Niederschrift über die 26. Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach am 23.07.2003

Beginn:

15:00 Uhr

Ende:

21:30 Uhr

Anwesende: Vorsitzende Monika Bartsch Mitglieder Herbert Backes Marianne Beckers Lothar Beine Monika Berten Rolf Besten Anna Bögner Frank Boss Reiner Brandts Norbert Bude Hans Coenen Wolfgang Dreßen Ulrich Elsen Rolf Flören Oskar Gerdom Barbara Hartwig Ernst Heinen Fred Hendricks Elke Hermanns Renate Heuer-Schubert Michael Hildemann Horst Hübsch Joachim Hüskens Dr Hans-Walter Hütter Dr Anno Jansen-Winkeln Josef Kemmerling Martin Kirschbaum Willi Lemken Guido Mevißen Wilma Neuhaus Erich Oberem Herbert Pauls Heinz-Herbert Paulus Heinz Penkert Udo Pohlen MdL Norbert Post 1

Bernd Püllen Joachim Roeske Salvatore Russo Erwin Rüttgers Karl Sasserath Gerd Schaeben Klaus Schäfer Karl-Heinz Schiffer Marga Schild Margret Schmelcher Hans-Werner Schoutz Michael Schroeren Gertrud Schroers Monika Schuster Christa Siegers Reiner Sommer Gisela Stähn Natascha Stephan Friedrich Wilhelm Stevens Dr. Dietmar Strauven Angela Tillmann Peter Uhler Horst Peter Vennen Rolf Wagemanns Prof. Dr. Rainer Wallnig Martin Wierz Stefan Wimmers Wolfgang Wolff Werner Wörmann Sandra Wyen Gülistan Yüksel Axel Zimmermann

anwesend bis 18.55 Uhr

abwesend Manfred Langen Verwaltungsvorstand Techn. Beigeordneter Helmut Hormes Stadtkämmerer Bernd Kuckels Stadtdirektor Wolfgang Rombey Beigeordneter Dr.Michael Schmitz Beigeordnete Beate Zielke Verwaltung Ltd. Stadtverwaltungsdirekor Hansheiner Hähle Ltd. Stadtbadirektor Armin Marx Stadtamtsrat Dirk Schmitz Stadtverwaltungsdirektor Reinhold Steins Stadtverwaltungsrat Harald Weuthen

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Gäste Manfred Nieland/ EWMG Dr. Schückhaus/ WFMG HBB Gewerbebau GmbH, Lübeck Zechbau Immobilien GmbH, Bremen FRANKONIA Euro Bau AG & Co KG Schriftführerin Maria-Louise Moelders

Tagesordnung: A.

Öffentlicher Teil:

1.

Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates am 18.06.03 -öffentlicher Teil-

2.

Ehemaliges Schauspielhaus an der Hindenburgstraße

3.

Wirtschaftsförderung

4.

Beteiligung der Stadt Mönchengladbach an der Tourismus GmbH Mittlerer Niederrhein hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

5.

Änderung der Rechtsform einer Beteiligungsgesellschaft der Niederrheinische Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft (NVV AG) hier: Umwandlung der West Energie und Verkehr GmbH in eine GmbH & Co. KG

6.

Jahresrechnung 2002

7.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2002

8.

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mönchengladbach VI Rheydt-West

9.

Schulentwicklungsplanung / Schulorganisation hier: Bericht der Verwaltung über die Raumsituation im Bereich der Sekundarstufe I / Errichtung der 5. Realschule und Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion

10.

Offene Ganztagsgrundschule

11.

Übertragung der Bezirkssportanlage Neuwerk an die Sportfreunde 06 Neuwerk

12.

Neubau Zentralbad hier: Wasserflächenbedarf für den Schwimmunterricht

13.

Anregung an den Rat der Stadt Mönchengladbach 3

14.

Jahresabschluss 2002 der Gebäudereinigung der Stadt Mönchengladbach (GSM) und Verwendung des Jahresüberschusses

15.

2. Änderung des Bebauungsplanes Mönchengladbach Nr. 290 (vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB) - Stadtbezirk Neuwerk, westlich der Erikastraße und südlich der Dünner Straße - Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluss -

16.

141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Rheindahlen, Bereich westlich der Aachener Straße und nördlich der Pfarrkirche "St. Michael" Holt - Abschließende Beschlussfassung -

17.

Bebauungsplan Nr. 599 / I - Stadtbezirk Rheindahlen, Bereich westlich der Aachener Straße und nördlich der Pfarrkirche "St. Michael" Holt - Satzungsbeschluss -

18.

147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirke Hardt, Odenkirchen und Wickrath, Bereiche Piperlohof - Nord und Wanlo - Ost - Prüfung von Anregungen; - Abschließende Beschlußfassung -

19.

145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiete innerhalb des Bereiches "Nordpark", zwischen den Ortslagen Dorthausen / Wolfsittard und der Autobahn (A 61) - Beitrittsbeschluss -

20.

Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (südlich Breite Straße zwischen Schwalmstraße und der Wegeparzelle Gemarkung Rheydt, Flur 40, Flurstück 321)

21.

Kampagne zur kommunalpolitischen Bildung hier: gemeinsamer Antrag der FDP-, CDU- und SPD-Fraktion v. 07.07.03

22.a

Bestimmung einer neuen Vorsitzenden und eines neuen 1. stellvertretenden Vorsitzenden für den Planungs- und Bauausschuss hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion v. 09.07.03

22.b

Bestimmung eines neuen Vorsitzenden und einer neuen 1. stellvertretenden Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss

23.

Alternativen zu Microsoft-Produkten hier: Antrag der Faktion Bündnis 90/ die Grünen v. 10.07.03

24.

Resolution der Stadt Mönchengladbach: Umsetzung einer umfassenden Gemeindefinanzreform hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion v. 15.07.03

25.

Neubaumaßnahmen im Rahmen eines Private-Public-Partnership-Modells hier: Prüfauftrag an die Verwaltung 4

Antrag der SPD-Ratsfraktion v. 15. 07.03 26.

Anfragen und Mitteilungen

B.

Nichtöffentlicher Teil:

27.

Niederschrift über die Sitzung des Rates am 18.06.03 - nichtöffentlicher Teil -

28.

Tageseinrichtung für Kinder Am Tannenwäldchen 14 in 41189 MönchengladbachWickrathberg; Errichtung eines Ersatzbaues als Investorenmodell

29.

Leistungsvereinbarungen mit der Arbeiterwohlfahrt und dem evangelischen Kirchenkreis über Erziehungsberatung

30.

Leistungsvereinbarung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen, Ortsverband Mönchengladbach e.V. über Adoptions- und Dauerpflegevermittlung

31.

Ehemaliges Schauspielhaus an der Hindenburgstraße hier: mündlicher Bericht

32.

Anfragen und Mitteilungen

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Protokollierung A.

Öffentlicher Teil

Oberbürgermeisterin Monika Bartsch begrüßt die Anwesenden zur 26. Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach, zur letzten vor der Sommerpause. Zunächst gratuliert sie, auch im Namen des Rates, herzlichst Ratsfrau Marga Schild zu ihrem heutigen Geburtstag sowie Ratsherrn Michael Hildemann zur Geburt seines Sohnes,Tamino Rafael. Zum Ablauf der 26. Sitzung: Oberbürgermeisterin Bartsch stellt fest, dass Tagesordnung und Beratungsvorlagen formund fristgerecht zugegangen sind. Dabei weist sie auf folgende Tischvorlagen hin: TOP 6

Die Jahresrechnung

TOP 9

Antrag SPD

TOP 11

Ergänzungsblatt Bezirkssportanlage Neuwerk

TOP 22 b

Umbesetzung von Ausschüssen (bereits vorliegende Beratungsvorlage zu Top 22 wird nun 22a)

TOP 24

gemeinsamer Antrag CDU/ FDP-Fraktion Antrag SPD-Fraktion

Oberbürgermeisterin Bartsch bittet desweiteren den Rat darum, dass die externen Berichterstatter sowohl zum Tagesordnungspunkt 2 -ehem. Schauspielhaus an der Hindenburgstraße - wie auch zum Tagesordnungspunkt 3 -mündlicher Bericht zum Thema Wirtschaftsförderung vortragen dürfen. Es erfolgt einstimmige Zustimmung. Anmerkungen zur Tagesordnung gibt es nicht. Die Tagesordnung ist somit festgestellt.

Zu Punkt 1.

Niederschrift über die 25. Sitzung des Rates am 18.06.03 - öffentlicher Teil -

Oberbürgermeisterin Monika Bartsch ruft die Tagesordnung auf. Ratsherr Oberem erhebt Einspruch zu TOP 30 - Anfragen und Mitteilungen -. „Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren, in der letzten Ratssitzung hat Herr Dr. Wallnig eine persönliche Erklärung abgegeben. Dies war eine nicht zulässige persönliche Erklärung, denn er hat weder gesprochen, um eine seiner Äußerungen klarzustellen noch gesprochen, um Äußerungen abzuwehren, die gegen ihn ge-richtet waren. Die persönliche Erklärung ist im Wortlaut in der Niederschrift festgehalten. Ich möchte bitten, dass dieser Wortlaut aus der Niederschrift getilgt wird, die Niederschrift eingezogen wird und ohne den Text neu verteilt wird. “ 6

Oberbürgermeisterin Bartsch: „Wir werden das prüfen, Herr Oberem, ob das an dem ist, und dann entsprechend handeln.“ Da keine weiteren Einwendungen erfolgen, gilt die Niederschrift somit als festgestellt.

Zu Punkt 2.

Ehemaliges Schauspielhaus an der Hindenburgstraße hier: mündlicher Bericht

Berichterstatter: Oberbürgermeisterin Bartsch Nieland, Geschäftsführer der EWMG HBB Gewerbebau GmbH, Lübeck Zechbau Immobilien GmbH, Bremen FRANKONIA Euro Bau AG & Co KG, Nettetal

Oberbürgermeisterin Bartsch berichtet, dass heute von den ursprünglich sieben Interessenten drei ihr Konzept zum Thema „ehemaliges Schauspielhaus“ vorstellen werden. Es handelt sich um die Investoren: HBB Gewerbebau GmbH Fa.Zechbau Immobilien GmbH FRANKONIA Euro Bau AG & Co KG

Lübeck Bremen Nettetal

Nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung der EWMG teilt Oberbürgermeisterin Bartsch mit, dass alle drei Investoren und Planer die Vorgaben des Rates d.h. die drei Säulen: Gastronomie, Kultur und Einzelhandel in ihren Konzepten auch umgesetzt und dargestellt haben. Die heutige Präsentation sei in der Tat eine reine Vorstellung der Konzepte, welche jeweils in einer Zeit von max. 20 bis 30 Minuten erfolge. Der Rat habe anschließend Gelegenheit, für sich offene Frag-en zu klären. Weiterhin haben die Fraktionen bis zur Ratssitzung am 15.10.03 die Gelegen-heit,sich mit diesen Konzepten zu befassen. Es bestehe heute überhaupt keine Notwendigkeit, irgendetwas zu beschließen. Manfred Nieland, Geschäftsführer der EWMG, berichtet über das Ergebnis des vom Rat erhaltenen Auftrages, einen neuen Investor für das Projekt “Neues Stadtfenster “ zu suchen. Er kündigt an, dass die drei potenziellen Investoren sich heute selbst vorstellen, zu den Inhalten und Entwicklungen des Projektes Stellung nehmen und anschließend dem Rat ausführlich für Fragen zur Verfügung stehen.

