Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für di...
Author: Kathrin Baumann
6 downloads 1 Views 74KB Size
Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Technischer Direktor und Stellvertreter Der Technische Direktor und seine Stellvertreter sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dazu zählen insbesondere folgende Regelungen: •

Versammlungsstättenverordnung NRW



Arbeitsschutzgesetz



Betriebssicherheitsverordnung



Arbeitstättenverordnung



Arbeitszeitgesetz



Mutterschutzgesetz



Jugendarbeitsschutzgesetz



Gefahrstoffverordnung



Sprengstoffgesetz



Brandschutzordnung der VSB



Betriebliche Regelung und Übernahme von Betreiberpflichten



Regelung bei Ausfall der Stromversorgung



Sonstige Regelungen des Notfallmanagementsystems



Durchführung der notwendigen Unterweisungen nach Unterweisungskataster



Unfallverhütungsvorschriften: BGV A1 Grundsätze der Prävention, BGV A8 Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV B3 Lärm, BGV D8 Winden, Hub- und Zuggeräte, BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen, BGV D29 Fahrzeuge, BGV D36 Leitern und Tritte, BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe, BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, VDE 0100 und 0108, BGV B5 Explosivstoffe – Allgemeine Vorschrift, BGR 197 Benutzung von Hautschutz, GUV-Vorschrift Hieb- und Stichwaffen



Einhaltung von Betriebsanweisungen und Hinwirken auf deren Aktualisierung



Kenntnis folgender Vorschriften ist notwendig: Arbeitssicherheitsgesetz Regelung der Ersthelferorganisation

-2-

Bestätigung der Übertragung von Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, § 9 Abs. 2 Nr. OwiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) N.N. werden zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für die Technische Direktion der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach folgende Aufgaben übertragen: N.N. hat -

selbst oder, falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass notwendige Einrichtungen, die den Arbeits-/Gesundheitsschutz betreffen, geschaffen und erhalten werden.

-

notwendige Anordnungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu veranlassen und deren Einhaltung zu prüfen, insbesondere für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen u.ä. Regelungen zu sorgen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Regelungen ist dieser Bestätigung als Anlage beigefügt.

-

selbst oder, falls notwendig, durch Einschalten seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass eine wirksame erste Hilfe sowie Notfall- und Brandschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

-

arbeitsmedizinische Untersuchungen zu unterstützen sowie selbst und , falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten weitere arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere: -

Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter

-

Die Koordination der unterschiedlichen Gewerke/ Fremdfirmen in den Arbeitsbereichen, um sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten.

-

Die Durchführung der Gefährdungsbetrachtungen zu unterstützen.

-

Darauf zu achten, dass ° die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen sowie die technischen Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß verwendet werden, ° mit den Arbeitsmitteln gemäß der durchgeführten Unterweisung/Betriebsanleitung ordnungsgemäß umgegangen wird, ° mit (Gefahr-)Stoffen gemäß der durchgeführten Unterweisung / stoffbezogenen Betriebsanweisungen ordnungsgemäß umgegangen wird,

F/ÜbUntern-001/04.05.09

-3-

° die Materialien/Gegenstände ordnungsgemäß gelagert und gegen Umstürzen gesichert werden, ° beim Transport von Materialien/Gegenständen die Ladungssicherung gewährleistet ist, ° die Pyrotechnik ordnungsgemäß angewendet wird, ° die wiederkehrenden Prüfungen eingehalten werden. N.N. ist bekannt, dass er sich mit Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach wenden kann. Krefeld und Mönchengladbach, 4. Mai 2009 VEREINGTE STÄDTISCHE BÜHNEN KREFELD UND MÖNCHENGLADBACH GbR

Reinhard Zeileis Geschäftsführer

F/ÜbUntern-001/04.05.09

N.N.

