Nr.:

RL - 5.4 / 65 - 2007

vom:

1. Juni 1998

Richtlinie

Bewerbsrichtlinie für das Wasserwehrleistungsabzeichen in GOLD

Verteiler:

LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK

Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Nr.

/

vom

INHALTSVERZEICHNIS 1.1. 1.2. 1.3. 2. 2.1. 2.2 2.3. 2.4. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.5.1. 3.5.2. 3.6. 3.7. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 6. 6.1. 6.1.1. 6.1.2. 6.1.3. 6.2. 6.2.1. 6.2.2. 6.2.3. 7. 7.1. 7.2.

Aussehen und Trageweise des Wasserwehrleistungsabzeichens Erwerb des WLA Gold WLA Gold - Disziplin Zillenfahren ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Voraussetzungen für die Zulassung Bewerbsdisziplinen Bewerbsgeräte und -einrichtungen Bekleidung der Bewerber BEWERTER Bewerbsleitung Bewertergruppe Zillenfahren Bewertergruppe Seilknoten Bewertergruppe Fragen aus dem Feuerwehrwesen Bewerter des Berechnungsausschusses Anmeldung Auswertung Rettungsbootstaffel und Ordnerdienst Bekleidung und Kennzeichnung der Bewerter BEWERBSVORBEREITUNG Voranmeldung Endgültige Anmeldung Nachmeldung Nenngeld Bewerbsplan BEWERBSABLAUF Bewerbsplan Bewerbseröffnung Anmeldung der Bewerber THEORETISCHE DISZIPLINEN Disziplin Seilknoten Beschreibung der Disziplin Durchführung der Disziplin Wertung der Disziplin Fragen aus dem Feuerwehrwesen Beschreibung der Disziplin Durchführung der Disziplin Wertung der Disziplin DISZIPLIN ZILLENFAHREN Beschreibung der Disziplin Durchführung der Disziplin

Richtlinie Bewerbsbestimmungen Wasserwehrleistungsabzeichen in GOLD

8. 8.1. 8.1.1. 8.1.2. 8.1.3. 8.1.4. 8.1.5. 8.1.6. 8.1.7. 8.2. 8.2.1. 8.2.2. 8.2.3. 8.2.4. 8.2.5. 8.2.6. 8.3. 8.4. 8.5. 8.5.1. 8.6. 8.7. 9.

WERTUNG Strafpunkte Nicht vorschriftsmäßige Bekleidung Behindern beim Überholen Überfahren eines Schwimmholzes Schwimmholz nicht mit der Hand aufgenommen Am Schwemmerbalken nicht vorschriftsmäßig angelegt Verlust des Schiffshakens ab der Schwimmholzfahne Verlust des Schiffshakens mit Krail Ausscheiden aus dem Bewerb ohne Wertung Verlassen der Zille Überfahren einer Boje Nichteinfangen der Schwimmhölzer vor der Gassenzille Nicht vorschriftsmäßiges Passieren einer Gassenzille Nicht vorschriftsmäßiges Passieren eines Tores Verlassen der Bewerbsstrecke Erforderliche Mindestleistungen Wertung bei Punktegleichheit Bewertungen Berufung gegen Bewertungen Preise für den Bewerb Disqualifikation SIEGERVERKÜNDUNG ANHANG Fragen aus dem Feuerwehrwesen Feuerwehrorganisation Feuerwehrtaktik Feuerwehrtechnik Strecke WLA Gold (Skizze)

Um Feuerwehrmännern, die im Wasserdienst ausgebildet sind, Gelegenheit zu geben, ihren Ausbildungsstand unter Beweis zu stellen und um die Feuerwehrmänner anzuregen, intensiv Wasserdienstausbildung zu betreiben, veranstaltet der Landesfeuerwehrverband Steiermark Wasserwehrleistungsbewerbe. Die folgenden Bestimmungen regeln die Voraussetzungen und die Bedingungen für den Erwerb des Wasserwehrleistungsabzeichens in Gold sowie die Abwicklung des Bewerbes.

