V. Dives

1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) Lerngebiete: 16. September 2005/V. Dives 1 Grundlagen der Kosten- und Gebührenberechnung 2 Gebühren in Straf- und Bu...
Author: Inken Peters
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1 Jahrgangsstufe 11 (2005/2006) Lerngebiete:

16. September 2005/V. Dives

1 Grundlagen der Kosten- und Gebührenberechnung 2 Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren 3 Gegenstandswerte und Gebühren in Zivilsachen

LERNZIELE Std: 1. Grundlagen der Kosten und Gebührenberechnung (14 Stunden) Sept. Die Schüler und Schülerinnen erhalten einen Überblick über die Kosten gerichtlicher 1 Verfahren und werden be2 fähigt, die Höhe der Gerichtskosten zu ermitteln. Sie werden mit der Systematik der Entstehung und Berechnung von Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten vertraut. 3 4 5 6

14 Std. 14 Std. 48 Std.

LERNINHALTE

Hinweise zum Unterricht

Rechtsquellen, die für die Berechnung der Gebühren und Auslagen des Anwalts bzw. der Gerichte und Gerichtsvollzieher von Bedeutung sind: - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - Gerichtskostengesetz - Kostenordnung - Gerichtsvollzieherkostengesetz - Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

Unterschiede zwischen der Berufstätigkeit des Rechtsanwalts, auf die das RVG Anwendung findet, und anderen Tätigkeiten des Rechtsanwalts, für die dieses Gesetz ausdrücklich nicht gilt, aufzeigen

Berechnung der Gerichtskosten: - Fälligkeit - Vorauszahlungspflicht - Höhe der Gerichtskosten - Wertbestimmungen im GKG

§ 12 GKG Tabelle zu § 3 Abs.2 GKG §§ 34, 39 – 49, 53 Abs. 2., 61-63 GKG

- Erstattung von Gerichtskosten - Gerichtskosten für das Mahnverfahren - Verfahrensgebühren

z. B. Nrn. 1211, 1222 KV GKG Nrn. 1110, 8100 KV GKG z.B. Nrn. 1210, 1220, 1230, 1310, 1320, 1330, 1410, 1420ff, 1610, 8210, 8220 KV GKG

- Gerichtskosten in der Zwangsvollstreckung - Auslagen

Nrn. 2110 ff KV GKG Nrn. 9000, 9003 KV GKG

Okt. Grundlagen für die Vergütung des

2 7 8 9 10

Rechtsanwalts: - Anspruchsgrundlage: Abgeltungsbereich des RVG Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit Vergütungsverzeichnis – Aufbau und Funktion Aufrundung der Gebühren Wertgebühr Mindestbetrag - Vergütungsschuldner - Fälligkeit, Hemmung der Verjährung - Vorschuss - Tatbestand der Gebührenüberhebung - mehrere Rechtsanwälte - Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts - Vorschriften über die Berechnung der anwaltlichen Gebühren - Vergütungsvereinbarung: höhere Vergütung als die gesetzliche Vergütung Bezeichnung Formvorschrift Formverstoß weitere Abreden niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung Verbot des Erfolgshonorars Erhöhung gesetzlicher Gebühren Gebührenteilungsabreden Erstattungsfähigkeit

Dienstvertrag und Vollmacht zur Erläuterung heranziehen

Gebührenarten:

§ 15 Abs. 1 RVG

§ 1 Abs. 1 und 2 RVG § 2 RVG – Höhe der Vergütung § 2 Abs. 2 Anlage 1 RVG § 2 Abs. 2 S. 1 RVG § 13 RVG

§ 8 RVG § 9 RVG § 352 StGB § 6 RVG § 5 RVG § 10 RVG § 14 UstG § 4 Abs. 1 S. 1 RVG § 4 Abs. 1 S. 2 RVG § 4 Abs. 1 S. 1 RVG § 4 Abs. 1 S. 3 RVG § 4 Abs. 1 S. 2 RVG § 4 Abs. 2 S. 1 RVG § 49 b Abs. 1 S. 1 BRAO § 49 b Abs. 1 S. 2 BRAO § 49 b Abs. 3 S. 2-5 BRAO keine Erstattung von Rechtschutzversicherern, unterlegenen Dritten, etc.

