VICTIM.VETO STIFTUNG Veranstaltungen think veto! act veto!

VICTIM.VETO STIFTUNG – Veranstaltungen 2016│1 – think veto! act veto! _____________________________________________________________ Kein hinreichend...
Author: Liane Ritter
40 downloads 0 Views 1MB Size
VICTIM.VETO STIFTUNG – Veranstaltungen 2016│1 – think veto! act veto!

_____________________________________________________________

Kein hinreichender Tatverdacht? Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gemäß § 160 Abs. 2 der StPO in Deutschland: „Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur

VICTIM.VETO VERANSTALTUNGEN

Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“

Ort: Blauer Salon in Schloss Mickeln, Düsseldorf-Himmelgeist Zeit: Freitag, 5. Februar 2016, 14:00-20:00 Uhr (inkl. Pausen mit Verköstigung); anschließend Ausklang

Ein den Vorschriften der Strafprozessordnung in Deutschland entsprechendes Untersuchungsverfahren verlangt von der Staatsanwaltschaft eine umfassende Ermittlung und eine Beweissicherung. Diese Ermittlungen sollen nicht nur die zur Entlastung, sondern auch die zur Belastung dienenden Umstände erschöpfend beleuchten und dokumentieren. Zumindest auf dem Papier ist somit auch bei Gewaltvorwürfen gegen Polizeibeamte die Unparteilichkeit der Ermittlungen garantiert.

Bild: Bodo Schmitz www.mutbuergerdokus.de Schloss Mickeln – Tagungs- und Gästehaus der

Wie aber sieht es in der täglichen Praxis aus? Weshalb bleibt unverhältnismäßige Polizeigewalt in den allermeisten Fällen straffrei? Stimmt die offizielle Lesart, nach der die geringe Verurteilung Ausdruck überwiegend falscher Anschuldigungen ist? Erfahrungen von Betroffenen, Angehörigen und Hinterbliebenen von Opfern unverhältnismäßiger Polizeigewalt sowie unsere langjährigen Recherchen zu diesem Thema ergeben ein anderes Bild. Werden die Mechanismen des Rechtsstaates bei derartigen Fällen systematisch außer Kraft gesetzt? Müssen Betroffene gar auf eigene Faust Ermittlungen in Auftrag geben, wie z.B. medizinische Gutachten, Sicherung von Beweismitteln (Fotos, Videos, Tonaufnahmen), Tathergangsrekonstruktionen und Zeugenbefragungen, um ihren Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Zusammenhang mit polizeilichem Fehlverhalten durchzusetzen? Wie hätte ein „objektivierbarer Beweis“ auszusehen, damit ein Fall eine Chance hat, vor einem ordentlichen Gericht verhandelt zu werden und nicht vorab an der Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaft zu scheitern? Darüber wollen wir mit Betroffenen sowie Vertretern aus Theorie und Praxis sprechen und gemeinsam nach alternativen Problemlösungen suchen. Für uns steht dabei – neben den bereits an anderer Stelle formulierten langfristigen politischen Zielen – die handlungsorientierte Ebene für Verfahrensbeteiligte im Fokus. Damit alle Teilnehmer der Veranstaltung bei Beginn den gleichen Wissensstand sowohl über die Inhalte als auch über die Diskutanten haben, werden wir die Handouts bzw. Artikel, Studien etc. vorab sammeln und Mitte Januar 2016 an alle Teilnehmenden versenden. Die Diskutanten setzen somit den Wissensstand über ihre Arbeiten voraus und konzentrieren ihre Redebeiträge in einem 10 bis 15-minütigen Vortrag auf 2-3 essentielle Thesen, die später gemeinsam erörtert werden. Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr und hat einen geschlossenen Charakter. Für persönliche Gespräche stehen wir Ihnen aber auch gerne ab 10 Uhr am Tagungsort zur Verfügung. Weitere Details zum Ablauf werden wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zukommen lassen und freuen uns, Sie bei unserem ersten Meeting „think veto! act veto!“ im Februar 2016 begrüßen zu dürfen.