-4-

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Leiter der Requisitenabteilung und Stellvertreter Der Abteilungsleiter und seine Stellvertretung sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dazu zählen insbesondere folgende Regelungen: •

Versammlungsstättenverordnung NRW

§§ 21, 31-35



Betriebssicherheitsverordnung

§§ 1-11



Arbeitsstättenverordnung

§§ 1-6



Arbeitszeitgesetz

§§ 1-12, 16



Mutterschutzgesetz

§§ 1-8, 18



Jugendarbeitsschutzgesetz

§§ 1-54



Gefahrstoffverordnung

§§1-19



Brandschutzordnung der VSB



Sonstige Regelungen des Notfallmanagementsystems



Durchführung der notwendigen Unterweisungen nach Unterweisungskataster



Unfallverhütungsvorschriften: BGV A1 Grundsätze der Prävention, BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV B3 Lärm, BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen, BGV D36 Leitern und Tritte, BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe, BGR 197 Benutzung von Hautschutz.



Einhaltung von Betriebsanweisungen und Hinwirken auf deren Aktualisierung.

F/ÜbUntern-001/04.05.09

-5-

Bestätigung der Übertragung von Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, § 9 Abs. 2 Nr. OwiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) N.N. werden zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für die Abteilung Requisite der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach folgende Aufgaben übertragen: N.N. hat -

selbst oder, falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass notwendige Einrichtungen, die den Arbeits-/Gesundheitsschutz betreffen, geschaffen und erhalten werden.

-

notwendige Anordnungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu veranlassen und deren Einhaltung zu prüfen, insbesondere für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen u.ä. Regelungen zu sorgen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Regelungen ist dieser Bestätigung als Anlage beigefügt.

-

selbst oder, falls notwendig, durch Einschalten seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass eine wirksame erste Hilfe sowie Notfall- und Brandschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

-

arbeitsmedizinische Untersuchungen zu unterstützen sowie selbst und , falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten weitere arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere: -

Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter

-

Die Koordination der unterschiedlichen Gewerke/ Fremdfirmen in den Arbeitsbereichen, um sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten.

-

Die Durchführung der Gefährdungsbetrachtungen zu unterstützen.

-

Darauf zu achten, dass ° die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen sowie die technischen Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß verwendet werden,

F/ÜbUntern-001/04.05.09

-6-

° mit den Arbeitsmitteln gemäß der durchgeführten Unterweisung/Betriebsanleitung ordnungsgemäß umgegangen wird, ° mit (Gefahr-)Stoffen gemäß der durchgeführten Unterweisung / stoffbezogenen Betriebsanweisungen ordnungsgemäß umgegangen wird, ° die Materialien/Gegenstände ordnungsgemäß gelagert und gegen Umstürzen gesichert werden, ° beim Transport von Materialien/Gegenständen die Ladungssicherung gewährleistet ist, ° die wiederkehrenden Prüfungen eingehalten werden. N.N. ist bekannt, dass er sich mit Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach wenden kann.

Krefeld und Mönchengladbach, 5. August 2008 VEREINGTE STÄDTISCHE BÜHNEN KREFELD UND MÖNCHENGLADBACH GbR

Reinhard Zeileis Geschäftsführer

F/ÜbUntern-001/04.05.09

N.N.

-7-

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Leiter der Maskenabteilung und Stellvertreter Der Abteilungsleiter und seine Stellvertretung sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dazu zählen insbesondere folgende Regelungen: •

Versammlungsstättenverordnung NRW

§§ 21, 31- 35



Betriebssicherheitsverordnung

§§ 1-11



Arbeitsstättenverordnung

§§ 1-6



Gefahrstoffverordnung

§§ 1-19



Arbeitszeitgesetz

§§ 1-12, 16



Mutterschutzgesetz

§§ 1-8, 18



Jugendarbeitsschutzgesetz

§§ 1-54



Brandschutzordnung der VSB



Sonstige Regelungen des Notfallmanagementsystems



Durchführung der notwendigen Unterweisungen nach Unterweisungskataster



Unfallverhütungsvorschriften: BGV A1 Grundsätze der Prävention, BGV A 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV B3 Lärm, BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen, BGV D36 Leitern und Tritte, BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe, BGR 197 Benutzung von Hautschutz.



Einhaltung von Betriebsanweisungen und Hinwirken auf deren Aktualisierung.

F/ÜbUntern-001/04.05.09

-8-

Bestätigung der Übertragung von Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, § 9 Abs. 2 Nr. OwiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) N.N. werden zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für die Abteilung Maske der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach folgende Aufgaben übertragen: N.N. hat -

selbst oder, falls notwendig, durch Einschaltung ihrer Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass notwendige Einrichtungen, die den Arbeits-/Gesundheitsschutz betreffen, geschaffen und erhalten werden.

