VERMÖGENSVERWALTUNGSAUFTRAG i n k l u s i v e D e p o t - u n d K o n t o e r ö f f n u n g s a n t r a g

PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen VERM...
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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen

VERMÖGENSVERWALTUNGSAUFTRAG inklusive Depot - und Kontoeröffnungsantrag

GRUNDLAGEN Grundsatz: Alle Felder sind Pflichtfelder! Ein nicht vollständig ausgefülltes Formular kann nicht erfasst werden! Bitte bei jedem Antrag auf die Aktualität der Formulare achten! (sämtliche Unterlagen befinden sich auf der Serviceplattform unter Beratung Kundenmappen) Bei der Antragstellung folgende Formulare beifügen  Vermögensverwaltungsauftrag (VV-Antrag) beinhaltet den Depot- und Kontoeröffnungsantrag  Compliance Fragebogen (von allen Neukunden auszufüllen)  Gesprächsprotokoll (bei VV-Anträgen immer notwendig)  Informationsbogen Einlagensicherung (Unterschrift erforderlich)  Eventuell Private Banking Kundenauftrag und  Private Banking Produktblatt  Unterschriebenes Konditionenblatt für die jeweilige Produktkategorie  Ausweiskopien aller Antragsteller  Zusätzlich an den Kunden auszuhändigen: 

Broschüre „Kundeninformation“



Produktinformationen (z.B. Produktinformationsblatt Fonds-/Aktien/Anleihen-/Index-Korb)



Konditionenblatt für die jeweilige Produktkategorie

Achtung: Umstellung der Zahlungsanweisung! Seit 2012 wird anstelle der Kontonummer die IBAN und als Kennung der Bank der BIC angegeben. Was ist die IBAN? Diese international gebrauchte Form der Kontonummer beginnt mit der zweistelligen Länderkennung (AT, DE,...) Was ist der BIC? Dieser ist mit der bisherigen Bankleitzahl vergleichbar und auch manchmal SWIFT-Code genannt. Wo findet man die IBAN und den BIC des Kunden? Sowohl IBAN als auch der BIC sind bereits auf den Konto- und Bankomatkarten aufgedruckt, sowie auf den Kontoauszügen und im Online-Banking System ersichtlich.

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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen BESONDERHEITEN bei Folgeaufträgen (Aufstockungen, Änderung Sparplanraten)  Aufstockungsformular (Faxformular) verwenden

 Ausweiskopien überprüfen (vorhanden/gültig?) siehe Serviceplattform/Kundenübersicht

 Gesprächsprotokoll überprüfen (nicht älter als 3 Jahre)

PERSONALIEN

Falls zwei Auftraggeber (AG) vorhanden sind auch 2 Unterschriften notwendig

PRODUKTENTSCHEIDUNG

Die gewählte Produktkategorie ankreuzen und den Namen des Korbes/Vermögensverwaltung eintragen. Die gleichzeitige Zeichnung von mehreren Aktien-, Anleihen- und/oder Fondskörben ist möglich, wobei für jede Anlagestrategie ein eigenes Depot und Konto eröffnet wird. Bei mehreren Körben auf einem Antrag muss klar ersichtlich sein, welcher Anlagebetrag für welches Produkt gedacht ist. Dies kann neben der jeweiligen Produktbezeichnung festgehalten werden, z.B. Fondskorb Monet 5.000, KOPERNIKUS Indexkorb 3.000

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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen Einmalanlage:

Grundsatz: Anzugeben ist die Gesamtauftragssumme, d.h. jener Betrag der vom Kunden überwiesen wird. Bitte beachten, dass Einmalanlagen nicht abgebucht werden. Die Bearbeitungsgebühr muss in der Gesamtauftragssumme enthalten sein. Eine Rabattierung der Bearbeitungsgebühr zulasten der Provision ist möglich, in diesem Fall bitte deutlich vermerken, z.B. „BG = 3%“

Planvariante:

