W e t t b e w e r b K u n s t a m B a u

Staatliches Bauamt Nürnberg, Flaschenhofstraße 53, 90402 Nürnberg Gesamtausbau der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth für die Offiziersschule der Luftwa...
Author: Ewald Hauer
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Staatliches Bauamt Nürnberg, Flaschenhofstraße 53, 90402 Nürnberg

Gesamtausbau der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth für die Offiziersschule der Luftwaffe (OSLw) und weitere Dienststellen

Veröffentlichung

W e t t b e w e r b Kunst am Bau Maßnahmenträger: Bundesministerium der Verteidigung

Oberste Technische Instanz: BMVg IUD I6 Oberinstanz: BAIUDBw KompZBauMgmt München, Referat K1 Fachaufsichtführende Ebene: Landesbaudirektion an der ABD Nordbayern Baudurchführende Ebene: Staatliches Bauamt Nürnberg

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ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBS Die Offiziersschule der Luftwaffe (OSLw) wird von ihrem derzeitigen Standort in Fürstenfeldbruck nach Roth bei Nürnberg umziehen. Ein ca. 52 ha großes Areal der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth wird dazu in den nächsten Jahren vom Staatlichen Bauamt Nürnberg (StBAN) umgebaut. Nach dem Umbau zu einer Freiwilligenarmee konkurriert die Bundeswehr mit der freien Wirtschaft um qualifizierten Nachwuchs. Um sich als ein attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren nutzt sie auch die Signet-Wirkung, die von anspruchsvoller Architektur und Landschaftsplanung auf ihren Liegenschaften ausgeht. Es ist Zweck dieses Wettbewerbs, durch Kunst am Bau den Prozess einer solchen Identitätsstiftung mit zu gestalten und zu unterstützen.

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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Bei dem Wettbewerb handelt es sich um einen nicht offenen, einstufigen, anonymen Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenem, nicht-anonymem Bewerbungsverfahren. Das Wettbewerbsverfahren orientiert sich am "Leitfaden Kunst am Bau" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Mit der Teilnahme erkennt jede Künstlerin/jeder Künstler die Bewerbungsund Ausschreibungsbedingungen an.

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AUSLOBER Auslober ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg.

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KOORDINIERUNG UND AUSFÜHRUNG Staatliches Bauamt Nürnberg, Abteilung L3, Zollhof 6, 90443 Nürnberg Herr Zobel, Co-Abteilungsleitung Herr Krauß, Projektleitung Frau Luber, stellvertretende Projektleitung in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Bildender Künstler, Landesverband Bayern.

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BESCHREIBUNG DER WETTBEWERBSAUFGABE Das Gelände der Otto-Lilienthal-Kaserne befindet sich auf dem Gemeindegebiet der mittelfränkischen Stadt Roth, südlich der Kernstadt an der Bundesstraße B 2. Mit der Stationierungsentscheidung der Bundeswehr vom 26.10.2011 wurde beschlossen, auf einem Teil des Kasernengeländes die Offiziersschule der Luftwaffe anzusiedeln und deren derzeitigen Standort in Fürstenfeldbruck aufzugeben. Ein Großteil der künftig benötigten Gebäude wird neu errichtet, die Außenanlagen weitgehend neu gestaltet. Das städtebauliche Konzept besteht aus folgenden Hauptbestandteilen: Die "Allee" ist eine vorwiegend für den fußläufigen Verkehr vorgesehene raumprägende Ost-West Verbindung, an der die zentralen Einrichtungen der Offiziersschule – Lehrsaalgebäude, Wirtschaftsgebäude und Antreteplatz - angelagert sind. Sie nimmt symbolisch Anleihen an eine Start- und Landebahn und greift so das Thema Luftfahrt auf. Das "Lehrsaalgebäude" ist funktionales und architektonisches Zentrum des neuen Campus. Es liegt etwa mittig auf der Allee und stellt mit seinen vier Geschossen einen wichtigen Orientierungspunkt auf dem Gelände dar. Wirtschaftsgebäude und Sportkomplex liegen südöstlich in unmittelbarer Nähe des Lehrsaalgebäudes. Die Außensportanlagen bilden den Übergang zum angrenzenden Wald. Die Unterkunftsgebäude sind nordöstlich des Lehrsaalgebäudes angeordnet. In Dreiergruppen organisiert entstehen lokale Nachbarschaften und Außenräume mit Aufenthaltsqualität. Auch die Unterkunftsgebäude befinden sich in ruhiger Lage am Rand des Campusgeländes im Übergangsbereich zur freien Landschaft.

