ZFSL - ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG LEVERKUSEN

VERWALTUNGSLEITFADEN ABC (Stand: Ausbildungsjahrgang November 2015)

Stichwortverzeichnis: Abkürzungen Allgemeines Ausbildung am ZfsL BASS Beendigung des Beamtenverhältnisses Beihilfe BEM Bescheinigungen Bezirksregierung Köln Dienstbefreiung/Sonderurlaub Dienststelle, Dienstort Dienstvorgesetzte Dienstunfall Dienstweg Fahrtkostenerstattung/Verbilligte Fahrscheine Formulare Fortbildung Gleichstellungsbeauftragte Hausordnung Heirat

Seminar HRGe Brückenstraße 10 -12 51379 Leverkusen 02171 368022

Homepage, Internetzugang Hospitationen in anderen Schulformen Klassen-/Kursfahrten Konferenz der Auszubildenden Kopieren Krankmeldungen/Verhinderungen Nebentätigkeit Parken Personalvertretungen Personenstands- und Adressenänderungen Schwangerschaft Seminarveranstaltungen/Schulveranstaltungen Umzug Unfall Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung Weißes Brett Zuständigkeiten/Anschriften (Übersicht)

Abkürzungen a.d.D. ADO ABB BASS BdU BEM BR Köln FL KSL MSW LAA LiA LBV LPA OBAS OVP VD ZfsL

Auf dem Dienstweg Allgemeine Dienstordnung Ausbildungsbeauftragte/r Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften Bedarfsdeckender selbstständiger Unterricht Betriebliches Eingliederungsmanagement Bezirksregierung Köln Fachleiter/in Kernseminarleiter/in; auch: Fachleiterin im Kernseminar Ministerium für Schule und Weiterbildung Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Lehrkräfte in Ausbildung (bei Ausbildung nach OBAS) Landesamt für Besoldung und Versorgung Landesprüfungsamt Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung Vorbereitungsdienst Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Stand: November 2015

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Allgemeines Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen Brückenstraße 10-12 51379 Leverkusen Tel: 02171 - 3680-21 (Frau Goebel) 02171 - 3680-22 (Frau Schmitz) Fax: 02171 - 3680-28 Mail: [email protected] Homepage: www.zfsl-leverkusen.nrw.de ZfsL-Leitung: Seminarleitung HRGe: Seminarleitung GyGe: Seminarleitung BK:

Herr Arnold Weber Frau Sabine Büning Frau Marina Dahmen Herr Hartmut Müller

Verwaltung:

Frau Petra Goebel (GyGe) Frau Ute Schmitz (HRGe/ BK)

Die Verwaltung ist zuständig für  allgemeine Verwaltungsaufgaben  Führung der Prüfungs- und Personalakte (Unterordner C)  Krankmeldungen  Bescheinigungen aller Art Kern-Öffnungszeiten der Verwaltung: montags bis donnerstags: 09:00 – 15:00 Uhr freitags: 09:00 – 13:00 Uhr Kommunikation: Der Eingang von E-Mails wird durch die Mitarbeiterinnen der Verwaltung regelmäßig überprüft. Ein Faxgerät empfängt auch außerhalb der Öffnungszeiten schriftliche Vorgänge. Telefonische Mitteilungen können auch auf den AB gesprochen werden. Bitte bei allen Mitteilungen auf Band grundsätzlich Vor- und Zunamen, das Seminar und ggf. eine Rufnummer deutlich angeben. Ausbildung am Seminar HRGe: Die Ausbildung erfolgt in Kernseminaren, Fachseminaren und anderen Veranstaltungen (Kompakttage, Thementage, Gruppenhospitationen, Selbstlerngruppen u.a.). Seminartag der Abteilung HRGe: Montag ganztägig Die Zeiten der einzelnen Seminarveranstaltungen entnehmen Sie bitte den Termin-, Stunden- und ggf. Sonderplänen (zu finden auf der Homepage).

