Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung) FRL-AFPIFID vom 2.1.2017
Inhaltsverzeichnis Teil I Allgemeine Bestimmungen
2
1.
Vorbemerkung
:
2
2.
Prosperitätsgrenze
3.
Grundpfandrechte
4. 5.
Zweckbindungsfrist Informations- und Publizitätsmaßnahmen
6.
Verfahrensbestimmungen
4
7.
Ausnahme von der Anwendung des Vergaberechts
4
8.
Vorzeitiger Vorhabensbeginn
5
9.
Kontrollen und Sanktionen
5
10.
Verwendungsnachweisverfahren
5
:
3 3
Teil 11Agrarinvestitionsförderungsprogramm
:
3 3
für die ÖffentLichkeit
(AFP)
6
1.
Zuwendungszweck,
RechtsgrundLage
~
2.
6
3.
Gegenstand der Förderung Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
4.
Nicht zuwendungsfähige
9
5.
ZieLeund Indikatoren
6.
Zuwendungsvoraussetzungen
7. 8.
Sonstige Bedingungen Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
9.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
13
10.
Verfahren
14
6 9
Ausgaben sind:
10
:
~
10 11
:
12
Teil III Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)...............•.................................................................14
1.
Zuwendungszweck,
Rechtsgrundlage
2.
Gegenstand der Förderung
3.
ZieLeund Indikatoren
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
17
5. 6.
Sonstige Bedingungen Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
17
7.
Verfahren
14 15
~
16
:
17 18
Anlage 1: Punktesystem zum Auswahlverfahren für dasAFP ab 2014
:
19
Anlage 2: Punktesystem zum Auswahlverfahren für die FID ab 2014
22
Anlage 3 Referenzkostensystem
23
RP
:
1
Teil I Allgemeine Bestimmungen 1. Vorbemerkung Das Saarland gewährt •
auf der Grundlage der geltenden EU-Verordnungen
und des Saarländischen
Entwicklungsplans
für den
ländlichen Raum 2014-2020.
•
•
und im Rahmen des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG)vom 21. Juli 1988 (BGBl.I S. 1055) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem jeweiligen vom Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beschlossenen Rahmenplan sowie nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) vom 3. November 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999 (Amtsbl. 2000 S. 194) in der jeweils geltenden Fassung und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO (W-LHO) in der jeweils geltenden Fassung
Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen für iTivestive Maßnahmen Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, multifunktionalen Landwirtschaft.
im Saarland .zur tiergerechten und
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher,die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind zu berücksichtigen. Diese Förderrichtlinie dient der Ergänzung, Auslegung, Konkretisierung und verwaltungsmäßigen Ausführung der einschlägigen EU- und nationalen Bestimmungen, nach denen sich die Gewährung der Zuwendungen stets vorrangig richtet. Die für die Gewährung von Zuwendungen einschlägigen EUrechtlichen Bestimmungen gehen dieser Förderrichtlinie stets vor. Nach dieser Förderrichtlinie gewährte Zuwendungen sind nach Art. 14 und Art. 18 VO (EU) Nr. 702/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Abl. L193/1 ff.) mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie nach zusätzlichen, durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz festzulegenden Auswahlkriterien, nach welchen Prioritäten zu setzen und Konditionen festzulegen sind, um eine zielgerichtete Förderungsdurchführung sicherzustellen oder das Antragsvolumen und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufeinander abzustimmen. Die Bewertung und Auswahl der im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) und der Diversifizierung (F1D) förderfähigen Projekte erfolgt künftig nach einem Punkteverfahren. Förderungsfähig sind Investitionen mit Beitrag zum Verbraucher-, Umwelt-, Tier-, oder Klimaschutz sowie Ressourcenschutz. Nach dieser Förderrichtlinie zu fördernde Programme gefördert werden.
Vorhaben dürfen nicht aus Mitteln anderer öffentlicher
Abweichend hiervon ist die Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder bei Einhaltung der in dieser Förderrichtlinie genannten beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen zulässig. 2
2. Prosperitätsgrenze Es wird im Rahmen der Durchführung der Förderung nach diesen Grundsätzen sichergestellt, Prosperität des Zuwendungsempfängers oder der Zuwendungsempfängerin geprüft wird.
dass die
Die Summe der positiven Einkünfte (Prosperitätsgrenze) des Antragstellers oder der Antragstellerin darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Steuerbescheide 110.000,- € je Jahr bei Ledigen und 140.000,- € je Jahr bei Eheleuten nicht überschritten haben. In begründeten Einzelfällen kann auch nur der letzte vorliegende Steuerbescheid herangezogen werden. Soweit ein Steuerbescheid nicht vorliegt, ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft dem Buchführungsabschluss zu entnehmen oder anhand von Standarddeckungsbeiträgen zu ermitteln; sonstige Einkünfte sind im Einzelnen nachzuweisen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (einschließlich GmbH & Co. KG) gelten diese Voraussetzungen jeweils für alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen, Genossenschaftsmitglieder und Aktionäre sowie Aktionärinnen (jeweils mit Ehegatten bzw. Ehegattinnen), sofern diese hauptberuflich im Unternehmen tätig sind oder über einen Kapitalanteil von mehr als 5 Prozent verfügen. Falls die Summe der positiven Einkünfte einer der genannten Kapitaleigner bzw. -eignerinnen 110.000,- € je Jahr bei Ledigen und 140.000,- € je Jahr bei Eheleuten überschreitet, wird das zuwendungsfähige Investitionsvolumen um den Prozentanteil gekürzt, der dem Kapitalanteil dieser Kapitaleigner bzw. -eignerinnen entspricht.
3. Grundpfandrechte Im Rahmen aller Förderungen gemäß dieser Förderrichtlinie wird auf eine Sicherung Grundpfandrecht im Grundbuch zur Absicherung vorzeitiger Rückforderungen verzichtet.
durch ein
4. Zweckbindungsfrist Die Förderung von Investitionen erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten •
•
Bauten, baulichen Anlagen und die hierfür erforderliche baugebundene Technik innerhalb eines Zeitraumes von zwölf lahren ab Fertigstellung (Datum der wirtschaftlichen Übernahme oder Inbetriebnahme) und / oder Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte innerhalb eines Zeitraumes von fünf lahren ab Lieferung (Datum der Inbetriebnahme)
veräußert, verpachtet oder nicht mehr dem Zweck der Förderung entsprechend
s.
Informations- und Publizitätsmaßnahmen
verwendet werden.
für die Öffentlichkeit
Auf die Gewährung der Zuwendung ist im Rahmen der Vorhabendurchführung hinzuweisen. Der Zuwendungsbescheid kann hierzu weitere Bestimmungen enthalten. Bei der Durchführung von Vorhaben, die ganz oder teilweise aus Mitteln der EU gefördert werden, sind die Publizitätsvorgaben der Art. 115 - 117 va (EU) Nr. 1303/2013 einschließlich Anhang XII und Art. 13 va (EU) Nr.
3
808/2014 einschließlich Anhang ITIeinzuhalten. Wird ein Vorhaben ganz oder teilweise aus Mitteln des Bundes finanziert, ist hierauf hinzuweisen.
6. Verfahrensbestimmungen Ein vollständiger Antrag auf Förderung ist beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4 vorzulegen. Ein Antrag ist vollständig, wenn folgende Unterlagen enthalten sind: • • • • • • • • • •
Name und Größe des Unternehmens Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit einschließlich des Beginns und Abschlusses des Vorhabens bzw. der Tätigkeit Standort des Vorhabens oder der Tätigkeit eine Aufstellung der beihilfefähigen Kosten Art und Höhe der beantragten Beihilfe Investitionskonzept samt Finanzierungsplan Nachweis über Einhaltung der Prosperitätsgrenze Angaben zu den entscheidungsrelevanten Kriterien gemäß Anlage 1 und 2 Maßnahmenbeschreibung (mit digitalen Plänen) Nachweis über Einhaltung der Besonderen Anforderungen gemäß dieser Richtlinie (AFP)
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird eine entsprechende Eingangsbestätigung von der Bewilligungsbehörde versandt. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen können bis zur Bewilligung nachgereicht werden. Die Bewilligungsbehörde, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, entscheidet über den Antrag in Form eines Prüfvermerks. Sie kann sich zur Erstellung des Prüfvermerkes eines externen Sachverständigen bedienen.
7. Ausnahme von der Anwendung des Vergaberechts 7.1.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa (Nummer 15.2 W zu § 44 LHO) werden abweichend von Nr. 5.1 der W zu § 44 LHO die Nummern 3.1 und 3.2 der ANBest-P im Rahmen der Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen nicht angewandt.
7.2.
Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung der Ausgabenschätzungen im Rahmen der Antragsprüfungen sicherzustellen und einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz der bereitgestellten öffentlichen Mittel zu erreichen werden die nachfolgenden, für alle Maßnahmen geltenden Regelungen getroffen. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fordert jährlich das für das laufende Bewilligungsjahr zu verwendende LBD-Referenzkostensystem bei dem für die Landwirtschaftsförderung zuständigen Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz an. Dieses Referenzkostensystem basiert auf den in den letzten drei Jahren in Rheinland-Pfalz geförderten Investitionsobjekten und den hierzu in der dortigen Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank (LBD). erfassten Bruttoinvestitionsvolumen sowie den dazugehörigen Einheiten (Plätze/Betten/rn").
7.3.
Im Rahmen der Antragsprüfung ist bei baulichen Maßnahmen das Referenzkostensystem anzuwenden, soweit deren Kosten darin erfasst sind, Die in den Anträgen vorgelegten Ausgabenschätzungen sind auf der Grundlage des Referenzkostensystems zu bewerten. Das Überschreiten der im Referenzkostensystem festgelegten Kostenrahmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Überschreitung kann nur nach Vorlage einer von einer unabhängigen sachverständigen Person angefertigten gutachterlichen Stellungnahme anerkannt werden. In 4
dieser Expertise sind die Gründe für die Überschreitung des zulässigen Kostenrahmens sowie der wirtschaftliche und sparsame Einsatz der öffentlichen Mittel für die Bewilligungsbehörde nachvollziehbar darzustellen. Um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Genüge zu tun, ist bei Überschreiten der vorgenannten Referenzkosten im Zuwendungsbescheid zur Auflage zu machen, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter bzw. Anbieterinnen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu ·vergeben hat und, falls mehrere Anbieter bzw. Anbieterinnen am Markt vertreten sind, mindestens drei Angebote einzuholen hat. 7.4.
Bei baulichen Maßnahmen, die in einem anderen Referenzkostensystem enthalten sind (z.B. ALB-Hessen oder KTBL-Datensammlung, kann dieses zugrunde gelegt werden. Wird ein anderes Referenzkostensystem verwendet, ist dies zu begründen. Im Übrigen ist wie bei Nutzung des LBD-Referenzkostensystems zu verfahren.
7.5.
Sind die Kosten baulicher Maßnahmen nicht in einem Referenzkostensystem enthalten, sind in der Regel mindestens drei vergleichbare Kostenangebote fachkundiger und leistungsfähiger Anbieter bzw. Anbieterinnen vorzulegen. Das ermittelte kostengünstigste Vergleichsangebot ist als maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Zuwendungsgewährung heranzuziehen. Können keine drei vergleichbaren Kostenangebote vorgelegt werden, ist eine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für das Saarland angefertigte gutachterliehe Stellungnahme erforderlich, durch die der wirtschaftliche und sparsame Einsatz der öffentlichen Mittel für die Bewilligungsbehörde nachvollziehbar nachgewiesen wird.
7.6.
Die im Einzelfall angewendete Prüfungsmethode und deren Verwaltungsakten plausibel und nachprüfbar zu dokumentieren.
Ergebnis
sind
in
den
8. Vorzeitiger Vorhabensbeginn Ab dem. Inkrafttreten dieser Richtlinie gilt unabhängig von der Nr. 1.3 W zu § 44 LHO die Förderfähigkeit ab dem Datum des vollständigen Antragseinganges als gegeben.
9. Kontrollen und Sanktionen Die Kontrollen sowie die Anwendung von Sanktionen werden gemäß den geltenden EU-Bestimmungen durchgeführt.
10.
Verwendungsnachweisverfahren
Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des beigefügten Musters (Anlage) in einfacher Ausfertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Ausfertigung ist mit der Originalunterschrift des Zuwendungsempfängers oder der Zuwendungsempfängerin zu versehen. Mit der fachlichen beauftragt werden.
Prüfung des Verwendungsnachweises
können
auch externe
Sachverständige
Übersteigen die tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Betrag, so bleibt die Zuwendung unverändert. Unterschreiten die tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben den im Zuwendungsbescheid festgesetzten Betrag, so wird die Zuwendung gemäß Nr. 2.1 ANBest-P/ANBest-P-GK dem sich aus dem Zuwendungsbescheid ergebenden Fördersatz entsprechend neu festgesetzt. 5
Ein Änderungsoder Abrechnungsbescheid ergeht nur dann, wenn das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung von den Festsetzungen des Zuwendungsbescheides abweicht und dies eine Änderung des Zuwendungsbescheides erforderlich macht. In allen anderen Fällen gilt die Schlusszahlung als Abrechnung und Abschluss des Zuwendungsverfahrens. Das Recht auf Rückforderung ausgezahlter Mittel aufgrund von Prüfungen durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder den beteiligten Prüfbehörden der EU-Kommission oder alle Landesrechnungsprüfungsbehörden bleibt auch nach Abschluss der Maßnahme unberührt. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten vorrangig die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen sowie darüber hinaus die W / W-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie alle beteiligten Rechnungsprüfungsbehörden haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung durch Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher und sonstige Belege entweder selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen und Auskünfte einzuholen.
Teil 11Agrarinvestitionsrörderungsprogramm 1. Zuwendungszweck,
(AFP)
Rechtsgrundlage
Das Saarland gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a) VO (EU) Nr. 1305/2013, nach Maßgabe des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR), dieser Förderrichtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen aus Mitteln der EU und der GAK zur Förderung an landwirtschaftliche Unternehmen für investive Maßnahmen zur Unterstützung ' der Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen, die Entwicklung des ländlichen Raumes, sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind ebenso zu berücksichtigen, wie die Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen. Ein Anspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.
2. Gegenstand der Förderung Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter durch Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-IErzeugnissen, welche einem oder mehreren der genannten Ziele dienen. Darüber hinaus sind besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und zusätzlich im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz entsprechend den Vorgaben der Anlage 1 des Rahmenplans der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung zu erfüllen.
6
Auflistung der besonderen Anforderungen Erzeugung von Produkten mit höherer Qualität aus dem Bereich anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen nach den vier Qualitätsregelungen der Gemeinschaft gemäß Artikel 22 Abs.1 der VO (EG) Nr.1305/2013 o Biokennzeichnungsverordnung, o Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen, o traditionelle Spezialitäten, Titel VI Gemeinsame Marktorganisation Wein oder o anerkannten Qualitätsregelungen des Saarlandes bzw. Regionallabel Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette durch nachweislichen Absatz von mindestens 10 % des Gesamtbetriebsumsatzes in der Regiondirekt an die Endverbraucher und Endverbraucherinnen B. Ei . Die . bezieht sich auf einen Radius von 75 km um den Betriebssitz herum. Teilnahme an mindestens einem Lebensmittelqualitätsprogramm nach Artikel 17 Absatz 1 b, der VO (EG) Nr.1305/2013 bei denen die Mitgliedstaaten anerkennen, dass bestimmte Kriterien gewährleistet sind. z. B. o. QZ-Schwein, o QZ-Rind, o QM-Milch, o Eier (QZ, QZBW), KAT o GLOBALGAP Umweltschutz Der Viehbesatz des landwirtschaftlichen Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 2,00 GVje Hektar selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland betragen.' Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser und/oder Energie durch Vorlage von Wasserabrechnungen/Stromabrechnungen aus dem Zeitraum vor der Förderung aus denen mindestens eine Absenkung einer der beiden Ressourcen von 10% hervorgeht. Bei Gewächshausanlagen ist die Einsparung gegenüber einer Referenz darzustellen; Referenzgewächshaus ist ein gemäß den Richtlinien für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom 24. Februar 2011 betrachtete Anlage. Wärmenutzung
aus einer bestehenden
Eine Abdeckung von außenstehenden
Biogasanlage oder aus Biomasse Güllelagern und/oder Gärsubstratlagern
ist vorhanden.
Eine überdachte Mistplatte ist vorhanden. Ein Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger/Gärsubstrate und/oder Festmist für einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten ist zum Zeitpunkt der Antragstettung vorhanden.s Zur Optimierung und Einsparung von N-Dünger und der damit verbundenen Nitratproblematik wird in dem Betrieb ein N-Sensor in Kombination mit einem GPS-gesteuerten Mineraldüngerstreuer eingesetzt. Zur Optimierung und Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln GPS gesteuerte Teilbreitenschaltung beim Pflanzenschutzgerät eingesetzt.
wird in dem Betrieb eine
Zur Reduzierung des NH3 Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein SchleppschlauchSystem/lnjektionsverfahren zur bodennahen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt. Zur Minimierung von Schäden, die durch Erosion entstehen, insbesondere Abschwemmungen von Oberböden, wird in dem Betrieb überwiegend (mehr als 50% der selbstbewirtschafteten Ackerflächen im Mitgliedsstaat Deutschland) auf eine pfluglose Bewirtschaftung (Mulch- und Direktsaatverfahren) der Ackerböden gesetzt.
