Wahl zum Behinderten-Beirat von der Stadt Fulda am 23. August 2017

Programm Juli bis sePtember 2013 programm juli bis september 2013 Wahl zum Behinderten-Beirat von der Stadt Fulda am 23. August 2017 In Leichter Spra...
Author: Hansl Heidrich
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Programm Juli bis sePtember 2013 programm juli bis september 2013

Wahl zum Behinderten-Beirat von der Stadt Fulda am 23. August 2017 In Leichter Sprache

Worum geht es in diesem Text?

mbeschreibung und weitere Informationen auf: useum-fulda.de Am 23. August 2017 wird

Kulturstadt Fulda

ein neuer Vonderau MuseuM Behinderten-Beirat für die Stadt Fulda gewählt. Folgende Infos dazu finden Sie in diesem Heft: - Was ist der Behinderten-Beirat? - Wie wird der Behinderten-Beirat gewählt? - Wie kann man bei der Wahl mitmachen?

Der Behinderten-Beirat Was ist der Behinderten-Beirat? Der Behinderten-Beirat ist eine Gruppe. Seine Mitglieder kümmern sich um alle Dinge, die Menschen mit Behinderung betreffen. Und zwar in der Stadt Fulda.

Welche Aufgaben hat der Behinderten-Beirat? Der Behinderten-Beirat spricht mit verschiedenen Ämtern und Gruppen in Fulda. Sein Ziel ist: Er möchte, dass die Stadt Fulda sich mehr um Menschen mit Behinderung kümmert. Und dass sich die Stadt Fulda um die Dinge kümmert, die Menschen mit Behinderung im Alltag helfen.

Dafür spricht der Behinderten-Beirat zum Beispiel oft mit dem Magistrat. Der Magistrat ist ein Amt. Und zwar das Amt, das die Stadt Fulda leitet. Zum Magistrat gehören zum Beispiel: - der Ober-Bürgermeister - der Bürgermeister - der Stadt-Baurat Er kümmert sich darum, wenn die Stadt Fulda etwas baut. Seite 1

Außerdem spricht der Behinderten-Beirat mit verschiedenen Arbeits-Gruppen in Fulda. Arbeits-Gruppen sind zum Beispiel: - Der Umwelt-Ausschuss. Diese Arbeits-Gruppe kümmert sich zum Beispiel um alles, was die Umwelt betrifft. - Oder der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend. Diese Arbeits-Gruppe kümmert sich um Dinge, die zum Beispiel Familien und Jugendliche betreffen.

Man kann sich auch direkt beim Behinderten-Beirat melden. Zum Beispiel wenn man über etwas sprechen will, das Menschen mit Behinderung in Fulda betrifft.

Außerdem hat der Behinderten-Beirat folgende Aufgabe: Die Mitglieder dürfen überlegen, auf welche Art sie ihre Arbeit in Zukunft erledigen wollen. Das darf der Behinderten-Beirat nämlich selbst entscheiden.

Wer gehört zum Behinderten-Beirat? Der Behinderten-Beirat hat normalerweise 11 Mitglieder. Er kann auch weniger Mitglieder haben. Und zwar wenn sich nicht genug Menschen für eine Mitgliedschaft bewerben. Seite 2

Wenn sich der Behinderten-Beirat trifft, dann sind noch mehr Personen dabei. Und zwar: - 1 Mitglied vom Magistrat. - 5 Mitglieder von der Stadt-Verordneten-Versammlung. Die Stadt-Verordneten sind die wichtigsten Politiker von Fulda. Sie werden von den Bürgern von Fulda gewählt. - 2 Personen, die von der sogenannten „Liga der freien Wohlfahrts-Pflege“ geschickt werden. Das ist so eine Art Verein. Zu ihm gehören zum Beispiel: - die AWO - die Caritas - das Rote Kreuz Wer darf den Behinderten-Beirat wählen? Der Behinderten-Beirat wird gewählt. Und zwar von einer Wahl-Versammlung. Das ist eine Gruppe von Menschen. Sie treffen sich extra, um den Behinderten-Beirat zu wählen. Wie wird man Mitglied beim Behinderten-Beirat? Jedes Mitglied von der Wahl-Versammlung kann sich für die Wahl bewerben. Wenn es dann von der Wahl-Versammlung genug Stimmen bekommt, dann ist es gewählt. Er ist dann 5 Jahre lang Mitglied im Behinderten-Beirat. Seite 3