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1. Das Wasserwehrleistungsabzeichen in Gold (WLA in Gold) 1.1. Aussehen und Trageweise des Wasserwehrleistungsabzeichens Das Wasserwehrleistungsabzeichen besteht aus Metall und ist ca. 4,5 cm groß. Es ist annähernd quadratisch mit gerundeten Ecken ausgeführt. Die Seiten sind ebenfalls leicht gerundet. Es zeigt in der Mitte eine Feuerwehrzille, unterlegt mit zwei gekreuzten Rudern. Unterhalb der Feuerwehrzille befinden sich stilisierte Wasserwellen. Umrandet ist die Feuerwehrzille mit einem Rettungsring. An der oberen Spitze ist das Feuerwehrabzeichen und an der unteren Spitze das steirische Landeswappen angebracht. Das WLA ist gold platiniert. Der Rettungsring das Feuerwehrabzeichen und das Landeswappen sind emailliert. Das Wasserwehrleistungsabzeichen wird auf der linken Brusttasche getragen und so befestigt, dass sich der untere Rand des Abzeichens an der unteren Naht der Brusttasche befindet.

1.2. Erwerb des WLA Gold Das WLA in Gold erwirbt, wer als Mitglied einer Feuerwehr, welche einem Landesfeuerwehrverband angehört, als Bewerber bei einem Bewerb um das WLA in Gold die Mindestpunkteanzahl erreicht bzw. überschreitet.

1.3. WLA Gold - Disziplin Zillenfahren In der Wertungsklasse WLA Gold - Disziplin Zillenfahren können Bewerber antreten, welche das WLA in Gold bereits erworben haben. Sie treten nur in der Disziplin Zillenfahren an. Die Disziplinen "Fragen aus dem Feuerwehrwesen" und "Seilknoten" werden nicht absolviert. (Ab dem Jahr 2000)

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2.1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Bewerb · Mindestens 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, (Stichtag ist der erste Tag des Leistungsbewerbes), · Besitz eines gültigen Feuerwehrpasses, · aktives Mitglied, · Besitz des WLA in Silber, · darf maximal dreimal (1-mal pro Jahr) zum WLA in Gold antreten, wenn er ohne Erfolg am Bewerb teilgenommen hat.

2.2. Bewerbsdisziplinen Der Bewerber hat folgende Bewerbsdisziplinen zu bestreiten: · Disziplin Zillenfahren (praktischer Teil) · Disziplin Seilknoten (theoretischer Teil) · Disziplin Fragen aus dem Feuerwehrwesen: · Feuerwehrorganisation, · Taktik, · Technik (theoretischer Teil).

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2.3. Bewerbsgeräte und Bewerbseinrichtungen Sämtliche zur Durchführung des Wasserwehrleistungsbewerbes benötigten Geräte werden vom Veranstalter beigestellt und müssen den einschlägigen Normalienblättern entsprechen. Es werden pro Feuerwehrzille benötigt:  Rettungsring mit Leine oder Rettungsweste  Handsöße  Fahrbehelfe: 2 Ruder und 2 Schiffshacken (davon mindestens einer mit Krail) Es werden folgende Bewerbseinrichtungen benötigt:  1 = 2 x Zillennummern 1 bis 10  1 = 100 Schwimmhölzer  Rettungsringe für die Strecke in genügender Anzahl  4 Tore  1 Schwimmholzfahne weiß  1 Schwimmholzzille oder 2 Rohre zum Schwimmholzsetzen 

3 Gassenzillen



1 Schwemmerbalken



Verheftungsmöglichkeiten für alle schwimmenden Bewerbseinrichtungen (Anker, Leinen, Bojen, Ketten, Schäkel)



2 Pfosten: je 5 cm hoch, 1 m lang



2 Staffelhölzer: je 10 x 10 cm, 1 m lang



2 Rundhölzer; je 10 cm 0, 1 m lang



Bindeleinen für die Disziplin Seilknoten



10 Karten mit der Bezeichnung der Seilknoten



Kuverts mit Karten für die Fragen aus dem Feuerwehrwesen



1 elektronische Zeitnehmungseinrichtung



15 Stoppuhren.

Der Bewerber kann eigene Fahrbehelfe verwenden. Die Ruder und der Schiffshaken mit Krail müssen den Normalienblättern entsprechen, andernfalls sind die von der Bewerbsleitung beigestellten Fahrbehelfe zu verwenden. Die Schiffshakenstange mit Bürste, Stecher usw. muss der Schiffshakenstange mit Krail in der Gesamtlänge (laut Normalienblatt) entsprechen.