Laufzeitunabhängiger Vertrag – Bearbeitungsgebühr ratierlich Bearbeitungsgebühr 6% (Kopernikus Aktienkorb), 5% (Fondskörbe und Kopernikus Indexkorb), 4% (Rendite Plus) bzw. 3% (Best of Bonds) von jeder Rate, oder 3,75% bei Private Banking Verträgen (ausgenommen Best of Bonds bleibt bei 3%), solange der Vertrag bedient wird. Im Antrag anzugeben: Laufende Folgezahlungen + Intervall Rabatte können wie folgt gewährt werden – ggf. bitte vermerken: ratierlich halb = 1,5% (Best of Bonds), 2% (Rendite Plus), 2,5% (FK und Indexkorb) bzw. 3% (AK), Rabatt geht zulasten der Provision ratierlich null = 0% in diesem Fall natürlich keine laufende Provision Konsequenz für Kunden: - Keine Laufzeit, keine feste Zielsumme, keine Vorweg-Kosten, sondern nur Belastung der laufenden Einzahlungen, ähnlich wie bei einem Einzelfonds-Vertrag

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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen - Sonderzahlungen, Änderung des Monatsbeitrages, Aussetzen von Zahlungen usw. jederzeit möglich. Konsequenz für Vermittler: - Provision laufend aus den jeweils eingehenden Kundenzahlungen – vierteljährliche Abrechnung Zahlungsweise festlegen – nur bei Planvariante: Vorzugsweise SEPA Lastschrift vom Referenzkonto wählen, wobei die Abbuchungen jeweils am 5. des Monats erfolgen. Dieses Verfahren ist für den Kunden unkompliziert und stellt sicher, dass der Monatsbeitrag jeweils rechtzeitig zum Veranlagungstermin zur Verfügung steht. Grundsatz: Grundsätzlich beginnt die Abbuchung zum nächstmöglichen Termin nach Antragsannahme. Abweichenden Beginn bitte im Feld „SEPA Lastschrift ab…“ vermerken, z.B. 03/2016 Indexvereinbarung – nur bei Planvariante mit Abbuchung: Standardmäßig erfolgt eine automatische Indexanpassung jährlich zum 1. Februar. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss das Feld angekreuzt werden! Wenn SEPA Lastschrift gewünscht ist, muss dies separat unterzeichnet werden

GELDWÄSCHEPRÄVENTION

Banken sind gemäß Bankwesengesetz verpflichtet, den wirtschaftlichen Berechtigten der zu veranlagenden Mittel festzustellen. Wirtschaftlich Berechtigter ist derjenige, der eine wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögensverwaltungsvertrag zieht, wie z.B.: Beteiligte an Kapitalgesellschaften Zudem muss geprüft werden, ob es sich beim Auftraggeber um eine politisch exponierte Person (PEP) im Sinne von Ziffer 18 der Vertragsbedingungen handelt. Diese Punkte daher bitte sorgfältig bearbeiten, da sonst der Antrag nicht erfasst werden kann! Normalfall: Kunde handelt auf eigene Rechnung und ist keine PEP –> Punkt 1, Feld 1 sowie Punkt 2, Feld 1

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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen Sonderfall: Treuhandgeschäft –Treuhandgeschäfte sollen vermieden werden. Außerdem ist es erforderlich sich vorab mit der Bank in Verbindung zu setzen. Das Service Center der Partner Bank prüft Einzelfälle. Begriffsdefinition: Treugeber: wirtschaftlich Berechtigter, jedoch nicht Auftraggeber Treuhänder: Auftraggeber, jedoch nicht wirtschaftlich Berechtigter, z.B. handelt er mit einer Vollmacht. Bei einer organschaftlichen Vertretung, Vertretung durch einen Sachwalter oder einer gesetzlichen Vertretung von Minderjährigen handelt es sich um kein Treuhandgeschäft. Ein Treuhandgeschäft löst umfangreiche Pflichten zur Geldwäscheprävention aus, so muss Z.B. die Herkunft der zu veranlagenden Geldmittel vollständig belegt werden. Setzten Sie sich bitte vor Vertragseinreichung unbedingt mit der Bank in Verbindung. Sonderfall: Politisch exponierte Personen (PEP) Welche Personen von diesem Begriff umfasst sind, wird detailliert in den Vertragsbedingungen (Z 18) erläutert. Wie beim Treuhandgeschäft kommt es hier zu umfangreichen Pflichten zur Geldwäscheprävention. Ist ein Kunde in die Gruppe der „PEPs“ einzuordnen so ist ein vollständiger Herkunftsnachweis des zu veranlagenden Betrages nötig. Auch in diesem Fall gilt: vor Vertragseinreichung unbedingt mit der Bank in Verbindung setzen. Wenn der Kunde kein „PEP“ ist –>Punkt 2, Feld 1 ankreuzen Die Prüfung der Angaben erfolgt per internationaler Datenbank. WICHTIG: Wenn bei PEP das Kreuz vergessen wurde, ist eine Änderung mit gesonderter Kundenunterschrift am Antrag erforderlich.

