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Landkreis Alzey-Worms Kreisverwaltung 1 - Zentrale Aufgaben und Finanzen 18.05.2010 - Referat 10 Az.: 1-002-13/vm Alzey, Niederschrift Nr. der Si...
Author: Wolfgang Kaufer
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Landkreis Alzey-Worms

Kreisverwaltung

1 - Zentrale Aufgaben und Finanzen 18.05.2010 - Referat 10 Az.: 1-002-13/vm

Alzey,

Niederschrift

Nr. der Sitzung: 4 Gremium:

Wahlperiode: 2009-2014

Kreisausschuss Öffentlich/Nichtöffentlich

Sitzungsdatum: 10.11.2009 Sitzungsort:

Uhrzeit:

Kreisverwaltung Alzey-Worms, Sitzungsraum 119

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14.05 – 16.20 Uhr

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Anwesenheitsliste Vorsitzender Landrat Görisch Kreisbeigeordnete

Anwesend von/bis TOP

Seebald, Gerhard, Wörrstadt Mehring, Klaus, Osthofen Erbes, Heribert, Spiesheim

1-12 1-12

Mitglieder des Kreisausschusses Bothe, Ralph, Flörsheim-Dalsheim Anklam-Trapp, Kathrin, MdL, Monsheim Dexheimer, Jutta, Flonheim Beiser-Hübner, Ute, Flonheim Kiefer, Gerhard, Eich Rocker, Gerd, Wendelsheim Müller, Bernd, Osthofen Kleinfelder, Ingo, Wörrrstadt Sippel, Heiko, MdL, Alzey Steinmann, Werner, Alzey Conrad, Markus, Armsheim Metzler, Jan, Dittelsheim-Heßloch Schnabel, Heinz-Hermann, MdL, Erbes-Büdesh. Burkhard, Christoph, Alzey Tauscher, Dr. Ludwig, Alzey Hoffmann, Wolfgang, Alsheim Wagner, Walter, Westhofen Blüm, Gerhard, Gundheim Lind, Ulrich, Gau-Odernheim Merkel, Klaus, Alsheim Kolb-Noack, Elisabeth, Dittelsheim-Heßloch Thörle, Birgit, Saulheim Hinkel, Manfred, Alzey Schwehm, Wolfgang, Alzey Klenk-Kaufmann, Ute Busch, Wilfried, Kettenheim

Anwesend von/bis TOP 1-12

Kreisverwaltung KVDin Emrich BauDir. Dr. Schmitt KVR Kauff

Entschuldigt Nicht entschuldigt

X

SozOAR Herz OAR Rauschkolb ARin Bieser

Entschuldigt Nicht entsch.

1-12 1-12 1-12 X 1-10 (bis 16 Uhr) 1-12 X X X 1-12 1-12 1-12 1-12 1-12 1-12

KA Frey VA Stier VA Zuber

Gäste

Schriftführerin KHS Marx C:\Dokumente und Einstellungen\Monetha\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK7\Ka-Nr4-101109ö.doc

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Landrat Görisch eröffnete die Sitzung um 14.05 Uhr, begrüßte die Anwesenden und stellte die frist- und formgerechte Einberufung mit Einladung und Tagesordnung vom 29.10.2009, die öffentliche Bekanntmachung am 03.11.2009 sowie die Beschlussfähigkeit des Kreisausschusses fest. Mit Zustimmung des Kreisausschusses wurde die Tagesordnung wie folgt geändert: Öffentlicher Teil TOP 4 neu K 21, Ausbau der OD Saulheim, OT Ober-Saulheim Auftragsvergabe - Beschlussfassung Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Sodann machte der Landrat auf die per Tischvorlage überlassenen Beschlussvorlagen den neuen TOP 4, 9 und 10, den Entwurf des Haushaltsplanes sowie Stellenplanes 2010 mit Namen und Erläuterungen sowie die Zeitschrift „Der Landkreis, Ausgabe Oktober 2009“ aufmerksam. Geltende Tagesordnung TOP