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2.4. Bekleidung der Bewerber Die Bewerber treten in der Einsatzbekleidung an: Einsatzanzug oder -overall Stiefel (Gummi oder Leder). Sie tragen die von der Bewerbsleitung beigestellten Bewerbsnummern auf Brust und Rücken. Gemäß der Dienstanweisung "Sicherheitsbestimmungen im Wasserdienst" ist von den Bewerbern eine Rettungsweste zu tragen. Die Bewerber können eigene Rettungswesten tragen, jedoch müssen diese den Richtlinien (ohnmachtsicher, Feststoffkörper, Schrittgurt [keine Automatikweste]) entsprechen. Der Schrittgurt muss angelegt sein. Entsprechende Rettungswesten werden bei Bedarf auch durch die Bewerbsleitung beigestellt.

3. BEWERTER Sämtliche Bewerter bestellt der Landesfeuerwehrkommandant über Vorschlag des Bewerbsleiters.

3.1. Bewerbsleitung Die Leitung des Bewerbes obliegt der Bewerbsleitung. Diese setzt sich zusammen aus :  dem Bewerbsleiter  dem Bewerbsleiterstellvertreter  dem Hauptbewerter  dem Leiter des Berechnungsausschusses

Die Bewerbsleitung wird vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt bzw. abberufen. Die Bewerbsleitung ist verantwortlich:  für die Auswahl des Bewerbsplatzes,  für die Einrichtung des Berechnungsausschusses,  für den Streckenaufbau  für die Durchführung einer Bewerterbesprechung vor dem Bewerb,  für den reibungslosen Ablauf des Wasserwehrleistungsbewerbes und der Siegerverkündung.

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Zur Durchführung des Wasserwehrleistungsbewerbes stehen dem Bewerbsleiter zur Verfügung:

3.2. Bewertergruppe Zillenfahren Die Bewertergruppe Zillenfahren wird vom Hauptbewerter geleitet, dieser ist für die Koordinierung des Bewerterwechsels verantwortlich. Die Bewertergruppe Zillenfahren umfasst folgende Bewerter:  2 Bewerter Wertungsblätter  1 Bewerter zum Zillenbesetzen  2 Zeitnehmer  1 Starter  4 Torrichter  1 Bewerter Schwimmholzfahne  2 Bewerter zum Setzen der Schwimmhölzer  Bewerter Gassenzille  1 Bewerter Schwemmerbalken  1 Zielrichter  2 Bewerter Fahrbehelfe  5 Reservebewerter Der Bewertergruppe Zillenfahren obliegt die Bewertung der Bewerber zwischen Start und Ziel.

3.3. Bewertergruppe Seilknoten Die Bewertergruppe Seilknoten umfasst: 2 Bewerter zugleich Zeitnehmer

3.4. Bewertergruppe Fragen aus dem Feuerwehrwesen Für jedes der drei Fachgebiete (Organisation, Taktik, Technik) je: 2 Bewerter zugleich Zeitnehmer Der Bewertergruppe obliegt die Bewertung der Disziplin Fragen aus dem Feuerwehrwesen.

3.5. Bewerter des Berechnungsausschusses Der Berechnungsausschuss setzt sich aus der Anmeldung und der Auswertung zusammen und wird von einem Leiter geführt.

3.5.1. Anmeldung Die Anmeldung ist in unmittelbarer Nähe des Startes einzurichten und setzt sich aus folgenden Bewertern zusammen: 1 Bewerter zur Bearbeitung der Anmeldung 1 Bewerter zur Überprüfung der Bekleidung der Bewerber 1 Bewerter zum Aufrufen der Bewerber

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Folgende Aufgaben sind zu erfüllen: Kontrolle der Einzahlung des Nenngeldes, Überprüfung der Voraussetzungen gemäß Punkt 2.1., Überprüfung der Teilnehmerliste, Überprüfung des Feuerwehrpasses und Eintragung des Antretens in den Feuerwehrpass, Überprüfung der Bekleidung und Ausrüstung des Bewerbers und

