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Landkreis Alzey-Worms Kreisverwaltung 1 - Zentrale Aufgaben und Finanzen - Referat 10 Az.: 1-002-13/vm Alzey, 12.06.2006 Niederschrift Nr. der Si...
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Landkreis Alzey-Worms

Kreisverwaltung

1 - Zentrale Aufgaben und Finanzen - Referat 10 Az.: 1-002-13/vm

Alzey, 12.06.2006

Niederschrift

Nr. der Sitzung: 20 Gremium:

Wahlperiode: 2004-2009

Kreisausschuss Öffentlich/Nichtöffentlich

Sitzungsdatum: 06.06.2006 Sitzungsort:

Uhrzeit:

Kreisverwaltung Alzey-Worms, Sitzungsraum 119

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15.00 – 16.35 Uhr

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Anwesenheitsliste Vorsitzende Landrat Görisch Anwesend von/bis TOP

Kreisbeigeordnete Jürging, Karl Heinz, Wörrstadt Klippel, Walter, Saulheim Erbes, Heribert, Spiesheim

1-10 1-10 1-10

Mitglieder des Kreisausschusses Benkert, Knut, Alzey Steinmann, Werner, Alzey Dexheimer, Jutta, Flonheim Merker, Helga, Gau-Odernheim Kiefer, Gerhard, Eich Anklam-Trapp, Kathrin, MdL, Monsheim Müller, Bernd, Osthofen Bothe, Ralph, Flörsheim-Dalsheim Seebald, Gerhard, Wörrstadt Pühler, Karl-Heinz, Schornsheim Conrad, Markus, Armsheim Metzler, Jan, Dittelsheim-Heßloch Schnabel, Heinz-Hermann, MdL, Erbes-Büdesh. Jung, Hansjörg, Gau-Bickelheim Tauscher, Dr. Ludwig, Alzey Hoffmann, Wolfgang, Alsheim Wagner, Walter, Westhofen Blüm, Gerhard, Gundheim Köhm, Reinhold, Lonsheim Knierim, Hans-Peter, Osthofen Lange, Dr. Thorsten, Wörrstadt Muth, Bettina, Mettenheim Becker, Klaus, Bornheim Kolb-Noack, Elisabeth, Dittelsh.-Heßloch Busch, Wilfried, Kettenheim Mehring, Klaus, Osthofen Clar, Georg-Heinz, Alzey Orb, Fritz, Westhofen

Anwesend von/bis TOP 1-10

Kreisverwaltung Reg.Dir. Linkerhägner KVDin Emrich BauDir Dr. Schmitt KOVR Gosenheimer

SozOAR Herz OAR Straus AR Rauschkolb AR Sippel

Entschuldigt

Nicht entschuldigt

Entschuldigt

Nicht entsch.

X 1-10 1-10 X 1-10 1-10 1-10 X X X 1-10 X 1-10 1-10 1-10 (ab 15.05 Uhr) 1-10 1-10 1-10

VA Stier KI-Anw. Wagner

Gäste Schriftführerin KOS Marx C:\Dokumente und Einstellungen\Monetha\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK15\Ka-Nr20-060606 ö.doc

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Landrat Görisch eröffnete die Sitzung um 15.00 Uhr. Er begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einberufung mit Einladung und Tagesordnung vom 23.05.2006, die öffentliche Bekanntmachung am 30.05.2006 sowie die Beschlussfähigkeit des Kreisausschusses fest. Wie er mit Schreiben vom 01. d.M. mitgeteilt habe, sei die Tagesordnung u.a. um den nachstehenden Punkt zu ergänzen Öffentlicher Teil TOP 4 (neu) Markierungsarbeiten an Kreisstraßen - Auftragsvergabe - Beschlussfassung Der Kreisausschuss stimmte dem zu. Die Beratungs-/ Beschlussvorlagen zu den zusätzlichen TOP sei mit dem Schreiben vom 01. d. M. nachgereicht worden. Sodann machte der Landrat auf die per Tischvorlagen überlassenen Unterlagen aufmerksam: - Niederschrift Sitzung Kreisausschuss 02.05.06 - Vergleichstabelle der Entgeltgruppen TVöD und der Vergütungsgruppen BAT - Zeitschrift „Der Landkreis“, Ausgabe April/Mai 2006 - Broschüre „Tag der Architektur 2006“

