Vorab per E- Mail: Schwerin, den

Landtag Mecklenburg-Vorpommern Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales Frau Martina Tegtmeier - Vorsitzende Lennéstraße 1 19053 ...
Author: Dirk Siegel
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales Frau Martina Tegtmeier - Vorsitzende Lennéstraße 1 19053 Schwerin Vorab per E- Mail: [email protected] Schwerin, den 24.02.2015 36. Sitzung des Sozialausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern Öffentliche Anhörung zur Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern

Sehr geehrte Frau Tegtmeier, sehr geehrte Abgeordnete, vielen Dank für die Gelegenheit, zur "Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern" Stellung zu nehmen. Wir begrüßen diese Anhörung; insbesondere weil in den Kindertageseinrichtungen in MecklenburgVorpommern der Umfang des Personaleinsatzes kontinuierlich (weiter) verbessert werden muss, was gleichzeitig Folgen für die Ausbildungsplatzplanung hat. Angenehm überrascht waren wir, dass die Anhörung durch den Sozialausschuss erfolgt, denn der Ausbildungsplatzplanung müssen u.a. Zahlen zugrunde gelegt werden, die von sozialpolitischen Entscheidungen abhängen. Irritiert hat uns, dass nicht der Landesfrauenrat M-V e.V., aber der Landesseniorenbeirat M-V e.V. angehört wird. Nach § 11a Abs. 1 Satz 1 KiföG M-V plant das Land den Bedarf an Ausbildungsplätzen für pädagogische Fachkräfte im Sinne des § 11 Abs. 2 KiföG M-V. Zu den pädagogischen Fachkräften nach § 11 Abs. 2 KiföG M-V zählen folgende Ausbildungsberufe:  staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher  staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger.

In der Ausbildungsplatzplanung wird von einem quantitativ konstant bleibenden Ansatz in der Ausbildung von staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger ausgegangen. Es wird nicht auf die steigenden Bedarfe in anderen Einsatzbereichen eingegangen, wie z.B. Schulen, stationäre oder ambulante Angebote der Eingliederungshilfe. Wir regen an, dass das Land den Bedarf an Ausbildungsplätzen für staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit den Bedarfen in allen Tätigkeitsbereichen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung ebenfalls plant und bieten dabei unsere Unterstützung an. Die Anhörung erfolgt zur Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern, wobei berücksichtigt werden sollte, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in Kindertageseinrichtungen, sondern auch in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden, z.B. in Heimen und in Jugendclubs. Im Folgenden gehen wir auf Ihre Fragen ein: 1. Inwieweit gibt es in den Kindertageseinrichtungen in M-V aus Ihrer praktischen Erfahrung heraus derzeit ausreichend Fachkräfte im Sinne von § 11 Abs. 2 KiföG M-V, um die im KiföG M-V festgeschriebenen Standards (Fachkraft-Kind-Relation, mittelbare pädagogische Arbeitszeit, Elternarbeit etc.) umzusetzen? Von welchem derzeitigen Defizit an Fachkräften im Sinne von § 11 Abs. 2 KiföG M-V gehen Sie aus, wenn derzeit nicht ausreichend Personal eingesetzt wird, und welche Gründe sehen sie für das Defizit? Aus unserer praktischen Erfahrung heraus gibt es derzeit nicht ausreichend Fachkräfte im Sinn von § 11 Abs. 2 KiföG M-V, um die im KiföG M-V festgeschriebenen Standards (Fachkraft-Kind-Relation, mittelbare pädagogische Arbeitszeit, fünf Tage Fort- und Weiterbildung) umzusetzen. Unmittelbare pädagogische Arbeit: Fachkraft-Kind-Verhältnisse Nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KiföG M-V stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die unmittelbare pädagogische Arbeit unter Berücksichtigung sozialer und sozialräumlicher Gegebenheiten sicher, dass eine Fachkraft durchschnittlich  6 Kinder im Alter bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Krippe)  16 Kinder (ab 01.08.2015 15 Kinder) ab vollendetem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Kindergarten)  22 Kinder im Grundschulalter (Hort) fördert.

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Das Merkmal der sozialen und sozialräumlichen Gegebenheiten ist durch Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte auszugestalten, § 10 Abs. 4 Satz 3 KiföG M-V. Gleiches gilt für das Merkmal des durchschnittlichen Fachkraft-KindVerhältnisses mit der Maßgabe, dass die Ausgestaltung dieses Merkmals einrichtungsbezogen und auf einen Zeitraum von sechs Monaten bezogen erfolgt, § 10 Abs. 4 Satz 3 KiföG M-V. Der Gesetzgeber führt dazu aus: „Die Regelung [...] enthält eine Klarstellung zu den Merkmalen, die durch Satzung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet werden können. Die Aufzählung ist abschließend, womit deutlich wird, dass das Fachkraft-Kind-Verhältnis im engeren Sinne einer Ausgestaltung durch Satzung entzogen ist. Dauerhafte Abweichungen vom Fachkraft-Kind-Verhältnis (1:16 beziehungsweise 1:15) sind damit ausgeschlossen. Bei der Ausgestaltung des Merkmals durchschnittlich beschränkt sich die Befugnis zur Ausgestaltung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht darauf, dass lediglich einrichtungsbezogene Gegebenheiten berücksichtigt werden können, die sich zudem innerhalb eines Zeitraums von [6] Monaten auswirken. Damit begründet die Regelung keine besondere Prüfungspflicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bezüglich der Umsetzung dieses Qualitätsstandards. Auch wird damit die weitere Zielstellung der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses deutlich, tatsächlich und dauerhaft eine Verkleinerung der Gruppen im Kindergarten zu erreichen“; LT MV Drs. 6/1621, S. 27 und LT MV Drs. 6/1969 (neu). Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V führt u.a. aus: "In der Satzung nach § 10 Absatz 4 Satz 3 KiföG M-V ist zwingend festzulegen, unter welchen Bedingungen Fachkräfte mehr Kinder und unter welchen Bedingungen Fachkräfte weniger Kinder fördern können. Nicht erlaubt ist, die Kinderzahl pro Fachkraft generell zu erhöhen. Zulässig ist es aber, Abweichungen von den angegebenen Kinderzahlen zuzulassen, wenn im Durchschnitt das Fachkraft-Kind-Verhältnis eingehalten wird. So sind z.B. Abweichungen möglich für bestimmte Zeiten eines Tages (z.B. während der Hol- und Bringezeiten) oder zu bestimmten Zeiten innerhalb eines Jahres (z.B. während der Ferienzeiten) [...] § 10 Absatz 4 Satz 4 KiföG M-V begrenzt diesen Spielraum jedoch dahingehend, dass die Auslegung des Begriffs "durchschnittlich" in örtlicher und zeitlicher Hinsicht zu erfolgen hat. Damit können lediglich einrichtungsbezogene Gegebenheiten berücksichtigt werden, die sich zudem innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten auswirken"; Stellungnahme des Ministeriums zu den Regelungen des § 10 Absatz 4 und des § 10 Absatz 5 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) vom 02.04.2014.

Keine einzige Satzung gestaltet das Merkmal "durchschnittlich" aus; auch nicht die neuen Satzungen nach Inkrafttreten der 4. KiföG Novelle. Daher darf eine Fachkraft zu keinem Zeitpunkt im Jahr und zu keinem Zeitpunkt am Tage mehr Kinder als 6 in der Krippe, 16 im Kindergarten oder 22 im Hort fördern. Sinn und Zweck der Vorschrift besteht darin, die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder sicherzustellen1. Den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe obliegt die Pflicht der Sicherstellung.

1

Siehe Haushaltsplan 2014/2015, S.137.

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Zwar legt auch keine einzige Satzung fest, unter welchen Bedingungen eine Fachkraft weniger Kinder fördern kann. Dass eine Fachkraft auch weniger Kinder als 6 in der Krippe, 16 im Kindergarten oder 22 im Hort fördert, lässt sich aber  zumindest zeitweise  nicht vermeiden und wirkt sich nicht negativ auf die individuelle Förderung aller Kinder aus. Vielmehr ist es zu begrüßen, wenn die Kinderanzahl pro Fachkraft geringer ist, weil damit die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder verbessert wird2. Daher stellt es auch keine Verletzung der Sicherstellungspflicht durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dar, wenn eine Fachkraft weniger Kinder fördert als in § 10 Abs. 4 Satz 1 KiföG M-V vorgegeben ist. Das Merkmal der "sozialen und sozialräumlichen Gegebenheiten" wird durch die Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und durch die Satzung des Landkreises Vorpommern-Rügen ausgestaltet. Danach sind begünstigende Abweichungen in bestimmten, aufgezählten Fällen verhandelbar. Alle anderen Satzungen schweigen auch zu diesem Merkmal. In der Praxis können die Fachkraft-Kind-Verhältnisse nicht zu jeder Zeit im Jahr und auch nicht zu jeder Zeit am Tag eingehalten werden. Regelmäßig entstehen personelle Engpässe, wenn Kita-Fachkräfte krank werden. Dann muss eine Fachkraft mehr als 6 Kinder in der Krippe, 16 Kinder im Kindergarten oder 22 Kinder im Hort fördern. Die Fachkraft-Kind-Verhältnisse müssen insbesondere in kleinen Einrichtungen auch regelmäßig in sog. Hol- und Bringezeiten überschritten werden.

