

401

21

2

2

99

104

5

20

2

28

50

3

Vorrang Naturschutz Vorrang Erholung Wald ohne bes. Vorrangfunktion

Lineare und punktuelle Erholungseinrichtungen sind auf dem Waldfunktionenplan der Übersicht halber nicht flächig ausgeschieden.

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4.2

4 Waldfunktionen

Vorrang Holzproduktion

Bedeutung

Diese Wälder weisen grundsätzlich ein hohes Holznutzungspotenzial auf und sind gut erschlossen.

Entwicklungsziele

Bedarfsgerechte Bereitstellung von Holz für die regionalen und überregionalen Märkte. Wertholzproduktion: Hoher Nutzholzanteil von guter bis sehr guter Qualität. Die Massnahmenplanung erfolgt im Rahmen der Betriebsplanung.

Rahmenbedingungen Minimalanforderungen Zertifizierungsrichtlinien.

nach

Waldgesetz

und

gemäss

Bewirtschaftung, Pflege

Im Rahmen des Waldgesetzes, des Leitbildes Wald und der Bewirtschaftungsgrundsätze ist eine naturnahe Bewirtschaftung sichergestellt. Es werden zweckmässige und rationelle Holzernteverfahren sowie dem Verfahren angepasste Maschinen eingesetzt, die eine hohe Wertschöpfung aus der Holzproduktion ermöglichen. Dabei ist der Bestandes- und Bodenschonung Rechnung zu tragen. In diesen Flächen können auch Gastbaumarten beigemischt sein. Die Baumartenwahl richtet sich nach der vegetationskundlichen Kartierung und den Richtlinien gemäss FSC- und PEFC-Label. Der Bau von Maschinenwegen ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens möglich.

Förderung

Beiträge für Jungwaldpflege gemäss kantonalem Jungwaldpflegeprojekt. Seilkran-Beiträge durch Kanton und Bund.

Zugehöriger Plan

Waldfunktionenplan

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4.3

4 Waldfunktionen

Vorrang Schutz vor Naturgefahren

Bedeutung

Bestände an Steilhängen oberhalb von wichtigen Verkehrsachsen (Kantonsstrasse, Bahn) und Siedlungen, die eine Schutzwirkung gegen Steinschlag, Rutschungen oder Hochwasser ausüben (vgl. auch Objekt Schutzwald: Prozesse Steinschlag und Rutschungen). Gräben und Gerinne können durch instabile Stämme verklausen und Schäden ab Bauwerken oder Überschwemmungen hervorrufen (vgl. auch Objekt Schutzwald: Prozess Gerinne) In einzelnen Bereichen besteht eine Überlappung mit rechtskräftig geschützten Naturschutzobjekten.

Entwicklungsziele

Nachhaltig stabile und dauerhafte Bestockungen schützen die Schutzobjekte ideal. Zur Vermeidung von Hangrutschen sind diese Wälder dauernd mit stabilen, stufigen Beständen bestockt. Bezüglich Schutz vor Steinschlag ist eine hohe Stammzahl anzustreben. Keine Personenschäden und nur geringe Sachschäden unterhalb dieser Wälder. In den Gerinneeinhängen befinden sich keine instabilen oder rutschgefährdeten Stämme. Bei Überlappung mit Naturschutz: Erhaltung und Förderung der besonderen Naturwerte.

Rahmenbedingungen Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ist zuständig für die Anordnung von Massnahmen zur Sicherung der Anrissgebiete von Rutschen, Erosion und Steinschlag und die Anordnung zur Sicherstellung einer minimalen Waldpflege, wo es die Schutzfunktion erfordert (§ 20 KWaV). Bewirtschaftung, Pflege

Die Pflege der Schutzwälder bzw. die Pflegemassnahmen erfolgen nach den Grundsätzen des NaiS14 und den Richtlinien des Amtes für Wald beider Basel15. Durch regelmässige Pflege werden stabile Bestände geschaffen und eine Überalterung wird verhindert. Gehäuftes Vorkommen von Starkholz an Steilhängen und “Hänger“ von denen eine Gefahr ausgeht werden vermieden. Kleinflächige Naturverjüngungen sind anzustreben und Blössen nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu sind Nachpflanzungen mit geeigneten Baumarten möglich. Verhinderung von Verklausungen in Gerinnen und Bauwerken. Bei Überlappung mit Naturschutz: Unter Einhaltung der Schutzfunktion gilt es die besonderen Naturwerte mittels gezielten Pflegemassnahmen gemäss Nutz- und Schutzkonzepten zu erhalten und zu fördern.

Förderung

Die Förderung von Massnahmen in Wäldern mit Vorrang Schutz vor Naturgefahren erfolgt durch Bund und Kanton über das Programm Schutzwald.

14 15

BUWAL (2005): Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald – NaiS. Schutzwaldprogramm Basel-Landschaft, Januar 2012.

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4 Waldfunktionen

Bei Überlappung mit Naturschutz: Spezifische Massnahmen zu Gunsten des Naturschutzes werden über das Programm Waldnaturschutz abgegolten. Zugehöriger Plan

Waldfunktionenplan

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4.4

4 Waldfunktionen

Vorrang Naturschutz

Bedeutung

Es handelt sich um Naturschutzobjekte (kantonale Sonderwald- und Naturwaldreservate und kommunale Naturschutzgebiete) mit lokaler, kantonaler oder nationaler Bedeutung. Die Unterschutzstellung erfolgte z.T. über die Zonenvorschriften Landschaft, über Regierungsratsbeschlüsse oder über Dienstbarkeitsverträge. Der Kantonale Richtplan16 des Kantons Basel-Landschaft weist weitere Flächen aus, wo die Unterschutzstellung bereits im Gang ist oder für spätere Zeiten empfohlen wird. Auch diese Flächen sind im Plan dargestellt.

Entwicklungsziele

Die bestehende Artenvielfalt im Wald ist zu erhalten bzw. zu fördern. Ein besonderer Schutz gilt seltenen und gefährdeten Arten. Auf Teilflächen (Naturwaldreservate, Altholzinseln) wird auf die Holznutzung verzichtet und der Altholz- und Totholzanteil gezielt erhöht.

Rahmenbedingungen Wertvolle Waldstrukturen und Lebensräume wie Felsstandorte, Niederund Mittelwälder, Schutthalden, ehemalige Gruben, etc. sowie besonders reichhaltige Übergänge zwischen Wald und Offenland werden im Rahmen des Waldnaturschutzprogrammes gefördert und erhalten. Die Bewirtschaftung der Gebiete richtet sich nach den vorhandenen Schutzverordnungen und Zonenvorschriften. In diesen Gebieten ist auf einen Wegebau zu verzichten, sofern ein Ausbau des Wegenetzes nicht in den Nutz- und Schutzkonzepten vorgesehen ist. Bewirtschaftung, Pflege

Die Waldpflege richtet sich nach den vorhandenen Nutz- und Schutzkonzepten und ist auf die vorhandenen Naturwerte ausgerichtet. Anlässlich der kantonalen Unterschutzstellung werden spezifische Pflegepläne ausgearbeitet.

Förderung

Für Auflagen und Einschränkungen in der Nutzung haben die Waldeigentümer gemäss kantonalem Natur- und Landschaftsschutzgesetz Anspruch auf Abgeltungen. Die Abgeltungen des Ertragsausfalls und der Mehraufwände erfolgen durch Bund und Kanton über das Programm Waldnaturschutz, sofern die Objekte von regionaler/kantonaler Bedeutung sind. Für die kommunalen Objekte sind die Einwohnergemeinden zuständig.

Zugehöriger Plan

Waldfunktionenplan

16

Kantonaler Richtplan (KRIP) vom 26. Juni 2007.

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4.5

4 Waldfunktionen

Vorrang Erholung

Bedeutung

Diese Wälder weisen aufgrund ihrer Lage bzw. ihrer Einrichtungen (z.B. Hütten, Aussichtspunkte, Vitaparcours, Feuerstellen/Rastplätze, etc.) einen hohen Erholungswert auf und werden von vielen Erholungssuchenden besucht. Dabei handelt es sich um folgende Schwerpunktgebiete: Sichtern (Liestal), Aussichtsturm Scheifenberg (Liestal), Römerstadt (Augst) Lineare und punktuelle Erholungseinrichtungen: 38 km Wanderwege im Wald, 89 km insgesamt, 4 Ausflugsziele von kantonaler Bedeutung, 36 Feuerstellen/Rastplätze, 6 Waldhütten/Jagdhütten (mit/ohne Feuerstellen), 7 Unterstände mit Feuerstellen, 2 Vitaparcours, 2 Waldlehrpfad, 3 Waldkindergärten/Spielgruppen, 1 Aussichtspunkt, 1 Aussichtsturm, 1 Waldpavillion, 6 Parkplätze sind auf dem Waldfunktionenplan der Übersicht halber nicht flächig ausgeschieden. Zusätzlich sind beispielsweise orientierend Pferdehaltung, Reitplätze oder Hundesport orientierend aufgeführt. Diese Einrichtungen sind auf dem Plan Objekte mit besonderer Zielsetzung respektive dem Erschliessungsplan ersichtlich.

Entwicklungsziele

Erholung und Sport im Wald sind weiterhin möglich und sie sollen attraktiv bleiben. Die Besucher verhalten sich so, dass die Natur keinen Schaden erleidet. Das Ausscheiden der Vorrangfunktion ermöglicht eine Kanalisierung der Erholungssuchenden und eine Konzentration der Erholungsanlagen an geeigneten Stellen. Neue Erholungseinrichtungen werden in der Regel in den Gebieten mit Vorrang Erholung und in der Nähe bestehender Infrastrukturanlagen erstellt.

Rahmenbedingungen Ein struktur- und abwechslungsreicher Wald wird von den Erholungssuchenden als attraktiv empfunden. Für die Erholungssuchenden ist eine angemessene Infrastruktur vorhanden. Auch in den Flächen mit Vorrangfunktion Erholung gelten waldrechtliche Bewilligungsverfahren für Einrichtungen. Bewirtschaftung, Pflege

Die Bewirtschaftung ist in erster Linie auf die Sicherheit und die Attraktivität für Erholungssuchende ausgerichtet. Gefährliche Dürrständer entlang von Erholungseinrichtungen werden entfernt. Attraktive Waldbilder werden gezielt gefördert und die bestehenden Infrastrukturanlagen (Waldhütten, Bänke, Feuerstellen, etc.) werden unterhalten und wenn nötig erneuert/ausgebaut.

Förderung

Die Einwohnergemeinden fördern Erholungseinrichtungen. Den vermehrten Aufwand für die Erholungsnutzung (welcher die Ansprüche der normalen Holznutzung übersteigt) tragen die Einwohnergemeinden und Nutzniesser.

Zugehöriger Plan

Waldfunktionenplan und Plan Erschliessung und Wegbenutzung

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4.6

4 Waldfunktionen

Wald ohne Vorrangfunktion (multifunktionaler Wald)

Bedeutung

Alle Wälder die nicht mit einer Vorrangfunktion überlagert sind, werden als multifunktionaler Wald oder Wald ohne Vorrangfunktion bezeichnet. Alle Waldfunktionen (Holzproduktion, Schutz vor Naturgefahren, Naturschutz und Erholung) haben die gleiche Priorität. Eine nachhaltige Holzproduktion stellt die Erfüllung fast aller Aufgaben des multifunktionalen Waldes sicher. Meist handelt es sich um Feldgehölze verschiedener Grösse.

Entwicklungsziele

Der Wald ohne besondere Vorrangfunktion kann dank einer nachhaltigen Holzproduktion seine Funktionen gleichzeitig erfüllen, ohne dass eine Funktion Vorrang hat. Die Holznutzung entspricht etwa der Höhe des Zuwachses.

Rahmenbedingungen Bewirtschaftungsgrundsätze in Kapitel 3. Bewirtschaftung, Pflege

Die Bewirtschaftung erfolgt nach den Prinzipien des naturnahen Waldbaus. Dieser stellt die Multifunktionalität der Wälder sicher.

Förderung

Beiträge für Jungwaldpflege gemäss kantonalem Jungwaldpflegeprojekt. Seilkran-Beiträge durch Kanton und Bund.

Zugehöriger Plan

Waldfunktionenplan

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung Wo die Bestimmungen zu den Vorrangfunktionen nicht ausreichen, d.h. spezifische Zielsetzungen bestehen, werden Objekte mit besonderer Zielsetzung ausgewiesen. Diese haben in der Regel einen konkreten Flächenbezug und sind auf dem Plan “Objekte mit besonderen Zielsetzungen“ aufgeführt. Die folgenden Objekte wurden ausgewiesen: H1

Holzabsatz und -verwendung

H2

Privatwald mit grossem Holznutzungspotenzial

S1

Schutzwald: Prozesse Steinschlag und Rutschung

S2

Schutzwald: Prozess Gerinne

N1

Festgesetzte Waldreservate (inkl. Objektliste)

N2

Potentielle Waldreservate (inkl. Objektliste)

N3

Ökologisch und wildbiologisch wichtige Waldränder

N4

Invasive Neobiota

N5

Eichenförderung

N6

Altholzinseln und Habitatbäume

E1

Wildruhegebiete

E2

Veranstaltungen

E3

Biken

E4

Reiten

E5

Wanderwege

E6

Flächige Erholungsnutzung und Erholungseinrichtungen

V1

Grundwasserschutzzonen (inkl. Objektliste)

V2

Archäologische Schutzobjekte, Historische Verkehrswege (inkl. Objektliste)

V3

Öffentlichkeitsarbeit und Waldbildung

V4

Gesetzesvollzug und Aufgaben der Einwohnergemeinden

V5

Militärischer Ausbildungsplatz Sichtern

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5.1

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Holzproduktion, -absatz und -verwendung (H1)

Lage / Ort (Menge):

Ganzes WEP Gebiet

Ausgangslage:

Holz hat eine wichtige Bedeutung als einheimischer Rohstoff, ist ein bedeutender Energieträger und Baustoff. Die Preise und der Absatz, insbesondere von Buchenstammholz (die Buche ist die häufigste Baumart unserer Wälder) sind unbefriedigend. Die Forst- und Holzwirtschaft sind wichtige regionale Arbeitgeber.

Ziele:

Die öffentliche Hand setzt vermehrt auf den Rohstoff Holz. Es wird einheimisches Holz favorisiert. Der Hiebsatz (Nutzungspotential) soll effizient, sozialverträglich und umweltschonend ausgeschöpft werden. Die Waldeigentümer sind ein zuverlässiger Produzent/Lieferant von Rohholz. Die Bereitstellung und Vermarktung des Holzes erfolgt effizient und nachfragegerecht.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Die Einwohnergemeinden setzen sich für die Verwendung von einheimischem Holz ein. Bei öffentlichen Bauvorhaben ist immer eine Holz-Variante zu prüfen.

Gemeinderat, Kanton

laufend

Die Holzenergie ist im Rahmen des Energieholzpotenzials zu fördern (z.B. Holzheizungen).

Gemeinderat, Forstbetrieb

laufend

Alle Möglichkeiten für Holzwerbung sind zu nutzen: z.B. Waldführungen, Brennholzverkauf, Gemeindebulletin, etc.

Gemeinderat, Forstbetrieb

laufend

Federführung:

Revierförster

Beteiligte:

Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Holzkäufer, Private

Koordination:

-

Kosten/Finanzierung:

Einwohnergemeinden, kantonale Förderbeiträge für Holzheizungen (Amt für Umweltschutz und Energie)

Grundlagen:

Potenzial-Berechnungen in der Analyse, Kapitel 2

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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5.2

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Holznutzung im Privatwald (H2)

Lage / Ort (Menge):

Privatwald (111 ha), vgl. Objektplan

Ausgangslage:

Im kleinparzellierten Privatwald ist es sehr aufwändig, effiziente Holzschläge durchzuführen und Holz auf den Markt zu bringen. Die Privatwälder sind stark unternutzt. Viele Privatwälder weisen daher ein grosses Holznutzungspotenzial auf (hohe Wuchskraft, viel Holz), sind aber in eher schlechtem Pflegezustand. Die Erschliessung ist teilweise ungenügend.

Ziele:

Vermehrte Holznutzung in den Privatwäldern, d.h. es werden grössere Holzmengen im Privatwald geschlagen. Vermehrte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Privatwaldeigentümern (gemeinsame und grössere Holzschläge). Die Bereitstellung und Vermarktung des Holzes erfolgt effizient und nachfragegerecht. Optimierung der Erschliessung.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Regelmässige Informationen für die Privatwaldeigentümer über den Holzmarkt und andere Aktualitäten im Wald.

Revierförster

jährlich

Bildung von Bewirtschaftungseinheiten und Überprüfung der Erschliessung. Bündelung der Holzernte und des Verkaufs durch koordinierte Eingriffe über verschiedene Eigentümer.