Dr. Lilia Monika Hirsch Vorstandsvorsitzende

Martin Rätzke Sekretär/Vorstandsmitglied

Dr. Mark Gunnar Lindenblatt Vorstandsmitglied

think veto! act veto! spende! Commerzbank Düsseldorf . IBAN: DE12 3004 0000 0112 0450 00 . BIC: COBADEFFXXX

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

TAGUNGSADRESSE

Schloss Mickeln Alt Himmelgeist 25 40589 Düsseldorf-Himmelgeist Tel.: 0211 – 60 18 70 20 Fax: 0211 – 60 18 70 22 E-Mail: [email protected] https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Mickeln

GÄSTEZIMMER

Die Gästezimmer im Schloss Mickeln sind modern eingerichtet mit grußzügiger Dusche/WC, Selbstwahltelefon, und Wireless ausgestattet. Übernachtung inkl. Frühstück bei Einzelbelegung: € 100,00 Doppelbelegung: € 125,00 Zustellbett: € 35,00 Nur Frühstück: € 15,00 Bitte buchen Sie die Zimmer direkt im Schloss Mickeln. Anreise nach 18 Uhr vereinbaren Sie bitte dort individuell.

ANREISE

Das Schloss Mickeln befindet sich im südlichen Düsseldorfer Stadtteil Himmelgeist. Parkplätze sind direkt vor den Toren des Schlosses in ausreichender Zahl vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Schloss erreichbar mit den Bussen 835, 836 Haltestelle: Alt Himmelgeist

VICTIM.VETO STIFTUNG – Veranstaltungen 2016│1 think veto! act veto!

_____________________________________________________________

„Kein hinreichender Tatverdacht? Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gemäß § 160 Abs. 2 der StPO in Deutschland“

VICTIM.VETO VERANSTALTUNGEN

Freitag, 5. Februar 2016: Programm 12:00-13:30

Persönliche Gespräche / Kaffee und Gebäck

13:30-13:55

Registrierung der Teilnehmer

14:00-14:05

Begrüßung: Dr. Lilia Monika Hirsch, Gründerin und Vorstandsvorsitzende der VICTIM.VETO Stiftung

14:05-15:15

Statements 

  



Harald Goergens, Photograph und Erziehungswissen-

schaftler mit Schwerpunkt Erwachsenenbildung, Vintage Photo by Solequest Ltd. WesterstedeOcholt/Niedersachsen: „Analog vs. Digital: Beweiskraft und Wahrheitsgehalt der Photographie.“ Jahn-Rüdiger Albert, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht, Rot-Schwarze Hilfe e.V. Nürnberg: „Bedeutung von Zeugenvideos in Strafprozessen.“ Michael Radner, Inhaber der Defensive Tactics Academy e. K. Seck/NRW, Polizist a.D.: „On-Officer Video. Deutschland gegen den Rest der Welt?“ PD Dr. Christoph Heidenhein, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie der Sana Kliniken Düsseldorf, Facharzt für Chirurgie, Allgemeineund spezielle Viszeralchirurgie und Gefäßchirugie: „Relevanz computertomographischer Untersuchungen bei Schussverletzungen.“ Dr. h.c. Rüdiger Spormann, Staatsanwalt/Richter a.D., Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Spormann & Kollegen Düsseldorf: „Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt aus staatsanwaltschaftlicher Sicht und Verteidigerperspektive.“

15:15-16:30

Diskussion (alle Teilnehmenden; moderiert)

16:30-17:30

Pause und Verköstigung in der Schlossküche

17:30-18:30

Statements 

 



