VERBANDSSTRATEGE Mediadaten | Nr. 32 Berlin, 10.05.2017
HERAUSGEBER Herausgeber ADVERB – Wir stärken Verbände! Christian H. Schuster (Inh.) Luisenstraße 41, 10117 Berlin Telefon +49 30 / 30 87 85 88-0 Telefax +49 30 / 30 87 85 88-77 USt-IdNr. DE270862837
Anzeigen Der Verbandsstratege Carlo Scherer, Amke Stöhr Luisenstraße 41, 10117 Berlin Telefon +49 30 / 30 87 85 88-43 Telefax +49 30 / 30 87 85 88-77 E-Mail:
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Bankverbindung Postbank Kontonr.: 828007109, BLZ 10010010 IBAN: DE05 1001 0010 0828 0071 09 BIC: PBNKDEFFXXX
Jahrgang Erscheinungsort Verbreitete Auflage Erscheinungsweise
Geschäftsbedingungen Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Berlin. Es gelten die AGB.
6. Jahrgang, seit 06/2011 Berlin > 2.700 E-Mail-Empfänger mind. 10-mal jährlich
Abonnement Der Verbandsstratege lässt sich abonnieren über die Internetseite: http://geballte-dosis.de
Redaktion Christian H. Schuster, Chefredakteur (V.i.S.d.P. + Verantwortlicher gemäß § 5 TMG + § 55 RfStV)
Gültig ab 10.05.2017
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IM ÜBERBLICK Stark: Das verbreitetste Magazin zur Verbandskommunikation. Der Verbandsstratege erscheint alle 4–6 Wochen und richtet sich an VerbandsmitarbeiterInnen, die in Pressestellen, ÖA-Abteilungen oder in anderen Kommunikationsbereichen tätig sind. Mit über 2.700 EmpfängerInnen ist der Verbandsstratege das verbreitetste serviceorientierte PDF-Magazin in dieser Zielgruppe. Vielfältig: Alle Themen der Verbandskommunikation. Der Verbandsstratege liefert einen bunten Themenstrauß und deckt dabei die wichtigsten Bereiche der Verbandskommunikation ab. Die Schwerpunktthemen sind Fundraising, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying sowie Mitgliederkommunikation. Umfassend: Online-Medium für Kommunikationsexperten. Die Abonnenten kommen aus allen Verbandsarten und vertreten die wichtigsten deutschen Branchen. Anerkannt: In bester Gesellschaft. Folgende Firmen, Medien und Institutionen erreichen mit uns erfolgreich ihre Zielgruppen.
Gültig ab 10.05.2017
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STIMMEN ÜBER DEN VERBANDSSTRATEGEN „Der Verbandsstratege ist mit seinen fundierten Artikeln Berater und Impulsgeber zugleich. Mit ihm gelingt mir in meiner täglichen Arbeit der berühmte ‚Blick über den Tellerrand‘ hinaus.“ Janine Engel, Referentin Verbandskommunikation, Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e. V. (VDFU)
„Ich lese den Verbandsstrategen, weil mir die verschiedenen Titelthemen jeden Monat einen neuen Blick auf die Kommunikationsbranche ermöglichen.“ Enrico Rennebarth, Leiter Recht & Regulierung, Verbandsjustiziar Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
„An dem Online-Magazin für Verbände gefallen mir die kurze und kompakte Aufmachung und das kostenlos zugängliche Heftarchiv.“ Anke Pätsch, Leiterin Bereich Medien & Kommunikation Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V.
Gültig ab 10.05.2017
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THEMENPLAN 2017
Gültig ab 10.05.2017
Ausgabe
Thema
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
02/2017
Social Media (Autoren: Ca. S. / A. S.)
19.01.2017
18.01.2017 KW 03
25.01.2017 KW 04
03/2017
Corporate Design (Autor: N. N.)
16.02.2017
15.02.2017 KW 07
22.02.2017 KW 08
04/2017
Agenturauswahl (Autor: N. N.)
16.03.2017
15.03.2017 KW 11
22.03.2017 KW 12
05/2017
Mitgliederbindung (Autor: N. N.)
20.04.2017
19.04.2017 KW 16
26.04.2017 KW 17
06/2017
Mitgliederbefragung (Autor: C. H. S.)
18.05.2017
17.05.2017 KW 20
24.05.2017 KW 21
07/2017
Branchenpreise ausloben (Autor: N. N.)
22.06.2017
21.06.2017 KW 25
28.06.2017 KW 26
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THEMENPLAN 2017 Ausgabe
Thema
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
08/2017
Social Media (Autor: N. N.)