Revierförster

jährlich

Federführung:

Revierförster

Beteiligte:

Privatwaldeigentümer, Kreisforstingenieur, Forstbetrieb, Forstunternehmer, Holzvermarkter, Holzverarbeiter

Koordination:

Projekt zur Förderung der Bewirtschaftung der Privatwälder (Waldwirtschaftsverband beider Basel)

Kosten/Finanzierung:

Holzerlöse decken die Kosten der Privatwaldeigentümer. Die Beratung (Anzeichnen) durch den Forstdienst wird durch den Kanton finanziert. Anschubfinanzierung für Motivation, Koordination etc. der Waldeigentümer.

Grundlagen:

Potenzial-Berechnungen in der Analyse, Kapitel 2

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.3 Schutzwald: Prozesse Steinschlag und Rutschung (S1) Lage / Ort (Menge):

Entlang von Kantonsstrassen und Bahnlinien und oberhalb von Siedlungsgebieten (153 ha) vgl. Objektplan.

Ausgangslage:

Diese Wälder schützen wichtige Strassenverbindungen, Bahnlinien und Siedlungen vor Steinschlag, Rutschungen17 und Hangmuren. Die Wälder schützen Sachwerte und Menschenleben. Die Wälder entsprechen gemäss der Terminologie des Bundes den Wäldern mit Schutzfunktion.

Ziele:

Der Wald erfüllt seine besondere Schutzfunktion nachhaltig und uneingeschränkt. Auf und an den Strassen, Bahnlinien und Siedlungen entstehen keine Schäden infolge Steinschlag und Rutschungen. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet. Die Wälder werden gemäss den Richtlinien „Nachhaltigkeit im Schutzwald (NaiS) des Bundes“ gepflegt. Beim Prozess Rutschung ist auf einen genügend grossen Deckungsgrad (mindestens 30%) zu achten.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Ausarbeitung von Pflegeprogrammen für Schutzwald

Revierförster

laufend

Abschluss von Projekten / Vereinbarungen / Aufträgen

Kreisforsting., Waldeigentümer

laufend

Pflege der Schutzwälder gemäss Leistungsvereinbarung. Massnahmen zur Pflege der Wälder können angeordnet (Kreisforstingenieur) werden.

Kreisforsting., Waldeigentümer

periodisch

Federführung:

Amt für Wald beider Basel

Beteiligte:

Revierförster, Waldeigentümer, SBB, Tiefbauamt (bei Kantonsstrassen), Einwohnergemeinden, weitere Nutzniesser

Koordination:

-

Kosten/Finanzierung:

Programm Schutzwald (Bund und Kanton), Nutzniesser

Grundlagen:

Nachhaltigkeit im Schutzwald (NaiS), kantonale Schutzwaldausscheidung, im Siedlungsgebiet Gefahrenkarte (ab 2011), Schutzwaldprogramm Basel-Landschaft (Richtlinien)

17

Rutschungen: der Beitrag der Waldbestockung zur Verhinderung von Rutschungen beschränkt sich auf den Wurzelhorizont der Bäume, welcher in der Regel 1-2 Meter beträgt. Kronenwasserrückhalt (Interzeption) und Niederschlagsdämfung bei Starkregen leisten einen weiteren Beitrag zur Verhinderung von Erosion und Rutschungen.

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.4 Schutzwald: Prozess Gerinne (S2) Lage / Ort (Menge):

Verschiedene Bäche und Gräben im WEP-Perimeter, (26 ha) vgl. Objektplan.

Ausgangslage:

Dürrholz und Wurzelstöcke in Bächen und Gerinnen behindern bei Hochwassser nach Dauer- und Gewitterregen immer wieder den Wasserabfluss und führen zu verstopften Durchlässen und Überschwemmungen mit Sachschäden.

Ziele:

Im Einzugsgebiet weisen die Waldungen einen Deckungsgrad über 50 Prozent auf. In den Gerinneeinhängen finden sich keine instabilen oder rutschgefährdeten Stämme (gemäss Anforderungsprofil NaiS). Wenig Verklausungen und Verminderung der Schäden an Infrastruktur infolge Überschwemmungen. Verbesserte Stabilität der Bacheinhänge und deren Bestockungen.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Abschluss von Projekten / Vereinbarungen / Aufträgen

Kreisforsting., Waldeigentümer

laufend

Räumen der Gerinne nach Holzschlägen

Waldeigentümer

laufend

Kontrollgänge der gefährdeten Gebiete, v.a. nach Gewitteroder Dauerregen

Revierförster

periodisch

Räumen der kritischen Stellen (inkl. Grabeneinhänge)

Revierförster

periodisch

Federführung:

Amt für Wald beider Basel

Beteiligte:

Revierförster, Waldeigentümer, Tiefbauamt Abteilung Wasserbau, Einwohnergemeinden, weitere Nutzniesser

Koordination:

-

Kosten/Finanzierung:

Programm Schutzwald (Bund und Kanton), Nutzniesser

Grundlagen:

Nachhaltigkeit im Schutzwald (NaiS), kantonale Schutzwaldausscheidung, im Siedlungsgebiet Gefahrenkarte (ab 2011), Schutzwaldprogramm Basel-Landschaft (Richtlinien)

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5.5

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Festgesetzte Waldreservate (N1) Nf1-Nf7

Lage / Ort (Menge):

Gemäss nachfolgender Tabelle (36.9 ha) vgl. Plan Objekte mit besonderer Zielsetzung (Stand 30.06.2014).

Ausgangslage:

Im WEP Perimeter ist 2% der Waldfläche als Waldreservat rechtskräftig unter Schutz gestellt (Regierungsratsbeschluss). Für jedes Waldreservat besteht ein detailliertes Schutz- und Pflegekonzept.

Ziele:

Erhaltung und Förderung der Flora und Fauna. Die Schutzziele sind in den jeweiligen Schutzverordnungen und Pflegeplänen festgehalten. Im Wald werden ruhige Zonen mit möglichst keinen Erholungssuchenden geschaffen.

Umsetzung: Arbeitsschritt Pflege und Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der festgelegten Nutz- und Schutzziele. Besprechungen und Bewilligung der Eingriffe. Zurückhaltende Bewilligungspraxis bei Anlässen und Einrichtungen im Wald (Bewilligungspflicht für Veranstaltungen).

Verantwortlichkeit

Termin

Kreisforsting., Waldeigentümer

laufend

Einwohnergemeinden, Amt für Wald beider Basel

laufend

Federführung:

Kreisforstingenieur

Beteiligte:

Revierförster, Waldeigentümer, Naturschutzfachstelle, Einwohnergemeinden, Sportamt

Koordination:

-

Kosten/Finanzierung:

Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft)

Grundlagen:

Nutz- und Schutzkonzepte, Schutzverordnungen des Regierungsrates, Periodische Begehungen (AfW, NL, Revierförster, Waldeigentümer)

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Tabelle 8: Festgesetzte Waldreservate (Stand 30.06.2015).

Nf 1

Augst

Ergolz

Rechtsgrundlage, Hinweise / Rahmenbedingungen / Schutzstatus Pflege Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel SGS 523.12 vom Vogelschutzgebiet, Jagdverbot 12.01.1960

Nf 2

Giebenach

Schnüren / Violenbach

ZPL

Nf 3

Arisdorf

Weiher Brüel

Nf 4

Füllinsdorf

Büchlihau

RRB Nr. 2667 vom 10.09.1976 Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel SGS 523.13 – RRB Vogelschutzgebiet, Jagdverbot, Nr. 832 vom 22.03.1966. Schutzwald (Steinschlag und Rutschung)

Nf 5

Lausen

Grammel

RRB Nr. 202 vom 13.02.2007

Nf 6

Liestal

Spinnler-Weiher

RRB Nr. 3023 vom 14.09.1971

Nf 7

Lausen

Landschachen – Huppergruben

RRB Nr. 835 vom 15.06.2010

Nr.

Gemeinde

WRK, Nr. Name / Objekt

B8

A11

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Uferschutzzone, Eigentum des Kantons (Naturschutz)

teilw. Schutzwald (Steinschlag) Waldlehrpfad beschränkt sich auf bestehende Strasse

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5.6

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Potenzielle Waldreservate (N2) Np1-Np9

Lage / Ort (Menge):

Gemäss nachfolgender Tabelle (288 ha) vgl. Plan Objekte mit besonderer Zielsetzung (Stand 30.06.2014).

Ausgangslage:

Im Waldfunktionenplan sind auch die potentiellen kantonalen Waldreservate gemäss kantonalem Richtplan (KRIP) als Vorrang Naturschutz bezeichnet. Diese sind grösstenteils bereits kommunal geschützt, d.h. in der Zonenplanung als Naturschutzgebiete ausgeschieden.

Ziele:

Erhaltung und Förderung der Flora und Fauna. Mit allen Beteiligten liegen ausgearbeitete Schutz- und Pflegekonzepte vor und werden vom Regierungsrat mittel- bis längerfristig (gemäss Prioritätenliste) festgesetzt. Die Abgeltungen erfolgen an den Waldeigentümer. Angemessener Anteil von Nutzungsverzichtflächen wird im Rahmen der Unterschutzstellung festgelegt, insbesondere im Röserental, im Gebiet Eileten-Dumberg und Elbisberg / Hümperli. Ruhige und geregelte Erholungsnutzung in den Schutzgebieten.

Umsetzung: Arbeitsschritt Ausarbeitung von Nutz- und Schutzkonzepten, Verhandlung mit den Beteiligten nach kantonalen Prioritäten.

Festsetzung der Nutz- und Schutzkonzepte mittels Regierungsratsbeschlüssen und Abgeltungen nach kantonalen Prioritäten.

Verantwortlichkeit

Termin

Kreisforstingenieur, Naturschutzfachstelle

ab 2016

Regierungsrat

ab 2016

Berücksichtigung bei Veranstaltungen: Zurückhaltende EinwohnerBewilligungspraxis bei Anlässen und Einrichtungen im Wald. gemeinden, Amt für Wald beider Basel

laufend

Federführung:

Kreisforstingenieur

Beteiligte:

Revierförster, Waldeigentümer, Naturschutzfachstelle, Einwohnergemeinden, Sportamt

Koordination:

-

Kosten/Finanzierung:

Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft)

Grundlagen:

KRIP, Waldreservatskonzept beider Basel

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Tabelle 9: Potentielle Waldreservate (Stand 30.06.2015). Nr.

Prio- Gemeinde rität

WRK, Name / Objekt Nr.

Np1

I

Arisdorf

82 Eileten-Dumberg

Rechtsgrundlage Planung , Schutzstatus Längerfristig: kant. KRIP, z.T. ZPL Unterschutzstellung

Np2

I

Arisdorf

78 Ramschberg

KRIP, z.T. ZPL

Np3

I

Arisdorf

79 Im Bärenfels

KRIP, z.T. ZPL

132 Rheinufer

Np4

III

Augst

Np5

II

Füllinsdorf

Elbisberg / 80 Hümperli

KRIP

Np6

III

Hersberg

83 Chueftel/Limperg

KRIP, z.T. ZPL

Längerfristig: kant. Unterschutzstellung Längerfristig: kant. Unterschutzstellung

Np7

I

Liestal

76 Röserental

KRIP, z.T. ZPL, LEK Liestal

Längerfristig: kant. Unterschutzstellung

Np8

II

Liestal

Np9

III

Liestal

-

Lindenstock 81 Schleifenberg

KRIP, ZPL

Längerfristig: kant. Unterschutzstellung Längerfristig: kant. Unterschutzstellung

ZPL, WRK

kantonale Unterschutzstellung

Möglichkeiten der Unterschutzstellung prüfen. Möglichkeiten der Unterschutzstellung prüfen.

Hinweise und Rahmenbedingungen grössere Nutzungsverzichtfläche gemäss KRIP Eichenförderung, Erhaltung des mykologischen Hotspot „Zettel“ Eichenförderung + Erhalt Erlenbruchwald Abstimmung mit Salina Raurica und ZPL (Spezialzone Rheinzugang) grössere Nutzungsverzichtfläche grosse Nutzungsverzichtfläche gemäss KRIP, Abstimmung mit Tagfalterrojekt prüfen. ehemalige Deponie mit Aufforstungspflicht, Bedeutung und Finanzierung klären, Reptilienförderung, Förderung Weichhölzer und Magerwiesenflächen Schutzwaldperimeter

Abkürzungen: ZPL: Zonenplan Landschaft KRIP: Kantonaler Richtplan WRK: Waldreservatskonzept LEK: Landschaftsentwicklungskonzept

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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WEP Liestal und Umgebung

5.7

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Ökologisch und wildbiologisch wichtige Waldränder (N3)

Lage / Ort (Menge):

vgl. Plan Objekte mit besonderer Zielsetzung

Ausgangslage:

Strukturreiche Waldränder sind ein ökologisch wertvoller Lebensraum für viele seltene und gefährdete Arten und schützen den dahinter liegenden Wald ideal vor Sturmschäden.

Ziele:

Aufwertung der Waldränder als ökologisch wertvoller und strukturreicher Übergangslebensraum, spezifisch für Reptilien und Kleinsäuger, sowie als Waldkorridore zur Vernetzung von Lebensräumen. Flächenziel gemäss Konzept Naturschutz im Wald: 2% der Waldfläche (38 ha) bzw. eine entsprechende Waldrandlänge mit durchschnittlich 15 m Tiefe (25.5 km). Die existierenden Waldrandpflegekonzepte (Liestal und Lausen) erreichen diese Zielsetzung. Erarbeiten und Umsetzen von kommunalen Waldrandpflegekonzepten für den ganzen WEP Perimeter. Verhindern der Verwaldung von biologisch wertvollem Offenland durch gezielte Zusammenarbeit Forstdienst-Landwirtschaft.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Erarbeitung eines Waldrandpflegekonzeptes für das Forstrevier Arisdorf.

Waldeigentümer, Revierförster

ab 2016

Waldrandpflege nach Konzept zur ökologischen Aufwertung der Übergangszone Offenland-Wald. Gezielte Förderung von beerentragenden Arten und Dornsträuchern.

Waldeigentümer, Revierförster

laufend

Revierförster

laufend

Bewirtschafter Offenland, Landwirtschaftliches Zentrum

laufend

Schaffung von Lebensräumen und Kleinstrukturen für Reptilien und Kleinsäuger. Von grosser Wichtigkeit ist eine konsequente Nachpflege des Offenlandes durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung.

Federführung:

Kreisforstingenieur

Beteiligte:

Revierförster, Waldeigentümer, Naturschutzfachstelle, Einwohnergemeinden, Landwirtschaftliches Zentrum, Bewirtschafter Offenland

Koordination:

-

Kosten/Finanzierung:

Waldrand mit regionaler Bedeutung: Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft) für Pflege des Waldrandes. Waldrand mit kommunaler Bedeutung: Einwohnergemeinden. Öffentliche und private Stiftungen (Waldrandpflegeprojekte).

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WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Ökologische Ausgleichszahlungen für Massnahmen im Offenland (Landwirtschaftliches Zentrum). Grundlagen:

Waldrandpflegekonzept Liestal (genehmigt 21.05.2012), Waldrandpflegekonzept Lausen (genehmigt 08.07.2011), Reptilieninventar, ökologische Ausgleichsflächen im angrenzenden Offenland

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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5.8

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Invasive Neobiota (N4)

Lage / Ort (Menge):

Ganzes WEP Gebiet

Ausgangslage:

Gebietsfremde, invasive Pflanzenarten, welche einheimische Arten verdrängen oder gefährden, nehmen im Wald stark zu. Dazu gehören z.B. das Drüsige Springkraut, der Sommerflieder, die Spätblühende und die Kanadische Goldrute, der Japanknöterich, das Falsche Weisse Stengelbecherchen und weitere Pflanzen- sowie Pilz- und Tierarten. Eine kantonale Neobiota-Arbeitsgruppe widmet sich der Umsetzung der Neobiota-Strategie (LRV 2014/197, Beschluss vom 15.01.2015) des Kantons Basel-Landschaft (auch ausserhalb des Waldes).

Ziele:

Verhinderung einer weiteren Ausbreitung problematischer Arten. Sicherstellung der Bekämpfung invasiver Neobiota insbesondere auf Standorten der Priorität 1 und 2 (stark sensible und sensible Standorte gemäss Massnahmekatalog Absatz 4.4.4 der Neobiota-Strategie). Dies sind zum Beispiel Naturschutzgebiete und Waldverjüngungsflächen. Verhindern von Neuansiedlungen invasiver Neobiota (Absatz 3.4.1).

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Erarbeitung Konzept und Bekämpfung im Rahmen der Möglichkeiten durch die Einwohnergemeinden und Forstbetriebe (im Wald).

