Vorversammlungen zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017

Vorversammlungen zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) Dienstag, 6. Juni 2017, 20.00 Uhr, Resta...
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Vorversammlungen zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) Dienstag, 6. Juni 2017, 20.00 Uhr, Restaurant Florida Freies Bündnis (FB) Dienstag, 6. Juni 2017, 20.00 Uhr, Restaurant Florida Schweizerische Volkspartei (SVP) Montag, 29. Mai 2017, 19.00 Uhr, Restaurant Florida Sozialdemokratische Partei (SP) Mittwoch, 7. Juni 2017, 19.30 Uhr, Restaurant Petinesca

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Traktanden 1. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2016 2. Genehmigung Gefahrenkarte (Integration Naturgefahren) 3. Mitteilungen des Gemeinderates 4. Verschiedenes

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1. Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2016 Referentin: Gemeindepräsidentin Theres Lautenschlager Allgemeines Als Grundlage für die Jahresrechnung 2016 dienten das genehmigte Budget 2016 und die Vorjahresrechnung 2015. Ergebnisse Nach dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) werden verschiedene Rechnungsergebnisse ausgewiesen. Genehmigt werden muss das Gesamtergebnis. Dieses ist die Summe der Teilergebnisse „Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt)“, „Spezialfinanzierung Abwasser“ und „Spezialfinanzierung Abfall“. Siehe Grafik.

Gesamthaushalt +CHF 2'161'743.22

Allgemeiner Haushalt +CHF 2'093'929.02

Gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen +CHF 67'814.20

SF Abwasser +CHF 12'699.45

SF Abfall +CHF 55'114.75

Ergebnis Gesamthaushalt Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2‘161‘743.22 ab. Budgetiert wurde ein Ertragsüberschuss von CHF 61‘004.38. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt CHF 2‘100‘738.84 und ist vor allem auf hohe Erträge aus Landverkäufen zurückzuführen. Zudem konnte der Gesamtaufwand (ohne Liegenschaftstransaktionen) rund CHF 160‘000.00 unter dem Budget gehalten werden. 3

Ergebnis Allgemeiner Haushalt Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2‘093‘929.02 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 49‘946.93. Die Besserstellung gegenüber dem Budget beträgt hier aus dem gleichen Grund CHF 2‘043‘982.09. Ergebnis Spezialfinanzierung (SF) Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung (Funktion 7201) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 12‘699.45 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 55‘401.30. Die Besserstellung beträgt CHF 68‘100.75. Der Grund liegt bei den ausserordentlich hohen einmaligen Kanalisationsanschlussgebühren. Diese werden in der Erfolgsrechnung vereinnahmt und anschliessend der Spezialfinanzierung Werterhalt Abwasser zugeführt. Sie dürfen an die jährliche ordentliche Einlage in den Werterhalt angerechnet werden. Die Gemeinde Studen durfte somit im Jahr 2016 die Einnahmen aus Anschlussgebühren von CHF 102‘748.80 der ordentlichen Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt von derzeit CHF 259‘862.00 abziehen. Damit verringerte sich der Aufwand im Abwasserbereich um CHF 72‘748.80. Der Saldo der Spezialfinanzierung Werterhalt beträgt CHF 4‘148‘049.77, jener der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich CHF 1‘083‘220.07. Ergebnis Spezialfinanzierung (SF) Abfall Die Abfallbeseitigung (Funktion 7301) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 55‘114.75 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 66‘458.75. Die Schlechterstellung beläuft sich auf CHF 11‘344.00. Diese Budgetabweichung hat verschiedene Ursachen. Unter anderem hat der Arbeitsaufwand fürs Werkhofpersonal zugenommen, was zu höheren internen Verrechnungen führte. Auch stiegen die Kosten für die Entsorgung von Sonderabfällen, welche in der Abfallsammelstelle deponiert worden sind. Der Bestand in der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Abfall beträgt CHF 230‘131.54. Wo finden Sie die Jahresrechnung 2016? Die detaillierte Jahresrechnung 2016 ist mit samt Erläuterungsbericht auf unserer Homepage aufgeschaltet. Sie finden sie unter www.studen.ch, Rubrik „Online-Schalter“ –> „Finanzwesen“. Selbstverständlich kann das umfangreiche Dokument auch in Papierform bezogen werden. Wenden Sie sich hierzu an die Finanzverwaltung.