Martin Herrnkind, Diplomkriminologe und Fachlehrer in der polizeilichen Aus- und Fortbildung SchleswigHolstein: „Die Doxa der Immunität oder vom Selbstverständnis, im Kollegenkreis gedeckt zu werden.“ Udo Behrendes, Leitender Polizeidirektor a.D. Köln: „Zu den Grenzen einer strafrechtsfixierten Fehlerkultur.“ Prof. Dr. Rafael Behr, Professur für Polizeiwissenschaften, Akademie der Polizei Hamburg, Lehrbeauftragter der Universitäten Hamburg und Bochum für KriminologieMasterstudiengänge: „Externe Kontrolle der Polizei.“ Eric Töpfer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Institut für Menschenrechte Berlin: „Kriterien für die Ausgestaltung unabhängiger Beschwerdestellen.“

18:30-19:45

Diskussion (alle Teilnehmenden; moderiert)

19:45-20:00

Zusammenfassung und Ausblick: Dr. Lilia Monika Hirsch

Ab 20:00

Get-together in der Schlossbar (ausschließlich für Teilnehmer des VICTIM.VETO Symposiums)

think veto! act veto! spende! Commerzbank Düsseldorf . IBAN: DE12 3004 0000 0112 0450 00 . BIC: COBADEFFXXX

Bild: Bodo Schmitz www.mutbuergerdokus.de

TAGUNGSADRESSE

Schloss Mickeln – Gästehaus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Alt Himmelgeist 25 40589 Düsseldorf-Himmelgeist Tel.: 0211 – 60 18 70 20 Fax: 0211 – 60 18 70 22 E-Mail: [email protected] https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Mickeln

ZIELGRUPPE

Betroffene von Polizeigewalt und deren Angehörige; Psychologen, Mediziner und Gerichtsmediziner, die Menschen nach Polizeieinsätzen behandeln; Anwälte und Strafverteidiger, welche Fälle mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt übernehmen; Staatsanwälte und Richter sowie reflektierende Polizisten und Polizeiwissenschaftler; Praktiker und Theoretiker der Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen POST ADRES NEDERLANDS POSTADRESSE NIEDERLANDE

Stichting VICTIM.VETO Jan Pieterszoon Coenstraat 7 2595 WP The Hague Nederlands . Niederlande telefon: +49 177 30 83 340 e-mail: [email protected] url: www.victim-veto.org www.facebook.de/victim.veto POST ADRES DUITSLAND POSTADRESSE DEUTSCHLAND

VICTIM.VETO Stiftung Kirchstrasse 19 40227 Düsseldorf Duitsland . Deutschland Telefon: +49 177 30 83 340 e-mail: [email protected] url: www.victim-veto.org www.facebook.de/victim.veto

VICTIM.VETO STIFTUNG – Veranstaltungen 2016│1 think veto! act veto!

_____________________________________________________________

„Kein hinreichender Tatverdacht? Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gemäß § 160 Abs. 2 der StPO in Deutschland“

VICTIM.VETO VERANSTALTUNGEN

Referenten-Kurzvorstellung und Literatur-Empfehlungen

Harald Goergens: „Analog vs. Digital: Beweiskraft und Wahrheitsgehalt der Photographie.“ Herr Goergens ist Erziehungswissenschaftler mit Schwerpunkt Erwachsenenbildung. Seit 10 Jahren ist er als Photograph im eigenen Gewerbe mit vollständig analoger Ausrichtung tätig. In Kooperation mit der Handwerkskammer entstanden Präsentationen der analogen Photographie zum "Tag des Handwerks", zuletzt im September 2015. Bereits zuvor erfolgte der Einstieg in den Bereich der Beweisdokumentationsphotographie durch verschiedene Standphotoaufträge für den "Ratgeber Recht" (WDR). Im Zuge photohistorischer und somit auf die analoge Photographie bezogener Tätigkeit von Herrn Goergens erfolgten zwei Buchveröffentlichungen ("Bilder für alle" und "Vredeborch"), Artikel in Fachzeitschriften und die Durchführung und didaktische Gestaltung etlicher photohistorischer Ausstellungen. Literatur:

Jaubert, Alain (Hrsg.): Fotos, die lügen. Politik mit gefälschten Bildern. Athenäum, Frankfurt am Main 1989. Sontag, Susan: Über Fotografie. Essays. 21. Aufl. Fischer, 1980.