1 Berechnung an hand des Umrechnungsschlüssels für Großvieheinheiten nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2 Die Berechnung erfolgt anhand von Anlage 5 (zu §4 Abs. 3) Nährstoffanfall bei landwirtschaftlichen Nutztieren der Düngeverordnung - DüV in der jeweils geltenden Fassung
7
In dem Betrieb wird nach den anerkannten
Regeln des ökologischen Landbaus gewirtschaftet.
In dem Betrieb werden über Winter auf mindestens 10% der selbstbewirtschafteten Mitgliedsstaat Deutschland regelmäßig Zwischenfrüchte angebaut
Ackerflächen im
Klimaschutz Der Betrieb verfügt über einen Grünlandanteil von über 50 % (lt, Flächennutzungsnachweis "Antrag auf Agrarförderung") gemessen an der gesamten selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland.
im
Der Betrieb beteiligt sich zu mehr als 25% seiner selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland an einer Agrarumweltmaßnahme. Investitionen in die Lagerung von Obst, Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen sind förderfähig, wenn gegenüber einer Referenzsituation (Zeitpunkt vor der Förderung) eine Verringerung des Energieeinsatzes von 10% erreicht wird (Nachweis erfolgt durch Vorlage von Berechnungen zur Planung). Zur Reduzierung des NH4 Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein Schleppschlauch-System Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt. Der Betrieb verfügt über eine Stromversorgung, die aus selbst erzeugten erneuerbaren . besteht und zu Teilen für den Eigenverbrauch genutzt wird. .
zur
Energien
In Gewächshäusem/Gartenbaubetrieben die Wärmeversorgung zum Einsatz.
kommt bereits die Nutzung regenerativer Energiequellen für
In dem Betrieb wird zur Reduzierung des
e02 Ausstoßes
mindestens
ein Elektrofahrzeugeingesetzt.
In Gartenbaubetrieben kommen in Gewächshäusern, die in der Heizperiode bei über 12 "C temperiert werden, mehrlagige Systeme in der Gewächshaushülle (mindestens Doppelglas in Stehwand/Giebel und ein funktionierender Energieschirm im Dachbereich (= Referenzgewächshaus) nach den Richtlinien für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau von 24. Februar 2011) zum Einsatz. Ein wesentlicher Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz wird durch die Produktion von landwirtschaftlicher Biomasse zur energetischen oder stofflichen Nutzung erreicht. In dem landwirtschaftlichen Unternehmen wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung solche Biomasse produziert.
8
3. Zuwendungsfähige
Ausgaben sind:
3.1. Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, 3.2. Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes, 3.3. Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen. Diese 3 Teilmaßnahme ist befristet bis zum 31.12.2019. 3.4. allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 12% der in den ersten beiden Tirets der vorgenannten Bemessungsgrundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben. Investitionen in Bereichen mit betrieblichen Referenzmengen Referenzmengen zuwendungsfähig. Der Nachweis der betrieblichen Vorlage des Verwendungsnachweises zu erbringen.
sind nur im Rahmen dieser Referenzmenge ist spätestens bei
Die Gebühren für die Betreuung von Investitionsvorhaben sind bei einem baulichen Investitionsvolumen von mehr als 100.000,- € zuwendungsfähig.
4. Nicht zuwendungsfähige
zuwendungsfähigen
Ausgaben sind:
• • • •
Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Erwerb von Tieren oder Aufstockung aus eigener Nachzucht, Erwerb von Pflanzrechten oder Pflanzen, es sei denn, sie dienen der Anlage von Dauerkulturen, Ersatzinvestitionen,
•
Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft, und Geräte,
•
Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft, sofern sie nicht mit dem Gebäude funktional verbunden sind, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude, Landankauf,
• • • • • • • • • • • •
mit Ausnahme der unter 3.3. genannten
Maschinen
Maschinen- und Erntelagerhallen auch in Verbindung mit Stallbauten, mit Ausnahme klimatisierter Lagerräume für Obst-, Gemüse und sonstige Sonderkulturen, Erwerb von gebrauchten mobilen und immobilen Gegenständen, Mieten, Pachten oder Leasing von Gegenständen, Binnenfischerei und Aquakultur, Investitionen im Bereich Pelztierhaltung,
3 Die förderfähigen Maschinen und Geräte sind in der Anlage 3 des Rahmenplans der IIGemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt.
zur
9
•
Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende Einrichtungen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz Kopplungsgesetz begünstigt werden können.
bauliche Anlagen und technische (EEG) oder das Kraft-Wärme-
5. Ziele und Indikatoren Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig im Saarland. Sie trägt wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume als Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum bei. Auf rund 78.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche von denen mehr als die Hälfte Grünland ist, wirtschaften ca. 1.200 Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen konventionell oder ökologisch, mit oder ohne Tierhaltung. Ca. 1.800 Arbeitskräfte sind in den landwirtschaftlichen Unternehmen tätig. Dazu werden weitere Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen, sowie im Dienstleistungssektor erhalten und gesichert.
Ziele
5.1
Ziel der Förderung ist die flächendeckende Stärkung der Wirtschaftskraft landwirtschaftlicher Unternehmen verbunden mit dem Anliegen, Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern sowie die Wettbewerbsfcihigkeit der Betriebe zu steigern. Dabei müssen die Betriebe so ausgestattet werden, dass diese den Belangen des Tier-, Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes gerecht werden.
5.2
Indikatoren
Als Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Fördermaßnahme herangezogen: • •
•
werden folgende Parameter
Im Durchschnitt der 3./4. und 5. Buchführungsergebnisse nach der Förderung müssen sich die Kennzahlen .Eigenkapitalentwicklung", "Umsatz" und "Gewinn" positiv entwickeln. Die im Betrieb eingesetzten Arbeitskräfte müssen im gleichen 5-Jahreszeitraum mindestens den Stand von vor der Förderung aufzeigen oder es muss ein Produktivitätsfortschritt (messbar durch Umsatz je Arbeitskraft) feststellbar sein. Die Arbeitssituation im Betrieb muss sich insgesamt in dem 5-Jahreszeitraum verbessert haben. Dies ist durch ein Interview mit dem Betriebsleiter oder der Betriebsleiterin zu erfragen und zu beurteilen.
Die geforderten Unterlagen sind der Bewilligungsbehörde von Antragstellern oder den Antragstellerinnen mit Buchführungsauflage (Verpflichtung besteht ab einem Nettoinvestitionsvolumen von 50.000,- €) jährlich zur Verfügung zu stellen. Die Auswertung ist über einen Zeitraum von 6 Jahren nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie jährlich durch die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle für das Saarland zu erstellen, in kumulierter Form auszuwerten und dem Referat A/4 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen.
6. Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne des Anhangs 1 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 (Agrarfreistellungsverordnung) unbeschadet der gewählten Rechtsform, wenn entweder
10
•
deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und
•
die in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung Mindestgröße erreicht oder überschritten wird
der Landwirte (ALG) genannte
oder •
wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
und
unmittelbar
Als Tierhaltung im Sinne des 1. Tirets gelten auch die Imkerei sowie die Wanderschäferei. Nicht gefördert werden Unternehmen, •
bei denen die Kapitalbeteiligung Unternehmens beträgt
der öffentlichen
Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals
des
oder •
die sich im Sinne von Art. 2 Nr. 14 der Agrarfreistellungsverordnung
in Schwierigkeiten befinden.
7. Sonstige Bedingungen Allgemeine Anforderungen
Der Zuwendungsempfänger •
.•
oder die Zuwendungsempfängerin
hat:
berufliche Fähigkeiten (Ausbildungsnachweis oder Dokumentation durch die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle für das Saarland) für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachzuweisen. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften muss mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung diese Voraussetzung erfüllen, grundsätzlich eine Vorwegbuchführung Buchführungsabschlüsse),
für mindestens
2 Jahre vorzulegen
(d.h. mindestens
2
•
ab einer Investition i.H. von 50.000,- € eine ordnungsgemäße Buchführung für mindestens vom Zeitpunkt der Bewilligung an fortzuführen und vorzulegen,
5 Jahre
•
einen Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit und der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen.