Mittelbare pädagogische Arbeit Nach § 10 Abs. 5 KiföG M-V haben die Träger den Fachkräften einen angemessenen Teil der Arbeitszeit für die mittelbare pädagogische Arbeit einzuräumen. Dazu gehören insbesondere Zeiten für die  Beobachtung und Dokumentation Entwicklungsverläufe von Kindern  Qualitätsentwicklung und -sicherung  Planung der individuellen Förderung  Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten, Schulen und Einrichtungen der Familienbildung,  Vor- und Nachbereitung sowie  Dienstberatungen. Als angemessen gelten in der Regel zweieinhalb Stunden wöchentlich, § 10 Abs. 5 Satz 3 KiföG M-V. Der Zeitumfang für die mittelbare pädagogische Arbeit in der Altersgruppe ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule beträgt in der Regel fünf Stunden pro Vollzeitstelle wöchentlich, § 10 Abs. 5 Satz 4 KiföG M-V. 2

Siehe Haushaltsplan 2014/2015, S.137.

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Zwar sind die freien Träger nicht durch Gesetz zur Erfüllung dieser Aufgabe verpflichtet, § 3 Abs. 2 Satz 2 SGB VIIII. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichten die freien Träger jedoch regelmäßig vertraglich zur Erfüllung dieser Aufgabe; ohne jedoch eine hinreichende Finanzierung des Personaleinsatzes zu gewährleisten. Das führt dazu, dass die Kita-Träger den Fachkräften nicht regelmäßig zweieinhalb Stunden wöchentlich bzw. fünf Stunden pro Vollzeitstelle für die mittelbare pädagogische Arbeitszeit einräumen können. Das wissen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, nehmen es in Kauf und rechtfertigen dauerhafte Abweichungen damit, dass die mittelbare pädagogische Arbeitszeit nur "in der Regel" zu gewähren ist. Das ist auch seit Jahren bekannt. Die Kita-Träger, die Kleinen Ligen in den Landkreisen und kreisfreien Städten und die LIGA M-V weisen immer wieder darauf hin, so z.B. in den Stellungnahmen zu den Änderungsgesetzen zum KiföG M-V. Selbst die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe berichten regelmäßig von Unterfinanzierungen; sehen sich aber offensichtlich nicht in der Pflicht oder in der finanziellen Lage, Abhilfe zu schaffen.

Fort- und Weiterbildung Nach § 11a Abs. 2 KiföG M-V hat der Kita-Träger dafür zu sorgen, dass das pädagogische Personal regelmäßig in angemessenem Umfang an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt. Dazu sind jährlich fünf Arbeitstage als Fort- und Weiterbildung zu gewähren und in den Vereinbarungen nach § 16 zu berücksichtigen. Auch diese Aufgabe können viele Kita-Träger regelmäßig nicht erfüllen, weil ihnen das Personal zur Vertretung der Fachkraft/der Fachkräfte fehlt, damit diese an Fortund Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen kann/können.

Bedarfsgerechte flexible Öffnungszeiten Nach § 10 Abs. 1 KiföG M-V soll sich das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtungen auch organisatorisch nach den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien richten. Das gilt insbesondere für die Öffnungszeiten der Kitas. Die Kita-Träger können zunehmend weniger Öffnungszeiten umsetzen, die bedarfsgerecht und flexibel sind. So verhandelt zum Beispiel der Landkreis Rostock regelmäßig nicht mehr als 10 Stunden Öffnungszeit.

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Defizit und Gründe für das Defizit Einen Gesamtüberblick über die personelle Situation in den Kitas in MV gibt es nicht. Die 1059 Kindertageseinrichtungen, werden durch etwa 376 Träger betrieben. Die Trägervielfalt führt dazu, dass eine verlässliche Gesamtaussage nicht möglich ist. Das Defizit an Fachkräften betrifft mehr oder weniger alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und alle Bereiche der Kindertagesförderung; sowohl Krippe, Kindergarten als auch den Hort. Der Umfang des Defizits kann hier nicht benannt werden. Das Defizit kommt dadurch zustande, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Umfang des Personaleinsatzes in den Kitas per Satzung zu gering bestimmen. In ihren Satzungen geben die Landkreise und die kreisfreien Städte Personalschlüssel regelmäßig als absolute Größe bzw. Obergrenze vor 3 und lassen Verhandlungen zur Höhe des Personalschlüssels bzw. zum Umfang des Personaleinsatzes weder auf örtlicher noch auf überörtlicher Ebene zu. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe begründen ihr Vorgehen damit, dass Personalschlüssel der kommunalen Selbstverwaltung unterlägen. Dabei verkennen sie unseres Erachtens die Grenzen kommunaler Selbstverwaltung gegenüber den freien Trägern. Für eine Ganztagsplatz in der Krippe berechnen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe häufig 1,1 VK; die LIGA M-V hingegen 1,66 VK bei 10 Stunden täglicher Öffnungszeit. Für eine Ganztagsplatz im Kindergarten berechnen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe häufig 1,5 VK; die LIGA M-V hingegen 1,78 VK bei 10 Stunden täglicher Öffnungszeit. Für einen Ganztagsplatz im Hort berechnen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe häufig 0,8 VK; die LIGA M-V hingegen 0,99 bei 6 Stunden täglicher Öffnungszeit. Per E-Mail vom 16.04.2012 gab die LIGA M-V "Hinweise zur Satzungsgebung für eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklen4

burg-Vorpommern" an alle Jugendhilfeausschüsse im Land. Seither verbesserten sich die Personalschlüssel, die maßgeblich für den Umfang der Personaleinsatzes sind, im Krippenbereich  wo das personelle Defizit am offensichtlichsten und am prekärsten ist  zumindest im Landkreis Vorpommern-Rügen auf 1,25 VK und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf 1,2 VK.

3 4

Übersicht zu den Personalschlüsseln in Mecklenburg-Vorpommern (laut Satzung oder Richtlinie), Stand: 13.01.2015. Siehe Anlage.

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Die Städte Schwerin und Rostock sowie der Landkreis Vorpommern-Greifswald geben einen Personalschlüssel im Umfang von 1,1 VK vor, der Landkreis Rostock 1,16 VK und der Landkreis Nordwestmecklenburg eine Spanne von 1,1 VK bis 1,46 VK. Der Fachbereich Controlling, IT und Planung des Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erarbeitete eine Kalkulation zum tatsächlich erforderlichen Personalbedarf im Krippenbereich. Die Kalkulation "ergab einen Personalschlüssel von 1,59 VzÄ [...] Diese Berechnung deckt sich im Wesentlichen mit der Kalkulation, welche im Unterausschuss Kindertagesförderung von den freien Trägern 5

der Jugendhilfe präsentiert wurde" , so der Landkreis. Zur Begründung, weshalb der Landkreis nicht die selbst ermittelten 1,59 VK umsetzt, führt er aus: "Die Umsetzung dieses ermittelten realen Bedarfes ist allerdings in der gegenwärtigen Finanzsituation des Landkreises, der Kommunen im Land6

kreis und der Personensorgeberechtigten nicht vollumfänglich realisierbar" . Der Landkreis Vorpommern-Rügen hatte ursprünglich geplant, den Personalschlüssel im Krippenbereich zum 01.01.2015 von 1,25 VK auf 1,31 VK zu verbessern. Von diesem Plan musste der Landkreis Vorpommern-Rügen ebenfalls aus fiskalischen Gründen Abstand nehmen. 7

Auffällig ist, dass die Personalschlüssel dort stagnieren, wo die Kassenkredite ein gefährliches Niveau erreichen, insbesondere im Landkreis Vorpommern-Greifswald und in den beiden kreisfreien Städten Rostock und Schwerin, die die Hälfte aller 8

kommunalen Kassenkredite in Mecklenburg-Vorpommern tragen.

Der Kassenkreditbestand zum Jahresende 2012 betrug laut Kassenstatistik 406 Mio. Euro. Zum 31.12.2012 häuften wie schon in den Vorjahren insbesondere die Landeshauptstadt Schwerin (121,8 Mio. Euro), die Stadt Neubrandenburg (85,6 Mio. Euro) und der Landkreis Vorpommern-Greifswald (79,0 Mio. Euro) einen immensen 9

Kassenkreditbestand an. „Die hohen Kassenkreditbestände dieser Kommunen wei10

sen auf strukturelle Defizite in deren Haushalte hin“.

5 6 7

8 9 10

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Vorlage-Nr.: KT I/60/2013 vom 09.10.2013, S.2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Vorlage-Nr.: KT I/60/2013 vom 09.10.2013, S.2. Kassenkredite gelten als Kern der kommunalen Finanzkrise, weil sie ausschließlich der Liquiditätssicherung dienen. Sie sind damit Symbol der zunehmenden Handlungsunfähigkeit der Städte und Gemeinden. Mitsteigenden Kassenkrediten wird auch der Raum für Investitionskredite und damit Bau und Instandhaltung von Straßen, Schulgebäuden und sonstiger städtischer Infrastruktur enger. Bertelsmann Stiftung, Pressemitteilung „Kommunale Finanzsituation in Mecklenburg -Vorpommern vor großen Herausforderungen“ vom 20.08.2013. Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern, Jahresbericht 2013  Teil 1 , Kommunalfinanzbericht 2013, S. 19 f., 38. Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern, Jahresbericht 2013  Teil 1 , Kommunalfinanzbericht 2013, S. 36 f.