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WETTBEWERBSBEREICHE Gegenstand des Wettbewerbs ist die künstlerische Bearbeitung von zwei Standorten (siehe Anlage) auf dem Gelände der künftigen Offiziersschule. Die künstlerische Gestaltung soll sich mit den funktionalen Anforderungen und dem architektonischen bzw. landschaftsplanerischen Umfeld auseinandersetzen. Standort 1: "Auftakt Allee" Die fußläufige Allee wird von beidseitig gepflanzten Bäumen begleitet, die sie zum dreidimensionalen Landschaftselement machen und die Blickachse ausrichten. Damit erhalten die Endpunkte der Achse besondere Bedeutung. Während auf der einen Seite das Lehrsaalgebäude dem Auge Halt gibt, soll im Rahmen des Kunstwettbewerbs für den Auftakt der Allee am westlichen Ende ein skulpturales Objekt mit Fernwirkung erarbeitet werden, das diese Funktion wahrnimmt. Durch die Lage unmittelbar hinter der Zufahrt zum Gelände sorgt sie auch für eine Adressbildung bei externen Besuchern. Die Asphaltfläche der Allee steht zusätzlich zur künstlerischen Gestaltung zur Verfügung.

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Das östliche Ende der Alle wird mit einem Großexponat der Luftwaffe markiert und ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Standort 2: "Lehrsaalgebäude" Im Lehrsaalgebäude sind die öffentlich wirksamen Bereiche für die künstlerische Bearbeitung vorgesehen: das Atrium, das Foyer und das Auditorium. Grundsätzlich steht die gesamte Atriumfläche für eine Bearbeitung zur Verfügung. Einschränkungen ergeben sich durch die Haupterschließungsachse, die durch das Atrium geführt wird und in Lage und Materialität fest vorgegeben ist. Es ist vorgesehen, auf der gebäudeabgewandten Seite die Baumreihe auch im Atrium fortzusetzen. Im Bereich des Gebäudezugangs muss eine Wendefläche für Feuerwehrfahrzeuge freigehalten werden. An der Fassade zum Foyer und Auditorium müssen Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Das Foyer ist geprägt von dem über drei Geschosse reichenden Luftraum im Bereich der Treppe. Der Luftraum reicht vom Untergeschoss bis zum 1. Obergeschoss. Die zum Foyer orientierte Außenwand des ovalen Auditoriums kann künstlerisch bearbeitet werden.

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WETTBEWERBSSUMME Für die Realisierung der ausgewählten Entwürfe stehen insgesamt € 580.000,- netto zur Verfügung. Diese Summe beinhaltet Herstellung, Transport und Aufstellung sowie das Künstlerhonorar und sonstige Nebenkosten (z.B. evtl. notwendige Statik/Prüfstatik). Die Gesamtsumme setzt sich wie folgt zusammen: Für Standort 1 "Auftakt Allee" stehen € 260.000,- netto zur Verfügung. Für Standort 2 "Lehrsaalgebäude" stehen € 320.000,- netto zur Verfügung: - Atrium € 140.000,- netto - Foyer € 90.000,- netto - Auditorium € 90.000,- netto Nicht beauftragte Teilnehmer des Wettbewerbs erhalten für das Einreichen eines den Auslobungsbedingungen entsprechenden Entwurfs eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 2.000,- netto. Die mit der Realisierung beauftragten Künstler erhalten keine Aufwandsentschädigung. Ihre Aufwendungen sind mit dem Künstlerhonorar für die Realisierung abgegolten. Der Leistungsumfang für den Wettbewerbsentwurf umfasst: - Graphische Darstellung - Modell in geeignetem Maßstab - Materialprobe(n) - Textliche Erläuterung Detaillierte Angaben zu den geforderten Wettbewerbsleistungen werden den zur Wettbewerbsteilnahme ausgewählten Künstlern rechtzeitig in den Auslobungsunterlagen bekanntgegeben.

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TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler/gruppen. Jeder Künstler darf sich nur einmal bewerben, entweder als Einzelbewerber oder als Teil einer Arbeitsgemeinschaft. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein (erkennbar durch die Vita jedes Mitglieds). Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer. Im Falle einer Beauftragung verpflichten sich die Partner der Arbeitsgemeinschaften zu deren Aufrechterhaltung bis zur Schlussabwicklung des Verfahrens. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Teilnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, in den Bewerbungsunterlagen genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft haftet auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Projektgemeinschaften und Künstlergruppen werden wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Der Zulassungsbereich ist begrenzt auf Künstlerinnen und Künstler/gruppen, die den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können und die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzen. Die Professionalität ist anhand der Vita und eines verifizierbaren Ausstellungsverzeichnisses auf einer DIN A4 Seite darzustellen. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder einer entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungsverzeichnis eine kontinuierliche, künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Anforderungen nicht nachweisen, können nicht zugelassen werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: Preisrichter, deren Stellvertreter, Assistenten und Schüler und unmittelbar Unterstellte sowie Studierende, deren Hochschullehrer als Vorprüfer oder Preisrichter an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind.