Bezeichnung

Drucksachennummer

Öffentlicher Teil 1

Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung von Job-Füxen an den Hauptschulen in Alzey und Wörrstadt 1. Entgegennahme des Sachberichts der Job-Füxe für das erste Halbjahr 2009 2. Beschlussfassung über die Verlängerung der Maßnahmen

2

Annahme von Spenden 2.1 Spende der Fa. Lahmeyer Consulting, Gau-Odernheim 2.2 Spende der Allgemeinen Zeitung Alzey 2.3 Spende eines anonymen Spenders

202/2009

203/2009 205/2009 204/2009

3

Konjunkturprogramm II (Förderbereich Weiterbildung) Ausstattung von Seminarräumen des Kulturzentrums/der Kreisvolkshochschule Vergabe von Aufträgen - Beschlussfassung

199/2009

4

K 21 – Ausbau der Ortsdurchfahrt Saulheim, Ortsteil Ober-Saulheim Sanierung Einlaufschächte Auftragsvergabe - Beschlussfassung

232/2009

5

Mitteilungen und Anfragen

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TOP

Bezeichnung

Nichtöffentlicher Teil 6

Vorberatung zur nächsten Sitzung des Kreistages

7

Vorberatung zur nächsten Sitzung des Kreistages

8

Zweckverband Tierkörperbeseitigungsanstalt Sprendlingen

9

Mietvertrag

10

Projekt „Ganztagsschulgebäude und Haltestellenneubau“ in Alzey

11

Haushaltssatzung/Haushaltsplan Haushaltsjahr 2010 - Beratung

12

Mitteilungen und Anfragen

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Drucksachennummer

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Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: 1

Drucksachennummer: 202/2009

Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung von Job-Füxen an den Hauptschulen in Alzey und Wörrstadt 1. Entgegennahme des Sachberichts der Job-Füxe für das erste Halbjahr 2009 2. Beschlussfassung über die Verlängerung der Maßnahmen Vorlagetext: In der Sitzung vom 07.12.2004 hat der Kreisausschuss den Einsatz von Job-Füxen zur sozialen und beruflichen Integration von Schülerinnen und Schüler im Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf an den Hauptschulen in Alzey und Wörrstadt beschlossen. Die Maßnahme wurde nach Eingang der Förderzusage des Landes (70% der Kosten) für die Einrichtung von zwei Vollzeitstellen in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk des Alzeyer und Wormser Handwerks GmbH und der Arbeitslosenselbsthilfe Alzey-Worms e. V. am 01.05.2005 mit zunächst einjähriger Laufzeit begonnen. Der Kreisausschuss hat im Rahmen seines damaligen Beschlusses darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit des Projektes rechtzeitig vor einer evtl. Verlängerung zu prüfen ist, und um Unterrichtung gebeten. Aus Sicht der Schulleitungen und der Verwaltung hat sich der Einsatz der Job-Füxe in Alzey und Wörrstadt als wirksames Instrument gegen die Perspektivlosigkeit der Hauptschulabgänger an den Projektschulen erwiesen, so dass die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen fortzusetzen. Die entsprechenden Anträge zur Förderung der Job-Füxe sind zu stellen. Zur näheren Erläuterung wird auf die Sachberichte der Job-Füxe für das erste Halbjahr im Jahr 2009 verwiesen (Anlage 1 der Originalniederschrift). Landrat Görisch führte ergänzend aus, dass mit Hilfe der Job-Füxe mehr Praktika-Plätze vermittelt werden konnten bzw. die Chancen der Bewerber auf Ausbildungsplätze durch bessere Vorbereitung gestiegen seien. Beschluss: 1. Der Kreisausschuss nimmt den Sachbericht der Job-Füxe für das erste Halbjahr 2009 an der Hauptschule in Alzey und in Wörrstadt zur Kenntnis. 2. Unter der Voraussetzung, dass das Land Rheinland-Pfalz das Projekt im bisherigen Umfang fördert, werden die Maßnahmen um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2010 verlängert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

