Vernehmlassungsvorlage zur Sanierung der Pensionskasse der SBB

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung . Hochschulstr. 6 . 3000 Bern 65 Eidg. Finanzverwaltung Herrn Peter Siegenthaler Direktor Bundesgasse 3 3003 Bern...
Author: Bärbel Lorenz
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Verwaltungsrat und Geschäftsleitung . Hochschulstr. 6 . 3000 Bern 65

Eidg. Finanzverwaltung Herrn Peter Siegenthaler Direktor Bundesgasse 3 3003 Bern

Bern, 31. Oktober 2008

Vernehmlassungsvorlage zur Sanierung der Pensionskasse der SBB Sehr geehrter Herr Direktor Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zu dieser für die SBB äusserst wichtigen Vorlage Stellung beziehen zu können. Die Sanierung der PK SBB ist ausserordentlich dringlich. Die Deckungslücke der PK SBB hat sich in den vergangenen Monaten im Gefolge der weltweiten Erschütterung der Kapitalmärkte noch einmal deutlich vergrössert. Die Unterdeckung belief sich Mitte Oktober 2008 auf 2.45 Mia. Franken; der entsprechende Deckungsgrad betrug lediglich noch 83%. Für eine nachhaltige Sanierung mit einer angemessenen Wertschwankungsreserve von 15% fehlten der PK SBB insgesamt rund 4.6 Mia. CHF. Die PK SBB ist mit Blick auf ihre bedrohliche finanzielle Lage auf einen namhaften Sanierungsbeitrag des Bundes zwingend angewiesen. Die SBB setzt sich dementsprechend mit Nachdruck für die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage skizzierten Lösungsvariante 1 („Sanierungskonzept SBB“) ein. Gerne legen wir Ihnen nachfolgend die Begründung für unsere Haltung im Einzelnen dar. Die PK SBB wurde 1998 ungenügend ausfinanziert. Die hauptsächliche Ursache für die riesige Deckungslücke der PK SBB unterscheidet sich grundlegend von den aktuellen finanziellen Problemen zahlreicher anderer Pensionskassen. Die PK SBB wurde 1998 anlässlich ihrer Gründung ungenügend ausfinanziert. Konkret verzichtete der Bund nicht nur gänzlich auf die Äufnung einer Wertschwankungsreserve. Er übertrug der PK SBB darüber hinaus auch finanziell schwer wiegende Altlasten. Die 1998 geschaffene fragile finanzielle Basis der PK SBB brach denn auch bereits gegen Ende 2001 mit der ersten Börsenbaisse ein. Nur vier Jahre nach ihrer Gründung war die PK SBB ein Sanierungsfall. Im Detail sind hinsichtlich der ungenügenden Ausfinanzierung folgende Punkte besonders hervorzustreichen: Schweizerische Bundesbahnen SBB Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Hochschulstr. 6 . 3000 Bern 65 Telefon +41 (0) 51 220 22 42 . Fax +41 (0) 51 220 80 70 . www.sbb.ch Erstellt von Kurt Signer, Generalsekretär SBB

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Die SBB war vor der Gründung der SBB AG als autonome Anstalt des Bundes ein Teil der Bundesverwaltung. Die Versicherten unterstanden dem Bundespersonalrecht, und die Vorsorge war für alle Bundesbeamten (inkl. SBB Personal) gleich geregelt. 1999 wurde die SBB anlässlich der Bahnreform aus der Bundesverwaltung verabschiedet und als Aktiengesellschaft neu gegründet. Die PK SBB wurde als eigenständige Stiftung Ende 1998 ins Leben gerufen. Dabei verfolgte das Parlament ein klares Ziel: Die neu gegründete PK SBB sollte ausfinanziert und von Altlasten befreit werden, und zwar aus zwei nahe liegenden Gründen: Zum einen sollte der mit der Bahnreform geschaffene unternehmerische Handlungsspielraum der SBB und die daraus resultierende Wettbewerbsfähigkeit nicht umgehend wieder durch Sanierungsbeiträge an die Pensionskasse beeinträchtigt werden. Zum anderen wurde den Pensionierten wie auch den aktiven Angestellten der SBB verschiedentlich versichert, dass sie durch die Ausgliederung der PK SBB keine Nachteile erlitten.