Einwohnergemeinden, Revierförster

laufend

Zusammenarbeit mit Freiwilligen bei der Bekämpfung der Neobiota, z.B. mit lokalen Naturschutzvereinen.

Einwohnergemeinden, Revierförster

laufend

Bekämpfung in Naturschutzgebieten.

Naturschutzfachstelle, Revierförster

laufend

Betreiber

laufend

SIT

laufend

Bekämpfung in Gruben und Deponien. Bekämpfung im Rahmen der kantonalen Neobiota-Strategie Federführung:

Einwohnergemeinde, Sicherheitsinspektorat.

Beteiligte:

Revierförster, Waldeigentümer, Naturschutzfachstelle, Amt für Wald beider Basel, Anlagebetreiber

Koordination:

Sicherheitsinspektorat SIT, Fachstelle für biologische und chemische Sicherheit (auch ausserhalb des Waldes)

Kosten/Finanzierung:

In den Waldreservaten Kanton BL, ausserhalb Eigentümer

Grundlagen:

FSV Art. 15, 52 sowie Anhang 2. PSV Art. 1, 2, 41-43, 56 sowie Anhänge 1 und 2. Neobiota-Strategie des Kantons Basel-Landschaft. Infoblätter unter www.neobiota.bl.ch

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Kursdokumentation: Kurs für Förster vom 25. August 2006 http://www.neobiota.bl.ch

5.9 Eichenförderung (N5) Lage / Ort (Menge):

Ganzes WEP Gebiet

Ausgangslage:

Eichen sind die ökologisch wertvollsten Baumarten, da von ihnen die meisten einheimischen Tierarten direkt oder indirekt abhängen. Eichen brauchen spezielle Förderung, sonst würden sie v.a. unter der Konkurrenzkraft der Buche zu stark leiden und untergehen. Im WEP-Perimeter gibt es Eichenbestände in verschiedenen Altersklassen, insbesondere Relikte aus der Zeit der Eichenmast.

Ziele:

Förderung der Baumart Eiche in allen Altersklassen an geeigneten Standorten, insbesondere Stehenlassen von Alteichen über den wirtschaftlich optimalen Erntezeitpunkt hinaus. Vergrösserung der Eichenfläche durch Neuanlage von Eichenbeständen.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Revierförster

laufend

Prüfung von Sponsoring-Projekten zum Schutz alter Eichenrelikte.

Revierförster, Waldeigentümer

laufend

Chancen bei Wiederherstellungsprojekten zur Eichennachzucht nutzen

Revierförster, Waldeigentümer

laufend

Förderung der Eichennachzucht und von Eichenrelikten im Rahmen des ordentlichen Waldbaus.

Federführung:

Revierförster (mit Unterstützung Kreisforstingenieur)

Beteiligte:

Waldbesitzer, Amt für Wald beider Basel, Naturschutzfachstelle, Einwohnergemeinden, mögliche Sponsoren

Koordination:

Objektblätter Naturschutz (N1 bis N6)

Kosten/Finanzierung:

Projekte, Sponsoren, Abgeltungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen, Jungwaldpflegeprogramm

Grundlagen:

Bertiller, R. & Müller, R. (2010): Biodiversität im Eichenwald. Pro Quercus, Merkblatt 5.

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.10 Altholzinseln und Habitatbäume (N6) Lage / Ort (Menge):

Ganzes WEP Gebiet

Ausgangslage:

Altholzinseln sind wichtige Trittsteinbiotope für Arten die auf alte Bäume und Totholz angewiesen sind. Sie verbinden insbesondere die Naturwaldreservate miteinander. In Regionen ohne grössere Nutzungsverzichtsflächen können sie diese bis zu einem gewissen Grad ersetzen.

Ziele:

Qualitativ gutes Alt- und Totholz über die ganze Waldfläche verteilt, so dass bestehende Naturwaldreservate über Trittsteinbiotope miteinander vernetzt sind. Zielarten: Schwarzspecht, Hohltaube und Waldkauz, auf Alt- und Totholz angewiesene Insekten und Pilze. Neben den geplanten grösseren Nutzungsverzichtsflächen von ca. 60 ha in den potentiellen Waldreservaten im Röserental in Liestal, im Gebiet Dumberg/Eileten in Arisdorf und im Gebiet Hümpeli/Elbis in Füllinsdorf sollen in den Betriebsplänen zusätzliche Atholzinseln ausgeschieden werden mit dem Ziel, dass auf insgesamt 5% der Waldfläche auf die forstliche Nutzung verzichtet wird. In den intensiver bewirtschafteten Wäldern sollen möglichst gut verteilte Habitatbäume d.h. alte, dicke, ökologisch wertvolle Einzelbäume („Giants“) erhalten werden.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Ausscheidung von Altholzinseln im Rahmen der Betriebsplanung unter Berücksichtigung bestehender Altholzinseln und der Vorschläge im Mitwirkungsprozess

Betriebsplanpflichtige Waldeigentümer

ab 2016

Festlegen von Grundsätzen zur Erhaltung eines angemessenen Anteils an Habitatbäumen im Betriebsplan zwecks Vernetzung der Altholzinseln

Betriebsplanpflichtige Waldeigentümer

ab 2016

Revierförster

laufend

Betriebsplanpflichtige Waldeigentümer

2028

Schonung der Altholzinseln und Habitatbäume bei der Bewirtschaftung. Überprüfung der Altholzinseln und Habitatbäume bei der Revision des Betriebsplanes und allfälligen Ersatz schaffen.

Federführung:

Revierförster

Beteiligte:

Amt für Wald beider Basel (Genehmigung Betriebsplan), Naturschutzfachstelle, Waldeigentümer

Koordination:

Festgesetzte und potenzielle Waldreservatsflächen (N1 und N2)

Kosten/Finanzierung:

Evtl. Sponsoren oder Abgeltungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen,

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Abgeltungen über kantonales Naturschutzprogramm möglich Grundlagen:

Kriterien zur Auscheidung von Altholzinseln: - strukturreiche, ältere Laubmischwälder, mindestens mittleres Baumholz - naturgemässe Baumarten -

Grösse 0.5 bis 5 ha

-

räumliche Verteilung, Vernetzung

-

Standorte: möglichst alle vorhandenen Standorte, v.a. gute

-

-

Holzqualität kann schlecht sein (evtl. Nutzung wertvoller oder ökologisch problematischer Stämme vorgängig) Vorkommen von speziellen Arten, Anzeichen für biologische Reife, Höhlenbäume etc. geringes Gefährdungspotenzial für Waldbesucher (Haftpflicht?)

-

keine Schutzfunktion für Strassen, Bauten etc.

-

ohne Waldrand

-

Hinweis: Habitatbäume mit mehr als 80cm Durchmesser werden mit einer Fläche von 2 Aren angerechnet.

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Bestehende und mögliche Altholzinseln aus Mitwirkungsprozess (ohne Naturwaldreservate): Hinweis: Bestehende Altholzinseln bleiben bestehen, die örtliche Fixierung der möglichen Altholzinseln aus dem Mitwirkungsprozess wird im Rahmen der Betriebsplanung geprüft und festgelegt. Arisdorf: Ziel mindestens 3 ha Altholzinseln ausserhalb Naturschutzgebiet Eileten-Dumberg - Holde, Bestand Nr. 234, ca. 0.5 ha -

Dumberg: Bestand Nr. 344 u. 335, ca. 2.5 ha

-

Weitere Vorschläge betreffen Privatwald (Umsetzung sehr problematisch)

Füllinsdorf: Ziel: bestehende Altholzinseln erhalten (ausserhalb Naturschutzgebiet Elbisberg-Hümpeli) - Gebiet Fluh, 8.1 ha, Vogelschutzreservat, Schutzwald beachten -

Büchlihau, 0.6 ha, Sicherheit Waldweg beachten

Hersberg: Ziel: mindestens 1-2 ha Althozinseln - Gebiet Dumberg, ca. 1.5 ha Giebenach/Füllinsdorf: - Birch, ca. 0.5 ha, gemeindeübergreifend Liestal: Ziel: mindestens 15 ha Altholzinseln (ausserhalb Naturschutzgebiet Röserental)  Festgelegte Altholzinseln als Ersatzmassnahmen Deponie Höli: 3 ha (Hinweis: Für Altholzinseln im Schutzwaldperimeter “Schleifenberg” muss gleichwertiger Ersatz geschaffen werden).  Wald ohne Nutzung (Fluchtgebiet Waldlaubsänger) als Ersatzmassnahme Deponie Höli: 6.8 ha 



Markierung und langfristiger Erhalt Spechtbäume im Rahmen Ersatzmassnahmen Deponie Höli (Perimeter: Schürhaldenweg-Ösliwandweg-Südrand Deponie Elbisgraben-Nordrand Deponie Lindenstock-Schürhaldenweg). Manko an Totholz im Gebiet Muni (Hinweis Interessenerfassung).

Lausen: Ziel mindestens 6 ha Altholzinseln - Grammel, rechtskräftiges NS-Gebiet: 1.5 ha -

Landschachen, 2 Flächen aus Mitwirkungsprozess, ca. 1.5 ha

-

Huppergrube: 1.5 – 2 ha

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.11 Wildruhegebiete (E1) Lage / Ort (Menge):

Wildruhegebiete (14 Objekte, 41.3 ha). vgl. Plan Objekte mit besonderer Zielsetzung

Ausgangslage:

Erholungsnutzung, besonders die alltägliche Nutzung durch Spaziergänger, Hunde, Kleingruppen, etc. führt punktuell zu einer übermässigen Störung des Wildes und der Bodenbrüter. Besonders betroffen sind die ebenen Waldgebiete. Kein grosses Störungspotential besteht abseits der Wege in den Steilhanggebieten mit hauptsächlich linearer Erholungsnutzung auf Wegen.

Ziele:

Schaffung von ungestörten Räumen, welche Bodenbrütern und Wild a) als Einstandsgebiete (Deckungen), b) als Zufluchtsgebiete bei Beunruhigungen, c) zur Brut und Aufzucht und d) als ungestörte Austrittgebiete dienen. Ermöglichen eines Nebeneinanders von individuellen Erholungssuchenden/Kleingruppen/Veranstaltungen und von Wildtieren. Einbezug von Individualsportlern und Veranstaltern von nichtbewilligungspflichtigen Anlässen.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortichkeit

Termin

Beschilderung der Wildruhegebiete mit Hinweistafeln an markanten Punkten mit Verhaltenshinweisen (Hunde an der Leine führen, Wege nicht verlassen).

Einwohnergemeinden

2016

Information von OL-Vereinen, IG Baselbieter Sportverbände, Schulen, Pfadi, etc und der Öffentlichkeit.

Einwohnergemeinden

2016

Bezeichnung der Wildruhegebiete in den OL-Karten

OL-Vereine

periodisch

Forstbetriebe

laufend

Flankierende waldbauliche Massnahmen im Sinne der Wildbiotophege (stufige Waldränder). Federführung:

Fachstelle Jagd

Beteiligte:

Einwohnergemeinden, Jägerschaft, Revierförster, Amt für Wald beider Basel, Regionaler OL-Verband Nordwestschweiz.

Koordination:

Veranstaltungen (E2)

Kosten/Finanzierung:

Beschilderung durch Einwohnergemeinden (Informationstafeln sind zum Selbstkostenpreis bei der Fachstelle für Jagd zu beziehen).

Grundlagen:

Kant. Jagdgesetz (§ 32) und Verordnung (§ 23). Bestehende OL-Karten: siehe Objektblatt Veranstaltungen und OL

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 49 von 90

WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.12 Veranstaltungen (E2) Lage / Ort (Menge):

Ganzes WEP-Gebiet

Ausgangslage:

Von verschiedener Seite (Jäger, Naturschützer, Einwohnergemeinden, Waldeigentümer) liegen Störungsmeldungen bezüglich Veranstaltungen vor (Störungen von Wild, Häufung von Veranstaltungen im gleichen Gebiet, etc.). Gleichzeitig befürchten Orientierungslaufende allzu starke Einschränkungen.

Ziele:

Eingrenzung der Störung von Flora und Fauna durch Veranstaltungen. Ermöglichen von naturverträglichen Veranstaltungen. Begrenzung der Konflikte zwischen Veranstaltungen mit anderen Waldnutzern. Korrekter Vollzug des Bewilligungsverfahrens für Veranstaltungen.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Erteilen von Veranstaltungsbewilligungen nach Vernehmlassung bei interessierten Stellen.

Einwohnergemeinden, Amt für Wald

laufend

In Wildruhegebieten finden keine Veranstaltungen statt (Ausnahmen gemäss Jagdverordnung § 23).

Einwohnergemeinden, Amt für Wald

laufend

Einwohnergemeinden, Amt für Wald

laufend

Bei der geplanten Unterschutzstellung von Waldreservaten wird die Verhältnismässigkeit und Ausgewogenheit von Einschränkungen im Einzelfall geprüft. Permanente Sperrgebiete für Veranstaltungen werden nur in naturschützerisch begründeten Einzelfällen festgelegt.

Amt für Wald, Naturschutzfachstelle

laufend

Bei der Revision bestehender OL-Karten bzw. der Neuerarbeitung einer OL-Karte werden das Amt für Wald beider Basel und die Naturschutzfachstelle beigezogen.

Regionaler OLVerband Nordwestschweiz

laufend

Die Bestimmungen der bestehenden Naturschutzgebiete (generelle Bewilligungspflicht für Veranstaltungen, keine Veranstaltungen in der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli), besondere Auflagen) und der Wildruhegebiete werden durchgesetzt.

Federführung:

Amt für Wald beider Basel

Beteiligte:

Einwohnergemeinden, Kreisforstingenieur, Fachstelle Jagd, Revierförster, Veranstalter, Jagdgesellschaften, lokale Naturschutzvereine, Naturschutzfachstelle, Regionaler OL-Verband NWS

Koordination:

Wildruhegebiete (E1), Festgesetzte Waldreservatsflächen (N1), Potenzielle Waldreservatsflächen (N2)

Kosten/Finanzierung:

-

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 50 von 90

WEP Liestal und Umgebung Grundlagen:

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Schutzverordnungen zu den Waldreservaten Dekret über die Bewilligung von Veranstaltungen im Wald Plan Bewilligungspraxis für Veranstaltungen im Wald in Anhang 4 Bestehende OL-Karten (Kartenblätter: Röseren (2014), Galms (2014), Zunzgerhart (2006), Sissacherfluh-Limpberg (2014), Bärenfels (2009), Elbisberg (2002), Limpberg-Halmet (2002).

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 51 von 90

WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.13 Biken (E3) Lage / Ort (Menge): Ausgangslage:

Ganzes WEP Gebiet

Ziele:

Lenkung der Biker auf die explizit dafür vorgesehenen Bikerouten und LKW-befahrbare Strassen bzw. Reduktion der Konflikte mit anderen Waldnutzern. Durchsetzen des Fahrverbots auf dafür nicht geeigneten und nicht bewilligten Strecken. Trennen von Bikern und anderen Waldbenutzern auf gefährlichen Wanderwegabschnitten. Kommunikation der Bikerouten an Biker und Wanderer und Anbieter von Bikeroutenvorschlägen.

Das Befahren des Waldes mit Fahrrädern ist auf befestigten Waldstrassen erlaubt, im übrigen Wald und auf Fusswegen dagegen verboten. Das Bedürfnis, im Wald auf Waldstrassen, aber auch auf schmalen Pfaden, zu biken ist gross und nimmt laufend zu. Die rechtliche Situation und die Ansprüche führen dazu, dass im ganzen WEP-Gebiet auch für Biker illegale Wege befahren werden. Es entstehen Konflikte mit anderen Waldbenutzern und der Natur. Die Einwohnergemeinden können das Befahren von unbefestigten Wegstrecken durch eine Verfügung gemäss § 10 kWaG gestatten, soweit die Wald- und Naturerhaltung darunter nicht leidet.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Die Einwohnergemeinden werden angehalten, die im EinwohnerEntwurf des Bikeroutenplanes bezeichneten Lücken im Bike- gemeinden Netz mittels Gemeinderatsbeschluss zu schliessen.