Die Wahl-Versammlung Die Wahl-Versammlung hat also 2 Aufgaben: 1) Ihre Mitglieder wählen den Behinderten-Beirat. 2) Ihre Mitglieder können sich außerdem in den Behinderten-Beirat wählen lassen. Wer darf Mitglied in der Wahl-Versammlung sein? Auf Mitglieder von der Wahl-Versammlung müssen folgende Dinge zutreffen: - Sie müssen 18 Jahre oder älter sein. - Sie müssen seit 3 Monaten oder länger in Fulda wohnen. - Sie müssen eine schwere Behinderung haben. - Oder sie müssen Menschen mit einer schweren Behinderung gleichgestellt sein. „Gleichgestellt“ bedeutet: Normalerweise ist jemand schwerbehindert, wenn er einen Behinderungs-Grad von 50 oder mehr hat. Dann hat er meistens einen Schwerbehinderten-Ausweis. Für Menschen mit einem Behinderungs-Grad von 30 bis 49 gibt es eine besondere Regel. Sie können beim Arbeits-Amt einen Antrag stellen. Dann kann das Amt sie gegenüber Schwerbehinderten gleichstellen. Sie haben dann die gleichen Rechte wie Menschen mit einem Schwerbehinderten-Ausweis. Aber sie sind nicht schwerbehindert. Seite 4

Dürfen alle behinderten Menschen in Fulda den Behinderten-Beirat wählen? Nein. Nur die Mitglieder von der Wahl-Versammlung dürfen wählen. Wie wird man Mitglied in der Wahl-Versammlung? In Fulda gibt es verschiedene Gruppen, die sich um die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung kümmern. Und zwar: - Verbände Das ist so etwas ähnliches wie Vereine. - Einrichtungen - Selbsthilfe-Gruppen Jede von diesen Gruppen darf 1 oder 2 Personen in die Wahl-Versammlung schicken. Wenn man also bei der Wahl mitmachen möchte, muss man mit einem Verband, einer Einrichtung oder einer Selbsthilfe-Gruppe darüber sprechen.

Verbände, Einrichtungen und Selbsthilfe-Gruppen Was sind Verbände? Verbände sind Gruppen. Zu einem Verband gehören entweder mehrere Menschen. Oder auch mehrere Einrichtungen. Zum Beispiel Vereine oder Firmen. Seite 5

Die Mitglieder von einem Verband haben sich zusammengetan, weil sie ein gemeinsames Ziel erreichen wollen. Ein Verband darf bei der Wahl mitmachen, wenn bestimmte Dinge auf ihn zutreffen: - Er muss in der Behinderten-Hilfe arbeiten. - Er muss organisiert sein. Es muss also zum Beispiel Chefs geben. Oder bestimmte Arbeits-Bereiche. Und Personen, die für bestimmte Dinge verantwortlich sind. - Er muss also nach bestimmten Regeln funktionieren. Und diese Regeln hat der Verband aufgeschrieben. Zum Beispiel in einer Satzung. Welche Einrichtungen dürfen bei der Wahl mitmachen? Eine Einrichtung darf bei der Wahl zum Behinderten-Beirat mitmachen, wenn sie in der Behinderten-Hilfe arbeitet. Jeder Verband und jede Einrichtung darf 1 oder 2 Mitglieder in die Wahl-Versammlung schicken. Dabei gibt es eine Ausnahme: Manchmal gehörte eine Einrichtung zu einem Verband. Und der Chef vom Verband ist auch der Chef von der Einrichtung. Das heißt: Der Verband darf der Einrichtung Anweisungen geben. Dann darf die Einrichtung keine Personen in die Wahl-Versammlung schicken. Sondern nur der Verband darf das. Seite 6