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BASS Grundlegendes Werk für alle Rechtsfragen an der Schule ist die „Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften“ (BASS). Das aktuelle Exemplar ist in den Ausbildungsschulen und im ZfsL vorhanden. Wichtige Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen können Sie auf der Website des MSW finden: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Recht/index.html Beendigung des Beamtenverhältnisses Für LAA endet im Falle des Bestehens der Prüfung  das Beamtenverhältnis auf Widerruf,  der Vorbereitungsdienst,  der Versicherungsschutz,  die Beihilfeberechtigung mit Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis endgültig durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird (Regelfall: Ausgabe des Zeugnisses). Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD) ist auf Antrag der LAA jederzeit auf dem Dienstweg (a. d. D.) möglich, muss aber hinreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Als Gründe werden in der Regel schwerwiegende gesundheitliche und/oder familiäre Hintergründe akzeptiert. Zusätzlich muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Die BR Köln wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und den Antragsteller/die Antragstellerin nach einer Bearbeitungszeit unterrichten. Falls die BR Köln die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie darüber hinaus, dass es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen in Dortmund den Rücktritt vom Prüfungsverfahren zu beantragen. Ein Rücktritt vom Prüfungsverfahren kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wird der Rücktritt vom Prüfungsverfahren vom LPA nicht genehmigt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Beihilfe Das Land NRW als Arbeitgeber unterstützt seine Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall. Diese Unterstützung bezeichnet man als Beihilfe. Den Beihilfeantrag können Sie auf der Homepage der Bezirksregierung herunterladen. Bei erstmaliger Antragstellung fügen Sie eine Bescheinigung der Krankenversicherung bei mit der Angabe der Prozentsätze für die Erstattung. Wichtige Informationen unter: www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/index.php BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) Wenn Sie in den letzten 12 Monaten (nicht Kalenderjahre, nicht Schuljahre) mehrfach bzw. mit Unterbrechungen insgesamt mehr als 42 Kalendertage krank waren, besteht die Möglichkeit, ein betriebliches Eingliederungsmanagement in Anspruch zu nehmen. Sie werden in diesem Fall automatisch zu einem Gespräch eingeladen. 3

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Bescheinigungen Die allgemeinen Bescheinigungen (Tätigkeit als Lehramtsanwärter/in etc.), z.B. zur Vorlage bei Ämtern, erhalten Sie ab dem Tage der Vereidigung auf Anfrage in der Verwaltung des ZfsL. Bezirksregierung Köln Das Dezernat 47 bei der BR Köln ist zuständig für alle Personenstandsänderungen (Heirat, Namensänderung, Geburt eines Kindes), Anträge auf Elternzeit, Nebentätigkeiten, Verlängerung bzw. Verkürzung des VD und Entlassung aus dem VD. Alle Vorgänge sind auf dem Dienstweg (a. d. D.) einzureichen. Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Internetseite entnehmen: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/47/index.html Dienstbefreiung/ Sonderurlaub Dienstbefreiung und Sonderurlaub im Umfang von bis zu 3 Tagen können auf Antrag durch die ZfsLLeitung erteilt werden. Eine frühzeitige Beantragung ist erforderlich. Dienststelle und Dienstort Dienststelle für LAA ist das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen und nicht die Ausbildungsschule. Ihr Dienstort ist Leverkusen. Für Lehrkräfte in Ausbildung (OBAS) gilt: Dienststelle ist die Schule, Dienstort ist der Schulort. Dienstvorgesetzte Die Verantwortung für die lehramtsbezogene Ausbildung trägt die Seminarleitung. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung trägt die ZfsL-Leitung. Die Verantwortung für den Unterricht der LAA trägt die Schulleitung. Seminarleitung und Schulleitung arbeiten im Interesse der Ausbildung zusammen. Der Leiter des ZfsL bzw. die Seminarleitung sind Vorgesetzte der LAA und deshalb weisungsberechtigt. Die Schulleitung ist Vorgesetzte/r aller Lehrerinnen und Lehrer der Schule einschließlich der LAA. Sie ist demnach auch Vorgesetzte/r in Schulangelegenheiten (vgl. hierzu auch die ADO). Dienstunfall Hat ein Beamter/eine Beamtin im Zusammenhang mit seinen/ihren dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Wegs (Wohnung –ZfsL/Wohnung – Ausbildungsschule/ZfsL– Ausbildungsschule) einen Unfall, so muss er/sie dessen Anerkennung als Dienstunfall beantragen. Das entsprechende Formular, das umgehend a. d. D. einzureichen ist, kann von der Homepage der BR Köln herunter geladen werden. Wichtig ist nach Möglichkeit die Bennennung eines Zeugen.