Jahn-Rüdiger Albert: „Bedeutung von Zeugenvideos in Strafprozessen.“

Bild: Susanne Fern www.susanne-fern.de

SYMPOSIUM THINK VETO! ACT VETO!

„Kein hinreichender Tatverdacht? Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gemäß § 160 Abs. 2 der StPO in Deutschland.“ 5. Februar 2016

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ist Herr Albert insbesondere durch seine Tätigkeit für die Rot-Schwarze Hilfe (Rechtshilfe für Fans des 1. FC Nürnberg) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte regelmäßig mit Fällen befasst, in denen auf der einen Seite der Mandant wegen Widerstand oder Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten angezeigt wird, auf der anderen Seite dieser von überzogenen Polizeieinsätzen und ggf. strafbaren Verhalten seitens der Beamten berichtet. Wegen der unterschiedlichen Gewichtung der Wertigkeit von Aussagen des Beamten bzw. des Bürgers entsteht eine kaum zu überwindende Beweisnot.

TAGUNGSADRESSE

Literatur:

POST ADRES NEDERLANDS POSTADRESSE NIEDERLANDE

Rot-Schwarze Hilfe – Landgericht Ingolstadt verurteilt Polizisten wegen Verfolgung Unschuldiger.

Michael Radner: „On-Officer Video. Deutschland gegen den Rest der Welt?“ Herr Radner war 22 Dienstjahre bei der Landespolizei (Spezialeinsatz- und Personenschutzkommando, Leiter Einsatztrainingszentrum) und ist Inhaber der Defensive Tactics Academy e. K. Seine Haupttätigkeitsfelder sind internationale Polizeiausbildung sowie Beratung großer Wirtschaftsunternehmen in Sicherheitsfragen. Herr Radner hat Erfahrungen mit diversen internationalen Projektbegleitungen bei der Implementierung von On-Officer-Kamerasystemen und verschiedenen Datenbanksystemen zur Verwaltung digitaler Beweismittel. Literatur:

U. S. Department of Justice Office of Community Oriented Policing Services: Implementing a Body-Worn Camera Program Recommendations and Lessons Learned (ISBN: 978-1-934485-262 (COPS/PERF)) 2015. Wasserman, H. M.: Orwell’s Vision: Video & the Future of Civil Rights Enforcement. FIU Legal Studies research Paper Series. Research Paper No. 08-04. Florida International University, College Of Law 2008. City of Rialto Case Study www.rialtopd.com

VICTIM.VETO Stiftung – 5.02.2016 I Symposium „think veto! act veto!“ I Referenten/Literatur I Seite 1

Schloss Mickeln – Gästehaus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Alt Himmelgeist 25 40589 Düsseldorf-Himmelgeist Tel.: 0211 – 60 18 70 20 Fax: 0211 – 60 18 70 22 E-Mail: [email protected] https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Mickeln

Stichting VICTIM.VETO Jan Pieterszoon Coenstraat 7 2595 WP The Hague Nederlands . Niederlande telefon: +49 177 30 83 340 e-mail: [email protected] url: www.victim-veto.org www.facebook.de/victim.veto POST ADRES DUITSLAND POSTADRESSE DEUTSCHLAND

VICTIM.VETO Stiftung Kirchstrasse 19 40227 Düsseldorf Duitsland . Deutschland Telefon: +49 177 30 83 340 e-mail: [email protected] url: www.victim-veto.org www.facebook.de/victim.veto SPENDEN: VICTIM.VETO Stiftung Commerzbank Duesseldorf IBAN: DE12 3004 0000 0112 0450 00 BIC: COBADEFFXXX