Anlage 1 der Originalniederschrift: Sachberichte der Job-Füxe

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Tagesordnungspunkt: 2

Drucksachennummer: 203/2009

Annahme von Spenden 2.1 Spende der Fa. Lahmeyer Consulting, Gau-Odernheim - Beschlussfassung Vorlagetext: Der Kreisverwaltung wurde ein Spendenangebot unterbreitet. Es handelt sich um eine Spende der Fa. Lahmeyer Consulting über 350 € zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen (Abschlusskonzert einer Arbeitsphase der Kreismusikschule). Der Inhaber der Firma ist Vater einer Schülerin der Kreismusikschule, weitere dienstliche Beziehungen bestehen nicht. Das Spendenangebot wurde gemäß § 58 Abs. 3 LKO am 07.10.2009 der Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Eine Äußerung der Aufsichtsbehörde liegt bislang noch nicht vor. Falls die Mitteilung der Aufsichtsbehörde bis zum Sitzungstermin vorliegt, wird darüber mündlich berichtet. Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss die Annahme des Spendenangebotes, unter der Voraussetzung, dass die Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend macht. Die Zuständigkeit des Kreisausschusses für die Beschlussfassung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nr. 11 der Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms. Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme der Spende der Fa. Lahmeyer Consulting über 350 € für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen im Landkreis Alzey-Worms (Abschlusskonzert einer Arbeitsphase der Kreismusikschule). Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend macht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

Tagesordnungspunkt: 2

Drucksachennummer: 205/2009

Annahme von Spenden 2.2 Spende der Allgemeinen Zeitung Alzey - Beschlussfassung Vorlagetext: Der Kreisverwaltung wurde ein Spendenangebot unterbreitet. Es handelt sich um eine Spende der Allgemeinen Zeitung Alzey über 2.000 € zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen (Abschlusskonzert einer Arbeitsphase der Kreismusikschule). Das Spendenangebot wurde gemäß § 58 Abs. 3 LKO am 08.10.2009 der Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Eine Äußerung der Aufsichtsbehörde liegt bislang noch nicht vor. Falls die Mitteilung der Aufsichtsbehörde bis zum Sitzungstermin vorliegt, wird darüber mündlich berichtet. Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss die Annahme des Spendenangebotes, unter der Voraussetzung, dass die Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend macht. Die Zuständigkeit des Kreisausschusses für die Beschlussfassung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nr. 11 der Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms.

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Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme der Spende der Allgemeinen Zeitung über 2.000 € für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen im Landkreis Alzey-Worms (Abschlusskonzert einer Arbeitsphase der Kreismusikschule). Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend macht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

Tagesordnungspunkt: 2

Drucksachennummer: 204/2009

Annahme von Spenden 2.3 Spende eines anonymen Spenders - Beschlussfassung Vorlagetext: Der Kreisverwaltung wurde ein Spendenangebot unterbreitet. Es handelt sich um eine Spende eines anonymen Spenders über 700 € zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen (Abschlusskonzert einer Arbeitsphase der Kreismusikschule). Das Spendenangebot wurde gemäß § 58 Abs. 3 LKO am 08.10.2009 der Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Eine Äußerung der Aufsichtsbehörde liegt bislang noch nicht vor. Falls die Mitteilung der Aufsichtsbehörde bis zum Sitzungstermin vorliegt, wird darüber mündlich berichtet. Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss die Annahme des Spendenangebotes, unter der Voraussetzung, dass die Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend macht. Die Zuständigkeit des Kreisausschusses für die Beschlussfassung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nr. 11 der Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms. Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme der Spende eines anonymen Spenders über 700 € für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen im Landkreis Alzey-Worms (Abschlusskonzert einer Arbeitsphase der Kreismusikschule). Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Aufsichtsbehörde keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend macht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