Was sind Selbsthilfe-Gruppen? In Selbsthilfe-Gruppen treffen sich Menschen mit Behinderung. Sie sprechen dann über ihre Erfahrungen. Und sie geben sich gegenseitig Tipps. Selbsthilfe-Gruppen werden oft von den Mitgliedern geplant und geleitet. Eine Selbsthilfe-Gruppen darf an der Wahl teilnehmen, wenn bestimmte Dinge auf sie zutreffen. Und zwar: - Sie muss 3 oder mehr Mitglieder haben. - Sie muss sich regelmäßig treffen. - Sie muss erreichbar sein. Es muss also eine Ansprech-Person geben. - Sie muss auch neue Mitglieder aufnehmen. - Sie muss das Ziel haben, Menschen mit einer bestimmten Behinderung zu helfen. - Die Menschen in Fulda müssen wissen, dass es die Gruppe gibt. Zum Beispiel weil die Gruppe sich in der Zeitung vorgestellt hat. Oder weil sie eine Internet-Seite hat. Woher dürfen die Verbände, Einrichtungen und Selbsthilfe-Gruppen kommen? Die Verbände und Einrichtungen müssen aus der Stadt Fulda stammen. programm juli bis september 2013

Das bedeutet: Sie müssen ihren „Sitz“ in der Stadt Fulda haben. Mit dem Wort „Sitz“ meint man meistens den Ort, an dem die wichtigsten Büros von einer Firma sind. Wo also zum Beispiel der Chef von der Firma sein Büro hat. Seite 7

Auch die Selbsthilfe-Gruppen müssen aus der Stadt Fulda stammen. Das bedeutet: - Die Selbsthilfe-Gruppe helfen Menschen in Fulda. - In Fulda weiß man, dass es die Selbsthilfe-Gruppe gibt. - Menschen aus Fulda dürfen bei der Selbsthilfe-Gruppe mitmachen. In den meisten Fällen heißt es: Eine Person, die die Selbsthilfe-Gruppe zur Wahl-Versammlung schickt, muss in Fulda wohnen.

Wie bestimmen die Verbände, Einrichtungen und Selbsthilfe-Gruppen, wen sie in die Wahl-Versammlung schicken? Dafür gibt es keine Regeln. Jeder Verband, jede Einrichtung und jede Selbsthilfe-Gruppe kann selbst entscheiden, wie sie das macht.

Was sollten Verbände, Einrichtungen und Selbsthilfe-Gruppen jetzt tun? Sie sollten möglichst rasch überlegen: Ob sie bei der Wahl zum Behinderten-Beirat mitmachen wollen. Wer bei der Wahl-Versammlung mitmachen soll. Wer sich für den Behinderten-Beirat bewerben möchte. Seite 8

Die Wahl Bis wann muss man sich anmelden? Die Wahl ist am 23. August. Irgendwann vorher gibt es in der Fuldaer Zeitung eine Ankündigung. Und zwar auf der Seite „Fulda informiert“. Man findet sie an jedem Dienstag in der Fuldaer Zeitung. Man erkennt die Seite an folgenden Dingen: - Ganz oben auf der Seite ist eine Familie mit Vater, Mutter und Kind zu sehen. - Und das Stadt-Schloss. - Und außerdem ein Stadt-Bus. Wenn die Ankündigung in der Fuldaer Zeitung steht, kann man sich für die Wahl anmelden. Und zwar 4 Wochen lang.

Wie meldet man sich an? Wenn man bei der Wahl-Versammlung mitmachen möchte, meldet man sich nicht selbst an. Das erledigt der Verband, die Einrichtung oder die Selbsthilfe-Gruppe, zu der man gehört. Die Anmeldung muss man hier abgeben: Bürgerbüro der Stadt Fulda Schlossstraße 1 36037 Fulda Die Anmeldung muss schriftlich sein. Das heißt, dass man ein Blatt Papier abgeben muss. Darauf steht die Anmeldung. Seite 9

Oder man muss selbst im Bürgerbüro vorbeikommen. Folgende Anmeldungen gehen nicht: - Telefon - E-Mail - Fax Denn: Es ist wichtig, dass das Bürgerbüro genau weiß, wer sich angemeldet hat. Das gehört zu den Regeln für die Wahl. Was gehört alles zur Anmeldung? Auf der Anmeldung müssen die folgenden Infos über die Personen stehen, die man in die Wahl-Versammlung schicken will: - Adressen - Geburtstag von den Personen - Kopie von den Schwerbehinderten-Ausweisen - Erklärung, dass die Personen, die man in die Wahl-Versammlung schicken will, damit einverstanden sind. Im Internet gibt es einen Vordruck für die Anmeldung. Den kann man ausfüllen. Man findet ihn auf www.fulda.de Wie findet man heraus, ob die Anmeldung geklappt hat? Nach 4 Wochen ist die Anmelde-Zeit vorbei. Dann werden alle angemeldeten Personen auf eine Liste geschrieben. Die Liste kann man sich dann anschauen. Sie liegt im Bürgerbüro der Stadt Fulda. Die Adresse ist: Schlossstraße 1 36037 Fulda Seite 10