PD Dr. med. Christoph Heidenhein: „Relevanz computertomographischer Untersuchungen bei Schussverletzungen.“

Herr Privatdozent Dr. Heidenhein studierte Medizin an der Universität Marburg und der Charité der Humboldt Universität Berlin und forschte 1997-1998 an der Universität Groningen (Niederlande), Duke University North Carolina und Harvard Medical School, Boston, Massachusetts General Hospital (USA). Er war Assistenzarzt an der Charité und am Klinikum Königin Elisabeth Herzberge in Berlin sowie Oberarzt und stellv. Klinikdirektor an der Universitätsklinik der RWTH Aachen. Er ist seit 2014 Leiter des Darmzentrums, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie der Sana Kliniken Düsseldorf (Krankenhaus Gerresheim) und Facharzt für Chirurgie, Allgemeine und spezielle Viszeralchirurgie sowie Gefäßchirurgie. Literatur:

-

Dr. h.c. Rüdiger Spormann: „Ermittlungsverfahren wegen Polizeigewalt aus staatsanwaltschaftlicher Sicht und Verteidigerperspektive.“

Herr Dr. h. c. Spormann hatte 10 Jahre als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und als Strafrichter beim Amtsgericht Langenfeld gearbeitet, bevor er sich als Strafverteidiger selbständig gemacht hat. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, zudem juristischer Autor und Lehrbeauftragter u.a. der Universität Düsseldorf. Er verteidigt Mandanten vor jedem deutschen Gericht, außerdem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Darüber hinaus tritt er gemeinsam mit dort zugelassenen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Staaten auch vor Strafgerichten in anderen Ländern auf. Er hilft Mandanten, wenn sie von der deutschen Polizei oder Justiz verfolgt werden. Literatur:

-

Martin Herrnkind: „Die Doxa der Immunität oder vom Selbstverständnis, im Kollegenkreis gedeckt zu werden.“

Herr Herrnkind ist 1979 in den schutzpolizeilichen Dienst eingetreten, war Streifenbeamter im städtischen und ländlichen Revierdienst, Einsatzleiter einer Notrufzentrale sowie Dienstgruppenleiter eines Innenstadtreviers. Heute ist Herr Herrnkind Fachlehrer in der polizeilichen Aus- und Fortbildung und Diplomkriminologe. 1990–2000 war er Vorstandsmitglied, zeitweise Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen. Er ist Mitglied von Amnesty International und hier 2005–2011 Researcher für Amnesty International Deutschland. Nur Seiten 155 – 180 in: Literatur: Herrnkind, M: 'Du' bist ein 'Pooliizeibeamter'. Unn ich, ich bin 'n Schutzmann!“ Von den Schwierigkeiten „Berufskultur“ zu diskutieren. S. 145 – 198. In: Trappe, Tobias (Hrsg.): Ausgewählte Probleme der Verwaltungsethik (II). Ethik der öffentlichen Verwaltung. Schriftenreihe der FHöV NRW. Band 5. Frankfurt 2014. Herrnkind, M.: Der Amnesty Polizeibericht 2010. Menschenrechtsrecherche und ihr Nutzen für die Polizeiforschung. S. 206 – 223 In: Kriminologisches Journal, 43. Jg., 3/2011.

Udo Behrendes: „Zu den Grenzen einer strafrechtsfixierten Fehlerkultur.“ Herr Behrendes, *1955, Leitender Polizeidirektor a. D. war von 1972 bis 2015 Polizeibeamter des Landes Nordrhein-Westfalen; u. a. Leiter von Polizeiinspektionen in Bonn und Köln sowie zuletzt Leiter des Leitungsstabes des Polizeipräsidiums Köln. Seit 1995 ist Herr Behrendes Sprecher der „Polizeiseite“ des „Bonner Forums BürgerInnen und Polizei“ e. V., eines Dialogexperiments zwischen Vertretern der Bürger- und Friedensbewegung und Angehörigen der Polizei. Literatur:

Behrendes, U., Stenner, M.: Bürger kontrollieren die Polizei? In: Leßmann-Faust, Peter (Hrsg.): Polizei und Politische Bildung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008. S. 45-88.

