Wagenanmeldungsformular CSD.Hannover am 03. Juni 2017

Wagenanmeldungsformular CSD.Hannover am 03. Juni 2017 Anmeldeschluss ist der 25. Mai 2017 Angaben zur Organisation Art der Organisation: [✔] Verein /...
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Wagenanmeldungsformular CSD.Hannover am 03. Juni 2017 Anmeldeschluss ist der 25. Mai 2017 Angaben zur Organisation Art der Organisation:

[✔] Verein / Gruppe: [ ] Politische Partei: [ ] Gewerbliche Anbieter_innen*:

Ansprechperson:

Straße / Nr.:

PLZ / Ort:

Ordner*innen Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs während der Demonstration muss jede Gruppe oder Verein zwei Ordner*Innen stellen, die die Sicherheit der Teilnehmenden in der Nähe des Wagens absichern. Im Vorfeld werden wir dazu eine kurze Einweisung geben und die Ordnerbinden aushändigen. Zusätzlich müssen pro Wagenachse links und rechts 2 Ordner*innen den Wagen begleiten, vgl. Teilnahmebedingungen. Ordner*In 1: Ordner*In 2:

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Fahrer*in: Vor- / Nachname: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Geboren am / in: Führerschein seit:

Angaben zum Fahrzeug: Fahrzeugtyp: Zulassungsgewicht: Transport von Personen auf der Ladefläche: (+130€ TÜV-Gebühr)

[✔] Ja

Musikbeschallung: (+50€ GEMA-Gebühren)

[ ] Ja

[ ] Nein

Der Transport von Menschen auf der Ladefläche ist nur nach vorheriger TÜV Abnahme und Genehmigung möglich! Siehe dazu auch die Informationen unter "TÜV-Abnahme". [ ] Nein

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Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühren sind gestaffelt nach Größe des Fahrzeuges: Unter 10t

Über 10t

Verein/Gruppe

50€

80€

Politische Partei

150€

200€

Gewerbliche Anbieter_innen*

400€

450€

Die Gebühren (Teilnahmegebühren zzgl. TÜV- und/oder GEMA-Gebühren) sind im Vorfeld auf das u.g. Bankkonto zu überweisen. Betreff:

Name Organisation / Wagenanmeldung CSD 2017

Empfänger:

Andersraum e.V.

IBAN:

DE48 2512 0510 0009 4627 00

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TÜV-Abnahme Für LKWs, die an der CSD-Demonstration teilnehmen wollen, gelten folgenden Richtlinien für die TÜV-Abnahme, falls auf der Ladefläche Demonstrationsteilnehmer*innen befördert werden sollen. 

Werbung und Dekoration müssen fest an dem Fahrzeug befestigt sein, damit die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflusst wird.



Musikanlagen, Boxen, Generator und andere Utensilien müssen an dem Fahrzeug fest angebunden werden (bspw. durch Spanngurte), sodass die Gegenstände sich während der gesamten Fahrt nicht lösen können.



Die Böden auf der Ladefläche müssen rutschfest sein; ein Holzfußboden ist ausreichend.



Es müssen Haltevorrichtungen für Teilnehmer*innen an den Seiten auf Hüftebene angebracht werden. Die meisten LKWs haben auf Hüfthöhe Holzbretter oder Metallstangen angebracht, zum Halt der drüber liegenden Plane. Nach derzeitigen Aussagen des TÜV Nord sind diese als Haltevorrichtungen ausreichend.



Das Fahrzeug muss pro Wagenachse mit zwei Ordner*innen (rechts- und linksseitig) gesichert werden. Hinzu müssen zwei weitere Ordner*innen gestellt werden, die die Sicherheit der Teilnehmer*innen in der Nähe des Wagens gewährleisten.



Während der gesamten Demonstration muss die hintere Ladeklappe hoch gefahren/geschlossen sein. Ein Wechsel der Teilnehmer*innen zwischen Ladefläche und Straße ist während der gesamten Demonstration verboten!



Die TÜV-Abnahme wird zentral am 3. Juni 2017 durchgeführt. Ort und Datum werden allen Teilnehmer*innen rechtzeitig bekanntgegeben. Dazu ist im Vorfeld zur Anmeldegebühr eine Betrag von 130,00 € auf das Konto vom Andersraum (siehe Anmeldeformular) zu überweisen.



Für alle Ordner*innen gilt ein generelles Alkoholkonsumverbot. Sollten angetrunkene Ordner*innen während der Demonstration auffallen, verlieren sie ihren Status als Ordner*in. Sollten dann nicht genug Ordner*innen den Wagen sichern, wird er noch während der Demonstration stillgelegt! Anfallende Kosten im Rahmen der Stilllegung des Wagens sowie für die Folgen mangelnder Sicherheit der Demonstration haben Anmelder*innen des Wagens zu tragen.



Für die Sicherheit auf den Wagen während der Demonstration sind die jeweiligen Betreiber*innen verantwortlich. Sie haben für die Sicherheit auf der Ladefläche Sorge zu tragen und müssen den Aufforderungen der Demonstrationsleitung und/oder der Polizei Folge leisten. Bei Verstößen, wird der Wagen noch während der Demonstration stillgelegt. Diesbezüglich anfallende Kosten haben Anmelder*innen des Wagens zu tragen.

Achtung: Sollten einzelne Punkte vor und während der Demonstration nicht beachtet werden, so droht der Ausschluss von der Demonstration. Die Betreiber*innen der einzelnen Wagen haben bei Ausschluss kein Anrecht auf Wiedererstattung der Anmelde- und GEMA-Gebühr. Bei einer Verweigerung des TÜVs zur Ausstellung des Sicherheitszertifikates, kann die Gebühr zur TÜVAbnahme nicht wiedererstattet werden. Des Weiteren ist der Andersraum (getragen durch Vielfaltzentrale e.V.) für Folgen finanzieller- und rechtlicher Natur aufgrund von Verstößen der

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oben aufgeführten Regelungen nicht haftbar zu machen. Hierfür haften die jeweiligen Betreiber*innen des Wagens. Sollten Fragen entstehen, könnt ihr euch an Patrick Watermann wenden, der für das Wagenmanagement verantwortlich ist: Mail: [email protected]

Teilnahmebedingung       

Während der Demonstration dürfen die Wagen nur mit Schrittgeschwindigkeit von ca. 6-8 km/h fahren. Pro Wagenachse müssen links und rechts 2 Ordner*innen den Wagen begleiten, zusätzlich müssen 2 Ordner*innen die Sicherheit in der Nähe des Wagens gewährleisten. Die Wagen müssen mit einer grünen Plakette ausgestattet sein, um für die Umweltzone zugelassen zu werden. Die Beförderung von Personen auf der Ladefläche ist nur nach einer TÜV-Abnahme möglich. Bei musikbeschalten Fahrzeugen darf die maximale Lautstärke von 80 Dezibel nicht überschritten werden. Bei der Wagenanmeldung ist eine Kopie der Fahrerlaubnis des/der Fahrer*in beizufügen. Die Wagendekoration muss sicher am Fahrzeug angebracht sein, damit gemäß StVO die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Mit meiner Unterschrift beantrage ich verbindlich die Teilnahme am CSD Hannover Straßenfest 2017 und stimme den Teilnahmebedingungen zu. Die Annahme des Antrags erfolgt durch den Andersraum e.V.

Ort und Datum:

Unterschrift:

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