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Eckdaten

Jahresergebnis ER Gesamthaushalt Jahresergebnis ER Allg. Haushalt Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen Steuerertrag natürliche Personen Steuerertrag juristische Personen Liegenschaftssteuer Nettoinvestitionen Bestand Finanzvermögen Bestand Verwaltungsvermögen Gesamthaushalt Bestand Verwaltungsvermögen Allg. Haushalt Bestand Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen Fremdkapital Eigenkapital Reserven Bilanzüberschuss-/fehlbetrag

Rechnung 2016 2‘161‘743.22 2‘093‘929.02

Budget 2016 61‘004.38 49‘946.93

Rechnung 2015 -278‘625.99 -344‘284.84

67‘814.20 11‘057.45 65‘658.85 5‘517‘934.49 5‘517‘625.00 5‘821‘667.30 1‘131‘913.95 1‘209‘650.00 873‘225.65 573‘174.10 564‘000.00 587‘910.70 277‘613.45 510‘000.00 1‘722‘004.45 16‘139‘934.57 20‘030‘604.25 7‘876‘689.95

8‘234‘683.55

7‘751‘572.05

8‘133‘807.20

125‘117.90 8‘116‘530.79 15‘900‘093.73 540‘959.10 4‘345‘150.60

100‘876.35 12‘261‘745.84 16‘003‘541.96 540‘959.10 2‘251‘221.58

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Erfolgsrechnung nach Funktionen (Zusammenzug) Rechnung 2016 0 Allgemeine Verwaltung Netto Aufwand 1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Netto Aufwand

2 Bildung Netto Aufwand 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirchen Netto Aufwand 4 Gesundheit Netto Aufwand 5 Soziale Sicherheit Netto Aufwand 6 Verkehr Netto Aufwand 7 Umweltschutz und Raumordnung Netto Aufwand 8 Volkswirtschaft Netto Ertrag 9 Finanzen und Steuern Netto Ertrag

Total Gesamttotal

Budget 2016

Rechnung 2015

Aufwand

Ertrag

Aufwand

Ertrag

Aufwand

Ertrag

1'308'054.25

217'722.35 1'090'331.90

1'339'451.90

191'514.93 1'147'936.97

1'471'315.60

176'100.50 1'295'215.10

357'004.09

326'339.43

375'711.55

311'484.70

362'023.80

329'105.20

30'664.66

64'226.85

32'918.60

5'141'881.01

2'558'292.50 2'583'588.51

5'103'071.95

2'478'513.05 2'624'558.90

4'989'739.62

2'481'956.40 2'507'783.22

294'873.89

19'268.35 275'605.54

244'946.95

3'000.00 241'946.95

274'787.91

4'795.50 269'992.41

12'810.25

4'703.25 8'107.00

16'228.05

4'345.95 11'882.10

10'451.30

3'205.95 7'245.35

3'019'160.00

566'501.83 2'452'658.17

3'086'581.00

627'250.00 2'459'331.00

2'883'373.48

544'263.73 2'339'109.75

808'452.62

226'173.85 582'278.77

909'657.60

221'122.00 688'535.60

871'438.21

222'873.70 648'564.51

1'224'295.26

1'105'612.81 118'682.45

1'240'934.15

1'116'659.15 124'275.00

1'144'451.75

1'035'592.80 108'858.95

334.45 121'432.55

121'767.00

438.15 126'546.85

126'985.00

5'379.50 151'989.50

157'369.00

3'512'434.89 10'532'919.34 7'020'484.45

1'136'321.03 7'236'146.52

8'372'467.55

1'465'098.85 7'057'698.39

8'522'797.24

15'679'300.71 15'679'300.71 15'679'300.71 15'679'300.71

13'453'342.33 13'453'342.33 13'453'342.33 13'453'342.33

6

13'478'060.02 13'478'060.02 13'478'060.02 13'478'060.02

Erfolgsrechnung nach Sachgruppen (Zusammenzug) Rechnung 2016 Aufwand

Budget 2016

Ertrag

Aufwand

Rechnung 2015

Ertrag

Aufwand

Ertrag

AUFWAND 30 31 33 34 35 36 37 38 39

Personalaufwand

1'753'615.04

1'793'250.90

1'831'871.15

Sach- und übriger Betriebsaufw.