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Im Gegensatz zum erklärten politischen Ziel wurde die PK SBB 1998 nur ungenügend ausfinanziert. In der Hoffnung auf eine lang anhaltende Börsenhausse gab der Bund der PK SBB beträchtliche Altlasten mit auf den Weg. Darüber hinaus wurde auf die Äufnung einer Wertschwankungsreserve gänzlich verzichtet. Die Börsen brachen ab 2001 entgegen aller Hoffnungen weltweit ein, und die Deckungslücke der PK SBB weitete sich in der Folge schlagartig aus. Ende 2002 lag der Deckungsgrad noch bei 83%.

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Die Entstehung der Unterdeckung der PK SBB per Ende 2006 wird in der Vernehmlassungsvorlage im Einzelnen dargelegt. Demnach sind erstens 1'096 Mio. CHF der Deckungslücke auf ungenügende Anlageerträge zurückzuführen. 321 Mio. CHF basieren zweitens auf nicht finanzierten Leistungen, welche den Versicherten bereits vor der Gründung der PK SBB rechtsverbindlich versprochen wurden. Drittens sind 484 Mio. CHF auf nicht finanzierte Leistungen der PK SBB an ihre Versicherten seit ihrer Gründung 1998 zurückzuführen. Genauer betrachtet entstand dieser Teil der Deckungslücke dadurch, dass der Stiftungsrat anlässlich der Gründung der PK SBB das angestammte Leistungsniveau der Pensionskasse des Bundes übernahm.

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Die in der Vernehmlassungsvorlage nachgezeichnete Entstehung der Unterdeckung der PK SBB belegt die ungenügende Ausfinanzierung der PK SBB zum Zeitpunkt ihrer Gründung. Die fehlenden Wertschwankungsreserven schränkten die Risikofähigkeit der PK SBB von Anfang an stark ein und verunmöglichten es insbesondere auch, die aufgrund der Börsenbaisse ungenügenden Anlagenerträge zu kompensieren. Darüber hinaus wälzte der Bund mit den nicht finanzierten Leistungen, welche bereits vor der Gründung der PK SBB rechtsverbindlich versprochen wurden, finanziell gewichtige Altlasten auf die PK SBB ab. Unbestrittenermassen hätte der Stiftungsrat der PK SBB 1998 mit einer raschen Änderung des Stiftungsreglementes die Fortführung der freiwilligen Auszahlung nicht finanzierter Leistungen an die Versicherten verhindern können. Einem solchen raschen Vorgehen standen aber zumindest in den Anfangsjahren die politischen Versicherungen im Wege, dass die Verselbständigung der SBB zu keiner Verschlechterung der PK-Leistungen führt. Auf jeden Fall wurden die nicht finanzierten Leistungen seit der Gründung der PK SBB schrittweise abgebaut und schliesslich mit dem Wechsel ins Beitragsprimat anfangs 2007 vollständig beseitigt.

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Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates beantwortet alle allfällig noch offenen Fragen hinsichtlich den Kostenfolgen der administrativen Pensionierungen für die Pensionskasse SBB klar und eindeutig: Die SBB hat in allen Jahren sämtliche Kosten, welche durch administrative Pensionierungen insbesondere aufgrund von Umstrukturierun-

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gen anfielen, vollumfänglich übernommen. Die PK SBB erlitt dementsprechend durch administrative Pensionierungen in keiner Art und Weise einen Nachteil.

Die SBB und die Versicherten haben zur Sanierung der Deckungslücke bereits einen grossen Beitrag geleistet. Der Beitrag des Bundes gemäss Variante 1 stellt eine faire Lastenverteilung sicher. Die SBB, die Versicherten und (so weit gesetzlich möglich) auch die Rentner haben seit 2003 sehr erhebliche Beiträge an die Sanierung der PK SBB geleistet: ·

Die SBB leistete anfangs 2007 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe der Unterdeckung des Aktiventeils der Versicherten sowie einer ergänzenden Wertschwankungsreserve in der Höhe von 15%. Diese Höhe der Wertschschwankungsreserven entspricht der vom Bundesamt für Sozialversicherungen für eine nachhaltige Sanierung gesetzten Zielvorgabe. Die Kosten für die SBB beliefen sich auf insgesamt 1.5 Mia. CHF.

