Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Ausgangslage ArbMedVV seit Ende 2008 in Kraft Überführung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus verschiedenen fachspezifischen Verordnungen (GefStoffV, BioStoffV, BildscharbV, et al.) in eine Verordnung Einheitliche Regelung der Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten Transparenz und Rechtssicherheit
Gründung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) im März 2009 Aufgaben des AfAMed Erarbeiten von Regeln -AMR- und Empfehlungen –AME Beratung des BMAS (auch zur ArbMedVV)
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Problematik Transparenz und Rechtssicherheit auch in der praktischen Umsetzung? Abgrenzung der Vorsorge von Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorge contra Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten (?) Offenlegung von Gesundheitszustand und Gesundheitsrisiko Kein Untersuchungsautomatismus
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Ziele der Änderungsverordnung weitere Rechtssicherheit schaffen arbeitsmedizinische Vorsorge stärken Anhang der ArbMedVV aktualisieren
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge? Maßnahme durch den Arbeitgeber auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Arbeitsmedizinische Vorsorge ≠ arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung !!! individualisierte Prävention ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen – kein Ersatz! verlangt keinen Nachweis der gesundheitlichen Eignung Achtung: Arbeits- / Tarifrecht, Datenschutz EU-rechtlich garantiert
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorge
ggf. Untersuchung, Biomonitoring, Impfung arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und verhindern Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Beitrag zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Vorsorgearten Pflichtvorsorge: besonders gefährdende Tätigkeiten (Anhang ArbMedVV) Arbeitgeber muss veranlassen Beschäftigte müssen am Termin teilnehmen
Angebotsvorsorge: gefährdende Tätigkeiten (Anhang ArbMedVV) Arbeitgeber muss anbieten Beschäftigte können annehmen oder ablehnen
Wunschvorsorge grundsätzlich alle Tätigkeiten Arbeitgeber muss ermöglichen, sofern Gesundsheitsgefährdung plausibel Beschäftigte müssen aktiv werden (Wunsch äußern)
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet 1. Anamnese inkl. Arbeitsanamnese 2. körperliche oder klinische Untersuchungen bei Erforderlichkeit und nicht gegen den Willen der / des Beschäftigten 3. Beratung des Beschäftigten über Ergebnis der Vorsorge 4. Vorsorgebescheinigung (ohne Aussagen zur gesundheitlichen Bedenklichkeit, aber: „dass, wann, warum (Anlass), Wiederholungstermin“) 5. Mitteilung von Mängeln und Vorschlag von Arbeitsschutzmaßnahmen an den Arbeitgeber (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV)
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Tätigkeitswechsel? besondere Gefährdung durch in der Person liegende medizinische Gründe Arbeitsschutzmaßnahmen ausgeschöpft Mitteilung an den Arbeitgeber nur mit Einwilligung des / der Beschäftigten (wirtschaftliches Risiko beim Beschäftigten)
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Arbeitsmedizinische Vorsorge stärken Wunschvorsorge integriert Impfangebot, wenn Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt und gegenüber Allgemeinbevölkerung erhöht
Anhang aktualisiert, u. a. Grenzwertproblem bei CMR – Kat. 1 und 2 Stoffen gelöst – Angebotsuntersuchung bei möglicher wiederholter Exposition neue Vorsorgeanlässe aufgenommen: wesentlich erhöhte Muskel-Skelett-Belastungen atemwegs- oder hautsensibilisierende Stoffe Rückkehrer aus den Tropen etc. Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Verhältnis der sog. „G-Grundsätze“ zur arbeitsmedizinischen Vorsorge keine verbindliche Rechtsgrundlage Einzelfallentscheidung des Arbeitsmediziners über den Einsatz im Rahmen einer individuellen Aufklärung und Beratung Diagnostische Aussagekraft Bewertung von Nutzen und Risiken von Untersuchungen
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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Info / Veröffentlichung des BMAS http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a453arbeitsmedizinischen-vorsorge.pdf
Dirk Haufe, StAUK Lübeck
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