1'932'634.28

1'994'542.85

2'020'249.88

Abschreibungen VV

635'607.05

653'807.80

633'435.45

Finanzaufwand

569'314.97

283'150.75

563'704.41

Einlagen in Fonds und SF

262'862.00

266'851.00

263'251.00

8'140'647.60

8'110'255.00

7'935'768.03

Transferaufwand Durchlaufende Beiträge

-

-

Ausserordentlicher Aufwand

-

-

Interne Verrechnungen

3 TOTAL AUFWAND

-

222'876.55

235'078.35

159'600.00

13'517'557.49

13'336'936.65

13'407'879.92

0.00

ERTRAG

40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte Verschiedene Erträge

7'622'875.00

121'767.00

126'985.00

157'369.00

1'547'947.89

1'474'685.50

1'522'034.55

10.00

Finanzertrag Transferertrag Durchlaufende Beiträge

17'520.05

660'065.53

856'144.00

2'129.85

5'865.35

802.85

2'859'061.88

2'772'386.30

2'659'762.78

-

Ausserordentlicher Ertrag

7'673'154.70

-

918'931.70

Entnahmen aus Fonds und SF

-

-

2'524'250.60

500'000.00

82'866.00

222'876.55

235'078.35

159'600.00

0.00 15'679'300.71

0.00 13'397'941.03

0.00 13'129'253.93

Interne Verrechnungen

4 TOTAL ERTRAG

7'482'325.24

ABSCHLUSS

90 Abschluss Erfolgsrechnung 9 ABSCHLUSSKONTEN TOTAL ERFOLGSRECHNUNG

2'161'743.22 2'161'743.22

0.00

15'679'300.71 15'679'300.71

116'405.68

55'401.30

70'180.10

348'806.09

116'405.68

55'401.30

70'180.10

348'806.09

13'453'342.33 13'453'342.33

13'478'060.02 13'478'060.02

 Der Personalaufwand (Sachgruppe 30) ist CHF 39‘635.86 oder 2.21 % tiefer ausgefallen als budgetiert. Beim Werkhof konnten die budgetierten Lohnkosten um CHF 15‘372.75 unterschritten werden, weil ein Mitarbeiter die Rekrutenschule besuchte. Auch im Bereich Verwaltung fiel der Lohnaufwand CHF 18‘823.80 tiefer aus als erwartet. Dies hat einerseits mit Personalmutationen zu tun, andererseits mit der Rückerstattung von Unfalltaggeldern.  Der Sachaufwand (Sachgruppe 31) schliesst rund CHF 60‘000.00 unter dem Budgetbetrag. Während die Wertberichtigungen ca. CHF 50‘000.00 höher ausfallen als budgetiert, liegen die Ausgaben für den Materialaufwand (CHF 25‘000.00), die Dienstleistungen und Honorare (CHF 25‘000.00), die Spesenentschädigungen (30‘000.00) und die Anschaffungen bzw. Unterhalt von Mobilien (CHF 17‘000.00) unter dem Budgetwert.

7

 Der Abschreibungsaufwand (Sachgruppe 33) ist CHF 18‘200.75 oder 2.8 % tiefer ausgefallen als budgetiert. Die Begründung dafür liegt darin, dass nicht alle Vorhaben (Investitionen), welche budgetiert waren, im vorgesehenen Umfang ausgeführt wurden. o Bestehendes Verwaltungsvermögen per 31.12.2013 (Einführung HRM2 per 1.01.2014) Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2013 wurde am 1.01.2014 zu Buchwerten (CHF 6‘264‘000.00) in HRM2 übernommen und ist auf dem Konto 14099.01 aufgeführt. Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 2. Dezember 2013 wird es innert 12 Jahren abgeschrieben. Die jährlichen Abschreibungen belaufen sich somit auf CHF 522‘000.00. o Neues Verwaltungsvermögen ab 1.01.2014 Seit der Einführung von HRM2 erfolgen die Abschreibungen linear nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer. Eine Anlage wird im Jahr ihrer Inbetriebnahme erstmals abgeschrieben. Eine Übersicht über die getätigten Abschreibungen und die Anlagewerte finden Sie in der Jahresrechnung auf unserer Homepage. o Zusätzliche Abschreibungen nach Art. 84/85 GV Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen werden dem Konto 29400.01 gutgeschrieben und bilden die sogenannte „Finanzpolitische Reserve“. Diese ist Teil des Eigenkapitals. Sie kann nur aufgelöst werden, wenn der Bilanzüberschuss unter eine bestimmte Grösse fällt. Im Jahr 2016 müssen keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden, weil die ordentlichen Abschreibungen höher sind als die Nettoinvestitionen.