3

11 12

13

14

2.

§ 13 Abs. 1 RVG Pauschgebühr Wertgebühr Rahmengebühr: Satzrahmengebühren, Betragsrahmengebühren, beispielhaft Teil 2, Abschnitt 6 VV RVG Bemessungskriterien des § 14 RVG, angemessene Gebühr – Gutachtengebühr Festgebühren Berechnung der Auslagen des Rechtsanwalts: Abs. 1 der Vorbemerkung zu Teil 7 VV RVG - Abgeltungsbereich /Begriff - Dokumentenpauschale - Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen - Fahrtkosten - Tage- und Abwesenheitsgeld - Sonstige Auslagen - Umsatzsteuer Berechnung der Hebegebühr: - Voraussetzung und Fälligkeit - Höhe Begriff der Angelegenheit - dieselbe Angelegenheit - verschiedene Angelegenheiten - besondere Angelegenheiten - Tätigkeiten, die zum Rechtszug gehören

Gebühren in Strafund Bußgeldsachen (14 Stunden.)

Die Schüler und Schülerinnen erwerben die Fähigkeit, Gebühren in Straf- und Bußgeldverfahren zu berechnen

Nr. 7000 VV RVG Nrn. 7001, 7002 VV RVG Nrn. 7003, 7004 VV RVG Nr. 7005 VV RVG Nr. 7006 VV RVG Nr. 7008 VV RVG

§ 16 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG § 17 RVG § 18 RVG § 19 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG

Vgl. Recht, Jgst. 10, LG 4 Nov. Gebühren in Strafsachen: 15 Vergütung in Strafsachen: - Aufbau des Vergütungsverzeichnisses 16 - Abgeltungsbereich der anwaltlichen Tätigkeiten

Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG

4 17 18 19

- Gebühren des Verteidigers (Wahlanwalt und Pflichtverteidiger) - Gebühren in der Strafvollstreckung - Gebühren für Einzeltätigkeiten Begriff der Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr; Gebühr mit Zuschlag

Abschnitt 1 in Teil 4 Abschnitt 2 in Teil 4 Abschnitt 3 in Teil 3 Nr. 4100 VV RVG; Vorbem. 4 Abs. 2, 3, 4

20 Unterteilung in verschiedene VerfahrensDez. abschnitte: - Vorbereitendes Verfahren 21 - Erster Rechtszug - Berufungsverfahren 22 - Revisionsverfahren - Zusätzliche Gebühren in Strafsachen Möglichkeit einer Pauschgebühr Privat und Nebenklageverfahren Gebühren in Bußgeldsachen: 23 - Aufbau des Vergütungsverzeichnisses - Abgeltungsbereich der anwaltlichen Tätigkeiten 24 - Gebühren des Verteidigers (Wahlanwalt od. Pflichtverteidiger) - Gebühren für Einzeltätigkeiten 25 Begriff der Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr; Gebühr mit Zuschlag 26 27 28

3.

Gegenstandswerte und Gebühren in Zivilsachen

Unterteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte: - Verwaltungsbehörde - Amtsgericht - Rechtsbeschwerde - zusätzliche Gebühren in Bußgeldsachen 1. Schulaufgabe

Nrn. 4104-4105 VV RVG Nr. 4106 bis Nr. 4123 VV RVG Nr. 4124 bis Nr. 4129 VV RVG Nr. 4130 bis Nr. 4135 VV RVG Nr. 4141 VV RVG Hinweis auf §§ 41, 51 RVG Nur Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG

Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG Teil 5 Abschnitt 1 VV RVG Teil 5 Abschnitt 2 VV RVG Vorbem. 5 Abs. 2, 3 6 ; Vorbem. 5.1 Abs. 1, 2 VV RVG

Nr. 5101 bis Nr. 5106 VV RVG Nr. 5107 bis Nr. 5112 VV RVG Nr. 5113 bis 5114 VV RVG Nr. 5115 VV RVG