•
im Falle einer Kooperation den Kooperationsvertrag und bei Kooperationen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)(ABL L 347 vom 20.12.2013, S. 487) zusätzlich einen Geschäftsplan sowie sonstige Unterlagen, welche die Konzeption und die Ziele der Kooperation aufzeigen, vorzulegen.
des Unternehmens
Aus der Vorwegbuchführung soll sich eine angemessene Eigenkapitalbildung des Unternehmens nachweisen lassen. Das Investitionskonzept soll eine Abschätzung der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auf Grund der durchzuführenden Maßnahme zulassen.
11
Existenzgründung Bei Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens zwei Jahren vor Antragstellung gegründet wurden und die auf eine erstmalige selbständige Existenzgründung zurückgehen, gelten die gleichen Zuwendungsvoraussetzungen mit der Maßgabe, dass • •
statt einer angemessenen Eigenkapitalbildung ein angemessener Eigenkapitalanteil am Unternehmen und am zu fördernden Vorhaben sowie die Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen durch eine differenzierte Planungsrechnung nachzuweisen ist.
Die Pflicht zur Vorwegbuchführung entfällt. Diese Bestimmungen gelten nicht für Unternehmen, infolge einer Betriebsteilung oder im Rahmen der Hofnachfolge neu gegründet wurden.
die
lunglandwirte und lunglandwirtinnen "Junglandwirte" und "Junglandwirtinnen" sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt oder Landwirtin niederlassen; Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die gefördert werden, müssen zusätzlich zur Erfüllung der allgemeinen Anforderungen und ggf. der Anforderungen zur Existenzgründung nachweisen, dass die geförderte Investition während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Alleinoder Mitunternehmer bzw. -unternehmerin ("Junglandwirt" bzw. "Junglandwirtin" ist Betriebsinhaber bzw. -inhaberin) in einem landwirtschaftlichen Betrieb getätigt wird.
8. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen Zuwendungsart Die Zuwendung erfolgt in Form der Projektförderung. Finanzierungsart Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung
gewährt.
Form der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Form eines Zuschusses
Das Mindestinvestitionsvolumen
bzw. einer Zuweisung.
beträgt 30.000,- € je Antrag.
Die Förderung wird begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. €. Diese Obergrenze kann in den Jahren von 2014 bis 2020 höchstens einmal ausgeschöpft werden. Der Gesamtwert der gewährten Zuwendungen darf 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. den Betrag von 249.000,- € je Antrag, maximal 400.000,- € in 3 Jahren nicht übersteigen.
Höhe der Zuwendungen Bei den in dieser Förderrichtlinie beschriebenen werden: •
Investitionen können folgende Zuwendungen
gewährt
Für Investitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß Anlage1 Teil B des Rahmenplans der .Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, kann eine Zuwendung in Höhe von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. 12
• •
Für sonstige förderfähige Investitionen sowie für Erschließungsmaßnahmen kann eine Zuwendung in Höhe von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Der Abstand zwischen dem Fördersatz nach Anlage 1 Teil A und Anlage 1 Teil B des Rahmenplans der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung muss mindestens 20%-Punkte betragen. Bei der Haltung von Milchkühen und Aufzuchtrindem, Mastrindern und Mutterkühen beträgt der Abstand mindestens 10%-Punkte.
Erschließungskosten sind nur zuwendungsfähig, wenn und soweit die Erschließung einer Verlegung des Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile in den Außenbereich dient und die Betriebsverlegung im erheblichen öffentlichen Interesse liegt. • •
Junglandwirte und -wirtinnenförderung: bei Junglandwirten und -wirtinnen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000,- €, gewährt werden. Förderung der Betreuung: Betreuergebühren werden in Höhe von 2,5% des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens bis zu 500.000,- €, 1,5% des 500.000,- € überschreitenden zuwendungsfähigen Investitionsvolumens
als zuwendungsfähig
anerkannt.
Der Sockelbetrag der zuwendungsfähigen Betreuergebühren beträgt 6.000,- €, der Höchstbetrag 17.500,- €. Der Fördersatz beträgt max. 60% der zuwendungsfähigen Betreuergebühren. Eine weitere Förderung der Betreuung mit Zuschüssen
ist ausgeschlossen.
Höhe der Zuwendung im Falle von Kooperationen: •
Investitionen die im Rahmen einer Kooperation gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)(ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) durchgeführt werden, können einen Aufschlag von bis zu 10%-Punkten auf die genannten Zuwendungssätze erhalten.
9. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Evaluation Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt im Zuge der Durchführung der Förderung sicher, dass die für eine Evaluation erforderlichen Daten erhoben werden können. Dabei kann das Ministerium externe Sachverständige beauftragen. Beim BMEL-Jahresabschluss kann das Ministerium die Erstellung nachfolgender, Ländern abgestimmter Abschnitte der Buchführung jeweils für fakultativ erklären: • •
Forderungenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel,
• • • •
Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Naturalbericht, ergänzende Angaben zum Unternehmen und persönliche Angaben.
zwischen Bund und
Anstelle des BMEL-Jahresabschlusses kann in Ausnahmefällen zur Vermeidung von Härten vom Ministerium auch die Vorlage eines steuerlichen Jahresabschlusses akzeptiert werden. In diesem Falle kann jedoch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit verlangt werden. 13
Kumulierbarkeit Neben einer investiven Förderung ist in demselben Bereich eine Förderung nach der Maßnahme "Nachhaltige marktund standortangepasste Landbewirtschaftung" aus dem Paket der Agrarumweltmaßnahmen "Förderung besonders tiergerechter Haltungsverfahren" (z.B. Sommer\iveidehaltung) möglich, sofern diese im Saarland angeboten wird. Eine Kumulierbarkeit mit einem zinsvergünstigten Darlehen von der landwirtschaftlichen Renten- und Kreditbank ist möglich, jedoch darf die Beihilfeintensität von 40% nicht überschritten werden.
10.
Verfahren
Im Antrag auf Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm legt der Antragsteller oder die Antragstellerin Unterlagen für die Ermittlung der Bewertungskriterien vor. Je nach Auswahl der Bewertungskriterien erreicht der Antrag eine bestimmte Punktzahl (vgl. Tabelle "Auswahlkriterien für das Agrarinvestitionsförderprogramm"). Die Mindestpunktzahl zur Erlangung einer Zuwendung beträgt 30% der maximal erreichbaren Punkte. Nach der Festlegung der Punkte werden die Anträge einem Auswahlverfahren unterzogen (siehe Anlage 1 dieser Richtlinie). Die Anträge sind jährlich spätestens bis zum 31.. lanuar beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen. Der prozentuale Anteil der erreichbaren Punktzahl entscheidet über die Rangfolge des Auswahlverfahrens. Bei gleichem Ergebnis entscheidet der frühere mit Datumsstempel dokumentierte Posteingang beim MUV.Bewilligt wird bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel. Sofern nach Abschluss des Ranking Verfahrens mit den ausgewählten Projekten nicht alle verfügbaren Haushaltsmittel belegt werden können, kann die Bewilligungsbehörde einen zweiten Auswahltermin festlegen. Die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle erstellt einen Bewertungsvorschlag. Ein Gremium, bestehend aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des zuständigen Fachreferates des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des zuständigen Referates A/4 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und der ELER-Zahlstelle des Saarlandes stellt fest, ob der RaukingVorschlag der von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle . angenommen wird. Die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle kann zur Beratung hinzugezogen werden.
Teil 111 Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID) "1. Zuwendungszweck,
Rechtsgrundlage
Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bedingen deren stetigen Strukturwandel. Nicht alle Inhaber und Inhaberinnen landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Das Saarland gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Art. 19 Abs. 1 Buchstabe b) VO (EU) Nr. 1305/2013, nach Maßgabe des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR), dieser Förderrichtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 14
44 LHO Zuwendungen aus Mitteln der EU und der GAK zur Förderung an landwirtschaftliche Unternehmen, welche die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit verfolgen und damit ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes des Saarlandes leisten. Ein Anspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.
2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, die die Bedingungen des Artikel 5, Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) sowie die Bedingungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) bzw. der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9) erfüllen. Zuwendungsfähig sind die nachfolgend Vorhaben notwendig sind:
aufgeführten
Ausgaben,
soweit sie für die zu fördernden
• •
Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, bis zum marktüblichen Wirtschaftsgutes und
•
allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 12% der genannten zuwendungsfähigen Ausgaben ..
zusätzlicher Wert des
Eingeschränkte Zuwendung • •
Investitionen im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof' können nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden. Bei Brennereien sind nur Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschluss kleinbrennereien (mit einer jährlichen Alkoholproduktion bis zu 10 hl) zuwendungsfähig. Brennereigeräte werden gefördert, soweit es sich um die Modernisierung bestehender Brennereien handelt.