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Präsentation der drei alternativen Konzepte zum Thema „Stadtfenster“: 1. Investor:

Firma HBB Gewerbebau GmbH, Lübeck

Oberbürgermeisterin Bartsch begrüßt Herrn Reinhard Mussehl als Vertreter des Investors sowie die Herren Fritz Otten und Dielen von Architekten & Ingenieure Otten, Dielen & Gemmer . Ziel des Projektes ist es, mit dem „Stadttor“ städtebaulich eine “Neue Mitte in Mönchengladbach“ als Treffpunkt für alle Generationen zu schaffen. Das Tor, ein 3-dimensionales Eingangssymbol, soll den Bürger dazu einladen, den Theaterplatz zu betreten. Zeitrahmen: Architekt Otten betont:: „Wenn die Entscheidung des Rates im 3. Quartal d.J. erfolgt, so ist nach Baugenehmigung der Baubeginn im 2. Quartal d. n. Jahres möglich. Die Eröffnung ist dann 1 Jahr später.“ Herr Mussehl weist am Ende der Präsentation daraufhin, dass der Erhalt des Theaterteils eine Voraussetzung dafür ist, dass man mit möglichst geringen Maßnahmen die Möglichkeit schafft, hier auch einen kulturellen Treffpunkt zu schaffen. Oberbürgermeisterin Bartsch bedankt sich für die Beteiligung am Wettbewerb, die Präsentation des Projektes sowie die Bereitschaft, sich für Detail- und Verständnisfragen in den Fraktionen zur Verfügung zu stehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich keine Fragen seitens des Rates. 2. Investor:

Zechbau Immobilien GmbH, Bremen

Oberbürgermeisterin Bartsch begrüßt die Herren Mohr und Hartmann vom Projektteam Zechbau/ Hartmann-Architekten. Nachdem Herr Mohr die Firma Zechbau vorgestellt hat, präsentiert Herr Hartmann die Konzeption „das Herz in Mönchengladbach“ im Erscheinungsbild als Passagen- und Galeriesytem für Shopping in der unteren Ebene und Eventcharakter in der oberen Ebene, wobei er eine kleine Lösung und eine große Gesamtlösung vorstellt. Oberbürgermeisterin bedankt sich für die Präsentation und Teilnahme am Wettbewerb „Stadtfenster“. 3. Investor:

FRANKONIA Euro Bau AG & Co KG, Nettetal

Oberbürgermeisterin Bartsch begrüßt Herrn Wollenweber, Fa. Rodamko (Investor aus NL) von der Frankonia Herrn Dr. Conrad, von der Immobilien-Consulting Herrn Coenen sowie von der Architektengruppe, Planungsgruppe B: Herrn Haasen und Herrn Frangenberg Beschreibung des Projekts: Theatergalerie 2, Mönchengladbach, Basement für Handelsflächen, Erhaltung des Theaterplatzes unter Veränderung der jetzigen Form

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Schwerpunkt ist die Errichtung einer Handelskonzentration (Branchenmix), möglicherweise ergänzt durch Nutzung im Dienstleistungsbereich (Büronutzung o.ä.) und entsprechender Aufenthaltsgastronomie sowie Kulturangebot. Oberbürgermeisterin Bartsch bedankt sich Bei der Firma Zechbau für die Präsentation des Konzeptes und die Unterbreitung des Angebotes, bei Bedarf für Nachfragen in den einzelnen Fraktionen zur Verfügung zu stehen. Oberbürgermeisterin Bartsch bedankt sich bei der EWMG, dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Nieland und Herrn Schmidt, die diese Aufgabe bis jetzt übernommen haben. Sie hofft darauf, im Oktober d.J. ein gutes Ergebnis zu erzielen. Diskussionsteilnehmer: RH Beine/ SPD Oberbürgermeisterin Bartsch Zum Zeitplan der Beratungen gibt es einen Vorschlag der Verwaltung und eine Anregung aus dem Rat. 1. gemeinsame Sitzung der BV Stadtmitte und des Planungs-u. Bauausschusses am 30.009.03 2. anschließend die Beratung in den Fraktionen 3. Entscheidung im Rat am 15.10.03 Weitere Fragen und Diskussionen ergeben sich zum Tagesordnungspunkt 2 zur Zeit.nicht. Broschüren über die jeweiligen Konzepte zum Stadtfenster werden heute von den Investoren zur Ansicht an den Rat zur Verfügung gestellt .

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 3.

Wirtschaftsförderung hier: mündlicher Bericht

Dr. Schückhaus, Geschäftsführer der WFMG, stellt in Form einer Bildschirmpräsentation die Punkte zur strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung in Mönchengladbach dar. Dabei stellt er sowohl die aktuell als auch die geplanten wichtigsten Dinge und Zielvorstellungen bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft in Mönchengladbach vor. Hier ein kurzer Überblick: Bei der Zielsetzung gibt es im wesentlichen drei wichtige Aufgabenbereiche: -

Bestandspflege heimischer Wirtschaft, Förderung von Unternehmen am Standort

-

Ansiedlung der Akquisition von Firmen, Werbung, Marketing, Beratung und Betreuung der Firmen am Standort Mönchengladbach einschl. entsprechender PR-Aktivitäten 9

-

Verkauf von Grundstücken an die vorher akquirierten Unternehmen einschl. der Unterbreitung von Mietangeboten.

Zentralfrage ist, wie kommt man aus der Zielsetzung in konkrete strategische Handlungen, um dann konkrete Maßnamen ableiten zu können? Hierzu bediente sich die Wirtschaftsförderungsgesellschaft eines von den Professoren der FH/Niederrhein, Hamm und Bänke, erstellten Gutachtens. In Anlehnung an die Ergebnisse werden folgende Leitbranchen für Mönchengladbach als 5Säulen-Modell definiert: Maschinenbau/ Elektrotechnik

Textilbereich/ Mode

TIMES/ Branchen Telekom/Multimedia

Logistik

Medizientechnik/ Gesundheitswesen

Weitere Informationen sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen (Anlage zu TOP 3). Diskussionsteilnehmer: RH Sasserath RH Sasserath reklamiert, dass ihm in Anbetracht der derzeitigen Arbeitsmarktlage in der Präsentation die Schwerpunktlegung auf die Facette der „Existenzgründung“ gefehlt hat,vor allem, vor dem Hintergrund der derzeitigen Arbeitsmarktlage und der Tatsache, dass es auf dem Arbeitsmarkt sehr viele Leute gibt, die arbeitslos registriert sind und über gute Qualifikationen verfügen. Hier könnte der Schwerpunkt liegen, diese Leute in die Existenzgründung zu überführen. RH Sasserath fragt nach, wie die Wirtschaftsförderung sich zu diesem Thema positioniert und welche Aktivitäten dazu erfolgen. Dr. Schückhaus antwortet, dass das Thema Existenzgründung ein wichtiger Faktor sei. Es gebe eine Existenzgründungsberatung im Hause. Die Existenzberatung umfasse sowohl Beratung, als auch Begleitung in Teilbereichen bis zur Existenzgründung, aber auch bis zur Abratung in schwierigen Fällen. Das Thema Existenzgründung werde einschl. der Fördermittelberatung auf der Startmesse in Essen präsentiert . Oberbürgermeisterin Bartsch bedankt sich bei Herrn Dr. Schückhaus für die umfangreiche Präsentation. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

Zu Punkt 4.

Beteiligung der Stadt Mönchengladbach an der Tourismus GmbH Mittlerer Niederrhein hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Oberbürgermeisterin Bartsch erläutert den Hintergrund der Dringlichkeitsentscheidung.

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Sie berichtet, dass mit der Kündigung aber gleichzeitig mitgeteilt worden sei, dass die Stadt Mönchengladbach bei einvernehmlichen Lösungen bereit sei, einem neuen Vertrag wieder sehr gerne zuzustimmen. Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen die von Frau Oberbürgermeisterin Monika Bartsch und Ratsherrn Norbert Bude am 26.06.2003 gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die Kündigung der Beteiligung der Stadt Mönchengladbach an der Tourismus GmbH Mittlerer Niederrhein mit Wirkung zum 31.12.2003. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

Zu Punkt 5.

Änderung der Rechtsform einer Beteiligungsgesellschaft der Niederrheinische Versorgung und Verkehr Aktiengesellschaft (NVV AG) hier: Umwandlung der West Energie und Verkehr GmbH in eine GmbH & Co. KG

Stadtkämmerer Kuckels teilt mit, dass die Bezirksregierung Düsseldorf als vom Innenminister bestimmte zuständige Kommunalaufsichtsbehörde (weil wir uns in zwei Regierungsbezirken bewegen) mit Datum vom 10.07.03 mitgeteilt hat, dass gegen das Vorhaben keine kommunalaufsichtlichen Bedenken bestehen. Der Rat beschließt:: Die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates der NVV AG werden ermächtigt, im Aufsichtsrat der NVV AG folgenden Änderungen zuzustimmen: 1.

Umwandlung der West Energie und Verkehr GmbH (West GmbH) in die „West Energie und Verkehr GmbH & Co. KG“ (West KG) gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag der West KG.

2.

Gründung der „West Energie und Verkehr Verwaltungs-GmbH“ (West VerwaltungsGmbH) als Komplementär-GmbH der West KG gemäß dem als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftsvertrag der West Verwaltungs-GmbH.

3.

Aufhebung der West Energie und Verkehr Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts (West GbR) und Kündigung des Gewinnabführungsvertrages zwischen der West GmbH und der West GbR.

Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf die Anzeige zur Änderung der bisherigen Rechtsform gemäß § 115 der Gemeindeordnung NRW bestätigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 11

Zu Punkt 6.

Jahresrechnung 2002

Diskussionsteilnehmer: RH Oberem/ FWG RH Oberem merkt an, dass der Rat von der Jahresrechnung, die als Tischvorlage erst seit heute zur Verfügung steht, in der Kürze der Zeit keine Kenntnis nehmen konnte. Aufgrund dessen wird die Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss unter Änderung des Beschlusstextes (1. Satz wird gestrichen) verwiesen. Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht wird zur Vorbereitung der Entlastung nach § 94 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Zu Punkt 7.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2002

Diskussionsteilnehmer: RH Oberem/ FWG Stadtkämmerer Kuckels

Der Rat nimmt Kenntnis von den in der beigefügten Nachweisung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2002, zu deren Leistung der Kämmerer seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 GO NW erteilt hat. *) Nachrichtlich: Die darüber hinaus in 2002 - aber in der Liste nicht einzeln dargestellten - üpl./apl. Bereitstellungen (sog. Bagatellfälle bis einschl. 10.000 €) belaufen sich auf folgende Summen: VWH VMH

= =

516.215,27 € 28.300,00 €

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

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Zu Punkt 8.

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mönchengladbach VI - Rheydt-West

Nach Anhörung der Bezirksvertretung Rheydt-West empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat: Herr Hans-Helmut Beyer wird für weitere fünf Jahre zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mönchengladbach VI, Rheydt –West wiedergewählt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

Zu Punkt 9.