330 383

Rechnung Budget Rechnung 2016 2016 2015 635‘607.05 653‘807.80 633‘435.45

Planmässige Abschreibungen; Sachanlagen Verwaltungsvermögen Zusätzliche Abschreibungen

0.00

8

0.00

0.00

 Der Finanzaufwand (Sachgruppe 34) ist CHF 286‘164.22 oder 101.1 % höher ausgefallen als budgetiert. Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe dafür: Erstens resultierte aus dem Verkauf eines Grundstücks ein Buchverlust von CHF 154‘380.00, weil der Kaufpreis unter dem Buchwert lag. Allerdings resultierte aus dem gleichen Geschäft auch ein Erlös im Wert von CHF 968‘914.90, weil die auf diesem Grundstück seinerzeit gebildeten Neubewertungsreserven erfolgswirksam aufgelöst werden konnten. Der zweite Grund liegt darin, dass eine Fläche von 1‘373 m2 Industrieland zur Giessenweg-Parzelle Nr. 722 zugeschlagen worden ist. Diese wird für den Ausbau des Giessenwegs benötigt. Diese Landfläche, welche mit CHF 210.00/m2 in den Büchern war, wurde auf CHF 80.00/m2 abgeschrieben.  Der Transferaufwand (Sachgruppe 36) umfasst die Zahlungsströme zwischen der Gemeinde Studen und anderen Gemeinwesen (Bund, Kanton, andere Gemeinden) sowie den Geldverkehr zwischen den gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen und dem Steuerhaushalt. Der Transferaufwand ist mit CHF 30‘392.60 oder 0.37 % nur knapp höher ausgefallen als budgetiert. Naturgemäss gab es innerhalb dieser Sachgruppe dennoch einige Abweichungen. Auf Grund der höheren Lektionenzahl (als Folge des Schülerzuwachses) fielen die Beiträge an den Lastenausgleich Lehrerbesoldung höher aus als budgetiert. Dagegen waren die Beiträge an die Kita und die Tageselternbetreuung kleiner als erwartet. Alles in allem hoben sich Mehr- und Minderkosten in etwa auf.  Der Fiskalertrag (Sachgruppe 40) fiel CHF 140‘549.76 oder 1.8 % tiefer aus als budgetiert. Bei den Erträgen aus Einkommenssteuern von natürlichen Personen resultierte jedoch ein Plus von CHF 104‘401.30. Die Erträge aus Gewinnsteuern von juristischen Personen lagen zwar wieder über dem Ergebnis von 2015, verfehlten aber den Budgetwert um CHF 130‘312.60. Bei den Grundstücksgewinnsteuern und Sonderveranlagung betrug das Minus insgesamt CHF 109‘045.05. Zudem wurden erstmals Rückstellungen für Steuerteilungen von natürlichen Personen im Wert von CHF 156‘000.00 gebildet.  Die Entgelte (Sachgruppe 42) fielen CHF 73‘262.39 bzw. 5 % höher aus als budgetiert. Der Hauptgrund lag bei den Kanalisationsanschlussgebühren, welche CHF 72‘748.80 höher ausfielen als geplant. Die Verbrauchsgebühren im Abwasserbereich fielen dagegen CHF 23‘326.85 tiefer aus als budgetiert. Die Erträge aus Baugebühren lagen CHF 17‘741.75 höher als budgetiert.  Der Finanzertrag (Sachgruppe 44) fällt CHF 258‘866.17 oder 39.2 % höher aus, als im Budget vorgesehen. Aus zwei von drei Landverkäufen resultierte ein Buchgewinn von CHF 220‘550.00.

9

 Der Transferertrag (Sachgruppe 46) fiel CHF 86‘675.58 oder 3.1 % höher aus als budgetiert. Im Bereich „Disparitätenabbau Gemeinden“ betrug der Ertrag CHF 42‘215.00 und lag somit CHF 21‘265.00 über dem Budget. Weiter resultierte aus den Erträgen aus Rückerstattungen von Gemeinden (vor allem im Bereich Bildung) ein Budgetüberschuss von rund CHF 60‘000.00.  Beim ausserordentlichen Ertrag (Sachgruppe 48) gab es gegenüber dem Budget eine Besserstellung von CHF 2‘024‘250.60 oder 404.85 %. Bei den Entnahmen aus Neubewertungsreserven waren nur CHF 500‘000.00 budgetiert. Dank den Industrielandverkäufen mussten aber CHF 2‘524‘250.60 entnommen werden. Weitere Erläuterungen zur Erfolgsrechnung finden Sie auf unserer Homepage.

