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Ausschreibung Internationale Deutsche Meisterschaft 2016 der 49er und 49erFX Klasse vom 09.09.2016 bis 11.09.2016 Veranstalter: Deutscher Segler Verb...
Author: Ute Straub
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Ausschreibung Internationale Deutsche Meisterschaft 2016 der 49er und 49erFX Klasse

vom 09.09.2016 bis 11.09.2016 Veranstalter: Deutscher Segler Verband Durchführender Verein: Lübecker Yacht-Club e.V.

1.

Regeln

1 .1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den " Wettfahrtregeln Segeln " festgelegt sind. 1 .2. Es gelten die Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV. 1 .3 Jedes Boot muss gemäß WR 1 .2 angemessene Rettungsausrüstung mitführen. Jeder Teilnehmer muss persönliche Auftriebsmittel mitführen. 1 .4 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text.

2. Werbung 2.1 Hinsichtlich Werbung gilt ISAF Regulation 20. 2.2 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen.

3. Teilnahmeberechtigung und Meldung 3.1 Die Regatta ist offen für Boote der 49er Klasse und 49erFX Klasse 3.2 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen und gültigen Führerschein besitzen und auf Verlangen vorzeigen können. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. 3.3 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Jeder, einem deutschen Verein angehörende Teilnehmer, muss sich über die Internetseite des Deutschen Segler-Verbandes registriert haben und Mitglied der nationalen Klassenvereinigung sein. . 3.4 Teilnehmer und Trainer werden aufgefordert, sich ab 1. 8. 2016 über das Onlinemeldeformular auf www.manage2sail.com anzumelden und das erforderliche Meldegeld zu bezahlen. Meldungen müssen bis zum 29. August 2016 eintreffen, um die „Early Entry Fee“ zu sichern. 3.5 Minderjährige Teilnehmer unter 18 Jahren müssen eine von ihren Eltern (Erziehungsberechtigten) unterzeichnete Einverständniserklärung vorlegen. Die Vorlage steht zum Herunterladen auf www.lyc.de oder www.manage2sail.com zur Verfügung.

4. Meldegebühr 4.1 Die Meldegelder sind in Euro ausgewiesen. Meldungen, die bis zum 29. August 2016 eingehen, haben das in der Spalte „Early Entry Fee“ ausgewiesene Meldegeld. Klasse

Early Entry Fee (bis 29.08.2016)

Entry Fee (30.08.05.09.2016)

49er 49er FX

120 120

150 150

Coach Boat

50

50

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4.2 Bei weniger als 10 Meldungen (49er) bzw. 5 Meldungen (49erFX) wird keine Meisterschaft ausgetragen, die Wettfahrten dieser Klasse werden dann mit der übrigen Klasse gestartet sofern insgesamt mind. 10 Boote teilnehmen. 4.3 Meldeschluss ist der 05. September 2016 4.4 Das Meldegeld wird nicht rückerstattet, es sei denn, die Klasse wird vom Veranstalter abgesagt. 4.5 Eine Nachmeldung kann nur bis zum 09. September 2016 angenommen werden. Es wird ein Aufschlag von 50% berechnet. 4.6 Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen, Meldungen vor Ort anzunehmen.

5. Verantwortliche Personen Vorsitzender der Jury: Wettfahrtleiter: 6. Zeitplan Anmeldung

Heiko Thölmann Jens Kath

Tag und Uhrzeit:

08.09.2016 von 15:00 bis 18:00 Uhr

Tag und Uhrzeit:

09.09.2016 von 08:00 bis 09:00 Uhr

Skippers Meeting

09.09.2016 um 09:30 Uhr vor dem Regattabüro 09.09. bis 11.09.2016 Wettfahrten

Datum der Wettfahrten:

6.1 Anzahl der Wettfahrten: Es sind 14 Wettfahrten (Qualifikation) plus einer Finalwettfahrt vorgesehen. Die letzte Wettfahrt wird als Finalwettfahrt (Medalrace) der 10 wertungsbesten Mannschaften unter Anwendung von "Add Q" gesegelt. Die Teilnehmer und Startzeit des Finalrennens werden spätestens am 11.09.2016 um 14.30 Uhr durch Aushang am Startschiff bekannt gegeben. 6.2 Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt ist am 09.09.2016 um 10.55 Uhr 6.3 Letzte Startmöglichkeit: 6.4 Rahmenprogramm:

11.09.2016 -14:00 Uhr 09.09.2016 KV Abend mit JHV

10.09.2016 BBQ Abend nach den Tageswettfahrten Sonntag, 11.09.2016 Medalrace und anschließend Siegerehrung 7. Vermessung Es werden Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt. -> Ein 49er hat keinen Messbrief, da Einheitsklasse mit geschlossenen Klassenvorschriften 8. Segelanweisungen Die Segelanweisung ist ab dem 08.09.2016, 15:00 Uhr im Regattabüro erhältlich.

9. Der Veranstaltungsort ist das LYC Clubgelände Mövenstein, Kaiserallee 40 in Travemünde. 10. Das Regattabüro ist im Rundbau auf dem LYC Clubgelände Mövenstein 11. Die Regattagebiete sind in der Lübecker Bauch vor Travemünde. Anhang A zeigt die Lage der Kursgebiete.

12. Die Bahnen

Ausschreibung Internationale Deutsche Meisterschaft 2016 der 49er und 49erFX Klasse Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.

13. Strafsystem WR Anhang P gilt.

14. Wertung entsprechend MO 10 und 11. Das Ergebnis des Medalrace wird doppelt gewertet und kann nicht gestrichen werden. Besteht ein Punktegleichstand zwischen Booten nach der Finalwettfahrt, wird er zugunsten des Bootes mit dem besseren Ergebnis der Finalwettfahrt aufgelöst. Dies ändert WR Anhang A8. Kann keine Finalwettfahrt gesegelt werden ergibt sich die Gesamtwertung aus den vorher gesegelten Qualifikationswettfahrten.

15. Funkverkehr Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.

16. Preise Die vom DSV vergebenen Preise und Titel richten sich nach MO 15. Es wird folgender Titel vergeben: Internationaler Deutscher Meister , bzw. Internationale Deutsche Meisterin der 49er Klasse bzw. 49erFX 2016 Der durchführende Verein (LYC) gibt Preise für das erste Fünftel der gemeldeten Boote.

17. Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sachund Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die

Ausschreibung Internationale Deutsche Meisterschaft 2016 der 49er und 49erFX Klasse Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18. VERSICHERUNG Jedes teilnehmende Boot muss eine Haftpflichtversicherung, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 Euro deckt, vorweisen können.

(NICHT TEIL DER AUSSCHREIBUNG)

19. WICHTIGE INFORMATIONEN Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Veranstalter: Lübecker Yacht-Club e.V. Roeckstr. 54 23568 Lübeck Tel.: 0451/33839 Fax: 0451/32578 Email: [email protected] www.lyc.de Parken: Trailern können für die Dauer der Veranstaltung auf dem Gelände „Grünstrand“, siehe Anhang B, abgestellt werden.

20. UNTERKÜNFTE UND HOTELS Wir bitten Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen. Quartierwünsche richten Sie bitte an: Lübeck und Travemünde Marketing GmbH Holstentorplatz 1, D -23552 Lübeck Telefon +49 - 4 51/88 99 700 Fax +49 -4 51/40 91-992 [email protected] [email protected] www.luebeck-tourismus.de

21. CAMPING Für Wohnmobile, Caravan und Zelte steht unser Gelände Mövenstein zur Verfügung. Anmeldung mit der Onlinemeldung über manage2sail.com Zelt 8€ pro Nacht Zelt mit PKW 15€ pro Nacht Wohnmobil/Wohnwagen mit PKW 18€ pro Nacht Einen öffentlichen Campingplatz finden sie außerdem im Stadtteil Ivendorf: Campingplatz Ivendorf Jan Beythien-Peters Frankenkrogweg 2-4 23570 Lübeck-Ivendorf

Ausschreibung Internationale Deutsche Meisterschaft 2016 der 49er und 49erFX Klasse

Anhang A – Bahnkarte

Ausschreibung Internationale Deutsche Meisterschaft 2016 der 49er und 49erFX Klasse Anhang B – Anfahrt Travemünde

Ausschreibung Internationale Deutsche Meisterschaft 2016 der 49er und 49erFX Klasse Anhang B – Lageplan 2016 in Travemünde