HERKUNFT der zu VERANLAGENDEN GELDMITTEL

Die Überprüfung der Herkunft der zu veranlagenden Geldmittel dient der Geldwäschevorbeugung. Vor allem wenn in der Relation zwischen Beruf (mit dahinterstehenden Einkünften) und der zu veranlagenden Summe Widersprüche auftauchen, die sich jedoch durch eine andere Herkunft der zu veranlagenden Geldmittel wie z.B.: aus einer Erbschaft oder anderen Vermögenswerten beseitigen lassen. Hier bitte besonders auf Auffälligkeiten achten. Falls Einzahlungen von dritten Personen zu erwarten sind, ist dies anzugeben (von wem und warum).

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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen Wichtig: Falls sich die Angaben in Punkt 1 bis 4 (wirtschaftlich Berechtigter, PEP, wirtschaftlicher Eigentümer. Herkunft der Geldmittel) ändern, muss dies der Kunde unverzüglich an die Bank melden!

WIDERRUFSBELEHRUNG (Deutschland)

Das Widerrufsrecht ist den Kunden auch mündlich zu erläutern. Es muss vor allem auf Beginn und Dauer dieser Frist hingewiesen werden.

INFORMATION gemäß § 3 KSchG (Österreich)

Das Widerrufsrecht ist den Kunden auch mündlich zu erläutern. Es muss vor allem auf Beginn und Dauer dieser Frist hingewiesen werden.

ZUSTIMMUNG zu Anlagestrategie und VERANLAGUNGSRISIKO des Vermögensverwaltungsproduktes

ZUSTIMMUNG zu den Vertragsbedingungen, AGB und Durchführungspolitik sowie Gebühren der PARTNER BANK UNTERSCHRIFTEN)

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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 / Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen Die dort aufgeführten und im Zuge der Beratung übergebenen Unterlagen (Bedingungen für die Vermögensverwaltung sowie die Konto- und Depotführung, Kundeninformation betreffend AGB und Durchführungspolitik, Konditionenblatt und Produktinformation) sind mit dem Kunden auch zu besprechen – Übergabe und Erläuterung wird im Gesprächsprotokoll dokumentiert. Dies ist die Haupt-Unterschrift für den gesamten Antrag - bei zwei Auftraggebern sind sämtliche Unterschriften von beiden Auftraggebern einzuholen und zusätzlich die einzelnen Punkte mit jedem der beiden Auftraggeber zu erläutern!

Name und Vorname bitte deutlich lesbar sowie Unterschrift - Anträge können nur von jenen Partnern angenommen werden, mit denen eine aufrechte Vereinbarung und eine Registrierung bei der Aufsichtsbehörde besteht. - Mit seiner Unterschrift bestätigt der FDL, dass er dem Kunden die nötigen Dokumente und Vertragsunterlagen übergeben hat. - Bitte bei Name und Unterschrift keine Firmenstempel - dafür ist rechts ein Feld vorgesehen! Ausweiskopien aller Auftraggeber beilegen! - Zur Legitimationsprüfung sind nur amtliche Lichtbildausweise (RP oder PA) verwendbar. - Wichtig ist auch eine gute Qualität der Kopien - alle erforderlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum, ausstellende Behörde und Unterschrift) müssen einwandfrei lesbar sein – am besten einscannen, Digitalkamera verwenden oder in sehr guter Qualität kopieren. Foto muss erkennbar sein! - Bei Personalausweisen unbedingt auch die Rückseite kopieren, da dort Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde angeführt sind. - Bei Depoteröffnung für einen minderjährigen Auftraggeber sind auch die Ausweiskopien und Unterschriften der Eltern erforderlich. Keine Ausweiskopie ist erforderlich bei weiteren Anträgen von Bestandskunden, wenn der Partner Bank bereits eine Ausweiskopie vorliegt und die Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist. Ob bereits eine Ausweiskopie vorliegt sowie das Ablaufdatum ersehen Sie im Online-Service unter  Kunden  Kundendepotabfrage  Kundenübersicht  Legitimation

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