3.5.2. Auswertung Die Auswertung befindet sich ebenfalls in der Nähe des Bewerbsplatzes und setzt sich aus folgenden Kräften zusammen:  3 Bewerter EDV  3 Bewertern Folgende Aufgaben sind zu erfüllen: Überprüfung der Angaben in den Wertungsblättern Überprüfung der eingetragenen Bewertungen Berechnung der erreichten Fahrzeiten Festlegung des erreichten Ranges Vorbereitung der Verleihungsurkunden für das Wasserwehrleistungsabzeichens Durchführung sämtlicher Vorbereitungsarbeiten für die Übergabe der Preise, Urkunden und Leistungsabzeichen Ergebnislistenherstellung

3.6. Rettungsbootstaffel und Ordnerdienst Die Rettungsboote (Zahl je nach Anordnung) sind mit je einem Schiffsführer und Bootsmann (Funker) zu besetzen. Die Rettungsboote können je nach den örtlichen Gegebenheiten auch Rettungszillen sein, sie werden so wie im Zillen-Zweier besetzt. in Jedem Boot (Zille) befinden sich 2 Rettungsringe mit Wurfleine (Æ 10 mm und 15 m lang). Die Art des Rettungsbooteinsatzes entscheidet und koordiniert der Rettungsbootstaffelkommandant. Der Ordnerdienst ist für die erforderlichen Absperrmaßnahmen und für sonstige Hilfsdienste zuständig. Er wird von einem Kommandanten geführt und vom Bewerbsleiterstellvertreter eingesetzt.

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3.7. Bekleidung und Kennzeichnung der Bewerter, Ordner und Rettungsbootbesatzungen Die Bewerter und Ordner tragen nach Anordnung des Bewerbsleiters je nach Witterung beim Bewerb Einsatzanzug, graues Diensthemd, Einsatzmütze und festes Schuhwerk. Die Bewerter, die Rettungsbootstaffel und die Ordner sind durch folgende Armbinden zu kennzeichnen: Bewerbsleiter:

Landesfarben mit Borten am oberen und unteren Bindenrand (umgekehrte Landesfarben) und Landeswappen Bewerbsleiterstellvertreter: Landesfarben ohne Borten Hauptbewerter: Grün mit gelben Borten Grün Bewerter Zillenfahren: Leiter Berechnungsausschuss: Weiß mit gelben Borten Bewerter Berechnungsausschuss: Weiß mit schwarzen Borten Kommandant Ordnerdienst: Rot mit gelben Borten Rot Ordner: Rettungsbootstaffelkommandant: Orange mit gelben Borten Rettungsbootstaffel: Orange

4. BEWERBSVORBEREITUNG 4.1. Voranmeldung Die Formulare für die Voranmeldung werden auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark zur Verfügung gestellt und sollten zeitgerecht übermittelt werden.

4.2. Endgültige Anmeldung Nach Einlangen der Voranmeldung übermittelt der Landesfeuerwehrverband Steiermark die Teilnehmerliste(n). Die Teilnehmerliste ist vor dem festgelegten Termin vollständig ausgefüllt an Landesfeuerwehrverband Steiermark, Florianistrasse 22, 8403 Lebring, per Fax. :03182-7000-29, oder per E-Mail an: [email protected] einzusenden. Pro Bewerber ist eine Teilnehmerliste auszufüllen. Mit der Teilnehmerliste sind der Nachweis über den Gruppenkommandantenlehrgang und der Besitz des WLA in Silber vorzulegen. Bewerber, deren Teilnehmerliste unvollständig ausgefüllt eingereicht oder nach Anmeldeschluss vorgelegt werden, haben kein Recht, zum Bewerb zugelassen zu werden. Durch die endgültige Anmeldung anerkennen die Bewerber die Bewerbsbestimmungen.

4.3. Nachmeldung Nachmeldungen in der Wertungsklasse "WLA Gold - Disziplin Zillenfahren" sind nur bis zum Beginn des Bewerbes möglich.

4.4. Nenngeld Das vorgeschriebene Nenngeld ist am Bewerbstag bei der Anmeldung zu bezahlen. Zurzeit pro Teilnehmer € 5,-.

4.5. Bewerbsplan Nach Einlangen der endgültigen Anmeldungen (Teilnehmerlisten) wird der Bewerbsplan erstellt. Ein Einspruch gegen die Antretezeiten ist unzulässig.