20.07.2017
19.07.2017 KW 29
26.07.2017 KW 30
Herbst 2017
Lobbying (Autor: N. N.)
17.08.2017
16.08.2017 KW 33
23.08.2017 KW 34
10/2017
Jahresplanung 2018 (Autor: N. N.)
21.09.2017
20.09.2017 KW 38
27.09.2017 KW 39
11/2017
Krisenkommunikation (Autor: C. H. S.)
19.10.2017
18.10.2017 KW 42
25.10.2017 KW 43
12/2017
Köpfe 2018 (Autor: C. H. S.)
16.11.2017
15.11.2017 KW 46
22.11.2017 KW 47
* Buchung von Sonderformat auf Anfrage Gültig ab 10.05.2017
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THEMENPLAN 2018
Gültig ab 10.05.2017
Ausgabe
Thema
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
02/2018
Verbandsgremien (Autoren: chs)
18.01.2018
17.01.2018 KW 03
24.01.2018 KW 04
03/2018
Social-Media-Kanäle im Vergleich (Auter: kun/koe)
15.02.2018
14.02.2018 KW 07
21.02.2018 KW 08
04/2018
Website Relaunch (Autor: kun)
22.03.2018
21.03.2018 KW 12
28.03.2018 KW 13
05/2018
Markenstrategie entwickeln (Autoren: cas/hir/chs/KJ)
19.04.2018
18.04.2018 KW 16
25.04.2018 KW 17
06/2018
Ausbildungskampagnen (Autor: N. N.)
24.05.2018
23.05.2018 KW 21
30.05.2018 KW 22
07/2018
Geschäftsberichte (Autor: cas)
21.06.2018
20.06.2018 KW 25
27.06.2018 KW 26
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THEMENPLAN 2018 Ausgabe
Thema
Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
08/2018
Lobbying (Autor: hir)
19.07.2017
18.07.2017 KW 29
25.07.2017 KW 30
09/2018
Social-Media-Formate: Konzeption & Gestaltung (Autor: cas/hir)
23.08.2017
22.08.2017 KW 34
29.08.2017 KW 35
10/2018
Jahresplanung 2018 (Autor: chs)
20.09.2017
19.09.2017 KW 38
26.09.2017 KW 39
11/2018
Film/Bewegtbild (Autor: koe)
18.10.2017
17.10.2017 KW 42
24.10.2017 KW 43
12/2018
Trends 2019 (Autor: chs)
22.11.2017
21.11.2017 KW 47
28.11.2017 KW 48
* Buchung von Sonderformat auf Anfrage Gültig ab 10.05.2017
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1/2 Seite (quer)
1/3 Seite (quer)
1/3 Seite (hoch)
1/4 Seite (quer)
1/4 Seite (hoch)
210 x 297 mm
210 x 148,5 mm
210 x 99 mm
66,5 x 297 mm
210 x 74,25 mm
97,5 x 148,5 mm
+3 mm Beschnitt
+3 mm Beschnitt
+3 mm Beschnitt
+3 mm Beschnitt
+3 mm Beschnitt
+3 mm Beschnitt
max. 2 Hyperlinks
max. 1 Hyperlink
max. 1 Hyperlink
max. 1 Hyperlink
max. 1 Hyperlink
max. 1 Hyperlink
(Mindestbelegung drei Ausgaben)
(Mindestbelegung drei Ausgaben)
125,00 € pro Anzeige
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1/1 Seite (Beileger) Der Beileger wird als letzte Seite dem pdf angefügt.
Preis
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ANZEIGENPREISE UND -FORMATE
Es ist max. eine Beilegerseite je Ausgabe möglich.
450,00 € pro Anzeige
250,00 € pro Anzeige
175,00 € pro Anzeige
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Alle Preise exkl. MwSt.
Gültig ab 10.05.2017
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ANZEIGENANLIEFERUNG Seitenformat 210 x 297 mm (DIN A4). Druckunterlagen Druckfähige JPEGs bzw. PDF-Dateien (Schriften eingebettet), CMYK, 300 dpi, max. 1 MB. Beschnittzugabe 3 mm. Datenübermittlung Bitte senden Sie die Anzeige inkl. Druckauftrag per Fax an 030 / 30 87 85 88-77 und zusätzlich per E-Mail an
[email protected]. Bei der Anfertigung von Druckunterlagen durch den Herausgeber entstehen gesonderte Kosten, die nach Aufwand abgerechnet werden.