Zuwendungsausschluss Nicht zuwendungsfähig sind: • • •
Investitionen, die ausschließlich die Erzeugung von Anhang-I-Erzeugnissen (Liste zu Artikel 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission (AEUV))betreffen, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen und 15
•
Anlageinvestitionen sind.
für die Produktion von erneuerbaren
Energien, die nach dem EEG förderfähig
3. Ziele und Indikatoren Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig im Saarland. Sie trägt wesentlich zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume als Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum bei. Auf rund 78.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche von der mehr als die Hälfte Grünland ist, wirtschaften ca. 1.200 Unternehmen in unterschiedlichen Rechtsformen konventionell oder ökologisch, mit oder ohne Tierhaltung. Ca. 1.800 Arbeitskräfte sind in den landwirtschaftlichen Unternehmen tätig. Dazu werden weitere Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen, sowie im Dienstleistungssektor erhalten und gesichert. Das Einkommen, welches aus der reinen landwirtschaftlichen Tätigkeit erwirtschaftet wird, reicht nicht in allen Fällen aus, den Fortbestand der unternehmerischen Tätigkeit zu gewährleisten.
3.1..Ziele Ziel dieser Förderung ist es, Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum zu erschließen und zu fördern und damit verbunden die flächendeckende Stärkung der Wirtschaftskraft . landwirtschaftlicher Unternehmen zu sichern. Dadurch können Arbeitsplätze im ländlichen Raum langfristig gesichert werden. Die Betriebe müssen so ausgestattet werden, dass diese den Belangen des Tier-, Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes gerecht werden.
3.2.Indikatoren Als Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Fördermaßnahme Jahreszeitraum folgende Parameter herangezogen: •
•
•
werden bezogen auf einen 5-
Im Durschnitt der 3., 4. und 5. Buchführungsergebnisse nach der Förderung müssen sich die Kennzahlen .Eigenkapitalentwicklung", "Umsatz" und "Gewinn" positiv entwickeln. Bei nichtlandwirtschaftlichen Investitionen sind für die Auswertung auch die Kennzahlen aus gewerblichen oder anderen Abschlüssen heran zu ziehen. Die im Betrieb eingesetzten Arbeitskräfte müssen in dem 5-Jahreszeitraum mindestens den Stand vor der Förderung aufzeigen, oder es muss ein Produktivitätsfortschritt (messbar durch Umsatz je Arbeitskraft) feststellbar sein. Die Arbeitssituation im Betrieb einschließlich geförderter Betriebszweige muss sich insgesamt in dem 5-Jahreszeitraum verbessert haben. Dies ist durch ein Interview mit dem Betriebsleiter oder der Betriebsleiterin zu erfragen und zu beurteilen.
Die Auswertung ist 6 Jahre nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie jährlich durch die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle für das Saarland zu erstellen, in kumulierter Form auszuwerten und dem Referat A/4 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen. Sollten dabei die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, so ist eine Anpassung der Förderkriterien durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und ggf. eine Anpassung der Förderziele durchzuführen.
16
4. Zuwendungsvoraussetzungen Antragsberechtigt
sind:
Unternehmen, unbeschadet
der gewählten Rechtsform,
•
deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25% der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und
•
die die in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung Mindestgröße erreichen oder überschreiten,
•
Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen,
•
Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten bzw. -gattinen und mitarbeitende Familienangehörige gern. § 1 Absatz 8 ALG,soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln,
der Landwirte (ALG) genannte und unmittelbar
kirchliche,
Nicht antrags berechtigt sind Unternehmen •
bei denen die Kapitalbeteiligung Unternehmens beträgt und
der öffentlichen
Hand mehr als 25% des Eigenkapitals
•
Unternehmen die sich im Sinne der "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" (ABt. C 244 vom 1.10.2004, S. 2) in Schwierigkeiten befinden.
s.
Sonstige Bedingungen
Der Zuwendungsempfanger oder die Zuwendungsempfängerin einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erbringen.
des
hat in Form eines Investitionskonzeptes und der durchzuführenden Maßnahmen
Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 € bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen Zuwendungsart Die Zuwendung erfolgt in Form der Projektförderung. Finanzierungsart Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung
gewährt.
Form der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich minimis-Beihilfe. Mindestinvestitionsvolumen Das Mindestinvestitionsvolumen
in Form eines Zuschusses
bzw. einer Zuweisung
und als De-
beträgt 30.000,- €
Höhe der Zuwendung Es kann eine Zuwendung von bis zu 25% der zuwendungsfähigen
Ausgaben gewährt werden. 17
7. Verfahren Im Antrag auf Förderung nach dem Diversifizierungsförderprogramm legt der Antragsteller oder die Antragstellerin die Unterlagen für die Ermittlung der Bewertungskriterien vor. Je nach Auswahl der Bewertungskriterien erreicht der Antrag eine bestimmte Punktzahl (vgl. Tabelle .Auswahlkriterien für das Agrartnvestitionsförderprograrnm"). Die Mindestpunktzahl zur Erlangung einer Zuwendung beträgt 30% der maximal erreichbaren Punkte. Nach der Festlegung der Punkte werden die Anträge einem Auswahlverfahren unterzogen (siehe Anlage 2 dieser Richtlinie). Die Anträge sind jährlich spätestens bis zum 31. Januar beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen. Die erreichte Punktzahl und bei gleichem Ergebnis der frühere mit Datumsstempel dokumentierte Posteingangbeim MUV entscheiden über die Rangfolge des Auswah lverfahrens. Bewilligt wird bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel. Die von der Bewilligungsbehörde Bewertungsvorschlag.
mit der Wahrnehmung
der Aufgaben beauftragte
Stelle erstellt einen
Ein Gremium, bestehend aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des zuständigen Fachreferates des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, des zuständigen Referates A/4 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und der EGFL/ELER-Zahlstelle des Saarlandes stellt fest, ob der Ranking-Vorschlag der von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle angenommen wird. Die von der Bewilligungsbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragte Stelle kann zur Beratung hinzugezogen werden.
Diese Förderrichtlinie tritt am 2.1.2017in Kraft und tritt am 31.12.2023
außer Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie tritt die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung) vom 23.03.2016 außer Kraft.
Minister für Umw t und Verbraucherschutz
18
Anlage 1: Punktesystem zum Auswahlverfahren Für aUe Antragsteller und Antragstellerinnen Investitionsschwerpunkt
für das AFP ab 2014
Bewertungskriterium
Punkte mögliche Punkte
Antrag
Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen z.B. Zwischenfruchtanbau (Beleg der Förderbehörde ist beizufügen; ohne Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete) oder Inanspruchnahme der Umstellungs- bzw. Beibehaltungsprämie für ökologischen Landbau
Für alle Antragsteller und AntragsteUerinnen
5
AFP/FIO-Förderung in den letzten 5 zurückliegenden Jahren < 100.000 (Im € Rahmen der Förderung/Bewilligung im AFP ausgezahlte bzw. zur Auszahlung festgesetzte Fördermittel < 100.000 €.)
10
Betriebe mit bereinigter Eigenkapitalbildung >5.000,- € im Durchschnitt der letzten drei Buchführungsergebnisse oder Existenzgründer (max. 2 Jahre vor der AntragsteIlung, keine Hofnachfolge) erhalten automatisch 10 Punkte
10
Schaffung von landwirtschaftlichen Einkommensalternativen / neuen Produktionszweigen im Zusammenhang mit einer Investition
5
Investition trägt der Verbesserung der regionalen Produktion und Vermarktung bei (Verbraucher-, Umwelt-, und Klimaschutz) und steigert die regionale Wertschöpfungskette im Saarland (Milchtan kstelle, Verkaufsautomat, etc.).
10
Vorhaben mit hoher Öffentlich keitswirksam keit (z.B. Besucherfenster, Besucherraum , Verkaufsgewächshaus etc.)