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5. BEWERBSABLAUF 5.1. Bewerbsplan Die Bewerbsleitung legt den Bewerbsablauf im Bewerbsplan fest. Der Bewerbsplan ist genau einzuhalten.

5.1. Bewerbseröffnung Der Bewerbsleiter eröffnet den Landeswasserwehrleistungsbewerb. Nach Hissung der Bewerbsfahne beginnt der Wasserwehrleistungsbewerb.

5.2. Anmeldung der Bewerber Die Bewerber haben sich zu dem im Bewerbsplan angegebenen Zeitpunkt bei der Anmeldung einzufinden. Nach Aufruf melden sie sich zur Überprüfung der Feuerwehrpässe und der Teilnehmerliste. Der Bewerber hat seinen gültigen Feuerwehrpass mit Lichtbild vorzuzeigen und erhält seine Startnummer laut Bewerbsplan. Die Reihenfolge der Disziplinen wird durch die Bewerbsleitung festgelegt. Anschließend marschieren die Bewerber sofort zum Startraum.

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6. THEORETISCHE DISZIPLINEN 6.1. Disziplin Seilknoten 6.1.1. Beschreibung der Disziplin Folgende Knoten werden bei dieser Disziplin angelegt:

Belegen einer Klampe

Achtknoten

Kreuzklank Webleinstek

Palstek Rettungsschlinge

Rechter Knoten Kreuzknoten

Weberknoten Einfacher Schotstek

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6.1.2. Durchführung der Disziplin Der in der Reihenfolge seiner Startnummer vor der Bewertergruppe erscheinende Bewerber muss die 6 abgebildeten Knoten benennen und innerhalb von acht Minuten anlegen. Die Reihenfolge bleibt dem Bewerber überlassen, jedoch hat er vor Beginn des Anlegens jedes Knotens den Namen (Bezeichnung) des Seilknotens anzugeben.

6.1.3. Wertung der Disziplin Die Wertung erfolgt durch jeden der zwei Bewerter gesondert, jeder von ihnen vergibt für: jeden richtigen Knoten 2 Punkte für jeden unrichtigen oder unrichtige Benennung des Knotens 0 Punkte. Der Bewerber kann maximal 12 Punkte erreichen. Minuten, die der Bewerber nicht verbraucht, werden ihm in Form von Zeitgutpunkten (1 Minute = 1 Zeitgutpunkt) gutgeschrieben.

6.2. Fragen aus dem Feuerwehrwesen 6.2.1. Beschreibung der Disziplin Es sind aus dem Gebiet des Feuerwehrwesens ca. 150 Fragen zusammengestellt und zwar je 50 aus den Fachgebieten Feuerwehrorganisation, -technik und -taktik (siehe Anhang).

6.2.2. Durchführung der Disziplin Aus den drei Fachgebieten zieht der einzeln vor den Bewertern erscheinende Bewerber ein Kuvert mit je 5 Fragen, die er innerhalb von jeweils 5 Minuten zu beantworten hat. Die Reihenfolge der Beantwortung bleibt dem Bewerber überlassen, jedoch hat er vor der Beantwortung die Nummer und den Text der jeweiligen Frage anzugeben.

6.2.3. Wertung der Disziplin Die Beantwortung der Fragen aus jedem Fachgebiet wird von einer eigenen Bewertergruppe bewertet. Jeder der beiden Bewerter wertet gesondert. Es werden folgende Punkte vergeben:   

2 Punkte, für jede richtige Antwort 1 Punkt, für jede teilweise richtige Antwort und 0 Punkte für jede unrichtige oder nicht beantwortete Frage.

Jeder der beiden Bewerter des Fachgebietes kann also 10 Punkte vergeben. Für die gesamte Disziplin Fragen aus dem Feuerwehrwesen kann der Bewerber maximal 60 Punkte erreichen. Minuten, die der Bewerber bei der Lösung nicht verbraucht, werden ihm in Form von Zeitgutpunkten (1 Minute = 1 Zeitgutpunkt) gutgeschrieben.