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Die aktiven Versicherten wechselten auf anfangs 2007 vom Leistungs- ins Beitragsprimat. Mit diesem Schritt wurden die Beiträge der Versicherten bei einer gleichzeitigen Reduktion der Leistungen erhöht. Die aktiven Versicherten finanzieren seither vollumfänglich alle künftigen Leistungen der PK SBB.

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SBB und Versicherte übernahmen ab Juli 2003 bis zur Umstellung der Kasse auf das Beitragsprimat Ende 2006 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe von je 1.5% der Lohnsumme. Ab 1. Januar 2005 wurde der Beitrag des Personals anstelle einer Lohnerhöhung von der SBB geleistet.

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Die Verzinsung des Alterskapitals im Kapitalplan wurde per 1. Juli 2003 bis zum Primatwechsel auf 3.25% gesenkt. Nach dem Primatwechsel auf 1. Januar 2007 wurde die Verzinsung des Altersguthabens auf den vom Bund vorgegebenen Mindestsatz reduziert. Gleichzeitig wurde die Rückzahlungspflicht der Überbrückungspension schrittweise von 50% auf 80% erhöht.

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Seit anfangs 2004 erhalten die Rentner der PK SBB keinen Teuerungsausgleich.

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Die SBB trägt seit anfangs 2003 vollumfänglich die verbliebenen Kosten der Berufsinvalidität in der Höhe von jährlich rund 10 Mio. CHF.

Der Bund hat sich an der Sanierung der PK SBB bis heute nicht beteiligt. Gleichzeitig trägt er aber zweifelsohne für die ungenügende Ausfinanzierung der PK SBB eine massgebliche Verantwortung. Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates eröffnet mit der Lösungsvariante 1 die Möglichkeit, die Lasten der Sanierung der PK SBB auf eine transparente, faire Art und Weise auf die Schultern von SBB, aktive Versicherte, Rentner und Bund zu verteilen. Die SBB und die aktiven Versicherten haben mit ihren bisherigen Leistungen wie bereits dargelegt die Unterdeckung des aktiven Teiles der Versicherten beseitigt und darüber hinaus für diesen Versicherungsteil eine sehr erhebliche Wertschwankungsreserve in der Höhe von 15% zur Verfügung gestellt. Mit dem Primatswechsel wurde darüber hinaus auch die vollständige Finanzierung aller künftigen PK-Leistungen durch die Versichertenbeiträge sichergestellt. Mit der Lösungsvariante 1 würde der Bund nun ergänzend die Unterdeckung des Rentnerteils und die Kosten zum Ausgleich der Unterdeckung der IV-Rentner übernehmen. Zudem würde im Gesetz eine zeitlich befristete Kann-Regelung verankert, die es dem Bundesrat erlaubt, eine ergänzende Rekapitalisierungszahlung vorzunehmen, falls die

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SBB Pensionskasse hinsichtlich dem Rentnerteil erneut in eine finanzielle Schieflage gerät. Die Äufnung einer Wertschwankungsreserve für den (langfristig aussterbenden) Rentnerteil würde sich dadurch erübrigen. Die in der Vernehmlassung ebenfalls zur Diskussion gestellten Varianten 2-4 haben dagegen keine Sanierung (Varianten 3 und 4) oder zumindest keine nachhaltige Sanierung der PK SBB (Variante 2) zur Folge. Selbst die Variante 2 führt nach Aussage der Experten mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit innert absehbarer Zeit zu einer erneuten Sanierungssituation. Nicht zuletzt stellen die Varianten 2, 3 und 4 aus Sicht der SBB auch mit Blick auf die Gleichbehandlung der PK SBB mit den anderen ehemaligen Pensionskassen des Bundes keine akzeptablen Lösungen dar: ·

Die Pensionskasse der Swisscom (comPlan) nahm ihre Tätigkeit zeitgleich mit der PK SBB am 1. Januar 1999 auf. Die comPlan wurde zum einen vom Bund zu 100% ausfinanziert. Zum anderen beschränkte sich die comPlan von Anfang an auf den Teil der aktiven Versicherten. Der Rentnerteil verblieb vollumfänglich bei der Publica.

