ver Sureauangestellte

ver Sureauangestellte Organ des Verbandes der öureauangesteNten und der vermaltungsbesmten der Krankenkassen und lledsktion und erscheint 17. I...
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ver

Sureauangestellte

Organ des Verbandes der öureauangesteNten und der

vermaltungsbesmten

der Krankenkassen und

lledsktion und erscheint

17.

Ishrg.

vie

sm

serufsgenossenschaften Deutschlands.

Verlag: Serlin 1,0. 43, Qnienstrasfe

I. und 15. jeden INon-tts.

o

v«ugsorek oierteljZhi-lich

Lerlin, den t. Mai 1911.

8. 50

Pfennig.

Nr. 9.

erste Keich5konseren? der Versicherung5angestel!ten.

Die stattliche Zahl von Delegierten und Zuhörern, sich am Ostermontag im Berliner Gemerlfchaftshause zusammengefunden hatte, bot schon rein äußer¬ lich ein Bild von der regen organisatorischen Tätigkeit Nnd der Verlauf der der Versicherungsangestellten, Konferenz selbst hat die Erwartungen, die man von ihr hegte, vollauf erfüllt. Es lag der Organisation nicht daran, eine große öffentliche Parade und Heer¬ schau abzuhalten, Jn emsiger und ernster Arbeit sollte das ganze weitschichtige Material über die Lage der Versicherungsangestellten übersichtlich geordnet zusammengetragen werden. Ein wirtschaftliches und sozialpolitisches Programm sollte geschaffen werden, das als feste Grundlage für die weitere Tätigkeit der Organisation dienen kann. Aber auch offene Aus¬ sprache sollte unter den vielfach erst kurze Zeit in der Organisation tätigen Kollegen gepflogen merden zur gegenseitigen Anregung und Belehrung, Diese Auf¬ gaben hat die Konferenz zur allseitigen Zufriedenheit gelöst. Die Tagesordnung der Konferenz bildeten zwei Hauptgegenstände: Die soziale Lage und die wirtschaft¬ lichen und sozialpolitischen Forderungen der Versiche¬ rungsangestellten, ferner die Organisationsbestrebungen der Versicherungsangestellten. Der erste Gegenstand mußte notwendigerweise geteilt werden, entsprechend den drei Sparten, die sich den unter Versicherungsangestellten herausgebildet haben. Da unfere Organisation von allem Anfange die unbedingte Zusammengehörigkeit dieser drei an Zweige für notwendig gehalten hat, so mußte sie ihr Augenmerk darauf richten, alle bei Versicherungsgesellfchaften tätigen Angestellten organisatorisch zusammen¬ zufassen. Die wirtschaftliche Entwicklung reißt alle Schranken nieder, sie vermischt die sozialen Unter¬ schiede, sie kehrt sich nicht an Standesunterschiede und Die ähnliche Marotten. Versicherungsangestellten haben den gleichen wirtschaftlichen Gegner in ihrem wirtschaftlichen Kampfe, sie unterliegen den gleichen Ausbeutungsformen und Voraussetzungen ihre wirt¬ schaftliche Organisation kann deshalb nur einheitlich gestaltet werden. Mit Recht murde mehrfach im Ver¬ laufe der Verhandlungen hervorgehoben, daß die Ri¬ valitäten, wie sie unter den drei Sparten der Angegestellten durch die Akquisitionstätigkeit häufig hervor¬ gerufen und nicht selten durch die Gesellschaften mit gutem Bedacht gefördert merden, durch die Organi¬ sation, durch die Vertiefung des Solidaritätsgefühls beseitigt merden müssen. Solange die Uneinigkeit unter den Angestellten besteht, haben die Gesellschaften gute Tage, Ungeachtet der Zusammenfassung der drei Sparten in eine Organisation ist doch die Beachtung der Be¬ sonderheiten einer jeden, die aus der verschieden ge¬ die



arteten Tätigkeit der Kollegen hervorgeht, notwendig. Demzufolge wurden zum ersten Gegenstande der Tages¬ ordnung drei besondere Referate erstattet. Ueber die Lage der Jnnenbeamten sprach Kollege Brilke-Berlin, der durch seine langjährige Tätigkeit als Versicherungs¬ angestellter im Innendienst und durch seine Arbeit für die Organisation ein schier unerschöpfliches Material sammeln konnte. Die überaus traurige wirtschaftliche Lage, die persönliche Abhängigkeit, die himmelschreiende Ausbeutung der Jnnenbeamten, sie fand einen uner¬ bittlichen Ankläger in dem Referenten. Die Verhält¬ nisse bei den ausschließlich in der Akquisition tätigen Außenbeamten wurden von dem Kollegen SteinertChemnitz in eindrucksvoller Weife einer Kritik unter¬ Der Kollege Steinert, selbst langjähriger zogen. Außenbeamter, zeigte, mie die Jagd nach dem Gelde die Gesellschaften die Ausnutzung der Außenbeamten betreiben läßt. Mit Nachdruck wandte er sich gegen die massenhafte Anwerbung zweifelhafter Elemente durch die Gesellschaften, die nur die Tätigkeit der Kollegen erschweren, die etwas auf sich halten. Ueber die Lage der Einnehmer und Einkassierer zu sprechen dem Kollegen Lehmann-Berlin als Aufgabe zu¬ war gefallen. Er schilderte an der Hand des gesammelten Materials die Verhältnisse dieser Gruppe und be¬ handelte ferner auf Grund der aufgenommenen Statistik, welche Erfolge der Kampf bei der „Victoria" für diese Kollegen gebracht hat. Er konnte nachweisen, daß durch die energische Arbeit unserer Organisation neben zahlreichen andern Vorteilen den „Victoria"Einnehmern Gehaltserhöhungen von insgesamt 1(19 bis 120 (»ZO Mk. jährlich errungen wurden. Jn der nun einsetzenden lebhaften Debatte wurden die Ausführungen der Referenten noch dnrch zahl¬ reiches Material ergänzt. Jn einer umfangreichen Resolution murde dann ein soziales Programm für die Versicherungsangestellten geschaffen, dessen Durch¬ führung die fernere Aufgabe der Organisation sein wird. Auch wurde beschlossen, noch eine Petition an den Reichstag zu senden, die die Unfallversicherung der im Außendienst tätigen Kollegen fordert. Die Resolution folgt am Schlüsse dieser Ausführungen. Nunmehr erstattete Kollege Giebel-Berlin das Referat über die Organisationsbestrebungen der Kollegenschaft, Er gab nicht nur ein übersichtliches Bild des jetzigen Organisationsstandes, sondern setzte sich auch mit dem gelben Münchener Verband und den von anderer Seite unternommenen Organisations¬ Die hierzu nach lebhafter versuchen auseinander. Debatte angenommene Resolution folgt ebenfalls im Anschluß hieran. Als der Vorsitzende in vorgerückter Stunde die arbeitsreiche und anregende Tagung mit einem warmen Appell schloß, konnte jeder Teilnehmer aus vollem

Der

98

Bureauangestellte,

Herzen in das Hoch auf die gewerkschaftliche Organi¬ sation der deutschen Versicherungsangestellten ein¬ stimmen. Die Verhandlungen sind stenographisch aufge¬ nommen und erscheinen in einigen Tagen als Broschüre, Delegierte waren anwesend aus Görlitz (für Schlesien), Dresden und Plauen (für Königreich Sachsen), Berlin, Forst und Brandenburg (sür Berlin-BrandenburgMecklenburg), Stettin (für Pommern), Hamburg und Kiel (für Hamburg-Schleswig-Holstein), Hannover (für Hannover-Brauuschweig), Dortmund und Herford (für Rheinland-Westfalen), Pforzheim (für BadenElsaß-Lothringen), Nürnberg (für Bayern), Magdeburg (für Provinz Sachsem, Erste Resolution. „Das Versicherungswesen, welches lediglich sozialen Aufgaben dienen sollte, ist in steigendem Maße zu

einem Mittel privatkapitalistischer Ausbeutung ge¬ worden. Die Tätigkeit der Versicherungsunter¬ nehmungen mird in erster Linie von diesem Kapitals¬ interesse beherrscht. Hierunter haben namentlich die

Angestellten der Versicherungsgesellschaften schwer zu Durch Arbeitsteilung und Arbeitskontrollen ist die Ausnützung der Angestellten aufs höchste gesteigert und durch den Pensumszwang in der Akquisition, der die Außenbeamten zu einem ständigen Kampse aufpeitscht um ihre immer gefährdete Existenz, ist die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft geradezu auf die Spitze getrieben. Die erschwerte Konkurrenz der kleinen Ge¬ sellschaften gegen die immer mehr vordringenden Großbetriebe zeitigte bei ihnen häufig eine fühlbare Verschärfung der gleichen Verwaltungsmaximen, Der scharfe Wettkampf der Gesellschaften untereinander hat dahin geführt, höhere Dividenden zu erzielen auf Kosten der Verwaltungsaufwendungen, Das hat den natürlichen Widerstand der Gesellschaften gegen eine durch die allgemeine Verteuerung der Lebenshaltung doppelt notwendig gewordene Gehaltsreform zum Schaden des Gros der Versicherungsangestellten, dessen Gehälter stets unauskömmlich gewesen sind, und noch sind, außerordentlich verschärft. Die von den Ge¬ sellschaften vollkommen abhängigen Generalagenten bilden nur ein Mittel intensiverer Ausbeutung der Angestellten, Dieser ungesunde Zustand und das hohe Maß wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit der An¬ gestellten, das sich mit der zunehmenden Konzentration des Versicherungsunternehmens weiter steigert, müssen außer auf dem Wege gewerkschaftlicher Selbsthilfe durch die Gesetzgebung eingeschränkt merden; sie kann das herbeiführen durch gesetzliche Festlegung eines mindestens paritätischen Mitbestimmungsrechts der Versicherungsnehmer in der Verwaltung und durch Schutzbestimmungen zugunsten der Angestellten, Ausgehend hiervon erhebt die von dem Verbände der Bureauangestellten einberufene erste Reichskonferenz der Versicherungsangestellten folgende Forderungen: leiden.