Schulentwicklungsplanung / Schulorganisation hier: Bericht der Verwaltung über die Raumsituation im Bereich der Sekundarstufe I / Errichtung der 5. Realschule und Antrag der CDUFraktion und FDP-Fraktion

Berichterstatter: Stadtdirektor Rombey Diskussionsteilnehmer: Stadtdirektor Rombey RH Oberem/ FWG RH Beine/ SPD RH Schaeben/ B´90/Grüne RH DR.Jansen-Winkeln/FDP RH Schaeben/ B´90/ Grüne Oberbürgermeisterin Bartsch Stadtdirektor Rombey RH Elsen/ SPD RH Flören RH Besten/CDU

⇒ ⇒

mündlicher Antrag FWG modifizierter Antrag (Tischvorlage)

RH Oberem stellt für die FWG und auch persönlich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Rates einen mündlichen Antrag. (Der Text ist nachzulesen bei der Abstimmung am Ende dieses Tagesordnungspunktes) RH Beine/ SPD legt heute einen modifizierten Antrag der SPD-Fraktion vor. Die Modifizierung ist eine Erweiterung des im Hauptausschusses am 16.07.03 vorgelegten Antrages und ersetzt diesen. Für die SPD-Fraktion sei wichtig, dass die Alternativen mitgeprüft werden, dass die finanzund haushaltsmäßigen Auswirkung da sind, ansonsten werde die SPD, ausgehend von beiden Prüfaufträgen, den Antrag von CDU /FDP mittragen und darum bitten, dass auch der SPD-Antrag mitgenommen wird. Die SPD hofft dann, dass vor Anmeldebeginn für das 13

nächste Schuljahr hoffentlich Ergebnisse vorliegen und im Einvernehmen mit der Bezirksregierung es zu einer gemeinsamen Lösung kommen kann. RH Dr. Jansen-Winkeln bezieht sich auf den gemeinsamen Antrag FDP/CDU und betont den Faktor „Zeit“. Er sagt, dass eine lange Prüfung aufgrund des bestehenden dringenden Bedarfes (Eingangs-test an Berufskollegs zur Reduzierung von Schülern, Realschulen fahren bis zu 5 Zügen Überlast in der Stadt Mönchengladbach) nicht geboten sei. Angesichts dieser Faktoren müsse man zu schnellen Lösungen kommen. Jede Lösung sei willkommen, die sich zeitlich so ver-wirklichen läßt, dass man den Schülern dieser Stadt entgegenkommt. Der vorliegende FDP/CDU Antrag sei ein Grundkonzept, mit dem eine schnelle Umsetzung eines visionären Konzeptes möglich sei. Er geht davon aus, dass im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung umfänglich geprüft wird und ist ganz optimistisch, dass die Prüfung der Verwaltung auch entsprechende Ergebnisse zeigen wird. RH Oberem/FWG betont, dass Ergebnisse erforderlich sind, bevor die neuen Anmeldungen Anfang Februar Wirklichkeit werden. Es wäre günstig, in den Beratungszug Dezember einzumünden. Er glaubt allerdings, dass das arbeitsmäßig nicht zu schaffen sei. Deshalb schlägt er vor, dass im Januar vor Beginn der Anmeldefrist über die Ergebnisse entschieden wird, notfalls unter Ein-berufung einer zusätzlichen Schulausschusssitzung. RH Elsen/SPD: „Es handelt sich im Wesentlichen um die Frage, wie die Stadt Mönchengladbach ein Kapazitätsproblem lösen will - in Verbindung auch mit der Entwicklung eines neuen Angebotes Montessori –, welches sich allerdings m.E. in den nächsten Jahren aufgrund der Bevölkerungs-entwicklung ein ganzes Stück weit reduzieren wird. Wir brauchen (in Richtung FWG/ Oberem) eigentlich keine neue Schulentwicklungsplanung, sondern eine nüchterne Abwägung zwischen den dann von der Verwaltung zu püfenden und vorgelegten Konsequenzen in bildungs-politischer, finanzpolitischer und städtebaullicher Hinsicht vorzustellen. Das ist der Gehalt der beiden Anträge.“ Von daher meint Ratsherr Elsen, dass der FWG-Antrag nicht weiterführt und seine Fraktion ihn ablehnen wird. RH Flören merkt an, dass man die Anmeldezahlen abwarten und dann entscheiden soll, ob eine neue Realschule gebraucht wird oder eine 6. Gesamtschule, wahrscheinlich keine Realschule. RH Oberem/ FWG. „Wir wollen ein planmäßiges Handeln. Wir wollen es dargestellt haben unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen und Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Stadt und dazu dient, dass, was wir tun, als ein Antrag an die Verwaltung, der Ihre Vorstellungen (wir haben ja keine eigenen eingebracht in diesem Zusammenhang) zum Gegenstand von weiteren Prüfungen macht. Das ist doch die vernünftigste Lösung, die überhaupt aufkommen kann, weil sie am Ende zu einer konsensfähigen Entscheidung führt, die uns länger als nur 14 Tage Beruhigung im Schulwesen bringt. Das ist das Anliegen. Wir werden unseren Antrag aufrecht erhalten und bleiben bei der Auffassung, dass alles, was jetzt entschieden wird, nicht zieldienend ist. RH Besten/CDU: „Grund und Sinn unseres Antrages ist, eine umfangreiche Prüfung, parallel mit den Daten des Schulentwicklungsplanes, Und diese Daten, die von unserem Fachausschuss immer wieder diskutiert worden sind, sind m. W. nach im Sekundarstufen I-Bereich auf dem neuesten Stand. Es gibt Verschnittmengen, selbstverständlich im Bereich der berufsbildenden Schulen, das ist durch das Dezernat deutlich gemacht worden, dass das so schnell nicht zu

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erarbeiten ist. Wir kennen den Schwachpunkt, die Belegung, die Übersicht usw. das ist uns bekannt. Und den Verschiebebahnhof jetzt unter allen Umständen machen wir nicht mit. Die Zeit ist abgelaufen. Wir wissen haargenau, dass wir handeln müssen. Ich will nicht mehr hin und her diskutieren, ob Realschule notwendig oder nicht. Es wird sich in Kürze herausstellen und dann werden wir sehen. Darüberhinaus gehe ich davon aus, dass, wenn diese Fragen, die wir an die Verwaltung gestellt haben, und die Prüfaufträge, die wir gleich vergeben werden, beantwortet sind, wir sicherlich das ein oder andere im Detail noch zu diskutieren haben, um dann möglichst einvernehmlich zu einer ordentlichen, dauerhaften Lösung zu kommen.“ RH Beine/SPD: begrüßt insbesondere die zuletzt im März d. J. vorgelegten Schulentwicklungsberichte, was den Sek. Bereich 1 angeht, deren Prognosen sich weitestgehend nachher nach Anmeldezahlen sich in der Praxis bestätigt haben und dass diese Zahlen eine Grundlage dafür immer gewesen seien, Schulplanung vorzunehmen. Heute gehe es um Prüfungsaufgaben in 3facher Hinsicht: die baulichen Grundlagen, die finanziellen haushaltsmäßigen Grundlagen sowie der Schulentwicklungsbericht (Trendprognose) sollen in die Prüfung eingehen, um festzustellen, was möglich, was verantwortbar ist. Seine Fraktion geht davon aus, dass es möglich sei, vor dem Anmeldedatum zu einer Entscheidung zu kommen. Angestrebtes Ziel seiner Fraktion sei es, und das unterstellt er auch den anderen Fraktionen insgesamt für die Kinder, Eltern und Lehrer an den Realschulen und Berufskollegs, die unter sehr beengten Verhältnissen seit Jahren arbeiten,zu der bestmöglichen Lösung für das nächste Schuljahr zu kommen. RH Schaeben/B´90/Grüne: begrüßt grundsätzlich die Idee der Montessori-Grundschulanbindungen und erwähnt, dass es nicht so ist, dass, wenn Aspekte u. Richtungen, die von anderen Fraktionen eingebracht werden, und sie für sinnvoll halten, nicht unterstützen würden. Im Bezug auf die vorliegenden Anträge spricht jedoch RH Schaben für die Grünen, dass sie beim Antrag der CDU/FDP dagegen stimmen, sich beim SPD-Antrag enthalten werden und sollte der Antrag von Herrn Oberem überhaupt zur Abstimmung kommen, dann würden sie sich dem anschließen, weil sie diesen Aspekt der Prüfung der Gesamtsituation auf die 3 Aspekte: Auswirkung Neuwerk Auswirkung des Schulzentrums Auswirkung des Schulzentrums auf die Oberstufe des Gymnasiums Geroweiher für sehr entscheidend halten. Nach den Diskussionsbeiträgen lässt Oberbürgermeisterin Bartsch über nachfolgende Anträge abstimmen. I. mündlicher Antrag Die FWG-Fraktion, RH Oberem stellt fest und beantragt: „1. Die vorliegenden Anträge von CDU/FDP – Fraktion und SPD – Fraktion beziehen sich auf die Regelung von bedeutenden Einzelfragen der Schulentwicklungsplanung. Wie bei jeder Lösung von Einzelfragen aus einem komplexen Zusammenhang besteht hier die Gefahr, dass bezogen auf das Ganze die Ursache für Fehlentwicklungen gesetzt wird, wenn man antragsgemäß entscheidet. 2. Der Gefahr von Fehlentwicklung ist nur zu begegnen, wenn die mit den Anträgen verfolgten Ziele in den Rahmen einer schulentwicklungsplanerischen Gesamtschau gestellt werden. Deshalb möge der Verwaltung eine Frist von einem halben Jahr eingeräumt werden, um die Schulentwicklungsplanung insgesamt auf den neusten Stand zu bringen und die zu einer 15

dauerhaften Regelung des Schulwesens erforderlichen Vorschläge vorzulegen. Dabei sollen die Anträge der Fraktionen als Prüfungsaufträge berücksichtigt und die Notwendigkeit beschlossener Investitionen überprüft werden. Diesen Antrag stelle ich auch persönlich in meiner Eigenschaft als Mitglied des Rates.

II. Antrag der SPD-Fraktion v. 22.07.03 Schulentwicklungsplanung / Schulorganisation Beratungsvorlage VI/414 einschl. FDP/CDU-Antrag und SPD-Antrag Der Rat möge beschließen: Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Schülerzahlen und der Haushaltslage der Stadt wird die Verwaltung beauftragt, zusätzlich folgende schulorganisatorische Maßnahmen zu prüfen: 1. Am Schulzentrum Volksgarten wird ein weiterer sechs Unterrichtsräume umfassender Erweiterungsbau errichtet. Die zusätzlichen Klassenräume sollen auf Dauer von verschiedenen Schulsystemen flexibel genutzt werden. Hierdurch ist sowohl die dauerhafte Einrichtung einer 4-zügigen Realschule als auch die schnellstmögliche Schaffung zusätzlichen Schulraumes für das Berufskolleg zu gewährleisten. 2. An der Geschwister-Scholl-Realschule wird der abgängige Pavillon durch einen Neubau mit den notwendigen Unterrichtsräumen ersetzt. 3. An einer bestehenden Realschule wird nach Bedarf und Zustimmung der Schulkonferenz ein Montessori-Zweig eingerichtet. 4. Die fehlenden Klassenräume der Heinrich-Lersch-Hauptschule sollen durch einen Anbau am Standort Rohrstraße errichtet werden. 5. Mit der Bezirksregierung ist das Einvernehmen in allen haushalts- und finanztechnischen Fragen herzustellen.

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III. Gemeinsamer Antrag der CDU/FDP-Fraktion v. 07.07.03

Der Rat beschließt: a) Am Schulstandort Geroweiher soll ein Montessori Zentrum entstehen. Dazu sollen die derzeit noch am Standort Bleichstraße untergebrachte Montessori Grundschule, das Gymnasium am Geroweiher mit seinem Montessori Zweig und eine neue Realschule mit Montessori Zweig gehören. Diese neue Realschule mit Montessori Zweig soll mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 im Schulgebäude an der Balderichstraße eingerichtet werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, das Einvernehmen mit den Schulleitungen des Gymnasiums am Geroweiher und der Katholischen Anton Heinen Grundschule herzustellen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen, ob am Schulstandort Geroweiher durch den Neubau von Schulraum dauerhaft die zusätzliche Unterbringung einer zwei bis dreizügigen Realschule mit Montessori Zweig und einer Montessori Grundschule möglich ist. Sollte das Ergebnis der Prüfung positiv sein, sollen den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat eine Grobplanung, eine Kostenschätzung sowie ein Finanzierungsvorschlag vorgelegt werden, wobei insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten über Investorenmodelle zu berücksichtigen sind. c) Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich zu prüfen, ob am Schulstandort Volksgarten durch den Neubau von Schulraum dauerhaft die zusätzliche Unterbringung einer Hauptschule sowie die Aufgabe der Berufskolleg Auslagerung Alleestraße möglich sind. Sollte das Ergebnis der Prüfung positiv sein, sollen den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat auch für diese Maßnahme eine Grobplanung, eine Kostenschätzung sowie ein Finanzierungsvorschlag vorgelegt werden. Auch hierbei sollen die Finanzierungsmöglichkeiten über Investorenmodelle vorrangig berücksichtigt werden.