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Der Kassenkreditbestand der Stadt Neubrandenburg fließt in den Haushalt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein. Daher erhöhte der Landkreis den Personalschlüssel im Krippenbereich zunächst auf 1,2 VZÄ statt auf 1,59 VZÄ. Hinzu kommt, dass landesrechtlich ab dem 1. Januar 2020 der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist (so genannte „Schuldenbremse“). Wenn ein Träger für eine Einrichtung einen hinreichenden Personaleinsatz mittels Schiedsstellenverfahren rechtlich durchsetzen würde, würden die Platzkosten und somit die Elternbeiträge und Gemeindeanteile derart hoch ausfallen, dass die Nachfrage an dieser Einrichtung sinkt und die Einrichtung nicht mehr (hinreichend) ausgelastet ist. Zwar würde der Träger die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder verbessern können, gleichzeitig würde der Träger jedoch Eltern, Gemeinden und sich selbst belasten. Das ist ihm nicht zumutbar. Der Umfang des Personaleinsatz bzw. der Personalschlüssel kann daher nur dann verbessert werden, wenn sich diese Verbesserung auf alle Kindertageseinrichtungen in einer Region, d.h. in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt oder in ganz Mecklenburg-Vorpommern bezieht. Gleichzeitig sollte ausgeschlossen werden, dass sich dadurch die Elternbeiträge und Gemeindeanteile erhöhen. Die Anteile der Eltern und der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern an der Finanzierung der Kindertagesförderung sind im Vergleich zu andern Bundesländern bereits viel höher. Landkreise und kreisfreie Städte müssen zahlreiche Elternbeiträge einschließlich Verpflegungskosten übernehmen, da den Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist. Daher sollte das Land seinen Finanzierungsanteil erhöhen, damit für die Kitas hinreichend Personal finanziert und eingesetzt werden kann.

2. Inwieweit kann der Bedarf an pädagogischen Fachkräften gemäß § 11 Absatz 2 KiföG M-V aufgrund der vorliegenden Ausbildungsplatzplanung nach den Maßgaben des geltenden KiföG M-V im Zeitraum 2014 bis 2023, insbesondere im Zeitraum bis 2018, gesichert werden? Wenn der Fachkräftebedarf nicht gedeckt werden kann, warum nicht und in welchem Umfang kann er nicht gedeckt werden? Die vorliegende Ausbildungsplatzplanung kann den Zeitraum 2014 bis 2023, insbesondere bis 2018 nicht bzw. nicht hinreichend sichern, weil z.B.: 

einige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Personalschlüssel wie 1,1 VK bereits verbessern und zu erwarten ist, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, was hier aber nicht berücksichtigt wird

-8-



 

zu erwarten ist, dass Kita-Träger zunehmend mehr Schiedsstellenanträge einreichen werden, um den Umfang des erforderlichen Personaleinsatzes zu erzielen zu erwarten ist, dass Normenkontrollverfahren gegen die Satzungen geführt werden ein Rahmenvertrag zu Veränderungen führen könnte.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechnet im Jahr 2015 mit einer Fluktuation von 276 Fachkräften, einschließlich Fluktuation durch Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Im Jahr 2014 waren allerdings bereits 877 Fachkräfte 60 bis 65 Jahre alt. Altersstruktur des Kita-Personals in Mecklenburg-Vorpommern am 01.03.2014 2.000

1.675

1.500 Anzahl (Prozent)

1.261

1.776

1.217 917

1.000

1.712

935

877

553 500

116

32

0 unter 20 20-25

25-30

30-35

35-40

40-45

Altersgruppen in Jahren

45-50

50-55

55-60

60-65

65 und älter

Quelle: StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 20 f.

Seit Juli 2014 kann ab dem 63. Lebensjahr die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren in Anspruch genommen werden. Es ist zu erwarten, dass hiervon auch Kita-Fachkräfte Gebrauch machen. Berücksichtigt werden sollte auch, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in Kindertageseinrichtungen, sondern auch in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden, z.B. in Heimen und in Jugendclubs. Im Ergebnis dürfte die vom Bildungsministerium angenommene Fluktuation durch Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters für 2014 - 2018 im Umfang von 1,3% zu niedrig bemessen sein. Darüber hinaus sind weitere Gründe für eine Fluktuation zu berücksichtigen, z.B. Inanspruchnahme von Erziehungszeiten. Hierfür berücksichtigt das Ministerium gesondert eine Fluktuation von 1,5%. Belastbare Zahlen liegen jedoch nicht vor.

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3. Ist die Fachkraft-Kind-Relation im aktuell geltenden KiföG M-V dem wissenschaftlichen Stand entsprechend? Wie viel Personal wäre bei einer veränderten Fachkraft-Kind-Relation notwendig? Nein, die Fachkraft-Kind-Verhältnisse entsprechen nicht dem wissenschaftlichen Stand. Empfehlung des Kinderbetreuungsnetzwerk der EU (1996), einschl. aktuell Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis  0 bis 24 Monate 1 Fachkraft : 3 Kinder  24 bis 36 Monate 1 Fachkraft : 3 bis 5 Kinder  36 bis 48 Monate 1 Fachkraft : 5 bis 8 Kinder  36 bis 71 Monate 1 Fachkraft : 6 bis 8 Kinder Empfehlungen der Bertelsmann-Stiftung im Länderreport 2008  0 bis 36 Monate 1 Fachkraft : 4 Kinder (1 : 3)  36 bis 72 Monate 1 Fachkraft : 10 Kinder (1 : 7,5) 11

Aktionsbündnis „AbKita“ in M-V  Krippe: 1:4 (aktuell 1:6)  Kindergarten: 1:10 (aktuell 1:16)  Hort: 1:18 (aktuell 1:22) Für die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten von 1:16 auf 1:15 ab dem 01.08.2015 werden etwa 250 Fachkräfte benötigt. Zur Umsetzung wissenschaftlich anerkannter Standards, die auch durch das "Aktionsbündnis Bildung ab Kita in Mecklenburg-Vorpommern" (kurz: AbKita) eingefordert werden, sind zusätzlich folgende Fachkräfte nötig: Betreuungsbereich

aktuelle F-K-R

geplante/ geforderte F-K-R

zusätzlicher Fachkräftebedarf

Kinder im Alter von 0- 3 Jahren (Krippe)

1:6

1:4

1.350 VK

Kinder im Alter von 3- 6 Jahren (Kindergarten)

1:15

1:10

1.250 VK

Kinder im Schulalter (in Horten)

1:22

1:18

290 VK

Für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Krippenbereich von 1:6 auf 1:4 würden in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1.350 zusätzliche Kita-Fachkräfte be12 nötigt werden.

11

12

Dem Aktionsbündnis gehören etwa 9 Landesverbände an, z.B. der Deutsche Kinderschutzbund M-V e.V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft M-V, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V e.V. und die LAG der Gleichstellungsbeauftragten. Telefonische Besprechung LJHA mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales am 01.06.2012.

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Für die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergartenbereich von 1:15 auf 1:10 benötigen wir in Mecklenburg-Vorpommern 1.250 zusätzliche Erzieherinnen 13 und Erzieher. Für eine Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Hortbereich von 1:22 auf 1:18 würden in Mecklenburg-Vorpommern etwa 290 zusätzliche Kita-Fachkräfte benötigt 14 werden. Zur weiteren Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation würden somit zusätzlich insgesamt etwa 2.890 Fachkräfte benötigt werden.

4. Inwieweit rechnen Sie mit einem weiteren Anstieg der Betreuungsquoten bzw. der Inanspruchnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen (und in der Kindertagespflege) in M-V? a. Wenn ja, in welcher Alterskohorte? b. Inwieweit ist der derzeit geplante Aufwuchs auf 50 % im Krippenbereich realistisch oder müsste auf welche Zahl korrigiert werden? Betreuungsquoten in Kitas (Krippen, Kindergärten und Horte) in M-V 100 90

91,3

92,2

93,6

93,7

94,4

94,5

94,6

93,6

90 80 70 60

55

52,6

57,2

59,3

61,2

62,5

64

50 40 33,9

34

34,4

37,8

38,7

39,5

65,5

42,1

41,1

67

44,2

im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (Krippe) im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (Kindergarten) im Alter von 6 bis unter 11 Jahren (Hort) im Alter von 11 bis unter 14 Jahren (Hort)

30

Linear (im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (Krippe))

20

Linear (im Alter von 6 bis unter 11 Jahren (Hort))

10 0 2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Quelle: StatA MV, Statistischer Bericht K433 2006 00 bis 2014 00, S. 6.

Im März 2014 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 97.550 Kinder unter 14 Jahren in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort) betreut. Das waren 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr (95.065 Kinder).15 13 14

15

Sozialministerin Manuela Schwesig, OZ vom 07.10.2011 und SVZ vom 20.10.2011. Bei 0,9 VbE für 22 Kinder werden für ein Kind 0,041 VbE benötigt, was bei 31.244 betreuten Schulkindern (Stand: 01.03.2011, StatA MV, Statistischer Bericht K433 2011 00, S. 16) 1.281 VbE entspricht. Bei 0,9 VbE für 18 Kinder werden für ein Kind 0,05 VbE benötigt, was bei 31.244 betreuten Schulkindern 1.562,20 VbE entspricht. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Mehrbedarf von 281,20 VbE, etwa 290 VbE. StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 7 und Statistischer Bericht K433 2013 00, S. 7.

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Gut jedes zweite Kind unter 3 Jahren (56,2 Prozent) besuchte im März 2014 eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagespflegeperson, das ist ein Plus von 1,7 Prozentpunkten gegenüber 2013.16 Davon besuchten 44,2% die Krippe. Im Durchschnitt ist die Besuchsquote im Krippenbereich um 1,14 Prozentpunkte jährlich gestiegen. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung bis 2018 anhält, so dass der derzeit geplante Aufwuchs auf etwa 50% im Krippenbereich realistisch ist. In der Altersgruppe der 3- bis unter 6-Jährigen (Kindergarten) hat sich die Zahl der betreuten Kinder gegenüber März 2013 um 1,4 Prozent auf insgesamt 38.296 Mädchen und Jungen erhöht. Die Besuchsquote verblieb mit 95,0 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre, da in dieser Altersgruppe bereits eine nahezu flächendeckende Kindertagesbetreuung erreicht ist.17 In der Altersgruppe der 6- bis unter 11-Jährigen (Hort) hat sich die Zahl der betreuten Kinder gegenüber März 2013 um 3,7 Prozent auf insgesamt 42.501 Mädchen und Jungen erhöht. Die Besuchsquote stieg auf 67,0 Prozent.18 Im Durchschnitt ist die Besuchsquote im Hortbereich um 1,6 Prozentpunkte jährlich gestiegen. Es ist zu erwarten, dass diese Entwicklung ebenfalls bis 2018 anhält, so dass neben dem Aufwuchs im Krippenbereich von einem Aufwuchs im Hortbereich ausgegangen werden muss.