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Dienstweg Der Dienstweg ist die Einhaltung von Zuständigkeit und Behördenhierarchie bei allen schriftlichen Eingaben, d.h. alle Zuschriften (Anträge, Anfragen, u.a. an Behörden wie BR Köln, LPA, MSW) werden über Ihre Dienststelle eingereicht. Die für Sie zuständige Dienststelle (das ZfsL) muss mit Blick auf eine meist abzugebende Stellungnahme über diese Vorgänge informiert sein. Ausnahmen: Beschwerden über Vorgesetzte, Beihilfeanträge (an die zentrale Scanstelle Beihilfe) und alle Zuschriften an das LBV. Schreiben an die BR Köln schicken Sie auf dem Dienstweg über die ZfsL-Leitung, bzw. die Leitung des Seminars HRGe. (Kurz: Schreiben zuerst an das Seminar, dieses leitet an die BR Köln weiter.) Beispiel: An die Bezirksregierung Köln Dezernat 47.2 50606 Köln auf dem Dienstweg über die Leiterin des Seminars HRGe Brückenstraße 10-12 51379 Leverkusen

Fahrtkostenerstattung/ Verbilligte Fahrscheine LAA haben generell keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. In der Regel können LAA ihre Fahrtkosten jedoch über ihre Steuererklärung geltend machen. Die Haushaltslage des Landes NRW lässt derzeit die Erstattung nicht zu. Die Verwaltung informiert ggf. über Veränderungen. Leider können Sie keine verbilligten Tickets bei der Bahn oder den Verkehrsbetrieben beantragen. Die Verwaltung darf auch keine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Formulare Alle für LAA/LiA und Ausbildungsschulen relevanten Formulare stehen per Download auf der Homepage des ZfsL, der Homepage der BR Köln und/oder der des Landesprüfungsamtes zur Verfügung. Fortbildung Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen bedarf der Zustimmung der Seminarleitung. Es dürfen weder Seminarsitzungen noch Unterrichtsverpflichtungen tangiert sein.

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Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen für das ZfsL Leverkusen ist Frau Heike Hornbruch. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Hausordnung Die grundlegende Hausordnung lautet: „Ich bin mein/e eigene/r Hausmeister/in!“ – Sie gilt für alle! Die Hausordnung für das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen dient dem Zweck, die gemeinsame Ausbildungsarbeit aller Lehrämter und Nutzer des Gebäudes zu erleichtern und Irritationen jeglicher Art zu vermeiden. Unabhängig von den in den Fluren ausgehängten Regeln ist jeder Angehörige des ZfsL gebeten, sich dem Sinn dieser Hausordnung gemäß zu verhalten (z.B. Müll, Flaschen und Geschirr wegzuräumen, geborgte Stühle zurückzubringen, das Licht auszumachen beim Verlassen der Räume etc.). Heirat Ist dem ZfsL unverzüglich auf dem Dienstwege anzuzeigen. Schicken Sie eine nicht beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde bzw. den Nachweis über die Namensführung an die Verwaltung des ZfsL. Unabhängig davon senden Sie die gleichen Nachweise an das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW. Das Seminarbüro informiert die Bezirksregierung und das Landesprüfungsamt in Dortmund. Homepage/ Internetzugang Die Homepage können Sie einsehen unter www.zfsl-leverkusen.nrw.de. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Sie haben die Verpflichtung, sich auf der Homepage regelmäßig und selbstständig über „Aktuelles“ zu informieren. Ein PC für die LAA steht im Eingangsbereich, Brückenstraße 12 zur Verfügung. Notebooks können in allen Fachräumen genutzt werden. Für den Internetzugang ist eine Registrierung erforderlich, den personalisierten Zugangscode („Voucher“) hierfür erhalten Sie im Seminar. Um Überlastungen zu vermeiden, kann nur ein Gerät pro Person im Wlan- Netz genutzt werden. Hospitationen in anderen Schulformen Lehramtsanwärter/innen nehmen während ihrer Ausbildung Einsicht in die besonderen Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform (i.d.R. Grundschule/ Förderschule). Klassen- /Kursfahrten Die Teilnahme an Klassenfahrten/Kursfahrten/Sportfreizeiten muss grundsätzlich schriftlich (Formular) im Seminar rechtzeitig vor Beginn der Fahrt beantragt und von der Seminarleitung genehmigt werden. 6