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Die Pensionskasse der Post wurde am 1. Januar 2002 zu einem börsenmässig wesentlich günstigeren Zeitpunkt als die PK SBB zu 100% ausfinanziert. Der weitgehende Verzicht des Bundes auf die Ausschüttung von Dividenden erlaubt es der Post seither Gewinne zu Gunsten der Pensionskasse zu äufnen. Diese wurden sowohl zum Ausgleich erlittener Börsenverluste, zeitweise zur Bildung von Wertschwankungsreserven, als auch zur Bildung von Rückstellungen und Arbeitgeber-Beitragsreserven verwendet.

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Die Publica wurde am 1. Juni 2003 zu einem kapitalmarktmässig wesentlich günstigeren Zeitpunkt als die PK SBB zu 100% ausfinanziert. Die Vorgängerorganisation der Publica, die PKB, erlitt von 1999 bis Ende Mai 2003 nämlich Börsenverluste in Höhe von ca. CHF 4.9 Mrd., welche durch den Bund ebenfalls abgedeckt wurden. Im Unterschied zur PK SBB erhielt die Publica, wie bereits vorher die PKB, zusätzlich eine Garantie als Wertschwankungsreserve. Der Deckungsgrad der Publica lag per Ende 2007 bei 106%. 2008 schoss der Bund zur Abdeckung der Kosten im Zusammenhang mit der Absenkung des technischen Zinssatzes von 4% auf 3.5% weitere 950 Mio. CHF in die Publica ein.

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Die Pensionskassen der Skycare wie auch der Ruag wurden analog zur Swisscom ohne den Rentnerteil verselbständigt.

SBB und aktive Versicherte können die ungenügende Ausfinanzierung der PK SBB durch den Bund realistischerweise mit eigenen Mitteln nicht begleichen; alleine schon der Ausgleich der im Gefolge der Finanzkrise noch einmal stark ausgeweiteten Unterdeckung wird die SBB und die aktiven Versicherten aufs Äusserste fordern. Die Deckungslücke hat sich seit anfangs 2008 um deutlich über 1 Mia. CHF weiter ausgedehnt. Der Stiftungsrat wird in der ersten Jahreshälfte 2009 parallel zur Erarbeitung der Botschaft des Bundesrates an das Parlament ein entsprechendes Sanierungspaket entwerfen, welches die SBB wie auch die Aktiven noch einmal massiv belasten wird. Vor diesem Hintergrund erschienen noch darüber hinaus gehende Lasten im Falle eines ungenügenden oder gänzlich ausbleibenden Bundesbeitrages sowohl für die SBB wie auch für die aktiven Versicherten vollends untragbar: ·

Die aktiven Versicherten müssten alleine für die Beseitigung der Ende 2007 bestehenden Deckungslücke 10 Jahre lang eine zusätzliche Lohnkürzung zwischen 4.5% und

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6% in Kauf nehmen. Zählt man die Folgen der Finanzkrise hinzu liegen die notwendigen Lohnkürzungen bei deutlich über 10%. Darüber hinaus müsste auch die Mindestverzinsung der Altersguthaben reduziert oder gar gänzlich fallengelassen werden. ·

Die jahrelangen massiven Lohnkürzungen würden zum einen die Stellung der SBB auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig erschüttern. Zum anderen würde die Finanzierung der Deckungslücke über massive zusätzliche Beiträge der aktiven Versicherten die Sozialpartnerschaft aufs Äusserste belasten. Der heftige Widerstand der aktiven Versicherten ist insbesondere mit Blick auf die äusserst ungünstige Altersstruktur der PK SBB absehbar. Nur 46% des Bestandes der PK SBB sind aktive Versicherte. 51.8% sind Rentenbezüger und 2.2% Risikoversicherte (zwischen 17 und 22 Jahre alt). Mit anderen Worten: Über 50% der Versicherten leisten keine Versicherungsbeiträge und könnten auch nicht für eine Sanierung der PK herangezogen werden. Die aktiven Versicherten müssten demnach entgegen dem neu eingeführten Beitragsprimat auch für die Deckungslücke der Rentner gerade stehen. Darüber hinaus wäre es aus Sicht der aktiven Versicherten auch unverständlich, weshalb die 1998 erfolgte ungenügende Ausfinanzierung der PK SBB durch den Bund 10 Jahre später massgeblich durch das aktive Personal getragen werden muss.