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Tagesordnungspunkt: 3

Drucksachennummer: 199/2009

Konjunkturprogramm II (Förderbereich Weiterbildung) Ausstattung von Seminarräumen des Kulturzentrums/der Kreisvolkshochschule, Vergabe von Aufträgen - Beschlussfassung Vorlagetext: 1. Durch das Konjunkturprogramm II der Bundesregierung ergibt sich die Möglichkeit, dringend benötigte Schulungsräume im Kulturzentrum des Landkreises Alzey-Worms sowie in der Außenstelle Saulheim der Kreisvolkshochschule mit Bundes- und Landesförderung auszustatten. Mit Schreiben vom 07.04.2009 wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Zuwendung aus Mitteln des Sonderprogramms zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II (Förderbereich Weiterbildung) für folgende Maßnahmen bewilligt: - Dämmung der Außenwand des Erweiterungsbaus - Austausch der Fenster des Erweiterungsbaus - Ausstattung eines Seminarraums (Saulheim) Die beiden ersten Maßnahmen konnten jedoch mit einer höheren Gesamtförderung aus dem Investitionsstock im Rahmen des Konjunkturprogramms II umgesetzt werden. Deshalb konnten die bewilligten Mittel des Förderbereichs Bildung nicht mehr für die ursprünglich geplanten Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grund wurde beantragt, einen Teil der Mittel zur Ausstattung eines Seminarraums im Kulturzentrum mit Laptops und weiterem Zubehör umzuwidmen. Mit Schreiben vom 13.07.2009 wurde der Umwidmung zugestimmt. Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf - 13.300 € für die Ausstattung eines Seminarraums der Kreisvolkshochschule in Saulheim Eigenanteil: 2.660 € - 27.500 € für die Ausstattung eines Seminarraums im Kulturzentrum in Alzey (Umwidmung) Eigenanteil: 5.500 € Die Maßnahme in Saulheim kann aus Mitteln des laufenden Haushaltes gedeckt werden. Für die Vorfinanzierung des Eigenanteils von 5.500 € der Maßnahme in Alzey wurde ein zinsloses Darlehen aus Landesmitteln (bis zum Jahr 2012) beantragt. Im Jahr 2012 kann das Darlehen bei Fälligwerden durch eine Entnahme aus dem Stiftungskapital der ehemaligen Stiftung für Weiterbildung und Kultur im Landkreis Alzey-Worms ausgelöst werden. Diese vorhandenen Mittel sind zweckgebunden für die Zwecke der Stiftung bzw. des heutigen Kulturzentrums zu verwenden. Die Finanzierung der Maßnahme ist daher gesichert. 2. Für die 13 Laptops und einen Beamer zu Ausstattung des Seminarraums in Alzey wurden mit Schreiben vom 21.09.2009 Angebote eingeholt. Für die Realisierung der Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms besteht ein dringendes Bedürfnis. Sie dient der Abwehr einer gesamtwirtschaftlichen Störung und ist daher besonders eilbedürftig. Ergebnis der Ausschreibung: Gewerk: Ausschreibung: Zahl der beteiligten Firmen: Zahl der Angebote: Abgabetermin: Preisspanne: Kalkulation:

Laptops und Beamer freihändig 3 3 01.10.2009, Kreisverwaltung, Alzey von 10.025,75 € bis 16.523,15 € 11.050 €

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Ergebnis der Angebotsprüfung: DELL GmbH, Frankfurt REDNET AG, Mainz Urano GmbH, Bad Kreuznach