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BEWERBUNGSVERFAHREN Das Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym. Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig. Mit den Bewerbungsunterlagen ist anzugeben, für welchen der beiden Standorte der Künstler bzw. die Arbeitsgemeinschaft sich verbindlich bewirbt. Erfolgt keine Festlegung auf einen Standort, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig eingereicht werden.

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Arbeitsgemeinschaften bestimmen eine bevollmächtigte Vertretung. Die bevollmächtigte Vertretung muss auf der Teilnehmererklärung bei "Künstler 1" eingetragen werden. Einzureichen sind folgende Unterlagen: 1. Ausgefüllte und unterschriebene Teilnehmererklärung 2. Vita und Ausstellungsverzeichnis (1 DIN-A4-Seite pro Künstler, Vita mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes) 3. Portfolio (max. 4 DIN-A4-Seiten pro Künstler, keine Kataloge!) mit früheren Wettbewerbsbeiträgen oder, wenn diese nicht vorliegen, Arbeitsbeispielen (Fotos/ Skizzen + Erläuterungstext). Die Einsendeadresse lautet: Staatliches Bauamt Nürnberg z.H. Herr Zobel Zollhof 6 90443 Nürnberg Der Abgabetermin ist eingehalten, wenn auf dem Einlieferungsschein der Post der letzte Tag der Bewerbungsfrist ausgewiesen ist. Der Wettbewerbsteilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Ende des Bewerbungsverfahrens aufzubewahren. Die Bewerbung ist in einem geschlossenen Umschlag bis zum 09. Mai 2016 an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit Namen und Anschrift zu versehen. Eingereichte Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden. Bitte keine Originale oder Unikate einsenden. Für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen wird keine Entschädigung geleistet. Die Teilnehmer am Bewerbungsverfahren erhalten keine Aufwandsentschädigung.

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AUSWAHLKRITERIEN Für die Auswahl maßgeblich sind - Kontinuität in der künstlerischen Auseinandersetzung - das Gesamtbild der künstlerischen Qualität der Referenzobjekte - Erfahrung in der Gestaltung und Professionalität bei der Ausführung vergleichbarer Kunstwerke

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AUSWAHLGREMIUM Das Auswahlgremium ist zur Wahrung der Unabhängigkeit mit anderen Personen besetzt als die Jury. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Es ist vorgesehen für Standort 1 "Auftakt Allee":

min. 8 Teilnehmer/Bewerber

Standort 2 "Lehrsaalgebäude":

min. 12 Teilnehmer/Bewerber

auszuwählen.

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Bis zu 3 Teilnehmerplätze werden bevorzugt an Absolventen mit entsprechender Qualifikation vergeben. Als Absolvent gilt, wessen Abschluss an einer Kunstakademie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Bei Künstlergruppen gilt dies für alle Mitglieder. Die Bewerbung ist durch Ankreuzen der Teilnehmererklärung entsprechend zu kennzeichnen.

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TERMINE Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

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Abgabe der Bewerbungsunterlagen

bis 09. Mai 2016

Sitzung des Auswahlgremiums

27./28. Juni 2016

Aufforderung zur Wettbewerbsbearbeitung Absage an nichtberücksichtigte Bewerber

01. Juli 2016

Kolloquium

27. Juli 2016

Abgabe des Wettbewerbsentwurfs

31. Oktober 2016

Preisgerichtssitzung

28./29. November 2016

ANLAGEN 1. Lageplan 2. Teilnehmererklärung Einzelbewerbung 3. Teilnehmererklärung Arbeitsgemeinschaft 4. Vertragsmuster

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Lageplan

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Name: Adresse:

TEILNEHMERERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich verbindlich, dass ich nach Aufforderung durch das Auswahlgremium am Wettbewerb "Offiziersschule der Luftwaffe – Kunst am Bau" teilnehme werde. Ich bestätige, dass ich eine EU-Staatsbürgerschaft besitze. Absolvent (Als Absolvent gilt, wessen Abschluss an einer Kunstakademie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Nachweis ist beizulegen.) Ich bewerbe mich für die Bearbeitung des folgenden Standorts (Entscheidung für einen der beiden Standorte zwingend erforderlich!) Standort 1: Auftakt Allee