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Investitionsrechnung

Rechnung 2016 Ausgaben Einnahmen 50 51 52 54 55 56 57

AUSGABEN Sachanlagen Investitionen auf Rechnung Dritter Immaterielle Anlagen Darlehen Beteiligungen und Grundkapitalien Eigene Investitionsbeiträge Durchlaufende Investitionsbeiträge

5 TOTAL AUSGABEN

60 61 62 63 64 65 66 67

Budget 2016 Ausgaben Einnahmen

Rechnung 2015 Ausgaben Einnahmen

238'972.65

460'000.00

1'709'024.35

38'640.80

50'000.00

40'155.20

277'613.45

510'000.00

1'749'179.55

EINNAHMEN Übertrag von Sachanlagen in das Finanzvermögen Rückerstattungen Abgang immaterielle Anlagen Investitionsbeiträge für eigene Rechnung Rückzahlung von Darlehen Übertrag von Beteiligungen Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge Durchlaufende Investitionsbeiträge

6 TOTAL EINNAHMEN 59 Übertrag an Bilanz (Passivierungen) 69 Übertrag an Bilanz (Aktivierungen) NETTOINVESTITIONEN

0.00

1'185.00 25'990.10

0.00

0.00

0.00

0.00

0.00

0.00 277'613.45

277'613.45

0.00 27'175.10

510'000.00 510'000.00

27'175.10

1'749'179.55 1'722'004.45

Die Nettoinvestitionen fielen CHF 232‘386.55 tiefer aus als budgetiert. Folgende Gründe führten dazu:  Für die Schulraumerweiterung Längackern wurde ein Betrag von CHF 50‘000.00 vorgesehen. Bis jetzt haben nur Vorbesprechungen stattgefunden, welche ausser Sitzungsgeld keine Kosten verursacht haben.  Die Kosten der ersten Etappe „Strassenbeleuchtung: Ersatz Beleuchtungskörper“ fielen wesentlich geringer aus, als angenommen.  Für das Projekt „Fusswegverbindung S-Bahnhaltestelle“ war im Budget der Investitionsrechnung eine Kredittranche von CHF 50‘000.00 vorgesehen. Die Gemeindeversammlung beschloss am 6. Juni 2016, auf die Erstellung des Fussweges (Beschluss vom 5.12.2005) zu verzichten, die bisher getätigten Investitionen abzuschreiben und für die Aufhebung des Tunnelprovisoriums sowie die Bereinigung der Landhändel und Dienstbarkeiten einen Kredit von CHF 27‘760.00 zu genehmigen. Die Bereinigung der Dienstbarkeiten konnte noch nicht abschliessend vorgenommen werden.  Der Verpflichtungskredit „Aareweg/Querweg Sanierung“ war mit CHF 150‘000.00 budgetiert. Der Aare- und Querweg sollte erneuert werden (inkl. Kofferung). Bei der Planung wurde allerdings festgestellt, dass die Situation bzgl. Strassenentwässerung und bzgl. Verlauf der Grundstücksgrenzen in diesem Gebiet sehr komplex ist. Eine saubere Bereinigung der Situation 11

würde ein Mehrfaches kosten. Die Bau- und Planungskommission beschränkt sich deshalb auf die Teilsanierung des Strassenbelags (ohne Kofferung). Sie wird die Arbeiten im Jahr 2017 an die Hand nehmen.  Die GEP-Sanierungsarbeiten kamen nicht im geplanten Tempo voran, weshalb ein unbenutzter Restkredit von CHF 24‘955.60 verblieb.  Die Ortsplanungsrevision wurde mit CHF 50‘000.00 budgetiert. Im Jahr 2016 sind nur Kosten für die Erstellung der Gefahrenkarte von CHF 13‘596.40 angefallen. Die Restkosten werden in den Folgejahren belastet.

