Vom Menschenrecht zum Patientenrecht zum Mitarbeiterrecht Ländle Pflegeforum 2017
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal
Was signalisiert der Titel
Historische Entwicklung? Reduktion, Einengung? Marketing, Zufall? Realität: DIE aktuelle Meldung
DIE aktuelle Meldung
DIE aktuelle Meldung II
Menschenrecht auf Pflege? Begriff Menschenrecht Ethisches Postulat Internationale Verpflichtungen Subjektiv geschützte Rechtsposition
Patientenrechte EUEU-Recht, Art 15a15a-Vereinbarungen EU-Recht RL über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011 S. 45
Patientenrechtscharten Die Vertragsparteien verpflichten sich, die zweckmäßigen und angemessenen Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens für alle Patienten und Patientinnen ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens, des Religionsbekenntnisses, der Art und Ursache der Erkrankung oder ähnliches rechtzeitig sicherzustellen.
Patientenrechte KAKuG Länder haben die Rechtsträger zu verpflichten, dass 1. Pfleglinge Informationen über die ihnen zustehenden Rechte erhalten sowie ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte ausüben können; 2. Pfleglinge ihr Recht auf Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risken ausüben und sich aktiv an den Entscheidungsprozessen ihren Gesundheitszustand betreffend beteiligen können; 3.auf Wunsch des Pfleglings ihm oder Vertrauenspersonen medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben werden; 4.ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt bestehen und Vertrauenspersonen des Pfleglings im Fall einer nachhaltigen Verschlechterung seines Gesundheitszustands auch außerhalb der Besuchszeiten Kontakt mit dem Pflegling aufnehmen können;
Patientenrechte KAKuG II 5.auf Wunsch des Pfleglings eine seelsorgerische Betreuung möglich ist; 6.auf Wunsch des Pfleglings eine psychologische Unterstützung möglich ist; 7.auch in Mehrbetträumen eine ausreichende Wahrung der Intimsphäre gewährleistet ist; 8.neben der Erbringung fachärztlicher Leistungen auch für allgemeine medizinische Anliegen des Pfleglings ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt zur Verfügung steht; 9.ein würdevolles Sterben sichergestellt ist und Vertrauenspersonen Kontakt mit dem Sterbenden pflegen können; 10.bei der Leistungserbringung möglichst auf den im allgemeinen üblichen Lebensrhythmus abgestellt wird; 11.bei der stationären Versorgung von Kindern eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume gegeben ist.
Patientenrechte Pflegeheimgesetze zB Vbg
Patientenrechte Rechtsprobleme Inhalt Unbestimmtheit Pflege?
Adressaten Bund, Länder Rechtsträger Patient???
Durchsetzbare Ansprüche Zivilrechtsklage aus dem Behandlungsvertrag Recht auf Pflege?
Mitarbeiterrecht? Aber: Was heißt: Recht auf Achtung des Lebensrhythmus? Recht auf Behandlung Recht auf Pflege
Weisungen an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Strukturen, die weisungskonformes Handeln sicherstellen
Problemzonen Vertragsrecht Bezahlung? Scheinselbständigkeit Arbeitskräfteüberlassung
Arbeitnehmerschutzrecht Arbeitszeitrecht Flexibilität – Stabilität Psychische Gesundheit – Physische Gesundheit
Berufsrecht „Beruf als Berufung“ Gute Seiten – schlechte Seiten Unterpersonalisierung?
Aufgaben Bewältigung der Problemzonen durch … More of the same? Mehr Pflegekräfte? Akademisierung? Öffnung zum Arztberuf?
Aber: Blutdruckwert 130/100/88 Arbeitslosigkeit Klamme Haushalte
Oder Neuorganisation Nutzung der GuKG-Novelle: Entlastung, Effizienzsteigerung Agieren statt reagieren
Zurück zum Thema Abschließende Reflexion über den Titel
Menschenrecht und Menschlichkeit
Patientenrechte werden durch Mitarbeiterrechte ermöglicht und gesichert
Kontakt: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien 1010 Wien, Schenkenstrasse 8-10/3 Tel/Phone: +43 1 4277 35609 Institut für Familienforschung an der Universität Wien 1010 Wien, Grillparzerstrasse 7/9 Tel/Phone: +43 1 4277 48902 Email:
[email protected] Web: www.mazal.at,www.oif.ac.at