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Geltende Tagesordnung TOP

Bezeichnung

Drucksachennummer

Öffentlicher Teil 1

Gewährung von Kreiszuschüssen für Sport-, Spiel- u. Freizeitanl. - Beschlussfassung 1.1 Antrag der Ortsgemeinde Wonsheim Umgestaltung des Kinderspielplatzes 1.2 Antrag der Ortsgemeinde Saulheim Neubau von zwei Kinderspielplätzen („Alter Sportplatz Jahnstraße“ und „Am Westring V“)

66/2006 67/2006

2

Antrag der Ev. Kirchengemeinde Offenheim auf Gewährung eines Kreiszuschusses für Brandschutzmaßnahmen in der Kindertagesstätte Offenheim in Höhe von 4.500 € - Beschlussfassung

65/2006

3

Neubau der Förderschule mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, Alzey - Raumprogramm - Beschlussfassung

68/2006

4

Markierungsarbeiten an Kreisstraßen - Auftragsvergabe - Beschlussfassung

75/2006

5

Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil

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Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt: 1

Drucksachennummer: 66/2006

Gewährung von Kreiszuschüssen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen; 1.1 Antrag der Ortsgemeinde Wonsheim auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes - Beschlussfassung Vorlagetext: Die Ortsgemeinde Wonsheim hat mit Datum vom 27.07.2005 die Projektanmeldung für die Umgestaltung des Spielplatzes „An der Bädergasse“ eingereicht. Die Umgestaltung ist erforderlich, da zahlreiche Spielgeräte nicht mehr funktionsfähig sind und aus Verkehrssicherheitsgründen abgebaut werden mussten. Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 80.000,-- € belaufen, die auch gemäß der Prüfung des Ministeriums des Innern und für Sport in Mainz als zuwendungsfähig anerkannt wurden. Unter dem Datum vom 10.03.2006 erging ein Bewilligungsbescheid über 40.000,-- €. Die Finanzierung stellt sich laut Antrag wie folgt dar: Landesmittel: 40.000,-- € Erwarteter Zuschuss vom Landkreis 8.000,-- € Eigenmittel: 32.000,-- € _______________________________________________________ Gesamt:

80.000,-- €

Gemäß Ziffer 2.2 der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen im Landkreis Alzey-Worms“ müssen sich die Maßnahmen an einschlägige Planungsvorgaben (z.B. Landesspielplatzprogramm, Sportstätten-Rahmenleitplan u.a.m.) halten. Die gemäß Ziffer 5.2 der Richtlinie geforderte Bedürftigkeit des Maßnahmeträgers ist ebenfalls gegeben. Als bedürftig, d.h. nicht leistungsfähig im Sinne der Vorschrift, gelten kommunale Maßnahmeträger, wenn nach einem Schnitt der letzten 3 Haushaltsjahre vor dem Jahr der Antragstellung ihre Finanzkraft unter dem Kreisdurchschnitt gelegen hatte. Ausweislich der Finanzstatistik des Statistischen Landesamtes in Bad Ems liegt die Ortsgemeinde Wonsheim sowohl im Kreisvergleich als auch im Land unter der durchschnittlichen Finanzkraft von Ortsgemeinden. Ziffer 2.1 b) der Richtlinie beschränkt die Höhe der Kreisförderung von Kinderspielplätzen und Nachbarschaftsspielplätzen auf 5.000,-- €. Im Haushaltsplan 2006 stehen unter der Haushaltsstelle 5500.9820 insgesamt 22.000,-- € zur Verfügung. Die Mittel sind für die Generalsanierung des Sportplatzes in der Ortsgemeinde Spiesheim vorgesehen. Um der Ortsgemeinde Wonsheim für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes eine Kreiszuwendung in Höhe von 5.000,-- € gewähren zu können, ist die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe unter der Haushaltstelle 5500.9820 zu beschließen. Die Mehrausgaben können durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 2110.9820 „Zuweisungen an Gemeinden“ gedeckt werden. Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.05.2006 mit dem Antrag der Ortsgemeinde Wonsheim befasst und dessen positive Bescheidung in Höhe von 5.000,-- € empfohlen. C:\Dokumente und Einstellungen\Monetha\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK15\Ka-Nr20-060606 ö.doc