12

Bilanz Rechnung 2016

Rechnung 2015

1'654'883.59 4'708'850.58 45'145.00 2'479.65 200.00 9'728'375.75 16'139'934.57

1'561'059.40 4'444'640.00 76'161.95 539.15 200.00 13'948'003.75 20'030'604.25

7'567'192.85 30'496.10 279'001.00 7'876'689.95

7'938'782.85 16'899.70 279'001.00 8'234'683.55

24'016'624.52

28'265'287.80

Rechnung 2016

Rechnung 2015

682'050.44 1'000'000.00 31'414.70 312'882.90 2'026'348.04

671'172.69 4'300'000.00 56'535.75 156'491.60 5'184'200.04

5'000'000.00 84'100.00 1'006'082.75 6'090'182.75 8'116'530.79

6'000'000.00 75'000.00 1'002'545.80 7'077'545.80 12'261'745.84

Verpflichtungen/Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen Rücklagen der Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen Reserven Neubewertungsreserve Finanzvermögen Bilanzüberschuss/-fehlbeträge TOTAL EIGENKAPITAL

1'313'351.61 4'148'049.77 540'959.10 5'552'582.65 4'345'150.60 15'900'093.73

1'245'537.41 3'888'990.62 540'959.10 8'076'833.25 2'251'221.58 16'003'541.96

PASSIVEN

24'016'624.52

28'265'287.80

AKTIVEN 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 101 Forderungen 102 Kurzfristige Finanzanlagen 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 107 Finanzanlagen 108 Sachanlagen Finanzvermögen 109 Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im FK TOTAL FINANZVERMÖGEN 140 142 144 145 146 148

Sachanlagen Verwaltungsvermögen Immaterielle Anlagen Darlehen Beteiligungen, Grundkapitalien Investitionsbeiträge Kumulierte zusätzliche Abschreibungen TOTAL VERWALTUNGSVERMÖGEN AKTIVEN

PASSIVEN Kurzfristiges Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 204 Passive Rechnungsabrenzungen 205 Kurzfristige Rückstellungen Total kurzfristiges Fremdkapital Langfristiges Fremdkapital 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 208 Langfristige Rückstellungen 209 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im FK Total langfristiges Fremdkapital TOTAL FREMDKAPITAL 290 292 293 294 296 299

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 Das Finanzvermögen nahm um CHF 3‘890‘669.68 bzw. 19.4 % ab. Die Ursache liegt im Wesentlichen darin, dass 2016 drei Industrieland-Parzellen mit einem Buchwert von CHF 3‘984‘120.00 verkauft worden sind. Gleichzeitig wurden 1‘373 m2 Industrieland abparzelliert und der Giessenweg-Parzelle Nr. 722 zugeschlagen. Diese Fläche dient dem Ausbau des Giessenwegs. Durch diese Transaktionen nahm das Konto 10800.01 Grundstücke Finanzvermögen um mehr als 4 Millionen Franken ab.  Das Verwaltungsvermögen nahm um rund 4.3 % oder CHF 357‘993.60 ab und beträgt neu CHF 7‘876‘689.95. Die Abnahme ist auf die jährlichen Abschreibungen zurückzuführen. Diese sind höher ausgefallen als die Nettoinvestitionen.  Das Fremdkapital nahm um CHF 4‘145‘215.05 bzw. um rund einen Drittel ab. Die Ursache liegt auch hier in den erwähnten Industrieland-Verkäufen. Diese spülten flüssige Mittel in die Kasse. Dies ermöglichte es der Gemeinde, ihre Darlehensschulden um CHF 4‘300‘000.00 zu verringern.  Das Eigenkapital (Bilanzposition 29) nahm um 0.6 % bzw. CHF 103‘448.23 ab. Zwar wurden wegen den Industrieland-Verkäufen Neubewertungsreserven im Umfang von CHF 2‘524‘250.60 aufgelöst, doch auf der anderen Seite nahm das Konto „Jahresgewinn“ um CHF 2‘438‘213.86 zu. Das heisst mit anderen Worten, dass das Ergebnis 2016 um diesen Betrag höher ausfällt als jenes von 2015. Damals schrieb die Gemeinde ein Minus von CHF 344‘284.84, heute einen Gewinn von CHF 2‘093‘929.02. Nachkredite Nachkredite gem. Liste Total:

CHF 2‘971‘768.21

davon: - gebunden: - in der Kompetenz des Gemeinderats: - in der Kompetenz der Gemeindeversammlung:

CHF 2‘826‘579.64 CHF 145‘188.57 CHF 0.00

(enthält die Erfolgsverbuchung von CHF 2‘043‘982.09)

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Antrag der Exekutive Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung wie folgt zu genehmigen: ERFOLGSRECHNUNG