5
Teilnahme
an fachspezifisc hen Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der letzten 3 Jahre vor AntragsteIlung (mind. 3 belegte Teilnahmen)
10
Antragsteller bzw. Antragstellerin ist junger Landwirt, Gärtner oder Winzer, d.h. am Tag der AntragsteIlung jünger als 40 Jahre auch im Rahmen einer Gesellschaft
10
Der Betriebssitz des geplanten Investitionsvorhabens befindet sich im "benachteiligten Gebiet" (dieses Kriterium wird ausgesetzt bis zur Genehmigung einer neuen Gebietskulisse "benachteiligte Gebiete")
(5)
Verbesserung der Produktqualität durch Managementsysteme (z.B GlobalGAP, QM, QS, ÖkoVerbandzugehörigkeit, etc. ) Verbesserung der Arbeits- und Produktions bedingungen im landwirtschaftlichen Betrieb
5
10
19
von land- und
10
Inanspruchnahme einer fachkundigen Beratung bezüglich des Investitionsvorhabens (z.B. LWKo. BV)
10
Verbesserung der Wettbewerbsfahigkeit forstwirtschaftlichen Betrieben
100(105)
Maximal mögliche Punkte
Investitionsschwerpunkt
Punkte
Bewertungskriterium
Antrag
mögliche Punkte Investitionen mit extensiven Grünland e 1,40 RGV/ha HIT im Kalenderjahr vor der AntragsteIlung (mind. 5 ha Grünland oder 5 % der LF) (-7 Umweltaspekte) bestehender Umbaumaßnahmen Haltungsverbessemde Kuhbürste, offene Ställe, Ställe, Stallanlagen(größere -7Tierkomfort)
10
5
oder Investitionen in Stallbau (Errichtung neuer Ställe)
(Förderung Geflügelhaltung oder Schweinehaltung steigert Anteils am Gesamtbedarf), saarländischen regionale Wertschöpfungskette im Saarland Für alle Tierhaltungen
des die
5
Investition beabsichtigt die Premiumförderung gemäß der NRR (Beschreibung der Art des Vorhabens) i. V. m. Anlage 1 Teil B des GAKRahmenplans
25
Rinderhaltung: Vollständige Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung (Nach Umsetzung der Maßnahme darf keine Haltung mehr in Anbindung erfolgen.)
5
auf Betrieben mit Rinder-, Schaf- und . Ziegenhaltung Dauergrünland > 50 % der LF des Betriebes (Zahlen aus der Agrarförderung maßgebend) (-7 Umweltaspekte)
10
Investition einer Förderfähige dient der Anschaffung Maschine, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngem führt.
15
20
(Umweltaspekte):
10
Schaffung von Gülle-Lagerkapazität für mindestens neun Monate (nur wenn nach dem Neubau von Güllelagerstätten eine Lagerkapazität von mindestens neun Monaten vorhanden ist) bzw. die Schaffung von Festmistlagerkapazität für mindestens 6 Monate. Die Lagermöglichkeit muss innerhalb der EU-Zweckbindungsfrist auch bei Bestandsausweitung erhalten bleiben. Eine Berechnung der Großvieheinheiten und des Gülle/laucheanfalls im Zieljahr ist beizufügen, sowie eine Berechnung zur Lagerkapazität differenziert nach Lagerstätten. Berechnungsgrundlage sind die Angaben im Bauantrag aufbauend auf den Vorgaben in der Düngeverordnung. Gepachtete Güllebehälter können nur berücksichtigt werden, wenn sie in den Baugenehmigungsunterlagen aufgeführt sind. Investition zur Verringerung von Luftschadstoffen durch Biofilter der Abluftwäsche in Veredelungsproduktion. welche speziell dem Umweltschutz dienen. Maximal mögliche Punkte
Investitionsschwerpunkt
85
Bewertungskriterium
Punkte mögliche Punkte
Nutzung/Investition in moderne Techniken zur Minderung von Umweltbelastungen durch ein geschlossenes Gieß- und .. Düngesystem oder durch automansterte Regel- und Applikationstechnik im Gartenbau (-7 Umweltaspekte) Nutzung/Investition Energieverbrauchs Modernisierung Umweltaspekte) Für aUe anderen Schwerpunkte
in moderne Techniken zur Minderung des im Gartenbau und energetische (-7 bestehender Gewächshäuser
Nutzung/Investition Klimatisierte Lagerräume Gemüse und sonstige Sonderkulturen
für
Maximal mögliche Punkte
und Garten- und
5
10
Obst-,
5
einer von von
15
biotechnischer (-7 Weinbau
5
Förderfähige Investition dient der Anschaffung Maschine, die zu einer deutlichen Minderung Umweltbelastungen bei der Anwendung Pflanzenschutzmitteln führt. Anwendung biologischer Pflanzenschutzverfahren im Umweltaspekte)
Antrag
40
21
Anlage 2: Punktesystem zum Auswahlverfahren für die FID ab 201.4
Bewertungskriteriurrr'
Investitionsschwerpunkt
Punkte Antrag
mögliche Punkte Teilnahme an Klassifizierungssystemen Landtourismus
im Bereich
10
Investition zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen (z.B. moderne Wirtschaftsgebäude, Kochschrank, Brötchenformmaschine, Regiomat, etc.)
10
Schaffung mindestens eines neuen, aufVollzeit umgerechneten Dauerarbeitsplatzes
10
Diversifizierungsinvestitionen in Verbindung mit regional erzeugten Produkten oder Urlaub auf dem Bauemhof (z.B. Direktvermarktung u. Ferienwohnungen)
10
Investitionen in benachteiligten
(S)
Gebieten
(dieses Kriterium wird ausgesetzt bis zur Genehmigung einer neuen Gebietskulisse "benachteiligte Gebiete")
Für alle Antragsteller und Antragstellerinnen
Antragsteller oder Antragstellerin hat Ausbildung in einem landwirtschaftlichen Beruf oder in dem künftigen geplanten Vorhaben
10
Erschließung neuer Märkte
10
Die Maßnahme wird im ländlichen Raum des Saarlandes laut saarländischem Entwicklungsplan 2014-2020 durchgeführt.
5
AFP/FID-Förderung in den letzten 5 zurückliegenden Jahren-e 100.000 € (Im Rahmen der Förderung/Bewilligung im AFP ausgezahlte bzw. zur Auszahlung festgesetzte Fördermittel < 100.000 €.)
10
Investitionen mit extensiven Grünland-e 1,40 RGV/ha HIT im Kalenderjahr vor der Antragstellung (mind. 5 ha Grünland oder 5 % der LF) -7Tierhaltung
10
Teilnahme an fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung (mind. 3 belegte Teilnahmen)
10
Inanspruchnahme einer fachkundigen Beratung bezüglich des Investitionsvorhabens (z.B. LWKo.BV)
10
Maximal mögliche Punkte
105 (110)
22
Anlage 3 Referenzkostensystem
RP
Vergleichsberechnung
BNRZD: 27607 lOB- Investitionsobjekt Nr.
3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 16 17 19 20 22 23 24 25 26 27 28 66
Urlaub a.d. Bauernhof Milchkuhstall Mutterkuhstall sonst. Rinderstall Mastschweinestall Zuchtsauenstall Pferdestall Reithalle Schafstall Ziegenstall LegehennenstaU Mastgeflügelstall FlüssigmistJager Wirtschaftsdunglager Lager f. Betriebsmittel (Heu, Silage, Kraftfutter, Dünger usw.) Lager f. Erzeugnisse (Getreide, Gemüse, Obst, usw. ohne Wein) Flaschenwein-KelleJWirtschaftsraum Fassweinbau-Kellerwirtschaftsraum Direktvermarktungsgebäudel-raum (AFP) Gewächshaus-Neubau Gewächshaus-Umbau DirektvermarktlJllQSQebäude/-taumjFlQl
zum Referenzkostensystem Antragsjahr 2016
Name, Anschrift: Einheit
Referenzkosten RLP Mittelwert
€ I Bett € / Platz € / Platz € I Platz € I Platz € / Platz € / Platz €/m3 BRI € / Platz € / Platz € I Platz € I Platz € I m3 Laaerraum € I m3 Laaerraum €/m3SRI € 1m3 SRI €/m3 SRI €/m3 BRI €/m3SRI € 1m3 SRI €/m3 SRI
If' I m3 RRI
Seite 1
€ 26.146,81 5.738,76 3.855,84 3.192,93 734,21 3.503,36 4.109,45 41,22 341,70 1.926 00 123,41 17755 73,04 8991 54,22 6691 148,06 118,70 426,18 13222 24,66 28838
obere Standardabweichung € 42.838,92 8.028,59 4.457,81 4.399,68 1.085,65 3.503,36 6.57598 44,65 341,70 1.926,00 159,15 177,55 113,84 126,89 76,53 96,89 225,70 192,75 592,39 13222 24,66 42153
Anteiliges Bruttoinvestitionsvolumen
Anzahl von Investition betroffener Einheiten
berechneter Wender eigenen Maßnahme
Referenzkosten obere Stabw. eingehalten
€
Anzahl
€
ja/nein
referenzkostensystem_2016_03_04.xls
23
SAARLAND
Zuwendungsantrag auf Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft
An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ReferatA/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken
Ich beantrage hiennit eine Zuwendung im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestirlcnsförderung und Diversifizierung)
IX] Agrarinvestitionsförderprogramm
(AFP) D Junglandwirte und -wirtinnenförderung D Förderung der Betreuung
1. Antragsteller/in Name: Anschrift:
Telefon: Telefax: Email:
Eigentümer (falls abweichend von AntragstelleT/in)
InVeKoS-Nr: Geburtsdatum:
2. Rec:htsfonn des Unternehmens:
1
3. Vorhaben Kurzbeschreibung
des Investitionsvorhabens:
Beginn und Abschluss des Vorhabens:
Standort des Vorhabens (genaue Anschrift):
Beschreibung der Größe des Unternehmens:
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung
(ggf. gesonderte Stellungnahme als Anlage):
2
4. Finanzierung Die Gesamtausgaben
werden sich voraussichtlich
belaufen auf
I € brutto
I
I
I € netto
'.1.