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7. DISZIPLIN ZILLENFAHREN Die Bewerbsstrecke ist in der beigestellten Feuerwehrzille, Ruderart "stehend rudern" bzw. "schiebend", zu durchfahren. Veränderungen an der Bewerbsstrecke bezüglich des Abstandes und der Reihenfolge der Hindernisse können durch die Bewerbsleitung vor dem Bewerb angeordnet werden. Veränderungen an der Bewerbsstrecke bzw. an deren Einrichtungen, die sich durch Änderung der Wasserverhältnisse, durch Wellenschlag oder durch Wind ergeben, werden nicht als Gründe für Startunterbrechungen, nochmaliges Starten oder gesonderte Wertung anerkannt. Ebenso ist der Einbau von "Sonderaufgaben", die den jeweiligen Örtlichkeiten angepasst werden, möglich. Es ist dies im Bewerbsplan entsprechend festzulegen und bei der Anmeldung zusätzlich darauf mit einem eigenen Streckenplan hinzuweisen. Bewertungsgrundlage ist der bei der Anmeldung ausgehängte Streckenplan.

7.1. Beschreibung der Disziplin Von der Startlinie gegenwärts sind in je 50 m Entfernung vom Start aus 4 Tore aufgebaut. 50 m vom letzten der vier Tore gegenwärts befindet sich am Ufer eine weiße Fahne. Ca. 300 m vom Start gegenwärts und ca. 10 m vom Ufer entfernt ist die Zille zum Schwimmholzsetzen verankert. 100 m nauwärts der Schwimmholzzille befinden sich im Abstand von jeweils 50 m drei um ca. 10 m versetzte Gassenzillen. Auf den Gassenzillen ist jeweils eine Stange 180 cm über der Wasseroberfläche horizontal befestigt. An der in das Gewässer hinausragenden Stange ist eine Zillengasse mit je zwei im Abstand von 150 cm, 160 cm lange Torstangen, 10 cm in das Wasser hineinragend, vertikal befestigt Ca. 50 m nauwärts der dritten Gassenzille ist im Fluss eine Wendeboje verankert.

7.2. Durchführung der Disziplin Auf den Startbefehl "Starten!" schiebt der Bewerber die Feuerwehrzille im fliegenden Start über die Startlinie und löst den Zeitschranken mit der auf dem Kranzl angebrachten Stange aus, anschließend ca. 250 m gegenwärts. Er hat auf dieser Strecke vier Tore zu durchfahren. Erreicht er die am Ufer befindliche weiße Fahne, werden von der Schwimmholzzille oder durch 2 Rohre vom Land aus gleichzeitig zwei Schwimmhölzer in das Wasser gelassen. Nach Erreichen der Fahne stößt der Bewerber die Feuerwehrzille ab, dann legt er den Schiffshaken in die Zille ein; rudert zu den Schwimmhölzern und nimmt sie mit der Hand auf. Nachdem er sie in die Feuerwehrzille gelegt hat, fährt er wasserseitig durch die drei versetzten Gassenzillen. Die Gassen sind dabei mit dem Kranzl nauwärts zu durchfahren. Nach Durchfahrt durch die dritte Gasse, fährt anschließend um die Wendeboje und gegenwärts durch die Zielgasse - wobei der Zeitschranken auszulösen ist - in den Zielraum. Die Zeit für das Durchfahren der Bewerbsstrecke wird ab dem Durchfahren der Startlinie bis zum Erreichen der Ziellinie genommen. Die Fahrzeit wird in Sekunden und Sekundenbruchteilen gestoppt.

8. WERTUNG Zum Errechnen des Limits werden alle Zeiten der gewerteten Bewerber herangezogen. Die zwei besten und die zwei schlechtesten Zeiten werden gestrichen. Bei weniger als zehn Teilnehmern werden nur die beste und die schlechteste Zeit gestrichen. Von den nun verbleibenden Zeiten wird das arithmetische Mittel errechnet. Zu diesem Mittel werden 20 Prozent hinzugerechnet. Diese Zeit ist das Limit. Das Limit wird mit 100 Punkten bewertet. Zur Umrechnung der von den Bewerbern erreichten Fahrzeit in Punkte wird die Zeitdifferenz zum Limit in Punkte umgerechnet und der Zahl 100 zugezählt oder abgerechnet. Für Fehler werden Strafpunkte (je nach Fehler 5 oder 10) abgezogen. Dies ergibt die in der Disziplin "Zillenfahren" erreichte Punkteanzahl.