Die Öffnungs-Zeiten sind: Montag, 8 Uhr bis 18 Uhr Dienstag, 8 Uhr bis 18 Uhr Mittwoch, 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag, 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag, 8 Uhr bis 15 Uhr Samstag, 9 Uhr bis 12 Uhr Das Bürgerbüro ist an Feiertagen geschlossen. Außerdem findet man die Liste im Internet. Und zwar unter der Adresse: www.fulda.de Vielleicht hat man bei der Anmeldung einen Fehler gemacht. Dann bekommt man einen Brief, in dem man das gesagt bekommt. Was passiert bei der Wahl? Die Mitglieder von der Wahl-Versammlung treffen sich. Der Tag und die Uhr-Zeit werden vorher festgelegt. Die Mitglieder müssen folgende Dinge dabeihaben: - einen Personal-Ausweis - einen Schwerbehinderten-Ausweis oder einen Gleichstellungs-Bescheid Darauf steht, dass man die gleichen Rechte wie ein Mensch mit einer schweren Behinderung hat. Auch wenn man nicht schwerbehindert ist. Dann eröffnet der Wahl-Leiter das Treffen. Der Wahl-Leiter ist eine Person. Er passt auf, dass bei der Wahl alles richtig abläuft. Er fragt, wer sich gerne für die Wahl bewerben möchte. Seite 11

Danach wird dann gewählt. Es gibt Stimm-Zettel. Man wählt, indem man sie ausfüllt und abgibt. Jedes Mitglied von der Wahl-Versammlung darf bis zu 11 Stimmen vergeben. Aber einem einzelnen Bewerber darf man höchstens eine Stimme geben. Die Wahl ist frei. Das bedeutet: Man darf wählen, wen man will. Und die Wahl ist geheim. Das bedeutet: Man muss niemandem verraten, wen man gewählt hat. Vielleicht braucht ein Mitglied von der Wahl-Versammlung Hilfe beim Ausfüllen vom Stimm-Zettel. Dafür darf das Mitglied dann einen Begleiter mitbringen. Den Begleiter darf man sich selbst aussuchen. Außerdem gibt es auch einen Übersetzer für Gebärden-Sprache. Irgendwann sind alle Stimmen abgegeben. Dann werden sie ausgezählt. Die 11 Bewerber mit den meisten Stimmen haben gewonnen. Vielleicht haben mehrere Personen gleich viele Stimmen. Dann gibt es eine zweite Wahl. Zu dieser Wahl treten nur die Personen an, die vorher gleich viele Stimmen hatten. Vielleicht haben die Personen dann wieder gleich viele Stimmen. Dann wird der Gewinner ausgelost. Seite 12

Wie lange dauert die Wahl-Versammlung? Das weiß man noch nicht. Vielleicht dauert sie aber mehrere Stunden. Das kommt darauf an, wie viele Mitglieder die Wahl-Versammlung hat. Und wie viele Bewerber es gibt. Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie sich beim Bürgerbüro von Fulda melden. Telefon: 0661 – 102 – 1111 E-Mail: [email protected] Es gibt auch noch eine Info-Veranstaltung. Und zwar für Verbände, Einrichtungen und Selbsthilfe-Gruppen, die bei der Wahl-Versammlung mitmachen wollen. Und für Menschen, die sich für den Behinderten-Beirat bewerben wollen. Die Info-Veranstaltung ist am 9. Mai. Um 18 Uhr. Im Marmor-Saal vom Stadt-Schloss Fulda.

Herausgeber Behindertenbeirat der Stadt Fulda Palais Buttlar Bonifatiusplatz 1+3 36037 Fulda E-Mail: [email protected] Die Bilder im Text sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Den Text in Leichte Sprache übertragen hat das:

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