5. Inwieweit rechnen Sie mit einer veränderten Inanspruchnahme von Ganztags-, Halbtags- und Teilzeitplätzen in den Kindertageseinrichtungen? Wenn ja, in welcher Alterskohorte und aufgrund welcher Annahmen gehe Sie von einer veränderten Inanspruchnahme aus? Ein Ganztagsplatz umfasst 50 Stunden in der Woche, ein Teilzeitplatz umfasst eine wöchentliche Förderung von 30 Stunden in der Woche und ein Halbtagsplatz umfasst eine wöchentliche Förderung von 20 Wochenstunden, § 4 Abs. 1 und 3 KiföG M-V. Grundsätzlich rechnen wir nicht mit einer wesentlich veränderten Inanspruchnahme, weil sich die Beschäftigungsumfänge der Eltern nicht wesentlich ändern werden.

16 17 18

StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 5. StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 5. StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 5 f.

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Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Betreuungsumfänge der Kinder in Krippe und Kindergarten (Nichtschulkinder) in MV: Nichtschulkinder mit einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit in Std. pro Woche am 01.03.2014 32348

45 und mehr Std. pro Woche

12109

40 bis unter 45 Std. pro Woche

29 3

36 bis unter 40 Std. pro Woche

5 4

mehr als 25 bis zu 35 Std. vertraglich vereinbarte Betreuungszeit pro Woche

13431 4607

bis zu 25 Std. vertraglich vereinbarte Betreuungszeit pro Woche

841 239 0

von 3 bis unter 7 Jahren

5000

10000

15000

20000

25000

30000

35000

von 0 bis unter 3 Jahren

Quelle: StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 22.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Betreuungsumfänge der Kinder im Hort (Schulkinder) in MV: Schulkinder mit einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit in Std. pro Woche am 01.03.2014

mehr als 25 bis zu 35 Std. vertraglich vereinbarte Betreuungszeit pro Woche

203

bis zu 25 Std. vertraglich vereinbarte Betreuungszeit pro Woche

276

19807

13513 0

von 11 bis unter 14 Jahren

5000

10000

15000

20000

25000

von 5 bis unter 11 Jahren

Quelle: StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 22.

Sofern der Anspruch eines Kindes auf einen Ganztagsplatz ausgeweitet wird, ist mit einer höheren Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen zu rechnen. Gleichzeitig nimmt die Attraktivität von Halbtags- und Teilzeitplätzen wegen der steigenden Kosten und Beiträge ab.

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6. Inwieweit ist der Anstieg des Beschäftigungsumfanges der Erzieherinnen und Erzieher von derzeit 83 Prozent auf 85 Prozent realistisch und inwieweit sind aus Ihrer Erfahrung die Fachkräfte bereit, den Beschäftigungsumfang weiter zu erhöhen? Entwicklung Beschäftigungsumfang Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal der öffentlichen und freien Träger insgesamt 12000 10000 2743 2640

8000 6000 4000 2000 0

2873 3277

1721 1630 1656

1996

Personen mit 32 bis unter 38,5 Wochenstunden

2115

2272 2405 2659 2333 2239

3072

Personen mit 38,5 und mehr Wochenstunden

3452 3577 3635

Personen mit 21 bis unter 32 Wochenstunden Personen mit 10 bis unter 21 Wochenstunden

3438 3704 3878 3904 3901

3317 3383 3460 3385

583 139

579 157

573 173

Personen unter 10 Wochenstunden

574 200

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Quelle: StatA MV, Statistischer Bericht K433 2006 00 bis 2014 00 Der Beschäftigungsumfang steigt kontinuierlich an. Ein teilweiser Anstieg von 33 Wochenstunden (= 83 Prozent)19 auf 34 Wochenstunden (=85 Prozent) ist realistisch. Ein großer Teil der Kita-Fachkräfte arbeitet aber auch noch 21 bis unter 32 Wochenstunden, also maximal 80 Prozent. Wegen der Belastung lehnen die Fachkräfte oftmals einen höheren Beschäftigungsumfang ab.

19

32 Wochenstunden = 80 Prozent 33 Wochenstunden = 83 Prozent 34 Wochenstunden = 85 Prozent 35 Wochenstunden = 87,5 Prozent 36 Wochenstunden = 90 Prozent 37 Wochenstunden = 92,5 Prozent 38 Wochenstunden = 95 Prozent 39 Wochenstunden = 97,5 Prozent

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Die Kita-Träger benötigen die Fachkräfte; auch die öffentlichen Träger bevorzugen eine größere Anzahl an Fachkräften, um flexibler zu sein: 2014: Vergleich des Beschäftigungsumfangs Pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal der öffentlichen und freien Träger

Personen mit 38,5 und mehr Wochenstunden Personen mit 32 bis unter 38,5 Wochenstunden Personen mit 21 bis unter 32 Wochenstunden Personen mit 10 bis unter 21 Wochenstunden

2980

297

3220 2612

415

freie Träger

773

öffentliche Träger 510

64

Personen unter 10 Wochenstunden 196 4 0

1000

2000

3000

4000

6.072 Beschäftigte = 55% der Beschäftigten sind 45 Jahre und älter. Diese Beschäftigten haben womöglich gar keinen Bedarf nach mehr Beschäftigung. Das Bildungsministerium "optimiert" die erforderlichen jährlichen Einstellungen, in dem der Bedarf über mehrere Jahre gemittelt wird, um eine stabile, kontinuierliche Planung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird ein auf 85% angestiegener Beschäftigungsumfang angenommen, was 34 Wochenstunden entspricht. Zwar ist der Beschäftigungsumfang gestiegen, aber nicht in dem hier angenommenen Maße.

7. Inwieweit sind die in der aktuell geltenden Ausbildungsplatzplanung aufgeführten Personalschlüssel in Vollzeitbeschäftigungseinheiten geeignet, die Einhaltung der Standards des KiföG M-V (Fachkraft-Kind-Relation, mittelbare Arbeitszeiten, Ausfall aufgrund von Fort- und Weiterbildung, Urlaub und Krankheit) in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten? Siehe Antwort zu Frage 1. 8. Wie beurteilen Sie den Fakt, dass das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Krippenbereich einen tatsächlichen erforderlichen Personalbedarf von 1,59 VzÄ zu 6 Krippenkindern berechnet hat und die aktuelle Ausbildungsplatzplanung von einem Personalschlüssel im Krippenbereich von 1,1 VBE pro 6 Vollzeitäquivalenten ausgeht? Der Fachbereich Controlling, IT und Planung des Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bestätigt den von der LIGA M-V berechneten Personalschlüssel in der Höhe von 1,66 VK bei 10 Stunden täglicher Öffnungszeit in etwa.

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Es ist ein Gutachten zur Berechnung des Personalbedarfs in Kitas erforderlich. Die aktuelle Ausbildungsplatzplanung müsste den vom Fachbereich Controlling, IT und Planung des Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erarbeiteten Personalschlüssel von 1,59 VzÄ berücksichtigen. Gleichfalls müsste die Ausbildungsplatzplanung den Personalschlüssel von 1,25 VK je 6 Krippenkinder im Landkreis Vorpommern-Rügen, den Personalschlüssel von bis zu 1,46 VK für je 6 Kinder im Landkreis Nordwestmecklenburg und den Personalschlüssel von 1,16 für je 6 Kinder im Landkreis Rostock berücksichtigen.

9. Als Bemessungsgrundlage für die Personalschlüssel wurde bei der Erarbeitung der Ausbildungsplatzplanung eine Handreichung aus dem Jahre 2004 verwendet. Inwieweit halten Sie die Verwendung der Handreichung aus dem Jahr 2004 für geeignet bzw. ungeeignet, um daraus den Fachkräftebedarf nach dem KiföG M-V aus dem Jahr 2013 abzuleiten? Die Handreichung aus dem Jahre 2004 ist wegen der Entwicklung der Standards durch mehrfache Gesetzesänderung und Satzungsänderungen nicht mehr geeignet, als Bemessungsgrundlage zu dienen; so auch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Die Handreichung berücksichtigte nicht die Standardverbesserung der mittelbaren Arbeitszeit im Kindergartenbereich.

10. Inwieweit sind die Leitungsaufgaben der Fachkräfte in der aktuell geltenden Ausbildungsplatzplanung nach § 10 Abs. 8 KiföG M-V ausreichend bzw. nicht ausreichend berücksichtigt? Es ist nicht transparent, ab wann eine Leitungskraft freigestellt und somit zusätzlich berücksichtigt wurde. Zum Umfang in den Landkreisen und kreisfreien Städten siehe Übersicht zu den Personalschlüsseln in Mecklenburg-Vorpommern. Wir empfehlen Freistellung ab 160 Kinder usw. Ersatzbedarf wegen Eintritt in Altersrente. Mehrbedarf könnte man berechnen, wenn man die Kapazität oder die Anzahl der belegten Plätze pro Einrichtung kennt.