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8.1. Strafpunkte 8.1.1. Nicht vorschriftsmäßige Bekleidung (10 Schlechtpunkte) "Nicht vorschriftsmäßige Bekleidung" liegt vor, wenn die Uniformierung eines Bewerbers nach Passieren der Anmeldung gegen Punkt 2.5. der Bewerbsvorschriften (z.B. keine Stiefel) oder gegen sonstige bestehenden Vorschriften verstößt (z.B. fehlender Ortsname).

8.1.2. Behindern beim Überholen (10 Schlechtpunkte) "Behindern beim Überholen" liegt vor, wenn der zu Überholende trotz Aufforderung durch den Überholer (oder zuständigen Bewerter) nicht ausweicht.

8.1.3. Überfahren eines Schwimmholzes (10 Schlechtpunkte) "Überfahren eines Schwimmholzes" liegt vor, wenn das Schwimmholz unter die Zille gerät.

8.1.4. Schwimmholz nicht mit der Hand aufgenommen (5 Schlechtpunkte) "Schwimmholz nicht mit der Hand aufgenommen" liegt vor, wenn das Schwimmholz mit dem Ruder oder der Schiffshakenstange eingeholt wird.

8.1.5. Verlust des Schiffshakens ab der Schwimmholzfahne (5 Schlechtpunkte) "Verlust des Schiffshakens ab der Schwimmholzfahne" liegt vor, wenn der Schiffshaken nach dem Passieren der Schwimmholzfahne (rote Fahne) nach gegenwärts bis zur Schwimmholzaufnahme steckenbleibt, weggeworfen oder verloren wird.

8.1.6. Verlust des Schiffshakens mit Krail (5 Schlechtpunkte) "Verlust des Schiffshakens mit Krail" liegt vor, wenn sich der Schiffshaken mit Krail nach Durchfahren des Zieles nicht in der Zille befindet.

8.2. Ausscheiden aus dem Bewerb ohne Wertung Bewerber, die gegen die folgenden Punkte verstoßen, scheiden ohne Wertung aus dem Bewerb aus:

8.2.1. Verlassen der Zille "Verlassen der Zille" liegt vor, wenn ein Bewerber zwischen Start und Ziel an Land steigt, (z.B. vom Ufer mit dem Fuß abstößt, um die Zille wieder in Fahrt zu bringen) bzw. den Kontakt mit der Zille verliert.

8.2.2. Überfahren einer Boje "Überfahren einer Boje" liegt vor, wenn eine Boje mit der Zille überfahren und zur Gänze unter Wasser gedrückt wird.

8.2.3. Nichteinfangen der Schwimmhölzer vor der Gassenzille "Nichteinfangen der Schwimmhölzer vor der Gassenzille" liegt vor, wenn die Schwimmhölzer nicht vor der Gassenzille eingefangen werden, bzw. sich bei der Zieldurchfahrt nicht in der Zille befinden.

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8.2.4. Nicht vorschriftsmäßiges Passieren einer Gassenzille "Nicht vorschriftsmäßiges Passieren einer Gassenzille" liegt vor, wenn die Gasse nicht zuerst mit dem Kranzl durchfahren wird, sofern dies nicht im Streckenplan anders festgelegt ist, oder die Gassenstange in die Zille fällt, oder wenn sie mit der Hand, dem Ruder oder dem Körper weggehalten wird.

8.2.5. Nicht vorschriftsmäßiges Passieren eines Tores "Nicht vorschriftsmäßiges Passieren eines Tores" liegt vor, wenn das Tor nicht zuerst mit dem Kranzl durchfahren wird, sofern dies nicht im Streckenplan anders festgelegt ist, oder die Torstange in die Zille fällt, bzw. mit der Hand, dem Ruder oder dem Körper weggehalten wird.

8.2.6. Verlassen der Bewerbsstrecke "Verlassen der Bewerbsstrecke" liegt vor, wenn  am Schwemmbalken ohne bergwärts gestelltes Kranzl und ohne anzuhaken vorbeigefahren wird,  die Bojenmarkierung (Fahrrinnenbegrenzung) nicht beachtet  der Verlauf des Streckenplanes nicht eingehalten wird.