2016

Signalisation der Strecken und Information der Öffentlichkeit. Einwohnergemeinde

2016

Freigabe von Bike-Strecken abseits befestigter Wege: Erteilung Bewilligung für nichtforstliche Kleinbauten und Kleinanlagen (§ 14ff kWaV) durch Einwohnergemeinderat (mit Einverständnis des Waldeigentümers und Amt für Wald beider Basel, auf Wanderwegen zusätzlich Fachstelle Wanderwege)

Einwohnergemeinde

bei Bedarf

Einhalten des Verhaltenskodex für Mountainbiker

Biker

laufend

Federführung: Beteiligte:

Kreisforstingenieur Einwohnergemeinden (Bewilligungsinstanz), Waldeigentümer, Amt für Wald beider Basel, Verein Wanderwege beider Basel, Fachstelle Fuss- und Wanderwege, Revierförster

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 52 von 90

WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Koordination:

Gemeindeübergreifend, Festgesetzte Waldreservate (N1), Potenzielle Waldreservate (N2), Wildruhegebiete (E1), Wanderwege (E3), Gesetzesvollzug und Aufgaben der Einwohnergemeinden (V4)

Kosten/Finanzierung:

Einwohnergemeinde: Signalisation und Unterhalt der Bikewege

Grundlagen:

Kantonales Waldgesetz § 10 und kantonale Waldverordnung § 15, eidg. Strassenverkehrsgesetz Art. 43 (Verkehrstrennung) Schutzverordnungen der Waldreservate Signalisation gemäss VSS-Norm SN 640 829a (Merkblatt Nr. 124-1003 “Signalisation von Waldstrassen und Maschinenwegen”, www.waldbasel.ch) Verhaltenskodex für Mountainbiker (vgl. Anhang 1)

Abbildung 3: Bike-Strecken Röserental - Sichteren.

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 53 von 90

WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Abbildung 4: Bike-Strecken Schleifenberg.

Legende: gelb: Bikeroutennetz rot: Bikeverbot grün: freizugebende Bikestrecke abseits von Waldstrasse Planstatistik: freizugebende Bikestrecke abseits von Waldstrasse: 4'414 Meter Bikeverbot: 3'688 Meter

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 54 von 90

WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.14 Reiten (E4) Lage / Ort (Menge):

Ganzes WEP Gebiet

Ausgangslage:

Das Reiten ist auf befestigten Waldstrassen erlaubt, im übrigen Wald und auf Fusswegen dagegen verboten. Das Bedürfnis, im Wald auf Waldstrassen, aber auch auf schmalen Pfaden, zu reiten ist gross und nimmt laufend zu. Die Einwohnergemeinden können das Reiten von unbefestigten Wegstrecken durch eine Verfügung gemäss § 10 kWaG gestatten, soweit die Wald- und Naturerhaltung darunter nicht leidet. Die Waldeigentümer können sich gegebenenfalls über ein richterliches Verbot gegen das Reiten zur Wehr setzen. Für die Gemeinden Arisdorf, Hersberg, Lausen und Liestal existiert seit 2001 ein Reitwegkonzept, welches bis auf wenige Anpassungen im WEP übernommen wurde. Einzelne Wege sind bereits mit Reitverbot signalisiert.

Ziele:

Keine Konflikte zwischen Reitern und anderen Waldbenutzern. Konfliktfreie Nutzung der erlaubten Reitstrecken durch die Reiter. Keine Schäden an den Waldwegen durch Reiter.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Freigabe von Reit-Strecken abseits befestigter Wege: Erteilung Bewilligung für nichtforstliche Kleinbauten und Kleinanlagen (§ 14ff kWaV) durch Einwohnergemeinderat (mit Einverständnis des Waldeigentümers und Amt für Wald beider Basel, auf Wanderwegen zusätzlich Fachstelle Wanderwege)

Einwohnergemeinde

Termin

ab 2016

Das Reitwegkonzept 2001 und signalisierte Reitverbote sind einzuhalten.

Reiter

laufend

Kommunikation und Umsetzung durch Reiterorganisationen

Reiter

laufend

Einhalten des Verhaltenscodex durch Reitende

Reiter

laufend

Federführung:

Kreisforstingenieur

Beteiligte:

Einwohnergemeinden, Revierförster, Reiter (Reiterorganisationen), Amt für Wald beider Basel, Waldeigentümer, Fachstelle für Fuss- und Wanderwege.

Koordination:

Biken (E4), Wanderwege (E5).

Kosten/Finanzierung:

Einwohnergemeinden

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 55 von 90

WEP Liestal und Umgebung Grundlagen:

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Kantonales Waldgesetz § 10 und kantonale Waldverordnung § 15. Reitwegkonzept Region Liestal (Blatt 3, Ausgabe 2001) Anhang A2 “12 Gebote für das Reiten im Wald“

Planstatistik: freizugebende Reitstrecke abseits von Waldstrasse: 4'264 Meter Reitverbot: 4'736 Meter

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Seite 56 von 90

WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.15 Wanderwege (E5) Lage / Ort (Menge): Ausgangslage:

Ziele:

Total 38 km im Wald, ganzes WEP-Gebiet, vgl. Plan „Erschliessung und Wegbenützung“ Im WEP-Gebiet besteht ein Netz von offiziellen Wanderwegen gemäss kantonalem Richtplan vom 8.9.2010. Zusätzlich existieren insbesondere am Schleifenberg in Liestal weitere Wanderwege, die im WEP nicht erfasst wurden (kommunale Bedeutung). Freie, gefahrenlose und konfliktfreie Begehbarkeit der markierten Wanderwege. Sichergestellter Unterhalt der markierten Wanderwege. Die Wanderwege sind gemäss VSS-Norm signalisiert. Die Signalisation wird regelmässig kontrolliert und unterhalten. Wanderwege haben keine Hartbeläge (Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege, Art. 7.2d)

Umsetzung: Arbeitsschritt Sicherstellen einer freien Begehbarkeit der markierten Wanderwege (laufender Unterhalt). Signalisation der Wanderwege und deren Kontrolle.

Meldung von Markierungslücken im Wanderwegnetz infolge Waldarbeiten oder Windwurf. Keine Mehrfachnutzung (Biken, Reiten) auf dafür nicht geeigneten Wanderwegen. Federführung: Beteiligte: Koordination: Kosten/Finanzierung:

Grundlagen:

18

Verantwortlichkeit Einwohnergemeinden Verein Wanderwege beider Basel18 Revierförster

Termin laufend

Einwohnergemeinden

laufend

laufend

laufend

Einwohnergemeinden Revierförster, Fachstelle für Fuss- und Wanderwege, Verein Wanderwege beider Basel, Kreisforstingenieur, Waldeigentümer Biken (E3), Reiten (E4) Unterhalt der Wanderwege: Einwohnergemeinden Signalisation: Kanton, Leistungsvereinbarung mit dem Verein Wanderwege beider Basel Kantonales Wanderwegnetz gemäss kantonalem Richtplan. Strassengesetz Kanton Basel-Landschaft, § 21.

im Auftrag der Fachstelle für Fuss- und Wanderwege (ARP)

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.16 Flächige Erholungsnutzung und Erholungseinrichtungen (E6) Lage / Ort (Menge):

Ausgangslage:

Ziele:

Schwerpunkt flächige Erholung, Verschiedene Orte über den ganzen WEP-Perimeter verteilt (vgl. Objektplan). Flächige Erholungsnutzung: „Augusta Raurica“ - Augst, „Aussichtsturm Scheifenberg“ - Liestal, “Sichtern“ - Liestal, und verschiedene kleinflächige Erholunszonen bei Rast- und Parkplätzen sowie Hütten. Diese Wälder mit flächiger Erholungsnutzung weisen gehäuft Erholungseinrichtungen auf und werden intensiv von Erholungssuchenden genutzt. Erholungseinrichtungen wie Feuerstellen und Rastplätze werden von Erholungssuchenden frequentiert und entsprechend viel Abfall bleibt liegen. Attraktive Erholungseinrichtungen sind ein Schlüsselelement bei der Lenkung der Erholungssuchenden im Wald. Konzentration der Erholungsnutzung auf Wälder mit flächiger Erholungsnutzung sowie die Erholungseinrichtungen. Neue Ansprüche auf Erholungsnutzung sind wenn immer möglich, in Wäldern mit flächiger Erholungsnutzung zu planen. In Wäldern mit flächiger Erholungsnutzung sowie rund um die Erholungseinrichtungen wird Holzproduktion betrieben. Bei der Holzernte wird auf die Ansprüche der Erholungssuchenden sowie auf Sicherheitsapekte Rücksicht genommen. Kontrolle und Unterhalt (inkl. Finanzierung) der Erholungseinrichtungen und Rastplätze im und am Wald sind geregelt.

Umsetzung: Arbeitsschritt Bestehende Erholungseinrichtungen werden weiter betrieben und unterhalten. Erstellung neuer Erholungseinrichtungen in Gebieten mit Vorrang Erholung (Konzentration). Sauberkeit und Sicherheit der Erholungseinrichtungen gewährleisten, regelmässige Kontrolle und Unterhalt (Forstpersonal, Gemeindepersonal). Überwachung der Sicherheit und Entfernen von gefährlichen Bäumen. Laufende Information über das Verhalten im Wald.

Federführung: Beteiligte: Koordination: Kosten/Finanzierung: Grundlagen:

Verantwortlichkeit Werkeigentümer

Termin laufend

Einwohnergemeinden Werkeigentümer

bei Bedarf

Werkeigentümer

periodisch

Waldeigentümer, Revierförster

laufend

laufend

Werkeigentümer (mit Unterstützung des Revierförsters) Waldeigentümer, Amt für Wald beider Basel, Werkeigentümer Wildruhegebiete (E1), Festgesetzte Waldreservate (N1), Potenzielle Waldreservate (N2), Kapitel 3.7 Freizeit und Erholung. Einwohnergemeinden, Werkeigentümer Waldrechtliches Bewilligungsverfahren bei Neuanlagen

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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WEP Liestal und Umgebung

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.17 Grundwasserschutzzonen (S1 und S2) (V1) Lage / Ort (Menge): Ausgangslage:

Ziele:

Total 120 ha, davon 73 ha im Wald, vgl. Objektplan. Diese Waldteile stocken über schützenswerte Grund- und Quellwasservorkommen. In sämtlichen Wäldern, die der Zone 1 (Fassungsbereich) oder der Zone 2 (engere Schutzzone) zugehören ist der Schutz des Grundwassers wichtig und bei der Bewirtschaftung mitzuberücksichtigen. Die Waldbewirtschaftung ermöglicht und fördert eine gute Qualität des Quell- und Grundwassers. Die Waldbestände sind stabil, vital und weisen keine grossflächigen Blössen auf.

Umsetzung: Arbeitsschritt Verantwortlichkeit Die Schutzreglemente für die Quellwasserfassungen sind zu Waldeigentümer, befolgen. Das Ausbringen von chemischen Mitteln ist Revierförster verboten. Die Verwendung biologisch abbaubarer Schmierstoffe ist Pflicht. Terrainveränderungen sind nicht zulässig. Laubhölzer sind Nadelhölzern vorzuziehen: Sie wurzeln tiefer, Waldeigentümer, so dass sie dem Boden mehr Nitrat entziehen können. Revierförster Laubholzbestände mit gut abbaubarer Streu wirken der Bodenversauerung (hervorgerufen durch hohe Nitrateinträge) entgegen. Die Umsetzung der waldbaulichen Vorgaben erfolgt mittels Waldeigentümer Betriebsplanung. Die Dauerwaldbewirtschaftung oder der kleinflächige Waldeigentümer, Femelschlag garantieren eine dauernde Bestockung ohne Revierförster Blössen und einen optimalen Entzug des Nitrats aus dem Boden. Federführung: Beteiligte: Koordination: Kosten/Finanzierung:

Grundlagen:

Termin laufend

laufend

ab 2016 laufend

Revierförster Waldeigentümer, Forstbetriebe, Einwohnergemeinden, Amt für Wald beider Basel, Amt für Umweltschutz und Energie Die quantifizierbaren, den üblichen waldbaulichen Aufwand übersteigenden Sonderleistungen der Waldbesitzer sollen im Betriebsplan bzw. Massnahmenplan ausgewiesen und von den Einwohnergemeinden abgegolten werden. Schutzreglemente der Quellfassungen

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Abbildung 5: Übersicht Grundwasserschutzzonen (Stand 30.06.2014) – Teil 1. Typ

Name

engere Schutzzone (S2) engere Schutzzone (S2) Fassungsbereich (S1) engere Schutzzone (S2) Fassungsbereich (S1) engere Schutzzone (S2)

GWSZ für die Berstel-, Schöffleten-, Pumpwerkquellen GWSZ für die Berstel-, Schöffleten-, Pumpwerkquellen GWSZ für die Berstel-, Schöffleten-, Pumpwerkquellen GWSZ für die Berstel-, Schöffleten-, Pumpwerkquellen GWSZ für die Tempelhofquellen GWSZ für die Tempelhofquellen GWSZ für das gemeinsame Pumpwerk Wanne Frenkendorf/Füllinsdorf GWSZ für das gemeinsame Pumpwerk Wanne Frenkendorf/Füllinsdorf Fischzucht GWSZ Häspech GWSZ Häspech GWSZ für das Pumpwerk Bifang GWSZ für das Pumpwerk Bifang

Grundwasserschutzareal (GSA) Fassungsbereich (S1) Fassungsbereich (S1)

Grundwasserschutzareal WanneNeuhof GWSZ für das Pumpwerk Gitterli GWSZ für das Pumpwerk Gitterli

Fassungsbereich (S1) Fassungsbereich (S1) Fassungsbereich (S1) engere Schutzzone (S2) Fassungsbereich (S1) engere Schutzzone (S2)

Fassungsbereich (S1)

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Erlassdatum

RRB Nr.

04.11.1986

2623

Inventarnummer

Gemeinde

Eigentümer Fassung

Arisdorf

EG Arisdorf

Arisdorf

EG Arisdorf

Arisdorf

EG Arisdorf

Arisdorf Augst Augst

EG Arisdorf EG Augst EG Augst

04.11.1986

2623

04.11.1986

2623

04.11.1986 28.10.1986 28.10.1986

2623 2563 2563

BL 05 ZP 00 10, 29 ZP 00 03 BL 05 ZP 00 10, 29 ZP 00 03 BL 05 ZP 00 10, 29 ZP 00 03 BL 05 ZP 00 10, 29 ZP 00 03 BL 07 ZP 00 04 BL 07 ZP 00 04

BL

22.08.1978

2207

BL 24 TZ 04 04

Füllinsdorf

EGn Frenkendorf/Füllinsdorf

22.08.1978 01.01.1900 30.11.1993 30.11.1993 11.05.1976 11.05.1976

2207 0 2941 2941 1482 1482

BL 24 TZ 04 04

Füllinsdorf Giebenach/Augst Lausen Lausen Lausen Lausen

EGn Frenkendorf/Füllinsdorf

26.07.1983 07.03.1978 07.03.1978

1637 666 666

BL BL BL

BL 37 ZPS 01 28 BL 37 ZPS 01 28 BL 37 ZP 01 07 BL 37 ZP 01 07 BL 16 ZP 01 18, BL 40 ZP 01 12, BL 61 ZP 00 05 Liestal BL 40 ZP 01 05 Liestal BL 40 ZP 01 05 Liestal

EG Lausen EG Lausen EG Lausen EG Lausen

EG Bubendorf EG Liestal EG Liestal

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Abbildung 6: Übersicht Grundwasserschutzzonen (Stand 30.06.2014) – Teil 2. Typ

Name

Erlassdatum

RRB Nr.

Inventarnummer

Gemeinde

Eigentümer Fassung

engere Schutzzone (S2) Fassungsbereich (S1) engere Schutzzone (S2) engere Schutzzone (S2) engere Schutzzone (S2) engere Schutzzone (S2) Fassungsbereich (S1) engere Schutzzone (S2)

GWSZ für das Pumpwerk Gitterli GWSZ Rösernquelle GWSZ Rösernquelle GWSZ Rösernquelle GWSZ Rösernquelle GWSZ Rösernquelle GWSZ Alte Brunnen GWSZ Alte Brunnen

07.03.1978 01.01.1990 01.01.1990 01.01.1990 01.01.1990 01.01.1990 15.05.2001 15.05.2001

666 0 0 0 0 0 819 819

BL 40 ZP 01 05

Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal

EG Liestal EG Liestal EG Liestal EG Liestal EG Liestal EG Liestal EG Liestal EG Liestal

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

BL 40 WZ 01 BL 40 WZ 01

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.18 Archäologische Schutzobjekte, Historische Verkehrswege (V2) Lage / Ort (Menge):

Ausgangslage:

Ziele:

Gemeinde Augst und diverse kleinere Objekte, im ganzen Perimeter verteilt, vgl. Objektplan (archäologische Schutzobjekte im Wald) und Plan Erschliessung und Wegbenützung (historische Verkehrswege) (389 ha, davon 97 ha im Wald) Archäologische Stätten und archäologische Zonen schützen kulturhistorische Funde vor Beeinträchtigungen. Die Objekte können durch jegliche Massnahmen im Wald (v.a. Wegebau) gefährdet werden. Die Gemeinde Augst (Augusta Raurica) ist eine der bedeutensten römischen Fundstätten der Schweiz und als solches ein Archäologisches Schutzobjekt (inkl. Römische Wasserleitung bis Liestal). Das Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) liegt neu als Grundlage vor. Die Strecken mit Substanz und mit viel Substanz gilt es zu erhalten. Keine Beeinträchtigung der Archäologischen Schutzobjekte und der historischen Verkehrswege (Abschnitte mit Substanz) durch die Waldbewirtschaftung (insbesondere Bau von Erschliessungsanlagen).