5 (48 Stunden) Jan. 29

Gegenstandswert: Die Schüler und Schülerinnen Hinweispflicht lernen, die Vergütung der Wesentliche Vorschriften für die Ermittlung Rechtsanwälte in bürgerlichen 30 des Gegenstandswertes Streitigkeiten zu berechnen Ermittlung des Gegenstandswertes in 31 und entsprechende einfachen Fällen Rechnungen nach formalen - Vorrang des RVG 32 Gesichtspunkten zu erstellen - Verweis auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften bzw. ZPO 33 - Berechnung bei: Geldforderungen 34 Miete, Pacht und anderen Nutzungsverhältnissen 35 wiederkehrende Leistungen Klage und Widerklage und bei 36 wechselseitigen Rechtsmitteln Klagehäufung Feb. - Zusammenrechnung mehrerer 37 Gegenstandswerte - Deckelung des Gegenstandswertes 38 - Wertberechnung für die außergerichtliche Tätigkeit Außergerichtliche Tätigkeitsbereiche Beratung 39 - bei Wertgebühren - bei Rahmengebühren 40 - Erstberatung (Abgrenzung Verbraucher Unternehmer)

41

Gutachten - Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels 42 Außergerichtliche Vertretung März - Geschäftsgebühr

§ 49 b V BRAO §§ 22 – 33 RVG § 23 Abs. 1 S. 1 RVG

Verweis auf GKG, KostO und ZPO (§§ 3-9 ZPO) § 2 Abs. 1 RVG, §§ 40, 41, 42, 43, 45, 47, 48 GKG Auf den Unterschied zwischen gesetzlichem und vertraglichem Unterhalt eingehen

§ 22 Abs. 1 RVG § 22 Abs. 2 RVG § 23 Abs. 1 S. 3 RVG Prüfreihenfolge Teil 2, Abschnitt 1, 4 VV RVG Nr. 2100 VV RVG Nr. 2101 VV RVG Nr. 2102 VV RVG; Hinweis auf schriftliche Beratung, im Zusammenhang Anmerkung zu Nr. 7001 VV RVG wg. Auslagen Nr. 2103 VV RVG Nr. 2200 bis Nr. 2203 VV RVG

Nr. 2400 VV RVG (Schwellengebühr ! Umfang,

6 43 44

45

46 47

48 April 49

- Geschäftsgebühr für einfaches Schreiben - Geschäftsgebühr für Güteverfahren - Anrechnungsvorschriften Gerichtlicher Tätigkeitsbereich Abgeltungsbereich der Gebühren - Pauschgebühr - Abgeltungsbereich - Abgleichung/Kürzung - kein Wegfall einmal entstandener Gebühren - Weitergehender Auftrag/neue Angelegenheit nach 2 Kalenderjahren/Wegfall der Anrechnungsvorschriften - mehrere Einzeltätigkeiten Verfahrensgebühr, 1. Rechtszug: - Voraussetzungen für das Entstehen und Abgeltungsbereich

Schwierigkeit)) Nr. 2402 VV RVG Nr. 2403 VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG

§ 15 Abs. 1 RVG § 15 Abs. 2 RVG § 15 Abs. 3 RVG § 15 Abs. 4 RVG § 15 Abs. 5 RVG

§ 15 Abs. 6 RVG Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG Prozessauftrag;; Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG

- Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages (vollständig oder teilweise)

Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG Zusammentreffen von Verfahrensgebühren nach Nr. 3100 und Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG unter Beachtung von § 15 Abs. 3 RVG

- Verfahrensgebühr bei nicht rechtshängigen Ansprüchen

Nr. 3101 Nr. 2, 1. und 2. Alt. VV RVG - Differenzverfahrensgebühr für Antrag, eine Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen; Hinweis auf Merkmale: „nicht- bzw. nicht in diesem Prozess rechtshängige“; „Einigung mit Dritten“ (z.B. Streitverkündeten); „Verhandlungen vor Gericht über solche Ansprüche“ - Zusammentreffen von Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 und Nr. 3100 VV RVG unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 RVG

7

50

Aufforderungsschreiben - mit Klageauftrag - ohne Klageauftrag

51

Verfahrensgebühr, 2. und 3. Rechtszug - Abgeltungsbereich (§§ 519, 544, 549 ZPO) - vorzeitige Beendigung - nicht rechtshängige Ansprüche