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11. In welchen Punkten ist die aktuell geltende Ausbildungsplatzplanung für Sie nachvollziehbar bzw. nicht nachvollziehbar? Nicht nachvollziehbar:  Entwicklung der Lebendgeborenen bzw. Bevölkerungsentwicklung nach Variante 2 (mittlere)? Besser wäre Variante 1, da diese optimistischer ist  Einstellungen für den Mindestbedarf optimiert, Tabelle S. 5  Nichtschülerinnen Prognosen oder absolute Zahlen  Nichtschülerprüfungen: Alternativen für Quereinstieg  Umfang des altersbedingten Ausscheidens durch (vorzeitigen) Eintritt ins Rentenalter hinreichend berücksichtigt?  Ob steigende Betreuungsquote im Hort berücksichtigt wurde  keine Berücksichtigung der tatsächlichen bzw. errechneten Personalschlüssel

12. Inwieweit sind die angegebenen Fluktuationsquoten aufgrund des Erreichens des gesetzlichen Rentenalters und anderer Fluktuationsgründe realistisch und nachvollziehbar oder aus welchen Gründen sind sie dies nicht? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechnet im Jahr 2015 mit einer Fluktuation von 276 Fachkräften, einschließlich Fluktuation durch Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Im Jahr 2014 waren allerdings bereits 877 Fachkräfte 60 bis 65 Jahre alt. Altersstruktur des Kita-Personals in Mecklenburg-Vorpommern am 01.03.2014 2.000

1.675

1.500 Anzahl (Prozent)

1.261

1.776

1.217 917

1.000

1.712

935

877

553 500

116

32

0 unter 20 20-25

25-30

30-35

35-40

40-45

Altersgruppen in Jahren

45-50

50-55

55-60

60-65

65 und älter

Quelle: StatA MV, Statistischer Bericht K433 2014 00, S. 20 f.

Seit Juli 2014 kann ab dem 63. Lebensjahr die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren in Anspruch genommen werden. Es ist zu erwarten, dass hiervon auch Kita-Fachkräfte Gebrauch machen. Berücksichtigt werden sollte auch, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in Kindertageseinrichtungen, sondern auch in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden, z.B. in Heimen und in Jugendclubs.

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Im Ergebnis dürfte die vom Bildungsministerium angenommene Fluktuation durch Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters für 2014 - 2018 im Umfang von 1,3% zu niedrig bemessen sein. Darüber hinaus sind weitere Gründe für eine Fluktuation zu berücksichtigen, z.B. Inanspruchnahme von Erziehungszeiten. Hierfür berücksichtigt das Ministerium gesondert eine Fluktuation von 1,5%. Belastbare Zahlen liegen jedoch nicht vor. 2,5 % statt 1,5 %, weil:  Gründe: Hebekrankheit der älteren FK  Attraktivität des Beruf, nicht nur Vergütung (Personalschlüssel, F-K-R,  Studie Bayern  Anregung Studie MV

13. Inwieweit ist die Annahme der voraussichtlichen Zahl der Absolventinnen und Absolventen 2014-2023 realistisch und nachvollziehbar oder aus welchen Gründen ist sie dies nicht? Seit dem Schuljahr 2007/2008 ist eine wachsende Anzahl der zu prüfenden Nichtschülerinnen und Nichtschüler wie nachfolgend dargestellt zu verzeichnen: Schuljahr 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012

Anzahl der zu prüfenden Nichtschülerinnen und Nichtschüler 112 138 126 275 304

Quelle: LT MV Drs. 6/789 v. 27.06.2012. Fraglich ist, ob im Jahr 2014 tatsächlich 277 zu prüfende Nichtschülerinnen und Nichtschüler gab. Entwicklung der Absolventen und Tendenz für die Jahre bis 2023 2016 insgesamt 380? 2017 ff insgesamt 325? Wie sollen die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler eingeworben werden, ist denn schon eine Kampagne in Planung? Eine Kampagne wäre aus unserer Sicht erforderlich, zumal die Zugangsvoraussetzungen berechtigt erhöht wurden.

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14. Inwieweit ist die Einmündungsquote von 66,7% der Absolventinnen und Absolventen für Erzieherinnen und Erzieher bzw. 43% der Absolventinnen und Absolventen für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bzw. 43% für die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudienganges in die Kindertageseinrichtungen realistisch? Erzieherinnen: 190+239*66,7% Heilerzieherpfleger 50+20*43% 66,7% realistisch, dass sie in MV bleiben und eine berufliche Tätigkeit aufnehmen; zu untersuchen ist aber, wie viele dieser Absolventen im Bereich der Kindertagesförderung arbeiten und wie viele Absolventen in anderen Bereichen der KJH oder der Eingliederungshilfe tätig werden. 43% dito Schulen als PmsA NS 150 angesetzt zu 100%; 150? 100% =316+150=466

15. Wie stehen Sie einer statistischen Erfassung über den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Abschluss durch die beruflichen Schulen bzw. die Fach- und Hochschulen gegenüber, wenn diese Erfassung zuvor geprüft und datenschutzrechtlich für unbedenklich erklärt werden würde? Würden wir sehr begrüßen.

16. Wie bewerten Sie die Forderung nach einer wissenschaftlichen Erarbeitung der Ausbildungsplatzplanung und deren Begleitung. Volle Zustimmung. Begründung ergibt sich aus dem vorgenannten.

17. Inwieweit stimmen Sie der Darstellung zu, dass das derzeitige Angebot an Ausbildungsplätzen für Erzieherinnen und Erzieher in M-V zukünftige Bedarfe in M-V abdeckt? Unrealistisch dass wir Ausbildungsplätze besetzen können Optimiert Standardverbesserungen nicht berücksichtigt, aber Tendenz steigend Keine weitere Qualifikationsmöglichkeiten für Quereinsteiger berücksichtigt

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Umfang des Modellprojekts berufsbegleitende Qualifizierung zu gering, wir empfehlen pro Jahr 60, siehe Schriftsatz der LIGA MV vom 30.10.2013 erforderliche Rahmenbedingungen: im Praktikum im 3. Lehrjahr teilweise Anerkennung als Fachkraft erforderlich.

18. Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Rahmenbedingungen, die verbessert werden müssten, um die Attraktivität des Berufes der Erzieherin/des Erziehers in M-V zu erhöhen? Inwieweit reichen die bisher durch die Landesregierung im Rahmen des KiföG M-V (bzw. außerhalb dessen) in diesem Sinne eingeleiteten Maßnahmen aus? Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf? Inwieweit kann die Landesregierung im Sinne der Verbesserung der Attraktivität des Berufes und seiner Ausübung stärkeren Einfluss auf die Träger (Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger) nehmen? Wichtigsten Rahmenbedingungen:  Signifikante Erhöhung des Personaleinsatz durch:  Personalschlüssel  Fachkraft-Kind-Relation nationaler und europäischer bzw. internationaler Standards  Personaleinsatz zur Förderung behinderter Kinder  Vollbeschäftigung für Berufseinsteiger bei grundsätzlicher signifikant verbesserter Personalausstattung       

 

Keine hinreichende Umsetzung der Standardverbesserungen in jeder Kita mangels pauschaler Zuweisungen und wenig Differenzierung durch Landkreis Keine Bereitschaft zur Berücksichtigung der finanziellen Defizite in der Finanzierung der Standardverbesserungen in den Verhandlungen auszugleichen Kampagne zur Gewinnung von FK Weitere signifikante Absenkung F-K-R in allen Bereichen Entlastung von Verwaltungsaufgaben (Rechtzeitige) Empfehlungen zur Umsetzung neuer Aufgaben, z.B. Vollverpflegung durch das Ministerium Zusammenführung/Überführung der verschiedenen Finanzierungstöpfe in einer Pauschale (statt 3 Finanzierungsträngen nur 2 durch Zusammenlegung der Pauschale für die Grundförderung und der Pauschalen für die Qualitätsförderung, bestehend aus xx Töpfen und damit Berücksichtigung der Einwände des Landesrechnungshofes) DESK Höhere Finanzierung durch das Land zur Stabilisierung von Elternbeiträgen und Gemeindeanteilen Gesetzesänderung zur Vergütung von Quereinsteigern im 3. Ausbildungsjahr, weil diese keine Grundsicherung anderweitig erhalten und auch kein BAföG bekommen.

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19. Welche Änderungen an der Ausbildungsplatzplanung finden aus welchen Gründen Ihre Zustimmung und welche nicht? Welche weiteren Änderungen an der Planung müssten vorgenommen werden? Weitere Änderungen, die in der Ausbildungsplatzplanung berücksichtigt werden müssen:  zusätzliche Leitungsfachkräfte Krippe, Kindergarten und Hort ab 160 Kinder eine VZ  zusätzliche Fachkräfte in Intensivhorten 10% der GT-Plätze im Hort  zusätzliche Fachkräfte für DESK im Kindergarten 5 Mio durch 40 000 = 80 bis 100 Fachkräfte (sofern es DESK in MV weiterhin gibt; die LIGA MV lehnt DESK ab)  zusätzliche Fachkräfte für Frühe Chancen, Sprache und Integration 76 Kitas * 0,5 VZ = 38 VZ abzgl. Spezialfachkräfte wie Logopäden  zusätzlicher FK-Bedarf aufgrund von Öffnungszeiten von mehr als 10 Stunden (Anzahl der Kitas 1062 * 0,25 VZ = 265 Fachkräfte  zusätzliche Heilerzieherpfleger (Begründung I-Kinder). Siehe AW Frage 11 Änderungen: Schlussfolgerungen sind nicht nachvollziehbar, besser aus Analyse/Feststellungen ableiten

20. Nach welchem Zeitraum sollte eine Überprüfung der aktuell geltenden Ausbildungsplatzplanung erfolgen? In der aktuellen Situation alle zwei Jahre. Aktuelle Situation: (z.B. Fluktuation, Standardverbesserungen, wesentliche Änderung bei der Belegung, tatsächliche Gewinnung von Interessentinnen, mangels belastbarer Daten, mangels wissenschaftlicher Untersuchung in MV)