ZFSL LEVERKUSEN Ein/e LAA kann während ihrer/seiner Ausbildung in der Regel nur einmal an einer mehrtägigen Klassen-/Kursfahrt teilnehmen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: 1. Die Teilnahme kann nur in Klassen/Kursen stattfinden, die die LAA bereits durch Hospitation und/oder Unterricht kennen gelernt haben oder in denen sie in absehbarer Zeit Unterricht übernehmen werden. 2. Die Fahrt muss von der Schulleitung genehmigt sein. 3. Die Fahrt sollte nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungen liegen (Prüfungstag). Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen Ausbilder/innen rechtzeitig von den LAA selbst in Kenntnis zu setzen. Konferenz der Auszubildenden Die Konferenz der Auszubildenden nimmt die Interessen aller LAA wahr. Sie wählt dazu aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und zwei weitere Vertreter/innen für die Seminarkonferenz. Kopieren Sie können im Copy-Shop, etwa 100 m hinter dem Kreisverkehr in Richtung Fußgängerzone gelegen, kopieren. Im ZfsL steht Ihnen leider kein Kopierer zur Verfügung. Krankmeldung/Verhinderung Bei Krankheit informieren Sie unverzüglich die Verwaltung des ZfsL und die Schule per Mail, Anruf oder Fax. Sollten wegen Krankheit bereits vereinbarte Hospitations- oder Unterrichtsbesuchstermine entfallen müssen oder die Kern- und Fachseminarteilnahme unmöglich sein, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden Fachleiter/innen und ggf. Kernseminarleiter/innen. Gleiches gilt auch für die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, bei denen Unterricht unter Anleitung entfällt. Eine Benachrichtigung alleine an Schule und ZfsL reicht dann nicht aus! Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem ZfsL als Dienststelle der LAA ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen. Krankmeldungen müssen auch in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen (unterrichtsfreie Zeit) ab dem 3. Tag mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen, da die Gesamtzahl der bescheinigten Krankheitstage bei einer evtl. später zu beantragenden Verlängerung des VD angerechnet werden kann. LiA reichen die Krankmeldung an der Schule und im ZfsL ein. Nebentätigkeit Die Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung bedarf der Genehmigung der BR Köln in Verbindung mit einer Stellungnahme der Seminarleitung. Anträge auf Nebentätigkeit werden nur akzeptiert, wenn der Antrag genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigung enthält. Dazu ist es notwendig, eine Beauftragung des Trägers der Einrichtung, an der die Nebentätigkeit ausgeübt wird, vorzulegen. Die Seminarleitung kann die Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 6 Wo7

ZFSL LEVERKUSEN chenstunden befürworten. Dabei ist leitend, ob die Nebentätigkeit mit den Dienstverpflichtungen (vor allem zeitlich) verträglich ist. Siehe auch unter Punkt 5 FAQ: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/47/lehrerausbildung/faq_referendariat.pdf

