Verkehrsleitfaden. Stand: Februar 2017

Technische Info angelegt 06.02.2017 - Version 06.02.2017 - Freigabe 13.02.2017 Verkehrsleitfaden Stand: Februar 2017 68 Verkehrsleitfaden Baufel...
Author: Albert Arnold
2 downloads 2 Views 623KB Size
Technische Info angelegt 06.02.2017 - Version 06.02.2017 - Freigabe 13.02.2017

Verkehrsleitfaden

Stand: Februar 2017

68

Verkehrsleitfaden

Baufeld Halle 12

Messegelaende_u_Rebstock_06_2015

Tor West

Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden, die mit entsprechenden grünen Umweltplaketten ausgerüstet sind (www.umweltzone.frankfurt.de). Fahrzeuge aus dem In- und Ausland, die entsprechende Schadstoffgruppen aufweisen, erhalten die erforderliche Umweltplakette, unter www.tuev-sued.de/auto_ fahrzeuge/feinstaub-plakette/feinstaubplakette_ausland. Messeverkehr: Die Umweltzone der Stadt Frankfurt befindet sich innerhalb des „Autobahnrings“, der durch die BAB A5 im Westen, die A3 im

Süden und die A661 im Osten geschlossen wird. Für Fahrzeuge mit einer entsprechenden Schadstoffgruppe und der dazugehörigen Umweltplakette ist die Zufahrt zur Messe jederzeit möglich. Auch Fahrzeuge ohne Plakette können das Messegelände erreichen: Die Zufahrt zum Messegelände ist für Fahrzeuge ohne Umweltplakette über Tor West und Tor Nord möglich. Diese können von der A5 kommend über die A648, Abfahrt Rebstock bzw. über den Katharinenkreisel erreicht werden. Auch das Messe-Parkhaus Rebstock kann über die Abfahrt Rebstock erreicht werden. Das Befahren der Umweltzone ist nur mit Umweltplakette möglich. Das Befahren der

69

Umweltzone ohne Plakette ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Plaketten können erworben werden bei: Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge, Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 212 42750, Mo, Di, Mi, Fr von 7:30 bis 12:00 Uhr, Do von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:30 Uhr TÜV Service Center Frankfurt Rebstock, Am Römerhof 15, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 - 7916 - 460 Mo - Sa von 8:00 bis 18:00 Uhr

Verkehrsleitfaden Verkehrsordnung auf dem Messegelände Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln unbedingt zu beachten. Das Messegelände ist Privatgelände der Messe Frankfurt. Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt

30 km/h. Dort, wo es die Verkehrslage erfordert, darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ein Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist verboten. Während des Ladens ist der Motor abzustellen. Wohnwagen/ Wohnmobile dürfen nicht im Messegelände genutzt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Güter jeder Art können von einem autorisierten Abschleppunternehmen, das im Auftrag der Messe Frankfurt arbeitet, auf Kosten und

Gefahr des Besitzers oder Halters entfernt werden. Den Anweisungen des von der Messe Frankfurt zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingesetzten Personals ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Art ist nur nach Erlaubnis durch die Messe Frankfurt gestattet, geschieht auf eigene Gefahr und ist während der Veranstaltung grundsätzlich untersagt.

Aufbau - Wir geben Ihnen volle 5 Tage Zeit Der Aufbau beginnt am 21.06.2017 um 00:00 Uhr. Möchten Sie vor diesem Termin mit dem Aufbau be-

ginnen, können Sie den vorgezogenen Aufbau über den Shop für Ausstellerservices bestellen.

Wie erhalten Sie die Auf- und Abbauscheine? Die Einfahrtscheine für den Aufbau müssen online im Vorfeld beantragt werden unter: https://einfahrt.messefrankfurt. com/ees/deliverer. Die Registrierung ist ab vier Wochen vor Mes-

sebeginn möglich. Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung eine Mail mit der Einfahrtsberechtigung. Bitte beachten Sie, dass für einen möglichen vorgezogenen Aufbau eine Registrierung nicht

70

möglich ist. Die Registrierung erfolgt am Tor West. Für die Messetage und den Abbaubeginn am letzten Messetag ist eine Registrierung nicht möglich. Anträge für diesen Zeitraum werden abgelehnt.