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Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, der Ortsgemeinde Wonsheim einen Kreiszuschuss gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen im Landkreis Alzey-Worms“ in Höhe von 5.000,-- € für die Umgestaltung des Spielplatzes zu gewähren. Gleichzeitig wird die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,-- € bei der Haushaltsstelle 5500.9820 beschlossen. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 2110.9820 „Zuweisungen an Gemeinden“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Tagesordnungspunkt: 1

Form der Abstimmung: Offen

Drucksachennummer: 67/2006

Gewährung von Kreiszuschüssen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen; 1.2 Antrag der Ortsgemeinde Saulheim auf Gewährung eines Kreiszuschüssen für den Neubau von zwei Kinderspielplätzen („Alter Sportplatz Jahnstraße“ und „Am Westring V“) - Beschlussfassung Vorlagetext: Die Ortsgemeinde Saulheim hat mit Datum vom 26.01.2006 die Projektanmeldung für den Neubau von zwei Spielplätzen eingereicht. Aufgrund der hohen Kosten wurde die geplante Maßnahme immer wieder zurückgestellt. Erst durch den Bau naturnaher Spielplätze, bei dem die Kosten durch Eigenleistungen und Sponsoren erheblich verringert werden sollen, sowie die Aussicht auf Landeszuschüsse aus dem Programm „Kinderfreundliche Umwelt“ kann es die Ortsgemeinde Saulheim ermöglichen, für die genannten Baugebiete Spielflächen zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtkosten werden sich voraussichtlich auf 110.046,12 € belaufen. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Spielplatz an der Jahnstraße: Mittel der Gemeinde: 20.592,14 € Erwarteter Zuschuss vom Landkreis 5.000,00 € Eigenmittel: 27.114,00 € _______________________________________________________ Gesamt:

52.706,14 €

Spielplatz am Westring V: Mittel der Gemeinde: 21.225,98 € Erwarteter Zuschuss vom Landkreis 5.000,00 € Eigenmittel: 31.114,00 € _______________________________________________________ Gesamt:

57.339,98 €

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Gemäß Ziffer 2.2 der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen im Landkreis Alzey-Worms“ müssen sich die Maßnahmen an einschlägige Planungsvorgaben (z.B. Landesspielplatzprogramm, Sportstätten-Rahmenleitplan u.a.m.) halten. Die gemäß Ziffer 5.2 der Richtlinie geforderte Bedürftigkeit des Maßnahmeträgers ist ebenfalls gegeben. Als bedürftig, d.h. nicht leistungsfähig im Sinne der Vorschrift, gelten kommunale Maßnahmeträger, wenn nach einem Schnitt der letzten 3 Haushaltsjahre vor dem Jahr der Antragstellung ihre Finanzkraft unter dem Kreisdurchschnitt gelegen hatte. Bei der Ortsgemeinde Saulheim liegt die Finanzkraft zwar über dem Kreisdurchschnitt, jedoch hat sie einen defizitären Haushalt, der Fehlbedarf beträgt ca. 3 Mio. €. Nach Ziffer 5.2 Satz 4 kann der Kreisausschuss gerade für einen solchen Fall Ausnahmen zulassen. Ziffer 2.1 b) der Richtlinie beschränkt die Höhe der Kreisförderung von Kinderspielplätzen und Nachbarschaftsspielplätzen auf 5.000,-- €. Im Haushaltsplan 2006 stehen unter der Haushaltsstelle 5500.9820 insgesamt 22.000,-- € zur Verfügung. Diese Mittel sind für die Generalsanierung des Sportplatzes in der Ortsgemeinde Spiesheim vorgesehen. Um der Ortsgemeinde Saulheim für die zwei Neubauten der Spielplätze jeweils eine Kreiszuwendung in Höhe von 5.000,-- € gewähren zu können, ist die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe unter der Haushaltstelle 5500.9820 zu beschließen. Die Mehrausgaben können durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 2110.9820 „Zuweisungen an Gemeinden“ gedeckt werden. Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.05.2006 mit dem Antrag der Ortsgemeinde Saulheim befasst und die Gewährung einer Kreiszuwendung befürwortet. Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, der Ortsgemeinde Saulheim jeweils einen Kreiszuschuss gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen im Landkreis Alzey-Worms“ in Höhe von 5.000,-- € für die Neubauten von zwei Spielplätzen zu gewähren. Gleichzeitig wird die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 10.000,-- € bei der Haushaltsstelle 5500.9820 beschlossen. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 2110.9820 „Zuweisungen an Gemeinden“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