Parken Für die Seminarleitungen und die Verwaltung sind die Parkplätze in den Innenhöfen beiderseits des Seminargebäudes reserviert. Für Fachleiterinnen und Fachleiter sind die vom Seminar angemieteten und markierten Parkplätze auf dem Privatparkplatz, etwa 80 m vom Seminargebäude entfernt reserviert. Für Fahrräder befindet sich unmittelbar neben dem Seminargebäude ein Fahrradständer. Falls Sie mit dem Auto nach Leverkusen kommen, müssen Sie sich im Straßenbereich (nur in den dafür vorgesehenen Parkbuchten) oder auf öffentlichen Parkplätzen eine Parkmöglichkeit suchen. Da die Parkplätze begrenzt sind, bilden Sie bitte Fahrgemeinschaften oder reisen mit dem Zug an. Personalratsvertretungen Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Aushängen im Seminargebäude, Brückenstraße 12 hinterer Flur links. Personenstands- und Adressenänderungen  

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Jede Änderung des Personenstandes (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Promotion) teilen Sie schriftlich unter Beifügung der jeweiligen Urkunde (nicht beglaubigt!) auf dem Dienstweg (also über das Seminar) der Bezirksregierung in Köln (Dezernat 47.2) mit. Außerdem teilen Sie die Änderung dem LBV direkt mit. Jede Änderung (der Anschrift, der Telefonnummer, der Mailadresse, der Fax-Nummer) ist umgehend formlos schriftlich der Verwaltung des ZfsL mitzuteilen. Dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) teilen Sie ggf. die Änderung der Bankverbindung mit.

Schwangerschaft Sobald einer LAA ihre Schwangerschaft bekannt ist, muss sie diese unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in der Verwaltung des ZfsL angeben. Das Zentrum leitet die Bescheinigung weiter an die Bezirksregierung und teilt Ihnen den Beginn des Mutterschutzes mit. Die BR Köln erlässt ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Untersuchung durch den BAD (Betriebsärztlicher Dienst). Die Untersuchung dient dem Schutz der Mutter und des Kindes. Erst nach dem Erstellen einer Unbedenklichkeitserklärung durch den BAD können Sie die Schule wieder besuchen! Die Bezirksregierung Köln erlässt ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Untersuchung durch den BAD (Betriebsärztlicher Dienst). Die Untersuchung dient dem Schutz der Mutter und des Kindes. Erst nach Erstellung einer Unbedenklichkeitserklärung durch den BAD können Sie die Schule wieder besuchen!

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Seminarveranstaltungen/Schulveranstaltungen Im Falle von Terminüberschneidungen zwischen Veranstaltungen an Ausbildungsschule und ZfsL haben Seminarveranstaltungen unbedingt Vorrang. Lediglich wenn Zeugniskonferenzen für Klassen, in denen Sie eigenverantwortlich unterrichten, mit Seminarveranstaltungen kollidieren, kann eine Ausnahme nach Rücksprache mit der Schulleitung erfolgen. Bei der Abstimmung zwischen Schul- und ZfsL-Terminen ist eine gut funktionierende Kommunikation und rechtzeitige Information für alle Seiten erforderlich und hilfreich. Während des Vorbereitungsdienstes gehören LAA mit (fast) allen Rechten und Pflichten dem Lehrerkollegium der Ausbildungsschule an. Stimmrecht in den Schulgremien haben Sie auf jeden Fall, wenn Sie selbstständigen Unterricht erteilen. Da LAA an ihrer Ausbildungsschule keine hauptberuflichen Lehrkräfte sind und für sie das ZfsL die Dienststelle ist, können sie nicht als Klassenlehrerin/Klassenlehrer, Jahrgangsstufenleiterin/Jahrgangsstufenleiter, als Mitglieder für die Schulkonferenz, den Lehrerrat oder für den Fachvorsitz bzw. deren Vertretung eingesetzt bzw. gewählt werden. Sie können nicht langfristig zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Zu Ausbildung gehört die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konferenzen, Prüfungen, Schulfesten). Umzug Teilen Sie sowohl der Verwaltung des ZfsL als auch der Schulleitung Ihre neue Adresse unverzüglich mit. Unfall s. Dienstunfall Ein Dienstunfall mit Personenschaden ist sofort auf dem Dienstweg auf einem entsprechenden Formblatt anzuzeigen. Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit Wenn Sie schon über Unterrichtserfahrungen im Umfang von einem Schuljahr für das angestrebte oder ein vergleichbares Lehramt verfügen, können Sie einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung um 6 Monate auf dem Dienstweg stellen. Er muss vor Ablauf des 4. Ausbildungsmonats gestellt werden. Es sind jedoch mindestens 12 Monate Vorbereitungsdienst zu leisten. Der VD kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe sind insbesondere Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft, soweit Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen entstehen (OVP §7). Weißes Brett Im Eingangsbereich des Seminargebäudes Brückenstraße 10 finden Sie auf dem weißen Brett wichtige Informationen der Verwaltung und der einzelnen Abteilungen. Bitte beachten Sie regelmäßig die Aushänge. 9