10.025,75 € 10.877,00 € 16.523,15 €

Dem Kreisausschuss wird daher empfohlen, den Auftrag zur Ausführung der Beschaffung von 13 Laptops und einem Beamer zur weiteren Ausstattung eines Seminarraums im Kulturzentrum in Alzey an die mindestbietende Firma DELL GmbH, Frankfurt, zum Angebotspreis von 10.025,75 € (inkl. MwSt.) zu vergeben. Auf Frage von Mitglied Conrad erläuterte Herr Zuber, dass der Raum im Saulheimer Rathaus nach dessen Sanierung weiterhin von der Kreisvolkshochschule genutzt werden dürfe. Da in diesem Raum neben PC-Schulungen auch andere Kurse stattfinden sollten, habe man sich für die Beschaffung von Laptops entschieden. Beschluss: 1. Der Kreisausschuss beschließt, Maßnahmen zur Ausstattung eines Seminarraums im Rahmen des Konjunkturprogramms II beim Kulturzentrum des Landkreises Alzey-Worms mit zuschussfähigen Gesamtkosten in Höhe von 27.500 € durchzuführen. Der Eigenanteil in Höhe von 5.500 € wird durch ein zinsloses Darlehen vorfinanziert und nach Fälligkeit aus Stiftungsmitteln gedeckt. Gleichzeitig beschließt der Kreisausschuss, Maßnahmen zur Ausstattung eines Seminarraums im Rahmen des Konjunkturprogramms II für die Kreisvolkshochschule Alzey-Worms (Außenstelle Saulheim) mit zuschussfähigen Gesamtkosten in Höhe von 13.300 € durchzuführen. Der Eigenanteil in Höhe von 2.660 € kann aus Mitteln des laufenden Haushaltes bestritten werden. Der Kreisausschuss stimmt der Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in entsprechender Höhe für die im laufenden Jahr beginnende Umsetzung der Maßnahmen zu. 2. Der Kreisausschuss beschließt, im Rahmen dieser Maßnahmepakete die Aufträge zur Anschaffung von Laptops und Beamer an die mindestbietende Firma DELL GmbH, Frankfurt, zum Angebotspreis von 10.025,75 € (inkl. MwSt.) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

Tagesordnungspunkt: 4

Drucksachennummer: 232/2009

K 21 – Ausbau der Ortsdurchfahrt Saulheim, Ortsteil Ober-Saulheim Sanierung Einlaufschächte Auftragsvergabe - Beschlussfassung Vorlagetext: Der Ausbau der Kreisstraße 21-Ortsdurchfahrt Saulheim, Ortsteil Ober-Saulheim, ist im Frühjahr 2010 – nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme- vorgesehen. Im Vorfeld unserer Baumaßnahme hat die Verbandsgemeinde Wörrstadt die Firma Wöbau GmbH, Wörrstadt, beauftragt, einen neuen Hauptkanal zu verlegen und alle Hausanschlüsse zu erneuern sowie weitere Versorgungsleitungen zu sanieren. Das zuständige Ingenieurbüro Koch aus Hergenfeld und der Landesbetrieb Mobilität Worms haben uns informiert, dass im Rahmen der laufenden Kanalbauarbeiten ca. 10 schadhafte Einlaufschächte festgestellt wurden.

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Der Landkreis ist zuständig für die Einlaufschächte und deren Zuleitung zum Hauptkanal. Bautechnisch sinnvoll ist es jetzt bei den Kanalarbeiten die Leistungen für den Landkreis mit ausführen zu lassen. Es sind sowohl große Schäden an den Einläufen als auch an den Zuleitungen vorhanden. Hier müssen die Einlaufschächte und die Rohrleitungen komplett ersetzt werden. Diese Arbeiten sollen mit den Kanalbauarbeiten ausgeführt werden. Betroffen sind ca. 10 Einläufe, die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 25.000,- €. Die Preise wurden vom Ing.-Büro Koch anhand der bestehenden Vertragspreise der in Saulheim bauausführenden Firma Wöbau ermittelt. Verhandelbar sind diese Preise gemäß VOB nicht. Da jetzt sowieso die Auskofferung erfolgt, wäre es bautechnisch sinnvoll die bestehenden Schäden mit beseitigen zu lassen. Dem Kreisausschuss wird deshalb empfohlen, die Firma Wöbau mit der Durchführung der Bauarbeiten zu beauftragen. Die Förderung des Landes nach dem LFAG/EntflechtG beträgt bei dieser Baumaßnahme 65 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt ca. 8.750,- €. Beschluss: Der Kreisausschuss stimmt der Vergabe der o. a. Baumaßnahme an die Firma Wöbau GmbH, Wörrstadt, zum Preis von rund 25.000,- € zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Form der Abstimmung: Offen

Tagesordnungspunkt: 5

Drucksachennummer:

Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen der Verwaltung und Anfragen aus dem Ausschuss lagen nicht vor.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Landrat Görisch die Sitzung um 16.20 Uhr.

Ernst Walter Görisch Landrat

Verena Marx Schriftführerin

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