Kreisbeigeordneter Klippel nahm an der Beratung nicht teil.

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Tagesordnungspunkt: 2

Drucksachennummer: 65/2006

Antrag der Ev. Kirchengemeinde Offenheim auf Gewährung eines Kreiszuschusses für Brandschutzmaßnahmen in der Kindertagesstätte Offenheim in Höhe von 4.500 € - Beschlussfassung Vorlagetext: Die Ev. Kindertagesstätte in Offenheim wurde ursprünglich als zweigruppige Teilzeiteinrichtung geführt. Aufgrund des Bedarfs wurde ab 01.05.97 das verlängerte Vormittagsangebot eingeführt. Eine weitere Veränderung erfolgte im Juni 2000, als das Landesjugendamt Mainz 4 Ganztagsplätze genehmigte und am 17.03.03, mit der Erlaubnis, insgesamt 4 Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren zu betreuen. Der erforderliche Ruheraum für die Ganztags- und Krippenkinder im Dachgeschoss der Einrichtung wurde von Eltern und Kirchenvorstand ausgebaut und renoviert. Auch das Büro der Leiterin wurde dort eingerichtet. Eine Abnahme durch unser Kreisbauamt erfolge jedoch nicht; der Brandschutz wurde nicht überprüft. Da für die Kindertagesstätte noch keine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB erteilt wurde, erfolgte Anfang 2005 das förmliche Antragsverfahren. Hierzu wurden u. a. Testate des Bauamtes und des Brandschutzes gefordert. Bei einer am 28.09.2005 durchgeführten Ortsbesichtigung des Bauamtes wurden erhebliche Mängel im brandschutztechnischen Bereich festgestellt. Mit Schreiben vom 21.02.2006 behielt sich das Bauamt eine behördliche Nutzungsuntersagung vor, wenn die festgestellten Mängel nicht unverzüglich beseitigt werden. Die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 22.500,00 €. Von Seiten der Ortsgemeinden Offenheim und Bechenheim wurden insgesamt 9.000,00 € zugesagt. Der Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses beläuft sich auf 4.500,00 €. Diese Kostenentscheidung ist nicht durch unsere „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Alzey-Worms zu den Kosten des Baus und der Ausstattung von Kindertagesstätten“ abgedeckt, da der beantragte Kreiszuschuss nicht unmittelbar mit einer Erweiterung des Angebotes in Zusammenhang steht. Hätte die Ev. Kirchengemeinde damals einen entsprechenden Antrag gestellt, wäre ein Kreiszuschuss gewährt worden. Um weiterhin eine Ganztagsbetreuung zu gewährleisten und bei Bedarf Kinder unter 3 Jahren zu betreuen, ist die Maßnahme unerlässlich. Ein entsprechender Kreiszuschuss sollte gewährt werden. Auf Frage von Mitglied Conrad wies Landrat Görisch darauf hin, dass die Ortsgemeinde Gabsheim ihren Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für Brandschutzmaßnahmen in der Kindertagesstätte zurückgezogen habe. Auch hier wäre ein Zuschuss zu gewähren gewesen. Beschluss: Für die Sicherstellung des Brandschutzes in den Räumen des Dachgeschosses und der Nutzung des Ruheraumes sowie des Büros der Leiterin erhält die Ev. Kirchengemeinde Offenheim einen Kreiszuschuss. Der Zuschuss wird mit 4.500,00 € festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