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Zuständigkeiten/Anschriften (Übersicht) Dienststelle für LAA: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen Brückenstr. 10-12 51379 Leverkusen Telefon: ▪ 02171-3680-22 (Frau Schmitz) ▪ 02171-3680-21 ( Frau Goebel) Fax: ▪ 02171 – 3680-28 Mail: [email protected] Homepage : www.zfsl-leverkusen.de Öffnungszeiten der Verwaltung : Mo-Do 9.00-15.00 Uhr Fr 9.00-13.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet.

 Krankmeldung und Dienstantritt  Abgabe aller Zuschriften an LPA, BR Köln, MSW  Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen- und  Kursfahrten (Formular)  Antrag auf Sonderurlaub  Mitteilung über Änderung des Familienstands, neue  Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung (formlos)

Dienststelle für LiA (OBAS) : Ausbildungsschule Bitte achten Sie darauf, dass ausbildungsrelevante Informationen über die Schule auch dem ZfsL mitgeteilt werden. Leitung: ZfsL-Leitung: Arnold Weber Seminarleiterin der Abteilung HRGe: Sabine Büning Dienstbehörde für LAA: Bezirksregierung Köln Dezernat … Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Für LiA: Dez. 47.2; Dez. 46 Arbeitsverträge Postanschrift: Bezirksregierung Köln Dezernat …. 50606 Köln Homepage: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/47/index.html

Sprechstunden nach Vereinbarung

Auf dem Dienstweg ggf. immer das Aktenzeichen angeben!  Anträge auf Nebentätigkeit  Anzeige von Dienstunfällen  Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen  Antrag auf Entlassung aus dem VD  (Formular in der Verwaltung erhältlich)  Antrag auf Verlängerung bzw. Verkürzung des VD  Mitteilung über Änderung des Familienstands, neue  Anschrift (formlos)  Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.D. über das Seminar)  Anzeige einer Schwangerschaft  Antrag auf Elternzeit

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ZFSL LEVERKUSEN Prüfungen: Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Straße 37 44227 Dortmund Tel.: 0231 - 936977 - 0 Fax: 0231 - 936977 - 79 Homepage: http://www.pruefungsamt.nrw.de Besoldungsfragen: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) Johannstr.35 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-01 (Zentrale) Fax: 0211/6023-1243 http://www.lbv.nrw.de

Informationen zur Prüfung sowie alle wichtigen Formulare finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.

Meldungen und Anfragen direkt ohne Dienstweg! Bitte immer Personalnummer angeben!  Mitteilung über Änderung des Familienstands,  neue Anschrift oder neue Bankverbindung (formlos, schriftlich)  Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihren Bezügen

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