52

53 54

Mai 55

Differenzverfahrensgebühr und Zusammentreffen mit der Verfahrensgebühr und die damit verbundenen Begrenzungen nach § 15 Abs. 3 RVG in erster Instanz, Berufungs- und Revisionsverfahren

Abgrenzung zwischen Aufforderungsschreiben und einfachem Schreiben; vgl. dazu Anmerkung zu Nr. 2402 VV RVG

Nrn. 3200, 3206, 3208 VV RVG, Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG Nr. 1 der Anmerkung zu Nr. 3201 VV RVG, Nrn. 3207, 3209 VV RVG Nr. 2 der Anmerkung zu Nr. 3201 VV RVG

Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG Nr. 2 der Anmerkung zu Nr. 3201 VV RVG Nrn. 3207 bzw. 3209 VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG

56

Terminsgebühr, alle Rechtszüge Entstehung, Anfall und abgegoltener Tätigkeisbereich

57

- Terminsgebühr im ersten Rechtszug

Nr. 3104 VV RVG

§ 15 Abs. 1 u. 2 RVG Ausnahmen hierzu (beispielhaft): Zurückverweisung, Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG, selbständiges Beweisverfahren, Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG siehe Lerngebiet 4

8 58 Juni 59

- reduzierte Terminsgebühr - Terminsgebühr nach dem Wert nicht rechtshängiger Ansprüche - Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren

Nr. 3105 VV RVG Abs. 3 der Anmerkung zu Nr. 3104 VV RVG; Bedeutung des Begriffs „lediglich protokolliert“; Umkehrschluss – wird im Termin über die Ansprüche verhandelt, entsteht die Terminsgebühr auch aus diesem Wert Abs. 2. der Anmerkung zu Nr. 3104 VV RVG; Anrechnung, wenn im Parallelverfahren auch eine Terminsgebühr entsteht § 15 Abs. 5 S. 1 RVG ohne Absatz 2 der Anmerkung zu Nr. 3104 VV RVG

60

61

62

63 64

- Terminsgebühr im Berufungsverfahren - reduzierte Terminsgebühr bei Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Berufungsbeklagten - Terminsgebühr im Revisionsverfahren - reduzierte Terminsgebühr bei Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Revisionsbeklagten Gebühren für Einzeltätigkeit, wenn sich die Gebühren nach Teil 3 des VV richten - Verfahrensgebühr für sonstige Einzeltätigkeiten Einigungsgebühr Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr - Begriff der Einigung/des Vertrags im gebührenrechtlichen Sinne - Fehlender Hinweis auf § 779 BGB und die

Nr. 3202 VV RVG Nr. 3203 VV RVG

Nr. 3210 VV RVG Nr. 3211 VV RVG

Nr. 3403 VV RVG

Hinweis: Einigungsgebühr auch bei Mitwirkung an Vertragsverhandlungen

9 65 66 Juli 67

68 69 70

71 72

Folgen - Mitwirkung des Rechtsanwalts - Beseitigung eines Streits oder der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis - Keine Einigungsgebühr bei Widerruf Höhe der Einigungsgebühr - bei nicht rechtshängigen Ansprüchen - Höhe bei gerichtlich anhängigen Ansprüchen in 1. Instanz - Höhe bei in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Ansprüchen - Anwendung des erhöhten Gebührensatzes für die Einigungsgebühr im Berufungs- oder Revisionsverfahren - keine Geltung des erhöhten Gebührensatzes für mitverglichene Ansprüche aus niedrigeren Instanzen

Abschlussübungen zu den Gebühren in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten

1 Jahrgangsstufe 12 (2005/2006) Lerngebiete:

4 5 6 7 8

Gebühren in ausgewählten Verfahren Gebühren der besonderen Vertreter Gebühren in Familien- und Lebenspartnerschaftsssachen Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und Kostenausgleichung Kosten und Gebühren in der Zwangsvollstreckung

16. September 2005/V. Dives 18 Std. 10 Std. 16 Std. 12 Std. 14 Std.

2 LERNZIELE (3 Stunden)

Std. LERNINHALTE Sept Erhöhung für mehrere Personen, die 1 Auftraggeber sind - Voraussetzungen für die Anwendung des § 7 RVG und der Nr. 1008 VV RVG 2 3 4

4.