Aufwand Gesamthaushalt CHF Ertrag Gesamthaushalt CHF Ertragsüberschuss CHF

13‘294‘680.94 15‘456‘424.16 +2‘161‘743.22

Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF Ertragsüberschuss CHF

12‘289‘962.53 14‘383‘891.55 +2‘093‘929.02

Aufwand Abwasserentsorgung CHF Ertrag Abwasserentsorgung CHF Ertragsüberschuss CHF

634‘252.05 646‘951.50 +12‘699.45

Aufwand Abfall CHF Ertrag Abfall CHF Ertragsüberschuss CHF

370‘466.36 425‘581.11 +55‘114.75

Ausgaben CHF Einnahmen CHF Nettoinvestitionen CHF

277‘613.45 0.00 277‘613.45

CHF

0.00

davon

INVESTITIONSRECHNUNG

NACHKREDITE (in der Zuständigkeit der GV)

Der Ertragsüberschuss Allgemeiner Haushalt wird dem vorhandenen Bilanzüberschuss zugewiesen. Der Bilanzüberschuss erhöht sich dadurch auf CHF 4‘345‘150.60.

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2. Genehmigung Gefahrenkarte (Integration Naturgefahren) Referent: Vizegemeindepräsident Ernst Pfister Ausgangslage Der Kanton Bern hat der Gemeinde den Auftrag erteilt, die Naturgefahrenkarte grundeigentümerverbindlich in die Nutzungsplanung zu überführen. Die Gemeinde beauftragte das Planungsbüro Panorama AG für Raumplanung Architektur und Landschaft, Bern, die revidierte synoptische Gefahrenkarte in die bestehende baurechtliche Grundordnung zu integrieren. Die Pflicht zur Bezeichnung und damit zur Festsetzung der Gefahrengebiete im Zonenplan ergibt sich aus Art. 71 Baugesetz. Gefahrengebiete sind im Zonenplan als grundeigentümerverbindliche Gefahrenzonen festzulegen. Bei Änderung der Gefahrenkarte ist der Zonenplan anzupassen. Damit wird für die Betroffenen und die Gemeinden Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen. Im Zusammenhang mit dem Hochwasser- und Revitalisierungsprojekt des Wasserbauverbandes Alte Aare müssen die Nutzungsplanungen der Anstössergemeinden zudem bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Vor der noch anstehenden Ortsplanungsrevision ist nach der Realisierung eines Teils der Hochwasserschutzmassnahmen eine Teilrevision der Gefahrenkarte durchzuführen. Damit wird die angepasste Gefährdungslage im Gebiet Studengrien aktualisiert dargestellt. Die Gemeinde erteilte der Arbeitsgemeinschaft Lehmann Hydrologie-Wasserbau und CSD Ingenieure AG den Auftrag, die Gefahrenkarte für den Bereich des Industriegebietes im Studengrien zu aktualisieren. Die vorliegende Gefahrenkarte sowie der technische Bericht ersetzen die Gefahrenkarte und den Bericht vom 25. Oktober 2012. Vorgehen Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat gemeinsam mit der Gemeinde entschieden, die Umsetzung Naturgefahren im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG durchzuführen. Die öffentliche Mitwirkung hat vom 22. September bis 21. Oktober 2016 stattgefunden. Es wurden keine Mitwirkungen eingereicht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. November 2016 beschlossen, die Akten dem AGR zur Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen einzureichen. Der Vorprüfungsbericht vom 6. März 2017 enthielt nur wenige formelle und materielle Genehmigungsvorbehalte. Sie wurden vor der öffentlichen Auflage durch das beauftragte Planungsbüro bereinigt.

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Die bereinigte Planung wurde während 30 Tagen zusammen mit dem Vorprüfungsbericht öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage fand vom 30. März bis 28. April 2017 mit dem Hinweis statt, dass während der Auflagefrist, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden kann. Es wurden keine Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingereicht. Antrag Gemeinderat und Bau- und Planungskommission beantragen, die Gefahrenkarte (Integration Naturgefahren) zu genehmigen.

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3. Mitteilungen des Gemeinderates 4. Verschiedenes Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen und wir danken für pünktliches Erscheinen. Bitte Botschaft und Stimmausweis mitbringen. Studen, 17. Mai 2017

GEMEINDERAT STUDEN

Theres Lautenschlager Gemeindepräsidentin

Rudolf Stuber

Gemeindeschreiber

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