-

notwendige Anordnungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu veranlassen und deren Einhaltung zu prüfen, insbesondere für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen u.ä. Regelungen zu sorgen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Regelungen ist dieser Bestätigung als Anlage beigefügt.

-

selbst oder, falls notwendig, durch Einschalten ihrer Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass eine wirksame erste Hilfe sowie Notfall- und Brandschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

-

arbeitsmedizinische Untersuchungen zu unterstützen sowie selbst und , falls notwendig, durch Einschaltung ihrer Vorgesetzten weitere arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen.

Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere: -

die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter/innen

-

die Durchführung der Gefährdungsbetrachtungen zu unterstützen

-

darauf zu achten, dass



die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen sowie die technischen Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß verwendet werden mit den Arbeitsmitteln, gemäß der durchgeführten Unterweisung / Betriebsanleitung, ordnungsgemäß umgegangen wird mit (Gefahr-)Stoffen, gemäß der durchgeführten Unterweisung / stoffbezogenen Betriebsanweisungen, ordnungsgemäß umgegangen wird

 

-

die wiederkehrenden Prüfungen eingehalten werden.

F/ÜbUntern-001/04.05.09

-9-

N.N. ist bekannt, dass sie sich mit Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach wenden kann.

Krefeld und Mönchengladbach, 5. August 2008 VEREINGTE STÄDTISCHE BÜHNEN KREFELD UND MÖNCHENGLADBACH GbR

Reinhard Zeileis Geschäftsführer

F/ÜbUntern-001/04.05.09

N.N.

- 10 -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz - Beleuchtungsmeister / Meister für Veranstaltungstechnik Die Beleuchtungsmeister sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dazu zählen insbesondere folgende Regelungen: •

Versammlungsstättenverordnung NRW



Arbeitsschutzgesetz



Betriebssicherheitsverordnung



Arbeitsstättenverordnung



Arbeitszeitgesetz



Mutterschutzgesetz



Jugendarbeitsschutzgesetz



Gefahrstoffverordnung



Brandschutzordnung der VSB



Betriebliche Regelung und Übernahme von Betreiberpflichten



Regelung bei Ausfall der Stromversorgung



Sonstige Regelungen des Notfallmanagementsystems



Unfallverhütungsvorschriften: BGV A1 Grundsätze der Prävention, BGV A8 Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV B3 Lärm, BGV D8 Winden, Hub- und Zuggeräte, BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen, BGV D29 Fahrzeuge, BGV D36 Leitern und Tritte, BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe, BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, VDE 0100 und 0108, BGV B5 Explosivstoffe – Allgemeine Vorschrift, BGR 197 Benutzung von Hautschutz.



Einhaltung von Betriebsanweisungen und Hinwirken auf deren Aktualisierung



Kenntnis folgender Vorschriften ist notwendig: Arbeitssicherheitsgesetz Regelung der Ersthelferorganisation

F/ÜbUntern-001/04.05.09

- 11 -

Bestätigung der Übertragung von Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, § 9 Abs. 2 Nr. OwiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) N.N. werden zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Betriebsbereich Beleuchtung im Theater Mönchengladbach folgende Aufgaben übertragen: N.N. hat -

selbst oder, falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass notwendige Einrichtungen, die den Arbeits-/Gesundheitsschutz betreffen, geschaffen und erhalten werden.

-

notwendige Anordnungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu veranlassen und deren Einhaltung zu prüfen, insbesondere für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen u.ä. Regelungen zu sorgen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Regelungen ist dieser Bestätigung als Anlage beigefügt.

-

selbst oder, falls notwendig, durch Einschalten seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass eine wirksame erste Hilfe sowie Notfall- und Brandschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

-

arbeitsmedizinische Untersuchungen zu unterstützen sowie selbst und , falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten weitere arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere: -

Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter

-

Die Koordination der unterschiedlichen Gewerke/ Fremdfirmen auf der Bühne, um sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten.

-

Die Durchführung der Gefährdungsbetrachtungen zu unterstützen.