Umsetzung: Arbeitsschritt Die eingetragenen Schutzobjekte und historischen Verkehrswege werden bei der täglichen Waldarbeit berücksichtigt und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Vor Eingriffen und Veränderungen im Boden ist die zuständige Behörde zu kontaktieren, welche beratend zur Seite steht. Für jedes archäologische Schutzobjekt, das auf dem Plan „Objekte mit besonderer Zielsetzung“ aufgeführt ist, gelten spezifische Schutzvorschriften. Diese gilt es vor Holzereiarbeiten in diesen Bereichen zu konsultieren. Federführung: Beteiligte: Koordination: Kosten/Finanzierung: Grundlagen:

Verantwortlichkeit Revierförster

Termin laufend

Revierförster

laufend

Revierförster

laufend

Revierförster Waldeigentümer, Amt für Wald beider Basel, Kantonsärcheologie, Fachstelle IVS Kanton Basel-Landschaft (ARP) Neue Erschliessungen Gesetz über den Schutz und die Erforschung von archäologischen Stätten und Objekte vom 11.12.2002. Inventar historische Verkehrswege der Schweiz, Dokumentation Kanton Basel-Landschaft, Bern 2003.

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Abbildung 7: Übersicht Archäologische Schutzobjekte im Waldareal. Nummer A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 A 10 A 11 A 12 A 13

X

Y

Gemeinde Augst Arisdorf Arisdorf Arisdorf Arisdorf Arisdorf Arisdorf Füllindorf Füllinsdorf Füllinsdorf Füllinsdorf Füllinsdorf Giebenach

621457 624850 626100 624880 625650 625614 623230 621632 621660 621850 622040 622680 622440

264554 263080 262000 260830 262000 261157 262700 262990 261700 263300 263020 262150 263660

A 14 A 15

622370 622150

263330 Giebenach 263950 Giebenach

A 16 A 17 A 18 A 19 A 20

624040 625060 624770 624140 623400

258500 258640 258940 258880 257700

Lausen Lausen Lausen Lausen Lausen

A 21 A 22 A 23 A 24 A 25 A 26 A 27 A 28 A 29 A 30 A 31

625230 625140 624900 625300 624170 619950 618900 621740 622200 623400 622500

258330 258200 257080 257500 256250 260760 259060 257950 258400 259500 260520

Lausen Lausen Lausen Lausen Lausen Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal

A 32 A 33 A 34 A 35 A 36 A 37

621270 618600 622250 622600 620780 622408

259850 259130 260480 258050 260040 260075

Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal Liestal

Objekttyp Römerstadt Augusta Raurica Steinzeitliche Siedlung Saffholderen/Vogelsand Eisenzeitliche Höhensiedlung Geispitz/Eileten Römerzeitliche Siedlung Langmatt/Weieren Römerzeitliche Siedlung Blauenrain Mittelalterliche Siedlung Schöffletenboden Steinzeitliche Siedlung Birch Römische Wasserleitung Fossilienfundstelle Niederschöntal Steinzeitliche Siedlung Birch Römische Siedlung Steinacker Mittelalterliche Burgruine Altenberg Jungsteinzeitliche Landsiedlung Birch 1 Jungsteinzeitliche Landsiedlung Birch 2 und römische Siedlung Birch Jungsteinzeitliche Landsiedlung Mitsberg Römerzeitliche, früh- und hochmittelalterliche Siedlung Bettenach Steinzeitliche Siedlung Chlei Grammel Jungsteinzeitliche Siedlung Gross Grammel Jungsteinzeitliche Siedlung Rüti Jungsteinzeitliche Siedlung Galms Eisenzeitliches Gräberfeld und römerzeitliche Siedlungsreste Edleten Römerzeitliche Siedlung Edleten Römerzeitliche Siedlung Wissbrunnen Zeitlich unbestimmte Siedlung Dellenboden Historische Bergbaureste Huppergrube Steinzeitliche Siedlung Bienenberg Steinzeitliche Siedlung Munni Steinzeitliche Siedlung Uf Berg Steinzeitliche Siedlung Eglisacker Steinzeitliche Siedlung Hurli Steinzeitliche Siedlung Burghalden Römische Villa und mittelalterliche Siedlung Munzach Römische Siedlung Munni Burg Burghalden Historische Brücke Gräubern Steinenbrüggli Mittelalterliche Eisengewerbesiedlung Rösern Römische Wasserleitung

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Radius (m) 100 100 200 100 50 300 100 300 250 50 100 150 100 150 50 100 100 100 50 100 100 100 100 500 200 200 200 200 200 250 200 150 50 150

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.19 Öffentlichkeitsarbeit und Waldbildung (V3) Lage / Ort (Menge): Ausgangslage:

Ziele:

Ganzes WEP Gebiet Aufgrund der Workshops zur Erarbeitung des vorliegenden WEP wurde klar, dass Information, Sensibilisierung und z.T. Ausbildung den Mitwirkenden ein wichtiges Anliegen ist. Durch aktive Kommunikation und einfache und klare Informationen können Probleme wie herumliegender Abfall, freilaufende Hunde und allgemeines Verhalten im Wald angegangen werden und die Waldnutzer sensibilisiert werden. Regelmässiges Angebot von Informationen über den Wald, die Waldbewirtschaftung und verwandte Themen. Förderung des Verständnisses für den Schutz und die Erhaltung des Lebensraumes Wald und des Wildes. Vermitteln von Zusammenhängen und Förderung der Akzeptanz der Waldbewirtschaftung. Fördern eines vernünftigen Verhaltens im Wald (Abfall, Lärm etc.). Vermehrte Umweltbildung an den Schulen und Kindergärten.

Umsetzung: Arbeitsschritt Regelmässige Information zur Waldbenutzung, insbesondere zum Thema Hunde im Wald, zur Abfallproblematik, zur Waldbewirtschaftung und zur gegenseitigen Rücksichtname bei der Erholungsnutzung. Exkursionen zu verschiedenen Themen, evtl. Kooperation z.B. mit Naturschutzverein oder Jagdgesellschaft. Angebot von Bildungsanlässen für Kindergärten und Schulen in den Forstrevieren. Informationen zur Holznutzung, insbesondere zu grösseren Holzschlägen (z.B. In Gemeindepublikationen). Alle Möglichkeiten für Wald- und Holzwerbung sind zu nutzen: z. B. Waldführungen, Weihnachtsbaumverkauf, Brennholzverkauf, Angebot für Exkursionen mit Schulen Federführung: Beteiligte: Koordination: Kosten/Finanzierung: Grundlagen:

Verantwortlichkeit Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Revierförster Revierförster

Termin laufend

nach Bedarf

Forstreviere

laufend

Revierförster

laufend

Forstbetriebe, Waldeigentümer

laufend

Revierförster (mit Unterstützung Kreisforstingenieur) Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Forstbetriebe, Amt für Wald beider Basel alle WEP Aspekte Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Forstbetriebe, Amt für Wald beider Basel diverse Hilfsmittel vom Amt für Wald beider Basel, vom Waldwirtschaftsverband beider Basel, vom Försterverband beider Basel und vom Bundesamt für Umwelt.

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.20 Gesetzesvollzug und Aufgaben der Einwohnergemeinden (V4) Lage / Ort (Menge): Ausgangslage:

Ziele:

Ganzes WEP Gebiet Es bestehen vielfältige Beanspruchungen und Belastungen des Waldes durch Freizeitaktivitäten. In den Workshops wurde festgestellt, dass bei Bevölkerung und Gemeindebehörden z.T. Informationsdefizite betreffend der gültigen Regelungen und Gesetze (mit verschiedenen Aufgaben für die Gemeinden) bestehen. Die Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben auf Gemeindeebene ist noch nicht überall etabliert, bzw. greift nicht überall. Bezüglich Umgang mit Vorschriften besteht Konsens: Regelungsdichte begrenzen, die vorhandenen Regelungen aber konsequent durchsetzten. Lieber eine gute „Kultur“ (gegenseitige Verständigung, Information, etc.) anstelle von Geboten / Verboten. Durchsetzung der geltenden Vorschriften (Motorfahrzeugverbot, Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen, Reiten/Biken nicht abseits der Wege, Hunde an der Leine führen, keine wilden Deponien, etc.). Möglichst Verzicht auf „Polizeiapparat“ und komplizierte Verfahren, dafür Appell an Toleranz und Rücksichtname. Grundwissen betreffend Natur, Vorschriften etc. vermitteln (vgl. Objektblatt V3)

Umsetzung: Arbeitsschritt Klare Aufgabenregelung innerhalb der Einwohnergemeinden in Bezug auf gebietshoheitliche Aufgaben im Wald. Verstärkte Zusammenarbeit („gemeinsame Politik“ der Gemeinden), gemeindeübergreifende Planung. Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bevölkerung mittels Gemeindeanzeiger (Veranstaltungen im Wald, Gebote und Verbote wie Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit) Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bez. Erholung, Reiten, Biken, Abfall, Hunde, Motorfahrzeugverbote. Bei Bedarf Anpassen / Erlassen von Gemeindereglementen. Koordiniertes Vorgehen gegen die Abfallproblematik (z.B. gemeinsame Beschilderung der Feuerstellen). Schulung / Information der Einwohnergemeinderäte. Federführung: Beteiligte: Koordination: Kosten/Finanzierung: Grundlagen:

Verantwortlichkeit Einwohnergemeinden Einwohnergemeinde Einwohnergemeinden Einwohnergemeinden Einwohnergemeinden Einwohnergemeinden Amt für Wald

Termin 2016 jährlich periodisch

laufend periodisch 2016 periodisch

Einwohnergemeinden Revierförster, Kreisforstingenieur Alle WEP-Inhalte, insbesondere gebietshoheitliche Aktivitäten Einwohnergemeinden (gesetzliche Aufgabe) Kantonales Waldgesetz und kantonale Waldverordnung, Dekret über Veranstaltungen im Wald, Jagdgesetzgebung Merkblätter des Amtes für Wald beider Basel (www.wald.basel.ch/Waldrecht)

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5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

5.21 Militärischer Ausbildungsplatz Sichtern (V5) Lage / Ort (Menge):

Sichtern, Liestal

Ausgangslage:

Der Ausbildungsplatz Sichtern ist Teil des Waffenplatz Liestal und hat für die militärische Ausbildung eine grosse Bedeutung.

Ziele:

Der Truppenübungsplatz Sichtern kann die militärischen Anforderungen an eine moderne Ausbildung erfüllen. Waldbenutzung im Rahmen der militärischen Ausbildung bleibt möglich (Verschiebungen zu Fuss, hauptsächlich auf Waldwegen). Einzelfahrten auf Waldwegen im Rahmen von Spezialausbildung (Aufklärung, Übermittlung) Biwakierungen hauptsächlich im vertraglich festgelegten Gebiet „Sichtern Liestal“. Der Truppenübungsplatz ist als Kulturlandschaft mit seinen vielfältigen Elementen zu erhalten und pflegen.

Umsetzung: Arbeitsschritt

Verantwortlichkeit

Termin

Gegenseitige Rücksichtsnahme aller Waldnutzer

Waldnutzer

laufend

Umsetzung der bestehenden vertraglichen Regelungen und Abmachungen bezüglich der militärischen Nutzung.

Stadt Liestal

laufend

Umsetzung der Massnahmen gemäss Arbeitsschritt 6 Natur, Landschaft, Armee (NLA), stand 10.08.2012.

Armasuisse Immobilien

laufend

Anpassungen werden unter Einbezug des Amt für Wald beider Basel sowie der Einwohnergemeinde vorgenommen

Waffenplatz Liestal

laufend

Federführung:

Waffenplatz Liestal

Beteiligte:

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Basel-Landschaft, Stadt Liestal, Revierförster, Amt für Wald beider Basel, armasuisse, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Bürgergemeinde Liestal

Koordination:

Erholungsnutzung auf der Sichtern

Kosten/Finanzierung: Grundlagen:

Waffenplatzvertrag 17.10.2003 (Kanton BL, Eidgenossenschaft), Benützungsvertrag (06.01.2003) Dossier NLA Spl Sichtern, Stand 10.08.2012

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6 Erschliessung und Wegbenutzung

6 Erschliessung und Wegbenutzung Das Wegnetz mit den verschiedenen Erschliessungskategorien ist auf dem Plan “Erschliessung und Wegbenutzung“ dargestellt.

6.1

Stand der Erschliessung

Die Wälder des WEP Gebietes sind durchgehend gut bis sehr gut erschlossen. Das aktuelle Wegnetz mit der Differenzierung in lastwagen- resp. PW-befahrbare Waldstrassen und Maschinenwege ist auf dem Plan “Erschliessung und Wegbenutzung“ aufgeführt. Definitionen der verschiedenen Erschliessungsanlagen und ihre Nutzung: •

Waldstrasse (145 km): befestigter Weg mit einer Kofferung und Oberflächenentwässerung, lastwagenbefahrbar. Darf von allen Erholungssuchenden (Wanderer, Biker, Reiter) benützt werden, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung signalisiert ist.



PW-fahrbare Strasse (22 km): ehemalige Waldstrassen (die z.B. wegen zu enger Kurven nicht mehr mit LKWs befahren werden). Darf von allen Erholungssuchenden (Wanderer, Biker, Reiter) benützt werden, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung signalisiert ist. Maschinenweg (75 km): nicht befestigter Weg (mit Terrainveränderung), dient lediglich forstlichen Zwecken und darf von Velofahreren und Reitern nicht benutzt werden.

• •

Rückegasse: nicht befestigte Gasse (ohne Terrainveränderung) in einem zu pflegenden Wald, die nur rein forstlichen Zwecken dient.



Wanderwege (89 km /38 km im Wald): Wegverbindung gemäss Bundesgesetz über Fussund Wanderwege (FWG) und dem kantonalen Richtplan vom 8. September 2010, gelb signalisiert gemäss VSS-Norm “Signalisation Langsamverkehr“.



Historische Verkehrswege (21 km): Verkehrswege mit historischer Bedeutung (mit Substanz) gemäss Inventar historische Verkehrswege der Schweiz, die erhalten werden sollten; davon 9.3 km im Wald.

6.2

Erschliessung und Holzproduktion

Die Erschliessung mit lastwagenbefahrbaren Strassen ist abgeschlossen. Der Ausbau der Waldstrassen auf einen zeitgemässen Standard erfolgt nach den forstlichen Bedürfnissen und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Aufgrund der Steilheit des Geländes wird an einigen Stellen mittels Seilkrananlagen Holz genutzt. Die Feinerschliessung mit Maschinenwegen ist auf Grund der Waldbewirtschaftung zu planen und zu realisieren. Rückegassen werden frühzeitig geplant und vor dem waldbaulichen Eingriff erstellt. Sie werden lediglich aus Gründen der Waldbewirtschaftung befahren und wachsen mit der Zeit wieder zu. Für sämtliche Wegebauten inkl. Maschinenwege besteht eine Bewilligungspflicht (§ 14ff kWaG). Das Bauprojekt muss sich auf den Waldentwicklungsplan stützen (§ 5 kWaG). Der Maschinenweg Rosshalde in Lausen wurde bewilligt und wird zur Zeit erbaut.

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6.3

6 Erschliessung und Wegbenutzung

Erschliessung und Erholungsnutzung

Die vorhandene Erschliessung mit Waldwegen steht grundsätzlich auch den Erholungssuchenden und Sportlern zur Verfügung. Insbesondere können Biker und Reiter die befestigten Waldstrassen benützen (vgl. Objektblätter „Biken“ und „Reiten“). Maschinenwege und Rückegassen sind ausschliesslich für die forstlichen Bewirtschaftung vorgesehen.

6.4

Unterhalt der Wege

Der Unterhalt der Wege soll den Investitionswert der Erschliessungsanlagen erhalten. Der Unterhaltsstandard kann aber den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzer angepasst werden. Für den Holzproduktionsbetrieb genügt in der Regel ein tieferer Unterhaltsstandard als für die Erholungssuchenden. Die Einwohnergemeinde kommt für denjenigen Unterhalt des Wegenetzes auf, der von nichtforstlichen Motorfahrzeugen, von Fahrrädern oder von Reiterinnen und Reitern verursacht wird (§ 11 kWaG). Sie übernimmt auch die Kosten für die erhöhten Anforderungen der Erholungssuchenden. Für den Unterhalt der Wanderwege kommen die Einwohnergemeinden auf (vgl. Objektblatt “Wanderwege“). Der Verein Wanderwege beider Basel signalisiert im Auftrag des Kantons die Wanderwege und kontrolliert diese Signalisation.