VICTIM.VETO Stiftung – 5.02.2016 I Symposium „think veto! act veto!“ I Referenten/Literatur I Seite 2

Prof. Dr. Rafael Behr: „Externe Kontrolle der Polizei.“ Herr Prof. Dr. Behr war 1975-1990 Polizeibeamter bei der hessischen Bereitschaftspolizei und am Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Er ist seit 2008 Professor für Polizeiwissenschaften am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg und leitet die Forschungsstelle Kultur und Sicherheit (FoKuS). Zusätzlich lehrt er am Institut für kriminologische Sozialforschung (IKS) der Universität Hamburg im Masterstudiengang „Internationale Kriminologie“ und im “Weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie“ sowie am Lehrstuhl der Universität Bochum im Masterstudiengang Kriminologie und Polizeiwissenschaft. Prof. Dr. Behr war Mitglied des Kernteams im Reformprojekt „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“ der Österreichischen Polizei sowie Supervisor (Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Supervision) und Gutachter für die Themen „Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte“ und „“Externe Kontrolle der Polizei“ für mehrere Landtage und den Bundestag. Literatur: -

Eric Töpfer: „Kriterien für die Ausgestaltung unabhängiger Beschwerdestellen.“ Herr Töpfer ist seit 2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin zu den Themen Innere Sicherheit und Datenschutz. Er studierte Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin und arbeitete von 2001 bis 2010 in verschiedenen Projekten zu Überwachungstechnologien und städtischer Sicherheitspolitik am Zentrum Technik und Gesellschaft der Technischen Universität Berlin. Anschließend war er als freiberuflicher Mitarbeiter für die britische Bürgerrechtsorganisation "Statewatch" tätig. Literatur:

Alston, P.: Report oft he Special Rapporteur on extrajudicial, summary or arbitrary executions. Study on police oversight mechanism. United Nations. Human Rights Council 2010. A/HRC/14/24/add.8. Töpfer, E.: Unabhängige Polizei-Beschwerdestellen. Eckpunkte für ihre Ausgestaltung. Deutsches Institut für Menschenrechte. Policy Paper Nr. 27. Berlin 2014.

Dr. phil. Lilia Monika Hirsch: „Begrüßung, Zusammenfassung und Ausblick.“ Frau Dr. Hirsch promovierte 2005 an der Universität Düsseldorf in der Medienpädagogik/Soziologie. Sie war zwischen 1992-2001 selbstständig in der Veranstaltungsbetreuung, Business Development und im operativen Marketing, 20012003 Projektleiterin des DAX II - Düsseldorfer Aktionsprogramms für Existenzgründung aus der Hochschule und anschließend Referentin für wissenschaftliche Weiterbildung und stellv. Leiterin des Forschungs- und Technologietransfers der Universität Düsseldorf. 2006 war sie Geschäftsführerin des Center for Distributed E-Learning (CDL) und mehrjährige Gründungsgeschäftsführerin des Center für Lebenslanges Lernen (C3L) an der Universität Oldenburg. 2008-2015 war sie Beraterin für den öffentlichen Sektor und Bildungsinstitutionen. Sie war zudem Mitglied von Amnesty International, Bundesvorstandsmitglied der Doktorandenvereinigung THESIS und stellv. Vorsitzende des Instituts für Internationale Kommunikation Düsseldorf e.V. Frau Dr. Hirsch gründete 2012 die VICTIM.VETO Stiftung und ist seit dem die Vorstandsvorsitzende der NGO. Literatur:

-

VICTIM.VETO Stiftung – 5.02.2016 I Symposium „think veto! act veto!“ I Referenten/Literatur I Seite 3