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Tagesordnungspunkt: 3

Drucksachennummer: 68/2006

Neubau der Förderschule mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, Alzey - Raumprogramm - Beschlussfassung Vorlagetext: Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 06. Dezember 2005 wurde die Notwendigkeit zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes für die Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung in Alzey (Schule im Rotental) bestätigt. Vor der Durchführung des vorgesehenen Architektenwettbewerbes ist es zunächst notwendig, das Raumprogramm zu erstellen und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Genehmigung vorzulegen. Die Schulbaurichtlinien stellen für G-Schulen nur eine grobe Orientierung dar. Bei den Förderschulen muss jeweils die Größe der Schule und das individuelle pädagogische Konzept berücksichtigt werden. In Zusammenarbeit mit dem Schulleiter der Schule im Rotental, Herrn Gorgels sowie nach persönlicher Besprechung mit der Schulaufsichtsbehörde (Herr Regierungsschulrat Barthen und Herr Foos) wurde das Raumprogramm besprochen und ausgehend von einer maximalen Schülerzahl von 72 (derzeit 60) wie folgt festgelegt: Raumbezeichnung Allgemeiner Unterrichtsraum Kursraum Werkraum Maschinenraum Materialraum Ton-/Matsch-/Nass-Raum Brennraum

Anzahl 9 5 1 1 1 1 1

qm je Raum

40 20 40 35 20 20 10

qm Gesamt 360 100 40 35 20 20 10

40 20 35 6 20 20 15 30 20 70 64 30 15 10 20 12 12 60 20 20 20 12

40 20 35 6 20 20 15 30 20 70 64 30 30 10 20 12 12 60 20 20 20 36

(in Kombination mit Materialraum Werken)

Textiles Gestalten Materialraum Lehrküche Vorratsraum Therapieraum Raum für Krankengymnastik Snoezelnenraum Musik-/SMV-/Film-Raum Wärme- und Spülküche Speiseraum / Mehrzweckraum Gymnastikraum Geräteraum Umkleideraum Lehrerumkleide / Dusche Schulleiter Stellvertreter Geschäftszimmer Lehrerzimmer Elternsprechzimmer/Arztzimmer Lehrmittelzimmer Hausmeister Dusche / Toilette für Schüler (je Etage 1x) Gesamt

1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 3

1.195

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Die Wünsche der Schulleitung gehen über diese Aufstellung hinaus: Lehrküche:

Hier wünscht die Schule eine Raumgröße von 45 qm mit einer Raumabtrennung, damit gleichzeitig zwei Lerngruppen unterrichtet werden können. Herr Barthen sieht hier kein Erfordernis die Lehrküche größer als 35 qm zu bauen, da die Unterstufenklassen keinen Kochunterricht haben und darüber hinaus in jedem Klassenraum eine sog. Pantry-Küche vorhanden sein wird.

Therapieraum:

Die Schulleitung hält hier einen weiteren Raum für sinnvoll. Herr Barthen bestätigt keinen zusätzlichen Raumbedarf, da die Ergotherapie im Klassenverband stattfindet und bei einer Schule in der vorhandenen Größe 2 Therapieräume (inkl. Raum für Krankengymnastik) ausreichend sind.