21. Inwieweit hätte der Landesjugendhilfeausschuss M-V aus rechtlicher oder inhaltlicher Sicht ebenfalls in die Erarbeitung der Ausbildungsplatzplanung einbezogen werden müssen? § 71 Abs. 2 SGB VIII Die Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses umfassen bereichsübergreifend auch Fragen z.B. der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Planungspolitik, jeweils in Bezug auf die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Dies entspricht der Querschnittsfunktion der Jugendhilfe gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII. KJHG-Org - 21 -

Ministerium: Empfehlungen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII, da nicht mit AufgZuordG auf überörtlichen Träger übertragen Überörtlicher Träger: § 85 Abs. 2, AufgZuordG § 11a KiföG M-V Land plant, Zuständigkeit unklar für die einzelnen Aufgaben, insbesondere:  Analyse der Daten  Prognose  Berechnung des Bedarfs Keine Beteiligung oder Teilnahme des LK-Tages

22. Wie bewerten Sie, die am 21. Juni 2012 vom 6. Landesjugendhilfeausschuss beschlossene Analyse zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Feststellungen? Gründliche Analyse als Grundlage; hätte in der Ausbildungsplatzplanung durch Ergänzung belastbarer Daten durch wissenschaftliche Untersuchung bekräftigt werden können. Schlussfolgerungen sind richtig, finden keine Berücksichtigung in der Ausbildungsplatzplanung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern.

23. Welche Rolle spielt die berufsbegleitende Ausbildung und welche Rahmenbedingungen müssen für die erhöhte Attraktivität der berufsbegleitenden Ausbildung geschaffen werden? Wird zurzeit nur in einem Modellversuch durch freien Träger realisiert; ist von den Rahmenbedingungen nicht finanzierbar für die berufsbegleitend Auszubildenden, da die Finanzierung des Lebensunterhaltes nicht gesichert ist; Träger können die Auszubildenden nicht finanzieren, da sie keine Anerkennung als Fachkraft haben und damit nicht in den LQE´s verhandelt werden; müsste eine duale Ausbildung sein, in der die Auszubildenden eine Vergütung bekommen, die sich mit den Entgelten verhandeln ließe oder bei Umschülern, deren Lebensunterhalt bis zum 2. Ausbildungsjahr durch die Agentur für Arbeit bezahlt wird, muss ab 3. Ausbildungsjahr die Unterhaltszahlung durch LQE verhandelbar sein; dazu eine Gesetzesänderung KiföG Mecklenburg - Vorpommern notwendig, die für diese Auszubildenden eine Anerkennung als Fachkraft für einen Teil ihrer praktischen Tätigkeit definiert

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24. Gibt es ihrer Kenntnis nach Modelle, die die Wanderungsbewegung einzelner Berufsgruppen von oder nach Mecklenburg-Vorpommern mittelfristig sicher erklären und beziffern können, so dass die resultierenden Daten in ihrer Qualität dazu geeignet sind, in einer Ausbildungsplatzplanung berücksichtigt zu werden? Keine Kenntnis 25. Inwiefern unterscheiden pädagogische Studien zu optimalen FachkraftKind-Relationen zwischen den Ausbildungsniveaus von Fachkräften? Welche empirische Basis haben diese Studien ihrer Kenntnis nach? Laut eines Gutachtens des vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (Hrsg.) zur „Professionalisierung in der Frühpädagogik Qualifikationsniveau und bedingungen des Personals in Kindertagesstätten“ wird empfohlen, nur Fachkräfte (ErzieherInnen und höhere Abschlüsse) bei der Berechnung der Fachkraft-KindRelation zu berücksichtigen und SozialassistentInnen und KinderpflegerInnen systematisch nicht mehr als Fachkraft einzustellen, sie sollten nur Ergänzungskräfte sein. In Mecklenburg - Vorpommern besteht bereits seit Jahren das Fachkräftegebot, an dem auch weiterhin festgehalten werden sollte. Zur Stellung der höheren Berufsabschlüsse siehe Frage 38. 26. Ist die vorliegende Ausbildungsplatzplanung des Landes MecklenburgVorpommern ihrer Ansicht nach valide und objektiv erarbeitet worden? Nein:  Bedarf an Leitungskräften nicht berücksichtigt, Keine Berechnung und Statistische Erhebung erkennbar  Schlussfolgerungen oberflächlich  Keine Berücksichtigung und Möglichkeit von Quereinsteigern erfolgt  keine Berücksichtigung zukünftiger Standardverbesserungen und auch jetziger Standards (bspw. mittelbare AZ, Satzungen der LK)  keine Alternativen dargestellt. 27. Wie beurteilen sie die „Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung“ des BMFSFJ in Bezug auf ihre praktische Anwendung in Mecklenburg-Vorpommern? Halten sie einzelne Empfehlungen für besonders geeignet, im spezifischen Kontext Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzt zu werden? Die Empfehlungen treffen in folgenden Teilen voll auf Mecklenburg - Vorpommern zu:  Die Empfehlung Teilzeitkräfte in einem höheren Beschäftigungsgrad anzustellen, ist zur Zeit wegen der schlechten Personalausstattung in der Krippe kaum

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machbar – hier sollte das Land eine Standardverbesserung in der Krippe empfehlen, dann wäre es besser umsetzbar  Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wäre auch für Mecklenburg Vorpommern wichtig –hier müssen BM und SM zusammenarbeiten  qualitative hochwertige Umschulungsmaßnahmen und die Qualifikation von Quereinsteigern sollte Mecklenburg - Vorpommern verstärken und entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden  gute Erfahrungen mit Nichtschülerprüfungen aus anderen Ländern nutzen, wo Vorbereitungskurse durch Fachschulen und gut etablierten Anbietern vorhanden sind.

28. Wie bewerten sie den Fakt, dass die Zahl der Kinder im Kindertagesförderungsalter in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 sich je nach Entwicklung der allgemeinen Geburtenziffer voraussichtlich im Korridor zwischen 66.000 und 55.000 Kindern bewegen wird (zum Vergleich 2013: ca. 72.000)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur legt seiner Berechnung die Standardvariante 2 (mittlere Variante) der "Aktualisierten 4. Landesprognose" zur "Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030" zugrunde. Im Folgenden erfolgt ein Vergleich der prognostizierten Daten nach Variante 2 mit den vorliegenden absoluten Daten der Lebendgeborenen: Entwicklung der Lebendgeborenen in Mecklenburg-Vorpommern: absolute Zahlen versus Prognose (nach Standardvariante 2)

Anzahl der Lebendgeborenen

16000 14000 12000 10000 8000 6000 4000 2000 0

prognostizierte Zahlen (Variante 2)

absolute Zahlen

Linear (prognostizierte Zahlen (Variante 2))

Linear (absolute Zahlen)

Quelle: StatA MV, Aktualisierte 4. Landesprognose, Bevölkerungsentwicklung des Landes MecklenburgVorpommern sowie der kreisfreien Städte und Landkreise bis 2030 nach Einzelalter, Statistischer Bericht A1832 2012 01, S. 34 f. (Variante 2); StatA MV, Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Faktoren der Bevölkerungsentwicklung) 2013, StatA MV, Statistischer Bericht A 113 2006 00 bis 2013 00, S. 4.

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Im Ergebnis des Vergleichs der prognostizierten mit den vorliegenden absoluten Daten der Lebendgeborenen fällt auf, dass die Anzahl der geborenen Kinder von 2006 bis 2013 nahezu gleich in einer Spanne von 12.500 bis 13.400 blieb. Die Standardvariante (Variante 2) prognostiziert hingegen eine kontinuierliche Abnahme der Lebendgeborenen ab dem Jahr 2011. Die Prognose bestätigte sich bisher nicht. Offensichtlich fällt die Standardvariante (Variante 2) der 4. Länderprognose selbst nach deren Aktualisierung noch zu pessimistisch aus. Daher kann davon ausgegangen werden, dass selbst die Aussagekraft der Standardvariante (Variante 2) der aktualisierten 4. Länderprognose zur "Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030" eingeschränkt ist. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass sich die Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzt und auch in den nächsten Jahren in etwa gleich viele Kinder geboren werden. Daher könnte wohl auch die optimistische Variante 1 der 4. Länderprognose zugrunde gelegt werden. Da die "Aktualisierte 4. Landesprognose" keinen Vergleich der Bevölkerungsentwicklung nach den verschiedenen Varianten zulässt, wird im Folgenden die ursprüngliche 4. Landesprognose (vor der Aktualisierung) dargestellt: 4. Landesprognose: Entwicklung der Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren von 2006 bis 2030 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0

Variante 1 (optimistisch)

Variante 2 (mittlere)

Variante 3 (pessimistisch)

Quelle: StatA MV, 4. Landesprognose, Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030, Statistischer Bericht A183L 2008 01, S. 26 f., 32 ff.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechnet im Jahr 2014 mit einem Personalbestand von 9.751 Fachkräften, basierend auf einem fortgeschriebe-

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nen Wert aus 2013. Das Statistische Amt MV veröffentlicht folgende Zahlen zu den in Kitas tätigen Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss: Entwicklung der Kinderzahlen und pädagogischen Fachkräfte in den Kitas in MV 120000 100000 80000

78079

81151

83723

86949

91004

88939

93172

95065

97550

60000 40000 20000

7727

8036

8318

8694

9026

9359

9852

10183

10566

0 2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

in Kitas tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss

2013

2014

Kinder in Kitas

Quelle: StatA MV, Statistischer Bericht K433 2006 00 bis 2014 00.