I. An die Gesellschaften. Schriftliche Anstellungsverträge, die vorsehen: Gehaltsskala mit ausreichendem Anfangsgehalt, jährlichen Steigerungen mit Rechtsanspruch; Rechtsanspruch auf vorgesehene Gratifikationen oder Tantiemen, auch anteilig beim vorzeitigen Ausscheiden aus der Stellung; besondere Verhütung etwaiger Ueberarbeitszeit; Anwendung der handelsgesetzlichen Vergünsti¬ gungen für alle Angestellte; feste Anstellung nach zehnjähriger Dienstzeit, die seitens der Gesell¬ schaften nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des BGB, aufgehoben werden kann; Fortzahlung des Gehalts bis zu 6 Wochen bei militärischen Dienstleistungen;

1,

s)

b)

c)

cl)

Nr, 9

s) Urlaub von 14 Tagen nach einjähriger Tätig¬ keit, nach fünfjähriger von 21 Tagen;

der Bestimmung, die für die Kündi¬ gungszeit den Fortfall des Gehalts bezw, Fixums vorsieht, 2, Maximalarbeitszeit von werktäglich 8 Stunden; Uebergang zur 7stündigen Arbeitszeit, 3, Wahl eines Personalausschuffes für jede Be¬ triebsstätte durch die Angestellten nach den Grund¬ sätzen der Verhältniswahl in geheimer Abstimmung, 4, Festsetzung einer Bureauordnung mit Zustim¬ Die Bureauordnung mung des Personalausschusses, muß Bestimmungen enthalten über die Befugnisse des Personalausschusfes insbesondere bei Schlichtung von Streitigkeiten, Verwaltung bestehender Kassen und sogenannter Wohlfahrtseinrichtungen, Mitwirkung bei Erlaß von Verfügungen über das Verhalten der Angestellten bei Kündigung eines Mitgliedes des Per¬ sonalausschusses, 5, Abschaffung der Geldstrafen, bis dahin: Ver¬ waltung der Strafgelder durch den Personalausschuß, 6, Abschaffung von Darlehns- und ähnlichen Kassen, Rechtsanspruch an bestehende Penfionskassen und Sicherung aller Rechte auch nach Ausscheiden aus der Stellung, 7, Abschaffung des Zwanges zum Abschluß eigener Versicherungen bei der Arbeitgeberin, 8, Beseitigung aller Verfügungen, die in das Privatleben der Angestellten eingreifen (Heirats¬

k) Beseitigung

verbot usw,),

Anerkennung des Koalitionsrechts, Aufhebung der Personalkonventionen der Ge¬ sellschaften untereinander, 11, Beseitigung des Pensumszwanges uud der Tätigkeitsberichte für die Außenbeamten; Entschädi¬ gung bei Storno, das durch die Außenbeamten nicht verschuldet ist, 12, Abschaffung der Sonntagskassierer, 13, Kranken- und Unfallversicherung Nichtversicherungspflichtiger, 14, Vorlegung der Eintragungen in die Personal¬ akten zwecks Kenntnisnahme und Gegenäußerung der betreffenden Angestellten. 9,

19,

ll. An die Gesetzgebung. Einwandsfreie Feststellung, daß für sämtliche Angestellte, ohne Rücksicht auf die Art ihrer Tätigkeit, die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs und der entsprechenden Bestimmungen der Gewerbeordnung gelten und daß das Kaufmannsgericht für sie zuständig ist; Erteilung des Zeugnisses nach erfolgter Kündigung, 2, Verbot der Sonntagsarbeit. 3, Anerkennung des H 63 HGB, als zwingendes Recht: Fortzahlung des Gehalts'bis zu 6 Wochen bei militärischen Uebungen. 4, Nichtigkeit von Vertragsabreden, daß im Kün¬ digungsmonat das Gehalt fortfallen soll. 5, Einsetzung von Personalausschüssen als zwin¬ gendes Recht. 1,

eines Urlaubs von 6, Festlegung mindestens Tagen im Jahr unter Fortzahlung des Gehalts, 7, Strafrechtliches Verbot von Personalkonven¬ tionen und Konkurrenzklauseln, 8, Verbot von Darlehns- und ähnlichen Kassen sowie der Errichtung neuer Geschäftspensionskasfen; Sicherung aller Ansprüche des Angestellten auch nach dem Ausscheiden aus der Stellung an die mit Rechts¬ anspruch auszustattende Pensionskasse, 9, Festlegung des Bureauschlusses für Jnnenbeamte, bei durchgehender Arbeitszeit um 4 Uhr, bei unterbrochener Arbeitszeit um 7 Uhr abends, 10, Ausdehnung der Kaufmannsgerichtsbarkeit auf alle Gemeinden; Ausdehnung der Gemerbeinspektion auf die Versicherungsbetriebe, 14

Nr, 9

Der

Bureauangestellte,

11, Ausdehnung der Kranken-, Unfall- und Inva¬ lidenversicherung auf alle Angestellten mit einem Arbeitseinkommen bis zu S009 Mk, jährlich, 12. Ausbau der Invalidenversicherung zu einer ausreichenden Pensions- und Hinterbliebenenfürsorge. 13. Sicherung des Koalitionsrechts. 14, Ausbau des

weise, dnrch ihre wirtschaftliche Stellung und beruf¬ liche Tätigkeit tritt diese Zugehörigkeit noch zweifels¬ freier zutage. Deshalb wendet sich die erste Reichskonferenz nicht minder scharf gegen Bestrebungen, die Ver¬ sicherungsangestellten unter Appell nn einen unwürdigen

Fachschulwesens."

Standesdünkel in einer Branchenorganisation zu orga¬

nisieren. Solche besondere Organisation nimmt den Versicherungsangestellten den Schutz und die taktischen Vorteile, die ihnen nus der Zugehörigkeit zu eiuer allgemeinen Organisation erwachsen. Eine solche Ab¬ sonderung wird zu einer unmittelbaren Gefahr, wenn sie sich auf dem Boden einer vermeintlichen Harmonie der Interessen der Angestellten und Gesellschaften begibt. Derartige Organisationsgrundsätze nötigen zur Rücksichtnahme auf dic Kapitalsinteressen der Ge¬ sellschaften und schließen deshalb ein rückhaltloses Eintreten für die Rechte und Interessen der 'Ange¬ stellten von vornherein aus, um fo mehr, ivenn zu alledem solche Vereinigung durch die erhäschte Gunst der Direktionen sich gegenüber den Gesellschaften ver pflichtet; sie sinkt dadurch nuf den Tiefstand gelber, also nngestelltenfeindlicher Vereinigungen herab. Jn dem durch den vorhandenen Interessengegensatz verursachten Kampf zwischen Kapital und Arbeit um die Rechte der 'Arbeitnehmer kann nur eine gewerkschaft¬ liche Organisation die 'Angestellten erfolgreich vertreten, die diesen Gegensatz anerkennt und ihn zur Basis ihres gewerkschaftlichen Kampfes nimmt.

Zweite Resolution. „Die erste Reichskonferenz der Versicherungsange¬ stellten Deutschlands erklärt: Zur Verwirklichung der von dieser Tagung auf¬ gestellten wirtschaftlichen und sozialpolitischen Forde¬ rungen bedarf es des Zusammenschlusses aller Ver¬ sicherungsangestellten, Der Widerstand gegen gesunde Anstellungsverhältnisse und auskömmliche Gehälter für alle 'Berufsangehörigen kann nur durch eine ge¬ schlossene Organisation überwunden werden. Eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation aller Ver¬ sicherungsangestellten, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit, ist bei ihrer schwierigen Position gegenüber den wirtschaftlich mächtigen großkapitalistischen Ver¬ sicherungsunternehmungen eine zwingende Notwendig¬ keit; namentlich würde die gewerkschaftliche Absplitte¬ rung der im Außendienst tätigen Angestellten (Akquisi¬ teure und Einnehmer usw,) eine fühlbare Schwächung der Position aller Angestellten bewirken. Für eine getrennte Organisation der Versicherungs¬ angestellten nach Maßgabe ihrer verschiedenen Be¬ schäftigungsart fehlt es zu alledem an jeglicher wirt¬ schaftlichen oder sozialen Berechtigung, Alle Ange¬ stellten, auch die Einnehmer und Einkassierer, gelten nach ihrer ganzen wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung als Privatangestellte, Daß den Versicherungs¬ angestellten im allgemeinen gleiche gesetzliche Nechte wie auch den Handlungsgehilfen zustehen, bewirkt nicht den Ausgleich der beruflichen Verschiedenheiten zwischen diesen Angestelltenberufen, Die Art und der Zweck der Versicherungsunternehmen, für die handelsgesetz¬ liche Bestimmungen lediglich aus Gründen der Rechts¬ wahrung von Kapitalsinteressen angewendet sind, charakterisiert ihre Angestellten als zugehörig zu den Bureauangestelltengruppen; durch ihre gesamte Arbeits¬

vie

Kassenangestellten

99

Aus allen diesen Gründen erklären die ver¬ sammelten Vertreter deutscher Versicherungsangestellten

den Verband der

Bureauangestellten als die alleinige gewerkschaftliche Organisation aller Versicherungs¬ angestellten, Sie rufen alle Berufsangehörigen auf, in Anerkennung der Notwendigkeit einer einheitlichen Gewerkschaftsorganisntion den Beitritt znm Verbände

der

Ortsgruppen unseres Verbandes haben in den letzten Tagen Protestversammlungen abgehalten, um gegen den ihnen zugedachten Rechtsraub durch das Einführungsgesetz und gegen die Knebelungs¬ bestimmungen der RÄO. zu protestieren. Zu diesen Versammlungen waren überall die Reichstagsabge¬ ordneten der betr. Kreise eingeladen worden. Ein großer Teil von ihnen war auch erschienen. Es ist über nicht möglich, jede dieser Versammlungen einen gesonderten Bericht zu bringen. Es wird auch genügen, ivenn ivir bemerkenswerte Vorgänge aus den Versammlungen hier mitteilen, Jn Stettin tagte am 8, April die Bezirkskonferenz für Pommern, die auch zu diesein Gegenstand Stellung nahm. Erschienen waren etwa 39 Kollegen, darunter auch Vertretungen aus Stralsund und Swinemünde. Referent war Kollege Lehmcmn-Berlin. Die Versammlung in Pforzheim am 12. April war von 2ö Kollegen besucht. Kollege Graf referierte. Der Abgeordnete des Kreises, Eichhorn, ist für Be¬ seitigung der bekämpften Bestimmungen. Die Kollegen Württembergs waren am 17. April fehr zahlreich zu einem ivürttemliergischen Krnnkenkassenbenmtentag in Stuttgart zusammengeströmt, Anwesend waren 197 Kassenangestellte aus nach¬

stehenden Orten: Baienfurt, Bniersbronn, Cannstatt,

zu

vollziehen,"

