Vermittlerregister & Gewerbeanzeige

Gewerberechtstag 2016 Vermittlerregister & Gewerbeanzeige Ass. Thomas Teschner, IHK Saarland 19. April 2016 1 Gewerberechtstag 2106 Agenda Vermi...
Author: Angelika Vogt
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Gewerberechtstag 2016

Vermittlerregister & Gewerbeanzeige Ass. Thomas Teschner, IHK Saarland

19. April 2016

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Gewerberechtstag 2106

Agenda Vermittlerregister

     

Rechtsgrundlage Aufbau und Suche Wie kann man sich registrieren? Registrierung und Gewerbeanzeige Gewerbeanzeigen der Registrierung anpassen? Aussichten und weitere Register?

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Vermittlerregister: Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage: § 11a GewO  jede IHK (Registerbehörde) führt ein Register der nach §§ 34 d, e, f, h und i Eintragungspflichtigen  Eintragungspflicht für hier tätige Immobiliardarlehensvermittler (IDV) mit ausländischer Erlaubnis  Auskünfte über Internet oder schriftlich, gleichzeitige Abfrage über alle Register

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Rechtsgrundlage: § 11a GewO  für Untersagung nach § 35 zuständige Behörde teilt der Registerbehörde (IHK) eine Untersagung unverzüglich mit  Erlaubnisbehörden §§ 34 f, h und i teilen IHK unverzüglich die für die Eintragung erforderlichen Angaben sowie die Aufhebung der Erlaubnis mit  Eintragungspflichtige nach §§ 34 d, e, i GewO teilen IHK zuvor Auslandstätigkeit mit 19. April 2016

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Rechtsgrundlage: § 11a GewO  IHK als Registerbehörde, BaFin, Landkreise als Erlaubnisbehörden gem. §§ 34 f, h, i GewO, Gemeinden als Behörden gem. §§ 14, 35 GewO oder OWiG, dürfen einander auch ohne Ersuchen Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln  alle Beteiligten unterliegen dem Berufsgeheimnis

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Vermittlerregister: Aufbau und Inhalt

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Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.info

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Immobiliardarlehensvermittlung (IDV)

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Immobiliardarlehensvermittlung (IDV)

Bei der Suche beachten: Aufgrund der Vielzahl der Einträge und zur Vermeidung von Sammelabfragen, gibt es nur eine begrenzte Trefferliste. Bei zu vielen Treffern  Fehlermeldung: „Ihre Suche hat XXX Treffer ergeben. Bitte grenzen Sie die Suche weiter ein oder verwenden Sie eine Registrierungsnummer als Suchkriterium.“  erweiterte Suche nutzen  Registrierungsnummer eingeben 19. April 2016

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Immobiliardarlehensvermittlung (IDV)

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Immobiliardarlehensvermittlung (IDV)

Vermittlerregister: Registrierungen im Saarland     

ca. 400 Finanzanlagenvermittler 4 Honorar-Finanzanlagenberater ca. 2.000 gebundene Versicherungsvermittler ca. 800 ungebundene Versicherungsvermittler IDV: bisher noch keine Registrierung Stand: April 2016

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Immobiliardarlehensvermittlung (IDV)

Wie kann man sich registrieren?

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Voraussetzungen:  gebundene Versicherungsvermittler  Vermittler ist ausschließlich für ein VU tätig (bei spartenmäßiger Aufteilung je Sparte für ein VU) und VU übernimmt volle Haftung (§ 34 d Abs. 4 GewO)  Versicherungsvermittler/-berater  Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung IHK  Finanzanlagenvermittler/-berater (FAV, HOF) & Immobiliardarlehensvermittler/-berater  Erlaubnis Landkreise (+ SB, VK, IGB) 19. April 2016

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Antrag auf Registrierung:  gebundene Versicherungsvermittler  Versicherungsunternehmen  Versicherungsvermittler/-berater mit Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung  IHK  Finanzanlagenvermittler/-berater (FAV, HOF)  Landkreise (+ SB, VK, IGB)  Immobiliardarlehensvermittler/-berater  Landkreise (+ SB, VK, IGB)  Mitarbeiter  IHK 19. April 2016

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Registrierung nur möglich, wenn  Erlaubnis/ Erlaubnisbefreiung erteilt  Gewerbeanmeldung vorhanden  zustellfähige Anschrift „Untervermittler“ ohne eigenen Briefkasten oder Namensschild  Zustellung belastbar sichern oder Gewerbeummeldung auf Wohnort (ggf. anderer Landkreis zuständig). Keine c/o Zusätze im Register!