Die Abstimmungsergebisse zu den Anträgen stellen sich wie folgt dar: 1. mündlicher Antrag FWG/ RH Oberem: (als weitestgehenden Antrag)

bei 10 Ja-Stimmen abgelehnt

2. Antrag der SPD/Fraktion

bei 6 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen so stattgegeben

3. Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion bei 10 Gegenstimmen angenommen Die beiden Anträge der SPD-Fraktion und der CDU/FDP-Fraktion sind so angenommen und werden alternativ geprüft.

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Zu Punkt 10. Offene Ganztagsgrundschule Diskussionsteilnehmer: RH Oberem/ FWG RH Flören

Der Rat beschließt:: 1. Die Gemeinschaftsgrundschule Hardt wird als Pilotprojekt ab Schuljahr 2003/04 zur „Offenen Ganztagsschule“ entsprechend den in der Begründung genannten Eckpunkten umgestaltet. Die Trägerschaft für diese Maßnahme übernimmt die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e. V. 2. Der städtische Kinderhort Am Sternenfeld 155 soll zum 31.07.2004 geschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Katholische Grundschule Meerkamp im Stadtbezirk Giesenkirchen vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung durch die Schulkonerenz zur „Offenen Ganztagsschule“ab 01 ab 01.08.2004 (Schuljahresbeginn 2004/05) umzugestalten.

Abstimmungsergebnis: Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung so beschlossen

Zu Punkt 11.

Übertragung der Bezirkssportanlage Neuwerk an die Sportfreunde 06 Neuwerk

Ergänzungsvorlage als Tischvorlage Berichterstatter: Stadtdirektor Rombey Aufgrund der unterschiedlichen Beschlußentwürfe im maßgeblichen Beschlussentwurf und der heutigen Tischvorlage - wegen der geringeren Kosten bei Fremdreinigung - macht die Verwaltung folgenden Kompromißvorschlag: Neuwerk wird ein 5-Jahresvertrag angeboten, der so berechnet wird, dass 3 Jahre lang die Lohnkosten zugrunde gelegt werden, die bei einer städt. Reinigung anfallen würden, und für die restlichen 2 Jahre die Fremdreinigung vorsieht. Im Interesse der Planungssicherheit wird anderen Vereinen mit bestehenden Verträgen solche 5 Jahresverträge angeboten. Diskussionsteilnehmer: RH Schaeben/SPD RH Oberem/ FWG RH Post / CDU RH Sasserath/B´90/Grüne 18

Stadtdirektor Rombey RH Oberem/ FWG RH Bude/ SPD RH Dr. Jansen-Winkeln/ FDP RH Wagemanns/ CDU RH Oberem: „Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte meine Feststellung im Protokoll festzuhalten, dass die Beratungsvorlage, soweit die Kosten angegeben sind, von falschen Angaben ausgeht.“ Stadtdirektor Rombey widerspricht dieser Feststellung und sagt: „Ich kann das nicht stehen lassen, dass die Beratungsvorlage von falschen Angaben ausgeht. Es gibt zwei Berechnungsmodelle, das eine ist das Modell „Fremdreinigung“, die seit März dort stattfindet und das andere ist errechnet aus dem Durchschnitt der Gehaltskosten der letzten drei Jahre der Reinigungskräfte, die auf dieser Anlage sind. Also sind es zwei verschiedene Berechnungsmodelle, aber doch keine falschen Zahlen.“ Zur Abstimmung verweist Frau Oberbürgermeisterin Bartsch auf den maßgeblichen Beschlussentwurf der Ergänzungsvorlage Der Rat beschließt: 1. Die Bezirkssportanlage Neuwerk, incl. neuem Umkleidetrakt, ohne Mehrzweckhalle, wird den Sportfreunden 06 Neuwerk auf der Grundlage des von der Verwaltung entwickelten „Angebotsmodells“ zur erweiterten eigenverantwortlichen Nutzung überlassen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Sportfreunden 06 Neuwerk ab dem 01.08.2003 auf der Grundlage des „Angebotsmodells“ einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Der Nutzungsvertrag wird für eine Laufzeit bis zum 31.12.2008 abgeschlossen. Die Höhe der Vergütung für die Zeit bis zum 31.12.2006 richtet sich nach den Durchschnittskosten für städtische Reinigungskräfte. In den letzten beiden Jahren werden die Kosten für die Reinigung durch eine Fremdfirma zu Grunde gelegt. Abstimmungsergebnis: Bei 5 Gegenstimmen mit Mehrheit entsprochen

Zu Punkt 12. Neubau Zentralbad hier: Wasserflächenbedarf für den Schwimmunterricht Anlage: Antrag der CDU-Ratsfraktion v. 09.07.03

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

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Zu Punkt 13. Anregung an den Rat der Stadt Mönchengladbach Diskussionsteilnehmer: RF Yüksel/ SPD RH Besten/ CDU RH Bude/ SPD RH Flören



Vertagungsantrag

RH Besten dankt für den umfangreichen Bericht und macht im Namen der CDU- u. FDPFraktion den Vorschlag für einen Vertagungsantrag in den nächsten Ratszug, um die Angelegenheit dann abschließend behandeln zu können. RH Bude berichtet, dass nach Kenntnisstand der SPD-Fraktion eine Beratungsreife auf Landesebene kurzfristig nicht zu erwachten sei. Er akzeptiert den Vertagungswunsch der anderen Fraktionen allerdings mit dem Hinweis, dass Beratungsbedarf und Beratungsprozesse im Landtag nicht stattfinden sollen, ohne dass die Stadt Mönchengladbach beteiligt ist. RH Flören bittet um Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung. Oberbürgermeisterin Bartsch läßt über den Vertagungsantrag abstimmen. Beschlussentwurf: Der Ausländerbeirat empfiehlt, Rat beschließt, die von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA) NRW initiierten Änderungsvorschläge zu § 27 GO NW zu unterstützen und die Verwaltung zu beauftragen, dem Präsidenten des Landtages NRW die Vorschläge zur Änderung des § 27 GO NW zu übermitteln. Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Beschlußfassung mit Verweis an den nächsten Ratszug

Zu Punkt 14. Jahresabschluss 2002 der Gebäudereinigung der Stadt Mönchengladbach (GSM) und Verwendung des Jahresüberschusses

Der Rat beschließt: 1. Der Jahresabschluss 2002 wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2002 in Höhe von 254.464,13 € fließt in voller Höhe in den Haushalt 2003 der Stadt Mönchengladbach, so dass eine Entlastung in dieser Höhe im Rechnungsjahr 2003 wirksam wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss bei 5 Enthaltungen 20

Zu Punkt 15. 2. Änderung des Bebauungsplanes Mönchengladbach Nr. 290 (vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB) - Stadtbezirk Neuwerk, westlich der Erikastraße und südlich der Dünner Straße - Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluss -

„Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV. NRW. S. 160), und des § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), 1.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB: den mit Schreiben vom 15.Januar 2003 vorgebrachten Anregungen der Eheleute Marlene und Reinhold Flack, Erikastraße 12 in 41066 Mönchengladbach, die sich wegen erheblicher Wertminderung ihres Grundstückes gegen die Umwandlung des Stellplatzes in Garage der Parzelle 850 richten, nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander zu folgen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der 2. Änderung des Bebauungsplanes Mönchengladbach Nr. 290 (vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB) hatte der Eigentümer der Parzelle 850 angeregt anstelle der bisherigen Stellplatzfestsetzung die Möglichkeit zum Bau einer Garage planungsrechtlich abzusichern. Diese Absicherung bedurfte wiederum der Abstimmung und Beteiligung der hieran angrenzenden Grundstückseigentümer. Hiergegen sprachen sich die direkt angrenzenden Grundstückseigentümer aus und machten Wertminderungen des Grundstückes, Aussicht- und Lichteinbußen etc., geltend. In Würdigung der örtlichen Situation sind negative Auswirkungen, die das Ortsbild hierdurch stören könnten, nicht auszuschließen. Städtebauliche Gründe sprechen nicht dafür, eine solche Garagenerweiterung zu ermöglichen. In Abwägung der einzubringenden Belange überwiegen die negativen Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung im Vergleich zu den Vorteilen für den Eigentümer der Stellplatzparzelle.

2.

Den Bebauungsplan Mönchengladbach Nr. 290 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Gebiet im Stadtbezirk Neuwerk, westlich der Erikastraße und südlich der Dünner Straße zu ändern.

3.

Die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Mönchengladbach Nr. 290 gemäß § 10 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.“

Abstimmungsergebnis: Bei 1 Gegenstimme so beschlossen

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Zu Punkt 16. 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Rheindahlen, Bereich westlich der Aachener Straße und nördlich der Pfarrkirche "St. Michael" Holt - Abschließende Beschlussfassung -

„Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850): 1. den vorliegenden Entwurf als 141.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach. 2. den vorliegenden Erläuterungsbericht, der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach beigefügt wird.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

Zu Punkt 17. Bebauungsplan Nr. 599 / I - Stadtbezirk Rheindahlen, Bereich westlich der Aachener Straße und nördlich der Pfarrkirche "St. Michael" Holt - Satzungsbeschluss -

„Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245), und des § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850): 1. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 599 / I (Deckblatt zum BP M Nr. 285 ) gemäß § 10 BauGB als Satzung. 2. die Übernahme der vorliegenden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 599 / I vom 28.01.2003 als Entscheidungsbegründung. 3. die Aufhebung des Bebauungsplanes Mönchengladbach Nr. 285, soweit er durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 599 / I betroffen wird.

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 22

Zu Punkt 18. 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirke Hardt, Odenkirchen und Wickrath, Bereiche Piperlohof Nord und Wanlo - Ost - Prüfung von Anregungen; - Abschließende Beschlußfassung -

„Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850),

1. gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB: 1.1 den Anregungen der Eheleute Horst und Ute Phlipsen, An der Nikolauskapelle 25, 41169 Mönchengladbach nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Eheleute Phlipsen tragen mit Telefax vom 26.03.2003 (Text s. Anlage 1) Anregungen zu dem politischen Entscheidungsfindungsprozess vor. Nach ihrer Einschätzung haben die Politiker mehrheitlich gegen die Ausweisung der Windenergievorrangzone Piperlohof-Nord votiert und auf geeignetere Gebiete hingewiesen. Der Bezirksvertretung Hardt wurde in der Sitzung vom 18.02.2003 die Beschlussvorlage für den Planungs- und Bauausschuss zur öffentlichen Auslegung der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorrangzonen für die Windenergie) zur Kenntnis gebracht. Bei diesem Anlass sprachen sich Bezirksvertreter von CDU, SPD und FDP gegen die Ausweisung einer Windenergievorrangzone nordwestlich der Sektion Piperlohof aus. Der Planungs- und Bauausschuss hat sich als Entscheidungsgremium am 11.03.2003 einstimmig für die Fortführung des Planverfahrens unter Beibehaltung des Entwurfes ausgesprochen. Die Eignung des Gebietes wird durch das Gutachten der Fa. Gertec, welches der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes zugrunde liegt, eindeutig belegt. Die Windenergiekarten der RWE-Energie AG weisen diesen Bereich als den für die Windenergie günstigsten des Stadtgebietes aus. Die Eheleute Phlipsen weisen auf eine mehrheitliche Ablehnung der Vorrangzone durch die Bewohner der Sektion Piperlohof hin. In der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten aus der Sektion Piperlohof lediglich die hier zur Abwägung stehenden Anregungen der Eheleute Phlipsen. Eine weitere Anregung der Eheleute Phlipsen sagt aus, dass es Flächen mit einer höheren Eignung für die Windenergie ohne Belästigung von Wohngebieten im Stadtgebiet Mönchengladbach gebe. Die für die Windenergie im Stadtgebiet günstigen Flächen wurden durch einen externen Gutachter (Fa. Gertec, Essen) ermittelt. Nach der ebenfalls in dieser FNP-Änderung enthaltenen Fläche Wanlo-Ost besitzt die Fläche Piperlohof-Nord unter Einhaltung sowohl der notwendigen wie auch der möglichen Schutzabstände zur Wohnbebauung die höchste Lagegunst. Bei Annahme der hier zu Grunde liegenden Schutzabstände zur Wohnbebauung existieren auf Grund der relativ dichten Besiedlungsstruktur des Stadtgebietes außer den in der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes

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ausgewiesenen keine Flächen, die die Eignung für die Windenergie und den Immissionschutz der Bevölkerung in gleicher Weise gewährleisten. Die im Brief folgende Anregung betrifft die befürchtete räumliche Nähe zu Windvorrangzonen der Gemeinde Schwalmtal und der Stadt Viersen und das Entstehen eines riesigen Windparkes. Die in den zwei Vorrangzonen der Nachbarkommunen bereits stehenden Windenergieanlagen sind von der Stadtgrenze mind. 2.000 Meter (Schwalmtal) bzw. mind. 3.000 Meter (Viersen) entfernt. Beide Konzentrationszonen der Nachbarkommunen haben nicht die Größe, um deutlich mehr als die bereits stehenden drei bzw. fünf Windenergieanlagen aufzunehmen. In Anbetracht der flächig eng bemessenen Ausweisung der Windvorrangzone Piperlohof-Nord ist eine markante Konzentrationszone in der Region nicht zu befürchten. Weiterhin sprechen sich die Eheleute Phlipsen gegen die Festsetzung der maximalen Nabenhöhe von 100 m über Gelände im Flächennutzungsplan aus. Sie weisen darauf hin, dass in den Vorrangzonen der Nachbarkommunen Schwalmtal und Viersen Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 70 Metern stehen. Die Nabenhöhe von 100 Meter entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Bei der Festsetzung von Höhenbegrenzungen ist gemäß Windenergieerlass 2002 der Stand der Anlagentechnik zu berücksichtigen. Die Einwänder betonen die Nicht-Nachvollziehbarkeit der Auswahl des Gutachterbüros und begründen dies mit einer angegebenen Ortsunkundigkeit des Gutachters. Die Auswahl des Gutachterbüros erfolgte durch eine Ausschreibung der zu erbringenden Leistung. Die Ortskundigkeit des Gutachters dokumentiert sich alleine schon in den im Gutachten enthaltenen, vom Gutachter erstellten Fotomontagen der vorgeschlagenen Vorrangzonen für die Windenergie. Die Eheleute Phlipsen führen weiter an, dass „bei der Platzierung der Windkrafträder“ lediglich die Hauptwindrichtung berücksichtigt wurde und andere mögliche Windrichtungen nicht bedacht wurden. Entsprechend dem Urteil des OVG Münsters vom 30.11.2001 wurden Abstände der Windenergievorrangzonen zu Wohnbereichen mit 750 Metern in Hauptwindrichtung und 500 Metern in Nebenwindrichtung zu Grunde gelegt. Da sich die genauen Standorte der Windenergieanlagen erst im konkreten Genehmigungsverfahren ergeben, diese jedoch innerhalb der Vorrangzonen liegen müssen, treffen die genannten Abstände lediglich im ungünstigsten Fall zu (nur, wenn die Windenergieanlage auf oder in unmittelbarer Nähe der Grenze der Vorrangzone errichtet wird). Weitere Anregungen betreffen die Zerstörung des Landschaftsbildes und der Flora und Fauna, die Gefahr der Boden- und Grundwasserverschmutzung durch austretendes Öl, Lärmbelästigung, Belästigung durch periodischen Schattenwurf, Umsturzgefahr, Gefahr des Abbruchs von Rotorteilen und Eiswurfgefahr. Windkrafträder beeinträchtigen ohne Zweifel das Landschaftsbild. Die Beurteilung und Bewältigung dieses Eingriffs in das Landschaftsbild kann jedoch nicht im Flächennutzungsplan- sondern lediglich im Baugenehmigungsverfahren ermittelt und kompensiert werden. Ebenso kann eine potentielle Schädigung von Fauna und Flora erst dann beurteilt werden, wenn konkrete Antragsunterlagen zum Bau der Windenergieanlagen vorliegen. Die Gefahr der Boden- und Grundwasserverschmutzung durch austretendes Öl, eine potentielle Lärmbelästigung, die Belästigung durch periodischen Schattenwurf, Umsturzgefahr, die Gefahr des Abbruchs von Rotorteilen und Eiswurfgefahr sind im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen und entziehen sich der Regelungsintensität des Flächennutzungsplans. Die Eheleute Phlipsen befürchten in einer weiteren Anregung eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte in der Nähe von Windkraftanlagen. 24

Hierzu liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse vor. Jedoch ist hierzu anzumerken, dass die Sicherung von Immobilienwerten nicht Aufgabe des Flächennutzungsplans sein kann. Ein Zusammenhang zwischen der angeführten Belastung der Bewohner der Sektion Piperlohof durch den Verkehrslärm der Autobahn A 52 und der Ausweisung der Windenergievorrangzone kann insofern nicht gesehen werden, da die Windenergievorrangzone Abstände zu dem Wohnbereich Piperlohof entsprechend der Rechtsprechung und dem Windenergieerlass 2002 einhält. 1.2 der Anregung der Fa. WindWelt, Kurt-Schumacher-Straße 12-14, 53113 Bonn, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Fa. WindWelt regt mit Schreiben vom 15.05.2003 (Text s. Anlage 2) an, die im Vorentwurf zur 147. Änderung des Flächennutzungsplans enthaltene Abgrenzung der Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen beizubehalten und auf die im Entwurf dargestellte Verkleinerung zu verzichten. Sie argumentiert mit leise laufenden Windenergieanlagen und einer Betriebsdrosselung nachts bei starken Nordostwinden einerseits und mit der Kontrollmöglichkeit im Genehmigungsverfahren andererseits. Die Reduzierung der Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen geschah zum einen aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes der westlichen Wohnbereiche des Ortes Hochneukirch, zum anderen zum Schutz des Kulturdenkmals jüdischer Friedhof auf dem Gemeindegebiet Jüchen. Die Fa. Windwelt erklärt sich zu einer Drosselung nachts bei starken Nordostwinden bereit, „um die Schallimmissionen in Hochneukirch auf ein Minimum zu reduzieren“. Dies zeigt, dass die Fa. Windwelt von einer Belästigung durch Schallimmissionen in Hochneukirch ausgeht. Die Verkleinerung der Windenergievorrangzone und damit die Vergrößerung des minimalen Abstandes zur Wohnbebauung auf 750 Metern soll diese mögliche Belästigung verhindern. 1.3 der Anregung der Fa. Umweltkontor, Brüsseler Allee 23, 41812 Erkelenz, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Fa. Umweltkontor regt mit Schreiben vom 20.05.2003 (Text s. Anlage 3) an, die Vorrangzone für die Windenergie im Stadtgebiet Odenkirchen in ihren Abmessungen des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung zu belassen. Sie begründet dies mit einer fortgeschrittenen Anlagentechnologie, die die im Entwurf angenommenen Schutzabstände zu den westlichen Wohnbereichen von Hochneukirch überflüssig macht. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden im Stadtgebiet im Rahmen des vorsorgenden Immissionsschutzes die Abstände der Windvorrangzonen auf 750 Meter in Hauptwindrichtungen und 500 Meter in Nebenwindrichtungen zu zusammenhängenden Wohnbereichen vergrößert. Dieser Abstand, der durch das Urteil des OVG Münsters vom 30.11.2001 als „nicht zu hoch gegriffen“ bezeichnet wurde, soll die Wohnbevölkerung vor Lärmimmissionen, Schattenwurf, Diskoeffekt und vor der erdrückenden optischen Wirkung der ca. 140 Meter hohen Anlagen schützen. Der Schutz der Wohnbevölkerung von Hochneukirch ist hier höher zu bewerten als das wirtschaftliche Interesse einer Betreiberfirma von Windenergieanlagen. 1.4 den Anregungen des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Mönchengladbach, Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen.

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Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen regt mit Schreiben vom 13.05.2003 (Text s. Anlage 4) an, für die Windenergievorrangzone Piperlohof-Nord ein Erschließungskonzept zu erstellen. Der Nachweis einer möglichen Erschließung der Standorte für einzelne Windenergieanlagen ist nicht Inhalt der Flächennutzungplanänderung. Dies kann nur im Baugenehmigungsverfahren von den Vorhabenträgern eingefordert werden. Weiterhin wird angeregt, die Abgrenzung der Windvorrangzone Wanlo-Ost dem Ausbau der A 61 bzw. A 46 anzupassen und die Abstände der Windenergieanlagen von den Fahrbahnflächen entsprechend des Erlasses des MWMTV NW vom 14.11.1997 einzuhalten. Bei der abstandsgemäßen Abgrenzung der Windenergievorrangzonen von Autobahnen wurden die Ausbauplanungen berücksichtigt. Abstände Windenergieanlagen von der Autobahn sind nicht Inhalt Flächennutzungsplanänderung. Sie werden im Baugenehmigungsverfahren überprüft bestimmt.

den der der und

1.5 der Anregung des Kreises Neuss, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Der Kreis Neuss weist mit Schreiben vom 07.05.2003 (Text siehe Anlage Nr. 5) darauf hin, dass die in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom Kreis Neuss zur Windvorrangfläche im Stadtbezirk Odenkirchen getätigten Anregungen aufrecht erhalten werden. In diesem Schreiben vom 15.01.2003 (Text siehe Anlage Nr. 6) regt der Kreis Neuss an, aus Gründen des Denkmalschutzes des jüdischen Friedhofes und aus Gründen des Landschaftsschutzes auf die Ausweisung dieser Windenergievorrangzone zu verzichten. Auf Grund dieser Anregung und aus Gründen des vorsorgenden Immissionsschutzes der westlichen Wohngebiete von Hochneukirch wurde die Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen nach dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung deutlich in der Fläche reduziert. Diese Reduzierung beinhaltet einem Abstand von 750 Metern zu den Wohnbereichen von Hochneukirch, einen Abstand von 100 Metern zur Hangkante des Hochneukircher Fließes zum Schutz eines ökologisch wertvollen Bereiches und einem Abstand von 200 Metern zum jüdischen Friedhof. Dieser Abstand von 200 Metern ist lediglich an dem Punkt gegeben, an dem sich Nordwestecke des Friedhofes und Südostecke der Windenergievorrangzone gegenüberliegen; im übrigen sind die Abstände größer. Sicher ist der jüdische Friedhof ein bedeutsames Kulturdenkmal, jedoch ist schwer begründbar, wieso eine in 200 oder mehr Metern entfernte Windenergieanlage sich störender auf dieses Denkmal auswirken soll als die nur 120 Meter entfernt liegende Autobahn A 46. Der Kreis Neuss macht gegen die Windvorrangzone des Stadtbezirkes Wickrath keine Anregungen geltend. Auch hier liegt die Windvorrangzone in 200 Metern Entfernung zum jüdischen Friedhof. 1.6 den Anregungen der Gemeinde Jüchen, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Mit Schreiben vom 19.05.2003 (Text s. Anlage 7) betont die Gemeinde Jüchen, dass ihre Anregungen aus den Schreiben vom 21.11.2002 (Text s. Anlage 8), 17.12.2002 (Text s. Anlage 9), 17.01.2003 (Text s. Anlage 10) und 04.02.2003 (Text s. Anlage 11) für die Windenergievorrangfläche im Stadtbezirk Odenkirchen, nordöstlich Autobahnkreuz Wanlo, aufrecht erhalten werden. 26