Ferner erklärte die Konferenz sich für allgemeine Beteiligung an den künftigen Kaufmannsgerichtswaylen mit eigenen Kandidaten und erteilte dem Ver¬ bandsvorstand Auftrag, sich zu diesein Zweck mit den andern dafür in Frage kommenden Organisations¬ leitungen ins Einvernehmen zu setzen.

und die

Alle

Bureauangestellten

Keichsnessichemngsordnung.

Feuerbach, Weißlingen a. St,, Gniünd, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Kirchheim u, T,, Eßlingen,

Kornwestheim, Ludwigsburg, Möhringen a. F., Neuenbürg, Obertürkheini, Ochsenhausen, Plieningen, Reutlingen, Riedlingen, Rottenburg, Rottweil, Spnichingen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, lllm, Vaihingen, Wniblingen, Weilheini n. T., Winnenden und Zuffen-

hnusen.

Von den 17 württembergifchen Abgeordneten, die eingeladen waren, erschien nur Keil-Stuttgart, Die übrigen waren meist auf Reisen, einer erkrankt. Der Abgeordnete Keil ist für Beseitigung der bekämpften Bestimmuugen, In Miinchen fand die Versammlung am 19, April statt. Die Abge¬ Erschienen waren 194 Kollegen. ordneten wnren zwar eingeladen, aber nicht erschiene», Referent wnr Kollege Birnkammer, Die Versammlung in Kicl am 21, 'April ivar von 22 Kollegen besucht, ihr wohnten auch die 'Abge¬ ordneten Or. Leonhart und Or. Struve bei, Herr Reichstagsnbg. Leonhart erklärte, daß er für seine Person diesen ganzen Entwurf glatt ablehne, da derselbe die Selbstverwaltung, welche sich doch iin allgemeinen tadellos bewährt habe, zu sehr einschränke, die ganze Sache bureaukratisiert würde. Auch die Artikel 39—32 fänden durchaus uicht seine Zustimmung.

Der

100

Bureauangestellte.

Herr Or. Struve schloß sich den Ausführungen seines Borredners vollinhaltlich an. Die

Kollegen von Hessen-Nassau tagten

am

21.

April

Frankfurt a. M. Die Versammlung war stark besucht aus den Städten Frankfurt a, M,, Wiesbaden, Darmstadt, Hanau, Offenbach, Homburg v, d, H, Höchst a. M, Friedberg, Oberursel, Rödelheim, Niedermallstadt, Unterliederbach. Kollege Hopf-Frankfurt a. M. referierte.

in

Von den geladenen Abgeordneten für Hessen waren erschienen die Herren Oeser-Frankfurt, Hoch-Hanau, Brühne-Höchst. Einige andere hatten sich entschuldigt. An der Diskussion beteiligten sich u. a. die drei Neichstagsabgeordneten. Herr Hoch führte aus, es handle sich bei dem Gesetz um eine Machtfrage. Die Agrarier feien dafür, weil sie befürchten, gezwungen werden, auch für ihre Landarbeiter mehr in zu Drei Kranken- und Jnvalidenkassen aufzubringen. Viertel des Reichstages fei für das Gesetz, aber man müsse versuchen, ihm seine Härte zu nehmen. Herr Oeser (Fortschr, Volkspartei) führte aus, daß es fehr ^ ! schwer sei, das notwendige Material zur Beurteilung Es scheine die Absicht der Sachlage zu bekommen. vorzuliegen, eine durchgreifende Agitation nicht auf¬ I Aber gerade deshalb müßten die ! kommen zu lassen. Wähler gegen diese Gesctzesvorlage mobil gemacht ! werden, die sich gegen das Prinzip der Selbst¬ verwaltung richte, Diefes Prinzip iverde er jederzeit hochhalten und seine Stellung zu dem vorliegenden Gesetze danach einrichten. Herr Brühne sprach eben¬ falls in diesem Sinne, hat jedoch wenig Hoffnung, daß sich an dem Gesetz noch vieles ändern merde. lieber die Versammlung in Leipzig am 21. April müssen wir etwas ausführlicher berichten. Da die Leipziger Kassenangestellten leider in zwei Lager ge¬ teilt stnd, war auf eine einheitliche Kundgebung nicht Es sollte deshalb nur den Abgeordneten zu rechnen. von Leipzig Gelegenheit gegeben werden, sich über die Wünsche der Angestellten zu informieren. Beide Abgeordnete, Friedrich Geyer und Justizrat Auch der Or. Junck, waren der Einladung gefolgt. Vorsitzende der Ortskrankenkasse, Pollender, war an¬ wesend. Jn starker Zahl waren die Mitglieder des sächsischen Landesvereins der Kassenangestellten, der aller Be¬ in Leipzig dominiert, zur Stelle, trotz schwichtigungsversuche über die Gefahren der neuen Bestimmungen in den letzten Nummern der Monats¬ schrift des „Bundes". Kollege Giebel referierte. Die eindrucksvolle Rede des

Kollegen

Giebel

ver¬

fehlte auch auf die Nationalen, die mit viel Kampfesmut erschienen waren, ihre Wirkung nicht, Opposition mußte aber gemacht merden und so stellte ein Herr Richter den Antrag, festzustellen, wieviel Kassen¬ angestellte anwesend sind, trotzdem dem Herrn be¬ kannt war, daß von den 300 Anwesenden 218 Mit¬ glieder des Landesvereins waren. Der Versammlungs¬ leiter lehnte ab, den Antrag zur Abstimmung zu bringen, nachdem er festgestellt hatte, daß seitens des Verbandes von den Nichtangestellten nur die Funktionäre erschienen waren. Dem Referenten folgte als erster Diskussions¬ redner der stellvertretende Schriftleiter der „Mit¬ teilungen" des Bundes, Herr Weber. Er bedauerte, daß die Kassenangestellten nicht sämtlich durch das Gesetz zu Staatsbeamten gemacht werden, Wenn die Regierung das Einführungsgesetz so gestaltet habe, wie es jetzt ift, dann werde sie schon wissen warum. Er verlas dann eine Resolution, in der die Be¬ stimmungen der RVO, als geeignete Grundlage zur Regelung der Angestelltenverhältnisse bezeichnet wird, in die Regierung und die gesetzgebenden Körperschaften werde das vollste Vertrauen gesetzt, daß durch das Ein¬ führungsgesetz eine Beschränkung wohlermorbenerRechte und gerechtfertigter Bezüge nicht zu erwarten stehe.