~.~: "
D Hie~u~ind Kostenvoranschläge und Angebote als Anlage beigefügt. D Die Ausgaben liegen innerhalb des Referenzkostensystems. .
'.
.,~i'"
Ich/Wir bitte(n) um die Gewährung eines Zuschusses
in Höhe von
I€·
I
Die Durchführung des Vorhabens ist von der grundsätzlichen zu erhalten, abhängig (§ 23 LHO). Eine finanzielle Förderung durch andere SteHen erfolgt nicht. I ist erfolgt durch:
D
D
Möglichkeit, eine Zuwendung
I D ist
beantragt bei:
Stelle: Art der Förderung: '.
'< """c':
Höhe der Förderung:
D Die Finanzierung
des Vorhabens kann durch Eigenmittel (incl. Kredite u. Darlehen) und ggf. bereits bewilligte Drittzuwendungen sichergestellt werden.
Die Finanzierungsplanung
stellt sich wie folgt dar:
Finanzierungsmittel
Betrag
Eigenmittel Kredite/Darlehen Bewilligte Drittzuwendungen Sonstiges Zuwendung Summe
D Die Finanzierung
des Vorhabens ist nur dann gesichert, wenn die beantragte Zuwen-
dung in Höhe von __________
...., _____
€ gewährt wird.
3
S. Genehmigung Eine Genehmigung (z.B. Baugenehmigung) ist
D erforderlich
ID nicht erforderlich
Falls eine Genehmigung erforderlich ist:
D Eine Genehmigung gungsbehörde
ist noch nicht erteilt. Die Projektunterlagen wurden der Genehmi- .
_____________
am _____________
vorgelegt.
Erzeugung von Produkten mit höherer Qualität aus dem Bereich anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen nach den vier Qualitätsregelungen der Gemeinschaft gemäß Artikel 22 Abs.1 der va (EG) Nr.1305/2013 o Biokennzeichnungsverordnung, o Schutz von geografischen Angaben und. Ursprungsbezeichnungen, o traditionelle Spezialitäten, Titel VI Gemeinsame Marktorganisation Wein oder o anerkannten Qualitätsregelungen des Saarlandes bzw. Regionallabel Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette durch nachweislichen Absatz von mindestens 10 % des Gesamtbetriebsumsatzes in der Region direkt an die Endverbraucherinnen (z.B. Eierverkauf). Die Region bezieht sich auf einen Radius von 75 km um den Betriebssitz herum. Teilnahme an mindestens einem Lebensmittelqualitätsprogramm nach Artikel 17 Absatz 1 b, der va (EG) Nr.1305/2013 bei denen die Mitgliedstaaten anerkennen, dass bestimmte Kriterien gewährleistet sind. z. B. o o o o o
QZ-Schwein, QZ-Rind, QM-Milch, Eier (QZ, QZBW), KAT GLaBALGAP
Umweltschutz Der Vieh besatz des landwirtschaftlichen Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 2,00 GVje Hektar selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland betragen.
0
Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser und/oder Energie durch Vorlage von Wasserabrechnungen/Stromabrechnungen aus dem Zeitraum vor der Förderung aus denen mindestens eine Absenkung einer der beiden Ressourcen von 10% hervorgeht.
0
Bei Gewächshausanlagen ist die Einsparung gegenüber einer Referenz darzustellen; Referenzgewächshaus ist ein gemäß den Richtlinien für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom 24. Februar 2011 betrachtete Anlage.
0
Wärmenutzung
0 0
aus einer bestehenden
Eine Abdeckung von außenstehenden vorhanden.
Biogasanlage oder aus Biomasse Güllelagern und/oder Gärsubstratlagern
Eine überdachte Mistplatte ist vorhanden.
ist
0 4
Ein Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger/Gärsubstrate und/oder Festmist für einen Zeitraum von mindestens 9 Monaten ist zum Zeitpunkt der AntragsteLlung vorhanden.
0
Zur Optimierung und Einsparung von N-Dünger und der damit verbundenen Nitratproblematik wird in dem Betrieb ein N-Sensor in Kombination mit einem GPSgesteuerten Mineraldüngerstreuer eingesetzt.
0
Zur Optimierung und Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln wird in dem Betrieb eine GPS gesteuerte Teilbreitenschaltung beim Ptlanzenschutzgerät eingesetzt.
0
Zur Reduzierung des NH3 Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein Schleppschlauch-System/Inj"ektionsverfahren zur bodennahen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt.
0
Zur Minimierung von Schäden, die durch Erosion entstehen, insbesondere Abschwemmungen von Oberböden, wird in dem Betrieb überwiegend (mehr als 50% der selbstbewirtschafteten Ackerflächen im Mitgliedsstaat Deutschland) auf eine pfluglose Bewirtschaftung (Mulch- und Direktsaatverfahren) der Ackerböden gesetzt.
O
In dem Betrieb wird nach den anerkannten wirtschaftet.
Regeln des ökologischen Landbaus ge-
0
In dem Betrieb werden über Winter auf mindestens 10% der selbstbewirtschafteten Ackerflächen im Mitgliedsstaat Deutschland regelmäßig Zwischenfrüchte angebaut
0
Klimaschutz Der Betrieb verfügt über einen Grünlandanteil von über 50 % (tr. Flächennutzungsnachweis im "Antrag auf Agrarförderung") gemessen an der gesamten selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland.
D
Der Betrieb beteiligt sich zu mehr als 25% seiner selbstbewirtschafteten landwirtschaftliehen Nutzfläche im Mitgliedsstaat Deutschland an einer Agrarumweltmaßnahrne.
0
Investitionen in die Lagerung von Obst, Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen sind förderfähig, wenn gegenüber einer Referenzsituation (Zeitpunkt vor der Förderung) eine Verringerung des Energieeinsatzes von 10% erreicht wird (Nachweis erfolgt durch Vorlage von Berechnungen zur Planung).
0
Zur Reduzierung des NH4 Austrages in die Luft wird in dem Betrieb ein Schleppschlauch-System zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger eingesetzt ..
0
Der Betrieb verfügt über eine Stromversorgung, die aus selbst erzeugten erneuerbaren Energien besteht und zu Teilen für den Eigenverbrauch genutzt wird.
0
In Gewächshäusern/Gartenbaubetrieben EnergiequeLlen für die Wärmeversorgung
kommt bereits die Nutzung regenerativer zum Einsatz.
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In dem Betrieb wird zur Reduzierung des fahrzeug eingesetzt.
e02 Ausstoßes
0
mindestens
ein Elektro-
In Gartenbaubetrieben kommen in Gewächshäusern, die in der Heizperiode bei über 12 "C temperiert werden, mehrlagige Systeme in der GewächshaushüLle (mindestens Doppelglas in Stehwand/Giebel und ein funktionierender Energieschirm im Dachbereich (= Referenzgewächshaus) nach den Richtlinien für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau von 24. Februar 2011) zum Einsatz.
0
5
Ein wesentlicher Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz wird durch die Produktion von landwirtschaftlicher Biomasse zur energetischen oder stofflichen Nutzung erreicht. In dem landwirtschaftlichen Unternehmen wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung solche Biomasse produziert.
0
7. Erklärungen der/des Antragstellers/in Der IDie Antragsteller lin erklärtl erklären, dass bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, dass bekannt ist, dass eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über die Einrichtung einer J:'ördermitteldatenbank im Saarland (SJ:'öDG)vom 2..April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.10.2010 (Amtbl. I S.1406) und der Saarländischen J:'ördermitteldatenbankverordnung (SJ:'öDVO)vom 13. lanuar 2004 (Amtsbl. S. 101 ff.) erfolgt (§ 3 Abs. 2 SJ:'öDG).Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geforderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Der Antragsteller erklärt sich mit seiner Aufnahme in dieses Verzeichnis einverstanden. dass bekannt ist, dass für das Zuvitendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (W zu § 44 LHO)einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff., in der jeweils geltenden Fassung) und die J:'RL-AJ:'P {nD gelten und dies anerkannt wird; dass bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird.