6.5

Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Signalisation

Grundsätzlich gilt für Motorfahrzeuge ein Fahrverbot auf Waldstrassen. Zu forstlichen und landwirtschaftlichen Zwecken sowie zur Jagdaufsicht und Hege dürfen sie befahren werden (§ 9 kWaG). Radfahren und Reiten sind auf befestigten Waldstrassen erlaubt, im übrigen Waldareal aber verboten (§ 10 kWaG). Die Einwohnergemeinden signalisieren die Waldstrassen und wo notwendig die Maschinenwege und das übrige Waldareal. Sie tragen die Kosten (§ 11 kWaG). Dem Merkblatt Nr. 124-10-03 des Amts für Wald beider Basel “Signalisation von Waldstrasse und Maschinenwegen“ aus dem Jahre 2003 kann entnommen werden, wo und wie signalisiert werden muss. Die Signalisation der Fahrverbote für Motorfahrzeuge ist im ganzen Gebiet abgeschlossen.

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7 Umsetzung und Kontrolle

7 Umsetzung und Kontrolle 7.1

Umsetzungsinstrumente

Öffentlichkeitsarbeit In der heutigen Zeit ist eine enge Beziehung der Menschen zur Natur keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Wald als relativ wenig beeinflusster Lebens- und Landschaftsraum kann durch positive Empfindungen Naturverständnis und -verbundenheit wecken. Eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist deshalb, Naturerleben zu ermöglichen. Mittel der Umsetzung sind beispielsweise Waldspielgruppen, Waldlehrpfade, Führungen, Waldtage mit Schulklassen und ähnliche Aktivitäten. Der Revierförster steht dafür als Ansprechperson zur Verfügung (vgl. dazu das Objektblatt “Öffentlichkeitsarbeit“). Es bestehen heute vielfältige Beanspruchungen und Belastungen des Waldes durch Erholungsnutzungen, illegale Abfalldeponien, wilde Feuerstellen, Trampelpfade etc. Die Einwohnergemeinden haben mit dem Waldgesetz und dem WEP Vollzugsaufgaben zugeordnet erhalten, deren Wahrnehmung sich erst noch etablieren muss (vgl. Objektblatt Gesetzesvollzug). Das Mitwirkungsverfahren hat gezeigt, dass ein Informationsbedarf bezüglich dem Wald und seiner Nutzung besteht und die Bedeutung der Natur und der Umwelterziehung zunimmt. Die im Mitwirkungsprozess aufgedeckten Bedürfnisse, Konflikte und vorgeschlagenen Lösungen sind mit der Inkraftsetzung des WEP nicht abgeschlossen. Die Bevölkerung ist nach Möglichkeit in die Umsetzung einzubeziehen. Betriebspläne Der Betriebsplan ist das Führungsinstrument für die strategische und operative Leitung der Forstbetriebe mit mittelfristiger Optik. Waldeigentümer, die mehr als 25 ha Wald besitzen (bzw. im Revierverband beteiligt sind), müssen gemäss § 18 kWaG einen Betriebsplan erstellen, der vom Kanton genehmigt wird. Es ist möglich, einen gemeinsamen Betriebsplan für ein ganzes Forstrevier zu erarbeiten. Jeder Plan muss jedoch die Nachweise und Minimalinhalte gemäss Waldgesetzgebung und WEP erfüllen. Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigen Waldungen Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigen Waldungen sind dem Revierförster zu melden und erfordern eine Schlagbewilligung des Revierförsters (§ 20 kWaG). Projekte, Verträge, Bewilligungen Projekte, Leistungsvereinbarungen und Verträge sind die Voraussetzung für Beiträge von Bund und Kanton, z.B. im Bereich der Arbeiten für Schutzwaldungen oder in Naturschutzgebieten von regionaler Bedeutung. Grundsätzlich können Waldeigentümer mit Nutzniessern bzw. Nachfragenden nach bestimmten Waldleistungen Verträge über diese Leistungen und die entsprechenden Abgeltungen abschliessen. Der vorliegende WEP setzt, wo Bedarf besteht, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus in einzelnen Bereichen gezielte Leitlinien für die Bewilligungspraxis der Forstbehörden und der Einwohnergemeinden in der Planungsregion.

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7 Umsetzung und Kontrolle

Zertifizierung, Qualitätsmanagement Die Forstbetriebe Forstrevier Viola Altenberg, Lausen und Liestal sind nach den Kriterien von FSCund PEFC- zertifiziert. Die Zertifizierung wird als Instrument zur Erreichung folgender Ziele eingesetzt: •

Verbesserung der Marktchancen (Zutritt zu bestimmten Marktsegmenten).



Öffentlichkeitsarbeit, PR: Imageverbesserung der Holzproduktion, Werbung für Wald und Holz, etc.



Verbesserung der Arbeitssicherheit, weniger Unfälle.



Erkennen von Schwachstellen und innerbetrieblichem Potenzial zu Qualitätsverbesserungen (Organisation, betriebliche Prozesse, Qualität der Leistungen etc.).

7.2

Finanzierung

Bund und Kanton leisten in erster Priorität Abgeltungen für angeordnete resp. vereinbarte Leistungen von grossem öffentlichem Interesse (z.B. Schutz vor Naturgefahren, Naturschutz). In zweiter Priorität werden Finanzhilfen als Förderungsinstrument zur Erreichung öffentlicher Zielsetzungen ausgerichtet (z.B. Jungwaldpflege, Strukturverbesserungen). Als Grundlage für die Prioritätensetzung dienen dabei die forstliche Planung und die genehmigten Projekte. Während die Abgeltungen kostendeckend sind, müssen die Waldeigentümer bei den Finanzhilfen Restkosten tragen. Der Kanton vergütet zudem den Revierverbänden die an die Revierförster übertragenen kantonalen Aufgaben (§ 28 kWaG). Zudem sind die Einwohnergemeinden zu Kostenbeiträgen an einzelne Grundleistungen der Waldeigentümer verpflichtet: -

Wegunterhalt der von nicht-forstlichen Motorfahrzeugen, von Fahrrädern oder durch das Reiten verursacht wird (§ 11 Abs 2 kWaG) (generell: Wegunterhalt, der über die rein forstlichen Bedürfnisse hinausgeht.),

-

Signalisation (§ 11 Abs 1 kWaG),

-

Beiträge für besondere Leistungen, welche die Waldeigentümer gestützt auf den Waldentwicklungsplan für die Allgemeinheit erbringen (§ 29 kWaG),

-

Vergütung der kommunalen Aufgaben, die dem Revierförster übertragen sind (§ 30 kWaG).

Werden vom Waldeigentümer Leistungen gefordert, welche über die im Waldentwicklungsplan definierte Grundversorgung hinausgehen, sind diese nach Möglichkeit durch die Nutzniesser zu entschädigen. Förderungswürdige Massnahmen gibt es mehr als mit den verfügbaren Finanzmitteln unterstützt werden können. Dies erfordert eine Prioritätensetzung beim Einsatz der beschränkten Mittel. Die Beiträge der Einwohnergemeinden erfolgen gestützt auf den Waldentwicklungsplan. Der Umfang und die Art der Beiträge müssen zwischen Waldeigentümer und Einwohnergemeinde vereinbart werden.

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7 Umsetzung und Kontrolle

Tabelle 10: Übersicht Finanzierung. Waldfunktion

Trägerschaft / Finanzierung

Allgemeine Wohlfahrtsleistungen im ganzen Wald, wie Luftreinhaltung, Duldung des freien Betretens Holzproduktion -

Waldeigentümer

-

Naturschutz Holznutzungsverzicht Pflegeeingriffe gemäss vereinbarten Schutzzielen

-

Schutz vor Naturgefahren

Waldeigentümer (Holzverkauf) Beiträge Bund/Kanton (Jungwaldpflege, Waldschäden, Strukturverbesserungen, Investitionskredite, etc. gem. § 26 kWaG). Waldeigentümer (Grundleistung: naturnaher Waldbau) für Gebiete / Objekte von regionaler Bedeutung: Kanton (Die Finanzierung der Naturschutzmassnahmen erfolgt gestützt auf das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftschutz (NLG BL) über die Verpflichtungskredite für das Programm „Naturschutz im Wald“) für Gebiete / Objekte von lokaler Bedeutung: Einwohnergemeinden gem. § 29 kWaG

-

Waldeigentümer (Grundleistung: naturnaher Waldbau)

-

Beiträge Bund/Kanton (Schutzwald)

-

Beiträge direkter Nutzniesser (Einwohnergemeinde / SBB / Tiefbauamt, Wasserbau / Private)

entlang von Autobahnen

-

Bundesamt für Strassen, Autobahnwerkhof Sissach.Sie kann dem Forstrevier übertragen werden.

entlang Kantonsstrassen

-

Pflege ist Aufgabe des Tiefbauamtes und des Amtes für Wald (gemeinsames Förderprogramm). Sie kann dem Forstrevier übertragen werden.

entlang Gemeindestrasse

-

entlang Bahnlinie

-

Pflege ist Aufgabe der Gemeinde bzw. des Strasseneigentümers. Kann dem Forstrevier übertragen werden. Pflege ist Aufgabe der Bundesbahnen. Sie kann dem Forstdienst übertragen werden.

Erholungsfunktion

-

Waldeigentümer

-

Einwohnergemeinden: Mehrkosten für Wegunterhalt durch Erholungsnutzungen und Signalisation (§ 11 kWaG), sowie Mehraufwand durch Erholungsnutzung gem. § 29 kWaG (z.B. Unterhalt von Erholungseinrichtungen, etc.). Einwohnergemeinden: Unterhalt der Wanderwege (§ 21 Abs. 2 kant. Strassengesetz).

Sicherheitsschläge entlang von Erschliessungsanlagen

Leistungen des Revierförsters für die Allgemeinheit Ausübung der Forstaufsicht, Erteilung der Holzschlagbewilligungen und Beratung im nichtbetriebsplanpflichtigen Wald, Öffentlichkeitsarbeit, etc.

evtl. direkte Nutzniesser: Private, Vereine, etc.

Kanton und Einwohnergemeinden an die Revierverbände: - Kanton: Pauschalvergütung gem. § 28 kWaG -

Einwohnergemeinden: Vergütung der Aufwendungen gem.§ 30 kWaG

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7.3

7 Umsetzung und Kontrolle

Nachhaltigkeitskontrolle

Tabelle 11: Nachhaltigkeitsindikatoren [Teil I] (WEP = Waldentwicklungsplan, BP = Betriebsplan, KSP = Kontrollstichproben, BAR = forstliche Betriebsabrechnung). Indikator

Instrument

Perimeter

Rhythmus

keine Waldflächenverringerung

Rodungsbewilligungen / Rodungsstatistik (bestehende Rodungsdatenbank)

Kanton (kreisweise)

jährlich

Naturnähe der Baumartenzusammensetzung

Baumartenzusammensetzung nach Pflanzensoziolgie

WEP + BP (Bestandeskarte, Bestandesbeschreibung, pflanzensoz. Karte)

WEP-Perimeter

15 Jahre

Zuwachs

Kontrollstichproben, Einheitstarif BL.

WEP + BP (KSP-Analyse)

WEP-Perimeter

15 Jahre

Ziel-Vorrat, Produktionspotential

250 bis 300 sv/ha

WEP + BP (KSP-Analyse)

WEP-Perimeter

15 Jahre

Naturverjüngung (NV)

NV der standortsheimischen Baumarten ist ohne Schutzmassnahmen gesichert

WEP + BP (KSP-Analyse + teilweise vorhandene Weiserflächen)

WEP-Perimeter

15 Jahre

Zwangsnutzungsanteil (ab Forstjahr 2004: WEP Perimeter 7.6%)

Erfahrungswert aus Nutzungskontrolle der letzten Periode

Revier

jährlich

Schadenereignisse

kein Grenzwert

PBMD, Jahresberichte

WEP-Perimeter

jährlich

Vitalität / Nährstoffverhältnisse

Stickstoffeinträge reduzieren

Dauerbeobachtungsflächen Flückiger

Kanton

4 Jahre

Bodenzustand

pH-Wert in Probeflächen

Dauerbeobachtungsflächen Flückiger

Kanton

4 Jahre

Benutzung Feinerschliessung

WEP, BP (gutachtliche Beurteilung)

WEP

15 Jahre

Standard

Überwachung der Waldentwicklung (Monitoring) Rodungen / Zweckentfremdung Quantitative Walderhaltung Waldboden

Erhaltung und Förderung der Anteil Zwangsnutzungen Lebenskraft des Waldes

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7 Umsetzung und Kontrolle

Tabelle 12: Nachhaltigkeitsindikatoren [Teil II] (WEP = Waldentwicklungsplan, BP = Betriebsplan, KSP = Kontrollstichproben, BAR = forstliche Betriebsabrechnung). Indikator

Standard

Instrument

Perimeter

Rhythmus

Biotopwert

Biotopwert

KSP-Analysen

WEP

15 Jahre 15 Jahre jährlich

Vorgesehene Schutzgebiete

Unterschutzstellung durchführen

Waldreservatskonzept, RRB, Vertrag, KRIP

WEP / BP Kanton (kreisweise)

Schutzgebiete mit Vertrag

Bestandesentwicklung von Indikatorarten

WEP (einfache Kontrolle für Schutzgebiete zusammen mit N+L entwickeln)

WEP / BP Kanton (kreisweise)

Periodisch, alle 5 bis 8 Jahre

Seltene Waldarten (Flora + Fauna) keine Verluste

rote Listen, Biodiversitätsmonitoring

Kanton

periodisch bei erscheinen der Listen

Eichenförderung

Eichenförderung im Raum Arisdorf (siehe Objektblatt)

-

-

-

Seltene Baumarten (beeren- und kätzchentragende Baum- und Straucharten)

Erhöhung der Anteile, Erhaltung bekannter Bestände, Verjüngung

ETH-Projekt "seltene Baumarten", Pflanzungs statistik, Detailplanung BP (lokal auch Eibe)

Kanton, WEP, BP

15 Jahre

Nutzungsverzicht (Schutzgebiete / Altholzinseln)

5% der Gesamtfläche

WEP (Detailplanung BP)

WEP

15 Jahre

Vorkommen von Totholz

10 sv/ha (heute 8.0 sv/ha)

WEP (KSP-Analyse)

WEP

15 Jahre

Biotopwert

Biodiversität

mindestens die selben Biotopwerte

KSP Auswertung

WEP

15 Jahre

Giganten (Bäume mit BHD > 80cm) >= 39 Bäume auf den KSP Flächen des WEP Perimeter

KSP Auswertung

WEP

15 Jahre

Waldränder

Jahresbericht (Waldrandpflegekonzept)

Revier

15 Jahre

behandelte Waldrandlänge pro Jahr

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7 Umsetzung und Kontrolle

Tabelle 13: Nachhaltigkeitsindikatoren [Teil III] (WEP = Waldentwicklungsplan, BP = Betriebsplan, KSP = Kontrollstichproben, BAR = forstliche Betriebsabrechnung). Indikator Standard Steuerung der Waldbeanspruchung (Controlling) 12’700 m 3 Nutzungsmengen pro Standort / Teilgebiet Nutzungspotenzial öffentlicher Wald Nutzungsmenge pro Forstrevier: Viola-Altenberg 3'200 Holzproduktion m 3 Lausen: 1'100 m 3 , Liestal 7'600 m 3 Vorrat, Nutzungspotential Zielvorrat pro Standortskategorie nachhaltiger Annäherung an das Flächenmodell Entwicklungsstufenaufbau (Dauerwaldstrukturen werden vom Flächenmodell ausgeklammert) Dichte der Bestockung, keine Steine und Bäume auf der Besondere Stammzahl, Vitalität und Kantonsstrasse Schutzfunktion Baumarten Strauchsaum keine Bodenverdichtungen in NL-Gebieten: keine Störungen - Stellen mit Bodenverdichtung - Störungen bekannter Brut- Laichoder Reptilienstandorte Reiten neben den bewilligten kein Reiten neben den bewilligten Freizeit und Wegen Wegen Erholung Radfahren und Biken neben den bewilligten Wegen

kein Radfahren und Biken neben den bewilligten Wegen

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Instrument

Perimeter

Rhythmus

Detailplanung Hiebsatz im BP

WEP

15 Jahre

BAR, Liegendkontrolle

BP

jährlich

WEP + BP (KSP-Analyse) WEP + BP (KSP-Analyse, Analyse Bestandeskarten auswertung) gutachtlich, periodische Kontrolle durch Tiefbauamt

WEP WEP

15 Jahre 15 Jahre

Kanton

jährlich

gutachtlich, periodische Kontrolle

Kanton WEP

15 Jahre

gutachtliche Kontrollen

Kanton WEP

15 Jahre

gutachtliche Kontrollen, Beobachtungen

Kanton WEP

periodisch 15 Jahre

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7 Umsetzung und Kontrolle

Tabelle 14: Nachhaltigkeitsindikatoren [Teil IV] (WEP = Waldentwicklungsplan, BP = Betriebsplan, KSP = Kontrollstichproben, BAR = forstliche Betriebsabrechnung). Steuerung der Waldbeanspruchung (Controlling) Indikator Standard Erholungseinrichtungen im Wald Anzahl Bewilligungen NFKB

Freizeit und Erholung

Veranstaltungen

keine übermässigen Immissionen auf Fauna und Flora

Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Ziele Anzahl Beschäftigte im Wald gleichbleibend oder steigend Ökonomische Lehrabschlüsse gleichbleibend oder steigend Bedeutung Umfang Transferzahlungen der gleichbleibend oder steigend öffentlichen Hand Anzahl Anlässe (ev. Anzahl Führungen, Exkursionen Soziale / Teilnehmer) kulturelle Bedeutung Umweltbildung (Kurse, Ausbildung, Anzahl Anlässe (ev. Anzahl Referate) Teilnehmer, Zielpublikum) * muss noch angepasst werden oder ein geeignetes Instrument gefunden werden.