Nr. S

Der Kollege Giebel kennzeichnete diese Art und insbesondere die Ausführungen Webers als das, was Er erklärte die Forderung der Staats¬ sie sind. beamteneigenschaft als einen Verrat an der Kollegen¬ schaft, da dann mindestens 50 Proz, der Kollegen den Als der Kollege Militäranwärtern weichen müßten. Giebel darauf hinwies, daß hinter uns 75 Proz, der deutschen Ortskrankenkassenbeamten stehen, erhob sich Als weiterer Diskussionsredner ein rasender Lärm, folgte der unvermeidliche Kollege Runge mit einer Kriegervereinsrede schönster Art, Mit diesen beiden Helden mar aber auch die ganze Kraft der LandesEine Fortsetzung der Diskussion vereinler erschöpft. hätte ihnen trotz ihrer Majorität eine schwere Nieder¬ lage gebracht. Darum zogen sie es vor, als ihrem gefchäftsordnungswidrigen Verlangen, mitten in der Diskusston über ihre Resolution abstimmen zu lassen, nicht stattgegeben wurde, unter dem Gelächter der Minderheit den Saal zu verlassen, Jn seinem Schlußwort hob der Kollcge Giebel hervor, daß die nationalen Herren gar keine Veranlaffung hätten, uns der politischen Betätigung zu Wer selbst im Glashause sitzt, solle denunzieren. nicht mit Steinen werfen. Bei der Bundesgründung habe sich der Bund selbst als eine politische Organisation zur Bekämpfung der Sozialdemokraiie deklariert. Der Erfolg der Versammlung ist der, daß die anwesenden Reichstagsabgeordneten, insbesondere der nationalliberale Or. Junck, von sachverständiger Seite nochmals über die Materie und die Wünsche der Mehrheit der Angestellten aufgeklärt worden find. Jn Königsberg i. Pr. fand die Versammlung ebenfalls am 21, April statt, Kollege Weck referierte. Zu der Versammlung war auch der Reichstags¬ abgeordnete für Königsberg, Herr Justizrat Gyßling, erschienen, welcher in der Diskussion ebenfalls das Wort ergriff und etwa folgendes ausführte: Er sei zunächst nicht in der Lage, definitive Er¬ klärungen abzugeben, da er sich hierzu nicht vor¬ bereitet habe, auch ohne Verständigung mit seinen Fraktionsgenossen bezw, dem Fraktionsvorstande sich bindend nicht äußern könnte. Wenn man den Tages¬ zeitungen Glauben schenken könne, bestehe wohl die Abficht der Majorität des Reichstags, die Gesetzes¬ vorlage durchzupeitschen, um das Gesetz so schnell als möglich zustande zu bringen. Er persönlich werde der ganz energisch gegen eine derartige Behandlung Vorlage eintreten. Ebenso sei er der Ansicht, daß die Selbstverwaltung der Kassen voll nnd ganz auf¬ recht erhalten merden müsse und den Kassen nicht nur eine Scheinselbstverwaltung verbleiben dürfe, wie Als es nach dem vorliegenden Entwurf geplant sei. einen großen Fehler betrachte er es, wenn die Rechte der Versicherten in der Selbstverwaltung der Kassen in irgend einer Weise beschnitten werden würden. Die durch die Anstellungsverträge wohlerworbenen Rechte der Angestellten müßten in jedem Falle be¬ stehen bleiben; sie dürften keineswegs beseitigt merden. Zum mindesten müßten den Angestellten bei einer etwaigen Entziehung von vertragsmäßigen Rechten durch das Gesetz Entschädigungen gewährt werden. Politische Einflüsse müßten allerdings sowohl in den Krankenkassen als auch in allen sonstigen wirtschaft¬ lichen Verbänden möglichst vermieden werden. Er glaube aber auch nicht, daß in den Ortskrankenkassen solche Einflüsse in erheblichem Maße beständen. Er werde jedenfalls für die Aufrechterhaltung der ver¬ tragsmäßigen Rechte der Angestellten eintreten. Der Versammlung in Plauen am 21. April war Auch die Kollegen etwa 60 Kollegen besucht. von der Umgegend, von Reichenbach, Limbach, Oelsnitz usw, waren zahlreich erschienen, Kollege LehmannBerlin referierte. Der Abgeordnete für Plauen, Herr Günther, war erschienen. Er führte aus, daß er

Nr, 9

Der

Bureauangestellte,

der bestehenden Rechte der glaube nicht, daß das Ein¬ führungsgesetz in dieser Form vom Reichstage ange¬ Ueber die Bestimmungen der RVO, nommen werde. fei er nicht genau informiert. Man werde erst aus den noch nicht bekannten Kommissionsbeschlüsse ge¬ naueres erfahren. Erst dann könne er sich ein Urteil bilden. Er sehe jedoch nicht so schwarz wie der Die angeführten Bestimmungen könnten Referent, Wenn aber der¬ unmöglich so ausgelegt werden. artiges zu befürchten sei, dann märe er dafür, daß Kautelen geschaffen merden, die einen Mißbrauch aus politischen Motiven unmöglich machen. Die Versammlung am 22, April in Mannheim Es waren Kollegen von Mannheim, war gut besucht. Heidelberg, Ludmigshafen, Neustadt a. H,, Franken¬ thal, Brühl, Zingelhausen und Ladenburg erschienen. Die Reichstagsabgeordneten Bassermann, Or. Frank, Lehmann, Huber und Binder waren laut Mitteilungen infolge anderweitiger Inanspruchnahme verhindert, an unsrer Versammlung teilzunehmen. Der Referent, Herr Justizrat Or. Mayer-Franken¬ thal, hat in seinem ausgezeichneten, rein fachlichen Vortrag auf die Gefahren, die den Angestellten durch die Reichsverstcherungsordnung drohen, hingewiesen und betont, daß es in der Geschichte kein Beispiel für die Skrupellosigkeit der geplanten Entrechtung der Kassenangestellten gebe. Anschließend forderte er die Versammelten auf, gegen diesen Rechtsraub mit aller Entschiedenheit zu protestieren. Jn Bremen tagte die gutbesuchte Versammlung am 23. April, Außer den Bremischen Kollegen waren auch aus Bremerhaven, Geestemünde, Lehe, Vegesack, Burgdamm und Delmenhorst Kollegen erschienen. Ebenfalls anwesend war der Abgeordnete HormannBremen, Kollege Großmann referierte. Der Abge¬ ordnete Hormann sprach in der Diskussion. Nach seiner Ansicht ist die Sache nicht so grau in grau, mie sie vom Referenten dargestellt murde. Die Reso¬ lution wird nach Herrn Hormcmns Ansicht ihren gegen

die

Beseitigung

Angestellten sei.

Er

Zweck nicht erreichen, denn,

so

sagte

er,

„wie

die

politische Konstellation heute im Reichstage ist, ist gar nicht daran zu denken, daß an den Vorschlägen der Kommission noch Abänderungen getroffen werden. Die Mitglieder der Linken werden das Blaue vom Himmel herunterreden, man wird uns kaltlächelnd

anhören und nachdem an der Sache nichts ändern," Darüber bestehe zurzeit keine gesetzliche Bestimmung, daß Militäranwärter in den Krankenkassen angestellt werden sollen. Daß die Regierung diese Absicht habe, sei nicht zu bestreiten. Die Sache liege aber nicht so, daß die jetzigen Beamten alle brotlos werden, die Angestellten brauchten sich nicht zu ängstigen. Bei der Ausstellung der Dienstordnung müßten die

volljährigen Angestellten erst gutachtlich gehört

werden.

Ferner müßten die Beamten der Krankenkassen erst selbst gehört werden. Ferner müßten die Beamten der Krankenkassen erst selbst gehört iverden, wenn etwas gegen sie vorliege. Die außerdienstliche religiöse und politische Betätigung sei ausdrücklich zugesichert worden. Daß die Beamten dem Disziplinarverfahren unterstellt werden, sei kein Rückschritt, sondern ein Fortschritt. Die Sache sei aber nicht so darzustellen, als ob nun ein großer Prozentsatz der Beamten direkt diszipliniert werden müsse. Das Hauptgewicht lege die Reichstagsmajorität auf die AnsteUungsbeftimmungen, diese richteten sich direkt gegen die sozial¬ demokratische Partei. Die Versammlung in Dresden am 23. April war von 93 Kollegen besucht, unter anderem waren auch Kollegen aus Deuben, Potschappel, Rabenau, Coschütz, Radebeul, Hainsberg uud Königsbrück erschienen. Kollege Kruger referierte. Der eingeladene Abge¬ ordnete

Heinze

war

nicht erschienen.

In

101

Ohligs

tagte ebenfalls

23, April eine am Kollege Menge referierte. Ueber eine Anzahl Versammlungen, die noch stattgefunden haben, werden ivir berichten, sobald Nachrichten darüber vorliegen.

Versammlung,

in der

In Leipzig

folgende Resolution

allen wurde

Versammlungen

mit

Ausnahme

von

angenommen:

„Die versammelten Kassenangestellten nehmen mit Empörung Kenntnis von der Art, wie in dem Eiuführungsgesetz zur Reichsverstcherungsordnung die Rechte der derzeitigen Angestellten behandelt sind. Die Artikel 29—32 find nicht nur eine ungeheuerliche Härte gegen die zum Teil im Dienste der OKK. er¬ grauten Angestellten, sie involvieren auch einen Raub wohlerworbener Rechte, über den die Beteuerungen der Begründung, die bezeichnenderweise von „Wohl¬ wollen" und „Vermeidung jeder Härte" spricht, nicht hinwegtäuschen können, Uebrigens beanspruchen die Kassenangestellten nicht Wohlwollen, sondern Achtung ihrer durch die gesetzliche Selbstverwaltung und im Vertrauen auf das bestehende Recht des Staates ge¬ schaffenen privatvertraglichen Rechte. Die Versammelten erheben namentlich Protest gegen

die Artikel 31 und 32.

schlimmes

Der Artikel 31 ist ein

Produkt

kleinlich-gehässiger Engherzigkeit und Artikel 32 wird in den Händen der Aufsichts¬ behörden der Krankenkassen zum Mittel tückischer Schikane gegen persönlich oder politisch mißliebige Angestellte. Die Versammelten erwarten vom Reichstage, daß er sich nicht mitschuldig macht an dem ihm aus un¬ sachlichen Nebenabsichten angesonnenen Rechtsraub, der in der bisherigen Geschichte des Reichstages und felbst der des preußischen Landtages ohne gleichen wäre. Mit der Expropriation privatvertraglicher Rechte ohne jegliche Ablösung würde der Reichstag die Behandlung der Angestellten außerhalb der bürger¬ lichen Rechtsordnung stellen. Die Versammlung fordert vom Reichstage die Respektierung der durch langjährige treue Pflicht¬

erfüllung wohlerworbenen Rechte jedes Angestellten beansprucht namentlich die sofortige Inkraftsetzung M3 der RVO. für die Angestellten von Orts¬ des krankenkafsen, die vor Geltung einer Ticnstordnung aufgelöst werden; sie erwartet in jedem Falle die glatte Ablehnung der in den Artikeln 31 und 32 zu¬ tage tretenden Tendenzen, und

Das

gekennzeichnete Einführungsgesetz

wird

in

seinen angestelltenfeindlichen Wirknngen durch die eigentümliche Gestaltung des Angestelltenrechts der RVO. außerordentlich gefördert. Dieses Kassen¬ angestelltenrecht bedeutet die Versklavung der Ange¬ stellten, bedeutet die Untergrabung aller Gewissens¬ freiheit und statt des vorgeschützten wirtschaftlichen Schutzes eine nie vorhanden gewesene Abhängigkeit und Unsicherheit der Angestellten nnd somit die ärgste Gefahr ihrer wirtschaftlichen Existenz, Diese gemeinschädliche Regelung ist nichts anderes als das Mittel Zwecke der Befriedigung politischer Neben¬ zum absichten, die von niedriger Parteileidenschaft diktiert sind, und niemals die Partei schädigen, sondern aus¬ schließlich die Angestellten grundlos treffen werden. Gegen solchen frevlerischen Mißbrauch, der eine einzige große Versündigung gegen die Angestellten bedeutet, legen die Versammelten den allerfchärfsten Protest ein, Sie erklären, daß dis so belastete Reichsversicherungsordnnng nnnnnchmbar ist, die iminermehr die sozialreformerischen Aufgaben fallen ließ und sich zu einem häßlichen Ausnahmegesetz gegen die Ver¬ sicherten und Angestellten auswuchs. Die Versammlung appelliert für die Ablehnung dieser Reichsversicherungs¬ ordnung an das Gerechtigkeitsgefühl der Reichstngsabgeordneten."

lUlUlH

Der

102

Seseh

?ur

Bureauangestellte.