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Der bestehende institutionelle Rahmen der SBB macht es der SBB unmöglich, die nötigen Gewinne zu erwirtschaften, um das Pensionskassenproblem aus eigenen Mitteln zu lösen. Die SBB hat anfangs 2007 einen Sanierungsbeitrag in der Höhe von 1.5 Mia. CHF an die PK SBB geleistet. Zur Refinanzierung des entsprechend aufgenommenen Kredites müssen die in den kommenden 20 Jahren im Bereich Immobilien anfallenden Gewinne zum grossen Teil herangezogen werden. Ein zusätzlicher namhafter Sanierungsbeitrag der SBB an die Sanierung der PK SBB zur Kompensation der ungenügenden Ausfinanzierung ist mit Blick auf das strukturell defizitäre Güterverkehrsgeschäft sowie auf die stark eingeschränkten Gewinnmöglichkeiten im Personenverkehr und im Infrastrukturbereich unternehmerisch nicht zu verantworten. In diesem Fall müssten die Rahmenbedingungen der SBB hinsichtlich ihren Möglichkeiten der Gewinnerzielung grundsätzlich hinterfragt werden. Ansonsten liesse sich aus heutiger Sicht ein namhafter Sanierungsbeitrag der SBB nur mit folgenden Konsequenzen bewerkstelligen: ·

Die Ausgleichszahlungen von SBB Immobilien an die Infrastruktur in der Höhe von jährlich 150 Mio. CHF werden teilweise oder ganz abgeschafft. Würde der Bund diese wegfallenden Mittel über eine Aufstockung des Zahlungsrahmens nicht kompensieren, fehlten der Infrastruktur im kommenden Jahrzehnt faktisch jegliche Mittel für punktuelle Erweiterungen der Infrastruktur. Geplante Angebotsverbesserungen sowohl im Personen- wie auch im Güterverkehr würden dadurch infrastrukturseitig verunmöglicht.

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Im Bereich CARGO sind auch im Falle eines erfolgreichen Turnarounds in naher Zukunft keine namhaften Gewinne zu erwarten, die für die Sanierung der PK SBB eingesetzt werden können. Vielmehr ist zu erwarten, dass die SBB namhafte Investitionen tätigen muss, um das Güterverkehrsgeschäft erfolgreich neu zu positionieren. Ein namhafter zusätzlicher Sanierungsbeitrag an die PK SBB würde die für Weiterentwicklung des Cargo-Geschäftes zur Verfügung stehenden Mittel eng begrenzen.

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Die im Personenverkehr erwarteten künftigen Gewinne sollen zu einem erheblichen Teil in die Modernisierung und in den raschen weiteren Ausbau des Rollmaterials im Fern- und Regionalverkehr eingesetzt werden. Ein namhafter zusätzli-

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cher Beitrag der SBB an die Sanierung der PK SBB würde die geplante Beschaffung dieses im nationalen Fernverkehr wie in den einzelnen S-Bahn-Regionen dringend benötigten neuen Rollmaterials ernsthaft gefährden. Die sich bereits heute abzeichnenden Qualitätsprobleme der SBB durch überfüllte und teilweise auch veraltete Züge würden sich im Falle eines teilweisen oder gänzlichen Wegfalls der geplanten Beschaffungsvorhaben in wenigen Jahren markant verschärfen. Die Sanierung der PK SBB ist ausserordentlich dringlich. Die PK SBB ist mit Blick auf ihre dramatische finanzielle Lage auf einen namhaften Sanierungsbeitrag des Bundes zwingend angewiesen. Die SBB setzt sich mit Nachdruck für die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage skizzierte Lösungsvariante 1 („Sanierungskonzept SBB“) ein. Wir ersuchen den Bundesrat, dem Parlament so rasch wie möglich eine entsprechende Sanierungsbotschaft zu unterbreiten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Freundliche Grüsse

Dr. Thierry Lalive d’Epinay Präsident des Verwaltungsrates

Andreas Meyer CEO

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