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Instrument Perimeter Bewilligungen (Datenbank noch Kanton aufzubauen!) (allenfalls ein zukünftiges Kant. Erholungs- / und Freizeitkonzept) Liste sämtlicher beim Kanton Kanton eingereichter Veranstaltungs gesuche unterschieden nach bewilligt und nicht bewilligt

Rhythmus jährlich

Jahresbericht * Jahresbericht * BAR-Daten / Jahresbericht

Kanton Kanton Kanton

jährlich jährlich jährlich

einfache Statistik Revierförster (Jahresbericht) Statistik Forstamt (noch aufzubauen)

Kanton

jährlich

Kanton

jährlich

jährlich

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8 Erlasse

8 Erlasse Folgende Elemente des Waldentwicklungsplanes Liestal und Umgebung werden vom Regierungsrat mit Beschluss vom 23.02.2016 (RRB Nr. 0243) für eine Dauer von 15 Jahren festgesetzt: •

WEP Text (Kapitel 2 bis 7)



Plan „Waldfunktionen“



Plan „Objekte mit besonderer Zielsetzung“



Plan „Erschliessung und Wegbenutzung“

Liestal, im Februar 2016 Amt für Wald beider Basel

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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9 Glossar

9 Glossar Begriff Abgeltung

Beschreibung Milderung oder Ausgleich finanzieller Lasten, die sich aus der Erfüllung von gesetzlich oder öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen bzw. übertragenen Aufgaben ergeben. Aus der Anordnung solcher Aufgaben lässt sich ein Rechtsanspruch auf deren Abgeltung geltend machen. Baumkollektiv, das sich von der Umgebung durch Baumarten Bestand zusammensetzung, Alter, Aufbau oder andere Merkmale wesentlich unterscheidet. Die Fläche ist gross genug, dass eine eigenständige, langfristige Zielsetzung für die Waldbehandlung möglich ist. Bestandeskarte kartographische Wiedergabe der Bestände in einem Gebiet. Betretungsrecht Art 699 ZGB garantiert die freie Zugänglichkeit zu öffentlichem und privatem Waldeigentum. Betriebsplan, forstlicher Umschreibung und Festlegung der betrieblichen Ziele eines Waldeigentümers bezogen auf die Bewirtschaftung, Pflege und Nutzung seines Waldes. Ausweis der Zielerreichung in der vergangenen Betriebsplan-Periode. Der Planungshorizont ist mittelfristig, d.h. 10 – 15 Jahre. Die übergeordneten Ziele aus dem WEP sind zu berücksichtigen. Die im Betriebsplan festgelegten Massnahmen sind rechtlich verbindlich und sollen den erfolgversprechenden Weg zur dauernden Erhaltung der Waldfunktionen weisen. Bewirtschaftungsform Die waldbauliche Art der Behandlung eines Waldes. Zu unterscheiden sind insbesondere „Hochwald“-, „Mittelwald“-, „Niederwald“- sowie „Plenterwald“/“Dauerwald“-Bewirtschaftung. Dauerwald Dauerwald ist ein ungleichaltriger, gemischter, mit möglichst hochwertigen Vorräten bestockter, vertikal strukturierter, ökologisch wertvoller Wald, in dem die Naturverjüngung genutzt wird. Einwachsende Fläche natürlich entstehender Wald auf nicht genutzten Freilandflächen. die verschiedenen Altersstufen eines Baumbestandes. Unterschieden Entwicklungsstufen werden anhand des Stammdurchmessers auf Brusthöhe: Jungwuchs, Dickung (0-10), Stangenholz (10-30), Baumholz (>30), Starkholz (>50). eine der verschiedenen, durch den Wald abzudeckenden Funktionen; Sie Erholungsfunktion beinhaltet die Verfügbarkeit des Waldes als Erholungs- und Freizeitraum. Erschliessung Die Gesamtheit der für die Pflege und Nutzung des Waldes vorhandenen Anlagen. Dazu gehören Waldwege, Maschinenwege und Rückegassen als ständige und vor allem im Gebirge Seilanlagen als mobile Femelschlag Kleinflächige Holznutzung, die eine Verjüngung in kleineren Lücken ermöglicht. finanzielle Vorteile, die gewährt werden, um die Erfüllung einer vom Finanzhilfe Empfänger selbst gewählten Aufgabe zu unterstützen. Finanzhilfen werden nur im Rahmen budgetierter Mittel gewährt Forstbetrieb organisatorische Einheit eines oder mehrerer meist öffentlicher Waldeigentümer, die mit der Aufgabe der Waldpflege- und Bewirtschaftung betraut ist. Forstkreise Verwaltungseinheit auf kantonaler Ebene, in der mehrere Forstreviere zusammengefasst sind; der Forstkreis wird von einem/r KreisforstingenieurIn mit Wählbarkeitszeugnis betreut.

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Begriff Forstliche Baute

Forstliche Planung (Forsteinrichtung) Forstrevier

Gastbaumart Gemeinwirtschaftliche Leistungen Hochwald

Hoheitsfunktion

Holzenergieanlagen Holzertrag Holzschlag Kahlschlag

Kleinbaute, nichtforstliche

Maschinenweg

Beschreibung Gebäude oder Anlage, die ausschliesslich bzw. überwiegend forstlichen Zwecken dient und für deren Erstellung, falls sie im Wald liegt, keine Rodungsbewilligung notwendig ist. Bestandteile der forstlichen Planung sind der Waldentwicklungsplan und der Betriebsplan sowie die daraus abgeleiteten jährlichen Hauungs- und Pflegeprogramme. der organisatorische Zusammenschluss der Wälder bzw. der Wald eigentümer auf dem Gebiet mehrerer Einwohnergemeinden zur gemeinsamen Betreuung oder auch die Betriebsform eines einzelnen Waldeigentümers. Standortsfremde, aber standortstaugliche Baumart. die vielfältigen Funktionen, die der Wald und indirekt der Waldeigentümer der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Heute übliche Betriebsart mit einer aus Kernwüchsen hervorgegangenen Oberschicht, bei welcher die Bäume im voll erwachsenen Zustand in relativ langen Umtriebszeiten genutzt werden. Das Ergebnis der Hochwald-Bewirtschaftung liegt darin, dass möglichst viele Bäume als Wert- bzw. Nutzholz gepflegt werden. Die darunterliegende Bestockung hat „dienende“ Funktion für die Oberschicht. Gutachtliche Entscheidung von Amtes wegen. Sie umfasst Aufsichts-, Kontroll- und forstpolizeiliche Aufgaben. Sie wird im Kanton durch den Revierförster und den Kreisforstingenieur wahrgenommen. Anlagen für die energetische Verwertung von Holz, wie Schnitzelhei zungen, Holzvergasungsanlagen u.a. für den Eigenbedarf oder den Verkauf geerntetes Holz. örtlich und zeitlich begrenzte Nutzung von Holz. das grossflächige Entfernen einer Bestockung bei fehlender Bodenbe deckung durch junge Waldbäume, die freilandähnliche Bedingungen schafft. Die anschliessende Wiederbestockung ist in der Regel nur durch eine künstliche Verjüngung (Pflanzung von Bäumen) möglich. Baute innerhalb des Waldareals, die keine oder nur geringe Aus-wirkungen auf das Bestandesgefüge hat und deshalb unter bestimmten Bedingungen ohne Rodungsbewilligung erstellt werden darf. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten. Kleinbauten sind zum Beispiel Feuerstellen, Ruhebänke, Sport- und Lehrpfade, kleine Schutzhütten, Wasser‑ und Telekommunikationsleitungen u. ä. maschinell hergerichtete Fahrpiste ohne Befestigung der Fahrbahn für spezielle Maschinen des Holztransportes.

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Begriff Nachhaltige Waldbewirtschaftung

Beschreibung Bewirtschaftung der Ressource Wald, welche die langfristige Gewährleistung der verschiedenen Waldfunktionen sicherstellt. Sie dient der Steuerung der Waldbeanspruchung durch den Menschen und basiert auf der Überwachung von Waldveränderungen. Helsinki-Resolution von 1993: „Nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Europa: Verwaltung und Nutzung der Wälder auf eine Weise und in einem Masse, dass sie ihre biologische Vielfalt, Produktivität, Erneuerungsfähigkeit und Vitalität behalten sowie ihre Fähigkeit, jetzt und in Zukunft die relevanten ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen und dass kein Schaden anderen Ökosystemen zugeführt wird.“ Nachhaltige Entwicklung Definition der Brundtland-Kommission 1987: „Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen (allgemein) Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen.” Naturnaher Waldbau Form der Behandlung von Beständen, die sich an den natürlichen Gegebenheiten und Abläufen orientiert bzw. diese einbezieht. Älteste Form der geregelten Waldnutzung, vorwiegend zur Brennholz Niederwald gewinnung und Gerbrindenerzeugung. Sie begünstigte Baumarten mit der Fähigkeit zum Stockausschlag (Eichen, Hainbuche = Hagebuche) und drängte dadurch die ursprünglich weit verbreitete Rotbuche zurück. Niederwald wird in kurzen Zeitabständen kahl geschlagen. Nutzfunktion die der Holzgewinnung dienende Leistung des Waldes. Nutzung die Gewinnung von Holz aus Waldbeständen im engeren Sinn. Gefüge von Wechselbeziehungen zwischen belebter und unbelebter Ökosystem Natur, das sich bis zu einem gewissen Grad selbst reguliert. alle Pflanzenarten (Bäumen, Sträuchern, Blumen, Gräsern, Farnen, Pflanzengesellschaft Moosen und Pilze), die an einem bestimmten standörtlich einheitlichen Ort eine Gesellschaft mit wechselseitigem Wirkungsgefüge bilden. Pflege lenkende Eingriffe in Waldbestände, bei denen nicht die Holzgewinnung im Vordergrund steht, sondern das Bestreben, langfristig naturnahe, stabile und qualitativ gute Waldbestände zu formen. Anfangsstadien der Sukzession (Pflanzenfolge) auf offenem Boden oder Pioniervegetation nach Räumungsschlägen mit spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Rodung die dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden für nichtforstliche Zwecke; Rodungen beinhalten nicht zwingend das Fällen von Bäumen. Rodungsersatz im Regelfall Realersatz ausnahmsweise auch Massnahmen für den Natur- und Heimatschutz. Rote Liste gibt darüber Auskunft, welche Arten im betrachteten Gebiet verschwunden, bedroht oder selten sind und deshalb eines Schutzes bedürfen. Dient als Grundlage zur Ausarbeitung von Strategien zur Erhaltung der Arten. Rückegasse unbefestigte, nicht maschinell hergerichtete Fahrpiste für Spezialfahr zeuge oder den Pferdeeinsatz. Bestimmung der Bäume, die im Rahmen eines Holzschlages genutzt Schlaganzeichnung werden sollen. Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016) Seite 79 von 90

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Begriff Schutzfunktion Standortbedingungen standortfremd standortgerecht standortheimisch Sukzession Übernutzung Umtriebszeit Vegetationskarte Vermehrungsgut forstliches Vorratserhebung Waldbau Waldentwicklungs plan (WEP)

Waldfeststellung Waldfunktionen Waldgesellschaft Waldreservat Waldstrassen

Wildruhegebiet

Wildschaden Zuwachsermittlung

Beschreibung sie umfasst die Leistung, die der Wald dort erfüllt, wo er den Widrigkeiten der Natur trotzt und so Menschenleben und erhebliche Sachwerte schützt, z.B. Wald an Steilhängen. die naturgegebenen Umstände einer Fläche (Boden, Klima, Geländeform, Meereshöhe etc.) Auf einem Standort von Natur aus nicht vorkommend den Standortbedingungen angepasst bzw. entsprechend Auf einem Standort von Natur aus vorkommend, auch autochthon natürliche Abfolge von Entwicklungsphasen der Vegetation im Walde, z.B. Kahlfläche – Pionierwald – Schlusswald – Zerfallsphase – evtl. wieder Kahlfläche oder Hochstaudenflur – Pionierwald usw. zu hohe Beanspruchung von Wald und Waldboden in irgendeiner Form. planmässig festgelegter Zeitraum zwischen Begründung und Räumung eines Bestandes. kartographische Abbildung der natürlichen Pflanzengesellschaften. Sammelbegriff für Samen, Stecklinge, Pflanzgut. Messung des stehenden Holzvolumens. die lenkende, pflegerische Tätigkeit der Forstleute. quasi die raumplanerische Behandlung des Waldgebietes. Es bildet die Grundlage des Betriebsplanes. Planerischer Inhalt sind die grobe Wald funktionenzuweisung und daraus abgeleitet die übergeordneten Waldziele. Eine weitere Komponente ist die auf aktuellen Aufnahmen beruhende Zustandsbeschreibung der Waldungen. Das Bundeswald-gesetz schreibt die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des Waldentwicklungsplanes vor. Verfahren zur Feststellung, ob eine bestockte Fläche die Kriterien des Waldbegriffes erfüllt. Umschreibung der unterschiedlich ausgeprägten Leistungen, die der Wald für die unterschiedlichen Ansprüche zu erbringen hat. siehe Pflanzengesellschaft. Waldfläche, auf der Naturschutz Priorität hat. Waldreservate werden in Totalwaldreservate (ohne forstliche Nutzung) und Sonderwaldreservate (mit gezielten Eingriffen für die Artenvielfalt) unterteilt. Dauernd mit Lastwagen befahrbare Waldwege, die einen entsprechenden baulichen Untergrund sowie eine Deckschicht als Fahrbahn besitzen. Sie werden nach den Gesichtspunkten der örtlich zweckmässigen Waldpflege, des Holztransportes und der minimalen Erstellungs- und Unterhaltskosten gebaut. Das Wildruhegebiet dient dem Schutz von Flora und Fauna vor übermässigem Gemeingebrauch. Insbesondere soll das Wild in den Einstandsgebieten nicht beunruhigt werden, damit indirekte Schäden an der Vegetation vermieden werden. der von Wildtieren an Wald(bäumen) verursachte ökonomische oder ökologische Schaden. Messen und Berechnen des im Wald heranwachsenden Holzvorrates. Dieser mehrt sich durch das jährliche Höhen- und Dickenwachstum der Bäume.

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10

10 Anhang

Anhang

A1 Verhaltenskodex für Mountainbiker A2 12 Gebote für das Reiten im Wald A3 OL Kompass A4 Ziel- und Leitarten für Naturschutzmassnahmen A5 Vorräte nach Baumarten und Entwicklungsstufen A6 Waldflächen nach Eigentum

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A1

10 Anhang

Verhaltenskodex für Mountainbiker

Informationen zu lokalen Vereinigungen: www.jura-biker.ch und www.trailnet.ch

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A2

10 Anhang

12 Gebote für das Reiten im Wald

Verschaffe Deinem Pferd täglich ausreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an den Strassenverkehr.



Sorge für hinreichenden Versicherungsschutz für Reiter und Pferd; verzichte nie auf den Reithelm.



Kontrolliere täglich den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.



Vereinbare die ersten Ausritte mit Freunden - in der Gruppe macht es mehr Spass, und es ist sicherer.



Reite nur auf Wegen und Strassen, niemals querfeldein, wenn Du dafür keine besondere Bewilligung des Landeigentümers hast. Meide in jedem Fall Grabenböschungen und Feuchtbiotope und insbesondere verschneite Felder sowie von anfangs Oktober bis Ende März den Einstieg in Gewässer. In dieser Zeit laichen die Fische.