Bemerkungen:
Dem Antrag sind folgende zur Bearbeitung erforderliche
Unterlagen beigefügt:
o Investitionskonzept samt Finanzierungsplan o Nachweis über Einhaltung der Prosperitätsgrenze (Steuerbescheide der letzten 3 Jahre) o Kostenvoranschläge / Angebote / Aufstellung der beihilfefähigen Kosten o Nachweis über Einhaltung der Besonderen Anforderungen gemäß o.a. Richtlinie o ggf. Zuschusszusagen Dritter o ggf. Bestätigung der Finanzbehörde bzgl. Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug DAngaben zu den entscheidungsrelevanten Kriterien gemäß Anlage 1 der o.a. Richtlinie o Sonstiges o Ich bitte darum, der Landwirtschaftskammer Durchschläge der Schreiben des Ministeriums zu zusenden.
(Ort und Datum)
(rechtsverbindliche
Unterschrift) 6
.••
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..;.....::~~~: SAARlAND·~···.. .•. .... ~. .
Zuwendungsantrag auf Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ReferatA/4 Keplerstraße 18 66119 Saarbrücken
Ich beantrage hiermit eine Zuwendung im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland (Agrarinvestiticnsförderung und Diversifizierung)
1. Antragsteller lin Name: Anschrift: Telefon: Telefax: Email: Eigentümer (falls abweichend von Antragsteller lin)
InVeKoS-Nr: Geburtsdatum:
12. Rechtsform
des Unternehmens:
3. Vorhaben Kurzbeschreibung
des Investitionsvorhabens:
Beginn und Abschluss des Vorhabens:
Standort des Vorhabens (genaue Anschrift):
Beschreibung der Größe des Unternehmens:
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung
(ggf. gesonderte Stellungnahme
als Anlage):
2
4. Finanzierung Die Gesamtausgaben
werden sich voraussichtlich
belaufen auf
I €brutto
I
I
I € netto
I
D Hierzu sind Kostenvoranschläge und Angebote als Anlage beigefügt. D Die Ausgaben liegen innerhalb des Referenzkostensystems. Ich/Wir bitte(n) um die Gewährung eines Zuschusses
in Höhe von
I€·
I
Die Durchführung des Vorhabens ist von der grundsätzlichen zu erhalten, abhängig (§ 23 LHO). Eine finanzielle Förderung durch andere Stellen erfolgt nicht. ist erfolgt durch:
ID
D
Möglichkeit, eine Zuwendung
D ist beantragt
bei:
Stelle: Art der Förderung: Höhe der Förderung:
D Die Finanzierung
des Vorhabens kann durch Eigenmittel (incl. Kredite u. Darlehen) und ggf. bereits bewilligte Drittzuwendungen sichergestellt werden.
Die Finanzierungsplanung
stellt sich wie folgt dar:
Finanzierungsmittel
Betra~_
Eigenmittel Kredite/Darlehen Bewilligte Drittzuwendungen Sonstiges Zuwendung Summe (Investitionssumme
D Die Finanzierung
netto)
des Vorhabens ist nur dann gesichert, wenn die beantragte Zuwen-
dung in Höhe von ______
.:.... _________
€ gewährt wird.
3
Ich habe in den letzten drei Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten: D ja
D nein
falls ja; in Höhe von
€
s. Genehmigung Eine Genehmigung (z.B. Baugenehmigung) ist
D erforderlich
ID nicht erforderlich
Falls eine Genehmigung erforderlich ist:
D Eine Genehmigung gungsbehörde
ist noch nicht erteilt. Die Projektunterlagen wurden der Genehmi-
___________
-'-__________
am _________
vorgelegt.
7. Erklärungen der/des Antragstellers/in Der IDie Antragsteller lin erklärtl erklären, dass bekannt ist, dass von den Angaben dieses Antrages die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind damit subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Der Antragsteller versichert daher,alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben, dass bekannt ist, dass eine Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG)vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 f.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26.10.2010 (Amtbl. I S.1406) und der Saarländischen Fördermitteldatenbankverordnung (SFöDVO)vom 13. lanuar 2004 (Amtsbl. S. 101 ff.) erfolgt rs 3 Abs. 2 SFÖDG).Das geltende EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft gibt über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. die Maßnahmen, aus denen die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Der Antragsteller erklärt sich mit seiner Aufnahme in dieses Verzeichnis einverstanden. dass bekannt ist, dass für das Zuwendungsverfahren neben den sonstigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (W zu § 44 LHO)einschließlich Anlagen (Gemeinsames Ministerialblatt Saar 2001, S. 590 ff., in der jeweils geltenden Fassung) und die FRL-AFPIrID gelten und dies anerkannt wird; dass bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird.
4
Bemerkungen:
Dem Antrag sind folgende zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen beigefügt:
o Investitionskonzept samt Finanzierungsplan o Nachweis über Einhaltung der Prosperitätsgrenze (Steuerbescheide der letzten 3 Jahre) o Kostenvoranschläge I Angebote bzw. Kostensaufstellung der beihilfefähigen Kosten o Nachweis über Einhaltung der Besonderen Anforderungen gemäß o.a. Richtlinie o ggf. Zuschusszusagen Dritter o ggf. Bestätigung der Finanzbehörde bzgl. Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug DAngaben zu den entscheidungsrelevanten Kriterien gemäß Anlage 1 der o.a. Richtlinie o Sonstiges o Ich bitte darum, der Landwirtschaftskammer Durchschläge der Schreiben des Ministeriums zu zusenden.
(Ort und Datum)
(rechtsverbindliche
Unterschrift)
5
SAARLAND
VERWENDUNGSNACHWEIS
An das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ReferatA/4 Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken
1. Zuwendungsempfänger Name: Anschrift: IBAN: BIC: Auskunft erteilt: EmaiL:
Telefon: Telefax:
2. Vorhaben 2.1 Bezeichnung des Vorhabens wie im Zuwendungsbescheid: Zuwendungsbescheid
vom:
A/4-
Aktenzeichen:
2.2. Sachbericht - Angaben zur Durchführung des Vorhabens (Besonderheiten, ggf. gesondertes Blatt): Wann wurde der erste Auftrag erteilt? Wann wurde mit den Arbeiten begonnen? Wann wurde das Vorhaben abgeschlossen? 2.3 Haben Sie auf die Gewährung der Zuwendung gemäß Nr. 5 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland hingewiesen? Dnein
Dia Wie ist der Hinweis erfolgt? (ggf. gesondertes
Blatt, Foto)
3. Finanzierung 3.1 Bewilligte Zuwendungen Durch wen wurde Ihr Vorhaben gefördert / bezuschusst? Datum und Aktenzeichen Bewilligende Stelle Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
€
Art Z
s. o.
Z Z Bewilligter Gesamtbetrag: 3.2 Ausgaben Gesamtausgaben
€ €
des Vorhabens:
davon zuwendungsfähige
Ausgaben:
3.3 Ausgabenübersicht Ausgabengliederung . nachGewerken bzw. Teilvorhaben
lt. Zuwendungsbescheid (SoU) davon zuweninsgesamt dungsfähig € €
lt. Abrechnung (Ist) davon zuweninsgesamt dungsfähig € €
Summe: 3.4 Ausgabennachweis
(Bitte Anlage zum Ausgabennachweis
ausfüllen)
2
4.
unet-
.1
des ZuwendUl
fän~
Ich erkläre hiermit, dass die bauaufsichtlichen, umweltrechtlichen und sonstigen Bedingungen und Auflagen beachtet und die dazu erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden; die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides einschl. Anlagen beachtet wurden; die Mitteilungspflichten gern. Nr. 5 ANBest-P eingehalten wurden; sparsam und wirtschaftlich verfahren, die Beschaffungen oder Leistungen in dieser Höhe angemessen und zur Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich waren und die vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten und eingeräumte Skonti; Rabatte, Preisnachlässe etc. in Abzug gebracht worden sind; das geförderte Vorhaben nicht gleichzeitig Gegenstand einer anderen Förderung war, ich aLso keine anderen Fördermittel oder Spenden erhaLten habe und eine Doppelförderung somit nicht stattgefunden hat; die vorgeschriebenen Prüfungen bzw. Gebrauchsabnahmen durchgeführt wurden und die Angaben über das Vorhaben, seine Ausgaben und die Finanzierung vollständig und belegt sind; die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen Angaben mit der Örtlichkeit und den Büchern übereinstimmen und die Subventionserneblichkeit dieser Angaben und die Strafbarkeit falscher oder unvollständiger Angaben rss 264, 265 StGB) bekannt sind. Ich versichere, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Zur Nachprüfung stehen die im Zuwendungsbescheidgenannten Unterlagen zur Verfügung.
(Ort, Datum)
(Unterschrift) Name des Unterzeichners
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