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Verfahren für die Erlaubniserteilung  vereinfachtes Verfahren (derzeit nur für IDV, die Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, Vermittlungen von Darlehen, sind)  Neuantrag (Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, Vermittlungen von Darlehen, nicht vorhanden)  Neuantrag für alle übrigen (VersVerm, FAV, HOF)

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Wie beantrage ich die Erlaubnis?

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Antragsformulare grundsätzlich bei den jeweiligen Erlaubnisbehörden. Bei der IHK:  Versicherungsvermittler  Kz.: 851  Immobiliardarlehensvermittler  Kz.: 2027

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Antragstellung IDV: www.saarland.ihk.de Kennzahl: 2027  Formulare Antrag auf Erlaubnis und Registrierung ausfüllen und an Erlaubnisbehörde schicken.

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Besondere Angaben bei der Registrierung von IDV:  Honorar-Immobiliardarlehensberater  gebundener Immobiliardarlehensvermittler  Auslandstätigkeit  Mitarbeiter

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gebundener Immobiliardarlehensvermittler = Kreditvermittler, der im Namen und unter der unbeschränkten und vorbehaltlosen Verantwortung a) nur eines Kreditgebers, b) nur einer Gruppe oder c) einer Zahl von Kreditgebern oder Gruppen, die auf dem Markt keine Mehrheit darstellt, handelt; Artikel 4 Nr. 7 der Richtlinie 2014/17 EU § 6 Abs. 1 Nr. 9 der ImmVermV  Abbildung im Vermittlerregister tätig als gebundener IDV für ABCBank. 19. April 2016

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Registrierung und Gewerbeanzeige

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Empfohlene Reihenfolge:  Gewerbeanzeige möglichst erst nach Erlaubniserteilung  Feld 28 ausfüllen: liegt eine vor, angeben: Ausstellungsdatum, erteilende Behörde  Ausnahme: gebundene Versicherungsvermittler gem. § 34 d Abs. 4 GewO  keine Erlaubnis erforderlich, Gewerbeanmeldung kann ohne Nachweise entgegengenommen werden und ist für viele VU‘s Bedingung für Registrierung 19. April 2016

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Feld 15 - angemeldete Tätigkeit prüfen: Ungenaue Angaben vermeiden, z.B.:      

Dienstleistungen aller Art Finanzberater Finanzdienstleistungen Makler Handelsvertreter (§ 84 HGB) Selbstständige Versicherungsvertreterin nach HGB 84  Handelsmakler (§ 93 HGB) 19. April 2016

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Feld 15 - angemeldete Tätigkeit prüfen: Angaben präzisieren, z.B.:  gebundener Versicherungsvermittler nach § 34 d Abs. 4 GewO (ohne Angabe für welches VU)  Vermittlung von Versicherungen  Vermittlung von Darlehen  Immobiliardarlehensvermittler  Vermittlung von Bausparverträgen  Versicherungsmakler  Vermittlung von Finanzanlagen 19. April 2016

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Folge einer fehlenden Erlaubnis: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis als VersVerm, FAV, HOF, IDV tätig wird, § 144 Abs. 1 Nr. 1 j-n GewO. Geldbuße für VersVerm und IDV bis 5.000 EUR, für FAV/HOF bis 50.000 EUR, § 144 Abs. 4 GewO. OWiG-Behörden: Für VersVerm  Gemeinde, für FAV,HOF, IDV  Landkreise (+ SB, VK, IGB). 19. April 2016

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Folge einer fehlenden Registrierung: Ordnungswidrig handelt, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig als VersVerm, FAV, HOF, IDV nicht ins Vermittlerregister eintragen lässt, § 144 Abs. 2 Nr. 7 GewO.  Geldbuße bis 5.000 EUR, § 144 Abs. 4 GewO. OWiG-Behörden: VersVerm  Gemeinde FAV,HOF, IDV  Landkreise (+ SB, VK, IGB) 19. April 2016

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Aussichten und weitere Register

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Aktuelle Projekte der Bundesregierung:  Immobilienmakler: Nachweis Sachkunde und Haftpflichtversicherung, Eintragung im Vermittlerregister derzeit nicht geplant  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften: „Bis zum 31. Dezember 2017 ist ein Bewacherregister zu errichten, in dem bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden … und Bewachungspersonal … elektronisch auswertbar zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten sind.“

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Vielen Dank!

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