Nr. 9

Errichtung nonMchtfortbildung5schulen in Preußen.

Während alle größeren deutschen Bundesstaaten Fortbildungsschulzwang vorschreiben, hatte der „Kulturstaat" Preußen, der nach Fürst Bülows Wort stets in Deutschland voran ist, das Fortbildungsschul¬ wesen bisher der Initiative der Gemeinden überlassen. Die Gemeinden sind nach Z 129 der Gewerbeordnung berechtigt, durch Ortsstatut männliche gewerbliche und Arbeiter weibliche Handlungsgehilfen unter 18 Jahren dem Fortbildungsschulzwang zu unter¬ werfen. Da unser Beruf der Gewerbeordnung nicht unterstellt ist, so konnten unsre jugendlichen Berufs¬ genossen in Preußen dem Schulzwange nicht unter¬ worfen werden, selbst menn eine Gemeinde es hätte den

tun wollen.

Der am 29, und 30. März d, I, im preußischen Abgeordnetenhaufe beratene Entwurf eines Fort¬ bildungsschulgesetzes umfaßt auch unsern Beruf, Damit mird die Lehrlingsausbildung in unsrem Beruf, für die es bisher noch an jeder Regelung fehlte, wenigstens Das Gesetz auf eine einheitliche Grundlage gestellt. ist deshalb gerade für unsre Kollegen von größter Wichtigkeit. Leider hat es noch eine ganze Anzahl Mängel, deren Beseitigung dringend zu wünschen märe. Zunächst foll nach Z 1 der Schulzmang nur für Gemeinden mit mehr als 40000 Einwohnern gelten, Jn den Schulplan soll auch staatsbürgerlicher und Turnunterricht aufgenommen werden, offenbar aus Nach Z 4 sind die gewissen politischen Gründen, jugendlichen Arbeiterinnen und die weiblichen Ange¬ stellten vom Schulzmang ausgeschlossen, doch kann nach K 10 der Schulzmang auf weibliche Personen durch Ortsstatut der Gemeinden ausgedehnt werden. Die Zunahme der Frauenarbeit ist von der Regierung anscheinend ganz unberücksichtigt gelassen morden. Nach ß 5 befreit der Besuch einer gleichwertigen Fach¬ schule vom Besuch der Fortbildungsschule, Nach Z 7 soll der Unterricht in der Regel 240 Stunden jährlich betragen, auf 40 Wochen ver¬ teilt. Der Unterricht muß nach H 8 in die Zeit von 7 Uhr morgens bis 8 Uhr abends gelegt werden. Dieses Hineinrücken in die Abendstunden wird für den Unterricht nicht förderlich sein. Den Schul¬ vorständen sollen nach der Vorschrift des Z 12 auch gewählte Mitglieder angehören, die aber der Be¬ stätigung der Aufsichtsbehörde, d, i, der Regierungs¬ präsident, bedürfen. Ebenso sind die Lehrer von der Aufsichtsbehörde zu bestätigen. So greift überall die Regierung in die Selbstverwaltung der Städte ein, obwohl diese doch die Kosten der Fortbildungsschulen zu tragen haben. Die Begründung des Gesetzes legt zunächst die bisherige Entwicklung des Fortbildungsschulwesens in Preußen dar. Es bestanden 1919 1749 gewerbliche und 334 kaufmännische obligatorische Schulen und 09 gewerbliche sowie 57 kaufmännische freiwillige 1818 Die Schulen, gewerblichen Schulen hatten 340748 Schüler, die 391 kaufmännischen Schulen hatten 52 449 Schüler. Die Begründung weist jedoch darauf hin, daß trotz der Entwicklung des Fort¬ bildungsschulwesens durch die Gemeinden die der Gewerbeordnung nicht unterstellten Berufe, u, a, die in den Bureaus der Versicherungsunternehmer, der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher be¬ schäftigten jugendlichen Arbeiter, den Fortbildungs¬ unterricht bisher völlig entbehrten. Die Unterstellung der weiblichen Jugend unter das Gesetz wird damit abgelehnt, daß nicht genügend Lehrkräfte vorhanden wären. Die Zahl der männlichen Jugendlichen, für die infolge des Gesetzes der Schulzwang neu ein¬ geführt wird, beträgt rund 93 600, darunter 27 500 solcher, die der Gewerbeordnung nicht unterstellt sind.

Aus den Verhandlungen des preußischen Abge¬ ordnetenhauses vom 29, und 30, März d, I. geht noch etwas mehr über den Zweck des Gesetzes hervor. Auch lassen die Verhandlungen erkennen, nach welcher Richtung eine Verbesserung des Gesetzes oder je nach¬ dem auch eine Verschlechterung von den Parteien beabsichtigt wird. Handelsminister Stzdow führte u. a, aus: Auf die weibliche Jugend sind die Schulen nicht aus¬ gedehnt, meil es auf diesem Gebiete noch an den genügenden Erfahrungen fehlt. Zunächst müßte im Reichstag die Novelle zur Gewerbeordnung angenommen werden, in der die ortsstatutarische Möglichkeit zur Einführung von Pflichtfortbildungsschulen für alle weiblichen Arbeiter geschaffen werden soll. Um die Jugend aufzuklären über die Bedeutung der großen Gemeinschaften von der Familie bis zum Staat ist der staatsbürgerliche Unterricht vorgesehen. Er darf im Sinne einer politischen kein Tendenzunterricht Partei sein, muß aber auf der Basis der bestehenden gesellschaftlichen Formen ruhen und getragen sein der Liebe zum Vaterland, der Treue zu Kaiser von und Reich, Abg, Hammer (kons.): Der Unterricht in den Fortbildungsschulen muß auf sittlich-religiöser Grund¬ lage erteilt werden, Atheisten dürfen da nicht Lehrer Wenn sein. Handwerkslehrlinge mit ungelernten Arbeitern zusammen unterrichtet werden sollen, so liegt darin eine Degradation für ste, Abg, Schmedding (Z): Einzelne Bestimmunge n der Vorlage erscheinen uns als zu starker Eingriff m die Selbstverwaltung der Gemeinden, So die Forde¬ rung, daß jeder Lehrer von der Regierung bestätigt merden muß. Unser Hauptbedenken aber ist, daß, trotzdem die Schulen eine Erziehungs- und Bildungs¬ stätte für die breiten Massen der aus der Volksschule entlassenen Jugend fein sollen, der Religionsunterricht nicht vorgesehen ist. Die Religion ist die beste Waffe für die Jugend im Kampfe gegen alle Versuchungen der Leidenschaften. Wir fordern daher die Ein¬ führung des obligatorischen Religionsunterrichts in den Fortbildungsschulen. Minister Sydow:. Ich unterschätze gewiß nicht die Bedeutung der Religion für die Erziehung des Menschen. Aber die religiöse Einwirkung außerhalb der Volksschule ist Sache der Kirche, nicht des Staates. Auch könnten die Unterrichtsgegenstände in der Fort¬ bildungsschule nur künstlich mit Religion in Ver¬ bindung gebracht werden. Die fachliche Ausbildung würde dabei zu kurz kommen. Abg. Dippe (natl.) wendet sich gegen die Ein¬ führung des obligatorischen Religionsunterrichts in den Fortbildungsschulen, Abg, Mertin (fk.): Die obligatorische Einführung des Religionsunterrichts lehnen auch wir ab, Abg, Rosenow (Vp ): Gesetzlich festgelegt werden muß ein staatlicher Zuschuß an nicht leistungsfähige Gemeinden. Die geplante „staatsbürgerliche Er¬ ziehung" könnte zu politischen Zwecken gemißbraucht merden; für die Einführung körperlicher Uebungen scheint es uns bei den fechs Stunden an Zeit zu fehlen, auf keinen Fall darf die Jugend gezwungen werden, am Sonntag solche Uebungen zu besuchen. Vor allem müssen wir dagegen protestieren, daß man die Bestätigung der hauptamtlichen Fortbildungs¬ schullehrer durch die staatliche Aufsichtsbehörde verlangt. Abg, Hirsch (Soz,): Wir sehen in den, Fort¬ bildungsschulen lediglich Bildungsinstitute, während für die Regierung diese Schulen auch nur ein In¬ strument zur politischen Verdummung der Jugend, Der Turnunterricht geistige Dressuranstalten sind.