Jeder Bewerter bewertet selbständig und trägt die Bewertung in sein Wertungsblatt ein. Die Bewerter haben unparteiisch zu entscheiden; in Zweifelsfällen entscheidet der Bewerbsleiterstellvertreter nach Anhören der jeweiligen Bewerter. Berufungen gegen Bewerterurteile sind beim Bewerbsleiter einzubringen. Die Entscheidung des Bewerbsleiters ist endgültig.

8.3. Erforderliche Mindestleistungen Um die Bedingungen für den Erwerb des Wasserwehrleistungsabzeichens in Gold zu erfüllen, muss der Bewerber mindestens 134 Punkte erreichen und zwar: Disziplin Zillenfahren: mindestens 100 Punkte Disziplin Seilknoten: mindestens 20 Punkte Disziplin Fragen aus dem Feuerwehrwesen: Feuerwehrtaktik: mindestens 16 Punkte Feuerwehrtechnik: mindestens 16 Punkte Feuerwehrorganisation: mindestens 16 Punkte Wird in einer Disziplin weniger als die angegebene Mindestpunkteanzahl erreicht, so ist das Bewerbsziel nicht erreicht. In den Disziplinen Seilknoten und Fragen aus dem Feuerwehrwesen müssen zusammen mindestens 48 Punkte erreicht werden. Die über 148 Punkte hinausgehende Leistung zählt nur für die Reihung der Bewerber.

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8.4. Wertung bei Punktegleichheit Erreichen zwei oder mehrere Bewerber gleiche Punkte, so sind die nachfolgenden Kriterien in der angeführten Reihenfolge heranzuziehen, bis eine Reihung erreicht ist: 1. Fehlerfreie Absolvierung der Disziplin Zillenfahren 2. Geringere Anzahl von Strafpunkte in der Disziplin Zillenfahren 3. Fehlerfreie Absolvierung der Disziplin Seilknoten Ist auch dann noch Punktegleichheit gegeben, sind die Bewerber auf den gleichen Rang (ex aequo) zu reihen.

8.5 Bewertungen Jeder Bewerter bewertet selbständig und trägt die Bewertung in sein Wertungsblatt ein. Die Bewerter haben unparteiisch zu entscheiden; in Zweifelsfällen entscheidet der Bewerbsleiterstellvertreter nach Anhören der jeweiligen Bewerter.

8.5.1. Berufung gegen Bewertungen Berufungen gegen Bewerterurteile sind beim Bewerbsleiter einzubringen. Die Entscheidung des Bewerbsleiters ist endgültig.

8.6. Preise für den Bewerb Es werden Preise nach folgenden Richtlinien vergeben:  1 - 2 gestartete Bewerber 0 Preise  3 - 5 gestartete Bewerber 1 Preis  6 - 9 gestartete Bewerber 2 Preise  ab 10 gestartete Bewerbern 3 Preise

8.7. Disqualifikation Verstößt ein Bewerber absichtlich und auf grobe Art gegen die Bewerbsbestimmungen, gegen Dienstvorschriften oder gegen die Gebote der Fairness, so hat der jeweilige Bewerter die Disqualifikation dieses Bewerbers zu beantragen. Über die Verhängung der Disqualifikation entscheidet der Bewerbsleiter endgültig. Als Disqualifikationsgründe gelten im besonderen:  ungebührliches Benehmen gegenüber Bewertern  wissentlich falsch gemachte Angaben in der Teilnehmerliste  absichtliches Behindern eines anderen Bewerbers Der Bewerbsleiter kann die Disqualifikation eines Bewerbers im Rahmen des Bewerbes und auch noch bei der Aufstellung zur Siegerverkündung oder bei dieser selbst aussprechen. In diesem Falle erhält der Bewerber weder Preis, Urkunde oder Leistungsabzeichen und wird aus den Ranglisten gestrichen. Eine Disqualifikation ist auch auszusprechen, wenn ein Bewerber von der Siegerverkündung unentschuldigt fernbleibt.

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9. SIEGERVERKÜNDUNG Alle Bewerber haben an der Siegerverkündung teilzunehmen. Der Landesfeuerwehrkommandant nimmt die Siegerverkündung vor und beendet den Bewerb. Jeder erfolgreiche Bewerber erhält eine Urkunde, in welcher die erreichte Punkteanzahl festgehalten ist, ebenso werden die Leistungsabzeichen überreicht. Den bestplatzierten Bewerbern können Ehrenpreise übergeben werden.

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