Gebühren in ausgewählten Verfahren (15 Stunden)

Okt. Entstehung, Abgeltungsbereich und Die Schüler und Schülerinnen Berechnung der Gebühren - im Mahnverfahren: lernen, die Vergütung der verschiedene Angelegenheiten Rechtsanwälte in ausgewählten 5 6 Verfahren zu berechnen und Verfahrensgebühr 7 entsprechende Rechnungen Mehrere Auftraggeber nach formalen Gesichtspunkten zu erstellen.

8 9 10

vorzeitige Erledigung des Auftrags Gebühr für die Vertretung des Antragsgegners Gebühr für den Vollstreckungsbescheid Anrechnung Anrechnungsfreiheit der Gebühr für den Antrag auf Erlass eines VB Nichtanrechenbarkeit der PTP Einigung

Hinweise zum Unterricht

- mehrere Personen sind Auftraggeber - dieselbe Angelegenheit - derselbe Streitgegenstand bei Wertgebühren - gemeinschaftliche Beteiligung - zu erhöhende Gebühren - Erhöhungsfaktor - Grenze der Erhöhung Dieses Lerngebiet baut auf den Lerninhalten aus Verfahrens- und Vollstreckungsrecht, Jgst. 11, LG 1und Jgst. 12, LG 4, auf Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 2 ; § 688 ff ZPO

§ 17 Nr. 2 RVG = 2 x Auslagenpauschale Nr. 3305 VV RVG Nr. 1008 VV RVG i.V.m. Nr. 3305 oder 3308 VV RVG vgl. dazu Anmerkung Satz 2 zu Nr. 3308 VV RVG Erhöhung nur einmal Nr. 3306 VV RVG Nr. 3307 VV RVG Nr. 3308 VV RVG Anmerkungen zu Nrn. 3305 u. 3307 VV RVG fehlende entsprechende Anmerkung zu Nr. 3308 VV RVG § 17 Nr. 2 VV RVG Nr. 1003 VV RVG während anhängigem Mahnverfahren löst 1,0 Einigungsgebühr aus

3 Terminsgebühr im Mahnverfahren Nov. 11 - im Beratungshilfeverfahren:

Vorbemerkung 3.3.2. vgl. Verfahrens- und Vollstreckungsrecht Jgst. 12, Lern-gebiet 4

12 Teil 2, Abschnitt 6 VV RVG Teil 2 Abschnitt 6 VV RVG § 44 RVG 13 - Vergütungsanspruch gegen Landeskasse - Beratungshilfegebühr Nr. 2600 VV RVG - mündlicher o. schriftlicher Rat oder Auskunft Nr. 2601 VV RVG - Erhöhung bei mehreren Auftraggebern in Nr. 1008 VV RVG derselben Angelegenheit - Anrechnung Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 2601 VV RVG Nr. 2603 VV RVG - Geschäftsgebühr - Anrechnung Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 2603 VV RVG - Einigungs-/Erledigungsgebühr Nr. 2608 VV RVG 14 - im Prozesskostenhilfeverfahren: - Voraussetzungen für die Gewährung von 15 Prozesskostenhilfe - Wesentliche Wirkungen der Gewährung 16 von Prozesskostenhilfe § 45 RVG Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts § 48 RVG Umfang des Vergütungsanspruchs bei Beiordnung - § 49 RVG Tabelle für Wertgebühren aus der Staatskasse im Falle der Beiordnung weitere Vergütung bis zur Höhe der Regelgebühr

§ 114 ff ZPO, vgl. Verfahrens- und Vollstreckungsrecht Jgst. 12 Lerngebiet 4

- § 122 ZPO - § 123 ZPO - § 126 ZPO

- § 50 RVG

- Gebühren nach PKH-Tabelle im Hauptsache- § 49 RVG; Wert ab 3.000,00 € verfahren - Gebühren für das PKH-Prüfungsverfahren Nr. 3335 VV RVG

4 - Verfahrensgebühr - Terminsgebühr - Gegenstandswerte

Nr. 3104 VV RVG; Vorbem. 3.3.6 Abs. 1 VV RVG Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3335 VV RVG, § 16 Nr. 2 u. 3 RVG § 58 Abs. 3 VV RVG