Danach waren im Jahr 2014 insgesamt 10.566 pädagogische Fachkräfte in den Kitas tätig. alternative Handlungsempfehlungen fehlen in der Ausbildungsplatzplanung; Schlussfolgerungenwurden nur pauschal getroffen, kaum machbar, evtl. fehlende Bedarfe durch Aufstockung der Teilzeitarbeitsplätze

29. Im frühkindlichen Bereich fehlen häufig moderne männliche Rollenvorbilder und, Bezugspersonen. Wie bewerten Sie daher die weiterhin geringe Zahl an männlichen Erziehern in MV? Das 2013 ausgelaufene, mit ESFMitteln geförderte Bundesprogramm "Mehr Männer in Kitas" wird durch das Nachfolgeprogramm "Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas" fortgesetzt. Wie beurteilen Sie die Rahmenbedingungen und Erfolgsaussichten des Projekts und wie kann sich das Land dieser Herausforderung annehmen? Erfolg kann das Modell nur haben, wenn der Erzieherberuf attraktiver, insbesondere für Männer wird. Dazu gehören: verbesserte F-K-R; Qualitätsverbesserung in der Kita; verbesserte Bezahlung der Fachkräfte; weitere landesweite Werbekampagne Für die Qualifizierung der Quereinsteiger muss die Sicherung der Unterhaltssicherung des Auszubildenden gesichert sein (Finanzierung im 3. Jahr)

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30. Wie schätzen Sie die aktuelle Situation von Auszubildenden ein, die eine Nichtschülerprüfung zum Erzieher absolvieren sowie von Umschülern, die von einer Finanzierung durch einen Bildungsgutschein abhängig sind? Wie bewerten Sie die Qualität der verkürzten Ausbildung sowie die Prüfungserfolgsaussichten? Inwiefern orientiert sich die Prüfung zum Erzieher an dem tatsächlich vermittelten Unterricht? Weiterbildungsinstitute sollte auf inhaltlich, fachliche Qualifizierung geprüft werden und sehen wie die Vorbereitung auf die Prüfung gesteuert wird, auch dass der entsprechende Praxisteil absolviert wird; Steuerung sollte über das BM bzw. Institut für Qualitätsentwicklung erfolgen

31. Welchen organisatorischen Aufwand muss eine zertifizierte Berufsschule erbringen, über die der Bildungsgutschein zur Absolvierung einer Ausbildung zum Erzieher eingesetzt werden kann?  geht nur bei Quereinsteigern, haben keine entsprechenden Ausbildungsgang, keine Aussage möglich

32. Wie wird die Ausbildung zum Erzieher, die eine Ausbildung zum Sozialassistenten voraussetzt, in anderen Bundesländern anerkannt? Sind Ihnen Probleme bekannt?  wird anerkannt, Ausbildung beruht auf den allgemeinen Rahmenbedingungen der KMK siehe unten)  keine Probleme bekannt, dadurch wandern auch Erzieherinnen in andere Bundesländer ab, als auch Sozialassistent_innen, da diese z. B. in SchleswigHolstein als Zweitkraft in der Kitagruppe anerkannt sind Die bisherige Ausbildung ist eine Breitbandausbildung Grundlage sind die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom 03.03.2010) "Bildung und Erziehung in der Kindheit", Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiter-bildung von Erzieherinnen und Erziehern (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.09.2010, Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 14.12.2010). Die Einhaltung der Rahmenvereinbarung über Fachschulen ist erforderlich, damit in MV ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher bundesweit anerkannt werden. Die Rahmenbedingungen sind laut KMK-Beschluss: "In der Fachschule für Sozialpädagogik ist im Verlauf der Ausbildung die Fähigkeit zu entwickeln, eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern und Jugendlichen Er-

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ziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten" (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, S. 25). Die Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen (Unter Dreijährige, 3-6jährige Kinder, Schulkinder/Jugendliche) erhalten. Wird eine Schülerin/ein Schüler vorwiegend in der pädagogischen Arbeit mit einer bestimmten Altersgruppe ausgebildet, so sind die anderen beiden Bereiche über von der Schule begleitete Fremdpraktika (von mindestens sechs Wochen über die gesamte Ausbildungsdauer) zu erfüllen. Der Praktikumseinsatz erfolgt in Absprache mit der betreuenden Fachschule für Sozialpädagogik

33. Wie bewerten Sie das Verhältnis der derzeitigen Zahl an Auszubildenden zum prognostizierten Bedarf und welche Strategien zur Sicherung des Fachkräftebedarfs schlagen Sie vor? Aus unserer Sicht der Bedarf zu gering prognostiziert, da nicht alle Standardabsenkungen berücksichtigt und auch nicht die Praxis (viele Satzungen der LK heben den Personalschlüssel in ihren Satzungen an: Beispiel NWM, MSP, LK Rostock, LK Vorpommern-Rügen) betrachtet wurde; der Ersatz an Leitungskräften fand aus unserer Sicht auch keine Berücksichtigung

34. Sehen Sie im Hinblick auf die Curricula Reformbedarf und falls ja, welchen? Die allgemeine Einschätzung der bisherigen Ausbildung sieht so aus, dass es an hinreichender theoretischer Fundierung des Ausbildungskonzepts fehlt. Das betrifft auch alle in den letzten sechs, sieben Jahren an Fachhochschulen behandelten Ausbildungsthemen. Wissensvermittlung dominiert. Das Verhältnis von Theorie und Praxis ist unbefriedigend. Neue Technologien werden nicht systematisch und umfassend genutzt. Es gibt keine konsistente Konzeption, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung systematisch eingebettet sind. Auch das WIFF-Konzept des DJI – zwar eine lobenswerte Initiative – weist keine Systematik auf. Die Studierenden müssen auf die Implementation von Bildungsplänen und die Etablierung von Bildungspartnerschaften vorbereitet werden. Das sind sie bisher nicht. Sie benötigen elaborierte didaktische Ansätze zur Überwindung ihres primär erfahrungsgeleiteten Vorgehens. Fragen sie, wie sie ihr Handeln begründen, bleibt die Antwort aus, weil sie nicht gelernt haben, fachlich zu begründen, warum sie dies oder das mit den Kindern tun.

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Die Veränderungen in den Bildungssystemen bringen ein neues Paradigma hervor: Nicht bloße Wissensvermittlung, sondern Stärkung kindlicher Entwicklung und kindlicher Kompetenzen – von Anfang an. Diesem neuen Paradigma muss die Ausbildung sich anpassen. Dass die künftigen Fachkräfte lernen, sich Wissen zu erschließen, und es rekapitulieren, das hilft nicht. Vielmehr muss die Ausbildung auf Kompetenzen fokussieren. Doch bevor das möglich wird, müssen wir uns darüber im Klaren sein, auf welchen theoretischen Grundlagen die Reform aufbauen soll. Das neue Curriculum der Erzieher_innenausbildung hat mit der Modulgestaltung des Rahmenplanes auf die Kompetenzstärkung orientiert; wie die Umsetzung seitens der einzelnen Fachschulen erfolgt bleibt abzuwarten und Rückmeldungen aus der Praxis zu erkunden. Sollte bundesweit einen einheitlichen Rahmenplan geben.

35. Hat die im Zuge der Reform der Fachhochschulverordnung Sozialwesen erfolgte Verkürzung der Erzieherausbildung ab dem Schuljahr 2012/2013 konkrete Auswirkungen gezeitigt und falls ja, welche?  ja, Sozialassistenten im Bereich pflegerischer Tätigkeiten nicht mehr ausgebildet  in 2014 doppelter Abschlusslehrgang = höhere Bewerberzahlen  sonst bisher keine Auswirkungen erkennbar.

36. Ist aus Ihrer Sicht die Erprobung eines dualen bzw. dual orientierten Ausbildungsgangs sinnvoll und realisierbar und falls ja, unter welchen Rahmenbedingungen? Ist sinnvoll, vgl. Antwort zu Frage 36 Rahmenbedingungen: refinanzierbare Ausbildungsvergütung (Träger muss es durch Entgelte refinanzieren können oder Zuschuss vom Land (in Baden-Württemberg durch Förderprogramm WeGe Bau finanziert) oder durch teilweise Anerkennung der Auszubildenden mit einem Anteil als Fachkraft (analog zum Land Brandenburg) und damit Refinanzierung der Auszubildenden über Finanzierung der F_K-R

37. Wie beurteilen Sie im o.g. Zusammenhang den Modellversuch Praxisintegrierte Ausbildung (PIA), der derzeit in Baden-Württemberg durchgeführt wird, sowohl fachlich als auch im Hinblick auf eine Übertragbarkeit für Mecklenburg-Vorpommern? Laut „Einschätzung von Staatssekretär Dr. Frank Mentrup MdL in Baden Württemberg: „Der große Erfolg von PIA zeigt sich auch darin, dass wir über 50 Prozent höher-qualifizierte Auszubildende, wesentlich mehr männliche Bewerber und Querein-