Standort 2: Lehrsaalgebäude

Datum

Unterschrift

Teilnehmererklärung

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Bevollmächtigter Vertreter: Name 1:

Name 2:

Adresse:

Adresse:

Name 3:

Name 4:

Adresse:

Adresse:

TEILNEHMERERKLÄRUNG ARBEITSGEMEINSCHAFT Hiermit erklären wir verbindlich, dass wir nach Aufforderung durch das Auswahlgremium am Wettbewerb "Offiziersschule der Luftwaffe – Kunst am Bau" teilnehmen werden. Wir bestätigen, dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft eine EUStaatsbürgerschaft besitzen. Absolvent (Als Absolvent gilt, wessen Abschluss an einer Kunstakademie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Nachweise für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind beizulegen) Wir bewerben uns für die Bearbeitung des folgenden Standorts (Entscheidung für einen der beiden Standorte zwingend erforderlich!) Standort 1: Auftakt Allee

Standort 2: Lehrsaalgebäude

Datum

Teilnehmererklärung

Unterschrift Künstler 1 (Bevollmächtigter)

Unterschrift Künstler 2

Unterschrift Künstler 3

Unterschrift Künstler 4

OLK Roth – Offiziersschule der Luftwaffe – Wettbewerb Kunst am Bau

...

VII.41 Auftragsnummer:

Liegenschaft Otto-Lilienthal-Kaserne Roth Maßnahme Ausbau OLK Roth – Offiziersschule der Luftwaffe OSLw Objekt Kunst am Bau

MUSTER Vertrag

- Künstlerische Leistungen -

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland

diese vertreten durch

das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

dieses vertreten durch

die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nord (LBD)

diese vertreten durch

das Staatliche Bauamt Nürnberg (StBAN)

- nachstehend Auftraggeber genannt -

und dem

vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011

1

VII.41 Auftragsnummer:

Inhaltsverzeichnis §1

Gegenstand des Vertrages

§2

Grundlagen des Vertrages

§3

Leistungen des Auftragnehmers

§4

Leistungen des Auftraggebers

§5

Termine und Fristen

§6

Vergütung

§7

Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

§8

Urheberrecht

§9

Zahlungen

§ 10

Kündigung

§ 11

Haftung und Verjährung

§ 12

Haftpflichtversicherung

§ 13

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand

§ 14

Schlussbestimmungen

§ 15

Ergänzende Vereinbarungen

Anlagen Geprüftes Angebot vom

© VHF Bayern – Stand Oktober 2011* Nichtzutreffendes löschen Vertragsmuster Stand Juni 2006

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VII.41 Auftragsnummer:

§1 Gegenstand des Vertrages 1.1

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für die Baumaßnahme:

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme)

und zwar folgende künstlerische Leistungen

(genaue Bezeichnung des Kunstwerks)

§2 Grundlagen des Vertrages 2.1

Die Ausschreibungsunterlagen für den Wettbewerb über künstlerische Leistungen vom *

2.2

Der gebilligte Entwurf des Auftragnehmers durch das Preisgericht in der Preisgerichtssitzung vom *

2.3

Das Angebot des Auftragnehmers vom

2.4

Folgende weitere Forderungen des Auftraggebers:

2.5

Die Bestimmungen über den Werkvertrag (§ 631 ff BGB) finden ergänzend Anwendung.

*

§3 Leistungen des Auftragnehmers 3.1

Auftragsumfang Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungen nach 3.3 zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen nach 3.3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

3.2

Künstlerischer Entwurf Bildliche Darstellung *

Maßstab 1 :

Modell *

Maßstab 1 :

Teilausbildung *

Maßstab 1 :

Erläuterungsbericht mit Angaben über Material, Einzelheiten der Gestaltung und ggf. über Vorkehrungen für die verkehrssichere Aufstellung oder Anbringung des Kunstwerks. * 3.3

Ausführung des Kunstwerks

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VII.41 Auftragsnummer:

Entsprechend dem Angebot*/ Wettbewerbsergebnis*/ Entwurfsfreigabe* und nach Modell und Absprache mit dem Auftraggeber einschließlich Montage vor Ort 3.4

Notwendige Überarbeitungen berechtigen nicht zu zusätzlichen Forderungen.

3.5

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen persönlich zu erbringen oder - bei der eventuell erforderlichen Einschaltung Dritter durch den Auftragnehmer - die Ausführung der Leistung persönlich zu überwachen.

3.6

Bei Unmöglichkeit der Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer ist vereinbart: Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gesamtwerk nach dem Entwurf des Auftragnehmers vollenden zu lassen. Hieraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.