- Vorschuss 17 - im selbstständigen Beweisverfahren

Vgl. Verfahrens- und Vollstreckungsrecht, Jgst. 12, LG 4 Kostenfestsetzungsgesuch mit Hilfe eines Formulars entwerfen

Voraussetzungen zur Entstehung der Verfahrensgebühr

18

Voraussetzungen zur Entstehung der Terminsgebühr Voraussetzungen zur Entstehung der Einigungsgebühr

vgl. Verfahrens- und Vollstreckungsrecht Jgst. 12 Lerngebiet 4; §§ 485 ff. ZPO Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG reduzierte Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG Nrn., 1000, 1003 u. 1004 VV RVG, 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG vgl. dazu Umkehrschluss aus Anmerkung zu Nr. 1003 VV RVG

5 Dez. Überblick über die Gebühren bei 19 Verweisung und Abgabe bzw. bei Zurückverweisung der Sache 20 - Verweisung an ein anderes Gericht der gleichen instanzlichen Ebene - Zurückverweisung

21 Rechts- und Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO - Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gem. § 544 ZPO - Terminsgebühr in dem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision 5.

§ 20 S. 1 RVG § 21 RVG Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG Teil 3, Abschnitt 5 VV RVG Nr. 3502 VV RVG nur erwähnen Nr. 3506, 3508 VV RVG nur erwähnen

Nr. 3516 VV RVG nur erwähnen

Gebühren der besonderen Vertreter (10 Stunden)

22 23 Die Schüler und Schülerinnen 24 lernen, die Vergütung der 25 Rechtsanwälte bei besonderer 26 Vertretung zu berechnen und Jan. entsprechende Rechnungen nach formalen Gesichtspunkten 27 28 zu erstellen.

6.

z.B. §§ 538, 281 ZPO

Entstehung, Abgeltungsbereich und Berechnung der Gebühren § 78 ZPO, § 79 ZPO, § 362 ZPO - Verkehrsanwalt - Gebühren für den Vertreter in der mündlichen Nr. 3400 VV RVG Verhandlung, Vorbemerkung 3.4 Abs. 1 VV RVG Unterbevollmächtigter/HauptbevollNr. 3401 VV RVG mächtigter Nr. 3405 VV RVG - Vorzeitige Beendigung des Auftrages Nr. 3402 VV RVG - Terminsgebühr des Unterbevollmächtigten

Gebühren in Familienund Lebenspartnerschaftssachen (16 Stunden)

Die Schüler und Schülerinnen lernen, die Vergütung der

Gebühren in Familien- und Lebenspartnerschaftssachen 29 - Ehesachen

§ 606 ZPO

6 Rechtsanwälte in sonstigen Angelegenheiten und in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen zu berechnen und entsprechende Rechnungen nach formalen Gesichtspunkten zu erstellen.

- selbstständige (isolierte) Verfahren 30 - Verbund

§ 621 Abs. 1 Nr. 1 – 13 ZPO § 623 Abs. 1 – 3 ZPO, § 16 Nr. 4 u. 5 RVG

31

(z.B. §§ 620, 621 g), §§ 18 Nr. 1 u. 2, 16 Nr. 6 VV RVG, § 24 RVG § 53 Abs. 2 GKG §§ 46, 48 GKG

- einstweilige Anordnungen 32 - Gegenstandswerte einstweilige Feb. Anordnungen 33 - Gegenstandswerte Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen 34 Dieselbe Angelegenheit 35 - Addition der Werte 36 Gebühren - Verfahrensgebühr 37 - Differenzverfahrensgebühr - Terminsgebühr 38 - Einigungsgebühr - Aussöhnungsgebühr 39 Gebühren im Unterhaltsverfahren 40 - Verfahrensgebühr März - Terminsgebühr 41 - Einigungsgebühr 42 - Gegenstandswert Unterhaltsverfahren 43 Versorgungsausgleich - Festwert 1.000,00 bzw. 2.000,00 € 44 2. Schulaufgabe

7. Kostentragungspflicht, Kostenfestsetzung und Kostenausgleichung (12 Stunden) Die Schüler und Schülerinnen erkennen, welche Partei die