Nr. 9

Der

Bureauangestellte.

wird in die für die

Fortbildungsschulen eingeführt, offenbar auf Grund des Reichsgerichtsurteils jetzt rechtsungültigen Verfügungen der Schulbehörden, wo¬ nach für den Turnunterricht an Jugendliche ein Unterrichtserlaubnisschein verlangt wird, eine legale Unterlage zu schaffen. Ferner sieht der zweite Absatz aus § 1 den Unterricht in staatsbürgerlicher Erziehung An sich ist dagegen nichts einzuwenden, wenn vor. dieser Unterricht von jeder Tendenz freigehalten mird und nicht darauf hinausläuft, unter Fälschung der Geschichte nur das zu lehren, was den herrschenden Klaffen angenehm ist. Daß dies der Fall sein wird, dafür spricht zum Beispiel ein heute verbreitetes Da wird zum Lehrbuch für Fortbildungsschulen. Beispiel gesagt: „Vereine, die politische Zwecke ver¬ folgen, können durch Gesetz beschränkt oder verboten werden." Dabei stammt dies Lehrbuch aus dem Jahre 199Z, mährend eine solche Bestimmung nur zur Zeit des Sozialistengesetzes in Geltung gewesen ist. Weiter heißt es in dem Buche: „Die Arbeiter haben nur ein sehr schwaches Kapital, weil ihre Vor¬ fahren oder sie selbst mit dem Ertrag ihrer voraus¬ gegangenen Arbeit nicht haushälterisch genug um¬ um

gegangen sind." An einer andern Stelle heißt es: „Durch die Vor¬ spiegelungen vieler Führer von Arbeitervereinigungen

haben manche Arbeiter ihre Pflichten gegenüber den Arbeitgebern in unbegreiflich gewissenloser und leicht¬ Viele redliche, tüchtige sinniger Weise versäumt. Arbeitgeber sind dadurch vernichtet oder zur Aufgabe ihrer Geschäfte gezwungen morden," Die reaktionäre Tendenz des Gesetzes kommt auch zum Ausdruck in dem ß 12, wo die Bestätigung der Mitglieder der SchulvorstÄnde für die Verwaltung der Fortbildungs¬ schulen vorgesehen ist. Diese Bestimmung hat den ausgesprochenen Zweck, Personen, die der Regierung nicht genehm sind, trotzdem sie die Gemeindevertretung für geeignet hält, im Schulvorstand zu wirken, daraus zu entfernen, fie richtet sich natürlich insbesondere gegen die Sozialdemokratie. Ganz entschieden müssen mir uns gegen die Bestrebungen wenden, den Sonn¬

5ug

und

Irug



die des

Die

Scham ift

zu den

Fortbildungsschulen einzuführen.

Abend, der von Lehrern im Neben¬ erteilt wird, ist völlig wertlos, das richtigste märe, ihn auf die frühen Morgenstunden zu verlegen, bevor die jungen Leute an die Arbeit gehen. Auf jeden Fall sollte nach 7 Uhr abends kein Unterricht an Fortbildungsschüler erteilt werden. Wir verlangen die Einführung des obligatorischen Fortbildungsschul¬ in allen Städten mit über 5999 unterrichts nicht am

amt



mie die

Vorlage will 19 999 Einwohner und seine Ausdehnung auf die weibliche Jugend. Was die Frage des obligatorischen Religionsunterrichts anbe¬ langt, so wenden wir uns sowohl gegen eine zwangs¬ weise Einführung des Hammerschen Erbauungsunterrichls wie des Schineddingschen Religionsunterrichts, Abg, Or. Schepp (Vp.) bekämpft lebhaft die Ein¬ führung des obligatorischen Religionsunterrichts in den Fortbildungsschulen, Abg, Frhr v. Richthofen ,k.i: Mit dem staats¬ bürgerlichen Unterricht ist wohl so eine Art ver¬

waschener Moralunterricht geplant. Wir halten aber den Religionsunterricht als Erziehungsmittel für not¬

wendig. Handelsminister S,,dvw:

Dic fachliche Ausbildung muß das Rückgrat der Fortbildungsschule sein, der bürgerkundliche Unterricht darf uicht im Sinne einer Partei erteilt merden. Ich halte es für ganz aus¬ sichtslos, eine Schule, die nur auf vier oder sechs Stunden in der Woche den jungen Menschen in der Hand hat, zu einer allgemeinen Erziehungsanstalt in dem Sinne zu machen, wie es der Vorredner gewünscht hat. Die religiöse Einwirkung auf die schulentlassene Jugend ist Sache der Kirche, Es scheint so, als ob die Mehrheit Konservative und Zentrum die Vorlage noch weiter verschlechtern wollen. Die Forderungen unserer Kollegenschaft hatten mir seinerzeit bereits dem Handelsminister überreicht, als der Entwurf dort ausgearbeitet wurde. Soweit diese Forderungen nicht erfüllt sind, insbesondere die Schulpflicht der weiblichen Angestellten, wird dies in einer Petition an das Abgeordnetenhaus geschehen.

»gewerkschaftliche« laktik Heipiiger Sureaudeamten-Verbandes.

Hunden entflohen!

Diesen

jahrelange

Aufklärungsarbeit unter den sächsischen Anmaltsangestellten, unsere Bemühungen, sie auch jetzt wieder zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen gegenüber der sächsischen Anwaltschaft aufzurufen, lassen seine eigene Tatenlosigkeit uud Unfähigkeit umso schärfer hervortreten. Statt, mie mir ihm angeboten hatten, gemeinsam vorzugehen, sucht er seine erschütterte Position durch lügnerische Verleumdungen unseres Verbandes zu retten, Jn unseren Versammlungen tun seine Vertreter recht radikal und versprechen ge¬ werkschaftliche Mitarbeit, Diese gewerkschaftliche Arbeit besteht aber lediglich in der Verbreitung von fanstdickcn Lügen und im Anbiedern bei den Anwälten. Um die Kollegen irre zu führen, wirft der L, V. uns Unmahrhaftigkeit und bei der Berichterstattung über die sächsische Regulativbemegung Belügen unserer

Mitglieder vor. Wir haben weder Zeit noch Lust, uns in Haar¬ spaltereien mit den Leipziger Schwindelbrüdern ein¬ zulassen. Nur an einigen Beispielen sei die unverfrorene Lügenhaftigkeit dieser Helden gekennzeichnet. Zu unserer Leipziger Versammlung hatte der L, V. seine sämtlichen

Erschienen

in den

neue

Eindruck gewinnt, man von dem Flugblatt, das der Leipziger Verband jetzt in Sachsen verbreitet! Unsere

Mitglieder kommandiert.

tagsunterricht Ein Unterricht

i,1,'Z

waren

aber

nur

ein halbes Dutzend in der Diskussion

„Führer". Zwei von ihnen redeten auch allerlei über die Arbeit, die

sie noch leisten wollten. Von einer ganzen Reihe von Kollegen wurde ihnen dann ein derartiges nieder¬ schmetterndes Sündenregister vorgehalten, daß weniger Dickfellige an der Hälfte genug gehabt hätten. Daß der Referent, da es inzwischen >/«1 Uhr geworden wnr, auf alle ihre kleinlichen Nörgeleien nicht einging, ist selbstverständlich. Wenn die Leipziger Führer aber für die ihnen zu Teil gewordene moralische Stäupung kein Gefühl gehabt haben, dann müssen ivir ihnen das

nächste Mal das Fell noch etwas stärker gerben. In Freiberg soll keine Versammlung stattgefunden haben. Wohl iveil der L, V. im „Anzeiger" davor gewarnt hatte? Da kein Leipziger Verbändler nnwesend war, hat er sich seine gegenteiligen Behauptungen einfach aus den Fingern gesogen. Von Löbau soll es nicht stimmen, daß der Reichsverbändler Schenkler mit feinen Tiraden glatt abfiel. Wir denken, die abfällige Erklärung seines Bautzener über Verbandskollegen sein Benehmen sagt Herrn Schenkler wohl genug. Herr Schenkler hat in Löbau behauptet, unser Verband habe am Grabe Lassalles einen Kranz niedergelegt mit roter Schleife und der Inschrift „Die uaterlandslosen Gesellen", die schleife fei sogar von der Polizei beschlagnahmt worden. Das

Der

104

Bureauangestellte,

Weder hat bis Z unwahr. ganze Gerede ist von A einige der Verband einen solchen Kranz niedergelegt noch enthielt Kollegen haben das privatim getan Die Inschrift die Inschrift die genannten Worte. lautete „Dem großen Organisator", ein —



vielmehr: Prädikat, das auch

der politische Gegner Lasfalle nicht Ebenso ist die Beschlagnahme vorenthalten wird. Wir haben diefe Be¬ natürlich Phantasieprodukt. hauptungen im vergangenen Jahre im Verbandsorgan richtig gestellt. Wenn Herr Schenkler sie gelesen hat und trotzdem mit dieser Behauptung krebsen geht, so stellen mir fest, daß Herr Schenklcr in Lölian bewnfft dic Unwahrheit gesagt hat. Hat er die Richtigstellung nicht gelesen, so hat er mindestens objektive Unwahr¬ heiten weiterverbreitet. Daß das Telegramm an den Anwaltsverein erst nach Schenklers Zustimmung an¬ Jn genommen werden konnte, ist ebenfalls unwahr, Pegau müssen die Leipziger Verbändler das Konzept verwechselt haben, sonst könnten sie nicht behaupten, die Resolution wäre abgelehnt worden, und es wären