3.7

Der Auftraggeber nimmt die Leistungen des Auftragnehmers nach Erbringung der letzten Leistung ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefähig fertig gestellt sind und keine wesentlichen Mängel erkennen lassen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme hat gemeinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten. Die Abnahmewirkungen treten auch ein, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt, dass er die Leistungen des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt.

§4 Leistungen des Auftraggebers Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber übernommen oder in seinem Auftrag erbracht: 4.1

Bereitstellen von Plänen und Unterlagen der Baumaßnahme, soweit sie der Auftragnehmer für seine Leistungen benötigt.

4.2

Herstellen folgender baulicher Voraussetzungen für die Aufstellung oder Anbringung des Kunstwerks:

§5 Termine und Fristen 5.1

Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:

5.1.1

Für die Leistungen nach 3.2 *

5.1.2 5.1.3

*

*

*

Die Voraussetzungen nach 4.2 sind voraussichtlich am hergestellt. Der endgültige Ausführungstermin wird mit dem Auftragnehmer Wochen vorher abgestimmt und schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer muss sein Werk innerhalb von Wochen nach Eingang der Mitteilung fertig stellen* (und ggf. aufstellen).

§6 Vergütung 6.1

Der Honorarermittlung werden zugrunde gelegt: Die Preise aus dem geprüften Angebot (Anlage ) *

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VII.41 Auftragsnummer:

6.1.1

6.1.2

Vergütung für die Leistungen nach 3.2 abzüglich Preisgeld *

-

€ € € €

Vergütung für die Leistungen nach 3.3 einschl. Ausführung, Material, Transport und Montage



Gesamtvergütung (brutto) 6.1.3

In der Gesamtvergütung sind alle anfallenden Aufwendungen (Post- und Fernsprechgebühren Fahrtgelder, Übernachtungen, Tagesspesen, Transportkosten, Materialkosten, evtl. Gerüst- und Montagekosten sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer) enthalten.

§7 Allgemeine Pflichten / Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten 7.1

Das fertige Werk muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den öffentlichrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

7.2

Der Auftragnehmer legt seinen Leistungen die vom Auftraggeber dafür bestimmten Unterlagen zugrunde; das sind insbesondere Empfehlungen und Hinweise des Gutachtergremiums, sowie Lagepläne, Entwurfs- und Ausführungszeichnungen der fachlich Beteiligten.

7.3

Der Auftragnehmer darf für den Auftraggeber keine finanziellen Verpflichtungen eingehen.

7.4

Der Künstler erteilt dem Auftraggeber Auskunft und gewährt ihm Einblick in die von ihm gefertigten Ausarbeitungen.

7.5

Die von dem Auftragnehmer gefertigten und beschafften Unterlagen einschließlich Modell sind dem Auftraggeber auf Verlangen auszuhändigen; sie werden dann dessen Eigentum.

7.6

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. Verzögern sich Teile dieser Leistungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7.7

Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer und den anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich die Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen.

§8 Urheberrecht 8.1

Der Auftraggeber darf das fertige Werk für den im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf es bei Bedarf auch an einem anderen Standort auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen war, darf er nur mit Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Bei Gefahr im Verzug darf der Auftraggeber das Werk auch ohne Einverständnis des Auftragnehmers den Erfordernissen der Verkehrssicherheit anpassen.

8.2

Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.

8.3

Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des Auftragnehmers im Rahmen von Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme oder das fertige Gebäude veröffentlichen.

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VII.41 Auftragsnummer:

§9 Zahlungen 9.1

Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung bis höchstens zu einem Drittel des Auftragswertes verlangen, wenn er dafür Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers leistet. Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen sind möglich.

9.2

Die prüffähige Schlussrechnung ist spätestens vier Wochen nach Abnahme der Leistung zu stellen und wird vier Wochen nach Eingang zur Zahlung fällig.

§ 10 Kündigung 10.1

Der Vertrag kann nur schriftlich gekündigt werden.

§ 11 Haftung und Verjährung 11.1

Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, wie Mängel- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2

Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Auftraggebers beginnt mit der Abnahme.

§ 12 Haftpflichtversicherung 12.1

Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers müssen mindestens betragen: Für Personenschäden € Für sonstige Schäden €

12.2

Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.

12.3

Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.

§ 13 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand 13.1

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, sonst der Sitz des Bauamts.

13.2

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

§ 14 Schlussbestimmungen

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VII.41 Auftragsnummer:

14.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 15 Ergänzende Vereinbarungen 15.1

Auftraggeber:

Auftragnehmer:

den

den

(Ort, Datum)

(Ort, Datum)

(Unterschrift)

(Unterschrift)

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