§ 16 Nr. 4 RVG § 22 Abs. 1 RVG; § 46 GKG

Nr. 3100 VV RVG Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG Nr. 3104 VV RVG Nrn. 1000, 1003 (insbes. Anm. Abs. 5 zu Nr. 1000 VV RVG) Nr. 1001 VV RVG Nr. 3100 VV RVG Nrn. 3104, 3105 VV RVG Nr. 1000 ff. VV RVG § 42 Abs. 1 und Abs. 5 GKG § 42 Abs. 5 S. 1 H.s. 1 GKG § 621 Abs. 1 Nr. 6 RVG § 49 GKG

Kostentragungspflicht: 45 - Grundsatz und Umfang der Kostentragungs- - § 91 ZPO

7 außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und Gerichten zu tragen hat. Sie lernen, Kostenfestsetzungsanträge zu erstellen, Kostenfestsetzungsbeschlüsse zu überprüfen und dabei den Kostenausgleich zu berechnen.

pflicht 46 - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Kostenentscheidung bei Teilunterliegen - Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Kosten in Ehesachen - Vergleich Kostenfestsetzung: 47 - Grundlage und Gesuch - Kostenfestsetzung; Verfahren 48 - Vereinfachte Kostenfestsetzung April - Kostenausgleich 49 - Beitreibung der Rechtsanwaltskosten 50 Verfahren mit und ohne Ratenzahlungsbewilligung im PKH-Verfahren 51 Festsetzung gegen den eigenen Mandanten 52 Rechtsbehelfe im Kostenfestsetzungs53 verfahren - befristete Erinnerung/sofortigeBeschwerde 54 Mai - Rechtsbeschwerde 55 - Stellung des Rechtspflegers 56 Kostenausgleichung

8.

- § 91 a ZPO - § 92 ZPO - § 93 ZPO - § 93 a ZPO - § 98 ZPO

- § 103 ZPO *** - § 104 ZPO, 798 ZPO (Wartefrist) - § 105 ZPO - § 106 ZPO - § 126 ZPO

- §§ 45 ff. RVG - § 11 RVG

- § 104 Abs. 3 ZPO, Nrn. 3500 und 3513 VV RVG - § 574 ff ZPO - §§ 11 , 21 RPflG

§ 106 ZPO

Kosten und Gebühren in der Zwangsvollstreckung (14 Stunden)

Die Schüler und Schülerinnen lernen, die Vergütung der

Gebühren im Zwangsvollstreckungsverfahren

§§ 704 ff. ZPO Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV RVG - Nr. 3309 VV RVG

8 Rechtsanwälte in Verfahren der Zwangsvollstreckung zu berechnen und Vergütungsrechnungen nach formalen Gesichtspunkten zu erstellen.

57 58 59 60 Juni 61

- Verfahrensgebühr - Terminsgebühr

- Nr. 3310 VV RVG

- Gegenstandswert

§ 25 RVG

- Angelegenheit besondere Angelegenheit der Zwangs- - § 18 Nr. 3 RVG vollstreckung 62 - § 18 Nr. 6 – 11 RVG besondere Angelegenheiten im Vollstreckungsverfahren 63 - Tätigkeiten, die zum Rechtszug gehören

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

§§ 19 Abs. 1 Nr. 9, 12, 15, Abs. 2 Nr. 1 – 5 RVG

Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 4 VV RVG

64 Gebühren Juli Gegenstandswerte

Nr. 3311 u. 3312 VV RVG §§ 26, 27 RVG

65 Insolvenzverfahren

Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 5 VV RVG Nrn. 3313 – 3321 VV RVG § 28 RVG

66 Gebühren 67 Gegenstandswerte

§§ 916 ff. ZPO 68 Gebühren im Arrestverfahren und im Verfahren über die Einstweilige Verfügung - Dieselbe Angelegenheit mit Verfahren über § 16 Nr. 6 RVG den Antrag auf Erlass = Verfahren auf Abänderung oder Aufhebung des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung - Verschiedene Angelegenheit neben Haupt- § 17 Nr. 4 RVG sache = Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren § 18 Nr. 4 RVG - Besondere Angelegenheit = Vollziehung Arrest, einstweilige Verfügung

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