Das Schreiben vom 21.11.2002 datiert vor der Beteiligung der Gemeinde Jüchen im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und macht in Form einer Anfrage lediglich allgemein Bedenken u. a. in Bezug auf Beeinträchtigungen für die Bewohner der Ortsrandlage von Hochneukirch geltend. Mit Schreiben vom 17.12.2002 beantragt die Gemeinde Jüchen eine zweiwöchige Fristverlängerung. Eine abwägbare Stellungnahme erfolgte dann mit dem Schreiben vom 17.01.2003. Die Gemeinde Jüchen macht geltend, dass die ackerbaulich genutzten Freiflächen heute von keiner visuellen Vorbelastung des Landschaftsbildes betroffen sind. Die jetzt vorhandene und von Hochneukircher Bürgern angenommene Erholungsfunktion würde durch die Errichtung von Windenergieanlagen beeinträchtigt. Der Raum wird eingegrenzt durch die sich kreuzenden Autobahnen A 61 und A 46. Neben der Lärmbelastung werden die Autobahnen auch innerhalb der Vegetationsperiode durch eine teils lückige Eingrünung oder durch Hochlage visuell wahrgenommen. Das gemeinsam mit der Stadt Jüchen geplante Gewerbegebiet „Regiopark 3000“ grenzt unmittelbar nördlich an die geplante Vorrangzone für die Windenergie an. Auch wenn der hier betroffene Freiraum von Hochneukircher Bürgern zur Naherholung genutzt wird, ist der in der Stellungnahme der Gemeinde Jüchen dargestellte, wenig gestörte Erholungsraum nachvollziehbar nicht vorhanden. In diesem bereits akustisch und visuell belasteten Bereich kann eine weitere deutliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Windenergieanlagen nicht gesehen werden. Die Gemeinde Jüchen weist auf eine mögliche Beeinträchtigung des Denkmals jüdischer Friedhof hin. Auf Grund dieser Anregung wurde die Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen nach dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung deutlich in der Fläche reduziert. Diese Reduzierung beinhaltete einem Abstand von mindestens 200 Metern zum jüdischen Friedhof. Dieser Abstand von 200 Metern ist lediglich an dem Punkt gegeben, an dem sich Nordwestecke des Friedhofes und Südostecke der Windenergievorrangzone gegenüberliegen; im übrigen sind die Abstände größer. Von der Gemeinde Jüchen wird der Verzicht der Windvorrangzone im Bezirk Odenkirchen angeregt, weil die einzig mögliche Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes Hochneukirch in den westlich des Ortes gelegenen Freiflächen verhindert wird. Zudem wird eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geltend gemacht. Der neuerstellte Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen weist, den westlichen Siedlungsrand begleitend, eine Kompensationsfläche aus, die offensichtlich eine Eingrünung der Wohnlagen zur Landschaft hin bezwecken soll. Einer Weiterentwicklung des Siedlungsraumes steht ebenfalls die Darstellung des Gebietsentwicklungsplanes entgegen, an der sich offensichtlich die Ausweisung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen orientiert. So lässt weder die Regionalplanung noch die kommunale Planung der Gemeinde Jüchen eine beabsichtigte Siedlungsflächenerweiterung der Ortslage Hochneukirch in westlicher Richtung erkennen. Von den im Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen ausgewiesenen Wohnbauflächen des Ortsteils Hochneukirch werden Abstände von mindestens 750 Meter zu der Abgrenzung der Vorrangzone für die Windenergie eingehalten. Eine Beeinträchtigung des Landschaftbildes ist, bedingt durch die notwendige Bauhöhe, bei der Errichtung von Windenergieanlagen immer gegeben. Bei der Ausweisung von Vorrangzonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan kommt es darauf an, möglichst optimal geeignete Flächen sowohl aus betriebstechnischen wie auch aus landschafts-bildästhetischen Gründen zu finden. Zum einen basierend auf einer stadtgebietsweiten Untersuchung, zum anderen auf Grund der vorhandenen bereits geschilderten Vorbelastungen besitzt dieser Raum eine hohe Lagegunst für Windenergieanlagen. 27

Mit der ergänzenden Stellungnahme vom 04.02.2003 regt die Gemeinde Jüchen den Verzicht auf die Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen an. Begründet wird dies mit der bereits vorhandenen Belastung des Ortsteils Hochneukirch durch den südlich angrenzenden Braunkohletagebau, durch den geplanten sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 46, durch den Rückbau der Autobahn A 44 und durch die Lärm- und Geruchsbelästigung durch die Kompostieranlage der GEM nahe der Stadtgrenze. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Jüchen bereits einen erheblichen Beitrag an die Energieerzeugung leistet, indem sie ca. 35% ihrer Gemeindefläche dem Braunkohletagebau zur Verfügung stellt. Auf Grund der Stellungnahme vom 17.01.2003 und der ergänzenden Stellungnahme vom 04.02.2003 wurde die Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen in der Fläche erheblich verkleinert. Es wurde ein Mindestabstand zu den westlichen Wohnbauflächen des Ortes Hochneukirch von 750 Metern ebenso angenommen wie ein Schutzabstand zur Hangkante zum Hochneukircher Fließ von 100 Metern und ein Mindestabstand zum jüdischen Friedhof von 200 Metern. Die nunmehr angehaltenen Abstände verhindern als vorsorgender Immissionsschutz weitestgehend eine Belästigung der Bewohner Hochneukirchs durch Lärmimmissionen und Schattenwurf. Die Gemeinde Jüchen wird von Autobahnen durchschnitten und ist erheblich vom Braunkohletagebau betroffen. Jedoch kann dies nicht abwägungsrelevant für die Planung einer Windenergievorrangzone im Stadtgebiet Mönchengladbach sein, da alle vertretbaren und durch OVG-Urteil begründeten Schutzabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden. 1.7 der Anregung des Kreises Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Der Kreis Heinsberg verweist in seinem Schreiben vom 26.05.2003 (Text s. Anlage 12) auf seine Stellungnahme zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 09.01.2003 (Text s. Anlagen 13). Mit Schreiben vom 09.01.2003 teilt der Kreis Heinsberg mit, dass er dann keine Anregungen zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes geltend macht, wenn die Richtwerte der TALärm eingehalten werden und daher eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bewohner der Ortslagen Keyenberg und Borschemich nicht zu befürchten ist. Die Einhaltung der Richtwerte der TA-Lärm kann nur im Baugenehmigungsverfahren anlagenbezogen geprüft und nachgewiesen werden. Die Anregung besitzt daher keine Relevanz für die Änderung des Flächennutzungsplans und entzieht sich somit der Abwägung. 1.8 der Anregung des Staatlichen Umweltamtes Krefeld, St, Töniser Straße 60, 47803 Krefeld, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen zu folgen. In der Anregung vom 30.04.03 (Text s. Anlage 14) verweist das Staatliche Umweltamt auf seine Stellungnahme vom 19.12.2002 (Text s. Anlage 15). Die Stellungnahme, abgegeben im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange, vom 19.12.2002 beinhaltet den Hinweis auf zwei Wasserschutzgebiete mit der Anregung, diese Hinweise in den Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen. Sie betrafen die Windvorrangzonen Piperlohof-Nord und Schelsen-Süd. Die Windvorrangzone Schelsen-Süd ist im Laufe des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan entfallen. Die Anregung zur Windvorrangzone Piperlohof-Nord wurde bereits nach der Auswertung der Anregungen aus der Beteiligung der Träger

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öffentlicher Belange in den Erläuterungsbericht Flächennutzungsplanes aufgenommen.

zur

147.

Änderung

des

1.9 der Anregung der Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Wehrbereichsverwaltung West verweist in ihrem Schreiben vom 25.04.2003 (Text s. Anlage 16) auf ihre Stellungnahme aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 31.01.03 (Text s. Anlage 17). Mit Schreiben vom 31.01.03 betont die Wehrbereichsverwaltung West, dass sie grundsätzlich keine Bedenken gegen die Ausweisung von Windvorrangzonen im Flächennutzungsplan geltend macht. Sie weist jedoch darauf hin, dass jede Windenergieanlage zustimmungspflichtig durch die Wehrbereichsverwaltung ist. Die Abstimmung einzelner Windenergieanlagen mit der Wehrbereichsverwaltung West betrifft nicht die Änderung des Flächennutzungsplans. Sie kann nur im konkreten Genehmigungsverfahren erfolgen. 1.10 der Anregung der Evangelischen Kirchengemeinde Wickrathberg, Berger Dorfstraße 53, 41189 Mönchengladbach nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Evangelische Kirchengemeinde Wickrathberg regt in Ihrem Schreiben vom 27.05.2003 (Text s. Anlage 18) die partielle Rücknahme der im Entwurf der Flächennutzungsplanänderung enthaltenen Verkleinerung der Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen an. Sie macht darauf aufmerksam, dass bei der Einhaltung der Entfernung von 750 Metern vom westlichst gelegenen Wohnhaus der Ortschaft Hochneukirch sie auf eigenem Grund eine Windenergieanlage errichten könnte. Sie weist darauf hin, dass die erzielbaren Erträge der Kinder- und Jugendarbeit zugute kämen. Die Verkleinerung der Windenergievorrangzone im Stadtbezirk Odenkirchen basiert auf die Einhaltung von Schutzabständen von 750 Metern zu den im Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen dargestellten westlichen Wohngebieten des Ortes Hochneukirch. Bereits die Annahme dieses Abstandes widerspricht den Vorstellungen der Evangelischen Kirchengemeinde zu einem Standort für eine Windenergieanlage. Zum Kulturdenkmal jüdischer Friedhof wurde ein Schutzabstand von 200 Metern eingehalten. Auch hier liegt der vorgeschlagene Standort deutlich innerhalb dieses Bereiches. 1.11 der Anregung der Fa. ABO WIND AG, Hirtenstraße 26, 65193 Wiesbaden, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Fa. ABO WIND regt mit Schreiben (Text s. Anlage 19) vom 27.05.2003 an, eine Teilfläche der im Verfahren auf Grund von Anregungen der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange entfallenen Windenergievorrangfläche Schelsen-Süd, unter Einhaltung eines Abstandes von 750 Metern zur Wohnbebauung, wieder in die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen. Die im Vorentwurf zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes enthaltene Konzentrationszone für die Windenergie Schelsen-Süd liegt gemäß einer Untersuchung der Stadt Korschenbroich („Landschaftsökologischer Fachbeitrag zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Korschenbroich“, März 1999) in einem hochwertigen Kulturlandschaftsraum und sollte gemäß Stellungnahme der 29

Stadt Korschenbroich von landschaftsbildbeeinträchtigenden Eingriffen freigehalten werden. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege, der Kreis Neuss und die Gemeinde Jüchen stützen in ihren Stellungnahmen diese Einschätzung. In der Tat finden sich in der nahen Umgebung der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen eine in dieser Form seltene Häufung von Bau-, Kultur- und Naturdenkmälern, die zum Teil, wie z. B. Schloss Dyck und der historische Ort Liedberg, eine für die Region sehr große Bedeutung besitzen. Daher wurde den Anregungen der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange gefolgt und auf die weitere Ausweisung der Konzentrationszone Schelsen-Süd verzichtet. Die Windenergievorrangzone Schelsen-Süd des Vorentwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes war somit nicht Bestandteil der öffentlichen Auslegung. Nach Abwägung kann dieser Anregung somit nicht stattgegeben werden. 1.12 der Anregung der Frau Dr. Claudia Schönherr, Kirchstraße 10, 50389 Wesseling, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Frau Dr. Schönherr regt mit Schreiben vom 24.05.2003 (Text s. Anlage 20) an, die in der im Vorentwurf zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes enthaltene Vorrangzone für die Windenergie Schelsen-Süd festgesetzte Höhenbegrenzung der Nabenhöhe von 80 Metern über Grund aufzugeben. Die im Vorentwurf zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes enthaltene Konzentrationszone für die Windenergie Schelsen-Süd liegt gemäß einer Untersuchung der Stadt Korschenbroich („Landschaftsökologischer Fachbeitrag zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Korschenbroich“, März 1999) in einem hochwertigen Kulturlandschaftsraum und sollte gemäß Stellungnahme der Stadt Korschenbroich von landschaftsbildbeeinträchtigenden Eingriffen freigehalten werden. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege, der Kreis Neuss und die Gemeinde Jüchen stützen in ihren Stellungnahmen diese Einschätzung. In der Tat finden sich in der nahen Umgebung der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen eine in dieser Form seltene Häufung von Bau-, Kultur- und Naturdenkmälern, die zum Teil, wie z. B. Schloss Dyck und der historische Ort Liedberg, eine für die Region sehr große Bedeutung besitzen. Daher wurde den Anregungen der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange gefolgt und auf die weitere Ausweisung der Konzentrationszone Schelsen-Süd verzichtet. Die Windenergievorrangzone Schelsen-Süd des Vorentwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes war somit nicht Bestandteil der öffentlichen Auslegung. Nach Abwägung kann dieser Anregung somit nicht stattgegeben werden. 1.13 der Anregung der Fa. EnergieKontor, Blumentalstraße 108, 47798 Krefeld, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Fa. EnergieKontor regt mit Schreiben vom 27.05.2003 (Text s. Anlage 21) an, die im Aufstellungsverfahren der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes entfallene Windenergievorrangzone Schelsen-Süd wieder in die Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen. Die im Vorentwurf zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes enthaltene Konzentrationszone für die Windenergie Schelsen-Süd liegt gemäß einer Untersuchung der Stadt Korschenbroich („Landschaftsökologischer Fachbeitrag zur Ausweisung von 30

Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Korschenbroich“, März 1999) in einem hochwertigen Kulturlandschaftsraum und sollte gemäß Stellungnahme der Stadt Korschenbroich von landschaftsbildbeeinträchtigenden Eingriffen freigehalten werden. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege, der Kreis Neuss und die Gemeinde Jüchen stützen in ihren Stellungnahmen diese Einschätzung. In der Tat finden sich in der nahen Umgebung der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen eine in dieser Form seltene Häufung von Bau-, Kultur- und Naturdenkmälern, die zum Teil, wie z. B. Schloss Dyck und der historische Ort Liedberg, eine für die Region sehr große Bedeutung besitzen. Daher wurde den Anregungen der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange gefolgt und auf die weitere Ausweisung der Konzentrationszone Schelsen-Süd verzichtet. Die Windenergievorrangzone Schelsen-Süd des Vorentwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes war somit nicht Bestandteil der öffentlichen Auslegung. Nach Abwägung kann dieser Anregung somit nicht stattgegeben werden. 1.14 der Anregung des Herrn Hans-Ludwig Schnitzler, Waat 281, 41363 Jüchen, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Herr Hans-Ludwig Schnitzler regt mit Schreiben vom 27.05.2003 (Text s. Anlage 22) an, die im Aufstellungsverfahren der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes entfallene Windenergievorrangzone Schelsen-Süd wieder in die Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen. Die im Vorentwurf zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes enthaltene Konzentrationszone für die Windenergie Schelsen-Süd liegt gemäß einer Untersuchung der Stadt Korschenbroich („Landschaftsökologischer Fachbeitrag zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Korschenbroich“, März 1999) in einem hochwertigen Kulturlandschaftsraum und sollte gemäß Stellungnahme der Stadt Korschenbroich von landschaftsbildbeeinträchtigenden Eingriffen freigehalten werden. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege, der Kreis Neuss und die Gemeinde Jüchen stützen in ihren Stellungnahmen diese Einschätzung. In der Tat finden sich in der nahen Umgebung der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen eine in dieser Form seltene Häufung von Bau-, Kultur- und Naturdenkmälern, die zum Teil, wie z. B. Schloss Dyck und der historische Ort Liedberg, eine für die Region sehr große Bedeutung besitzen. Daher wurde den Anregungen der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange gefolgt und auf die weitere Ausweisung der Konzentrationszone Schelsen-Süd verzichtet. Die Windenergievorrangzone Schelsen-Süd des Vorentwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes war somit nicht Bestandteil der öffentlichen Auslegung. Nach Abwägung kann dieser Anregung somit nicht stattgegeben werden. 1.15 der mit Schreiben vom 27.05.2003, eingegangen am 14.06.2003, verspätet vorgebrachten Anregung des Landwirts Lothar Lindgens wohnhaft Schaan 57 in 41363 Jüchen, nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Herr Lothar Lindges regt mit Schreiben vom 27.05.2003 (Text s. Anlage 23) an, die im Aufstellungsverfahren der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes entfallene Windenergievorrangzone Schelsen-Süd wieder in die Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen. 31

Die im Vorentwurf zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes enthaltene Konzentrationszone für die Windenergie Schelsen-Süd liegt gemäß einer Untersuchung der Stadt Korschenbroich („Landschaftsökologischer Fachbeitrag zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Korschenbroich“, März 1999) in einem hochwertigen Kulturlandschaftsraum und sollte gemäß Stellungnahme der Stadt Korschenbroich von landschaftsbildbeeinträchtigenden Eingriffen freigehalten werden. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege, der Kreis Neuss und die Gemeinde Jüchen stützen in ihren Stellungnahmen diese Einschätzung. In der Tat finden sich in der nahen Umgebung der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen eine in dieser Form seltene Häufung von Bau-, Kultur- und Naturdenkmälern, die zum Teil, wie z. B. Schloss Dyck und der historische Ort Liedberg, eine für die Region sehr große Bedeutung besitzen. Daher wurde den Anregungen der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange gefolgt und auf die weitere Ausweisung der Konzentrationszone Schelsen-Süd verzichtet. Die Windenergievorrangzone Schelsen-Süd des Vorentwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes war somit nicht Bestandteil der öffentlichen Auslegung. Nach Abwägung kann dieser Anregung somit nicht stattgegeben werden. 2. Den vorliegenden Entwurf als 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach. 3.

Den vorliegenden Erläuterungsbericht, der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengöadbach beigefügt wird.“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmiger Beschluss mit 1 Enthaltung

Zu Punkt 19. 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk Rheindahlen, Gebiete innerhalb des Bereiches "Nordpark", zwischen den Ortslagen Dorthausen / Wolfsittard und der Autobahn (A 61) - Beitrittsbeschluss -

„Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2002 (GV NRW S. 160) und des § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 07.04.2003, Aktenzeichen 35.2 - 11.06 (Mönchengladbach 145.) 03 betreffend der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach beizutreten.“

Abstimmungsergebnis:

Bei 1 Gegenstimme so beschlossen 32

Zu Punkt 20. Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (südlich Breite Straße zwischen Schwalmstraße und der Wegeparzelle Gemarkung Rheydt, Flur 40, Flurstück 321)

Der Rat beschließt die „Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (südlich Breite Straße zwischen Schwalmstraße und der Wegeparzelle Gemarkung Rheydt, Flur 40, Flurstück 321)“ in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

Zu Punkt 21. Kampagne zur kommunalpolitischen Bildung hier: gemeinsamer Antrag der FDP-, CDU- und SPD-Fraktion v.07.07.03

Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den weiterführenden Schulen ein Angebot zur praxisnahen Einbringung des Themas Kommunalpolitik in den Unterricht der Jahrgangsstufen 10 – 13 zu machen. Dazu sind folgende Maßnahmen zu verwirklichen: 1. Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Schulamt, die auf Abruf der Schulen die

Teilnahme aktiver Kommunalpolitiker aller im Rat vertretenen Parteien an Unterrichtsstunden organisiert und Material zur Verfügung stellt, welches vorher von den Ratsfraktionen gemeinsam erarbeitet wird. 2. Versand eines Schreibens an die Schulleitungen und Schülervertretungen aller weiterführenden Schulen, dass das Angebot vorstellt und betont, dass der Besuch von Ausschuß- und Ratssitzungen ausdrücklich willkommen ist. Mit gleichem Schreiben sollen den Schulen die Sitzungstermine und Tagungsorte bekannt gegeben werden. 3. Die Bereitstellung der öffentlichen Tagesordnungen, Beratungsvorlagen und Protokolle zum Download auf www.moenchengladbach.de. Abstimmungsergebnis:

Bei 10 Gegenstimmen so beschlossen

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Zu Punkt 22.a Bestimmung einer neuen Vorsitzenden und eines neuen 1. stellvertretenden Vorsitzenden für den Planungs- und Bauausschuss hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion v. 09.07.03

Der Rat nimmt zur Kenntnis: Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Mönchengladbach bestimmt gemäß § 56, Absatz 5, der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen Ratsfrau Elke Hermanns zur Vorsitzenden und Ratsherrn Hans Coenen zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Planungs und Bauausschusses.

Abstimmungsergebnis:

Zu Punkt 22.b

Kenntnisnahme

Bestimmung eines neuen Vorsitzenden und einer neuen 1. stellvertretenden Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Mönchengladbach Der Rat nimmt zur Kenntnis: bestimmt gemäß § 56, Absatz 5, der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen Ratsherrn Fred Hendricks zum Vorsitzenden und Ratsfrau Elke Hermanns zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

Zu Punkt 23. Alternativen zu Microsoft-Produkten hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen v. 10.07.03 Diskussionsteilnehmer: RH Sasserath/B´90/ Grüne RH Besten/ CDU RH Oberem/ FWG Beigeordnete Zielke 34

RH Dr. Jansen-Winkeln RH Beine/ SPD RH Brandts/ CDU RH Schaeben/B´90/ Grüne RH Hüsken/ B´90 /Grüne RH Sasserath berichtet zum vorliegenden Fraktionsantrag von B´90/ Grüne und bittet um Zustimmung. RH Beine bittet Frau Zielke, aus der Arbeitsgemeinschaft zu berichten, den Rat auf dem Laufenden zu halten, damit wenn vielleicht der Zeitpunkt da ist, auch gehandelt werden kann. Beigeordnete Zielke erklärt, dass seit Jahren die Linuxentwicklung beobachtet wird. Im übrigen sagt sie eine regelmäßige Berichterstattung in der IUK-Kommission zu sowie die aktuelle Berichterstattung darüber, was die Münchener Entwicklung anbetrifft. Sie wehrt sich allerdings dagegen, schon jetzt eine Untersuchung der EDV-Landschaft zu machen, wenn weder sich im Verbund mit den anderen Städten noch in München sich eine klare Entwicklung abzeichnet. Es wird sich darauf verständigt, den Fraktionsantrag zunächst in modifizierter Form zur Kenntnis zu nehmen, aber bei Vorliegen der Arbeitsergebnisse aus der Studie der Stadt München sollte erneut diskutiert werden. RH Sasserath ist bereit, über den o.g. Antrag seiner Fraktion mit folgender Modifizierung abstimmen zu lassen.

Der Rat beschließt, die Verwaltung wird gebeten, dem Rat/Hauptausschuss bis zum Ende des 1. Halbjahres 2004 einen Bericht zum Stand der Umsetzung von Microsoft zu Linux in München zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Bei 5 Gegenstimmen wird dem modifizierten Antrag entsprochen

Zu Punkt 24. Resolution der Stadt Mönchengladbach: Umsetzung einer umfassenden Gemeindefinanzreform hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion v. 15.07.03 2 Tischvorlagen Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Jansen-Winkeln/ FDP Rh Beine/ SPD Rh Sasserath/ B´90/Grüne Rh Besten/ CDU RH Bude/ SPD RH Oberem/ FWG

⇒ Antrag auf separate Abstimmung

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-

Der mit den versandten Ratsunterlagen vorlegte Antrag der FDP wird heute zugunsten eines gemeinsamen Antrages der CDU/ FDP -Fraktion ausgetauscht.

-

Die SPD-Fraktion legt heute folgenden Antrag zum o.g. Thema vor.