-

Darauf zu achten, dass ° die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen sowie die technischen Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß verwendet werden, ° mit den Arbeitsmitteln gemäß der durchgeführten Unterweisung/Betriebsanleitung ordnungsgemäß umgegangen wird,

F/ÜbUntern-001/04.05.09

- 12 -

° die elektrotechnischen Arbeiten nach den geltenden elektrotechnischen Regeln ordnungsgemäß durchgeführt werden, die wiederkehrenden Prüfungen eingehalten werden. N.N. ist bekannt, dass sie sich mit Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach wenden kann.

Krefeld und Mönchengladbach, 24. Juni 2008 VEREINGTE STÄDTISCHE BÜHNEN KREFELD UND MÖNCHENGLADBACH GbR

Reinhard Zeileis Geschäftsführer

F/ÜbUntern-001/04.05.09

N.N.

- 13 -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz -Werkstattleiter und StellvertreterDer Werkstattleiter und seine Stellvertretung sind für die Einhaltung der Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dazu zählen insbesondere folgende Regelungen:



Versammlungsstättenverordnung NRW

§§ 21, 31-35



Arbeitsstättenverordnung

§§ 1-6



Betriebssicherheitsverordnung

§§ 1-11



Gefahrstoffverordnung

§§1-19



Arbeitszeitgesetz

§§ 1-12, 16



Mutterschutzgesetz

§§ 1-8, 18



Jugendarbeitsschutzgesetz

§§ 1-54



Brandschutzordnung der VSB



Sonstige Regelungen des Notfallmanagementsystems



Durchführung der notwendigen Unterweisungen nach Unterweisungskataster



Unfallverhütungsvorschriften: BGV A1 Grundsätze der Prävention, BGV A8 Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV B3 Lärm, BGV D8 Winden- Hub und Zuggeräte, BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen, BGV D29 Fahrzeuge, BGV D 27 Flurförderzeuge, BGV D36 Leitern und Tritte, BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe, BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, BGR 197 Benutzung von Hautschutz.



Einhaltung von Betriebsanweisungen und Hinwirken auf deren Aktualisierung.

F/ÜbUntern-001/04.05.09

- 14 -

Bestätigung der Übertragung von Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, § 9 Abs. 2 Nr. OwiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) N.N. werden zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Betriebsbereich Werkstatt folgende Aufgaben übertragen: N.N. hat -

selbst oder, falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass notwendige Einrichtungen, die den Arbeits-/Gesundheitsschutz betreffen, geschaffen und erhalten werden.

-

notwendige Anordnungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu veranlassen und deren Einhaltung zu prüfen, insbesondere für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen u.ä. Regelungen zu sorgen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Regelungen ist dieser Bestätigung als Anlage beigefügt.

-

selbst oder, falls notwendig, durch Einschalten seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass eine wirksame erste Hilfe sowie Notfall- und Brandschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

-

arbeitsmedizinische Untersuchungen zu unterstützen sowie selbst und , falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten weitere arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere: -

Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter

-

Die Koordination der unterschiedlichen Gewerke/ Fremdfirmen in den Arbeitsbereichen, um sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten.

-

Die Durchführung der Gefährdungsbetrachtungen zu unterstützen.

-

Darauf zu achten, dass ° die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen sowie die technischen Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß verwendet werden,

F/ÜbUntern-001/04.05.09

- 15 -

° mit den Arbeitsmitteln gemäß der durchgeführten Unterweisung/Betriebsanleitung ordnungsgemäß umgegangen wird, ° mit den Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen gemäß der durchgeführten Unterweisung/Betriebsanleitung ordnungsgemäß umgegangen wird, ° mit (Gefahr-)Stoffen gemäß der durchgeführten Unterweisung / stoffbezogenen Betriebsanweisungen ordnungsgemäß umgegangen wird, ° die Materialien/Gegenstände ordnungsgemäß gelagert und gegen Umstürzen gesichert werden, ° beim Transport von Materialien/Gegenständen die Ladungssicherung gewährleistet ist, die wiederkehrenden Prüfungen eingehalten werden. N.N. ist bekannt, dass er sich mit Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach wenden kann.

Krefeld und Mönchengladbach, 5. August 2008 VEREINGTE STÄDTISCHE BÜHNEN KREFELD UND MÖNCHENGLADBACH GbR

Reinhard Zeileis Geschäftsführer

F/ÜbUntern-001/04.05.09

N.N.