Verkehrsleitfaden Die Ladezonen sind zum Laden da und nicht zum Parken Damit alle Aussteller gleichermaßen die Chance haben, direkt in der Ladezone ihrer Halle zu entladen, werden in die Einfahrtscheine der Fahrzeuge Zeiten eingetragen, die vorgeben, wann das Fahrzeug das Gelände spätestens verlassen haben muss. Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge unmittelbar nach Beendigung der Ladevorgänge aus dem Messegelände zu entfernen. Bei Zeitüberschreitung können Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Folgende Ladezeiten dürfen nicht

überschritten werden: LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 21.06.2017 maximal 12 Stunden 22. - 23.06.2017 maximal 6 Stunden Transporter bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und PKW mit Anhänger: 21.06.2017 maximal 6 Stunden 22. - 23.06.2017 maximal 3 Stunden

Auflieger und Brücken. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und nur mit schriftlicher Genehmigung der Messe Frankfurt Venue GmbH länger abgestellt werden. Auch PKW, die Standbaumaterial und/oder Exponate anliefern, dürfen auf das Messegelände. Hierfür erhalten Sie am Check-In einen Einfahrtschein, mit dem sie für maximal 2 Stunden an die Hallen im Messegelände einfahren dürfen.

Diese Zeiten gelten natürlich auch für die dazugehörigen Anhänger,

Wir halten die Ladezonen von PKW frei Wenn Sie mit einem PKW nicht in die Ladezonen fahren müssen oder nur kleine Lasten auszuladen haben, halten wir PKW-Parkplätze für Sie bereit. Vom 21.06. bis 23.06.2017

ist die Zufahrt und das Parken nur über den Check-In am Messeparkhaus Rebstock möglich.

Wir stellen Ihnen Ladehilfen zur Verfügung Der Einsatz von Kranen, Gabelstaplern und sonstigen Be- und Entladehilfen ist ausschließlich dem Logistikservice der Messe Frankfurt vorbehalten. Der Einsatz firmeneigener Gabelstapler ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Gabelstapler zum Be- und Entladen

können bei Bedarf durch den Logistikservice der Messe Frankfurt entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz von elektrisch betriebenen Hubwagen ist nur zum ebenerdigen Warentransport erlaubt. Hubwagen sind ausschließlich für Montagearbeiten

71

auf der angemieteten Standfläche und nicht für Be- und Entladungen gestattet. Näheres hierzu finden Sie auch in unserem ServiceKatalog und in unseren Bestellformularen. Bestellungen über den Logistikservice, Tel. +49 69 75 75-60 75.

Verkehrsleitfaden Stressfreier Aufbau während der Nacht! Die Messehallen sind ab dem Aufbaubeginn täglich 24 Stunden – „rund um die Uhr“ – geöffnet. Nutzen Sie auch die ruhigeren

Stunden in der Nacht zum Aufbau. Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr dürfen Sie ohne Zeitbeschränkung an den Hallen stehen.

Es werden bei Stapler und Personalbestellungen für die Nachtstunden keine Nachtzuschläge erhoben.

sein, damit alle Hallen und das Gelände gereinigt und die Gangteppiche gelegt werden können. Bitte entfernen Sie bis 15:00 Uhr

Standbaumaterial, Exponate und Leergut aus allen Gängen.

Aufbauende Das Aufbauende ist am 23.06.2017 um 15:00 Uhr. Bis dann müssen alle Hallengänge, Verkehrs- und Sonderflächen freigemacht worden

Messetage - Wir reservieren Parkplätze für die Veranstaltungstage Für PKW bis 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht stellen wir gebührenpflichtig Parkplätze zur Verfügung. Reservieren Sie bitte bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung über den Shop für Ausstellerservices. Bestellungen nach Ablauf der Bestellfrist können evtl. nicht mehr

bedient werden. Für PKW-Anhänger richten wir im Messegelände gebührenpflichtige Stellplätze ein, diese sind ebenfalls bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung über den Shop für Ausstellerservices zu bestellen. Transporter und LKW können auf

dem LKW-Parkplatz der Messe Frankfurt Venue GmbH, Rebstock Parkplatz E und E1, gegen Gebühr abgestellt werden. Eine Reservierung ist nicht notwendig.

Wir genehmigen Ihnen das Abstellen Ihrer Container, Brücken oder Auflieger Jegliches Abstellen von Containern, LKW-Brücken und –Aufliegern im Messegelände kann nur genehmigt werden, wenn es für die unmittelbare Standversorgung notwendig ist, z.B. Prospektlager, Kühlwagen

oder –container. Bitte beachten Sie, dass die gleichzeitige Lagerung von Standbaumaterial, Cases, Verpackungsmaterial etc. während der Messe nicht gestattet ist. Alle nicht von uns ge-

72

nehmigten Fahrzeuge oder Container werden kostenpflichtig entfernt. Ihre Stellplatzanfrage senden Sie bitte per Fax +49 69 75 75-64 53 oder E-Mail.