Gemeindefinanzreform Beschlussentwurf Der Rat beschließt folgende Resolution: 1. Angesichts der größten Finanzmisere der Städte seit Bestehen der Bundesrepublik dulden die Reform der Gewerbesteuer und ein eigenständiges Leistungsrecht für alle Langzeitarbeitslosen in der Trägerschaft des Bundes absolut keinen Aufschub. 2. Wir appellieren an die Bundesregierung, an Bundestag und Bundesrat, zum 1. Januar 2004 die Reform umzusetzen und auf keinen Fall zu verzögern oder gar zu verhindern. 3. Wir fordern eine modernisierte Gewerbesteuer, die die kommunalen Einnahmen stärkt und verstetigt, die wieder Steuergerechtigkeit herstellt und das Bindeglied zwischen Wirtschaft und Kommunen erhält und festigt. Allen Versuchen der Wirtschaft, mit einem Zuschlagmodell die Finanzierungslast von der Wirtschaft auf die Lohn- und Einkommenszahler verlagern zu wollen, muss eine klare Absage erteilt werden. 4. Der Kreis der Steuerpflichtigen muss erweitert und die Bemessungsgrundlagen durch Hinzurechnung sämtlicher Zinsen und Zinsanteile der Mieten, Pachten und Leasingraten verbreitert werden. Ohne diese Elemente können die Ziele der größeren Stabilität und Steuergerechtigkeit nicht erreicht werden. 5. Die durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe entstehenden Entlastungen müssen vollumfänglich in den kommunalen Haushalten verbleiben. Wir wurden in der Vergangenheit als Ausfallbürge herangezogen und haben die Arbeitslosigkeit aus Mitteln der Sozialhilfe in Milliardenhöhe mitfinanzieren müssen. Wir brauchen die freiwerdenden Mittel, um wieder investieren zu können und um unsere eigentlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. 6. Das Konnexitätsprinzip muss in NRW Verfassungsrang erhalten. Es soll sichergestellt werden, dass den Kommunen weitere Aufgaben nur bei gleichzeitigem Ausgleich der dadurch entstehenden Mehrbelastungen übertragen wird. Künftig gilt: Wer bestellt, bezahlt!

RH Oberem/Die FWG: wird keiner der beiden Resolutionen zustimmen. RH Sasserath bittet darum, über die 7 Punkte des Resolutionsantrages der CDU/FDPFraktion als weitergehenden Antrag einzeln abzustimmen. Im Falle der Abstimmung über den SPD-Antrag soll seines Erachtens über Punkt 2 separat abgestimmt werden. Dazu die Meinung des Antragstellers: RH Dr. Jansen-Winkeln sagt, dass die Einzelabstimmung nicht im Sinne des Antragstellers CDU/FDP ist. Der Antrag mache nur als Ganzes Sinn.

Oberbürgermeisterin Bartsch läßt zunächst über den Antrag der CDU/FDP-Fraktion im Ganzen abstimmen, weil das der weitergehende Antrag ist.

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CDU/FDP-Antrag v. 23.07.03

Der Rat beschließt folgende Resolution: Der Rat der Stadt Mönchengladbach fordert den Bundestagsabgeordneten aus der Stadt, Herrn Günter Krings MdB, den Ministerpräsidenten Peer Steinbrück, die Abgeordneten des Landes Nordrhein Westfalen, insbesondere die Mönchengladbacher Marianne Dohmen, Hans Willi Körfges und Norbert Post, und die Bundesregierung auf, sich auf allen Ebenen für ein Sofortprogramm zur finanziellen Entlastung der Kommunen einzusetzen. Insbesondere fordern wir die schnellstmögliche Umsetzung folgender Maßnahmen: 1) Senkung der Gewerbesteuerumlage zum 1. Januar 2003 auf das Niveau vor dem Steuersenkungsgesetz 2000; 2) Einmalige höhere Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer 2004; 3) Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe durch Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau; 4) Sofortige Novellierung des SGB VIII zur Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben für Kinder und Jugendhilfeleistungen; 5) Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe durch stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme von Sozialhilfeempfängern sowie durch organisatorische Hilfe und besondere Finanzmittel für Kommunen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit bei der dezentralen Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten; 6) Vorbereitung eines eigenen Leistungsgesetzes des Bundes für Menschen mit Behinderung sowie 7) Ausformulierung eines Konnexitätsprinzips auf Bundesebene.

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit beschlossen 37Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung

Zu Punkt 25. Neubaumaßnahmen im Rahmen eines Private-Public-PartnershipModells hier: Prüfauftrag an die Verwaltung Antrag der SPD-Ratsfraktion v. 15. 07.03 Diskussionsteilnehmer: RH Beine/SPD RH Besten/ CDU Stadtkämmerer Kuckels RH Oberem/ FWG RH Dr. Jansen-Winkeln/ FDP

⇒ ⇒

37

bittet um Erweiterung des Antrages empfiehlt 2-stufigen Antrag

RH Hüskens/ B´90/Grüne RH Beine/ SPD, gibt Erläuterungen zum Prüfauftrag an die Verwaltung. Er weist auf bestehende Pilotprojekte im Land NRW hin und bittet die Verwaltung zu prüfen, ob das für Mönchengladbach auch entsprechende Möglichkeiten und Maßnahmen sind. RH Besten sagt, dass die CDU sich diesem Antrag anschließen könnte, wenn dieser um 2 Punkte erweitert würde, und zwar: -

ein Investorenmodell ist dem gegenüber zu stellen. die spezielle Behandlung städt. Immobilien in dieser Stadt sind zu berücksichtigen

Damit zielt er auf ein Teil Facilitymangement, was heute bereits bei der Stadt gefahren wird ab. Das bereits heute sehr bewährte Energiebewirtschaftungsprogramm sei ebenfalls dort mit einzubeziehen und zu werten, wenn man sich für ein Modell irgendwie entscheidet. Es ver-schenkt nichts und es würde klar herausarbeiten, welche Möglichkeit für uns in dieser Stadt das Preiswerteste wäre. Stadtkämmerer Kuckels bittet darum, den vorliegenden Antrag zwei-stufig abzuarbeiten. Dabei soll zunächst geprüft, dann über das Ergebnis im Rat berichtet und sodann im Rat entschieden werden, ob der Weg weiter verfolgt werden soll. RH Dr. Jansen-Winkeln: Die FDP-Fraktion kann mit der Modifikaton der CDU den Antrag ohne Probleme unterstützen. Die FWG, RH Oberem, stimmt diesem Antrag nicht zu, weil der Prüfauftrag zu allgemein gehalten ist. Für die Grünen: RH Hüskens stimmt diesem Antrag zu, vor allem, wenn im nachhaltigen Sinne die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Allerdings erfolge die Zustimmung bedenkenlos, wenn der Antrag inhaltlich modifiziert wird. Anstatt prüfen zu lassen, (externe Prüfung) müsse es heißen: zu prüfen (die Verwaltung prüft). Oberbürgermeisterin Bartsch läßt über nachfolgenden modifizierten Antrag abstimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, in der 1. Stufe die grundsätzliche Möglichkeit und den Nutzen einer privat finanzierten Errichtung einschließlich des Betriebs (Facility-Management) eines Neubauvorhabens im Schulbereich im Wege eines PPP-Modells zu prüfen bei Erweiterung um 2 Punkte: -

ein Investorenmodell ist dem gegenüberzustellen die spezielle Behandlung städt. Immobilien in dieser Stadt sind zu berücksichtigen

in der 2. Stufe (nach Entscheidung über das Prüfergebnis im Rat) ein entsprechendes Konzept zur Ausschreibung und zur Durchführung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit bei 5 Gegenstimmen beschlossen

Zu Punkt 26. Anfragen und Mitteilungen Anfragen: Herr Gerdom fragt: „Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen, meine Herren, Im Rahmen des Festaktes Hans Jonas hat es eine Broschüre gegeben, die zur Verteilung gelangt ist und da steht als Herausgeber: „Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.“ Seit wann haben wir ein solches Amt?“ Oberbürgermeisterin Bartsch antwortet: „Wir haben dieses Amt nicht mehr und wir haben einen Fehler gemacht, in dem wir das darunter geschrieben haben.“

Mitteilungen: Stadtkämmerer Kuckels: „Frau Oberbürgermeisterin, ich möchte etwas klarstellen, weil ich unter Tagesordnungspunkt 7 auf die Frage von Herrn Oberem, -was Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses heißt, oder ob dieses mit einer Defiziterhöhung verbunden isterklärt habe, dass in einem ohnehin defizitärem Haushalt jede Mehrausgabe natürlich unter dem Strich zur Defiziterhöhung beiträgt. Da Herr Oberem diese Antwort am Ende des Tages-ordnungspunktes dahingehend rekapituliert hat, dass die Deckung also in einer Defiziterhöhung bestehe, lege ich auf folgende Klarstellungen Wert: 1. Der Vermögenshaushalt, gem. Jahresrechnung 2002 ist unter Berücksichtigung der überu. außerplanmäßigen Ausgaben unter Einhaltung des Kreditrahmens des Haushaltsplanes und der Kreditgenehmigung der Bezirksregierung ausgeglichen. 2. Der Verwaltungshaushalt 2002 weist gemäß Jahresrechnung auf der Ausgabenseite trotz über- und außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von ca. 6,9 Mio. EUR im Ergebnis Minderausgaben von 9,5 Mio. EUR aus. Damit sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben haushaltsrechtlich durch Minderausgaben gedeckt bzw. mehr als gedeckt. Die Defiziterhöhung um ca.27 Mio.EUR beruht, wie in der Jahresrechnung ausgewiesen, im Wesentlichen auf Mindereinnahmen von fast 37 Mio. EUR. Auch wenn, wie ich gesagt hatte, in einem ohnehin defizitären Haushalt jede Mehrausgabe, die nicht mit einer von ihr kausalverursachten Minderausgabe verbunden ist unter dem Strich zu einer Defiziterhöhung beiträgt, ist in aller Klarheit festzuhalten, dass die Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses durch entsprechende Minderausgaben haushaltsrechtlich und haushaltswirtschaftlich gegeben ist. Vielen Dank!

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Es gibt keine weiteren Mitteilungen der Verwaltung. OB Bartsch erklärt, dass RH Oberem jetzt am Ende des öffentlichen Teils eine persönliche Erklärung abzugeben wünscht. Persönliche Erklärung des RH Oberem/ FWG „Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren, es ist mit der Niederschrift eine persönliche Erklärung von Dr. Wallnig in die Tagesordnung eingebracht, in der Ausführungen enthalten sind, die gegen mich gerichtet sind. Er befasst sich in dieser Erklärung mit dem Thema „Einschleusen eines Beigeordneten in den Verwaltungsvor-stand durch die FDP.“ Er bezieht sich auf die Haushaltsrede. Die Behauptung, dass Herr Kuckels mit der von mir gewählten Formulierung in der Haushalts-rede belastet werde, ist in der Erklärung enthalten. Gesagt habe ich in der Haushaltsrede, die Behauptung, mit der EWMG-Gründung werde der Stadtentwicklung gedient, fehlt jede Grund-lage. Das ganze ist und bleibt eine Vergeudung von Finanzressourcen, um der FDP zu ermög-lichen, eines ihrer Mitglieder in den Verwaltungsvorstand einzuschleusen. Damit ist eine Aussage über das Verhalten der FDP als politische Größe in diesem Rat getrof-fen, es ist keine Aussage gegen Herrn Kuckels getroffen. Sowas liegt mir fern. Herr Kuckels ist ein ehrenwerter Mann, den ich auch für qualifiziert halte. Ich bedaure, dass er in einem Ver-fahren auf seinen Posten geraten ist; das ich mit den hier zitierten Worten aus der Haushalts-rede geißle. Die Frage „Einschleusen“ als eine Formulierung, die einen gewissen Makel bein-haltet, will ich im Verhältnis zur FDP und nicht im Verhältnis zu Herrn Kuckels ausdrücklich bestätigen; wenn ich auch nicht feststellen kann, dass damit etwas Kriminelles gemeint ist. Immerhin gibt es die Absprachen zwischen CDU u. der FDP, dass ein politisches Ziel der FDP darin besteht, einen Beigeordneten in den Verwaltungsvorstand einzubringen. “ Oberbürgermeisterin Bartsch: „Meine Damen und Herren, wir haben die persönliche Erklärung von Herrn Oberem gehört. Anfang der Sitzung zur Niederschrift habe ich schon meine Anmerkung dazu gemacht, was die Niederschrift der letzten Sitzung angeht. Wir werden dies dazu überprüfen, hat aber mit dieser persönlichen Erklärung nichts zu tun.“

Ende der öffentlichen Sitzung um 21.10 Uhr.

-Anlage (Präsentation WFMG - Mönchengladbach Zukunft gestalten -)

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