Meide nach Möglichkeit ausgewiesene Fuss- und Wanderwege; benutze in Gebieten dichter Besiedelung die gekennzeichneten Reitwege.



Du bist Gast der Natur. Dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn Du Dich rücksichtsvoll und korrekt im Sinne des Reiterkodex des SVPS verhältst.



Verzichte auf einen Ausritt oder nimm einen Umweg in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und durch deren Bereiten Schäden entstehen können.



Begegne Fussgängern, Radfahrern, anderen Reitern und Motorfahrzeugen immer nur im Schritt; passe Dein Tempo dem Gelände und den jeweiligen Verkehrslagen an.



Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können und regle entsprechenden Schadenersatz.



Hilf mit, dass auch andere diese Regel befolgen und mithelfen, das Ansehen von Pferd und Reiter in der Öffentlichkeit zu fördern.



Sei freundlich und hilfreich zu allen, die Dir draussen begegnen, und sei Deinem Pferd ein guter Kamerad.

Quelle: Schweizerischer Verband für Pferdesport (SVPS), http://www.fnch.ch/

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A3 OL Kompass Das Merkblatt für Orientierungslaufen in den Baselbieter Schulen Seit dem 1.1.1999 gilt das neue kantonale Waldgesetz. Darin ist grundsätzlich festgehalten, dass jedermann den Wald begehen und sich daran freuen darf. Eine faszinierende Möglichkeit, den Wald zu erleben, bietet der Orientierungslauf. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, möchte Ihnen dieses Merkblatt alles Wissenswerte für eine reibungslose OL-Veranstaltung im Wald in Erinnerung rufen. Im Sinne einer Checkliste finden Sie viele nützliche Tipps, die Ihnen helfen mögen, Ihren Anlass erfolgreich zu gestalten. Wir wünschen Ihnen viele tolle Erlebnisse im Wald! Falls Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an den ROLV Nordwestschweiz*. Planen Sie mit Ihrer Klasse einen OL? Im neuen Waldgesetz werden gewisse Veranstaltungen im Wald einer Melde- oder sogar Bewilligungspflicht unterworfen. Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden sind in der Regel weder melde- noch bewilligungspflichtig (Ausnahme: Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Tiere und Pflanzen). Bei der Planung und der Durchführung soll (im wesentlichen) der gesunde Menschenverstand eine Gefährdung der Teilnehmenden und eine Schädigung von Fauna und Flora ausschliessen. Planen Sie mit der ganzen Schule einen OL? Mit einer Teilnehmerzahl von über 50 bis zu 300 Personen wird Ihr Schul-OL meldepflichtig. Informieren Sie möglichst früh die Einwohnergemeinde(n) der betroffenen Gemeinde(n) mittels Brief an den Gemeinderat. Mit über 300 Teilnehmenden wird Ihr Anlass im Wald bewilligungspflichtig. In diesem Fall schreibt das Waldgesetz ein Gesuch mindestens 2 Monate vor dem Anlass vor: im Falle einer einzigen betroffenen Gemeinde an die Einwohnergemeinde, im Falle mehrerer betroffener Gemeinden an das Amt für Wald beider Basel*). In beiden Fällen ist auch die Koordinationsstelle des ROLV Nordwestschweiz*) zu informieren. Wo soll der OL stattfinden und wo bekommen Sie aktuelle Karten? Von vielen Wäldern der Region gibt es OL-Karten*). Diese werden periodisch überarbeitet und gewähren mit ihrem Reichtum an Details Grundlage für faire sportliche Veranstaltungen, auch für Einsteiger und Anfänger! Zudem sind auf einem mitgelieferten Merkblatt die Schutzgebiete und weitere Empfehlungen zum Naturschutz festgehalten. Für eine erste Ausbildung eignet sich möglicherweise auch eine Schulhaus-OL-Karte*). Bitte bestellen Sie das notwendige Kartenmaterial frühzeitig! *

Amt für Wald beider Basel: Rufsteinweg 4, Postfach 307, 4410 Liestal ROLV Nordwestschweiz: Vizepräsident: Felix Ryter, Lärchenstrasse 6a, 4410 Liestal, Tel. 061 901 70 08 OL-Kartenbezug: Barbara & Markus Schweizer, Krummacherweg 8, 4406 Ormalingen, Tel. 061 981 67 60 Schulhaus-OL-Karten: Esther Wenger, Lagritzenstrasse 4056 Basel, Tel. 061 322 58 85

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10 Anhang

Fairplay – Regeln für OL Idee, Planung

Je nach Grösse der geplanten Veranstaltung ist eine vorgängige Meldung an die Gemeinde(n) vorgeschrieben. Unter Umständen ist sogar eine Bewilligung einzuholen, welche mindestens 2 Monate vor der Veranstaltung beantragt werden muss.

Zeitpunkt

Vögel und Wild sind während der Brut- und Setzzeit (1. April – 31. Juli) besonders anfällig auf Störungen. Sie tragen zu deren Schutz bei, wenn Sie Ihren OL im Wald ausserhalb dieser Zeit abhalten. Beachten Sie auch, dass Sie Forstarbeiten nicht behindern und sich selbst nicht einer unnötigen Gefahr aussetzen! Kontaktieren Sie deshalb frühzeitig den zuständigen Revierförster.

Start und Ziel

Start- und Zielgelände – dort halten sich erfahrungsgemäss die meisten Personen auf – sind in unempfindlichen Gebieten möglichst ausserhalb des Waldes zu platzieren.

Laufanlage

Bedenken Sie, dass der Wald Lebensraum vieler wildlebender Tierund Pflanzenarten ist. Sorgen Sie für eine einheitliche Laufrichtung innerhalb der Laufanlage, damit Tiere nicht hin und her getrieben werden. Erkundigen Sie sich beim Jagdaufseher nach Schutzgebieten/Wildruhezonen und meiden Sie diese. Wald- und Dickichtränder, Hecken und Wasserläufe ohne Weg nicht als Leitlinien anbieten. Routen nicht durch Dickichte und Baumpflanzungen legen.

Postenstandorte

Keine Posten in Wildruhezonen, in Dickichten und Jungwüchsen, an Fuchs- und Dachsbauten, in Sümpfen oder in Biotopen, an Hecken oder alleinstehenden Gebüschen im Frühjahr. An anderen empfindlichen Postenstandorten (z.B. Rinnenende, Bachgabelung) setzt man die Postenflagge am Rand des Objekts.

Auf jeden Fall …

keine Schäden an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen verursachen (keine Einzäunungen übersteigen) Abfall an Sammelstellen deponieren Lärm vermeiden (keine elektrischen Unterhaltungsgeräte) Nach dem Lauf unbedingt alle Posten einziehen

Das Merkblatt wurde gemeinsam durch Pro Natura Baselland, den Basellandschaftlichen Jagdschutzverein (BJV), den Basellandschaftlichen Natur- und Vogelschutzverband (BNV), den Regionalen Orientierungslaufverband Nordwestschweiz (ROLV NWS), das Sportamt Baselland, die Fachstelle für Natur- und Landschaft des Amtes für Raumplanung und das Amt für Wald beider Basel im Frühjahr 2000 erarbeitet.

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A4

10 Anhang

Ziel- und Leitarten für Naturschutzmassnahmen

Das Waldareal des WEP-Gebiets zeichnet sich aus kantonaler Sicht durch folgende Naturwerte aus, welche es in dieser Kombination von den anderen WEP-Gebieten unterscheidet: - Ausgedehnteste Vorkommen von bodensauren Buchen- und Eichenwäldern (Birch, Zettel, Bärenfels) - Nasse Waldstandorte (Bärenfels, Röserental) - Mehrere Gruben, Steinbrüche und Deponiestandorte (Lindenstock, Elbisgraben, Höli) - Ausgedehnte Buchs-Vorkommen - Schwerpunkt-Vorkommen der Ringelnatter Gestützt auf diese Naturwerte und weitere Besonderheiten des Gebiets sind für folgende Arten Artenschutzprogramme wünschenswert: Art Vorkommen Massnahmen Geburtshelferkröte Laichgewässer Gelbbauchunke [A] Olsberg, angrenzend Aufwertung nasse „Bärenfels“ Arisdorf, Waldstandorte (geeignete evtl. noch im Laichgewässer) Röserental Schöne Waldauflichtungen? Landdeckelschnecke Sumpf-Labkraut Bärenfels Nassstandorte Schönes Johanniskraut Bärenfels Genügend Besonnung Heidelbeere Zettel Auf sauren Böden Heidekraut Bärenfels Auf sauren Böden Zweiblättr.. Schattenblume Zettel Auf sauren Böden Kamm-Wachtelweizen Schleifenberg Auflichtung Felsstandorte Leberblümchen Schleifenberg ? Süsser Tragant Besonnte Waldränder und Gebüsche

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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WEP Liestal und Umgebung

10 Anhang

Folgende Arten sind im WEP Liestal Leitarten: Art Vorkommen

Massnahmen

-

Schwarzspecht Mittelspecht

Altholzförderung Eichen- und Altholzförderung

-

Ringelnatter

-

Schlingnatter Zauneidechse

-

Kleiner Schillerfalter

-

Grosser Schillerfalter

-

Grosser Eisvogel Graubinden-Mohrenfalter Frühlings-Perlmutterfalter

-

Ulmen-Zipfelfalter Buchs Speierling

-

Elsbeerbaum

Liestal, Lausen

Waldrandaufwertungen, Pflege Gruben und Steinbrüche, Erhaltung Trockenmauern Gleiche Massnahmen Waldrandaufwertung, Offenhalten Gruben und Deponieareale, Altgrasbestände (Säume) Förderung Espe an besonnten Standorten Förderung Salweide an schattigen Standorten Förderung Espe in Schattlagen Lichter Wald Lichter Wald mit VeilchenVorkommen Förderung Berg-Ulme

div. Standorte Lausen, Hersberg, Nusshof

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

Auspflanzung an geeigneten Stellen Förderung auf wechselfeuchten Böden

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WEP Liestal und Umgebung

A5

10 Anhang

Vorräte nach Baumarten und Entwicklungsstufen

Vorrat nach Entwicklungsstufe und Eigentümer WEP Liestal und Umgebung Vfm: Volumen-Festmeter, fm = m3, % Ant. = prozentualer Anteil am Vorrat, Fehler: Standartfehler in %, Stammz = Stammzahl pro ha, Grufl = Grundfläche, Stammz=Stammzahl, Prb.Sta=Probestamm WEP Perimeter Entw.Stufe

Vfm [fm/ha]

Jungwuchs / Dickung schwaches Stangenholz starkes Stangenholz schwaches Baumholz mittleres Baumholz starkes Baumholz stufige Bestände Summe

5 25 24 32 86 70 6 247

% Ant.

Vorrat

Vorrat

Fehler % [qm/ha] [/ha] 16 0 5 5 3 102 4 2 56 4 3 48 3 7 78 4 6 44 17 1 8 2 22 342

2 10 10 13 35 28 2 100

Grufl

Stammz Prb.Sta 154 2'969 1'652 1'392 2'288 1'267 229 9'951

öffentlicher Wald Entw.Stufe

Vfm

% Ant.

Vorrat

[fm/ha]

Vorrat

Fehler % [qm/ha] [/ha] 19 0 6 6 3 104 5 3 61 5 3 51 3 7 71 4 5 43 27 0 4 3 21 341

Jungwuchs / Dickung schwaches Stangenholz starkes Stangenholz schwaches Baumholz mittleres Baumholz starkes Baumholz stufige Bestände Summe

5 25 26 35 80 65 3 240

2 10 11 15 33 27 1 100

Grufl

Stammz Prb.Sta 120 2'113 1'268 1'045 1'456 855 93 6'950

Privater Wald Entw.Stufe

Vfm

% Ant.

Vorrat

Grufl

Stammz Prb.Sta

[fm/ha] Vorrat Fehler % [qm/ha] [/ha] Jungwuchs / Dickung 27 1 50 0 25 schwaches Stangenholz 133 8 9 3 480 starkes Stangenholz 254 6 11 2 575 schwaches Baumholz 278 9 10 2 418 mittleres Baumholz 329 38 6 9 304 starkes Baumholz 440 33 8 7 256 stufige Bestände 276 5 27 1 332 Summe 279 100 5 24 333

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

14 549 263 250 638 336 103 2'153

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WEP Liestal und Umgebung

10 Anhang

Vorrat nach Baumarten und Eigentümer WEP Liestal und Umgebung Vfm: Volumen-Festmeter, fm = m3, % Ant. = prozentualer Anteil am Vorrat, Fehler: Standartfehler in %, Stammz = Stammzahl pro ha, Grufl = Grundfläche, Stammz=Stammzahl, Prb.Sta=Probestamm WEP Perimeter Baum Vfm % Ant. Vorrat Grufl Stammz Prb.Sta grup [fm/ha] Vorrat Fehler % [qm/ha] [/ha] Fichte 32 13 7 3 66 1'930 Tanne 7 3 16 1 6 173 Föhre 15 6 9 1 18 531 Lärche 9 4 11 1 13 368 üb. Ndh 4 2 25 0 4 126 Buche 124 50 3 10 136 3'951 Eiche 17 7 9 1 10 280 Esche 12 5 9 1 21 602 Ahorn 13 5 7 1 29 850 Ulme 16 6 7 2 39 1'140 Total 247 100 2 22 342 9'951 öffentlicher Wald Baum Vfm % Ant. Vorrat Grufl Stammz Prb.Sta grup [fm/ha] Vorrat Fehler % [qm/ha] [/ha] Fichte 29 12 9 3 64 1'321 Tanne 7 3 16 1 5 102 Föhre 13 6 11 1 17 336 Lärche 8 3 16 1 13 265 üb. Ndh 3 1 28 0 4 88 Buche 125 52 4 11 140 2'851 Eiche 18 8 10 1 10 204 Esche 11 5 11 1 21 434 Ahorn 12 5 8 1 27 558 Ulme 14 6 8 1 39 791 Total 240 100 3 21 341 6'950 privater Wald Baum Vfm % Ant. Vorrat Grufl Stammz Prb.Sta grup [fm/ha] Vorrat Fehler % [qm/ha] [/ha] Fichte 299 13 15 3 499 390 Tanne 401 4 35 1 314 62 Föhre 277 5 18 1 370 126 Lärche 265 5 15 1 258 80 üb. Ndh 414 2 43 0 330 21 Buche 316 48 8 11 297 809 Eiche 325 5 18 1 214 60 Esche 263 5 19 1 376 140 Ahorn 243 6 15 2 447 204 Ulme 199 7 13 2 416 261 Total 279 100 5 24 333 2'153

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

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WEP Liestal und Umgebung

A6

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Waldflächen nach Eigentum Quelle: Bestandeskarte, amtliche Vermessung. WEP Liestal [ha]

Waldeigentümer / Gemeindegebiet

Arisdorf

Füllinsdorf

Augst

Giebenach

Oberd./Bennw [ha]

Hersberg

Lausen

Liestal

Total

Hölstein

Siss/Farns [ha]

LampenItingen berg

Nusshof

Total

BG Lausen

249.9

249.9

EG Lausen

2.6

2.6

Kanton Basel-Landschaft

0.9

0.9

0.9

nicht einrichtungspflichtig

17.0

17.0

17.0

270.3

270.3

270.3

293.0

293.0

Lausen BG Arisdorf

289.4

BG Augst

3.6 0.2

249.9 0.1

2.6

0.4

0.6

0.6

131.3

131.3

131.3

22.2

22.2

1.2

1.2

0.0

0.3

0.3

EG Frenkendorf

0.1

0.1

0.1

EG Füllinsdorf

0.2

0.2

0.2

BG Füllinsdorf BG Giebenach EG Arisdorf

22.2 1.2

EG Augst

0.3

EG Giebenach

0.1

EG Hersberg

0.1 51.5

EG Pratteln

0.5

Kanton Basel-Landschaft

0.6

5.0

5.1

0.9

nicht einrichtungspflichtig

34.5

8.4

6.0

1.1

21.8

325.7

14.4

143.1

24.3

76.9

Fr Violental Altenberg

0.1

51.5

0.2

51.5

0.5

0.5

11.6

11.6

71.8

71.8

584.4

584.4

1022.9

1022.9

1022.9

BG Nuglar-St. Pantaleon

2.4

2.4

2.4

BG Seltisberg

0.0

0.0

EG Liestal

2.7

2.7

Kanton Basel-Landschaft

2.3

2.3

BG Liestal

nicht einrichtungspflichtig Liestal WEP Perimeter

325.7

14.4

143.1

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 0243 vom 23.02.2016)

24.3

76.9

270.3

0.0 17.5

4.3

2.7 2.3

22.1

22.1

22.1

1052.4

1052.4

1052.4

1052.4

1907.1

17.5

4.3

0.1

0.2

1929.2

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