Verkehrsleitfaden Wir lassen Ihre Versorgungsfahrzeuge auch während der Messe herein Für die Anlieferung von Waren ist die Einfahrt während der Messetage für eine Stunde möglich, am letzten Messetag nur bis 14:00 Uhr. Dafür hinterlegt jeder Fahrer ein

Pfand in Höhe von 100,- € in bar, das bei Fristüberschreitung verfällt. Einfahrtberechtigungen für Cateringunternehmen werden ausschließlich durch Accente Gastronomie

Service GmbH, Fax +49 69 75 60-21 67, ausgegeben.

mehr möglich. Auch Ausstellerparkscheine verlieren dann Ihre Gültigkeit. Die Zufahrten werden

durch die Polizei zur Abbauvorbereitung gesperrt.

Abbau Am letzten Messetag, am 27.06.2017 ist ab 14:00 Uhr eine Einfahrt in das Messegelände nicht

Sie haben nur eine „Kaffeemaschine“ rauszubringen Die Messe endet am letzten Messetag um 17:00 Uhr. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, am 27.06.2017 zwischen 17:00 Uhr und 19:30 Uhr kleine Lasten bereits vor der Abbaueinfahrt aus dem Gelände zu bringen. Hierfür geben wir – solange vorrätig – an den letzten beiden Aufbautagen sowie während der Messetage eine begrenzte Anzahl von Sonderabbaueinfahrtscheinen für PKW und Transporter bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht aus. Diese Sonderabbaueinfahrtscheine erhalten Sie an der Zentral-Information im Torhaus, Ebene 03 ge-

gen eine Kostenübernahmeerklärung, dass Ihnen 200,- € mit der Nebenkostenabrechnung berechnet werden, wenn Sie das Messegelände nicht auf der im Schein vorgegebenen Frist verlassen. Sonderabbaueinfahrtscheine werden nur an Aussteller gegen Nachweis und Angabe der Kundennummer ausgegeben. Die Anzahl dieser Scheine ist auf maximal 500 begrenzt. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig darum zu bemühen, weisen aber darauf hin, dass eine Vorbestellung nicht möglich ist. Die Einfahrt ab 17:00 Uhr sowie die Ausfahrt bis spätestens 19:30

73

Uhr sind nur über das auf dem Schein angegebene Tor möglich. Nur wenn Sie bis 19:30 Uhr das Messegelände mit Ihrem Fahrzeug wieder verlassen, wird der Sonderabbauschein nicht berechnet. Nach 19:30 Uhr behalten Sie die Genehmigung als Quittung und wir berechnen die 200,- € mit der Nebenkostenabrechnung. Bitte beachten Sie, dass wir wegen der gleichzeitigen Aufnahme der Gangteppiche in den Hallen und der Leergutzustellung durch den Logistikservice keine Lastenaufzüge zur Verfügung stellen können.

Verkehrsleitfaden Wir leiten Ihre Abbaufahrzeuge in die Messe Bitte fahren Sie mit Ihren Abbaufahrzeugen direkt auf den Abbausammelplatz auf dem Rebstockgelände. Nur dort erhalten Sie den Abbaueinfahrtschein für das Messegelände und nur von diesem Platz beginnt die von der Polizei geführte Abbaueinfahrt nach 21:00 Uhr. Erst wenn das letzte Fahrzeug von diesem Platz im Messegelände ist, werden die Zufahrten von anderen Straßen geöffnet und erst dann dürfen auch PKW von den Park-

plätzen im Messegelände an die Hallen fahren. Die Einfahrtscheine für den Abbau (28.06.2017) müssen online im Vorfeld beantragt werden unter: https://einfahrt.messefrankfurt. com/ees/deliverer. Die Registrierung ist ab vier Wochen vor Messebeginn möglich. Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung eine Mail mit der Einfahrtsberechtigung.

Bitte beachten Sie, dass für einen möglichen verlängerten Abbau eine Registrierung nicht möglich ist. Die Registrierung erfolgt am Tor West. Anträge für diesen Zeitraum werden abgelehnt. Abbauende ist am 28.06.2017 um 21:00 Uhr.

Zum Schluss Dieser Verkehrsleitfaden ist Bestandteil des Ausstellungsvertrages.

Noch Fragen ... Fragen zum Thema Verkehr beantwortet gerne: Lothar Dreißigacker Telefon +49 69 75 75-63 69 [email protected] Telefax +49 69 75 75-64 53

Mario Hempfling Telefon +49 69 75 75-69 60 [email protected]

Torsten Müller Telefon +49 69 75 75-57 07 [email protected]

Ulrike Lamscheck Telefon +49 69 75 75-62 38 [email protected]

Bernd Reißig Telefon +49 69 75 75-62 92 [email protected]

74