- 16 -

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz -Theatermeister / Meister für VeranstaltungstechnikDie Theatermeister sind für die Einhaltung von Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dazu zählen insbesondere folgende Regelungen: •

Versammlungsstättenverordnung NRW



Arbeitsschutzgesetz



Betriebssicherheitsverordnung



Arbeitsstättenverordnung



Arbeitszeitgesetz



Mutterschutzgesetz



Jugendarbeitsschutzgesetz



Gefahrstoffverordnung



Sprengstoffgesetz



Brandschutzordnung der VSB



Betriebliche Regelung und Übernahme von Betreiberpflichten



Regelung bei Ausfall der Stromversorgung



Sonstige Regelungen des Notfallmanagementsystems



Durchführung der notwendigen Unterweisungen nach Unterweisungskataster



Unfallverhütungsvorschriften: BGV A1 Grundsätze der Prävention, BGV A8 Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV B3 Lärm, BGV D8 Winden, Hub- und Zuggeräte, BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen, BGV D29 Fahrzeuge, BGV D36 Leitern und Tritte, BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe, BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, VDE 0100 und 0108, BGV B5 Explosivstoffe – Allgemeine Vorschrift, BGR 197 Benutzung von Hautschutz, GUV-Vorschrift Hieb- und Stichwaffen



Einhaltung von Betriebsanweisungen und Hinwirken auf deren Aktualisierung



Kenntnis folgender Vorschriften ist notwendig: Arbeitssicherheitsgesetz Regelung der Ersthelferorganisation

F/ÜbUntern-001/04.05.09

- 17 -

Bestätigung der Übertragung von Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 13 Abs. 2 ArbSchG, § 9 Abs. 2 Nr. OwiG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) N.N. werden zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Betriebsbereich Bühnentechnik Krefeld folgende Aufgaben übertragen: Er hat -

selbst oder, falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass notwendige Einrichtungen, die den Arbeits-/Gesundheitsschutz betreffen, geschaffen und erhalten werden.

-

notwendige Anordnungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu veranlassen und deren Einhaltung zu prüfen, insbesondere für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Betriebsanweisungen u.ä. Regelungen zu sorgen. Eine detaillierte Zusammenstellung der Regelungen ist dieser Bestätigung als Anlage beigefügt.

-

selbst oder, falls notwendig, durch Einschalten seines Vorgesetzten dafür zu sorgen, dass eine wirksame erste Hilfe sowie Notfall- und Brandschutzmaßnahmen sichergestellt werden.

-

arbeitsmedizinische Untersuchungen zu unterstützen sowie selbst und , falls notwendig, durch Einschaltung seines Vorgesetzten weitere arbeitsmedizinische Maßnahmen zu veranlassen.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere: -

Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter

-

Die Koordination der unterschiedlichen Gewerke/ Fremdfirmen auf der Bühne, um sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten.

-

Die Durchführung der Gefährdungsbetrachtungen zu unterstützen.

-

Darauf zu achten, dass ° die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen sowie die technischen Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß verwendet werden, ° mit den Arbeitsmitteln gemäß der durchgeführten Unterweisung/Betriebsanleitung ordnungsgemäß umgegangen wird, ° mit (Gefahr-)Stoffen gemäß der durchgeführten Unterweisung/stoffbezogenen Betriebsanweisungen ordnungsgemäß umgegangen wird,

F/ÜbUntern-001/04.05.09

- 18 -

° die Materialien/Gegenstände ordnungsgemäß gelagert und gegen Umstürzen gesichert werden, ° beim Transport von Materialien/Gegenständen die Ladungssicherung gewährleistet ist, ° die Pyrotechnik ordnungsgemäß angewendet wird, ° die wiederkehrenden Prüfungen eingehalten werden. N.N. ist bekannt, dass er sich mit Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren an die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld und Mönchengladbach wenden kann.

Krefeld und Mönchengladbach, 4. Mai 2009 VEREINGTE STÄDTISCHE BÜHNEN KREFELD UND MÖNCHENGLADBACH GbR

Reinhard Zeileis Geschäftsführer

F/ÜbUntern-001/04.05.09

N.N.