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steiger aus anderen Berufen gewinnen konnten. Damit ist uns ein wichtiger Schritt gelungen, um den steigenden Personalbedarf in den Kitas nachhaltig erfüllen zu können“20 Von den fast 600 Auszubildenden haben 55 Prozent Abitur oder die Fachhochschulreife, rund 21 Prozent haben im Vorfeld eine andere Berufsausbildung abgeschlossen und der Männeranteil konnte mit PIA auf rund 15 Prozent gesteigert werden. Das Land Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, den kirchlichen und freien Kindergartenträgerverbänden sowie dem KVJS eine Konzeption für eine vergütete Erzieherinnen- und Erzieherausbildung entwickelt. Ziel sollte es sein, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig zusätzliche Zielgruppen für dieses Berufsfeld zu gewinnen. Seit dem Ausbildungsjahr 2012/13 bieten in Baden-Württemberg Fachschulen für Sozialpädagogik in Form eines Schulversuchs erstmals auch eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA) mit Ausbildungsvergütung an. Die Vergütung orientiert sich an der Ausbildungsvergütung von Verwaltungsfachangestellten (Stand März 2012 im 1. Ausbildungsjahr: 753 Euro/Monat, 2. Ausbildungsjahr: 803 Euro/Monat, 3. Ausbildungsjahr: 849 Euro/Monat). Der Schulversuch wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Fachschulen vorbereitet. Die Finanzierung der Ausbildungsvergütung erfolgt über die Träger. Die schulischen Inhalte sind beim neuen Ausbildungsmodell dieselben wie bei der bisherigen Ausbildung. Beim neuen Modell sind die Auszubildenden über drei Jahre hinweg im Schnitt je drei Tage an der Fachschule und zwei Tage in der Einrichtung. Die Absolventen sind wie bisher staatlich anerkannte Erzieherinnen/Erzieher. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Erzieherausbildung ist, dass die angehenden Erzieher und Erzieherinnen vom ersten Tag eine Ausbildungsvergütung erhalten. Einen Schulplatz in der „praxisintegrierten Erzieherausbildung“ an einer Fachschule für Sozialpädagogik können nur diejenigen bekommen, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung abgeschlossen haben. „Die Ausbildung in der PIA-Klasse dauert drei Jahre. Interessenten für diese Ausbildung müssen mehr als einen Realschulabschluss mitbringen, z.B. einen Berufsabschluss oder den erfolgreichen Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten/Praktikantinnen oder eine zweijährige Tätigkeit als Tagesmutter. Interessenten mit Fachhochschulreife oder Abitur können einsteigen, wenn sie eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist, vorweisen können. Die „praxisintegrierte Erzieherausbildung“ in Baden-Württemberg startete mit hohen Erwartungen: Baden-Württemberg braucht mehr Fachkräfte für die Kindertageseinrichtungen – die PIA-Klassen sind eine Maßnahme gegen den Personalnotstand. Ziel ist es, durch die Ausbildungsvergütung und den noch stärkeren Praxisbezug mehr 20http://www.spd-bw.de/index.php?nr=62937&menu=1; 02.02.2015.

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Frauen und Männer für den Erzieherberuf zu gewinnen, neue Zielgruppen und vor allem Quereinsteiger sowie „Spätberufene“ in die Ausbildung zu holen. Die Auszubildenden bringen alle Lebenserfahrung und eine Vielfalt von schulischen und beruflichen Qualifikationen mit: Viele haben die Fachhochschulreife oder das Abitur, mehrere absolvierten zuvor ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), einige verfügen auch über eine Berufsausbildung (z.B. als Altenpfleger, als Fachkrankenschwester oder als Bürokauffrau). Andere haben ein Studium (Lehramt, Kunst, Informatik) begonnen, fast abgeschlossen oder frühzeitig abgebrochen. Für viele ist die Ausbildungsvergütung eine wesentliche Voraussetzung, dass sie die Ausbildung überhaupt starten konnten. Wer schon einmal im Erwerbsleben stand oder seinen Lebensunterhalt weitgehend unabhängig von Eltern und Bafög finanzieren möchte, für den ist die Ausbildungsvergütung, die im ersten Ausbildungsjahr ca. 790 Euro (brutto) beträgt, ein wesentliches Entscheidungskriterium für die praxisintegrierte Ausbildung. Die Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, attestieren den Auszubildenden durch die Bank eine auffallend hohe Motivation. Es ist spürbar, dass sich diese Schülerinnen und Schüler sehr bewusst für die Ausbildung entschieden haben: „Was ich hier lerne, kann ich gut mit meinem alten Beruf als Krankenschwester verbinden. Ich merke außerdem schneller als in der klassischen Erzieherausbildung, ob mir der Beruf liegt, da ich von Anfang an viel in der Praxis arbeite“, sagt Nadine, 33 Jahre alt.“21 Diese Modell wäre als landesweite Qualifizierung ideal für die Gewinnung von Quereinsteigern im Erzieherberuf in Mecklenburg - Vorpommern; leider fand eine nachhaltige Implementierung dieses Modells bisher keinen Zuspruch; keiner der Mitfinanziers der Kita-Betreuung ist bereit das zu unterstützen; gegenwärtig läuft ein Modellprojekt beim Diakonischen Bildungszentrum Mecklenburg-Vorpommern.

38. Wie bewerten Sie die Diskussion in Richtung Höherqualifizierung und Akademisierung der Erzieherausbildung und welchen Handlungsbedarf sehen Sie? Gute Qualifikationen des pädagogischen Fachpersonals und auch eine akademische Hochschulausbildung sind förderlich für den Bereich der Kindertagesförderung. Das heißt jedoch nicht, dass das gesamte Personal einer Einrichtung akademisch ausgebildet sein muss – ein Aufbau multiprofessioneller Teams in den Kitas wäre wünschenswert. Insbesondere die akademische Ausbildung der Einrichtungsleitungen für die Weiterentwicklung der Einrichtungen sowie der Fachberater_innen spielt eine wichtige Rolle. Es ist davon auszugehen, dass Teameffekte derart zu erwarten sind, dass die pädagogische Arbeit von Fachkräften mit Fachschulausbildung sich durch den Einfluss von Qualifizierten mit einer Hochschulausbildung in einer Einrichtung 21http://www.hls.bb.bw.schule.de/index.php?id=396, 02.02.2015.

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verbessert, aber auch umgekehrt im praktischen Erfahrungsbereich Austauscheffekte erzielt werden. Gleichfalls ist das konkrete Ausbildungscurriculum an den Hochschulen – wie auch an den Fachschulen –von wesentlicher Bedeutung. Die gefundene Relevanz von Fachwissen und fachdidaktischem Wissen legt es nahe, sich in allen Ausbildungsstufen in der Ausbildung stärker an Kompetenzstrukturmodellen zu orientieren, inhaltliche Neubestimmung der Erzieherinnenausbildung im Sinne einer Intensivierung der bildungsbezogenen Aspekte einerseits und einer familienbezogenen Dienstleistungsorientierung andererseits. Die Vielfalt der Ausbildung und dabei insbesondere eine Qualifikation auf Hochschulniveau für verschiedene Tätigkeitsbereiche ist ein Erfolg versprechender Weg.

39. Wie beurteilen Sie die derzeitigen Rahmenbedingungen für Quereinsteigerinnen und -einsteiger in den Erzieherberuf? Sehen Sie konkreten Handlungs- und Verbesserungsbedarf? Siehe Antwort Frage Nr. 37

40. Welche Angebote zur berufsbegleitenden Qualifizierung – etwa für Tagespflegepersonen – sind Ihnen bekannt? Beurteilen Sie diese Angebote als ausreichend? 160 Stunden Qualifizierung nach dem DJI Curriculum Eine 160-Stunden Qualifizierung kann eine dreijährige Berufsausbildung nicht ersetzen, steigende Anforderungen an die Kindertagesförderung, machen auch im Bereich der Tagespflege ständige Fort- und Weiterbildungen notwendig; örtliches Jugendamt sollte hier Kontrollfunktion im Sinne der Fachaufsicht tragen

41. Nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Fachkräftereserve weitgehend abgebaut, weshalb über zusätzliche Strategien zur Personalgewinnung nachgedacht werden müsse (vgl. IAB-Forschungsbericht 15/2014). Welche Strategien erscheinen Ihnen in diesem Zusammenhang besonders lohnenswert? Es ist richtig, dass das IAB einschätzt, dass Fachkräftereserve weitestgehend ausgeschöpft ist und dass der Anteil an Teilzeitbeschäftigten in Kitas weitestgehend konstant bleibt; also nur wenige die Aufstockung der Arbeitszeit wünschen IAB geht von einem Anstieg des Fachkräftebedarfes durch Anstieg des Bedarfs an Ganztagsplätzen und qualitativer Verbesserungen durch die Absenkung der F-K-R aus - 32 -

Schätzt ein, dass angesichts der sich verschärfenden Konkurrenz um die immer weniger werdenden Jugendlichen die Steigerung der Ausbildungskapazitäten wenig erfolgversprechend ist: Stellen analoge Forderungen wie in der Beantwortung der Fragen bisher deutlich wurden:  schnellere Zurückgewinnung von Fachkräften in eine Beschäftigung in die Kita (Bsp. Mütter nach der Elternzeit besser bei Rückkehr in den Beruf unterstützen, wie Teilzeitarbeit ermöglichen)  Beschäftigte dauerhaft an das Aufgabenfeld binden; z. B. durch höhere Attraktivität des Berufsfeldes (weniger Befristungen, Aufstiegsmöglichkeiten aufzeigen; Gesundheitsvorsorge, Entlohnung)  differenzierte Aufgabenteilung in der Kinderbetreuung entsprechend der Vergütung  vorhandene Potenziale von Menschen mit Migrationshintergrund nutzen, durch Anerkennung vergleichbarer Ausländischer Abschlüsse und evtl. Anpassungsqualifizierungen. Punkt 1 und 2 muss in den Entgelten refinanzierbar sein Letzter Punkt ist insbesondere an das BM und SM gerichtet: Anerkennung regeln und sorgen für Anpassungsqualifizierung, sowie Mobilisierung von Quereinsteigern.

42. Ist aus Ihrer Sicht für die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher eine bundesweit einheitliche Regelung erforderlich? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum nicht? Ja,  

einheitliche Förderung aller Kinder bundesweit gleich ermöglichen; Wanderung aus familiären Gründen von Bundesland zu Bundesland kann nicht unterbunden werden durch unterschiedliche Anerkennung von Berufsabschlüssen

Nächster Schritt: Bildungsausschuss?/Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Hendrik Hartlöhner Vorsitzender

Anlagen

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