Gültig ab 10.05.2017
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ADVERTORIALS
ADVERTORIALS Advertorials sind Anzeigen, die mit den von Ihnen gelieferten Daten (Bilder, Texte, Logos) gestaltet werden. In einem kurzen Text geben Sie Informationen zu Ihrer Location. Anhand von Bildern können Sie diese darstellen. Um ein professionelles Gesamtbild zu erzeugen, bestehen gestalterische und redaktionelle Vorgaben.
Gültig ab 10.05.2017
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1/2 Seite (quer)
1/1 Seite (hoch)
Zusatzinfo Größe Preis
TEXTMENGE: Fließtext: ca. 2.850 Zeichen, exkl. Adresse Überschrift: max. 155 Zeichen (alles ohne Leerzeichen) BILDGRÖSSE: links: 140 x 110 mm rechts: 80 x 55 mm
Ansicht
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ADVERTORIALS
210 x 148,5 mm
210 x 297 mm
+3 mm Beschnitt
+3 mm Beschnitt
max. 1 Hyperlink
max. 2 Hyperlinks
500,00 € pro Advertorial
1.000,00 € pro Advertorial
Gültig ab 10.05.2017
TEXTMENGE: Fließtext: ca. 1.150 Zeichen, exkl. Adresse Überschrift: max. 100 Zeichen (alles ohne Leerzeichen) BILDGRÖSSE: ca. 72 x 145 mm
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ADVERTORIALS Halbseitig Headline: 70 Zeichen Textmenge: 1.150 Zeichen (mit Leerzeichen) exkl. Überschrift und Adresse Bildgröße: 72 mm x 145 mm, 300 dpi, CMYK Dateiformat: JPEG, TIFF, PDF Kontaktfeld: Firma, Straße/ Hausnummer, PLZ/Stadt, Tel., Fax, E-Mail, Homepage Logo: mind. 57 mm breit, 300 dpi Dateiformat: EPS (empfohlen), JPEG, TIFF
Gültig ab 10.05.2017
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BESTELLUNG !!! Bitte beachten Sie den jeweiligen Anzeigenschluss !!!
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210 x 297 mm
450,00 € zzgl. 19 % MwSt
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1/2 Seite quer
210 x 148,5 mm
250,00 € zzgl. 19 % MwSt
1/3 Seite quer
210 x 99 mm
175,00 € zzgl. 19 % MwSt
1/3 Seite hoch
66,5 x 297 mm
175,00 € zzgl. 19 % MwSt
1/4 Seite quer
210 x 75,25 mm
125,00 € zzgl. 19 % MwSt
1/4 Seite hoch
97,5 x 148,5 mm
125,00 € zzgl. 19 % MwSt
Fax 030 30 878588-77 E-Mail
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Der Verbandsstratege Luisenstraße 41 10117 Berlin
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Organisation Vorname, Name Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon Fax
ADVERTORIAL Advertorial
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1/2 Seite quer
210 x 148,5 mm
1/1 Seite hoch
210 x 297 mm
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Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere.
500,00 € zzgl. 19% MwSt
E-Mail Ort, Datum, Stempel, Unterschrift
1.000,00 € zzgl. 19% MwSt
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einem elektronischen Medium zum Zweck der Verbreitung.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Herausgeber berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
2. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung seitens des Herausgebers rechtsverbindlich zustande. 3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Herausgeber zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Herausgebers beruht.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Die Rechnung wird sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden auf Anfrage gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Herausgeber eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
15. Der Herausgeber liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Herausgeber mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
17. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 30 % sinkt. Etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Herausgeber dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Im Falle höherer Gewalt entfällt für den Auftraggeber jeder Anspruch auf Erfüllung und Schadenersatz.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Herausgeber eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Herausgeber darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Gültig ab 10.05.2017
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Herausgebers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers. Soweit Ansprüche des Herausgebers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers vereinbart. 20. Bei Stornierung eines Auftrages nach dem im Anzeigenauftrag festgesetzten Anzeigenschlusstermin bzw. nicht rechtzeitigem Eintreffen von Druckunterlagen, wird der volle Preis für die vereinbarte Anzeige berechnet. Bei Rücktritt des Auftraggebers von einer Mehrfachbuchung werden 50 Prozent der Gesamtauftragshöhe der nicht abgenommenen Anzeigen als Schadensersatz fällig, ohne dass der Herausgeber den Einzelnachweis zu führen hat. Gewährte Rabatte sind unwirksam und werden wieder vom Auftraggeber zurück gefordert. Alle Anzeigenaufträge sind maximal auf 12 Monate beschränkt.
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