Ueber die Ver¬ 9 Mann anwesend gewesen. sammlung im Plauenschen Grund stellt der L, V, Be¬ hauptungen auf, obwohl niemand von seinen Ver¬ tretern zur Stelle war. Obwohl in der Mehrzahl Anwaltsangestellte in der Versammlung waren, be¬ hauptet der L. V, es waren sast ausschließlich Kassen¬ angestellte da, einige davon in blauer Schürze und ohne Kragen. Wenngleich wir das nicht für eine Schande halten, so ist doch auch diese Behauptung nichts als plumper Schwindel. Der Vertreter des L, V, entfernte sich deshalb, schreibt er, Jn Wirklichkeit ist er garnicht in der Versammlung gewesen. Da er aber, um seine Diäten zu verdienen, einen Bericht machen mnßte, hat er vielleicht seine Unterhaltung mit dem Hausdiener des Lokals aufnotiert, der mohl eine blaue Schürze um hatte. Auch über die Schneeberger Versammlung hat Herr Schenkler seiner Leitung Maurer und einen gewaltigen Bären aufgebunden. Das ist doch Heller Stricker sollen dagewesen sein. Unsinn, Dagegen war der anwesende Bauschreiber, über den sich Herr Schenkler so mokiert, ein Mitglied des Lcipzigcr Verbandes, der nach Schenklers Abzug seiner Empörung über dessen Auftreten lebhaften Ausdruck gab. Was Schenkler weiter über die Schneeberger Vorgänge angibt, ist ebenfalls unrichtig. Während er stch auf dem Schneeberger Sportfest amüsierte, verhandelte unser Referent mit den an¬ wesenden Kollegen. In Zittau ist das Telegramm an den Anwalts¬ verein abgelehnt morden, weil die Kollegen glaubten, sie sollten es selbst unterzeichnen. Daß drei Mitglieder unseres Verbandes zum L, V, übergetreten sind, ist Einer solchen Gesinnungslumperei eine elende Lüge, werden stch unsere Kollegen nie schuldig machen, Jn Zwickau war Herr Schöwitz erschienen, mit ihm seine Getreuen, sodäß unsere Kollegen in der Minderheit waren, Herr Schöwitz murde hier ganz radikal und trat u, a. für einen Streik der Anmaltsangestellten ein. Man muß die Zmickauer Anwaltsangestellten kennen, eine derartige Demagogie würdigen zu können. uni Offenbar wird Herr Schöwitz von seinen Zmickauer Freunden nicht ernst genommen. Die albernen Anpöbelungen unseres Redakteurs übergehen wir. Solche Dinge schiebt man mit der Fußspitze beiseite. Eine Broschüre mit dem Aufdruck „V. d. B." sollen wir herausgegeben haben, um die Verwechselung mit dem L. V. zu erleichtern. Das ist gottvoll. Diese Broschüre wendet fich an die Bersicherungsaiigestellten. Denen ist der L. V, eine voll¬ Sein Name hat bei ihnen kommen unbekannte Größe, L. V. gar keine Zugkraft. Die Broschüre scheint dem aber gefallen zu haben, denn er läßt seine Werbe¬ produkte jetzt in gleichem Format erscheinen, ja die letzten Seiten der Broschüre hat cr wieder einmal

nur

Nr, 9

Die als Vorlage für feine Abschriftenarbeit benutzt. Unverschämtheit des L.V. ist also kaum einer Steigerung noch fähig. Wie der L, V. die Tatsachen nach seinen Be¬ dürfnissen fälscht, dafür noch ein nettes Beispiel: Er moniert, daß die letzte Veröffentlichung über unsere Mitgliederbewegung nur einen geringen Zuwachs für das Königreich Sachsen ausweist, während in den Berichten von Neuanmeldungen „phantasiert" wird, also „lügen" wir in unserer Statistik, Wir stellen demgegenüber fest: Die Versammlungen in Sachsen fanden im Februar 1911 statt, die letzte Veröffent¬ lichung über die Mitgliederbewegung aber reicht bis Ende 1919, die Anmeldungen vom Februar können also in dieser Statistik noch garnicht erscheinen! Mit größerer Dreistigkeit kann man wohl die Tatsachen nicht fälschen, wie es von Leipzig versucht mird. Weiter: Unserm Verbandsvorsitzenden mird unter¬ schoben, er habe in Magdeburg einem Zusammengehen beider Verbände das Wort geredet, weil der L. V. jetzt die gleichen Ziele verfolge wie wir, Jn Wirk¬ lichkeit ist das garnicht gesagt worden. Aber, so meint der L. V, mit alberner Gespreiztheit, dies könne erst geschehen, menn der Berliner Verband seinem Redakteur einen andren Ton als den der „Leipziger Volkszeitung" angewöhne, auch müsse der Schwindel und unlautere Wettbewerb aus unsrer Agitation verschwinden. Jeden¬ falls ist der Ton des Leipziger Flugblatts uud die aus ihm sprechende Moral die Tonart und Taktik, die nach dem Wunsche des L. V, in Zukunft maßgebend sein soll, Dcr L. B. offenbart damit ein Pharisäer¬ tum, von dem sich jeder anständige Mensch nur

mit Ekel abwenden kann.

dummfreche Anpöbelei des L, V, wäre unbeachtet geblieben, menn sie nicht gerade als Antwort auf unser Anerbieten an den L, V. in Sachsen gemeinsam an den Anwaltversin heranzutreten, erfolgt märe. Und dieses Anerbieten erfolgte nur, weil es die Leipziger Verbandsleitung in unsern Ver¬ sammlungen ausdrücklich gewünscht hatte, weil sie sich ausdrücklich darüber beklagt hatte, daß wir nicht gleich an sie herangetreten sind; sie sei durchaus bereit, gemeinsame Sache zu machen! Unser kollegiales Pflichtgefühl ist viel zu stark ausgeprägt, als daß wir nicht von vornherein, bevor wir die Regulativbewegung anregten, ein solches ge¬ meinsames Vorgehen gewünscht hätten. Gehindert wurden mir daran lediglich durch einen Beschluß des Leipziger Berbandsvorstandes, der ein Znsammengehen mit uns ein für allemal ablehnte. Gefaßt wurde der Beschluß, um die Aufnahme einer Berufsstatistik durch sämtliche vorhandenen Organisationen zu vereiteln. der Alle anderen hatten sich dazu bereit erklärt L. B. machte wieder den Störenfried, wie er feither überhaupt mit allen Organisationen den Streit vom Zaune gebrochen hat. Der Wiesbadener Verband und andre Vereine wissen ein Lied davon zu singen. Es war aber nicht allein strohköpsige Gehässigkeit, die den L, V, veranlaßte, in unsern Versammlungen herumzustänkern. Er wollte' damit nicht allein ver¬ hindern, daß die sächsische Kollegenschaft aus ihrer Gleichgültigkeit aufgerüttelt wird, er wollte und will überhaupt jeden Fortschritt, jede Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Anwaltsbureaus vereiteln. Der L. V. verkündet in seinem Blättchen und in Versammlungen, daß er sich jetzt gewerkschaftlich bctiitigen und seine Forderungen bci den Anwälten gegebenenfalls durch Strciks durchdrücken will. Merkwürdig, diese Taktik hat er bei uns bisher immer Wenn er jetzt den als sozialdemokrntisch bezeichnet. Mund so gewaltig vollnimmt, so tut er das nnr aus unwiderstehlichem Nachahmungstrieb. Seine Leitung denkt, menn sie uns äußerlich alles nachahmt, dann wird der L, V. ebenso wachsen wie unsre Organisation. Die ganze

von

uns





Der

Nr, 9

Herren irren sich aber, wenn sie meinen, die werkschaftliche Taktik bestehe im Maulaufreißen! Die

bestehenden Organisationen

ge¬

Eine Regulativbemegung, ein Kampf um Regelung Arbeitsverhältnisse durch Tarifvertrag ist für die Leipziger Verbandsleitung keine gewerkschaftliche Tätig¬ keit, sondern lediglich Lockmittel. Deshalb boykottierte man unsre Versammlungen und mokierte sich hinterher über schlechten Besuch, deshalb suchte man unsre Be¬ mühungen, den sächsischen Anmaltverein zu etwas schnellerem Arbeiten zu bewegen, zu vereiteln. Der L. V, °hat angekündigt, daß er jetzt eine Regulativbemegung „machen" würde. Was für un¬ ehrliche Motive den L. V. dabei leiten, hat er allzu offenherzig in seinem Verbandsblatt vom 1, April 1911 ausgeplaudert. Dort heißt es im Leitartikel über die Aufgaben der Kreisvereine: „An Stoff für die Ver¬ sammlungen dürfte es dann kaum mangeln. Ist solcher aber wirklich einmal rar, so setze man eine Regulativbewegung in Szene oder verlange die Beschlußfassung über irgend eine an die Arbeitgeber zu stellende Spezialforderung, EineTagesordnung mit dem Inhalt: Erhöhung des Gehalts um 1«Proz., Referent Herr NN,/ vermag felbst den gleichgültigsten Kollegen zu locken." Also Giupelfang und Sport treibt der L. V. Das ist seine mit wirtschaftlichen Forderungen. „gewerkschaftliche" Taktik, Die Anwälte merden solche Sportbelustigungen ja richtig einzuschätzen wissen, zu bedauern sind nur die Kollegen, die sich von dem L, V, auf den Leim locken lassen. Da der L, V, wirtschaftliche Forderungen als Sportfexcrei betreibt, ist es kein Wunder, wenn er unsre ernste gewerkschaftliche Arbeit im Interesse der Kollegenschaft zu kompromittieren sucht, Dieschofelften und heimtückischste« Schleichwege sind ihm gerade recht. Dafür das folgende gravierende Beispiel. Jm vergangenen Jahre hatten unsre sächsischen Orts¬ gruppen an die örtlichen Anwaltvereine das Ersuchen gerichtet, die Stellenvermittlung gemeinsam mit den der

Rundschau. vie

tvshlpsrole für die ?riostsngefte»ten. Entwurf zum Versicherungsgesetz für Privatangestellte soll im Bundesrat soweit gefördert sein, daß der Reichstag bei der Wiederaufnahme seiner Arbeiten die Vorlage bereits vorfinden werde. Da der Reichstag zwischen Ostern und Pfingsten vollauf mit der Versicherungsordnung beschäftigt ist, wird angenommen, daß die Herbstsession mit der Be¬ ratung dieser Vorlage beginnt. Jm Bundesrat sind in den früher veröffentlichten Entwurf Bestimmungen über die Zulassung von Ersatzkassen hineingearbeitet Der

worden. Damit hätten die Scharfmacher ihren Willen er¬ reicht. Denn wenn ihre Betriebskassen ihnen erhalten bleiben, ist es ihnen ganz gleichgültig, was aus der Reichsanstalt für Privatangestellte wird. Wir zweifeln jedoch noch immer daran, daß aus der ganzen Sache etwas wird. Die Regierung sucht eine Wahlparole, weiter nichts, vss

«efultst der amtlichen Erhebungen über llsge der Nnmsltssngeftellten. Durch die

Presse ging

vor

einigen Tagen folgende Nachricht: Zeit Lage

„Das Reichsjustizamt hat vor längerer Erhebungen veranlaßt über die wirtschaftliche der Angestellten in den Rechtsanwaltsbureaus, ausgegebenen Fragebogen sind nunmehr an

Reichsjustizamt zurückgelangt,

und mie

von

Die das

scharf¬

der

Angestellten

zu

regeln.