Gymnastikraum: Die Schulleitung beantragt, den Gymnastikraum auf 128 qm Fläche zu vergrößern. Bei der Art von Sportunterricht, der in der Regel bei G-Schülern durchgeführt werden kann, handelt es sich in erster Linie um reine gymnastische Übungen mit ca. max. 10 Schülern pro Unterrichtseinheit. Die vorgesehene Raumgröße von 64 qm ist somit annehmbar. Für andere Sportarten (Sport AG Fußball) könnte auf eine vorhandene Sporthalle ausgewichen werden. Herr Foos gibt weiter zu bedenken, dass bei einer Raumgröße von 128 qm andere Raumhöhen bauordnungsrechtlich erforderlich würden. Die Verwaltung schlägt daher vor, das oben aufgeführte Raumprogramm mit einer Gesamthauptnutzfläche von 1.195 qm zu beschließen und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Neustadt zur Genehmigung vorzulegen. Landrat Görisch erinnerte, dass das Ergebnis des Architektenwettbewerbes Ende 2006 erwartet werde. Sodann könne über die Bereitstellung der Mittel für die Baumaßnahmen im Etat 2007 entschieden werden. Die Kosten zur Durchführung des Wettbewerbs würden durch das Land bezuschusst. Sodann informierte er, dass weder die Stadt Worms noch der Landkreis Mainz-Bingen in der Lage seien, Kinder aus dem Altrheingebiet in ihren Förderschulen aufzunehmen. Diese Kinder sollen künftig in Alzey aufgenommen werden. Dies sei bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Eine entsprechende Änderung der Schulbezirke sei mit der ADD noch abzustimmen. Allerdings sollte bei Kindern aus Gimbsheim aufgrund der langen Fahrtzeit nach Alzey zunächst geprüft werden, ob eine Aufnahme in der Förderschule Ludwigshöhe (Landkreis Mainz-Bingen) möglich sei. Auf Frage von Mitglied Dr. Lange erläuterte der Landrat, was unter einem Snoezelnenraum zu verstehen ist. Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, für den Neubau der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Alzey ein Raumprogramm mit einer Gesamthauptnutzfläche von 1.195 qm bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Schulbehörde - zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

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Tagesordnungspunkt: 4

Drucksachennummer: 75/2006

Markierungsarbeiten an Kreisstraßen - Auftragsvergabe - Beschlussfassung Vorlagetext: Die Ausschreibung für Markierungsarbeiten von klassifizierten Straßen im Jahr 2006 erfolgte durch den Landesbetrieb Straßen und Verkehr in Worms. Die Leistungen der Arbeiten wurden nach öffentlicher Ausschreibung von neun Firmen angefordert. Zur Submission legten vier Firmen ein Angebot vor. Der günstigste Bieter im Bereich der Straßenmeistereien Bingen, Erbes-Büdesheim, Mainz und Worms war die Firma Max Bögl/Dirrigl GmbH aus Neumarkt mit einem Angebotspreis von insgesamt 391.647,48 €. Der Anteil, der auf den Landkreis Alzey-Worms für Kreisstraßen entfällt, beträgt 33.340,28 €. Diese Summe ist detailliert geschätzt und kann leicht variieren. Die Prüfung der Angebote hatte folgendes Ergebnis (Kreisanteil): 1. Firma Max Bögl/Dirrigl, Neumarkt 2. Firma Herbert Ruch GmbH, Lustadt 3. Firma M. Sperl, Konzell 4. Firma Mark-Leit GmbH, Biederitz

33.340,28 € 36.655,71 € 38.759,42 € 51.184,51 €

Dem Kreisausschuss wird deshalb empfohlen, die Firma Max Bögl/Dirrigl GmbH mit der Durchführung der Markierungsarbeiten für den Bereich der Kreisstraßen des Landkreises Alzey-Worms zu beauftragen. Beschluss: Der Kreisausschuss stimmt der Vergabe der Markierungsarbeiten 2006 der Kreisstraßen des Landkreises Alzey-Worms an die Firma Max Bögl/Dirrigl GmbH, 92301 Neumarkt, zum Angebotspreis von 33.340,28 € zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Tagesordnungspunkt: 5

Form der Abstimmung: Offen

Drucksachennummer:

Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen aus dem Ausschuss lagen nicht vor. Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, wurde die Sitzung um 16.35 Uhr geschlossen.

gez. Unterschrift

gez. Unterschrift

(Görisch) Landrat

(Marx) Schriftführerin

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