Was tut der L. V.? An dem Tage, an dem der Leip¬ ziger Anwaltverein darüber Beschluß faßte, schrieb der L. V. an den Anwaltsverein, daß eine solche Regelung auf lokaler Basis nicht zweckmäßig sei: sie müsse für

Das Maulaufreißen hat die Leipziger Berbandsleitung gelernt, aber von gewerk¬ schaftlicher Taktik hat fie keine Ahnung!

die

105

Bureauangestellte,

^

ganz Sachsen einheitlich geschehen durch den sächsischen Anwaltsverein. Bescheiden wie der L. V, ist, schlug er vor, daß die Stellenvermittlung in sein Bureau verlegt merden solle. Außerdem komme als Vertretung der sächsischen Anwaltsangestellten lediglich der L. V, in Betracht, der Berliner Verband, der die Eingabe megen des paritätischen Arbeitsnachweises eingereicht habe, „kann dazu," so heißt es wörtlich in der Judas¬ epistel, „keinesfalls als die Vertretung der sächsischen

Anwaltsangestellten betrachtet werden, da er lediglich in Leipzig und Dresden eine Reihe radikaler Mit¬ ." glieder hat, Ein widerwärtiger Schwindel. Tiese schmähliche Heimtücke muß bei den Leipziger 'Anwälten eine äußerordentliche „Hochschätzung" unsrer Kollegenschaft bewirken. So pflegt der L.V. die Hebung des „Standes". Dem Leipziger Anwaltsverein war der Hinweis auf die Regelung durch den sächsischen Anwaltsverein natürlich eine bequeme Ausflucht, um nichts unter¬ nehmen zu brauchen. Er beschloß deshalb, zunächst abzuwarten, was der sächsische Anwallverein tun wird. Dieser wird, wie der L. V, ganz genau weiß und auch schon öffentlich kritisiert hat, sobald nichts tun. Damit ist es dem L, V, denn glücklich gelungen, diese not¬ wendige Regelung der Stellenvermittlung in Leipzig zu hintertreiben. Diese hundsföttischen Schleicher verraten die Kollegenschaft wo und wann sie können! Kein Mittel ist ihnen niedrig und gemein genug, um ihren chronischen Mitgliederschwund auszuhalten. Terrorisierung, Denunziation. Boykott, Stank, Lüge und Verleumdung alles ist ihnen willkommen, um Mitglieder anzulocken und zu fangen. Wir sind es deshalb unsrer Selbstachtung und dem Interesse der Kollegenschaft schuldig, dicscr Gesellschaft die Maske abzureißen und sie der wohlverdienten Verachtung der Kollegcnschast zu überliefern. ,

.



macherischer Bearbeitung

Seite behauptet wird, hnt sich bei der der eingegangenen Antworten ergeben,

die Lage dieser Angestellten erheblich günstiger ist, als man vorher angenommen Hai, weshalb eine gesetzliche Regelung der Arbcitsucrhiiltiiisse nls nicht nötig zu crachten sei." Das wird jetzt folgendermaßen dementiert: „Vor einigen Tagen lief durch bürgerliche Zeitungen die Nachricht, daß das Reichsjustizamt nach Bearbeitung der eingegangenen Fragebogen keinen Anlaß gefunden habe, gesetzgeberische Vor¬ schläge für eine Regelung der Arbeitsverhältniffe der Rechtsanwaltsgehilfen Wie die zu machen. Norddeutsche Allgemeine Zeitung mitteilt, ist diefe Nachricht völlig unzutreffend. Mit der Bearbeitung der beim Statistischen Amt eingelieferten Frage¬ bogen ist erst begonnen worden. Die Ergebnisse der Erhebung siud noch nicht zu übersehen, und es fehlt daher zurzeit noch jede Grundlage für weitere

daß

Entschließungen,"

Wenn die erste Nachricht auch wohl kaum zu¬ treffend sein kann, annehmen könnte man es beinahe bei der bekannten Einsichtslosigleit unserer Regierung, «,

wie nennt man dss? Ein einem früheren Angestellten

Rechtsanwalt wird auf Zahlung von Umzugskosten verklagt. Im Prozeß wendete der be¬ treffende Rechtsanwalt ein, es sei zwar richtig, daß er dem Kläger seinerzeit schenkungsweise versprochen von

Der

106

Bureauangestellte,

habe, ihm die Umzugskosten zu erstatten; diese Schenkung sei aber mangels der Form (das Versprechen ist nur mündlich gegeben!) ungültig! Vielleicht sagen uns unsere Kollegen, wie man ein solches Verhalten nennt; —

vielleicht sagt

es uns aber

auch Herr

Rechtsanwalt Alfred Richter in Großenhain der

das

Der Ehren¬ Versprechen seinerzeit gab! gerichtshof für Deutsche Rechtsanwälte hat am 3. Juli 1999 (siehe Band 14) entschieden: „Des Anwaltes unwürdig ist die Herleitung von Einwendungen aus etwaigen Mängeln der Vertragsform in der Absicht, sich einer materiellen Schuldverpflichtung zu entziehen." Herr Rechtsanwalt Alfred Richter! Wo bleiben die Grundsätze von Treu und Glauben? Unser Kollege hat uns erklärt, dafz er von Herrn Rechtsanwalt Alfred Richter gar kein Geschenk annehmen würde; er

fordere sein Recht!

Verlauf

Wir iverden

über

den

Nr. 9

Der

wird

Erhebung von monatlichen Lokalbeiträgen gemäß §16 des Statuts zugestimmt für Ortsgruppe Wilhelmshaven mit 29 Pf. für Klasse I und 10 Pf. für Klasse II.

Nichtzahlung dieser Beiträge hat die gleiche Wirkung wie Nichtzahlung der Verbandsbeiträge, Berlin, den 26, April 1911. C.

Ltsrdstalsl üss Vsrbauävs. Kollege

tläuärck Ulrike

KassenäNFestellter

weiteren

-s

des

Prozesses berichten. sind mir Herrn Rechtsanmalt Alfred Richter dafür, daß er unser Wissen insofern bereicherte, als er das Verlangen eines Schlußzeugnisses als Schikane hinstellt. Das wußten wir allerdings noch nicht!

LKre

Dankbar

sm

l8.

^pril

seinem

in (Zrei? l911.

^nckenken!

verdandssdressen.

«-

vem Verdienste seine Krone. Lokalanzeiger zu melden weiß, ist

ver verdsndsvorftsnd. Giebel, Vors. G. Bauer, stellv. Vors.

Wie der Berliner

dem

Vorsitzenden des Vereins der Beamten der Deutschen Berufsgenoffenschaften, Freiherrn B. von steinaecker, für feine verdienstvollen Bemühungen nm die Hebung dcS Beamten- nnd Arbeiterstandes das päpstliche Kreuz verliehen worden. Worin die verdienstvollen Bemühungen bestehen, ist das Geheimnis des verehrten Blattes. Daß fie durch das päpstliche Kreuz attestiert merden, sagt für jeden mahrhaften Freund der Angestellten- und Arbeitersache genug. Der Verein verdient den ordengeschmückten Frei¬ herrn als Lenker seines Ungeschicks; das beweist die Tatsache, daß die Berliner Vertrauensleute ihren hoch¬ verehrten Herrn Vorsitzenden flugs in einer besonders ausgestatteten Adresse zu dem freudigen Ereignisse

beglückwünschten.

?erienurisud eine sittliche Pflicht. Die zweite Kammer des Berliner Kausmannsgerichts begründete ein Urteil, das zugunsten einer Verkäuferin ausfiel, die sich genötigt sah, einen Abzug von 39 Mk, einzu¬ klagen, wie folgt: Der Urlaub ist als eine Schenkung anzusehen, denn die Zuwendung erfolgt unentgeltlich, dns Gehalt wird ohne Dienstleistung gezahlt. Das Gericht trage auch keine Bedenken, der Auffassung Raum zu geben, daß der Urlaub eine Schenkung ist, die einer sittlichen Pflicht entspricht. Diese Schenkungen dürfen nnch § 534 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht zurückgefordert werden. Da es sich um eine sittliche Pflicht handelt, so verstößt naturgemäß eine gegen¬ teilige Abrede gegen die guten Sitten und ist rechts¬ ungültig. Eine solche Abmachung würde auch das Kündignngsrecht der Klägerin in unzulässiger Weise beschneiden, denn es ist fraglos, daß wenn der Prinzipal sich vorbehält, das Geld zurückzufordern, der Angestellte kündigt, auf diesen ein Druck menn ausgeübt wird, der einer Beschränkung der Kündigungs¬

freiheit gleichkommt.

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